1899 / 273 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

wickelt haben, so würde er zweifellos gleich im Anfang eingegriffen haben, und es ist auch für mich, wie Sie einsehen werden, eine nicht ganz leichte Aufgabe, diese für die Allgemeinheit nicht günstige Situa⸗ tion zu ändern und die Verhältnisse wiederum klarzustellen.

Was nun die Ausführungen anlangt betreffs der größeren Orte gegenüber den kleinen, so gipfelten sie in dem Satze, es solle den Städten, in denen Privat⸗Postanstalten bestehen, eine neue Steuer auf⸗ erlegt werden. Ich glaube, meine Herren, daß das der Kommission niemals vorgeschwebt hat, sondern im Gegentheil nur die ausgleichende Gerechtigkeit. Man sagte sich, man könne aus den größeren Zentren die Einnahmen dienstbar machen für die abgelegenen Orte. Es wurde eben ausgeführt, daß die Privat⸗Postanstalten nur die günstigen Terrains abbauen und das übrige der Postverwaltung überlassen, die bis in die entlegensten Orte Briefe und Zeitungen befördert.

Ich glaube daher, daß die Ausführungen, die nach dieser Richtung hin der Herr Abg. Dr. Rintelen gemacht hat, nicht zutreffend sind. Vielmehr bin ich der Ansicht, daß der Boden, auf dem die größere

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Lohnes zu entrichtenden Prämie zu entrichten sind. Betrag der für jede ange⸗ fangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohnes zu entrichtenden Lohnes zu entrichtenden

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8 ““ 1e efahrenklasse E. Steinmetzen, Steinbildhauer, Grabmal⸗ Gefahrentklasse N. Maurer; verfertiger, Kunstbildhauer in Stein, 8 Abbruchsarbeiten. Schiffsbau in Holz; 1 Marmorwagarenverfertiger, Stein⸗ 8 Schachtarbeiter. schläger, Steinsäger, Steinschleifer, Prämientarif 1“ Gefahrenklasse F. Steinpolierer, Steinhauer, Anfertiger 8 für die Versicherungsanstalt der Thüringischen Zimmerer. grober und feiner Steinwaaren, Mühl⸗ Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft.

Gefahrenklasse G. steinverfertiger. Göültig für die Jahre 1900 bis 1902.

8 Prämientarif * Gefahrenklasse für die Versicherungganstalt der Rheinisch⸗Westfälischen Z“

Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. 2 n2 1 1 Gältig für die Jahre 1900 bis 1902. 1161611A“

Gefahrenklasse A. 1 Gefahrenklasse J.

8

Anbringung, Abnahme, Verlegung, Repa⸗ ratur von Blitzableitern; Mühlenbauer. Gefahrenklasse H. Brunnenmacher. Gefahrenklasse J. Dachdecker; Fuhrwerk. Gefahrenklasse K. Steinbrecher. Gefahrenklasse L. . Arbeiter an Kreissägen, Hobelmaschinen und sonstigen mit elementarer Kraft betriebenen Maschinen. Gefahrenklasse M.

Abbruchsarbeiten.

Prämientarif

für die Versicherungsanstalt der Hannoverschen EEETTöö“

Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.

Baugewerks⸗

SGSefahrenklasse A. Stubenbohner;

Tapetenankleber; .“ Anbringung, Abnahme und Reparatur von Wetterrouleaux; Bauüberwachung und Kontrole;

