1899 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Altona wird am 13. Dezember d. J. mit einer Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgexichtsrath Irmler in Frankfurt a. M. zum Landgerichts⸗Direktor in Posen, 1

den Staatsanwaltschaftsrath Dallwitz in Bromberg zum Ersten Staatsanwalt in Braunsberg und

den Staatsanwaltschaftsrath Weizmann in Breslau zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Graudenz zu ernennen, sowie 1

zu genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt Harte zu Graudenz in gleicher Amtseigenschaft an die Staatsanwalt⸗ schaft bei dem Landgericht in Stendal versetzt werde, ferner

den Gerichts⸗Assessor Oltrogge in Insterburg zum Amts⸗ richter in Seeburg, 1

die Gerichts⸗Assessoren Louis Bolck in Königsberg i. Pr., Ernst Loch in Neidenburg und Schümann in Rastenburg zu Amtsrichtern in Sensburg,

den Gerichts⸗Assessor Lieber in Kaukehmen zum Amts⸗ richter in Wischwill, 1

den Gerichts⸗Assessor Fuchs in Elbing zum Amtsrichter in Löbau W.⸗Pr., 7 den Gerichts⸗Assessor Düsterhoff in Kosten zum Amts⸗ richter in Kosten, die Gerichts⸗Assessoren Kahl in Beuthen O.⸗Schl. und Wintergerst in Hermeskeil zu Amtsrichtern in Kattowitz,

den Gerichts⸗Assessor Wernecke in Schkeuditz zum Amts⸗ richter in Guhrau,

den Gerichts⸗Assessor Vater in Breslau zum Amtsrichter

in Seidenberg, 8

den Gerichts⸗Assessor Froehlich in Beuthen O.⸗Schl. zum Amtsrichter in Marklissa, 1

den Gerichte⸗Assessor Jennrich in Staßfurt zum Amts⸗ richter in Barby, 1 1.

den Gerichts⸗Assessor Bamberg in Weißenfels zum Amts⸗ richter in Worbis, den Gerichts⸗Assessor Lauter in Mansfeld zum Amits⸗ richter in Oebisfelde und 1 1 den Gerichts⸗Assessor Kruse in Mölln zum Amtsrichter in Gettorf zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Hof⸗ und Schloßpredigerstelle an der Schloß⸗ und Mariengemeinde zu Stettin berufenen bisherigen Superintendenten Haupt zu Stargard i. Pomm. zugleich um Konsistorialrath und Mitglied des Konsistoriu s der rovinz Pommern im besoldeten Nebenamt zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrath Emil Kaselowsky in Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzienrath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 8. Oktober d. J. will Ich mit Bezug auf Meinen Erlaß vom 22. April d. J. die weiteren von der vereinigten Generalversammlung der Posener Landschaft am 21. Juni v. J. gefaßten Beschlüsse zu II und IV der Vor⸗ lage 4 d in der Form, wie sie sich aus der wieder bei⸗ folgenden Anlage ergeben, hierdurch Landesherrlich genehmigen.

Die mit obigem Bericht überreichte Druckanlage liegt wieder bei.

Neues Palais, den 23. Oktober 1899.

„11I111“X“ Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.

SeSI8 8 der vereinigten Generalversammlung der Posener Landschaft vom 21. Juni 1898.

An die Stelle der Nr. II und 1V des VIII. Nachtrags zum Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum Regulativ vom 5. November 1866, zum dritten Regulativ vom 4. Mai 1885, zum vierten Regulativ vom 1. Juni 1895 und zu den neuen Satzungen vom 4. August 1896 (Vorlage 4 d) treten die folgenden Bestimmungen:

II. Der § 9 des dritten Nachtrags vom 28. April 1879 erhält folgenden Zusatz:

„Auf Verlangen kann durch Zugrundelegung des

die Ermittelung des Taxwerths auch

sechzigfachen Grundsteuerreinertrags er⸗ folgen, von welchem der zwanzigfache Betrag der in Abthei⸗ lung II des Grundbuchs eingetragenen Lasten, bezw. das zur Ablösung der Renten erforderliche Kapital, sofern dasselbe ge⸗ ringer ist als der zwanzigfache Jahresbetrag, in Abzug gebracht wird. Wenn jedoch in dem landräthlichen Kreise, in welchem das zu be⸗ leihende Grundstück belegen ist, der Taxwerth der in neuerer Zeit landschaftlich geschätzten Grundstücke durchschnittlich den sechzig⸗ fachen Grundsteuerreinertrag nicht erreicht, so ist der Ermittelung des Taxwerths das für diesen Kreis als Verhältnißzahl festgestellte niedere Vielfache des Grundsteuerreinertrags mit den nämlichen Abzügen zu Grunde zu legen.

Diese Taxfestsetzung nach dem Grundsteuerreinertrage darf jedoch nur stattfinden, wenn die auf dem Grundstück vorhandenen Ge⸗ bäude und Invbentarienstücke als zur Bewirthschaftung des Grund⸗ stücks ausreichend befunden worden sind.

