1 schäfte eines Vollziehungsbeamten dauernd oder zeitweilig beauf⸗
tragt sind. 5 5b 1“
Der bisherige Absatz 2 fällt weg. . 12 Nr. 2. Zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollstreckungsbehörde er⸗ folgen. Die Verfügung. durch welche die Erlaubniß ertheilt wird, ist bei der Zustellung abschriftlich
Die Vollziehungsbeamten sind zur Annahme von Geldbeträgen hei der Behändigung von Mahnzetteln und bei der Ausführung von Pfändungen und Versteigerungen nur nach Maßgabe der Bestimmungen
der §§ 18a, 40, 75, 84 ermächtigt.
Im übrigen ist ihnen die Annahme von Zahlungen untersagt;
dieses Verbot erstreckt sich auch auf die ihnen zustehenden Gebühren. . 14“ 8 Das Wort: „Provinzial⸗Steuer⸗Direktion“ fällt fort. An Stelle des Wortes: „Vollstreckungshandlungen“ muß es heißen: „Amtshand⸗
lungen“. § 16 Absatz 2.
Dieselben müssen dieses Buch nach der Behändigung von Mahn⸗ “ bezw. nach Erledigung von Pfändungsbefehlen u. s. f. wie 8 sher. 8 ö 8 Hinter den § 18 tritt ein neuer
§ 18a.
Zur Annahme von Zahlungen ist der den Mahrzettel be⸗ händtgende Vollziehungsbeamte nur dann befugt, wenn ihm die Er⸗ mächtigung hierzu von der Vollstreckungsbehörde ausdrücklich ertheilt
st. Der Mahnzettel muß die Angabe enthalten, ob bezw. bis zu welchem Betrage der Beamte zor Empfangnahme von Zahlungen er⸗ mächtiot ist. Leistet der Schuldner innerhalb der Grenze
der Ermäͤchtigung Zahlung, so hat der Vollziehungsbeamte über dieselbe zu quittieren und den empfangenen Geldbetrag in das
Rechnungsbuch (§ 16) “ ““
Das zuzustellende Schriftstück wird dem Vollziehungsbeamten
von der Vollstreckungsbehörde in einem durch das Dienstsiegel ver⸗
schlossenen, mit der Adresse des Empfängers, mit einer Geschäfts⸗
nummer und dem Vermerke: „Vereinfachte Zustellung“ versehenen Briefumschlage übergeben.
§ 22 Absatz 3 und § 26.
Statt „Personenvereine“ und „Personenvereins“ muß es heißen:
Vereine“ und „Vereins“. § 31 Nr. 2
§ 31 Nr. 6.
6) Die Bemerkung, daß der seinem Verschlusse, seiner Adresse und seiner Geschäftanummer nach bezeichnete Briefumschlag übergeben ist. Auf dem letzteren ist der Tag der Zustellung zu ver⸗ daß dies geschehen, ist in der Zustellungsurkunde an⸗
ugebeg.
An Stelle der Worte: „Auftrag der Vollstreckungsbehörde“ tritt: Auftrag seiner Vollstreckunzsbehörde“. § 38 Absatz 2. An Stelle von „läßt öö es heißen: „übersendet“.
Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
1) die Kleidungsstücke, die Betten, die Wäsche, das Haus⸗ und üchengeräth, insbesondere die Heiz⸗ und Kochöfen, soweit diese Gegen⸗ ände für den Bedarf des Schuldners oder zur Erhaltung eines an⸗ emessenen Hausstandes unentbehrlich sind;
2) die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf vier Wochen erforderlichen Nabrungt⸗, Feuerungs⸗ und Beleuchtungs⸗
ittel oder, soweit solche Vorräthe auf zwei Wochen nicht vorhanden
und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
4 3) eine Milchkuh oder nach der Wahl des Schuldners statt einer solchen zwei Ziegen oder zwei Schafe nebst den zum Unterhalt und zur Streu für dieselben auf vier Wochen erforderlichen Futter⸗ und Streuvorräthen oder, soweit solche Vorräthe auf zwei Wochen nicht vorhanden, dem zur Heschoffung erforderlichen Geldbe⸗ trage, wenn die bezeichneten Thiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie und seines Gefindes unentbehrlich sind;
4) bei Personen, welche Landwirthschaft betreiben, das zum Wirth⸗ chaftsbetrieb erforderliche Geräth und Vieh nebst dem nöthigen
Dünger, sowie die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, za 8. gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraassichtlich gewonnen erden;
5) bei Künstlern, Handwerkern, gewerblichen Arbeitern und anderen Personen, welche aus Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbsthätigkeit unentbehrlichen Gegenstände;
6) bei den Wittwen und den minderjährigen Erben der unter Nr. 5 bezeichneten Personen, wenn sie das Erwerbsgeschäft für ihre Rechnung durch einen Stellvertreter fortführen, die zur persönlichen Fort⸗ füührnns des Geschäfts durch den Stellvertreter unentbehrlichen Gegen⸗
ände;
7) bei Offisieren. Deckoffizieren, Beamten, Geistlichen, Lehrern an öffentlichen Unterrichtsanstalten, Rechtsanwälten, Notaren sowie Aerzten und Hebammen die zur Verwaltung des Dienstes oder Aus⸗ Frn des Berufes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige
eidung;
8) bei Offizieren, Militärärzten, Deckoffizieren, Beamten, Geist⸗ lichen, bei Aerzten und Lehrern an öffentlichen Anstalten ein Geld⸗ beiraß⸗ welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Theile des Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Termine der Gehalts⸗ oder Pensionszahlung gleich⸗ kommt;*)
„9) die zum Betriebe einer Apotheke unentbehrlichen Geräthe, Gefäße und Waaren;
10) die Bücher, welche zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unterrichts⸗ anstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind;
„11) die in Gebrauch genommenen Haushaltungs⸗ und Geschäfts⸗ bücher, die Famlienpapiere, sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen;
12) künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen nothwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind;
13) die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung be⸗ stimmten Gegenstände;
14) die Inventarien der Posthaltereien, die Fahrbetriebsmittel der inländischen und ausländischen Eisenbahnen und der der Dienstprämie der aus dem Dienste scheidenden Unteroffiziere gleichkommende Geld⸗ betrag während der ersten drei Monate nach Auszahlung der Prämie.
