6) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen cht nur die bezeichnete Verzugestrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte SSeee im 2
Versteige ˖ So⸗ hen Ver⸗ teigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem aangezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
Baufristen nicht innegehalten wird, kann ni
landesberrlichen Erlaß zurückgenommen und die des Gesetzes vom 3. Novembder 1838 vorbehaltene rung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden.
die Staatsregierug von dem Vorbehalt der
8
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
x—1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt
unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche ein, zwei
verpflichtet mehr als Auch soll der⸗
Konzessionar soll nicht Personenverkehrs Zäge einzustellen.
behörde. Der zur Vermittelung des Wagenklassen in die
selbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Er⸗ messen der Aufsi htsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personen⸗
beförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Fest⸗
stellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar frei⸗ wird bei Wahrung der
bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über⸗
willig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt,
lassen.
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung
der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Ahbände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichts⸗ behörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch Ablauf jenes fünsjährigen Zeitraums, so lange dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der
behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen
Gäterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Er⸗
höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den
preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗
sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem erforderlich erachtet wird.
tikeln 239 b und 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die
Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗
Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung
zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu
halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der und der
regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues
Betriebsmittel. In den Erneuerungsfonds fließen:
lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird; c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch
außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗
gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung
mit Sicherbeit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗
sprechenden Weise erfolgen kann. In den Spezial⸗Reservefonds fließen:
a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht
abgehobenen Dividenden und Zinsen;
b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;
c. die Zinsen des Spezial⸗Reservefonds.
Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 100 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. 1
Die Werthpaviere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zuv Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reserve⸗
folgenden Betriebsjahre zu entnehmen.
fonds vor. W
8.8 Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rechnungs⸗
abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; b. der Aufstellung der Rechnung den
nungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für auf seine
ufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗
nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen Kosten zu beschaffen und den A gesetzten Fristen einzureichen. 88
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der insoweit
sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatzeisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und
Subaltern⸗- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern,
noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar für die Beamten des Bahnunternehmens gx.; Meß. etreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März und für die Ar⸗ beiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen
gabe der Grundfätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben,
einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. XII.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die ch nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom
Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 Seite 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) ge⸗
Fwece des Postdienstes regeln
troffenen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder
nach die Bahn nach Aufsichts⸗ wieder⸗
inister der öffentlichen Arbeiten für
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den Ar⸗
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien 1.“ b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗
Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗
durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen .2. Einschränkung in Anwendung.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.
XIV.
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. —
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Babhn mittels Zweigbahnen, als die üeseeaasseast der Bahn ganz oder theil⸗ weise gegen zu vereinbarende, nötbigenfalls vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende . oder Bahngeldsätze vorbehalten.
XVI.
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗ interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artikel I) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Eee dem Konzessionar zur Last.
II.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch⸗ lands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel XII am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers ent⸗ sprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahn⸗ gesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlage⸗ kapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu be⸗ zeichnenden Dritten abzutreten. 3
XVIII. .
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an die Gesellschäaft, sowie ihre Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vor⸗ legung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten nachgewiesen, und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VIII5 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. 1
In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte eine beglaubigte Abschrift der Konzessions⸗Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung berdot jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comité vorzu⸗ egen sind.
Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. - 6 8
Gegeben Weimar, den 19. April 1899.
(L. S.) Wilhelm R. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke.
Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. B. von Bülow. Tirpitz.
Kriegs⸗Ministerium.
Der Millitär⸗Intendantur⸗Referendar Debus von der Intendantur des XV. Armee⸗Korps ist unter Ueberweisung u der Intendantur des VIII. Armee⸗Korps zum etatsmäßigen tilitär⸗Intendantur⸗Assessor und
der Militär⸗Intendantur⸗Registrator Albrecht pon der
Intendantur des III. Armee⸗Korps zum Geheimen Registrator
im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden. 8
Ministerium des Innern. Dem Landrath von Heyking ist das Landrathsamt im Kreise Pleß und dem Landrath Hartmann das Landrathsamt im Land⸗ kreise Hagen übertragen worden.
sonal⸗Veränderungen in der Arme
Die P befinden sich in der Ersten Beilage.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, den 29. November.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind, wie aus Sheerness gemeldet wird, gestern Abend, von Sandringham bezw. Wolverton kommend, in bestem Wohlsein dort eingetroffen und haben Sich in Port Victoria an Bord der Nacht „Hohenzollern“ begeben, welche heute früh gegen 8 Uhr nach Vlissingen in See ging. 1
Ueber den Abschied Ihrer Majestäten von Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales sowie die nebsehe Allerhöchstderselben nach Port Victoria liegen noch folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:
Wolverton, 28. November. Bei herrlichstem Wetter Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Auguste Viktoria.
