1900 / 22 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

178624] . Bekanntmachung. Herr General⸗Konsul Dollmann in Hamburg ist aus dem Aufsichtsrath unserer Gesellschaft wegen

Krankheit ausgeschieden. Industrie-Aktiengesellschaft Lichtenberg.

Der Vorstand. Berger.

(76437]

Aufsichtsrath, bestehend aus den Herren Franz Kilian, Gr. Lichterfelde, 8 Jul. Goldberg, Königsberg i. Pr., Carl Chrambach, Berlin, Heinr. Wollheim, Dresden, sein Amt niedergelegt hat und in der außerordent⸗

in- j lichen Generalv rsammlung vom 20. d. M. ein Berlin Tharlottenburger Bauverein neuer Aufsichtsrath gewählt wurde, welcher sich, wie

Actien⸗Gesellschast in Liag. folgt, zusammensetzt: Zur diesjährigen ordentlichen Generalversamm⸗ Carl Pauli, München, Vorsitzender, lung beehren wir unsere Aktionäre auf Sonn⸗ Heinrich Schifferdecker, München, abend, den 17. Februar d. J., Vormittags Gottfried Kohlermann, München, und 10 ½ Uhr, nach dem Saale G. des Architekten. Baron von Scherer, München. hauses, hier, Wilhelmstr. 92 (Erdgeschoß), ergebenst! Elbing, den 22 Januar 1900. einzuladen. Der Vorstand der Actien⸗Gesellschaft

Adolph H. Neufeldt

Metallwaarenfabrik und Emaillirwerk.

(76628]

Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz, des Gewinn⸗ und Ver⸗ lust⸗Kontos und des Geschäftsberichts pro 8 899, sowie der buchmäßigen Bilanzen pro 1896, 1897 und 1898, mit dem Antrag auf Genehmigung und Entlastung. 2) eines Aktionärs auf Ausfertigung neuer Talons als Ersatz für verlorene. Behuft Ausübung des Stimmrechts sind statuten⸗ gemäß die Aktien (ohne Talons) nebst doppeltem

[75826] Schlesische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Die Ausreichung der neuen Zinskupons zu unseren 4 % igen Pfandbriefen Serie I findet gegen Rückgabe der betreffenden Talons, vom 1. Februar 1900 ab außer bei unserer Kasse, Nummernverzeichniß, desgleichen die Vertretungs. Schloßstraße Nr. 4 hier, an folgenden Stellen stalt: Vollmachten bezw. Ausweise, werktägig von 10 bis in Berlin bei der Berliner Handelsgesell⸗ 12 Uhr Vormittags spätestens am 13. Fe- schaft, bruar d. J. bei der Effektenkasse der bei Herren Robert Warschauer & Co., Deutschen Bauk, hier, Behrenstr. 8/13, oder im bei Herrn S. L. Landsberger, Fran⸗ Gesellschaftsbureau, Potsdamerstr. 121 a., zu zösischestr. 29, hinterlegen. An Stelle der Aktien genügen Depot⸗ bei der Nationalbank für Deutschland, scheine einer Reichsbankstelle. bei der Breslauer Diskonto⸗Bank, Berlin, den 22. Januar 1900. bkbkei der Deutschen Bank. Berlin⸗Charlottenburger Bauverein. Formulare zu den erforderlichen Talonsverzeich Actien⸗Gesellschaft in Lig. nissen können ebendaselbst vorher in Empfang ge⸗ Der Aufsichtsrath. nommen werden Grafe, Breslau, den 18. Januar 1900. Vorsitzender. Der Vorstand.-

[76621]

Activa. Passiva.

Bilanz⸗Kouto am 1. Januar 1900. 88

1 Per Aktien⸗Kapital⸗Konto ... 260 000 8 Hypotheken⸗Anleihe⸗Konto 300 000 416 400—47 Gesetzl. Reserve⸗Fonds⸗Konto 4 300 51 Erneuerungs⸗Fonds⸗Konto 1 917 566 217

Dividenden⸗Kto. 20 800,J— Ö ¹0⁰²8 Tantidmen⸗Kto. 1 400,—

Erneuerungs⸗ Fonds⸗Konto. 1 878,—

An Immobilien⸗ 8 8 Konto 505,06 ½5 % Abschreib. 2 105.06 MobilienKto. 145 510,33 3 % Abschreib. 4 510,33 141 000 Norder Genossenschastsbank, 45 E. G. m. H.: Guthaben bei 49 derselben.. 32 539 95]51 Kassa⸗Konto: Beestand der Kasse 1- 355 ,34 Norderney, den 2. Januar 1900. u“ Bremer Häuser⸗Aetien⸗Gesellschaft. Die Direktion. Schlüter. Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto vro 1899.

SSIIsà.

3 493 60 7 342 60% 3 376 40

An Unkosten Konto 8 Gehalts⸗ und Lohn⸗Kosten⸗Konto Verpflegungs⸗Konto Unterhaltungs⸗Konto 6 43877 Steuern⸗ und Lasten⸗Konto 3 93149 8 8 Insertions⸗Konto 665 90] 25 248 76 Zinsen⸗Konto 11 167 40]]% Abschreibung:

auf Immobiliemn . 2 105/06

auf Mobilien.. .. .6161 14 510 33] 6 615 39 Gesetzlicher Reserve⸗Fonds⸗Konto, 5 % Rücklage. 1 1 300 Reingewinn,

zu vertheilen wie folgt: Dividenden⸗Konto:

8 % auf 260 000 Tantième⸗Konto:

an Vorstand und Aufsichtsrath Erneuerungs⸗Fonds⸗Konto

Per einge⸗ nommene Miethen

24 078 s68 409 552

Norderney, den 2. Januar 1900. Bremer Hänuser⸗Aetien⸗Gesellschaft. 12 Die Direktion. 8 Schlüter. 8 Die Dividende ist auf 80 pro Aktie = 8 % festgestellt und es werden die Divldenden⸗ scheine vom Donnerstag, den 25. Januar cr., ab bei der Norder Genossenschaftsbank in Norden eingelöst. MNporderney, den 22. Januar 1900. Die Direktion. Schlüter.

