erichte und die Amtsgerichte I und II in Berlin sowie für e Amtsgerichte in Charlottenburg, Oranienburg und Rixdorf Das
Amtsgericht I in Berlin erhält die Bezeichnung Berlin — Mitte, das Amtsgericht II in Berlin die Bezeichnung Berlin —Tempelhof.
8
erfolgt nach Maßgabe der anliegenden Verzeichnisse.
§ 2
Zwischen den Amts erichtsbezirken Berlin — Mitte, Berlin — eu⸗
Schöneberg, Berlin — Tempelhof, Berlin—Wedding, lottenburg, Köpenick, Groß⸗Lichterfelde, Lichtenberg, Weißensee, “ und Rixdorf können durch Königliche Verordnung Grenzberichtigungen vorgenommen werden.
en Veränderungen derjenigen Grenzen von Wasserläufen und eisenbahnfiskalischem Grundeigenthum, welche zugleich die
Grenzen der genannten Amtsgerichtsbezirke bilden, ziehen von
selbst die Veränderung der letzteren Grenzen nach sich. Auf Veränderungen der die Bezirksgrenzen bildenden Straßenzüge findet diese Vorschrift entsprechende Anwendung.
1 Den Präsidenten der Landgerichte I und III in Berlin steht die im § 9 des Gesetzes vom 10. April 1892 (Gesetz⸗ Samml. S. 77) dem Präsidenten des Landgerichts I in Berlin beigelegte Befugniß zu. Auf die ihnen unterstellten Direktoren “ die Vorschriften des § 7 jenes Gesetzes entsprechende Anwendung.
§ 4. Der Zeitpunkt, zu welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.
Urkundlich unter Unserer Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Hubertusstock, den 16. September 1899. (L. S.) Wilhelm. 8
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Freiherr von 111““ Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Tirpitz. Studt.
Freiherr von Rheinbaben.
8
. Landgerichtsbezirke.
Landgericht I in Berlin: Amtsgericht Berlin -Mitte.
Amtsgericht Berlin —Schöneberg, Berlin — Tempelhof, Köpenick, Groß⸗Lichterfelde, Königs⸗Wusterhausen, Mittenwalde,
Rixvorf “
Trebbin, 3
1 Zossen. 8
Alt⸗Landsberg,
Berlin —Wedding, Bernau, Charlottenburg, Kalkberge-Rüdersdorf, Lichtenberg, “ Liebenwalde, Nauen, Neu⸗Weißensee, Oranienburg, Pankow, Spandau, Strausberg.
andgericht III in Berlin:
Amtsgerichtsbezirke.
I. Amtsgericht Berlin — Mitte.
Aus den Stadtkreisen Berlin und Charlottenburg sowie den Kreisen Nieder⸗Barnim und Teltow: 9 diejenigen Theile, welche insgesammt begrenzt werden
im Norden und Osten durch die äußere Grenze der Berliner Ringbahn von dem Charlottenburger Verbindungskanal bis zur Spree bei Treptow,
„im Süden durch das linke Spreeufer von der Eisenbahn⸗ überführung bis zum Austritte des oberen Freiarchengrabens, durch das Südufer dieses Grabens und weiterhin durch das “ des Schiffahrtskanals bis zu dessen Mündung in die
pree, .
im Westen durch das Westufer des Charlottenburger Ver⸗ bindungskanals.
II. Amtsgericht Berlin Stadtkreis Schöneberg. Aus dem Stadtkreise Berlin: “ ““ der südlich des Schiffahrtskanals belegene Theil, soweit er nicht zu dem Amtsgericht Berlin —Tempelhof gelegt ist. 1
Aus dem Kreise Teltow: “ C1““
Amtsbezirke Friedenau, Steglitz. b
III. Amtsgericht Berlin —Tempelhof. us dem Stadtkreise Berlin: 12* 8 der füdlich des Schiffahrtskanals, östlich der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn belegene Theil. . Aus dem Kreise Teltow: 8 6 Amtsbezirk Tempelhof; 1 Amtsbezirk Blankenfelde mit Ausschluß Gutsbezirks Rangsdorf; Amtsbezirk Mahlow mit Ausschluß des Gemeinde⸗ und des Gutsbezirks Diedersdorf; 8 ha. S. Mariendorf mit Ausschluß des Gemeindebezirks ankwitz. Aus dem Amtsbezirke Groß⸗Schulzendorf: Gemeinde⸗ und Gutsbezirk Jühnsdorf. Gutsbezirk Hasenhaide. *
IV. Amtsgericht Berlin — Weddi
Aus dem Stadtkreise Berlin: der nördlich der Ringbahn (Nordring), Allee belegene Theil. Aus dem Kreise Niederbarnim: Amtsbezirke Dalldorf, Reinickendorf, Tegel.