8 *) Anmerkung zu § 42 Nr. 8.
Der Pfändung sind nicht unterworfen:
das Diensteinkommen der Offiztere, Militärärzte und Deck⸗
offiziere, der Beamten, der Geistlichen sowie der Aerzte und
Lehrer an öffentlichen Anstalten; die Pension dieser Personen
nach deren Versetzung in einstweiligen oder dauernden Ruhe⸗
stand, sowie der nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu ge⸗ währende Sterbe⸗ oder Gnadengehalt.
Uebersteigen das Diensteinkommen, die Pension oder die sonstigen Bezüge die Summe von fünfzehnhundert Mark für das Jahr, so ist der dritte Theil des Mehrbetrags der Pfändung unterworfen.
Bei der Einziehung von kurrenten öffentlichen Abgaben, von Disziplinarstrafen und von solchen Zwangsstrafen, welche durch die vorgesetzte Dienstbehörde festgesetzt sind, finden die Vorschriften des Satzes 2 dieser Anmerkung rücksichtlich des Diensteinkommens und der
ällt weg.
Die Einkünfte, welche zur Bestreitung eines Dienstaufwandes be⸗ stimmt sind, und der Servois der Offiziere, Militärärzte und Militär⸗ beamfen sind weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Er⸗ mittelung, ob und zu welchem Betrag ein Diensteinkommen der Pfändung unterliege, zu berechnen.
Hinter den § 47 tritt der en,
a. Auswahl der zu pfändenden Sachen. 1
Unzulässig ist die Pfändung solcher Gegenstände, welche Zubehör eines Grundstücks sind, da sie die Zwangzvollstreckung in das un⸗ bewegliche Vermögen mit umfaßt. Was Zubehör ist, bestimmt sih nach den §§ 97 und 938 des Bäütgerlichen Gesetzbuchz. Bei einem gewerblich benutzten Gebäude sind es insbesondere die zu dem Be⸗ triebe bestimmten Maschinen und Geräthschaften, bei einem Landgute das zum Wirthschaftsbetriebe bestimmte Geräth und Vieh, die land⸗ wirthschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortführung der Wirth⸗ schaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähaliche Erzeugnisse voraussichtlch gewonnen werden, und der vorhandene, auf dem Gute gewonnene Dünger.
Solche Gegenstände, welche zwar nicht Zubehör eines Grund⸗ stücks sind, auf welche sich aber nach den §§ 1120 bis 1122 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs die auf dem Grundstücke haftenden Hypotheken er⸗ strecken, unterliegen der Pfändung, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in daz unbewegliche Vermögen erfolgt ist.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf die Erzeugnisse und Zubeböestücke einer Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, und auf das Zubehör eines in das Schiffsregister eingetragenen Schiffe;z.
“
Alle Sachen, welche unzweiselhaft nach § 42 der Pfändung nicht unterliegen, müssen unbedingt frei gelassen werden
Behufs der Feststellung der Unentbehrlichkeit der daselbst bezeich⸗ neten Sachen kann ein Sachverständiger zugezogen werden.
Im v des § 42 Nr. 4 und zur Pfändung von Früchten muß stets die Zuziehung eines landwirthschaftlichen Sachverständigen er⸗ folgen, sofern anzunehmen ist, daß der Werth der zu pfändenden Gegenstände den Betrag von 300 ℳ übersteigt. Bet einem geringeren Betrage hat die Zuztehung eines Sachverständigen einzutreten, wenn der Schuldner sie verlangt und dadurch weder eine Verzögerung der
wangsvollstreckung eintritt noch unverbältnißmäßige Kosten entstehen. Der Sachverständige hat zu begutachten, ob die zupfändenden Sachen zu den Gegenständen gehören, welche in § 42 Nr. 4 bezeichnet sind, bezw. ob die gewöhnliche Zeit der Reife der zu pfändenden Früchte binnen einem Monate zu erwarten ist und ob die Früchte ganz oder zum theil zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähnliche Ereugnisse voraussichtlich gewonnen werden. Wegen Bezeichnung des Sachverständigen hat sich der Voll⸗ ziehungsbeamte an den Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher zu wenden und falls dieser nicht selbst die Verrichtungen als Sachverständiger übernimmt, die von ihm bezeichnete Person zuzuziehen. Insoweit für gewisse Grundstücke (größere Güter, bepfandbriefte Grundstücke) Sachoer⸗ ständige von der Aufsichtsbehörde im voraus bestimmt sind, hat der Vollziehungsbeamte hiernach zu verfahren. Im Falle der Verhinderung oder des Ausbleibens des Sachverständigen ist eine andere geeignete Person zuzuziehen, sofern eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung nicht eintritt. Personen, welche mit dem Schuldner nahe verwandt oder verschwägert, oder welche an der Sache betheiligt sind, dürfen nicht zugezogen werden Ist die Zuziehung nach Maßzabe dieser Vor⸗ schriften vergeblich versucht, so kann die Pfändung auch ohne Bethei⸗ ligung eines Sachverständigen erfolgen. ie Höhe der dem Sachverständigen auf Erfordern zu gewährenden Vergütung bestimmt die Vollstreckungsbehörde. § 51 Absatz 1. Abgesehen von der Regel des § 50 empfiehlt es sich, baares Geld, Werthpapiere, welche auf den Inhaber lauten (§ 41 Abs. 1) oder Kostbarkeiten an erster Stelle zu pfänden. § 52 Absatz 1 u. Absatz 2.
