8 Sachsen bestehe bekanntlich noch das Arbeitsbuch für Bergleute; dort
—
Qualität
1899
gering
mittel Verkaufte
November
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
höchster
niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
3 Außerdem wurden Durchschnitts⸗ am Markttage preis 1278 1) für 1eh überschläglicher 1 Doppel⸗ SSchätzung verkauft zentner Doppelzentner (Preis unbekannt)
Pol .. 8 12,00 23252 “ 11 88 11,80 11,30 8 L116“ “ 11,50 *“ .“ 11,90 Z8Z3ZE111“”“ “ 11,50 Frankenstein. v““ — u1A1X1X“ L11 11,05 Schönau a. K.. ““ 10,20 8 oo““ 13,20 ilenburg... .A“ 14,00 1111A1“*“ 12,80 öö “ 12,50 EEEö1116“; 6“ 13,25 Paderborn . 1I1 “ 12,00 Limburg a. L. ..“ I1““ — wB161B1616A6“ — Dinkelsbühl ꝑ“ 13,00 “ 8 8 12,00 Teeeebö“ .“; 13,20 A111A1X“X“”“ 1“ — Braunschweig.. 13,40 Altenburg “ — 13,00 - ü111114“*“; 12,60 “ 8 11,50
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die
edeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen
Noch: Hafer. 12,00 12,40 12,40 12,60 12,60 11,40 11,50 11,50 12,00 12,00 12,10 12,30 12,80 — — 11,90 12,00 12,10 12,20 12,30. 11,70 11,70 12,00 12,00 12,30 11,60 11,60 11,70 11,70 11,80 11,90 12,20 12,20 12,50 12,50 11,60 11,70 11,90 12,20 12,40 — 11,20 11,20 11,60 11,60 11,30 11,55 11,80 12,05 12,30 10,60 10,90 11,10 11,30 11,60 13,60 13,60 14,00 14,00 14,50 14,00 14,50 14,50 15,00 15,00 12,80 12,90 12,90 13,00 13,00 13,50 13,60 14,50 14 60 15,50 13,50 13,50 14,00 14,00 14 60 12,40 13,20 13,20 14,00 14,40
— — — 13,40 13,60 — — — 12,80 13,80 13,20 13,40 13,60 13,80 14,00 12,60 12,80 13,00 13,20 13,60 13,20 13,94 13,94 14,40 14,40
— — — 12,70 12,80 13,40 13,80 13,80 14,20 14,20 13,00 14,00 14,00 15,00 15,00
12,60 13,00 13,00 13,60 13,60 8 11,60 11,70 11,90 1220 12.40 1
12,90
14,30 13,03 13,44 13,22 13,70 13³,00
12,72
k 8 verkaufte M wird volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Hemerkungen. Sbe bereanfte Ben auf, voll 1“ spwerth, anf . 3 ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
ericht fehlt.
Deutscher Reichstag.
112. Sitzung vom 29. November 1899, 1 Uhr.
Zur Berathung steht der Antrag der Abgg. Agster
und Genossen 82
„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis
zur nächsten Session den Entwurf eines Reichs⸗Berggesetzes
vorzulegen“,
in Verbindung mit den Anträgen der Abgg. Lenz⸗
mann und Dr. Müller⸗Schaumburg (fr. Volksp.) auf baldigste Vorlegung des Entwurfs eines solchen.
Abg Sachse (Soz.) führt aus: Der Reichstag habe seiner Zeit die verbündeten Regierungen zur Vorlegung eines einheitlichen Reichs⸗ Bessgefetes aufgefordert. Es sei aber bisher nichts erfolgt, und nach⸗ dem der Verein zur Wahrung der bergbaulichen Interessen sich gegen das Zustandekommen eines solchen ausgesprochen habe, scheine die Re⸗ gierung überhaupt keine Absicht mehr zu haben, die Frage zu er⸗ wägen. Die Sozialdemokraten seien aber nicht die Ersten, die dieses Ver⸗ langen stellten. Schon das Frankfurter Parlament habe i. J. 1848 ein solches Gesetz verlangt, ebenso habe i. J. 1871 der Geheime Bergrath Achenbach diese Forderung erhoben. Eine Reihe von internationalen Bergarbeiter⸗Kongressen habe ebenfalls dieses Ver⸗ langen gestellt, damit die noch vielfach vorhandenen rückständigen partikularrechtlichen Bestimmungen endlich in Wegfall kämen. In
könnten auf Grund des sächsischen Berggesetzes Bergarbeiter entlassen werden, wenn sie gestrikt hätten, und es werde von dieser Befugniß noch Gebrauch gemacht In dem erwähnten Berggesetz seien zudem nicht weniger als 11 Gründe aufgeführt, aus welchen Arbeiter ohne weiteres entlassen werden könnten; in einer Reihe dieser Fälle verlören sie dazu auch noch ihre zur Knappschaftskasse gezahlten Bei⸗ träge, die nicht selten bis zu 1000 und mehr Mark betrügen. In das sächsische Arbeitsbuch werde außerdem beim Abgang ein Führungsattest
eingeschrieben. Auch diese Bestimmung habe zu den größten Un⸗
zuträglichkeiten geführt. Allgemein, auch von verständigen Arbeit⸗ gebern und von den Aerzten, werde anerkannt, daß für den Berg⸗ und Hüttenbetrieb der Achtstundentag als Norm anzuerkennen sei. Thatsächlich aber bestehe in vielen deutschen Staaten eine viel längere Arbeitszeit. Die Bergleute seien gezwungen, bei der allerschlechtesten Luft, von oben und unten durch Wasser bedroht, bei einer Hitze von 40 Grad Celsius und darüber zu arbeiten, und trotzdem
kämen 10, 12, 14 Stunden Arbeitszeit vor, was geradezu eine Un⸗ menschlichkeit sei. Ein einheitliches Berggesetz müsse geschaffen werden,
welches als Maximalzeit 8 Stunden vorschriebe. Dann würde auch das Familienleben der Bergarbeiter sich anders und besser als bisher gestalten. In diesem Reichs⸗Berggesetz müßte auch darauf Rücksicht genommen werden, daß die Bergarbeiter vielfach nicht dicht beim Berg⸗ werk wohnen könnten, sondern oft stundenweit davon entfernt Wohnung nehmen müßten. Nach einer preußischen amtlichen Statistik seien die Arbeitsleistungen der Berglente in den letzten Jahren um 13 % gestiegen, obwohl die Arbeiten nicht etwa leichter, sondern viel schwerer geworden seien; es sei das lediglich das Resultat der Ueber⸗ und der Sonntagsschichten. Die Folgen der überlangen Arbeitszeit seien aus den Verwaltungsergebnissen der Knappschafts⸗Krankenkassen nur zu deutlich ersichtlich; die Zahl der Krankentage sei prozentual in ganz borrendem Steigen begriffen. In Sachsen seien 47, im Bochumer Verein 50, in Bayern 