1899 / 278 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

öAbg. Dr. Hitze: Wir treiben keinen Keil in die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Was für die anderen Geschäfte schon gilt, soll auch für die Barbiergeschäfte gelten. Der Artikel 4a wird unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenommen, ebenso Artikel 5 (Ver⸗ ee- Feilbietens von Bruchbändern im Umherziehen) ohne ebatte.

Gegen 5 ¾ Uhr wird die

weitere Berathung auf Freitag

1.

Kunst und Wissenschaft.

In der Gesammtsitzung der Akademie der Wissen⸗ schaften vom 9. November (vorsitzender Sekretar: Herr Waldeyer) las Herr Engelmann „über die Innervation des Herzens“. Die Wirkungen, welche die Nerven auf das Herz ausüben, sind nach den Versuchen des Vortragenden viel mannigfal⸗ tiger und verwickelter, als bisher angenommen wurde. Am Froschherzen schon konnten, unter ausschließlicher Verwen⸗ dung von reflektorischen Reizen, mittels des Suspensionsverfahrens durch graphische Versuche vier verschiedene Arten funktioneller Nerven⸗ wirkungen nachgewiesen werden, und zwar Nenderungen 1) der Puls⸗ frequenz (chronotrope), 2) der Größe und Kraft der Herzkontraktionen (inotrope), 3) des motorischen Leitungsvermögens (dromotrope), 4) der künstlichen Reizbarkeit der Herzwand (bathmotrope von Sabuos, Schwelle). Alle diese Wirkungen können im positivem und negativem Sinne statthaben, sind ungleich in den verschiedenen Ab⸗ theilungen des Herzens und können sich in der denkbar mannigfachsten Weise kombinieren. Die Komplikation und damit die Schwierig⸗ keit der Analyse wird nech erhöht durch den Umstand, daß die primären Nervenwirkungen sekundäre, nach Art, Ort und Sinn verschiedene funktionelle Aenderungen in der Herzwand hervorrufen. Herr Diels legte vor das neu erschienene Nerk von Ulrich Wilcken „Griechische Ostraka aus Aegypten und Nubien. Ein Beitrag zur antiken Wirth⸗ schaftsgeschichte. Buch 1 und 2. Leipzig und Berlin 1899“. Herr van't Hoff überreichte die französische Uebersetzung des 2 Heftes seiner „Vorlesungen über physikalische Chemie. Paris 1899“.

In der Sitzung der pbilosophisch⸗historischen Klasse der Akademie der Wissenschaften vom 16. November (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) las Herr Lenz eine zweite Mittheilung „zur Kritik der Gedanken und Erinnerungen des Fürsten Bismarck“ Herr Diels legte‚vor: „Themistii librorum de anima para- ed. R. Heinze. Berol. 1899.“ Derselbe überreichte im tamen der Verfasser: „F. A. Gevaert et J. C. Vollgraff, Les Probléêmes Musicaux d'Aristote. 1er fasc. Gand 1899.“

In der Sitzung der physikalisch⸗mathematischen Klasse der Akademie von demselben Tage (vorsitzender Sekretar: Herr Waldeyer) las Herr Auwers „über die Genauigkeit der astronomischen Ortsbestimmungen“. Die Untersuchung bezieht sich auf die in dem Zeitraum 1750 1895 angestellten „vollständigen: Meridianbeob⸗ achtungen. Aus den vorgelegten Tafeln können für ungefähr hundert Sternkataloge die relativen Gewichte ihrer einzelnen Ortsangaben entnommen werden.

8 Der bekannte Nationalökonom Professor Dr. von Miaskowski, der seit 1891 an der Universität Leipzig zunächst als Vertreter, dann als Nachfolger Roscher's wirkte, bis er im vergangenen Jahre durch Krankheit gezwungen wurde, die Professur niederzulegen, ist, nach einer Meloung des, W. T. B.“, vorgestern in Leipzig im Alter von 62 Jahren gestorben. Seine literarische Thätigkeit war vornehmlich der Aararpolitik gewidmet. An selbständig erschienenen Schriften veröffentlichte er u. a.: „Die Gebundenheit des Grund und Bodens durch Familienfideikommisse“ (1873), „Die Verfassung der Land⸗, Alpen⸗ und Forstwirthschaft der deutschen Schweiz in ihrer geschicht⸗ lichen Entwickelung“ (1878), namentlich aber „Das Erbrecht und die Grundeigenthumsvertheilung im Deutschen Reich“ (2 Theile, 1882 bis 84), sein bedeutendstes Werk, das er während seiner Thätigkeit als Professor an der Universität Breslau und Mitglied des Preußischen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegtums verfaßte, ferner „Agrarxpolitische Zeit⸗ und Streitfragen“ (1889), „Das Problem der Grundbesitzvertheilung“ (1890), „Die Anfänge der Nationalökonomie“ (1891). Die letzteren beiden Schriften sind auch in die französische Sprache übersetzt worden.