Andere als die im § 51 Absatz 1 genannten Gegenstände sind im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern nicht hierdurch die Be⸗ friedigung des Gläubigers gefährdet wird.
In dem Pfändungsprotokoll ist zu vermerken, daß der Schuldner zu der Aufbewahrung der Fesängeten S sich verpflichtet hat.
b ait 1.
Weigert sich der Schuldner, die Verpflichtung zur Aufbewahrung der gepfändeten Sachen zu übernehmen, oder erscheint aus einem sonstigen Grunde im Falle der Belassung der Sachen in dem Ge⸗ wahram des Schuldners die Befriedigung des Gläubigers gefährdet, so sind die Sachen aus dem Gewahrsam des Schuldners zu entfernen.
§ 63 Absatz 1 erhält folgenden Zusatz:
Dasselbe gilt, wenn sich die Pfändbarkeit des Schuldners auf solche Gegenstände beschränkt, welche zum gewöhnlichen Hausrathe gehören und im Haushalte des Schuldners gebraucht werden, wenn ohne Weiteres ersichtlich ist, daß durch deren Verwerthung nur ein Erlös erzielt werden würde, welcher zu dem Werth außer allem Verhältniß steht.
§ 70. Der Satz: „Die Versteigerung in dem Hause des Schuldners ist jedoch möglichst zu vermeiden“ fällt weg. § 89 Absatz 1.
Statt: „Verordnung vom 7. September 1879“ muß es heißen
„Verordnung vom 15 1899“. 93.
An die Stelle der Worte:
beamten“ tritt: „Die dem Vollziehungsbeamten zustehenden Gebühren“.
Anlagen der Anweisung.
. „Muster za und 3 b. 86
iesen Mustern ist das nachstehende neue Muster III zu Grunde
zu legen:
Z1“ 8
(zu § 31). 8 “ Zustellungs⸗Urkunde
über die Zustellung eines mit dem Dienstsie
folgender Aufschrift versehenen Briefes:
Geschäfts⸗Nr.
Absender
11“ 5
Vereinfachte Zustellung.
1 cs. “ Brief hage ic heute ber. em — der — Genannten persönlich in der Wohnung — in dem Geschäftslokale — übergeben. 8 1 8 Da ich den — die — Genannte ... selbst in der Wohnung nicht angettoffen habe, 8 dort dem zur Famklie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich de. Ehefrau — Sohne — Tochter übergeben de.. . in der Familie dienenden erwachsenen/ Knecht — Magd übergeben, da ich den — die Ge⸗ nannte .. . selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, auch die Zustellung an einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war, de.. in demselben Hause wohnenden und zur Annahme bereiten Hauswirth — Ver⸗ miether .hübergeben da ich den — die — Genannte ... selbst in dem Geschäftslokale nicht angetroffen habe, dem in diesem Lokale anwesenden
nur bei Zustellungen in der Wohnung
bei Zustellungen in einem
Geschäftslokale.
„Die Gebühren des Vollziehungs⸗
gel verschlossenen, mit
da die Annahme des Briefes von de .“ Woh in dem Geschäftslokal n der Wohnung — in dem Geschäftslokale — zurückgel da ich den — die — Genannte ... selbst in der Wohnung 18 angetroffen habe und die Zustellung weder an einen Hausgenossen noch an eine dienende Person noch an den Hauswirth oder Vermiether möglich war, bei der.... niedergelegt. Die Niederlegung ist bekannt gemacht sowohl durch eine an der Thüre der Wohnung befestigte schriftliche Anzeige, als auch durch mündliche Mittheilung an die in der Nachbarschaft wohnenden “ Den Tag der Zustellung habe ich auf dem Umschlage des zugestellten L “
.. verweigert
Muster VII Absatz 2 letzter Satz.
Da sich von der Verwerthung dieser Sachen ein Ueberschuß über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten läßt — da diese Gegenstände zum Fewehhlichen Hausrath gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden und ohne wäeiteres ersichtlich ist, daß durch deren Verwerthung nur ein Erlös erzielt werden würde, welcher zu dem Werth außer allem Vechältniß steht — Pfändung derselben Abstand genommen.
Gebühren⸗Tarif. 8 Nrr. 4 erhält folgenden dritten Absatz:
Pfändungs⸗ und Versteigerungskosten im Sinne der Bestimmungen zu Nr. 2 Abs. 2 und zu Nr. 4 Abs. 2 dürfen nur dann gefordert werden, wenn der Vollziebungsbeamte behufs Vornahme der Pfändung oder Versteigerung sich an Ort Fg. begeben hat.
