1899 / 307 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. as,nn 1 Insertiongpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; BBB 8 Inserate uimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 8' Kf 8 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers SW., Wilhelmstraße Nr. 32. F und Königlich Preußischen Ataats-Anzeigers Einzelne Nummern kosten 25 ₰. 8 8 GCIeens 1 Berlin 8W., Wilhelmstraßte Nr. 32.

Berlin, Sonnabend, den 30. Dezember, Abends.

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und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 50 b. 66 Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dauernden Aufenthaltsort zuständige untere Verwaltungs⸗ Bekanntmachung, dem Generalmajor z. D. von Wulffen zu Wiesbaden, behörde. betreffend die Befreiung vorüber bisher Kommandeur der 72. Infanterie⸗Brigade, den Rothen 2) Dem Antrag ist nur stattzugeben, wenn folgende Vor⸗ leistungen von der Versicherungspflicht Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, aussetzungen zusammentreffen: Abs. 1 des Invalidenversicherung dem Fregatten⸗Kapitän Coerper, Marine⸗Attaché bei a. es muß amtlich bekannt oder glaubhaft nachgewiesen Vom 27. Dezember 1899 8 Aller öüdee⸗ Botschaft in London, und dem Intendanten sein, daß der Antragsteller in der Hauptsache seinen Auf Grund d 4 Ab 1 alid 8⸗ der mhüchsihEation der Nordsee, Geheimen Admiralitätsrath SLebenzunterhalt als Hgta ch nsa9 Sh oder ander⸗ geset2s igkeschs 8 den, S 119 S.. den Rothen Adler⸗Orden dritttrter erwicbt oder ohne Lohn oder Gehalt Giesen daß G 1 vc8 8.2 Zeraecs 188,x ee. 1 es ü V b esetzbl. S. 399), 24. Januar eichs⸗Gesetzbl. S. b.mit den, Schlafeghen Heinrich Nolte zu Bromberg. —b. ez müß feststchen, daß für derselben nücht derenun und 31. Hegembe 1891 (Reiche⸗Gesehil. S. bachb voröfher

2 ler⸗ einhundert Wochenbeiträge entrichtet sind oder zu 1 * vasen vC entrichten gewesen wären, wobei Krankheitswochen Bestimmungen b „die Befreiung vorsbeeg. dem Generalmasor z. D. Baron von Korff⸗Schmising oder militärische Dienstleistungen 30 Abs. 2) ein⸗ öu“ erfichesaees I“ vae., lrege Ber zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, zzlurechnen sind; 8 8 sich ergebenden Veränderungen sein Be⸗

dem Kaufmann und Handelsrichter Hermann Leh⸗ .zie untere Verwaltungsbehörde muß unter Berück⸗ wenden ehalten soll.

in 1 Frmeitte öbel⸗ sicchtigung der wirthschaftlichen Lage des Antragstellers Vorübergehende Dienstleistungen sind danach als eine die fabrikanten Herl ente öemlcierb e ünd der örtlichen Verhältnisse pflichtmͤßig zu der begründende Veschoftigang 4 Abs. 1 und Organisten Emil Jauernick zu Janowitz im Kreise Ueberzeugung gelangt sein, daß der Antragsteller in es eee. herungsgesecenh Süöe 1 Ratibor und dem Rathhaus⸗Inspektor Albert Wedler demjenigen Kalenderjahre, für dessen Dauer die Be⸗ bei . 1n; solchen Personen, die berufsmäßig Lohn⸗ zu Schweidnitz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, freiung von der Versicherungspflicht beantragt wird, arbeit überhaup d lecrnitiihes dtn

dem Kanzlei⸗Gehilfen Heinrich Boldin zu Bromberg entweder nur zu bestimmten Jahreszeiten in nicht mehr a. nur gelegentlich, insbesondere zu gelegentlicher Aus⸗

as Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie aals zwölf Wochen, oder zwar zu beliebigen Jahres⸗ hilfe, Wiederkehr, aber nur nebenher

einzelnen Tagen Lohnarbeit übernehmen wird. S— und gegen ein geringfügiges Entgelt, welches für die