Ofensetzer. 1 Gefahrenklasse B. Glaser ohne Malerei. Gefahrenklasse C. Stubenmaler, Staffierer, Anstreicher, Tüncher (Weißbinder), Baulackierer, Kunstmaler, auch Maler mit Glaserei; Bauschreiner (Tischlerh; Kupferschmiede; 8 Stellmacher; Vergolder an Bauten. Gefahrenklasse D. Steinsetzer und Flurleger. Gefahrenklasse E Asphaltierer; Bauklempner; Stuckateure; 1 Kunstbildhauer, Steinmetzen, Steinhauer; Einrichter von Gas⸗-, Wasser⸗ und Heizungsanlagen; Zementwaarenfabrikation; Bühnenbauarbeiter; 8 Brückenbau⸗ und Uferbefestigungsarbeiten; Schachtarbeiten. 8 Gefahrenklasse F. olzhandlung. 8 Gefahrenklasse G. Maurer, Rauchabsteller, Fabrikschornstein⸗ bauer, Kaminbauer; Bauaufsicht, Bauwächter; Schiffsbau in Holz. 1 Gefahrenklasse H. Zimmerer; 8 Bau⸗Einsetzer, ⸗Schlosser, ⸗Anschläger; Bauschmiede; 1 Holzzurichtung und Konservierung (Hand⸗ betrieb); Zeltaufbauer; Rammarbeiten (Handbetrieb). Gefahrenklasse J. Blitzableiter⸗Andringung und⸗Reparatur; Wind⸗, Wassermühlenbau in Holz. 5SefHran afls k.9 olzzurichtung (Gattersägenbetrieb). 2 Gefahrenklasse PT. Dachdecker (Ziegel⸗, Schiefer⸗, Schindel⸗, Stroh⸗, Holzzement.) Gefahrenklasse M. Fuhrwerk. Gefahrenklasse N. Brunnenmacher; Wartung und Bedienung von Dampf⸗

6 8

Gas⸗, Windmotoren) und von Arbeits⸗ maschinen, welche durch Motoren ge⸗ nannter Art bewegt werden. 8 Gefahrenklasse 0. Steinbruchsarbeiten. 1 Gefahrenklasse P. Holzbearbeitung mit Benutzung von Kreis⸗ und Bandsägen ꝛc. Gefahrenklasse 0. Abbruchsarbeiten.

88 Prämientarif für die

Gefahrenklasse A.

Architekten, Bau⸗ und Zivil⸗Ingenieure, Baumeister, Bautechniker und Bau⸗ führer, Bauwächter;

Ofensetzer; 8

Bohner und Wachser; 18

Feldmesser, Geometer, Markscheider, Wiesenbauer und Draintechniker;

Tapezierer, Tapetenankleber, Anbringung von Wetterrouleaux und Marquisen;

Gefahrenklasse B.

Maler, Anstreicher, Baulackierer, Bau⸗ maler, Dekorationsmaler, Kunstmaler auf Bauten, Stubenmaler, Schilder⸗ maler, Tüncher und Weißbinder;

Bauglaser;

Steinsetzer, Zementierer und Fliesenleger uu“ 8 8 ““

kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗, Wasser⸗,

1 ¼

Versicherungsanstalt der Magdeburgischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft.

Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.

Gefahrenklasse C. Bauklempner und Spengler; Bauschreiner, Anschläger und Einsetzer; Ziegelei ohne Dampfbetrieb, Kalkbruch,

Kalkbrennerei; Theaterbauarbeiter.

Gefahrenklasse D.

Stuckateure, Verfertiger von künstlichem Marmor und Steinen.

Gefahrenklasse E.

Maurer, Gipser, Verputzer, Lehmweller, Lehmentierer, Backofenmacher;

Asphaltierer;

Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen, Installateure.

Gefahrenklasse F. Zimmerer und Staaker; ““ Schiffsbau in Holz, Bootbauer und

Schiffsmaler; Bauschlosser;

Fuhrwerk. Gefahrenklasse G.

Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern;

Mühlenbau in Holz.

Gefahrenklasse H.

Sand⸗, Kies⸗, Lehm⸗ und Thongräberei; Erdtiefbau.

Gefahrenklasse J.

Brunnenmacher, Brunnenbauer, Brunnen⸗ bohrer, Pumpensetzer, Rohrmacher, Pumpenmacher und Brunnengräber.

Gefahrenklasse K.

Dachdecker (Schiefer⸗, Papp⸗, Schindel⸗, Stroh⸗, Rohr⸗ und Ziegel⸗Dachdecker);

Steinbrüche mit und ohne Verwendung von Sprengstoffen.

Gefahrenklasse L.