Nr. 6. „Der bisherige Abs. 2, beginnend mit den Worten: „zu 1—6“ fällt weg.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
und Wehmann sind zu Königlichen Maschinenbauschullehrern ernannt worden.
„ 9 „ „ „ „ã 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Provinzial⸗Schulrath Dr. Ostermann ist dem
Provinzial⸗Schulkollegium in Breslau überwiesen worden.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Arthur Groenoum, den Privat⸗ dozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗ Wittenberg Dr. Otto Bremer und Dr. Adolf Schenck, dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Paul Meyer, den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät derselben Universität Dr. Paul⸗ Fritsch und Dr. Ferdinand Wrede, dem Privatdozenten an der Technischen Hochschule zu Berlin Dr. Carl Hilse, dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Aachen Dr. Arwed Wieler, sowie dem Dirigenten des Kölner Männer⸗ gesangvereins, Königlichen Musikdirektor Joseph Schwartz in Köln a. Rh. ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
„Am Schullehrer⸗Seminar zu Steinau a. O. ist der bis⸗ herige Zweite Präparandenlehrer Julius Scholz zu Schmiedeberg als ordentlicher Seminarlehrer und
Jan der Präparanden⸗Anstalt zu Schmiedeberg der bis⸗ herige Seminachilfslehrer Konrad Scholz zu Steinau a. O. als Zweiter Lehrer angestellt worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Bekanntmachung. 8
Zum 1. April 1900 kommt ein Beut ESilpendium im jaͤhrlichen Betrage von 1200 ℳ auf fünf Jahre zur Vergebung.
Die Bewerber müssen würdige und bedürftige Studierende sein und einer der vier Fakultäten der hiesigen Universität oder einer der Abtheilungen I und II der Technischen Hoch⸗ schule Berlin angehören.
Nachkommen des Generalmajors von Willisen, des Ge⸗ heimen Finanzraths und Provinzial⸗Steuer⸗Direktors August von Maaßen, des Ober⸗Regierungsraths Hugo von Schierstädt oder des Geheimen Medizinalraths Dr. Hermann Quincke haben, ohne den Nachweis der Bedürftigkeit führen zu müssen, ein un⸗ bedingtes Vorzugsrecht; nächst diesen steht den Eingeborenen der Stadt Kleve ein Vorzugsrecht vor anderen Bewerbern zu.
Der Inhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens noch ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studieren; die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, das Stipendium auch nach be⸗ endigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt.
Bewerbungen sind bis zum 31. März 1900 ein⸗ schließlich an uns einzureichen.
Berlin, den 27. Dezember 1899. 8
Rektor und Senat.
Fuchs.
“ — ’“
Königliche Technische Hochschule zu Berlin (Charlottenburg, Berlinerstraße 151). 1 Bekanntmachung. 8
Infolge der Allerhöchsten Ordre vom 11. Dezember d. J. wird die Technische Hochschule zu Berlin die Jahrhundert⸗
wende am 9. Januar 1900, Abends 6 Uhr, in der Halle
ihres Hauptgebäudes festlich begehen. „Der Zutritt zum Festraum fnbet nur durch den Haupt⸗ eingang statt; es wird ergebenst ersucht, dortselbst die Einlaß⸗ karten vorzuzeigen. Charlottenburg, den 27. Dezember 1899. Rektor und Senat
84 82
LW161“
Preußen. Berlin, den 28. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten
im Neuen Palais heute Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗ Ministers, Generals von Goßler und des Chefs des Militär⸗
kabinets, Generals von Hahnke.
11“
Pension der Zivilbeamten, der Geistlichen, sowie der Aerzte und Lehrer an öffentlichen Anstalten nicht Anwendung. “
übergeben 88
8
11.
so wurde von der
Die Lehrer der Maschinenbauschule in Altona Krackow
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ihre Glückwünsche zum Neujahrstage darzubringen beabsichtigen, werden gebeten, ihre Karten im Laufe des 31. Dezember bei der Frau Ober⸗ Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff im Einschreibezimmer unter Portal IV des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Lustgarten aus links, und in Potsdam am 1. Januar in der Zeit von 10 bis 2 Uhr im Königlichen Stadtschlosse in der Ecke beim Lustgarten, am Aufgang zur früheren Wohnung Ihrer Majestäten, abzugeben.
1““ 8 88
Telegraphisches Bureau verbreitet Folgendes: Der „Lokal⸗Anzeiger“ bringt unter der Ueberschrift „Theilung der Kolonien Portugals zwischen Deutschland und England“ Mittheilungen über den angeblichen Inhalt des deutsch⸗ englischen Geheimvertrags. An zuständiger Stelle werden uns diese Mittheilungen als willkürliche und falsche Kombinationen bezeichnet.
8 8 8 8
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Ab⸗ wesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legationsrath von Bülow als Geschäftsträger.
Der Kaiserliche Gesandte in Bukarest, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray⸗Steinburg ist von dem ihm Aller⸗ höchst bewilligten Uclaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Während der weiteren Abwesenheit des argentinischen Gesandten am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Generals Mansilla fungiert der Erste Legations⸗Sekretär Ricardo Seeber als interimistischer Ges chtsträger.
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8 6 “
1
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Transport der abgelösten Besatzungen S. M. SS. „Deutschland“, „Kiiserin Nungusta, Hertho, Irene und „Gefion“, Transportführer: Fregatten⸗Kapitän Oben⸗ heimer, mit dem Dampfer „König Albert“ am 23. De⸗ zember in Colombo (Ceylon) eingetroffen und hat am 24. Dezember die Reise nach Aden fortgesetzt.
