1899 / 299 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Theater und Musik. Königliches Opernhaus.

Der gestrige Geburtstag Karl Maria von Weber s sollte durch die hundertste Aufführung der Oper Euryanthe Allein eine starke Indisposition Fräulein Hiedler's, Im Sie sodaß 5 1 S derung des Spielplans eintreten mußte: es wurde dafür enbeire chagnne 1 Auch diese Vorstellung hatte sich nicht da Fräulein Hiedler bisher auch stets die Partie der Agathe gesungen hatte und ohne e durch eine andere Sängerin ersetzt werden mußte.

estinn hatte mit kühnem Wagemuth diese Aufgabe übernommen mit einer Sicherheit durch, die ihren gesanglichen und Fähigkeiten ein glänzendes Zeugniß ausstellte. Es wäre bei dieser Gelegenheit untersuchen zu Darstellerin der Agathe ist; es an lebhafter und verdienter An⸗ 8 8 ü : jetrich (Aennchen), Herr Kraus (Max), übrigen Partien: Fräulein Dietrich ( 8G eenne becesüt. f isse der Wolfschlucht und den imposanten uf die sieben Schrecknisse üife ger de . P t, mußten die Zuschauer bei der Kürze der dteg hne verblieben war, verzichten. e aber um so mehr Freude an den musikalischen die unter Kapellmeister Strauß' kundiger als sei die Vorstellung

gangen werden. der Vertreterin der Titelrolle, vereitelte diese

„Der Freischütz“ gegeben. ohne große Schwierigkeiten ermöglichen lassen,

und führte sie musikalischen aber ein müßiges Beginnen, wollen, ob sie eine besonders geeignete genügt festzustellen, daß es ihr an erkennung für ihre Rettungsthat nicht fehlte.

S. Mödlinger (Kaspar) u. s. w war die natürlichen Wasserfall, der

Niit, die zur Vorbereitung der Dafür konnten

Schönbeiten der Oper baben, Führung einen so glatten Verlauf nahm, nicht unverhofft 1SSSe. worden.

Im Königlichen Opernhause werden morgen Leoncavallo's

8 8 io: Herr Sylva; Nedda: Frau Herzog; Tonio: EE. 8 Silvio: Herr Hoffmann) und (Santuzza:

Herr Bulß; Beppo: Herr Lieban; S : Mascagni's Oper „Cavalleria rusticana Destinn; Turiddu: Herr Sommer; Alfio:

Humperdinck's Kapellmeister änsel:

Aufführung gelangt Engelbert „Hänsel und Gretel“ unter und in folgender Besetzung: mann; Gertrud: Fräulein Kopka. Puppenfee“ mit den Hauptrollen. r Zweiter Rang 2,50 ℳ; Dritter Rang 2 ℳ; 1 ℳ, Stehplatz 50 3.

Im Königlichen Schauspielhause

Damen Schramm, Sandow, Hautsner, Kraußneck, Keßler und Boettcher in Scene.

m Deutschen Theater gelangt an den beiden Weihnachts. feiertagen sowie am Mittwoch nächster Woche Abends Max Dreyer's „Der Probekandidat“ zur Aufführung; an den Nach⸗ eenschel“, am 26. „Johannes ie für den ersten und zweiten zum Sonnabend, widrigenfalls über Für den Sylvesterabend wird „Der Vielgeprüfte“ von Wilhelm Meyer⸗Förster, der am 31. Dezember zum ersten Mal

Schauspiel mittagen werden am 25. „Fuhrmann und am 27. „Die Weber“ gegeben. 8 Weihnachtsfeiertag bestellten Billets müssen bis den 23., Vormittags 11 Uhr, abgeholt werden, dieselben anderweitig verfügt wird. eine heitere Novität vorbereitet: der Schwank

in Scene gehen soll.

Im Schiller⸗Theater ist der Spielplan für die Feiertage B 1

en Mittwoch und Donnerstag nächster Woche folgender⸗ 8 .

maßen Hee deseh⸗ Mechzan den 25. Dezember, Nachmittags 3 Uhr: Mannigfaltiges. „Nora“; Dienstag, „Das Käthchen von Heilbronn“, Mittwoch, den 27. Dezember, Nach⸗

sowie für

„Der Richter von Zalamea“, Abends 8 Uhr: den 26 Dezember, Nachmittags: Abends: „Die Großstadtluft“;

tags: „Die Jungfrau von Orleans“ (kleine Preise), Abends: Vüttas den 28. Dezember, Nachmittags: „Don Carlos“ (erste Klassiker⸗Vorstellung für Schüler und Schülerinnen),

Behandlung“; Abends: „Cyprienne“.

de Ner Erhati desser dl; ia: Fräulein Pohl) geg ben. Kapellmeister Schalk dirigiert. 1in.Pn8h, eine Kinder⸗Vorstellung statt. Zur

Strauß' lein R vFräugene Herr Bach

etel: Frä jetrich; Hexe: Fräulein Reinl; Peter: Herr Bach⸗ e] Hierauf folgt das Ballet „Die den Damen Dell'Era, Urbanska und Delcliseur in Preise der Plätze: Erster Rüng 25 arquet 4 ℳ; erter

geht morgen Paul

Lindau's Lustspiel „Der Herr im Hause“ unter Mitwirkung der Tauma und der

Richard Skowronnel’'s neue zur Aufführung. wiederholt.

festlich be⸗

in Scene. 1— Proben persönlich beizuwohnen. B

Fräulein Abends aufgeführt wird.

eine neue dreiaktige Berliner in Scene.

entgegengenommen. Nachmittagsvorstellungen

Heilig⸗Kreuz⸗ konzert statt, und zwar der 1590. Bernhard rS. Professor Marie

Fräulein licher Kammervirtuose

Frau

Märchenspiel Leitung b Rothauser;

ang Sitzplatz

findermeute, ward am Sonnabend

Herren die Sonderstrecke

Sauen und 16 Ueberläufer,

4 Hirsche und 45 grobe Sauen. Das Wetter war der J einigen Graden Kälte sehr günstig.

„In

Wetterbericht vom 19. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.

us nG.e sa.

