stande dem Aufsichtsrathe und mit dessen Be⸗ merkungen der General ersammlung vorzulegen.
5) Diese Vorlagen sind spätestens während der letzten zwei Wochen vor dem letzten für die Hinterlegung der Aktien behufs Theilnahme an der General⸗ versammlung in § 22 dieses Vertrages zugelassenen Tage in dem Geschäftstaum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.
6) Nach erfolgter Hectmigung des Rechnungs⸗ abschlusses durch die Generalversammlung ist die Bilanz, sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung un⸗ verzüglich durch den Vorstand bekannt zu machen. Die Bekanntmachung, sowie der Geschäftsbericht des Vorstandes nebst den Bemerkungen des Aufsichts⸗ raths sind zum Heade Vüter einzureichen.
35
1) Der durch die Bilanz ausgewiesene Rein⸗ gewinn wird wie folgt vertheilt: 1) Zunächst werden alljährlich fünf Prozent (5 %) dem ordentlichen (gesetzlichen) Reservefonds
(§ 36 Abs. 1) solange überwiesen, bis er den eehnten Theil des Grundkapitals erreicht beiw.
ach Inanspruchnahme wieder erreicht hat;
2) hierauf werden dem bezw. den Spezialreserve⸗ fonds (§ 36 Abs. 2) die von der General⸗ versammlung etwa beschlossenen besonderen Rücklagen zugeführt; von dem Ueberschusse werden die den Vor⸗ standsmitgliedern und Beamten vertragsmäßig ustehenden oder nach Ermessen des Aussichts⸗ aths zu gewährenden Antheile am Rein⸗ gewinn gekürzt; demnächst werden bis zu vier Prozent (4 %) vom eingezahlten Grundkapital als erster Ge⸗ winnantheil an die Aktionäre vertheilt; sodann erhält von demjenigen Theil des Reingewinns, welcher nach Abzug der unter
ff. 1, 2 und 4 gedachten Beträge verbleibt, der Aufsichtsrath eine Tantième von sechs Prozent (6 %);
6) der alsdann noch vorhandene Rest des Rein⸗
gewinns wird nach Beschluß der General⸗
ersammlung als weitere Dividende an die
Aktionäre vertheilt, soweit sie ihn nicht etwa
u anderen — insbesondere gemeinnützigen —
Zwecken oder als Gewinnvortrag auf neue Rechnung bestimmt.
2) Die Auszahlung der von der Generalver⸗ sammlung festgestellten Dividende erfolgt gegen Ein⸗ lieferung des betreffenden Gewinnantheilscheins an den vom Aufsichtsrarh zu bestimmenden und bekannt⸗ zugebenden Stellen.
§ 36.
1) der ordentliche (gesetzliche) Reservefonds dient lediglich zur Deckurg eines aus der Bilanz sich er⸗ gebenden Verlustes.
2) Der Generalversammlung bleibt die Befugniß vorbehalten, auf Vorschlag des Aufsichtsraths Be⸗ träge des Reingewinns zur Verstärkung des außer⸗ ordentlichen, sowie zur Bildung und zur Vermehrung von Speztialreservefonds zurückzulegen. Dieselben dienen zur Bestreitung außergewöhnlicher Ausgaben, zur Deckung außerordentlicher Verluste, zur Be⸗ friedigung außergewöhnlicher Bedürfnisse der Gesell⸗ schaft oder zur Aufbesserung der Gesammtdividende in minder ertragreichen Jahren bis auf fünf Prozent (5 %), sowie zu sonstigen von der Generalver⸗ sammlung zu bestimmenden besonderen Zwecken.
3) Ihre Verwendung unterliegt den Beschlüssen des Aufsichtsraths, soweit nicht schon bei den Ueber⸗ weisungen an diese Fonds von der Generalversamm⸗ lung besondere ““ getroffen wird.
1) Die Auflösung der Gesellschaft (§ 32 Abs. 1 Ziffer 5) kann nur dann gültig beschlossen werden, wenn der darauf bezügliche Antrag entweder vom Vorstande und Aufsichtsrath oder von einer Anzahl von Aktionären gestellt wird, welche zusammen mindestens die Hälfte des gesammten Grundkapitals besitzen und ihre Aktien nach Vorschrift des § 22 dieses Vertrages hinterlegt haben.
2) Der Beschluß über die Auflösung kann nur in einer eigens zur Berathung über diesen Antrag be⸗ rufenen Generalversammlung gefaßt werden, in welcher mindestens zwei Drittheile des gesammten Aktienkapitals vertreten sein müssen.
3) War die Auflösung vom Vorstande und Auf⸗ setana beantragt, so kann, wenn die erste zur
assung des Auflösungsbeschlusses berufene General⸗ versammlung wegen Unzulänglichkeit des in ihr ver⸗ tretenen Grundkapitals nicht beschlußfähig ist, alsbald eine neue Generalversammlung einberufen werden, welche sodann ohne Rücksicht auf die Höhe des in ihr vertretenen Aktienbesizes beschlußfähig ist; in der Einladung zur zweiten Generalversammlung ist auf diese Befugniß ausdrücklich hinzuweisen.
4) In beiden Fällen bedarf der Auflöfungsbeschluß zu seiner Gültigkeit einer Mehrheit von mindestens drei Viertheilen des bei der Beschlußfassung ver⸗ tretenen Grundkapitals. 8
9)
Diejenige Generalversammlung, welche nach vor⸗ stehender Bestimmung die Auflösung der Gesellschaft beschließt, hat zugleich die Personen zu bestimmen, durch welche die L qaidation erfolgen soll, und die ihnen für ihre Mühewaltung zu gewährende Ver⸗ ütung, sowie die Art und Weise der L quidation estzusetzen, soweit solche nicht vurch das Gefetz ge⸗ regelt ist.
Beuthen O.⸗S., den 29 Dezember 1899.
Königliches Amtsgericht. Beuthen, Oberschl. [74132] In unser Gesellschafteregister ist heute bei der unter Nr. 203 eingetragenen Aktiengesellschaft „Ober⸗ schlesische Eisenbahnbedarss⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft“ i Friedenshütte Folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der G neralversammlung vom 11. Dezember 1899 sind die §§ 2, 5, 6, 8, 9, 11, 13, 15 bis 23, 26, 27, 29 bis 31, 33 bis 35 des Statuts der Gesellschaft vom 25. Juni 1897 nach Inhalt der vorbezeichneten Paragrapben in dem druckschriftlich in dem Beilageband zum Gesellschafts⸗ register Nr. 203 Hauptband hier befindlichen ab⸗ geänderten Statute der „Oberschlesischen Eisenbahn⸗ bedarfs⸗Aktien. Gesellschaft“ abgeändert, und zwar ist nach diesem abgeänderten e“ Folgendes bestimmt.