A. F. Im Hörsaal des Kunstgewerbe⸗Museums fand am Freitag v. W. ein durch zahlreiche und vorzügliche Lichtbilder erläuterter Vortrag von Professor M. Meurer aus Rom statt, der, anscheinend nur von künstlerischem oder kunstgewerblichem Belang, sich in Wahrheit als von hohem, ganz allgemein menschlichem Interesse ergab. Aus⸗ esprochener Zwock des Vortrags war der Nachweis der Ent⸗ tebung und Entwickelung der ornamentalen Blatt⸗ reihungen von ihrem Ursprung aus egyptischem Pflanzenschmuck bis zu ihrer Erscheinung als vielgestaltiger Schmuck keramischer Erzeugnisse und als Karniese in der griechischen Architektur; allein sein Thema führte den Redner weit über dessen bescheidene Begrenzung hinaus. Ganz von selbst erweiterte es sich zu einem höchst anschaulich geführten Beweise von dem bestimmenden Einfluß der egyptischen Kultur auf alle um das Mittelmeer herum wohnenden Völker und damit zu einem Beitrag zur Kulturgeschichte der Menschheit über⸗ baupt. Es ist den tiefen Studien Professor Meurer's ge⸗ lungen, Schritt für Schritt, sodaß kaum ein Zweifel erlaubt ist, die Entwickelung der spätgriechischen und römischen Orna⸗ mentik von den geringen Anfängen, die in der Vorliebe der Egypter für Blumenschmuck gegeben sind, bis zu den vollendetsten Gebilden prächtiger Tempelarchitektur und antiker Keramik zu verfolgen. Und Schritt für Schritt führte der Redner auch mirtels des Bild⸗ werfers seine im buchstäblichen Verstande des Worts „einleuchtenden“ Beweise Die egyptischen Gräber haben uns theilweise die trockenen Kränze von Blumen und Laubwerk erhalten, welche in unerschöpf⸗ licher Fülle den Todten mitgegeben wurden: eine Sitte, die uns auch durch zahlreiche, gleich prächtige Dar⸗ stellungen von Leichenzügen und Beisetzungen bekannt ist. Wir erkennen daraus auch die kunstreiche Art dieser egyptischen Kranzbindung, bestehend in einer ganz regelmäßigen Aneinanderreihung von Blättern und Blüthen, jedoch in einer solchen Anordnung, daß die größeren Formen der Blätter durch Knickung in der Breitenrichtung den kleineren Blüthen oder Blumenblättern besser angepaßft wurden. Als Material dieser Art Herstellung von Pflanzenschmuck, welcher sich mit unserem Kranzflechten oder winden nicht vergleichen läßt, dienten an erster Stelle die Lotosblume und die Papyrusstaude, erstere das beliebte Symbol des vom Wasser ausgehenden Fruchtsegens. Sowohl die schöne Lotosblüthe als ihr den Blättern unserer Seerose gleiches Blatt, wie die mit drei Füllblättern versehene Blüthendolde des Papyrus und sein schlankes, schilfartiges Blatt finden sich in allen trockenen Kränzen und Sträußen, wie in allen Abbildungen von bei festlichen Aufzügen Blumen tragenden und mit Blumen geschmückten Menschen. Nächstdem sind es Olive, Sykomore, der auch bei den Juden ols Begleiter von Trauer und Tod in Ansehen stehende Eppich (Sellerie) einige Korbblumen u. a., welche sich angewendet finden. Es berührt nun höchst kigenthuümlich, diesem beliebten Pflanzen⸗ schmuck zunächst in getreuester Nachahmung als Orna⸗ ment auf Thongefäßen und Holzbildwerken zu begegnen und ihn dann in freier Stilisierung, aber in deutlicher Anlehnung an die natürlichen Vorbilder, an Friesen von Tempeln und an Säulenschaften wieder⸗ zufinden. Von den Zeiten der fünften egypptischen Dynastie bis zu den Tagen der Ptolemäer ist diese Entwickelung deut⸗ lich zu verfolgen. Viel früher aber als in dieser Zeit einer engen Berührung Egyptens mit dem Abendlande hatte die mykenische Kunst sich die egyptischen Vorbilder angeeignet, und wiederum ergiebt sich unzweifelhaft, daß auch die graeco⸗römische und die etruskische Kunst nicht bloß den Gedanken des Pflanzen⸗Ornaments

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aufgenommen, sondern die Vorbilder vom Nil sich mit geringen Aenderungen ganz zu eigen gemacht haben. Sehr schön gelang dem Vortragenden dieser Bemweis an der wegen einer zufälligen Aehnlichkeit „Eierstab“ genannten Schmuckform, die aus Lotosblüthen mit Blättern abwechselnd entwickelt ist. Der genauere Nachweis, wie im besonderen die Architektur die egvyptischen Vorbilder verwerthet und sie weitergebildet hat, soll in einem zweiten Vortrag geführt werden. 1 E““

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In der Preisbewerbung für eine evangelische Kirche in Poppelsdorf bei Bonn waren 110 Entwürfe von 107 Ver⸗ fassern eingegangen. Den ersten Preis erhielt, wie das „Centralbl. d. Bauverw.“ meldet, der Entwurf „Einschiffig“ der Architekten Professor Vollmer u. P. Jassoy in Berlin; der zweite Preis wurde dem Entwurf „Bonn“ der Architekten Wilhelm u Fritz Hennings in Charlottenburg, der dritte Preis der mit dem Kennzeichen einer Figur aus sieben Kreisen versehenen Arbeit des Professors Hubert Stier in Hannover zuerkannt.

Literatur.

Schaffung und Erhaltung einer Von Adolph von Wenckstern. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot. reis 1,40 Der Verfasser, Pribvatdozent an der Universität Berlin, legt in kurzen Zügen die Nothwendigkeit einer starken Seemacht und Schlachtflotte dom seemännischen, technischen und wirthschaftlichen Gesichtpunkte aus überzeugend dar und weist sodann nach, daß Deutschland auch im Stande ist, die für sie nöthigen Mittel aufzubringen, wobei er darauf aufmerksam macht, daß die Belastung des deutschen Steuerzahlers mit dem Aufwand für Schuld, Heer und Flotte weit geringer ist als die der Angehörigen anderer Staaten, namentlich Frankreichs, Großbritanniens, Rußlands, Italieno und Oesterreichs. Nach dem ron ihm entworfenen Plan für eine der Stellung und den Aufgaben des Deutschen Reichs entsprechende Seemacht verlangt er den Bau und die Erhaltung einer Schlachtflotte von 57 Linien⸗ schiffen, 15 großen und 36 kleinen Kreuzern. Die einmaligen Aus⸗ gaben für deren Herstellung in den Jahren 1904—20 berechnet er auf rund 1700 Millionen Mark, das jährliche Budget vom Jahre 1920 ab auf 212,5 Millionen Mark. Zum Schlaß wird gezeigt, wie diese Kosten ohne irgend eine Erhöhung der Anforderungen an die Steuerkraft des Volkes gedeckt werden könnten. Der Verfasser schlägt vor, daß vom Jahre 1905 an die zu erwartende natürliche Steigerung der Reichseinnahmen, d. b. etwa 1 % der ordentlichen Reichseinnahmen des vorbergegangenen Jahres oder 16 Millionen Mark, zur Verzinsung und Amortisation einer in den 17 Jahren von 1904 bis 1920 (jährlich in Höhe von 100 Millionen Mark) aufzunehmenden Anleihe im Gesammtbetrage von 1700 Millionen Mark verwandt werde; der vom Jahre 1929 ab eintretenden Steigerung der Reichseinnahmen werde die Flotte bereits nicht mehr bedürfen. Die Ausführungen der kleinen Schrift sind lichtvoll und klar, und es kann nur gewünscht werden, daß sie einen weiten Leserkreis finden.