Stadtkreis Charlottenburg mit Ausschluß des zu dem Amts gerichte Berlin — Mitte gelegten Theiles. b Aus dem Kreise Teltow: Amtsbezirke Deutsch⸗Wilmersdorf, Spandauer Forst.
VI. Amtsgericht Groß⸗Lichterfelde. 8 us dem Kreise Teltow: 5 8
Teltow; 89 Amtsbezirke Großbeeren, Groß⸗Lichterfelde, Osdorf, Zehlendorf Aus dem Amtsbezirke Mahlow:
Gemeinde⸗ und Gutsbezirk Diedersdorf.
Aus dem Amtsbezirke Mariendorf:
Gemeindebezirk Lankwitz. 8 Aus dem Amtsbezirke Stahnsdorf:
8
Grunewald, Schmargendorf,
“ VII. Amtsgericht Lichtenberg.
Aus dem Kreise Niederbarnim: Amtsbezirke Biesdorf, Friedrichsfelde, eee Amtsbezirke Boxhagen —-Rummelsburg,
Theile.
VIII. Amtsgericht Neu⸗Weißensee. Aus dem Stadtkreise Berlin:
Allee belegene Theil.
Aus dem Kreise Niederbarmin: Amtsbezirke ee n Weißensee; Amtsbezirk Aus dem Amtsbezirke Arensfelde:
Gemeindebezirk Arensfelde. Aus dem Amtosbezirke Französisch⸗Buchholz: Gemeindebezirk Heinersdorf.
IX. Amtsgericht Oranienbur Aus dem Kreise Niederbarnim: Stadtbezirk Oranienburg;
Amtsbezirke Birkenwerder, Neuholland Forst, Oranienburg Forst, Sachsenhausen, v. Wandlitz, Zehlendorf; Amtsbezirk Freienhagen mit Ausschluß des Gemeindebezirks Neuholland. 8 Aus dem Amtsbezirke Liebenwalde Forst:
Gemeindebezirk Bernöwe.
Aus dem Kreise Ost⸗Havelland: 86
Aus dem Amtsbezirke Hennigsdort: “ Schutzbezirk Pinnow (Antheil des Gutsbezirks Oranienburg
Forst). Aus dem Amtsbezirke Velte: Gutsbezirk Pinnow. 8
88
6“
Aus dem Kreise Niederbarnim: Pankow,
Amtsbezirke Blankenfelde, Nieder⸗Schönhausen, Schönerlinde, Schönwalde;
Amtsbezirk Französisch⸗Buchholz mit Ausschluß des Gemeinde⸗ bezirks Heinersdorf.
Aus dem Amtsbezirke Malchow Gemeindebezirk Karow. 86
XI. Amtsgericht Rixdorf. Stadtkreis Rixdorf. Aus dem Kreise Teltow: Amtsbezirke Britz, Selchovw; u“ b Amtsbezirk Rudow mit Ausschluß des Gutsbezirks Diepensee; Amtsbezirk Treptow mit Ausschluß des zu dem Amtsgericht Berlin— Mitte gelegten Theiles.
„Wo im Vorstehenden eine Straße als Grenze bezeichnet ist, bildet die Mittellinie des Fahrdammes oder, wenn zwei Fahrdämme vorhanden sind, die Mittellinie der zwischen ihnen liegenden Straßen⸗ fläche die Grenzlinie. Wo ein Wasserlauf oder eine Eisenbahn als Grenze bezeichnet ist, gehört die Wasserfläche oder das dem Betriebe der genannten Eisenbahn dienende fiskalische Grundeigenthum in voller Breite zu einem Bezirke
““ 8
Verordnung
über die Rechtsverhältnisse der Beamten der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftska e.