Der von der Marine gemiethete Transportdampfer „Gertrud Woermann“ mit der abgelösten Besatzung der Schiffe der westafrikanischen Station an Bord ist am 26. Dezember aus Kamerun in Wilhelmshaven an⸗ gekommen. “ “
8 88 8 8
dem Bundesrath zugegangenen Entwürfe
Seemannsordnung, b. eines Gesetzes, be⸗ treffend die Verpflichung deutscher Kauffahrtei⸗ schiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute, c. eines Gesetzes, betreffend die Stellenvermitte⸗ lung für Schiffsleute, d. eines Gesetzes, betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handels⸗
gesetzbuchs, nebst Begründung, sind in der Ersten, Zweiten,
Dritten und Vierten Beilage zur heutigen Nummer d „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ abgedruckt.
ö“ 1 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der bisherige Vorsitzende im österreichischen Ministerrath Graf Clary ist, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, zum Statthalter von Steiermark und der frühere Minister Dr. Kindinger zum Präsidenten des Ober⸗Landes⸗ gerichts in Triest ernannt worden.
Die ungarische Delegation hat in ihrer gestrigen Plenarsitzung die Vorlage, betreffend das viermonatige gemeinsame Budgetprovisorium, unverändert an⸗ genommen. 8
In der gestrigen Sitzung der auf besonderen Wunsch der Regierung einberufenen Staatsschulden⸗Kontrol⸗Kom⸗ mission des Reichsraths wurde von der Mehrheit, be⸗ stehend aus dem Präsidenten Dr. von Fuchs, den Mitgliedern Czedik und Freiherr von Doblhoff⸗Dier, gegen die Stimmen des Dr. Blazek und des Dr. von Kozlowski die Zustimmun ertheilt: zur Kontrasignierung der neuen, auf Grund des Bank⸗ übereinkommens auszustellenden Schuldurkunde über den redu⸗ jerten Betrag von 30 Millionen Gulden, sowie zur nunmehrigen
usfolgung des Goldbetrages von 118 318 919 Kronen an die Oesterreichisch⸗Ungarische Bank als Deckung für auszugebende Kronennoten, beziehungsweise für Ausgabe der aus Silber⸗ ulden umgeprägten Fünfkronenstücke. Dr. Blazek und r. von Kozlowski meldeten gegen diesen, von ihnen als durch die gesetzlichen Vorschriften nicht begründet bezeichneten Be⸗ schluß Protest an. Der Vize⸗Präsident der Kommission Graf Montecuccoli hatte sein Fernbleiben von der Sitzung ent⸗ sch ildigt.
Großbritannien und Irland.
Der Feldmarschall Lord Roberts, welcher am 26. d. M. in Gdenshe eingetroffen ist, hat, wie „W. T. B.“ berichtet, 188 mit dem General Lord Kitchener an Bord des ampfers „Dunottar Castle“ die Reise von dort nach Süd⸗ Afrika fortgesetzt. Frankreich. In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes setzte, wie „W. T. B.“ meldet, der General⸗Staats⸗ anwalt seine Rede fort und verbreitete sich ausführlich über die verschiedenen Kundgebungen. Sodann ging der⸗ selbe zur Erörterung der juristischen Seite des Prozesses über und behauptete, es habe ein Komplott bestanden, und es seien Attentate vorbereitende Handlungen vorgenommen morden. Der General⸗Staatsanwalt legte die Anklagepunkte dar und verbreitete sich eingehend über jeden der Angeklagten. Gegen Gu6rin verlangte er die volle Strenge des Gesetzes, begen de Lur⸗Saluces Verurtheilung in contumaciam. Nach⸗ h
“
em der General⸗Staatsanwalt am Schluß seiner Rede noch betont atte, daß die Republikaner hinsichtlich der Liebe zum Vaterlande keinerlei Vergleich mit anderen Parteien zu scheuen brauchten, eantragte er die Freisprechung und sofortige Freilassung der sechs Angeklagten, gegen welche er die Anklage fallen gelassen habe.
Nach einer Pause verlas der Vorsitzende Fallièsres das Urtheil, durch welches Chevilly, Fréchencourt, Bourmont, Brunet, Baillers und Cailly freigesprochen werden und ihre Freilassung verfügt wird. Als Cailly sich entfernte, rief er: „Es lebe die Republik! Nieder mit den Juden!“ Brunet rief: „Es lebe die Freiheit!“ Die Sitzung wurde sodann aufgehoben. Spanien.
Der General⸗Kapitän von Catalonien Despujol hat,
dem „W. T. B.“ zufolge, seine Entlassung General Gamir wird an seine Stelle treten.
Amerika. b“
Aus Washington berichtet das „Reuter’sche Bureau“, nach einem daselbst eingetroffenen Telegramm aus New Orleans solle der dortige britische Konsul gemeldet haben, daß Agenten der Buren Vorräthe von Mais und anderem Getreide dort ansammelten und nach Rotterd ur Ver⸗
schiffung brächten.
Eine in London eingetroffene amtliche Meldung aus Kapstadt vom 26. d. M. besagt, dem „W. T. B.“ zufolge, die Lage sei unverändert. Der General Lord Methuen melde, daß die ihm gegenüberstehende feindliche Streitmacht sich vergrößert habe und damit beschäftigt sei, sich 3 ½ Meilen von den englischen Vorposten entfernt zu verschanzen. — Der General Gatacre sei bemüht, die Verbindung mit den Kohlengruben von Indwe wiederherzustellen.