Auch ist die Direktion der Landschaft stets befugt, örtliche Abschätzung zu verlangen.“

IV a. Der § 3 der neuen Satzungen vom 4. August 1896 erhält im Absatz 2 zu B folgenden Zusatz:

„Wenn jedoch in dem landräthlichen Kreise, in welchem das zu beleihende Grundstück belegen ist, der Taxwerth der in neuerer Zeit landschaftlich geschätzten Grundstücke durchschnittlich den sechzig⸗ fachen Grundsteuerreinertrag nicht erreicht, so ist der Ermittelung des Taxwerths das für diesen Kreis als Verhältnißzahl festgestellte niedere Vielfache des Grundsteuerreinertrags mit den nämlichen Abzügen zu Grunde zu legen.“

b. Der ü8 e Absatz 5 des § 3 der neuen Satzungen wird durch folgende ersetzt: ie Beleihung ist bis zu zwei Dritteln des Taxwerths zuläffig.“ 8

Finanz⸗Ministerium.

Bei der hiesigen Abniglichen Münze ist der Betriebs⸗ Inspektor Trenkner zum Münzmeister ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 3 des Staats⸗ vertrages zwischen Preußen und Braunschweig wegen Her⸗ stellung einer Eisenbahn von Oschersleben nach Schö⸗ ningen vom 22. Februar 1895 bezw. des Absatzes 2 im Artie I der Allerhöchsten Konzessions⸗Urkunde vom 18. Juni 1895 will ich, nachdem die Inbetriebnahme für den Güter⸗ verkehr inzwischen erfolgt ist, die Frist, welche der Oschers⸗ leben-Schöninger Eisenbahngesellschaft für die Vollendung des Baues der Bahn gesetzt ist, zufolge eines begründeten Antrags der Eisenbahngesellschaft hinsichtlich des in Preußen gelegenen Theils weiter bis zum 1. April 1900 verlängern. Berlin, den 7. November 1899. 3 Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Thielen. G

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Charakter als Hegemeister ist verliehen den Förstern:

Maurer zu Winterbach, Oberförsterei Entenpfuhl, Regierungsbezirk Koblenz, 1 -

Jeserich zu Neudamm, Oberförsterei Zicher, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt,

Laffert zu Güstebiese, gierungsbezirk Frankfurt, .

Märker zu Zietensee, Oberförsterei Neuhaus, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt,

Kuntze zu Kienitz, Oberförsterei Karzig, Regierungsbezirk Frankfurt, 8

Voigt zu Rehberg, Oberförsterei Massin, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt,

Steinhoff zu Rath, Oberförsterei Benrath, Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf, 1 .

Billeb zu Friedrichsrode, Oberförsterei Lohra, Re⸗ gierungsbezirk Erfurt, .

Tank zu Goseplack, Oberförsterei Hardegsen, Regierungs⸗ bezirk Hildesheim, 3 1

Scheibe zu Gossera, Oberförsterei Zeitz, Regierungsbezirk Merseburg,

Zwiener zu Baruthe, Oberförsterei Rogelwitz, Re⸗ gierungsbezirk Breslau.

Oberförsterei Lietzegöricke, Re⸗

Justiz⸗Ministeriuumm.

Die Landgerichtsräthe Grandke vom Landgericht I in Berlin und von Heidenreich in Magdeburg, sowie die Amtsgerichtsräthe von Dassel in Lüchow, Dieckmann in Achim, Koch in Leer, Stoltze in Liebenburg und Erdmann in Hannover treten nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Juli 1899 in den einstweiligen Ruhestand.

Versetzt sind: der Amtsgerichtsrath Schnitzler in Frede⸗ burg nach Attendorn, der Amtsgerichtsrath Rößler in Schivelbein nach Freienwalde a. O., der Amtsgerichtsrath Toeplitz in Bromberg als Landgerichtsrath, die Amtsrichter Schoenenberg in Bromberg und Schultz in Wongrowitz als Landrichter an das Landgericht in Bromberg, der Amtsgerichtsrath Hempfing in Hofgeismar als Land⸗

erichtsrath, der Landgerichtsrath Fuchs in Limburg, der misgerichtsrath Dr. Volgenau in Cassel als Land⸗ gerichtsrath und der Amtsrichter Klepper in Schmalkalden als Landrichter an das Landgericht in Cassel, der Landrichter Schmölder in Bochum an das Landgericht in Arnsberg, der Amtsrichter Paul in Soltau an das Amtsgericht in Hildesheim, die Amtsrichter Henning in Elbing und Ornaß in Zempelburg als Landrichter an das Landgericht in Elbing, der Landrichter Bozi in Aurich an das Landgericht in Bielefeld, der Amtsrichter Limberger in Kirchhain i. H. an das Amtsgericht in Cassel, der Amtsrichter Plagemann in Danzig als Landrichter an das Landgericht daselbst, der Landrichter Schmit in Essen als Amtsrichter nach Oelde, der Amtsrichter Schlesier vom Amtsgericht I in Berlin als Landrichter an das Landgericht I in Berlin, der Amtsrichter Dr. Schröder in Ober⸗Glogau an das Amtsgericht in Guben, der Amtsrichter Kuntze in Kolmar i. P. als Landrichter nach Posen, die Amtsrichter Wolff in Wirsitz und Huether in Wollstein als Landrichter nach Schneidemühl, der Amtsrichter Fechner in Märk.⸗ Friedland nach Lobsens. b .

