Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
SDODffiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beför⸗
derungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Huber⸗ tusstock, 17. Februar. Graf v. Hoyos, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Jauer, zum Lt. der Res. des 2. Garde⸗Drag. Regts. Kaiserin Alexandra von Rußland, Falkenroth, Lt. der Res. des Garde⸗ Train⸗Bats. (Hagen), Braselmann, Lt. der Res. desselben Bats. (III Berlin), v. Lessel, Lt. des 1. Aufgebots Garde⸗Füs. Landw. Regts. (Freiburg), — zu Oberlts., — befördert.
Von den Garde⸗Landw. Feld⸗Art. Offizieren versetzt: zur Garde⸗ Landw. des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regts.: a. des 1. Aufgebots: die Hauptleute Wüstenhagen (Bernburg), v. Dassel (Belgard), die Oberlts. Mehlhorn (Köln), Berger⸗Landefeldt (III Berlin), die Lts. Koop (I Bremen), Avenarius (III Berlin); b. des 2. Aufgebots: Hauptm. v. Manteuffel (III Berlin), die Oberlts. v. Heineccius (Liegnitz), Haenschke (Potsdam), v. Unger (I Braunschweig); zur Garde⸗Landw. des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts: a. des 1. Auf⸗ gebots: die Hauptleute Modrow (Deutsch⸗Eylau), Mattheus Cüstrin), Rose (Osterode), die Oberlts. Engelmann (III Berlin),
urtz (Frankfurt a. O.), Scherer (Andernach), Hilgenstock (Fritz) (1 Bochum), v. Rath (Bonn), Simons (Siegburg), Hilgenstock (Karl) (Dortmund), Janßen (II Bochum), Mand (Schleswig), die Lts. Steffens (Danzig), Eick, Schlieben (III Berlin), v. Schultzen⸗ dorff (Hannover), v. Hymmen (I Trier); b. des 2. Aufgebots: Oberlt. v. Baumbach (Arolsen), die Lts. Cleve (Belgard), Hahn (Andernach); zur Garde⸗Landw. des 3. Garde⸗Feld⸗Art. Regts.: a. des 1. Aufgebots: die Hauptleute Schmitz (Dortmund), Kreich (III Berlin), die Oberlts. Scherbening (Beuthen), Livonius (Perleberg), Zarncke (Schwerin), Frhr. Röder v. Diersburg (Koblenz), die Lts. Mostert (Montjoie), Asbrand (Han⸗ nover); b. des 2. Aufgebots: die Oberlts. Löbbecke (Essen), Nordmann (Gildesheim), Lt. Blanck (Rostock); zur Garde⸗ Landw. des 4. Garde⸗Feld⸗Art. Regts.: a. des 1. Auf⸗ gebots: die Hauptleute Schober (I Breslau). Voormann (Hagen), Müller (Jüterbog), die Oberlts. v. Busse (Bromberg), Schad ow (Köln), Heintges (III Berlin), Wolff (Wohlau), Eggert (Marienburg), v. Moszczenski (Gnesen), Beck (Bromberg), v. Mettenheimer (Stade), die Lts. Griese (Gnesen), Rhode, v. Heydebrand u. der Lasa, Goetsch (III Berlin), v. Arnim (Prenzlau); b. des 2. Aufgebots: Oberlt. Frhr. v. Rheinbaben (III Berlin), die Lts. v. Hake (II Braunschweig), Eick (Stargard).
Befördert sind: Gesenger, Vize⸗Feld. im Landw. Bezirk Lötzen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 148, Claassen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43 (Allenstein), zum Oberlt., Friedrichs, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Stralsund, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 67, v. Tietze u. Hennig, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schneidemühl. Hornemann, Lt. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. H., — zu Oberlts.; die Vize⸗ HSr g. im Landw. Bezirk I Berlin: Hoche zum Lt. der Res. des eib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Adix zum Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Griebel zum Lt. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Gutzeit zum Lt. der Res. des 1. Hann. Inf. Regts. Nr. 74, Bandermann zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; die Vize⸗Wachtmeister im Landw. Bezirk IV Berlin: Langen zum Lt. der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, Spindler zum Lt. der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Fabricius zum Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Blell zum Lt. der Res. des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14. 8
Versetzt sind: Bruhn, Lt. der Res. des 4. Bad. Inf. Regts Prinz Wilhelm Nr. 112 (I Berlin), zu den Res. Offizieren des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Lang, Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114 (II Berlin), zu den Res. Offizieren des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Borchardt, Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9 (IV Berlin) zu den Res. Offizieren des 1. Leib⸗Hus. Regts. Nr. 1, Strauß, Lt. der Res. des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 (IV Berlin), zu den Res. Offizieren des 2. Schles. Jäger⸗Bats. Nr. 6. 8
Befördert sind: die Lts.: Foerster des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Simons der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 (Magdeburg), Töpfer der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 (Magdeburg), Echter⸗ meyer der Res. des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 153 (Magdeburg), Dankworth der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, — zu Oberlts., Wiesenthal, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Fäirst Leopold von Anhalt⸗ Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Franck, Vize⸗Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, Krieg, Lt. der Res. des Thüring. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19 (Sangerhausen), Rein hardt, Lt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, — zu Oberlts., Schwencke, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Bernburg, zum Lt. der Res. des Königs⸗Inf. Regts. Nr. 145, Säuberlich, Vize⸗Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des u Hus. Regts. Nr. 10, Schoß, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Halle a. S., zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Branden⸗ burg.) Nr. 18; die Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Altenburg: Andre zum Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Müller zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Schlenzig zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 131, Brünner, Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 55 (Naumburg a. S.), zum Oberlt.; die Vize⸗Feldwebel im Landw. Bezirk Weißen⸗ fels: Witholz zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Ludwig zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Lou's Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, Kühne zum Lt. der Res. des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Teubner, Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. West⸗ preuß.) Nr. 6 (Dessau), zu den Res. Offizieren des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 versetzt. .
