1899 / 282 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1899 18:00:01 GMT) scan diff

wir die längste und ernsteste Berathung pflegen.

weil Alles nach den Großstädten und nach größeren Geschäften drängt, wo mehrere Gehilfen sind. Was ist die Konsequenz davon? Der Geschäftsbetrieb dieser kleinen Gewerbetreibenden, welche schon jetzt schwer leiden durch die ungeheuer anwachsenden vielseitigen Waarengeschäfte, die sogenannten Waarenhäuser, und welche schon in einer Reihe von Petitionen die Schwierigkeit ihrer geschäftlichen Existenz klargelegt haben, würde durch eine solche Bestimmung meines Erachtens noch wesentlich erschwert werden; gerade aus diesem hohen Hause heraus sind wiederholt Petitionen befürwortet worden, die Ver⸗ hältnisse dieser kleinen Detailverkäufer einer näheren Prüfung zu unterziehen und zu erwägen, wie man diesen Leuten helfen kann. Nimmt man diese Bestimmung an, meine Herren, wonach die Ge⸗ schäfte, die nur eine 10stündige Ruhezeit haben, sozusagen Geschäfte zweiter Klasse werden dürften in den Augen der Handlungsgehilfen, welche Stellung suchen, so wird man den Existenzkampf dieser Ge⸗ schäftsleute, ganz abgesehen von dem Streben, das jetzt durch die ganze Handelswelt geht, die Verkaufsstellen zu konzentrieren, meines Erachtens noch schwieriger gestalten; das ist einer der Hauptgründe, warum ich Sie bitten möchte, diesen Absatz 2 der Kommissions⸗ vporschläge nicht anzunehmen.

Aber, meine Herren, es kommt noch Eins dazu. Wenn Sie

allgemein eine 11stündige Ruhezeit in Städten über 20 000 Einwohner einführen wollen, so wird die Lage für die kleinen Geschäfte, die die

landläufigsten Lebensmittel verkaufen, für Bäcker, Milchhändler,

Fleischer u. s. w., eine besonders schwierige. Wenn der Mann 9 Uhr Abends seinen Laden schließt, darf er vor Morgens um 8 Uhr seinen Gehilfen nicht wieder in Anspruch nehmen. Nun ist aber notorisch, daß gerade für diese Geschäfte wenn es sich überhaupt für irgend welche Geschäfte begründen läßt, daß man ihren Betrieb über 8 oder

9 Uhr duldet solch ein verlängerter Ladenschluß ein praktisches

Bedürfniß ist. Andererseits ist es notorisch, daß es gerade diese Ge⸗

schäfte sind, wo der Verkehr in den Städten weit vor 8 Uhr Mor⸗

gens beginnt, denn eine Masse Leute, die selbst schon vor 8 Uhr an ihren Geschäftsstellen sein müssen, sind gezwungen, sich mit Lebens⸗

mitteln zu versorgen. Ich gestatte mir jetzt auf die 1 ½stündige Mittagspause einzu⸗

zugehen. Die Herren von der sozialdemokratischen Partei haben eine 12stündige Nachtpause vorgeschlagen und eine minde⸗

stens zweistündige Mittagspause. Ja, meine Herren, wer so viel Zeit in seinem Leben hat, daß er zwölf Stunden Nachtzeit und zwei Stunden für seinen Mittagsschlaf und sein Mittagessen erübrigt, der hat fast eine Rentierexistenz. (Sehr richtig! rechts.) Die Herren von der Sozialdemokratie nehmen uns ja so bei den großen Massen immer den Wind aus den Segeln. Wir, meine Herren, schieben den Kulturwagen auf der harten Bahn des praktischen Lebens mühsam vorwärts und suchen in gemeinsamer Arbeit etwas Verständiges, praktisch Durchführbares zu schaffen. Bei den Herren drüben wird ein Paragraph über Nacht gedacht, gedruckt, vertheilt und hier ein⸗ gebracht, der uns alle überflügelt. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Während wir hier mühsam nachdenken: wie lassen sich vorhandene Uebelstände praktisch beseitigen? sind die Herren der Sozialdemokratie

und müssen es in den Augen ihrer Anhänger sein Nietzsche'sche Kraftmenschen, die alles lachend und spielend überwinden, worüber Wenn also die

muß in den großen Massen wieder das Gefühl entstehen: die bürger⸗ lichen Parteien, die Regierungen haben entweder viel geringeres Ver⸗ ständniß für die Bedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung oder viel weniger Herz, und die Sozialdemokratie ist die einzige Partei, die wirklich die Schäden gründlich und energisch zu heilen versteht. (Sehr gut! rechts.) Ich weiß nicht, inwieweit solchen Anträgen bewußte Tendenz zu Grunde liegt, aber daß es den Eindruck nach außen macht, daß Sie solche Tendenzen verfolgen, ist klar, ist übrigens gestern schon auch von anderer Seite hervorgehoben. Also, meine Herren,

daß es unmöglich wäre und die allerheftigfte Opposition bei sämmt⸗ llichen Ladeninhabern hervorrufen würde, wenn man sich auf solche

Bestimmungen einließe, ist klar. Aber ich meine, man könnte sich auch mit einer einstündigen Ruhepause begnügen. Daß in Laden⸗ geschäften im rechtlichen Sinne sittlich bedenkliche Verträage ich kann nicht anders sagen geschlossen sind über die Leistungen, zu welchen die Handlungsgehilfen verpflichtet werden, und daß man in einzelnen Fällen vielleicht mit einer gewissen grausamen Gewinnsucht vorgegangen ist, das will ich gern zugeben, und solche Verträge, wie sie hier vorgelesen sind ich will annehmen, daß sie authentisch

nd —, liefern den Beweis dafür. Aber man darf sich andererseits nicht verführen lassen, in den gesetzlichen Forderungen zu weit zu gehen. Im allgemeinen wird eine Mittagspause von einer Stunde

vpoorllkommen genügen; und wo dies nicht der Fall ist, wird es eben

Sache der städtischen Selbstverwaltung sein, durch statutarische Be⸗ schlüsse eine Erweiterung dieser Mittagspause herbeizuführen. (Zuruf aus der Mitte.) Ja, meine Herren, Sie sagen, die städtische Selbstverwaltung ist sehr schwach! (Zuruf.) Manchmal ja, aber manchmal doch auch nicht! Ich möchte wenigstens nicht dazu bei⸗ tragen, meine Herren, die Initiative der Selbstverwaltung, auf die wir so viel Gesetze in neuester Zeit aufgebaut haben, von dieser Stelle aus zu diskreditieren.

