Ber Brzugnpreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. ( „ Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; e R- Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition des Heutschen Reichs⸗Anzeigers “ 8W., Wilhelmstraßze Nr. 32. ; 8 I und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers Einzelune Kummern kosten 25 ₰. (dC 22 Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
uber, Abends.
8 Deutsches Reich. Untere Verwaltungsbehörde ist der Großherzogliche Gleichzeitig mit der Verordnung und Ausführungs⸗
8 “ 1 Bezirks⸗Direktor, obere Verwaltungsbehörde das Ministerials Anweisung vom September 1879 tritt auch die Geschäfts⸗ Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Departement des Innern des Staats⸗Ministeriums. anweisung für die Vollziehungsbeamten im Bereiche der 1 den expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Hoy und Weimar, den 26. Dezember 1899. 1. 1 Verwaltungen der direkten und indirekten Steuern vom Makiolczyk bei dem Statistischen Amt, Rumstieg bei dem Großherzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium. 11. Oktober 1879 außer Kraft. Die Königliche Regierung zatentamt und Zehringer bei dem Reichs⸗Versicherungsamt 1 erhält den Auftrag, an Stelle dieser Anweisung eine neue, en Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. v“ dödeen Bestimmungen der Verordnung und Ausführungs⸗
8 8 Anweisung vom November 1899 sich anpassende Anweisung
für die Vollziehungsbeamten im Bereiche der Ver⸗
b “ ; . 1“ saltung der direkten Steuern baldmöglichst zu erlassen und 85 88 EET11113“” sind Dr. Arnold 8 5 dieselbe” entweder durch das Regierungsamtsblatt oder als Jaco 3 un r. Otto Appel zu technischen Hilfsarbeitern Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: besonderes Druckheft zu der Kenntniß der betheiligten Beamten zu e 8 mütess e “ b dem Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, bringen. Es steht nichts entgegen, die Abfassung der Anweisung 1 Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirklichen Ge⸗ derartig zu daß sie neben d X“ heimen Ober⸗Regierungsrath Dr. Kügler den Charakter als Feö vhe 9 den ee e die b 9 8⸗ Sn I 1““ Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu ihres Bezirks, insbesondere für diejenigen der Gemeinden un Von dem statistischen Waarenverzeichniß und dem verleihen 8 Kreise zu gelten hat. Es liegt nahe, diese Beamten so lange der herzeichniß der Massengüter, auf welche die Bestimmung 1 Anweisung zu unterstellen, als nicht der einzelne Kommunal⸗ 8 . b 2 iffer 8 des 8 88 „ 1g9 . 8 “ eine vgens Müneisung h8 etreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung Seine stät der Köni : mit ihrem errn Präsidenten wolle die Königliche indet, ist ein Neudruck veranstaltet worden, in welchem alle “ 8e. ee; gen⸗ 1 1 Regierung unter Rücksichtnahme auf die besonderen lenderungen einschließlich der vom 1. Januar 1900 ab 8 Neu⸗Ra 8 Bev zFibbdrn iir ee Waller 8 Düffel⸗ Verhältnisse ihres Bezirks erwägen, ob hiernach etwa hültigen Aufnahme gefunden haben. b d n en auß 1 Glo bg. Jun 99 ang in üadi Ee zu verfahren sein wird. In dem § 1 der neuen Anweisung Der Vertrieb des Druckwerks ist der Firma R. von dorf,” 8 Ober⸗Zoll⸗vus isren in gbibers 88. ist genau zum Ausdruck zu bringen, auf welche Kategorien ;ecker’'s Verlag, G. Schenk, zu Berlin SW., Jerusalemer⸗ ie cn Dan ü ven Ek arakter als Steuerrath g von Vollziehungsbeamten die Anweisung 1 beziechen soll.
