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mweeisung an die Landespolizeibehörde erkannt werden.“
Abg. Bebel (Soz.) führt aus: Seine Partei sei der Ueber⸗ zeugung, wat sie hier beantrage, sei gerade vom Standpunkt der Sittlichkeit zu verantworten. Eine Handlung, möge sie noch so un⸗ ssttlich sein, könne deshalb nicht gleich als Verbrechen unlifiziert werden, wenn einer der dabei Betheiligten etwas nur gedu det habe. Wolle man die Sache nicht nach dem Antrage annehmen. so stelle man die Duldung unter Strafe, aber nicht unter die so schwere Strafe von Zachthaus bis zu fünf Jahren. In diesem Falle müßte nicht Duldung, sondern eine Handlung vorliegen. Redner behauptet, daß der Wortlaut der Vorlage unter einem höheren sittlichen Gesichtspunkte weit ab von der Gerechtigkeit liege, die sie anzustreben behaupte. Könne der ganze § 181 nicht beseitigt werden, so müßten die Worte „des Ehemanns zur Ehefrau“, welche bisher nicht darin gestanden hätten, wieder herausgebracht werden. Der Abg Stöcker und seine Gesinnungsgenossen wollten die Themänner treffen, welche ihre Frau aus Eigennutz verkuppeln. Was man treffen wolle, werde durch das Gesetz schon getroffen; was hier thatsächlich getroffen werde, sei ein Nonsens, der nicht getroffen werden könne. Es würde aber die schwere Gefahr heraufbeschworen, daß die unschuldig verdächtigte Ehefrau noch ohnmächtiger und hülfloser gemacht würde, als es schon jetzt der Fall sei. Vom Standpunkt der Sittlichkeit müßte auch gerade der sozialdemokratische Antrag wegen der Verlobten angenommen werden. Das Zentrum erfreue sich doch eines so großen Einflusses auf seine Beichrkinder; trotzdem habe es jenen Zustand, gegen den die Kommissionsbeschlüsse gerichtet seien, nicht besettigt oder an demselben auch nur das Geringste geändert. Es werde leider in weiten Kreisen Deutschlands, besonders in Süddeutschland, aber auch in Hannover und sonst, die Sitte nach wie vor beobachtet, daß Verlobte sich nicht heirathen, bevor sie sich geschlechtlich vermischt hätten. Er erinnere nur an das sogenannte „Fensterln“. Die Strafbestimmung werde auf
jeden Fall ein Schlag ins Wasser sein.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs⸗Justizamt von Lenthe: Die Bestrafung der „Duldung“, welche nach dem Vorredner keine selbständige strafbare Handlung darstellen soll, ist längst geltendes Recht; es soll jetzt lediglich den Personen, welche straf⸗ fällig sein sollen, noch der Ehemann hinzugefügt werden. Mit dieser Erweiterung kehren wir nur zu dem früheren preußischen Recht zurück.
Abg. Dr. Stockmann (Rp.) spricht sich für die Kommissionsfassung aus; in der Kommission hätte ja auch die Sozialdemokratie ihren
Antrag wegen der Verlobten schließlich zurückgezogen.
Abg. Dr. Rintelen (Zentr.): Es sollen ja nicht die Verlobten, sondern die Eltern, die dem vorehelichen Verkehr Vorschub leisten, getroffen werden. In dem Punkte der qualifizierten Kuppelei erkenne ich aber überhaupt keine Veranlassung an, mildernde Umstände zuzu⸗
lassen, und ich werde daher gegen diesen Absatz stimmen.
Abg. Dr. Eschee(nl.) giebt ebenfalls der Kommissionsfassung den
Vorzug.
Abg. Bebel: Volkssitten könne man durch Strafgesetze nie und nimmer aus der Welt schaffen. Den Abg. Stöcker weist Redner auf das Strafgesetzbuch hin, welches Diebstahl zwischen Ehegatten, zwischen
Eltern und Kindern ausdrücklich für straflos erkläre. Zwischen dem
Verhalten der Sozialdemokraten in der Kommission und im Plenum
bestehe kein Wideripruch; in allen Fraktiogen bestehe die Praxis, daß
die Fraktion an die Abstimmung ihrer Kommissionsmitglieder nicht gebunden sei, die Sozialdemokraten seien aber nicht einmal in diese
Lage gekommen, denn ihre Anträge seien in der Kommission abgelehnt. Abg. Roeren: Letzteres trifft nicht zu; die Anträge wegen des Ehemanns und der Verlobten sind in der Kommission zurückgezogen worden. Die gehörnten Ehemänner wünschen, kennen und wissen den Unzuchtsbetrieb der Ehefrau nicht; hier sollen nur diejenigen bestraft werden, die ihn kennen, wünschen und befördern. Die Befürchtungen des Herrn Bebel sind also unbegründet. Wenn Herr Bebel mit seinem Hinweis auf die höheren Klassen Recht hätte, so müßte es ibn doch wundern, daß gerade zahlreiche Mitglieder dieser höheren Klassen hier im Begriff sind, eine solche Strafbestimmung zu votieren. Abg. Stadthagen hält gegenüber den Abgg Stöcker und Roeren seine Ausführungen aufrecht. Er weist auf die gestrigen Ver⸗ handlungen hin, welche über die Mißstände im Mansfelder Revier Licht verbreitet und unter andern auch über die sittlichen Qualitäten der Obersteiger Enthüllungen gebracht hätten. Der sozialdemokratische Antrag stelle weit schärfer das sittliche Verbrechen, was wirklich straf⸗ bar sei, unter Strafe als die Vorlage. Unter Ablehnung aller Anträge wird § 181 unverändert angenommen. 181 a führt in das Strafgesetzbuch neu den Begriff des Zuhälters ein. Der Paragraph lautet nach den Kommissions⸗ beschlüssen: „Eine männliche Person, welche von einer Frauensperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen rwerbes ganz oder theilweise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen Frauensperson gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist (Zuhälter), wird mit Ge⸗ fängniß nicht unter einem Monat bestraft. 2 Ist der Zuhälter der Ehemann der Frauensperson, oder hat der Zuhälter die Frauensperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohung zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes angehalten, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre ein. 8 Nebzen der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht sowie auf Ueber⸗
Die Abgg. Himburg und Genossen wollen im Fall des zweiten Absatzes „Zuchthaus bis zu fünf Jahren“ an⸗ gedroht und im Fall der Annahme dieses Antrags im dritten Absatz statt „Gefängnißstrafe“ „Freiheitsstrafe“ gesetzt wissen.
Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen die Streichung des § 181 a eventuell die Ersetzung des Worts „Frauensperson“ durch „weibliche Person“ und die Streichung der Worte im ersten Absatz „oder sonst förderlich ist“.
Abg. Himburg befürwortet seinen Antrag unter Hinweis auf die ganz besondere Schamlosigkeit und Gemeinheit, die darin liege, daß der Zuhälter mit der von ihm auszubeutenden Frauensperson die Ehe eingehe. Dagegen müsse mit Zuchthaus vorgegangen werden.
Abg. Stadthagen sieht keine Nothwendigkeit, den Zuhälter als solchen auch noch extra zum Subjekt der Bestrafung zu machen. Die Bestimmung sei viel zu dehnbar. Strafbar für die von ihm begangenen Strafthaten sei ja der Zuhälter schon jetzt oder werde es durch andere Paragraphen dieser Votclage. Andererseits stehe doch fest, daß die Polizet sich in den Kreisen der Zuhälter Vigilanten halte, die in jedem Falle straflos ausgingen. Die Zuhälter seien eine ganz moderne Er⸗ scheinung, sie seien das Korrelat zu der kontrolierten Prostitution, zu der Einrichtung der „Sittenmädchen“, der Sittenpollzei Die ver⸗ kehrten polizeilichen Maßnahmen gegen die Zuhälter hätten die Zu⸗ vr. zu äZxö “ die Ausbeutung er armen Mädchen, die ihnen auf Gnade und Ungnade ausgeliefer seien, auf den höchsten Gipfel getrieben habe. 8 1
Wirkicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. von Tischendorf spricht sich gegen beide Anträge aus, desgl. die Abgg. Roeren (Zentr.) und Dr. Hieber (nl.).
Abg. Bargmann (fr. Volksp.) halt es für zweifelhaft, ob die Definition des Begriffs „Zuhälter“ richtig getroffen sei, ugd kündigt für die dritte Lesung den Abänderungsantrag seiner Partei an.
Abg. Dr. Hoeffel (Rp.) glaubt, daß man auf diesem Gebiete mit dem Prinzip des laisser faire, laisser aller nicht auskomme. „Abg. Stadthagen fürchtet, daß die Zuhälter, welche als Vigilanten im Dienste der Polizei stehen, durch das Gesetz garnicht getroffen würden. Man führe erst einen richtigen Arbeiterschutz ein und gabe so die Quellen des Zuhälterthums ab, dann sei es Zeit, es in dieser Weise zu bestrafen.
§ 181 a wird unter Ablehnung der sozialdemokratischen
180 und 181 a auf die Vermiethung von Wohnungen — sonen keine Anwendung finden, welche gewerbs⸗ mäßig Unzucht treiben, sofern damit nicht eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbs der Mietherin verbunden ist. Die Kommission hat diesen Paragraphen abgelehnt.
g nimmt die Regierungsvorlage wieder auf und beantragt eventuell die Schlußworte so zu fassen: Miethzins und die Vergütung für sonstige des Ueblichen nicht überschreiten.“ die Besitzer der Häuser und Wo vorgegangen werde, obwohl die an sich nicht verboten sei und sogar besteuert und dürfe nicht anfrecht erhalten werden.
durch solche Maßregeln nicht ausgerottet worden, das zeige die Ge⸗ In den Seestädten drücke die Polizei denn auch in Hamburg, und das sei begreiflich, man das Elend der jugendlichen weiblichen P könne. Wo keine Bordelle existieren, zeige die Statistik, daß die Krankheits⸗ und Sterblichkeitsziffer schrecklich sei. Man müsse ver⸗ suchen, die Prostitution wenigstens möglichst unschädlich zu machen. Die Ausbreitung der Toleranzhäuser sei unerträglich; die armen Mädchen könnten sich sast nie frei machen. Dagegen sollte man ein⸗
Frauensper
Abg. Beckh⸗Cobur „Sofern der en das Maß lige Zustand, daß gegen in denen Prostituierte wohnen, Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht sei unhaltbar Die Prostitution sei
Beschaffung
Auge zu, z. B. ersonen nicht heben
Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen außerdem folg
enden Zusatz: lizei ist nicht berechtigt, anzuordnen, daß Personen, nur in bestimmten Stadt⸗ Wohnungen Wohnung
welche gewerbsmäßige Unzucht treiben, Wohnhäusern
Abg. Henning (d. kons.) glaubt, Beckh nur theoretisch begründet seien. Prostituierte in Berlin unbehelligt. Da die Prostitution mit dem Verbrecherthum in engster Verbindung stehe, so müsse sie besonders ch die Sitten⸗Kri minalpolizei beobachtet werden, wie dies he. Die Regierungsvorlage setze an die Stelle der Toleranz in gewissem Sinne einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Was ein anständiges Haus
solchen Hause müßten sich mit Revolvern bewaffnen. nommen, so könnte der Wirth jene Familien ohne aus seinem Hause entfernen, und die anständigen Geschäftsleute würden Bordelle hätten keinen Zweck, da sie die Straßenprostitution nicht beseitigten. Es gebe auch kein gesetzliches Mittel, die Mädchen in n. Das habe das Königliche Polizei⸗Prä⸗ sidium von Berlin ausdrücklich anerkannt. Es würde ein Widerspruch sein, an einer Stelle das Zuhälterthum mit dem Gesetz zu treffen und an einer anderen Stelle es gewissermaßen freizulassen. Die Wohnungsfrage würde an einem anderen Orte zu regeln sein.
Abg. Dr. Hieber spricht sich für den Antrag Beckh aus. Die Pro⸗ stitut on lasse sich nicht gewaltsam unterdrücken, wie die Gesetzgebung Maria Theresia's beweise; sie könnte leicht auf die Straße und in ‚ In München bestehe jetzt schon die Abneigung, an alleinstehende Frauen und Mädchen zu vermiethen. Das Zentrum habe in seinem § 180 auf die praktischen Verhältnisse ebenso Rücksicht genommen, wie es die Regierungsvorlage gethan habe. Wo eine Belästigung durch die Prostitution vorkomme, sei heute schon eine Exmission ohne Weiteres zulässig.