Ich kann hiernach mich nur dahin resümieren: ich bitte Sie, bei Ihren Beschlüssen nicht aus dem Auge zu lassen, daß es sich in der That nur um einen ersten Versuch handelt, daß es jetzt politisch und taktisch klug ist, diesen Versuch so zu machen, daß die Gewerbe⸗ treibenden willig und loyal die Hand bieten zur Förderung unserer Bestrebungen, und daß, wenn diese Bestimmungen eine Reihe von Jahren⸗ bestehen und sich die Betheiligten mit ihnen eingelebt haben, es keineswegs ausgeschlossen ist, im Wege der Gesetzgebung weiter zu gehen. Wir sind diesen selben Weg auf dem ganzen Gebiet der sozial⸗ politischen Gesetzgebung gegangen und besonders auch auf dem Gebiet der Arbeiterschutzgesetze.

Zum Schluß gestatte ich mir noch eine Anfrage des Herrn Abg. Bassermann zu beantworten. § 139g ist allerdings bestimmt, dem Bundesrath die Handhabe zu geben, auch solche Forderungen gegen⸗ über den Ladengeschäften zu erheben, wie er spezialisierte, insbesondere zu fordern, daß den Angestellten innerhalb der Läden eine ange⸗ messene Sitzgelegenheit geliefert wird. Es wird sich indeß nicht nur darum handeln, sondern überhaupt darum, zu fordern, daß in Läden, Vorrathsräumen und sonstigen Räumen, die mit Läden in unmittelbarer Verbindung stehen, die Einrichtungen getroffen werden, die im Interesse der Sittlichkeit und der Gesundheit der Angestellten erforderlich sind.

Abg. Pauli⸗Potsdam (b. k. F.): Vor einer Erhöhung Mindestruhezeit von 10 Stunden muß aufs dringendste gewarnt werden; man muß erst abwarten, wie diese so tief in die bisherige Gepflogenheit eingreifende Neuerung wirkt. Der zweite Absaß muß ebenfalls gestrichen werden. Ich sehe garnicht ein, warum in den Städten nach der Einwohnerzahl ein Unterschied gemacht werden soll; die Handlungsgehilfen in den kleineren Städten sind doch ebenso viel werth wie diejenigen in den großen. Auch der Antrag der deutsch⸗konser⸗ vativen Fraktionsmitglieder von Levetzow und Genossen auf Wieder⸗ herstellung der Vorlage im Punkte der Mittagspause, also Ableh⸗ nung der 1 ½ Stunden und Rückkehr zu einer Stunde, sollte wenig⸗ stens vom Reichstage angenommen werden; ich kann aber für meine Person auch dann nicht für den dritten Absatz stimmen.

Abg. Dr. Hitze: Die Mißstände, welche Herr Rosenow gezeichnet hat, sind Eigenthümlichkeiten gewisser Großstädte, aber nicht all⸗ gemeine deutsche Verhältnisse. Sozialpolitische Gesetze, wie diese, Küsen allerdings langsamen Schritts marschieren; deshalb trete ich auch für jetzt von der Forderung des Acht⸗Uhr⸗Ladenschlusses zurück und begnüge mich mit dem Neun⸗Uhr⸗Schluß. Maßvoll vorgehen, aber energisch durchführen, muß unsere Parole sein; diesem Gedanken tragen die Kommissionsbeschlüsse volle Rechnung. Die Kommission hat den Acht⸗Uhr⸗Ladenschluß und die zwölfstündige Ruhezeit ab⸗ gelehnt und die elfstündige nur in sehr beschränktem Maße zugestanden. Der Staatssekretär glaubt freilich sogar gegen diesen kleinen Fortschritt polemisieren zu müssen. Mit klarem Be⸗ wußtsein haben wir diese elfstündige Ruhezeit für die Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern beschlossen. In den kleineren Städten hat der im Laden Beschäftigte zwar länger im Laden zu sein; aber er hat stundenlang weit weniger zu thun, er kann sich sogar vielfach sein Mittagsschläfchen leisten. Dann aber haben wir die 11 stündige Ruhezeit auch in den Großstädten nur für die Betriebe mit mehr als einem Gehilfen vorgesehen, weil da der Betrieb intensiver, die Anspannung stärker ist. Das fällt in den Geschäften mit nur einem Gehilfen in der Regel weg. In den Geschäften mit zwei und mehr Gehilfen wird sich die Sache auf dem Wege der Ab⸗ lösung sehr wohl durchführen und somit wird sich auch dieser kleine Fortschritt gegenüber der Vorlage verantworten lassen. Daß dadurch Geschäfte erster und zweiter Klasse geschaffen werden, daß der Zu⸗ strom nach den Geschäften mit längerer Ruhezeit wachsen wird, kann ich nicht glauben; jedenfalls wird deshalb kein Gehilfe mehr als jetzt vom Lande oder von der kleinen Stadt nach der Großstadt drängen. Die Vorschrift wegen der Mittagspause hat die Kom⸗ mission zweckmäßiger gestaltet; es ist eine einheitliche Regelung für die Personen, nicht für die Betriebe vorgesehen, das ist eine wesent⸗ liche Verbesserung. Wir haben uns nicht entschließen können, für die⸗ jenigen, welche beim Prinzipal wohnen, eine bestimmte Pause vorzu⸗ schreiben; wir halten das patriarchalische Verhältniß, wo es noch besteht, für ein gutes, das erhalten werden muß, aber nicht durch solche Vor⸗ schriften weiter zerstört werden soll. Es wird sich dort auch an den wenigen Ausnahmetagen, wo die Gewährung einer Mittagspause schwierig ist, eine Verständigung herbeiführen lassen. Den Gemeinde⸗ behörden wird mit der Befugniß, eine Verlängerung der Mittags⸗ pause eintreten zu lassen, keineswegs etwas Unausführbares zugemuthet; die Gemeindebehörden haben doch auch die Pflicht, ihre Augen offen zu halten für die in ihren Bannkreisen vorhandenen Verhältnisse. Die Kommissionsbeschlüsse stellen eine Mittellinie dar zwischen dem, was die Gehilfen verlangen und was die Prinzipale zu leisten bereit sind; meine Fraktion hat sich im großen Ganzen auf diese Vorschläge geeinigt.

