23. Febr. Dover passiert. 18
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut egramm aus Oberhausen (Rhld.) hat die zweite englische Post über Vlissingen vom 25. Februar den Anschluß an Zug 8 Köln —Hannover wegen Nebels an
de englischen Küste nicht erreicht und geht auf Zug 3.
Flensburg, 24. Februar. (W. T. B.) Nach amtlicher Meldung sind alle Strecken in Jütland wieder fahrbar. (Vergl.
8 “ “
Bremen, 24. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Aachen“, n. d. La Plata best., 23. Febr. Prawle Point passiert. „Karisruhe“, v. Ost⸗Asien kommend, 24. Febr. v. Genua n. Bremen abgeg. „Bayern“ 24. Febr. v. Pokohama über Shanghai n. Bremen abgeg. „Trave“*, v. New York n. Genua, 23. Febr. die Azoren pass. „Aller“ 23. Febr., v. Bremen kommend, in New York
ngek. „Werra“ 23. Febr. v. Neapel n. New York abgegangen. — 25. Februar. (W. T. B.) Dampfer „Trier“, v. Brasilien kommend, 23. Febr. in Madeira, „Heimburg?, n. Brasilien best., Febr. in Pernambuco, „Prinz⸗Regent Luitpold“, n. Australien „ 23. Febr. in Aden angek. „Schönburg“ 23. Febr. v. Santos abgegangen.
Hamburg, 24. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. Dampser „Columbia“, v. New PYork über Neapel n. Genua, 23. Febr. v. Gibraltar abgeg. „Patricia“, v. New York n. Hamburg, 23. Febr. Cuxhaven, „Bosnia“, v. Hamburg n. Boston u. Baltimore 23. Febr. Dover, „Teutonia“, v. Hamburg n. New Orleans 23. Febr. Dover passiert. „Assyriz“ 23. Febr. v. Baltimore n. Hamburg abgeg. „Bosnia“ 23. Febr. in Baltimore angek. „Westfalia⸗“ 23. Febr. v. Shanghai n. Hongkong abgeg. „Savoia“ 23. Febr. in Pokohama angek. „Valesia“, v. St. Thomas n. Hambuecg,
Theater und Mufik.
Deutsches Theater. 8
x Halbe's Drama in vier Aufzügen „Das tausend⸗ jährige Reich“ ist, nachdem es unlängst beceits in München zur Erstaufführung geiangt war, am Sonnabend auch hier erstmali; in Scene gegangen. Der Dichter macht darin den Versuch, das tragische Schicksal eines Mannes aus dem Volke zu entwickeln, welcher an einem unseligen Hang zur Mystik, an seiner aus Aber⸗ glaaben, Irrthum und Waha zusammengesetzten Ueberzeugung zu Grunde gebt, eines jener falschen Propheten, wie sie namentlich in Zeiten, wo außergewöhnlich⸗ Naturereignisse, Krieg und Aufruhr die Welt bewegen. keine seltene Erscheinung sind. Sie verkünden aus der Bibel, namentlich aus der Offenbarung St. Jo⸗ hannis, welche sie in ihrem Sinne auslegen, die bevorstehende Wieder⸗ kehr des Reiches Gottes auf Erden und finden zumeist eine Schaar gläubiger Anhänger, die ihnen treu bleibt, bis die Nichtigkeit der Weissagung an den Tag kommt. Ein solcher Mann ist Drewfs, Schmiedemeister zu Marienwalde, welcher in den Wirren des Jahres 1848 die Anzeichen des nahenden Gottesgerichts erblickt. Umsonst redet ihm der Ortsgeistliche ins Gewissen, von seinem Aberglauben abzustehen und die naiven Gemüther des Dorfs mit seiner Jerlehre ju verschonen, umsonst drobt ihm sein Guts⸗ und Brotherr mit Ent⸗ lassung, er bleibt entschlossen bei seinem Vochaben, Haus und Hof, Weib und Kind zu verlassen, sich mit seinen Anhängern auf⸗ zumachen und gen Osten, von wo die Erfüllung kommen soll, dem Heil entgegenzuziehen. Dieser Entschluß treibt seine brade Frau, die ihr letzzes bereits hingegeben hat, um die Familie am Leben zu erhalten, und welche Drewfs