raße 56, übertragen worden. 1“ Werfeeher für das Rechnungswesen bei der Die neu zu erlassende Anweisung kann sich eng anschließen Der Ladenpreis beträgt für ein mit grünem, bedrucktem 8 f⸗Steuer⸗Direltion nn Münster Cch Fier 8 die Bestimmungen der Anweisung vom 11. Oktober 1879. Umschlage geheftetes Exemplar 60 ₰ und für ein in Kalliko “ Rendanten zechner in Saarbtücken Die letztere liegt darum in einem Exemplar bei. In⸗ eebundenes Exemplar 1,20 ℳ venet Stettin, Köhler in Fe an, Fleischmann in wieweit der Umstand, daß die Verordnung und An⸗ Berlin, den 27. Dezember 18909. 8 S Ludewig in . O.⸗Pr., dem weisung vom Nopember 1899 von denjenigen vom September Der Reichskanzler. Sekretär bei der Provinzlal⸗Steuer⸗Dirktion in Stettin 1879 in der Fassung abweichen, Aenderungen in den Be⸗ Im⸗Auftrage: Brandenburg, dem Sekretär beim Stempel⸗ und Erbschafts⸗ stimmungen der Anweisung vom 11. Oktober 1879 erforderlich “ steueramt in Frankfurt a. M. Richter, den Forstkassen⸗ macht, ist in der beiliegenden Zusammenstellung ersichtlich ge⸗
8 8 Rendanten Koch zu Kaukehmen im Regierungsbezirk Gum⸗ VBö L.es ee 8 w. 122
binnen, Kamcke zu Driesen im Regierungsbezirk Frankfurt eisus 88 19 ereg ber 18279 noch Se, As 8. Bekanntmachuüng. und Maschke zu Bromberg im Regierungsbezirk Bromberg weisung v 8
Erweiterung des Fernsprechverkehrs. den Charakter als Rechnungsrath b 1¹“ . Leren her us fecge Eeg dese “ Der Fernsprechverkehr mit der öffentlichen Fernsprechstelle dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗ Besonders wird die Königliche Regierung noch darauf
8 3 8 inzial⸗Steuer⸗Direktion in Berlin Schalow ; i der Postanstalt in Falkenberg (Mart) ist cröffnet wesen bei der Provinziabe v. e, . b aufmerksam gemacht, daß im Gegensatz zu den jetzt geltenden porden. Die Gebühr für ein g. wöhnliches Gespräch bis zur den Charakter als Kanzleirath zu verleihen, sowie P gherrlan ge nach dem Art. 22 der Anweisung vom 28. No⸗
auer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit Charlotten⸗ ꝙ— infolge der von dr Stadtverordneten⸗Versammlung zu vember 1899 der den Mahnzettel behändigende Vollziehungs⸗ 8 Friedenau, Halensee, Schöneberg bei Berlin, Tempelhof, “ 18 beamte von seiner Dienstbehörde ermächtigt werden kann,
uestend, Wilmersdorf bei Berlin eine Mark, im Verkehr mit 1 19 12 Raag. w von dem Schuldner — sei es unbeschränkt, sei es bis uoen übrigen Orten des Ober⸗Postdirektionsbezirks Berlin 25 ₰. “ der “ 111e“*“ für die gesetzliche zu einer bestimmten Höhe — ahesche in Empfang zu Für das Ferr ahes der zum Gespräch verlangten Person 2 mtsdauer von sechs Jahren zu gen. nehmen. Es ist hierbei von der Absicht ausgegangen, den⸗ z der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von — jenigen kommunalen Verbänden, welche eigene Vollziehungs⸗ 5 ₰ erhoben. 8 1 Iu 1 eamte haben, in der Regel die freie Bestimmung darüber zu Berlin C., den 23. vöee 1899. C11A1A1“X“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: überlassen, ob und inwieweit sie eine derartige Ermächtigung Kaiserliche Ober⸗Postdirektiin. den Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Otto Theodor ertheilen wollen. Für die Vollziehungsbeamten bei den Kreis⸗ QQTWrieosbach. 8 8 Wilhelm Ostermann in Aurich zum Provinzial⸗Schul⸗ kassen wolle die Königliche Regierung nach Einholung der rath und gutachtlichen Aeußerungen der Rentmeister und Kassen⸗ 1 den Pastor Dr. Le Sage de Fontenay in Segeberg Kuratoren für jede einzelne Kasse Bestimmung treffen, wie Bekanntmachung. “ zum Propst der Propstei Hütten, Regierungsbezirk Schleswig, es mit dieser Ermächtigung gehalten werden soll. Die E 8 kehr zu ernennen, . Ermächtigung kommt nur für solche Mahnungen in rweiterung des Fernsprechver ehrs. b demn Direktor der Feahiäeschen Abtheilung des Museums Frage, die durch die Beamten persönlich, also nicht Der Fernsprechverkehr mit Beckum, Gramenz, Hild⸗ für Völkerkunde zu Berlin Dr. med. Albert Voß, und durch Vermittelung der Post, erfolgen. Für jede einzelne Kasse urghausen, Lublinitz und Schivelbein ist eröffnet dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät wird in Betracht zu ziehen sein, in welcher Anzahl derartige vorden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur der Universität 8 Göttingen D. Dr. Julius Wellhausen Mahnungen durchschnittlich vorkommen, ob es sich dabei in Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark. den Charakter als Geheimer Regierungsrath, der Regel um erhebliche oder wenig erhebliche Geld⸗ Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person den Konsistorial⸗Sekretären Carl Gustav Kletsch in beträge handelt, ob Wünsche nach der Zulässigkeit zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von Königsberg und Wilhelm Spohr in Danzig, dem Ober⸗ derartiger Zahlungen etwa hervorgetreten sind und ins⸗ 5 ₰ erhoben. 8 Sekretär an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Theodor besondere, ob der bei der Kreiskasse fungierende Vollziehungs⸗ Berlin C., den 23. Dezember 1899. FSFogel, den Sekretären bei den Provinzial⸗Schulkollegien in beamte genügend zuverlässig erscheint. Wird die in Frage Kaiserliche Ober⸗Postdirektion “ Schleswig und Königsberg Johannes Julius Hinrichsen stehende Ermächtigung dem Vollziehungsbeamten ertheilt, so ist Griesbach. 8 und Anton Wilhelm Brocks und dem Universitäts⸗ der Rentmeister selbstverständlich verpflichtet, die pünktliche Ab⸗ Kuratorial⸗Sekretär Karl Meyer zu Göttingen den Charakter lieferung der von demselben vereinnahmten Geldbeträge genau als Rechnungsrath zu verleihen, sowie .“.“ zu überwachen. der Wahl des Rektors der Mädchenschule der israelitischen Berlin, den 13. Dezember 1899. Gemeinde zu Berlin Dr. Salo Adler zum Direktor der Der Finanz⸗Minister.