Der Sitz der Gesellschaft ist in Friedenshütte Stadt Beuthen O.⸗S. 76
(Abs. 2) c., in 1 Stück Aktie à 2000 ℳ Bei einer Erhöhung des G.undkapitals ist die Ausgabe von Aktien auch zu einem höheren als dem
8
Die Aktien lauten sammtlich auf den Inhaber. fertigt, diejenigen von Nr. 15 001 inklusive Nr. 24 165 inklusive jedoch über 1200 ℳ und Nr. 24 166 über 2000 ℳ 1 e
§ 8.
Die Aktionärin „Minerva, Schlesische Hütten⸗, Forst⸗ und Bergbau⸗Gesellschaft“ bat der „Ober⸗ schlesischen Eisenbahn⸗Bevarfs⸗Aktien. G sellschaft eine auf das Grundkapital anzurechnende den ihr gehörigen Sachen und Rechten, welche in der einen integrierenden Theil dieses Statuts bildenden Anlage D näher angegeben sind, im festgesetzten Gesammtwerthe von zwei Milltonen und zweimal⸗ hundert und fünfzig Tausend Thaler gemacht, welche Summe der Aktionärin „Minerva, Schlesische Hütten⸗, Forst. und Bergbau G sellschaft“ gewährt worden ist in Eilf Tausendzweihundert und fünfzig Stück Aktien der „Oberschlesischen Eisenbahn⸗Bedarfs⸗ Aktien⸗Gesellschaft“. Von den eingebrachten Sachen und Richten bezifferten sich laut Anlage D die Immobilien auf 1 013 269 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., die Mobilien auf 1 236 730 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf., unter welchen letzteren sich Roh⸗Produkte und Fabrikate im Werthe von 561 085 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. befanden
(tritt an Stelle 88 8 alte Fassung.)
Der durch die in dem vorstehenden § 8 bezeichnete Einlage nicht gedeckte Theil des Aktienkapitals ist voll eingezahlt.
Bei etwaiger Kapitalserhöhung erfolgt die Ein⸗ zahlung auf neue Aktien außer an der Gesellschafts⸗ kasse an denjenigen Stellen in Breslau und Berlin, welche zu diesem Zwecke von der Direktion öffentlich bekannt gemacht werden. Der Aussichtsrath setzt die näheren Bedingungen bezüglich der Einzahlung auf die Aktien und die sonstigen Einzelheiten für die Kapitalserhöhung fest. Dabei können den neuen Aktionären für den Zeitraum, welchen die Vor⸗ bereitungen eines Unternehmens bis zum Beginn des vollen Betriebes erfordert, Zinsen von de Unemder Höhe, jedoch längstens auf 3 Jahre bedungen werden.
Falls die Einzahlungen nicht bei allen Aktien in demselben Verhältniß geleistet sind, sollen die nicht voll eingezahlten Aktien höchstens im Verhältniß der geleisteten Einzahlungen an dem vertheilbaren Jahres⸗ gewinn Antheil nehmen.
(tritt an Stelle 9 alte Fassung.) § 12.
Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen außer in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ in folgenden Ge⸗ sellschaftsblättern:
1) Schlesische Zeitung,
2) Breslauer Zeitung, 8
3) Berliner Börsenzeitune,ä,
4) Berliner Börsen⸗Courier,
5) National⸗Zeitung. Jede Bekanntmachung gilt jedoch als gehörig er. folgt, wenn sie einmal durch den „Reiche⸗Anzeiger“ veröffentlicht worden ist, es sei denn, daß das Gesetz eine mehrmalige Veröffentlichung verlangt. Ueber einen Wechsel oder einen Ersatz eines dieser Blätter beschließt der Aufsichtsrath. Ist eines der Gesellschaftsblätter unzugänglich, so genügt bis zur Bestimmung eines anderen die Be⸗ kanntmachung in den übrigen. Die Bekanntmachungen werden vom Vorstande erlassen, soweit nicht der Erlaß in diesem Statut dem Aufsichtsrathe übertragen ist, und zwar unter der Aufschrift: „Oberschlesische Eisenbahn⸗Bedarftz⸗
Actien⸗Gesellschaft.“
und mit der Unterschrift: „Der Vorstand“ oder „Der Aufsichtsrath“, je nachoem die Veröffentlichung von dem Ersteren oder dem Letzteren ergeht “ (tritt an Stelle des 811 alte Fassung) ist an Stelle des § 14 alte Fassung getreten, un bestimmt, daß das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist. Abs. 2 verweist auf S. § 36 alte Fassung.
§ 8 Für die Aufstellung der Bilanz kommen die gesetz⸗ lichen Vorschriften zur Anwendung. Der Vorstand hat jedes Jahr unter Genehmigung des Aufsichtsraths zu bestimmen, wie viel jährlich an dem Buchwerthe der Immobilien und Mobilien ab⸗ geschrieben werden soll.
§ 15.
Der durch die Bilanz festgestellte Reingewinn wird wie folat vertheilt und zwar der Reihe nach: 1) fünf Prozent des Reingewinnes zu einem Re⸗ servefonds, bis derselbe die gesetzliche Höhe erreicht hat; zur Bildung oder Verstärkung von besonderen durch die Generalversammlung zu genehmigen⸗ den Rücklagen; zur Zahlung der vertragsmäßigen Tantiêmen an Vorstand und Beamte der Gesellschaft, welche jedoch höchstens fünf Prozent des Jahres⸗ gewinns betragen dürfen; 4) vier Prozent des eingezahlten Grundkapitals als Dividende für die Aktionäre;
5) von dem darnach noch verbleibenden Betrage
für den Aufsichsrath 10 Prozent Tantième,
6) der Rest ols weitere Dividende auf das ein⸗ gezahlte Akrienkopital, soweit er nicht nach Beschluß der Generalversammlung auf neue
Rechnung vorczutragen ist. Die Dividende ist zahlbar außer bei der Gesell⸗ schaftekasse an denjenigen Stellen in Breslau und Berlin, welche zu diesem Zweck von der Direktion öffentlich bekannt gemacht werden. (Sind an Stelle der §§ 15—18 alte Fassung getreten.)
§ 16. Den Vorstand der Gesellschaft bildet die Direktion. Dieselbe besteht je nach der Bestimmung des Auf⸗ sichtsraths aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Bestellung und der Widerruf liegen dem Aufsichtsrath ob. Die Bestellung ekiolgt. zn notariellem Protokoll.
3)
Die Direktion ist verpflichtet, den Anordnungen des Aufsichtsraths hinsichtlich der gesammten Ge⸗ schäftsführung nachzukommen.