ungerechterweise verdächtigt hat, ihn mit dem Gutsherrn betrogen zu haben, in den Tod. Dies erregt schon Mißstimmung in seiner Gemeinde, und da alsbald auch ein schweres Gewitter sich zusammenzieht, welches nicht allein den angersehnten Regen bringt aastatt der verkündeten anhaltenden Dürre, sondern sogar darch einen Blitzschlag just die Schmiede n Brand steckt, so erscheint der falsche Prophet vollends durch ein Gottesurtheil gerichtet und verworfen. Von Allen verlassen sucht und adet er schließlich den Tod im Wasser, an der Stelle, wo sein Weib ch ertränkt hatte. Dieser an sich fesselnde Stoff ist dem Dichter unter den Händen zerronnen. Im Mittelpunkt aller Scenen steht zwar der Schmied, aber das Interesse an ihm erlahmt bald, weil sein Charakter immer nur von derselben Seite beleuchtet gezeigt wird⸗und
seine Reden eine Wiederholung oft Gesagten bis zum Ueberdruß dar⸗ stellen. Zudem versteht man nicht recht den Konflickt dieses Mannes mit dem Pfarrer und dem Gutsherrn, man ist eher geneigt, das Ganze für einen pathologischen Fall zu halten, sodaß es fast verstimmend wirkt, daß ernstlich mit geistlichen und weltlichen Waffen gegen einen Unglücklichen gekämpft wird, der nach Fug und Recht ins Irrenhaus gebörte. Der geschichtliche Hintergrund des Sturmjahres 1848 ist nur skizzenhaft angedeutet und bietet lediglich Anlaß zu einigen genrehaft gehaltenen Nebenscenen; die erwähnte Gewitterscene erscheint als rein äußerlich wirkender Theatereffekt. — Die Darstellung war sehr tüchtia. Herr Reicher bemühte sich, aus der Gestalt des Schmieds eine Cbarakterstudie zu machen; es gelang ihm aber nur zu Anfang damit eine tiefer gehende Wirkung zu erzielen, später kämpfte er ver⸗ gebens gegen die Fehler des Werks an. In den anderen größeren Rollen zeichneten sich die Damen Lehmann und Sarrow, die Herren Sauer, von Winterstein, Fischer, Engels und Reinhardt aus. Die übrigen zablreichen Mitwirkenden ergänzten das vollendete Zusammen⸗ spiel. Spärlicher Beifall rief den Dichter einige Male vor die
Rampe.
Im Königlichen Opernhause geht morgen Niccolai's omische Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ in folgender: Besetzung in Scene: Fallstaff: Herr Stammer; Herr Fluth: Herr Bachmann; Herr Reich: Herr Mödlinger; Fenton: Sommer; Junker Spärlich: Herr Lieban; Dr. Cajus: Herr Berger; Fan Fluth: Frau Herzog; Frau Reich: Frau Goetze; Jungfer Anna:
räulein Weitz.
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen auf Aller⸗ höchsten Befebl die erste Aufführung von Der Eisenzahn“, historischem Schauspiel in 5 Aufzügen von Josef Lauff, statt. Das Werk ist vom Ober⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt, die dekorative Einrichtung hat der Ober⸗Inspektor Brandt besorgt. Die neuen Dekorationen des ersten, dritten und fünsten Aufzugs sind vom Königlichen Theater⸗ maler Quaglio, die des zweiten und vierten Aufzugs vom Hof⸗Theater⸗ maler Kautzky in Wien ausgeführt. Die neuen Kostüme sind nach den Angaben und Zeichnungen des Theater⸗Kostümiers Heil an⸗ gefertigt.
Im Deutschen Theater gelangt in Abänderung des Spiel⸗ plans morgen, Dienstag, „Die versunkene Glocke“ zur Aufführung, am Mittwoch „Der Probekandidat“, am Doanerstag „Hedda Gabler’, 1. Frettag. Sonnabend und nächsten Sonntag Abend „Der Probe⸗ andidat“.