Der Amtsrichter Lüling in Haspe ist aus dem Justiz⸗ dienst geschieden. 1 8

Die bei dem Amtsgericht in Runkel erledigte Richterstelle ist auf das Amtsgericht in Frankfurt a. M. übertragen.

Zu Handelsrichtern sind wiederernannt: der Kaufmann Eppenstein und der Kaufmann Belger in Breslau bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann Karl Metzmacher in Dortmund bei dem Landgericht daselbst und der Kaufmann Fritz Schepke in Königsberg i. Pr. bei dem Landgericht daselbst.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind wiederernannt: der Fabrikdirektor Zwicklitz in Breslau bei dem Landgericht daselbst und der Kaufmann Hermann Riebensahm in Königsberg i. Pr. bei dem Landgericht daselbst.

Dem Notar Dr. Kalinowsky in Neudamm ist der Wohnsitz in Bernau angewiesen.

Der Rechtsanwalt Eckhardt in Witzenhausen ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Cassel, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Witzenhausen, ernannt worden.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justizrath Herzfeld bei dem Landgericht in Halle a. S. und der Rechtsanwalt Dr. Kalinowsky bei dem Amtsgericht in Neudamm.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Wedekind in Greußen bei dem Landgericht in Erfurt, der Rechtsanwalt Dr. Kalinowsky aus Neudamm bei dem Amtsgericht in Bernau, der Gerichts⸗Assessor Mein⸗ hardt bei dem Landgericht II in Berlin und der Gerichts⸗ Assessor Dr. Coerrens bei dem Landgericht in Köln.

Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Amtsgerichts⸗ rath Weckwarth in Danzig, der Rechtsanwalt, Justizrath Maas in Aachen und der Rechtsanwalt David Freund in Berlin sind gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Eduard Seler,

Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität daselbst ernannt worden.

Dem Oberlehrer an der städtischen höheren Mädchenschule E. eenc Egbert Hoff ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt un

ordentlichen Lehrer Berg an der Kaiserin Auguste Victoria⸗Schule in Stettin das Prädikat „Oberlehrer“ ver⸗ liehen worden. 18

Am Schullehrer⸗Seminar zu Angerburg ist der bisherige Zweite Tausendfreund aus Lötzen als ördentlicher Seminarlehrer und .

an der Präparandenanstalt zu Pillkallen der bisherige Seminarhilfslehrer Krumm zu Angerburg als Zweiter Präparandenlehrer angestellt worden.

Die Personal⸗Veränderungen in der befinden sich in der Ersten Beilage.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, den 11. November.

In der am 9. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden die Entwürfe von Gesetzen für Elsaß⸗ Lothringen wegen Ausführung der Zivilprozeßordnung und der Konkursordnung ꝛc. und wegen Ausfüh⸗ rung des Reichsgesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der Fassung der Beschlüsse des Landesausschusses angenommen. Ferner wurde die Zustimmung ertheilt: dem Entwurf eines Gesetzes über die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß⸗ Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete für 1899,— dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Münzgesetze, dem Entwurf von Ausführungsbestimmungen zum § 25 des Gesetzes über das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, dem Ausschußantrage, betreffend die Einrichtung der Quittungs⸗ karten für die Invalidenversicherung, dem Entwurfe von Vor⸗ schriften wegen Entwerthung und Vernichtung der Marken bei der Invalidenversicherung —, sowie verschiedenen Vorlagen in Zoll⸗ angelegenheiten. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: die Entwürfe von Gesetzen, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze, und betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene, die Krze wegen Verleihung von Korporations⸗ rechten an die Gesellschaft Nordwest⸗Kamerun, und der Entwurf einer Verordnung über das Verfahren vor den auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes er⸗ richteten Schieds erichten. Außerdem wurde die Wahl eines nichtständigen Mitgliedes des Reichs⸗Versicherungsamts vorgenommen und über den Seiner Majestät dem Kaiser zu unterbreitenden Vorschlag wegen der Besetzung der Stelle eines ständigen Mitgliedes dieser Behörde, sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen Sitzungen.