8

Wetter.

Stationen. Wind.

in o Cel⸗

Bar. auf 0 Gr. Temperatur

u. d. Meeressp red. in Millim

9890 985 S85 282 S

762 SSW 766 O9SO 768 O 770 O 770 SO 773 OSO 778 SSO 781 OSO 766 NNO 767 O 767 NO 769 O 769 O 771 O0SO 6111PP1ö1ö bedeckt Breslau.. 763 SO bedeckt

Ile d'Aix. . 761 ONO Ibbedeckt

Uebersicht der Witterung.

Das die höchsten, 785 mm übersteigenden Baro⸗ meterstände über Rußland aufweisende Hochdruck⸗ gebiet bedeckt fast ganz Europa, wo nur der Westen Frankreichs wie der Britischen Inseln von De⸗ pressionen beeinflußt worden. Bei schwachen südöst⸗ lichen bis östlichen Winden ist das Wetter in Deutschland trübe und trocken, im Westen vielfach neblig; von Jütland bis Schlesien liegt die Tempe⸗ ratur dem Gefrierpunkt nahe, während im Nord⸗ osten, Westen und trotz Zunahme der Temperatur besonders im Süden vielfach starker Frost bherrscht.

Deutsche Seewarte.

00

Blacksod... Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. Cork Queens⸗ ““ Cherbourg. LE“ amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel

9 wolkig bedeckt

bedeckt bedeckt

77²

22 82 2 SbonSee

Regen halb bed. Dunst bedeckt Nebel bedeckt halb bed. wolkenlos

bedeckt wolkenlos bedeckt bedeckt Schnee bedeckt

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ZBI Henüsier Wstf. Karlsruhe .. Wiesbaden.. München.. Chemnitz.. Berlin

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Theater. ““

Aönigliche Schanspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. Nachmittags 3 ½ Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von oseph Bayer. Kleine Preise. Aufgeld wird nicht erhoben. Die Billets tragen die Bezeichnung „Reservesatz Nr. 18“. Dienst⸗

vC

JBallet von Paul Taglioni.

und reiplätze haben keine Gültigkeit. 1nd 168 7 Ühr: 265. Vorstellung. Bajazzi. (Pagliacci) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Mussk und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Cavalleria rusticana. (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Auf⸗ zug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von G. Verga.

Schauspielhaus. 287. Vorstellung. Der Herr im Hause. Lustspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 266. Vorstellung. Wil⸗ helm Tell. Große Oper in 4 Akten von Rossini. Text nach dem Französischen von Theodor Haupt. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 288. Vorstellung. Schlaraffen⸗ laud. Märchenschwank in 3 Aufzügen von Ludwig Fulda. Die zur Handlung gehörende Musik von Ferdinand Hummel. Anfang 7 ½ Uhr. 11u.“

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Probe⸗ kandidat. Anfang 7 ½ Uhr. 1““ Donnerstag: Der Probekandidat.

Freitag: Der Probekandidat.

Berliner Theater. Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Frau Holle. Abends 7 ½ Uhr: Zaza.

Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Freitag (15. Abonnements⸗Vorstellung): Frau Holle. Anfang 7 Uhr.

Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Mitt⸗ woch, Abends 8 Uhr: Cyprienne. Lustspiel in 3 Aufzügen von V. Sardou und E. de Najac, be⸗ arbeitet von O. Blumenthal⸗ 8

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Käthchen von

Heilbronn. Freitag, Abends 8 Uhr:

Theater des Westens. (Opernhaus.) Mitt⸗

woch, Nachmittags 3 Uhr: Kinder⸗Vorstellung: Schneeweißchen und Rosenroth. Abends 7 ½ Uhr: Der Zigeunerbaron.

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

Freitag (14. Freitag⸗Abonnements⸗Vorstellung): Feehe von 1-n Olga Piccaluga und Herrn uan Luria: Rigoletto. Nachmittags 3 Uhr: Kinder⸗Vor⸗ stellung: Schneeweißchen und Rosenroth. Abends 7 ½ Ühr: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preisen: Zar und Zimmermann. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Ühr: Kinder⸗Vorstellung. Schneeweißchen und Rosenroth.

Viel Lärmen um

Lessing⸗Theater gelangt am ersten Weihnachtsfeiertage böT“ 8 Lastfpiel „Der Tugendhof“ erstmalig Das Stück wird am Am zweiten Weihnachtsfeiertage wird das Lustspiel „Als ich wiederkam“ von Oscar Blumenthal und Gustay Kadelburg gegeben. Neuen Theater geht Victor Léon's dreiaktiges Volks⸗ stück „Die lieben Kinder“ als nächste Novität am Freitag erstmalig Der Verfasser ist in Berlin eingetroffen, um den letzten is dahin wird E. von Wolzogen’'s Lustspiel „Ein unbeschriebenes Blatt“ beiden Weihnachts⸗Feiertagen sowie am Mittwoch Morgen Nachmittag wird abermals bei den bekannt gegebenen kleinen Preisen (Parquet und I. Rang 1 ℳ) als Kindervorstellung „Hänsel und Gretel“ Pantomime „Die Zauberglocke“ wiederholt.