Befördert sind: Fechner, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Kosten, zum Lt. der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Wagner, Lt. der Res. des Schles. Train⸗Bats. Nr. 6 (Oels), zum Oberlt, Peltner, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Striegau, zum Lt der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Kutta, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk I Breslau, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots,
ischer, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld 1. Westfäl.) Nr. 13 (Paderborn), zum Oberlt, Lammersmann,
ize⸗Feldw. im Landw. Bezirk II Bochum, zum Lt. der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Rosenbaum, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Barmen, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Bohrer, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Kaewel, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, zum Oberlt., Vidal, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Ham⸗ burg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Schuldt, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, Harms, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Bremen, zum Oberlt., Schmöle, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Stille, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk II Bremen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 136, Bicker, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Neustrelitz, zum Lt. der Res. des Heben Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 24, Usener, Vize⸗Feldwebel im Landwehr⸗Bezirk Kiel, zum Leutnant der Reserve des 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32, Soldan, im Landw. Bez. Hannover, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, Dreyer, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 1. Hannov. Drag. Regts. Nr. 9, Leßmann, Vize⸗ Wachtm. im Landw. Bezirk Hildesheim, zum Lt. der Res. des
Se Train⸗Bats. Nr. 10, Reiche, Vize⸗Feldw. im Landw. ezirk I Braunschweig, zum Lt. der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Voge, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Hoffmeister, Vize⸗ Feldw. im Landw. Bezirk II Braunschweig, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Weftfälisches) Nr. 17, Prien, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Dieken, Lt. der Res. des Rhein. Train⸗Bats. Nr. 8 (Aurich), zum Oberlt. Liebe, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 150 (II Oldenburg), Bockelmann, Lt. der Res. des 4. Hannov. Inf. Regts. Nr. 164 (II Oldenburg), — zu den Res. Offizieren des Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91 ver⸗ setzt. v. Wentzky u. Petersheyde, Lt. a. D. im Landw. Bezirk Göttingen, zuletzt in der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, in der Armee, und zwar als Lt. mit einem Patent vom 26. Oktober 1887 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots wiederangestellt.
Befördert sind: Rademacher, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk I Cassel, zum Lt. der Res. des 1. Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), Wengler, Vize⸗Wachtm. im
Landw. Bezirk Mannheim, zum Lt. der Res. des 1. Bad. Feld⸗Art.
Regts. Nr. 14, Kölsch, Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, zum Oberlt., Hermann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Hagenau, zum Lt der Res. des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Bendel, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Metz, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Rauschke, Vize⸗Feldwebel im Landwehr⸗Bezirk Schlawe, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm) Nr. 2, Ben;z, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Danzig, zum Lt. der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Carl) Nr. 118, Hess, Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, zum Oberlt., Saß, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Frankfurt a. M., zum Lt. der Res. des Pomm. Train⸗Bats. Nr. 2, Pletsch, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Siegen, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 40, Rasche, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 166, Mylaeus, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 34, Joeckel, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Friedberg, zum Oberlt. Stobbe, Königl. Säͤchs. Lt. der Res. a. D. im Landw. Bezirk Bitterfeld, zuletzt in der Res. des 3. Sächs. Jäger⸗Bats. Nr. 15, in der Preuß. Armee, und zwar mit einem Patent vom 24. November 1897, als Lt. der Res. des Pomm. Jiger⸗Bats. Nr. 2 angestellt. 1 1 1—
Befördert sind: Kleine, Fähnr. im Landw. Bezirk Celle, Schulze, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Metz, — zu Lts. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Maadeburg.) Nr. 4, Lex, Lt. der Res. des Rhein. Pion. Bats. Nr. 8 (Weißenfels), zum Oberlt., Mertens, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Magdeburg, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4, Seifert, Vize Feldw. im Landw. Bezirk Danzig, zum Lt. der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6, Sieber, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk I Cassel, zum Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2. b
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hubertus⸗ stock, 22. Februar. v. Caemmerer, Gen. Lt., bisher Kommandeur der 26. Div. (1. K. W.), in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, unter Enthebung von dem Kommando nach Württemberg, mit Pension zur Disp estellt.
Im Beurlaubtenstande. Hubertusstock, 17. Februar. Der Abschied bewilligt: Kürwitz, Lt. des 2. Aufgebots 1. Garde⸗ Gren. Landw. Regts. (III Berlin), Scholtz, Oberlt. des 2. Auf⸗ gebots der Garde⸗Landw. Feld⸗Art. (Bernburg), Andersonn, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bartenstein, Osterroht, Oberlt. der Kav. 1. Aufgebots, Schömann, Lt. der Feld⸗Art. 2. Auf⸗ gebots, — des Landw. Bezirks Stralsund, v. Blanckenburg, Rittm. der Res. des Königs⸗Ulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13 8 elgard), diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Grebel, Oberlt., Schumann, Lt., — der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, Beutler, Hauptm. der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Kottbus, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, F Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Perleberg, Bartel, Hauptm., Dransfeld, Oberlt., — der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, diesen beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Floß, Lt. der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Lemmel , Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk II Berlin, Lamprecht, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Benda, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, Arpurth, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Klefeker, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, Engler, Oberlt. der Res. des Braunschweig. Infanterie⸗Regiments Nr. 92 (Torgau), diesem behufs Uebertrittzs in Königlich Sächsische Militärdienste, Heinke, Rittmeister des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Brügmann, Rittm. der Re. des Hus. Regts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8 (Dortmund), Dieterici, Obetrlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dort⸗ mund, — beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Brünger, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform; den Overlts.: Gerken der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, Schaefer der Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Tilemann der Feld⸗Art. 2. Aufgebote, — des Landw. Bezirks Krefeld, Bettger der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, Engelsmann, Hauptm. der Inf 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuznach, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform; den Oberlts.: Scholl der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuz⸗ nach, Karcher der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Johann, Caesar der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, v. Schultz der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Doemens, Neuhaus, Schürmann der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Aachen, Schnichels, Lt. der Inf. 2. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Schmitt (Friedrich Hubert), Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29 (Deutz), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, Horn, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Boehme, Kiderlen, Oberlts. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brockhoff, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stade, v. Lowtzow, Andreae, Oberlts. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, Reincke, Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9 (I Altona), v. Holtzendorff, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Altona, Nolte, Hauptm der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braunschweig, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Koch, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Bökelmann, Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4 (Gera), behufs Rücktrittszs in Königl. Sächs. Militärdienste, Mayer, Rittm. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls⸗ ruhe, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Faber, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Riese, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Colmar, letzterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Grimm, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, Sehmsdorf, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, du Bois, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Strehl, Lt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Wal⸗ loth, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots, Nolda, Lt. der Inf. 2. Auf⸗ gebots, — des Landw. Bezirks Meschede, Frhr. v. Lepel, Oberlt. der Res. des 2. Fe-ge. Inf. Regts. Nr. 76 (S Frank, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gießen, Voigt, Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 (Danzig),
Bezirks
Seeck, Oberlt. der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw Königsberg. 88 Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchste Bestallung. 8. Februar. Lenz Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 1. Div., zum Intend“ Rath ernannt. 1 8
Durch Allerhöchsten Abschied. 8. Februar. Köhler Fablmftr. vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, Hoffmann“
opograph bei der Landesaufnahme, — bei ihrem Ausscheiden aut dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrath verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 25. Ja⸗ nuar. Becker, Intend. Registrator von der Intend des XV. Armee⸗ Korps, zu der Intend. des XI. Armee⸗Korps, Adamczewski Intend. Registrator von der Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Intend. des VI. Armee⸗Korps, — zum 1. April 1900, Holz Intend. Sekretär von der Intend. der 5. Div. zu der Korps⸗Intend. des III. Armee⸗Korps, Milting, Intend. Sekretär von der Korps⸗ Intend. des III. Armee⸗Korps, zu der Intend. der 5. Div., — zum 1. Juli 1900, Berndt, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Intend. der 33. Div., zu der Korps⸗Intend. des VII. Armee⸗ Korps, Scharlach, Intend. Sekretär von der Intend. der 33. Div., zu der Korps⸗Intend. des XVI. Armee⸗Korps, Warnatsch, Intend. Sekretär, Kirchner, Intend. Bureau⸗Diätar, — von der Korps⸗Intend. des XVI. Armee⸗Korps, zu der Intend. der 33. Div., Hellmich, Intend. Sekretär von der Intend. der 16. Div., zu der Korps⸗Intend. des VIII. Armee⸗Korps, Seiffhart, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des VIII. Armee⸗Korps, zu der Intend. der 16. Div., Schwarz, Intend. Registrator von der Intend. des XVII. Armee⸗Korps, zu der Intend. des VIII. Armee⸗Korps, Glaubitz, Intend. Registrator von der Intend. des VIII. Armee⸗ Korps, zu der Intend. des XVII. Arinee⸗Korps, — versetzt.
1. Februar. Marckscheffel, Intend. Rath von der Korps⸗ Intend. des XV. Armee⸗Korps, zur Korps⸗Intend. des VI. Armee⸗ Korps versetzt und mit Wahrnehmung der Militär⸗Intendantenstelle des VI. Armee⸗Korps beauftragt. Haeckel, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 18. Div., zu der Korps⸗Intend. des XV. Armee⸗ Korps, Foß, Intend. Rath von der Korps⸗Intend. des IX. Armee⸗ Korps, als Vorstand zu der Intend. der 18. Div, Littmann, Intend Rath von der Korps⸗Intend. des I. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des IX. Armee⸗Korps, Sinzingr, Intend. Rath von der Korps⸗Intend. des VIII. Armee⸗Korps, zu der Korpe⸗Intend. des XVIII. Armee⸗Korps, — versetzt. Braun, Proviantamts⸗ Kontroleur in Hannover, mit Pension in den Ruhestand versetzt.
3. Februar. Paape, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des XIV. Armee⸗Korps, Plügge, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des XIV. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des XV. Armee⸗Korps, Heise, Intend. Sekretär von der Intend. der 34. Div, zu der Intend. der 15. Div., Flöttmann, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des XV. Armee⸗Korpz, zu der Intend. der 34. Div,, Haecker, Klitzke, Graendorff, Intend. Sekretäre von der Korps⸗Intend. des IV. Armec⸗Korps bezw. des Garde⸗Korps und der Intend. der 15. Div., zu der Korps⸗Intend des XI. Arn ee⸗Korps, Grober, Intend. Sekretär von der Korps Intend. des I. Armee⸗Korps, zu der Intend. der militärischen Institute, Sommermeyer, Intend. Sekretär von der Konps⸗Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des I. Armee⸗Korps, Adam, Intend. Sekretär von der Intend. der militärischen Institute, zu der Korps⸗Intend. des XVII. Armee⸗Korps, Rolley, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des XVII. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des IV. Armee⸗Korps, Beutler, Intend. Sekretär von der Korps⸗ Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des XVII. Armee⸗ Korps, — zum 1. April 1900 versetzt,
5. Februar. Kanold, Wirthschafts⸗Insp. vom Remontedepot zum 15. Februar 1900 zum Remontedepot Weeskenhof versetzt.
7. Februar. Lebbin, Ober⸗Roßarzt vom 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
10. Februar. Thiel, Kanzlei⸗Diätar, zum Geheimen Kanzlei⸗ Sekretär im Kriegs⸗Ministerium ernannt.
12. Februar. Wahrendorff, Becker, Proviatamts⸗Kon⸗ troleure in St. Avold bezw. Danzig, zum 1. März 1900 nach Han⸗ nover bezw. St. Avold versetzt. “
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 7. Februar. Föhr. v. Schellerer, Oberlt. im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst
udwig von Hessen, unter Stellung à la suite dieses Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.
10. Februar. Fürst zu Oettingen⸗Oettingen u. Oettingen⸗Spielberg, Fähnr. des Inf. Leib⸗Regts., zum Lt. ohne Patent in diesem Regt. befördert. 1
13. Februar. Frhr. v. Godin, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Leib⸗Regt., unter Stellung à la suite des genannten Truppentheils, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Karl Theodor in Bayern ernannt.