8 PROSPECT. Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen

in Berlin.

. Nominal 12 500 000 4 % Theilschuldverschreibungen (rückzahlbar mit 105 %, Verloosung und Kündigung bis 1907 ausgeschlossen) Litt. A., Nr. 1— 7000 zu je 500, Litt. B., Nr. 7001 16 000 zu je 1000. Die Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin ist eine durch notarielle Verhandlung vom 13. April 1897 errichtete und am 8. Juli 1897 in das Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts I zu Berlin G Aktien⸗Gesellschaft. . beschränkt Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin; ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht eschränkt. Zweck der Gesellschaft ist laut § 1 des Statuts:

a. der Erwerh derjenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe einer elektrischen Stadt⸗ bahn innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin, der Stadt Schöneberg und der Stadt Charlottenburg, welche der V,1, Siemens & Halske zu Berlin insbesondere durch die zwischen ihr und dem Magistrate der Stadt Berlin am 25. v Juli 1895, der Gemeinde Schöneberg am 18. Oktober/5. November 1895, dem Magistrate der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/(30. Juni 1896 und 30. Januar 1897, bas- dem König⸗ lichen Eisenbahnfiskus am 25. November/4. Dezember 1895 abgeschlossenen Verträge, beziehungsweise durch die ihr hierdurch, sowie durch die Allerhöchsten Kabinetsordres vom 22. Mai 1893 und 23. August 1895 verliehene Erlaubniß zur Anlegung und zum Betriebe einer elektrischen Stadtbahn in Berlin und Umgegend eingeräumt worden sind;

b. die Erbauung, der Betrieb, die Verpachtung und sonstige Verwerthung der in den vor⸗ gedachten Urkunden bezeichneten Linien; 1

c. der Erwerb und die Ausnutzung von Genehmigungen für andere, etwa geeignet scheinende Linien in Berlin oder zur Verbindung Berlins mit Vororten und umliegenden Ortschaften, sowie die Erbauung, der Betrieb, die Pachtung, Verpachtung und sonstige Verwerthung solcher Linien und die Betheiligung an ee. dieser Art;

. jede mit den unter a., b. und c. erwähnten Zwecken in Zusammenhang stehende Thätigkeit, insbesondere die Errichtung, der Betrieb und die Verwerthung von elektrischen Kraft⸗ stationen, sowie der Erwerb, die Verwaltung und Verwerthung von Grundstücken. In Gemäßheit dieser Bestimmungen hat die Gesellschaft von der Firma Siemens & Halske Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Firma Siemens & Halske durch Vertrag vom 17. Juli 1897

In Gemäßheit des § 241 des Handelsgesetzbuches machen wir hiermit bekannt, daß der bisherige

18. Oktober /5. November 1895 mit der Gemeinde Schöneberg, 23. Mai/30. Juni 1896 und 30. J 1897 mit der Stadt Charlottenburg, 25. November/4. Dezember 1895 mit dem Königlichen Eisenbahnfiskus sowie auz der seitens des Königlichen Polizei⸗Präsidenten ausgefertigten Genehmigungsurkunde vom 15. März 1896 erworben bezw. übernommen. Für die Schlußstrecke vom Nollendorfplatz bis zum Stadt⸗ bahnbof Zoologischer Garten, für welche seitens der Stadt Charlottenburg bereits durch Vertrag vom 23. Mai/30. Juni 1896 und Nachtrag vom 30. Januar 1897 die Zustimmung der Gemeinde Charlotten⸗ burg gewährt wurde, ist die Allerhöchste Feehn ha durch Kabinetsordre vom 26. Juni 1897 ertheilt worden

Der Königliche Polizei⸗Präsident zu Berlin hat sodann unter dem 5. November 1897 die Ge⸗ nehmigungsurkunde für die gesammte Strecke von der Warschauerstraße bis zum Stadtbahnhof Zoologischer Garten mit Abzweigungen nach dem Potsdamer Bahnhof auf den Namen der Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin ausgefertigt.

Die Gemeinden von Berlin, Schöneberg und Charlottenburg haben ihre Einwilligung zu dem Uebergang der mit der Firma Siemens & Halske geschlossenen Verträge auf die Gesellschaft erklaͤrt, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Bauprojekte ihrer Zustimmung unterlienen sollen.

Die staatliche Genehmigung zum Betriebe dieser Bahn und die Erlaubniß zur Benutzung der öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Grundstücke, welche zur Herstellung und zum Betrieb der Bahn und der Bahnhöfe nebst Zubehör erforderlich sind, ist der Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrandbahnen für die Dauer von 90 Jahren ertheilt worden.

