1899 / 306 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.

selbst erschienene Königlich Preußische Arznei⸗Taxe

6 Bekanntmachung.

gnädigst geruht: Nis Aronsohn in aärath zu verleihen.

machung.

ichten der Arbeiterversiche⸗ Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ n ernannt worden: h

DSchölzel in Glogau zum stellvertretenden Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Un⸗ Pund für die Regiebauten des Kommunal⸗ Ühee- aülogan: lckart in Stralsund zum

Regierungs⸗Assessor Volckart in S 99 der 8eE hildgerichte der landwirthschaftlichen bersicherung und für die Regiebauten des Kommunal⸗

Bandes des Kreises Grimmen; der Landrichter Plath in Graudenz zum Vorsitzenden und der Landrichter Rosenstock ebenda zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherung und für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Graudenz;

der Amtsgerichtsrath Hermann in Wittlage

den und fitenden Amtsrichter Meister ebenda zum stellvertretenden

Vorsitzenden des daselbst errichteten Schiedsgerichts für die Fecscganden des Kommunalverbandes des Kreises Wittlage; der Amtsrichter Keil in Jauer zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfallversicherung und für die Regiebauten des Kommunal⸗ „verbandes des Kreises Jauer; . der Amtsgerichtsrath Leyser in Nordhausen zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der der landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherung für die Kreise Nordhausen Stadt und Grafschaft Hohenstein und für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Grafschaft Hohenstein; der Amtsrichter Pohl in Rybnik zum Vorsitzenden und der Amtsrichter Huͤbner ebenda Fün stellvertretenden Vorsitzenden des daselbst errichteten Schiedsgerichts für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Rybnik. Berlin, den 23. Dezember 1899. Der Minister für Handel und G I1 Lohmann.

zum Vor⸗

Die Oberleutnants der Reserve Neubauer, von La⸗ giewski und Meves sind unter Ueberweisung zu den Inten⸗ danturen des XIV. bezw. X. und XV. Armec⸗Korps zu etats⸗

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die in R. Gärtner's Verlag, Hermann Heyfelder, hier⸗

für 1900 begleitet der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten mit folgender

Die in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi⸗ kalien eingetretenen Veränderungen haben eine entsprechende Umarbeitung der bisher geltenden Arzneitaxe erforderlich gemacht. 3 6

Die allgemeinen Bestimmungen sind unverändert geblieben. Dagegen sind einige Aenderungen und erläuternde Zusätze in dem Abschnitt IV „Preise der Arbeiten“ zur Vermeidung von irrthümlichen Auffassungen für zweckmäßig erachtet worden.

Ich hebe die Aenderung in Anmerkung 4 auf Seite 69, ferner den geringeren Preisansatz für Tabletten auf Seite 70 hervor, auf derselben Seite ist die Bezeichnung „Contun⸗ diren“ ergänzt. 1 1 1u“

Die u „Pastillen“ für „Trochisci“ (Seite 71) ist in Uebereinstimmung mit der Bezeichnung im künftigen Arzneibuche für das Deutsche Reich gewählt.

An derselben Stelle und auf Seite 72 ist der Umfang der Arbeiten für die Zubereitungen von Pillen, Körnern und Pastillen sowie Pulvern ꝛc. erläutert und ergänzt worden.

Die Verordnungen und Zusätze im Texte des Abschnitts IV sind durch gesperrten Druck kenntlich gemacht.

Ueberschreitung der Taxe unterliegt der Zesensans nach § 148 L8. 8 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der Fassung vom 1. Juli 1883 R.⸗G.⸗Bl. S. 177 —.

Die Taxe tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft.

Berlin, den 15. Dezember 1899.

Der Minister

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten

9.

1 geistli 4

v111114X4*“ Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Frühjahr 1900 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Freitag, den 25. Mai 1900, und die folgenden Tage an⸗ beraumt. Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde in dem Monat März k. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls spätestens bis zum 1. April 1900 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin gleichfalls im März k. J. und spätestens bis zum 1. April 1900 einzureichen. : Ist der augenblickliche Aufenthaltsort einer Bewerberin nicht ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere an⸗ zugeben.

ent prechen und mit Schrifistücken ordnungsmäßig versehen sind.

zubringenden geugaisf müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein. ssi Gewicht zu legen.

vereinigt einzurei

Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Ge⸗

heime Medizinalrath Dr. Gu rit auf Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorar⸗Professor in derselben Fakultät ernannt

worden.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Willy Marck⸗ wald sowie

Direktorial⸗Assistent Dr. Ludwig Kaemmerer und Chemiker Dr. Friedrich Rathgen ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden.