Der im Elwert'schen Verlage (Marburg) erschienene historische Roman von Moritz von Kaisenberg (Moritz von Berg) „Der Junker Werner von Brunshausen“ erzählt in Memoirenform die Schicksale eines jungen Edelmanns, der als hessischer Jäger an dem nordamerikanischen Befreiungskriege theil⸗ nimmt. Die Erzählung wirft interessante und zum theil auch neue Streiflichter auf die einzelnen Begebenheiten desselben. Der Ver⸗ fasser läßt seinen Helden zugleich das Leben und Treiben an einzelnen deutschen Höfen schildern und sucht hierbei den Vorwurf des sogenannten Soldatenhandels, der verschiedentlich den deutschen Fürsten damaliger Zeit von den Geschichtsschreibern gemacht wird, soweit Hessen in Betracht kommt, zu entkräften. Der ganze Roman ist von echt deutschem Vaterlandsgefühl getragen und von Begeisterung erfüllt für die damaligen Heldenthaten der im fernen Welttheil für England kämpfenden hessischen Landeskinder. Die Liebes⸗ und Lebensschicksale des Helden, Junker Werner, ziehen sich durch den historischen Grund⸗ stoff wie ein rother Faden hindurch. Sie bringen in den zeitweilig etwas weitschweifigen und chronistischen Ton der Erzählung Abwechselung, erhalten das Interesse wach und führen den Leser schließlich aus dem wilden amerikanischen Kriegstreiben nach dem friedlichen schönen Hessenlande zurück.

Das Bibliographische Institut in Leipzig und Wien hat die Reihe seiner geographischen und zoologischen Bilder⸗Atlanten, in denen ein glücklicher Gedanke zu vortrefflicher Ausführung gelangt ist, durch einen „Bilder⸗Atlas zur Pflanzengeographie“ erweitert (in Leinwand gebu den, Preis 2 50 ₰). Wie schon im Titel ange⸗ deutet, ist in diesem Atlas die Pflanzenwelt nach pflanzengeographischen Provinzen geordnet, und auf diese Weise sind abgerundete und charakteristische Gruppendarstellungen gewonnnen worden, deren jede für sich ein ein⸗ heitliches, geschlossenes Bild giebt. Der von Dr. Moritz Kron⸗ feld, einem Schüler des verstorbenen berühmten Botanikers Kerner von Marilaun, verfaßte Text ist fesselnd, lebendig und anschaulich ge⸗ schrieben; er gebt auch auf die Biologie, das Pflanzenleben, ein und enthält zahlreiche kulturgeschichtliche und technische Hinweise. Die Jüustrationen, im Ganzen 216 unz darunter eine ansehnliche Zahl von Vollbildern, bieten nicht nur treue Darstellungen der einzelnen

flanzen, sondern gewähren oftmals zugleich Einblicke in das ganze andschaftsbild, in dem der betreffende Baum, der Strauch, die Blume vorkommen. Auf einer ganzen Rethe von Bildern treten uns auch Men⸗ schen und Thiere in ihrem Verhältniß zu den Pflanzen entgegen: Theepflanzer, Kaffee erntende Javaner, Arbeitselephanten zwischen Teakbäumen, pflanzenschützende Ameisen u. s. w. So ist das treffliche Buch wohl dazu angethan, nicht bloß der Belehrung, sondern auch der Unterhaltung zu dienen und Kindern wie Erwachsenen von Nutzen zu sein.

Die illustrierte Zeitschrift „Zur Guten Stunde“ (Deutsches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin W.; Preis des vierzehn⸗ täglichen Heftes 40 ₰) bringt in ihrem neuesten 6. Heft XIII. Jahr⸗ gangs einen „Der Wagen der Zukunft“ betitelten Aufsatz von Dr. A. Neuburger. Der Verfasser entwickelt darin an der Hand einer Anzahl von Illustrationen in sehr anschaulicher Weise die neuesten Fortschritte des Automobilismus und giebt auch Laien ein klares Bild von der Bauart dieser „Selbstfahrer“. Ein anderer Artikel desselben Heftes schildert in Wort und Bild die Bewohner und Zustände der im Kriege mit England begriffenen südafrikanischen Buren⸗Republiken. Die beiden großen Romane „Hexengold“ von E. Werner und „Die Glücksucher“ von Dora Duncker werden weitergeführt. Das reichhaltige Heft bietet außerdem eine Anzahl tleinerer meist illustrierter und belonders die Zeit⸗ geschichte berücksichtigender Artikel. Als Schmuck dienen dem Heft schöne Holzschnitte nach Gemälden hervorragender Künstler in Schwarz⸗ und Buntdruck. In der Gratisbeilage „FIllustrierte Klassikerbibliothek, Meisterwerke des XIX. Jahrhunderts“ wird Paul Heyse's „Der verlorene Sohn“ zum Abschluß gebracht und für das nächste Heft „Der Rekrut“ von Hendrik Conscience angekündigt.

Eine Weltausgabe von „Andersen's Märchen“ wird nich rechtzeitig vor Weihnachten, und zwar gleichzeitig in neun Sprachen, erscheinen, nachdem Professor Hans Tegner in Kopenhagen wäaährend achtjähriger rastloser Thätigkeit ein Illustrationsmaterial dazu geschaffen hat, wie es eigenartiger und in treffenderer Inter⸗ pretation des Textes kaum denkbar ist. Die ersten xylographischen Ateliers in Stuttgart, Paris, St. Petersburg und Kopenhagen haben die Holzschnitte danach hergestellt, die eine wirklich künstlerische Ausführung zeigen. Die Ausgabe in deutscher Sprache eine Original⸗Ueberfetzung von Pauline Klaiber wird im Verlage von Paul Neff in Stuttgart erscheinen; sie gelangt in Quartformat, mit 52 Vollbildern und 160 meist größeren Abbildungen im Text, auf feinem Kunstdruckpapier und in elegantem Leinenband, zum Preise von 12 auf den Büchermarkt. ie dürfte den schönsten Er⸗ scheinungen auf dem dies jährigen Weihnachtsbüchertisch beizuzählen sein, weshalb wir schon jetzt darauf aufmerksam machen.

85 %. Die deutschen Schlachtflotte.“

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungz, Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 47 vom 22. November 1899.) .

ZW1“ Pest.