8 8. 8 szͤbri S 6 Dauer der Beschäftigung zum Lebensunterhalte nicht Füischer zu Spremberg, dem erkführer Nikolaus hase Genehmigung des Antrags ausrei cht und iu den für diese Zeit zu zahlenden Ver⸗

chmitt zu Bernkastel und den Gefangen⸗Aufsehern . 1 Theodor Obloch und Sch Nachtigall zu Berlin 3) Ueber die Befreiung ist dem Autragsteller eine Ver⸗ scherhng ngerügen nicht in entsprechendem Ver⸗ das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver eihen. 1“ sicherungsfreikarte in grüner Farbe in der halben Größe der verrichtet werden; 3 1 Quittungskarte (nach dem anliegenden Muster) auszustellen. 2) wenn sie von solchen Berufsarbeitern, die in einem

Fürndi ö Karte kann eine Gebühr von fünf 1g 82 hä- E 292 8 1““ * EEöö oder Dienstverhältnisse zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, 4 8 8 8 und 5 8 Füncde Dauer des Kalenderjahrs ohne Unte brechung dieses Verhältnisses bei anderen Arbeit⸗ 6. Die Versicherungsfreikarte ist dem Arbeitgeber bei der gches 8 8 üt 8 e gelegentlich zur Aushilfe, sei es Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Zesnzocbang. 5 n. des Fn ugeh (8 8 regelm ich vfelge en. 8 chiständi jtali „binnen der zur Anmeldung bei der Einzugsstelle vorgese enen ür D. Fr 1 5,ba⸗ E111““ sae Mcna dochschule Frist, vorzußeigen. Gechh dies mig sh ist 22 8e;S.e⸗ Re. zur böczangereöhncge bee SDSDSDeabei finden die Bestimmungen des g 131 gsß 2 Anwendung. ofern diese Dienstleistungen nach ihrer Art die Dauer von 8 4) Die Befreiung ist von der Behörd 8 welche sie be. zwei ere ichtlich 8b übersteigen werden; Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: 2.. hat, zurückzunehmen, wenn die befreite Person dies nheAVV sie —b estanccsadi eue isenbahn⸗Sekretä ade zu Straßburg i. Els. beantragt.. 8 welche ni elt für die geli beim Febernfe 85 Serestat and 888* Sege 89 Die Befreiung muß von dieser Behörde (Abs. 1) wider⸗ gerrichtei werden, elche nicht als, Hagen öcze vesedesfenn nungsrath zu verleihen. 8 arter als rege Prufen werden, wenn sich ergiebi, daß eine der in Ziffer 2 Fortkommens gewährt wird: 8. 898 b Nunter a und b vorgesehenen Voraussetzungen für deren Be⸗ b 5) für Beenstleistun en von Bediensteten ausländischer 1 8 willigung schon bei der der Versicherungsfreikarte Eisenbahn⸗Verwaltungen 8 Sizenbahnbetrieben des Inlandes, 8 sgefehlt hat oder daß eine dieser oraussetzungen nachträglich soweit diese Bediensteten in letzterem vorübergehend beschäftigt werden;

dem Femeindeförfter Johann Klein zu Ormont im zeiten, aber insgesammt an nicht mehr als fünfzig b. zwar in regelmäßiger Kreise Prüm, dem Webemeister 1. 8. 49. Wilhelmm

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8 1“ ö Farel ge nehe ist. EC1“ 1. betreffend die Abänderung des 1““ ggiebt sich, daß die Lohnarbeit des efreiten währen 8 zonsilei des Strafgesetzbuchs 8 11 Geltungsdauer der ööG sfreikarte die in Ziffer 2 1n.. be. nn de., . Vom 27. Dezember 1899 unter c vorgesehene Dauer wesentli überschritten hat, so ist lungen vorübergehend in das Jaland hinubergreifen; 1 om 27. Dezember die Befreiung für den Rest des Kalenderjahrs von der für die 97) für Dienstleistungen des Personals auslündischer Schiffe Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Ausstellung der Versicherungsfreikarte oder für den Beschäfti⸗ die im Binnenschiffahrtsverkehr deutsche W asserstraßen bef ahren, König von Preußen ꝛc. gungsort zuständigen unteren Verwaltungsbehörde zu wider⸗ sofern nicht diese Schiffe nach der Entscheidung der hibe. 2us-⸗ verordnen im Namen des heasn nach erfe gtes Zustimmung i8s. rheht ei Büffgeanas esere daszegt berjenigtn Verwaltungsbehörde des Beschäftigungsorts 65 Abs. 4 des des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1 rde, d g . lidenversicherungs 8) im In ; 8

h sder letzteren Behörde unter Darlegung der für den Widerruf Nesane ne i edses Pehe deag. iiee