Im Thalia⸗Theater begeht das 3 major“ morgen das Jubiläum seiner 100. Aufführung. Am tag wird es zum Mar⸗ da am Freitag das Theater wegen Generalprobe geschlossen bleibt. ’1 1 - Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz Die Novität hat den Titel „Im E bestellungen zur Première und zu den Weihnachtsfeiertagen werden täglich An den Nachmittagen des ersten und zweiten

eiertags gelangen zu bedeutend ermäßigten Preisen (Parquet⸗Fauteuil

ℳ, Parquet 1,50 ℳ) „Nora“ und „Kean“, Max Behrend vom Schiller⸗Theater, zur Aufführung; können Billets schon heute bestellt werden. Am Mittwoch nächster Woche wird die Kindervorstellung „Im Zauber⸗ bann der Weihnacht“ zu ganz kleinen Preisen wiederholt.

Am Donnerstag, den 21. Dezember, Abends 7 Uhr, findet in der Kirche (am Blücherplatz) Orgel⸗Vortrag des Organisten Ihre Mitwirkung haben zugesagt: Frau lanck⸗Peters (Sopran), Herr Professor und König⸗ Struß (Violine) und die Konzertvereinigung „Madrigal“ (ein Vokal. Doppelquartett) unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn C. Mengewein. Der Eintritt ist frei.

6 Jagd.

Offizieller Strecken⸗Rapport 1 der Königlichen Hofjagden in der Göhrde am Freitag un 8 e 1gs 9, und 16. Dezember 1899. Die Jagd begann am Freitag Nachmittag gegen 2 Uhr mit einer

ten Distrikt am Waschkabel angelegten Suche der Sau⸗ ZEEE11.“ Vormittag gegen 10 Uhr mit einer

leichen Suche an der Leopolds⸗Insel fortgesetzt und endete Nach⸗ fhen gegen 3 Uhr mit einem am Breeser Grund auf Rothwild in

ohem Zeuge verrichteten Hauptjagen. 1 8 88 Gesammtstrecke dieser 3 Jagen ergab 62 Hirsche, 67 Stück Wild, 278 grobe Sauen und 43 Ueberläufer.

Seiner Majestät des Kaisers und Königs 15 Hirsche,

2 Stück Wild und 58 grobe Sauen, Seiner Hoheit des Herzog⸗Regenten Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin 7 Hirsche, 1 Stück Wild, 8 grobe

Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg⸗Lippe Jagd bei nicht zu hoher Schneelage und

Berlin, den 19. Dezember 1899.

Die Berliner Vereine der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung und der Viktoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung hielten heute im Ftüeelg ihre EC“ ab. Der Verein der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung, der

Keises moinh annimmt, hat im letzten Jahre 211 Invaliden und

Mittwoch nächster Woche

nahmen betrugen.

wiederholt, welches auch an den nächster Woche

in Verbindung mit der

Repertoirestück „Der Platz-] 1866

Donners⸗

Am Sonnabend geht dann Vorjahre.

Himmelhof“. Vor⸗

in Scene gesetzt von auch für diese

ein Jubiläums⸗

bei.

Zwickau, 18. Dezember. Nacht ist in Lauter ei dabei ums Leben.

177 Wittwen mit 6230 einmalig und 77 Invaliden, 109 Wittwen und 22 Angehörige mit 20 877 laufend unterstützt; er hat so nit seine Fürsorge 5e8. Pgkenan ausgedehnt und für diese 27 107 auf⸗ ewendet, d. s. sechs

Vorjabr. Die Geschäftsbedürfnisse erforderten 3586 ℳ, sodaß inz⸗ gesammt 30 693 verausgabt wurden, 5688 mebre ols die Ein⸗

ersonen mehr, aber 1050 weniger als im

Unter diesen Einnahmen befinden sich 12 000

als Beitrag der Stadt Berlin und 9000 Zuschuß von der Haupt. stiftung, die Mitgliederbeiträge brachten 3753 ℳ, über 1000 mehr als im Vorjahre. Der Bestand des Vereins, der noch 34 000 betragen hatte, verringerte si Für das neue Geschäftsjahr hat die Hauptstiftung unter Berück⸗ sichtigung der ungünstigen finanziellen Lage des Berliner Vereins den Zuschuß auf 11 000 erhöht. Der Verein der Viktoria⸗National⸗ Invaliden⸗Stiftung, annimmt, . liden und 25 Wittwen einmalig mit 970 und 22 Invaliden, 43 Wittwen und 3 Angebörige mit 8961 laufend, insgesammt also 117 Personen mit 9931 ℳ, gegen 104 Personen und 9857 im Den Gesammtausgaben in Höbe von 11 429 standen 10 202 Einnahmen gegenüber, darunter 6000 Beitrag der Stadt und 2000 Zuschuß der Hauptstiftung. Der Bestand verringerte sich von 12 213 auf 10 985 Vorsitzender beider Vereine ist der Stadtrath Hübner. 1

Die zwanzigste Unfallstation, und zwar für den Stadt⸗ theil Gesundbrunnen, i - straße 67, auf dem Grundstück der Gregory'schen Brauerei, durch die Direktoren B. Knoblauch und Max Schlesinger eröffnet worden. Dem Einweihungsakt wohnten Vertreter der Behörden, der zahl⸗ reichen Fabriketablissements der Gegend und der übrigen Bürgerschaft Die Station wird durch Herrn Dr. Ludwig Opet geleitet. Besondere Einrichtungen sind auch in dieser Station für die Auf⸗ nahme von bewußtlosen Personen vorgesehen worden. 1

1895 ch von 11 250 auf 5562

der sich der Invaliden des Krieges von

unterstützte im letzten Jahre 24 Inva⸗

st am 17. d. M. in dem Hause Bad⸗

Haus fünf Personeu kamen

London,

Davon entfallen auf nicht

veröffentlichen Tugela⸗Flusse.

vor.

lügel bildete,

Artillerie vom

der Invaliden aus dem Kriege

Lessing⸗Theater. Mittwoch: Als ich wieder⸗ bxnht ...