Oesterreich. Am 4. November ist in Triest ein Bootsmann des türkischen Dampfers „Polis Mytilene“, der am 28. Oktober aus Konstantinopel nach Berührung verschiedener türkischer und griechischer Zwischenhäfen dortselbst eingetroffen war, im Hospitalisolierraum an Pest gestorben. Er hatte sich sofort nach der Ankunft des Schiffe in Triest aus eigenem Antriebe zu einem Arzt begeben. Dieser stellte das Vorhandensein von Bronchialkatarrh mit mäßiger Athem⸗ noth fest und schickte den Kranken zunächst wieder an Bord des Schiffes zurück. In den folgenden Tagen besuchte der Arzt den Kranken auf Verlangen an Bord, fand den Krankheitszustand ver⸗ schlimmert und veranlaßte am 31. Oktober, als der Dampfer Triest verließ, die Ueberführung des Kranken in das allge, meine Krankenhaus. Da in der Nacht vom 2. zum 3. November bei dem Kranken auf der Haut des Unterleibes und der unteren Gliedmaßen rothe Flecken auftraten und die Krankheits⸗ erscheinungen überhaupt den Verdacht einer Infektionskrankheit und zwar zunächst den von Flecktyphus nahe legten, bewerkstelligte man die Ueberführung des Mannes sammt seinem Wartepersonal in einen Isolierpavillon. Die Leichenöffnung des am 4. November Ver⸗ storbenen ergab als Todesursache Blutvergiftung (Pyämie) und zugleich den Verdacht, daß Pest vorliegen könne. Bei der bakteriologischen Untersuchung wurde eine Bacillenart gefunden, welche mit Pestbacillen

roße Aehnlichkeit zeigte. Aus den an das pathologisch⸗anatomische Institut in Wien eingesandten Trockenpräparaten und Kulturen wurde alsdann vom Ober⸗Sanitätsrath, Professor Dr. Weichselbaum die Diagnose auf Pest sichergestellt.

„„Eine anderweitige verdächtige Erkrankung ist bisher in Triest nicht vorgekommen.

An Bord des von Santos kommenden, am 25. Oktober von Jella Grande in Brasilien abgegangenen österreichischen Lloyd⸗ dampfers „Berenice“ sind zufolge einer am 10. November der See⸗ behörde zu Triest zugegangenen telegraphischen Mittheilung 3 Personen an der Pest verstorben. Das Schiff befand sich zur Zeit der Aufgabe der Depesche bei den Kap Verdischen Inseln. Seine Rückkehr duürfte am 23. oder 24. November erfolgen.

Portugal. In den Tagen vom 3. bis 9. November sind in Porro 0 (0), 1 (1), 3 (1), 2 (2), 0 (1), 1 (1), 1 (0) Erkrankungen (Todesfälle) an Pest zur Anzeige gelangt.

In Lissabon ist am 15. November der Vorsteher des

bakteriologischen Instituts, Professor Dr. Pestana, der sich in Porto

mit der Erforschung der Pest beschäftigt hatte und von dort am 9. November zurückgekehrt war, an Pest gestorben.

Egypten. Der am 4. November in Alexandrien festgestellte Pestfall ist in dem nämlichen Stadtbezirk zur Beobachtung gekommen, in dem die Seuche schon dreimal scheinbar aufgehört hatte, aber immer wieder aufgeflackert ist. Ein sicherer Anhaltspunkt, wie die Ansteckung zu stande gekommen ist, fehlt ganz; hervorzu⸗ heben ist, daß der Erkrankte, wie eine erhebliche Zahl der überhaupt von Pest Befallenen, ein Angestellter in einem Lebens⸗ mittelverkaufsgeschäft war und an einem sehr schmutzigen, dunklen Orte im Hause des Geschäfts selbst schlief. Von Ratten will man dort nichts bemerkt haben. Im ganzen Bezirke sind alle schmutzigen Wohnungen und alle Magazine desinfiziert worden.

Britisch⸗Ostindien. In der Woche vom 14. bis zum 21. Ok⸗ tober sind in ganz Indien 5156 Peststerbefälle zur Kenntniß der Behörden gelangt (gegen 5806 in der Vorwoche), in der Stadt Bombay 101 (125), in Kurrachee 3 (7) und in allen übrigen Theilen der Präsidentschaft Bombay 4427 (5303). Satara und die meisten anderen Orte dieser Präsidentschaft wiesen eine Besserung im Stande der Krankheit auf. In der Provinz Madras kamen einige Faͤlle in Coimbatore und Salem vor. In Kalkutta hat sich die Zahl der Peststerbefälle von 40 auf 47 ge⸗ steigert; aus dem in der Provinz Bengalen gelegenen Saran⸗ Bezirk gelangten 2 Fälle zur Meldung. In der Präsidentschaft Madras, im Staat Mysore und in den Zentralprovinzen ist kein merklicher Wechsel im Stande der Seuche eingetreten; im Staat Hyderabad herrschte sie in der bisherigen Ausdehnung.

Japan. Zufolge einer Mittheilung vom 13. November ist in Kobe die Pest ausgebrochen; 5 Japaner sind erkrankt und davon 2 gestorben.

Auf Formosa sind in der Zeit vom 26. Juli bis 31. August 28 Personen an der Seuche erkrankt (darunter 2 Japaner); vom 1. bis 29. September ist dagegen kein Pestfall zur Kenntniß der Behörden gekommen. Die Gesammtzahl der Erkrankungen (Todesfälle) betrug bis Ende August 2509 (1897).

Madagaskar. Zufolge einer Mittheilung vom 18. Oktober sind in Diego⸗Suarez einzelne Pestfälle vorgekommen. Aut Andevoranto (ca. 50 engl. Meilen füdlich von Tamatave) wird über eine auffallende Sterblichkert der Ratten berichtet. Man befürchtet, daß die Seuche trotz aller Vorsichtsmaßregeln im Lande weiter um sich greifen wird.

Paraguay. In Asuncion sind in der Zeit vom 27. Sep⸗· tember bis 10. Oktober insgesammt 21 Personen an Pest oder unter pestverdächtigen Erscheinungen erkrankt und 13 gestorben.

Die von verschiedenen Punkten im Lande (Patinocué, Villa del Pilar) gemeldeten verdächtigen Krankheitsfälle sind bisher nicht als Pestfälle sicher festgestellt worden. Der in Patino⸗cué vor⸗ gekommene Todesfall betraf eine Person, welche krank aus Asuncion geflüchtet war und unmittelbar nach ihrer Ankunft dort starb.