Im Schiller⸗Theater finden die nächsten Wiederholungen der „Jungfrau von Orleans“ am Sonntag, den 11. März, Nach⸗ mittags, und von „Wilhelm Tell“ am Sonntag, den 18. März, Nachmittags, statt. Billetbestellungen werden von morgen an ent⸗ gegengenommen.
Fräulein Franceschina Prevosti wird in ihrem Konzert in der Sing⸗Akademie, am 4. März, zum ersten Male eine Gruppe von Liedern in deutscher Sprache singen.
In dem schon erwähnten Konzert, welches die „Berliner
Liedertafel“ am Aschermittwoch im Königlichen Opernhause zu Dresden im Verein mit der Königlichen sächsischen Hofkapelle ver⸗ anstaltet, werden an Chören mit Orchester ein „Weihelied“ von Ernst von Schuch, ferner „Wo ist Gott“ von Reinhold Becker, „Auf die bei Thermopylae Gefallenen“ von Max Bruch und der „Pilgerchor“ aus der Oper „Taunhäuser“ von Richard Wagner zum Vortrag kommen. Außerdem hat die „Berliner Liedertafel“ einige ihrer besten a cappella- Cnöre, mit denen sie im vorigen Jahre in Italien so glänzende Er⸗ folge erzielte, in das Programm aufgenommen. Die Leitung liegt in den Händen des Chormeisters Adolf Zander und des General⸗Musik⸗ direkrors Ernst von Schuch.
Bei dem am Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marien⸗ Kirche stattfindenden Orgelvortrage des Musikdirektors Otto Dienel werden Frau Rosa Wilke, Fräulein Luise Behrends, Herr Hans Sasse, der Violinist Herr Hans Bussenius und Herr Ernst Bethke mitwirken. Zur Aufführung gelangen hauptsächlich Bach'sch Kompositionen. Der Eintritt ist frei.
Mannigfaltiges.
Berlin, den 26. Februar 1900.
Die Königliche Eisenbahnbetriebs⸗Inspektion 6 theilt mit: Einige Achsen des Zuges 168 entgleisten heute bei der Einfahrt in Station Dalldorf (Kremmener Bahn) infolge unzeitigen Um⸗ stellens einer Weiche. Menschen sind nicht verletzt. Der Verkehr
wird durch Umsteigen aufrecht erhalten. Die Störungen dürften in .
etwa zwei Stunden beseitigt sein.
Im Oberlichtsaal der Philbarmonie findet am Mittwoch Abends 8 ½ Uhr, der siebente der von der „Freien Vereinigung für Flottenvorträge“ veranstalteten wissenschaftlichen Vorträge statt. Professor Dr. Alfred Kirchhoff aus Fene wird über das Thema sprechen: „Das Meer und die Machtstellung zur See im Leben der Völker.“
Herr Direktor Lorenz aus Halle a. S. bält morgen im „Verein zur Förderung der Kunst“ einen Vortrag üder „Moderne Regie“. Sämmtliche Berliner Bühnenkünstler haben zu diesem Vortrage, der Abends 8 ½ Uhr im Festsaal des Vereins junger Kauf⸗ leute (Beuthstraße 19/20) stattfindet, freien Eintritt. Karten sind bei Hermann Lazarus (Friedrichstraße 66) und in der Geschäftsstelle des Vereins (Klopstockstraße 21) erhältlich.
Im Hörsaal der „Urania“ spricht morgen Herr Dr G Naß über „die Glasfabrikation“; am Schlusse dieses Vortrags wird ein Glasbläser einige interessante Glasformen praktisch zur Ausführung bringe Gud im Anschluß an diesen Vortrag findet am kommenden Sonnta 8. Exkursion nach der Glashütte von Boek und Kersten statt.
