1899 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

. 1 Deutscher Reichstag. 8 1899 8 mittel gut Verkaufte Verkaufs⸗ Sgö Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge

niedrigster höchster 8e höchster höchster [Doppelzentner

sich aber bescheiden müssen, schon jetzt diese Dinge zu regeln, weil die „Für bestimmte Gewerbe, in denen Arbeiterinnen oder jugend⸗

in Marktiage 8 109. Sitzung vom 25. November 1899, 1 Uhr. Meanter erwickelt ist. Sie hat erkannt, daß auch die verbündeten liche Arbeiter neben ihrer Beschäftigung in der Fabrik vom Arbeit⸗

gen von der Ueberzeugung durchdrungen sind, daß eine be⸗ eber zu Hause beschäftigt werden, kann die Beschäftigung außer⸗

a ag (Spalte 1 2. nung: Fortse sondere gesetzliche Regelung erfolgen muß, und es ist sehr dankens⸗ balb der Fabrik durch Beschluß des Bundesra 1 ehnr 1 v berschlärlche vags eesfgabfeheeerns gete e brg egenn. werth, daß die Vorbedingungen zu derselben, die Definition des Weise beschränkt werden: schluß Bundesraths in folgender 9 es Schätzung verkauft hentw Werkstättenbegriffs, endlich jetzt erfolgen sollen. Dann wird auf 1) Den Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern kann für die zentner Doppelzentner ordnung. Abgg. Alb 8 3 diesem Gebiete energisch vorgegangen werden können. Die Hausarbeit Tage, an welchen sie in der Fabrik die gesetzlich zulässige Arbeits⸗ (Preis unbekannt) Von den Abgg. recht und Genossen (Soz.) liegt wollen wir nicht beseitigen; im Landwirthschaftsbetriebe ist sie einfach zeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur außerhalb Täas- der Antrag vor, folgenden neuen § 114c anzunehmen: unentbehrlich. 1 der Fabrik vom Arbeitgeber überhaupt nicht übertragen oder für hg „Zwischenmeister dürfen nur in eigenen Arbeitsräumen Arbeiter⸗ Abg. Reiß haus (Soz.): Der Vorredner sollte doch einmal Rechnung Dritter überwiesen werden; Gerste. 8 personal beschäftigen. Die Heimarbeiter stehen rechtlich im unmittel⸗ eine Tour durch das Meininger Oberland machen; da wird er finden, 2) für die Tage, an welchen die Arbeiterinnen oder jugendlichen 11,75 12,50 13,50 13,50 14,40 14,40 18. 11. baren Arbeitsverhältniß zu dem Hauptunternehmer. Gewerbetreibende, daß der landwirthschaftliche Betrieb dort, wo früher rein agrarische Arbeiter in der Fabrik kürzere Zeit beschäftigt werden, kann diese b29 16 8— müe⸗ 13,00 13,00 18. 11. in deren Auftrag und für deren Rechnung von Hausgewerbetreibenden Dörfer waren, vollständig verschwunden ist, und sich nur . Haus⸗ Uebertragung oder Ueberweisung annähernd nur in dem Umfange zu⸗ 12,30 12,30 . (Gewerbetreibenden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage industrie der elendesten Art vorfindet. Unser § 114 ist ein in sich gelassen werden, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die 15,00 15,00 2 18. 