14. Februar. Hagen, Major z. D., zum Bezirks⸗Offizier beim Bezirks⸗Kommando Rosenheim, Hoeller, Oberlt. des 2. Fuß⸗Art. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten bei der Insp. der Fuß⸗Art., — ernannt. Striegel, Zeug⸗Feldw. der Gewehrfabrik, Renner, Zeug⸗Feldw. der Insp. der Fuß⸗Art., — beide beim Art. Depot Ingolstadt, Knöferl, Zeug⸗Feldw. beim Art. Depot Germersheim, — zu Zeuglts. befördert. Horn, Hauptm. z. D., verwendet beim Train⸗Depot I. Armee⸗Korps als Vorstand .B.e teaasch hh. Ingolstadt, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Herzing, Major z. D., Bezirks⸗Offizier beim Bezirks⸗Kommando Rosenheim, beim Meldeamt Traunstein eingetheilt.
Durch Verfügung der Inspektion der Fuß⸗Artillerie. Kammerer, Zeug⸗Oberlt. vom Art. Depot Ingolstadt, zum Haupt⸗ laboratorium, Einsiedel, Zeuglt. vom Art. Depot Germersheim, zu den Art. Werkstätten, Winterle, Zeuglt. vom Art. Depot Ingol⸗ stadt, zum Art. Depot München, — versetzt. 1
Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Wächtler, Lt. von der Res. des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen zur Res. des Eisenbahn⸗Bats. versetzt. Ritter und Edler Mendel v. Steinfels, Lt. von der Res. des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Reible (I München), Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit einem Patent vom 17. August 1899, — zu Oberlts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Fe⸗ bruar. Dessauer, Fähnr. des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, ausnahmsweise zur Res. beurlaubt.
Im Beurlaubtenstande. 10. Februar, Opel, Hauptm. von der Res. des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Steiger, Oberlt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Augsburg), — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 10. Februar. Dr. Entres, Stabs⸗ arzt von der Res. (Weiden), der Abschied bewilligt. Dr. Endres (Ingolstadt), Hauck (Erlangen), Stoll (1 München), Knöll
Gunzenhausen), Reiß (Würzburg), Dr. Maier (II Manchen), Noder, Dr. Vidal, Miodowski, Dr. Neuberg, Vogel, Wolfson, Dr. Fleischmann (1 München), Herbst (Nürnberg), Unterärzte in der Res., Schickendantz (Kaiserslautern), Unterarit in der Landw. 1. Aufgebots, — zu Assist. Aerzten befördert.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. 9. Februar. Prenner, Lehrer an der Unteroff. Schule, auf Ansuchen vom 15. März I. J. ab seiner Stelle enthoben. 10. Februar. Hultzsch (Regensburg), Unter⸗Apotheker in der Res., zum Ober⸗Apotheker befördert. 14. Februar. Heß, Vertragsingen. des Haupt⸗Laboratoriums, zum Ingen., Fleischmann, Vertragschemiker der Pulverfabrik, zum
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fabrik, zum Meister, — ernannt. Werzinger, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Regensburg. zu jener in München, Richter, Lazareth⸗Insp. vom Garn. Lazareth Landau, zu jenem in Zweibrücken, — versetzt. Lehmann, Meister der Pulverfabrik, zum Obermeister, Westermayer, Kaserneninsp. der Garn. Verw. München, unter Versetzung zur Garn. Verwalt. Freising, Geuder, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Landsberg, Uebele, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Lindau, Müller, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Eichstätt, Zirker, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Hammelburg — zu Garn. Verwalt. Inspektoren, — befördert.
16. Februar. Frickinger, Geheimer Rechnungsrath, Gehei⸗ mer expedierender Sekretär im Krieags⸗Ministerium, mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten. Widerspick, Militäranwärter, Zahlmstr. Asvir. des 6. Chev. Regts. Peinz Albrecht von Preußen, Ott, Militäranwärter, Zeug⸗Feldw. der Insp. der Fuß⸗Art. — zu Buchhaltern der Gen. Militärkasse ernannt.
8 Deeutscher Reichstag. 153. Sitzung vom 23. Februar 1900, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1900, und zwar der Etats für die Verwaltung des Reichsheeres und für das Reichs⸗Militärgericht.
Ueber den Fetseng der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Beim Kapitel „Militärgeistlichkeit“ referiert der
Berichterstatter Abg. Graf von Roon (d. kons.) über die Ver⸗
handlungen der Budgetkommission, welche zur einstimmigen Annahme folgender Resolution geführt haben: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dasür Sorge zu tragen, daß den Soldaten keinerlei Vorschrift darüber gegeben wird, in welcher Sprache sie beichten sollen, und daß keinerlei Unter⸗ suchung darüber stattfindet, in welcher Sprache sie beichten.“
Abg. Gröber (Zentr.): Diese Resolution wird wohl im ganzen Hause und auch draußen überall Erstaunen hervorgerufen haben. Es ist ein sonderbarer kriegsministerieller Erlaß bekannt geworden, welcher darüber Bestimmung trifft, wieviel Zeit ein Militärpfarrer zum Zwecke der Pastorierung der polnisch redenden Mannschaften aufwenden darf. In den unteren Instanzen, so durch das Kommando des IV. Armee⸗Korps in Magdeburg, ist dieser Befehl dahin verschärft worden, daß der betreffende Divrsions⸗Pfarrer die nur polnisch redenden Mannschaften zu pastorieren habe. Auf diese Weise sind dem Pfarrer in Wittenberg bei der Beichte nur wenig polnisch sprechende Mann⸗ schaften zugeführt worden; der größere Theil derjenigen, welche sich zur polnischen Beichte gemeldet hatten, hat von den Vorgesetzten die Erlaubniß dam nicht erhalten, sondern mußte deutsch beichten. In Torgau ging es ihm umgekehrt; dort erschienen so viele Pönitenten, daß er mit ihnen gar nicht fertig werden konnte. Was auf die Beschwerde des Geistlichen erfolgt ist, wissen wir nicht. Ein solches Verfahren steht mit den Anforderungen, welche die Kirche in diesem Punkte nothwendig stellen muß, und gewiß auch mit der Willenemeinung der Kontingentsherren nicht im Einklange. Man kann doch die Zeit, die auf die Ablegung der Beichte zu verwenden ist, nicht etwa darnach abmessen, wie lange das Gewehr⸗ reinigen dauert. In früberer Zeit und bis heute hat doch sonst die Militärverwaltung sich stets eifrig bemüht, den religiösen Bedürfnissen der Mannschaften alle Berücksichtigung angedeihen zu lassen.