Liegnitz. Im hiesigen Regierungsbezirk wendet man sich mehr und mehr der Nutzbarmachung der Elektrizität für technische, Verkehrs⸗ und Beleuchtungszwecke zu. So steht die Stadt Bunzlau
in Unterhandlungen mit den Elektrizitätswerken in Leipzig und Plagwitz
wegen Errichtung einer Zentrale für Beleuchtung und Kraftübertragung für die Stadt Bunzlau und Umgegend. Die Vorarbeiten datu sind im Herbst v. J. duech Ingenieure der Firma ausgeführt worden. Auf ausreichende Betheiligung soll mu rechnen sein. Weiter vorgeschritten ist ein ähnliches Unternehmen in Naumburg am Queis. Das dort von der Firma Körting in Körtinzsdorf bei Hannoper erbaute Elektri⸗ zitätswerk soll am 1. Juli d. J. betriebsfähig sein. Von der Stadt ist das Werk auf 30 Jahre dergestalt konzessioniert, daß ihm die Be⸗ nutzung aller städtischen Straßen und Plätze zur Anlegung von Leitungen nebst Zubehör zusteht und es jederzeit verpflichtet ist, gegen bestimmte Zahlung sowohl an die Gemeinde wie an Private elektrischen Strom zu Beleuchtungs⸗ und Kraftübertragungs⸗ zwecken sowie sonstigen elektrotechnischen und clektrochemischen Zwecken abzugeben. Die Nachbargemeinde Ullersdorf ist angeschlossen. Zum Betriebe soll die in der Mühle zu Naumburg vorhandene Wasserkraft dienen, wozu zwei Turbinen von je 50 Pferdekräften an⸗ gelegt und zwei Dynamomaschinen aufgestellt sind. Die Stadt hat sich das Recht gewahrt, die Anlage jederzeit zum Buchwerth zu über⸗ nehmen. Die Anlagekosten sind auf 200 000 ℳ veranschlagt.
Paris, 26. Februar. (W. T. B.) In einer Oel⸗ und Alkohol⸗Niederlage in St. Ouen sur Seine brach gestern ein großer Brand aus. Als nach mehrstündiger Arbeit der Brand schon gedämpft zu sein schien, erfolgte Abends 6 Uhr noch eine Explosion von 8 oder Spiritus. Der Brand dauerte die ganze Nacht hindurch; jedoch war die Gefahr einer weiteren Ausdehnung schon Abends 8 Uhr beseitigt. Die Zahl der Verletzten beträgt nach amt⸗ licher Feststellung 130, davon sind vier schwer verletzt. Die Behörden treffen Maßnahmen zur Unterstützung und Unterbringung der obdachlos gewordenen 80 Familien. Feofidanvag Arbeiter sind infolge des Brandes ohne Arbeit, der Materialschaden ist sehr bedeutend. In St. Ouen geht das Gerücht, daß Becandstiftung vorliege.
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(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,
Wetterbericht vom 26. Februar 1900, William
8 Uhr Morgens.
Wind. Wetter.
Stationen. Max Grube.
in ° Celsius 5 0C. = 40R.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp Temperatur
red. in Millim
—2 2 Ꝙ
wolkig bedeckt bedeckt Nebel dedeck t halb bed.
678 Christiansund 764 Kopenhagen. 762 Stockholm. üa8
72
ddo,— 0⸗n
- —
751 750 757 761 „ 16 winemünde 762 Neufahrwasser 762 761 VIEö6 755 Künster Wstf. 757 Karlsruhe.. 758 Wiesbaden.. 759 München. 761 Chemnitz.. 761 Berlin 762 Wüihen ... 766 Breslau. 764 beiter Niza 1764 O 3 balb bed. Triesf 767 still wolkentos
8 Uebersicht der Witterung.
Ein tiefes barometrisches Minimum, von der Biscayasee kommend, ist vorm Kanal erschienen und beeinflußt das Wetter über Frankreich und den Britischen Inseln. Hochdruckgebiete lagern über Nord⸗ und Ost Europa. In Deutschland ist das Wetter ruhig, mild, im Nordwesten neblig, im übrigen beiter, ohne meßbare Niederschläge. Im hohen Norden hat der Frost sehr erheblich ab⸗ gerommen. Deutsche Seewarte.
nsmmnmnmnnnnmnn—— Söhne.