Vom 2. August 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des § 9 des Gesetzes, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossen⸗ schaftlichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895 (Gesetz⸗Samml. S. 310) und des § 4 des Ergänzungsgesetzes zu diesem Gesetze vom 8. Juni 1896 (Gesetz⸗Samml. S. 123), was folgt:
1e Die reichs⸗ und landesrechtlichen Bestimmungen, durch welche die Rechtsverhältnisse der unmittelbaren Staatsbeamten und ihrer Hinterbliebenen geregelt werden, finden auf die Beamten der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse ent⸗ sprechende Anwendung. Für die Ausführung dieser Vorschrift gelten die nach⸗ folgenden besonderen Bestimmungen. § 2. Die Rechte und Pflichten eines Beamten der saußhischen Zentral⸗Genossenschaftskasse werden durch die Anstellung als Beamter dieser Anstalt erworben. Die Anstellun ersolgt⸗ soweit sie nicht nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 1895 dem Könige vorbehalten ist, durch den Finanz⸗Minister oder auf Grund der von ihm ertheilten Ermächtigung durch den Direktor der Anstalt.
3
Der Direktor der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse ist für alle Beamten der Anstalt mit Ausnahme der Mitglieder des Direktoriums die unmittelbar vorgesetzte Dienstbehörde im Sinne des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richter⸗ lichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 465) und des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten u. s. w., vom 27. März 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 268). Er gilt ferner als Provinzialbehörde im Sinne des 5.31 des letztgenannten Gesetzes und der §§ 16 und 20 des esetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 298). 94
Für die Anwendung des im §3 bezeichneten Gesetzes vom 21. Juli 1852 gelten noch folgende besondere Bestimmungen: 1) Der Direktor hat gegen alle ihm nach § 3 dieser Ver⸗ ordnung unterstellten Beamten die Strafbefugnisse des Vor⸗ stehers einer Provinzialbehörde (§ 18, § 19 Ahf 5 und 6 des angeführten Gesetzes). x2) Die entscheidende Disziplinarbehörde erster Instanz bestimmt sich nach § 24 Nr. 1, § 25 desselben Gesetzes. 3) Die Strafe der Entfernung aus dem Amt durch Ver⸗ setzung in ein anderes Amt findet nicht Anwendung. §.5. —
Bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, welche die Besoldungen, sonstigen Dienstbezüge und Pensionen der unmittelbaren Staatsbeamten und die Bezüge ihrer Hinter⸗ bliebenen betreffen, tritt an die Stelle der Staatskasse (Staats⸗ fonds) die Preußische Sn trah ⸗ Genossenschaftskasse. Im übrigen n noch folgende besondere Vorschriften:
1) Die Uebernahme eines unmittelbaren Staatsbeamten in den Dienst der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse und die Uebernahme eines Beamten dieser Anstalt in den un⸗ mittelbaren Staatsdienst gilt als Versetzung im Sinne des
151
König von
ichtenberg, Stralau mit Ausschluß der zu dem Amtsgerichte Berlin —Mitte gelegten
der nördlich der Ringbahn (Nordring), östlich der Prenzlauer
alchow mit Ausschluß des Gemeindebezirks Karow. “ 1
24. Februar 1877 (Gesetz⸗Samml. S. 15 und des Gee verefen die ewcheuin nen Rheöhnumn g asgict dheber, unmittelbaren aatsbeamten, vom 12. Mai 73 Samml. S. 209). u“
früherer Dienstzeiten bei der Festsetzung der Pensionen
Beamten der Preußischen Zentkar genossenschaftetaßf und he Bezüge ihrer Hinterbliebenen erfolgt nach den für die un mittelbaren Staatsbeamten geltenden Vorschriften mit de Maßgabe, daß auch die als Beamter der Preußischen Zentral u“ zurückgelegte Dienstzeit zur Anrechnung ommt.
ihrer Hinterbliebenen zur Anrechnung.
u. s. w., vom 27. März 1872 (Gese außer in den daselbst bezeichneten
wenn die Wiederbeschäftigung oder Wiederanstellung im Dienst der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse erfolgt. se
„Die Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml. S. 52) findet auf die
bei der ö Zentral⸗Genossenschaftskasse vorkommenden Defekte Anwendung.
stimmung im § 7
1 der genannten Verordnung durch den Direktor.
Die von ihm erlassenen Beschlüsse
derselben Verordnung vollstreckbar. § 7.
Die Klage wegen vermögensrechtlicher Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnisse (88 1 bis 8 des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24. Mai 186863 ist gegen die Preußische Zentrala
— Gesetz⸗Samml. S. 241 —) Genossenschaftskasse zu richten.
1 § 8. Ddiese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Hrnhste ef
Gegeben Kiel, den 2. August 1899. Wilhelm. Zugleich für den Minister für Häandel und Gewerbe: 3 Freihan von Hammerstein.
Minsisterium der öffentlichen Arbeiten.