Nach dem Vertrage mit dem I Eisenbahnfiskus hat die Gesellschaft für die Benutzung der eisenbahn fiskalischen Gelände und zwar insbesondere eines Theiles der Lagerplätze auf dem alten Dresdner Bahnhof im Umfange von ca. 14 136 qm vom Tage des Beginns der Bauausführung ab Anerkennungs⸗ gebühren und Eatschädigungen im Gesammtbetrage von 32 719,70 jäihrlich an den Eisenbahnfiskus zu zahlen. Zur Sicherstellung der von der Gesellschaft dem Eisenbahnfiskus gegenüber übernommenen Ver⸗ pflichtungen ist eine erststellige Kautionsbypothek in Höhe von 500 000 in das Bahngrundbuch nach Maßgabe des ge ege⸗ vom 19. August 1895 einzutragen.

„Die Bahalinie ist durchgehend normalspurig und doppelgeleisig, auf besonderem Bahnkörper un⸗ abhängig von dem Straßenverkehr herzustellen und elektrisch zu betreiben.

Der östliche Theil der Bahn beginnt als Hochbahn an der Warschauerstraße (Haltestelle der Berliner Stadtbahn), überschreitet die Spree auf der von der Stadt erbauten Oberbaumbrücke und durch⸗ zieht folgende Straßen: Oberbaumstraße, Am Schlesischen Thor, Skalitzerstraße, Am Kottbuser Thor, Am Wasserthor, Fiterfa. Am Halleschen Thor, Hallesches Ufer. Unter Ueberschreitung der Anhalter Bahn und des Landwehrkanals führt die Bahn dann nach der Luckenwalderstraße und zweigt hier auf eisenbahnfiskalischem Gelände zum Potsdamer Bahahof ab, auf dessen Ankunftsseite sie an der Königgrätzer⸗ straße als Untergrundbahn vorläufig endet.

Der westliche Theil der Bahn führt vom Potsdamer Bahnhof zu der als Gleisdreieck mit

schienenfreier Kreuzung ausgebildeten Abzweigungsstelle zurück, vereinigt sich hier mit der durchgehenden Hauptlinie und sollte nach dem ursprünglichen Plane und nach den abgeschlossenen Verträgen über den Dennewitz⸗Platz, durch die Bülowstr., über den ollendorf⸗Platz, die Kleiststr., den Wittenberg⸗Platz, die Tauenzienstr. unter Ueberschreitung des Kurfürstendamms an der Hardenbergstr. entlang bis zum Bahnhof Zoologischer Garten der Berliner Stadtbahn als Hochbahn weiter geführt werden. Es machten sich jedoch von verschiedenen Seiten Bestrebungen geltend, dahingehend, einen mög⸗ lichst großen Theil der Hochbahn in eine Unterpflasterbahn zu verwandeln. Infolge dessen forderte uns die Stadt Berlin auf, neue Ferpete und Kostenanschläge für die Fertftbenns der Bahn als Unterpflaster⸗ bahn von der Gitschingestraße ab und vom Potsdamer Außenbahnhof ab vorzulegen, während die Stadt Charlottenburg behufs Umwandlung der ganzen auf Charlottenburger Gebiet liegenden Strecke in Unter⸗ pflasterbahn mit uns in Verhandlung trat und uns im Falle der Durchführung dieser Umwandlung die Genehmigung einer Verlän erungslinie vom Stadtbahnhof Zoolozischer Garten bis zum Wilhelms⸗Platz zubilligte. Gelbstoerständlich mußten Dispositionen für die Ausfütrung des Bahnbaues so lange unter⸗ bleiben, bis über die Art und 8 in welcher die einzelnen Strecken auszuführen sind, Gewißheit herrschte. Der Magistrat von Berlin hat schließlich mit Rücksicht auf die Höhe der Kosten auf eine Ab⸗ änderung der innerhalb Berlins liegenden Strecken verzichtet, und die Fertigstellung derselben dürfte trotz der eingetretenen Verzögerung bis Ende 1900 in Aussicht genommen werden können; unentschieden ist nur noch die Anlage des Bahnhofes „Potsdamer Platz“ geblieben.

Mit der Gemeinde Charlottenburg sind dagegen neue Vereinbarungen getroffen worden, wonach nunmehr die Hochbahn am Nollendorf⸗Platz mittels einer Rampe unter das Pflaster zu senken und als Unterpflasterbahn bis zum Zs ologischen Garten weiter zu führen ist. Der von der Gemeinde Schöneberg hiergegen erhobene Einspruch ist in erster und zweiter Instanz E worden. Die Pläne für die Umänderung des ursprünglichen Frosente üen den Behörden behufs Herbeiführung der Allerhöͤchsten Ge⸗ nehmigung und behufs erneuter Planfeststellung eingereicht worden.

Wird diese Strecke, wie es wahrscheinlich ist, als Unterrflasterbahn ausgeführt, so wird der volle Betrieb bis zum Zoologischen Garten voraussichtlich im Laufe des Jahres 1901 werden können. . Mit der Stadtgemeinde Charlottenburg wurde sodann vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen eine Weiterführung der Ünterpflasterbahn von der Haltestelle Zoslogischer Garten aus unter der Harden⸗ bergstraße bis zum Knie und von da unter der Bismarck⸗ und der Spreestraße bis zum Wilhelms⸗Platz vereinbart. Die Stadtverordneten⸗Versammlung von Charlottenburg hat diesem Plan in ihrer Sitzung vom 25. Januar 1899 zugestimmt. Die Bedingungen des bisherigen Peeaes mit der Stadt Charlotten⸗ burg vom 23. Mai/30. Juni 1896 bleiben auch für die Verlängerungsstrecke bestehen. Jedoch hat die Stadtgemeinde Charlottenburg die für den Bahnbau erforderliche Verlegung aller derjenigen Leitungen, welche ihr Eigenthum sind, oder zu ihrem Verwaltungebereich gehören, für die ganze Strecke vom Nollen⸗ dorf⸗Platz bis zum Wilhelms⸗Platz auf ihre Kosten übernommen.

