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veuz . 2 282* .* 4 . — ———— — —— —
unier dem 2. August d. J. Allerhöchst bestätigt worden.
den Tod hat die Akademie verloren; am 16. August das auswärtige Mitglied der philosophisch⸗mathematischen Klasse Herrn Robert Bunsen in Heidelberg; am 9. August das korrespondierende Mitglied der Phvsikalisch⸗mathematischen Klasse Sir Edward Frankland in Reigate, Surrey; am 17. August das korrespondierende Mitglied der philo⸗ sophisch⸗historischen Klasse Herrn Wilbhelm Pertsch in Gotha.
In der Sitzung der physikalisch⸗mathematischen Klasse der Akademie vom 2. November (vorsitzender Sekretar: Herr Waldeyer) las Herr van't Hoff eine mit Herrn D. Chiaraviglio bearbeitete fünfzehnte Mittheilung aus seinen Untersuchungen „über
die Bildungsverhältnisse der ozeanischen Salzablagerungen, insbesondere
des Staßfurter Salzlagers“. Es werden darin die Existenzbedingungen
des Glauberits (S04)2 Ca Naz in Berührung mit den bei 25 ° in
Betracht kommenden Lösungen und Ausscheidungen festgestellt, und ferner wird dargethan, daß die begleitenden Mineralien Reichardtit, Schönit, Astrakanit, Thenardit und Glaserit seien, sowie daß Meeres⸗ wasser bei 25 0 eingeengt zum Glauberit nicht führt. . In der Sitzung der philosophisch⸗bistorischen Klasse der Akademie von demselben Tage (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) las Herr Weinhold „über die Bedeutung des Haselstrauchs im alt⸗ germanischen Kultus und Zauberwesen“. Der „Haselstrauch gehört, wie in der Abhandlung ausgeführt wird, zu den im heidnischen Kultus der Germanen verwendeten Hölzern. Er war dem Himmelsgott, im Besonderen dem Gewittergott geweiht, und daraus lassen sich die Verwendungen des Haselholzes zur Wahrung des Friedens, zur Abwehr schädigender Wesen, zur Segnung und Heilung, zum Auffinden von Wasser und verborgenen Schätzen und ferner im Zauber⸗ wesen ableiten. — Herr Diels legte eine Abhandlung des Herrn Professors R. Rejtzenstein in Straßburg über „zwei neue Fragmente der Epoden des Archilochos“ vor. Die beiden Papyrus⸗Fragmente aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. gehören zu der z. Th. durch Ver⸗ mittelung des Herrn Dr. Reinhardt erworbenen Sammlung der Straßburger Universitäts, und Landesbibliothek. Ob⸗ gleich der Name des Dichters nicht erhalten ist, scheint Sprache, ketrum, Inhalt und Glossierung die Zuweisung an den Erfinder des Epodos zu rechtfertigen. Das erste Fragment (13 Verse) enthält die Verwünschung eines eidbrüchigen Freundes, frei nachgeahmt nach Epode 10 des Horaz; das zweite, schlechter erhaltene (10 Verse), wie es scheint, einen Angriff auf einen Dieb und dessen Kum⸗ pane. — Herr Erman überreichte im Auftrage des Herrn F. Ll. Griffith zu Ashton under Lyne dessen Veröffentlichung der Papyrus von Kahun, die seiner Zeit von Flinders Petrie in den Häusern der dortigen Stadt gefunden sind und die neben einzelnen literarischen und medi⸗ zinischen Texten, Rechnungen und Briefen uns die weitaus ältesten Beispiele von Zensuslisten und Testamenten geliefert haben. Er knüpfte daran eine Mittheilung über den im laufenden Jahre dort gemachten zweiten Papyrusfund, der sich zur Zeit als Leihgabe des errn Vize⸗Konsuls Dr. Reinhardt in den Königlichen Museen befindet. ieser neue, noch umfangreichere Fund enthält die Papiere eines Tem⸗ pels derselben Stadt und derselben Zeit und ist für die Kenntniß der Tempelverwaltung von Wichtigkeit. Ueberdies hat er das erste astronomisch bestimmbare Datum für die Periode des mittleren Reiches geliefert und hat es damit ermöglicht, die Chronologie der älteren egyptischen Geschichte festzulegen. — Der Vorsitzende legte schließlich den von Herrn Bruno Gebhardt eingesandten zweiten Band seines Werkes „über Wilhelm von Humboldt als Staats⸗ mann“ vor.