Abg. Roeren meint, daß § 181b zu einer Lokalisierung und Kasernierung der Prostitution führen müsse. ch deshalb, weil der Paragraph die Vorschubleistung der Prostitution auch in der Form des Vermiethens straflos lasse und die Gründung von Winkelbordellen zur Folge haben würde. nahme des § 181b in dem Zentrumsantrag sei nur aus taktischen Gründen erfolgt, bevor die reichsgerichtliche Eatscheidung bekannt sei, wonach die gewinnsüchtige Vermiethung an notorische Prostituierte als Kuppelei zu betrachten sei. Die Aufsicht der Polizei würde noch laxer werden, wenn dieser Para Abg. Bebel glaubt ebenfalls, daß die sierung und Kasernierung lossteuere, und die nationalli komme mit ihrer Abstimmung zu § 181 a in Widerspruch, wenn sie Geradezu unbegreiflich sei es, daß das Polizei⸗Präsidium mit den vereinigten Kirchengemeinden die Prosti⸗ tuierten obdachlos machen und den Verbrechern in die Arme treiben Wer keine Toleranzhäuser wolle, Arbeitergegenden zu fiaden sein würden, müsse für den sozialdemokra⸗ Redner zieht schließlich seinen Antrag zu
daß die Bedenken des Abg. Thatsächlich wohnten 50 000.
thatsächlich geschebe.
eine Kupplerfamilie anständigen Frauen
Würde der § 181b ange⸗ Kündigung nicht
in Bordellen festzuhalten.
die Familie gedrängt werden.
Desbalb sei er dagegen
raph bestehen bliebe.
Regierung auf eine Lokali⸗
erale Partei
den Antrag Beckh annehme.
die naturgemäß in den
tischen Antrag stimmen. Gunsten des Antrags Beckh zurück.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Ich brauche wohl kaum zu bestätigen, daß die verbündeten Regierungen trotz der Kommissionsbeschlüsse noch auf dem Standpunkt der Vorlage stehen und den Herren dankbar sind, die die Sache noch einmal hier ausführlich zur Diskussion gebracht haben, indem sie den förmlichen Antrag auf Wiederherstellung der Re⸗ Ich kann auch nicht sagen, daß die Einwendungen, die gegen den Entwurf der Regierung zu Gunsten des Kommissionsvorschlags hier dem Hause gemacht worden sind, auf mich einen erhéblichen Eindruck hervorgerufen hätten. Es sind im wesentlichen Schreckbilder, die Ihnen hier vorgezeigt werden, um Konsequenzen an die Bestimmung der Regierungsvorlage anzuknüpfen, die diese Vorlage weder nach der Absicht der Regierung haben soll noch auch, wenn sie angenommen werden sollte, haben wird. Der Herr Abg. Roeren hat hier mit Bestimmtheit behauptet, der § 181 b werde zur Lokalisierung der Prostitution führen, ja er müsse dahin Diese Behauptung ist auch in der Kommission wiederholt aus⸗ ist dafür nicht erbracht worden, und auch der Herr Abgeordnete hat hier die Behauptung zwar mit großer Bestimmtheit wiederholt, aber er hat sich auch darauf be⸗ schränkt, sie zu wiederholen, und eine Darlegung, weshalb sich diese Folgen an die Vorlage knüpfen sollen, hat er nicht gegeben. Der Herr Abg. Roeren hat ferner und mit großer daß der Vorschlag der Ausbeutung des unsittlichen Gewerbes durch die Vermiether von Wohnungen führen müsse. Auch dafür hat und ich habe mich gefragt, wie man eine solche Behauptung aufstellen kann angesichts einer Fassung der die ausdrücklich jede Ausbeutungsmöglichkeit ausschließt, indem nach ihr mit irgend einer Ausbeutung des unsittlichen Ge⸗ werbes die Straflosigkeit hinfällig wird, indem sie nicht nur in dem Um⸗ Genossen und
Meine Herren!
gierungsvorlage einbrachten.
gesprochen worden. Irgend ein Beweis
Entschiedenheit hervorgehoben,
er Gründe nicht angeführt;
weiteren Umfange verhindern will, daß größere üblichen Forderungen an die Mietherinnen gestellt werden
daß für die Wohnung
als die gemein⸗ für irgend eine Handreichung oder Be⸗ schaffung, die von seiten des Vermiethers den betreffenden Frauens⸗ personen gewährt werden, mehr als das Uebliche genommen wird, daß in keiner Weise irgend eine Handlung von den Vermiethern vor⸗ genommen werden darf, die zur Ausbeutung der Frauenzimmer führen Wenn das die Bestimmung des Entwurfs sagt, so begreife ich nicht, wie hier mit solcher Bestimmtheit und ohne Gründe die Behauptung aufgestellt werden kann, die Vorschrift der Regierungsvorlage müsse
Anträge und des Antrags Himburg unverändert angenommen. Nach § 181 b der Regierungsvorlage sollen die Porschriften
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dazu führen, sie kann nicht dazu führen, denn sobald eine solche Aus⸗ beutung damit verbunden sein würde, würde sofort die Anwendbarkeit
gierungsvorlage zur Etablierung von Winkelbordellen führen würde.
Getränke verkauft, sich eine Anzahl Zimmer zu dieser Restaurations⸗
diese Frauenspersonen besuchen, Speisen und Getränke verabreicht. Das ist ein Thatbestand, der sich mit den Voraussetzungen der Re⸗
dazu greift, ein Wirthschaftsgewerbe zu betreiben, um dieses Gewerbe zu benutzen für die Anlockung der Leute die seine Mietherinnen besuchen, um so von ihnen einen Verzehr an Speisen und Getränken zu erzielen — in dem Augenblick tritt eine Ausbeutung des unsittlichen Gewerbes ein und die Bestrafung des Thäters würde auch unter der Herrschaft der Regierungsvorlage ge⸗ boten sein, es wäre denn, daß der Wirth, was schwerlich vorkommen
mehr von Bordellwirthschaft sprechen können. Das fällt nicht unter den Begriff. Wenn Sie sich von derartigen Ausmalungen nicht einschüchtern lassen, sondern den Paragraph nehmen, wie er Ihnen hier vorgelegt ist, wonach es sich um nichts Anderes handelt, als um die Gewährung von Wohnungen, mit der Maßgabe, daß der Vermiether niemals
mitteln oder sonstigen Gegenständen von der Mietherin entnehmen
die Vorlage die Bedenken nicht rechtfertigt, die hier daran geknüpft worden sind.