11. und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung abgeschlossenes, für sich bestehendes Ganzes, welches ohne Bedenken Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes der gesetz⸗ dea 13,00 13,50 8 w 8 8 oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind) gearbeitet angenommen werden kann und die Lage der Hausindustriellen] lich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen können, und für die rankfurt a. O 13,00 13,80 13,80 14,40 14 40 . 1 wird, sind rücksichtlich der Hausgewerbetreibenden und ihrer Gehilfen, wesentlich verbessern würde. Die Quintessenz desselben geht Sonn⸗ und Festtage nur soweit, als die Beschäftigung dieser Per⸗ -Srar ““ 1 1““ 13,80 13,80 14,00 14,00 18. 11. 8 Gesellen und Lehrlinge Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes und dahin, daß die Hausarbeiter „überhaupt nur von den wirk⸗ sonen in Fabriken gestattet ist.“ e“ 1. 13,90 14,00 14,00 14.20 14,20 6 21. 11. 8. Phenedetece g im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die lichen Unternehmern sollen beschäftigt werden dürfen. Der Versuch, Der Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) beant 6 Greifenhagen.. j 8 13,30 13,40 8 Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Verzeichniß der von ihnen be⸗ die Zwischenmeister besser darzustellen, als sie in Wirklichkeit sind, Streichun dieses . A⸗ 9 rag ie Pyri g e 13,00 13,00 18.11..38 sonigten Fenarheihe an einer für Jedermann sichtbaren Stelle. scheint mir mißglückt; aber allerdings sind wir weit entfernt, die Genos g aragraphen. Die Abgg. Albrecht und Ehrisö. d'i. Pomm. 13,20 13,40 21. 11. in ihrem Geschäftslokal auszuhängen.“ als Personen für die scheußlichen Zustände in der ossen wollen die Vorschrift des § 137 a in eine rein e“ 11,00 12,00 12,50 13,00 13,50 b Abg. Albrecht: Nach dem Gang der gestrigen Verhandlungen Hausindustrie verantwortlich zu machen; wir bekämpfen nicht die] obligatorische verwandelt und auf alle Gewerbe ausgedehnt Stolp· V“ 13,80 13,80 14,00 14,00 21. 11. über unseren Antrag wegen der Hausindustrie und nach dem Ergebniß Person, sondern das System. Nach all den vielen Versprechungen, wissen, welche Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigen. 1““ 10,40 12,40 12,40 14,40 14,40 ens der Abstimmung ist es ja sehr schwierig, für unseren neuen § 1140 die man den Heimarbeitern seitens der gesetzgebenden Körperschaft Abg. Fischbeck: Wir müssen direkte Nachtheile für die Arbeiter Trebnitz 11,00 13,00 13,40 13,50 14,00 18. 8 die Neigung des Hauses zu gewinnen. Auch mit diesem Paragraphen 215 sgt b. durch die Annahme unseres Antrages für dieselben aus einer derartigen Regelung der Frage befürchten, wie sie hier vor⸗ Ohlau 8 11,00 12,00 12,00 13,00 13,00 18. 11. wollen wir einen Auswuchs der Hausindustrie, eins der vielen Uebel, en einmal etwas geschehen. gesehen ist. Dem Arbeitgeber ist es ganz unmöglich, zuverlässige Be⸗ Brieg. . . 13,40 13,20 13,60 14,00 14,40 5