Dee erste Sitzung der Archäologischen Gesellschaft nach
der Sommerpause eröffnete der Erste Vorsitzende mit Mittheilungen
über die Veränderungen im Mitgliederbestande der Gesellschaft und Vorlegung der zahlreich eingegangenen Schriften. Hieran schloß Herr Engelmann die Besprechung eines jüngst veröffentlichten, auf die Laokoonsage bezogenen Vasenbildes und Herr Adler die Vorlegung der Photographie eines Mosaiks aus der casa del Fauno in Pompeli, das eine Katze mit einem Vogel darstellt. Herr Wernicke theilte einige Bemerkungen des am Erscheinen verhinderten Herrn Hühner über ein Mosatk aus Elche mit und hielt dann einen Vortrag über Dar⸗ stellungen des Poseidon. Schließlich sprach Herr Schrader über einen neu erworbenen Marmorkopf der Königli Museen, das ungemei
lebendige Porträt eines Negers. A1X“
Im Lichthofe des Königlichen Kunstgewerbe⸗Museums ist zur Zeit eine Anzahl moderner Tapeten ausgestellt. Vertreten
sind mit reichlich der Hälfte der vorgeführten Arbeiten die Firma
8. Engelhardt in Mannheim, welche lediglich Muster nach ntwürfen von Professor Otto Eckmannn in Berlin ausstellt, die Firma Adolph Burchardt Söhne in Berlin mit Tapeten nach Entwürfen von Walter Leistikow in Berlin und Anderen, und die Firma Lieck u. Heider in Berlin. Die Ausstellung
erhält dadurch noch ein besonderes Interesse, daß die Muster größten⸗ theils in verschiedenen Farben vorgeführt werden. Gleichzeitig damit ist eine Reihe von für Wohnräume ausgestellt, welche ebenfalls nach Zeichnungen von Otto Eckmann und unter sorgfältigster Farbenwahl seitens des Künstlers in Handknüpfarbeit von den Vereinigten Smyrna⸗Teppich⸗Fabriken in Schmiedeberg, Kottbus und Hannover ausgeführt worden sind.
1“ C“ 86 8 8
“ 8 6 8 Bauwesen.
Ein Wettbewerb zur Erlangung von Plänen zu Wohnungen für ostpreußische ländliche Arbeiter ist, wie das „Centralbl. d. Bauverw.“ meldet, unter den preußischen Staatsangehörigen mit dem 10. Januar 1900 als Endfrist ausgeschrieben worden. Ausgesetzt sind drei Preise von 500, 400 und 300 ℳ Die Unterlagen sind kostenlos von der Landwirthschaftskammer für die Provinz Ostpreußen
in Köͤnigsberg, Lange Reihe 3, zu beziehen.
Theater und Musik
“
Im Königlichen Opernhause wird morgen Meyerbeer's Oper „Die Afrikanerin“ in folgender Besetzung gegeben: Don Pedro: Herr Mödlinger; Vasco de Gama: Herr Sylva; Nelusco: Herr Bulß; Selica: Fräulein Reinl; Ines: Fräulein Dietrich; Don Diego: Herr Krasa; Großinquisitor: Herr Knüpfer: Don Alvar: Herr Sommer; Oberpriester: Herr Stammer; Anna: Fräulein Pohl.
Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Paul Lindau's Lustspiel „Der Herr im Hause“ zur Aufführung
In dem neuen Schauspiel „Der Probekandidat“ von Max Dreyer, das im Deutschen Theater am Sonnabend, den 18. d. M., zur ersten Aufführung kommt, wird Herr Oscar Sauer die Hauptrolle des Schulamtskandidaten Fritz Heitmann spielen.
Einem im Vorjahre getroffenen Beschluß zufolge, giebt das Schiller⸗Theater von den Erträgen, die aus den Aufführungen Schiller'scher Werke resultieren, einen Prozentsatz an die „Schiller⸗ Stiftung“ ab. Gelegentlich des vor kurzem erfolgten Abschlusses des Geschäftsjahres 1898/99 wurde diese freiwillige Tantibème zum ersten Mal an die „Schiller⸗Stiftung“ abgeführt.
Der Spielplan des Belle⸗Alliance⸗Theaters ist infolge des am Sonntag im Neuen Königlichen Opern⸗Theater auf Aller⸗ höchsten Befehl stattfindenden Gastspiels der Schlierseer dahin abgeändert worden, daß morgen das Volksstück „'s Liserl von Schliersee“ und am Sonntag Nachmittag „Der Protzenbauer von Tegernsee zur Aufführung gelangt. Als Ersatz für die am Sonntag Abend ausfallende Vorstellung der Schlierseer hat die General⸗Intendantur der Königlichen Schau⸗ spiele angeordnet, daß die für diesen Abend ursprünglich im Neuen Königlichen Opern⸗Theater angekündigte Aufführung des Lustspiels „Die Journalisten“ von Gustay Freytag durch Mitglieder des Königlichen Schauspielhauses im Belle⸗Alliance⸗Theater stattfinden soll. Der Vorverkauf für diese Vorstellung ist an der Kasse des Königlichen Schauspielhauses und im Belle⸗Alliance⸗Theater eröffnet worden.
Das Comité für den Unterstützungsfonds der Berliner Unfallstationen veranstaltet am 28 d. M. im Neuen Königlichen Opern⸗Theater einen Vortrags⸗ Abend, an welchem eine große Anzahl hervorragender künst⸗ lerischer Kräfte, u. A. auch der Königlichen Bühnen und mehrerer Privattheater betheiligt sein werden.
1“
Mannigfaltiges. 8 Berlin, den 10. November 1899.