Abg. Freiherr von Stumm: Herr Rosenow hält es für die höchste Feis die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung auf alle Handelsangestellten auszudehnen. Die Gewerbeordnung schützt den erwachsenen männlichen Arbeiter aber überhaupt nicht, sondern nur die Frauen, Kinder und jugendlichen Arbeiter. Ein Portier, ein Dampf⸗ kesselaufseher hat doch überhaupt keine eigentliche Arbeitszeit. In ganz ähnlicher Lage sind eine ganze Reihe kleiner Handelsgeschäfte, in welche vielleicht alle halbe Stunde einmal ein Kunde kommt, in den 12 Stunden des Ladengeschäfts hat der Angestellte vielleicht 3 Stunden wirklich zu thun; ist es da nothwendig, daß er auch noch eine 1 ½ stündige Mittagspause hat? Die längere Mittagspause muß doch nothwendig eine spätere Beendigung der Arbeitszeit zur Folge haben. In diesem Dilemma wird der Angestellte jedes Mal vor⸗ ziehen, auf eine kürzere Mittagspause einzugehen, um Abends früher nach Hause zu kommen. Ebenso gut wie der Schüler jetzt lieber um 1 Uhr nach Hause kommt, selbst auf die Gefahr hin, Vor⸗ mittags länger Unterricht zu haben, um Nachmittags ganz frei zu sein, wird auch der Angestellte den größeren Werth auf den früheren Schluß seiner Thätigkeit am Abend legen. Die Grenze zwischen Groß⸗ und Kleinstädten ist auch sehr willkürlich gezogen. Ein Ort von 19 000 Einwohnern ist doch noch nicht plattes Land, anderer⸗ seits haben wir Vororte mit unter 20 000 Einwohnern, die mit den Großstädten gänzlich verwachsen sind. Ebenso steht es mit der Frage, ob der Ladeninhaber ein oder mehr Gehilfen hat. Das kann doch immer⸗ fort wechseln; wieviel Weiternugen würden ihm daraus erwachsen! Und dann die neue Befugniß der Gemeindebehörden! Es kann etwas Brauchbares nur herauskommen, wenn der erste Absatz des § 139c ö zwar in der Fassung der Kommission, zur Annahme gelangt.

Abg. Bargmann: Vorlage und Kommission haben sich mit einer zehnstündigen Ruhezeit begnügt; wir sind der Meinung, daß diese Zeit als Minimal⸗Ruhezeit dem Bedürfniß nicht eikspricht, und schlagen eine elfstündige vor. Es kommt ja dem Ladenpersonal nicht nur die Arbeit während der Verkaufszeit, sondern auch die der Instandhaltung des Ladens zu. Nach dem Inhalt der uns zugegangenen Petitionen würde auch in dieser Beziehung unser Antrag von weit eingreifenderem Vortheil für die Angestellten sein als die Kommissions⸗ vorschläge. In Konsequenz unseres Antrags wollen wir Absatz 2 estfichen wissen. Im übrigen sind wir für die Kommissionsvor⸗ schläge.

Abg. von Salisch (d. kons.) erklärt sich für den Antrag Albrecht und Genossen, soweit er die Gewährung von Sitzgelegenheit betreffe. Eine Vereinigung hochstehender Personen habe den Plan gehabt, dafür zu wirken, daß in keinem Geschäfte gekauft würde, wo den Angestellten Sitzgelegenheit nicht gewährt worden sei. Dieser Plan sei ins Wasser gefallen, und da empfehle sich die Annahme des Antrages Albrecht. Die Befugniß der Behörden, welche im § 139f gewährt werde, genüge nicht.

Abg. Jacobskötter (d. kons.): Wir beantragen, die von der Kommission beschlossenen Zusätze zu streichen, nämlich die Ruhezeit von 11 Stunden für die Geschäfte mit mehr als einem Gehilfen in den Großstädten. Es ist uns von dem Verein selbständiger Kaufleute Berlins überzeugend nachgewiesen worden, daß eine solche Bestim⸗ mung zweckwidrig wäre, denn wenn der eine alleinstehende Ge⸗ hilfe bloß 10 Stunden Ruhezeit haben soll, wird er doch dadurch schlechter gestellt und die kleinen Prinzipale werden geschädigt, weil sie keine Lehrlinge bekommen können. Bei diesem ersten Schritt der Gesetzgebung ist volle Mäßigung nothwendig; aus dieser Erwägung ist auch der Antrag hervorgegangen, die Mittagspause auf eine Stunde zu beschränken. Fur keinen Beruf besteht bisher eine gesetzliche Mittagspause von über einer Stunde, und dabei sind doch die Arbeiter auf Bauten und Fabriken mindestens so angestrengt wie die Angestellten in offenen Verkaufsstellen. Wir machen doch das Gesetz nicht allein für Berlin, sondern auch für die vielen kleinen und mittleren Städte, in welchen die Kaufleute schwerer zu kämpfen haben und ohnehin schon schwer Gehilfen erlangen können. Was die Kommission im Absatz 1 beschlossen hat, genügt.