1 Einziger Artikel. le itthei⸗ 8 1 Im 8 816 Absatz! des Strafgesetvuchs werden hinter 2 gewese e. . 8) für Dienstleistungen auf Seeschiffen im Auslande,

den Worten „mit Gefüngniß bis zu Einem Jahre“ die Worte Die Versicherungsanstalt ist befugt, den Widerruf der verrichtet werden, die nicht zur eingeschaltet: efrei G 1 bren;

9 eoder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark“. B feeung zen edie Versagung und den Widerruf der Be⸗ M JoJJZZ von Indiern, Japanern, Chinesen, und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. fruf ist Beschwerde an die zunächst vorgesetzte Behörde zulässig, asiatischen, australischen, ost⸗ od est frikani er .e GSeegeben Neues Palais, den 27. Dezember 1899. welche endgültig entscheidet. ehe os gber wesaftitanen -wässern 8

Wilhelm 6) In dem Falle der Zurücknahme oder des Widerrufs 88 d. 8n F zw ischen Feeg hen. australischen, oft⸗ Fürst zu Hohenlohe. der Pefrszunß ist die Versicherungsfreikarte durch die untere vac weefctendscen enh. .. Verwaltungsbehörde des Wohnorts oder dauernden Aufent⸗ um den Dienst in den Kohlen⸗ und Kesselräumen der Dampf⸗

Beschafsgaeheieh enhh eet Auslande

L““ 8 1 8 1111“ ugleich die Rückfahrt ausbedungen ist. lmachungg, . N die in Ziff⸗ ¹ 82 4 ü G. N.war. der Bundesstaaten sind er⸗ betreffend die Befreiung von der Versicherungs⸗ nahtsunsh iins gsbehörden zugewiesenen Ver⸗ mächtigt, mit Zustimmung des Reichskanzlers widerruflich an⸗ .“ qut Neeh des 8,6 Abs. 2 des Invaliden⸗ 8) Auf vorübergehende Dlenstleistungen, für welche der saordnea, daß und inwieweit voruͤbergehende Düesetit

9 versicherungsgesetzes. 1 848; ; r solcher Ausländer, denen der Aufenthalt in Grenzbezirken . 8 ch gsgesetz Bundesrath gemäß § 4 Abs. 1 die Versicherungspflicht all⸗ Inlandes auf fest bestimmte kurze Zeit behufs Ausführung

-Vom 24. Dezember 1899. emein ausgeschlossen hat, finden diese Bestimmungen keine vorübergehender Arbeiten behördlich gestattet ist, sowie

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Invalidenversicherungs⸗ nwenbu sZppoovrübergehend im Inlande stattfindende Dien stleistungen solcher lezes (Reichs⸗Gesetzbl. S. 463) hat der Bundesrath über die] Berlin, den 24. Dezember 1899. B Ausländer, welche übungsgemäß in 1“ efreiung von der Versicherungspflicht nachstehende Bestin⸗-⸗- Der Reichskanzler. werden, im Sinne des nvalidenversicherungsgesetzes als eine mungen erlassen: In Vertretung: versicherungspflichtige nicht anzusehen sind.

1) Ueber Antzähe auf Befreiung von der Versicherungs⸗ Graf von Posadowsky. Berlin, den 27. Dezember 1899. Ffüche gemäß § 6 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes ent- 1 Der Reichskanzler.

eidet die fuüͤr den Wohnort des Antragstellers und, sofern 8 1 In Vertretung:

seser im Inlande keinen Wohnort hat, die für seinen .“ Graf von Posadowsky.

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