Cholera. 8

Türkei. Zufolge einer Mittheilung vom 10. November sind außer in der Stadt Bassora Cholerafälle am Schatt⸗el⸗Arab in Kurna und einzelnen Dörfern festgestellt worden, ferner in Amara, Sukes Schiuch und Nasrin. Am 10. November ist auch der Ausbruch der Seuche in Mohammera gemeldet worden. Man befürchtet, daß die Seuche sich demnächst nach Bagdad weiterverbreitet. Bis 28. Oktober sind in Bassora seit dem Ausbruch der Cholera insgesammt 31 Er⸗ krankungen und 26 Todesfälle zur Anzeige gekommen.

Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 1. bis 14. Oktober sind 23 Personen an Cholera gestorben. Während der vorhergegangenen Woche ist ein Todesfall dort nicht festgestellt worden.

Pocken.

„Brafilien. Zufolge einer Mittheilung vom 20. Oktober treten die Pocken zur Zeit in Florianopolis (Insel Desterro), sowie in Laguna und Tubarao heftig auf. Im erstgenannten Orte befanden sich 21 Pockenkranke im Krankenhause, wo sie von deutschen barm, herzigen Schwestern gepflegt wurden; andere lagen in dem kleinen Fort gegenüber Estretto ohne die gehörige Wartung und Pflege.

Zweite Beilage

Inzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag, den 24. November

Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Verschiedene Krankheiten. Madrid 3, St. Petersburg 2, Warschau 7 Todes⸗ fälle; Antwerpen (Krankenhäuser) 7. New York, Paris je 2, St. Petersburg 21, Warschau (Krankenhäuser) 14 Erkrankungen; Flecktyphus: Warschau 2 Todesfälle und 4 Erkrankungen; Rück⸗ fallfieber: St. Petersburg 5 Erkrankungen; Genickstarre: Altona (Krankenbaus), Moskau j 2, New York 9 Todesfälle; Milzbrand: Madrid, St Petersburg je 1 Todesfall; Reg.⸗Bez. Schleswig 2 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 23, Wien 105 Erkrankungen; Keuchhusten: Reg Bez. Schleswig 34, Hamburg 33, Kopenhagen 20 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, London 14, Paris 3 Todesfälle; Kopenhagen 33 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 58, München 22 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Ge⸗ storbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 %): in Hagen, Hildesheim, Nürnberg, Plauen, Würz⸗ burg Erkrankungen kamen zur Meldung in Berlin 33, Breslau 149, in den Reg⸗Bezirken Erfurt 245, Hildesheim 124, Stettin 813, Wiesbaden 159, in Mün ten 23, Nürnberg 197, Hamburg 34, Budapest 57, New York 113, St. Petersburg 150, Wien 234 desgl. an Scharlach (1886/95: 0,91 %): in Elberfeld, Königs⸗ berg Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 67, ig den Reg⸗⸗ Bezirken Arnsberg 123, Düsseldorf 109, in Hamburg 51, Budapest 65, Christiania 48, Edinburg 29 Kopenhagen 77, London (Kra kenhäuser) 328, New York 99, Paris 51, St. Petersburg 61, Wien 48; ferner wurden Erkrankungen an Diphtherie und Croup gemeldet: in Berlin 80, Breslau 23, im Reg.⸗Bez Düsseldorf 138, in München 35, Hamburg 20, Budapest 27, Christiania 24, Kopenhagen 48, London (Krankenhäuser) 218, New York 160 Paris 48, St. Petersburg 101, Stockholm 120, Wien 68 desgl. an Unterleibstyphus in London (Krankenhäuser) 79, New York 71, Paris 92, St. burg 91.

8 Oesterreich⸗Ungarn.

Die K. K. österreichische Seebehörde in Triest hat unter dem 10. d. M. an alle ihr unterstehenden K. K. Hafen⸗ und See⸗Sanitäts⸗ Aemter und Funktionäre folgendes Zirkular gerichtet:

Mit Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen vom 9. Novem er 1899 wird aus Anlaß der in Santos in Brasilien und Paraguay vorgekommenen Pestfälle zum Zwecke der Verbütung der Einschleppung ansteckender Kraakheiten im Ein⸗ vernehmen mit der Königlich ungarischen Regierung das mit der Ministerialverordnung vom 6. Juni 1899 erlassene Verbot der Ein⸗ uͤnd Durchfuhr gewisser Waaren und Gegenstände aus Egypten auf Brasilien und auf Paraguay ausgedehnt.

Spanien. 8.

Wegen Auftretens der asiatischen Pest in Kobe (Japan) ist durch eine Königliche Verordnung vom 16. November d. J. gegen Schiffe, die von dort nach dem 31. Oktober 1899 abgeganzen sind, in Spanien strenge Quarantäne verhängt worden. Zugleich gelten die in gerader Linie weniger als 165 km von Kobe entfernten Häfen als

verdächtig. .“

Die Bestimmungen der Artikel 1 bis 4 der Königlich belgischen 88 April 1897 („Moniteur Belge“ Nr. 111 vom 21. April 1897 und „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 98 vom 27. April 1897), betreffend Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung der Beulen⸗ pest in Belgien, sind durch Verfügung des belgischen Ministers für Landwirthschaft vom 17. November 1899 („Moniteur Belge“ Nr. 322 vom 18. November 1899) für Herkünfte aus den für verseucht er⸗ klärten Gebieten von Paraguay, Mogambique und Mada⸗ gascar in Wirksamkeit gesetzt worden. . 8

Solche Herkünfte von See sollen an den Quarantänestationen in der Schelde, in den Häfen von Ostende und Nieuport, sowie zu Selzaete nach Maßgabe der Vorschriften der Kapitel 11, III und IV des der Venediger Internationalen Sanitätskonvention vom 19. März 1897 beigefügten Allgemeinen Sanitätsreglements behandelt werden.

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrath in Konstantinopel hat zur Verhütung der Einschleppung der Pest folgende Bestimmungen ge⸗ troffen:

1) Herkünfte aus Bougie und Philippeville (Algerien), welche von dort seit dem 11. d. M. abgegangen sind, unterliegen eiger 10 tägigen Quarantäne in einem der drei türkischen Lazarethe, nämlich Tripolis (Afrika), Beirut oder Smyrna. 8

2) Herkünfte aus Triest, welche seit dem 13. d. M. von dort abgegangen sind, unterliegen einer ärztlichen Untersachung in den türkischen mit Sanitätsarzt versehenen Häfen.