Der Direktion der Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahngesellschaft in Nordhausen ist die Erlaubniß shr Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine schmal⸗ purige Nebeneisenbahn von Drei Annen⸗Hohne nach Elbingerode ertheilt worden.
v 11“ 1
Justiz⸗Ministerium.
Der Oberlandesgerichtsrath, Geheime Justizrath Schrödter in Breslau, die Landgerichtsräthe Mes serschmidt und Fredrich in Bromberg, Symanski in Königsberg, Mitz⸗ laff und Goeritz in Danzig treten nach Maßgabe des vom 13. Juli 1899 in den einstweiligen Ruhestand. ersetzt sind: der Amtsgerichtsrath Schultze in Guben, die Amtsrichter Nimbach in Zielenzig und Scheller in Oderberg an das Amtsgericht I in Berlin, die Amtsgerichts⸗ räthe Dr. Hüffer in Werden a. d. Ruhr und Schulte in Bocholt als Landgerichtsräthe an das Landgericht in Münster, der Amtsgerichtsrath Dr. Gaebler in Neumagen nach Wächtersbach, der Amtsrichter Düsterberg in Gütersloh an das Amtsgericht in Cassel, der Amtsrichter von François in Striegau an das Amtsgericht in Hirschberg, der Amtsrichter Kleinwächter in Schönau als Landrichter an das Landgericht in Glogau, der wegerz. oepner in Tinnum nach Rendsburg, der Landrichter Schönfeld in Schneidemühl als Amtsrichter an das Amtsgericht in Danzig, der Landrichter Pade in Schneidemühl als Amtsrichter und der Amtsrichter Firle in Peit an das Amtsgericht in Breslau, der Ametsrichter chmidt in Freienwalde a. O. nach Forst, der Amtsrichter Graf von und zu Westerholt und Gysenberg in Oelde nach Lüdinghausen, der Amtsrichter Westhoff in Buer nach gõ st, der Amtsrichter Dr. Engelbrecht in Gumbinnen als andrichter, der Landrichter Doench in Duisburg, der Amtsrichter Fritsch vom Amtsgericht I in Berlin als Landrichter und der Landrichter Steinhausen in Guben an das Landgericht I in Berlin, der Amtsrichter Sö in Oranienburg als Land⸗ richter an das Landgericht in Marburg, der Landrichter Kaupisch in Oppeln an das Landgericht in Breslau, die Amtsrichter Fel F n in Regenwalde und Dr. Engel in Driesen als andrichter an das Landgericht in Guben, der Landrichter in Konitz an das Landgericht in Thorn und der Dr. Deicke in Oberhausen nach Mülheim a. d. uhr. Der Kaufmann Paul Wilhelm Hemptenmacher, der Direktor des Pommerschen Industrievereins auf Aktien Wilhelm Jahn, der Großherzoglich badische Konsul, Kauf⸗ mann Hermann Günther und der Kaufmann Georg Jakob Manasse in Stettin sind zu Handelsrichtern, der Kaufmann Richard Friedrich Karl Winkel⸗ sastar. der Kaufmann Hermann Ferdinand Franz Müller, der Generaldirektor der Aktiengesellschaft „Union“ Hermann Käsemacher, der Kaufmann Karl Friedrich Otto Bahrt und der Kaufmann Wilhelm Ludwig Emil Schröder in Stettin, sowie der Kaufmann und Stadtrath Theodor Wergin in Swinemünde zu stellvertretenden
Handelsrichtern bei dem Landgericht in Stettin ernannt.
Dem Fabrikanten Schierenberg in Bonn ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amt als Handelsrichter ertheilt. Der Rechtsanwalt Hirsch in Schwetz ist zum Notar für
den Bezirk des Oberlandesgerichts Marienwerder, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Schwetz, und
der Rechtsanwalt Dr. Krimke in Verden zum Notar für
den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Verden, ernannt worden.
Dem Notar Vleugels in Saarburg ist vom 1. No⸗
Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom
vember 1899 ab der Wohnsitz in Köln angewiesen worden.