Flhe heute Morgen die Abreise Ihrer Majestäten des Zur Verabschiedung hatten sich am Bahnhof eingefunden Ihre
11
Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog und die Herzogin von York, der Hegog von Cambridge, die Prinzessin Victoria von Wales und der Prinz und die Prinzessin Karl von Dänemark. An den Zugängen zum Bahnhofe hatten die Dorfbewohner und Leute aus der Umgegend Aufstellung ge⸗ nommen, welche die deutschen Kaiserlichen Majestäten mit be⸗ “ begrüßten. Ihre Majestäten verabschiedeten ich im Wartesaal in herzlicher Weise von den englischen Fürstlichkeiten. Sodann geleitete der Prinz von Wales Ihre Majestät die Kaiserin zum Salonwagen, Seine Majestät der Kaiser und die anderen Herrschaften folgten. Der Herzog von York geleitet Ihre Kaiserlichen Majestäten nach Port
Victoria. . Port Victoria, 29. November. Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm und die Kaiserin Auguste Viktoria sowie Seine Königliche Hoheit der Herzog von neg trafen mittels Sonderzuges heute Nachmittag, kurz nach 1 ½ Uhr, hier ein und begaben Sich an Bord G „Hohenzollern“; der Herzog von York geleitete Ihre Majestät die Kaiserin. Die Schiffe im Hafen waren festlich geschmückt, die Mannschaft der YNacht salutierte. Kurz nach der Einschiffung nahmen Ihre
Majestäten mit dem Herzog von York das Frühstück ein. “
Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Ver⸗ kehr hielt heute eine Sitzung.
F“ 1114“ 8 —
Der hiesige Königlich griechische Gesandte Rangabé
hat Berlin mit längerem Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit wird der hierher berufene Eerste Sekretär der Königlich griechischen Gesandtschaft in Paris Criégis als interimistischer Geschäftsträger fungieren.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli getroffen. .
88 Sachsen⸗Meiningen. Der Landtag ist zum 4. Dezember einberufen worden.
OSDSDesterreich⸗Ungarn.
Der Vorsitzende im Clary hatte, wie das „Neue Wiener Abendblatt“ meldet, gestern Foranttas Besprechungen mit Vertretern aller Parteien der Linken, bei denen derselbe neuerdings er⸗ klärte, die Lösung der Sprachenfrage werde nur mit Zustim⸗ mung der Deutschen erfolgen.
Die Konferenz der Landeshauptleute sämmtlicher Kronländer, welche gestern in Wien zusammengetreten ist, unterbreitete, wie „W. T. B.“ meldet, der Regierung einen den Landtagen vorzulegenden Gesetzentwurf, nach welchem von jedem Hektoliter Alkohol eine Landeszulage von 10 Gulden neben der Staatssteuer erhoben werden soll. Der Ertrag soll je nach dem effektiven Branntweinverbrauch der einzelnen Länder unter letztere vertheilt werden. Die Landeshauptleute befrisrh die Anregung als ersten Schritt ur Besserung der Landesfinanzen, die jedoch nach üverein⸗ .g Ansicht nur durch Betheiligung der Länder an den Erträgen der anderen Konsumsteuern oder durch Ueberlassung der Realsteuern an die Länder möglich sei.
Ein Communiqué über die gestrige Sitzung der parla⸗ mentarischen Kommission der Rechten besagt, daß sich bei der Berathung volle Uebereinstimmung in allen prinzipiellen Fragen gezeigt habe. Die Verhandlung habe mit der Einsetzung eines Subcomités behufs Redaktion der vorliegenden Anträge geendet.
