Die Konzert⸗Direktion Hermann Wolff zeigt für die nächste Woche folgende Konzerte an: Sonntag: Philharmonie: Mittags 12 Uhr. Generalprobe zum V. Philharmonischen Konzert (Beethoven⸗Abend); Dirigent: Arthur Nikisch; Solist: Eugen d'Albert; Saal Bechstein: Einzige Soirée des Humoristischen Ge⸗ sangs⸗Quartetts Beamt aus Brünn; Mitwirkung: Alfred Holy (Harfe); Beethoven⸗Saal: Konzert der Berliner Liedertafel (Chor⸗ meister: A. Lendee); Mitwirkung: g.-x; Hof⸗Opern⸗ sängerin Frau Helen Lieban⸗Globig; Sing⸗Akademie: II. Lieder⸗ und Balladen⸗Abend von Eugen Gura. — Montag: Phil⸗ harmonie: V. ,S Konzert (Beethoven⸗Abend); Dirigent: Arthur Nikisch; Solist: Eugen d'Albert; Saal Bechstein: Klavier⸗Abend von Johannes Magendanz. — “ Saal Bechstein: Konzert der Sängerin Nina Faliero; Mitwirkung Fer⸗ dinando Frasnedi (Cello). — Mittwoch: Saal Bechstein: Klavier⸗ Abend von José Vianna da Motta; Beethoven⸗Saal: II. Populäres Konzert (Brahms⸗Abend) von Elisabeth Jeppe; Mitwirkung: Franz
enry von Dulong A Professor Waldemar Meyer (I. Violine), ax Heinecke (II. Violine), Dagobert Loewenthal (Viola), Albrecht Löffler (Cello) und Ad. Littmann (Horn); Sing⸗Akademie: II. Konzert des Violin⸗Virtuosen Mieczyslaw Natrowski; Mitwirkung: Jeanne Golz (Gesang). — Donnerstag: Saal Bechstein: Lieder⸗Abend von Elia Norring; Beethoven⸗Saal: Lieder⸗Abend von Emmy Palmar; Sing⸗Aka⸗ demie: en des Violin⸗Virtuosen Alfred Wittenberg mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester; Mitwirkung: Vera Goldberg (Gesangh; hilharmonie: Konzert zum Besten der Volkskindergärten des erliner Fröbel⸗Vereins; Mitwirkung: Frau Jeanette Grumbacher⸗ de Jong, Frau Dr. Haufes „Burska, der Frauen ⸗Orchester⸗ Verein, das Holländische Trio und der Erck'sche Männer⸗ Gesangverein. — reitag: Saal Bechstein: Konzert von lene Obronska (Klavier) und Ella Gerhardt. (Gesang); Beethoven⸗Saal: II. Abonnements⸗Konzert des Böhmischen Streichquartetts der Herren Carl Hoffmann (I. Viol.), Joseph Suk (II. Viol.). Oecar Nedbal (Bratsche) und Professor Hans Wihan (Cello); Sing⸗Akademie: Konzert des Cellovirtuosen Joseph Malkines. — Sonnabend: Saal Bechstein: Konzert des Sängers Hjalmar Arlberg; Mitwirkung: Frau Norman⸗Neruda (Lady Hallé) und Jo⸗ hanne Stöckmarr (Klavier) aus Kopenhagen; Beethoven⸗Saal: II. Konzert der Sängerin Cécile Roesgen⸗Liodet; Sing⸗Akademie: Konzert der Sängerin Wilma Sanda; Mitwirkung: Königlicher Kammermusiker W. Herbort (Flöte).
Mannigfaltiges. Berlin, den 9. Dezember 1899.
Der Magistrat setzte in seiner gestrigen Sitzung die Be⸗ rathungen zur Feftstellung des Stadthaushalts⸗Etats für das Jahr 1900 fort. — it Rücksicht auf die neue Gerichtsorganisation für Berlin und Umgebung hat der Magistrat eine allgemeine Verfügung an die einzelnen Verwaltungen erlassen, in welcher dieselben ange⸗
wiesen werden, gemäß §§ 38, 40 der Zivilprozeßordnung, bei Abschluß von Verträgen durch ausdrückliche Vereinbarung die Zuständigkeit des Amtsgerichts „Berlin⸗Mitte“ für Rechtsstreitigkeiten der Stadtgeweinde Berlin festzusetzen, soweit dies zulässig und ein ausschließlicher Gerichts⸗ tand nicht begründet ist. Insbesondere sei eine solche Vereinbarung ür alle auf längere Dauer berechneten Vertragsverhältnisse der Stadt⸗ emeinde von Wichtigkeit. Die städtischen Einzelverwaltungen werden ufgefordert, dies bereits jetzt nicht nur beim Neu⸗Abschluß von Ver⸗ ägen, sondern auch bei einer etwaigen Revision derselben zu beachten. Es soll hierdurch einer abweichenden Rechtsprechung mehrerer Gerichte über Angelegeuheiten der Stadtgemeinde entgegengewirkt werden.