63,3 % der Mitglieder der Knappschaftskassen jährlich krank. Dieselben ungünstigen Zahlen ergäben sich für Oberschlesien, für das Waldenburger und Neuroder Revier. Auch die durchschnittliche Dauer des Krankheitsfalls sei eine außer⸗ gewöhnlich lange; während diese im Baugewerbe, welches von den übrigen Gewerben die höchste Ziffer aufweise, acht Tage betrage, ver⸗ doppele und verdreifache sie bei den Knappschaftskassen. Im Zwickauer Bezirk sei die Arbeitszeit noch immer zwölf Stunden; während sie aber dort auf verschiedenen Werken neuerdiags herabgesetzt worden sei, sei sie auf den Arnim'schen Werken in Planitz noch nie unter zwölf Stunden herabgegangen. Wer die Schwere der Grubenarbeit zu würdigen verstehe, werde sich auch über ihre schädlichen Einwirkungen auf die Gesundheit der Bergarbeiter klar sein. Auch die Einrichtung von Brausebädern müßte durch Reichsgesetz allgemein vorgeschrieben werden. Mit der Schaffung von Mannschaftsbädern gehe es nur langsam vorwärts. Man lasse die Leute in ihrem Schmutz nach HE gehen, oder man richte die Anstalten so schlecht ein, daß kein
aum zum Umziehen vorhanden sei. Durch das Reichs⸗Berggesetz müßte ferner auch achttägige Bezahlung bezw. Abschlagszahlung vorgeschrieben werden; heute werde noch vielfach nur alle zwei, drei Wochen ausge⸗ zahlt. Auch die allgemeine Einführung von Lohnzetteln sei zu ver⸗ langen. Weiter müsse der Unfug, der mit dem willkürlichen Nullen der Hunde getrieben werde, durchaus durch Reichsgesetz beseitigt werden. Die Berginspektion müßte durch Leute aus dem Berg⸗ arbeiterstande ergänzt werden, welche das Vertrauen der Arbeiter genössen, dann werde es auch mit der Aufsicht besser werden. Die Knapp⸗ schafts⸗Berufsgenossenschaft habe sich bis heute hartnäckig geweigert, Un fallverhütungs⸗Vorschriften für die Bergwerke zu erlassen. Daher die schrecklichen Unfallzahlen, welche der deutsche Bergbau aufweise. In den Jahren 1886 bis 1898 seien 53 976 schwere Unfälle vor⸗ gekommen, im Jahre 1898 allein 1254 tödtliche und 48 000 ent⸗ schärigungspflichtige Unfälle. In anderen Ländern, Belgien, England, Frankreich, nähmen nicht wie bei uns diese Unfall⸗ zahlen jährlich ju, sondern von Jahr zu Jahr ab,
und zwar infolge der besseren Gestaltung der Inspektion. (Redner verliest den Brief eines Bergarbeiters, der sich ausführlich üͤber die Oberflächlichkeit der Inspektion ꝛc. verbreitet.) Die berg⸗ polizeilichen Vorschriften über die Zahl der Schüsse, über den Stein⸗ und Kohlenfall, wie über die Anfeuchtung des Kohlenstaubs blieben vielfach unbeachtet. Redner führt weiter eine Reihe von Gerichts⸗ verhandlungen an, die ergeben hätten, daß die Bergbeamten ebenso wie die Arbeiter die bergpolizeilichen Sicherheits⸗ und Schutzvorschriften außer Acht ließen. Bessere Instandhaltung der Gruben, bessere Fürsorge für Leib und Leben der Bergarbeiter könne nur erreicht werden, wenn die Berginspektoren durch Bergarbeiter⸗Delegirte affistiert würden, wie es in England, Frankreich, Belgien der Fall sei. Im preußischen Abgeordnetenhause habe man die Sache so dargestellt, als ob der in Frankreich über die Wirksamkeit der Einrichtungen erstattete amtliche Bericht sich ungünstig darüber äußere; das sei aber nicht der Fall, wie sich aus dem Bericht selbst ergebe, indem sowohl Staatsbeamte wie Arbeitgeber die Ein⸗ richtung als eine gute und nützliche anerkannt hätten Der Abg. von Eynern habe gemeint, die englischen Bergarbeiter erfreuten sich einer solchen Institution, weil sie national gefinnt seien. Das Gegentheil sei wahr. Auch der Abg. Hitze habe gemeint, die Arbeiter würden dieses Recht mißbrauchen, wenn man es ihnen zugestände. Man habe aber nicht danach zu fragen, ob die Einrichtung nur da getroffen werden solle, wo es den Bergwerksbesitzern passe, sondern ob sie sich bewährt habe; und sie habe sich in den drei Staaten vorzüglich bewährt, auch in Belgien bereits, wo sie erst seit einem Jahre in Kraft sei. Die Knappschaftskassen müßten die Wittwen⸗ und Waisenunterstützungen erhöhen; denn diese Renten seien noch vielfach so niedrig, daß die Armenkasse mit eintreten müsse; die Unfallrenten dürften, das sei das einstimmige Verlangen der Bergarbeiter Deutschlands, nicht weiter auf die Pension angerechnet werden. Weiter sei eine Ver⸗ einheitlichung des Knappschaftskassen vefens, welche den Uebergang der Bergleute aus einer Kasse in die andere erleichtere und es unmöglich mache, daß der Arbeiter seine an die erste Kasse geleisteten Beiträge einbüße, zu verlangen. Ebenso müßte für die Wahlen zu den Knappschafts⸗ vertretungen ein anderes, die Rechte der Bergarbeiter besser wahrendes Verfahren eingeführt werden. Daß die deutsche Montanindustrie ein solches einheitliches und den Ansprüchen der Arbeiter besser entgegen⸗ kommendes Reichs⸗Berggesetz wegen der finanziellen Belastung nicht ertragen könne, sei eine Behauptung, zu deren Widerlegung ein Blick auf den Kurszettel genüge. Die Durchschnittsdividende der deutschen Bergwerke habe von 1891—96 in Sachsen 7 ⅛6 % betragen, 1897 aber sei sie auf 9 ½ % in ganz Deutschland gestiegen und dürfte 1898 sicherlich 12 % betragen haben. Die Herren würoen also, auch wenn ein solches Berggesetz ergehe, noch erhebliche Ueberschüsse erzielen können. Es liege nur am guten Willen des Reichstages und der Reichs⸗ eehg. dem deutschen Bergbau ein solches segentreichen Gesetz zu geben.