Donnerstag: Zum Besten des Gustav Freytag⸗ Denkmals: Die Journalisten.

Freitag: Als ich wiederkam...

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Mitt⸗ woch: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 3 Akten von E. von Wolzogen. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Ein unbeschriebenes Blatt.

Freitag: Zum ersten Male: Die lieben Kinder. Volksstück in 3 Akten von Victor Léon.

Sonnabend: Die lieben Kinder.

Belle ⸗Alliance Theater. Gastspiel des „Schlierseer Bauern⸗Theaters“. Mittwoch, Abends

8 Uhr: Jägerblut. Donnerstag: 's Liserl von Schliersee.

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Busch und Reichenbach. Schwank in 3 Akten von Heinrich Lee und Wilhelm Meyer⸗Förster. Regie: Hermann Werner. Vorher: Die Richtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Regie: Gustav Rickelt. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Busch und Reichenbach. Vorher: Die Richtige.

Nachmittags⸗Vorstellungen an den Weihnachts⸗ Feiertagen zu halben Preisen: Montag, den 25. d. M., Dienstag, den 26. d. M., Mittwoch, den 27. d. M.: Der Schlafwagen⸗Controleur. Der Vorverkauf hat begonnen. Eine Vorverkaufs⸗ gebühr wird nicht erhoben.

Thalia-Theater. Dresdenerstraße 72/73. Mitt⸗ woch: Vorletz'e Aufführung. Zum 100. Male: Der Platzmajor. Gesangsposse in 3 Akten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Gustav Wanda. Anfang 7 ½ Ubr.

Donnerstag: Zum letzten Male: Der Platz⸗ major.

Freitag wegen der Generalprobe für die Novität geschlossen.

Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Novität: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ posse mit Gesang und Tanz in 3 ·Akten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Kapell⸗ meister Max Schmidt.

Konzerte. Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang Uhr:

Klavier Abend von Filippo Ivaldi.

Redvers Buller 1 15. d. M. früh 4 Uhr in der Richtung auf den Tugela⸗Fluß Der Kampf war lang und erbittert. Hart, welche den linken Flügel bildete, überschritt den Tugela am Mittag, mußte aber infolge der großen Anzahl der feind⸗ lichen Geschütze und des mörderischen Feuers des Feindes wieder sücehöü Der Brigade Hildyard, welche den rechten

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

19. Dezember. (W. T. B.) Die „Daily

Mail“ meldet aus Naauwpoort, daß die Buren am Freitag die britische Stellung am Vaalkop mit Artillerie heschesse hätten, welche darauf geräumt worden sei. Die britischen Geschütze hätten an den Standort des großen Burengeschützes Die britische Artillerie und Kavallerie

seien nach Arundel b“ London, 19. Dezember. (W. T. B.) Mehrere Blätter

Einzelheiten über ein neues Gefecht am Nach denselben rückte der General Sir mit seiner ganzen Streitmacht am

Die Brigade

gelang es, die Ortschaft Colenso mit dem

ajonnet zu nehmen; die Brigade mußte aber, da ihr die

einde vernichtet wurde, ebenfalls zurückgehen.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

Birkus Alb. Schumann. Im eleganten, renovierten Zirkus Renz, Karlstraße. Mittwoch, Abends präzise 7 ½ Uhr: Extra⸗Vorstelkung. Zum Schluß: Großes Ritterschaustück aus dem 14. Jahr⸗ hundert: Der schwarze und der weiße Ritter mit sämmtlichen Einlagen⸗

Sonntag: 5 Uhr. Ende 8 Uhr. In dieser Vorstellung: Reich⸗ haltiges Programm wie sonst in zwei Vorstellungen. Revue sämmtlicher Artisten und großes Ritter⸗ schaustück aus dem 14. Jahrhundert: Der schwarze und der weiße Ritter. Trotzdem in dieser Vor⸗ stellung ein Kind frei auf allen Plätzen.

Montag, den 25., Dienstag, den 26., Mittwoch, den 27. d. M.: Je 2 große Vorstellungen: Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Ubr. Nach⸗ mittags 3 ½ Ubhr: Extra einstudiert: Im Weih⸗ nachtsbazar. Große Weihnachts⸗Ausstattungs⸗ pantomime, dargestellt von 80 Kindern im Alter von 3—5 Jahren und 100 Personen. Abends 7 ½ Uhr: Großes Ritterschaustück: Der schwarze und der weiße Ritter.

1164616161412—

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Carola Rosentreter mit Hrn. Leut. Ernst Grafen YPorck von Wartenburg (Berlin— Schwedt a. O.). Frl. Anita Reimer mit Hm. Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Ernst

Berlin).

69 b 1 Ein Sohn: Hrn. Landrath Dr. Schreiber (Wongrowitz). Eine Tochter: Hrn. Major Frhrn. von Brand (Straßburg i. Els.). Hrrn. Hauptmann Wilhelm von Sydow (Berlin).