18. Die Direltion ist berechtigt, auf Beschluß des Aufsichtsraths Spezial⸗Direktoren, Prokuristen und Bevollmächtigte zu bestellen. Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit
Nennbetrage statthaft. I
Sie sind nach dem anliegenden Schema A 2 8
Eingabe mit
a. des Direktionsmitglieds oder zweier Proku⸗ risten, sofern die Direktion aus nur einem Mitglied besteht,
b. zweier Direktionsmitglieder oder eines Direk⸗ tionsmitglieds und eines Prokuristen, oder zweier Prokuristen, sofern die Direktion aus zwei oder mehreren Mitgliedern bestebt.
(Sind an Stelle der §§ 29—31 alte Fassung ge⸗ treten.) 18 G
§ 8 hass
Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens sieben, höchstens dreizehn Mitgliedern, welche von der Generalversammlung gewählt werden.
Die Wahl erfolgt auf vier Jahre, wobei das Jahr von der ordentlichen Generalversammlung bis zum Schluß der nächsten ordentlichen Generalversammlung gerechnet wird; alljährlich scheidet in der ordentlichen Generalversammlung der vierte Theil aus. So oft dabei die Theilung der Mitgliederzahl einen Bruch⸗ theil ergiebt, gilt die nächste höhere Zahl als die der Ausscheidenden. Die ausgeschiedenen Mitglieder find sofort wieder wählbar.
Kommt vorzeitig die Stelle eines Mitglieds des Aufsichtsraths zur Erledigung, so erfolgt spätestens in der nächsten ordentlichen Generalversammung eine Ergänzungswahl und zwar für den Rest der Wahl⸗ periode des ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Generalversammlung nicht von der Wiederbesetzung dieser Mitgliedsstelle absieht. Jede Veränderung in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsraths ist vom Vorstand unverzüglich in den Gesellschafts⸗ blättern bekannt zu machen und die Bekanntmachung zum Handelsregister tinzee hen
Unmittelbar nach jeder ordentlichen Generalver⸗ sammlung findet eine Sitzung des Aufsichtsraths statt, zu welcher eine Einladung nicht ergeht. In dieser wird unter Vorsitz des bisherigen Vorsitzenden, eventuell des ältesten Mitaliedes, ein Vorsitzender und ein Stellvertreter desselben gewählt.
Die Wahl ist zu wiederholen, sobald eines dieser Aemter zur Erledigung kommt, oder sobald nach der übereinstimmenden Erklärung der übrigen Mitglieder der Inhaber eines dieser Aemter andauernd verhindert ist, sein Amt zu versehen.
§ 21. Die Berufung des Aufsichtsraths erfolgt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch den Vorstand. Die Berufung muß erfolgen, wenn sie von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrathßs oder von einem Mitgliede des Vor⸗ standes beantragt wird. Die Berufung erfolgt mittels Einladungsschreiben, welche mindestens 4 Tage vor der Sitzung ein⸗ geschrieben zur Post zu geben sind. Zu gültigen Beschlüssen des Aufsichtsraths ist die Einladung sämmtlicher und die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse und Wahlen im Aufsichtsrath er⸗ fordern einfache Stimmenmehrheit. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, bei Wahlen das vom Vorsitzenden zu ztehende Loos. Die Wahlen finden, wenn nicht ein⸗ stimmig die Wahl durch Acclamation beschlossen wird, durch Stimmzettel statt. In dringenden Fällen kann die Abstimmung durch schriftliche Umfrage er⸗ folgen, ohne daß der Aussichtsrath sich versammelt. Im übrigen kann der Aufsichtsrath selbst sich eine Geschäftsordnung festsetzen. Urkunden und Veröffentlichungen des Aufsichts⸗ raths erfordern die Unterschrift des Vorsitzenden oder des Stellvertreters desselben. Die Sitzungen des Aufsichtsraths finden in der Regel in Breslau statt; der Vorsitzende ist jedoch berechtigt, den Aufsichtsrath auch nach Berlin oder auf einseder gesellschaftlichen Werke zu berufen. (Treten an Stelle der §§ 19—23 alte Fassung.) § 22 und 23 treten an Stelle der §§ 24 und 25 alte Fassung. 9 24
Der Aussichtsrath ernennt und entläßt das oder die Mitglieder der Direktion, schließt die Dienstver⸗ träge mit ihnen ab, setzt durch Geschäftsordnungen und Instruktionen ihre besonderen Befugnisse und Pflichten, sowie die Art und Weise der Geschäfts⸗ führung fest.
(Tritt an Stelle des § 5 alte Fassung)
Außer den an anderen Stellen des Statuts dem Aufsichtsrathe zugewiesenen Funktionen und Befug⸗ nissen stehen ihm insbesondere auch die folgenden zu: 1) die Vorberathung und Beschlußfassung über die von der Verwaltung an die Generalver⸗ sammlung ergehenden Anträge; die Errichtung von Zweigniederlassungen und Agenturen der Gesellschaft; die Feststellung und Abänderung der Geschäfts⸗ reglements für die Direktion und die Be⸗ amten der Gesellschaft und für die Vorsteher von Zweigniederlassungen; die Wahl der Direktoren, der Spezial⸗Direk⸗ toren und der Peokuristen; die Genehmigung der Dienstverträge, welche entweder auf längere Zeit als ein Jahr ge⸗ schlossen werden oder ein Jahresgehalt von 5000 ℳ oder mehr feststellen; die Einforderung von Einzahlungen auf die Aktien; 1 Erwerb und die Veräußerung von Immo⸗ ilien; die Errichtung von neuen Anlagen und Um⸗ änderung der bestehenden, sofern es sich im Einzelfall um mehr als 10000 ℳ handelt; der Erwerb, die Veräußerung, sowte die Ver⸗ pfändung und Löschung der hypothekarischen eingetragenen Kapitalien und Rechte; 10) die Kontrahierungen von eigentlichen Anleiben 11) die besondere Genehmigung von Pacht⸗ und Miethsverträgen, welche die Direktion auf längere Dauer als fünf Jahre abschlicht: die Prüfung und Feststellung der Bilanz vor⸗ behaltlich der der Generalversammlung ge⸗ setzlich zustehenden Genehmigung; die Befugniß, durch den Vorsitzenden oder durch zu delegierende Mitglieder Einsicht von allen Skripturen und Verwaltungsgegenständen der Direktion zu nehmen und Kassenrevisionen abzuhalten; 14) die Befugniß, der Direktion zweckdjenliche Er⸗ innerungen zu machen, wenn nach Ansicht des 8 Aufsihtsraths eine sehlerhafte Verwaltung hierzu Veranlassung giebt, auch zur Abstellung einer solchen Verwaltung die erforderliche
“
2) 3)
4) 5)
6) 7) 8)
9)
15) die Befuaniß, die Bestellung eines Direktiong. Mitgliedes jeder Zeit zu widerrufen, e
fassen über die Suspension und Entla der Beamten vor Ablauf der Dien tatlgfsung die Aufstellung der Normen für den Geld⸗ verkehr der Gesellschaft; die Bewilligung von Gratifikationen und Unterstützungen an pfl chttreue Beamte und Frbelie sen SPehfchelse 18 amilien un interbliebene auf Vor der Direktion; schlag die Bewilligung von Aufwendungen für ge⸗ meinnützige, wohlthätige, soziale und ähnliche Zwecke, durch welche einer auf den Anstand und die kaufmännischen Gepflogenheiten zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird; b die Vornahme von Aenderungen dieser Statuten, soweit solche nur die Fassung betreffen. Außerdem kann der Aufsichtsrath die besondere Genehmigung zur Anschaffung von Mobilien, Utensilien, Maschinen, wenn die Ausgabe mehr als 15 000 ℳ beträgt; die besondere Genehmigung von Lieferungs⸗ und sonstigen Verträgen, bei welchen Effekten in Zahlung snennen oder Kredite au
sollen, sich vorbehalten. (tritt an Stelle 898 18 alte Fassung.)
