1“
5 000 000 ℳ 4 %ige Pfandbriefe Serie X
Kündigung vor 1. Juli 1909, Verloosung vor 1. Juli 1910 ausgeschlossen,
nd über 5 000 000 ℳ 4 %ige Pfandbriefe Serie XI
rückzahlbar nach sechsmonatiger Kündigung, Verloosung vor 1. Juli 1910 ausgeschlossen,
Norddeutschen Grund⸗Credit⸗Bank.
8 Die durch notariellen Vertrag vom 27. November 1868 errichtete, am 13. März 1869 in das
H81“ des früheren Königl. Stadtgerichts zu Berlin eingetragene Aktiengesellschaft in Firma Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank hat durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Januar 1895 unter Belassung einer Zweigniederlassung in Berlin ihren Sitz nach Weimar verlegt und ist am 23. Januar 1895 in das Handelsregister des Großherzoglichen Amtsgerichts zu Weimar eingetragen worden. Das voll⸗
eingezahlte Arktienkapital beträgt 7 500 000 ℳ Der derzeitige Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. De⸗
zember 1899. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Real⸗ und Kommunal⸗Kredits im Gebiete 18 Drntsczen NReiche und der Betrieb der im § 5 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 be⸗ eichneten Geschäfte.
Durch Peivileg Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Sachsen vom 1. Dezember 1894 ist der Bank das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunal⸗ und Eisenbahn⸗Hypothekar⸗Obligationen auf den Inhaber verliehen worden. Auf Grund dieses Privilegs emittiert die Bank in Verfolg des Aufsichtsrathsbeschlusses vom 16. Dezember 1899 zwei neue, die Bezeichnung Serie X und Serie XI führende Pfandbriefserien im Nennbetrage von je 5 000 000 ℳ
Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber, werden für jede Serie in folgenden Abschnitten aus⸗ gefertigt: Litt A. Nr. 1 bis 400 zu 3000 ℳ, Litt. B. Nr. 401 bis 750 zu 2000 ℳ, Litt. C. Nr. 751 bis 2250 zu 1000 ℳ, Litt D. Nr. 2251 bis 3750 zu 500 ℳ, Litt. E. Nr. 3751 bis 5750 u 300 ℳ, Litt. F. Nr. 5751 bis 6500 zu 200 ℳ Litt G. Nr. 6501 bis 7500 zu 100 ℳ, und tragen die faksimilierten Namenszüge dreier Vorstandsmitglieder, sowie die zur Gültigkeit des Pfandbriefs erforderliche igenhändige Unterschrift des von der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung bestellten Treuhänders oder seines Stellvertreters, welcher auf jedem Pfandbrief bescheinigt, daß für denselben die vorschrifts⸗ mäßize Deckung vorhanden und in das Hypothekenregister eingetragen ist. “
8 Die Pfandbriefe, welche seitens des Inhabers unkündbar sind, sind zu 4 % jährlich in halb⸗ ährlichen Theilen verzinslich und mit am 2. Januar und 1. Juli zahldaren Zinsscheinen und einem
Talon versehen. .
Die Rückzahlung der Serie X erfolgt nach sechsmonatiger Kündigung, welche für diese Pfand⸗ briefe bis zum 1. Juli 1909 ausgeschlossen ist. Dagegen können die Pfandbriefe Serie XI jederzeit mit
seche monatiger Frist seitens der Bank zur Rückzahlung gekündigt werden.
Vom 1. Juli 1910 ab sind ferner jährlich mindestens 2 % des Emissionsbetrages, gleich
00 000 ℳ Pfandbriefe jeder Serie, durch freihändigen Ankauf seitens der Bank oder durch Verloosung u tilgen. Die Verloosung erfolgt öffentlich in Gegenwart des Großberzoglichen Kommissars in der rsten Woche des Monats Juli, die Rückzahlung des Nennwerthes am nächstfolgenden 2. Januar. Die tummern der verloosten sowie der zum Zweck der Tilgung angekauften Stücke sind ig den Gesellschafts⸗ lättern, nämlich im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Weimarischen Zeitung, der Berliner Börsen⸗Zeitung nd dem Berliner Börsen⸗Courier und außerdem in der Frankfurter Zeitung und der Kölnischen Zeitung als⸗ ald bekannt zu machen. 5
Die Zahlung der Zinsscheine, sowie der verloosten oder gekündigten Stücke erfolgt außer an
en Gesellschaftskassen in Weimar und Berlin, bei den Bankhäusern von der Heydt & Co. in Berlin, M. Strupp in Meiningen und Veit L. Homburger in Karlsruhe, woselbst auch die kostenfreie Aus⸗ reichung von Zinsscheinbogen erfolgen wird. üch seblihe Fristen für die Vorlegung und die Verjährung von Zinsscheinen und Pfandbriefen sind die ꝛeichsgese en. 9
Für die staatliche Aufsicht, die Beleihungsgrundsätze und die Rechte der Pfandbriefgläubiger chreibt im Anschluß an die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes das Statut Folgendes vor: Die Bank steht unter der Aufsicht der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung, welche befugt ist, alle Anordnungen zu treffen, die erforderlich sind, um den Geschäfrbetrieb der Bank mit den Gesetzen, dem Statut und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten. Die
Fefberzoalich Sächsische Staatsregierung bestellt einen Kommissar, welcher unter ihrer Leitung die u ausübt. Die hypothekarische Beleihung ist auf reichsinländische Grundstücke beschränkt. Soweit Hypo⸗ heken als Deckung für Pfandbriefe benutzt weroen, kommen folgende Grundsätze zur Anwendung. 9) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. 2 Seee darf die ersten drei Fünftheile des Werthes des Grundstücks nicht übersteigen. Hypotheken an Bauplätzen, sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig Fhnd. dürfen zusammen den zwanzigsten Theil des Gesammtbetrags der zur Deckung der Pfandbriefe benutzten Hypotheken sowie den halben Betrag des einge⸗ zahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Hypotheken an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, insbesondere an Gruben und Brüchen, sowie Hypotheken an Bergwerken sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. 1
Der bei der Beleihung angenommene Werth des Grundstücks darf den durch sorgfältige Er⸗ mittelung festgestellten Verkaufswerth nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Werthes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirthschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann.
Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwerths jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage, welche in ein Hypothekenregister einzutragen sind, gedeckt sein. Die Eintragung in das Register gewährt den Pfand⸗ briefgläubigern das im § 35 des Hypothekenbankgesetzes bestimmte Vorrecht.
Steht der Bank eine Hypothek an einem Grundstück zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der Hypothek erworben hat, so darf diese als Deckung von Pfandbriefen höchstens mit der Hälfte des Betrags in Ansatz gebracht werden, mit welchem sie vor dem Erwerbe des Grundstücks durch die Bank als Deckung in Ansatz gebracht war. Ist infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Hypotheken nicht vollständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hypotheken noch die Einziehung eines entsprechenden Betrages von Pfandbriefen sofoct aus⸗ führbar, so hat die Bank die fehlende Hypothekendeckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchsters mit einem Betrag in Ansatz gebracht werden, der um fünf vom Hundert des Nennwerths unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt.
Die Gesammtsumme der umlaufenden Pfandbriefe und Eisenbahn⸗Hypotheken⸗Obligationen darf den fünfzehnfachen Betrag des baar eingezahlten Aktienkapirals und des gesetzlichen Reservefonds nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindlichen Kommunal⸗Obligationen dürfen unter Hinzurechnung der um⸗ laufenden Pfandbriefe und Eisenbahn⸗Hypotheken⸗Obligationen vorstehenden Betrag nicht um mehr als den fünften Theil übersteigen.
Von der Großherzoglichen Staatsregierung ist der Geheime Regierungs⸗ und vortragende Rath Dr. Slevogt in Weimar zum Kom missar und Treuhänder, der Rechnungsrath Hörschelmann daselbst zum Stellvertreter bestellt.
Der von der Generalversammlung zu wählende, aus mindestens 5 und höchstens 15 Mitgliedern bestehende Auffichtsrath besteht zur Zeit aus 12 Mitgliedern, den Herren Banquter Karl von der Heydt, Vorsitzender, Banquier Simon Lipmann, stellvertretender Vorsitzender, Banquter Hermann Baschwitz, Kommerzienrath Alexander Lucas Bankdirektor, Regierungsrath a. D. Dr. Ernst Magnus, Banquter Ernst Meyer, sämmtlich zu Berlin, Senator Dr. Eggers zu Rostock, Geheimer Regierungs⸗ und vortragender Rath Dr. Schmid zu Weimar, Kommerzienrath Dr. Strupp zu Meiningen, Justizrath Springsfeld zu 25 Geheimer Kommerzienrath Otto Andreae zu Köln und General⸗Konsul Leopold Willstätter zu Karlsruhe.
Der nach Bestimmung des Aufsichtsraths aus zwei oder mehr Direktoren, deren Wahl durch den Aufsichtsrath zu gerichtlichem oder notartellem Protokoll erfolgt, gebildete Vorstand der Gesellschaft besteht zur Zeit aus den Herren Amtsrichter a. D. Dr. Georg Friedlaender zu Weimar, Oscar Zuckschwerdt zu Berlin und Rechtsanwalt Dr. Ivo Lützeler zu Weimar.
Ordentliche Generalversammlungen werden von der Direktion, außerordentliche von dem Vor⸗ sitzenden des Aufsichtsraths, der Direktion oder der Aufsichtsbehörde berufen. Die Einladungen werden durch einmalige Bekanntmachungen in den Gesellschaftsblättern dergestalt erlassen, daß zwischen dem Datum der betreffenden Zeitungsblätter und dem Datum der Versammlung, beide Daten nicht mitge⸗ firchact. ein Zeitraum von mindestens 17 Tagen liegt. Je 600 ℳ eingezahltes Aktienkapital gewähren ine Stimme.