Die Stadtverordneten beschäftigten sich in ihrer gestrigen Sitzung zunächst mit der Vorlage, betreffend die Beleuchtung einiger Wege des Thiergartens mit elektrischen Bogenlampen. Der Magistrat beantragte folgende Beschlußfassung: „Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit der Beleuchtung der Bellevue⸗Allee, der Großen Querallee, der Zelten⸗Allee und des Ahornsteigs durch 92 elektrische Bogenlampen nach Maßgabe des auf den an⸗ liegenden vier Plänen dargelegten Projekts und genehmigt, daß die Unterhaltungs⸗ und Beleuchtungskosten vom 1. April 1900 ab alljährlich in den Spezial⸗Etat 42 (Straßenbeleuchtung) eingestellt werden, die Kosten aber, welche durch die Einrichtung, die Probe⸗ beleuchtung und die eventuell noch in diesem Etatsjahre eintretende dauernde Beleuchtung und Unterbaltung entstehen, aus dem Spezial⸗ Etat 42 pro 1899, epentuell ungeachtet einer Etatsüberschreitung, ent⸗ nommen werden.“ Die Versammlung trat diesem Antrage bei. — Alsdann gelangte ein Antrag des Magistrats zur Berathung, für die Ueber⸗ schwemmten im Königreich Bayern 30 000 ℳ, zahlbar an das Zentral⸗ Comité der durch Hochwasser Geschädigten in München, und für die
Wetterbericht vom 10. November 1899, werthe. Wärmeres Wetter mit Regenfällen wahr⸗
8 Uhr Morgens. scheinlich.
Theater des Westens. (Opernhaus.) Sonn⸗ abend: Volksthümliche Vorstellung zu halben abend: Der Platzmajor. Gesangsposse in 3 Akten
Ueberschwemmten in den österreichischen Kronländern 20 000 ℳ, zahlbar an das K. K. Ministerium des Innern in Wien. zu be⸗ willigen, die aus dem für unvorbergesehene Ausgaben in den Etat für das Jahr 1899 eingestellten Fonds von 800 000 ℳ entnommen werden sollen. Die Versammlung erklärte sich auch mit diesem Antrage einverstanden. — Ebenso genehmigte sie die Vorlage, betreffend die Miethung der für den städtischen Gondelhafen bei den Zelten erforderlichen Spreefläche, die Vorlage betreffend die Annahme des der Stadtgemeinde Berlin aus dem Kauf⸗ mann Otto Fricke'schen Nachlasse zur Begründung einer „Antonie⸗ Hermann Fricke'schen Stiftung“ zugefallenen Legats, und die Vorlage betreffend den Neubau zweier Ueberwachungshäuser und eines Wohn⸗ hauses nebst Verbindungshalle auf dem Grundstücke der Anstalt für Epileptische in Wuhlgarten.
Herr Max Laurence setzte am Dienstag im großen Saale des Architektenhauses (Wilbelmstraße 92/93) seinen Vortragscyelus „Lyrik der Gegenwart“ fort. Im Ganzen genommen, war wohl dieser vierte Abend der interessanteste der Serie, weil er Werke der am meisten umstrittenen Persönlichkeit der neueren deutschen Literatur nämlich Friedrich Nietzsche's enthielt. Derselbe war mit fünf Dich⸗ tungen auf dem Programm vertreten, unter denen ein Jugendgedicht „Mädchenlied“ wenig ahnen ließ, welche Richtung der Geist seines Schöpfers später einschlagen würde. Auch von der Lyrik Richard Dehmel'’s, die sich im Ganzen mehr durch eine gesuchte Eigen⸗ thümlichkeit als durch ausgeprägte Eigenart auszeichnet, wurden Proben vorgeführt, freilich aber nur solche, die Jedem zusagen mußten. Im übrigen brachte der Abend noch Werke von Max Bruns, M. G. Conrad, H. Conradi, H. Benzmann, Franz Evers und Christian Morgenstern, von denen namentlich diejenigen von Evers und Benzmann wegen ihres Wohllauts und ihrer Gedankentiefe beifällig aufgenommen wurden. Herr Laurence, welcher für den verhinderten Dr. Steiner an diesem Äbend auch den einleitenden literarhistorischen Vortrag übernommen hatte, brachte durch seine sinngemäße, von Pathos völlig freie Rezi⸗ tation die Dichtungen voll zur Geltung.
In der „Urania“ wird der Geheime Medizinalrath, Professor Dr. Fritsch morgen, Sonnabend, sowie am Sonntag und Montag Abend seinen Vortrag über „Transvaal“ wiederholen. Gevwisser⸗ maßen als Einführung wird jedesmal der von Dr. Wegener ver⸗ faßte, scenisch ausgestattete Vortrag „Der dunkle Erdtheil“ vorher⸗ zehen. Der Zuschauer hat auf diese Weise Gelegenheit, auch die oute der von Cecil Rhodes geplanten Eisenbahn von Kairo nach Süd⸗Afrika zu verfolgen und daselbst Land und Leute des gegen⸗ wärtigen Kriegsschauplatzes kennen zu lernen. “
New York, 10. November. (W. T. B.) Ein Passagierzug der Michigan Central⸗Railroad ist gestern Abend dei Lasalle in Michigan entgleist. Es heißt, daß 32 Personen ge⸗ tödtet und 60 verwundet seien. 8
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Wien, 10. November. (W. T. B.) Der ungarische Minister⸗Präsident von Szell und der ungarische Finanz⸗ Minister von Lukacs konferierten heute Vormittag mit dem Vorsitzenden im österreichischen Ministerrath, dem Grafen Clary und dem Leiter des österreichischen Finanz⸗Ministeriums, von Kniaziolucki. — Die ungarische Quoten⸗Deputation hielt heute Vormittag eine Sitzung ab zur Wahl des Siebener⸗ Comités für die Führung der Verhandlungen mit der öster⸗ reichischen Quoten⸗Depntation.