Vize⸗Präsident Dr. von Frege: Der Abg. Sachse hat nahezu drei Stunden zur Begründung seines Antrags gebraucht. (Unruhe bei den Sozialdemokraten. Rufe: Das geht Sie nichts an!) Ich bitte um Ruhe. Zur Begründung des Antrags Lenzmann hat das Wort der Abg. Beckh.
Abg. Beckh⸗Coburg (fr. Volksp.): In Vertretung des verhinderten Antragstellers habe ich Ihnen den Antrag desselben zu empfehlen. Nachdem der Vorredner als Spezialist eine Unmasse von Details vorgetragen hat, kann ich mich auf einige allgemeinen Gesichtspunkte beschränken. Es wird allerdings gerade gegenwärtig sehr schwer sein, mit dieser Forderung durchzudringen, weil verschiedene Staaten mit einer Revision dieser Gesetzgebung befaßt sind. Aber es erscheint unter allen Umständen geboten, behufs einheitlicher Gesetzgebung für das Bergbauwesen den Weg der Reichsgesetzgebung einzu⸗ schlagen. In dem großen Staate Preußen war es möglich, ein ein⸗ heitliches Berggesetz zu erlassen; es wird dann also wohl auch für das Deutsche Reich möglich sein. Die kleineren deutschen Staaten sind jedenfalls in schwieriger Lage, wenn sie von sich aus die Instanzen einsetzen und die Einrichtungen treffen sollen, die auf diesem Gebiet erforderlich sind. Nachdem sich auch die Interessentenkreise wiederholt in Petitionen und Resolutionen für einen reichsgesetzliche, einheitliche Regelung ausgesprochen haben, bitten wir den Reichstag, unseren An⸗ trag anzunehmen. 8 8
Abg. Hilbck (nl.): Wir sind bereit, jede Masche mit zu knüpfen, die für die Gemeinsamkeit der Gesetze in Nord und Süd des Vater⸗ landes zu knüpfen ist, und sind deshalb auch bereit, den Weg mit zu be⸗ treten, ein allgemeines, deutsches Berggesetz zu machen, aber mit der Einschränkung daß die den Landesbehörden durchaus nott⸗ wendigen Rechte vorbehalten werden. Der Abg. Sachse ver⸗ langt nicht aus denselben Motiven ein Reichs⸗Berggesetz, sondern er verlangt es, weil auf dem internationalen Berg⸗ arbeiterkongreß diese Forderung aufgestellt ist. Giebt es etwas Widersinnigeres, als daß wir im Deutschen Reichstage uns von einem internationalen Bergarbeitertag etwas vorschreiben lassen sollen? Die Arbeitszeit für die Bergleute ist sehr verschieden. Sie beträgt in Westfalen netto 8 Stunden; in anderen Landestheilen allerdings, z. B. in Schlesien, noch 12 Stunden. Ich balte das für zu lange. Die Arbeitszeit könnte auf das Maß wie in Westfalen gekürzt werden; aber dazu bedarf es keiaer Regelung durch ein Berggesetz, sondern nur der polizeilichen Anordnung. Wenn die Bergarbeiter unter Umständen bei 40 Grad Hitze arbeiten müssen, so sind das doch nur Notharbeiten bei Grubenbränden, die niemals die Regel sind. Ich möchte ferner den
Bergwerksbesitzer sehen, der seine Leute im Wasser stehend 12 Stunden lang arbeiten läßt. Jeder Bergwerksbesitzer weiß, daß sie dann nichts
leisten können, und jedermann weiß auch, daß in diesen Fällen die Arbeitszeit auf 6 Stunden abgekürzt wird. In Westfalen besteht eine Verordnung, daß bei einer Temperatur von 28 Grad nur sechs Stunden lang gearbeitet wird. Glauben Sie denn nicht, daß eine solche Vorschrift ebenso gut unter dem sächfischen oder preußi⸗ schen Berggesetz eingehalten werden könne, wie unter einem Reichs⸗Berggeset? Wollen Sie in der That die Bergarbeiter anders behandeln als jeden anderen Arbeiter, wollen e sie nicht ebenso unter die Gewerbeordnung stellen, wollen Sie einen Ausnahmezustand für eine einzige Kategorie schaffen? Alle die ge⸗ 8 forderten Dinge lassen sich ohne allgemeines Berggesetz regeln. Ich gebe zu, daß nach der Statistik 50 % aller Arbeiter in einem Jahre krank sind. Aber ist nicht jeder von ihnen vielleicht alle zwei Jahre einmal krank, namentlich wenn er zwei Drittel des Lohns als Kranken⸗ geld bezieht? Nachdem durch die Krankenversicherung die Krankengelder gestiegen sind, ist es erklärlich, daß die Leute jetzt einmal einen Tag länger zu Hause bleiben als früher. Daß die Verhältnisse der Arbeiter namentlich in den letzten Jahren schlechter geworden seien, trifft nicht zu; es ist im Gegentheil sehr viel geschehen, um sie zu erleichtern. Die Löhne sind gestiegen. Da bei steigender Konjunktur die Nachfrage nach Arbeitern größer wird, müssen nach dem ehernen Gesetz von Angebot und Nachfrage die Löhne steigen. Gegen die Forderung, den jungen Leuten unter 18 Jahren die Arbeit in Bergwerken zu verbieten, würde ich nichts einzuwenden haben. Aber was sollen die jungen Leute vom 14. bis 18. Jahre anfangen? Das Nullen der Wagen bat bei allen Strikes eine große Rolle gespielt. Die Berg werksbesitzer glauben, diese Art Strafe nicht entbehren zu können, weil sie sonst niemals reine Kohle erhielten, sondern ein Gemenge, das ganz unverkäuflich ist. An dem Nullen der Wagen hat der Berg werksbesitzer nicht das geringste Interesse, weil