1900 / 15 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 17.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem emeritierten Pastor Sowade zu Strehlen, bisher u Langenöls im Kreise Nimptsch, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Eisenbahn⸗Stationsverwalter a. D. August Wehnert zu Erfurt, bisher zu Dingelstädt im Kreise Heiligen⸗ beil, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Lüthje zu Segeberg, bisher in Wittenborn, Schulze zu Treptow im Kreise Greifenberg und Paulsen zu Sonderburg, bisher in Lyssabelholz, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gerichtsdiener a. D. Christian Bluhme zu Stol⸗ bei Aachen das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem Gemeinde⸗Vorsteher Wittwer zu Hammer im Kreise Züllichau, dem Eisenbahn⸗Zugführer a. D. Zedel zu Nordhausen, dem Eisenbahn⸗ eichensteller erster Klasse gã. D. Hanemann zu Dörverden im Kreise Verden, dem Eisenbahn⸗Packmeister a. D. Dyberi zu Crimderode im Kreise Ilfeld, bisher in Nordhausen, dem Eisen⸗ bahn⸗Schaffner a. D. Hoischen zu Altenbeken im Kreise Paderborn, den Bahnwärtern a. D. Schäfer zu Sachsa im Kreise Grafschaft Hohenstein, bisher zu Walkenried im Feroaihum Braunschweig, und Bertram zu Eddesse im Kreise Peine, dem Platzmeister Eduard Böcher zu Nieder⸗ schelden im Kreise Siegen, dem Hofmeister Karl Krüger u Lietzow im Kreise Regenwalde, dem Pflugmeier Wilhelm ohland zu Sieversdorf im Kreise Lebus, dem Tischler⸗ psenen Georg Hartung zu Berlin und dem Gutsarbeiter el im Landkreise Landsberg das

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ottlieb Freund zu Tams Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

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eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Großherzoglich badischen

Orden ec. zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen: dem Oberstleutnant Marcard in der III Ingenieur⸗ Inspektion und Ingenieur⸗Offizier vom Platz in Metz;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Major von Heineccius im 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens:

dem Hauptmann von Alvensleben im 3. Badischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 50,

dem Hauptmann Brandenburg im Infanterie⸗Regiment von Lützow (1. Rheinisches) Nr. 25, 8

dem Hauptmann von Münch im 8. Badischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 169,

dem Oberleutnant Worgitzky im 4. Badischen Infanterie⸗ Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112,

dem Oberleutnant Wuille di Bille von der Eskadron Jäger zu Pferde des XIV. Armee⸗Korps; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Hauptmann Mercker, Distrikts⸗Offizier in der Gendarmerie⸗Brigade in Elsaß Lothringen;

der Zivil⸗Verdienst⸗Medaille:

dem Ober⸗Wachtmeister Mittmann in der Gendarmerie⸗

Brigade in Elsaß⸗Lothringen; der silbernen Rettungs⸗Medaille:

dem Unteroffizier Fuchs im 6. Badischen Infanterie⸗ Regiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114.

Deutsches Reich.

Dem bisherigen Kaiserlichen Vize⸗Konsul Ernst Balleine in Jersey ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 11““ 3

Bekanntmachung.

Bei den württembergischen Staatseisenbahnen wird am 22. d. M. die 12 km lange Nebenbahn von Blau⸗ felden nach Langenburg mit den Stationen Wittenweiler, Raboldshausen, Oberweiler, Gerabronn, Ludwigsruhe und Langenburg für den Gesammtverkehr eröffnet werden. Berlin, den 16. Januar 1900. 88 8 Der Präsident des Reichs⸗Eisenb Schulz

Den nachgenannten Krankenkassen: 1) Kranken⸗Unterstützungs⸗ und Sterbekasse des Vereins der Rechtsanwalts⸗ und Gerichtsvollzieher⸗Gehilfen des Oberlandesgerichtsbezirks Köln (E. H), 2) Kranken⸗ und Begräbnißkasse der chirurgischen In⸗ strumentenmacher, Bandagisten und Berufsgenossen (E. H.) in Berlin, 6 Krankenunterstützungskasse (E. H.) zu Kilianstädten und 49 Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Vereins von Kauf⸗ leuten aus der Berliner Lampenbranche und den da⸗ mit verwandten Geschäftszweigen (E. H.) ist die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 16. Januar 1900. 8 Der Minister für Handel und ..Iam Vertretung: Lohmann.