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Vorstand in der für die Firmenzeichnung geltenden Form, Bekanntmachungen des Aufsichtsraths durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in den oben bezeichneten Gesellschaftsblättern.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Für die Aufstellung der Bilanz gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs mit der Maß⸗ gabe, daß der Vorstand bis zum Ende des Monats April sie dem Aussichtsrath vorzulegen hat. Von dem Reingewinn wird zunächst der zwanzigste Theil dem gesetzlichen Reservefonds so lange zugeführt, als der⸗ selbe den vierten Theil des Grundkapitals nicht ükerschreitet. Sodann erhalten die Aktionäre 4 vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals als Dividende. Aus dem verbleibenden Gewinnrest erhalten unter Berücksichtigung der im § 237 des Handelsgesetzbuchs gegebenen Vorschrift die Direktion und die Beamten die ihnen vertragsmäßig gewährten Tantièmen. Der verbleibende Ueberschuß steht zur Verfügung der Generalversammlung. Beschließt dieselbe die Vertheilung einer Superdividende, so wird dem Aufsichtsrath eine Tantisme in Höhe von einem Zeöntel dieser Superdividende gewährt.
Der Bestand an Hypotheken betrug am 31. Dezember 1899: ℳ 66 718 719,94.
An Pfandbriefen waren Ende 1899 im Umlauf:
a. 4 %ige: ℳ 42 878 800,—, b. 3 ½ % ige: ℳ 19 710 800,—. Kommunal⸗ und Eisenbahn⸗Hypothekar⸗Obligationen sind bisher nicht zur Ausgabe gelangt.
5 Kassa, Kupons, Sorten und Marken
“ vurden fü 500 000, Jahre 1895 bis 1898 5, 4 ½, 4 ½, 4 ½ % auf ein Aktienkapitalsvon ℳ 7 500 000 vertheilt; für 1899 sind
wiederum 4 ½ % in Aussicht genommen. Activa.
5 % auf ein Aktienkavital von ℳ für de
Namameneeewäarne . b⸗
EnEE. — * Bilauz für das Jahr 1898.7 IA
ℳ ₰ 430 935/ 60 172 309 90 851 331 60
11 ³50
Wechsel. .. Eigene Effekten.. Reportierte Effekten Debitoren: a. fällige Hypotheken⸗Zinsen ℳ 651 879,50 b. in laufender
Rechnung. . 882 191.30.] 1 514 07080 Eigene Hypotheken avzügl. amortisserter
Beträge... Lombardierte Hypotheken.. . . Erworbene Grundstücke:
ℳ 1 117 241,60
ab Abschreibung: „ 11 172,40
ℳ 1 106 069,20
ab Hypotheken: „ 692 040,— Inventrr ℳ 4 994,— ab Abschreibung: 4 200,—
“
66 804 837 ,41 86 600 —
“
414 029 20
70 285 664 5'
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto für das Jahr 1898.
Aktien⸗Kapital.
Reservefonds . . . .
Spezial-Reservefonds . . . .
Beamten⸗Unterstützungs⸗Fonds.
Kreditoren:
a. vorausbezahlte Hypothekenzinsen ℳ 1 78
7
b. in laufender Rechnung. „ 869 770,56
4 % Diaahah 1* “ Räückständige gekündigte Hypotheken⸗
Antheil⸗Scheine . . . ... Rüuckständ. gekündigte 5 % Pfanzörtef Rückständ. gekündigte 4 % Pfandbriefe Rückständ. gekündigte 3 ½ % Pfandbriefe
abzüglich eingelöster Kupons ... Pfandbrief⸗ und Hypotheken⸗Antheil⸗
Scheig Sinsei aö 632 267,15 Rückständige Dividenden⸗Scheine .. 2 706— Zinsen⸗Vortrag vro 1899 . . .. 1 499 95 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto . . 611 453 29
70 285 66751 Credit.
1.“
166 890 15 2 500 — 2 303 140/25
Unkosten (Gehälter, Steuern, Inser⸗ tionen, Porti ꝛc.) H Staatsaufsichts⸗Kosten Pfandbrief⸗Zinsen . . . Kurs⸗Verlust auf Effekten. Abschreibung auf Grundstücke. Abschreibung auf Inventar . .
Reingewinn, der wie folgt vertheilt ist: . zum gesetzlichen Re⸗ servefondds ℳ 205 718,05 .4 ½ % Dividende „ 337 500,— Tantiomen „ 24 540,20 zumSpezialreserve⸗ J171624,64 e. zum Beamtenunter⸗ stützungsfonds „ 4 000,— 1 zum Vortrag auf
4
neue Rechnung 18 070,40 —.611 453 29 8 3 112 807 39] Das Konto erworbener Grundstücke hat im
ℳ W““ 12 092 18 vpotheken⸗Zinsen. 2 761 598 40 EZ X“ 70 930ʃ13 Grundstücks⸗Erträge . . . . .. 10 068 26 4* 72 902 Gewinn am Verkauf des Berliner *“ 185 000 Verfallene Dividenden⸗Scheine... 216
Jahre 1899 Veränderungen nicht erfahren.
Von den auf diesen Grundstücken haftenden Hypotheken von ℳ 692 040,— sind ℳ 274 500,— im Jahre 1899 zurückgezahlt, und ist ihre Löschung beantragt; der Rest befindet sich im Besitz der Bank.
Weimar,
Berlin⸗ im Januar 1900.
Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank.