Mel önnen nur dann Berücksichtigung finden, Meldungen kön s 1

Die wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 15.

en nach § 4 derselben vorgeschriebenen

Die uͤber Gesundheit, Führung und Lehrlhätigkeit bei⸗

Auf zuverlässige Feststellung der Gesundheit ist besonderes

Die Anlagen 19n Gesuchs sind zu einem Hefte en. Berlin, den 14. Dezember 1899. der geistlichen, und Medizinal⸗Angelegenheiten. m Auftrage: b Kügler.

1“ 8 1u“

Der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Gustav Fritsch ist auf Grund

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der

den Beamten bei den Königlichen Museen in Berlin,

Ferner ist den Oberlehrern Benno Nietsche am Gymnasium in Gleiwitz, Albrecht Jander am Gymnasium in Liegnitz, Hermann Herweg am Gymnasium in M⸗Gladbach, Naun Tischer am ö“ in Leobschütz, 1 Bernhard Schöttler am Progymnasium in Rheinbach, Dr. Nikasius Zdralek am Gymnasium in Leobschütz, Karl Pürschel am Gymnasium in Strehlen,

Dr. Max am Gymnasium in Rinteln, Edmund Weisker am Realgymnasium in Tarnowitz, Dr. Karl Füßlein am Domgymnasium in Merseburg, Karl Frenzel am Progymnasium in Lauenburg i. P., Dr. Paul Schmidt am Progymnasium in Forst,

Dr. Anton Kruszewski am Kaiser Karls⸗Gymnasium in Aachen, 1 Otto Woldstedt am Gymnasium nebst Realgymnasium

in Flensburg, . Dr. Wilhelm Fricke am Gymnasium in Paderborn, Reinhard Schreiber am Gymnasium in Neuhaldens⸗ leben, Franz Kurzidim am Gymnasium in Sagan, Dr. Paul Bahr am Pädagogium zum Kloster Unser lieben Frauen in Magdeburg, . Dr. Adolf Kreßner an der Realschule in Cassel, Karl Waldeyer am Städtischen Gymnasium in Bonn, Dr. Vinzent Trentep 1 am Gymnasium in Elberfeld, Dr. Arnold Juris am Gymnasium in Kreuznach, Dr. Ludwig Wattendorf am Realgymnasium in Koblenz, Dr. Viktor Huyskens am Realgymnasium in Münster,

Zaul Schimmeyer an der Realschule I in Hannover, Paul Manke am Gymnasium in Anklam, Louis Schlüter an der Realschule St. Petri in Danzig, Anton Enste am Realgymnasium in Koblenz, Dr. Ernst Waldschmidt an der Ober⸗Realschule in

Elberfeld, 11“ Dr. Karl Reuß am Real⸗Progymnasium in Eilenburg, Dr. Wilhelm Merkelbach an der Ober⸗Realschule in Cassel, 8 Dr. Egon Huckert am Realgymnasium in Neisse, Albert Ruppersberg am Gymnasium in Saarbrücken, Emil Nitschke am Gymnasium in Brieg, Dr. Wilhelm Amrhein am Gymnasium in Hameln, Dr. Max Brosig am Gymnasium in Graudenz, Dr. Max Schmitz an der Ober⸗Realschule in Krefeld, Dr. Viktor Zawadzki am Gymnasium in Essen, Dr. Franz Charitius am Gymnasium in Landsberg a. W., Dr. Friedrich Hupfeld am Gymnasium in Elberfeld, Dr. Heinrich Nagel am Real⸗Progymnasium in Arolsen, Fürstenthum Walbeck und Pyrmont, 1““ der Charakter als Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Aus der laut Bekanntmachung vom 28. Juli d. J. aus⸗ geschriebenen Adolf Ginsberg⸗Stiftung sind durch Beschluß des Kuratoriums derselben für das Jahr 1900 zwei gleiche Stipendien verliehen worden und zwar 1

1.) dem Maler Max Fabian aus Berlin, 1 2) dem Maler Oskar Heller aus Stauding.

Berlin, den 29. Dezember 1899.

3 Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. A. von Werner,

Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

Bekanntmachung,

betreffend die Feststellung der Bergreviere und die Ueberweisung der Annahme von Muthungen an die Revierbeamten in dem Verwaltungsbezirke des

Königlichen Ober⸗Bergamts zu Breslau.

Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 Gesetz⸗Samml. 1865, Seite 705) werden mit Genehmigung des Herrn Mnnisters für Handel und Gewerbe die Bezirke der Revierbeamten in den Provinzen Schlesien, Posen, preußen mit der Wirkung vom 1. Janu

wie folgt, festgestellt:

11“ I. Bergrevier Zabrze.

