bringen od. Korrespondenzen besch
80 Pf., zu 1, 2, 3
u. andere Gegenstände, die für die Postbeamten
N.
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Anzeiger und Königlich Preußi
Das Postblatt erscheint vierteljährlich,
Eingetretene Neuerungen 18 in Schrägschrift gedruckt
1) Mit dem 1. Januar werden Postwerthzeichen mit einem uen Markenbilde eingeführt. Gleichzeitig wird die Zahl der Markenwcerthe vermehrt, sie wird nach Fertigstellung sãmmtlicher Werthzeichen Freimarken zu 3, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50 und u. 5 ℳ umfassen. 3 2) In Marocco sind in den Orten Casablanca, Larache, Ma- zagan, Mogador, Rabat, Saffi und Tanger deutsche Postanstalten eingerichtet worden.
3) Auf Briefsendungen nach den in deutschen Besitz über-
Vorbemerkungen für den Verkehr des Weltpost vereins:
1) Verboten, mit Post zu versenden: a. Mustersendungen Gefahren mit sich mutzen od. verderben können; b. explodirbare, leicht entzündl iche od. gefährliche Stoffe; lebende od. todte Thiere u. Insekten. Ueber bedingte Zu⸗ lassung von Waarenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Fetten, ab⸗ färbenden Stoffen, lebenden Bienen, getrockneten od. konservirten Thieren geben d. Postanst. Auskunft. b
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Brief⸗ postsendungen einzulegen: a. im Umlauf befindliche Münzen; b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gold⸗ od. Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen u. and ere kostbare Gegenstände, wenn das Einlegen od. Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. he hat sich unter eigener erantwort⸗ lichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder ein eführt werden dürfen. .
2) Postkarten. Einfache Postkaärten u. Postkarten mit Antw. zul., Postkarten dürfen 14 cm Länge u. 9 cm Breite nicht überschreiten.
1 3) Drucksachen, Peasresenece und Geschäftspapieren darf weder ein Brief, noch eine M ittheilung beigefügt werden, die die
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in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vorausbezahlung von 1 Mark jährlich,
gegangenen Karolinen-, Marianen- und Palau-Inseln finden die Taxen
für die uübrigen 4) Mit Brasilien
nutzung deutscher Schiffslinien) eing packete nach allen Staaten in Mittel- u
mãässigung bis I g.
deutschen Schutzgebiete An wendung.
ist ein neuer Packetdienst (direct unter Be-
5) Auf Postpackete und gewöhnliche
nach Shanghai, Tientsin und Tsingtau k
900 ℳ entnommen werden.
6) Im Verkehre mit den Strai
tisch-westindischen Inseln sind Briefe mit Werthangabe zugelassen.
erichtet
worden. d Südamerika hat eine Er- des Portos stattgefunden, namentlich für Postpackete
Für Post-
Postfrachtstücke bis 10 kg
önnen Nachnahmen bis
ts-Settlements und mehreren bri-
7) Im inneren deutschen Verkehre sind die durch Kautschuk- Stempels oder Typenhalters her-
buchstaben unter Verwendung eines
A. Briefsendungen. daß der Inhalt leicht geprüft werden kann.
muß so beschaffen sein,
Waarenproben dürfen
handschriftl. Vermerke tragen, Adresse des Empfängers, Fabrik⸗
keinen Handelswerth als Namen o od. Handelszeichen,
u. Angaben bzgl. des Gewichts,
der verfügbaren Men Drucksachen u.
Geschäftspapiere,
e, der
des Maßes, Herkunft u. der Natur der Waare.
die an einer der Seiten
Ausdehnung von mehr als 45 cm haben,
weise frankirt sind, werden nicht befördert.
form,
Breite u.
papiere als Bri
karten, Drucksachen,
0 cm Höhe, Durchmesser nicht überschreiten. im Verkehr mit den deutschen Schutzgebi Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗H
deren Durchmesser 10 cm u. deren übersteigt, sind zulässig.
ber Zustellung der Send Im Vereinsver
endung
haben u. d. Firma des Absenders,
keine anderen
Nummern, Preise der Ausdehnung,
eine
od. nicht mindestens theil⸗
schreibsendungen allg. Frankirungszwang.