Fassen Sie doch mal den Gedanken der Regierung in die ein⸗ fachsten Worte. Was will die Vorlage? Sie sagt nichts Anderes, als: wer an eine Dirne ein Zimmer vermiethet, ohne für dieses Zimmer an Miethzins und Nebenforderungen mehr zu nehmen, als sonst im Leben dafür genommen werden würde, soll wegen Kuppelei nicht strafbar sein. Das ist der Inhalt des Paragraphen. (Zurufe.) Nun, meine Herren, einen solchen Satz, glaube ich, würde eigentlich jedermann selbstverständlich finden. Weshalb ist es dennoch nöthig, die Bestimmung aufzunehmen? Wir sind doch wohl alle darin ein⸗ verstanden, daß man die Frauenspersonen auf die Straße nicht setzen kann, daß man diesen bedauernswerthen Menschen doch irgend eine Möglichkeit gegenüber einem strengen Gesetz erhalten muß, ein menschenwürdiges Obdach zu finden. Das wird durch die Streichung des Vorschlags der Regierung nach der Intention des Herrn Abg. Roeren unmöglich gemacht. (Zurufe in der Mitte.) Wir aber wollen nichts Anderes als das! Nichts Anderes als diesen Personen die Möglichkeit zu sichern, ein Obdach zu finden, beabsichtigt die Vorlage, sie mußte es aussprechen, weil der Wortlaut des Gesetzes eine entgegengesetzte Aus⸗ legung zuläßt.
Der Herr Abg. Roeren sagt: es wird damit neues Recht geschaffen. In gewissem Sinne ist das wahr. Es wird damit einer Auslegung der Bestimmungen des bestehenden Rechts, wie sie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts neuerdings in konstanter Praxis zu Tage getreten ist, entgegengetreten. Es mnß dies geschehen, weil infolge dieser Rechtsprechuug nicht nur in vielen Fällen — ich muß dem Herrn Abg. Bebel darin Recht geben — eine Bestrafung eingetreten ist, in denen bei dem Vermiether die Absicht, die Unzucht zu fördern, in keiner Weise vorlag, sondern weil auch infolge dieser gerichtlichen Praxis in weiterem Umfange bei den Hausbesitzern und Wohnungs⸗ vermiethern eine Unruhe und Unsicherheit darüber entstanden ist, an wen vermiethet werden darf und an wen nicht. Niemals, meine Herren, wären wir zu dem Gedanken gekommen, Ihnen einen solchen Vorschlag zu machen, wenn nicht die Rechtsprechung des Reichsgerichts dem bestehenden Rechte eine Auslegung gegeben hätte, die mit den Realitäten des Lebens sich nicht verträgt. Ich mache daraus dem Reichsgericht keinen Vorwurf. Es mag becechtigt sein, das bestehende Gesetz so auszulegen, aber ich behaupte, daß diese Auslegung und ihre Verwerthung in der gericht⸗ lichen Praxis, je weiter sie durchgreift, umsomehr zu unhaltbaren Zuständen führen muß. Das haben auch die Herren Abgg. Beckh und Genossen und die Herren Albrecht und Genossen anerkannt.
Meine Herren, wenn man den Standpunkt des Herrn Abg. Roeren und seiner Gesinnungsgenossen streng und konsequent durch⸗ führt, kommt man dahin, daß diese Frauenspersonen eine Wohnung überhaupt nicht mehr bekommen können, denn niemand darf ihnen, sobald er nur weiß, daß in dem Zimmer ein unsittlicher Verkehr statt⸗ finden wird, ein Zimmer vermiethen; er muß die Mietherin sofort hinauswerfen, sobald er von dem Verkehr erfährt, und wo bleiben die Personen dann? Sie werden in allerlei Schlupfwinkel vertrieben, sie sinken tiefer und tiefer, der moralische Standpunkt der Un⸗ glücklichen wird immer mißlicher, die Möglichkeit einer Rück⸗ kehr in die Bahn des ordentlichen Lebens immer mehr erschwert. Und, meine Herren, wie wird dann die Sache für die Polizei⸗ behörden sich gestalten? In der Kommission ist der Standpunkt vertreten worden, man müsse klare Verhältnisse hier schaffen, um auch für die Polizeibehörde ganz sichere Direktiven gegenüber diesem Treiben zu haben. Nein, meine Herren, der Zustand, den Sie schaffen oder konservieren wollen, wird der Polizeibehörde gerade diese Direktiven nicht gewähren, denn die Be⸗ hörden werden immer zwischen den Anforderungen des wirk⸗ lichen Lebens, wie es sich mal unerbittlich geltend macht, und den formellen Vorschriften des Gesetzes, die damit im Wider⸗ spruch stehen, zu wählen haben, und das ist eine Lage, in die Sie die Behörden niemals bringen sollen, denn die Behörden verlieren dabei ihre Autorität. Die verbündeten Regierungen haben doch wahr⸗ lich nicht das Interesse, irgend etwas zu schaffen, was der Entwickelung dieses unsittlichen Gewerbes Vorschub leisten kann. Ich kann Sie nur dringend bitten, lassen Sie die Bedenken, die hier im Hause Ihnen vorgeführt worden sind, nicht zu sehr auf sich einwirken; ich bin überzeugt, daß die Wirklichkeit sie nicht bestätigen wird, und daß die Zustände bessere werden, als sie bisher gewesen sind. Nehmen Sie den Vorschlag des Herrn Abg. Beckh und Genossen an, meine Herren.
Darf ich mir dann noch einige Worte gestatten zu den Anträgen der Herren Albrecht und Genossen, die in zweiter Reihe stehen? Die Herren wollen die Bestimmung der Re⸗
zur Ausbeutung des unsittlichen Gewerbes führen. Sie muß nich
gierungsvorlage und des Prinzipalantrages der Herren Beckh
der Vorschrift entfallen und der Strafrichter eingreifen. Der Herr Abg. Roeren hat weiter ausgeführt, daß die Annahme der Re⸗
Er hat Ihnen das Bild ausgemalt, wie ein Wirth, der Speisen und lokalität miethen wird, in diesen Zimmern eine Anzahl solcher
Frauenspersonen miethweise unterbringt und dann den Gästen, die
gierungsvorlage in keiner Weise deckt. Sobald der Vermiether
wird, seine Speisen und Getränke in ganz üblicher Weise, wie m jeder anderen Wirthschaft, vertreibt; dann werden Sie aber nicht
mehr, als üblich ist, für irgend eine Gewährung an Raum, Nahrungs.