Dr. Friedlaen der. Zuckschwerdt
Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind: Nom. ℳ 5 000 000,— 4 % Pfandbriefe Serie X 8
Kühndigung vor 1. Juli 1909, Verloofung vor 1. Juli 1910 ausgeschlossen,
8 un ℳ 5 000 000,— 4 % Pfandbriefe Serie XI
rückzahlbar nach sechsmonatiger Kündigung, Verloosung vor 1. Juli 1910
ausgeschlossen,
der Norddeutschen Grund⸗Credit⸗Bank
zum Handel an der Berliner Börse zugelassen. Hiervon gelangt ein Theilbetrag von
ℳ 2 500 000 4 % Pfandbriefe Serie X
bei den unterzeichneten Firmen am Sonnabend, den
und ℳ 2 500 000 4 % Pfandbriefe Serie XI
24. Februar d. J.,
unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subskription:
1) Der Zeichnungspreis beträgt
für Pfandbriefe Serie X 99,90 % 88
für Pfandbriefe Serie XI 99,60 % zuzüglich der laufenden Stückzinsen vom 1. Januar cr. bis zum Tage der Abnahme. Bei der Zeichnung ist auf Erfordern der Zeichnungsstelle eine Kaution von 5 % des Nennwerths in baar oder in marktgängigen Werthpapieren zu hinterlegen. Die Zutheilungen, deren Höhe dem Ermessen der Zeichenstellen überlassen bleibt. werden nach Schluß der Zeichnung sobald als möglich erfolgen. Vorzeitiger Schluß der Zeichnung
bleibt vorbehalten.
Den Schlußnotenstempel trägt der Zeichner zur Hälfte. Die Abnahme der Stücke kann vom 3. März d. J. ab jederzeit erfolgen; die Zeichner sind jedoch verpflichtet, die zugetheilten Beträge spätestens bis 24. März d. J. abzunehmen.
Beträge bis einschließlich 3000 ℳ sind bis 3. Marz ungetheilt abzunehmen. Weimar, Berlin, Meiningen, den 21. Februar 1900.
N utsche Grund⸗Credit⸗Bank. von der Heydt & Co. B. M. Strupp.
[81006] Kammgarnspinnerei Sennheim, Elsaf. Die Aktionäre der Kammgarnspinnerei Sennheim
werden hiermit zu der am Samstag, den 10. März
1900, Nachmittags 2 ½ Uhr, zu Sennheim am
Sitze der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen
und außerordentlichen Generalversammlung
eingeladen.
Die Aktionäre, welche an der Generalversamm⸗ lung theilnehmen wollen, sind gemäß Artikel 28 der Statuten gehalten, ihre Titel mindestens 8 Tage vor der Versammlung zu deponieren entweder beim Sitz der Gesellschaft oder bei der:
Mülhauser Bank in Mülhausen,
Bank Elsaß⸗Lothringen in Mülhausen,
Comptoir d’'Escompte in Mülhausen,
Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft in Mülhausen,
85 Gros, Roman & Co. in Wesser⸗ ing,
Herren N. Schlumberger & Co. in Geb⸗ weiler,
Herren Mirabaud, Puera i & Co. in Paris.
Tagesordnung:
A. Ordentliche Generalversammlung:
Bericht des Vorstands über das am 31. Dezember 1899 abgelaufene Geschäftsjahr.
Bericht des Aufsichtsraths.
Genehmigung der Bilanz und Gewinnvertheilung.
Theilweise Erneuerung des Aufsichtsraths.
B. Außerordentliche Generalversammlung:
Abänderung der Statuten in Rücksicht auf das neue Handelsgesetzbuch.
Es sollen namentlich die Artikel 3, 5, 7, 12, 17, 19, 21, 22, 23, 24, 28, 29, 30, 36, 37, 40, 42 ab⸗ geändert werden.
Der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Aende⸗ rungen, außer solchen, die nur die Fassung betreffen, ist folgender: “
Die Firma lautet in Zukunft: 1““
Kammgarnspinnerei Sennheim „Aktien⸗Gesellschaft“. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Im Falle einer Erhöhung des Grundkapitals
können die ausgegebenen Aktien für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden.
Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens 3 und höchstens 8 Mitgliedern; er kann an den Statuten “ welche bloß die Fassung betreffen, vor⸗ nehmen.
Jedes Mitglied des Vorstands führt die Unter⸗ schrift der Gesellschaft. 8
Die Berufungen zu den Generalversammlungen erfolgen mindestens 18 Tage vor der Verfammlung und müssen die Aktien wenigstens 3 Arbeitstage vor der Generalversammlung hinterlegt werden.
Jede Aktie zählt für eine Stimme mit Festsetzung jedoch eines Höchstbetrags.
C“ gilt der Vorschlag als ab⸗ gelehnt.
Die Gewinne werden, nach Abzug der ordentlichen und außerordentlichen Abschreibungen, in der hier⸗ nach angegebenen Reihenfolge vertheilt:
1) 5 % dem gesetzlichen Reservefonds,
2) Zutheilung an Spezial⸗Reservefonds,
3) Tantièdme des Vorstands,
4) erste Dividende von 5 %,
5) 10 % dem Aufsichtsrath, 1-
6) Superdividende. Der Präsident des Aufsichtsraths der Kammgarnspinnerei Sennheim:
Emil de Bary.