In Rostock

Gewerbe.

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wird am 19. Januar d. J. mit einer See schiffer-Prüfung für große Fahrt und einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung begonnen werden. 8 b..

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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Ein⸗ nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1899 bis zum Schluß des Monats Dezember 1899 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Anuf Ihren Bericht vom 9. Dezember d. J. will Ich der Stadt Vlotho und dem Kreise Herford im Regierungs⸗ bezirk Minden, welche gemeinsam die Herstellung einer Kai⸗ anlage an der Weser bei Vlotho mit Gleisanschluß an den dortigen Güter⸗ und Rangier⸗Bahnhof der Kleinbahn Herford Salzuflen Vlotho beabsichtigen, das Enteignungsrecht zur Ent⸗ ziehumg und zur dauernden Beschränkung des fuͤr diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück. 8 Neues Palais, den 18. Dezember „„ „Wilhelm R.,

Thielen.

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n den Minister der öffentlichen Arbeiten.

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Am Dienstag, den 23. Januar 1900, Abends um 8 Uhr, wird bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Rittersaale des Königlichen Schlosses hierselbst Defilier⸗Cour des diplomatischen Korps, aller inländischen Damen und aller Herren vom Zivil stattfinden.

Die Damen erscheinen im Hofkleide (robe de cour) mit hellen Glacé⸗Handschuhen, die Herren im Gala⸗Anzuge mit Ordensband, die Herren vom Zivil mit weißen Unter⸗ kleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe).

Die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler er⸗ scheinen mit dem Bande desselben.

Diejenigen Herren, welche zur Anlegung einer Uniform nicht berechtigt sind und demnach früher in schwarzem Frack und weißer Kravatte erschienen, haben nunmehr bie Befugniß, das vorgeschriebene Hofkleid zu tragen.

Für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses und für die Höchsten fremden Gäste ist die Anfahrt gegen 8 Uhr von der Lust⸗ gartenseite her unter Portal 4, die Versammlung in der

Rothen Sammet⸗Kammer. Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Ober⸗ Hof⸗ und die Hofchargen, der Minister des Königlichen Hauses, der Geheime Kabinetsrath und das ganze militärische Gefolge Seiner Majestät des Kaisers und Königs, der of Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, der Hof Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin es und die Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten der rinzen und der Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie der Höchsten fremden Gäste nehmen dieselbe Anfahrt und ver⸗ sammeln sich gegen 7 ¾ Uhr im Kapitelsaale.

Für das oiplomatische Korps und für die von demselben eingeführten Fremden ist die Anfahrt um 7 ½2 Uhr von der Lustaartenseite her durch Portal 5 bei der Wendeltreppe, die Versammlung in der Brandenburgischen und in der Rothen (Drap, d'or-) Kammer.

ür fämmtliche inländischen Damen und die in ihrer Be⸗ gleitung erscheinenden Herren vom Zivil, für die Fürsten, für die Excellenzen⸗Herren vom Zivil und für die Bevo mächtigten