Ferner hat die Firma Siemens & Halske Aktiengesellschaft für unsere Gesellschaft die Genehmi⸗ gung zu einer als Flachbahn auszubauenden Verlängerungsstrecke erworben, die an die Haltestelle War⸗ schauerbrücke anschließt und bis zum städtischen Zentral⸗Viehhof führen wird. Die landespolizeiliche Ge⸗ nehmigung dieser Linie und ihre Uebertragung an die Gesellschaft ist im August 1898 beantragt worden.

Die Charlottenburger Verlängerunsstrecke Zoologischer Garten Wilhelmsplatz hat 2,75 km, die an der Warschauerbrücke anschließende Flachbahn bis zum städtischen Zentral⸗Viehhof 2 km Baulänge. Es wird sich durch Ausführung dieser hier hinzutretenden Linten die Gesammtlänge der Bahn auf rund 15,15 km erhöhen, von welchen 10,8 km auf Berlin, 0,2 km auf Schöneberg und 4,15 km auf Charlottenburg entfallen.

Für die seitens der Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlottenburg ertheilte Erlaubniß der Benutzung der öffentlichen und nicht öffentlichen Grundstücke hat die Gesellschaft alljährlich folgendes Entgelt zu entrichten: .

a. für die Stadt Berlin: bei einer jährlichen Brutto⸗Einnahme der Strecke innerhalb des städtischen Weichbildes (Berliner Gemeindebezirks) bis 6 Millionen Mark: 2 % dieser Brutto⸗Einnahme, bei einer jährlichen Brutto⸗Einnahme bis 7 Millionen Mark: 2 ¼ % und so fort in auf⸗ steigender Skala bei jeder weiteren Million Mark ½ % mehr; nach Ablauf von 4 Jahren seit Ertheilung der staatlichen Genehmigung, also von Beginn des 5. Jahres ab, aber miindestens 20 000 jährlich.

b. für die Stadt Schöneberg:

8 einen im Verhältniß der Länge der Bahnstrecke innerhalb Schönebergs zur Länge der

4 Bahnstrecke in Berlin zu bestimmenden Antheil an demjenigen Entgelt, welches sich nach

Maßzabe der für die Stadt Berlin geltenden Bestimmungen ergiebt.

c. für die Stadt Chbarlottenburg (unter Voraussetzung der Genehmigung der Verlängerungslinie):

bei einer jährlichen Brutto⸗Einnahme der Bahn auf der Gesammtlinie bis 7 Millionen Mark ¹⁰/36 % der Brutto⸗Einnahme aus dem Verkehr auf der Gesammlinie Warschauer Brücke Potsdamer Thor Zoologischer Garten bis zum Wilhelmsplatz in Charlotten⸗ burg; bei einer jährlichen Brutto⸗Einnahme bis 8 Millionen Mark 21⁄6 % und so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark 1⁄1 6 % mehr; nach Ablauf von vier Jahren seit Ertheilung der staatlichen Genehmigung für die Strecke Zoologischer 1.“ Garten Wilhelmeplatz aber mindestens 7500 jährlich. Die Zahlungen sub a, b und c beginnen spätestens am 15. Mai desjenigen Jahres, welches auf das Geschäftsjahr, in welchem der Betrieb eröffnet worden ist, folgt.

Die Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlottenburg haben sich im Sinne des § 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1892 das Recht vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör zu erwerben. Der Erwerb ist jedoch bis zum Ablauf des 30. Jahres nach dem Datum der eisten staatlichen Genehmigung (15. März 1896) ausgeschlossen und kann erst dann und in Zukunft immer nur von 10 zu 10 Jahren ausgeübt werden.

Der Ermittlung des Erwerbspreises wird das jährliche Einkommen zu Grunde gelegt, welches die Unternehmung im Durchschnitt der letzten 5 vollen Geschäftsjahre, rückwärts von dem Uebernahmetage an gerechnet, gebracht hat. Als Einkommen gelten die Ueberschüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden vertbeilt werden, und zwar unter Hinzurechnung der zur Tilgung der Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung oder Geschäftserweiterung, sowie zur Bildung von Erneuerungs⸗ und Reservefonds ver⸗ wendeten Beträge. Von dem ermittelten Durchschnitt wird beim Erwerb seitens der emeinden der 25 fache Betrag gezahlt.

Die Gemeinden übernehmen die Passiva der Unternehmung, wogegen auf sie alle etwa vor⸗ handenen Aktiva sowie die Erneuerungsfonds, nicht aber auch die etwa vorhandenen Reservefonds übergehen. Meachen die Gemeinden von dem ihnen zustebenden Rückkaufsrechte keinen Gebrauch, so gehen bei dereinstigem Ablauf der ertheilten Zustimmung bezw. Genehmigung für den Betrieb der Bahn, der Bahn⸗ körper und die Bahnhöfe nebst Zubehör unentgeltlich in das Eigenthum der Gemeinden über. Der Unter⸗ nehmerin vexrdleiben jedoch die Krafterzeugungs⸗ und sonstigen Betriebsstätten, sowie die etwaigen Ver⸗ waltungsgebäude nebst Einrichtungen und Zubehör, endlich die bewe liche Ausrüstung der Bahn und fonstige dem Bahnunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmete Sachen und Rechte.