Abg. Roesicke⸗Dessau: Auch ich nehme an, daß die von Herrn Rosenow gekennzeichneten Mißstände nur Ausnahmen sind, welche übrigens zum theil noch mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuches von selbst in Wegfall kommen, da dieses Verträge ver⸗ bietet, die gegen die guten Sitten verstoßen. Andererseits kann ich

aber auch Herrn Jacobskötter nicht zugeben, daß solche Mißstände

lediglich in Berlin vorkommen. Das ist keineswegs der Fall; nicht einmal kann man sagen, daß Berlin in hervorragendem Maße an diesen Mißständen betheiligt ist. Wir können hier thatsächlich

nicht überstürzt vo⸗

eine sehr tief eingreifende Neuerung. Dagegen möchte ich mich schon bei der Fragwürdigkeit der Unterscheidung zwischen Städten von über und unter 20 000 Einwohnern für den Antrag Bargmann aussprechen, allgemein eine 11 stündige Ruhezeit festzusetzen, umsomehr als in zahlreichen

enicht offenen Geschäften die meisten Angestellten schon jetzt eine ebenso

lange oder noch längere Ruhezeit haben. Mit der Normierung einer Ruhepause kommen wir allerdings zum ersten Mal zu einer Festsetzung für erwachsene männliche Arbeiter; aber da es sich bloß um eine Ruhe⸗ pause und nicht etwa um einen Normalarbeitstag handelt, schrecke ich

davor nicht zurück. Bedenken habe ich nur gegen den Schluß des be⸗ 8

treffenden Absatzes, wonach die Gemeinden die Ruhepause verlängern oder einheitlich festsetzen können. Von der ersten Fakultät wird kaum

Gebrauch gemacht werden, ich möchte überhaupt nicht gern die Ge-

meinde mit diesen Dingen befassen.

Abg. Rosenow erklärt, die Erörterung könne die Sozialdemo⸗ kraten nicht veranlassen, von ihrem Standpunkt zurückzutreten. Man spreche jetzt von der gebotenen äußersten Vorsicht beim ersten Schritt.

Demgegenüber müsse hervorgehoben werden, daß zwischen den Er⸗ hebungen der Kommission für Arbeiterstatistik und der Vorlage wieder

Jahre lägen. b Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag Albrecht wird bezüglich der Ruhezeit und der

Mittagspause gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt,

bezüglich der Gewährung von Sitzgelegenheit mit großer

Mehrheit (gegen die Stimmen der meisten Mitglieder der Reichspartei) angenommen. Der Antrag Bargmann wird gegen die Stimmen der gesammten Linken abgelehnt. Absatz 1

und 2 gelangen in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung zur Annahme. Deutschkonservativen wird auch die Mittagspause von 1 ½2 Stunden im dritten Absatz angenommen und der letzte Satz

dieses Absatzes gestrichen. Mit diesen Aenderungen wird der

§ 139 im Ganzen angenommen.

139d zählt die Ausnahmen von der Vorschrift des

139 c auf. Danach findet dieser keine Anwendung: 1) auf

rbeiten zur Verhütung des Verderbens von Waaren, 2) für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen, 3) außerdem an jährlich

höchstens 30 von der Ortspolizeibehörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmenden Tagen. (Die Vor⸗

lage beschränkte diese Zahl auf 10, wollte aber außerdem die

letzten zwei Wochen vor Weihnachten ausgenommen wissen.) Diese Bestimmung wird ohne Debatte angenommen.

Darauf vertagt sich das Haus. Schluß nach 6 Uhr.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Schwerinstag: Anträge

Agster und Lenzmann wegen 1

Reichs⸗Berg⸗ gesetzes.)

Italien.

Ohne Termin. Adriatische Eisenbahnen: Einrichtung ele rischer

Beleuchtung mit Accumulatoren in 74 Personenwagen, 28 Güter⸗ wagen und 2 Salonwagen der Durchgangszüge der Strecke Mailand Rom. Anschlag 339 000 Fr.

Niederlande.

4. Dezember 1899. Gesellschaft für den Betrieb der Staats⸗ eisenbahnen, Amsterdam: Erd⸗ und Geleisarbeiten, Aufführung von Gebäuden, Anlage von Bahnsteigen und sonstige Arbeiten für die Errichtung einer Station in Blömendaal bei Haarlem. Anschlag 46 600 Gulden.

16. Dezember. Landwirthschaftlicher Verein in Koudekerke: Lieferung von 18 600 kg Superphosphat.

Rumänien.

8. Dezember. General⸗Direktion der rumänischen Eisenbahnen

in Bukarest: Lieferung verschiedener Werkzeuge und Geräthe. 14. Dezember. Desgl.: Lieferung von 18 000 kg Kupfervitriol.

Norwegen.

20. Dezember, 7 Uhr. Staatsbahnen, Christiania: Lieferung von 149 500 Stück Laschenschrauben. Angebote in geschlossenem Brief⸗ umschlag mit der Aufschrift „Laskeskruer“ werden im Bureau der Eisenbahnverwaltung, Jerbanetorvpet 8/9, Christiania, entgegengenomme Bedingungen und Zeichnungen im Bureau des Bahn⸗Direktors.

Bulgarien. Intendanz⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums: Bei der am 2. Dezember stattfindenden Vergebung der Lieferung von Kavallerie⸗ Pferden (veröffentlicht in Nr. 278 des „Reichs⸗Anzeigers“) wird auch die Lieferung von 150 Artillerie⸗Pferden vergeben werden. Kaution 5 %.

Egypten.

21. Dezember. Verwaltung der etyptischen Staatseisenbahnen, Kairo: Lieferung von 280 000 kg Oel, Marke Globus. 25. Dezember. Desgleichen: Lieferung von 150 000 kg farbiger Baumwollabfälle.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 28. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd.

e „Wittekind“, v. La Plata kommend, 27. Nov. Las Palmas passiert.

29. November. (W. T. B.) Dampfer „Dresden“, v. Balti⸗ more kommend, 27. Nov. Dover passiert. „Marxburg“, n. Brasilien best., 26. Nov. in Pernambuco, „München“ 28. Nov. in Baltimore, „Trier“, v. Brasilien kommend, 28. Nov. in Rotterdam, „Stuttgart“, v. Australien kommend, 28. Nov. a. d. Weser, „Karlsruhe“, n. Ost⸗ Asien best., 28. Nov. in Genua angekommen.