(Sitz des Revierbeamten: Zabrze.) 8 Dasselbe umfaßt den Kreis Gleiwitz und Theile der Kreise

Ost⸗ und West⸗ 1900 ab

der Südgrenze des Kreises Kattowitz überschreitende, über

alemba, Antonienhütte, Kolonie u“ Ruda, Bobrek Fehlernbe Straße bis zu dem Punkt, wo dieselbe an der Halte⸗ stelle Bobrek die Eisenbahn Gleiwitz —Borsigwerk- Beuthen er⸗ reicht. Von hier aus bildet im Norden diese Eisenbahn die Grenze, bis sie die Grenze des Kreises Tost⸗Gleiwitz erreicht. Im übrigen bilden die Grenzen dieses Kreises und der Kreise Zabrze und Kattowitz die Grenzen des Reviers. II. Bergrevier Süd⸗Beuthen.

(SdSitz des Revierbeamten: Beuthen

Dasselbe umfaßt Theile der Kreise Zabrze und Beuthen.

Es shnese sich im Westen an das Bergrevier Zabrze an. Im Norden wird es durch die östlich der Haltestelle Bobrek ver⸗ laufende Strecke der Eisenbahn Eb1 begrenzt, bis dieselbe mit der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗En enbahn (Strecke Chorzow—Beuthen) zusammentrifft. Von diesem Punkte ab bildet die letztgenannte Eisenbahn die Nordostgrenze des Reviers, bis dieselbe von der westlichen Markscheide des Steinkohlen⸗ bergwerks „cons. Florentine“ durchschnitten wird. Von hier aus verläuft die Reviergrenze nach Süden und demnächst nach Osten auf der genannten Markscheide, bis dieselbe die von Beuthen über Mittel⸗Lagiewnik nach Schwientochlowitz führende Chaussee erreicht. Die Ostgrenze des Reviers verläuft, zunächst in dieser Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahn Zabrze Kattowitz und hierauf in letzterer bis zum Schnittpunkt mit der von Ober⸗Heiduk nach Antonienhütte führenden Chaussee. Im Süden wird das Revier durch diese Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der von Schwientochlowitz nach Antonien⸗ hütte führenden Straße, von hier aus durch die an diesem Punkt abzweigende oberschlesische Schmalspurbahn bis zur Ein⸗ mündung in die von Morgenroth über Wolfgangweiche nach Zaborze führende Bahn und schließlich durch die letztere be⸗ renzt, bis sie die Ostgrenze des Bergreviers Zabrze durch⸗ schneidet. 8—8 8 III. Bergrevier Königshütte. .

(Sitz des Revierbeamten: Königshütte O.⸗S.)

Dasselbe erstreckt sich über Theile der Landkreise Beuthen

und Kattowitz sowie der Stadtkreise Beuthen und Königshütte. Es lehnt sich im Westen an die Bergreviere Zabrze und Süd⸗ Beuthen an. Die Nordgrenze des Reviers wird durch den von der Chaussee Beuthen —Schwientochlowitz in östlicher Richtung abzweigenden und die Dorflage Lagiewnik im Süden bezw. Osten umschließenden Weg, sowie den das genannte Dorf mit der Chaussee Beuthen Königshütte verbindenden Weg gebildet. Von hier aus verläuft die Reviergrenze auf eine kuchs Er⸗ streckung in letztgenannter Chaussee, bis dieselbe durch den üdlich Maczeikowitz belegenen, von Bittkow aus führenden Weg ge⸗ chnitten wird. Dieser Weg in seiner Erstreckung bis Bittkow und in einer weiteren Fortsetzung über Agneshütte Baildonhütte bis zum Schnittpunke mit der Chaussee Kattowitz —Schwientochlowitz bildet die Nordost⸗ bezw. Ostgrenze des Reviers. Von hier aus bewegt sich die Reviergrenze in nordwestlicher Richtung in der genannten Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der Kreisgrenze Kattowitz⸗Beuthen, wendet sich dann, der letzteren folgend, nach Süden, bis sie die östliche Grenze des Guts⸗ bezirks Bärenhof trifft. In diesen verläuft die Reviergrenze bis sie die Kreisgrenze Kattowitz⸗Pleß erreicht. Diese Kreis⸗ renze bis zum Zusammentreffen mit der Klodnitz und der Lauf der letzteren bis zum Schnittpunkt mit der östlichen