184900]0 Aetien Gesellschaft “
4 anbLans 2 für Kohlenstaub Feuerungen (Patente Wegener). 1 Die Herren Gesellschafter werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 15. März um 11 Uhr im Bureau, Unter den Linden 16 II, eingeladen. Tagesordnung:
Antrag eines Aktionärs auf Liquidation i
Gesellschaft. 86 Der Vorstand. Actien⸗Gesellschaft für Kohlenstaub Feuer
Manning.
8 1 diesjährige Generalbersammlung findet am 8. März in unserem Geschäftshause, Nach⸗ mittags 3 Uhr, statt. Norden. 8 . „Doornkaat“ Brennerei- und Branuerei-
Actien-Gesellschaft. Bekanntmachung
der
Freiberger Bank in Freiberg.
In der am 23. Januar a. c. stattgefundenen außer⸗ ordentlichen Generalversammlung wurde die Er⸗ höhung unseres Aktienkapitals von ℳ 400 000,— auf ℳ 750 000,— durch weitere Ausgabe von
Stück 350 à ℳ 1000,— = ℳ 350 000,— Aktien beschlossen.
Von den neuen Aktien werden den Inhabern alter Aktien 200 Stück à ℳ 1000,— = ℳ 200 000,— zum Bezuge angeboten, während die durch Nicht⸗ ausübung des Bezugsrechts verbleibenden, sowie rest⸗ liche 150 Stück à ℳ 1000,— = ℳ 150 000,— zur Zeichnung unter folgenden Bedingungen aufgeleg werden sollen. u“
I. Ausübung der Bezugsrechte. 1) Je Nominal ℳ 2000,— alte Aktien sind zum Bezuge einer neuen Aktie à ℳ 1000,— zum Kurse von 112 % berechtigt, und ist das Bezugsrecht in der
Zeit vom
S8. bis 18. März 1900 in unserem Komtor während der gewöhnlichen Geschäftsstunden auszuüben.
2) Bei Ausübung des Bezugerechts sind zu ent⸗ richten:
a. ℳ 500.— 1. Einzahlung 50 % a. ℳ 1000,—,
„ 112,— 12 % Agio, ℳ 612,— zuzüglich Zinsen zu 4 % vom 1. Ja⸗
1 nuar a. c. bis zum Zahlungstage,
b. ℳ 500,— 50 % Resteinzahlung auf ℳ 1000,—,
zuzüglich 4 % Zinsen vom 1. Ja⸗
nuar 1900 ab, am 15. Mai 1900, während Vollzahlungen jederzeit zulässig sind. Den Schlußschein⸗ und Reichsstempel trägt der Zeichner.
Die Aktien werden abgestempelt und alsdann wieder zurückgegeben.
3) Bei Ausübung des Bezugsrechtes sind die alten Aktien mit einem doppelt arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß einzureichen, die bei uns nebst Zeichnungsscheinen erhoben werden fönnen.
4) Ueber die Einzablungen, das Agio, und die ge⸗ zahlten Zinsen wird ö 11“
Subskription. 1) Die Zeichnung findet vom 13. bis 18. März 1900 statt, Anmeldeformulare dazu können in unserem Banklokal in Empfang genommen werden. 2) Der Subskriptionspreis beträgt 117 %. 3) Bei der Anmeldung ist auf Verlangen eine Kaution von 10 % zu zahlen. 4) Die Zahlung des Kaufpreises ist wie folgt zu bewirken: a. ℳ 500,— 1. Einzahlung 50 % a. ℳ 1000,—, 47 117,— 17 % Agio, ℳ 617,— am 31. März 1900, zuzüglich Zinsen zu 4 % vom 1. Januar 1900 ab, b ℳ 500, — 50 % Resteinzahlung a. ℳ% 1000,—, zuzüglich Zinsen vom 1. Januar
187798]
1900 zu 4 %, am 15. Mai 1900,
während Volleinzahlungen jederzeit geleistet werden können. Den Schlußschein⸗ und Reichsstempel trägt der Zeichner.
5) Ueber die geleisteten Einzahlungen beziehentlich Vollzahlungen werden Quittungen ausgestellt, gegen welche die Original⸗Aktien sammt Talon und Divi⸗ dendenscheinen nach erfolgter Bekanntmachung in unserem Geschäftslokale in Empfang genommen werden können.
6) Bei einer Ueberzeichnung ist die Zutheilung in das Ermessen der Bank gestellt, das Resultat wird den Zeichnern ehem öglichst mitgetheilt.
Die neuen Aktien nehmen an der vollen Dividende
pro 1900 theil; die Ausgabe der Aktien wird später
bekannt gegeben. Freiberg i. Sa., den 20. Februar 1900. Freiberger Bank. Delank. Eremit.
[84755] Bayerische Vereinsbank.
Unter Bezugnahme auf die §§ 9 und ff. der Statuten geben wir hiermit bekannt, daß am 8 Samstag, den 17. März ds. Js.,
8 Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale des Bankgebäudes, Promenade⸗ straße 14, in München, die 32. ordeutliche Generalbersammlung F Aktionäre der Bayerischen Vereinsbank stattfinden ird.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, welche spätestens am 14. März cr. ihre Aktien bei der Bayerischen Vereinsbank in München oder deren Filialen in Landshut und Regensburg unter Uebergabe eines unterzeichneten Nummernverzeichnisses angemeldet und ich über den Besitz der angemeldeten Aktien aus⸗ gewiesen haben. Auf Grund des erwähnten Nach⸗ weises werden den Aktionären Bescheinigungen ertheilt, welche auf Namen lauten und die zukommende
timmenzahl enthalten.