Direktor im Kriegs⸗Ministerium, Generalleutnant von Viebahn: Wenn der Herr Vorredner in seinen letzten Ausführungen der Militär⸗ verwaltung seine Anerkennung dafür ausgesprochen hat, daß die Militärverwaltung in früheren Jahren immer aufrichtig bemüht ge⸗ wesen ist, mit allen Kräften für eine intensive und ausreichende Seel⸗ sorge der katholischen Mannschaften zu sorgen, so glaubt die Militär⸗ verwaltung auch auf die weitere Anerkennung, daß diese Bemühungen bis in die neueste Zeit fortgesetzt werden, Anspruch machen zu können. Es ist bei der vorliegenden Angelegenheit keineswegs die Absicht gewesen, irgend einen Eingriff in das heilige Sakrament der Beichte zu machen. Das hat der Militärverwaltung vollständig fern gelegen. Die Achtung vor diesem Sakrament ist bei der Militär⸗ verwaltung genau ebenso groß wie bei dem Herrn Vorredner und den anderen Herren, welche in der Budgetkommission mit seiner Auf⸗ fassung übereinstimmende Ansichten geäußert haben. Der Herr Vor⸗ redner hat nun ferner die Voraussetzung ausgesprochen, daß die Militärverwaltung in ihren Maßnahmen auf dem Gebiete der katholischen Seelsorge im Einverständniß mit den kirchlichen Oberen handle. Diese Voraussetzung kann ich in vollstem Umfange bestätigen, und ich glaube, daß von dem verehrten Senn Vorredner der Vergleich, welchen er gebraucht hat, daß man die Zeit der Beichte etwa abmessen wolle nach demselben Maße, wie Gewehrreinigen oder ähnliche Sachen, wahrscheinlich nicht ernstlich gemeint gewesen ist. Von einer derartigen Parallele ist im Fhene Bereich der Militärverwaltung auch nicht im allerentferntesten die Rede, sondern es werden alle Maßregeln getroffen, um den Mannschaften der katholischen Religion die volste und ungehindertste Ausübung aller Religionspflichten zu sichern. Was nun den vorliegenden Fall anbetrifft, so hat der Herr Vorredner den betreffenden Passus der Verfügung, auf welche sich die ganzen Erörterungen beziehen, vorgelesen und hat seinerseits daran das Zugeständniß geknüpft, daß er in dieser Verfügung selbst, in dem vorgelesenen Passus, irgend etwas besonders Be⸗ anstandenswerthes nicht erblicken könne. Es handelt sich nun darum, ob die weiteren Maßnahmen, welche an diese Verfügung des Kriegs⸗ Ministeriums, Versorgungs⸗ und Justizdepartement, geknüpft worden
d, in der That so schwerwiegende Uebelstände ergeben haben, wie sie der Herr Vorredner zur Sprache gebracht und betont hat. Bei der Kürze der Zeit ist es nur möglich gewesen, diejenige Verfügung heran⸗ jusiehen, welche das General⸗Kommando auf Grund der kriegs⸗ ministeriellen Verfügung erlassen hat. Ich bemerke dabei, daß es sich darum handelt, die katholische Seelsorge für die Mannschaften polnischer Zunge sicher zu stellen in denjenigen Garnisonen, bei denen infolge der Aenderung der Heeresformation eine Verschiebung zwischen den Gebieten des XI. und IV. Armee Konps stattgefunden hat. Unter anderem würde nun diese Verfügung ja schon bestätigen, daß die Militärverwaltung es sich durchaus angelegen sein läßt, bei jeder Veränderung in Garnisonen oder anderen militärischen Verhält⸗ nissen unter allen Umständen die katholische Militärseelsorge sicher zu tellen. Was das General⸗Kommando nun zu dieser Verfügung seiner⸗ seits erlassen hat, lautet nach dem dem Herrn Kriegs⸗Minister ein⸗ gereichten Bericht: „An die einzelnen Garnison⸗Kommandos. Die Garnison⸗Kommandos werden ersucht, zum 10. fünftigen Monals zu melden, wieviel Mannschaften polnischer Zunge dort vorhanden bd, die nach dem Urtheil ihrer ⸗Vorgesetzten der deutschen vprache nicht so weit mächtig sind, daß sie in dieser Sprache eichten können“ — Das ist dasjenige, was das General⸗Kommando am 29. April an die Garnison⸗Kommandos verfügt hat. Wenn nun er Herr Vorredner eine Verfügung vom 1. des nächsten Monats verlesen hat, so vermuthe ich, daß der Zusammenhang derart ist, daß, nachdem die Meldungen der Garnison⸗Kommandos beim General⸗ Fommando eingegangen sind, nun eine Verfügung desselben über die eisen behufs Pastoratian der Mannschaften polnischer Zunge in den fmnzelnen Garnisonen ergangen ist. Wenn in dieser letzteren Ver⸗ Aung thatsächlich, wie der Herr Vorredner hervorgehoben hat, die nhendung „nur polnisch sprechende Mannschaften“ gebraucht ist, so glaube 8. 88 es keineswegs geboten, auf diese Ausdrucksweise den entscheidenden fü ruck zu legen, denn das General⸗Kommando hat in seiner Ver⸗ denung, die ich hier vorgelesen habe, denselben Wortlaut gebraucht, das 1-⸗ Kriegs⸗Ministerium in seiner Verfügung angewendet hat; die eneral⸗Kommando kann also nicht die Aksicht Föabt haben, über
Vertragsmeister der Geschützgießerei und Geschoß⸗
in Bezug Hierin sonst schon längst gelöst. Es ist unmöglich, eine gemeinsame Grund⸗ lage zu schaffen. Man könnte ja vielleicht an den preußischen Land⸗ tag gehen und ein Gesetz für Preußen entwerfen; doch auch dieses würde mit Rücksicht auf die neuen Provinzen eventuell auf evan⸗ gelischem Boden nicht unbedenklich sein. Ein für Deutschland gemein⸗ sames Gesetz kann jedenfalls nicht in Frage kommen, da, wie schon