die dabei einbehaltenen Beträge den Knavppschaftskassen zufließen. Der Bergbau ist ein ständiger Kampf des Arbeiters mit den Naturgewalten, und daraus ergeben sich die Unfälle. Es giebt Unfälle, welche die Kunst des Arbeiters und die Sorgfalt des Bergwerksbesitzers nie⸗ mals ganz verhüten wird. 45 % aller Unfälle sind auf Stein⸗ und Kohlenfall zurückzuführen, der nicht vorauszusehen ist. Man nimmt ja an den Vorsichtsmaßregeln beständig Ver⸗ besserungen vor; aber Vollkommenes erreichen wir nicht. Ferner werden Unfälle durch Verschulden oder Unvorsichtigkeit der Arbeiter hervorgerufen. Auf die Schuld der Arbeitgeber sind nur 1,10 % de Unfälle zurückzuführen. Die von den Arbeitern selbst gewählten Delegirten halte ich nicht für nöthig, sondern für schädlich. Die berg polizeiliche Aufsicht wird in Preußen, Sachsen und Bayern biel intensiver geübt als in England. Nach dem Bericht der Gewerbe⸗Inspektoren, den die Sozialdemokraten stets durch eine pessimistische Brille zu lesen pflegen, entfallen auf jede Schachtanlage 25 bis 26 Revisionen im Jahr. Neuerdings sind in Preußen sogenannte Ober⸗Einfahrer neben den Revierbeamten und Assessoren angestellt worden, und diese Einrichtung hat sich gut bewährt. Wenn der Abg. Sachse gemeint hat, die Berg⸗ werksbeamten wollten sich bei den Bergwerksbesitzern lieb Kind machen, um einmal Privatbeamte zu werden, so ist gerade das Gegentheil der 8 Die Revisoren sind großentheils den Privatbeamten entnommen. er Staat hat die besten Beamten den Zechen wegengagiert, und diese Beamten haben im Staatsbetrieb eine viel bessere Stelle als im Privatbetriebe. Die nach England, Belgien und Frankreich entsandte Enquste⸗Kommission hat berichtet, daß die Arbeiterdelegierten in England nur Ausstellungen machen an den Betriebseinrichtungen, die die Bergwerksbesitzer zu unterhalten haben. Aber die Aus- stellungen an den Dingen, die die Arbeiter selbst zu 5‧7 halten haben, ganz verschweigen. 40 % der Unfälle werden durch die Schuld der Arbeiter herbeigeführt; diese Zahl würde auch dadurch nicht vermindert werden, daß in geheimer Wahl Delegirte gewählt würden. Es würden nicht ruhige und besonnene Elemente gewählt werden, sondern die Schreier und Hetzer. Die Arbeiter haben zur Auf. sicht auch nichr die nothwendige berufliche und theoretische Vorbildung. Wenn der Abg. Sachse gemeint bat, 3 ließe sich durch kapitalistische veen beeinflussen, so muß ich das zurückweisen. Der preußische taat ist, wie seine ganze Vergangenheit zeigt, stark genug, um allen kapitalistischen Bestrebungen mit Erfolg zu widerstehen, wenn sie würden. Aber diese Bestrebungen sind nicht da. Irren ist ja mensch⸗ lich, auch Revierbeamte koöͤnnen irren. Wenn die von dem Vorredner vor⸗ gebrachten Anklagen zur Kenntniß der Aufsichtsbehörde gekommen und begründet wären, dann würden die angeschuldigten Revierbeamten auch nicht einen Tag länger im Dienst geblieben sein. Ebenso unrichti ist die Behauptung, daß die Revierbeamten durch betrügerische Man pulationen bei der Revision getäuscht würden. Im Fabiikinspektoren bericht befindet sich auch nicht ein einziges ungünstiges Urtheil, soweit es den Bergbau betrifft. Der Vorredner hat von den hohen Dividenden gesprochen. Die Löhne der Arbeiter sind in einem weit höheren Maße gestiegen als die Dividenden. Ich kenne ein Dutzend Gruben, die noch gar keine Dividende bezahlen. Dieselben Details, die der Vorredner den Landesgesetzen zur Last legt, können ebenso gu unter einem Reichsgesetz vorkommen. An dem Aufbau der Knapp schaftskassen, die durch die neue Sozialgesetzgebung auf einen ganz anderen Boden gestellt worden sind, jetzt schon wieder zu rütteln, empfiehlt sich nicht. Nach dem preußischen Berggesetz von 1865 haben sich die meisten deutschen Staaten, so vor allem die füddeutschen Staaten, gerichtet; der Geltungsbereich des preußischen Gesetzes ist also ein recht großer. Daneben steht das sächsische Bergrecht, welches auch für Sachsen⸗Weimar maßgebend 1 Die Unterschiede ischen dem preußischen und 88
88
roomane sind sebr spannend erzählt. H. Hübner haben die Erzählung mit reizvollen, eigenartigen Zeichnungen
.
sächsischen Recht sind aber nicht so sehr erheblich. In einigen Staaten besteht allerdings noch das alte Bergregal, so in Mecklenburg und Reuß. Eine Vereinheitlichung erscheint schwer, ist aber nicht unaus⸗ Bezüglich des Polizeirechts gehe ich nicht soweit, den Landes⸗ ehörden alle ihre bisherigen Befugnisse zu lassen, es sind zablreiche Bestimmungen darüber wohl der Aufnahme in ein allgemeines Reichs⸗ gesetz fähig; was aber unbedingt den Einzelstaaten verbleiben muß, ist die Ausführung der bergpolizeilichen Vorschriften, so mannigfaltig sind die Verhältnisse; daher läßt sich die Ausübung der Bergpolizel nicht über einen Kamm scheren.
Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Bei der vorgerückten Stunde ist es nicht mehr möglich, auf alle Einzelheiten der Debatte einzugehen. Wir haben s. Z. bei der Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die betreffende Resolution gestimmt und ein einheitliches Bergrecht ver⸗ langt. Zur zivilrechtlichen Seite hat der Antragsteller zahlreiche Aus⸗ führungen gemacht. Nach der sozialen Seite hin muß geltend ge⸗ macht werden, daß die Arbeiterwohlfahrtsgesetzgebung Reichssache sein soll. Deutschland ist ein einheitliches Wirthschaftsgebiet, des⸗ halb sollen auch dessen Verhältnisse thunlichst einheitlich geregelt werden. Ist eine eimnheitliche Berggesetzgebung für Preußen möglich, dann wird sie es auch für ganz Deutschland sein. Der Antragsteller hat weniger die Einheitlichkeit betont als die positiven Forderungen dargelegt, die in diesem Gesetz zur Feststellung kommen sollen. o lange wir keinen Entwurf vor uns haben, sind diese
orderungen akademisch. Ich will mich aber keineswegs dagegen aus⸗ prechen. In Bezug auf unsere konkreten Forderungen für Berg⸗
arbeiterschutz weise ich auf unsere Erklärung im preußischen Ab⸗
geordnetenhause hin. Wir haben auch die Reform der Knappschafts⸗ kassen verlangt und die Vornahme der Wahl der Knappschafts⸗ ältesten in geheimer Abstimmung. Auch darf der Bergarbeiter seine Knappschaftskassenbeiträge nicht verlieren, wenn er in ein
anderes Revier verzieht. Wir sind auch für Mitwirkung der Arbeiter bei der Handhabung der Aufsicht eingetreten.
1 3 Als eine gesetzliche Bestimmung dieses Inhalts in Preußen nicht zu erreichen war, habe ich verlangt, daß man wenigstens Versuche in dieser Richtung mache, und das verlange ich auch heute noch. Ich bitte, wenigstens dem Antrage zuzustimmen, daß ein einheitliches Berggesetz eingebracht wird; daß es noch in dieser Session vorgelegt werden wird, glauben ja die Herren Antragsteller von der äußersten Linken selbst nicht.
Hierauf wird die Erörterung abgebrochen. Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donners
3 1 Uhr (Gewerbeordnungsnovelle).
Die wohlbekannte „Illustrierte Unterhaltungs⸗ bibliothek“ des Verlages von Carl Krabbe in Stuttgart hat durch die neu erschienene Erzählung „Udo in England“ von
Marie von Bunsen sowie einige andere Novitäten eine interessante
Folge erhalten. Die Verfasserin der vorgenannten Erzählung, welche das Leben aller Stände, namentlich der obersten, in London und in der Provinz aus eigener Erfahrung kennt, führt den Leser in ebenso fesselnder wie ansprechender Weise in dasselbe ein. Das Leben auf
den großen Adelssitzen, die Parlamentssessionen, die Klubs, die 88 religiösen Versammlungen, das Sportwesen, diegroßartigen gemein⸗
nützigen Institutionen und die Betheiligung der vornehmsten Persön⸗ lichkeiten an denselben erfahren eine eingehende Würdigung, sodaß man die Erzählung als ein Sittengemälde aus dem modernen Eng⸗ land bezeichnen darf. Aber auch die in dasselbe verflctenen Liebes⸗
Die Verfasserin selbst und
illustriert. (Pr. geb. 3 ℳ)
Neu erschienen sind in der obengenannten Krabbeeschen illustrierten Unterhaltungs⸗Bibliothek ferner: „Die Macht der Stunde“ und „Vroni“, zwei Novellen von Paul Heyse, illustriert von Fritz Reiß. Pr. geh. 2 ℳ, in Lederband 3,50 ℳ — Beide, mit noch immer schöner, jugendlich bieg⸗ samer Sprache geschriebenen Novellen zeigen den Dichter wiederum als
feinsinnigen Zergliederer der Frauenseele unter den Wirkungen heißer Liebesleidenschaft. Fritz Reiß hat das Büchlein aufs schönste ge⸗
schmückt: die erste, in Italien spielende Erzählung begleitet er mit farbenprächtigen Aquarellen, zu der anderen zeichnete er, dem Dichter
folgend, naturfrische Dorfbewohner, und in sinniger Weise rahmt er
die Geschichte von der „Vroni“ mit einer Herbstzeitlose und einer Von Carl Th. Richter.
Distel ein.
Magdalena Illustriert von
. 8 Schlittgen. Pr. geh. 2 ℳ — Diese Erzählung schildert das
chicksal eines jungen Mädchens, das, in früher Jugend bereits auf
sich selbst angewiesen, dem Taumel der Leidenschaft und den Einflüsterungen
eines Verführers unterliegt und sich dann lange nicht zu erheben vermag. Später sucht sie stitrich Läuterung in der Liebe zu einem Jugendgespielen, einem Künstler, der sie zuerst nicht wieder erkennt. Beide büßen für ein kurzes Glück mit raschem, erlösendem Tode. Trotz der realistischen Darstellung ist der Hergang in zarter, poetischer Weise psychologisch motiviert; das Großstadtleben, welches den Hinter⸗ rund bildet, und sämmtliche, in der Erzählung auftretenden Personen sünd lebenswahr gezeichnet.
„Vronele“ und „Tannenreis“, zwei Geschichten aus dem Bauernleben im Schwarzwalde, von Arthur Achleitner t(illustriert von F. Reiß; Pr. geh. 1. ℳ), deren weibliche Hauptfiguren wie ihre Umgebung von dem beliebten Erzähler lebensfrisch und anziehend charakterisiert sind.
„Die Hexe“ und „Arme Anna Feodorowna“ von
erbert Föhrbach, zwei Dorfgeschichten, von denen die eine in itthauen, die andere in Rußland spielt. Sie schildern die Schick⸗ sale armer Mädchen, die leidenschaftlich und ohne irgend welche Aussicht auf eine glückliche Zakunft für höher stehende Männer entbrennen und schließlich ihre Liebe mit dem eigenen Untergang büßen müssen. (Mit Illustrationen von E. Klein; Pr. geh. 1 ℳ)
In neuer Auflage liegt auch Ernst von Wolzogen’'s be⸗ kannte, in einem Thüringer Pfarrhause spielende Erzählung „Die Gloriahose vor, welche zu dem Besten gehört, was der beliebte humoristische Schriftsteller und Theaterdichter hervorgebracht hat.