Falls die Gemeinden von dem Recht, das der Unternehmerin verbleisende Eigenthum zu erwerben, Gebrauch machen, so gilt als Erwerbepreis der Sachwerth (Taxe) mit einem Zuschlage von 10 %%. Die Gemeinden haben aber auch die Wahl, statt die vorstehend bestimmten Rechtsverhältnisse eintreten zu lassen, die Wiederherstellung des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Straßen u. s. w. auf Kosten der Geseüsschaft nöthigenfalls unter Beseitigung der in die Straßen eingebauten Theile der Bahnanlage zu verlangen.

Auf Grund eines mit der Siemens & Halske Aktiengesellschaft geschlossenen Bauvertrages ist derselben die Ausführung der gesammten Bahnanlage übertragen. Die betriebstüchtige Herstellung der Strecke Warschauer Brücke Zoologischer Garten mit Abzweigungen nach dem Potsdamer Bahnhof zac dem ursprünglichen mit den Gemeinden vereinbarten Plane hat die Firma Siemens & Halske Aktiengesellschaf auf Grund eines Kostenanschlages jedoch ohne Anrechnung der Bauzinsen und der Kosten des Grund⸗

alle Rechte und Pflichten aus den Verträgen vom 25. Juni/18. Juli 1895 mit der Stadt Berlin,

erwerbs für den Betrag von 15 525 000 dergestalt übernommen, daß sie sich verpflichtete, eine etwaige

Ueberschreitung des Baukapitals nur bis zu 5 % der bezeichneten Summe geltend zu machen. Aenderungen in den ursprünglichen Plänen und Entwürfen, we

Jafolge von Iche auf Veranlassung der Gesellschaft vor⸗

enommen wurden, theils um von vornherein einen intensiveren Betrieb als den ursprünglich in Aussicht

genommenen 5⸗Minuten⸗Verkehr einführen zu können,

theils um Ansprüchen Rechnung zu tragen, welche

seitens der Stadt Berlin in Bezug auf eine weitergehende architektonische Ausführung der Haltestellen, Straßenüberführungen und Viadukte anläßlich der Uebertragung des Vertrages auf unsere Gesellschaft eltend gemacht wurden, werden die von der Gesellschaft zu tragenden Anlagekosten über die oben erwähnte

Ziffer hinausgehen. Eine weitere Erhöhun

dieser Kosten wird eintreten, wenn die Strecke Nollendorf⸗Platz

Zoologischer Garten, wie zu erwarten ist, als Unterpflaster⸗Bahn ausgeführt wird. 6

Der Grunderwerb für die Zwecke der Hochbahn ist soweit durchgeführt worden, daß für die Bau⸗ ausführung die rechtzeitige Urbergabe des erforderlichen Privat⸗Geländes auf der ganzen Strecke gesichert ist. Bis jetzt sind 24 Hausgrundstücke in den Besitz der Gesellschaft übergegangen, nämlich: Gitschinerstr. 72, Trebbinerstr. 1, 2, 3, 4, Tempelbofer Ufer 30, Bülowstr. 70, Dennewitzstr. 22, Köthenerstr. 11, 12, 13,

14, 15, 16, 17,

Grundstücke hat noch die Preisfeststellung im Klagewege zu erfolgen.

18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26. Für einzelne uns durch Enteignung überwiesene

Nach den vorliegenden Exrgebnissen

des Grunderwerbs und durch den Fortfall an Grunderwerb, welcher eintritt, wenn die Strecke Nollendorf⸗ Platz Zoologischer Garten als Unterpflasterbahn ausgeführt wird, ist anzunehmen, daß die für die Hochbahn

in Aussicht genommene

Summe von 8 Millionen sich auf 7 Millionen ermäßigen wird und daß ca.

3 Millionen dieser Grundstücke nicht zur eigentlichen Bahnanlage verwendet werden, sondern der Gesellschaft zur Vermiethung bezw. anderweitigen Verwerthung verbleiben. Um den Betrieb der Bahn unter Verwerthung ihrer Erfahrungen einrichten und entwickeln zu

können, eme für das erste volle Betriebsjahr vorbehalten.

eine Minimalverzinsung von 4 % des für die eigentliche Bahnanlage zur Verwendung wobei für Grunderwerd eine Aufwendung von nicht mehr als vier Millionen Mark in

hat die Firma Semens & Halzske Aktiengesellschaft sich die selsständige Führung des Betriebes Sie gewährleistet der Gesellschaft für dieses Betriebsjahr

elangten Kapitals, nsatz kommt.

Als Entgelt für die Betriebsführung und. die gewährleistete Minimalrente echaͤlt die Firma Siemens & Halske Aktiengesellschaft 25 % des eventnell die garantierte Rente von 4 % übersteigenden

Betriebsüberschusses des ersten vollen Betriebsjabres.

Die Betriebseröffnung von Theilstrecken bleibt besonderer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Firma Siemens & Halske Aktiengesellschaft vorbehalten und erfolgt durch letztere für Rechnung

des Baukontos.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 12 500 000, Fgtb nnt in 12 500 vollgezahlte, auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000. Die Aktien tragen die

ummern 1— 12 500 und sind

mit den faksimilierten Unterschriften eines Aufsichtsraths⸗ und eines Vorstande mitgliedes, sowie mit dem

eigenhändigen Vermerk eines Kontrolbeamten versehen.

Jede Aktie zu 1000 gewährt das Recht auf eine Stimme.