Gestorben: Hr. Kammerberr, Oberstleut. und Landrath a. D. Richard Herwarth von Bitten⸗ feld (Berlin) Hr. Bürgermeister a. D. Heinrich Reiche (Charlottenburg). Verw. Fr. Oberförster Emilie Schmidt, geb. von Preetzmann (Potsdam). Frl. Elisabeth von Barby (Wiesbaden). Frl. Jenny von Frankenberg und Ludwigsdorf (Neisse). Hrn. Professor Dr. Georg Cantor Sohn Rudolf (Halle a. S.).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstal Berlin SW., vüchekaffräge Nr. 32. 8 Zehn Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilageh,

sowie die Inhaltsangabe lichen Anzeigers (Kommanditgesfellschaften au Aktien 8 ktiengesellschaften) für die W e

vom 11. bis 16. Dezember 1899.

(W. T. B.) In der vergangenen

Nur eine Vorstellung. Anfang

Kleiner

zu Nr. 6 des bffen

8

Königreich Preußen.

„Auf Ihren Bericht vom 30. November d. J. will Ich die wieder beifolgende Neue Satzung des Landschaftlichen Kredit⸗ Verbandes für die Provinz Schleswig⸗Holstein hierdur Landesherrlich genehmigen. b

Berlin, den 6. Dezember 1899. v . 1 Wilhelm R. 8

Frreiherr von Hammerstein. Schönstedt. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und ½. Forsten d den Justiz⸗Minister. 2 2n... 252 Neue Satzung v des Landschaftlichen Kredit⸗Verbandes für die Provinz Schleswig⸗Holstein. . *.

111u

Name, Zweck, Sitz vnd Rechte des Verbandez. Unter dem Namen „Landschaftlicher Kredit⸗Verband für die Provinz Schleswig⸗Holstein“ hat sich ein Verein von Grundbesitzern der Provinz Schleswig⸗Holstein gebildet, um nach den Bestimmungen dieser Satzung den Realtredit für ihre Besitzungen zu vermitteln. „Der Sitz des Verbandes ist Kiel. Der Erwerb von Grundstücken ist ihm nur soweit gestattet, als es sich um die Sicherung einer Forderung oder um die Beschaffung eines Geschäftshauses handelt. Der Verband ist eine mit Korporationsrechten ausgestattete öffent⸗ liche Kreditanstalt, welcher das Recht zusteht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Baar⸗ mittel auf jeden Inhaber lautende Schuldverschreibungen unter der Benennung „Pfandbriefe des Landschaftlichen Kredit⸗Verbandes für die Provinz Schleswig⸗Holstein“ auszufertigen.

eenaannene

EEI““

§ 2. Erwerb der Mitgliedschaft.

Als Mitglied des Verbandes kann jeder Besitzer eines in der Provinz Schleswig⸗Holstein belegenen landwirthschaftlich oder forst⸗ wirthschaftlich benutzten Grundstücks aufgenommen werden, welches nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweitigen Regelung der Grundsteuer in der Provinz Schleswig⸗Holstein, G.⸗S. S. 85, einen Reinertrag von mindestens 50 gewährt.

Die Meldung zum Beitritt geschieht bei der Direktion des Ver⸗ bandes unter Einreichung eines Auszugs aus der Grundsteuer⸗ Mutterrolle und einer vollständigen, beglaubigten Abschrift des Grundbuchblattes über die zu beleihenden Grundstücke unter Beifügung einer gehörig bescheinigten Nachweisung der auf denselben ruhenden öffentlichen Lasten.

Ueber die Aufnahme entscheidet die Direktion. Gegen deren Ent⸗ scheidung ist Berufung an den Verwaltungsrath gestattet, welcher dann endgültig entscheidet. Bei der Aufnahme wird ein Eintrittsgeld von 1 für jedes empfangene Taufend der verlangten Darlehnsumme erhoben. Dem Verwaltungsrath steht die Befugniß zu, diese Gebühr allgemein zu ermäßigen oder ganz außer Hebung zu setzen.

Der Erwerber eines mit Pfandbriefen nach den Bestimmungen dieses Statuts beliehenen Grundstücks ist bei Vermeidung der Folgen des § 24 Nr. 8 Aa verpflichtet, dem Verbande beim Erwerbe des Grundstücks in einer gerichtlich oder notariell oder von dem Syndikus des Verbandes beglaubigten Urkunde beizutreten und die persönliche Verbindlichkeit für die auf dem Grundstücke haftende Pfandbriefschuld zu übernehmen. Diese Urkunde ist nach geschehener Aufforderung und Mittheilung einer Satzung binnen 14 Tagen der Direktion des Ver⸗ bandes einzureichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes kann in diesem Falle nicht verlangt werden.

ee

Pflichten der Mitglieder im allgemeinen. edes Mitglied ist verpflichtet, eine auf dasselbe gefallene Wahl als Mitglied oder Stellvertreter zum Verwaltungsrath oder Kommissar desselben anzunehmen, wenn es in gleicher Weise nicht bereits einmal thätig gewesen ist. Für Grundbesitzer, welche zugleich Beamte sind, gilt diese Bestimmung nur insoweit, als eine Verweigerung der vor⸗ gesetzten Behörde nicht im Wege steht.

§ 4.

5 Verlust der Mitgliedschaft. 6

ver Austritt aus dem Verbande erfolgt auf Antrag, sobald das Mitglied die dem Verbande gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten vollständig gelöst hat, durch Erklärung der Direktion oder im Falle des § 24, 8 A auf Anordnung derselben, und zwar im letzteren Falle, nachdem das Rechtsverfahren über die Erfüllung der satzungs⸗ und vertragsmäßigen Verpflichtungen beendet ist.