8
2) Die Berechnung der Dienstzeit und die Anrechnun
Eine solche Dienstzeit kommt auch bei der Festsetzung d Pensionen der unmittelbaren Staatsbeamten 88 — Besüge
Die Vorschriften der §§ 27 bis 29 des Gesetzes, be⸗
die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 8 SSamml. S. 268) sinden
— ällen auf die Pensionäre der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse und auf die Pensionäre des unmittelbaren Staatsdienstes auch Anwendung,
Die Feststellung der Defekte erfolgt unbeschadet der Be⸗ sind gemäß § 5
1A1“
8 Notar, Justizrath Schwenger in Rheydt ist die E“ Entlassung aus dem Amt ertheilt.
Der Notar Borchert in Mühlhausen i. Th. hat sein Amt Fiede g Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Geheime Justizrath Vater bei dem Oberlandesgericht in Breblau, der Rechtsanwalt, Justizrath Freyberg in Dessau bei dem Oberlandesgericht in Naumburg, der Rechtsanwalt, Justizrath Schulz in Landeshut bei dem Landgericht in
djschberg, der Rechtsanwalt Dr. Szafarkiewicz bei dem Linpgericht in Ostrowo und der Rechtsanwalt Espe bei dem Amtsgericht in Aschersleben. 1
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechisanwalt Dr. Schwering aus Berlin hei dem Ober⸗ landesgericht in Hamm, der Rechtsanwalt Borchert aus Mühlhausen i. Th. bei dem Amtsgericht und dem Land gericht in Memel, der Rechtsanwalt Löding aus g. O. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Greifswald, der Gerichts⸗Assessor Illch bei dem Kammergericht, der Gerichts⸗ Assessor Leers bei dem Landgericht I in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Ferdinand Weber bei dem Landge richt in Köln, der Gerichts⸗Assessor Ludwig Schultz bei dem Landgericht in Hagen, der Gerichts⸗Assessor Dr. Samuel Meier bei dem Landgericht in Altona, der Gerichts⸗Assessor Steinhausen bei dem Landgericht in Greifswald, der Gerichts⸗Assessor Krautwig bei dem 8„ und dem Landgericht in Bonn, der Gerichts⸗Assessor August bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, der Gerichts⸗ Assessor Dr. Joseph Schmitz bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in M.⸗Gladbach und der Gerichts⸗ Assessor Sachtleben bei dem Amtsgericht in Triebel.
Der Amtsrichter Gehrt in Schlochau und der Rechts⸗ anwalt, Justizrath Kapff in Karthaus sind gestorben.
Der Militär⸗Intendantur⸗Sekretär Eismann von der Intendantur des III. Armee⸗Korps ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs⸗Ministerium
ernannt worden.
Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultat der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Otto Krigar⸗Menzel ist das Prädikat „Professor“ beigelegt
“
8n 8 Tagesordnung
für die am Freitag, den 1. Dezember 1899, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im großen Sitzungssaale des Potsdamer Bahnhofs zu Berlin stattfindende 12. Sitzung des für die Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Berlin und Stettin ein⸗ gesetzten Bezirks⸗Eisenbahnraths zu Berlin.
1) Mittheilungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen über die seit der 11. Sitzung des Bezirks⸗Eisenbahnraths im Personen⸗, Vieh⸗ und Güterverkehr eingetretenen wichtigeren Aenderungen und herausgegebenen Tarife. 1
2) Mittheilungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen über die Durchführung früherer Beschlüsse. 8
3) Mittheilungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen über die im Personenzug⸗Fahrplan eingetretenen wichtigeren Aenderungen sowie über die für den Sommer 1900 in Aus⸗ sicht genommenen Aenderungen des Personenzug⸗Fahrplans.
4) Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landes⸗ Eisenbahnraths an Stelle des Rathsherrn Sarnow in Stralsund, welcher dieses Amt aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt hat.
5) Anträge des Herrn Fabrikbesitzers Friedrichs zu Potsdam:
Der Bezirks⸗Eisenbahnrath wolle beschließen, zu befür⸗ worten:
a. daß folgende Vorortzüge auf der Stammbahn Berlin (Potsdamer Bahnhof) — Potsdam eingelegt werden:
1) in der Richtung von Berlin nach Potsdam ein Zug zwischen Zug 408 und 410, bald nach 9 Uhr, 1111“ 2 2 72 2 422 „ 424, „ 6 „, von Berlin abgehend, 1
2) in der Richtung von Potsdam nach Berlin
ein Zug zwischen Zug 405 und 407, bald nach 9 Uhr,
2 „ 415 72. 417, 7 2 3 v„F 2 2 72 2 421 „ 423, 2 2 7 von Potsdam abgehend,
b. daß der Vorortzug 421 der Stammbahn Berlin (Potsdamer Bahnhof) — Potsdam um etwa 10 Minuten früher gelegt wird,
c. daß bei Aufstellung des infolge Beschleunigung der Fahrzeit ohnehin zu ändernden Fahrplans der Wannseebahn darauf Rücksicht genommen wird, daß in Neubabelsberg ein
usammenschluß der Wannsee⸗Bahnzüge mit den Vorortzügen attfinden kann,
d. daß der Vorortzug 434 der Stammbahn Berlin (Potsdamer Bahnhof) — Potsdam, ab Berlin 1,, bis Werder oder wenigstens bis Wildpark durchgeführt wird,
e. daß ein Zusammenschluß des Zuges 424 der Strecke Stargard — Stettin— Berlin mit Zug 434 der Strecke Berlin (Potsdamer Bahnhof) — Potsdam hergestellt wird.