. er Besitz einer Aktie zu ℳ 600 gewährt eine timme, der Besitz einer Aktie zu ℳ 1200 zwei
Stimmen.
Gegenstände der Tagesordnung:
Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und
Verlust⸗Konto, sowie des Geschäftsberichtes
der Direktion und des Aufsichtsraths pro 1899.
Bericht der Revisionskommission.
Entlastung des Aufsichtsraths und der
Direktion. Festsetzung der Dividende.
Wahlen zum Aufsichtsrat„h.
der Revisionskommission faͤr das Jahr
85 Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto, sin 1. der Geschäftsbericht der Direktion und des Auf⸗ säbraths stehen vom 3. März cr. an bei jeder tederlassung der Bank unentgeltlich zur Verfügung erren Aktionäre. chen, 17. Februar 1900. u Die Direktion.
184943 vormals
Activa.
Berliner Cichorien⸗Fabrit Aletien⸗Gesellschaft -“ H. L. Boigt. Nechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1899.
Bilanz am 31. Dezember 1899.
Passiva.
Gebäude⸗Kto. ℳ 414 600,—
Maschinen⸗ und Utensilien⸗ Konto ℳ 1,—
schaffungen „ 13 112,62 ℳ 13 113,62 Abschreibung⸗ 7 513,62 Pferde⸗ und Wagen⸗Konto Konto pro Diverse: Debitoren ℳ 246 635,78 ab Kreditoren „ 4 249,39]/ 242 386
Rohwaare und Betriebs⸗
Eö111“ 177 082 Kassa⸗Konto w1. 5 479 Effekten⸗Konto 106 935 Assekuranz⸗Konto “ 2 029
Die Richtigkeit vorstehenden Rechnungs⸗Abschlusses erkennt hier⸗ mit an.
Der Aufsichtsrath. 2 ☚ C. Glaser, Ed. Steffens. Kgl. Geh. Kommissionsrath. “ Otto Lange. — Jul. Morgenstern. Debet.
ℳ ₰ Grund⸗ und Boden⸗Konto, 353 549 7 Aktien⸗Kapital⸗Konto.. äude. Reservefonds⸗Konto. . Abschreibuna „ 7 500,— — Arbeiter⸗Kranken⸗u. Unterstützungs⸗ Fonds⸗Konto . Dividenden⸗Konto: Prioritäts⸗Obligationen⸗Konto .. ab: ausgeloost ℳ 315 000,— davon noch nicht ab⸗ gehoben aus der Verloosung per 1. Juli 1899 „ Prioritäts⸗Obligationen⸗Zinsen⸗ Konto: Bankguthaben .1 104 281 Am 2. Kupons von ℳ 135 000,— Prioritäts⸗Obligationen... Rückständige Kupons... Reingewinn: Vortrag aus 1898 806 59 Ei1809
Vertheilung des Reingewinns: 10 % Tantiême von ℳ 109 580,38 an Aufsichtsrath u. Direktion Gratifikation für Beamte.. 2 750, — 9 % Dividende von ℳ 1 050 000,— kienKapital ... — bvao0oeöee6. 2 178 97
Berlin, den 2. Februar 1900. Die Direktion
4ℳ 83 1 050 000 — 105 000
1 000,—
Januar 1900 fällige
2 700 — 8 120
109 580 38 110 386
10 958 —
94 500
d38887 1 404 444 97
Geprüft und mit den ordnungs⸗ mäßig geführten Büchern überein⸗ stimmend gefunden.
“ . 1900. 5 8 e Revisoren: Baumgarten. 5. Landgraf Carl Moöser. Carl Köhler.
Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto 1899.
EW1“
Gebäude⸗Konto: “ 14“*“ Maschinen⸗ und Utensilien⸗Konto:
Abschreibung.. “ 4* Hiervon:
10 % Tantibme von ℳ 109 580,38 an Aufsichts⸗ rath und Direktio ℳ 10 958,— Gratifikation für Beamte „ 2 750,—
9 % Dividende von ℳ 1 050 000 Aktien⸗Kapitee.lt 94 500,— Vortrag für 19 118 6“ 885,97
Die Richtigkeit vorstehenden Gewinn⸗ und Verlust⸗Kontos er⸗ kennt hiermit an.
Berlin, den 2. Februar 1900. e D Der Aufsichtsrath. Ed. Steffens⸗
Otto Lange. Jul. Morgenstern.
Z 1“
Miethe⸗Konto „
Fabrikations⸗Konto: Brutto⸗Gewinn
125 400 59 Geprüft und mit den ordnungs⸗ mäßig geführten Büchern überein⸗ stimmend gefunden. Berlin, den 4. Februar 1900. Die Revisoren:
F.. Glasev, . Baumgarten. H. Landgraf. Carl Möser. Kgl. Geb. Kommissionsrath. 8
F“ Carl Köbler.