London, 10. November. (W. T. B.) Den „Daily News“ wird aus Burghersdorp vom 6. November gemeldet: Eine große Burenstreitmacht zog durch Jamestown in der Richtung nach Qhueenstown. Die Bruͤcke im Norden von Colesberg wurde gesprengt. — Die „Daily Mail“ meldet aus Colesberg, daß 2000 Buren Venterstad besetzt hätten.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Thalia-Theater. Dresdenerstraße 72/73. Sonn⸗
Wind. Wetter.
in o Celsius 5 °C. = 40R.
Bar. auf 0 Gr. Temperatur
u. d. Meeressp red. in Millim
—
◻RSbh E O0⸗n 0 bo
Belmullet.. 738 6 wolkig
Aberdeen . 747 9 bedeckt
Christiansund 754 S 5 Regen
Kopenhagen. 758 3 heiter
Stockholm . 750 2 wolkenlos
FrFennde C1 2 bedeckt t. Petersburg 758 2 bedeckt
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wolkig bedeckt Regen bedeckt Nebeli) wolkig wolkig Regen
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Regen bedeckt bedeckt bedeckt heiter wolkig heiter wolkig wolkenlos
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1¹) Gestern Regen.
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„AMebersicht der Witterung. Während das Minimum, welches gestern über dem Norwegischen Meer lag, mit abnehmender Tiefe oft⸗ wärts nach dem Bottnischen Busen fortgeschritten ist, ist westlich von Schottland ein neues tiefes inimum welches zu Aberdeen Südost⸗ sturm erzeugt. Am höchsten ist der Luftdruck über der Alpengegend. In Deutschland ist das Wetter kälter und trübr, meistens ist Regen gefallen; die Morgentemperatur liegt fast überall über dem Mittel⸗
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ kaus. 233. Vorstellung. Die Afrikanerin. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Mevyerbeer. Text von Eugone Scribe, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 249. Vorstellung. Der Herr im Hause. Lustspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 234. Vorstellung. Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Auf⸗ zügen. Musik von Auber. Text von Scribe. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Lichtenstein. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 250. Vorstellung. Der Herr im Hause. Lustspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Sonnabend: Cyrano von Bergerac. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Fuhrmann Henschel. — Abends 7 ½ Uhr: Der Meister von Palmyra.
Montag: Hedda Gabler.
Berliner Theater. Sonnabend: Die Herren Söhne. Sonntag, Nachmittags Uhr: Götz von BE — Abends 7 ½ Uhr: Die Herren ne. Montag: Faust, erster Theil. Anfang 7 Uhr.
Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Sonn⸗ abend, Abends 8 Uhr: Die Jungfrau von Orleans. Romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Akten von Friedrich von Schiller.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Roneo und Julia. — Abends 8 Uhr: Zwei glückliahe Tage.
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Montag, Abends 8 Uhr: Die Jungfr. au von Orleaus. 5 1““
Preisen: Der Troubadour.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Die lustigen Weiber von Windsor. — Abends 7 ¼ Uhr: Gastspiel von Signorina Prevosti. La Traviata.
Montag (9. Montag⸗Abonnements⸗Vorstellung): Der Barbier von Sevilla.
Lessing- Theater. Sonnabend: Als ich wiederkam..
Sonntag: Als ich wiederkam...
Montag: Im weißen Röß’l.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Sonn⸗ abend: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 3 Aufzügen von E. von Wolzogen. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Ein un⸗ beschriebenes Blatt. ““ gelle-Alliance⸗Theater. Gastspiel des „Schlierseer Bauern⸗Theaters“. Sonnabend, Abends 8 Uhr: 's Liserl von Schliersee.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei ermäßigten
reisen: Der Protzenbauer von Tegernsee. —
bends 7 ½ Uhr: Einmalige Vorstellung des König⸗ lichen Schauspiels. Die Journalisten. Vor⸗ verkauf im Königlichen Schauspielhause und im Belle⸗Alliance⸗Theater. 8
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗
burg. Sonnabend: Jagdfreuden. (Monsieur chasse.) Schwank in 3 Akten von Georges
Feydeau. Uebersetzt und bearbeitet von Paul Biock..
In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorber: Familien⸗Zouper. wwank in 1 Akt von Benno Pacobson. Regie: Gustav Rickelt. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag und folgende Tage: Jagdfreuden. Varher: Familien⸗Souper. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:
Der Schlafwagen⸗Controleur. 8
“
von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von
Gustav Wanda. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Der Platzmajor.