We en —s Neujahrsbriefverkehrs werden die Postschalter Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin) zu . schiet derjenigen der Zweigpostämter für den Brief⸗ kealschule . 1er ger einde 3 B — von Miquel. 1 EEEö1 den 31. De⸗ Fraukfurt a. M. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. An sämmtliche Königlichen Regierungen.
mber, von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, X“ Vorstehende Abscheift erhält die Königliche Direktion für 1. Januar wie an Sonntagen, für den Postwerth⸗ 8 8 Finanz⸗Ministerium. die Verwaltung der direkten Steuern zur e
ltags Fütauf Uhr ö“ 88 18 von Am 1. Januar k. J. tritt an Stelle der Verordnung vom Berlin, den 13. Dezember 1899.
1 8 1 3 Der Finanz⸗Minister. rmi is terbrochen ge⸗ 7. September 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 591) und der Aus⸗ 8 8 eemsctags Eöee kbeaas ununterhrochen g führungs⸗Anweisung vom 15. September 1879 die Verordnung von Miquel. Die Zweigpostanstalten werden am 31. Dezember für den vom 15. November 1899, betreffend das Verwaltungszwangs⸗ 18 5 - ö“ stwerthzeichenverkauf wie an Wochentagen offengehalten verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, und die zu ddirekten Steuern. den. derselben von ets “ erla ser⸗ Aus⸗ 1““ Zusammenstellung der Abänderunge B 7 X1A“ ührungs⸗Anweisung vom 28. November in Kraft. S 85 8 erlin C., den 2e esenbex1ohernon 8 f Die Verordnung vom 15. November 1899 ist in der Ge⸗ 88 Seleteeners, für die Vollziehungsbeamten e6“ Griesbach 8 setz⸗Samml. (S. 545 ff.) veröffentlicht, die Beifügung der An⸗ im EEEb1154 81 und weisung vom 28. November 1899 als Extrabeilage zu den 111X.A“ 1t Regierungsamtsblättern ö 8] be dng des een Die Vorschriften die 5 ½ dü5sa. 1. beziehen sich auf alle 8 2 8 men. on er 2 nd n⸗ rschriften dieser eschaftsazweisung beziehen auf alle Bekanntmachung 1. E eine amtliche Ausgabe hergestellt, von Beamte, welche bei Vollstreck ingsbehöcden (§ 4 der Verordnung vom
G vr; . E W; 1 8 r. 8 15. N ber 1899, bet Verm wangsve roßherzoglich sächsischen Staats⸗Ministeriums. welcher die erforhertich An ahl Exemplare sogleich nach Fertig⸗ wegen nnben 18 d28 Elee e- Ce alten90,nengs hees Mit Höchster Genehmigung wird zur Ausführung des stellung der Königlichen Regierung sowohl zum eigenen Art. 9 bis 11 der hierzu erl issenen Ausführungs⸗Anweisung vom
chs⸗ elegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember Gebrauch, wie zur Vertheilung an die ihr unterstellten à e⸗ 28. November 1899) im Bereiche der Verwaltung der direkten Cre ern (Reichs⸗Gesetzblatt Seise 05) lermüt bestimmt: hörden uͤbermittelt werden wird. 8 8 als Vollztehungsbeamte angestellt oder mit der Verrichtung der Ge⸗
8 8 3 8 u“
8