Die Generalversammlungen der Aktionäre finden
drei Wochen vor dem Tage der Versammlung in den Gesellschaftsblättern (§ 12) erscheinen soll, von dem Aufsichtsrath oder der Direktion berufen und zwar: a. ordentliche innerhalb der ersten 5 Monate eines jeden Jahres, b. außerordentliche so oft der Aufsichtsrath oder die Direktion es für nöthig befindet, oder wenn Akxrionäre, welche mindestens /20 aller Aktien besitzen, unter An⸗ gabe des Zweckes und der Gründe und unter Deposition ihrer Aktien bei der Gesellschafte⸗ b beim Aufsichtsrathe schriftlich darauf an⸗ ragen.
Die Bekanntmachung ist jedoch für gehörig erfolgt zu erachten, wenn sie wenigstens im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ rechtzeitig veröffentlicht ist.
Der Zweck der Generalversammlung soll jederzeit bei der Berufung bekannt gemacht werden. Ueber Gegenstände, deren Verhandlung nicht in der durch den Gesellschaftsvertrag oder durch § 256 H.⸗G.⸗B. vorgesebenen Weise und Frist angekündigt ist, können Beschlüsse nicht gefaßt werden; hiervon ist jedoch der Beschluß über den in einer Generalversammlung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordent⸗ lichen Generalversammlung ausgenommen.
Zur Stellung von Anträgen und zu Verhand⸗ lungen ohne Beschlußfassung bedarf es der An⸗ kündigung nicht. § 29
Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär befugt.
Der Besitz von sechshundert Mark in Aktien ge⸗ währt eine Stimme.
Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimmrecht in der Generalversammlung ausüben wollen, haben ihre Aktien mindestens 5 Tage vor der Generalversamm⸗ lung auf dem Burcau der Gesellschaft zu Friedens⸗ bütte oder an den in der öffentlichen Einladung zur Generalversammlung bezeichneten Niederlegungsstellen zu deponieren. Statt der Aktten können die über dieselben lautenden Depotscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinterlegt werden.
Ein Verzeichn ß über die hinterlegten Aktien wird, von der Hinterlegungsstelle vollzogen, mit dem Ver⸗ merk über die Stimmenzahl des belreffenden Aktionärs versehen, demselben unückhegeden und dient als Le⸗ gitimation zum Eintritt in die Versammlung und als Nachweis des Stimmenumfanges.
Juristische Personen, Handelegesellschaften, andere Gesellschaften, Institute und Korporationen sowie Kuranden können durch ihren verfassunesmäßigen Repräsentanten resp. durch ihre Vormünder und Kuratoren, Ehefrauen durch ihre Ehemänner ver⸗ treten werden, auch wenn die Vertreter nicht selbst Aktionäre sind. Alle übrigen Aktionäre können sich nur durch andere Aktionäte auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Ueber die Rechtsgültigkeit der Vollmachten und sonstigen Legitimationsurkunden entscheiden bei etwaigem Zweifel die anwesenden Mitglieder des Auf⸗ sichtsrathes, desgleichen über die Echtheit, sofern die Vollmachten und andere Legitimationsurkunden nicht gerichtlich oder notariell beglaubigt sind. Die Voll⸗
§ 30. 8 Der Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellvertreter führt den Vorsiz in den Generalver⸗ sammlungen. Sind beide nicht erschienen, oder weigern sie sich den Vorsitz zu führen, so wählt die Versammlung aus den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrathes, und wenn keines erschienen ist, aus den stimmberech⸗ tigten Aktionären einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende bestimmt die Ordnung der zu verhandelnden Gegenstände und ernennt erforderlichen⸗ falls 2 Stimmzähler. 8 In der Generalversammlung ist ein Verzeichniß der erschienenen Aktionäre mit Angabe thres Namens und Wohnortes, sowie des Betrages der von jedem vertretenen Aktien aufzustellen. Das Verzeichniß ist vor der ersten Abstimmung zur Einsicht auszulegen und von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die Protokolle der Generalversammlungen werden von einem Notar oder gerichtlich beurkundet. Sie sind mindestens von dem Vorsitzenden und, wenn Stimmzähler fungtert haben, auch von diesen zu unterzeichnen; in dasselbe werden nicht die Dis⸗ kussionen, sondern nur die Resultate der Verhand⸗
(treten an Stelle der H alte Fassung.)
§ 32. (Alte Fassung § 37) ist in Abschnitt 1 durch den Zusatz „oder die Herabsetzung des Grundkapitals hinter den Worten „Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens“ ergänzt.
deren Firma unterzeichnet und Unterschrift beigefügt ist:
Anordnung zu trefknz
Beuthen O.⸗S., den 4. Januar 1900. Koögigliches Amtsgericht. Abth. 10.
schadet der Entschädigungsansprüche aus be. stehenden Verträgen, sowie auch Beschluß zu
8
in Breslau oder Friedenshütte statt. Sie werden durch öffentliche Bekanntmachung, welche spätestens
8
8
sowie an deren
längere Zeit als ein Jahr bewilligt 11
1 8
machten bleiben in Versechpga der Gesellschaffr. “
lungen und die gefaßten Beschlüsse aufgenommenä..
„Rhein. Bekanntmachung. (73954] ving0e semg Gab. Hauck III. zu Gensingen st erloschen. Eingetragen im Handelsregister am b Mhls. .