(EIllustriert von Fritz Reiß, Pr. geh. 1 ℳ)
Endlich sind im Krabhe'schen Verlage auch noch Hackländer’'s „Namenlose Geschichten“ in einer neuen illustrierten Auflage erschienen (zwei Bände, mit 300 Illustrationen von Fritz Bergen; geh. 9 ℳ, geb. 11 ℳ). Sie bedürfen eigentlich keiner Empfehlung mehr, denn in Hackländer’s Schrifren waltet eine Kraft der Darstellung und eine dichterische Phantasie, welche sie nirgends langweilig erscheinen und nicht veralten läßt. Die Romane „Europaisches Sklavenleben“, „Eugen Stillfried“, „Künstler⸗ roman“, „Der letzte Bombardier“, „Handel und Wandel“, „Augen⸗ blick des Glücks“, „Tannhäuser“, besonders auch die Soldaten⸗ geschichten üben noch jetzt denselben Reiz aus wie zur Zeit ihrer Entstehung. Durch die vinzugefügten Illustrationen haben sie auch einen gefälligen äußeren Schmuck erhalten.
— Im Verlage von Greiner u. Pfeiffer in Stuttgart ist ein kleines Bändchen Dichtungen von Eugen Hane, „Kindermund“ betitelt, erschienen. Was an unbewußten, drolligen Wahrheiten so häufig von Kinderlippen laut wird, ist hier in knappe Reime ge⸗ bracht und wird für Freunde der kleinen Leute eine dankenswerthe Weihnachtsgabe sein. 8
— Spruch⸗Abreiß⸗Kalender für das christliche Haus 21. Jahrgang 1900. Druck und Verlag von Fr. Richter in Leipzig. Pr. 60 J. — Beim Eintritt in das dritte Jahrzehnt seines Be⸗ stehens erscheint dieser Kalender nach Inhalt und Form in wesentlich erweiterter und verbesserter Gestalt. Während er bisher nur mit einem Spruch aus der Bibel und mit einem Liedervers an jedem Morgen seine Freunde begrüßte und sie einlud, vor Beginn ihres Tagewerks Herz und Sinn nach oben zu richten, wird jetzt auf der Rückseite eines jeden Blatts eine kurze, kernige, volksthüͤmliche
Betrachtung und Auslegung des auf der Vorderseite stehenden Gottesworts dargeboten, die in stiller Abendstunde, nach des Tages Arbeit und Mühe, den Christenherzen Trost und Frieden, Kraft und Erbauuag spenden soll. Oberpfarrer Dr. Bienengräber in Meerane hat diese Neubearbeitung in sinniger, zu Herzen gehender Weise ausgeführt. Die Sprüche und Verse sind von ihm selbständig ausgewählt und die 365 Betrachtungen ebenfalls von ihm verfaßt. Dieser Abreißkalender bildet somit ein kleines, in christlichem Geiste zusammengestelltes Erbauungsbuch, wie es in dieser Form bisher nicht existierte. Wie der Inhalt, so hat auch die Ausstattung des Kalenders eine Verschönerung erfahren. Die von Künstlerhand hergestellte Rückwand zeigt über blühenden Lilien eine Gruppe musi⸗ zierender und singender Engelsgestalten von höchster Anmuth und wohl geeignet, die Seele zur Andacht zu stimmen. In dieser gefälligen Ausstattung und mit dem erweiterten Inhalt wird der Kalender sich ohne Zweifel zu seinen alten Freunden noch viele neue gewinnen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 48 vom 29. November 1899.) Pest.
Oesterreich. Der aus Santos mit ungefähr 50 000 Säcken Kaffee gekommene österreichische Lloyddampfer „Berenice“, an dessen Bord Pesttodesfälle vorgekommen waren, befand sich nach einer am 13. November eingegangenen Depesche noch immer bei der Kap Ver⸗ dischen Insel Sao Thiago. Ein weiterer Pestfall war gleich⸗ zeitig von dort gemeldet.
Portugal. In den Tagen vom 10. bis 16. November sind aus Porto amtlich 3 (1), 1 (1), 1 (1), 2 (1), 5 (1), 2 (1), 2 (2), im Ganzen sonach 16 Erkrankungen (und 8 Todesfälle) an der Pest gemeldet. Außerdem ist am 15. November eine Pesterkrankung aus dem Orte Villa Nova de Gaya an linken Ufer des Duro an⸗ gezeigt worden.
Im Pestspital Bomfim befanden sich am 16. November 8” e und 24 Frauen, darunter insgesammt 13 schwerkranke
ersonen.
Egypten. In der Woche vom 11. bis 17. November sind in Alexandrien Pestfälle nicht festgestellt worden. Die ärztlichen Ueberwachungsmaßregeln bei Abfahrt der Schiffe im Hafen von Alexandrien sind am 13. November aufgehoben worden, auch ist von diesem Tage ab der Vermerk über die gest auf den Schiffspässen in Wegfall gekommen.
Réunion. Vom 1. bis einschließlich 10. November sind 2 tödtlich verlaufene Fälle an Pest festgestellt.
Madagaskar. In Tamatave sind vom 30. Oktober bis it 6. November 9 Erkrankungen und 5 Todesfälle an Pest vor⸗ gekommen.
Mogambique. In Magude zeigen sich nach einer Mit⸗ theilung vom 19. Oktober zwar wenige Fälle von Pest, doch dehnt sich die Krankheit langsam in der Richtung auf das Innere aus.
In den Vorstädten von Lourenço Marques war nach der⸗ selben Mittheilung damals nur ein pestverdächtiger Krankheitsfall vorgekommen, der aber doch der Regierung Veranlassung gegeben hatte, das Haus zu verbrennen.
Brasilien. In Santos waren bis zum 27. Oktober an⸗ geblich nur 13 Erkrankungen an der Pest vorgekommen, weshalb dort die amtliche Diagnose noch angezweifelt wird. Indessen ist laut Beschlusses des Ministers für Justiz und Inneres vom 19. Oktober den aus Santos kommenden Schiffen verboten, einen der anderen brasilia⸗ nischen Häfen anzulausen.