November

v“ ehehusc

38111ν½£, 8ZOQά—1“ .“ ass C6785 14,00 14,00 Brandenburg a. H.. 8 4

b 8 b 1 85 u“] 8 Abg. Jacobskötter (d. kons.): Der Hinweis auf schwarze und rechnungen darüb 8 i b ü 8 welche dieses nationale Unglück erzeugt hat, betämnpfen. Nicht un⸗ 8 8 1 rz echnungen darüber aufzustellen, wieviel Arbeit jeder Arbeiterin für 14,00 14,00 18. 11. nöglich machen wollen wir die Hausarbeit, wie Hert Hite meinte; mfiße exöö aus meiner Ruhe nicht stören. Im übrigen die ihr noch zu Hause zur Verfügung stebenden Stunden 8 g⸗ 88 18.11 8 6“ wir wollen sie unter Bedingungen stellen, unter denen die Arbeiter vor Albrecht 88 5 de⸗ ge Peif au⸗ viel sachverständiger als Herr werden darf. Höchst fragwürdig ist auch die Einführung eines „Durch⸗ 14,60 14,60 18. 11. der Ausbeutung einigermaßen geschuütt sind. Aus diesen Erwägungen sind 88 8 mittbeli mers inger, der uns aus seinen Erfahrungen schnitts“⸗Arbeiters in die Gesetzgebung. Der Arbeitgeber kann doch 8 N die einzelnen Vorschläge unseres Antrags bervorgegangen. Wir wollen 883 unte. Ein Mangel der Gesetzgebung ist es auch nicht z. B. den Mantel zerschneiden und ihn der Arbeiterin vor allen Dingen hintertreiben, daß fernerhin Zwischenmeister sich die Arbeit aller 8ngc CEö““ bisher der Krankenversicherungs⸗ stückweise mitgeben, weil er noch mehrere Tage Arbeit erfordert. In vom eigentlichen Unternehmer holen und dann die Arbeiten in einem pflich unterst 7 g. dafür, an sich gesunde Industrien deshalb der Schuhwaarenbranche, in der Schäftefabrikation werden sich ähn⸗ „Schwitzsystem“ sondergleichen außer dem Hause berstellen lassen, wie sür e 8 glicherweise Mißstände darin vorhanden sind, liche Schwierigkeiten wie in der Konfektion herausstellen. Vielfach zg namentlich in der Konfektion der Fall ist; will Herr Jacobskötter fin 85 ni b en, zumal nicht alles auch ein Mißstand ist, liegt garnicht den Arbeitgebern, sondern gerade den Arbeitern und noch auch diesen schlimmsten Mißbrauch beschönigen? Es giebt weiße und has dieh herene ö dafür erklären ich nenne nur die mehr den Arbeiterinnen daran, die Arbeit mit nach Hause zu be⸗ schwarze Juden, darüber wird uns gerade er die beste Auskunft geben. Ab Stadih len dEst . tbeidi 8 kommen, sei es um gewisse“ Vorarbeiten daran vorzunehmen 18,25 · 16,75 16,75 17,00 17,00 Vielleicht stammen die eigenen Häuser der Hausindustriellen, auf die er schrift 9. § 14 dagen S vertheidigt vor allem diejenige Vor⸗ oder dergleichen. Sehr leicht wird auch eine Umgehung da⸗ 13,25 3. 15,00 15,00 15,50 15,50 hinwies, gerade aus diesen Kreisen. Der Staatssekretär warnt vor Arbeitgeber d 8 1”a. s rih eigentlichen Unternehmer auch als durch herbeizuführen sein, daß nicht die Arbeiterin, sondern 8 . 15,00 48 89 8 884 Rnberstürzung; es musse für jede Branche gesondert und überhauot, Ar stacher Frr Hausgewer 88.. zu gelten hätten; eine Menge die Mutter, die Schwester derselben die Arbeit mit nach Hause 25 a. 8. 1“ a 16,00 16,50 888 en sehr vorsichtig vorgegangen werden. Aber die Heimarbeiter, die dir h 18 3 sei 15 aus dem Umstand erwachsen, daß nehmen. Es sollen diese beschränkenden Bestimmungen doch auch nur Dohpfr v . 12,00 1 12,50 12,50 13,00 13,00 doch heute schon fast alle schwindsüchtig sind, koͤnnen dann lange veschereil glich an die öö“ zu halten hätten, für bestimmte Gewerbe vorgeschrieben werden; auch daraus ergiebt sich .15 8 1800 1800 warten bis ibnen irgend welche helfen werden. (Der Praͤfident Graf Anderes als Arbechre meeeekandenewohl fie selbst nichts die Unausführbarkeit der Vorschrift; denn ugendliche Arbeiter Stra 11“ . 12,80 b 13,71 14,22 14,41 16,64 von Ballestrem ersucht den Redner, auf einmal abgeschlossene Herr Jacobskötter ss 8758 Auc 8. schneidergewerbe, welches oder Arbeiterinnen brauchen sich von der Konfektion nur zur Düten⸗ 8 ee. . .. . 14,28 16,15 16,15 16,54 16,54 Debatten nicht wieder zurückzukommen.) Nach der Haltung der anderen BHET1 dinscgeßen 2 n S chu nehme, beständen Miß⸗ kleberei oder einem anderen Geschäftszweige zu wenden, wofür die 5 n g. 8 . n8. 14,00 15,00 15,10 16,00 Parteien des Hauses diesen brennenden Fragen gegenüber ist es diesen soian . 968g di flüßge. ung die Pflicht habe, einzuschreiten, elchreneeh nicht vorgeschrieben ist. Und wie soll es mit der Kon⸗ 8 ßen. 1 111“ . . 13,00 15,00 15,00 16,50 16,50 zffenbar garnicht ernst mit ihren arbeiterfreundlichen Erklärungen. blange, or 8 itischen Lasten der Unternehmer auf trole gehandhabt werden? Sollen Schutzleute sich damit befassen? Pe i. V. 1 821 15,20 15,40 884 888 Präsident Graf von Ballestrem: Der Herr Redner darf det as ghin 1 Und so liege es in den meisten Es würden unglaubliche Zustände entstehen. Die Vertreter der . 1 ö1“ 15,00 15,20 15˙40 190 1899 nicht sagen, daß es seinen Kollegen im Hause nicht ernst sei mit ihren b ausindustrie üblich sei. Sobald dem eigentlichen verbündeten Regierungen haben in der Kommission selbst h 2. 2. . * 2* 2. 2* 2* 7 5 15 95 1 ¹ 5 Ravensburg. 15,20 15,9 8