6
Der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen güns gestern im Reichs⸗Versicherungsamt unter Vorsitz des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Herzog seine General⸗ versammlung ab, der u. A. der Präsident der Verwaltung des Invalidenfonds, Dr. Rösing, der Direktor Dr. Sarrazin und der Geheime Regierungsrath Dr. Zacher vom Reichs⸗Versicherungs⸗ amt, der Geheime Ober⸗Regierungsrath, Professor Dr. Post von der Gewerbeabtheilung des Ministeriums für Handel und Ge⸗ werbe sowie der Vorsitzende der städtischen Armendirektion, Stadtrath Dr. Münsterberg beiwohnten. Aus Dresden war der Geheime Rath Böhmert erschienen. Der Verein hat im letzten Jahre 40 Mitglieder durch Tod und Austritt verloren und 89 Mitglieder neu gewonnen; er zählt jetzt deren 1126. Darunter befinden sich 234 Behörden, Körperschaften und Vereine, 202 Aktien⸗ und industrielle Gesellschaften, 6 ständige und 684 Passivmitglieder, und zwar 215 in Groß⸗Berlin, 264 in den ; Provinzen, 198 in den übrigen Staaten Deutschlands und im Auslande. Den Ein⸗ nahmen aus Beiträgen und Zinsen in Höhe von 16 696 ℳ standen 12 660 ℳ Ausgaben gegenüber. Das Hauptorgan des Vereins, „Der Arbeiterfreund“, der in 1245 Exemplaren abgesetzt wurde, verursachte eine Aufwendung von 6309 ℳ. Die „Socialcorrespondenz“ wurde mit 2000 ℳ unterstützt. Zu den Kosten der Zentralstelle für Wohlfahrts⸗ einrichtungen zahlte der Verein 2000 ℳ Auch die hiesige öffentliche Lesehalle in der Neuen Schönhauserstraße erhielt eine Subvention. Der Zentralverein verfügt z. Z. über ein Vermögen von 96 423 ℳ, wovon 20 000 ℳ unveräußerliche Legate sind. Die Thätigkeit des Zentralvereins war im wesentlichen darauf gerichtet, ein Zusammen⸗ wirken aller das Arbeiterwohl bezweckenden Vereine und Gesellschaften zu fördern und eine Uebersicht über die Leistungen und Re⸗ sultate dieser Vereinsthätigkeit zu gewinnen. „Eine besondere Kommission ist mit der Aufgabe betraut worden, eine Enquste über die Aufwendungen zu veranstalten, die von Unternehmern zu Gunsten ihrer Arbeiter gemacht sind. Die Kommission hat zunächst die Provinz Hannover nach dieser Richtung hin bearbeitet; die Enquöte durch Fragebogen ist abgeschlossen und die statistische Bearbeitung im Gange. Von dem Ergebniß derselben soll es abhängen, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Bei der Neuwahl zum Vorstand wurden der Wirk⸗ liche Geheime Rath Dr. Herzog, der Staats⸗Minister Herrfurth und der Geheime Regierungsrath Dr. Becker wieder⸗, der Geheime Ober⸗ Regierungsrath, Professor Dr. Post neu gewählt. Neu in den Aus⸗ schuß traten Dr. Martius, Stadtrath Dr. Münsterberg, Landesrath Brandts⸗Düsseldorf und Fabrikbesitzer Louis Simons⸗Elberfeld.
Im wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird in der nächsten Woche noch allabendlich der Vortrag „Transvaal“ wiederholt werden; vorher findet jedesmal eine Aufführung des dekorativen⸗Ausstattungs⸗ stücks „Der dunkle Erdtheil“ statt. — Im Hörsaal werden folgende Vorträge gehalten: Montag: Herr G. Witt „Bewohnbarkeit der Himmelskörper“; Dienstag: Herr Dr. G. Naß „Gold und Silber“; Donnerstag: Herr Professor Dr. C. Müller „Das Urtheil über den
Speisezettel“; Freitag: Herr Dr. P. Spies „Licht und Farbe“;
Sonnabend: Herr Dr. P. Spies „Wärme und Arbeit“.
Im Zirkus Albert Schumann beginnen die nächsten Sonntag⸗Nachmittagvorstellungen, wie früher, um 4 Uhr. In der morgigen Vorstellung treten sowohl die Buren als auch die neu⸗ engagierten „Wunder⸗Menschen“ „halb Pferd, halb Mensch“ und der Zwergboxer „Major Page“ auf. Zu der Nachmittagsvorstellung hat
jeder Erwachsene das Recht, ein Kind frei einzuführen. Die morgige
Wetterbericht vom 9. Detzember 1899, 8 Uhr Morgens.
f†0 Gr.
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red. in Millim Celsius
5 ‧C. = 40R.
Wind. Wetter. von Schiller.
Temperatur
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zu. d. M.
Bar. au
nicht erhoben.