Drucksachen in R Länge 75 cem nicht Waarenproben dürfen 30 cm Länge, in Rollenform 30 cm Länge u. 15 cm Im inneren Verkehr Deutschlands u. eten sowie mit Oesterreich⸗ erzegowina sind Geschäfts⸗ ef od. Packet zu versenden. 4) Einschreibsendungen. Briefs . Waarenproben,
Einschreibung abgesandt werden. Absender Bescheinigung ü — Rückschein — verlangen.
ollen⸗
20 cm
en aller Art (Briefe, Post⸗ Geschäftspapiere) können unter Bei allen Einschreibsendungen kann ung an den Empfänger kehr besteht für Ein⸗
Im inneren Ver⸗
Vermittelung der Deutschen Reichs Postanstalten gegen sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.
gestellten Drucksachen zur Beförderung gegen die ermãssigte Taæe
zugelassen, auch sind
auf der Rückseite insowei des Versendungsgegenstandes a
wird und die aufgeklebten Zettel u.
befestigt sind.
bei Postkarten Bilderschmuck und Aufklebungen t zulässig, als dadurch die Eigenschaft Is offene Postkarte nicht beeinträchtigt
s. 1w. der ganzen Fläche nach
8) Drucksachen in der Form offener
der Formulare zu Post-Packetadressen nicht avesentlich überschreiten.
9) Eine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen ũ ereinigten Staaten von Amerika, silien, von den Britisch⸗austral australien und Tasmanien; Guatemala, Natal, Oranje⸗
noch nicht die V
kehr Deutschlands u. Schutzgebieten und
zulässig, doch müssen werden.
Karten
dürfen die Grösse
bernehmen zur — Argentinien, Bra⸗
ischen Kolonien: Südaustralien, West⸗ Canada, die Cap⸗Kolonie, Ecuador, reistaat, Paraguay und Peru.
im Verkehr Deutschlands mit den deutschen
5) Leitung der Briefsendungen. förderungsweges ist bei Sendungen
Allg. die Bestimmung des der Sendungen Beförderung
Leitung nach den für
6) Schiffsbriefe. Absenders mit
beförderung nicht dienen, der Aufschrift den Vermerk: „ britische Häfen „Private hafen u. erforderlichenfa der Schiffsbriefe bleiben die Angabe Schiffsbriefe müssen frankirt sein.
regelmäßigen Postdampfern.) Die über Bremen od. Hamburg
befördernden Schiffsbriefe können unter
nach
Absenders maßgebend. sweg vom Absender ni d. Postanst. dieserhalb be
mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗Herzegowina 1e. auch unfrank. Einschreib⸗Briefe u.⸗Postkarten
nschreibsendungen gegen Rückschein stets frankirt
Für die Wahl des Be⸗ überseeischen Ländern im
Ist in der Aufschrift t angegeben, so tehenden Vorschriften. Sollen Briefe u. s. w. auf Schiffsgelegenheiten, die befördert werden, so Schiffsbrief“ Ship“) niederzuschreiben, Us das Schiff zu bezeichnen.
olgt Wunsch des
zur regelmäßigen Post⸗ hat der Ap (bei Versendung über
ender auf
sowie den Abgangs⸗ Für Leitung
n des Absenders allein maßgebend. (Taxe wie bei Beförderung mit
mittels Reichs⸗Postdampfer zu
Einschreibung versandt werden
Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung (Einschreibgebühr 20 Pf.)
1“ v11“
mit Dänemark 10 Pf.), für Waarenproben 10 Pf. Drucksachen und Geschäftspapiere 2 kg, der Waarenproben 350 g.
Einschreibgebühr 20 Pf.; Rückscheingebühr 20 Pf. (Rück⸗ scheine nach dem Vereinsausland nicht zulässig.)
Eilsendungen zulässig nach: Argent. Republ. (nur Buenos Aires, Rosario, La Plata), Belgien, Brit.⸗Guyana (nur Georgetown, New Amsterdam), Brit.⸗Westindien (nur St. ucia), Chile, Dänemark (nur nach Postorten u. mit Ausschl. von Island, Farser, Grönland), Groß⸗ britannien, Italien, Japan, Liberia (nur Monrovia, Buchanan, Edina, Greenville, Harper), Luxemburg, Montenegro, Niederlande, — e Afumcion Portugal, Salvador (nur San Salvador), weden nur nach Postorten), Schweiz, Serbien, Siam (nur na Postorten) Sierra Leone (nur im Bez. von Freetown).
Eilbestellgeld f. jede Sendung 25 Pf. vorauszuzahlen; nach Orten ohne Postanst. (soweit — werden d. üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung d. vorausgezahlten 25 Pf., vom Empf. erhoben.
Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briessendungen. “ Meistgewicht der
ohne Postanst. bei Vorausbezahlung 60 Pf. Bei Eilsendungen nach E“ mit, niechtenftein 8 Eg 3 3 2 3 erzegowina (nur na ostorten zul.) ist d. Eilbestellgebühr — Angarn rinschl. Hosnien⸗Herzegoming⸗) und “ 25 Pf. — stets mit dem Porto im Voraus zu entrichten. Neben pf⸗ dieser Gebühr kann für Sendungen an Empfänger im Landbestellbezirk
f. eine Ergänzungsgebühr vom Empfänger eingezogen 1114“*“;
frankirt bis 15 g 10 Pf., über 15 g bis 250 g 20 Briefe unfrankirt bis 158 20 Pr, über 15 8 bis 250 8 30 18 8. Zssöt sa (einfache) 5 Pf., unfrankirt 10 Pf., mit Antwort b. im Verkehr mit allen übrigen Lündern. u.“ Prucssachen bis 50 g 3 Pf., über 50 — 100 g 5 Pf., über]· Briefe (anfeantet 20 Pf.] für ie 15 g (ahne Meistgewicht) .“ 88 Pf⸗ 8 Se.; Pf.⸗ g. 99% f. Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden u. der Schweiz erenprohen g 10 Pf.⸗ über 25 9, 3 im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, u. zwar Sen,he. he rmsh ct⸗ er. 9* mräfcge frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf. für je 15 g n e .; Rückscheingebühr 1 „ 8 Eilbestellgebühr in Deutschland für alle RL 20 u (einfache) 10 Pf., unfrankirt 20 Pf., mit Antwort einschl. Postanwsg. u. Geldbriefe) nach Postorten 25 Pf., nach Orten b 4 8. Drucksachen, Geschäftspapiere, Waarenproben 5 Pf. für
. . h nach dem Sandschak Novibazar unterliegen den Taxren des Welt⸗ je 50 g, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf. (im Grenzverk.
2. Innerhalb Zeutschlands “ und im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten und Orsterreich⸗
u.
— 8 bE11 “ LC1AX“
8 8 1 1 1 1n“ 111“
Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. ((BBriefe, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Geschäftspapiere.)
e ist auf der Adreßseite der Sendung in der Währung des Bestimmungslandes in Ziffern und in Buchstaben Unmittelbar Im Vereinsverkehr wird der eingezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr u. der siehungsgebühr von
Meist⸗
betrag einer Nach⸗
nahme.
360 Kron.
“
8
10 Pf. dem Absender durch Postanweifung
Meist⸗ betrag einer Nach⸗ nahme.
500 Fr.
darunter müssen Name und Adresse des .—— in lateinischer Schrift
Tarif.
Ein⸗ schreib⸗ gebühr.
Bemerkungen. Bestimmungsland. Bestimmungsland.
Bestimmungsland. Bemerkungen.
Porto.
Deutschland (Reichs⸗ po gebiet, Bayern u. Württemberg) . (Nachnahmen auch auf gewöhnl. Briefen, ostkarten, Druck⸗ sachen u. Waaren⸗ proben zul.)
Zu Deutschland: Zugleich mit dem Porto kommt eine Vorzeigege⸗ bühr von 10 Pf. zur Erhebung. Für Uebermitte⸗ lung des eingezo⸗ eenen Betrages ommt die ge⸗ wöhnl. Postanwei⸗ 885 zur Erhebung.
Dänische Autillen Fraukreich mit Monaco u. Algerien. . .
Italien mit S. Marino u. Erythrea .
Jedan vhne Formosa
Niederlande 1
Norwegen . . ...
Oesterreich⸗Ungarn: a. Oesterreich mit
Liechtenst b. Ungan .
Portugal mit Madeira u. Aoren
Rumänien (Nur nach best. Orten.)
Schweden. Schweiz .
Tripolis CFrieg) lital. Postamt!..
V“
Türkei: a. Constantinopel (deutsches Pefet. b. Beirut, Salonie und Smyrna
(österr. Postanst.)
Zu Italien: Wenn die Ein⸗ ziehung in Me⸗ tallgeld ver⸗ langt wird, so ist in der Aufschrift ein entspr. Zusatz zu machen.
Zu Oesterreich⸗ Ungan. 1e mit Nachn. auch unfrankirt zul.
1000 Fr. 720 Kron.
1000 Fr.
1000 Fr. 400 Yen 800 Mark. 500 Guld. 7720 Kron.
ndungen.
(Kommt nur bei
orto für die endungen.
nahmesendungen zur Erhebung.)
eingeschrieb. Nach⸗
1000 Fr. 1000 Fr.
Belgien. .
Bosnien⸗ Herzegowina..
üu -— (Nur nach best. Orten.)
Dänemark mit Faröer
20 Pfennig.
.rn
em Bestim⸗ mungsort ist der Vermerk „Oester⸗ reichisches Post⸗ [amt“ od. „bureau de poste autri- chien“ hinzuzu⸗ fügen.
betreffenden
betreffenden
1000 K. 100 Pesos.
betreffenden Sendungen.
a-
20 Pfennig.
800 Mark.
1000 K. 500 K.
Das gewöhnliche 12 für die e
Das gewöhnliche Porto für die
400 ℳ
gewabnliche g
360 Kron.