12,00 2, 13,50 13,50 13,50 14,00 14,00 34 68 14*⁸ 14 67 14,93 7 3,73 4,4 1 148 84 büs 13,40 13,40 18. 11. 13,80 15,60 15,60 16,50 16,50 b 15,00 16,00 16,00 18,00 18,00 8 - 14,50 ag2 88 15,00 15,00 1 8 13,50 14,10 15,00 15,10 17,00 58 2

. .

Bunzlau. Goldberg. e eobschütz Neisse.. rfurt. I“ Goslar. Duderstadt. Lüneburg

1- Unternehmer diese Lasten nach dem dritten Satz des Antrages auf⸗ zugestanden, daß die Kontrol . i ü f Erklärungen; das verstößt gegen die Ordnung des Hauses. erlegt würden, würden die meisten Uebelstände beseitigt. Das sei der einem bloßen sittlichen See p. sen, 1““

Offenburg.. eeEI” Waren i. M.. Altenburg.. Arnstadt i. Th. Diedenhofen

Breslau.

Tilsit.. Insterburg. Elbing. Beeskow. Luckenwalde. Potsdam.. Brandenburg a. H a. O. v“ eea“ Greifenhagen .

Pyritz.

Schivelbein... Neustettin . Kolberg .. Köslin 1“ *“ Rummelsburg i. P . Lauenburg i. P. Bütow x Namslau . Trebnitz. Ohlau . 16 Neusalz a. O. Sagan. Polkwitz. Bunzlau. .

Stargard 81 Pomm. 8

11,80

9,95 11,60 13,75

12,40 12,20 12,80 12,20

10,80 11,20 10,20 11,60 12,00 11,00 11,30 10,00 11,60 11,20 13,00 10,00

14,00 14,00

16,00 16,00 12,80

10,70

12,40 12,20 14,00 13,60 13,80 13,00 12,70 13,00 12,30

12,20 11,20 11,40 11,00

12,00 10,40 12,40 11,60 11,20 11,80 11,00 12,00 11,60 12,50

12,00

14,00 14,40

16,00 16,20 13,30

2

10,70

12,80 12,20 14,00 13,60 14,00 13,00 12,70 13,00 12,35

12,30 11,20 11,40 11,40

12,00 11,20 12,40 11,60 11,20 11,80 11,50 12,00 11,80 12,50

12,00

16,00 14 60 14,50 15,70 16,20 16,40 13,80

a fer.

11,20 12,40

14,50 14,40

13,40 12,80 13,10 12,40 12,00 12,40 11,60 12,00 11,80 12,00

12,60 12,00

12,30 12,00 12,50 12,00

13,20 12,20 12,20

111416*“ 14,00 1 15,40 15,80 16,00 17,00

16,00 14,80 14,85 15,70 16,20 16,40 14,80

11,20 12,40

14,50 14,40

13,40 13,00 13,10 12,40 12,00 12,50 11,60 12,00 12,20 12,00

12,60 12,00

12,30 12,50 12,50 12,20 13,20 12,20 12.20

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herrn! Ich möchte mich gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners nur darauf beschränken, zu erklären, daß die Vor⸗ schrft des § 114 c meines Erachtens auch unter die Spoezial⸗ verordnungen oder Spezialgesetze gehören wird, von denen ich gestern gesprochen habe, als in Zukunft zu erlassen, um die Verhältnisse im Hausgewerbe zu verbessern.