Blacksod... Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. 770 Stockholm. 772 F . 769
t. Petersburg 771 Moskau 1764 Cork Queens⸗
towmw.. 768 Cherbourg. 765
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öEET66777
mburg 769
winemünde 768 Neufahrwasser 768 Memel. 768 Paris... 763 Münster Wstf. 766 Karlsruhe.. 764 Wiesbaden.. 766 München 761 Chemnitz . 768 Berlin 768 Wien 765 Breslau.. 766
Ile d'-Aixr. . 762 ee ZN111q““ Triest 754
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heiter bedeckt wolkig bedeckt bedeckt bedeckt Schnee bedeckt
heiter wolkig wolkenlos bedeckt bedeckt¹) wolkig²) Schnee wolkia ³)
wolkenlos bedeckt4) wolkenlss wolkenlos heiter Schnee halb bed. wolkenlos Schnee bedeckt bedeckt wolkenlos
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Schnee. ⁴) Uebersicht der Witterung.
Ganz Nord⸗ und Mittel⸗Europa ist von einem Hochdruckgebiet überdeckt, während eine tiefe De⸗
ettter bei nordöstlicher Luftbewegung kalt, im Nor⸗ den trübe, im Süden heiter. An der Ostseeküste haben Schneefälle stattgefunden; an der Küste liegt die Morgentemperatur bis zu 6 ½, im Binnenlande bis zu 14 ½ Grad unter dem Gefrierpunkt. Auch in
noch wahrscheinlich. Deutsche Seewarte. ü 1“ Theater. 8 Ksönigliche Schauspiele. Sonntag:
Georges Sand von Erich Speth. Musik von Sudermann.
Johannes Doebber. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung von Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Schalk. Anfang 7 ½ Uhr.
8
Schauspielhaus.
bause statt. Billets sind auch i Unter den Linden 24 I, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu haben. Bllletreservesatz 78. Montag: Opernhaus. 4. Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Felix Weingartner. Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe. Billet⸗Verkauf hierzu bei Bote u. Bock und Mon⸗ tag von 11 — 12 Uhr im Opernhause. Die Theater⸗ Billetkasse bleibt geschlossen. Schauspielhaus. 278. Vorstellung. Die Brautfahrt, oder: Kunz von der Rofen. Lustspiel in 5 Auf⸗ Bastav Freytag. In Scene gesetzt vom Regisseur Georg Droescher. Anfang 7 ½ ÜUhr.
Don Giovauni. (Don Giovanni: Herr d'Andrade, Wilbelm v. als Gast.) Mittwoch: Lucia von Lammermoor. Drei rau Nellie Melba, Lord Asthon: Herr d'Andrade, als Gäste.) Anfang 8 Uhr. Donners⸗ in 3 Akten von E. von tag: Zur Erinnerung an 14. Dezember 1849: Das Nachtlager in Grauada. Blatt. Vergißmeinnicht. Freitag: Siegfried. (Alberich: Herr Fritz Fifsrase. als letzte Gastrolle.) Anfang 7 Uhr. onnabend: Beethoven’s Geburtstag.
ideliov. Sonntag: Rigoletto. (Gilda: Frau unbeschriebenes Blatt.
ellie Melba, als letzte Gastrolle; Rigoletto: Herr d'Andrade, als Gast.)
Schauspielhaus. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. Donners⸗ „Schlierseer Bauern⸗Theaters“. Reff. ²) Gestern Schneehähe 18. *) Nachts Berschwender Füllan See Föeemeinbe eaer
. . eerschwender. Freitag: Die Journalisten. Sonn⸗ Reif. abend: Julius Caesar. Sonntag: Schlaraffenland. Sen,h. n
Neues Opern⸗Theater. Sonntag: Uriel Acosta. Gesang und Tanz in 4 Akten.
— — Montag: ˙s Lisferl von Schliersee. 8
Dentsches Theater. pression jenseits der Alpen liegt, welche zu Triest : — : ⸗ Bora hervorruft. In Deutschland ist das v.n 1I..-v, k S-egaghehe Siehes
Montag: Der Probekaudidat. C 114“ Dienstag: Der Probekandidat. 16
Berliner Theater. rankreich und Oesterreich⸗Ungarn herrscht fast überall 8 . . Feantrench. Fortdauer des Frostwetters zunächst 1eeeexes Iin — Abends 74 Uhr;
Montag: Das verlorene Paradies. Dienstag: Dolly.
Diens ag, Abends 8 Uhr: Die Richterin.
277. Vorstellung. Schlaraffen⸗
baron.
egisseur
Anfang 7 ½ Uhr. —
Dienstag: Als ich wiederkam
onradin Kreutzer, gest.
Dienstag: Emilia Galotti.
Sonntag, Nachmittags
burg. Sonntag: Buse
Meyer⸗Förster. Regie: Hermann
Sonntag, Nachmittags Sonntag
1“ Montag und
r. Montag: Der Platzmajor.
Emil Thomas.)
Theater des Westens. (Opernhaus.) Sonn⸗
land. Märchenschwank in 3 Aufzügen von Ludwig 8 -
Fulda. Die zur Handlung gehörende Musik von tag, Nachmittags 3 Uhr: Zu
Ferdinand Hummel. Anfang 7 ½ Uhr.