Ueber eine gestern abgehaltene Obmänner⸗Konferenz der Linken berichtet die „Neue Freie Presse“, die Linke sei nicht geneigt, die Initiative zur Einberufung einer Ver⸗ ständigungs⸗Konferenz mit den Czechen zu ergreifen. Auf deutscher Seite werde man Verhandlungen mit den Czechen nicht ablehnen, unter der Bedingung, daß die Czechen die Obstruktion aufgäben und die regel⸗ mäßige parlamentarische Thätigkeit nicht störten. Im Klub der Fortschrittspartei sei auf eine Anfrage vom Vor⸗ stande konstatiert worden, daß die Meldung, die Regierung habe einzelne Führer der Partei mit dem Inhalt ihres Sprachen⸗ gesetzentwurfs bekannt gemacht, soweit dies die Vorstands⸗ mitglieder betreffe, unrichtig sei.
Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Debatte über die Ausgleichsvorlagen fort. Zunächst hielt der Generalredner für dieselben, Abg. Mastalka, eine längere Rede in czechischer Sprache. Sodann führte der Abg. Kaiser aus, die deutsche Volkspartei werde geschäftsordnungsmäßig für Ueberweisung der Vorlagen an einen Ausschuß stimmen. Gegen das Zustandekommen des Ausgleichs auf Grund des § 14 der Ver⸗ fassung habe die Partei bereits früher Stellung genommen, sie stehe auch jetzt auf dem Standpunkt entschiedener Verurtheilung des gegenwärtigen Ausgleichs mit Ungarn und werde gelegentlich der Ausschußberathung auf die politische Lage und die Stellung der Regierung zu den Interessen der Deutschen näher eingehen. Der Abg. Breznovsky sprach czechisch, der Abg. Dyk (Jungczeche) protestierte gegen die Behauptung, daß die Czechen ihre Stimmen zu Gunsten des Ausgleichs für irgend welche politischen oder nationalen Vortheile verkauft hätten. Der Abg. Türk sprach sich für eine Personalunion mit Ungarn und für den Anschluß Oesterreichs an Deutsch⸗ land aus und erklärte, seine Partei werde gegen die Ueber⸗ Pae. der Ausgleichsvorlagen an den Ausschuß stimmen. Der bg. Horica (Czeche) bemerkte gegenüber dem Abg. Türk, daß das oeffizielle Deutschland von der Angliederung einzelner Theile Oesterreichs an Deutsch⸗ land nichts wissen wolle. Nach thatsächlichen Be⸗ richtigungen weiterer Abgeordneten wandte sich der Abg. Cingr gegen eine ehrenrührige Beschuldigung des Abg. Breznovsky, welche dieser im Verlaufe seiner Rede erhoben hahe, worauf dieser aus einer Broschüre nochmals dieselbe Beschuldigung vorbrachte. (Großer Lärm, Rufe bei den Sozjial⸗ demokraten: „Schamloses Subjekt! Niederträchtiger, elender Lügner! Schuftiger Kerl!) Unter anhaltendem Lärm verlangte der Abg. Breznovsky wegen dieser Rufe die Einsetzung eines Mißbilligungsausschusses. Der Präsident Dr. von Fuchs erklärte, er werde das Erforderliche
ist in Berlin ein⸗
österreichischen Ministerrath Graf
veranlassen. Der Abg. Stransky beschwerte sich darüber, daß die Regierung dem ,28 die Budgetvorlage noch nicht vollständig habe zugehen lassen. Die Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Ausgleichsvorlagen, wurden sodann einem Aus⸗
schusse überwiesen. Großbritannien und Irlaund
Der Erste Lord des Schatzamts Balfour hielt gestern in Dewsbury in einer Konferenz der konservativen Ver⸗ einigungen eine Rede, in welcher er, dem „W. T. B.“ zufolge, ausführte: B 8