Der Herr Abgeordnete hat sich in ziemlich abfälliger Weise über die Zwischenmeister im Konfektionsgewerbe geäußert, und gegen diese Zwischenmeister ist hauptsächlich der von den Sozialdemokraten vor⸗ geschlagene § 114 c gerichtet. Ich glaube, es wird genügen, meine Herren, wenn ich Ihnen in dieser Beziehung einen Passus vorlese, der sich findet in dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik über die Erhebungen, betreffend die Arbeitsverhältnisse der Kleider⸗ und Wäschekonfektion. Auf diesen Industriezweig hat ja auch der Herr Vorredner bereits hingewiesen. In jenem Bericht heißt es:

„Als ein Hauptergebniß der Erhebungen ist festzustellen, daß sich die bisher vielfach verbreitete Anschauung, es sei das Vor⸗ handensein von „Zwischenmeistern“ als das Grundübel der Kon⸗ fektion anzusehen, als unzutreffend erwiesen hat. (Hört, hört! rechts.) Die Zwischenmeister sind in sehr seltenen Fällen bloße Arbeitsvermittler (Faktore, Fergen), die ohne eigene Mitarbeit einen Theil des Lohns der Arbeiter in Anspruch nehmen. Soweit über⸗ haupt solche Mittelspersonen zwischen Konfektionär und Arbeiter treten, haben sie fast alle eigene Werkstätten (Arbeitsstuben), in denen entweder das ganze von ihnen beschäftigte Per⸗ sonal oder ein mehr oder weniger großer Theil desselben thätig ist. Der Zwischenmeister selbst besorgt zum mindesten den Verkehr mit dem Konfektionär (Abholen und Liefern der Waare), die Vertheilung und Leitung der Arbeit und gew sse Schlußarbeiten, wie Bügeln, Verknöpfen u. s. w. Sehr häufig ist auch das Zu⸗

Kernpunkt. .

„Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Die Herren überschätzen doch gar zu sehr die Tragweite des Antrages, und so geht denn auch die Beredsamkeit mit ihnen durch. Mit der vom Abg. Stadthagen empfohlenen Be⸗ stimmung soll also den Zwischenmeistern eine Wohlthat erwiesen werden. Das stimmt nicht mit den Thatsachen. Für die Kranken⸗ versicherung wollen wir ja gerade jetzt den Unternehmer zahlungs⸗ pflichtig machen; etwas weiteres bringt der Antrag den Zwischen⸗ meistern nicht. Es fragt sich lediglich, wem man mehr Vertrauen schenken dars, den Großkonfektionären oder den Zwischenmeistern. Früher bin ich auch mit Vorurtheilen gegen Letztere behaftet gewesen; in der Kommission für Arbeiterstatistik bin ich eines Besseren belehrt worden. Die sittlichen Verirrungen, von denen man auch oft gesprochen hat, kommen doch mehr bei den Großkonfektionären als bei den Zwischenmeistern vor.

Abg. Reißhaus: Hält denn Herr Hitze die Kontrole, welcher die Zwischenmeister nach unserem Antrage unterworfen werden sollen, für werthlos? Er scheint das Zwischenmeistersystem unter allen Um⸗ ständen erhalten zu wollen; auf diesem Standpunkt stehen wir eben nicht.

Abg. Jacobskötter bemerkt noch, daß in der Schuhmacherei die Hausindustrie neuerdings durch die Einführung des mechanischen und Fabrikbetriebes ganz außerordentlich zurückgegangen sei. Anderer⸗ seits seien andere Zweige der Fabrikarbeit wieder in erheblicherem Maße zur Hausindustrie zurückgekommen, ein Beweis, daß in den Fabriken nicht alles geleistet werden könne.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Gerade die Verbindung der Land⸗ wirthschaft mit der Hausarbeit habe zu einer unglaublichen Herab⸗ drückung der Preise beigetragen. Im Taunus würden Röcke für 70 gemacht, ein Verdienst, von dem auch der Entbehrungslustigste nicht leben könnte, wenn er allein darauf angewiesen wäre. Eben solche verderbenbringende Erscheinungen hätten sich in der wesftfälischen Tabacksindustrie gezeigt und aus denselben Gründen. Die von dem Staatssekretär verlesene Stelle aus dem Bericht der Kommission für Arbeiterstatistik sei etwas willkürlich gehalten und gebe dastjenige, 889n in der Kommission wirklich verhandelt, worden sei, nicht genau wieder.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Meine Herren! Der Herr Abg. Molkenbuhr ist der Meinung gewesen, die Stelle, die mein Herr Chef vorhin aus dem Bericht der arbeiter⸗