Konzerte.
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert von Wilma Norman⸗Neruda [Lady Hallé] (Violine) mit dem Philharm ischen
Orchester.
Saal Bechstein. Sonnabend, Anfang 7½ Uhr⸗ Konzert von Martha Drews (Violine) und
Vittorina Nori (Gesang).
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Ler von Goertzke mit Hrn.
Regierungs⸗Assessor Robert von Wilms
Hrn. Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Paul Ha (Waldenburg i. Schl. — Breslau).
Er⸗
Beuthen — Potsdam). — 19. Gertrud Brieger 9
Verehelicht: Hr. Oberleut. Carl von Jena mit
Frl. EAE“ (Berlin). Geboren:
Leuckart von Weißdorf (Dresden). — Hrn. For
in Sohn: Hrn. Major Frhm⸗
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Assessor von u. zur Mühlen (Zembowt O.⸗S.).
— Hrn. Fee es Dorgerloh (Posen). Gestorben: Hr.² baden). — Hr. Baron W. G. Brantsen van
Zvp (Zvpendal, Holland). — Fr. Oberst In
Pfeffer von Salomon, geb. Hoffmann⸗ (Düsseldorf).
arquis Franz Lucchesini (Wies⸗
82 82
—
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
8 Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
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1“ “ “
Erste Beilage
Amtliches.
Königreich Preußen.
Eine Verfügung des Herrn Staatssekretärs des
Reichs⸗Postamts vom 26. Oktober d. J. (Amtsblatt Nr. 57) giebt Folgendes bekannt:
„Durch die neue Fassung der Zivilprozeßordnung (Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1898 — Freichs⸗ Gesetzbl. S. 410 ff.) erfahren die gesetzlichen Vorschriften über das Zustellungsverfahren vom 1. Januar 1900 ab in mehreren Punkten eine Aenderung. Ferner hat sich bei der praktischen Anwen⸗ dung der Veichaltängsvorschriften über das Postzustellungs⸗ verfahren ergeben, daß sie einzelner Ergänzungen bedürfen. Dem⸗ gemäß sind die „Anweisung über das Verfahren, be⸗ kreffend die postamtliche Bestellung von Schreiben mit Zustellungsurkunde“, sowie die Formulare zu Postzustellungsurkunden neu festgestellt worden.“
Die vom 1. Januar 1900 ab gültige Anweisung lautet:
Sb Gegenstände der postamtlichen Zustellung.
Schriftstücke, bei denen es auf die Beschaffung einer Zu⸗ stellungsurkunde ankommt, können auf Ersuchen von Behörden, Beamten oder Privatpersonen durch die Postanstalten zu⸗ gestellt werden.
Von der Zustellung durch die Post sind jedoch aus⸗ geschlossen:
1) Einschreib⸗, Werth⸗ und Nachnahmesendungen;
2) durch Eilboten zu bestellende Sendungen;
3) Sendungen mit dem Vermerk „postlagernd“;
4) Sendungen an Gefangene;
5) Sendungen, die nicht an eine Person gerichtet sind, sondern mehreren in der Aufschrift benannten Personen nach einander als Umlauf zugestellt werden sollen (Kurrenden). 82
Aeußere Beschaffenheit der durch die Post zuzustellenden Gegenstände.
Die durch die Post zuzustellenden Sendungen müssen als verschlossene Briefe eingeliefert werden.
Die 1““ ö1“
a. gewöhnliche; b. vereinfachte. v 8
Jedem uzustellenden Briefe müssen vom Absender in den Fällen ua zwei Formulare zur Postzustellungsurkunde auf weißem (Urschrift und Abschrift), in den Fällen zu b ein Formular auf blauem Papier beigefügt werden.
Daß dies geschehen, muß auf der Aufschriftseite des Brief⸗ umschlags durch die Worte: „Hierbei ein Formular zur Post⸗ zustellungsurkunde nebst Abschrift“ oder „Hierbei ein Formular zur Postzustellungsurkunde“ ausgedrückt sein.
In den Fällen zu b muß der Brief außerdem auf der Aufschriflseite des Briefumschlags den Vermerk tragen: „Ver⸗ einfachte Zustellung“.
Die zusammenzufaltenden Zustellungsurkunden müssen vom
Absender vor der Einlieferung der Schriftstücke zur Post mit der für die Rücksendung erforderlichen Aufschrift versehen sein. In der Aufschrift des zuzustellenden Briefes muß die Person, der zugestellt werden soll, nach Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort so genau bezeichnet sein, daß der Empfänger leicht und sicher aufgefunden werden kann und Verwechselungen ausgeschlossen sind.
Bei Zustellungen an Unteroffiziere oder Gemeine des aktiven Heeres oder der aktiven Marine muß die Auf⸗ schrift an diese selbst gerichtet sein unter genauer Be⸗ zeichnung des Truppentheils (Kompagnie, Eskadron und Batterie des zu bezeichnenden Regiments u. s. w.), zu dem sie gehören, und unter Beifügung des Zusatzes „zu Händen des Chefs der (genau zu bezeichnenden) zunächst vorgesetzten 1u“ (Chef der Kompagnie, Eskadron, Batterie S. . .