8 Reuess ee und en
ürgerliches Trauerspiel in ufzügen von Friedr
8 Süle. 8 Seen, Eeh vem oisem⸗ Der Zigeunerbaron.
eorg Droescher. Anfang r. — Aufgeld wir —
Der Billetverkauf findet von 9— 10 La Traviatn.
und von 12—1 Uhr im Sbaceh ee ees Vorstellung: Schneeweißchen und Roseuroth, „oder: Der verzauberte Prinz. Großes Weih⸗ Soirée des Quartett Beamt: Siegm. Beamt,
Der Freischütz. — Abends 7 ½ Uhr:
Dienstag: Gastspiel von Signorina Prevosti. Konzert. Dir.: Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr:
Lessing Theater. Sonntag: Josephine. Montag: Als ich wiederkam.
Dienstag: Zum ersten Male: Gegen den Strom. Mittwoch und Freitag: Gegen den Strom. Donnerstag, Sonnabend und Sonntag: Ein ersten Male auf dem Kontinent: Halb Mensch⸗
8 8 Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ und Reichenbach. Schwank in 3 Akten von Heinrich Lee und Wilhelm
Werner. Vorher:
Die Richtigc. Fomädie, in 1 Ahj von Thllo von F Wö“ se Bhstad Zuhr: Zu Vas⸗ Prlh. Verehelicht: Hr. Hauptmann Urban Cleve mit Der Schlafwagen⸗Controleur. folgende Tage:
Reichenbach. Vorher: Die Richtige.
4 Thalia-Theater. Dresdenerstr. 72/73. Vorletzte Schiller-⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Sonn⸗ Sonntags⸗Aufführung. Sonntag: Der Platzmajor. tag, Nachmittags 3 Uhr: Der Richter von Zalamea. Gesangsposse in 3 Akten von Jean Kren und Alfred Schauspiel in 3 Aufzügen von Calderon de la Barca, Schoön haus. 258. Vorstellung. Die Grille. Oper in bearbeitet von Adolf Wilbrandt. — Abends 8 Uhr: 7 ½ uh
3 Aufzügen unter B Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann 1 1b eeeae der bi Freitag, den 15. d. M.: Zum Besten der Stif⸗
Montag, Abends 8 Uhr: Viel Lärmen um tung „Nationaldank für Veteranen“. Einmalige Nichts Aufführung von Der Millionenbauer. (Köpk
bfitvorselung mit besonders reichaltigem Programm beginnt um r.
Als 16. Blatt des 8 en Straube'schen Uebersichts⸗ plans von Berlin (im Verhaäͤltniß von 1.4000) erschien soeben im Landkarten⸗Verlage des Geographischen Instituts von Inl. Straube in Berlin SW. suücinerfeht 109) Blatt IV F, auf welchem in detaillierter Darstellung die Gegend im Norden Berlins zwischen Elfasser⸗ und ö11 Stettiner Bahnhof und Choriner⸗ straße veranschaulicht wird. enauigkeit in der Wiedergabe der ein⸗ jelnen Grundstücke mit ihren Gebäuden in den richtigen Größenver⸗ hältnissen, Uebersichtlichkeit durch wirkungsvollen Farbendruck zeichnen
auch das in Kupferstich ausgeführte Blatt aus. Im Ganzen wird der
Uebersichtsplan 45 solcher Blätter zum Preise von je 2 ℳ
u“
18 88
London, 8. Dezember. 88 T. B.) Das Transportschiff
„Tyne“ ist wieder flott gemacht worden und in Portsmouth ein⸗ getroffen. (Vgl. Nr. 290 d. Bl.)
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
annover, 9. Dezember. (W. T. 8 Seine Majestät der Kaiser ist, von Bückeburg kommend, heute Mittag um 12 ¾ Uhr hier eingetroffen und hat Sich alsbald in offenem Zweispänner nach der Kaserne Seines Ulanen⸗Regiments be⸗ geben, um daselbst mit dem Offizierkorps das Frühstück einzu⸗ nehmen. Auf dem Wege dorthin wurde Seine Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher die 8 Seines Ulanen⸗ Regiments trug, von dem die Straßen füllenden Publikum lebhaft begrüßt.
Kopenhagen, 9. Dezember. (W. T. B.) Gestern wurde der diesjährige Parteitag der Rechten in ge⸗ wohnter Weise hier abgehalten; 600 Theilnehmer aus allen Gegenden des Landes waren anwesend. Zu dem nachfolgenden Festmahl war das Ministerium vollzählig eingeladen. In einer Rede führte der Minister⸗Präsident aus: „Wir Mitglieder der Rechten versprechen der Regierung, ihr eine Stütze zur Durchführung aller guten und nützlichen Reformen zu sein.“ Der Minister bemerkte ferner, daß die Partei der Rechten darauf vorbereitet sein müsse, einen Kampf wegen der
sozialen Fragen aufzunehmen, und daß dieser Kampf un⸗
zweifelhaft einmal kommen müsse. Der Minister schloß mit einem Hoch auf die Partei der Rechten.
8
14“ 1114“ tzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der unnd Zweiten Beilage)
Konzerte.
Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum V. Philharmoni⸗
balben Preisen: Der Zigeuner⸗
Montag (13. Montag⸗Abonnements⸗Vorstellung): schen Konzert.