Griechenland.

Die für Herkünfte von Triest angeordnete Quarantäne ist seit dem 21. d. M. wieder aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 273 vom 17. d. M.)

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hat unterm 1. d. M. die durch Ver⸗ ordnung vom 17. Februar d. J. getroffenen Maßregeln gegen Her⸗ künfte aus den Hafenplätzen des Rothen Meeres (vgl. „R⸗Anz.“ Nr. 60 vom 10. März d. J.) aufgehoben, dagegen die Stadt Santos in Brasilien für pestverseucht erklärt. 1 8

Uaterm 4. d. M. hat die bulgarische Regierung ferner den süd⸗ lich der Stadt Bagdad belegenen Theil des Vilajets gleichen Namens vom 23. v. M. ab für choleraverseucht, owie die Häfen von Algier vom 23. v. M. und die Stadt Triest vom S. v. M. ab für pestverseucht erklärt.

Brasilien. 1]

Infolge des Ausbruchs der Pest in Santos hat die brasilianische Regierung angeordnet, daß die aus Santos kommenden Schiffe keinen der anderen brasilianischen Häfen anlaufen dürfen.

Diese Verordnung teitt mit dem Tage, an welchem sie den betreffenden Zollämtern bezw. See⸗Sanitätsbehörden bekannt wird, in Kraft. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 140 vom 16. Juni d J.)

Argentinien. ö“

Nach Feststellung des Ausbruchs der Bubonenpest in Santos ist auf Grund einer zwischen den Sanitätsbehörden Argentiniens und Uruguay⸗ getroffenen Vereinbarung der gedachte Platz für verseucht erklärt worden; die sonstigen brasilianischen Häfen gelten⸗ als seuche⸗ verdächtig. Infolge dessen sind die in Argentinien seiner Zeit zur Verhütung der Einschleppung der Pest erlassenen Maßregeln auf Herkünfte aus Brasilien ausgedehnt worden. (Vergl „Reichs⸗ Anzeiger“ Nr. 227 vom 26. September d. J.)

Uruguay. 8

Der National⸗Gesundheitsrath in Montev deo hat zur Verhütung der Einschleppung der Pest aus Brasilien unter dem 23. v. M. solgende Verordnung erlassen: 1

Artikel 1. Der Hafen von Santos wird für verseucht und alle übrigen am Allantischen Ozean gelegenen Häfen Brafiliens werden für verdächtig erklärt. 1 1

Artikel 2. Die aus verdächtigen Häfen und in (gesundheitlich) gutem Zustande kommenden Schiffe werden einer gesundheitlichen Be⸗

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Zesundheitswes en,

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Pocken:

obachtung von fünf Tagen unterworfen. Die in derselben Lage aus verseuchten Häfen kommenden werden zehn Taße Beobachtung haben.

Artitel 3. Die Schiffe, die Verdächtige oder erwiesenermaßen an der Beulenpest Kranke baben oder gehabt haben, werden einer Be⸗ obachtung von fünfzehn Tagen unterworfen.

Artikel 4. Die Reisenden werden im Lazareth der Insel Flores an Land gesetzt, damit ihr Gepäck desinfiziert und sie selbst gehörig beobachtet werden können.

Artikel 5. Die Beobachtung beginnt sowohl für die Reisenden als auch für die Schiffe nach beendigter Desinfektion. Wenn das Schiff einen Sanitäts⸗Inspektor hat, so zählt die Beobachtung von dem Tage der Ausreise aus dem letzten Hafen.

Artikel 6. Die Postsachen aus verseuchten Häfen werden des⸗ infiziert und die aus verdächtigen Häfen ohne irgend welche Ein⸗ schränkung angenommen.

Artikel 7. Die Einfuhr nachstehender, aus den bezeichneten Häfen kommenden Gegenstände wird verboten: Federn, Häute, Borsten, Wolle, Hörner, Gewebe aller Art, Waare in Ballen oder Säcken.

2.

Fiume, 21. November. (W. T. B.) Die Meldung ver⸗ schiedener Blätter, daß sich auf dem aus Alexandrien hier ein⸗ getroffenen Schiff „Manfi“ ein pestverdächtiger Kranker befinde, entbehrt jeder Begründung. Das Schiff hat bereits gestern freie Fahrt erhalten.

Triest, 23. November. (W. T. B.) Der Kapitän des Lloyd⸗ dampfers „Berenice“ hat aus Gibraltar telegraphiert, daß der an der Pest erkrankte Stewart gestorben, die übrige Mannschaft aber gesund sei (vgl. Nr. 271 d. Bl.).

Santos, 22. November. (W. T. B.) Während der letzten zehn Tage sind zwei neue Pestfälle vorgekommen. Die Gesammt⸗ zabl der Erkrankten im Hospital beziffert sich auf sieben, von denen sechs auf dem Wege zur Genesung sind.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern. zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Der Schiffsverkehr von Liverpool im Jahre 1898. Die Auswanderung über Liverpool.

Der Hafenverkehr Liverpools und der Nebenhäfen Fleetwood,

en Garston und Preston im Jahre 1898 zeigte nachstehendes ild:

Nationalität der Schiffe Segler Britische ““ 2863 1 h1166* 84 JZJ111XA4A4*X*“ 58 4*4*“ 51 eböö11ö161“X“ 39 Niederländische. 1“ 8 20 30 201 eeeeebö111“]; 1 26 133 W111““ 22 480 Nord⸗Amerikanische . 5 19 413 EE111414X“*“ 40 8 18 913 Dänbche 14X“*“ 10 36 13 995 Ueberdies verkehrten noch im Hafen von Liverpool brasilianische, russische und österreichische Schiffe mit 6169, 5643 und 2518 t Gehalt.

Von den einlaufenden deutschen Schiffen waren beladen: 19 mit Stückgut, 14 mit Holz, 11 mit Früchten, 5 mit Zucker, je 3 mit Petroleum und Weizen, 2 mit gefrorenem Fleisch, 8 mit Zement, Salpeter, Papiermasse, Reis, Johannisbrot, Harz, Knochenasche und Phosphor. Außerdem wurden 6 Schiffe für Rechaung deutscher Rheder aufgekauft. Bei der Ausfahrt waren die deutschen Schiffe beladen: 30 mit Stückgut, 14 mit Kohlen, 8 mit Pech, 6 mit Salz, 5 mit Phosphor. 17 Schiffe gingen in der Einfuhr und 24 in der Ausfuhr mit Ballast. Ein Schiff ist verkauft worden.