Süden ab. IV. Bergrevier Ost⸗Beuthen. (Sitz des Revierbeamten: Beuthen O.⸗S.) 1 Dasselbe umfaßt Theile der Kreise Beuthen und Kattowitz. Es wird im Suüdwesten durch das Bergrevier Süd⸗Beuthen begrenzt. Im Suͤden lehnt es sich mit dem westlichen Theile an das Bergrevier Königshütte an, während der östliche Theil zunächst durch den das Dorf Maczeikowitz in der Richtung von Süden nach Norden durchschneidenden und sodann in östlicher Richtung über den Nordrand des Dorfes Michalkowitz führenden Weg bis zur Einmündung in die Chaussee Beuthen Laurahütte begrenzt wird. Die weitere südliche Grenze ver⸗ läuft in der genannten Chaussee und schließlich in dem östlich von Baingow in der Richtung von Czeladz bis zur Landes⸗ renze führenden Wege. Von hier aus bildet die nach Norden ezw. Nordosten verlaufende Landesgrenze bis zum Grenzpfahl Nr. 186 die Reviergrenze. Die weitere Reviergrenze verläuft in dem das Dorf Kamin in südlicher Richtung durchschneidenden Mühlweg, bis derselbe den nach Westen verlaufenden Weg e welcher sͤdlich von Brzozowitz durch Scharley nach Beuthen und daselbst durch die Scharleyer und Krakauer Straße bis zu der die oberschlesische Eisenbahn überschreitenden Straße nach Königshütte führt. Von hier ab bewegt sich die Grenze längs der oberschlesischen Eisenbahn in westlicher Richtung, bis dieselbe von der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn Beuthen— Chorzow geschnitten wird und somit die Grenze des Bergreviers Süd⸗ Heuthen erreicht. V. Bergrevier Tarnowitz. (Sitz des Revierbeamten: Tarnowitz) Dasselbe umfaßt die Kreise Groß⸗Strehlitz, Oppeln, Kreuzburg, Rosenberg, Fübüiie Tarnowitz, den nördlich der Eisenbahn Gleiwitz —Borsigwerk— Beuthen belegenen Theil des Kreises Zabrze und denjenigen Theil des Kreises Beuthen, welcher nördlich von der eben genannten Bahn belegen ist und im Süden und Südosten von dem Bergrevier Ost⸗Beuthen begrenzt wird. VI. Bergrevier Nord⸗Kattowitz. (Sitz des Revierbeamten: Kattowitz.) 8 ü Dasselbe umfaßt Theile des Kreises Kattowitz. Es wir im 18 188 82* Bergrevier Ost⸗Beuthen, im Westen durch das Bergrevier Königshütte und den von Baildonhütte in südlicher Richtung führenden Weg begrenzt, bis derselbe die von Schwientochlowitz nach Kattowitz führende . schneidet. Im Süden bildet diese Bahn, sowie der üdlich von Myslowitz in östlicher Richtung abzweigende, die Verbindung mit der Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn herstellende Bahnstrang bis zur Landesgrenze, im Osten die letztere bis zur Grenze des Bergreviers Ost⸗Beuthen die Reviergrenze. 8 VII. Bergrevier Süd⸗Kattowitz. (Sitz des Rersierbeamten: Kattowitz.)

Dasselbe umfaßt Theile des Kreises Kattowitz und den Kreis Es Fö.8 begrenzt im Norden durch die H reviere Königshütte und Nord⸗Kattowitz; im Osten und durch die Landesgrenze, im Westen durch die Kreisgrenz

Zabrze, Kattowitz und Beuthen. Es wird begrenzt im Osten durch die die Klodnitz bei dem Chausseehause Althammer an

4

Pleß⸗Rybnik, bis dieselbe die Grenze des Kreises Zabrze erreicht. 1

Grenze des Bergreviers Zabrze schließen das Revier gegen

111“

ungeschickter

VIII. Bergrevier Ratibor. (Sitz des Revierbeamten: Ratibor.)

Dasselbe umfaßt die Kreise Rybnik, Grottkau, Falkenberg, Neustadt, Leobschütz, Kosel und Ratibor.

IX. Bergrevier Waldenburg. (Sitz des Revierbeamten: Waldenburg.)

Dasselbe umfaßt die zum Regierungsbezirk Breslau ge⸗ . en Kreise Waldenburg, Neurode, Glatz, deehehan. 8 triegau, Neumarkt, Schweidnitz, Reichenbach, Nimptsch, Uheeügtetr. Breslau, Strehlen, Münsterberg, Oels, Ohlau, amslau und Brieg, sowie die im Regierungsbezirk Liegnitz liegenden Kreise Landeshut, Jauer und Bolkenhain.

X. Bergrevier Görlitz. (Sitz des Revierbeamten: Görlitz.)

Das Bergrevier Görlitz umfaßt den Regierungsbezirk Liegnitz mit Ausnahme der zum Bergrevier Waldenburg gehörigen Kreise Landeshut, Jauer und Bolkenhain, die zum Regierungsbezirk Breslau gehörigen Kreise Guhrau, Steinau, Wohlau, Trebnitz, Militsch und Groß⸗Wartenberg, sowie die Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen.