8. 38 MagirmaP Haas Witwe (S. Eich Nachf.)
Bingen ist geändert in: „August Kneilmann
1 Cie.“ Die Inhaber der Fuma: Kaspar Theodor 3
* ilmann, Anton Kneilmann und der am 11. Jinuar
89 als persönlich haftender Gesellschafter weiter
ne August Kneilmann zu Bingen, sind noch
zbria und ihr Vater August Kneilmenn zu
Geschäft als gesetzlicher Vertreter.
ins Handelsregister am 11. d. Mts.
den 12. Januar 1900.
Großh. Amtsgericht Bingen.
Fingetragen Bingen⸗
nhain. 173955] HEg Gesellschaftsre ister ist bei der unter 4 eingetragenen Aktien esellschaft für Zchlesische Leinen⸗Industrie (vormals C. G. Kramsta . Söhne) am 10. Januar 1900 Folgendes vermerkt worden:
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Nogember 1899 ist ein neuer Gesellschaftsvertrag beschlosee worden, welcher an Stelle des gegen⸗ wättigen Sta uts am 1. Januar 1900 mit der Maßgabe in Kraft tritt, daß die Bestimmungen seines IV. Abschaitts bereits für das volle Geschäfts⸗ jahr 1899/1900 Anwendung finden.
Folgende Aenderungen werden hervorgehoben:
Im § 3 (Gegenstand des Unternehmens) sind in Zeile 1 die Worte „der Erwerb“ fortgefallen und st statt „bishet“: „früher“ gesetzt.
Alle von der Gesellschaft ausgebenden Bekannt⸗ mochungen erfolgen durch Veröffentlichung im „Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“. Bei Bekannt⸗ machungen des Vorstandes sind die für die Firmen⸗ zeichnung, bei Bekanntmachungen des Aufsichtsraths sind die sür Ausstellung von ürkunden desselben im Vertrage vorgeschriebenen Formen maßgebend.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach dem Ermessen des Aufsichtsraths aus einem bis drei Mitgliedern; diese werden durch den Aufsichtsrath mit absoluter Stimmenmehrheit zu notariellem oder gerichtlichem Protokolle gewählt.
Die Handlungen und Unterschriften der stell⸗ vertretenden Vorstandsmitglieder haben nach außen dieselbe Gültigkeit, wie die der eigentlichen Vor⸗ standsmitglieder. Die Mitunterschrift eincs stell⸗ vertretenden Vorstandsmitzliedes ersetzt sonach die Unterschrift eines eigentlichen Vorstandsmitgliedes.
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mittels einmaliger Bekanntmachung in den Ge⸗ selschaftsblättern mit einer Frist von mindestens 20 Tagen vor dem Versammlungstage, diesen und den Tag der Berufung nicht mitgerechnet.
Bei den Aostimmungen giebt jede Aktie eine Stimme. Es darf jedoch kein Aktionär, auch mit Hinzurechnung der Vollmachten, außer in dem Falle des § 51, in seiner Person mehr als 250 — zwei⸗ hundert ünfzia — Stimmen vereinigen.
Bolkenhain, den 10. Januar 1900.
Königliches Amtsgericht.
Bonn. Bekanntmachung. [74121]
Ja unserem Gesellschaftsregister ist beute bei der unter Nr 272 eingetragenen Aktiengesellschaft Mecha⸗ nische Jutespinnerei und Weberei zu Bonn solgende Eintragung vermerkt worden:
Laut Beschlusses der Generalversammlung vom 7. Dezember 1899 — Verhandlung Nr. 388 des Königlichen Notars Justizrath Dr. Humser zu Frank⸗ furt a. M. ist ein neues verändertes Statut mit Wirkung vom 1. Januar 1900 angenommen worden.
Außer redaktionellen Aenderungen hat
1) § 4 einen Zusatz dahin erhalten:
Jeder Aktionär kann die Umwandlung seiner In⸗ haber⸗Aktie in eine Namens⸗Aktie und umgekehrt ver⸗ langen. Die mit einer solchen Umwandlung ver⸗ verbundenen Kosten und Stempelgebühren sind zu Lasten des Antragstellers.
2) § 21 Abs. 1 folgende Fassung: 8
Jabentarium und Bilanz werden auf den 31. März jeden Jahres angefertigt.
Boun, den 5. Januar 1900.
Königliches Amtsgericht. Abth. II.
Bonn. Bekanntmachung. [74122] In unserem Handelsregister, Abtheilung A., Band I, ist heute bei der daselbst unter Nr. 4, früber in unserem Gesellschaftsregister unter Nr. 626, eingetragenen Firma Bach & Brauburger in Endenich in Kolonne 6 folgende Eintragung ver⸗ merkt worzen: 1 Die Gesebschaft ist in Liquldation erklärt. Zum Liquidator ist ernannt Johann Emanuel Bach, Kaufmann in Poppelsdorf. Bonn, den 10. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. 1 8 9 Bonn. Bekanntmachung. [74123] In unser Handelsregister, Abtheilung A., Band 1 under Nr. 5, ist heute die offene Handelsgesellschaft Bach & Brücken zu Endenich eingetragen worden. Persönlich baftende Gesellschafter sind: Johann Emanuel Bach, Kaufmann in Poppeledorf, und Jafob Ludwig Brücken, Kaufmann in Bonn. Die Fesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft; sie bat am 9. Januar 1900 begonnen; jeder der Gesell⸗ schafter ist zur Vertretana berechtigt und zeichnet die Firma mit Bach & Brücken. “ Bonn, den 10. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. Abth. II.
Abth. II.
Bottrop. Handels Register [73956] des Königlichen Amtsgerichts zu Bottrop. Die unter Nr. 55 des Firmenregisters eingetragene
Firma Adolf Silbermann, Firmeninhaber: der
Kaufmann August Rudolph Overmeyer zu Osnabrück, 1
ist gelöscht am 4. Januar 1900. Bottrop, 4. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. 3
““
Bremen. [74129]
In das Handelsregister ist eingetragen am 18. De⸗
zember 1899:
Robert Hehnn, Bremen: Das von Robert Heinrich Hehnn unter vorstetender Firma geführt⸗ Baumwoll⸗ und Leinenwaagren⸗en-gros-⸗Geschäft mit dessen Aktiven und Pafsiven it von den in Bremen wohnhaften Kaufleuten Heinrich Ferdi⸗ nand Winckelmann und Johann Albert Jürgens
durch Vertrag erworben. Dieselben führen “ S
be
nnung unter der Firma Robert Hehnn Nach⸗
Friedrich Hehnn & Co., Bremen: Handelsgesellschaft, errichtet am 15. Dezember
Vartels & Pansing, Bremen: Mit dem am
Heinrich A. J. Bauer, Bremen: Inhaber Gebr. Behrends, Bremen: Am 31. Dezember
Geo. Bekenn, Bremen:
Eugeéne Boveroux, Bremen: Inhaber Jean Bauer & Heye,
Busse & Lange, Bremen: Nachdem die Aktiven
Martin Brinkmann, Bremen: Seit dem am
Herm. Ehlers & Co., Leopold Engelhardt & Biermann, Bremen: G. Griffel,
Joh. Grimmenstein,
Heilshorn & Kalms in Liquidation, Bremen: August Heye, Bremen: Am 31. Dezember 1899
Herm. Heine, Bremen:
Franz Holscher, Bremen: Am 1. Januar 1900
Rudolf Koch, Bremen:
1
Firma geführte Handelsgeschäft ist von dem
2₰
A
eele.eg-
Friedrich Hehnn.