Schornsteinbauer;

Wartung und Bedienung von Dampf⸗ kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗, Wasser⸗, Gas⸗, Windmotoren u. s. w.) und von Arbeitsmaschinen, welche durch Motoren genannter Art getrieben werden, und Schreiner, die wenn auch nur vorübergehend an Maschinen be⸗ schäftigt sind.

Gefahrenklasse M.

Abbruchsarbeiter.

C11“

Prämientarif

Gefahrenklasse A. Stubenbohner; Ofensetzer; Bauaufsicht, Architekten, Bautechniker; Tapezierer (Anbringung, Abnahme oder Reparatur von Tapeten, Wetterrouleaux, Marquisen und Jalousien). Gefahrenklasse B. Bauglaser; Bautischler; Maler, Anstreicher, Baulackierer, Bau⸗ maler, Bühnenmaler, Dekorations⸗ und Kunstmaler, Schildermaler, Stuben⸗

maler.

Gefahrenklasse C. Steinsetzer, Fliesenleger; - Stuckateure, Kunstmarmorarbeiter, Mo⸗

delleure, Bildhauer; Ziegeleiarbeiter bei Handbetrieb; Bühnenbauarbeiter; Bauklempner.

Gefahrenklasse D. Asphaltierer, Zementierer; Bauschlosser;

Steinsäger; Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen. Gefahrenklasse E. Maurer, Backofenbauer, Ofenbauer, Scharwerksmaurer, Kleber; Schiffbauer. 8 Gefahrenklasse F. Zimmerer. 3 Gefahrenklasse G. Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern; Mühlenbauer Gefahrenklasse H. Sand⸗, Kies⸗, Lehm⸗ und Thongräberei; Erdtiefbau. Gefahrenklasse J. Brunnenbauer, Brunnenbohrer, Pumpen⸗ setzer; Lohnfuhrwerk. 1 Gefahrenklasse K. Steinbrucharbeiter, Steinsprenger.

Fabrikschornsteinbauer;

Rohr⸗, Ziegel⸗Dachdecker. Gefahrenklasse M. Wartung und Bedienung von Dampf⸗

Wasser⸗, Gas⸗, Windmotoren u. s. w.) und von Arbeitsmaschinen, welche durch Motoren genannter Art getrieben werden, als Kreis⸗, Band⸗, Gatter⸗

maschinen, Ziegelpressen, Thon⸗

schneidern.

Steinmetzen, Steinschleifer, Steinhauer,

1.“

Gefahrenklasse L. Pavp⸗, Schiefer⸗, Schindel⸗, Stroh⸗,

kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗,

sägen, Hobel⸗, Frais⸗, Bohr⸗, Hebe⸗

für die Versicherungsanstalt der Säͤchsischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. 1 Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.

4

Gefahrenklasse A. Stubenbohner.

Gefahrenklasse B. Ofensetzer;

Ieneser. Architekten (Bauaufsicht); apezierer; Bauglaser.

Gefahrenklasse C. Steinsetzer, Asphaltierer; Bauanstreicher, Baumaler, Baulackierer,

Gipser, Tüncher, Verputzer, Weiß⸗ binder; Theaterbauarbeiter; Bauklempner; Bauschlosser. 8

Gefahrenklasse D.

Verfertiger kleiner unv großer Stein⸗ waaren, Steinmetzen;

Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen;

Ziegeleiarbeiter.

Gefahrenklasse E.

Maurer;

Stuckateure;

Schiffsbau in Holz; 8 89

Schiffsmaler.

Gefahrenklasse F.

Zimmerer und Bautischler;

Staaker;

Mühlenbauer.

Gefahrenklasse G...

Sand⸗, Kies⸗, Lehm⸗ und Thongräberei, Erdtiefbau;

Kalkbrennerei. 5 Gefabrenklasse H. Anbringung, Abnahme, Verlegung und

Reparatur von Blitzableitern; Brunnenbauer; Dachdecker.

Gefahrenklasse J. Steinbrucharbeiter und deren Hilfsarbeiter.

Gefahrenklasse K. 8 Wartung und Bedienung von Dampf⸗

kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗, Wasser⸗, Gas⸗, Windmotoren) und von Arbeitsmaschinen, welche durch Motoren genannter Art getrieben werden; Geschirrführer und Langholzfuhrlenker.