0 2

Erstreckt sich der Betrieb eines Bergwerks über das Gebiet vetrrreeß Bergreviere, so bestimmt das Ober⸗Bergamt den⸗ jenigen Revierbeamten, dessen Geschäftskreis dieses Bergwerk unterstehen soll. 8

3

Die Annahme von Muthungen wird für die im § 1 fest⸗ gestellten Bergreviere auf Grund des § 12 Abs. 2 des All⸗ üe. Berggesetzes den Revierbeamten überwiesen, für das

ebiet der Bergreviere Nord⸗ und 1 Ziffer VI und VII) jedoch nur mit der aus § 4 dieser Bekanntmachung ersichtlichen Beschränkung.

Zur Annahme der Muthungen ist ausschließlich derjenige Revierbeamte befugt, in dessen Bergrevier der Fundpunkt, oder im Falle des § 16 Abs. 1 des Allgemeinen Berggesetzes der frühere Aufschluß des Mineralvorkommens eines verlassenen Bergwerks liegt. Anträge auf Feldesumwandlungen sind gemäß § 215 Abs. 2 des Allgemeinen Berggesetzes bei dem⸗ Se Revierbeamten zu stellen, in dessen Bergrevier der

undpunkt des bestehenden Bergwerks liegt.

Die Präsentation sowie die protokollarische Aufnahme von Muthungen darf nur in den Diensträumen des zuständigen Revierbeamten und nur an Werktagen in den Stunden von 3 6 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags erfolgen.

Den Muthern wird empfohlen, schriftliche Muthungen, welche durch die Post befördert werden, auf dem Briefum⸗ schlage mit der Bezeichnung „Muthung“ zu versehen. Tele⸗ graphisch eingelegte Muthungen werden wie schriftlich ange⸗ brachte Muthungen behandelt.

Neisse,

In denjenigen Theilen der Bergreviere Nord⸗ und Süd⸗ Kattowitz, welche innerhalb des Gebietes gelegen sind, in welchem dem Besitzer der Herrschaft Myslowitz⸗Kattowitz das Bergregal zusteht, findet die Annahme von Muthungen nach Maßgabe des Regulativs vom 12. Oktober 1857 und des Abkommens vom 15. Mai 1863 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln, Jahrgong 1858 Seite 300 und Jahr⸗ gang 1863 Seite 293) bei der Herrschaftlich Myslowitz⸗Katts⸗ witzer Bergwerks⸗Direktion zu Kattowitz statt.

Das Bergregal des Besitzers der Herrschaft Myslowitz⸗ Kattowitz umfaßt die im Kreise Kattowitz gelegenen Ge⸗ markungen Stadt und Schloß Myslowitz mit Kolonie Piossek, Janow, Brzenskowitz, Schoppinitz, Rosdzin, Bogut⸗ schütz mit Zawodzie, Kattowitz nebst Brynow, Muchovitz, Halde und Kattowitza Zawodzie, Zalenze, Brzezinka und Slupna, endlich die im Kreise Pleß belegene Gemarkung Dziedzkowitz mit Brussowa.

Durch die vorstehende Bekanntmachung wird die Bekannt⸗ machung vom 6. Dezember 1892, betreffend die Feststellung der Bergreviere ꝛc., nebst zugehörigem Nachtrage vom 22. No⸗ vember 1898 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln 1892 Seite 384 und 1898 Seite 373 / Breslau 1892 Seite 468 und 1898 Seite 391 / Liegnitz 1892 Seite 418 und 1898 Seite 313) sowie die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1899, betreffend die Ausübung der Bergpolizei auf den innerhalb des Ausschließungsgebiets der Freien Standesherrschaft Beuthen belegenen Bergwerken (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln 1899 Seite 319), außer Kraft gefezt

Breslau, den 11. Dezember 1899.

Königliches Ober⸗Bergamt. Pinno.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) wird zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Aktiengesellschaft der Köln⸗Bonner Kreisbahnen aus dem Betriebsjahre 1898/99 auf den Betrag von 31 500 festgestellt worden ist.⸗ 88 1

Köln, den 25. Dezember 1899. 88

Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Jungnickel. 88

ARichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, den 29. Dezember.

Die Empfänge bei der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, 88 von Brockdorff, finden am Montag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, statt und beginnen mit dem 4. Januar.

Der „Berliner Lokal⸗Anzeiger“ fährt gegenüber dem von „W. T. B.“ verbreiteten Dementi fort, mit seinen Mit⸗ theilungen über den angeblichen Inhalt des deutsch⸗ englischen Vertrags Reklame zu machen. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß diese Angaben auf dreister und rfindung beruhen.