Bei Sendungen der Gerichtsvollzieher muß deren Name und Amtseigenschaft, bei Sendungen der Gerichtsschreiber die Gerichtsschreiberei als Absender auf der Aufschriftseite des Briefes bezeichnet sein.
Der Kopf des Formulars zur Postzustellungsurkunde und zu deren Abschrift muß vom Absender ausgefüllt sein.
Zu den Postzustellungsurkunden kommen verschiedene Formulare zur Anwendung, je nachdem es sich um Zustellungen an Gewerbetreibende, an Rechtsanwälte, Notare oder Gerichtsvollzieher, an Behörden oder Korporationen u. “ an Unteroffiziere und Soldaten oder an andere vorstehend nicht näher bezeichnete Personen handelt.
Die bei Postzustellungen zu verwendenden Formulare sind so eingerichtek, daß sie die bei der Zustellung in Betracht kommenden Fälle erschöpfend enthalten, sodaß der Postbote nur den Namen der Person, welcher der zuzustellende Brief übergeben ist, an der im Vordruck offen gelassenen Stelle niederzuschreiben und den Vordruck soweit zu durchstreichen hat, als er in dem gerade vorliegenden Falle nicht zutrifft.
Vor der Uebergabe der zuzustellenden Briefe an die be⸗ stellenden Boten hat die Postanstalt genau zu prüfen, ob die Sendungen den vorbezeichneten Vorschriften entsprechen, und auf die Beseitigung etwaiger Mängel auf kurzem Wege hin⸗ zuwirken. Besteht jedoch der Mangel darin, daß nach Ansicht der Postanstalt nicht das zutreffende Formular zuc Zustellungs⸗ urkunde beigefügt ist, so ist in zweifelhaften Fällen für ie Wahl des Formulars die Ansicht des Absenders maßgebend.
§ 3. “ Beurkundung. Die postamtliche Zustellung besteht in der Uebergabe des
zuzustellenden Briefes unter Beurkundung der erfolgten Ueber
gabe. Die hierbei aufzunehmende Urkunde hat. folgenden Er⸗
. zu entsprechen:
1) Die Urkunde muß enthalten:
a. Ort und Zeit der Zustellung;
eb. 2 Bezeichnung der Person, an welche zugestellt
9
Berlin, Freitag, den 10. Novembe
c. die Bezeicknung der Person, welcher zugestellt ist, in den Fällen der §§ 6 bee 9 die Angabe des e durch den die Zustellung an die bezeichnete Person gerechtfertigt wird; wenn nach § 10 verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften befolgt sind;
d. im Falle der Verweigerung der Annahme die Er⸗ wähnung, daß die Annahme verweigert und der zu über⸗ gebende Brief⸗am Orte der Zustellung zurückgelassen ist;
e. bei gewöhnlichen Zustellungen die Bemerkung, daß der zuzustellende Brief und eine beglaubigte Abschrift der Zu⸗ stellungsurkunde übergeben sind; bei vereinfachten Zustellungen die Bemerkung, daß der zuzustellende Brief übergeben und der Tag der Zustellung auf dem Briefumschlage vermerkt ist;
f. die Unterschrift des die Zustellung vollziehenden Beamten. (Der Unterschrift kann die Amtsbezeichnung „Briefträger“, „Landbriefträger“ u. s. w. beigefügt werden.)
2) Die Ürkunden sollen deutlich und bestimmt abgefaßt und leserlich geschrieben sein. Der Gebrauch der Bleischrift oder einer anderen ähnlichen Trockenschrift ist unstatthaft.
3) Die Urkunden — Urschriften wie Abschriften — sind ohne Lücken anzufertigen. Radierungen sind untersagt. Etwa nöthige Durchstreichungen müssen in der Art geschehen, daß das Durch⸗ strichene noch leserlich bleibt. In den Formularen sind die zur Ausfüllung bestimmten Zwischenräume, soweit sie durch die erforderlichen Eintragungen nicht ausgefüllt werden, zu weiteren Eintragungen durch Striche ungeeignet zu machen. 4) Die dg.s die in den Fällen der gewöhnlichen Zustellungen (§ 2 Abs. 2 a) vom Postboten am Orte der Zu⸗ stellung auszufertigen und an den Empfänger zu übergeben sind, müssen stets als solche bezeichnet und am Schluß, un⸗ mittelbar vor der Unterschrift, mit dem Vermerke „Beglaubigt“ versehen werden. Die Beglaubigung darf erst erfolgen, nachdem der bestellende Bote von der wörtlichen Uebereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift sich überzeugt hat.
Bei vereinfachten Zustellungen ist der Tag der Zustellung auf dem Briefumschlage zu vermerken, und zwar in folgender
Fassung: Lugestell am (Tag, Monat, Jahr)“. § 4.