Montag, Anfang 7 ½ Uhr: V. Philharmonisches Arthur Nikisch. Sol.: Eugen d'Albert.
Erste Kinder⸗ 1 Saal Bechstein. Sonntag, Anfang 7 ½ Uhr:
nachts⸗Ausstattungsmärchen mit Gesang und Tanz Aug. Klang, Heinr. Bydlo, Herm. Neuber. in 5 Bildern. — Abends: Der Zigeunerbaron. v. g. H ydlo, H Donnerstag: Der Zigeunerbaron.
Mitwirkung: Alfred Holy, Kammervirtuose (Harfe). Montag, Anfang 7 ½ Uhr: Klavier⸗Abend von
Johannes Magendanz.
Birkus Alb. Schumann. Im eleganten,
14 seenovierten Zirkus Renz, Karlftraße. Sonntag 85 Nachmittags 4 Uhr vnd Abends 7¼ Uhr: Zwei
große außerordentliche Gala⸗Vorstellungen.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Sonn⸗ In beiden Vorstellungen: Zum ersten Male
auf dem Kontinent: Halb Mensch, halb Pferd
“ und Major Page. In beiden Vorstellungen:
eFccveerer sün ghafathettzczAreit. afhe öcn geen. eansoper nanvbeszzaencemdneeeeheeneeerercgee 1 mittag r: nd frei auf allen en.
7½ übSeegen, 29, ees hes an. LAgfads Jedes weitere Kind bis zu 12 Jahren: Halbe Preise Wolzogen. . (außer Galerie). Abends jedoch volle Preise. Zum
Schluß: Großes Rittrrschaustück aus dem
Ritter. Montag, Abends präzise 7 ½ Uhr: Gala⸗Sport⸗ Vorstellung. Ganz exquisites Programm. Zum
halb Pferd und Major Page. U. S. A. Championboxer of the world. Auftreten der Original⸗Transvaal⸗Buren. Zum Schluß:
Belle -Allianre⸗Theater. Gastspiel des Großes Ritterschaustück aus dem 14. Jahr⸗ Sonntag, Nach⸗ er mittags 3 Ubr: Zu bedeutend ermäßigten Preisen: mit sämmtlichen Einlagen.
Edelweiß. — Abends hhhe 8 Uhr: ˙8 Liserl von Schliersee. Volksstück mit
hundert: Der schwarze und der weiße Ritter
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt:
Legationsrath und Kammerherrn Dr. jur. Ernst 8 Frhrn. von Heintze⸗Weißenrode (Berlin — Hamburg). — Frl. Marie Edle von der Planitz mit Hrn. Harnptmann Ernst von Wrisberg (Berlin). — Frl. Amélie von der Osten mit Hrn. Stabsarzt g. D. Dr. E. Sobotta (Berlin.—Reiboldsgrün). — I. Kunigunde Tummes mit Hrn. Fritz von erne (Ruhrort — Duisburg).
Frl. Martha von Kowalkowska (Spotendorf). auptmann von
Geboren: Ein Sohn: Hrn. sch, n — ochter: Hrn.
Linsingen (Hamburg). ine Fiafin Gottwald D.benkrlenner-
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
eld. Musik von Gustav Wanda. Anfang Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3IU.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und einen Prospekt des Verlags von Greiner
& Pfeiffer in Stuttgart, betr. hervorragende neuere Werke.
“
Ersten
rl. Addle von Francois mit Hrn.
1“
Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen.
Vom 4. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
3 Sind von jemand, der im Inlande seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat, im Inlande Schuldver⸗ schreibungen mit im voraus bestimmten Nennwerthen aus⸗ gestellt, die nach dem Verhältnisse dieser Werthe den Gläubigern gleiche Rechte gewähren, und betragen die Nennwerthe der ausgegebenen Schuldverschreibungen zusammen mindestens dreihunderttausend Mark und die Zahl der ausgegebenen Stücke mindestens dreihundert, so haben die Beschlüsse, welche von einer Versammlung der Gläubiger aus diesen Schuldverschrei⸗ bungen zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen gefaßt werden, nach Maßgabe dieses Gesetzes verbindliche Kraft für alle Gläubiger der bezeichneten Art.
Die Versammlung kann insbesondere zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter für diese bestellen.
Eine Verpflichtung zu Leistungen kann für die Gläubiger hürch Beschluß der Gläubigerversammlung nicht begründet
erden. “
Sinkt der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen unter einhunderttausend Mark oder sinkt die Zahl der im Umlaufe befindlichen Stücke unter einhundert, so ist dies von dem Schuldner unverzüglich im Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen. Von dem auf die Bekannt⸗ machung folgenden Tage an können Gläubigerversammlungen auf Grund dieses Gesetzes nicht mehr abgehalten werden; mit dem bezeichneten Zeitpunkt erlischt das Amt eines von der Gläubigerversammlung bestellten Vertreters der Gläubiger.
Die Versammlung ist zu berufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen den zwanzigsten Theil des Gesammtbetrags der im Umlauf befindlichen Schuld⸗ verschreibungen erreichen, oder ein von der Gläubiger⸗ versammlung bestellter Vertreter der Gläubiger die Berufung schmftlic unter Angabe des Zwecks und der Gründe ver⸗ angen.