liegt, kommt man in der Gesetzgebung nicht sehr weit. Die Leichtig⸗ keit der Umgehung würde geradezu die Arbeiter demoralisieren und Verachtung des Gesetzes erzeugen. Man kann ein sehr vorgeschrittener Sozialpolttiker sein und doch diesen Antrag ablehnen. Auch Herr Bebel hat in der Kommission von dieser Bestimmung gesagt, sie wasche den Pelz, ohne ihn naß zu machen. Die übermäßige An⸗ spannung der Arbeiterinnen findet hauptsächlich statt in den sogenannten Saisons; für diese aber wird man bald Ausnahmen gewähren müssen, und dann steht die Sache auf dem alten Fleck.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Diese Bestimmung verdankt ihre Entstehung den Forderungen, die bei dem bekannten Strike der Konfektions⸗ arbeiter seitens dieser Arbeiter gestellt sind. Demzufolge wurde be⸗ kanntlich dem hohen Hause ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher dahin ging, daß den Heimarbeitern Arbeit nicht mit nach Hause gegeben werden dürfe, sobald sie länger als sechs Stunden in der Fabrik oder der Werkstatt beschäftigt gewesen sind. Gegen diese Bestimmung wurde damals im hohen Hause sofort der Einwand erhoben, daß hier die Möglichkeit der Umgehung offen zu Tage läge; man brauche einen Arbeiter oder eine Arbeiterin nur 5 ¾ Stunden zu beschäftigen, so sei der Unternehmer in der Lage, ihnen scviel Arbeit mitzugeben, wie er wolle. Das Gesetz kam aus diesen Gründen und aus anderen Bedenken, die noch gegen einzelne Theile desselben er⸗ hoben wurden, damals bekanntlich nicht zu stande. Darauf haben wir nun, um den damaligen Forderungen der Konfektionsarbeiter be⸗ züglich der Ueberbürdung der Arbeiter mit Hausarbeit so weit ent⸗ gegenzukommen wie nur möglich, diese neue Bestimmung der Novelle gesucht. Daß dieselbe, meine Herren, immerhin eine in ihrem Erfolge zweifelhaftr ist und vielfach umgangen werden kann, das finden Sie in den Motiven selbst zugestanden, und selbst die anderen heute geäußerten Bedenken finden Sie vollkommen Kar⸗ gelegt. Wir waren aber der Ansicht: besser wie nichts thun ist es,