Hamburg, 28. November. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Belgravia“ 27. Nov. in New York, „Batavia“ 26. Nov. in Baltimore angek. „Phoenicia“, v. New York n. Ham⸗ burg, 27. Nov. Dover pass. „Rhenania“, v. Hamburg n. Westindien, 27. Nov. v. Havre abgeg. „Arcadia“ 28. Nov. in Hamburg angek. „Frisia“ 25. Nov. v. Philadelphia n. Hamburg abgeg. „Palatia“, v. Hamburg über Boulogne sur mer n. New York, 27. Nov. Cux⸗ haven, „Graf Waldersee“, v. New York über Plymouth n. Hamburg, 28. Nov. Lizard passiert.

London, 28. November. (W. T. B.) Union⸗Linie. Dampfer „Gascon“ heute auf Heimreise v. den Canarischen Inseln abgegangen.

Castle⸗Linie. Dampfer „Pembroke Castle’“ Sonnabend au⸗ Ausreise in Kapstadt angekommen. Tintagel Castle“ Sonntag au Heimreise die Canarischen Inseln passiert.

Rotterdam, 28. November. (W. T. B.) Holland⸗Amerika⸗ linie. Dampfer „Statendam“, v. New York n. Rotterdam, heute Lizard passiert.

8 ö11“

eine 1 ⅛½ stündige Mittagspause ist

Nach Ablehnung des Antrages der

Schicksal einer edlen, von rauher Fühlen aufs tiefste verletzten Frauenseele. Es ist ein Leidens⸗ und

lebens,

Zweite Be ö1P11A1A“ nzeiger und Königlich Preußischen „Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 29. November

Literatur.

Anatole France: „Die rothe Lilie“ („Le lys rouge“). Einzig autorisierte Uebersetzung aus dem Französischen von F. Gräfin zu Reventlow. Umschlags⸗Zeichnung von Th. Heine. Preis geh. 4 ℳ, eleg. geb. 5 Verlag von Albert Langen in Münqchen. Dieser Roman des auch in Deutschland nicht mehr unbekannten Akademikers spielt in der modernen Pariser Gesellschaft. Es ist ein Liebesroman zwischen einer vornehmen Frau und einem vornehmen Künstler. Beide unterscheiden sich von den typischen leichtsinnigen

Romanfiguren der Pariser Lebewelt durch den Ernst ihrer Lebens⸗

auffassung und ihres Liebesdranges. Die Handlung des Romans spielt zumeist in Florenz, dessen Wappenblume, die rothe Lilie, dem Buche den symbolischen Titel giebt. Wo der Schauplatz der Handlung Paris ist, da schildert uns France jenes brillante Milien, in dessen Salons und Opernzwischenakten nicht nur geistreich konversiert und die traditionelle französische Liebesintrigue gepflegt, sondern auch auf die Politik Einfluß geübt wird. Somit hat der Roman neben all seinen sonstigen fesselnden Eigenschaften auch einen aktuellen Reiz.

„Tag⸗ und Nachtgeschichten“. Von Guy de Mau⸗ passant. Aus dem Französischen von F. Gräfin zu Reventlow; Umschlagzeichnung von Adolf Münzer. Verlag von Albert Langen in München. Preis geh. 2 50 Diese in vorzüglicher Ueber⸗ setzung vorliegende Sammlung von Erzählungen gehört zu dem Besten, was der geniale, wegen seiner häufig brutal⸗naturalistischen Darstellung bei uns erst spät zur Anerkennung gelangte Novellist ge⸗ schrieben hat. Da sie bisher vollständig in deutscher Sprache noch nicht erschienen sind, so kann das Buch für unsere Lesewelt als Novität gelten.

„Stille Existenzen“, Erzählungen von Jeanne Marni. Einzige autorisierte Uebersetzung aus dem Französischen von F. Gräfin zu Reventlow. Umschlags⸗Zeichnung und 15 Illustrationen von Adolf Münzer. Verlag von Albert Langen in München. Preis ge⸗ heftet 3 50 ₰. In diesem Buche hat die Verfasserin der „Pariser Droschken“ weder pikante noch perverse Themata behandelt, an denen das Pariser Leben, aus dem sie kühn und unmittelbar schöpft, so reich ist. Diesmal wendet sie sich den Verlassenen, den vom Schicksal Zurückgesetzten zu und schildert, bald in rührend heiteren, bald in bitter tragischen kleinen Momentausschnitten aus dem Pariser Leben, Großstadtexistenzen abseits des großen Stroms. An Wahrheit der Darstellung und künstlerischer Beherrschung der Form stehen diese Erzählungen den oben genannten kaum nach.

„Victoria“. Die Geschichte einer Liebe, von Knut Hamsun. Einzig autorisierte Uebersetzung aus dem Norwegischen von Mathilde Mann. Umschlagzeichnung von Th. Heine. Verlag von Albert Langen in München. Mit Hamsun'’s Bildniß. Preis geh. 3 ℳ, eleg. gebunden 4 Dieses neueste Werk des norwegischen Autors darf sich dem Besten, was er bisher geschaffen hat, dem „Pan“, an die Seite stellen. Wie er dort eine Symphonie über die Natur dichtete, so hat er in „Victoria“ das hohe Lied der Liebe gesungen mit all den Farben und Zwischentönen, mit all der ursprünglichen Eindringlichkeit und Zartheit, die ihm eigen sind.