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 55. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in
Regen wolkig Nebel Nebel Nebel Nebel heiter halb bed. Regen hbeiter halb bed. woltenlos wolkenlos wolkenlos wolkig wolkig
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Shakespeare’s 2 Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. höchsten Befebl: Zum ersten Male: Der Eisen⸗ zahn. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen von Josef Lauff. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur tag: Der Bärenhäuter. 1 Dekorative Einrichtung vom Ober⸗ Insvektor Brandt. (Susanna: Frau Margarethe Weiser⸗Damm, vom Herzoglichen Meiningen, als Gaft.) Anfang 7 ½ ÜUhr.
Mittwoch: Opernhaus. 56. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von
enry Meilhac und Ludovic Halépy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. eute. Eine deutsche Komödie in 5 Aufzügen von
tto Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Königliches Opern⸗Theater. Donnerstag, den 1. März: Mit Genehmigung Seiner Excellenz des Herrn General⸗Intendanten Grafen von Hoch⸗ berg: Vorstellung zum wohlthätigen Zweck, unter gütiger Mitwirkung der Königlichen Sängerinnen Fräulein Destinn und Frau Lieban⸗Globig, der Königlichen Schauspielerinnen Frau Anna Schramm und Fräulein Sperr, der Frau Sommerstorff⸗Geßner burg vom Deutschen Theater, des Königlichen Sängers dame de chez Maxim.) Sve2 1“ 8 zalvieler Hecten von Georges Feydeau. Uebersetzt und bearbeitet von Herrn Heinrich Grünfeld, des Königlichen Konzert⸗ Benno Jacobson. In, Scene gesetzt von Sigmund meisters Herrn Dessau und des Herrn Reinbold Wellhof. — Musikalische und deklamatorische Vor⸗ Maxim träge und ꝛum ersten Male das Lustspiel „Im *
8“* ¹ is 9 9 1 8 22 2 8 Lrterg hnönenzteus dem Ungarischen des W. Karczag. Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen⸗ täglich im Königlichen Schauspielhause am Tages⸗ 11“
2 8 Thalia -Theater. Dresdenerstraße Dienstag: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean Musik von Max
Mittwoch und folgende Tage: Im Himmelhof.
kassenschalter statt.
Deutsches Theater.
sunkene Glocke. Mittwoch: Der Probekandidat. Donnerstag: Hedda Gabler.
Berliner Theater. Dienstag: Die Herren
Mittwoch: Harold. Donnerstag: Libussa.
Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Diens⸗ tag, Abends 8 Uhr: Der Probepfeil. Lustspiel Klavier⸗Abend von Therese Slottko. 3 Akten von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, nach! in 4 Akten von Oskar Zirsheber feit 88 8 — E“
gleichnamigem Lustspiele.
58. Vorstellung. Auf Aller⸗
Der Bärenhäuter.
59. Vorstellung. Jugend von
Mittwoch: Nackte Kunst.
Lautenburg. Anfang 7 ½ Ubr.
— Der Billet⸗Verkauf findet
Controleur.
Dienstag: Die ver⸗ Aafang 7 ½ Uhr. Kren und Alfred Schönfeld. Schmidt. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Fröschweiler. Donvnerstag, Abends 8 Uhr: Der Probepfeil.
Theater des Westens. (Opernhaus.) Diens⸗
Mittwoch: Der Zigeunerbaron. Donnerstag: Der Zigeunerbaron. of⸗Theater in Freitag (24. Freitags⸗Abonnements⸗Vorstellung): stellung.
Lessing-Theater. Dienstag: Der Athlet. Mittwoch: Als ich wiederkam... Donnerstag: Im weißen Röß'l.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Diens⸗ tag: Zum 25. Male: Nackte Kunst. Schwank in 3 Akten von Georg Lehfels. Anfang 7 ½ Uhr.
1““ Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Dienstag: Die Dame von Maxim. (La Schwank in 3 Akten
Mittwoch und folgende Tage: Die Dame von Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die
Pettersson⸗Norrie (Gesangzz)z.