[84944] Berliner Cichorien⸗Fabrik Aetien⸗Gesellschaft
vX.X“ Die in unserer Generalversammlung für 1899 auf
9 % festgesetzte Dividende gelangt ab 20. Fe⸗ bruar cr. gegen Auslieferung des Dividendenscheins Nr. 9 Serie III bei der Direction der Disconto⸗ gesellschaft hier oder an der Gesellschaftskasse zur Einlösung 1““ 8 Berlin, den 19. Februar 1900.. 8
Die Direktiobvnä.
245 — Berliner Cichorien⸗Fabrik Actien⸗Gesellschaft
vormals H. L. Voigt.
Bei der heute in der Generalversammlung in Gegenwart eines Notars stattgehabten Ausloosung einer Serie unserer Partial⸗Obligationen wurde die Serie 16 mit den
Nummern 106 — 112 à 1000 ℳ, I 8. 451 — 466 à 500 „ gezogen. Diese ausgeloosten Stücke gelangen ab 1. Juli cr. bei der Direction der Disconto⸗ gesellschaft hier oder an der Gesellschaftskasse zur Einlösung. Restanten von 1899: Nr. 596 609 à 500 ℳ Berlin, den 19. Februnr 1900. Die Direktion.
[85103] b Baumwollspinnerei — Speyer.
Die Herren Aktionäre werden bierdurch zu der am Mittwoch, den 21. März 1900, Vormittags 412 Uhr, im Wittelsbacherbof in Speyer statt⸗ findenden neunten ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung: Geschäftsbericht für 1899 nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 8 Genehmigung der Rechnung und Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths. Neuwahl des Aufsichtzraths lt. § 18 der neuen Statuten.
4) Wahl zweier Revisoren für 1900.
Diejenigen Akrionäre, welche an der Versammlung theilnehmen wollen, werden ersucht, bis spätestens den 18. März 1900 ihre Aktien bei einem Notar, oder in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Genossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius & Co., Commandite; in Speyer bei der Filiale der Pfälz. Bank, bei der Speyerer Volksbank oder bei der Direktion der Baumwollspinnerei zu hinterlegen und dagegen die Eintrittskarten in Empfang zu nehmen.
Rh., 19. Februar 1500. Die Direktion.
[85105] 1 Dresdner Bankverein.
Die Aktionäre werden hierdurch zu der Sonn⸗ abend, den 24. März d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, in Dresden im eigenen Bankgebäude, Watsenhausstraße 21, abzuhaltenden dreizehnten ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1) Vortrag des Berichts des Vorstandes und der Bilanz für das Geschäftsjahr 1899 mit den Bemerkungen des Aussichtsraths.
2) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinns sowie über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths.
3) Wahl für den Aufsichtsrath.
4) Antrag auf Erhöhung des Grundkapitals und entsprechender Abänderung des Gesellschafts⸗ vertrags.
Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, müssen gemäß § 12 des Ge⸗ sellschaftsvertrages ihre Aktien spätestens am 21. März d. J., bis Abends 6 Uhr, entweder bei der Gesellschaft in Dresden, bei den Filialen in Leipzig und Chemnitz, bei der Deutschen Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius & Co. in Berlin und deren Kommandite in Frankfurt a. M. oder bei dem Halleschen Bank⸗ verein von Kulisch, Kaempf & Co. in Halle a. S. hinterlegen. 18
Dresden, den 20. Februar 1900.
Die Direktion. Stübel. Gentner. Ernst.
[85113] . Mühlthaler’s Buch⸗ und Kunstdruckerei A. G. München.
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden bierdurch zu der am Samstag, den 24. März 1900, Vormittags 11 Uhr, Briennerstraße Nr. 40, parterre, stattfindenden I. ordentlichen Generalvbersammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1) Vorlage der Bilanz und des Geschäftsberichts für das Betriebsjahr 1899, Beschlußfassung hierüber und Ertheilung der Decharge an Vorstand und Aufsichtsrath.
2) Neuwahl des Aufsichtsraths.
Die Anmeldung zur Theilnahme an der General⸗ versammlung hat gemäß § 16 unserer Statuten spätestens drei Tage vor derselben bei der titl. Bayerischen Handelsbank München oder auf unserem Komtor, Dachauerstraße 15/0, zu geschehen.
München, den 15. Februar 1900.
E. Mühlthaler’s hig“ und Kunstdruckerei
““
[84789] Bekanutmachung.
Herr Erich Rabbethge, Einbeck, hat sein Mandat als Mitglied unseres Aufsichtsraths niedergelegt und ist in den Vorstand der Gesellschaft eingetreten. Klein⸗Wanzleben, den 19. Februar 1900.
Zuckerfabrik Klein⸗Wanzleben vormals Rabbethge & Giesecke, 1
Actien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Giesecke. Riekmann.
[85109)
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden
hierdurch zur diesjährigen ordentlichen General⸗
versammlung, welche am 19. März d. J.,
Vormittags 11 Uhr, im Kaufmanns⸗Wallhause
in Stolp i. Pomm. stattfiadet, ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht des Vorstands, Vorlegung der Bilanz.
2) Bericht des Aufsichtsraths über Prüfung der Vorlagen.
3) Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung, Genehmigung der Bilanz und Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths.