Aus Sterkstrom vom 22. d. M. wird dem „Reuter'schen Bureau“ berichtet, daß bei einem am Donnerstag erfolgten Rekognoscierungsmarsch in der Richtung auf Dordrecht be⸗ rittene Schützen und eine Abtheilung Kappolizei unter Oberst Montmorency eine Abtheilung von 30 Buren in der Nähe der Zweigbahn von Indwe zersprengt hätten. Ein Wagen und eine Anzahl Gewehre seien erbeutet worden. Im übrigen sei die Lage unverändert.
Dasselbe Bureau erfährt aus Chieveley vom 22. d. M., Kundschafter berichteten, daß eine große Anzahl Buren sich südlich vom Tugela befinde. Eine britische Abtheilung unter dem Befehl von Lord Dundonald sei sofort ausgeruüͤckt und habe dieselben angegriffen. Die Buren hätten sich jedoch, als sie die britischen Truppen gesehen, auf die andere Seite des Flusses zurückgezogen. 500 Stück Vieh seien von den Eng⸗ ländern erbeutet worden.
Eine weitere Depesche aus Chieveley vom 25. d. M. besagt, am Tage zuvor hätten die Rittmeister Kirkwood ud Greenfell von der südafrikanischen leichten Kavallerie das Lager verlassen, um die Posten zu Die beiden Feh seien bisher nicht zurückgekehrt. Man habe sie zuletzt gesehen, als sie an der Hugelkette in östlicher Richtung von dem britischen Lager entlang geritten seien. Ihre Pferde seien in der Nacht ohne Reiter zurückgekommen.
Australien.
Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Brisbane vom 20. d. M. gemeldet: Aus Britisch⸗Neuguinea kämen trübe Nachrichten. Trotz aller Bemühungen des neuen Gouverneurs le Hunte, den Frieden zu erhalten, sei zwischen einigen großen Papuastämmen eine heftige Fehde ausgebrochen, die bereits den bedeutendsten Theil der Kolonie in Mitleidenschaft gezogen habe. Es werde berichtet, daß im Süden schon sieben Dörfer in Flammen aufgegangen seien und die Missionare ernstlich bedroht würden. Die Polizei sei den Eingeborenen gegenüber
egeben. Der
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viel zu schwach.
Die preußischen Sparkassen im Rechnungsjahre 1898*).
(Stat. Korr.) Die außerordentliche Entwickelung des Sparkassen⸗ wesens in neuester Zeit gehört wohl zu den bedeutsamsten und zugleich ersreulichsten Erscheinungen in unserem inneren Wirthschaftsleben. Noch am Ende des Jahres 1883 betrug der Einlagebestand der preußi⸗ chen Sparkassen nur rund 1970 Millionen Mark; er stieg dann .J. 1884 auf. 2115 Mill. Mark i. J. 1891 auf 3407 Mill. Mark
18355 J““ 2470 1899 MS5 2673 181ü6 (601.
2889 b 1895 „ 4345 „ 1889 3102 1896 „ 4656 „ 11850 1““ Es hat also in 14 Jahren eine Zunahme des Bestands von annähernd zwei auf annähernd fünf Milliarden stattgesunden, und zwar war sie in den letzten Jahren am größten; während die Zunahme in den Jahren 1891 und 1892 nur 125 bezw. 145 Millionen betrug, stieg sie auf 198 und 251 Millionen in den Jahren 1893 und 1894, um dann 1895, 1896 und 1897 sogar auf 344, 311 und 312 Millionen anzuwachsen. Für das Jahr 1898 hätte es nun nicht Wunder nehmen können, wenn angesichts der reichen Gelegenheit zur ander⸗ weitigen Anlegung von Kapitalien ein viel geringerer Zu⸗ wachs der Sparkassenbestände eingetreten wäre. Allerdings ergiebt denn auch die vorläufig abgeschlossene Statistik des Jahres 1898 1144 Millionen an Rückzahlungen gegenüber nur 1062 im Vorjahre; dagegen betrugen die Neueinlagen 1326 gegen 1249 Millionen, die zu⸗ geschriebenen Zinsen 136 gegen 128 Millionen Mark, sodaß sich für das Berichtsjahr ein Zuwachs von rund 318 Millionen Mark ergfebt. Diese Ziffer ist nur im Jahre 1895 übertroffen worden. Der ge⸗ sammte Einlagebestand hat die fünfte Milliarde weit überschritten, er ist auf 5287 Millionen Mark gestiegen. .
Man könnte nun vermuthen, daß wenigstens die größeren Konten, welche unstreitig großentheils Kapitalisten und nicht „kleinen Leuten“, der ursprünglich einzigen Sparkassenkundschaft, angehören, eine ver⸗ hältnißmäßig ungünstige Bewegung zeigen. Allein auch dies trifft nicht zu. Die Bücher mit mehr als 10 000 ℳ Einlage⸗ betrag, deren es im Ganzen 33 470 gab, haben gegen das Vorjahr um 5,71, die von 3⸗ bis 10 000 ℳ allerdings um 6,29 und die von 600 bis 3000 ℳ um 6,83, dagegen die der nächsten vier Gruppen (300 bis 600, 150 bis 300, 60 bis 150 und bis 60 ℳ) nur um 5,04 bezw. 4,47, 478 und 4,84 % zugenommen. Sollten also wirklich umfangreiche Kapitalbestände den Sparkassen entzogen worden sein, um andere, vortheilhaftere Anlageplätze aufzusuchen, so müßte ein sehr erheblicher, durch Vergrößerung der Einlage bewirkter Aufstieg von den unteren und mittleren in die höheren Kontenklassen stattgefunden haben. Im Ganzen waren am Jahresschluß 8 049 324 Sparkassenbücher im Umlauf, also auf etwa vier Einwohner schon eins.