Die Auswanderung über Liverpool belief sich im Ganzen auf 98 900 Personen, darunter 51 909 Engländer, 2062 Schotten, 3590 Iren. Nach den Vereinigten Staaten von Amerika wanderten aus 68 468 Personen, nach Britisch⸗Nord⸗Amerika 25 644.

Der Antheil Deutschlands an der Ein⸗ und Ausfuhr Frankreichs in den ersten neun Monaten des Jahres 1899.

Vor kurzem ist der Außenhandel Frankreichs für die ersten neun Monate dieses Jahres in Gesammtziffern angegeben worden. Die folgenden Zahlen geben ein Bild von dem Antheile, den Deutschland an der Gesammt⸗Ein⸗ und Ausfuhr Frankreichs während derselben Periode genommen hat.

Die Einfuhr Deutschlands nach Frankreich betrug:

Jan. bis Sept. 1999 Jan. bis Sept. 1898 Jan. bis Sept. 1897 1000 Fr. 1000 Fr. 1000 Fr. 240 235 242 809 223 694 Seshen bewerthete sich die Ausfuhr Frankreichs nach Deutsch⸗ land: Jan. bis Sept. 1899 Jan. bis Sept. 1898 Jan. bis Sept. 1897 1000 Fr. 1000 Fr. 1000 Fr. 306 863 268 843 259 281

Für die Waareneinfuhr Deut chlands nach Frankreich ergiebt sich hiernach im Jahre 1899 ein Weniger von 2 574 000 Fr. gegen 1898, dagegen exportierte Frankreich im laufenden Jahre für 38 020 000 Fr. mehr nach Deutschland als im Jahre 1898.

Die geringere Einfuhr Deutschlands nach Frankreich war bedingt rurch den nur ganz unwesentlichen Export deutscher Cerealien im Jahre 1899 (1898: 15 077 000 Fr., 1899: 192 000 Fr), für fast alle übrigen Einfuhrartikel zeigen die Zahlen eine allerdings nicht belang⸗ volle Steigerung. b

Der Haupttheil der Mehrausfuhr Frankreichs nach Deutschland entfällt auf Wolle und Wollabfälle (1898: 15 695 000 Fr., 1899: 37 627 000 Fr.); geringere Erhöhungen zeigen sich bei Wein, seidenen und wollenen Geweben und Bändern, chemischen Produkten, Maschinen und Werkzeugen, Rohkautschuck und Guttapercha.

Tonnenzahl 5 437 360 207 359 176 4322 97 762 91 828 35 313

Dampfer

Der Auhenhandel Italiens in der Zeit vom 1. Januar

bis 30. September 1899. Einfuhr Ausfuhr Januar Januar bis Sep⸗ bis Sep⸗

tember tember 1899 1898 1899 1898 Lire Lire Lire Lire Lire Lire 1059327347 1056447131 + 2717316 908499619 8570513188+51448301

Dazu die Edelmetalle: 3259000 3096100 + 162900% y11308900 13965500 2656600

1056068347 1053351031+ 2880216] 91980851978710168181 + 48791701

Zolltarifentscheidungen in Italien. Treibriemen aus Textilstoffen sind nach den Bestim⸗ mungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif wie die Ge⸗ webe zu verzollen, aus denen sie in der Hauptsache bestehen. Anderer⸗ seits schreibt das Waarenverzeichniß vor, daß Treibriemen aus

Januar bis Sep⸗ tem ber

Januar bis Sep⸗

tember Differenz

Differenz

Staats⸗Anzeiger. Lee.

mit Oel getränktem Baumwollengewebe wie die getheerten, geölten 27. Baumwollengewebe nach T⸗Nr. 120a (Zollsatz 30 Lire für den Doppel⸗Zentner) zu verzollen sind. An dieser Tarifierung ändert auch der Umstand nichts, daß derartige Treibriemen mit einem farbigen Mennig⸗ oder ähnlichen Anstrich versehen sind. Mit eben solchem Ansteich oder mit wasser⸗ dichtem rothen Ockeranstrich versehene, jedoch nicht mit Oel oder anderer Fettsubstanz getränkte Treibriemen aus rohem Baumwollengewebe im Gewicht von mehr als 13 kg auf 100 qm sind wie rohe Basmwollengewebe der T.⸗Nr. 112a zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie mit weniger als 50 % Wolle ge⸗ mischt sind. Letzteren Falls unterliegen sie lediglich dem in T.⸗Nr. 128 b vorgesehenen Zuschlag von 20 Lire für den Doppelzentner. Dagegen haben Treibriemen aus mehrfach zusammengefaltetem Baumwollengewebe, dessen einzelne Lagen durch eine Mischung von Kautschuk und mineralischen Substanzen verbunden sind, und die einen Ueberzug aus derselben Mischung erbhalten haben, keinen Anspruch auf zolltarifarische Gleicsstellung mit den Treibriemen, die mit einem farbigen Anstrich aus Mennige ꝛc. versehen sind, dieselben sind vielmehr als gefärbte Baumwollgewebe zu behandeln. Beispielsweise unterliegen hier⸗ nach dergleichen Treibriemen aus Baumwollengewebe im Eewicht von 13 kg und darüber auf 100 qm mit mehr als 38 Fäden in Kette und Einschlag im Quadrat von 5 mm Seite nach T.⸗Nr. 112 a 3 einem Zoll von 74 Lire für den Doppel⸗Zentner mit Zuschlag von 35 Lire gemäß T.⸗Nr. 114.

Chloroform in inneren Umschließungen von ge⸗ schliffenem Glas. Der Unstand, daß Chloroform neben dem Eingangszoll dem Alkoholsteuerzuschlag unterliegt, und zwar ohne Abzug des Gewichts der unmittelbaren Umschließungen (Nr. 6 des Zolltarifs), hat nicht zur Folge, daß auf die Glasbehälter die Bestimmung im Art. 14 Litt. b der Tarabestimmungen (Deutsches Handelsarchiv 1895 1 S. 821) Anwendung findet, vielmehr sind. da Chloroform nach dem Bruttogewicht zu verzollen ist zu einem Satze, der niedriger ist als der Zollsatz für geschliffene Glaswaaren, die Sagr asss gemäß Art. 13 der Tarabestimmungen für sich zu verzollen.