4) Neuwahl eines statutenmäßig ausscheidenden und eines vierten Aufsichtsrathsmitglieds.
5) Aenderung des Statuts.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche sich an der Generalversammlung betheiligen wollen, haben ihre Aktien bis spätestens den 15. März d. Js. bei Herrn R. Wolff oder bei Herrn Wilhelm Rutz in Stolp i. P. zu hinterlegen. “
Stolp, den 14. Februar 1900.
„Der Aufsichtsrath 8 Gu der Chemischen Zündwaaren-Fabrik A.-G. Der Vorsitzende: qI1
[85111]
Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 29. März a. c., Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäftslokal, Neumarkt 8, stattfindenden vierten ordentlichen Generalversammlung ergebenst eitngeladen. Zur Theilnahme aän der Generalversammlung sind die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche entweder ihre Aktien — obne Dividendenbogen — oder die Be⸗ stätigung einer der in § 25 der Statuten bezeich⸗ neten Stellen über die erfolgte Hinterlegung der Aktien zwei Tage vor der Generalversamm⸗ lung bis 6 Uhr Nachmittags bei der Gesell⸗ schaftskasse deponieren.
1 Tagesordnung: 1) Feiese des Berichts des Vorstands und des ufsichtsraths, der Bilanz, der Gewinn⸗ und der Verlustrechnung auf das vierte Geschäfts⸗ jahr, eventuelle Genehmigung derselben und Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths, Beschlußfassung über Verwendung des Rein⸗ gewinns, sowie eventuell die Gewährung einer
MRemuneration an den gegenwärtigen Auf⸗ sichtsrath.
2) Abänderung verschiedener Paragraphen des Gesellschaftsvertrags, der Fassung und dem Inhalte nach, Inwegfallstellung einzelner Paragraphen und Annahme des ganzen Ge⸗ ellschaftsvertrags in der hiernach sich er⸗
ebenden neuen Fassung. § 2 kommt in Wegfall: „innerhalb des Königreichs Sachsen, im Zessionsweg oder durch Annahme an Zahlöngsstelke, als Kapitalanlage oder als ahlungsmittel zur Ueberleitung größeren Be⸗ sitzes in Gesellschaftshand behufs geeigneter Nutzbarmachung“. § 3 fällt weg. § 5. Zu⸗ ässigkeit der Ausgabe neuer Aktien zu einem höheren als den Nennwerth. § 6. Beseiti⸗ gung der Vorschriften über Vollziehung von Aktien, Dividendenscheinen und Leisten. ufgebotrerfahren wegen vernichteter abhanden gekommener Aktien, Unterlassung der Kraftloserklärung von Gewinnantheil⸗ und Erneuerungsscheinen. § 8. Aufhebung des Anspruchs aus verlorenen Dividenden⸗ scheinen. § 9 und § 10 finden an anderer Stelle Aufnahme. §§ 11, 12, 13, 15, 27, 35, 41, 42, 43 kommen in Wegfall. § 14. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrath. § 17. Bleibt nur Abs. 1 bestehen. Es wird angefügt die Bestimmung über Amtsdauer und Ausscheiden des Auf⸗ sichtsraths. § 18. Abs. 1 fällt weg zu „notariellem Protekoll“. Abs. 2 Anfügung der Bekanntgabe wegen Aenderung in der Besetzung des Aufsichtsraths im Gesellschafts⸗ blatt und Anzeigepflicht durch Vorstand im Handelsregister. Abs. 3 Legitimierung erfolgt durch Wahlprotololl. § 24. Abs. 1 General versammlung erfolgt künftig in den ersten vier Monaten, Wegfall von Abs. 4 und 6 Abs. 7 Einberufungsfrist für Generalver⸗ sammlung. § 25. Anstatt Deponierung bei einer öffentlichen Behörde bei einem Notar § 26. Stimmrecht eines Bevollmächtigten in der Generalversammlung. § 28. Ausübung des Stimmrechts bei persönlicher Entlastung. § 29. Wegfall von Abs. 4. § 30. An⸗ fügung der Angabe des Namens, der Wohnung und Zahl, der vertretenen Stimmen. § 32. Beschlußfähigkeit der Generalversammlung bei gewissen Gegenständen. § 33. Berufung einer außerordentlichen Generalversammlung bei Beschlußfassung wegen Auflösung der Ge⸗ sellschaft, sowie der Vereinigung mit einer anderen, sowie bei Abänderung des Gegen⸗ standes des Unternehmens. § 36 Abs. 3. Frist für Auslegung der Bilanz und des Ge⸗ schäftsberichts, n deren Vorlage an die Generalversammlung. § 37. Präzisierung des Reingewinns. § 39. Verwendung des Reingewinns. § 40. Aenderung des Zahlungsterm ins der Dividende. § 44. Auf⸗ lösung und Liquidation der Gesellschaft. — Mit Rücksicht auf die erfolgten Streichungen erhalten die übrigen Paragraphen neue, ihrer Reihenfolge entsprechende Nummern. Ermächti⸗ gung des Aufsichtsraths zur Vornahme von Ab⸗ änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nur die Fassung betreffen. Dresden, am 20. Februar 1900. Sächsische Grund“ und Hypothekenbank.
Fellmer.