für den Bundesrath in der

zum Bundesrath ist die Anfahrt um 7 ¾ Uhr ebenfalls von 1 der Lustgartenseite her durch Portal 5 bei der Wendeltreppe. Für alle anderen Personen ist die Anfahrt um 7 ¾ Uhr von der Schloßfreiheit her durch Portal 3 (mittlere Ab⸗ theilung) über den großen Schloßhof im Portal 2, Aufgang links über die Marmortreppe. 18“ Die Versammlung ist: für sämmtliche inländischen Damen, einschließlich der Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vorzustellenden Damen im Königszimmer, in der boisierten Galerie und in der ersten und in der zweiten Vorkammer; Braunschweigischen Kammer; ür die Chefs der Fürstlichen und der ehemals reichsständi⸗ schen Gräflichen Familien und für die Excellenzen⸗ Herren in dem Braunschweigischen Saal; für die Räthe erster Klasse, sowie für die Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vorzustellenden inländischen Herren, einschließlich der zu einer höheren Rathsklasse beförderten Räthe erster und zweiter Klasse eim Schweizer⸗Saal; die Mitglieder des Reichstages und der beiden Häuser des Landtages im Rothen Zimmer und im Sammet⸗ Zimmer der Königin⸗Elisabeth⸗Wohnung; für die Räthe zweiter Klasse in der Elisabeth⸗Galerie; für die Kammerherren, für die in Militär⸗ oder ritterschaft⸗ licher Uniform, sowie für die im Hofkleide erscheinenden S und für die Geistlichkeit im Elisabeth⸗ aal. Die Abfahrt ist unmittelbar nach Beendigung der Defilier⸗Cour der einzelnen Kategorien: für die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften und die Hof⸗ nach Wahl unter Portal 4 oder an der endeltreppe; das diplomatische Damen und die in ihrer Begleitung erscheinenden Ferri für die Fürsten, für die Excellenzen⸗Herren und ür die Bevollmächtigten zum Bundesrath vom Weißen Saale aus über die Kapellen⸗Treppe unter Portal 3 nach der Schloßfreiheit; alle anderen Personen von der Marmortreppe unter Portal 2 in umgekehrter Richtung wie die Anfahrt. Die zur Abholung kommenden Wagen dürfen nur vom Schloßplatz her durch Portal 1 und 2 in die Schloßhöfe ein⸗ fahren. Berlin, den 16. Januar 1900. ö“ Ober⸗Zeremonienmeister. 1 Graf A. Eulenburg. 8

für

für Korps, für sämmtliche inländischen

für

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samal. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. November 1899, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Geilenkirchen zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Alsdorf nach Wehr in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 53 S. 364, ausgegeben am 14. Dezember 1899;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Dezember 1899, betreffend die Genehmigung neuer Satzungen des Kalenberg⸗Göttingen⸗Grubenhagen-⸗ Hildesheimschen ritterschaftlichen Kreditvereins, durch die Amtsblätter

für den Regierungsbezirk Hannsver Nr. 52 S. 365, ausgegeben am 29. Dezember 1899, der Köaiglichen Regierung zu Hildesheim gegeben am 29. Dezember 1899; 3) der Allerböchste Erlaß vom 4. Dezember 1899, betreffend die Verleibung des Rechts zur Chausseegelderhebung ꝛc an den Krei Trebnitz für die von ihm ausgebaute Chaussee von Haasenau bis zur Breslauer Kreisgrenze bei Weidenhof, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Breslau Nr. 52 S. 489, ausgegeben am 30. De zember 1899;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Zeitz für die von ihm zu bauende Chaussee von Zeitz bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Auligk, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Jahrgang 1900 Nr. 1 S. 1, ausgegeben am 6. Januar 1900;

5) die Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde vom 11. Dezember 1899, betreffend den Bau und Betrieb vollspuriger Borken nach Burgsteinfurt mit Abzweigung von Stadtlohn nach Vreden (Westfälische Nordbahn), von Sennelager nach Wiedenbrück und von Neubeckum nach Münster i. W. durch die Westsälische Landes⸗ eisenbahn⸗Gesellschaft, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 51 S. 427, aus⸗ gegeben am 21. Dezember 1899,

der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 51 S. 409, aus⸗ 8 gegeben am 23. Dezember 1899;

6) die Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde vom 20. Dezember 1899, betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Lübben nach Beeskow durch die Niederlausitzer Eisenbahngesell⸗ schaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, Jahrgang 1900 Nr. 1 S. 9, ausgegeben am 6. Januar 1900.

8 8

Nr. 52 S. 357, aus⸗

Nebeneisenbahnen von