darf, dann, glaube ich, wird Ihnen die Praxis später beweisen, daß
3
ud Genossen, wonach es verboten ist, daß eine Ausbeutung des unsittlichen Gewerbes stattfinbet, dahin ändern, daß es verboten ist, den Frauenspersonen Getränke und sonstige Sachen sowie die Woh⸗ nung zu unmäßigen Preisen zur Verfügung zu stellen. Meine Herren, ich weiß nicht, ob die Herren sich klar darüber geworden sind, daß sie mit ihrem Antrage den Schuͤtz, den die Regierungsvorlage den Frauenspersonen gegenüber den Vermiethern gewähren will, ver⸗ mindern und nicht verstärken. Denn wenn dasjenige angenommen wird, was die Herren beantragen, würde es den Vermiethern beispiels⸗ weise nicht benommen sein, ihre Mietherin zu zwingen, gewisse Sachen, die die Mietherinnen eigentlich gar nicht brauchen, ihnen abzunehmen und durch den starken Absatz dieser Artikel, wenn auch zu landläufigem Preise, einen erheblichen Gewinn zu erzielen. Wenn Sie sich den Fall denken, daß eine Mietherin gezwungen werden könnte, in großem Umfange Putz oder geistige Getränke von dem Vermiether zu entnehmen, obwohl sie keine Ver⸗ wendung dafür hat, so werden Sie zugeben, daß das ein Mißbrauch des Vermiethers gegenüber den Mietherinnen ist, den die Regierungsvorlage verhindert, den der Vorschlag der Herren Abzeordneten Beckh und Albrecht aber nicht verhindert. Ich sollte meinen, gerade vom Standpunkt der Herren aus, die doch das Interesse der hilflosen Personen hier schützen wollen, ist es richtiger, den Vorschlag der Regierung anzunehmen und nicht den Vorschlag, der in diesen Amendements enthalten ist.
Was dann, meine Herren, den Antrag der Herren Albrecht und Genossen betrifft, der Polizeibehörde das bisherige Recht zu nehmen, in gewissen Grenzen eine Lokalisterung der Prostitution dann eintreten zu lassen, wenn Rücksichten auf die Gesundheit oder auf den öffent⸗ lichen Anstand oder auf die öffentliche Ordnung darauf hinweisen, die fraglichen Frauenspersonen also von dem Wohnen in gewissen Straßen, auch von dem Verkehr in gewissen Straßen fern zu halten, so brauche ich kaum hervorzuheben, daß das ein Recht ist, das der Polizei niemals genommen werden kann, denn damit würde die Ordnungs⸗ Polizei allen Einfluß auf die Erhaltung eines angemessenen Verkehrs innerhalb der Prostitution preisgeben. Es ist ganz unrichtig, wenn der Herr Abg. Bebel vorhin der Besorgniß Ausdruck gab, als wenn man die Prostitution mit Hilfe dieser polizeilichen Befugnisse in die ärmeren Stadtviertel verweisen wolle. Nichts liegt der Regierung ferner, als einen solchen Zustand zu begünstigen. Schon das Inter⸗ esse, das wir vor allen Dingen haben müssen, die Kinder vor der Berührung mit den Elementen der Prostitution zu schützen, muß uns davon abhalten, vorzugsweise in die ärmeren Stadtviertel die Prostitution hineinzudrängen. Die Polizeibehörde wird sich immer nur von dem Gesichtspunkte leiten lassen können, auf solche Straßen den fraglichen Verkehr zu beschränken, in welchen nur ein geringer Passantenverkehr besteht, in denen also die Gefahr, daß der anständige Verkehr, insbesondere auch Kinder mit diesem Treiben in Verbindung kommt, auf das geringste Maß reduziert wird. Es ist aber keineswegs rschtig, daß es dazu nothwendig ist, auf die ärmeren Stadtviertel die Prostitution zu verweisen. Denn auch in solchen Stadtgegenden ist häufig ein so starker Verkehr, daß zwingende Rücksichten für die Polizeibehörde maßgebend sein werden, das Treiben der Prostitution von diesen Gegenden fernzuhalten.
Ich bitte Sie also, lehnen Sie alle Anträge ab bis auf den Prinzipalantrag Beckh und Genossen und stimmen Sie diesem An⸗ trage zu.
Gegen 7 Uhr wird die weitere Berathung auf Freitag
Haus der Abgeordneten. 10. Sitzung vom 25. Januar 1900, 11 Uhr. 8 Das Haus setzt die zweite Berathung des Staatshaus⸗
halts⸗Etats für 1900, und zwar die Diskussion über den
Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung fort. Ueber den Beginn der Debatte ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Ich will der Mahnung des Vorredners folgen und nicht alle Titel dieses Etats besprechen, aber wie der „Harmlosen“⸗Prozeß mit der Landwirthschaft zusammenhängt, kann ich nicht einsehen. Die Produktionskosten der Landwirthschaft sind gestiegen, ohne daß sie dies durch höhere Preise ausgleichen kann. Preußen steht allerdings in der Förderung der Landwirthschaft obenan, aber es würde ihm sehr wobl anstehen, wenn es darin allen Anderen weit voran wäre. Der Staat soll für die Landwirthschaft thun, was er vur kann. Ich meine nicht wie Herr von Eynatten, daß die Schulbildung auf dem Lande herab⸗ gedrückt werden solle; im Gegentheil, der Unterricht in den Winter⸗ schulen muß noch weiter ausgedehnt werden. Die Landwirthschaft selbst thut schon alles, was bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit geht, um sich über die Nothlage hinwegzubringen; aber gerade die Aussicht auf Staatshilfe fördert die Selbsthilfe; denn dann bekommen die Leute erst Muth, weiter zu arbeiten. Welchen Einfluß kann nicht z. B. der Staat durch Verbilligung der Gütertarife ausüben! Es ist dringendes Bedürfniß, durch Verbilligung der Frachten apf der ganzen Linie unserer nationalen Produktion zu Hilfe zu kommen. Meinungsver⸗ schiedenbeit besteht über die Mittel zur Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche. Auch der Vorschlag des Herrn von Mendel, große Ab⸗ sperrungsbezirke zu bilden, unterliegt erheblichen Bedenken. Der Mangel an Arbeitskräften ist eine schwere Last für unsere Land⸗ wärthschaft, und namentlich leiden darunter am schwersten die kleinen Landwirthe. Zwischen dem Arbeitermangel der Landwirth⸗
chaft und dem der Industrie ist ein himmelweiter Unter⸗ schied; denn der Aufschwung der Industrie ist kolossal, und sie hat der Landwirthschaft die Arbeiter genommen. Wenn man verlangt, daß die Landwirthschaft den Arbeitern so hohe Löhne zahlen soll wie die Industrie, so muß man auch bereit sein, die Landwirth⸗ schaft dazu in die Lage zu setzen. Wir haben mit den klimatischen Verhältnissen zu rechnen und können den Ertrag niemals so hoch steigern, wie in den großen Ebenen Nord⸗Amerikas. Die gestrige Aus⸗ führung des Ministers, daß das Landes⸗Oekonomiekollegium mit einem Gesetzentwurf wegen der Leutenot) befaßt werden soll, ist in der Presse irrtbümlich dahin ausgelegt worden, daß ein Gesetz über die Be⸗
rafung des Kontraktbruchs eingebracht werden soll. Auf Bestrafung des Kontraktbruchs lief unser vorjähriger Beschluß garnicht hinaus,
ondern nur auf die Bestrafung der Verleitung zum Kontraktbruch. Bezüalich der Bestrafung des Kontraktbruchs selbst darf jedenfalls kein Unterschied zwischen ländlichen und industriellen Arbeitern gemacht werden. Wenn der Schadea nicht ersetzt werden kann, mut die Bestrafung eintreten. Die Landwirthschaft sieht allerdings jetzt zuversichtlicher in die Zukunft, aber hauptsächlich deshalb, weil die Zeit der gegenwärtigen Handelsverträge sich mehr und mehr ihrem Ende zuneigt Durch Hebung des Betriebes Nauf alle mögliche Weise hat die Landwirthschaft aus eigener Kraft die ihr durch die Haadelsverträge widerfahrene Schädtgung zu para⸗
e Lage der Landwirthschaft dazu zwang, Zweig unseres Erwerbslebens zu Grunde utz auch wiedergeben,
erfolgt, sondern weil uns di weil wir sonst diesen wichtigen gerichtet hätten. Wir müssen ihr diesen Zollsch
Landwirthschaft
Handelsverträge, Posadowsky das V chaft arveiten wird. ß eine geschlossene stehen. Für die Verhandlung der lande koͤnnte nichts förderlicher sein, als wenn daß hinter ihren Forderunge entliche Meinung des Landes die Solidarität zwischen Landwirths müssen zurückgewiesen werden. schaft haben und es bethätigen gerade in der je Erwerbskreise st Abg. Klose (Zentr.): mangel ihren Erttag st Beweis schuldig geblieben. ist noch lange nicht für d. bedarf. Was nützt dem Landwirth Korn nicht zu angemessenen Peeisen Minister der Landwirthschaft wirksam Arbeiter vom Auslande hereinlassen, Redner betont ferner die Nothwendigkeit des Landwirthschaft.