Gefahrenklasse L.

Schneidemüller, Arbeiter an Holzbear⸗ beitungsmaschinen, Kreis⸗ und Band⸗ sägen mit elementarer Kraftt!.

Abbruchsarbeiten. .

Prämientarif

die Versicherungsanstalt der Hessen⸗Nassauische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.

Gefahrenklasse A. Stubenbohner; Architekten, Ingenieure, Bauführer, Bau⸗ techniker. Bauwächter. Gefahrenklasse B. Ofensetzer; Tapezierer;

Glaser.

Gefahrenklasse C.

Baulackierer, Bauanstreicher, Weißbinder, Verputzer, Baumaler, Gipser, Tüncher, Kunst⸗ und Dekorationsmaler;

Stuckateure;

Bühnenbauarbeiter.

Gefahrenklasse D. Asphaltierer, Steinsetzer (Pflasterer); Bauschreiner.

Gefahrenklasse E. Einrichter von Gas. und Wasseranlagen; Steinmetzen und Steinhauer; Ziegeleien und Kalkbrennereiarbeiten

(Handbetrieb).

Gefahrenklasse F. Bauschlosser;

Bauklempner. .

Gefahrenklasse G. Schiffsbauer; Schornsteinfeger. 8 1 Gefahrenklasse H. Anbringung, Abnahme, Verlegung und

Reparaturen von Blitzableitern;

Fuhrwerk.

Gefahrenklasse J. Bauunternehmungs⸗(Bauunterhaltungs⸗)

Arbeiten;

Zimmerer.

Gefahrenklasse K. Mühlenbauer. 1

Gefahrenklas se L.

Kies⸗, Lehm⸗, Mergel⸗, Sand⸗ Thon⸗Gräberei;

Erd⸗ und Grundarbeiten.

Gefahrenklasse M. Brunnenmacher.

Gefahrenklasse N. Dachdecker;

Steinbrecher, Steinsprenger.

Gefahrenklasse 0.

Arbeitsmaschinen ꝛc. Gefahrenklasse P.

Wartung und Bedienung von Dampf⸗ kesseln, Kraftmaschinen und von

Stubenofensetzer; Wachser und Bohner;

Baubureau, Bauaufsicht, Architekten, Bau⸗

führer, Bauwächter; Tapezierer und Dekorateure (Polsterer).

Gefahrenklasse B.

Glaser (ohne Anstreicherei); Feldbrandziegelei.

Gefahrenklasse C. Pflasterer, Steinsetzer, Plattenleger; Anstreicher, auch Glaser mit Anstreicherei,

Maler, Lackierer, Tüncher und

Weißbinder; 88 8 Bauschreiner; Bühnenbauarbeiter. 8

Gefahrenklasse D. Asphaltierer, Betonierer und Zementierer; Ringofenziegelei;

Bildhauer, Steinhauer, Steinmetzen, Steinschläger;

Klempner, Spengler;

Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen;

Bauschlosser;

Stuckateure, Einfüger, Putzer und Gipser;

Pumpenmacher.

Gefahrenklasse E.

Maurer, Ringofenbauer, Backofenba und Grottenbauer; 8

Pliesterer; . 8

Schiffsbau in Holz. 16“

Gefahrenklasse F. Stellmacher, Wagner;

Staaker, Windelbodenmacher; Zimmerer, Holzschneider; Anbringung, Abnahme, Verlegung und

Reparatur von Blitzableitern; Mühlenbauer.

Gefahrenklasse G. Erdarbeiten für Hochbauten; Sand⸗, Kies⸗, Lehm⸗ und Thon⸗Gräberei.

Gefahrenklasse H. Brunnenbauer;

Arbeiten mit Fuhrwerk, Arbeitsbahn, Seilbahn und Schiffen.

Gefahrenklasse J. Dachdecker;

Steinbrecher, Steinsprenger.

Gefahrenklasse K. Wartung und Bedienung von Dampf⸗

kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗, Wasser⸗, Gas⸗, Windmotoren) und von Arbeitsmaschinen, die durch Motoren genannter Art getrieben werden.