Als Kreditanstalten kommen die Sparkassen nicht nur mit ihren Einlagen, sondern auch mit ihren Reservefonds und Nebenfonds in Betracht, für welche sie Anlagepläge bezw. Gegenwerthe ebenso wie für die Einlagen suchen müssen, welche die Hauptmasse ihrer Passiva ausmachen. Das zinsbar angelegte Sparkassenvermögen war also noch weit größer als der Betrag der Einlagen, obschon gegen 74 Millionen
*) Ein Theil der Sparkassen rechnet nicht nach dem Kalender⸗ jahre, sondern nach dem staatlichen “ (1. April bis 31. März), einige nach noch anderen Zeitabschn
1886 1887 1888
18
als Baarbestand in den Kassen verblieben. Es waren nämlich im Ganzen 5541 Millionen Mark zinsbar angelegt, davon 1720 in städtischen. 1414 in ländlichen Hyvpotheken, 1554 in Inhaberpapieren, 18 in Schuldscheinen ohne und 157 in solchen mit Bürgschaft, 84 in Wechseln, 79 gegen Faustpfand (Lombard), 478 bei öffentlichen Instituten und Korporationen, der Rest in anderen Anlagen.
Theater und Musik. Schiller⸗Theater.
Max Dreyer's erfolgreiche Komödie „In Behandlung“
ist nunmehr aus dem Spielplan des Berliner Theaters in den des Schiller⸗Theaters übergegangen und hat auch dort bei ihrer in den Weihnachtsfeiertagen erfolgten Erstaufführung das Publikum auf das beste unterhalten. Die beiden Hauptrollen des männlichen und weiblichen Arztes, welche letzteren zunächst den Ehebund nur aus Berunfsrücksichten schließen, sich bald aber regelrecht in einander verlieben, wurden von Frau Wiecke und Herrn Patry außerordentlich glaubhaft und natürlich wiedergegeben. Nicht minder lebenswahr war die Gestalt, welche Herr Eyben in der Rolle des Kapitäns, des Onkels „Krischoan“, schuf; das war der echte, biedere Bewohner der „Waterkant“ mit seinem herzlichen Wesen und seiner drollig wirkenden niederdeutschen Mundart, ohne jegliche Uebertreibung. In den kleineren Aufgaben thaten sich die Damen Werner, Voigt und Gundra, die Herren Gregori und Schmasow besonders hervor. Das Publikum nahm Stück und Darstellung mit starkem Beifall auf.
Lessing⸗Theater.
Die Weihnachts⸗Novität des Lessing⸗Theaters war ein vieraktiges Lustspiel, „Der Tugendhof“ von Richard Skowronnek, welches indessen seinem Inhalt nach wohl besser als Schwank zu bezeichnen wäre. Es schildert den Streit um den Besitz eines Familienguts, das von einem darauf Anspruch machenden, als Generalin der Heils⸗ armee auftretenden älteren Fräulein zu einem „Heils⸗Tugendhof“ um⸗ gewandelt werden soll. Hier setzt die heitere Handlung ein, welche noch durch den mecklenburgischen Dialekt eines ergrauten Dieners (Herr Waldow) und den sächsischen der „Generalin“ (Fräulein Meyer) eine besondere Würze erhält. Recht gut ist die Charakteristik der übertrieben strengen Tugendansichten der alten Jungfer und in komischem Gegensatz dazu der leichteren Lebensauffassung ihres Neffen, des Barons von Hollenbeck gelungen; der letztere wurde in der gestrigen, zweiten Aufführung von Herrn Gutherp als sich immer jung fühlender, liebenswürdiger Kavalier vortrefflich dargestellt. Ein eben⸗ falls in dem Stücke vorkommendes Liebespaar fand in Frau Sauer und Herrn Schönfeld flotte und gewandte Vertreter. Besonders hervorzuheben ist ferner das frische, von störender Uebertreibung freie Spiel der bereits oben erwähnten Darsteller, Fräulein Meyer und Herrn Waldow, deren Rollen sie leicht zum Gegentheil hätten ver⸗ leiten können. Die Inscenierang ließ nichts zu wünschen. Die Auf⸗ nahme seitens des Publikums war eine durchaus beifällige. Einige Kürzungen im letzten, unnöthig lang ausgedehnten Akt würden die Wirkung entschieden noch erhöhen.
Konzerte.