Paraguay. Die Sicherheit der Berichterstattung über die in Asuncion vorgekommenen Pestfälle leidet zufolge einer Mittheilung vom 3. Oktober darunter, daß ein Theil der Aerzte die Seuche nicht als Pest ansieht. Die argentinischen Aerzte haben insgesammt 65 bis 70 Pesterkrankungsfälle, davon etwa 40 seit ihrer Ankunft am 14. September, durch eigene Beobachtung festgestellt. Bei 10 Todes⸗ fällen seit dem 14. September ist durch die Leichenöffnung die Pest von ihnen nachgewiesen worden; daß noch mehr Todesfälle seit⸗ dem zu verzeichnen sind, wird angenommen; 6 am 2. Oktober ent⸗ deckte Neuerkrankungen haben sich klinisch unzweifelhaft als Pest erwiesen. Auch sind bis in die letzten Tage wiederholt todte Ratten in verschiedenen Stadttheilen aufgefunden worden, deren bakteriologische Untersuchung das Vorhandensein großer Mengen von Pestbazillen ergeben hat. Der Charakter der Epidemie ist in den letzten Tagen insofern ernster geworden, als sich dieselbe von den ursprüng⸗ lichen drei Herden auf verschiedene Häuser in der Stadt ausgebreitet hat, sodaß die Bekämpfung erschwert wird.
Nach Mittheilungen des consejo nacional de higiene in Asuncion sind dort vom 12. bis 17. Oktober 2 erwiesene Er⸗ krankungen an der Pest, 4 pestverdächtige Krankeitsfälle und 1 Pest⸗ todesfall vorgekommen.
8 ] Cholera.
Britisch⸗Ostindien. Kalkutta. In der Zeit vom 15. bis
28. Oktober sind 18 Personen an der Cholera gestorben.
Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in der Zeit vom 1. bis 31. August in Buenos Atres 1 Erkrankung (und 1 Todesfall), vom 15. bis 21. Oktober in Havanna 24 (8) und in Matanzas 0 (1), vom 1. bis 21. Oktober in Santiago 6 (1), vom 8. bis 14. Oktober in Curagçgao 1 (1), vom 21. Oktober bis 9. November in Key West 73 (6), vom 24. Oktober bis 6. November in Miami 54 (3), vom 26. Oktober bis 6. November in New Orleans 20 (5), vom 1. bis 10. Oktober in Orizaba 16 (25), vom 5. bis 26. Oktober in Vera Cruz 21 (9), vom 3. Oktober bis 1. No⸗ vember in Jackson 49 (5), ferner vom 10. bis 16. Oktober in Tuxpan 5 Todesfälle, am 25. Oktober in Flora (Mississippi) Gelbfieber ohne Angabe der Fälle; ferner wurden auf Schiffen gemeldet vom 8. bis 14. Oktober in Guanta⸗ namo (Cuba) 1 Fall, vom 8. bis 21. Oktober in Sant iago de Cuba 5 Fälle, vom 22. bis 28. Oktober in Mobile Bay (Alabama) 3, vom 15. bis 21. Oktober in Havanna 4, darunter 1 Todesfall, und vom 22. bis 28. Oktober aus Savannab (Georgia) 1 Todesfall auf See wahrscheinlich an Gelbfieber.
Verschiedene Krankheiten.
Pocken: Madrid 2, St Petersburg 5, Warschau 7 Todesfälle; Reg.⸗Bez. Königsberg, Antwerpen (Krankenhäuser) j 5, New York 3, Prris 6, St. Petersburg 29, Warschau (Krankenhäuser) 9 Erkrankungen;
lecktyphus: St. Petersburg, Warschau (Krankenhäuser) je 3 Er⸗ krankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 9 Erkrankungen; Genick⸗ starre: New York 2 Todesfälle; Milzbrand: Moskau, New York, Rom je 1 Todesfall; Varizellen: Budapest 69, Wien 76 Er⸗ krankungen; Keuchhusten: Reg.⸗Bez. Schleswig 30, Hamburg 43, Kopenhagen 27, Wien 24 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, London 18, New York 5, St. Petersburg 2 Todesfälle; Kopenhagen 42, St. Petersburg 31 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Schleswig 49, München 23 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchschnitt aller deutschen Be⸗ richtsorte 1886/95: 1,15 %): in Bamberg, Fürth, Karlsruhe, Nürn⸗ berg, Offenbach, Würzburg Erkrankungen kamen zur Meldung in Breslau 127, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 115, Düsseldorf 192, Hildesheim 172, Königsberg 367, Stettin 822, Trier 405, Wies⸗ baden 184, in Nürnberg 212, Budapest 75, New York 140, St. Petersburg 108, Wien 202 — desgl. an Scharlach (1886/95: 0,91) % :in Dulsburg — Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 61, Breblau 22, im Reg.⸗Bezirk Königsberg 131, in Hamburg 47, Buda⸗ pest 52, Christiania 34, Edinburg 22, Kopenbagen 85, London Krankenhäuser) 334, New York 116, Paris 61, St. Petersburg 69, Wien 43 — desgl. an Diphtherie und Croup (1886,95: 4,27 %): in M.⸗Gladbach, Krefeld — Erkrankungen wurden gemeldet in Bexlin 103, im Reg.⸗Bez. Düsseldorf 101, in Hamburg 25, Kopenhagen 49, London (Krankenhäuser) 219, New York 196, Paris 49, St. Peters⸗
1 8
diesen Umstüänden deimnade einem
burg 121, Stockholm 128, Wien 56 — desgl. an Unterleibstyphus (1886/95: 0,75 %): in Bochum — Erkrankungen kamen zur Anzeige
in London (Krankenhäuser) 73, New York 72, Paris 84, St. Peters⸗ burg 129.
Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter über⸗
ständigen Schweinen ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet
worden vom Schlacht⸗Viehhofe zu Dresden am 29. November.
Handel und Gewerbe.
Der Kaiserliche Senat für Finland hat bestimmt, daß für ungemahlenen Mais, welcher bis zum 1. Juni 1900 nach Finland eingeführt wird, weder Zoll noch eine Schiffahrtsabgabe zu erheben ist.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Gelegenheit zur Anlage einer Papier⸗ und Kartonfabrik im nördlichen Kaukasien.
In den weiten Gefilden Nordkaukasiens werden jährlich große Mengen von Leinsaat geerntet, deren Werth sich auf 8 bis 10 Millionen Rubel beläuft. Nachdem die Eingeborenen den Flachs mit Hilfe von Mähmaschinen geschnitten und ihn dann gedroschen haben, um das Herausfallen der Körner zu bewirken, benutzen sie die Stengel als Feuerungsmaterial für die Lokomobilen. Sie wissen nicht, daß das Flachsstroh, welches sie in dieser Weise vergeuden, unter anderem ein vorzügliches Material zur Anfertigung von zwei dort verhältnißmäßig recht theuren Gegenständen, von Papier und Pappe, bildet. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Anlag einer Papierfabrik in jener Gegend sehr gewinnbringend sein; be sonders günstig für ein industrielles 1SSee. dieser Art liegt der Koubanfluß, der jenes mit Flachs bestellte Gebiet durchschneidet
(Nach einem franz. Konsulatsber., veröffentlicht im „Moniteur officiel“.) 8
Italien.