Pohl (fr. Vgg.): Die Wissens Mittel gegen die Tuberkulose gefunden. ewährt, nicht alle kran
haben wir zu dem Grafen von er für den Shutz der Landwirthf llein nicht thun, es mu
namentlich
egierung kann a Mehrheit des Reichstage Regierung mit dem Aus die Regierung sa und die ganze 5
s hinter ihr
i der Reichstag Alle Versuche, d Industrie zu stören, die ein Herz für die Landwirth⸗ wollen, müssen fest zusammenhalten, nichts das Solidaritätsgefühl aller
Wie die Landwirthschaft bei dem Arbeiter⸗ soll, dafür ist uns Herr Gothein den Gewiß ist dieser Etat vermehrt, ie Landwirtbschaft so viel gethan, alle Wissenschaft, wenn er sei verkaufen kann! helfen will, so muß er mehr auch als Dienstboten. Zollschutzes für die
chaft hat noch kein geeignetes Die thesure Tuberkulinprobe ken Thiere reagieren auf die Professor Ostertag hat auf diesem Gebiet die Regierung, der Landwir Mittheilung zu machen, Früher hat man wohl die t gehalten, jetzt gil an desinfiziert deshalb die Butter. und man setzt ihr wieder Milch zu, chmackhaft zu machen, also natürlich wieder und dann bringt man wieder cht vor Bacillen hat, darf man überhaupt nichts Die Landwirthschaft ist au schaftet, kann Wangenheim meine und ich würde mich freuen, zu stande käme, damit die Wasserkraft n, wenn sie mit der Prax Gebiet des landwirthschaft⸗ ing. unendlich viel nützen. troffene Einrichtang auch ist, 15. Dezember bei uns vaß die Beschränkung irthschaft ist sehr wohl
igen Zeit darf
hat sich nicht b Tuberkulinprobe. Erfahrungen gemacht; ich bitte aber von solchen neuen Erfahrungen mögl damit sie sich darnach richten kann. aber nicht die Butter für verseuch die Butter, und m aber nicht,
t das auch für Dann schmeckt
Erst tödtet man die Bacillen, solche hinein. man so große Fur mehr essen, sicherlich keinen Käse mehr. angewiesen; schlecht wirth Im Gegensatz zu Herrn
rbeitskräfte ersparen.
sich selbst vorwärts kommen. ich, daß die Maschinen A wenn der masurische Seenkanal für die Landwirthschaft nutzbar gemacht werden kann. wirthschaftliche Wissenschaft kann nur nütze Hand in Hand geht, lichen Maschinenwesens der Dr. dankenswerth die von der Regierung ge daß die fremden Arbeiter sich jetzt bis zum aufhalten dürfen, so wäre doch zu wünschen, überhaupt aufgehoben wird, denn
die Leute auch im Winter zu bes dann noch den Kontraktbruch und das landwirthf bleibt aber im Einzelnen unverständlich. 3 Volksp.): Den Rednern der Liaken ist thschaftlichen Dingen abgesprochen worden. zu sprechen, wie die Herren von n diese Methode protestieren. ewährte Landwirthe haben, Ueber den wirthschaftlichen auch wenn man
z. B. kann auf dem
die Landw
Versicherungswesen,
Abg. Dr. Hirsch (frs. die Sachkenntniß in landwir Wir haben dasselbe Recht, darüber der Rechten. Ich muß deshalb gege Daß wir in unseren Reihen auch b Sie eben aus der Rede des Vorredners gehört Zusammenhang der Dinge kein praktischer Landwirth i Ihnen hierüber sprechen. Ich ha ch auch immer lebhaft für
kann man wohl urtheilen, — st., und ich werde auch noch öfter vor be lange Jahre Nationalökonomie die Landwirthschaft interessiert Sie auf der Rechten kümmern hältnisse und haben keine Ahnung genehmigen Politik der Getreidezöllen mitmachen. Ich erkläre uns daran denkt,
studiert, mi und kenne die Literatur.