ches vom 15. Dezember 1899 an für ibre Rech⸗ folger fort. Offene
1899. Inhaber sind die in Bremen wohnhaften Kaufleute Robert Heinrich Hehnn und Ernst
Am 10. Januar 1900: 31. Dezenber 1899 erfolgten Ausscheiden des
Mitinhabers Hans Jürgen Pansing ist die
Handelsgesellschaft aufgelöst worden. Der Mit⸗ inhaber Johann Hermann Heinrich Bartels hat deren Aktiven und Passiven übernommen und führt das Geschäft seit 1. Januar 1900 für seine alleinige Rechnung unter unveränderter Firma fort. . G. Kleine Nachfolger, Bremen: Seit dem 1. Januar 1900 wird das Geschäft unter der Firma Heinrich A. J. Bauer von dem Inhaber Julius Heinrich August Bauer weitergeführt.
Heinrich August Julius Bauer.
1899 ist die Firma erloschen.
Am 1. Januar 1900 ist der hiesige Kaufmann Carl Christian Emil Viett als Theilhaber eingetreten. Seitdem offene Handelsgesellschaft bei unverändert geblie⸗ bener Firma. Die an Cul Christian Emil Viett ertheilte Prokura ist am 1. Januar 1900 erloschen.
Eugéne Boveroux. 8
Bremen: Offene Handelsgesell⸗ schaft, errichtet am 1. Januar 1900. Jahaber sind die hiesigen Kaufleute Gustav Carl Brauer und August Gustav Heye. An Carl Eduard Flbscheann ist am 1. Januar 1900 Prokura ertheilt.
Henry
und Passiven der Firma auf die Firma Herman Lange & Co. übergegangen sind, ist die Firma und die an Herbert Bernhard Hermann Schröder kefentt Prokura am 31. Dezember 1899 er⸗ oschen.
19. August 1899 erfolgten Ableben des versön⸗ lich haftenden Gesellschafters Wenzel Clemens August Brinkmann ist dessen Wittwe Franziska Christiane, geb. Schlünder, persönlich haftende Gefellschafterin. Die bisherigen Kommanditisten sind am 1. Januar 1900 ausgetreten und ist an demselben Tage dem Geschäft ein Kommanditist beigetreten. Die an Eduard Liebtrau und Hein⸗ rich Schneemann ertheilte Kollektivprokura ist in Kraft geblieben. Die Firma ist unverändert ge⸗
blieben.
Bremeun: Am 1. Ja⸗ nuar 1900 ist an Hermann Ehlers Prokura er⸗ theilt.
Januar 1900 ist an Christian Grebe, Theodor Kleist, Christian Heinrich Rodewald und Johann Heinrich Kuhlmann dergestalt Kollektivprokura ertheilt, daß je zwei von ihnen die Firma per procura zu zeichnen berechtigt
sind.
Vegefack: Seit dem am 31. März 1899 ersolgren Ableben des Inhabers Georg August Griffel, ist dessen Wittere, Johanne Henriette Karoline, geb. Müller, Inhaberin des Geschäfts. Die Firma ist unverändert geblieben. Bremen: Am 1. Januar Prokura ertheilt
Am 1.
1900 ist an Heinrich Dießel worden.
Die Handelsgesellschaft ist am 1. Januar 1900 aufgelöst worden. Seit dem 1. Januar 190⁰0 besteht die Firma nur noch in Liquidation. Liqui⸗ dator ist Hermann Heilshorn.
ist die Firma erloschen. 7 Die Prokura des Ferdi⸗ nand Gutmann ist am 31. Dezember 1899 er⸗
loschen.
ist der in Bremen wohnhafte Kaufmann Franz Christian Agalius Holscher als Theilhaber ein⸗ getreten. Die Theilhaberin Franz Friedrich Holscher Ehefrau, Pauline Louise, geb. Freye, ist am nämlichen Tage ausgeschieden. Seitdem führen Franz Friedrich Holscher und Franz Christian Agatius Holscher das Geschäft unter Uebernahme der Aktiven und Passiven und unter unveränderter Firma fort. 1
Gebr. Kahrweg, Bremen: An Christoph Meyer ist am 1. Januar 1900 Prokura ertheilt worden.
Inhaber Adolf Carl Rudolf Koch.
B. Martens & Co., Bremen: An Friedrich Schwarz ist am 1. Januar 1900 Prokura ertheilt worden.
H. F. Ed. Meyer, Bremen: Am 1. Januar 19500 ist der hiesige Kaufmann Paul Meyer als Theilhaber eingetreten; seitdem offene Handels⸗ gesellschaft unter unveränderter Firma. An dem⸗ selben Tage ist an Wilhelm Kolthoff Prokura ertheilt. 8
C. Meyer & Co, Bremen: An Diedrich Mess er⸗ knecht ist am 4. Januar 1900 Prokura ertheilt worden.
87 . 8
J. F. Meyer, Bremen:
riedrich Meyer Wwe geb.
Das von Johann Bruns, unter dieser
biesigen Kaufmann Albert Friedrich Ludwig Kaune durch Vertrag erworben und wird von demselben unter Uebernahme der Aktiven des Geschäfts, mit Ausnahme der Pasiven, seit dem 1. Januar 1900 für seine Rechnung unter un⸗ veränderter Firma fortgeführt. G. H. Müller & Ce., Bremen: Am 1. Ja⸗ nuar 1900 ist der hiesige Kaufmann Hermann Reohte als Theilhaber eingetreten; seitdem offene Handelsgesellschaft unter unveränderter Firma. Natermann & Hurm, Bremen: Durch den am 31,. Dezember 1899 erfolgten Austritt des Gesellschafters Carl August Natermann ist die andelsgesellschaft Hnfgen worden. Hermann ulius Ernst Bünemann hat die Aktiven und Passiven der Gesellschaft übernommen und führt das Geschäft seit dem 1. Januar 1900 für seine
hiesige Kaufmann felben ist gleichzeitig erloschen.