Er hoffe, daß die Lösung des Dramas, welches augenblicklich in der Kapkolonie und Natal sich abspiele, in den Ländern sich vollziehen möge, welche jetzt noch nicht der englischen Krone unterworfen seien. Der Redner wandte sich sodann gegen die Meinungsäußerungen, namentlich der auslänvischen Presse, welche dahin gingen, daß Groß⸗ britannien in diesem Kriege von dem Verlangen beseelt sei, sich der Goldminen zu bemächtigen. Eine derartige Anschuldigung sei entweder vom Haß eingegeben oder eine Folge unentschuldbarer Unwissenheit. Er stelle auf das entschiedenste in Abrede, daß Großbritannien irgend einen pekuniären Zweck im Auge habe, und bemerke, Großbritannien habe seit hundert Jahren niemals von den Koloaien Steuern zum Vortheil des Mutterlandes erhoben. Es sei lächerlich, einen Vergleich zwischen Transvaal und Irland ziehen zu wollen, wo das Ver⸗ sammlungsrecht ein unbeschränktes und die parlamentarische Ver⸗ tretung eine sehr weitgehende sei, während die Ausländer in Transvaal weder ein Versammlungsrecht, noch das Recht einer Ver⸗ tretung im Parlament besäßen, obwohl sie schwer mit Steuern belastet seien. Großbritannien könne nicht dulden, daß inmitten einer seiner Dependenzen seine eigenen Söhne wie untergeordnete Wesen behandelt würden. Ein derartiger Zustand vertrage sich weder mit der Ehre und Würde des Landes, noch mit den Interessen von Angebörigen derselben Rasf und desselben Blutes, noch mit den Interessen der weißen Rasse überhaupt. Ganz Afrika weise die Behauptung zurück, daß der Krieg durch britische Staatsmänner heroorgerufen worden sei. Es würde für Transvaal bis zum letzten Augenblick möglich ge⸗ wesen sein, den Krieg zu vermeiden, wenn man den Ausländern das Wahlrecht zugestanden hätte. Großbritannien habe 1896 oder 1897 sich erboten, die Unabhängigkeit Transvaals zu garantieren, das An⸗ erbieten sei jedoch von der Regierung in Pretoria mit Verachtung zurückgewiesen worden. Er glaube, die Kriegserklärung seitens der beiden Republiken stelle keinen verzweifelten Freiheitskampf, sondern ein kühnes Streben nach Herrschaft dar. Es sei ihnen bekannt gewesen, daß der Feldzug eine noch nicht dagewesene Heeresexpedition erfordern werde und daß sie eine ungeheuer überlegene fte c. Position einnähmen. Sie hätten, und das sei glücklicherweise eine falsche Annahme gewesen, eine europäische Inter⸗ vention zu ihren Gunsten angenommen und hätten, jedoch vergeblich, auf das britische Parteiwesen gerechnet, ohne sich zu vergegenwärtigen, daß die Parteien sich mit wirklicher Einmüthigkeit zusammenschlössen, sobald die Interessen des Reichs bedroht seien. Es sei jetzt nicht die Zeit, die Zukunft vorherzusagen oder Maßnahmen zu erörtern, die nach erfolgreicher Beendigung des Krieges nöthig sein könnten. Nie aber werde Großbritannien es wieder zulassen, daß inmitten seiner Besitzangen ein von ihm selbst geschaffenes Gemeinwesen erwachse, das in der Lage sei, die von Großbritannien zugestandenen Freiheiten dazu zu ver⸗ wenden, um sein Land in ein Lager von Waffen zu verwandeln, die gegen Großbritannien gebraucht werden sollten. Er wisse nicht, wie lange dieser Streit andauern könne, aber er wisse, was dessen Schluß sein werde. Wenn die Zeit gekommen sein werde, um zu entscheiden, welche Politik die Sieger verfolgen sollten, hoffe er, daß man die Groß⸗ muth nicht vergessen werde, die den Engländern als Eroberern anstehe, sich aber auf der anderen Seite erinnern werde, daß die Zwischenfälle der letzten paar Monate sich nicht mehr wiederholen dürften. Balfour schloß mit Lobeserhebungen für die in den Kolonien kämpfenden Soldaten und sprach die Erwartung eines nicht fernen Friedens aus, der die dauernde Beruhigung aller feindlichen Elemente in Süd⸗ Afrika zur Folge haben möge.
Die Kreuzer „St. George“, „Juno“, „Cambrian“ und „Minerva“, welche das für den Spezialdienst bestimmte Geschwader bilden, werden von Port Victoria nach dem Haupt⸗ quartier Portland und dann am 5. Dezember nach Gibraltar in See gehen.