geben zu können, da zur Zeit das Kriegs⸗Ministerium in dieser Sache mit dem katholischen Feldpropst der Armee in Verbindung getreten ist, unter anderem auch ein Zeichen, welches meine vorhergehende Mittheilurg bestätigt, daß wir in allem, was die katholische Seelsorge anlangt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den kirch⸗ lichen Oberen der katholischen Mannschaft handeln. Wenn der Herr Vorredner weiter gesagt hat, daß seitens der Vorgesetzten einzelnen Mannschaften die Zulassung zur Beichte nicht gestattet worden sei, so wird diese Angabe der Bestätigung bedürfen. Im Großen und Ganzen ist unmittelbar und ohne jeden Zweifel an⸗ zunehmen, daß die Leute nicht nur nicht von dem Gehen zur Beichte zurückgehalten werden, sondern im Gegentheil, daß alle betheiligten Instanzen ihrerseits alle Mittel anwenden, um die Mannschaften zur Erfüllung ihrer kirchlichen Pflichten anzuhalten, respektive die Erfüllung dieser kirchlichen Pflichten ohne Hinderniß zu gestatten. Was nun die ergangene kriegsministerielle Verfügung im all⸗ gemeinen anlangt, so muß, um die Seelsorge der katholischen Mann⸗ schaften sicher zu stellen, in die Bereisung der Garnisonen unbedingt Ordnung gebracht werden. Es war also nothwendig, festzustellen, wie viel Mannschaften thatsächlich da sind, welche zur Beichte in polnischer Sprache zu führen sind, und daß danach seitens der General⸗Kom⸗ mandos die Reisepläne für die betreffenden katholischen Geistlichen fest⸗ gestellt werden. Bei dieser allgemeinen Sachlage möchte ich das hobe Haus dringend bitten, doch ganz bestimmt zu trennen den einzelnen Fall der versuchten Kontrole uͤber das Beichten in deutscher oder polnischer Sprache. Ich glaube, es kann in dieser Angelegenheit nicht mehr gesagt werden, als wie in der Budgetkommission seitens der Vertreter der Militärverwaltung bereits erklärt worden ist, nämlich, daß das ein Vorgang ist, der weit über das Ziel hinausschießt, der gemiß⸗ billigt wird, und von dem keineswegs anzunehmen ist, daß er sich wiederholt. Sollte er sich dennoch gegen Erwarten wiederholen, so wird auf das schärfste dagegen eingeschritten werden; jedenfalls liegt kein Vorgang vor, aus dem sich die Befürchtung eines Gewissens⸗ zwanges auf die katholischen Mannschaften herleiten läßt.
Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Goßler:
Ich habe dem Herrn Generalleutnant von Viebahn zunächst das Wort gelassen, weil ich in der betreffenden Kommissionssitzung nicht anwesend war, also die Diskussion über diesen Fall dort nicht mit⸗ gemacht habe.
Ich freue mich über die Anerkennung des Heern Abg. Gröber, daß wir bestrebt sind, jeden sogenannten Kulturkampf von der Armee fernzuhalten. Es wird mein eifriges Bestreben sein, in diesem Sinne auch weiter zu wirken.
Wenn derartige Vorkommnisse, wie sie soeben erläutert worden sind, thatsächlich stattgefunden haben, so möchte ich mir mein Urtheil noch vorbehalten. Es liegt nämlich eine Beschwerde vor, und habe ich infolge dessen die Angelegenheit dem katholischen Feldpropst der Armee zugänglich gemacht, um mich erst zu vergewissern, in welchem Sinne die kirchliche Behörde zu der ganzen Frage Stellung nimmt. Ich hoffe auch in dieser Hinsicht in vollem Ein⸗ verständnis mit dem Herrn Feldpropst handeln zu können. Die Schwierigkeiten beruhen in der Hauptsache auf der Militär⸗Kirchenord⸗ nung vom Jahre 1832, was der Herr Abg. Gröber, der sich ja auf diese bezogen hat, selbst empfinden wird. Die Militär⸗Kirchenordnung ist zum theil so hinfällig und so schwierig zu handhaben, daß es seit Antritt meines Amts als Kriegs⸗Minister mein eifrigstes Bestreben gewesen ist, hier Wandel zu schaffen. Die Militär⸗Kirchenordnung ist nämlich in allen ihren Theilen für die katholische Kirche über⸗ haupt nicht bindend, es kommt vielmehr für die Regelung des katholischen Gottesdienstes in erster Linie das Breve vom Jahre 1868 in Betracht. Die Vorbereitungen für die Ausarbeitung einer für die beiden Konfessionen der Armee bestimmten Vorschrift, die alle diese Fragen prinzipiell regeln soll, sind jedoch getroffen. Wie schwierig
mir als Vorarbeit für eine derartige Instruktion zunächst ein Druck⸗ werk von mehreren Hundert Seiten vorgelegt wurde, welches lediglich den Zweck verfolgte, die Vorgänge, die auf diese Sache Bezug haben, zusammenzufassen. Ein besonderer Hilfsdezernent ist mit dieser Arbeit beschäftigt, und hoffe ich, daß die Erledigung derselben in der Weise sich vollziehen wird, wie der Herr Abg. Gröber es befürwortet hat, d. h. in durchaus versöhnlichem und jeder Konfession freundlichem Sinne. Daß eine derartige Vorschrift nur im Einverständniß mit den kirchlichen Behörden erledigt werden kann, versteht sich von selbst. Was den vorliegenden Spezialfall betrifft, so möchte ich befürworten, von einer weiteren Erörterung desselben abzusehen, da ich mich über denselben zunächst mit dem katholischen Feldpropst auch darüber ins Vernehmen setzen muß, ob der betreffende Geistliche, der diese Angaben gemacht hat, obgleich er wußte, daß die Sache noch nicht erledigt war, diejenige Erfahrung besitzt, die für einen katholischen Militär⸗ Seelsorger nothwendig ist.