Bei Veräußerung eines mit Pfandbriefen beliehenen Grundstücks erlischt die persönliche Verbindlichkeit des Mitgliedes bezüglich des veräußerten Grundstücks, sobald die im § 2 Abs. 4 vorgeschriebene Urkunde von dem Besitznachfolger der Direktion eingereicht worden.“

Mit dem Austritt sind alle Rechte an dem Vermögen des Ver⸗ bandes erloschen. .

§ 5. 8 Verwaltung im allgemeinen.

Die Angelegenheiten des Verbandes werden unter Aufsicht der Königlichen Staatsregierung geleitet, beziehungsweise kontroliert durch die Direktion, den Verwaltungsrath oder dessen Kommissare und die Generalversammlung.

Als Geschäftsjahr des Verbandes wird das Kalenderjahr bestimmt.

8 Direktion.

ie Direktion hat ihren Sitz in Kiel. esteht aus drei von dem Verwaltungsrath als erstes, zweites und drittes Mitglied ge⸗ wählten Mitgliedern, von denen eins in der Regel zugleich Mitglied des Verbandes sein soll und ein anderes (der Syndikus) die Befähigung mum Richteramte besitzen muß. Außerdem werden vom Verwaltungs⸗ rath drei Stellvertreter gewählt, welche in Fällen der Behinderung von Mitgliedern dieselben in voraus zu bestimmender Reihenfolge zu vertreten haben. Der Stellvertreter des Syndikus muß gleich diesem zum Richteramte befähigt sein. ,

Das Protokoll über die Wahlverhandlung ist notariell oder ge⸗ richtlich aufzunehmen. Eine Ausfertigung desselben wird der Direktion zu ihrer Legitimation ertheilt.

Die Mitglieder der Direktion und deren Stellvertreter werden

durch den Königlichen Kommissar Seiner Majestät dem Könige zur Allerhöchsten Bestätigung vorgeschlagen, Daz erste Mitglied der Direktion wird durch den Königlichen Kommissar eidlich verpflichtet und verpflichtet seinerseits die übrigen Mitglieder der Direktion und die sonstigen festen Beamten des Ver⸗ bandes durch Handschlag an Eides statt. Es führt in den Sitzungen der Direktion den Beisig und wird in Fällen seiner Behinderung durch das zweite, bei dessen Behinderung durch das dritte ordentliche Mitglied vertreten 8

Berlin, Dienstag, den 19. Dezember

Die Namen der Direktoren und deren Stellvertreter werden seitens der Königlichen Staatsregierung durch den Reichs⸗Anzeiger und das Amtsblatt des Regierungsbezirks Schleswig bekannt gegeben.

Die Höhe des Gehalts der Direktoren, die Zeitdauer und die ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrath, welcher ebenfalls die Gehälter, die Zeitdauer und die Bedingungen der An⸗ stellung der von der Direktion anzunehmenden sonstigen Verbands⸗ beamten festsetzt.

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7 A.Syndikus. v nrd 2¹* Dem Syndikus, im Falle zeitweiliger Behinderung desselben seinem Stellvertreter, steht das Recht zu, in allen Angelegenheiten, welche den Verband berühren, Verträge und Verhandlungen mit der Kraft und Wirkung von öffentlichen Urkunden aufzunehmen und aus⸗ zufertigen oder zu beglaubigen unter Beidrückung des Syndikats⸗ Siegels. Diese Urkunden haben die Eigenschaft i Ien. Urkunden. Aus ihnen findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung nach Maßgabe der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden statt. Der Syndikus führt als Siegel das Siegel des Verbandes mit dem Zusatze „Syndikats⸗Siegel“.

In den Fällen der §§ 664 und 665 726 Abs. 1, §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, § 745 Abs. 2 und 8 749 neuer Fassung) der Zivilprozeßordnung ist die vollstreckbare Ausfertigung nur auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtsgerichts zu Kiel zu ertheilen.)

eerna. un, ö 88824 99

Verfahren bei Dienstvergehen. ..

„Diez Direktionsmitglieder und die vom Verwaltungsrath be⸗ stätigten Beamten des Verbandes können unter den Bedingungen, welche das Gesetz vom 21. Juli 1852, betr. die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten (Ges.⸗Samml. S. 465), vorschreibt, auch wider ihren Willen und der Vertragsbestimmungen ungeachtet aus ihren Aemtern entlassen bezw. von denselben suspendiert werden. Die Suspension hat bei Mitgliedern der Direktion der Königliche Kommissar mit Vorbehalt der Beschwerde an den Minister für Land⸗ wirtsschaft, Domänen und Forsten, bei den sonstigen Beamten die Direktion zu verfügen.

Das Verfahren auf Entlassung wird bei Mitgliedern der Direktion von dem Königlichen Kommissar oder von einem durch ihn zu be⸗ stellenden Kommissar nach den Formen des gedachten Gesetzes geleitet und die Entscheidung durch den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten getroffen. Bei den sonstigen Beamten ist die Direktion die leitende und entscheidende Behörde; auf den Rekurs entscheidet zunächst der Verwaltungsrath, in letzter Instanz der Königliche Kommissar.

Zur Festsetzung von Ordnungsstrafen im Sinne des § 15 des in Absatz 1 angeführten Gesetzes sind befugt der Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten gegen die Mitglieder der Direktion, und die Direktion gegen die übrigen Beamten des Verbandes. Gegen die Straffestsetzungen der Direktion ist Beschwerde an den Königlichen Kommissar zulässig. Geldbußen dürfen für den einzelnen Fall die Summe von einhundert und fünfzig Mark nicht übersteigen.