6) Anträge des Herrn Konsuls Jsrael zu Stralsund:
8 . Bezirks⸗Eisenbahnrath wolle beschließen, zu befür⸗ orten: 1b
a. daß der Abgang des Zuges 279 auf der Strecke Stral⸗
sund—Velgast — Rostock während des ganzen Jahres von 6 Uhr
40 Min. auf 7 Uhr 50 Min. verlegt wird,
b. daß der Zug 289 auf der Strecke Velgast —-Barth statt um 7 Uhr 35 Min. um 8 Uhr 45 Min. von Velgast abgelassen wird,
c. daß der Abgang des Zuges 219 auf der Strecke Stralsund —Bergen-—Saßnitz waäͤhrend der Zeit des Winter⸗ Fährplans von 6 Uhr 40 Min. auf 7 Uhr 50 Min. verlegt
rd.
Berlin, den 10. Oktober 1899. Königliche Eisenbahn⸗Direktio Kranold. 8
2 2 2. 822 2 2. 2 2.
2 2.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jult 1893 (Gesetz⸗Sammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1898 bei der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn 992 760 ℳ 89 ₰ beträgt, wohingegen für dasselbe Betriebs⸗ jahr aus dem Betriebe der preußischen Strecken der Großherzoglich oldenburgischen Eisenbahhn
von Osnabrück nach Quakenbrück „ Ihrhove „ Neuschanz, „ Oldenburg „ Leer ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt ist. Münster, den 12. Oktober 1899. 1b Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar.
Die Personal⸗Veränderungen in de befinden sich in der Ersten Beilage.
Preußen. Berlin, 14. Oktober.
Seine Majestät der Kaiser und König Pörban gestern Nachmittag vor der Rückkehr nach dem Neuen Palais im Königlichen Schlosse zu Berlin noch den Vortrag des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, Staats⸗Ministers Grafen von Bülow und heute Vormittag im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Generalstabes der Armee, Generals der Kavallerie Grafen von Schlieffen, sowie des Chefs des Militärkabinets, Gener von Hahnke.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Aus Anlaß der am 1. d. M. in der Organisation der Feld⸗Artillerie und der Verkehrstruppen eingetretenen Ver⸗ änderungen ist im Verlag von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin ein Nachtrag zur Rang⸗ und Quartier⸗Liste der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Höntärich Württembergischen) Armee⸗Korps für 1899 zur Ausgabe gelangt. Derselbe ist nach dem Stande vom 6. d. M. abgeschlossen und erstreckt sich auf die Armee⸗ Eintheilung, die Feld⸗Artillerie und die Verkehrstruppen nebst Reserve⸗Offizieren, die Dienstalterslisten der Stabsoffiziere
der Standorte. 1 L1“
Laut Mittheilung des „W. T. B.“ geht S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, am 15. Oktober von Shanghai nach Chingkiang in See.
S. M. S. „Hansa“, Kommandant: Fregatten⸗Kapitän Pohl, ist gestern in Singapore angekommen.
“ ““ — 8 1
Potsdam, 13. Oktober. Seine Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Eitel⸗Friedrich und Adalbert sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend von Plön hier eingetroffen und an der Wildparkstation von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen worden.
Wiesbaden, 13. Oktober. Seine Majestät der König von Griechenland ist heute Nachmittag zum Besuche Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Konstantin hier eingetroffen. 8 —
Württemberg. “
Seine 88 der König, Allerhöchstwelcher sich mit Ihrer Majestät der Königin von Potsdam zunächst nach Ratiboritz in Böhmen begeben hatte, ist gestern wieder in Stuttgart eingetroffen. ö1“
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog ist gestern von Hinterriß nach Coburg zurückgekehrt. 8
Die Leiche des Erhohimßen Alfred ist gestern in aller Stille von Gotha nach Coburg übergeführt worden. Heute Vormittag 10 Uhr fand die Beisetzung im Mausoleum statt.
8 5 “
II1X““
1
“ Oesterreich⸗Ungarn.
