1900 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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s⸗Anzeig

Zer Bezugapreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate

nimmt an: die Königliche Expeditio des Deutschen Reichs-Anzeigers 8

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Stabsarzt der Marine Dr. Gutschow, Chef des Sanitäts⸗Korps der Marine und Vorstand der Medizinal⸗Abtheilung des Reichs⸗Marineamts, sowie dem Kor⸗ vetten⸗Kapitän Mandt, Assistenten des Ober⸗Werftdirektors der Werft zu Wilhelmshaven, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großoffizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst⸗ Ordens der aufgehenden Sonne, letzterem des Offizier⸗ kreuzes desselben ODrdene. 1“

Seine Maäjestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Rechnungshofes des Deutschen Reichs, Vize⸗Präsidenten dieser Behörde Aloys Mand aus Anlaß seines bevorstehenden Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu verleihhnn. v11““

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Geheimen Legationsrath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Gesandten Grafen von Pourtalés zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich Niederländischen Hofe zu

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Königlich preußischen Regierungsrath Friedrich Wilhelm Maximilian von Kehler aus Cassel

zum Geheimen Regierungsrath und vortragenden Rath bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs zu ernennen, sowie den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde Risch, Reincke und ohlfarth den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. v6“

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul Maximilian von Loehr zum in Rustschuk zu ernennen geruht. 1

Bekanntmachung. Packetverkehr nach Brasilien und den Laplata⸗ Staaten.

Vom 1. Januar 1900 ab wird eine neue und billige Packetbeförderung nach Brasilien und den Laplata⸗Staaten (Argentinische Republik, Paraguay, Uruguay) für Sendungen bis zum Gewicht von 10 kg und mit einer Werthangabe bis 300 eingerichtet. Die Packete werden in Hamburg und Bremen den Dampsschiffs⸗Gesellschaften direkt, ohne Ver⸗ mittelung von Spediteuren, übergeben und am Bestimmungs⸗ Hafenorte durch die Agenten der Gesellschaften aufs Zollamt geschafft, von wo die uüͤber die Absendung der Packete amtlich benachrichtigten Empfänger sie abzuholen haben.

Ueber das Nähere geben die Postanstalten auf Wunsch

Auskunft. 8 Berlin W., den 28. Dezember 1899. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung.

Nachdem die Uebernahme der Karolinen, Marianen und Palau⸗Inseln in die Verwaltung des e. Reichs erfolgt ist, finden auf Briefsendungen zwischen Deutschland und den Deutschen Schutzgebieten einerseits und jenen Inselgruppen andererseits die für die übrigen Deutschen

Schnsaeite 1 Taxen Anwendung. 8 erlin W., den 29. Dezember 1899. Der Staatssekretär des E 8 ELSoneh.

9 B ekanntmachun .

Am 1. Januar 1900 sind im Reichspostgebiet neue Postwerthzelchen eingeführt worden, die in Ansehung der jederen Werthe, bis 80 einschließlich, an Stelle des bis⸗ erigen Markenbildes eine gekroͤnte, Schwert und Oelzweig

altende Germania und die Ziffer des Pfennig⸗Nennwer

Konsul

Zahl der Markenwerthe wird gleichzeitig ver⸗ mehrt; sie wird nach Fertigstellung sämmtlicher Werthzeichen Freimarken zu 3, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50 und 80 ₰, zu 1, 2, 3 und 5 umfassen; daneben werden neue gestempelte Formulare zu Postkarten, Kartenbriefen und Postanweisungen, sowie in Berlin neue Werthzeichen für Rohrpostsendungen ausgegeben.

Zunächst werden zum Verkauf gestellt: Freimarken zu 10 bis 80 J₰, Postkarten zu 5 ₰, Weltpostkarten zu 10 und 10 + 10 ₰, Formulare zu Kartenbriefen und Poapweistengen, sowie für die Rohrpost. Mit der Ausgabe dieser neuen Post⸗ werthzeichen bezw. einer Gattung derselben dürfen die Ver⸗ kehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Be⸗ stände an alten bis zu e. Bestimmung Gültigkeit be⸗ ““ Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden.

Der Zeitpunkt für die Ausgabe der übrigen Werthzeichen wird später bekannt gegeben werden.

Berlin W., den 2. Januar 1900. . Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. annmn ebhbielstkk..8

aufweisen. Die

Nachnahmeverkehr nach Portugal. Vom 1. Januar 1900 ab hat die Angabe des Nachnahme⸗ betrags auf Einschreibbriefsendungen, Werthbriefen und Werth⸗ kästchen nach Portugal seinschließlich der Azoren und Madeira) nicht mehr in portugiesischer, sondern in 5 Währung zu erfolgen. Die Umwandlung in die portugiesische Währung geschieht durch die hierzu bestimmten portugiesischen Post⸗ anstalten nach dem Durchschnittskurse der dem Eingange der Nachnahmesendungen vorangegangenen Woche. Berlin W., den 29. Dezember 1899. Reichs⸗Postamt. I. Abtheilung. 1 Kraetke.

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- wktmwachuug. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Bentschen, Kirchberg Sacen Leschnitz (Oberschl.), Schöneck (Vogtland), ollstein (Bez. 8 en), Zwönitz ist eröffnet worden.

Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerbem ein Betrag von 25 erhoben. ““

Berlin C., den 31. Dezember 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. 8 Griesbach.

Bekanntmachung,

die Baareinlösung der für die In⸗

und Altersversicherung eingeführten Doppelmarken.

VVom 23. Dezember 1899. 86

Der Herr Staatssekretär des Reichs⸗Postamts sowi Königlich bayerischen und Königlich württembergischen Zentral⸗ Postbehörden haben genehmigt, daß verkaufte, aber bis zum 31. Dezember 1899 nicht verwendete und daher infolge des Inkrafttretens des Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 „Reichs⸗Gesetzbl.“ S. 463 ungültig gewordene Doppelmarken (zu vergl. die Bekanntmachung, betreffend die Gültigkeitsdauer der für die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung eingeführten Doppelmarken, vom 27. Ok⸗ tober 1899 „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 269 vom 13. No⸗ vember 1899 —) bei den Postanstalten mittels Baarerstattung des Werthes eingelöst werden. Die Baareinlösung zum Be⸗ trage von 28 für jede nicht verwendete Doppelmarke ersetzt den Umtausch im Sinne der §8 99 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes und 130 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes, schließt jedo selbstverständlich nicht aus, daß der die Doppelmarken Zurü m an Stelle des Geldbetrages die Verabreichung einer entsprechenden Anzahl von gültigen Bei⸗ tragsmarken sren kann.

Berlin, den 23. Dezember 1899.

Das Reichs⸗Versicherungsamt.

Abtheilung für Invaliditäts⸗ un

Gaebel.

betreffend validitäts⸗

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erths

Verordnung,“ betreffend die Untersuchung der zur Einfuhr

gelangenden Pferde, Wieder käuer und Schweine

an der Landesgrenze.

Im Anschluß an die Verordnung vom 2. Januar 1894 (Amtsblatt 1894 Seite 2/3) wird Folgendes bestimmt:

Der erste Absatz des § 3 der Verordnung vom 7. April 1893 (Amtsblatt 1893 S. 171) erhält folgende Fassung:

„Die Einfuhr von Pferden auf dem Eisenbahnübergangs⸗

punkt Aachen (Bahnhof Templerbend) kann an jedem Werk⸗

tage in der Zeit vom 1. Oktober bis Morgens bis 1 ½ Uhr Nachmittags und in der 1. April bis Ende September von 7 Uhr Morgens bis 7 Abends stattfinden.“

Im vierten Absatz des §. Uebergangspunkt Aachen (Bahnhof Templerbend) dem Kreis⸗ Thierarzt⸗Assistenten Bernhard Jannes hierselbst.“

eit vom Uhr

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft. 89*

achen, den 15. Dezember 1899.

Der Regierungs⸗Präsident. von Hartmann.

Bekanntmachung des Herzoglich braunschweig⸗lüneburgischen 1 Staats⸗Ministeriums 5 wegen Ausführung des Reichs⸗Telegraphenweg Gesetzes vom 18. Dezember 1899. Zur Ausführung des Telegraphenwege⸗Gesetzes vom 18. Dezember 1899 Meichs⸗Gesezblau S. 705ff.) werden i Gemäßheit des § 14 des letzteren Behörden nachfolgende Bestimmungen getroffen:

„Untere Verwaltungsbehörden“ im Sinne des 8 7 „Verwaltungsbehörden“ im Sinne lichen Kreis⸗Direktionen, für die Herzogliche Polizei⸗Direktion.

II.

„Höhere Verwaltungsbehörde“ Herzogliche Staats⸗Ministerium.

Braunschweig, den 30. Dezember 1899.

Herzoglich braunschweig⸗lüneburgisches Staats⸗Ministerium. von Otto.

Stadt Braunschr

8—

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und EE“ wird ein Verzeichniß der Behörden, Vereine u. s. w. im Deutschen Reiche, welche die Patentschriften erhalten und zur unentgeltlichen Einsichtnahme auslegen, nebst einer hierauf bezüglichen Bekanntmachung des Kaiserlichen Patentamts ver⸗

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Präsidenten der Hofkammer von Goldbeck bei seiner nachgesuchten Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen und den Oberforstmeister bei der Hofkammer von Stünzner um Hofkammer⸗Präsidenten mit dem Range der Räthe zweiter lasse zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Buresch in Filehne zum Landrath und

den Oberförster Tiede zu Jänschwalde und Forstrath zu ernennen, sowie

dem bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion in Posen als Mitglied angestellten Regierungsrath Mende, dem Professor für Geodäsie an der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule in Berlin Dr. August Vogler und dem Professor für Chemie an der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf bei Bonn Dr. Ulrich Kreusler den Charakter als Geheimer Regierungsrath,

dem Direktor der Provinzial⸗ Dr. Robert Puetter in Stralsund, dem Kreisphysikus, Sanitätsrath Dr. Friedlaender in Stolp i. Pomm., dem Kreitphysikus, Sanitätsrath Dr. Wunderlich in Krotoschin, dem Sanitätsrath Dr. Wilhelm Fraenkel

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zum Regierungs⸗

rrenanstalt, Sanitätsrath

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Ende März von 8 Uhr

über die Zuständigkeit der

des § 13 sind die Herzog⸗

3 heißt es künftig: „a. für den

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in Neustadt in