8

Der Kolonialrath trat am 9. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Reichstagsgebäude zu seiner ordentlichen Herbst⸗ tagung zusammen. 8

Vor Eintritt in die Tagesordung erläuterte zunächst der Vorsitzende, Direktor der Kolonial⸗Abtheilung Dr. von Buchka, die Bedeutung des mit England und Amerika ab⸗ geschlossenen Samoa⸗Abkommens. Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied sprach die warme Anerkennung des Kolonialraths für das in dieser schwierigen, die Herzen aller Deutschen bewegenden Frage Erreichte aus und brachte ein dreifaches Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. An Seine Majestät den Kaiser sowie an den Staatssekretär Grafen von Bülow richtete der Kolonialrath Telegramme, in denen er seinem Dank für die glückliche Erledigung der Samoafrage Ausdruck verlieh. *)

Hierauf machte der Direktor der Kolonial⸗Abtheilung von Buchka eingehende Mittheilungen über die Vorgänge in den Schutzgebieten während der letzten Monate.

Alsdann trat der Kolonialrath in eine allgemeine Er⸗ örterung der Etats der Schußgebiete ein, an welche sich die Berathung des Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und die Südsee anschloß.

Nach einer Pause wurde über gesetzliche Maßnahmen, betreffend die Verhinderung der Einwanderung mittelloser Personen in die Kolonien, verhandelt, über welche der Bericht eines von dem Kolonialrath niedergesetzten Ausschusses vorlag: Der Ausschuß hatte beantragt, zu beschließen:

1) daß es angezeigt sei, Bestimmungen zu 1 welche die Einwanderung mittelloser Personen beschränkt oder verhindert werden kann, 1

2) daß eine Verfügung erlassen werde, wonach Gesell⸗ schaften, Firmen oder Personen, welche Leute in Europa für die Kolonien anwerben, verpflichtet sein sollen, diese An⸗ gestellten auf eigene Kosten nach der Heimath zurückzubefördern wenn 1

a. ihr Kontrakt erloschen ist oder

b. sie während der Kontraktsdauer durch Krankheit zur Aufgabe F, Stellung gezwungen sind.

Der Kolonialrath trat diesen Vorschlägen zu 2 allen In⸗ halts, zu 1 dagegen nur insoweit bei, als es sich um Aus⸗ länder handelt; hinsichtlich der Behandlung von Reichs⸗ angehörigen wurde die Beschlußfassung zu 1 ausgesetzt und die Vorlegung weiteren Materials zur Beurtheilung der Bedürfniß⸗ frage gewünscht.

Die weitere Frage, ob der Schiffskapitän die Veran wortung tragen, resp. haftbar En t werden solle, wenn von dem durch ihn geführten Schiff mittellose Personen in

11“

treffen, durch

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Direktorial⸗Assistent am Museum für Völkerkunde zu Berlin, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen

*) S. die gestrige Nummer des Blattes.

einem Hafen der Kolonie landen, und ob ihm im Fall der Weigerung oder Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen anzudrohen eien, hatte die Kommission verneint, jedoch mit der Maßgabe, seiß die Schiffsgesellschaften sich verpflichten sollten, etwaige bei der Landung vom Gouvernement zurückgewiesene Personen unentgeltlich wieder mitzunehmen.

Der Kolonialrath trat diesem Vorschlage mit der Maß⸗ gabe bei, daß die letztgedachte Verpflichtung zunächst nur bei Ausländern anerkannt wurde. In Bezug auf die den Schiffs⸗ gesellschaften aufzuerlegende Verpflichtung zur unentgeltlichen Mitnahme von Inländern, welche von dem Gouvernement urückgewiesen werden, wurde gleichfalls die Vorlegung weiteren jaterials zur Beurtheilung der Bedürfnißfrage gewünscht.

Seine Majestät der Kaiser und hat, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehendes Telegramm an den Fürsten zu Wied gerichtet: Letzlingen, Schloß, 10. November.

Dem Fürsten zu Wied, Durchlaucht, Berlin. Für die zur Erwerbung der Samoa⸗Inseln namens des Kolonial⸗ raths Mir dargebrachten Glückwünsche spreche Ich Ihnen und sämmt⸗ lichen Mitgliedern des Kolonialraths Meinen innigen Dank aus. Mit Befriedigung können wir auf das Erreichte blicken, und das Bewußt⸗ sein erfüllt uns mit freudigem Stolze, daß die braven Seeleute, die dort im Dienste von Kaiser und Reich ihr Leben dahingegeben, nicht umsonst das Opfer gebracht haben. Es soll dies aber zugleich für uns eine Mahnung und ein Ansporn sein, nun auch unsererseits die Opfer nicht zu scheuen, die nothwendig sind, um unsere Wehrkraft zur See so zu stärken, wie es zu einer fruchtbringenden Entwickelung unseres kolonialen Besitzes und zur Hebung unseres nationalen Wohlstands unerläßlich ist. Ich weiß, daß Ich hierbei

f jalraths rechnen kann.

Wilhelm, I. R.

Der Bevollmaͤchtigte zum Bundesrath, Großherzoglich hessische Geheime Staatsrath Krug von Nidda ist in Berlin angekommen.