Die Kosten der Berufung und Abhaltung der Ver⸗ sammlung trägt, soweit nicht in diesem Gesetz ein Anderes vor⸗ geschrieben ist, der Schuldner. 1“
8 4. ”
Wird einem nach § 3 Abs. 2 gestellten Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuloner seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat, die Antragsteller ermächtigen, die Versammlung zu be⸗ rufen. Hat in dem Zeitpunkt, in welchem der Antrag gestellt werden soll, der Schuldner im Inlande weder einen Wohnsitz noch eine gewerbliche Niederlassung, so ist das Amtsgericht zu⸗ ständig, in dessen Bezirk er zuletzt seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung gehabt hat.
Wird der Antrag von Gläubigern gestellt, so haben diese ihre Schuldverschreibungen bei der Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung dazu für geeignet erklärten Stelle zu hinterlegen.
Wish die Ermächtigung zur Berufung der Gläubigerver⸗ sammlung ertheilt, so kann das Gericht zugleich über den Vorsitz in der Versammlung Bestimmung treffen. Das Gericht entscheidet darüber, ob die durch den Antrag sowie die durch die B rufung und Abhaltung der Versammlung entstehenden Kosten von den Antragstellern oder von dem Schuldner zu tragen sind.
Vor der Verfügung, durch welche über den Antrag auf Ermächtigung zur Berufung der Gläubigerversammlung oder über die Tragung der Kosten entschieden wird, ist, soweit thun⸗ lich, der Schuldner und, wenn ein Vertreter der Gläubiger bestellt ist, auch dieser zu hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Beschwerde statt.
Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter staatlicher Aufsicht, so hat das Gericht vor der im § 4 Abs. 4 bezeichneten Verfügung auch die Aufsichtsbehörde zu hören.
Die Aufsichtsbehörde kann die efdgige Ber eselahg auf Kosten des Schuldners berufen oder die Berufung durch den
Schuldner anordnen.
Sie hat das Recht, einen Vertreter in die Versammlung
zu entsenden. 8 6.
Die Berufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch mindestens zweimalige Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und in den sonstigen Blättern, durch welche für den Bezirk des im § 4 bezeichneten Gerichts die Eintragungen in das Handelsregister bekannt gemacht werden. An die Stelle der letzteren Blätter treten, wenn der Schuldner eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine eingetragene Genossenschaft ist, die fuͤr die Veröffentlichungen der Gesell⸗ schaft oder der Genossenschaft bestimmten Blätter.
Die Frist zwischen der letzten Bekanntmachung und dem Tage der Versammlung ist so zu bemessen, daß mindestens zwei Wochen für die im § 10 Abs. 2 vorgesehene Hinterlegung der Schuldverschreibungen frei. bleiben.
In dem Falle des § 4 muß bei der Berufung auf die Lerichtliche Ermächtligung Bezug genommen werden.
Die Fersacnlang wird durch den Schuldner berufen.
n, Sonnabend, den 9. Dezember
7
kannt gemacht werden. Jedem Gläubiger ist auf eine Abschrift der Anträge zu ertheilen.
Ueber Gegenstände, die nicht gemäß § 6 Abs. 1, 2 ihrem wesentlichen Inhalt nach angekündigt sind, können Beschlüsse nicht gefaßt werden.
Die Vorschriften der §§ 3, 4, des § 5 Abs. 1, 2 und des § 6 Abs. 3 finden auf die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung einer Versammlung entsprechende An⸗ wendung.
58.
Bei dem Beginne der Versammlung ist ein Verzeichniß der erschienenen Gläubiger oder Vertreter von Gläubigern mit Angabe ihres Namens und Wohnorts sowie des Betrags der von jedem vertretenen Schuldverschreibungen aufzustellen. Das Verzeichniß ist sofort nach der Aufstellung, spätestens aber vor der ersten Abstimmung, zur Einsicht aufzulegen; es ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 9.
Jeder Beschluß der Versammlung bedarf zu seiner Gültig⸗ keit der Beurkundung durch ein über die Verhandlung ge⸗ richtlich oder notariell aufgenommenes Protokoll.
In dem Protokolle sind der Ort und der Tag der Ver⸗ handlung, der Name des Richters oder des Notars sowie die Art und das Ergebniß der Beschlußfassungen anzugeben.
Das nach § 8 aufgestellte Verzeichniß der Theilnehmer der Versammlung sowie die Belege über die ordnun smäßige Berufung der Versammlung sind dem Protokoll beizufügen. Die Beifügung der Belege über die Berufung der Versamm⸗ lung kann unterbleiben, wenn die Belege unter Angabe ihres Inhalts in dem Protokoll aufgeführt werden.
Das Protokoll muß von dem Richter oder dem Notar vollzogen w .Die Zuziehung von Zeugen ist nicht er⸗ forderlich.
Die Beschlüsse bedürfen, soweit nicht in diesem Gesetz ein Anderes vorgeschrieben ist, der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit wird nach den Beträgen der Schuld⸗ verschreibungen berechnet. Bei Gleichheit der Stimmen ent⸗ scheidet die Zahl der Gläubiger.
Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger, welche ihre Schuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Reichsbank, bei einem Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung dazu für geeignet erklärten Stelle hinterlegt haben.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten aus⸗ geübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form er⸗ forderlich und genügend.
Der Schuldner ist für die in seinem Besitz befindlichen Schuldverschreibungen nicht stimmberechtigt. Soweit ihm an den Schuldverschreibungen ein Pfandrecht oder ein Zurück⸗ behaltungsrecht zusteht, ist er auf Verlangen des Eigenthümers verpflichtet, die Schuldverschreibungen bei einer der im Abs. 2 bezeichneten Stellen in der Weise zu hinterlegen, daß, un⸗ beschadet der Fortdauer des Pfandrechts oder Zurückbehaltungs⸗ rechts, dem Eigenthümer die Ausübung des Stimmrechts er⸗ möglicht wird; die Kosten der Hinterlegung hat der Eigen⸗ thümer zu tragen und vorzuschießen.
§ 11. Die Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläu⸗ biger, insbesondere die Ermäßigung des Zinsfußes oder die Bewilligung einer Stundung, kann von der Gläubiger⸗ versammlung nur zur Abwendung einer Zahlungseinstellung oder des Konkurses des Schuldners beschlossen werden.
Der Beschluß, durch welchen Rechte der Gläubiger auf⸗ gegeben oder beschränkt werden, bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertheilen der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit muß mindestens die Hälfte des Nennwerths der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen und, wenn dieser nicht mehr als zwölf Millionen Mark beträgt, mindestens zwei Drüuttheile des Nennwerths erreichen; beträgt der Nennwerth der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen weniger als sechzehn Millionen, aber mehr als zwölf Millionen Mark, so muß die Mehrheit acht Millionen Mark erreichen.
In diesen Fällen bleiben bei der Berechnung des Nenn⸗ werths der umlaufenden Schuldverschreibungen die im Besitze des Schuldners befindlichen Schuld verschreibungen, für welche das Stimmrecht nach § 10 Abs. 4 ausgeschlossen ist, außer
Ansatz.
Schuldner ist verpflichtet, in der Gläubigerversamm⸗ lung Auskunft über den Betrag der im Umlaufe befindlichen, zum Stimmen berechtigenden Schuldverschreibungen zu ertheilen.
§ 12.
Ein Beschluß der im § 11 bezeichneten Art muß for alle Gläubiger die gleichen Bedingungen festsetzen. Die Festsetzung ungleicher Bedingungen ist nur mit ausdrücklicher Einwilli⸗ gung der zurückgesetzten Gläubiger zulässig. Jedes sonstige Abkommen des Schuldners oder eines Dritten mit einem Gläubiger, durch welches dieser begünstigt werden soll, ist nichtig. Ein Beschluß der Versammlung, der durch Begünsti⸗ gung einzelner Gläubiger zu stande gebracht ist, hat den übrigen Gläubigern gegenüber keine verbindliche Kraft.
Der Schuldner hat den Beschluß in der im § 6 Abs. 1 bezeichneten Weise bekannt zu machen.
Auf die dem Nennwerthe der Schuldverschreibungen ent⸗ sprechenden Kapitalansprüche kann durch Beschluß der Ver⸗ sammlung nicht verzichtet werden.
§ 13.
Steht der Geschäftsbetrieb des Schuldners unter staat⸗ licher Aufsicht, so ist zu einem Beschlusse der im § 11 be⸗ Fageten. Art die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich.
Die Aufsichtsbehörde hat die Ertheilung sowie die Ver⸗ sagung der Bestätigung öffentlich bekannt zu machen.
§ 14. Beschließt die Versammlung die Bestellun treters der Gläubiger, so muß zugleich der
eines Ver⸗ mfang seiner
Befugnisse bestimmt werden.
Der Zweck der Versammlung soll bei der Berufung be⸗
Soweit der Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Gläubiger ermächtigt ist, kann durch Beschluß der Gläu⸗ bigerversammlung die Befugniß der einzelnen Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ausgeschlossen werden. Der Beschluß unterliegt den Vorschriften des § 11 Abs. 2 bis 4, des § 12 Abs. 2 und des § 13.
Zum Verzicht auf Rechte der Gläubiger ist der Vertreter nur auf Gerund eines ihn hierzu im einzelnen Falle besonders ermächtigenden Beschlusses der Gläubigerversammlung 518 Der Beschluß unterliegt den Vorschriften der §§ 11 bis 13. Führt der Vertreter für die Gesammtheit der Gläubiger einen Rechtsstreit, so hat er in diesem die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Für die Kosten des Rechtsstreits, welche den Gläubigern zur Last fallen, haftet der Schuldner, unbe⸗ schadet seines Rückgriffs gegen die Gläubiger.
Sind mehrere Vertreter bestellt, so können sie, falls nicht ein 1. bestimmt ist, ihre Befugnisse nur in Gemeinschaft ausüben.