¹ssind die hiesigen Kaufleute
gesellschaft unter
fort. Die an Johann Reimers und Georg Büne⸗ mann ertheilten Prokuren bleiben in Kraft. Osburg & von der Aa, Bremen: Am 1. Januar 1900 ist die bisherige Gesellschafterin Claus Heinrich Georg Osburg Ehefrau, Anna Sophie, geb. Tetzner, ausgetreten und der laus Heinrich Georg Osburg als Theilhaber eingetreten. Die Prokura des⸗ Die Firma ist
Am 1. Januar 1900
Christian Orto Prior
und Karl Friedrich Heinrich Schwarze als Theil⸗
haber eingetreten. Seitdem offene Handels⸗ unveränderter Firmz. An demselben Tage ist die Prokura des Christian
Otto Prior erloschen und an Friedrich Wilhelm
Holsing Prokura ertheilt worden.
A. Seemann, Bremen: Am 1. Januar 1900 ist der hiesige Kaufmann Heinrich Gustav Adolf Seemann als Theilhaber eingetreten; seitdem 1 Handelsgesellschaft unter unveränderter
rma.
G. Fd. Seugstack Söhne Nachf., Bremen: Durch den am 31. Pezember 1899 erfolgten Austritt von Cord Heinrich Lahmeyer ist die Handelsgesellschaft aufgelöst worden. Victor Adolph Meyer hat die Aktiven und nn übernommen und führt das Geschäft seit dem 1. Januar 1900 für seine alleinige Rechnung unter unveränderter Firma fort.
Heinr. Willing, Bremen: Am 31. Dezember 1899 ist die Ficma erloschen.
C. Wuppesahl, Bremen: An Carl August Wuppesahl ist am 1. Januar 1900 Prokura er⸗ theilt worden.
Bremen, den 12. Januar 1900.
Der Periches en ze⸗ Amtsgerichts. ede.
unverändert geblieben. Carl Prior, Bremen:
Bremerhaven. Bekanntmachung. [73957] In das hiesige Handelsregister ist heute eingetragen: L. Allers, Bremerhaven. Heinrich Fäönsig Wilhelm Allers und Johann Heinrich Richard Ludwig Allers sind am 11. Januar 1900 als Theilhaber ausgetreten. 1 Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Ludwig Allers setzt das Geschäft unter Uebernahme sämmt⸗ licher Aktiva und Passiva unter unveränderter Firma für seine alleinige Rechnung fort. An Heinrich Ludwig Wilhelm Allers und Johann Heinrich Richard Ludwig Allerz, beide in Bremer⸗ veve sEinhase ist am 11. Januar 1900 Prokura ertheilt. Bremerhaven, den 12. Januar 1900. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Trumpf.
Breslau. b [73958] In unser Handelsregister B. ist unter Nr. 1 heut
eingetragen: 1 5
A. L. Mohr Actieugesellschaft, Filiale Breslau. Zweianiederlassung der in Hamburg unter der Firma A. L. Mohr Actiengesellschaft ihren Sitz habenden Hauptniederlassung Der Gesellschaftevertrag datiert vom 5. Mai 1899. Der Zweck der Gesellschaft ist: der Erwerb und Betrieb der bisher im Eigenthum der Firma A. L. Mohr befindlichen, in Altona⸗Bahrenfeld belegenen Margarine⸗Fabrik, Schmalz⸗Raffinerie, Oel⸗ Raffinerie, Kakao.Fabrik und Kaffee⸗Bearbeitungs⸗ fabriken; der Vertrieb der Fabrikate, die Errichtung von Zweigniederlassungen, Agenturen und Verkaufs⸗ stellen, sowie der Betrieb von Handels⸗ und Fabri⸗ kationsgeschäften, welche zu den erwähnten Zwecken in irgend einer Verbindung stehen. 1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ℳ 5 000 000,—, eingetheilt in 5000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je ℳ 1000,—.
Der Fabrikbesitzer Johann Hinrich Mohr zu Altona, alleiniger Inhaber der Firma A. L. Mohr, bringt ein die ihm gehörigen, im § 3 des Gesell⸗ schaftsvertrages näher verzeichneten, in Altona⸗ Babrenseld belegenen Grundstücke, als
1) Fabrikgrundstück, Grundbuch Othmarschen, 2) Grundstück: Händelstraße Nr. 15 und 3) Grundstück: Schubertstraße Nr. 27 nebst allen nach Maßzabe der per 30. September 1898 aufgemachten Inventur an dem gedachten Tage in dem Hauptetablissement, sowie in den Zweig· niederlassungen und Verkauksstellen vorhandenen Maschinen, Waaren und Inventargegenständen, allen nach der Bilanz vom 30. September 1898 vor⸗ handenen Ausständen, allen Fabrikationsgeheimnissen und allen mit dem Geschäftsbetriebe im Zusammen⸗ hang stebenden Rechten, wogegen die Gesellschaft die Passiva einschließlich der auf den beiden letzterwähnten Grundstücken ruhenden Hyvotheken von zusammen ℳ 15 000 übernimmt.
Für diese Einbringung sind dem genannten Infe⸗ renten 3500 als volleingezahlt geltende Aktien und ein Baarbetrag von ℳ 170 000 gewährt worden.
Der Vorstand besteht aus einer vom Aufsichtsrath zu bestimmenden Zahl von Direktoren und stellver⸗· tretenden Direkloren. Die Wahl geschieht durch den Aussichtsrath.
Die Firma der Gesellschaft wird von zwei Mit⸗ gliedern des Vorstandes zusammen gezeichnet, auch kann einem Beamten der Gesellschaft (Prokuristen) zusammen mit einem Mitgliede des Vorstandes das Recht der Firmenzeichnung gewährt werden.
Die Geperalde sachrah,. Aktionäre wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrath berufen; sie wird nahh Bestimmung des Aussichtsraths in Ham⸗ burg oder in Altona abgehalten. Die Einladung ist mit Angabe der Tagesordnung in ten Gesellschafts⸗ blättern zu veröffentlichen, und zwar mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstage.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden vom Vorstande, und zwar mit der Unterschrift des⸗ selben in der vorerwähnten eh gen. und, in⸗ soweit sie vom Aufsichtsrathe ausgehen, vom Auf⸗
chtsrath, mit der Unterschrift des Vorsitzenden oder eines Stellvertreters, erlassen.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“, in den „Altonaer Nachrichten“ und den „Hamburger Nach⸗ richten“. Sollte eines der letztgenannten beiden Blätter eingehen oder unzugängli
1 werden, so genügt bis zur anderweitigen Beschlußfassung durch die nächste — die Bekanntmachung in den übrigen Zeitungen. 8 B Die Gründer der Gesellschaft, welche sämmtliche
Aktien übernommen haben, sind: 8
2) Theodor Hereiag Anton Sartorisio, Kauf⸗ mann zu Gr.⸗Flottbek,
3) die zu Altona domtzilierende offene Handels⸗ gefellschaft in Firma: Gebr. Burgdorf,
4) Friedrich August Schwarz, Bankoirektor in Hamburg, und . —
5) die in Hamburg domizilierende Aktiengesell⸗ schaft in Firma: Vereinsbank in Hamburg.