Der hageraag essefhr Dr. Grohé zu Blumenthal ist der Königlichen Regierung 8 Schleswig und der Regierungs⸗ Assessor Schönwälder zu Namslau der Königlichen Polizei⸗ direktion zu Danzig zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗ wiesen worden. 181 ö Dr. Winckler zu Frankfurt a. O. ist dem Landrath des Kreises Johannisburg, Regierungsbezirk Gumbinnen, der Regierungs⸗Assessor Dr. Meyer aus Hannover dem Landrath des Kreises Lebus, Regierungsbezirk a. O., der Regierungs⸗Assessor Oesterreich zu Charlottenburg dem Landrath des Landkreises Bromberg, der Regierungs⸗ Assessor Roth zu Weteritz dem Landrath des Kreises Trebnitz, Regierungsbezirk Breslau, der Regierungs⸗Assessor Braun zu Sprottau dem Landrath des See Kosel, Regierungsbezirk Oppeln, der Regierungs⸗Assessor Gerkrath zu Berlin dem Landrath des Kreises Blumenthal, Regierungsbezirk Stade, der Regierungs⸗Assessor von Hasselbach zu Cassel dem Landrath des Kreises Minden, Regierungsbezirk Minden, der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Grevel zu Essen a. d. Ruhr dem Landrath des Kreises Altena, Regierungsbezirk Arnsberg, der Regierungs⸗Assessor Gürich zu Berlin dem Landrath des Kreises Iserlohn, Regierungsbezirk Arnsberg, der Regierungs⸗ Assessor Dr. Kleiner zu Berlin dem Landrath des Kreises Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, und der Regierungs⸗ Assessor Crone zu Berlin dem Landrath des Kreises Saar⸗ louis, Regierungsbezirk Trier, bis auf weiteres zur Hilfe⸗ leistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden. Die Regierungs⸗Referendare Bischoff, Graf zu Rantzau, Graf Clairon d'Haussonville aus Potsdam, von Berg aus Danzig, Dr. jur. Drapp aus Schleswig und Petersen aus Minden haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

111““ e 1

Das Handbuch über den Königlich preußischen Hof und Staat für das Jahr 1900 ist in Kommission bei R. von Decker’s Verlag (G. Schenck, Königlicher Hof⸗ buchhändler) hierselbst soeben erschienen. 8

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 4), enthaltend Entschei⸗ dungen des Reichsgerichts nebst Sachregister für 1899, beigegeben. 1“ Oldenburg.

(H.) Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am 27. d. M. eine längere Reise nach dem Süden angetreten.

Der Landtag ist bis zum 16. Januar vertagt und die Session bis zum 1. März 1900 verlängert worden.

8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der König Alexander von Serbien ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh von Meran in Wien eingetroffen und am Bahnhof von dem Kaiser sehr herzlich mit wiederholtem Händedruck begrüßt worden. Zum Empfang auf dem Bahn⸗ hofe waren ferner erschienen: die in Wien weilen⸗ den Erzherzoge, unter ihnen der Erzherzog Franz Fer⸗ dinand von Oesterreich⸗Este, der bisherige österreichische Gesandte in Belgrad von Schießl, der serbische General⸗Konsul von Hahn und die Spitzen der Wiener Behörden. Beim Einlaufen des Zuges in die Bahnhofshalle intonierte eine Militärkapelle die serbische Hgymne. Nachdem alsdann der König Alexander zur Rechten des Kaisers die Ehrenkompagnie abgeschritten hatte, fuhren beide Monarchen in die Hofburg, woselbst der König Alexander von den Obersten Hofchargen und dem Minister des Auswärtigen Grafen Goluchowski begrüßt wurde.

Am Mittwoch Abend fand im Eisenbahn⸗Ministerium unter dem Vorsitz des Vorsitzenden im österreichischen Ministerrath von Wittek eine Besprechung statt, an welcher auch der General⸗Inspektor der österreichischen Eisenbahnen theilnahhm. Es murden die Maßnahmen er⸗ örtert, die vom Standpunkte der Staatsaufsicht anläßlich der bedauerlichen Unfälle in der letzten Zeit zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der Südbahn im Ein⸗ vernehmen mit der Verwaltung dieser Bahn durchzuführen sein würden. Seitens der General⸗Inspektion sind eingehende Erhebungen im Gange.

In der gestrigen Vormittags⸗Sitzung der österreichischen Delegation übermittelte der Mrkaifaer des Auswärtigen Graf Goluchowski die Vorlage der gemeinsamen Regierung, betreffend die Bewilligung eines Budgetprovisoriums für die ersten