Ich bemerke hierbei ausdrücklich, daß ich mit den katholischen Militärgeistlichen im allgemeinen in hohem Maße zufrieden bin, und daß derartige Konflikte zu den größten Seltenheiten gehören. Ich betrachte es zudem für meine Aufgabe, dem katholischen Feldpropst der Armee in jeder Hinsicht die Wege zu ebnen und seine Autorität zu stützen. (Bravo! rechts.)
Abg. Gröber: Wir können ja damit zufrieden sein, daß eine neue Kirchenordnung, selbstverständlich im Einvernehmen mit den kirchlichen Oberen, ausgearbeitet werden soll, und der Spezialfall, den ich vorbrachte, ist ja als Mißbrauch mißbilligt worden. Ich habe auf Grund von Auszügen aus der Beschwerdeschrift des Divisions⸗ pfarrers selbst vorgetragen. Ueber einzelne Punkte werden wir wohl noch bis zur dritten Lesung Aufschluß erhalten, namentlich auch darüber, daß in Wittenberg im Jahre 1900 kein polnischer Beichtvater für die dortigen polnischen Soldaten erscheinen soll. Hoffentlich bleibt dieser Fall der einzige in diesem Jahrhundert; es ist keine Ehre für uns, wenn wir solche Beschwerden hier vortragen müssen. Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Goßler: Ich möchte eine Angabe berichtigen, die der Herr Vorredner ge⸗ macht hat, um ein Mißverständniß zu beseitigen, das jedenfalls von mir ausgeht. Eine neue Militär⸗Kirchenordnung kann nicht geschaffen
werden, es kann sich nur um eine auf Grund der Kirchenordnung ent⸗ worfene Vorschrift handeln, die für die Geistlichen beider Konfessionen maßgebend ist. Die Militär⸗Kirchenordnung ist für das Reich nicht eingeführt worden, sie ist im Gegentheil ausdrücklich von der Ein⸗ führung in den verschiedenen Bundesstaaten ausgeschlossen.
Selbst im Königreich Preußen sind in den alten und den neuen Provinzen hierauf ganz besondere Bestimmungen geltend. liegt eben die große Schwierigkeit. Die Frage wäre
8 Verfügung hinauszugehen. Auf die weiteren Vorgänge, die der dir Vorredner erwähnt hat, bedauere ich, erschöpfend Auskunft nicht
gesagt, die Reichsverfassung dieses ausschließt.
Es bleibt daher nur
sich im übrigen diese Frage gestaltet, ergiebt sich auch daraus, daß
die Möglichkeit, eine Instruktion für die verschiedenen Kirchen inner⸗ halb der Armee unter Zustimmung der geistlichen Oberen zu ent⸗ werfen. Diesen Weg haben wir betreten, und hoffe ich, daß wir zu einem günstigen Ergebniß gelangen.
Abg. Dr. Lingens (Zentr.): Ich glaube, für die Gesinnungs⸗ tüchtigkeit der polnischen Soldaten Zeugniß ablegen zu müssen. Als im Jahre 1848 alles drunter und drüber ging, hat die polnische Garnison 8 nicht die kleinste Pflichtwidrigkelt zu schulden kommen lassen. Bim Bau des Nord⸗Ostsee⸗Kanals, wo die polnischen Arbeiter sehr zahlreich waren, hat im ersten Semester eine große Zahl von Bestrafungen von Arbeitern wegen Trunkenheit und anderer Exzesse stattfinden müssen. Der Bischof wies uns für diese Leute einen Geistlichen nach, welcher erkannte, daß er den Leuten weit näher kommen würde, wenn er sich das Polnische aneignete; er that es, und es ist ihm gelungen, gerade die polnischen Arbeiter zu wahren Mustern von Zucht und Sitte zu erziehen. Bei meinem Bemühen, für die religiösen Bedürfnisse der katholischen Soldaten einzutreten, habe ich mich an den Herrn Kriegs⸗ Minister direkt gewendet und stets bereitwilliges Entgegenkommen ge⸗ funden. Dazu habe ich neaerlich Veranlassung gehabt in Bezug auf die gemischten Ehen. Die katbolische Kirche räth von dem Abschluß solcher Ehen ab. „Als ich wahrnahm, daß der Abschluß solcher Ehen von evangelischen Mannschaften mit katholischen Mädchen, namentlich dann, wenn die letzteren auch mit Vermögen gesegnet sind, bei gewissen Stellen in der Armee begünstigt wurde, bin ich wiederum beim Kriegs⸗Minister vorstellig geworden, und der hat mir erklärt, daß er dieses Verhalten mißbilligt. Redner spricht sich dann mit größter Entschiedenheit gegen das Duell, als einen Frevel gegen Gottes Gebot, aus und verlangt das Verbot aller Zweikämpfe auch in der Armee. Die Autorität und die Ehre des Offiziers, fährt der Redner fort, können auch ohne Duell aufrecht erhalten werden. Der besondere Ehrbegriff der Offiziere kann doch auch nicht eine andere Basis haben als die Gottesfurcht; daran können angebliche Ehrenräthe, die aus Offizieren und Assessoren be⸗ stehen, nichts ändern. Das Duell ist romanischen Ursprungs, es wurde zuerst in Spanien gepflegt, fand durch das verlotterte Hof⸗ leben der französischen Könige Franz II., Karl's IX. und Heinrich's III. Eingang in Frankreich und wurde später durch den 30 jährigen Krieg in Deutschland heimisch. In den letzten Jahren war das Unwesen in Deutschland so gro und die Eatrüstung darüber so allgemein geworden, 8 der Reichstag 1896 im Einverständniß aller Parteien die verbündeten Regierungen zur Ergreifung energischer Maßregeln behufs Abstellung dieses Unwesens aufgefordert hat. An diesen Beschluß muß heute mehr denn je erinnert werden; was seitdem geschehen ist, genügt nicht. Schließlich empfiehlt Redner die Wänsche der jüdischen Soldaten auf Berücksichtigung ihrer Religion, insbesondere bei der Ablegung des Fahneneides, dem Wohlwollen der Heeresverwaltung und ersucht die⸗ selbe, den untersten Vorgesetzten, Unteroffizieren, Sergeanten ꝛc., immer wieder einschärfen zu lassen, daß sie den Kirchenbesuch der katholischen Mannschaften und der Theilnahme an gottesdienstlichen Handlungen kein Hinderniß in den Weg zu legen haben.
Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Goßler:
Ich habe mich immer darüber gefreut, mit dem Herrn Vorredner zusammen arbeiten zu können. Ich erkenne das reine Streben, das ihn beseelt, vollständig an. Zuweilen habe ich aber auch die Wahr⸗ nehmung gemacht, daß er zu schwarz sieht.
Ich will nur einige der gemachten Bemerkungen richtig stellen, soweit ich das für meine Person für nothwendig halte. Von Feind⸗ seligkeiten gegen die Polen in der Armee, von denen er gesprochen hat, kann keine Rede sein. Der Beweis hierfür wird niemals geführt werden können; und ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir die militärischen Eigenschaften der Mannschaften aus polnischen Distrikten in jeder Beziehung anerkennen. Sie habe ihre militärische Tüchtigkeit in allen Feldzügen bewiesen. (Sehr richtig! in der Mitte.) 8
Wienn der Herr Vorredner anerkannt hat, daß in der Armee der religiöse Frieden niemals gestört worden sei, so begreife ich nicht, wie er jetzt zu der Annahme kommt, es entwickele sich eine Bewegung, um diesen Frieden zu stören. Er will dieses daraus herleiten, daß ein Mann — einen Spielmann nannte er ihn — mit drei Tagen Mittelarrest bestraft worden wäre, angeblich, weil er ein Kind hätte katholisch taufen lassen, der Grund sei aber nicht angegeben worden. Ich kann nur annehmen, daß der Herr Abg. Lingens falsch berichtet worden ist, denn es ist undenkbar, daß eine Strafe ohne Angabe des 88 Grundes verhängt oder ein Mann aus dem erwähnten Anlaß be⸗ straft werde.
Auf die Duellfrage gehe ich nicht näher ein, da dieselbe ja gestern ausführlich erörtert worden ist. Darin gebe ich dem Herrn Vorredner aber vollständig Recht, daß, wenn alle Menschen die göttlichen Gebote halten, Duelle nicht mehr vorkommen und daß, wenn es uns gelingt, die allgemeine Moral zu heben, auch die Duelle von selber aufhören werden.
Eins hat mich jedoch gewundert: er hat den Ehrengerichten ge⸗ wissermaßen eine für die Entwickelung der Moral in der Armee nach⸗ theilige Wirkung beigemessen, sie gewissermaßen als Anlaß für die Vermehrung der Duelle hingestellt. Das trifft durchaus nicht zu. Die Ehrengerichte wurden geschaffen, als die preußische Armee im Jahre 1806 errichtet worden war. Auf Grund dieser ehrengerichtlichen Bestimmungen hat sich unser Offizierkorps so aufgebaut, wie es jetzt ist. Uebrigens kann auch ein Ehrengericht nie über ein Duell entscheiden.
Was die jüdischen Soldaten anlangt, so habe ich bereits in der Kommission ausgeführt, daß dem religiösen Bedürfniß derselben in jeder Weise Vorschub geleistet werde. Die jüdischen Soldaten haben das Recht, den Gottesdienst zu besuchen, und an den Feiertagen sollen sie möglichst vom Dienst befreit bleiben. Ich habe aber vorgeführt und aus dem Kalender verlesen, daß die jüdischen Feiertage so zahl⸗ reich sind und namentlich so ausgedehnt sind — es handelt sich in einzelnen Fällen um ganze Wochen —, daß es ganz unmöglich ist, allen Wünschen gerecht zu werden. Die jüdischen Soldaten würden sonst ganze Wochen überhaupt nicht zum Dienst kommen. (Sehr richtig! rechts.)
Der Herr Vorredner ist dann auf den Kirchenbesuch der Katho⸗ liken übergegangen. Ich glaube, in Bezug hierauf überschätzt er seine eigene Thätigkeit. Der freiwillige Kirchenbesuch darf unter keinen Umständen erschwert werden. Jeder Soldat, er mag einer Konfession angehören, welcher er wolle, hat an Sonn⸗ und Feiertagen die Freiheit, die Kirche zu besuchen. Hierüber kann gar kein Zweifel bestehen. Auch eine Umfrage ist darüber gehalten worden, ob es zweckmäßig sei, die freiwillig zur Kirche gehenden Soldaten geschlossen zur Kirche zu führen; die Frage ist aber von allen Stellen verneint worden, mit
dem Hinweis darauf, daß ein solcher Zwang den freiwilligen Kirchen⸗ besuch, zu dem die Leute oft und gern mit ihren Angehörigen gehen unbedingt beeinträchtigen würde. Auch diese Verhältnisse sind übrigens seiner Zeit in der Budgetkommission klargestellt worden.
Bezüglich der Militär⸗Kirchenordnung, der Herr Abg. Lingens
hat dieses wohl überhört, habe ich bereits ausführlich nachgewiesen,