8 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Ablösungs⸗ transport für die Schiffe der westafrikanischen Station, Transportführer: Korvetten⸗Kapitän Kutter, mit dem Dampfer „Gertrud Woermann“”“ am 9. November in Las Palmas (Canarische Inseln) eingetroffen und hat an dem⸗ selben Tage die Reise nach Monrovia fortgesetzt.

Der Ablösungstransport für S. M. S. S. „Kaiserin Augusta“, „Hertha“ und „Gefion“, Transportführer: Kapitänleutnant Weniger, ist mit dem Dampfer „Prinz

einrich“ gestern in Aden angekommen und hat an demselben Tage die Reise nach Colombo (Ceylon) fortgesetzt.

S. M. S. „Seeadler“, Kommandant: Korrvetten⸗ apitän Schack, ist gestern in Port Said eingetroffen und an demselben Tage nach Suez in See gegangen.

Die Kammer der Abgeordneten setzte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern die Debatte über die Politik der bayeri⸗ schen Regierung fort. Im Laufe der Berathung wies der Vorsitzende im Ministerrath, Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Crailsheim die scharfen Ausfälle des Abg. Dr. Ratzinger, die dieser gegen Großbritannien wegen der Transvaal⸗Angelegenheit vorbrachte, zurück, da diese gegen einen befreundeten Staat parlamentarisch unzulässig seien. Was die Handelsverträge betreffe, so habe die bayerische Regierung stets auf eine Erhöhung der Getreidezölle hingewirkt. Die Vor⸗ bereitungen für den Abschluß der neuen Handelsverträge seien derartig, daß das Deutsche Reich wohl gewappnet in die Ver⸗ handlungen eintreten könne. 1““ 8

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 8

Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthüme Coburg und Gotha ist gestern nach Erledigung der Aus⸗ hrungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch den Staats⸗ inister von Strenge vertagt worden.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Der Landtag ist zum 16. d. M. einberufen worden. 5

8

Oesterreich⸗Ungarn. 1“

Die ungarische Quoten⸗Deputation hat in ihrer gestrigen Vormittagssitzung besehlasgen sofort in mündliche Konferenzen mit der österreichischen Deputation einzu⸗ treten, zu welchem Zweck ein Subcomité gewählt wurde. Alsdann fanden vertrauliche Besprechungen statt, an welchen beinahe sämmtliche Mitglieder der ungarischen Quoten⸗Deputation theilnahmen. Auf Grund dieser Erörterungen wurde dem Subcomité Instruktion er⸗ theilt. Nachmittags hielten die Subcomités beider Quoten⸗Deputationen eine gemeinsame Sitzung ab, in welcher auf Antrag des Präsidenten der österreichischen Deputation Grafen Schönborn der Präsident der ungari⸗ chen Deputation Tisza den Vorsitz ö An der Be⸗ rathung betheiligten sich von ungarischer Seite Falk, isza und Graf Csaky, österreichischerseits Beer, Graf Schönborn und Dumba. Da jedoch die Er⸗ Prterung über die Berechnungsmethode des Quoten⸗ foltrages keine Einigung ergab, wurde beschlossen, es sale der Versuch gemacht werden, durch Vorschlag einer be⸗ immten Quotenziffer von beiden Seiten eine Verständigung erbeizuführen. zn diesem Zwecke werden beide Quoten⸗

eputationen heute Vormittag in gesonderten Plenarsitzungen

erathen, worauf Nachmittags abermals eine gemeinsame itzung beider Subcomités stattfinden wird.

W 88 sterreichische Abgeordnetenhaus beschloß sectern, wie Revist . B.“ berichtet, daß die Verhandlungen des Ausschusses für die de Derndes § 14 der Verfassung öffentlich sein sollten. Hierauf wurde reeffatte über die Beantworkung der Interpellation über die

orh ein Mähren fortgesetzt. Nachdem die Abgg. Adamek und Körh weki gesprochen hatten, ergriff der Minister des Innern von