Gefahrenklasse L. Kaminbauer.

Gefahrenklasse M. Abbruchsarbeiten.

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Prämientarif

r die Versicherungsanstalt der Südwestlichen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft.

Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.

Gefahrenklasse A. Ofensetzer; 2 Bohner, Wachser; Architekten, bautechnische Bureaux; Tapezierer mit Sattlerei bezw. Möbel⸗ polsterei. Gefahrenklasse B. Tapezierer (Tapetenankleben, Anbringen von Wetterrouleaux, Marquisen und Jalousien) ohne Sattlerei bezw. Möbel⸗ polsterei; Bauglaser; Maler, Anstreicher, Baulackierer, Bau⸗ maler, Kunst⸗ und Dekorationsmaler, Tüncher, Weißbinder; Steinsetzer, Pflasterer; Bauklempner (Flaschner, Spengler) mit Verfertigung von Blechwaaren; Bauschreiner (Tischler); 1 Ziegeleien ohne elementare Kraft. Gefahrenklasse C. Steinmetzen, Steinbildhauer, Grabmal⸗ verfertiger, Kunstbildhauer in Stein, Marmorwaarenverfertiger, Stein⸗ schläger, Steinsäger, Steinschleifer, Steinpolierer, Steinhauer, Anfertiger grober und feiner Steinwaaren; Mühlsteinverfertiger; 8 Bauschlosser; Bauklempner (Spengler, Flaschner) ohne Verfertigung von Blechwaaren; Stuckateure, Gipser; Bühnenbauarbeiter; Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen (Installateure). Gefahrenklasse D. Asphaltierer, Zementierer. Gefahrenklasse EFEF. Maurer, Ofenbauer, Beackofenbauer, „Schornsteinbauer; Schiffsbau in Holz, Bootbauer. Gefahrenklasse F. 8 Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern; sauunternehmer; immerer; 8 Mühlenbau in 111“ 56 Gefahrenklasse G. Dachdecker, Pappdachdecker, Schieferdecker, Schindeldecker.

Brunnenmacher, Brunnenbohrer, Brunnen⸗ bauer, Pumpensetzer, Rohrmacher, Pumpenmacher, Brunnengräber.

Gefahrenklasse K.

Wartung und Bedienung von Dampf⸗ kesseln, Kraftmaschinen (Dampf⸗, Wasser⸗, Gas⸗, Windmotoren) und von Arbeitsmaschinen, welche durch Motoren Süeee⸗ Art getrieben werden, Holz⸗ earbeitung ꝛc.;

31 Abbruchsarbeiten.

b

8 Die sämmtlichen Prämientarife der Versicherunzsanstalten der

Baugewerks⸗Berufgenossenschaften enthalten übereinstimmend die nach⸗ stehenden „Sonstigen Bestimmungen.“

Hinsichtlich der in dem vorstehenden Prämientarif nicht be⸗ sonders aufgeführten Arten von Arbeiten (Nebenarbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die Arbeit in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahren⸗ tarif aufgeführt ist. Trifft dies zu, so ist für die Arbeit die der Gefabrenklasse des Gefahrentarifs entsprechende Prämie zu entrichten. Für alle übrigen im Gefahren⸗ und Prämientarif nicht aufgeführten Bauarbeiten ist der Prämiensatz der Klasse E. (bei der Hannoverschen und Hessen⸗Nassauischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft der Klasse G.) mit (hier folgt in den einzelnen Tarifen die Fifter dieser Klasse) Pfennig für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohnes maßgebend.

Festgesetzt gemäß § 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, v 11. Juli 1887 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 287).

Berlin, den 11. November 1899.

Gaebel.

Deutscher Reichstag. 102. Sitzung vom 16. November 1899, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffen einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen, wird fortgesetzt.

Artikel 2 ändert einige Vorschriften des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs ab.

Ein neuer § 1a unterstellt dem Postzwange auch die ver⸗ schlossenen Briefe, die im Bezirk des Ursprungsorts verbleiben. Der Abg. Haußmann⸗Balingen (d. Volksp.) beantragt die Streichung dieses neuen Paragraphen.

Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) beantragt, den Postzwang nur auf solche verschlossenen Briefe auszudehnen, die im Nachbarortsverkehr, nicht innerhalb der Gemeindegrenze ihres mit einer Postanstalt ver⸗ sehenen Ursprungsorts verbleiben Er führt Folgendes aus: Ohne die Konkurrenz der Privatposten hätte sich die Postverwaltung niemals zu Reformen verstanden. Unter dem Staatssekretär von Stephan habe man bereits vergeblich die Erhöhung des Brief⸗ gewichts auf 20 g gefordert. Die unliebsam empfundene Kon⸗ kurrenz wolle die Reichs⸗Postverwaltung jetzt um jeden Preis beseitigen. Diese Konkurrenz sei aber nützlich und praktisch. Wenn es heiße, das platte Land habe keinen Vortheil von den Privatposten, so sei dieser Einwand gänzlich unlogisch, denn ebenso gut könne man sagen, das platte Land habe keine Gymnasien, also dürften die Städte auch keine haben. Es sei eine durch nichts zu be⸗ schönigende Ungerechtigkeit, den Städten die vortheilhafte und billige Korrespondenz⸗Beförderungsgelegenheit, die sich in den Privat⸗Postunternehmungen herausgebildet habe, auf solche Weise zur Ausdehnung des Reichs⸗Postmonopols wieder zu nehmen. Redner hält es für geboten, daß der Verkehr der Privatposten inner⸗ halb des Gemeindebezirks in seinem jetzigen Umfange bestehen bleibe, dagegen will er angesichts der Neuerungen, die im Nachbarortsverkehr beabsichtigt sind, diejenigen Briefe, welche in diesem Verkehr nicht innerhalb des Aufgabeorts verbleiben, dem Postzwange unterwerfen, und bittet um Annahme des von ihm gestellten Antrags. Die Auf⸗ hebung der Privat⸗Postanstalten stelle, auch wenn die geplanten Er⸗ mäßigungen des Portos zur Wirklichkeit würden, eine scharfe Besteuerung des Ortsverkehrs dar, die dem Reichs⸗Postfiskus mehrere Millionen abwerfen würde; die Bevölkerung aber müsse die Last tragen. Die Ueberschüsse der Postverwaltung seien in permanentem Steigen begriffen, die ängstliche Besorgniß um den Ersatz für jedes rechnungsmäßig etwa ausfallende Hunderttausend gänzlich unbegründet. Mit der Aufhebung der Privat⸗Postanstalten sei ihm die Annahme der vorgeschlagenen Re⸗ form unannehmbar.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Der Herr Vorredner hat, glaube ich, den Kommissionsbericht nicht eingehend studiert oder vielleicht unter einem nicht ganz zu⸗ treffenden Gesichtswinkel gelesen. Zunächst der Schluß. Er sprach von den Wünschen der Reichs⸗Postverwaltung, erhebliche Ueberschüsse zu erzielen. Meine Herren, der Bericht der Kommission, sowie die Vorlage geben Ihnen ja den Beweis, daß wir weniger haben werden wie bisher, und zwar rund 10 Millionen. Wir wollen die Ueber⸗ schüsse doch zu Verkehrserleichterungen benutzen, und ich meine, das ist gerade das Durchschlagende bei der Sache. Es geht ja aus den ersten Paragraphen schon hervor, welche erheblichen Aus⸗ fälle der Reichs⸗Postverwaltung durch die Herabsetzung der Gebühren

entstehen.