Die Zeit bis zur Aufnahme des vollen Betriebes auf der gesammten Linie von der Warschauer Brücke bis zum Zoologischen Garten gilt als Vorbereitungszeit. Wäͤhrend derselben und zwar bis längstens den 31 Dezember 1900 werden den Aktionären auf das eingezahlte Kapital Bauzinsen zu 4 % p. 2. bezahlt. Mit Rücksicht auf die eintretenden Verzögerungen in der Ausführung der Bahnanlagen wird eine Statuten⸗ änderung beantragt werden, durch welche die Frist für Gewährung von Bauzinsen bis zum 31. Dezember

1901 verlängert werden soll. Um die weiteren zur

Herstellung der gesammten Linie Warschauer Brücke Potsdamer Platz

Zoologischer Garten erforderlichen Mittel zu beschaffen, ist mit der Deutschen Bank namens eines Kon⸗ sortiums eine Vereinbarung getroffen worden, wonach dies Konsortium sich verpflichtet hat, 4 % bis 1905

unkündbare und in 50 Jahren zu 105 % rückzahlbare Obligationen zu pari-

bis zur Höhe desjenigen

Betrages zu übernehmen, der erforderlich ist, um die Bahnanlage, einschließlich des gesammten Grund⸗

erwerbs, fertig zu stellen.

Auf Grund des § 10 des Statuts, laut welchem die Gesellschaft berechtigt ist, verzinsliche Schuld⸗ verschreibungen mit oder ohne 1ypotdekarische Sicherheit auszugeben, und in Gemäßheit des Beschlusses des Aufsichtsraths vom 11. März 1899 nimmt die Gesellschaft eine 4 % mit 105 % rück ahlbare Anleihe im Nominalb trage von 12 500 000 auf, für welche nachstehende Bedingungen maßzebend sind:

§ 1. Die Theilschuldverschreibungen werden mit der Bezeichnung Litt. A, B und mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 16 000 versehen,

für Litt. A 1 bis 7 000 zu je 500, .E(91. 16 000 1000.

Die Theilschuldverschreibungen werden auf den Namen der Deutschen Bank ausgestellt und sind durch Blanko⸗Indossament übertragbar. Die Theilschuld⸗ verschreibungen werden mit den faksimilierten Unter⸗ schriften des Vorsitzenden des Aufsichtsratbs und des Vorstands der Gesellschaft versehen und von einem Beamten zur Kontrole bandschriftlich gegengezeichnet.

§ 2. Die Theilschuldverschreibungen sollen vom 1. April 1899 ab mit jährlich 4 vom Hundert in halbjährlichen Zielen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres verzinst, und die Zinsen gegen Ein⸗ lieferung der den Theilschuldverschreibungen beigefüg⸗ ten Zinsscheine bei der Kasse der Gesellschaft, sowie bei den ferner von der Gesellfchaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin zu bezeich⸗ nenden Stellen zahlbar gestellt werden.

§ 3. Jeder Theilschuldverschreibung sind zwanzig halbjährliche Zinsscheine und eine Zinsleiste bei⸗ gegeben. 5

§ 4. Die Zinsscheine verjähren in 4 Jahren, vom 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem sie fällig geworden sind, ab gerechnet.

§ 5. Die Verzinsung der Theilschuldverschreibungen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Rückzahlung fällig werden. Wird der Betrag der Theilschuldverschreibungen in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinsscheine, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Theilschuldverschreibungen eingeliefert werden. Ge⸗ schieht dies nicht, so wird der Betrag der eehlenden Zinsscheine behufs ihrer demnächstigen Einlösung von dem Kapitalbetrage gekürzt. 1 .

§ 6. Die Rückzahlung der Theilschuldverschreibun⸗ gen erfolgt nach Maßgabe des nebenstehend abge⸗ druckten Tilgungsplans mit einem Zuschlage von 5 %.

Die Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahnen in Berlin hat indessen das Recht, vom 1. April 1907 ab diese Tilgung zu verstärken, oder auch die ganze Anleihe mit sechsmonatlicher Kün⸗ digungsfrist auf einen Zinstermin und zwar frühestens zum 1. Oktober 1907 zu kündigen.

Sofern die Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und

Untergrundbahnen in Berlin die Anleihebedingungen nicht pünktlich erfüllen sollte, ist der Deutschen Bank die Befugniß eingeräumt, den ganzen noch aus⸗ stehenden Betrag der Anleihe als fällig zu betrachten und denselben sowohl der Gesellschaft für elektrische Hock⸗ und Untergruadbahnen in Berlin als auch den Inhaͤbern von Theilschuldverschreibungen zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen.

Am 1. April jeden Fahres, mit dem 1. April 1907 beginnend, findet in Berlin im Geschäftslokale der Deutschen Bank in Anwesenheit eines Vertreters der letzteren und eines Notars die Ziehung der am 1. Oktober desselben Jahres zur Rückzahlung gelan⸗ genden Theilschuldverschreibungen statt. Fällt der Ziehungstag auf einen Sonntag oder gesetzlichen

Feiertag, so wird die betreffende Ziehung an dem

nächstfolgenden Werktage vorgenommen. Die Inhaber von Theilschuldverschreibungen haben das Recht, dem Ziehungsakte beizuwohnen. Die geogenen Nummern werden alsbald von der Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger veröffentlicht.

§ 7. Die Rückzahlung der ausgeloosten Theil⸗ schuldverschreibungen mit dem Zuschlage von 5 % erfolgt gegen deren Auslieferung bei den genannten Zahlstellen.

§ 8. In allen die Theilschuldverschreibungen, namentlich deren Verzinsung, Kündigung und Tilgung betreffenden Angelegenheiten genügt die Bekannrt⸗ machung im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

§ 9. Die gemäß § 6 ausgeloosten und getilgten Tbeilschulbverschreibungen sind zu vernichten. Ueber den Hergang ist eine öffentliche Urkunde aufzunehmen.