‚Schein“, Roman von Hanna Brandenfels. Deutsches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin und Leipzig. Pr. geh. 4,50 Mit feinsinniger psychologischer Charakterschilderung und großer Kraft der Empfindung zeichnet die Verfasserin in diesem Roman das Umgebung in ihrem innersten

Dornenweg, den die Heldin der Erzählung, die schöne Ines, zurück⸗ zulegen hat. Um den Schmerz über eine aussichtslose Neigung zu überwinden, reicht sie, das körperlich und geistig mit allen Reizen ausgestattete, verwöhnte und vielumworbene Mädchen, tief unter ihr stehenden Manne trotz seines ab⸗ stoßenden Aeußeren, bestochen von der elemeniaren Gluth der Empfindung, welche er ihr entgegenzubringen scheint, ihre Hand. Nur zu bald aber erkennt sie mit Schaudern, daß sie sich in ihrer jugendlichen Unerfahrenheit an einen durch und durch brutalen, herz⸗

losen Egoisten gefesselt hat. Für ihr weiches Gemüthsleben, ihre höheren geistigen Bedürfnisse hat er nur Hohn und Spott, und die

junge Frau, zugleich hineinversetzt in das Elend schnöden Erwerbs⸗ sieht sich zu einem Dasein voller Verzweiflung und Trost⸗ losigkeit verurtheilt. Alle Versuche, die drückenden Ketten abzu⸗ schütteln, erweisen sich als vergeblich. Da treten einige Personen aus jenen Kreisen, denen sie selbst früher angehörte und mit welchen

sie sich in ihrem Denken verwandt fühlt, in ihre traurige Existenz,

und sie hofft, im Verkehr mit ihnen den Muth zum Ertragen ihres

kläglichen Geschicks zu finden. In ihrem heißen Verlangen nach

Leeben, Lust und Freiheit läßt sie es indeß an der nöthigen

Vorsicht fehlen, und anstatt Frieden und Ruhe für sich u erlangen, zerstört sie, ohne es zu wollen, das Glück jener An⸗

deren. Es entwickeln sich die schwersten Konflikte, und an ihnen, an

dem Schein, der sie als herzlose Kokette hinstellt, geht die junge Frau zu Grunde, äußerlich zwar ein Opfer der Verhältnisse, innerlich aber sich hoch erhebend über alle sie umgebende Kleinlichkeit und Niedrigkeit. Der eigenartige Hintergrund, auf dem sich dieses tragische Frauenschicksal abspielt, die Fülle der interessanten Nebenfiguren, die Stärke des Gefühls, die Kraft der leidenschaftlichen Sprache, alles vereinigt sich zu einem fesselnden Gesammteindruck.

„Bado moja!“ Erzählungen aus Deutsch⸗Ost⸗ afrika von H. Berthold, Hauptmann a. D. Bielefeld, Verlag von A. Helmich's Buchhandlung (Hugo Andertz). Pr. 2 ℳ. Der arabische Titel „Bado moja“ bedeutet auf Deutsch „noch inerö'. Im vorliegenden Falle soll damit eine Art Selbst⸗ verspottung ausgedrückt sein, daß bei der ohnehin großen Zahl in den letzten Jahren produzierter afrikanischer Literatur

einer“ den Muth habe, ein neues Buch herauszugeben. Der Verfasser, welcher der ostafrikanischen Schutztruppe als Haupt⸗ mann angehört hat, bietet in der kleinen Schrift eine längere und fünf kürzere Erzählungen aus Deutsch⸗Ostafrika mit den Titeln: Ein Strafgericht, Die Bienenschlacht, Dhaufahrt, Heiligabend in Deutsch⸗

Hstafrika, Kaisers⸗Geburtstagsfeier in Dar⸗es⸗Saluüͤm, Pflanzerleben.

Dieselben bieten nicht nur eine anziehende novellistische Lektüre, sondern geben auch ein getreues, von Humor durchwobenes Bild des Lebens und Treibens in unseren Kolonien und ihrer Bewohner.

Katechis mus des guten Tons und der feinen Sitte on Eufemia von Adlersfeld, geb. Gräfin Ballestrem. Dritte Auflage. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Originalleinen⸗ band Pr. 2 Die meisten Werke ähnlicher Art leiden an dem Fehler, durch zu viel Beiwerk den Rathsuchenden zu verwirren und ihn dadurch unsicher zu machen. Diesen Fehler vermeidet das vorliegende Büchlein. Daß im übrigen die durch ihren Stand dazu wohl berufene, uch auf anderen Gebieten schriftstellerisch thätige Verfasserin das

Richtige getroffen hat, beweist die bereits nach wenigen Jahren noth⸗

weendig gewordene dritte Auflage. Alle Rathschläge sind in an⸗

regendem Konversattonston ertheilt und in geistvoller und lebens⸗ luger Weise erörtert.

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Handel und Gewerbe.

n im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Der Außenhandel Großbritanniens in den ersten neun Monaten des Jahres 1899.

Der Außenhandel Großbritanniens ist in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres dem Vorjahre 81.g8s beträchtlich gestiegen. Die Einfuhr zeigt ein Mehr von 11 424 473 Pfd. Sterl., die Ausfuhr ein solches von 21 622 039 Pfd. Sterl.

Auf die nachstehenden Waarengruppen vertheilen sich die Ein⸗

fuhrwerthe folgendermaßen: 1. Januar bis Differenz im Vergleich Benennung der Waarengruppen 30. 1899 zum Jaß 1898

Lebende Phieeee 611 540 050 Nahrungsmittel, zollfreie. 124 358 688 1 559 890 8 zollpflichtige. 18 063 542 593 790 Taback. 4 023 300 1 267 384 Metalle 21 032 393ö9 4 841 605 4 567 652 184 122 7159 126 933 214 47 138 6388 3 002 181 Rohstoffe, anderr . . 41 363 115 2 799 142 ˙16667676218 333 3 355 504 Verschiedene Gegenstände . 11 169 92292 764 029 Postkolli.. 1 3 b 878 104 149 396 Gesammteinfuhr .356 019 390 + 11 424 473 Speziell zu bemerken ist, daß die Getreideeinfuhr von 46 708 944 Pfd. Sterl. im Jahre 1898 auf 42 814 843 Pfd Sterl. im Jahre 1899 berabgegangen ist die Vergleichung bezieht sich immer nur auf die neun ersten Monate der betreffenden Jahre —; ferner fiel die Einfuhr von Rohzucker von 5 302 995 (1898) auf 4 952 494 (1899) Pfd. Sterl. Auch bei Kaffee und Wein ist ein Weniger zu ver⸗ zeichnen. Dagegen stieg die Einfuhr von Fleisch auf 24 378 936 fd. Sterl. (1899) gegenüber 22 343 611 Pfd. Sterl. (1898), von utter auf 13 017 178 (1899) gegenüber 11 971 407 Pfd. Sterl. (1898). Die Margarineeinfuhr erhöhte sich von 3 367 298 Pfd. Sterl. im Jahre 1898 auf 3 865 510 im Jahre 1899, die Eiereinfuhr von 3 068 015 (1898) auf 3 522 764 Pfd. Sterl. (1899). Auch für raffi⸗ nierten Zucker und für Thee zeigten sich Mehrbeträge. Wir lassen hier noch eine Tabelle der Einfuhr von Rohstoffen für die Industrie mit spezialisierten Angaben folgen: 1. Januar bis Differenz im Vergleich Gegenstand 30. 66 1899 zum Jahre 1898 0 Baumwolle