Wie die „Wiener Zeitung“ meldet, ist der frühere Justiz⸗ Minister von Ruber zum Senats⸗Präsidenten beim Obersten Gerichtshof ernannt worden.
Spanien.
Der Hof ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern von San Scbastian nach Madrid zurückgekehrt.
In Barcelona ist es gestern wegen der Steuern zu Unruhen gekommen. Die Händler schlossen zum Protest gegen die Besteuerung ihre Läden; Volkshaufen durch⸗ zogen die Straßen. Die Manifestanten schleuderten Steine gegen die Universität und die Bureaux des Blattes „Noticierivov. Die Gendarmerie trieb eine Anzahl Personen auseinander, welche Hochrufe auf das freie Catalonien ausbrachten. Später zogen die Ruhe⸗ störer vor das Rathhaus und verlangten die Demission der Mitglieder des Stadtraths. Der Bürgermeister wurde ge⸗ zwungen, die Sitzung aufzuheben; die Gendarmerie zerstreute die Menge. Um 11 Uhr Abends war die Ruhe wieder her⸗ gestellt.. 8 1 “
Rumänien.
Der Prinz Carol von Rumänien, oer älteste Sohn
des Prinzen Ferdinand, ist, wie dem „W. T. B.“ aus
weiligen Leitung des dieser beiden Waffengattungen und das alphabetische Verzeichniß 3
Bukarest gemeldet wird, an einem typhösen Fieber erkrankt, außerdem stellten die Aerzte eine leichte Lungenentzündung fest. Obwohl die Temperatur gestiegen ist, wird das Allgemein⸗ befinden des Prinzen als relativ günstig bezeichnet. 8
Schweden und Norwegen.
UMeber die Verhandlungen wegen der Fla agsafücen
theilt die „Posttidning“ weiter mit: In dem gemeinschaftlichen schwedisch⸗norwegischen Kronrath am 6. d. M., an welchem auch der Kronprinz theilnahm, wurde die Erledigung der Frage der Einführung einer norwegischen Handelsflagge vom Minister des Aeußern angeregt und dem Minister des Innern zum Vortrage über⸗ wiesen. Nachdem dieser eine Aenderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1844 im Sinne des neuen norwegischen Gesetzes befürwortet hatte, verlangte die nor⸗ wegische Abtheilung des Staatsraths ein neues Gut⸗ achten der Regierungsmitglieder in Christiania. Der König willigte ein. Im Kronrath vom 11. d. M. kam dann die Faße zur endgültigen Verhandlung. Der Minister des Aeußern rieth von einer Aenderung des Erlasses von 1844 ab, die übrigen Mitglieder des Staatsraths traten jedoch dem Antrag des Ministers des Innern bei, worauf der König dahin entschied, daß Punkt 6 des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1844, betreffend die norwegische Handelsflagge, am 15. Dezember d. J. außer Kraft zu treten und der Minister des Aeußern den fremden Regierungen sowie den Gesandtschaften und Konsulaten gegenüber das Nöthige zu verfügen habe. In der Rchc ution des Königs heißt es zunächst er müsse als König der vereinigten Reiche erklären, daß er jede Veränderung des Beschlusses, welchen sein Vater am 20. Juni 1844 gefaßt habe, mißbillige und beklage, da er noch immer glaube, daß es im Interesse beider Reiche und nicht am wenigsten in demjenigen Norwegens ge⸗ wesen wäre, ihn beizubehalten. Die geselnon weist ferner darauf hin, daß der König den Flaggenbeschluß des Storthings nicht sanktioniert habe, sondern daß er das Recht nicht besitze, seine Zustimmung zur Promulgation des Gesetzes zu verweigern. Die Resolution schließt dann folgendermaßen: „Ich erkläre deshalb, daß die Bestimmung, betreffend ein gemeinsames Unions⸗Flaggenzeichen, am 15. Dezember 1899 aufhört, für die norwegische Handelsflagge zu gelten, und schreibe vor, daß mein Beschluß durch ein Allerhöchstes Schreiben dem Kommerz⸗Kollegium zur Nachricht und zur weiteren nöthigen Veranlassung innerhalb des Geschaftkreises desselben mitzutheilen und ein Auszug des Protokolls dem Minister des Aeußern zu über⸗ eben ist, damit er den fremden Mächten, den Gesandt⸗ schaften und den Konsulaten der vereinigten Reiche gegenüber die nöthigen Schritte thun kann.“ — Hierdurch ist das Unions⸗ zeichen in der norwegischen Handelsflagge künftig beseitigt, bleibt aber in der schwedischen Handelsflagge bestehen. Die Flaggen der schwedischen und der norwegischen Marine bleiben gleichfalls unverändert.