Die Reihe der musikalischen Veranstaltungen der vergangenen Woche wurde am Montag im Neuen Königlichen Opern⸗ Theater durch das zweite Subskriptions⸗Konzert eröffnet, dessen gut zusammengestelltes, abwechselungreiches Programm mit Beethoven's Ouverture zu „Egmont“ begann. Kapell⸗ meister Max Fiedler aus Hamburg, welcher als ständiger Dirigent für das neugeschaffene Orchester in Aussicht genommen ist, lieferte mit der einwandfreien, schwungvollen Vorführung des Werks einen vollgültigen Beweis seiner Befähigung für das verantwortungs⸗ reiche Amt. Eine Arie aus Glinka's Oper „Das Leben für den Zar“, von der russischen Hof⸗Opernsängerin Frau von Gorlenko⸗Dolina vor⸗ getragen, schloß sich an. Am besten gelong ihr unstreitig der tief⸗ empfundene Mittelsatz dieser Arie „Mein Herz pocht, schrecklich zittere ich’, wenngleich das Beben im Tone stellenweise etwas übertrieben wurde. Von drei im weiteren Verlaufe des Konzerts gesungenen Liedern brachte sie — darüber ließ auch der rauschende Beifall der Zuhörer keinen Zweifel — Humperdinck's „Liebes⸗Orakel“ am wirkungsvollsten zu Gehör. Die Novität des Abends war ein Violin⸗Konzert in D-moll (op. 8) von Richard Strauß, welches Herr Professor Waldemar Meyer vortrug. Das mehr schwierige als dankbare Werk fand, dank der trefflichen Wiedergabe, die ihm zu theil wurde, reichen Beifall. Nicht minder verdient und voll Wärme war auch der Dank, den die Zuhörer dem Orchester sammt seinem trefflichen Dirigenten sowohl nach der Schumann’'schen D-moll-Symphonie Nr. 4 (op. 120) als auch nach dem Vorspiel zu den „Meistersingern“ darbrachte, welches dem genußreichen Konzert einen glänzenden Abschluß gab. — Das Vtoloncellspiel des jungen Engländers Bertie Withers, der an demselben Abend im Saal Bechstein gemeinschaftlich mit dem Pianisten Herrn Herbert Fryer konzertierte, erwies sich als recht vielversprechend. Neben ansehnlicher technischer Fertigkeit zeigte er feine musikalische Empfindung, doch mangelt es ihm noch an Wärme des Ausdrucks; auch klingt der Ton, den er seinem Instrument ent⸗ lockt, stellenweise etwas scharf. Seinem Partner ist schon eine reifere Auffassung eigen, wenn sein Spiel auch zum theil etwas temperamentvoller hätte sein können. Ernste Musik ent⸗ spricht seinem Wesen besser als z. B. die für ihn nicht glücklich gewählte „Humoreske“ von Coleridge⸗Taylor. — Gleichzeitig fand im Beethoven⸗Saal der erste Vortragsabend der „Internationalen F unter regem Interesse des Publikums statt. Ein dreifach besetztes gemischtes Ge⸗ sangs⸗Quartett trug „Deutsche Hausmusik aus dem XVI. Jahrhundert“ unter der geschickten Leitung von Herrn Dr. H. Goldschmidt vor. Besonders schön klangen die Weisen der Lieder „Innsbruck, ich muß Dich lassen“ und „An Wasserflüssen Babylons“, welche die evangelische Kirche in den Chorälen „Nun ruhen alle Wälder“ und „Ein Lämmlein geht und träat die Schuld“ übernommen hat. Eine humoristische Canzone von Scandellus mußte da capo gesungen werden. Das durch Berufsmusiker verstärkte Orchester des Konser⸗ vatoriums Klindworth⸗Scharwenka eröffnete und beschloß das Konzert unter dem Beifall des Publikums mit zwei Balletsuiten (1749) aus den Opern „Zoroaster“ und „Platée“ von Jean Ph. Ramecu. — Ebenfalls am Montag fand im Saale der Sing⸗Akademie ein Wohlthätigkeits⸗Konzert zumn Besten der durch Hochwasser Geschädigten in Oberbayern statt Leider war dasselbe nicht gut be⸗ sucht, obwohl auch Professor Joachim seine Mitwirkung zugesagt hatte. Es wurden ein Trio für Klavier, Viola und Klarinette von Mozart, die Sonate für Klavier und Violine in Cmoll (op. 30) Nr. 2 von Beethoven und ein Quartett für Klavier, Violine, Viola und Violoncello in Es-dur (op. 47) von Schumann vorgetragen. Professor Joachim hatte den Violinpart, Fräulein Kirchdorffer, die Veranstalterin des Konzerts, das Klavier, Herr Carl Markees die Viola, Herr R. von Mendelssohn das Violoncello und Kammermusiker O Schubert die Klarinette übernommen. Die Aus⸗ führung war in jeder Hinsicht eine vorzügliche und bot einen vor⸗ nehmen Kunstgenuß.
Der am Dienstag von Fräulein Frieda Hodapp im Saal Bechstein veranstaltete Klavier⸗Abend brachte Kompositionen von Bach, Henselt, Chopin, Brahms und Liszt. Die junge Künstlerin verfügt zwar über eine gute Technik, doch fehlt es ihrer Auffassung an Tiefe und ihrem Vortrag an Wärme und Ausdrucksfähigkeit. Mit einem großen, vollen Konzertton allein ist es doch nicht gethan, um künstlerische Wirkungen zu erzielen. — Ein ähnlicher Mangel haftet auch dem Spiele des Pianisten 1e9 ilippo Ivaldi an, welcher am Mittwoch im aal Bechstein zum ersten Male vor dem Berliner Publikum konzertierte. Er ist vorläufig noch zu sehr besorgt, das Technische elegant auszu⸗ führen, was ihm auch meist gut gelang; doch hat er den innerlichsten, poetischen Gedanken der einzelnen Stücke noch nicht genügend geistig verarbeitet. So hedürfte besonders die Beethoden’'sche Sonate, die er vortrug, der Vertisfung in der Auffassung.
In ihrem zweiten Quartett⸗Abend, am Donnerstag, führten die
Herren Professor Halir, E. 1 er und Dechert