vier Monate des Jahres 1900. Die Delegation beschloß auf Antrag des Delegirten Grafen Deym, die Vorlage sofort dem Budgetausschusse zuzuweisen mit dem Auftrage, darüber segleich zu verhandeln. Nachdem darauf der Präsident die nächste Sitzung auf gestern Nachmittag 1 Uhr anberaumt hatte, wurde die Sitzung geschlossen. In der Nachmittagssitzung interpellierten die Delegirten Pacak und Genossen den Minister des Aeußern Grafen Goluchowski über die Ausweisung österreichischer landwirthschaftlicher und industrieller Arbeiter aus Deutschland und wiesen auf die seinerzeit abgegebene Erklärung des Minister⸗ Präsidenten Grafen Thun im Abgeordnetenhause hin. Sie hoben hervor, daß in der letzten Zeit die Ausweisungen aus Deutschland zugenommen hätten, und andererseits die agitatorische Thätigkeit Unterthanen in Nordböhmen gewachsen sei. Die Interpellanten forderten, daß der Minister des Aeußern auf Eiastellung der Verfolgungen österreichischer Arbeiter durch preußische Behörden hinwirke. Die Interpellanten betonten, daß ein Alliierter dem anderen Rücksicht schulde, und fragten, ob der Minister des Aeußern geneigt sei, dem Berliner Kabinet vorzustellen, daß ein derartiges Vorgehen ungeeignet sei, die Sympathien Oesterreichs für ein Bündniß mit Deutsch⸗ land zu vermehren. Die Delegation begann sodann die Debatte über das gemeinsame Budgetprovisorium. Der Delegirte Gregr erklärte, die czechischen Delegirten würden gegen das Budget⸗ Provisorium stimmen. Der Redner besprach die Aufhebung der Sprachen⸗ verordnungen und verwies auf die Aeußerungen einzelner Blätter, welche diese Aufhebung auf den Einfluß Deutschlande zurückführten; die Czechen hätten von Anfang an eine instinktire Abneigung gegen

den Dreibund als Faktor gegen die Rechte des czechischen Volks ge⸗

habt. Der Redner griff dann die hohe österreichische Bureoukratie an, welche er als den gefährlichsten und heftigsten Gegner von Böhmen bezeichnete. Solange diese Bureaukratie ungebrochen sei, sei an einen Wandel zum Besseren nicht zu denken. Der Redner erklärte schließlich, die Czechen würden stets gegen die jetzige Verfassung kämpfen, welche ein Hinderniß der Verwirklichung des „böhmischen Staatsrechts“ sei. Der Delegierte Ruß protestierte gegen die Denuntiation, welche den Deutschen antidynastische Vefinnung vorwerfe. Dieser Vorwurf könne vielleicht cinzelne treffen, aber keine deutsche Partei, geschweige denn das deutsche Volk Oesterreicht. Auf der Grundlage des „böhmischen

Staatsrechts“ würden die Deutschen mit den Czechen niemals Frieden

schließen; hoffentlich werde der Frie 8 zwischen den D ch en

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meinte, durch Reden, wie dienu

bestrebungen zwischen Deutschen um

Der Redner ging dann zu den

Aufhebung nur eine Wiederherstellung de.

sei, und führte bezüglich des Dreibundes dh.

eine Fraktion oder durch ein Volk, sondert

S cc en worden sei. Der Redner erkt

Deutschen seien zum Frieden mit den C

Friede könne aber nicht auf de des „böhmist

sondern nur auf Grund der thatsächlichen Verhälkl

in Wien, geschlossen werden. Der Delegirte Kramt

die Rede Gregr's ab und erklärte, dieselbe habe nicht chat

Zwecken gedient. Der Redner verwahrte sich gegen den 1A machten Vorwurf der Denunziation und sagte, die Czechen durchaus nicht, daß die Deutschen unterdrückt würden, söndern

daß beide Gleichberechtigung genössen. Die Czechen seien gern berz) zum Frieden die Hand iu bieten und bis an die Grenze Möglichkeit zu gehen, um den Frieden zu stande zu brinzel. Der Friede müsse und werde gemacht werden im Interesse beider Völker des Reichs und im Interesse Oesterreichs selbst. Das „böhmische Staatsrecht“ würden die Czechen nicht abschwören, aber es sei sicher, daß nach der Herstellung des nationalen Friedens die Deutschen selbst bezüglich des „böhmischen Staatsrechts“ ganz anderen Anschauungen huldigen würden. Sie würden die Furcht vor Ver⸗ gewaltigung verlieren und einsehen, dah die Autonomie Böhmens im Interesse des Landes gelegen sei Auch der Deligirte Pacak erklärte sich für den Frieden zwischen Deutschen und Czechen. Dieser Friede müsse vor allem in der Sprachenfrage geschlossen werden. Alle anderen Gegensätze müßten bei Seite gestellt werden, ebenso das „böhmische Staatsrecht“, wie der deutsche Zentralismus. „Versöhnen wir uns und S g5 wir alle Dummheiten!“ Die Czechen seien bereit, sich an den Konferenztisch mit den Deutschen zu setzen, aber nur auf Grund gegenseitiger Gleich⸗ berechtigung. Hierauf nahm die Delegation das viermonatige Budgetprovisorium in allen Lesungen, sowie den Bericht des Budget⸗ ausschusses, betreffend die Feststellung der Uebereinstimmung der beiderseitigen Beschlüsse der österreichischen und der ungarischen Delegation, an.