Ein gemischtes Regiment der Garde⸗Kavallerie ging heute zur Einschiffung nach Süd⸗Afrika von Windsor nach Southampton ab. “
Frankreich. 1
Die Deputirtenkammer fuhr gestern mit der Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen fort. Der Minister des Auswärtigen Delcassé verlangte die Wiederherstellung des von der Kommission gekürzten Zuschusses von 800 000 Fr. für die französischen Niederlassungen im Orient. Der Minister wies nach, wie wichtig es sei, das französische Protektorat über die Christen in China aufrecht⸗ ve. legte die von den Missionen geleisteten Dienste dar und meinte, man müsse die Zuschüsse eher vermehren als herab⸗ setzen. Die verlangten 800 000 Fr. wurden hierauf bewilligt. In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes sagte der Zeuge Peretti, Mitglied der Antisemitenliga, aus, Guérin habe am Abend, an welchem die Kundgebung vor der Kaserne Reuilly stattgefunden, seiner Unzufriedenheit darüber Ausdruck gegeben, daß der Versuch, die Truppen zu einem Marsch nach dem Elysée zu veranlassen, nicht gelungen sei. Der Zeuge versicherte, Guérin habe Beziehungen zu den Roya⸗ listen gehabt. Guérin behauptete dagegen, Peretti habe 6000 Fr. erhalten, um gegen ihn auszusagen. Es wurde sodann der Polizei⸗Inspektor vernommen, welcher die Ausgänge des „Fort Chabrol“ zu überwachen hatte. Derselbe sagte aus, er sei von Guérin beschimpft und bedroht worden. Ein Architekt berichtete, daß das „Fort Chabrol“ in seinen Kellern zwei Zellen enthalten habe, welche anscheinend dazu bestimmt
ewesen seien, jemanden aufzunehmen. Der Zeuge gab Er⸗ äuterungen hinsichtlich der von Guörin hergestellten Ver⸗ theidigungsmaßregeln. Guérin bemerkte, die Gitter⸗ stangen der Zellen des „Fort Chabrol“ seien garnicht fest ewesen, und man habe sie mit bloßen Fingern losschrauben önnen. Ein hierauf als Sachverständiger vernommener Waffenfabrikant sagte aus, er könne nicht bestimmt feststellen, daß der Revolver, mit dem Guérin auf die Polizeibeamten schoß, scharf geladen gewesen sei. Der L“ Fallières ordnete eine “ Untersuchung über diesen Punkt an. Die Sitzung wurde sodann geschlossen. 8
Italien. b
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte, wie „W. T. B.“ meldet, der Schatz⸗Minister Boselli das Finanzexposé für das Rechnungsjahr 1900/01 ein. unächst warf der Minister einen Rückblick auf das udgetjahr 1898/99, welches das günstigste der letzten 10 Jahre gewesen sei, da es mit einem Ueberschusse von mehr als 15 Millionen abgeschlossen habe. In Bezug auf das Budgetjahr 1899/1900 begründete der Schatz⸗Minister seine Auffassung, daß es nicht mit dem von seinem Amtsvor⸗ fchliger veranschlagten See von 31 Millionen ab⸗ chließen werde; vielmehr werde sich infolge der von ihm (Boselli) geplanten Maßnahmen unter Zugrundelegung der
in den abgelaufenen vier ersten Rechnungsmonaten festgestellten Mehreinnahmen von 15 Millionen (gegenüber dem gleichen Zeitraume des Vorjahres) ein Gleichgewicht ergeben. Den im letzten Budget enthaltenen ungenügenden Ausgabeposten für Kriegsschiffbauten gedenke er ohne Vornahme irgend welcher Kreditoperationen dadurch zu erhöhen, daß für vier Budgetjahre aus den Beständen des Schatz⸗ amts ein jährlicher Vorschuß von 10 Millionen geleistet werde, der später aus gesetzlich festzulegenden Ersparnissen im Marine⸗Etat zurückzuzahlen sei. Das Budget für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1901 weise rechnungsmäßig einen Fehlbetrag von nicht ganz 14 Millionen Lire auf, da, ähnlich wie im Vorjahre, einem Ueber⸗ schuß von 150 000 Lire bei dem Kapitel „Wirkliche Einnahmen und Ausgaben“ und den Eisenbahnbauten ein Fehlbetrag von nahezu 14 Millionen infolge der Tilgung einlösbarer