§ 9. Geschäftsführung der Direktion. 1.“ ie Direktion verwaltet und leitet die Angelegenheiten des Ver⸗ bandes und vertritt denselben auch in denjenigen Fällen, in denen die Gesetze eine besondere Vollmacht fordern.

Die Direktion ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei Mit⸗ gliedern, darunter mindestens eines ordentlichen. Ihre Beschlüsse werden nach Stimmenmehrhett gefaßt.

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die ihr vom Ver⸗ waltungsrath ertheilten Anweisungen zu beobachten und den Beschlüssen desselben Folge zu leisten.

Gegen dritte Personen hat jedoch eine Beschränkung der Befug⸗ nisse der Direktion, den Verband zu vertreten, keine rechtliche Wirkung.

Schriftliche Erklärungen der Direktion erfolgen unter der Unter⸗ schrift: „Die Direktion des Landschaftlichen Kredit⸗Verbandes der

8 8 Se.

schen Staats

theil, soweit es sich nicht um Berathungsgegenstände handelt, welche die persönlichen oder dienstlichen Verhältnisse der Direktion oder einzelner Mitglieder derselben betreffen.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen von dem Vor⸗ sitzenden durch besondere Einladungsschreiben mindestens 14 Tage vor⸗ her unter Mittheilung der Tagesordnung. Die richtige Behändigung der Einladungsschreiben muß entweder durch Postzustellungsurkunde oder durch vollzogenen Post⸗Ablieferungsschein oder durch ein sonst in glaubwürdiger Form vollogenes Empfangsbekenntniß bescheinigt sein. Tag und Stunde des Zusammentritts, sowie die Tagesordnung sind dem Königlichen Kommissar mitzutheilen.

„Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mit⸗ glieder, bezw. Stellvertreter und unter diesen der Vorsitzende oder, im Fall seiner Verhinderung, dessen Stellvertreter anwefend sind.

„In den Sitzungen des Verwaltungsraths wird ein Protokoll geführt und von 3 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters, unterzeichnet.

Das Protokoll derienigen Sitzung, in welcher über Ertheilung der Entlastung und Wahl der Direktoren resp. deren Stellvertreter Beschluß gefaßt wird, muß von einer Gerichtsperson oder einem Notar geführt werden. 8 8

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Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsraths.

Die FHe des Verwaltungsraths bezw. deren Stellvertreter erhalten kein Gehalt, sondern nur Diäten und Reisekosten. Die Höhe derselben bestimmt die Generalversammlung. Dieselbe ist auch befugt, für die Geschäfte des Vorsitzenden im Verwaltungsrath eine an⸗ gemessene Vergütung festzusetzen.

§ 14. Theilnahme an Generalversammlungen. 8

Die Generalversammlung besteht aus den satzungsmäßig berufenen Mitgliedern des Verbandes. Eine Vertretung behufs Theilnahme an der Generalversammlung ist gestattet:

den Ehefrauen durch ihre Ehemänner;

unter elterlicher Gepalt stehenden Personen durch ihre Väter

oder, wenn die elterliche Gewalt der Mutter zusteht, durch einen Bevollmächtigten der Mutter;

Bevormundeten durch ihre Vormünder; mehreren Besitzern eines

mit, Pfandbriefen beliehenen Gutes, Wittwen und ledigen

Frauenspersonen durch einen Bevollmächtigten;

juristischen Personen und solchen Personen⸗Mehrheiten, welche,

ohne die Eigenschaft einer juristischen Person zu besitzen, doch Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen können (z. B. Handelsgesellschaften), durch ihre gesetzlichen Vertreter und, falls sie nur durch die gemeinschaftliche Erklärung zweier oder mehrerer Vertreter verpflichtet werden können, ebenfalls nur durch Bevollmächtigte.

Mitglieder des Verbandes, die einer dieser Kategorien angehören, können nur. in der Person ihrer zulässigen Vertreter in der General⸗ versammlung erscheinen und ihre Rechte wahrnehmen.

„Die Vertreter haben, insoweit ihre Legitimation nicht bekannt ist, diese durch beglaubigte Urkunden darzuthun.

Kein zum Erscheinen in den Generalversammlungen Berechtigter hat mehr als eine Stimme.

Die Direktoren nehmen mit berathender Stimme an der General⸗ bessammlung theil. Soweit sie jedoch Mitglieder des Verbandes sind, steht ihnen, abgesehen von denjenigen Gegenständen, an denen sie betheiligt sind, auch Stimmrecht zu. 34 Bürg. G.⸗ 2)

Befugnisse der Generalversammlung. Die Generalversammlung hat, außer über die in dieser Satzun ausdrücklich ihr zugewiesenen Gegenstände, nur über Anträge Feete zu fassen, welche den dem Verwaltungsrath und der Direktion na dieser Satzung zustehenden Befugnissen nicht zuwiderlaufen.

§ 16. Tagung der Generalversammlung.

. Schleswig⸗Holstein“ und bedürfen, um rechtsverbindlich zu ein, der Vollziehung durch zwei ihrer Mitglieder, darunter mindestens eines ordentlichen.

Zusammensetzung des Verwaltungsraths.

Der Verwaltungsrath besteht aus 9 Mitgliedern. Jedes Mit⸗ glied des Verwaltungsraths muß zugleich Mitglied des Verbandes oder gesetzlicher Vertreter eines solchen sein und einen Grundbesitz haben oder vertreten, auf welchen für den Verband eine Pfandbriefschuld, und zwar bei 4 Mitgliedern von mindestens 20 000 und bei 5 Mitgliedern von mindestens 10 000 entweder eingetragen ist oder eingetragen werden kann.