er das Wort. Seine Rede wurde von Protestrufen und wieder⸗

holten Zwischenrufen seitens der Jungezechen unterbrochen. Der Vize⸗ Präsident Lupul schwang anhaltend die Glocke und ersuchte wiederholt dringend um Ruhe. Der Lärm hielt an. Seitens der Jungezechen wurden heftige Zwischenrufe gegen den Minister geschleudert, nament⸗ lich von den Abgeordneten Sileny, Sokol, Dolezal und Pospischil. Vor der Ministerbank entstand ein starkes Gedränge. Die Jung⸗ ezechen brachen in stürmische Abzugsrufe aus. Der Vize⸗Präsident versuchte vergeblich, die Ruhe wiederherzustellen, und der Minister sah sich gezwungen, in seiner Rede innezuhalten. Der Vorsitzende im Ministerrath Graf Clary sprach darauf einige Worte mit dem Minister von Körber, worauf die Jungezechen auch in Abzugsrufe gegen den Grafen Clary ausbrachen. Der Obmann des Jungczechenklubs, Abg. Engel suchte vergeblich die Jungczechen zu beschwichtigen. Der Lärm hielt unvermindert an. Der Vize⸗Präsident Lupul erklärte infolge des anhaltenden Tumults die Sitzung für unterbrochen. Die Erregung dauerte im Hause auch während der Unterbrechung der Sitzung fort. Nach 10 Minuten wurde die Sitzung wieder aufgenommen. Der Minister des Innern von Körber setzte seine Rede fort und gab eine Darstellung der Vorfälle, welche die von dem Abg. Zacek angeführten Beweise widerlegte. Thatsache sei, daß trotz aller Abmahnungen die Staatsorgane gewaltthätigen Angriffen ausgesetzt gewesen und Beschädigungen an fremdem Gut vorgekommen seien. Der Minister bestritt in entschiedenster Weise, daß seitens des Militärs in Prerau Schmährufe ausgestoßen seien, ebensowenig könne von einem Einhauen oder einer förmlichen Attacke gesprochen werden. Es sei daher nicht angebracht, mit den Thatsachen nicht im Einklang stehende Gerüchte zum Anlaß von Vorwürfen gegen Angehörige des Heeres zu machen. Wenn die Reguirierung von Militär über⸗ haupt gerügt werde, so müsse konstatiert werden, daß die Vorwürfe sich diametral gegenüberständen. Werde an einen Ort, wo Demonstrationen stattfänden, Militär entsandt, so werde den Bebörden vorgeworfen, sie hätten unndothiger⸗ weise die rubigen Bewohner in Erregung gesetzt; werde kein Militär entsandt, so werde den Behörden entgegengehalten, sie hätten nicht durch entsprechende Vorsorge Demonstrationen verhindert. Bezüglich der Vorwürfe gegen die Gendarmerie stellte der Minister fest, daß die Gendarmen stundenlang den heftigsten Angriffen der erregten Menge ausgesetzt gewesen seien. Die Gendarmerie habe, obwohl in ihrem Leben bedroht, doch ihre Ruhe und Be⸗ sonnenheit bewahrt und von der Waffe erst im Zustande ge⸗ rechter Nothwehr Gebrauch gemacht; den Gesetzen müsse Achtung verschafft werden, wenn überhaupt eine staatliche Ordnung bestehen und die Ruhe erhaͤlten werden solle. Die Vorschriften über den Waffengebrauch seien so streng, daß darin die Gewähr dafür liege, daß die Waffe nur im Falle der dringendsten Nothwendigkeit an⸗ gewendet werde. Die Behörden hätten ihre Pflicht erfüllt; auf den politischen Beamten laste ein ungewöhnliches Maß von Verant⸗ wortung; ihr Pflichtenkreis sei ein ausgedehnterer, wie in anderen Ländern. Sie könnten ihre Pflicht nur erfüllen, wenn sie Rückhalt und Unterstützung bei ihren höchsten Vorgesetzten fänden. Die Untersuchung sei im vollen Zuge. Die Regierung werde Sorge tragen, daß die Schuldigen der Strafe nicht entgingen. Der Minister schloß: die zu Tage getretene Agitation in Mähren, bei welcher die Volksleidenschaften sich auch konfessioneller Momente bemächtigt bätten, zerstöre nicht nur das friedliche Nebeneinander⸗ wirken und ⸗Leben der Bürger des Staates, sondern gefährde auch die Sicherheit des Eigenthums und der Person. Es sei tief be⸗ klagenswerth, daß zu den bestehenden nationalen und poli⸗ tischen Gegensätzen noch andere träten, welche Leidenschaften entfesselten, die nur mit den strengsten Repressiomaßregeln gebannt werden könnten. Solchen Ausschreitungen, welche schärf⸗ stens zu verurtheilen seien, werde die Regierung entschieden entgegen⸗ treten. Sie sei dazu verpflichtet als Hüterin der öffentlichen Ordnung. Die Regierung bedauere die Vorfälle schmerzlich und werde alle Vor⸗ kehrungen treffen, um eine Wiederholung zu verhüten. (Abzugrufe bei den Czechen.) Nach dem Minister führte der Abg. d'Elvert aus, seine Partei stimme dem Antrag auf Einsetzung einer Unter⸗ suchungskommission zu, verlange jedoch, daß alle Fälle untersucht würden, wo nicht nur czechisches, sondern 85 deutsches Blut geflossen sei. Diese Zustimmung sei weder der Ausdruck des Ver⸗ trauens noch des Mißtrauens. Bezüglich der Frage des Polnaer Mordes wünschte der Redner, daß diese That klargestellt werde, damit man sehe, daß der Ritualmord ein Märchen sei. Der anti⸗ semitische Abg. Schneider griff in heftigster Weise die Juden an. Er besprach den Polnaer Fall, wobei er das Vorgehen der öster⸗ reichischen Justizbehörden schärfstens kritisierte, und schloß seine Rede mit den Worten: „Die Deutschen und Czechen mögen sich gegen die Juden verbinden!“ Die Verhandlung wurde sodann abgebrochen.