Schulden gegen⸗ überstehe. Es müsse aber auch für dieses Jahr angenommen werden, daß die zu erwartenden Mehreinnahmen gegenüber dem vorsichtig aufgestellten Voranschlag das Gleichgewicht im Staatshaushalt herstellen würden. Von einzelnen Vorlagen seines Ressorts kündigte der Minister solche, betreffend eine Reform der Fabrikationsabgabe auf Zucker, Einschränkung der Ausgaben für Pensionen und Begrenzung der Ausgaben für Schiffsbauprämien und Schiffahrtsprämien bei der Handels⸗ marine auf jährlich 10 Millionen Lire, an. Andere Vorlagen beträfen die Abschaffung der Gemeindesteuern auf mehlhaltige Nahrungsmittel, eine Revision der Gebäudesteuerveranlagung und ähnliche nicht fiskalischen “ dienende, sondern auf Milderung von Härten und ÜUngleichheiten im Steuerwesen gerichtete Maßnahmen. Der Minister legte alsdann dar, daß der Stand des Staatsschatzes sich infolge der guten Er⸗ gebnisse des letzten Betriebsjahres um mehr als 16 Millionen Lire gehoben habe, also günstiger sei als am Schlusse irgend eines der letzten zehn Jahre, und besprach weiter die Verhältnisse der konsolidierten Schulden sowie der sich vortrefflich bewährenden „Depots⸗ und Anleihenkasse“. Der Minister betonte, daß auch die Lage der Emissionsinstitute infolge der günstigeren Wirthschafts⸗ verhältnisse des Landes eine wirkliche Besserung aufweise. Die das Bankwesen betreffenden Bestimmungen sollten nicht abgeändert, aber deren genaue Einhaltung im Interesse eines gesunden Kreditwesens unverrückt im Auge behalten werden. Mit dem Hinweis auf eine Reihe wirthschaftlicher Thatsachen, die als zweifellose Anzeichen des fortischreiten⸗ den volkswirthschaftlichen Aufschwungs in Italien anzu⸗ sehen seien, schloß der Minister seine Darlegungen. — Nach⸗ dem der Minister, dessen Rede wiederholt von Beifall unter⸗ brochen wurde, sein Exposé unter erneuten Beifallsrufen be⸗ endet hatte, nahm die Kamnmer das Abkommen mit der „Italienischen Handelsgesellschaft Benadir (Italienisches Somali⸗ land)“ über die Verwaltung der Städte und Territorien in Benadir und dessen Hinterlande an. ö“
Rumänien.
Der König und der Prinz Ferdinand sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von Bukarest nach Sinaia zurückgekehrt.
Beide Kammern wählten gestern ihre Bureaux. Der Senat wählte Boeresco gegen den Junimisten Rosetti mit 75 gegen 22 Stimmen zum Präsidenten und Kogalniceano, Severeano, Theodor Vacaresco und Ghika⸗Deleano zu Vize⸗Präsidenten. Die Deputirtenkammer wählte Constantin Olanesco mit 110 Stimmen zum Präsi⸗ denten und Alexander Catargi, Pano und Nicolas Filipesco zu Vize⸗Präsidenten. In allen Bureaux siegten die Konservativen mit großer Mehrheit. 8
Amerika.
MNiach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Meldung ist das neue chilenische Kabinet solgendermaßen gebildet worden: Premier⸗Minister Elias Fernandez Albano, Auswärtiges Rafael Errazuriz Urmeneta, Finanzen Manuel Salinas, Justiz Francisco Herboso, Frseg Ricardo Matte, Industrie Florencio Valdes.
Ein in London eingetroffenes amtliches Telegramm aus Kapstadt besagt, dem „W. T. B.“ zufolge: Der Oberst Kekewich, welcher den Oberbefehl in Kimberley führe, be⸗ richte, daß vom 18. bis zum 25. d. M. mehrere unbedeutende Scharmützel mit den Buren stattgefunden hätten, bei denen 2 Offiziere und 3 Mann verwundet worden seien. Die Gesundheit der Gefangenen sei gut, das Wasser reichlich. Die Buren seien aus der Umgebung von Kimberley verschwunden.
Ein anderes amtliches Telegramm aus Kapstadt besagt: Der General Gatacre habe am Montag Bushmansholk mit einem Bataillon Infanterie und berittener Infanterie be⸗ setzt. Seine Hauptmacht stehe bei Putters Kral. Der Feind habe sich auf Molteno zurückgezogen.