Der König hat, wie „W. T. B.“ meldet, die De⸗ mission des Ministers des Aeußern Grafen Douglas ge⸗ nehmigt und den Staats⸗Minister Boström mit der einst⸗ Ministeriums des Aeußern betraut.
Afrika.
Dem Kriegsamt in London ist, wie „W. T. B.“ be⸗
richtet, von dem Ober⸗Kommandierenden in Kapstadt folgende Depesche zugegangen: Ein gepanzerter Zug mit zwei Silbenpfünber⸗ Geschützen, der von Kapstadt nach Mafeking abgesandt war, wurde in der letzten Nacht bei Kraai Pan angegriffen; augenscheinlich waren die Schienen entfernt, sodaß der Zug entgleiste. Die Buren rich⸗ teten eine halbe Stunde lang Geschützfeuer auf den Zug und nahmen ihn sodann. — Die telegraphische Verbindung nach Mafeking ist in Kraai Pan unterbrochen. Aus Mafeking sind l ere und Kinder nach Kapstadt gesandt worden. Die beiden eschütze gehörten der Kapkolonie und waren leichte Geschütze
alten Modells. Alle Personen, welche sich in dem gepanzerten Zuge befanden, wurden, dem „Reuter'schen Bureau“ zufolge, gefangen genommen, mit Ausnahme des Lokomotivführers.
In Bloemfontein ist, wie das „Reuter’sche Bureau“ meldet, vorgestern das Kriegsrecht proklamiert worden. Die Gerichtshöfe wurden geschlossen. Der Präsident Steijn erließ einen Aufruf an die Burgher, in welchem sie aufge⸗ fordert werden, die äußersten Anstrengungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Republik zu machen. Die Proklamation macht die britischen Unterthanen darauf aufmerksam, daß sie bis zum Sonnabend 6 Uhr den Freistaat zu ver⸗ lassen hätten, doch würden Erlaubnißscheine zum Bleiben ausgestellt werden. 1 8
Aus Ladysmith vom gestrigen Tage erfährt dasselbe Bureau, daß die Truppen des Oranje⸗Freistgats in einer Entfernung von 38 Meilen von Ladysmith über den Tintwa⸗Paß vorrückten. 70 berittene Jäger seien zur Ver⸗ stärkung der Kavallerie⸗Vorposten abgesandt worden. — Der „Times“ wird aus Ladysmith vom 12. d. M. berichtet, daß die vom Oranje⸗Freistaat in Natal eindringenden Buren etwa 12 000 Mann zählten. “ 1
Der „Daily Telegraph“ veröffentlicht ein Telegramm, wonach der Kampf zwischen den vom Van Reenens⸗Paß nach Natal vordringenden Buren und den um Ladysmith stehenden Streitkräften des Generals White bereits begonnen habe. Die Buren verfügten über 11 Eügcne General White habe deren 12 und rechne mit Sicherheit auf Erfolg.
Aus dem Lager von Glencoe (Natal) wird gemeldet, daß die Buren den nördlich von Newcastle belegenen Berg Spitzkop besetzt hätten. ö 1““
Sttatistik und Volkswirthschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung.
Der Ausstand der Berliner Metallarbeiter (der Former, Drücker, Dreher, Schleifer Ziseleure, Bügler, Schlosser u. s. w.) in der Beleuchtungsindustrie hat, der „Voss. Ztg.“ zyfolge, insofern eine Wendung erfahren, als die Ansständigen beschlossen haben, den noch arbeitenden Berufsgenossen die Fertigstellung auch von solchen Arbeiten freizugeben, die aus Fabeiken kommen, wo die Arbelt eingest llt ist (vergl. Nr. 241 d. Bl.). — Der Ausstand der viesigen Glaser ist, wie die „Volts⸗Zeg. mittheilt, beendet. (vergl Nr. 215 d. Bl.).
Die Formstecher von Leipetg und Umgegend haben. der „Leipz. Ztg.“ zufolge, in Ausfübrmag eines Beschlusses ihrer setzten Generalversammlung folgende Forderungen aufgestellt, die areits den
rinzipalen, um theil mit Erfolg, vorgelagt. worhen nd: 1) 21 ℳ Mindest!ohn; 2) 10 stündige täglt ge Arbeitszeit
einschließlich je einer Wiertelstunde Frühstüche; und Wepez⸗