5 Ihun

11,20 11,20 11,60 11,60 12,00 12,00

13,00 13,00 ve. 11,00 11,20 11,40 11,60 11,80 12,00 10,80 10,80 11,40 11,40

schneiden Sache des Meisters, und in kleineren Werkstätten be⸗ statistischen Kommission vorgelesen hat, und die sich im Ganzen günstig 8b ae2 e ve. wenn ich einmal so sagen darf emne theiligt er sich auch an den übrigen Arbeiten. Sein Verdienst ist über das System der Zwischenmeister ausgesprochen hat, wäre etwas nstandsregel aufzustellen, von der man erwarten kann, daß sich idr also in der Regel durch die eigene Arbeit begründet. rüshehens wn s seegfältg 78. 8 üh 5 8 h11e1 vFr Acs —₰ ; „,2, as in den Verhandlungen der arbeiterstatistischen Kommission dar⸗ ache nicht viel zu erreichen, den Einwand, daß auf den Wes 13,20 13,60 14,00 14,00 1,50 14,50 Bezüglich der Ordnung des Betriebs in den Werkstätten der gelegt sei. Ich habe darauf zu erwidern, daß die veiston des der de ““ 8 8 2 ““ na 13,00 13,00 13,40 13,75 13,80 14,50 Zwischenmeister haben die Erhebungen nachtheilige Thatsachen nicht, Berichts in einer Berathung der Kommission stattgefunden hat, I das angedeutet hat, das Gesetz um⸗ 13,00 13,00 13,80 13,80 14,20 14,20 1 3 1 ergeben, mehrfach wurde vielmehr hervorgehoben, daß die Meister und ich glaube mich nicht darin zu täuschen, daß der Herr Abg. gangen werden kann und eine schlüssige Kontrole don Amtswegen 12,50 13,50 13,60 14,50 188% v2 3 u“ 8 und Meisterinnen meist verheirathete und ältere Personen Molkenbuhr auch an dieser Sitzung, wie stets, mit lebhaftem Antheil garnicht möglich ist, muß ich freimüthig zugestehen. 12,67 13,00 13,33 13,33 13,67 1“ . SSvR Ord d Anfgand deib theilgenommen hat. Ich glaube also, wenn er da gegen die Fassung Abg. Hoch (Soz.) fübrt aus, eine wirkliche Hilfe habe nur in 13,25 13,50 14,00 14,00 14,60 1* 8 auf die Aufrechterhaltung von Ordnung und Anstand besonderen des Berichts Bedenken zu erheben gehabt hätte, würde er es wohl den Vorschlägen seiner Freunde zu § 114 b gelegen, da dieser aber 12,00 12,60 13,00 13,20 8*8 18 Werth legten.“ nicht unterlassen haben, wie es auch in anderen Fällen der Fall ge⸗ vom ganzen Hause abgelehnt worden sei, so sei tbatsächlich mit dem 13,00 13,00 . 1530 14, 1 272 Und weiter: S; sich ddegen diese 85 ung ab” 1gsn 8 1g. BSgr 8-e anzufangen. Daß die Kontrole ungemein schwer Ss Sg; . 82 r 8 8 . 8 nderes zu ersetzen. i as meiner Er⸗ sein werde, gebe er dem Vorredner vollständig zu. Was die Regterun 14,00 14,00 14,50 14,50 15,00 15,00 d „Die Erhebungen haben Sh. e 8 innerung nach nicht geschehen, und ich glaube, darin liegt der vorgeschlagen habe, sei ein Versuch ööN— 8— Fr 16,00 16,00 . 9 er Behauptung, das das Zwischenmeistersystem als solches Lohn⸗ beste Beweis, daß auch der Herr Abg. Molkenbuhr nach dem Die Vorschrift müßte zum mindesten auf ane Gewerbe, 12,40 13,80 14,00 15,0 15,60 17,00 kürzungen für die Arbeiter mit sich bringe, nicht ergeben, insbesondere frischen Eindruck, den die Verhandlung der arbeiterstatistischen welche Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter auch außerhald 10,79 12,28 13,75 14,76 88 ist gegen die Behauptung, daß gerade die Zwischenmeister die Löhne Kommission auch auf ihn gemacht hat, der Meinung gewesen, daß das, der Fabrik beschäftigten, ausgedehnt und durchweg obligatorisch 12,90 14,19 14,52 15,38 15. 6, drückten, mit Recht geltend gemacht worden, daß da, wo der Kon⸗ was im Bericht stand, in der That der Wahrheit entspricht. Und gemacht werden. Die Arbeitszeit von 11 Stunden für Fabrik⸗

13,00 13,10 13,70 13,80 14,60 3 ; Sg R; 8 das, meine Herren, ist denn auch wirklich der Fall. In den ein⸗ arbeiterinnen würde von keinem sis Beurtbei vei 18 12,40 13,40 13,40 14,00 14,00 . 13,18 sektionär die Arbeiter direkt beschäftige, die Löhne keineswegs höher gehenden Verhandlungen der arbeiterstatistischen Pen ifn ist auch Gewerbeinspektor für zu den h.eg

13,00 13,40 . seien. Gesetzliche Bestimmungen zur Beseitigung des Zwischen⸗ hier ausführlich pro und contra verhandelt worden; dasjenige, was inspektor erkläre sie im Ge il 50 1 8 1 1 en; Gegentheil für zu lang. Die V 12,60 12,80 1830 13,20 13,40 8 1230 meistersystems und zur Einführung von Unternehmerwerkstätten] zu Gunsten der Bwischenmeister spricht, und dasjenige, was ihnen vor⸗ dem gegenüber von der Annahme aus⸗ daß eine 8 12,00 2,6 3 . . 1