Ueber das Gefecht bei Graspan wird dem „Reuter⸗ schen Bureau“ aus Orange River Station vom 27. November weiter gemeldet: Als die Buren von den Anhöhen bei Graspan vertrieben gewesen, hätten sie sich in guter Ordnung zurückgezogen. Das 9. Lancers⸗Regiment habe den Versuch gemacht, sie abzuschneiden, und es sei ihm auch gelungen, den Feind zu erreichen; doch sei das Regiment genöthigt gewesen, sich zurückzuziehen, da von einem Hügel ein heftiges Feuer auf dasselbe eröffnet worden sei. Während des weiteren Rückzugs seien die Buren, welche unter dem Befehl des Generals Cronje gestanden hätten, mit Granaten beschossen worden.
Eine Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Pietermaritzburg vom gestrigen Tage besagt: Nachrichten aus Ladysmith vom 24. d. M. zufolge bestnde sich dort alles wohl. — Die Verlustliste des Gefehchts bei Graspan, welches amtlich das Gefecht bei Enslin genannt werde, beziffere die Verluste, einschließlich der bereits gemeldeten der Marine⸗Brigade, auf insgesammt 198 Mann. Die Liste enthalte auch die Verluste der 9. Lancers. Einer weiteren amtlichen Verlustliste zufolge sind zwei bei Enslin als ver⸗ wundet gemeldete Marineoffiziere gestorben, ferner wurden drei Offiziere des Yorkshire⸗Regiments verwundet; bei einer Rekognoszierung am Sonntag wurde ein Leutnant der 9. Lancers verwundet.
Der Transportdampfer „Bavarian“ ist mit den fremden Militär⸗Attachés an Bord gestern in Kapstadt eingetroffen.
Parlamentarische Nachrichteen.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (112.) Sitzung des Reichstages, 1
welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieber⸗
ding beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Berathung
des Antrags der Abgg. Agster und Genossen (Soz.): die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis
zur nächsten Session den Entwurf eines Reichs⸗Berggesetzes
vorzulegen, — in Verbindung mit der Berathung eines den⸗
selben Gegenstand betreffenden Antrags der Abgg. Lenz⸗ mann und Dr. Müller⸗Schaumburg (fr. Volksp)
Den sozialdemokratischen Antrag begründete zunächst der
Abg. Sachse (Soz.) in längerer Rede, die bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.
Statistik und Volkswirthschaft.
Arbeitsnachweis.
Im Regierungsbezirk Liegnitz Arbeitsnachweisstellen weitere Fortschritte gemacht. Zu der Liegnitzer Arbeitsnachweisstelle sind im Laufe des Sommers gleichartige An⸗ stalten in den Kreisen Landeshut, Hirschberg, Lauban,
hat die Ecrichtung 1
Goldberg⸗Haynau und Sprottau getreten, und auch diese
haben bereits recht erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Es liegt in der Absicht, alsbald, nachdem die in der Bildung begriffenen Nachweis⸗ stellen in Glogau, Freystadt, Görlitz Löwenberg und Hoyerswerda ihre Thätigkeit begonnen haben werden, die Grüͤndung eines Zentralverbandes der Arbeitsnachweisstellen des Regierungs⸗ bezirks herbeizuführen.
Füͤrsorge für Arbeiter. 1
Das Kuratorium der Kreissparkasse zu Bolkenhain hat 18
30 Arbeitern, welche mindestens seit 5 Jahren Spareinlagen be⸗ sitzen und wenigstens 5 Jahre hintereinander bei demselben Arbeit⸗
geber treu gedient haben, Prämien von 10 bis 15 ℳ, im Gesammt⸗
betrage von 650 ℳ bewilligt.