Ich möchte weiter auf den Eingang der Rede eingehen. Ich habe es freilich schon verschiedentlich wiederholt: mein großer Vor⸗ gänger glaubte, die Privat⸗Postanstalten würden überhaupt ihr Leben nicht lange fristen können. Das war die Voraussetzung, unter der er überhaupt den Betrieb der Privat⸗Postanstalten ansah, und Sie kennen ja auch die Schwierigkeiten, die er ihnen manchmal gemacht hat, während solche, so lange ich die Leitung der Verwaltung habe, den Privat⸗Postanstalten gegenüber nicht in die Erscheinung getreten sind. Aber immerhin, meine Herren, man kann sich irren in der Auffassung, und ich bin der Ueber⸗ zeugung: würde Excellenz Stephan seiner Zeit geglaubt haben, daß die Privat⸗Postanstalten sich so entwickeln würden, wie sie sich ent⸗

Mehrzahl der Kommissions⸗Mitglieder gestanden hat, der richtige ist, und man ist nun in der Logik konsequent weitergegangen und bat gesagt: wir wollen reinen Tisch haben. Sehen Sie sich doch einmal die andern Länder wie Amerika, England, die Schweiz u. s. w. an: überall hat die Gesetzgebnng dahin gewirkt, daß das Postregal so ausgestaltet wurde, daß es der Allgemeinheit zu gute kommt. Das mußte auch der Leitstern sein, unter dem diese Paragraphen aufzustellen waren. Wir müssen ein gleiches Recht für das Inland schaffen. Die Post dient der Allgemeinheit, und ich meine: der Beweis für das, was ich angeführt habe, liegt schon darin, daß in diesem Gesetzentwurf nicht an eine Plusmacherei, an eine Vermehrung unserer Einnahmen, sondern an eine Verminderung der Einnahmen durch Verkehrserleichterungen in Höhe von über 10 Millionen ge⸗ dacht ist.

Abg. Dr. Oertel⸗Sachsen (d. kons.): Die Kommission hat sich nicht auf den Standpunkt gestellt, daß die Ausdehnung des Monopols auf geschlossene Ortsbriefe s. Z. versehentlich bei Seite gelassen worden sei; wir glauben, daß man es damals absichtlich unterlassen hat, diese Ausdehnung zu fixieren. Aber nach der gewaltigen Ausdehnung des Privat⸗ Postwesens muß die Verwaltung jetzt zur Ausdehnung des Regals schreiten, schon deshalb, weil sonst die innere Begründung des Postzwanges überhaupt zu Schaden kommen müßte. Darum ist auch der Hinweis des Abg. Rintelen auf die Etatsziffern nicht beweiskräftig. Jedes Postregal ist nur dadurch innerlich berechtigt, daß es eine gewisse Ausgleichung zwischen Stadt und Land herbeiführt. Wir lehnen deshalb die gestellten Anträge ab; der Antrag Rintelen ist zudem völlig überflüssig.

Abg. Singer (Soz.) erklärt, seine Partei sei nach wie vor der Meinung, daß es ein Fehler gewesen sei, s. Z. in dem Postgesetz nicht Ueich auch die Ausdehnung des Postzwanges auf den verschlossenen Ortsbrief zu beschließen. Dieser Fehler müsse wieder gutgemacht

erden. Für die Ausnahme eines einzelnen Zweiges von Korrespondenzen vom Postzwang liege gar kein innerer Grund vor. Im Volke bestehe freilich ein großes und ge⸗ rechtfertigtes Mißtrauen dagegen, jetzt der Verwaltung ihre Rechte zu erweitern, ohne daß die beabsichtigten Verkehrs⸗ erleichterungen ebenfalls im Gesetz ihren Ausdruck fänden. Die Sozialdemokraten hätten sich aber in der Kommission überzeugen müssen, daß es mißlich sei, die letztere in das Gesetz selbst auf⸗ zunehmen, sie müßten auch anerkennen, daß der Staatssekretär in der Kommission sich, soweit er konnte, festgelegt habe; sie erkennten ferner an, daß der Reichs⸗Postverwaltung die Mittel zu allgemeinen Verkehrserleichterungen nicht vorenthalten werden dürften, wenn sie sie aus diesem bisher von ihr nicht nutzbar gemachten Zweige des Postverkehrs erlangen könne. Es sei ja auch richtig, daß die Privat⸗Postanstalten sich ihren Thätigkeits⸗ bereich gerade da haben auswählen können, wo er besonders ertrags⸗ reich zu werden versprochen habe, während die Post in dieser Beziehung keine Freiheit habe. Die Privat⸗Postanstalten sprächen immer von ihren wohlerworbenen Rechten, während sie um kein Haar breit anders ständen als ein Kaufmann, dem sich ein Konkurrent dicht an die Seite setze und ihm die Kundschaft wegnehme. Der Antrag Rintelen sei so unpraktisch wie möglich; wenn man die Berliner Verkehrs⸗ verhältnisse in Betracht ziehe und die Beziehungen zu den Vororten, so schlage dieser Antrag den Verkehrsbedürfnissen geradezu ins Gesicht; denn die Eingemeindung der großen Vororte sei und bleibe doch trotz der augenblicklichen Abneigung der Behörden gegen die Vergrößerung des Wasserkopfs Berlin eine Nothwendigkeit und fände in einer Ordnung nach dem Antrage Rintelen lediglich ein neues Hinderniß.