Chlorwasserstoffäther, mit ätherischem Oel schwach parfümiert, ist nicht als alkoholische Parfümerie, sondern ohne auf die geringe Beimischung ätherischer Oele als Aether zu verzollen.

Thierischer Leim in Plättchen ꝛc., der wegen seiner Rein⸗ heit zu denselben Zwecken, zu welchen echter Fischleim bestimmt ist, dienen kann (Klären von Wein ꝛc.), hat Anspruch auf den vertrags⸗ mäßigen Zollsatz für künstlichen Fischleim (T.⸗Nr. 343 10 Lire für den Doppelzentner, Deutsches Handelsarchiv 1899 März⸗ heft 1 S. 210 ff.).

Matrosen⸗ oder Fischermesser mit polierter Klinge unterliegen als feine Werkzeuge ꝛc. für Künste und Gewerbe aus Eisen oder Stahl nach T⸗Nr. 222 b 1 einem Zoll von 22 Lire für den Doppel⸗Zentner.

Taschenmesser mit Heft aus unedlem Metall in Ver⸗ bindung mit unechtem Schildpatt sind nicht als feine, sondern als gemeine Kurzwaaren nach T. Nr. 352 a mit (vertragsmäßig) 80 Lire für den Doppel⸗Zentner zu verzollen.

Wollenkrepp, der vom amtlichen Waarenverzeichniß dem Zollsatz für Wollen tüll zugewiesen wird, hat, wenn er Erzeugniß eines meistbegünstigten Landes ist, wie der eigentliche Tüll Anspruch auf den auf der Königlichen Verordnung vom 11. Februar 1899 beruhenden ermäßigten Zoll von 5 Lire für 1 kg.

Kupferdraht fällt ohne Rücksicht auf die Stärke unter die T.Nr. 225 d. zum Zollsatz von 20 Lire für den Doppel⸗Zentner. Dieser Zollsatz findet mithin beipielsweise auch Anwendung auf Kupferdraht von mehr als 5 mm Durchmesser in durch⸗ schnittlicher Länge von 5) àm auf Rollen oder in Knäueln. Dagegen sind nach einer früheren Entscheidung gezogene Kupferstangen von beschränkter Länge nur bis zu einem Durch⸗ messer von 5 mm als Draht, anderenfalls aber als Kupfer in Stangen (T.⸗Nr. 225 b. Zollsatz 14 Lire für den Dopvel⸗Zentner) zu behandeln. (Aus den Decreti del Ministro delle finanze per la risolutione di controversie etc.) 1

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W14“ Verzehrungssteuer von Sesam⸗Oel. eines Erlasses aus dem Jahre 1892 hat der serbische Finanz⸗Minister angeordnet, daß von Sesam⸗Oel stets die staatliche Verzehrungssteuer (Troscharina) zu zahlen ist. Zuschlag zur Obrtsteuer. Der staatliche Zuschlag in Höhe von 75 % der direkten Steuern ist, der Novelle zum Gesetz, betreffend die direkte Steuer, zufolge, vom Jahre 1900 ab auch von der Obrt⸗ steuer zu erheben (Erlaß des serbischen Finanz⸗Ministers vom 20. Ok⸗ tober d. JIs). Die Obrtsteuer ist eine Umsatzsteuer, die auch von Einfuhrwaaren erhoben wird. Vgl. Schlußprotokoll zu Art. X und Anlage D. des serbisch⸗österreichischen Handelsvertrages (Deutsches Handelsarchiv 1893 1 S. 344ff.). Zur Geschäftslage auf der Balkanhalbinsel gegen Ende Oktober d. J. Wenn auch die Geschäftslage in Konstantinopel nach wie vor recht viel zu wünschen übrig läßt, so kann doch immerhin von einer Wiederbelebung des Geschäfts gesprochen werden. Die früh⸗ zeitig eingetretene kalte Witterung berechtigt zur Hoffnung auf eine lebhaftere Bewegung in Winterwaaren, die zum theil schon eingetreten ist. Es ist auch die höchste Zeit, denn bei vielen kleineren Händlern macht sich bereits ein bedenklicher Geldmangel geltend, und Zahlungs⸗ schwierigkeiten sind nichts Seltenes mehr. Urber die Geschäftslage an anderen Handelsplätzen der Balkanhalbinsel ist Folgendes zu erwähnen. Adrianopel: Die vollständige Mißernte in der Provinz hat zur Folge, daß Getreide und Mehl, welche sonst die Haupt⸗ exportartikel des Wilajets bilden, ig diesem Jahre von auswärts be⸗ zogen werden müssen und nunmehr die gesuchtesten Einfuhrartikel bilden. Diese Erscheinung, welche natürlich im Winter und Frübjahre noch in erhöhrem Maße auftreten dürfte, bewirkt, daß wieder mehr Geld aus dem Lande gehen wird, sodaß eine weitere Verarmung der ohnehin wirtöschaftlich stark herabgekommenen Bevölkerung sehr wahrscheinlich ist. Unter solchen Umständen kann von einem Emporblühen des Handels für den Augen⸗ blick keine Rede sein, und man wird wohl bis zur neuen Ernte sich nach wie vor auf die allernothwendigsten Transattionen beschränken müssen. Im September trat eine Erhöhung der Cerealienpreise aus dem Grunde ein, weil die in dieser Jahreszeit sonst übliche Zufuhr von Getreide aus der Provinz wegfiel. Der Mangel von Waare hatte auch zur Folge, daß Getreide von auswärts eingeführt werden mußte. Aus Bulgarien sind gegen 30 Waggons Weizen importiert worden; auch soll der Bezug von Weizen aus Rußland in Aussicht genommen worden sein. Philippopel: Der allgemeine Geld⸗ mangel, welcher bereits seit vielen Monaten den ganzen Innen⸗ und Außenhandel Ostrumeliens in ungünstiger Weise beeinflußt, hat weiter angedauert. Die Kaufleute beschränken noch immer ihre An⸗ schaffungen auf das unumgänglich Nothwendige, da sie beim Ein⸗ zieben ihrer fälligen Forderungen auf viele Schwierigkeiten stoßen und die Provinzkaufleute zur Deckung ihres Winterbedarfs verhältnißmäßig geringe Bestellungen machen, trotzdem die Ernte im

In Abänderung

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