Zölle in Eritrea. Durch Königliche Verordnung vom 18. Oktober d. J. ist die Kolonial⸗Regierung von Eritrea ermächtigt worden, von sudanesischen Erzeugnissen bei der Einfuhr in die Kolonie einen Zoll bis zu 5 % vom Werth zu erheben. ufficiale“ vom 15. November 1899.) “
“
Spanien.
Zolltarifierung von Waaren. Thomasschlacke unter⸗
liegt dem Zollsatz der Tarifnummer 5 (Steine und Erden zur Ver wendung in der Industrie ꝛc. — Minimalsatz 0,20 Peseta für den
Doppelzentner). — Maisgries fällt unter die Tarifnummer 334
sebe nag⸗ ꝛc. — Minimalsatz 28 Pesetas, Vertragssatz 20 Pesetas ür den Doppelzentner). (Verfügungen der General⸗Zolldirekion, Eco de las aduanas.)
Verbot der Zerealienausfuhr aus dem Vilajet Erzerum
Die ottomanische Regierung hat beschlossen, die Ausfuhr von Zerealien aus dem Vilajet Erzerum bis zur nächsten Ernte zu ver bieten. Eine Ausnahme von dieser Maßregel soll zu Gansten der jenigen Zerealien gemacht werden, die auf Grund früher ab geschlossener Kontrakte “ 8
.“ 8 1e“ 8b
Serbien.
Zolltarifierung von Waaren. Schnallen, eiserne verzinnt, verzinkt, überhaupt metallene, sind, wenn meh als 25 Stück auf 1 kg gehen, als Kurzwaaren nach T.⸗Nr 349 zu verzollen (allgemeiner Satz 1,50 Din., vertragsmäßig 0,35 Din.
1 kg). Gehen nur bis zu 25 Stück auf 1 kg, so werden sie nach dem Metall, aus dem fie hergestellt sind, behandelt.
Vaselin in Fässern und in Schachteln von 1 kg und darü sund nach T.⸗Nr. 274 (allgemeiner Satz 12 Din., Vertragssatz 10 Din ür den Doppel⸗Zentner) zu verzollen. In Tiegeln, SdHachteln un
anderen kleineren Gefäßen von weniger als 1 kg Gewicht oder auch
parfümiert, als Spezialität in Originalverpackung, ist Vaselin a Arzneimittel und Parfümerie nach T.⸗Nr. 244 (allgemeiner 125 Din., Vertragssatz 100 Din. für den Doppel⸗Zentner) zu b handeln.
Kreolin und Lysol sind wie reine Karbolsäure nach T⸗Nr. 22 eee Ih Satz 55 Din., Vertragssatz 45 Din. für den Doppel entner) zu verzollen. (Verfügungen des serbischen Fi Ministeriums.)
““ Schweden. 8 1““ Zolltarifierung von Taschenuhren. Gemäß einer T fügung der schwedischen General⸗Zolldirektion sind Taschenndren mit anderem als goldenem Metallgehäuse, die bisher einem Zoll vdon 50 Oere für das Stück unterlagen, künftig, wenn die Gedäuse mit einem schwachen Goldüberzug verseben sind, wie die g Taschenuhren mit 1 Krone für das Stück zu verzollen. (S
Handelsamtsblatt.) “ 8—
Der Schiffsverkehr im Hafen vdon Jahren 1892 bis 1898.
Der Schiffsverkehr hat seit der im Jahre 1894 erfolgten Er⸗ öffnung des Freihafens den Kopendagen an diesem Handelsplaß be⸗ ständig zugenemmen. Im Jahre 1885 derkehrtes in Korendagen (einschl. Freihafen) 17 181 Schiffe, darunter 8705 Dampfer, 1888 18 769 Schiffe (darunter 9794 Dampfer), 1897: 20 571 (darunter 10 395 Dampfer) und 1888: 24 118 Schöfe U 11 075 Dampfer). Im Verlauf don dier Jahren dst dirr Zabl der Schiffe um 6835 gestiegen.
Der Schiffszahl entsprechend ist, anch der regfstrierte Tonnen⸗ ebalt gewachsen; er betrug 1885: 2 911 248. 1888: 3 180 882 1885
845 779 und 1898: 4 365 717.
Im Jahr 1882 dezifferte sich der Schifsverkehr au 18 388 Schiße
mit 2511 551 t, 1893: 17 085 Schiffe mit 2 518 745 17 832 Schiffe mit 2 911 341 t. (Nach einer Mittbei zösischen Gesandtschaft in Kopenbagen, derbFentkicht im offleiel du commeroe“*).
Omntangr
Zündhdolz-⸗Monopol in Venehuela.
Durch Gesetz vom 16. Mai 1839 iVst die Moncrolbrruagg der Züͤndhelefabrikatlne bestimmt worden (okr. Deutsch. Dand e 1899, Augustheft). Das Gesetz ist indessen des eht nüicht in Mink. samkeit getreten, da die Frage der Entschädir molche an dir de⸗ stehenden Zünddollfadriken iu hablen ist — dM. 3 Diese Fabriten, unter idnen cine deutsche, ardeiden =q1 weiter. Die Einfu—hr von Zündhöüpern ist durch die — bereits seit mehreren Jabhren derboten. — Dars I N. Oeoermea an der Zünddolzfabrikation in Veuezacla bechränkr * A Ser⸗ rung gewisser, zur Fabrikattoag erforderlicher Dragen. Oeme Amermag hat ader auch nach dem werklichen Inkratttreden des WMonamdeTesazen Aussicht auf Fortbesteden.
“ Handel und Finanzen in Hattk.. “ Die schlechte Geschäftslage in — Rn X&r Hauod n durch die niedregen Kaseepreise en Carera und Amer Aubade⸗ zoll auf Kasfee in Hode don 88T Hohar *r 200 Piund Pwmemt water Arnhuhrderden eicd Semnd Derend⸗ “
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