Der erste Aufsichtsrath besteht aus:
1) Johann Hinrich Mohr, Fabrikbesitzer zu
Altona, b 2) wve. August Schwarz, Bankdirektor in mburg, 1 1 3) Johann Heinrich Ernst Burgdorf, Fabrikant in Hamburg, 4) Jochim Joseph Hartwig Franzen, Fabrikant zu Altona, und 5) Friedrich Jürgen Christoph Heinemann, Bank⸗ direktor zu Altona. . Zu Vorstandsmitgliedern (Direktoren) sind bestellt: Peter Conrad Mohr, Kaufmann zu Gr.⸗Flottbek, und Friedrich Wilhelm Christian Biekofsky, Kauf⸗ mann zu Altona. Zu stellvertretenden Vorstandsmitgliedern (stell⸗ vertretenden Direktoren) sind bestellt: Hartwig Mohr, Kaufmann zu Altona⸗Othmarschen, und Gottfried Hoboff, Kaufmann zu Bahrenfeld. Zur Prüfung des Gründungsherganges sind die beeldigten Bücherrevisoren Otto Jalaß und Emil Korn, beide in Hamburg, bestellt gewesen. Von den mit der Anmeldung der Gesellschaft ein⸗ gereichten Schriftstücken, insbesondere von dem Prüfungsberichte des Vorstandes, des Aufsichtsraths und der Revisoren, kann bei dem Landgericht in Hamburg Einsicht genommen werden. Breslau, den 6. Januar 1900. Königliches Amtsgericht.
Breslau. — In unser Handelsregister A. ist unter Nr. 21 die Firma Joseph Bönsch zu Breslau und als deren
Breslau. 73960] In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 3022, betreffend die offene Handelsgesellschaft Adolf Sachs, hier, heut eingetragen: Die Gesellschaft ist durch den Tod des Gesell⸗ schafters Paul Josepby aufgelöst. “ Breslau, den 9. Januar 1900, Koöhntigliches Amtsgericht.
Breslau. 17ũ3962] In unserem Firmenregister ist die unter Nr. 9459 eingetragene Firma Gebrüder Friederici, hier⸗ selbst, formie im Prokurenregister die unter Nr. 2323 eingetragene Protura des Karl Kaluza für vor⸗ bezeichnete Firma heute gelöscht worden.
Breslau, am 9. Januar 1900.
Königliches Amtsgericht.
Breslau.
Nü. 22 Firma Moritz Juliusberger in Breslau. Inhaber Moritz Juliusberger, Kaufmann ebenda. Bei Nr. 23, die Firma Emil Ephraim, hier, aeesfse Dem Mayx Kuch zu Breslau ist Prokura ertheilt. Bei Nr. 11 die Firma Eugen Wienskowitz, hier, betreffend: Dem Rudolf Muschner in Bresl ist Prokura ertheilt. Breslau, den 9. Januar 1900. 2 Königliches Amtsgericht. Breslau. — 173961] In unser Firmenregister ist bei Nr. 6868, be⸗ treffend die Firma M. Liebrecht, hier, heute ein⸗ getragen: . Das Geschäft ist unter der bisherigen Firma M. Liebrecht auf den Kaufmann Fritz Liebrecht zu Breslau durch Vertrag übergegangen (vergl. Nr. 25 des Handelsregisters A). Demnächst ist in das Handelsregister A. unter Nr. 25 die Firma M. Liebrecht in Breslau und als deren Inhaber der Vorgenannte eingetragen worden. 8
Die Prokura des Fritz Liebrecht für die Firma M. Liebrecht (Nr. 6868 des Firmenregisters) ist erloschen und dies bei Nr. 1464 des Prokuren⸗ registers vermerkt. 8 Breslau, den 9. Januar 1900.
Königliches Amtsgericht. .“
Bromberg. Bekauntmachung. [73964] In unserem Handelsregister A. ist am 4. Januar 1900 unter Nr. 1 die Firma „Hermann Barth“ in Bromberg und als deren Inhaber der Kaufmann Her „ Barth in Bromberg eingetragen worden. m 8. gen Tage ist ebendaselbst vermerkt worden, e KHufmann Hermann Barth in Bromber Chefrau Margarethe, geb. Mehlhorn, dur Vertra d. d. Inowrazlaw, den 2. Mai 1895 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Maßoabe ausgeschlossen hat, daß das Vermögen der Ebefrau die Natur des Vorbehaltenen hat. Bromberg, den 10. Januar 1900. Konigl. Amtsgericht. Abth. 6.
Bühl, Baden. Bekanntmachung. Nr. 575. In das diesseitige Gesellschaftsregister wurde unterm Heutiagen zu O. Z. 80, Firma „Ge⸗ brüder Vetter in Bühl“, eingetragen: „Die der Christian Vetter Ehefrau Sofie, geb. Keller, in Bühl erteilte Prokura ist erloschen und ist gleichzeitig dem Geschäftsfübrer Christian Vetter in Bühl Prokura
ertheilt.“ Bühl, den 9. Januar 1900.
Gr. Amtsgericht. Keller. Burgstädt. 1 es Auf Blatt 448 des hiesizen Handelsregisters ist das Erlöschen der Firma Sächsische Accumula⸗ torenwerke Hartung und Martini in Reitzen⸗ hain beute eiagetragen worden. u“ Burgstädt, am 12. Januar 1900. “ DWDas Königliche Amtsgericht.
Ebert. N
“
8
Chemnitz.
Auf dem die offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Eichhorn & Haupt“ in Chemuitz be⸗ rreffenden Blatt 196 des Handelsregifters für die
S⸗
alleinige Rechnung unter unveränderter Firma
¹) Johann Hinrich Mohr, Fabrikbesitzer Altona, 2
Stadt Chemnitz wurde heute verlautbart, daß am
(73959])
85
[73965]
Inhaber der Kaufmann Joseph Bönsch, ebenda, heute
eingetragen worden. 8 8
Breslau, den 8. Januar 1900. Königliches Amtsgericht.
8
In unser Handelsregister A ist heut eingetragen:
174146]