Wie die Wiener Abendblätter melden, hat gestern der Klub der Fortschrittspartei anläßlich eines Ersuchens der Schönerer⸗Gruppe um Mitunterzeichnung einer von dem Abg. Wolf einzubringenden Anfrage an die Regierung ein⸗ stimmig beschlossen, daß der Klub Anträge und Anfragen der Schönerer⸗Gruppe ohne Rücksicht auf ihren Inhalt nicht unter⸗ zeichnen werde.

Großbritannien und Irland. 6““

In einem gestern veröffentlichten Armeebefehl wird be⸗ kannt gemacht, daß die einberufenen Reserven sich noch vor dem 20. d. M. bei den Fahnen zu stellen hätten. Ein weiterer Armeebefehl ordnet die sofortige Mobilisierung der 50. Infanterie⸗Division für den Dienst in Süd⸗Afrika an.

Der amerikanische Botschafter Choate hielt gestern in Edinburg eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, ausführte, daß die Worte des Premier⸗Ministers Lord Salisbury bei dem Lordmayors⸗Bankett eine aufrichtige Erwiderung in den Vereinigten Staaten finden würden. Die feste Freundschaft, die jetzt zwischen Amerika und Groß⸗ britannien bestehe, sei der größte Sieg der Engländer, der den Frieden unter allen großen Nationen bedeute.

1”

Frankreich. 8 In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofs kam es, wie „W. T. B.“ berichtet, bei dem Aufruf der Zeugen u lärmenden Auftritten. Der Vorsitzende Fallières sorderte die Angeklagten mehrere Male zur Ruhe auf. Der

Feug Paulin Méry erhob lebhaften Einspruch, weil vorgestern

eugen nicht der Verlesung der Anklageakte beigewohnt hätten. Ein Gerichtsdiener führte infolge dessen Paulin Méry aus dem Saal. Beim Namensaufruf des Obersten Monteil riefen einige Zeugen: „Es lebe Guérin, es lebe Déroulsde! Nieder mit den Juden!“ Unterdessen wurde vor dem Saale die Marseillaise gesungen. Ein Zeuge, der dann mit überlauter Stimme rief: „Es lebe Dérouléde, es lebe das Fere wurde auf Befehl des Vorsitzenden verhaftet. Mehrere Angeklagte erhoben sich von ihren 85 und protestierten heftig inmitten des allgemeinen Lärms. Nach der Beendigung es Aufrufs der Zeugen erklärte der Staatsanwalt, er werde gegen die Zeugen, welche die Kund⸗ Pbegghs veranlaßt hätten, keine Strafanträge stellen. Der Vorsitzende ordnete darauf die Freläfsgnhg des fest⸗ genommenen Zeugen an. Hierauf verlas Fallières die ein⸗

die

„gebrachten Anträge, welche darauf hinzielen, den Senat für

unzuständig zu erklären. Sodann wurde die Sitꝛing unter⸗ brochen. Nach der Wiederaufnahme derselben entwickelte der Advokat Devin seine Schlußfolgerungen und beantragte, der Senat möge sc für unzuständig erklären, da die Anklage wegen Angriffs auf die Sicherheit des Staats eeehden sei und es scch nur noch um ein Komplott handle. Derselbe verlas

1 8

eine große. Anzahl von Schriftstücken, um den Unterschied zwischen „Komplott“ und „Attentat“ festzustellen, und gab einen historischen Ueberblick über die von dem Staatsgerichts⸗ hof seit 1820 erledigten Anklagen. Der Redner schloß mit den Worten: der Staatsgerichtshof werde, wenn er sich für unzuständig erkläre, der Gerechtigkeit Achtung bezeigen. Die Sitzung wurde dann aufgehoben.

Beim Verlassen des Palagis Luxembourg veranstalteten einige Zeugen, welche erst auf erneute Vorladung wieder zu erscheinen haben, verschiedene Kundgebungen. Mehrere bereiteten Rochefort eine Ovation und sangen die Marseillaise. Die Polizei zerstreute schließlich die Menge.

„Während der Sitzung hatte sich folgender Zwischenfall ereignet: Im Zeugensaal griff ein auf Antrag Guérin's ge⸗ ladener Zeuge Namens Rinder einen anderen Zeugen, den er für einen Sicherheitsbeamten hielt, thätlich an und schlug den⸗ selben. Als die Polizei ihn festnahm, zog er einen Revolver aus der Tasche. Es gelang nur mit Mühe, ihn auf das Polizeibureau zu bringen.

Italien. Wie „W. T. B.“ aus Rom erfährt, wird am 27. d. M. ein Konsistorium abgehalten werden. Nach demselben werde sich der bisherige Internuntius im Haag, Msgr. Tarnassi, nach St. Petersburg begeben. 88

Spanien.