städtischen Arbeiterver Die Staatshilfe weisen wir nicht ganz ab, wir ja auch den großen Liebesgaben bei den namens meiner Freunde, bei den Handelsverträgen wir müssen die entgegenste sind gegen die Hochschur ür die Landwirtyschaft; sammtinteresse der Bevölkerung maßg schaftlichen Feststellung k halten, daß die Erhöhung der schädigen werde. Die Masse des ablehnen, solche Männer zu wählen, Nachdem ich dreißig Jahre lang fü Arbeitgeber gewirkt habe, liegt es m Arbeiter wahrzunehmen; a
daß niemand von die Landwirthschaft auszubeuten, henden anderweiten Interessen auch mit chutzzölle für die Industrie eben⸗ für uns ist allein das Ge⸗ Angesichts der wissen⸗ Behauptung nicht aufrecht er⸗ Getreidezölle die Konsumenten nicht Volks wird es bei den Reichtagswablen welche für die Getreidezölle sind. r die Harmonie der Arbeiter und ir fern, allein die Interessen der igen uͤbertriebenen e der Arbeiter be⸗ enthält nichts mit den Arbeitnehmern, er Acbeitgeber wegen Kontraktbruchs. der Herren von der Rechten über die Arbeirgebern ist es nicht iß segensreich; aber
so wie gegen die f
ann man die
ber gegenüber den je der Unternehmer muß ich das Intere
Forderungen den Kontraktbruch
tonen. Das anhaltische Gesetz über von einer Gleichstellung nichts von einer Bestrafung d Mit den bloßen Versicherungen Behandlung von Arbeitern und Landwirthschaftskammern wirken gew olitischen Einrichtungen die Arbeiter mit⸗ Landwirthschaftskammern nicht der Fall. Anderer ehren und es nicht als einen wenn Andere vom Standpunkt der Gerade Sie rechts als Ver⸗ irthschaft sollten dieser zurufen, daß sie sih in ihren
err Hirsch sich einmal prak⸗ würde er wobl zu anderen
Auslande gegenüber müssen alle Er⸗ Die Langsamkeit des Zusammenlegungs⸗ mir sind aus dem Rheinland Ferner siad entstehenden Kosten Besitz in manchen Ge⸗ nothwendig; Die Frage der Leute⸗ anze Kanalprojekt und die Erhöhung ng von Gefangenen für landwirth⸗ Frist für die Hereinlassung aber nur ein
der Arbeitgeber
gleichmäßige
während in allen sozialp vertreten sind, ist dies bei den Man soll auch die Ansichten Eingriff in ein Monopol ansehen, Gesammtheit aus über diese Dinge reden. treter der Landwirthse Ansprüchen mäßigen soll Abg. Dr. Becker tisch mit der Landwirthschaft be⸗ Anschauungen kommen. werbsstände zusammenstehen. verfahrens muß ich ebenf Fälle bekannt, in denen es 6, b die den Gemeinden durch die Kons viel zu hoch. Gerade bei dem Rheinlands die Gemeinden scheuen vor noth ist viel wichtiger als das der Getreidezölle.
(Zentr.): Wenn H
alls beklagen; 7, 8 Jahre gedauert hat.
Zusammealegunz den Kosten zurück.
Die Ueberlassu Arbeiten, die Erweiterung der ausländischer Arbeiter ꝛc., das
Tropfen auf einen heißen Stein. chaft die Arbeitskräfte.
ist alles sehr schön, Die Industrie entzieht eben der Bezüglich der Maul⸗ und Klauen⸗ ob nicht für diese ebenso wie f szwang eingeführt werden soll; Errichtung von Kornhäusern. (fr. kons.) tritt einigen Ausführungen des entabilität des kleineren und mittleren Be⸗ bemerkt er, hat die Sparkasse übernehmen müssen Sparkassen Provinz Han⸗
Landwirths be ich anbeim, Kraakheiten der Versicherung ferner empfehle ich die weite Lüders⸗Gronau Abg. Gothein über die R sitzes entgegen. mehrere solcher Güter, welche und ist sehr schlecht dabei gefahren. sehr vorsichtig bei ihren Beleihungen. iner Besserung der
ür andere an⸗
Im Kreise Gronau, sie beliehen hatte, Und doch sind die In der ganzen landwirthschaftlichen Lage nicht Zedlitz verlangt die Verbilligung d ist die Muhlenindustrie in meiner Heimath durch Mühlen mit Hilfe billiger Frachten be⸗ lland⸗Kanal gebaut wäre, könnten unsere Herrn Gorthein sage ich, daß wir für üdlichem Fleiß erworbenen Besitz⸗ mittlere und em jetzigen Preise nicht bestehen. beitern im Süden der Provinz Hannover, welche in der
nover kann von ein die Rede sein. H Frachten; aber dann ist die Konkurrenz der russischen droht, und wenn erst der Mitte Mühlen überhaupt aufhören.
unsere Existenz auf dem mit unerm thum unserer Väter kämpfen müss der große Lan Selbst den Ar
der kleine, dwirth kann
einer Steigerung der Weizenpreise gelegen. Ez herrscht mit Aus⸗ nahme der Herren Hirsch und Gothein nur eine Stimme, daß der Landwirthschaft geholfen werden muß, namentlich durch Erhöhung der Getreidepreise. ve wird bei dem Abschlusse der neuen Handels⸗ verträge dafür gesorgt.
bg. Graf von Schwerin⸗Löwitz (kons.): Herr Hirsch ver⸗
mißt die Vertretung der kleinen Land wirthe in den Landwirthschafts⸗ kammern. Trotz seiner landwirthschaftlichen Studien ist er über diese Frage nicht informiert. Für die Landwirthschaftskammern zahlen nur die Landwirthe Steuern, deren Grundsteuerreinertrag über 60 ℳ beträgt. Die Rücksicht auf den kleinen Besitz wird in den Land⸗ wirthschaftskammern allen anderen vorangestellt. Herr Hirsch be⸗ hauptet, das in der Landwirthschaft investierte Kapital sei nicht von irgend jemand hineingesteckt, sondern durch die natürliche Steige⸗
rung der Dinge angewachsen. Trotz seiner nationalötonomischen Studien ist Herr Hirsch auch über diese Frage nicht informirrt. Das Gegentheil ist richtig. Nicht nur in dem Grund und Boden und in dem Inventar, sondern auch in der Kultur steckt ein ungeheures Kapital. Was dafür hineingesteckt ift, wird heute nicht einmal mehr gedeckt durch den Werth des Grund und Bodens. Das durch die Jahrhunderte alte Kultur angesammelte Kapital hat doch einen döheren Anspruch auf Schutz als die gegenwärtige nationale Arbeit. Die Verzinsung des Verkehrswerths stellt sich im allgemeinen in der Landwirthschaft ebenso wie bei den Do⸗ mänen auf 2 ¼ — 21 ½ %; aber gerade bei dem mittleren und dem kleinen Grundbesitz ist die Verzinsung noch geringer. Damit ist die Entwerthung des größten Theils des im Grundbesitz angelegten Nationalvermögens gegeben. Für den Fall kriegerischer Verwickelungen bedürfen wir unserer Landwirthschaft. Mit dieser Begründung be⸗ fürwortet man auch die Flottenvorlage. Ich halte die Verstärkung der Flotte für nothwendig und werde mit meinen Freunden dafür