In der Sitzung der ungarischen Delegation stellte der Präsident die Uebereinstimmung der Beschlüsse beider Delegationen, betreffend das viermonatige Budgetprovisorium, fest, welches damit endgültig bewilligt sei.

Bei den gestern vorgenommenen Ergänzungswahlen zur Städtekurie des böhmischen Landtages wurden in Eger Iro, in Reichenberg Legler, Prade und Schuecker wiedergewählt. In Budweis wurde Vollgruber (deutsche Fortschrittspartei) neugewählt. In Rumburg ist eine Stich⸗ wahl zwischen Maly (deutsche Fortschrittspartei) und Kellner (deutsche Volkspartei) erforderlich. In Komotau wurde Pacher (deutschnational) gewählt.

In der gestrigen Sitzung des Landesausschusses widmete der Landmarschall dem verstorbenen Beisitzer des Landesausschusses Dr. Schlesinger einen herzlichen Nachruf und theilte mit, der Landtag werde nach Erledigung des provisorischen Budgets vertagt werden.

Das Exekutivcomité des deutschen Landtags⸗ klubs beschloß, dem heute zusammentretenden Klub einen die Beschickung des Landtages betreffenden Beschluß zu unter⸗ breiten. Da die Mehrzahl der Redner sich für die Beschickung des Landtages aussprach, dürften die Deutschen wieder an den Sitzungen des Landtages theilnehmen. Unter den heute im Klub zur Berathung stehenden Anträgen befindet sich auch einer bezüglich der nationalen Abgrenzung.

In der gestern abgehaltenen Sitzung des Prager Stadtverordneten⸗Kollegiums sprach der Stadtverordnete Inwald im Namen vieler Industriellen beider Nationalitäten den Wunsch nach endlicher Versöhnung aus, mit Rücksicht auf die unleidlichen, den Ruin des volkswirthschaftlichen Lebens herbeiführenden nationalen Verhältnisse. Das werde gewiß dem Wunsch des Kaisers und den Wünschen der ganzen Be⸗ völkerung entsprechen. 11““

Großbritannien und Irland. 1 8 Bei der gestrigen Trauerfeier für den Herzog von Westminster in der Westminster⸗Abtei war, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Majestät der Deutsche Kaiser durch den Botschafts⸗Sekretär Grafen von Hatzfeldt vertreten. Nach einer amtlichen Meldung wird mit der Ein⸗ schiffung der 7. Division am 4. Januar begonnen werden. Der „Daily Telegraph“ meldet, daß sich die Regierung bereit erklärt habe, an Stelle der ursprünglich verlangten 3000 Mann Yeomanry nunmehr die Dienste von 8 bis 10 000 Mann anzunehmen. 8.

„Wie der „Petit Parisien“ meldet, wurde in dem gestrigen Ministerrath der beantragte Plan der Flottenvermehrung angenommen. Dieser von dem Oberen Marinerath bereits ge⸗ billigte Plan fordert die Herstellung von 12 großen Kaiegaschiffen, einigen Torpedojäͤgern und einer bedeutenden Anzahl von Torpedobooten. Die Kosten werden auf mehr als 400 Millionen veranschlagt. Die betreffenden Gesetzesvorlagen sollen der Deputirtenkammer bereits zu Beginn der nächsten, am 9. Januar beginnenden Session unterbreitet werden.

Die Regierung hat, dem „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, den Hauptmann im Generalstabe Demange zum Burenheer zu entsenden. Demange wird in einigen Tagen nach Süd⸗ Afrika abreisen und sich sofort in das Hauptquartier des Buren⸗ heeres begeben. 1

Der General André, Kommandeur der 10. (Pariser) Infanterie⸗Division, hat verboten, daß in der Kaserge nationalistische und antisemitische Blätter gelesen werden, weil in diesen die Regierung heftig angegriffen werde.

In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes wurde mit den Vertheidigungsreden begonnen. Falateuf, der Vertheidiger Déroulède's (welcher der Sitzung nicht beiwohnte), erklärte, daß er auf Wunsch seines Klienten auf das Wort ver⸗ zichte. Der Angeklagte Buffet vertheidigte sich selbst und versicherte, daß niemals ein Komplott bestanden habe. Gusrin stellte dann Anträge, in welchen er verlangte, daß die ihn betreffenden Akten seinem Vertheidiger ausgehändigt würden. Der Staatsanwalt bekämpfte diese Anträge, worauf sich der Gerichtshof zu einer geheimen Berathung zurückzog, nachdem vorher die öffentliche Sitzung geschlossen