Ort und Zeit der Zustellung. G Die Fhistemng kann an jedem Ort erfolgen, wo der be⸗ zeichnete Empfänger angetroffen wird. Hat der Empfänger aber an diesem Ort eine Wohnung oder ein Geschäftslokal, so ist er nicht verpflichtet, sich auf eine außerhalb derselben versuchte Zustellung einzulassen. Der bestellende Bote muß in einem solchen Falle bei Verweigerung der Annahme die Zu⸗ stellung in der Wohnung oder in dem Geschäftslokal bewirken. Der Ort, den der bestellende Bote zur Vornahme der Zu⸗ stellung regelmäßig aufzusuchen hat, ist daher die Wohnung oder das Geschäftslokal des Empfängers, weil alsdann die Zustellung nöthigenfalls in dessen Abwesenheit und selbst bei Verweigerung der Annahme vorgenommen werden kann.
Jedenfalls muß bei der Zustellung außerhalb der Woh⸗ nung oder des Geschäftslokals immer ein angemessener Ort und eine passende Gelegenheit gewählt werden, die eine un⸗ gehinderte und sichere Uebergabe und Annahme der Schrift⸗ stücke gestatten.
Die Zustellung muß bei der nächsten sich darbietenden Bestellgelegenheit erfolgen, sofern nicht auf der Aufschriftseite der Briefe ein bestimmter Tag für die Zustellung bezeichnet ist. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen hat die Zu⸗ stellung zu unterbleiben, wenn sie nicht auf der Aufschriftseite des Briefes besonders verlangt ist. Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers sind zuzustellende Briefe von der Be⸗ stellung nicht auszuschließen. “ u“
Personen, an welche die Zustellung zu erfolgen hat. (Formular C 87e.) 8 Zustellung erfolgt an den bezeichneten Empfänger in erson.
Handelt es sich um eine Zustellung an einen Unteroffizier oder Gemeinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine, so muß die Zustellung an den Chef vber zunächst vorgesetzten Kommandodehörde (Chef der Kompagnie, Eskadron, Batterie u. s. w.) erfolgen. Zu den Unteroffizieren gehören in dieser Beziehung auch die Feldwebel, Wachtmeister und die ihnen gleich⸗ oder nachstehenden Avancierten.
Die Zustellung an eine Behörde, Gemeinde oder Kor⸗ poration sowie an Aktiengesellschaften, eingetragene Genossen⸗ schaften und andere Vereine, die als solche klagen oder ver⸗ klagt werden können, erfolgt an deren esetzliche Vertreter oder Vorsteher. Sind mehrere gesetzliche Vertreter oder Vorsteher vorhanden, so genügt die Zustellung an einen derselben.
Briefe, die an Eheleute gemeinschaftlich gerichtet sind, sind so zuzustellen, wie wenn sie an den Ehemann allein gerichtet wären. Leben die Eheleute getrennt, so sind jedoch solche Briefe als unbestellbar zu behandeln. G
Ist über das Vermögen des bezeichneten Empfängers das Konkursverfahren eröffnet und vom Konkursgerichte die Aus⸗ händigung der für den Gemeinschuldner eingehenden Briefe an den Konkursverwalter angeordnet (§ 121 der Konkurs⸗ ordnung), so sind die für den Gemein chuldner bestimmten Briefe mit Zustellungsurkunde als unbe tellbar zu s
Briefe mit Zustellungsurkunde, die an verstorbene Personen gerichtet sind, sind stets als unbestellbar zu behandeln. Im übrigen ist die Zustellung, die an den ver zcs Empfänger in Person nicht erfolgen kann, nach den folgenden Bestimmungen an eine andere Person oder durch Niederlegung bei einer Behörde zu bewirken. “
Zustellungen an Gewerbetreibende. 1 Formular C 87b.) Soll die Zustellung an einen Gewerbetreibenden erfolgen, der ein besonderes Geschäftslokal hat, so hat sich der be⸗ stellende Bote der Regel nach zunächst in das Geschäftslokal
22
(Laden, Komtor u. s. w.) zu begeben. Wird der bezeichnete
„ 8 BI11 11“ WI“ 8 “
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Empfänger dort nicht angetroffen, so kann die Zustellung in dem Geschäftslokal an einen darin anwesenden Gehilfen des F“ (Kommis, Buchhalter, Gesellen u. s. w.) erfolgen.
Ist die Zustellung in dieser Weise nicht ausführbar, so hat sich der bestellende Bote in die Wohnung des bezeichneten Empfängers zu begeben und, wenn er diesen auch dort nicht antrifft, nach §§ 9 bis 12 zu verfahren.
Ueber Zustellungen an Handelsfirmen siehe § 8 Abs. 3.
Zustellungen an Rechtsanwälte, Notare und
Gerichtsvollzieher. (Formular C 87 c.)
Soll die Zustellung an einen Rechtsanwalt, Notar oder Gerichtsvollzieher erfolgen, so hat sich der bestellende Bote der Regel nach zunächst in dessen Geschäftslokal (Bureau) zu begeben. Wird der Rechtsanwalt u. s. w. dort nicht an⸗ getroffen, so kann die Zustellung in dem Geschäftslokal an einen darin anwesenden Gehilfen (Bureauvorsteher, Expedienten u. s. w.) oder Schreiber des Rechtsanwalts u. s. w. erfolgen.