0 11728989 6 111111“ 11““ e1“ 111131“*“ 111—““ Kautschuck 111X““ 'ööPöPöPö1ö888e LeI“ öbbbö989068 Fuer.. J'8V8V8Töö. n“] I2I6166660 164*“ 817 568 111“ 11616161616161666 .“ 1“

Was die Kategorie der Fabrikate betrifft, so stieg die Einfuhr von baumwollenen Geweben (3 511 116 Pfd. Sterl.) um 206 172 Pfd. Sterl. im Vergleich zum Vorjahr, die Ledereinfuhr um 467 624 Pfd. Sterl. (1899: 6 390 445), diejenige von Papier und Pappe um 141 723 Pfd. Sterl (1899: 2 764 494); dagegen ist die Einfuhr von Seidengeweben (1899: 6 959 206) um 411 227 Pfd. Sterl. dem Vor⸗ jahre gegenüber gesunken und diejenige von Wollengeweben (1899: 3 968 751) um 154 491 Pfd. Sterl.

Die Ausfuhr Großbritanniens betrug in den Hauptgruppen:

1. Januar bis Differenz im Vergleich 30. Kste 1899 zum Jahre 1898

731 190

8 790 890 19 385 309 74 540 211 28 447 291

αI!

S.b0 9*

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Waarengruppen

Lebende Thieer.. Nahrungsmittel . ööö““ Garn und Gewebe .... Metalle und Metallwaaren EI““ vir“ Konfektionierte Gegenstände 7 312 924 Chemische und pharmazeu⸗

tische Präparate 6 710 376 397 020 Verschiedene Waaren 25 881 849 + 1138 188 n“ LPLE + 298 504 Gesammtausfuhr 194 351 197 —221 622 039

Mit Ausnahme der lebenden Thiere weisen alle Ausfuhrgruppen erhebliche Mehrbeträge auf.

Unter den Rohstoffen nimmt die Kohle als wichtigster Artikel die erste Stelle, was die Werthe betrifft, ein; 1899 wurden für 16 940 447 Pfd. Sterl. exportiert, d. h. 30,8 % mehr als im Vorjahre.

Kupferwaaren und Kupfer, Eisen und Stahl, sowie Waaren daraus, Quincailleriewaaren, Messerschmiedewaaren und endlich auch I zeigten eine bedeutende Mehrausfuhr dem Vorjahre gegenüber.

Die Gesammtsumme der ausgeführten Textilfabrikate vertheilt sich folgendermaßen auf die wichtigsten Kategorien:

1. Januar bis Differenz im Vergleich Textilartikel 30. 1899 zum Jahre 1898

5 922 109 38 007 436 1 409 662 3 749 285 1 144 643 3 561 072

Baumwollengarn. Baumwollengewebe Jutegewebe. Leinengewebe Seidengewebe . Wollengarn . 8 Wollengewebe aus Streichgarn . 4 189 818 Wollengewebe aus FKamntahenn* 4 891 870

Die Goldeinfuhr betrug im laufenden Jahre 26 260 409 Pfd. Sterl. gegenüber 35 058 096 Pfd. Sterl. im Vorjahr; die Ausfuhr betrug 15 251 960 Pfd. Sterl. (1898: 28 229 671).

Auch der Außenhandel mit Silber zeigt einen Rückschritt: ein⸗ geführt wurden 9 796 703 Pfd. Sterl. (1898: 10 381 070) und aus⸗ geführt 10 802 857 Pfd. Sterl. (1898: 10 965 503). (Na Statistik und nach dem Economiste français.)

1899.

Die Entwickelung des Außenhandels Frankreichs m Jahre 1898.

Nach Ausweis der nunmehr vorliegenden endgültigen Zahlen über den Außenhandel Frankreichs im Jahre 1898 betrug der Ge⸗ sammthandel 7983 Millionen Franken gegenüber 6929 Millionen im Jahre 1894, 7094 Millionen im Jahre 1895, 7199 Millionen im Jahre 1896 und 7554 Millionen im Jahre 1897. Seit 1894 ist hiernach ein steter Aufschwung zu verzeichnen, der namentlich im Jahre 1898 im Vergleich zu 1897 zum Ausdruck kommt. Voraus⸗ sichtlich wird demnächst der Gesammthandel wieder den Betrag von 8 Milliarden umfassen, der erstmalig im Jahre 1889 erreicht wurde, sich drei Jahre auf dieser Höhe hielt und seit 1891 nicht wieder ge⸗ wonnen werden konnte. An dem allgemeinen Aufschwung nimmt überwiegend die Einfuhr theil, wie nachstehende Tabelle darthut:

18 1895 1896 22 r. f. 18. 3850445000 3719899000 3798579000 3956027000 4472552000 Us⸗ fuhr 3078145000 3373796000 3400920000 3597952000 3510899000

Sa. 6928590000 7093695000 7199500000 7553979000 798345 1000

Diese Zahlen ergeben für das Jahr 1898 dem Jahre 1897 gegenüber ein Mehr in der Einfuhr von 517 Millionen, dagegen ein Weniger in der Ausfuhr von 87 Millionen Francs.