Abg. Dr Müller⸗Sagan (fr. Volksp.). Daß der Staats⸗ sekretär von Stephan gemeint hätte, die Privatposten würden ohnehin nur ein kurzes Leben haben, und daß er sonst schon gegen sie eingeschritten wäre, müßte uns doch erst aus seinen Auslassungen nachgewiesen werden. Nach meiner Meinung läßt sich unschwer das Gegentheil nachweisen, und er hat der Auf⸗ fassung gehuldigt, daß auch die Post nach dem Grundsatze zu ver⸗ fahren habe: qui trop embrasse, mal étreint. Deshalb hat er die Privat⸗Postanstalten gewähren lassen. Fest steht unzweifelhaft, daß der Wettbewerb der Privat⸗Postanstalten uns zu den heute geplanten Re⸗ formen verholfen hat; zum Lohn für dieses ihr Verdienst um das allgemeine Wohl sollen sie nun erdrosselt werden. Meine politischen Freunde ziehen es vor, die graue Theorie von der allein seligmachenden Kraft des Staats hier hintenanzusetzen und es bei den Einrichtungen, wie sie sich herausgebildet haben, zu belassen. Die Sozialdemokraten gehen hier eifrig mit in einer Richtung, an deren Endziel, wie sie glauben, das sozialdemokratische Banner weht; aber sie sind doch nicht immer der gleichen Meinung gewesen. Sie haben dem Reichsbank⸗Gesetz zu⸗ gestimmt, welches in der entgegengesetzten Tendenz lag, und sie sollten hier nicht eine Marschroute einschlagen, welche nur dahin führen kann, die Zahl der vom Staate abhängigen Existenzen zu vermehren. Wir empfehlen daher die Streichung des neuen § 1 a.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Einigen Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Müller (Sagan) möchte ich entgegentreten. Zunächst, meine Herren, ist die Vorlage, und ich glaube, auch mein ganzes Verhalten innerhalb der zwei Jahre meiner Amtsführung, stets darauf gerichtet gewesen, eine Verbilligung auf allen Gebieten herbeizuführen. Der Herr Abg. Dr. Müller (Sagan) wird auch, wenn er die Vorgänge der letzten Zeit verfolgt, mir zugeben müssen, daß wieder eine Reihe von Verträgen abgeschlossen worden ist, die lediglich dem Handel zu gute kommen, z. B. der Packetvertrag mit den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika. Ich streife bloß dieses Eine, aber es ist ja noch mehr, und ich glaube unbedingt bestreiten zu müssen den Satz, den er hier anführte: die Privat⸗Postanstalten, die gerade durch ihre Konkurrenz erst die Reichspost veranlaßt haben, aus ihrer Erstarrung herauszutreten, sollen zum Lohn dafür erdrosselt werden. So glaube ich die Worte richtig wiedergegeben zu haben. Ich will ja gewiß zugeben, daß durch verschiedene Umstände veranlaßt, die Reichs⸗Postverwaltung eine Reihe von Jahren vielleicht nicht den Wünschen des Publikums und des Reichstages so entsprochen hat, wie es vielleicht gut gewesen wäre, aber die Absicht besteht doch jetzt, eine Reform der Tarife und eine wesentliche Verbilligung herbeizu⸗ führen und zwar für die Allgemeinheit. Ich habe mich bereits bei der ersten Lesung dahin ausgesprochen, daß mein