Die Mitglieder des Verwaltungsraths werden durch die General⸗ versammlung auf 6 Jahre gewählt. Alle 2 Jahre scheiden 3 Mit⸗ glieder aus und werden durch die Wahl der Generalversammlung ersetzt.

Die Reihenfolge des Austritts bestimmt sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Ausschusse.

Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

Alljährlich wählt der Verwaltungsrath aus seinen Mitgliedern einen Vorsißenden und für denselben einen Stellvertreter, sowie aus der Zahl der Mitglieder des Verbandes 3 Stellvertreter für den Fall der Behinderung eines seiner Mitglieder und bestimmt die Reihenfolge, in welcher dieselben einzuberufen sind. Zu Stellvertretern für die Mit⸗ glieder des Verwaltungsraths sind nur diejenigen Mitglieder des Ver⸗ bandes wählbar, die zu Mitgliedern des Verwaltungsraths gewählt werden können. S

§ 11. 8

Aufgaben des Verwaltungsraths. Der Verwaltungsrath kontroliert die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Verbandes. Er ist namentlich verpflschtet: 1) jährlich mindestens einmal die Kassenführung des Verbandes durch zwei seiner Mitglieder prüfen zu lassen, die Rechnung der Direktion abzunehmen und dieser nach Erledigung der erhobenen Ein⸗ wendungen Entlastung zu ertheilen; 2) der Generalversammlung jährlich einen von der Direktion zu erstattenden Rechenschaftsbericht vorzulegen und diesen auszugsweise in den für die Bekanntmachungen des Verbandes bestimmten Zeitungen zu veröffentlichen; 3) alle Anordnungen zur Ausführung der Satzung zu treffen; 4) die Geschäftsanweisungen für die Direktion zu erlassen; 5) die Taxgrundsätze festzusetzen und 6) über die gegen die Direktion und andere Beamte des Verbandes eingehenden Beschwerden zu entscheiden. Er hat das Recht: das Gebiet des Verbandes in Bezirke einzutheilen und innerhalb einzelne seiner Befugnisse durch Kommissare ausüben zu assen. 8 8

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§ 12. Sitzungen des Verwaltungsrathz.

Der Verwaltungsrath versammelt sich jedes Jahr mindestens ein⸗ mal regelmäßig und außerordentlich, so oft der Vorsitzende, drei seiner Mitglieder oder die Direktion es verlangen. Die Direktoren nehmen

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich in der ersten Hälfte des Jahres statt; einh außerordent liche nur, wenn der Verwaltungsrath solche für nothwendig erachtet, oder wenn sie von 20 oder mehr Mitgliedern des Verbandes, welche mindestens seit einem Jahre demselben angehören, bei dem Verwaltungsrath unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beantragt wird.

Der Tag der Generalversammlung wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsraths mittels Einrückung in die für die Veröffent⸗ lichungen des Verbandes bestimmten Blätter 32) unter Mittheilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungs⸗ tage bekannt gemacht. Alle für die Tagesordnung bestimmten Anträge müssen spätestens bis zum 15. Januar dem Vorsitzenden des Ver⸗ waltungsraths eingesandt sein.

Der Verwaltungsrath ist nur verpflichtet, solche Anträge von Verbandsmitgliedern auf die Tagesordnung zu setzen, welche von min⸗ destens 20 Mitgliedern, die seit einem Jahre demselben angehören, gestellt sind. Die Mitglieder des Verwaltungsraths sind jedoch ohne weiteres

Tag und Stunde der Generalversammlung sowie die Tagesordnung sind dem Königlichen Kommissar mitzutheilen.

Die Generalversammlung ist, sofern nicht der Fall des § 34 vor⸗ liegt, beschlußfähig, wenn mindestens 10 Mitglieder des Verbandes, darunter 5 Mitglieder des Verwaltungsraths bezw. Stellvertreter und hierunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit wird zur Erledigung derselben Tagesordnung eine neue Generalversammlung anberaumt, welche dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig ist, wenn nur 5 Mitglieder des Verwaltungsraths bezw. Stellvertreter und hierunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter anwesend sind.

In den Generalversammlungen führt der Vorsitzende des Ver⸗ waltungsraths oder dessen Stellvertreter den Vorsitz.

Ueber jede Verhandlung der Generalversammlung ist ein Protokoll von einem Richter oder Notar aufzunehmen und von dem Vorsitzenden nebst zwei anderen Verbandsmitgliedern, welche die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden bei Beginn der Sitzung ernennt, zu

vollziehen.

§ 17.

Wahlen und Beschlüsse. 8 Sämmtliche Wahlen erfolgen durch Stimmzettel. Sowohl zu den Wahlen, wie zu Beschlüssen des Verwaltungsraths und der ehe ist absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. Ergiebt bei Wahlen die erste Abstimmung keine absolute Stimmen⸗ mehrheit, so wird zur engeren Wahl unter den Gewählten in der Art geschritten, daß bei jedem Wahlgange derjenige ausscheidet, welcher die wenigsten Stimmen erhalten hat. Haben zwei oder mehrere eine gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, so entscheidet das Loos, wer von ihnen auf die engere Wahl zu bringen oder, wenn es sich um den letzten Wahlgang handelt, als gewählt zu betrachten ist. Bei Beschlüssen der betreffenden Versammlung entscheidet im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

mit berathender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsraths

Die Abwesenden sind an die Beschlüsse der