§ 10. Die durch Giro legitimierten Inhaber der einzelnen Theilschuldverschreibungen können ihre Rechte aus denselben gegen die Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin selbständig geltend machen.

Die Deutsche Bank wird den Inhabern aus den Thbeilschuldverschreibungen nicht verhaftet.

§ 11. Bis zur völligen Rückzahlung dieser An⸗ leihe dürfen weitere Theilschuldverschreibungen nicht mit besseren Rechten auf das Vermögen der Gesell⸗ schaft, als sie der gege wärtigen Anleihe zustehen, ausgegeben werden.

Die planmäßige Tilgung der Anleihe erfolgt in 79 Jahren vom 1. Oktober 1907 ahb bis ein⸗

schließlich 1. Oktober 1985.

Ausgelooste Theilschuldverschreibungen verjähren in 30 Jahren vom 31. De⸗

zember desjenigen Jahres ab gerechnet, in welchem sie ausgeloost worden sind. Die Rückzahlung der verloosten oder gekündigten Theilschuldverschreibungen, sowie die Auszahlung

r jeweilig

gen Kupons erfolgt, außer bei der Gesellschaftskasse, bei der Deutschen Bank und deren Filtalen,

Berliner Handels⸗Gesellschaft, E16 Mitteldeutschen Creditbank in Berlin und An diesen Stellen erfolgt auch die kostenfreie Ausgabe neuer

rankfurt a. M. 8 insscheine.

Bei den für Bahnzwecke erworbenen Grundstücken mußten bis zum 31. Dezember 1898 folgende

Hypotheken mitübernommen werden: P˙47 147 800,—, kündbar am 30

Juni 1904,

1. April 1904,

. Oktober 1905, . Oktober 1899, . Oktober 1900,

75E805,— Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

. Oktober 1900,

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt in 8*⸗ der gesetzlichen Vorschriften und nach kauf⸗

nnischen Grundsätzen.

Von dem Inventurwerthe der

mmobilien und Mobilien, welche dauernd zum

Geschäftsbetriebe der Gesellschaft bestimmt sind, werden, der Abnutzung entsprechend, Beträge in Abzug

8 deren Höhe der Aufsichtsrath festsetzt. Statt dieser Abschreibungen kann auch onds festgesetzt werden, dessen Dotierung ebenfalls der Aufsichtsrath bestimmt. Außerdem sind entsprechende Beträge unter Berücksichtigung der Dauer und der Modalitäten der betreffenden Genehmigungen einem für

ein Erneuerungs⸗

das Bahnkörper⸗Konto zu bildenden Amortisations⸗Fonds zu überweisen.

Der aus der festgestellten Bilanz sich ergebende Ueberschuß sämmtlicher Aktiva über sämmtliche Hafsiva bildet den Reingewinn der Gesellschaft. Aus demselben werden vorweg 5 % zu einem zu bildenden

eservefonds entnommen, sodann erhalten die Aktionäre bis zu 4 % Dividende.

Von dem dann ver⸗

bleibenden Betrage gehen bis 7 % an den Aufsichtsrath als Tantiéme, und der Rest wird als Super⸗ ividende vertheilt, falls die Generalversammlung nicht anderweitig, z. B. behufs Bildung von Speutal⸗

erven, darüber verfügt. von 10 % des Grundkapitals erreicht hat.

minderung ift der Reservef ds n

Die Ueberweisungen an den Reservefonds hören auf, sobald derselbe die Höhe alsd Der für den Reservefonds bestimmte Gewinnantheil gelangt alsdann nach Maßgabe der vorstehenden Hehneenn0— zur Vertheilung,

und nur im Falle der Ver⸗ en wieder zu ergänzen.

ö“

mmu

Sa mindestens 19 Tage vor dem anberaumten Termine, 1 versammlung nicht mitgerechnet, in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht sein.

Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger und werden durch diese 11“ als

in gesetzlicher Weise erfolgt beurkundet. 3 8 vom Aussichtsrath zu bestimmenden Blätter veröffentlichen, worunter sich jedenfalls noch mindestens eine

Die Berufung der Geueralversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Bekanntmachun den Tag der Veröffentlichung und der Genera

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch einmalige Anzeige im Deutschen

Die Gesellschaft wird außerdem Bekanntmachungen dur die Berliner Zeitung befinden muß, ohne daß jedoch von der Publikation in diesen Blättern die Rechtsgültig⸗ keit der Bekanntmachung abhängt. 3 Mitalled Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung zu wählende

itgliedern. 1 8 Zur Zeit bilden den Aussichtsrath die Herren: Staatsminister a. D. Arthur Hobrecht, Excellenz Vorsitzender; Max Steinthal, Direktor der Deutschen Bank, stellvertr. Vorsitzender; Justizrath Dr. Adol Braun, Direktor der Deutschen Hypothekenbank; Karl Schrader, Eisenbahn⸗Direktor a. D.; Regierungs⸗ Baumeister a. D. Heinrich Schwieger, Direktor der Firma Siemens & Halske Aktiengesesellschaft; Wilhelm von Siemens, sämmtlich in Berlin. 1 8 Der Vorstand besteht aus einem Direktor oder mehreren Direktoren, welche vom Aufsichtsrath zu notariellem Protokoll ernannt werden. Gegenwärtig bildet den Vorstand: Herr Regierungs⸗Baumeister a. D. Paul Wittig. 88 Die Bilanz per 31. Dezember 1898 lautet wie folgt:

Activa. Bilauz. Passiva.