Ein Vertreter kann, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung, von der Gläubigerversammlung jederzeit abberufen werden. heit von drei Viectheilen der abgegebenen Stimmen; die Mehr⸗ heit muß, wenn dem Vertreter nach Maß gabe des Abs. 2 die ausschließliche Geltendmachung von Rechten der Gläubiger über⸗ tragen ist, mindestens die Hälfte des Nennwerthes der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen betragen; die Vorschriften des § 11 Abs. 3, 4 und Abs. 2 finden Anwendun
Ist der Schuldner eine Gesellschaft oder juristische Person deren Mitglieder in Versammlungen Beschlüsse fassen, so ist
Gläubiger befugt, den Mitgliederversammlungen beizuwohnen und sich an den Berathungen zu betheiligen.
Soweit nach den Gesetzen Schriftstücke, die sich auf die Verhandlungen in der Mitgliederversammlung oder auf die Vermögenslage oder den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft be⸗ ziehen, den Gesellschaftern mitzutheilen sind, hat die Mithei⸗ lung in gleicher Weise auch an den Vertreter der Gläubiger zu erfolgen. 3
5 16.
Die Befugnisse und 2 erpflichtungen eines Vertreters, dessen Bestellung gemäß § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auf Grund einer bei Ausgabe der Schuldverschreibungen in verbindlicher Weise getroffenen Festsetzung erfolgt, werden durch die nach diesem Gesetz vorgenommene Bestellung eines Vertreters nicht berührt.
Die Rechte, welche nach den Vorschriften des § 3 und des § 7 Abs. 3 einem von der Gläubigerversammlung be⸗ stellten Vertreter hinsichtlich der Berufung der Versammlung und der Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zustehen, können auch von einem Vertreter der im Abs. 1 be⸗ zeichneten Art geltend gemacht werden.
Auf Antrag von Gläubigern, deren Schuldverschreibungen zusammen den funften Theil des Gesammtbetrags der im Um⸗ lauf befindlichen Schuldverschreibungen erreichen, kann das Gericht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den Vertreter abberufen. Zuständig ist das im § 4 bezeichnete Amtsgericht. Vor der Verfügung, durch welche über den Antrag entschieden wird, sind soweit thunlich der Vertreter und der Schuldner zu hören. Gegen die Verfügung findet die sofortige Be⸗ schwerde statt.
8 § 17.
8 Die Vorschriften des § 16 finden auch auf einen Ver⸗ treter Anwendung, der für die Besitzer von Schuld⸗ verschreibungen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs in Gemäßheit des bisherigen Rechts bestellt worden ist oder nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zu dem Zeitpunkt, in welchem das Grundbuch als angelegt anzusehen ist, in Gemäßheit des Landesrechts durch Ein⸗ tragung ia das Hypothekenbuch oder ein ähnliches Buch bestellt wird.
Ein solcher Vertreter steht im Sinne des § 44 Abs. 2 der Grundbuchordnung einem nach § 1189 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs bestellten Vertreter gleich. Dasselbe gilt in Ansehung eines durch die c bestellten Vectreters.
Ifst über das Vermögen des Schuldners der Konkurs er⸗ öffnet, so gelten in Ansehung der Versammlung der im § 1 ü Gläubiger die folgenden besonderen Vorschriften.
ie Versammlung wird von dem Konkursgerichte berufen und geleitet.
Unverzüglich nach der Eröffnung des Konkurses ist eine Versammlung der Gläubiger zu berufen, um über die Be⸗ stellung eines gemeinsamen Vertreters im Konkursverfahren zu beschließen; die Berufung kann unterbleiben, wenn schon vorher von einer Versammlung über die Bestellung eines solchen Vertreters wesec gefaßt worden ist.
Das Konkursgericht hat außer den Fällen des § 3 Abs. 2 eine Versammlung der Gläubiger zu berufen, wenn dies von dem Konkursverwalter, dem Ausschusse der Konkursgläubiger oder der Aufsichtsbehörde verlangt wird.
Die Stelle, bei welcher die Gläubiger die Schuldver⸗ schreibungen zu hinterlegen haben, wird durch das Konkurs⸗ gericht bestimmt.
Die Vorschriften des § 5 Abs. 1, 2, des § 11 Ab. 1, des § 12 Abs. 3 und des keine Anwendung.
Werden im Konkurse die Forderungen aus den Schuld⸗ verschreibungen durch den von der Gläubigerversammlung bestellten Vertreter der Gläubiger angemeldet, so bedarf es der Beifügung der Schuldverschreibungen nicht. Zur Erhebung der bei einer Pertheilung auf die Schuldverschreibungen fallen⸗
erforderlich; auf die Echebung find Vorschrift des §
Abs. 2 keine Anwendung. 88 ee e. Die in diesem Gesetze der Gläubigerversammlung und dem
Vertreter der Gläubiger eingeräumten Befugnisse können durch
Festsetzungen in den Schuldverschreibungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden 1 eg
Der Beschluß bedarf einer Mehr⸗
jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes bestellte Vertreter der
den Beträge 4 die Vorlegung der Schuldverschreibungen
—— — = iseeceehenr Fe eLe⸗
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