Ihre Majestäten der König und die Königin⸗Regentin sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, der Prinz Heinrich von Preußen und die Infantin Isabella begaben sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von Madrid nach dem Schlosse Pardo. Heute gedenken der Prinz Albrecht und der Prinz Friedrich Heinrich La Granja unn Segovia zu besichtigen und am Montag nach Sevilla zu reisen.

8 8 Türkei.

Das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ meldet aus Konstantinopel: die dortigen Blätter berichteten von einer Expedition türkischer Truppen in das Hinterland von Tripolis, welche bis Wadai gekommen sei. 10 Millionen Mohamedaner südlich von Tripolis wünschten unter der türkischen Fahne zu leben.

Bulgarien.

In Sofia ist, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, ein Reskript des Fürsten Ferdinand veröffentlicht worden, in welchem dieser der Regierung über ihre Maßnahmen zur Befreiung des Landes aus der finanziellen Krisis seine Be⸗ friedigung ausspricht und ankündigt, daß er auf die Hälfte der nächstjährigen Zivilliste verzichte. Der „Agence de Bulgarie“ zufolge hat diese Verzichtleistung des Fürsten im Lande großen Eindruck gemacht.

Einem in New York eingetroffenen Telegramm aus La Guayra zufolge hätte der amerikanische Gesandte die Kommandanten der fremdländischen Kreuzer ersucht, sich zu vereinigen und einen moralischen Druck auf den General Paredes auszuüben, um eine Beschießung von 425. Cabello zu verhindern. Die fremdländischen Kommandanten zierüber berathen und die nothwendigen Maßregeln ergreifen.

Nach einem weiteren Telegramm aus Puerto Cabello weigert sich der General Paredes entschieden, den gemein⸗ samen Vorstellungen der Kommandanten der fremdländischen Kreuzer Folge zu leisten. Er erklärte, daß er bereit sei, mit den Truppen, die General Castro gegen ihn absende, den Kampf aufzunehmen, wie stark diese Truppen auch sein möchten.

Asien.

Der „Times“ wird aus Shanghai vom gestrigen Tage telegraphiert, daß Japans Thätigkeit in Korea und den Peking nahegelegenen Prc vinzen eine ausge⸗ sprochene Vorherrschaft zum Ergebniß habe, die von den ein⸗ heimischen Beamten durchaus anerkannt werde. Der Präsident des japanischen Oberhauses, Prinz Konoye, sei von den Vize⸗Königen von Canton, Wutchang und Nanking mit allen Ehrenbezeugungen empfangen worden; auch habe der japanische Gesandte in London Kato kürzlich zusammen mit dem je anischen General⸗Konsul in Shanghai Otagiri Peking efucht Von beiden Sendungen nehme man an, daß sie Japans politisches Uebergewicht gestärkt hät‚tten.

Afrika.

Eine gestern in London eingetroffene Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Kapstadt vom Donnerstag Abend besagt, wie „W. T. B.“ meldet: Eine Taubenpostmeldung von General White berichte, daß die Beschießung von Ladysmith mit weittragenden Geschützen fortgesetzt werde. Täglich seien einige Verluste zu verzeichnen, doch werde kein ernstlicher Schaden angerichtet. Die Ver⸗ schanzungen der Engländer würden täglich stärker, und der Lebensmittelvorrath sei reichlich. Das Datum der Meldung ist nicht angegeben. 1

Das Kriegsamt veröffentlicht folgende Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Kapstadt vom gestrigen Tage: Nach einer vom 3. d. M. datierten Meldung aus Bulu⸗ wayo ist am 2. November eine zu den Truppen des Obersten Plumer gehörige Wagenkolonne unter Oberst Spreckly nebst Begleitmannschaften von den Buren angegriffen worden. Sechs Mann werden vermißt. Die Wagenkolonne ist ver⸗ loren gegangen. Das Kriegsamt veröffentlicht ferner Fecende ittheilung: Da in suͤdafrikanischen Blättern die

ittheilung erschienen ist, daß die britische Artillerie auf die Genfer Jahne geschossen habe, telegraphiert der General Sir Redvers Buller einen Bericht über diesen Vorfall, welcher den „Standard and Diggers News“ von dem Reverend J. Martens, einem holländischen Geistlichen, der sich auf seiten der Buren befand, übergeben worden ist. Nach dieser Mittheilung hätten die Engländer, nachdem der erste Kanonenschuß abgefeuert war, geglaubt, daß Buren⸗ truppen sich auf der Bahnstation befänden, und auf dieselbe hegenest Ein Kanonenschuß habe eine Ambulanz getroffen. Die Buren hätten indessen dort nicht gestanden. Sobald die Engländer ihr Versehen bemerkt, hätten sie das Feuer ein⸗ estellt. Die Ambulanz hätte nach den üblichen Vorschriften n einer Entfernung von drei Meilen vom Schlachtfelde stationiert werden muͤssen, ein Vorwurf könne somit gegen die Engländer nicht erhoben werden.