eintreten; aber es giebt kein geeigneteres Mittel, um der Land⸗ wirthschaft die Freude an der Flotte zu verderben, als die mangelnde Fürsorge. Nicht vurch Flotte und Haandelsverträge läßt sich die Versorgung des inländischen Marktes sicher⸗ stellen, sondern nur durch Hebung des Getreidebaues bei lohnenden Preisen. Für die jetzigen Handelsverträge ist nichts ver⸗ hängnißvoller geworden, als die damals an den maßgebenden Stellen obwaltende Auffassung, daß es der Landwirthschaft unmöglich sei, den Getreidebau Deutschlands so za steigern, daß der deutsche Bedarf ge⸗ deckt werde. Zu meiner Freude hat Professor Delbrück, der Rektor der Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin, den Ausspruch gethan, daß die Getreideproduktion in Deutschland bei lohnenden Preisen in viel schnellerem Tempo zunehmen werde als die Bevölkerung. Zur Förderung der Intensität der Bewirthschaftung muß die Regierung auf eine Verbilligung des Kali für landwirthschaftliche Zwecke hinwirken. Bisher ist die Produktion allerdings nicht so sehr gefördert worden, weil die gegenwärtigen Preise sie nicht lohnend machen. Wenn die Landwirthe bei einer Verzinsung von 2 ½ % ihr Gewerbe noch nicht aufgeben, so liegt dies an der Hoffnung, daß die Verhältnisse sich bessern werden, und an der Anhänglichkeit und Liebe zu dem ange⸗ stammten Fürsten. Dee Schutzzoll für die Landwirthschaft muß so geregelt werden, daß eine Erhoͤhung der Produktioa ermöglicht wird, ohne daß dadurch wieder ein Preisdruck ausgeübt wird. Bei der Frage des Zolles auf Fahrräder hat der Abg. Barth ausgeführt, daß ein solcher Zoll die heimische Fahrradindustrie stimulieren würde, wo⸗ durch eine Steigerung der Produktion berbeigeführt würde, die auch den Preis drücken könnte. Mit derselben Theorie kann man auch aus der Erhöhung des Getreidezolles eine Steigerung der Produktion erwarten. Die Gefahr der ausländischen Konkurrenz für die Landwirthschaft ist nicht im Sinken, sondern gerade im Gegentheil noch im Steigen. Mit dem billigen Arbeitslohn und der Fruchtbarkeit des Bodens in Indien und Amerika kann unsere Landwirthschaft nicht konkurrieren. Es ist die wichtigste Aufgabe des Landwirthschaftsministers, in diesem schweren Kampfe mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln der preußischen Landwirthschaft zur Seite zu stehen.
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Auf die hochinteressanten und im wesentlichen meine volle Billigung findenden Ausführungen des Herrn Grafen Schwerin will ich mit wenigen Worten eingehen, so verführerisch es auch für mich sein könnte, mich weiter über die Theorie, die der Herr Graf entwickelt hat, auszusprechen.
Vorab will ich eine Frage beantworten, eine Bitte, die an mich gerichtet ist, und dieselbe bezog sich auf die Kalifrage. Ich erkenne mit dem Herra Abg. Grafen Schwerin die große Bedeutung, welche unsere Kaliproduktion für die Getreideproduktion, überall für die Landwirthschaft hat, in weitestem Umfange an und werde möglichst dafür sorgen, daß der deutschen Landwirthschaft dieser so große Schatz Deutschlands zu möglichst billigen Preisen zur Verfügung gestellt wird. Welche Mittel dazu geeignet sind — darauf will ich nicht näher ein⸗ gehen; dieselben liegen nicht allein in der Frage der Syndikatbildung, sondern es kommen dabei die Tariffrage und eine Reihe anderer Fragen in Betracht.
Meine Herren, auf die andere Frage und die an mich gerichtete Bitte, ich möge übereinstimmend mit dem Standpunkt des Herrn Grafen Schwerin in meiner gegenwärtigen Stellung meine ganze Kraft dafür einsetzen, daß im allgemeinen der nothwendige Schutz unserer nationalen Arbeit, vor allem aber der Landwirthschaft zu theil werde, erwidere ich Folgendes: Wenn ich dieser Bitte nicht Rechnung trüge, so müßte ich einen vollständig anderen Kurs einschlagen, als ich ihn bisher in meinem öffentlichen Leben verfolgt habe. Ich glaube, daß alle diejenigen, die mit Aufmerksamkeit diese meine geringe Thätigkeit ver⸗ folgt haben, mir das Zeugniß nicht versagen können, daß ich diesen Standpunkt überall da, wo ich dazu in der Lage gewesen bin, besonders in allen landwirthschaftlichen Interessen, an denen ich betheiligt war, vertreten habe, und daß ich dies, wie ich glaube, auch energisch während der Zeit gethan habe, wo ich an der Spitze der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung zu stehen die Ehre hatte. Es wäre ja merkwürdig, wenn ich nun in meinen alten Tagen einen andern Kurs einschlagen und gegen meine innerste Ueberzeugung das nicht zu erfüllen bestrebt sein würde, was der Herr Abg. Graf Schwerin von mir er⸗ wartet und worum er mich gebeten hat.
Aber, meine Herren, ich mache darauf aufmerksam, die Situation ist eine außerordentlich schwierige, und es liegt nicht allein in der Hand der Staatsregierung dies Ziel zu erreichen, sondern es liegt auch sehr wesentlich bei den Betheiligten selbst. ie Landwirthschaft darf in dieser Frage, wo es sich um den Schutz der nationalen Arbeit handelt, sich nicht auf sich allein verlassen, sondern sie muß in allen Kreisen der Produktion und namentlich der Produktion, der die Landwirth⸗ schaft am nächsten steht, Bundesgenossen suchen und muß bei allen ihren Maßnahmen darauf bedacht sein, daß unter den gleiche Ziele verfolgenden Interessengruppen kein Gegensatz, sondern ein in dieser Frage eng geschlossenes Zusammengehen stattfindet. (Sehr richtig) Ich habe das wiederholt sowohl hier im Hause als auch außerhalb desselben betont, und richte an die agrarischen und die konservativen Kreise die dringende Bitte nach dieser Richtung hin der Thätigkeit der Staatsregierung, die den Schutz der nationalen Arbeit nach meiner Meinung gewähren will,
lysieren gesucht. ie Erhöhung der Getreidezölle ist nicht willkürlich
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Stadt arbeiten und nebenbei ein paar Morgen Land haben, ist an
auch in der Vertretung der Gesammtinteressen des Staates die nöthige Stütze zu gewähren. P CG6“
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