Ist die Zustellung in dieser Weise nicht ausführbar, so hat sich der bestellende Bote in die Wohnung des Rechts⸗ anwalts u. s. w. zu begeben und, wenn er diesen auch dort nicht antrifft, nach §§ 9 bis 12 zu verfahreuan.
§ 8 8 . Zustellungen an Behörden, Gemeinden, Korpora⸗ tionen oder Vereine. (Formular C 874ͤ.)
Soll die Zustellung an den gesetzlichen Vertreter oder Vorsteher einer Behörde, einer Gemeinde, einer Korporation oder eines Vereins (Aktiengesellschaft, eingetragene Genossen⸗ schaft und dergl.) erfolgen, so hat sich der bestellende Bote der Regel nach zunächst während der gewöhnlichen Geschäftsstunden der Behörde u. s. w. in ihr Geschäftslokal zu begeben. Wird in diesen Stunden die Person, an welche die Zustellung er⸗ folgen soll, dort nicht angetroffen oder ist sie an der Annahme verhindert, so kann die Zustellung in dem Geschäftslokal an einen anderen dort anwesenden Beamten oder Bediensteten der Behörde u. s. w. erfolgen.
Ist die Zustellung in dieser Weise nicht ausführbar, so hat sich der bestellende Bote in die Wohnung des Empfängers zu begeben und, wenn er diesen auch dort nicht antrifft, nach §§ 9 bis 12 zu verfahren. Hat jedoch die Behörde u. s. w. ein besonderes Geschäftslokal, so kann außerhalb dieses Lokals, auch in der Wohnung, nur an den Empfänger in Person zugestellt werden.
Für Zustellungen an offene Handelsgesellschaften ist das Formular C 87 d (Zustellung an Behörden u. s. w.) in der Weise zu benutzen, daß die offenen Handelsgesellschaften als „Vereine“ behandelt werden. Ist dagegen der zuzustellende Brief an eine Gesellschaftsfirma gerichtet, die von einem Einzelkaufmanne geführt wird, z. B. an die vom Kauf⸗ manne C. geführte Firma A. & B, so ist das Formular C 87 b (Zustellung an Gewerbetreibende) zu benutzen. Hat jedoch der Absender in solchen Fällen dem Brief irrthümlich das Formular C 87 d beigefügt, so ist der Brief gleichwohl zu⸗ zustellen. Der Postbote hat dann in dem Formulare der Zustellungsurkunde an den in Betracht kommenden Stellen die Worte „Vorsteher“ in „Inhaber“ und „Behörde“ in „Firma“ abzuändern. G“
§ 9.
Zustellungen an andere Personen.
.“ (Formular C 87 a.)
Soll die Zustellung an eine andere als eine der in den §§ 6 bis 8 bezeichneten Personen erfolgen, so hat sich der bestellende Bote der Regel nach in die Wohnung des bezeich neten Empfängers zu begeben. Wird dieser dort nicht ange troffen, so kann die Zustellung in der Wohnung an einen zu seiner Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person erfolgen. Daß die dienende Person in demselben Hause wohne, ist nich erforderlich.
Wird in der Wohnung eine solche Person nicht an⸗ getroffen, so kann die Zustellung an den in demselben Hause wohnenden Hauswirth oder Vermiether erfolgen, wenn diese zur Annahme des Schriftstücks bereit sind. An die Ehefrau des Hauswirths oder Vermiethers darf die Zustellung nicht erfolgen.
Niederlegung der Schriftstücke bei einer Behörde. (Formular C 87 f.) 1 Ist der bezeichnete Empfänger in seiner Wohnung nicht angetroffen worden und kann die Zustellung auch nicht nach den Vorschriften des § 9 erfolgen, so hat der bestellende Bote den zu übergebenden Brief, sofern der Absender ein Gerichtsschreiber oder Gerichtsvollzieher ist, auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung belegen ist, oder an diesem Orte bei der Postanstalt oder dem Gemeinde⸗Vorsteher oder dem Polizei⸗ Vorsteher, in den übrigen Fällen bei der Postanstalt des Orts und, wenn sich eine solche am Orte nicht befindet, bei dem G meinde⸗Vorstande (in Zwangsvollstreckungs⸗Angelegenheiten der Verwaltungsbehörden bei der Ortsbehörde) niederzulegen und die Niederlegung sowohl durch eine an der Thür der Woh⸗ nung des Empfängers zu befestigende schriftliche Anzeige, als auch, soweit thunlich, durch mündliche Mittheilung an zwei in der Nachbarschaft wohnende Personen bekannt zu machen. Unter den bezeichneten Niederlegungsstellen hat der Post⸗ bote thunlichst die zu wählen, die dem Empfänger am bequem⸗ sten zugänglich ist. Sind mehrere Postanstalten am Orte, erfolgt die Niederlegung bei der Postanstalt, die dem Posf boten den Brief übergeben hat. I Die Nachbarn, denen die Niederlegung der Schriftstücke 8 mitgetheilt wird, sind zu ersuchen, den Empfänger davon möglichst bald in Kenntniß zu setzen. 8 75. der Postbote die Zustellung durch Niederlegung dei der Gerichtsschreiberei oder dem Gemeinde⸗ oder Polizei⸗