. [12 500 000 792 800 500 000

4 . 2 363 70]1 1) Aktien⸗Kapital 8 2) Hypotheken. Bankguthaben .ℳ 2 760 849,22 8 3) Bauzinsen (pro 1898) Diverse Debitoren .„ 1 201 942,73 Uakosten von der Akt.⸗Ges. 4“X“ Siemens & Halske über⸗ nommen, laut Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto. 1 SBam... 4) Grunderwerb und Gebäude 5) Kautionen 6“ 6) Inventar. 6

1) K 9 Kilaß.

““ 111“ 25 648.49 ] 3 988 440/ 44 3 437 86957 6 261 689/54 100 436,75 2S 13 792 800 13 792 800 Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto per 31. Dezember 1898 lautet wie folgt Debet. Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto.

Credit.

bbbeeee hiervon auf Bau⸗Konto über⸗ tragen . 264 650,45 hiervon auf Diverse 25 648.49

290 298,94

290 298

An Zinsen⸗Konto: an die Aktionäre zu zahlende Bauzinsen 500 000,— hiervon ab Ein⸗ nahmen 235 349 55

Unkosten⸗Konto

264 650 45 25 648,49

290 298 94

Berlin, im Juni 1899. Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin.

Auf Grund vorstehenden Prospekt .“ wwn. . 12500 000 4 9% Theilschuldverschreibungen er Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin

(rückzahlbar mit 105 %, nehen und Kündigung bis 1907 ausgeschlossen) zum Handel an hiesiger Börse zugelassen. Wir legen bierdurch einen Theilbetrag von

nom. 5 000 000

4 % ige, mit 105 % vom Jahre 1907 ab rückzahlbare Theilschuldverschreibungen

der Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen bei der Deutschen Bank G kbei der Berliner Handels⸗Gesellschaft bei der Mitteldeutschen Creditbank bei der Bergisch Märkischen Bank in Elberfeld u Düsseldorf, Köln und Bonn, bei dem Schlesischen Bankverein in Breslau, 2. 2 EEE“ Neesen enr 8 ei der Frankfurter Filiale der Deutschen Ban ; bei der Mitteldeutschen Creditbank in Frankfurt a. M 1 bei der Depositen⸗Casse der bgsen Bank in Dresden, Dresden unter nachstehenden Bedingungen zur Zeichnung au 1) Die Zeichnung findet auf Grund des beigefügten Anmeldeformulars am Montag, den 29. Januar d. Js. Früherer Schluß der

während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden statt. Zeichnung bleibt dem Ermessen jeder einzelnen Stelle vorbehalten.

2) Der Zeichnungspreis beträgt 100 ¼ %, zuzüglich 4 % Stückzinsen vom 1. Oktober 1899 ab bis zum Abnahmetage.

3) Bei der Zeichnung ist auf Verlangen der Zeichnungsstelle eine Kaution von 5 % des ge⸗ zeichneten Betrages in Baar oder in börsengängigen, von der betreffenden Stelle für zulässig erachteten Papieren zu hinterlegen.

4) Jeder Zeichner wird sobald als . nach Schluß der Zeichnung schriftlich benachrichtigt,

ob und in welchem Umfange seine Anmeldung Berücksichtigung gefunden hat. 5, Die Abnahme der zugetheilten Stücke hat gegen Zahlung des Preises (vergl. Nr. 2) vom 1. bis spätestens den 15. Februar d. Js. zu erfolgen.

Berlin⸗. im Januar 1900. 8 Deutsche Bank. Berliner Handels⸗Gesellschaft.

Mitteldeutsche Creditbank.

in Berlin,

118870 Bilanz der Dortmunder Union⸗Brauerei Activa. ver 30. September 1899.

Grundstücke 388 108 94 Aktien⸗Kapital. Gebäude .. 837 288 60 ꝑReservefonds Maschinen und Kühlanlage 245 344 73%% Dividende aus 1897/98 Fehbilter und Utensilien - 5 8 do. 1898/99

efäße

Delkredere 22 *

Se. 12 Spezial⸗Reserve .. . ....

v 1 60 223 50 Reserve für auswärtige —— .

Biertransportwagen . . . . 50 1 8 Auswärtige Besitzungen, Wirthschafts⸗ 5 891 und Arbeiter⸗Unterstützungs⸗

Sehenr Tantiömen. Debitoren Verlust und ab Kreditoren

Kassa und Wechsel.

1“ do. des Beamten⸗ und Arbeiter⸗ Unterstützungs⸗Fondds..

Versicherungsprämien

Passiva.

3 000 000 300 000 541 458

60 000 170 000 20 000

109 840

1 458,— 540 000,—

634 63201] 550 558 25 460 72677

153 904 27 605 38212

97 280— 8 309 15

4 316 451 15 Der Aufsichtsrath.

Th. Schulze⸗Dellwig. A. Randebrock. D. Rosenberg. Emil Paderstein. Dr. Brügman.

Verlust- und Gewinn-⸗Konto.

598 415,46 137 688 69

Credit.

Betriebs⸗Unkosten, Reparaturen 39 492 24 Erneuerungen

Heizung und Kühlung rachten

Steuern,

Abschreibungen

Dividende und Tantibmen.

Vortrag auf neue Rechnung

Gewinn und Verlusf. Bier und Träaber

384 773 8 Zinsen und Retourwechsel..

80 740/8. 390 613 466 715 232 14809 630 824 24 328

(1850 144

1850 144 70

1 743 099147 67 557 99