1200 88 16 . 1970 140 13,56 1““ bielt daher die Kommission bereits aus diesem Grunde nicht für geworfen wurde, ist alles sine ira et studio ins rechte Licht gerückt Arbeitszeit für Frauen über die 11 Stunden dinaus noch kein erheb

6 8 worden, und dann zog nachher der Bericht die Quintessenz, licher Mißstand sei. Darauf ie Un S its. 12,60 13,00 13,20 15,30 ve. 14,40 . 13,40 rathsam. 13““ ssenz icß Kißst s arauf, daß die Unternehmer aus Sittlichkeits⸗ 14,00 15,00 15,25 15,550 15,

Goldberg. Hoyerswerda Leobschütz. Neisse. ra 1 iutt. LEI1““ Goslar. Duderstadt. Lüneburg Paderborn. Fulda. .

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16,50 12 Meine Herren, das ist der Bericht einer Kommission, der auch meine, auch im Sinne des Herrn Abg. Molkenbuhr zu der pflicht⸗ möchte 8 Redner) nicht vz 8 öLg S. 84 1 . 58 18789 . 1*6 Fraktionsgenossen des Herrn Vorredners angehören. Es ergiebt sich Fatsen doß das, was man den Zwischenmeistern mit daran. Nur wenn die von den Solialdemokraten vorgeschla 12,00 8 18 80 888 1420 14,20 1 8 haraus, wie vorsichtig diese ganze Frage behandelt werden muß, daß v-ee Snn 89 e Unrecht X“ V SZ wücden, köanben diese dem Koamisstons⸗ 1. düs 89 14. 15,00 15,00 18 1 ein großer Fehler wäre, sie hier, sozusagen, ab irato in diesem That dem System der Zwischenmeister, den Zwischenmeistern in ihrer Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Thatsächlich ist die Kontrol Arnstadt i. Th 13,20 13,20 14,00 14,20 14,60 14,60 I . Gesetz gelegentlich zu behandeln, und daß es sich deshalb empfiehlt, Gesammtheit nicht entfernt diejenigen Vorwürfe gemacht werden einer solchen Bestimmung absolut unmoöͤglich, und kein Richter wird . bG 7b 11,80 1180 1270 1330 1220 2. zu gehen, den ich mir schon gestern erlaubt habe, zu ee 8 85 gese * 8 sbhenüeen Wärdieung den dich in Betracht kommenden Ve⸗

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“““ vöird t d der Verk fswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechner e vesns; Eseai⸗ 1 demokratischen Antrag gegenüber auf die Verhältnisse in der Schweik in dieser Beziehung durchaus erschöpfend vavesen 8 8 sühe Bemerkungen. Die verkaufte Weng⸗ wird auf volle Doppelzentner un d 5n beir de Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. Schan g. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.): Die wesentlichen hin, wo derartige Einschränkungen auch nicht gälten. garnicht einmal der Nachweis führen, daß der Arbeitgeber den bezüd⸗ Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende ör 1 8 rohäden, unter denen die Heimarbeiter leiden, werden durch den An⸗ Abg. Molkenbuhr bemerkt gegen die Ausführungen vom Bundes⸗ lichen Auftrag gegeben hat. Gs würde eine unglaubliche Rech kachenmneften auch ”. sallec⸗ den . 50. U- oft, in der Minderheit befunden habe. 8 E“ sieht die Sache nicht für so schlimm an.

ee anzuschaffen, die Ger aften zu stellen u. s. w. g ij - as Gefä han *8 * s das Schlimmste, daß die großen Konfektionäre sowohl wie die s 1 üftes Albrecht wird gegen die Stimmen der Antrag⸗ e- 8 wnständig ed enn. —8,89 v 1 ischenmeister die Arbeiter dazu verpflichten, ja sie sogar dazu anhalten, e .“ ge n 72 betrifft die Mi G b richten wird, und für den letzteren wird geradezu ein Privilegium herrerbeiter zu bezahlen. Das Prinzip der Krankenversicherungspflicht Der neue § 137a betrifft die Mitgabe von Arbeit nach gegenüber dem ersteren gegeben. Wir werden einstimmig den § †67a

Heimarbeiter haben wir ja kereits acceptiert. Die Kommission hat! Hause und bestimmt in der Fassung der Kommissionsvorschläge: ablehnen. LL“