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8 18 Zur Arbeiterbewegung. 1““ Eine Kehgng zwischen den Berliner Steinsetzmeistern und ihren Gesellen hinsichtlich des Budenrechts ist, der „Staatsb.⸗Ztg.“ zufolge, erzielt worden. Auf Grund des Budenrechts, einer alt⸗
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hergebrachten Einrichtung im Steinsetzgewerbe, haben die Gesellen das Recht, Sonnabends nach dem Frühstück auf eine kurze Zeit zusammen-
zutreten, um über die Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse zu berathen. Nach dem neuesten Tarif sollte das Budenrecht jedoch in Fortfall kommen. Eine Versammlung der Gesellen faßte folgende Resolutton: „Die Gesellen⸗ versammlung nimmt den Vorschlag der Innungsmeister an, wonach das Budenrecht in der althergebrachten Weise bis 1. März beizubehalten und von da ab wegen der verkürzten Arbeitszeit des Sonnabends nach dem Feühstück ¼stündige Versammlung abzuhalten ist, und daß diese Viertelstunde in den Sommermonaten von der Mittagspause gekürzt wird. In den Wintermonaten jedoch darf die Mittagspause nicht gekürzt werden.“
Aus Havre meldet „W. T. B.“ unterm 29. d. M.: Tausende von Dockarbeitern sind in den Ausstand getreten und verlangen eine Lohnerhöhung. W““
Kunst und Wissenschaft.
Die Ausstellung der modernen Tapeten und Teppiche im Königlichen 1 Donnerstag, Nachmittag geschlossen. In Vorbereitung ist eine Aus⸗ stellung altflandrischer Wandteppiche aus dem Besitz des
Kunstgewerbe ⸗Museum wird morgen,
Grafen von Tiele⸗Winckler sowie eine Ausstellung von ler⸗ 8
arbeiten der Unterrichtsanstalt. 1
Bauwesen.
Der Technischen Hochschule in Darmstadt ist, wie das „Centralbl. d. Bauverw.“ meldet, bei dem aus Anlaß der Doppel⸗ Geburtstagsfeier Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Hessen am 23. November d. J. in der Aula der Hochschule veranstalteten Festalkt nach preußischem Vorgange das Promotionsrecht verliehen worden.
In dem Wettbewerb für Pläne zu einem Siechenhause in Pirna i. Sachsen waren 22 Entwürfe eingegangen. Das Preis⸗ gericht erkannte der Arbeit des Architekten Richard Wolf in Dresden den ersten Preis (500 ℳ) und der Arbeit der Architekten Rust u. Müller in Leipzig den zweiten Preis (300 ℳ) zu. Die Entwürfe mit dem Kennzeichen „Armen⸗Schlößchen“ und „Vierblättriges Klee⸗ blatt“ wurden zum Ankauf vorgeschlagen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter Ueber⸗ ständerindern ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Schlacht⸗Viehhofe zu Nürnberg am 28. November.
Malta. —
Durch Government notice vom 21. d. M sind die früheren Bestimmungen bezüglich der in Malta eintreffenden Passagiere dahin abgeändert worden, daß letztere vor ihrer Landung eidlich versichern müssen, daß sie während der letzten 21 * nicht in Portugal oder während der letzten 7 Tage nicht in Egypten gewesen sind. Andernfalls haben sie sich einer 21⸗ bezw. Ptägigen Quarantäne auf dem Schiffe zu unterziehen. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 232 vom 2. Oktober d. Jä)
Kiel, 28. November. (W. T. B.) Von dem hiefigen Kreis⸗. physikus wurden, wie die „Kieler Zeitung“ mittheilt, zwei Fälbe von schwarzen Blattern fefstgestellt, der erste Fall bei einem⸗ russischen Matrosen, der zweite Fall bei einem wahrscheinlich von diesem infizierten Kinde. Alle sanitären Vorsichtsmaßregeln sind ge⸗ troffen; ein Theil der Mari emannschaften ist einer Nachimpsu
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unterzogen worden.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Beethoven Oper „Fidelio“ unter Kapellmeister Straug' Leitung gegeben. Zu Be⸗ inn wird die Ouverture „Leonore“ Nr. 3 gespielt. Die Leonore singt Fräulein Hiedler, den Florestan Herr Sylya — In der am Sonntag stattfindenden Aufführung der „Walküre“ von end Wagner singr die Königlich preußische Kammersän gerin Frau Lili Lehmann dee Brünnhilde, den Siegmund Herr Kraus, die Sieglinde Fräulein
jedler, die Fricka Frau Goetze. Als Wotan gastiert Herr van doyv. Das Abonnement ist „ufgehoben. Preise der Plätze: 1. Rang und Parquet 12 ℳ, II. Rang 8 ℳ. — Frau Melba ist in Verfin eingetroffen und mird, wie schon mitgetheslt, am Montag⸗
¹den 5. Dezember, als Lueic, in „Lacia von Lammermoor“ auftreten.
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