An der Einfuhr betheiligten sich mit Mehrbeträgen die Ver⸗ einigten Staaten von Amerika (Mehrbetrag: 185,9 Millionen), Spanien (78,1), Britisch⸗Indien (68,4), Rußland (45,6), Argentinien (40,4), Belgien (26,4), Deutschland (24,8), Großbritannien (19,5), Französisch⸗Hinterindien (11.4), Chile (8,5), Senegal (6,4), Italien (6,1), Australien (5,3), Hatti (5,2); dagegen zeigten Minderbeträge: Japan (27,9 Millionen Minderbetrag), Algerien (13,4), China (11,9) und Türkei (5,2).

An der Ausfuhr betheiligten sich mit Mehrbeträgen: Belgien (36,1 Millionen Mehrbetrag), Deutschland (13,9), Rußland (13,9), Schweiz (11,6), Französisch⸗Hinterindien (10,9), Algerien (9,3), Madagaskar (7,8) und Tunis (5,5); Minderbeträge ergaben sich da⸗ gegen bei: Großbritannien (110,7 Millionen Minderbetrag), den Vereinigten Staaten von Amerika (32,5), Spanien (16 5), Italien (7,7), Columbien (7,7), Brasilien (5,6) und den Niederlanden (4,5).

In Berücksichtigung der drei Haupttarifabschnitte stellte sich die Handelsbewegung für die Jahre 1897 und 1898 folgendermaßen: 8

Einfuhr. 1897 1898 Mehrbetrag Minderbetrag

Fr. Fr. 8. Fr. Lebensmittel 1028614000 1505602000 476988000 Rohstoffe für die Industrie 2318930000 2348528000 29598000 Fabrikate 608482000 618422000 9940000

Summe 3956027000 4472552000 516525000

Ausfuhr. 1897 1898

Fr. Fr.

Lebensmittel . 720655000 662809000 Rohstoffe für

die Industrie 943872000 932332000 Fabrikate.. 1933425000 1915759000 17666000

Summe 3597952000 3510899000 87053000

Diese Tabelle weist also eine allgemeine Steigerung der Einfuhr

und ein allgemeines Sinken der Ausfuhr nach, und zwar in Prozenten ausgedrückt für die Lebensmittel + 46 % (— 8 %), für die Rohstoffe für die Industrie + 1,3 % (— 1,2 %), und für die Fabrikate + 1,6 % (— 0,9 %). Detaillterte Nachweise über die einzelnen Waaren und die einzelnen Verkehrsländer sind in Heft 4 der „Berichte über Handel und Industrie“ mitgetheilt worden.

Mehrbetrag Minderbetrag Fr. 83 57846000 11540000

Die Spiritusgewinnung in Rußland in der Campagne 1898/99.

Im europäischen Rußland wurden im Juni gebrannt 310 844 Wedro wasserfreien Sprits gegen 288 839 Wedro in der Campagne 1897/98 und 229 476 Wedro in der Campagne 18986/97 (1 Wedro = 12,299 1). Der Brand seit Beginn der Campagne betrug 27 844 902 Wedro gegen 28 011 226 Wedro im Jahre 1897/98 und 29 216 130 Wedro im Jahre 1896/97.

Die registrierten Spiritusvorräthe stellten sich zum 1. Jult auf 11 360 697 Wedro gegen 12 974 322 Wedro im Jahre 1897/98 und 11 845 871 Wedro im Jahre 1896/97.

Exportiert wurde Spiritus in der Campagne 1896/97 2 121 819 Wedro, 1897/98 1 504 871 Wedro und 1898/,99 1 251 728 Wedro. (St. Petersburger Zeitung.)

Die Kohlenkrisis im Süden des russischen Reichs

Es fehlt im Süden Rußlands an Kohle; die Vorrätde sind er⸗ schöpft, die Lage wird mit jedem Tage kritischer . Donezbassin augenblicklich gelieferte Kohle ist von niedriger Qu Abraum, der fast nichts werth ist.

Vor acht Jahren verbrauchten die metallurgischen Fabriken des Südens von Rußland 19 000 Waggons Donezkohle; angenblicklich stellt sich der Konsum auf 160 000 Waggons, wobei vdiele Fadbriken eigene Schächte besitzen, die gegen 100 000 Waggons Kohle liefern. Im Ganzen werden aus dem Donezbassin im Jahre 527 000 Waggons Kohle ausgeführt, während die Ausfuhr dor zehn Jahren nur 210 000 Waggons betrug. Die Eisenbahnen des Bassins derbrauchten vor zehn Jahren 84 000 Waggons, gegenwärtig ader 130 000 Waggo im Jahre. In gleichem Verhältnisse sind auch die Bedürfnisse der Gasanstalten, der Salzfabriken und anderer Anlagen gewachsen.

Die Kohlenkrisis scheint ihren Gipfelpunkt erreicht zu daden, russische Kohle ist nicht erhältlich und englische wird immer theurer; die Preise derselben sind um 13—15 Sb. gestiegen. Wenn die in Odessa vorhandenen Vorrätbe erschöpft sein werden, werden derans⸗ sichtlich viele Fabriken ihren Betrieb cinstellen müssen, und auch der Bevölkerung wird sich hinsichtlich der Beschafung von Hehyhmaterdal

in einer verzweifelten Lage befinden. (St. Petersburger Ieitung.)

Ausfuhr von Fasanenbälgen aus China. 1“ Einige Aufregung rief in Shanghai die Nachricht herder, datß von fremden Firmen 40 000 Fasanbälge in den Bangtsedtstrikden 90. sammelt und füͤr die Herstellung von Hutaufpr acd Parcs wurden. Es hat sich eine Gesellschaft zur Verbüt der de Ausrottung der Fasane gebildet, und man dofft, durch dale Interventton ein Ausfuhrverdet für Vogeldälge za ermwirben.

(Das HandenMasrcum.) 8

Handelsbewegungen auf den Fidschi⸗Inseln.

Die allgemeinen Handelsbewegungen auf den 1s waren im lehten Jahre nach Audwetd eines drglich in n gegebenen Blaubuchs recht günsttg. Deie Cinfudr 1X. im Jadee