1
Birkus Schumann. Im eleganten, renovierten Zirkus Renz, Karlstraße. Dienstag, Abends präzise 7 ¼ Uhr: Große außerordentliche Gala⸗Vor⸗ 10 der besten Nummern des Repertoires. Direktor Alb. Schumann mit seinen unerreicht dastehenden Original⸗Dressuren Zum Schluß: Zum 25. Male: Doctor Faust. Romantisch⸗phan⸗ tastische Handlung in 3 Abtheilungen vom Hof⸗ Balletmeister Aug. Siems. 1. Akt: Im Studier⸗
Liebe. 2. Akt: Ein Schützenfest im 16. Jahr⸗ hundert. Der Hexensabbath
Faust’s Höllenfahrt.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Paula Freiin von Tauchnitz mit Hrn. Hauptmann Kurt von Holleben (Bärenklause — Dresden). — Frl. Lina Buchmann mit Hrn. Gerichts⸗Assessor und Leut. d. R. Hermann Gerstenberg (Neisset).
mit Frl. Else Mooren (Düsseldorf). Geboren: Zwei Töchter: Hrn. Emil Müller (Breslau). — Ein Rittmeister a D. Detlev Honig (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Reichsgerichtsrath Dr. A. Hagens (Leipzig). — Hrn. Georg von Per⸗
orträtmaler
Gestorben: Hr. Poltzei⸗Präsident a. D. Han Frhr. von Uslar⸗Gleichen (Görlitz)h. — Hr. Bau⸗ rath a. D. Albert Warsow (Berlin). — Hr. Oberst a. D. Harry Max von Johnston (Görlitz). — Hr. Kreisphysikus and Sanizätsrath Dr. Gustav Adelt (Breslau). — Verw. Fr. Catharina von Theuen, geb. Hoffstadt (Breslau). — Verw. Fr. von Bonin⸗Lupow, geb. Ely of Ely Berlin).
—
1
72/73.
Philharmonie.
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Konzerte.
Dienstag, Anfang 7 Uhr:
Populäres Konzert mit dem Philharmonischen Orchester (J. Rebicek) von Eugène Ysaye.
Saal Bechstein. Dieastag, Anfang 7 ½ Uhr:
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zwölf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Zweiten und Dritten Beilage.)
Architektenhaus. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Mufik⸗Soire (Bolkslieder und Kuplets) von Anna
zimmer des Doktor Faust. Im Reiche der
3. Akt: Die Herzogin von Parma. auf dem Blocksberge.
Verehelicht: Hr. Leut. Adolf Frhr. von Dungern .
ohn: Hrn.
bandt (Pomedien) — Hrn. von Dazur (Tschachawe).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ 8
n——
1900.
8 Königreich Preußen.
Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗ rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal⸗ tung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung
zur Anwendung kommen.
8 “ § 1. 5 8 4 1 1“ Persoͤnliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
§ 2. 8 Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen zc. sind an den
in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf
Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.
§ 3. Form und Inhalt der Angebote.
ie Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen
88 80 unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift verseben, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termin einzureichen.
Die Angebote müssen enthalten: 1
a die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unter⸗ 8 die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;
c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß e sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Faoxpnße Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die ngebote von Gesellschaften; 1 8
e. nähbere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derart bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;. —
f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. — 1
Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangnn sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung. “
Es follen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen. 4
Wirkung des Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Einteeffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (§ 3 letzter Absatz) an ihre Gebote gebunden. 3
Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ richtsbarkeit des Oets, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.
-
§ 5.
8 Zulassung zum Eröffnungstermin.
Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattett. 6 1“
8* 8 6. 1“ Ertheilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt. 1
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines Fectzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗ gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten .;. der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben aus rücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Ruͤcksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ elben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben ei den Prüfungen verbraucht sind. 8
Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.
Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.
Vertragsabschluß. — Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge⸗ kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. „Sscofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. „Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden entemereeeag, eichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen. § 8. Kautionsstellung. Inneihalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der
nternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die
Bebörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen. 59
Kosten der Ausschreibun g. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der ternehmer nicht beizutragen.
8
II.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung 1 der Bauten.*) § 1.
Gegenstand des Vertrags. 8
Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche — ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe — bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.
Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bauleitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
8 2.
8 Berechnung der Vergütung.
Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.
Die Vergütung der Taglohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.
Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen ꝛc.
IFynsoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Erbaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ ansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am — sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗
räthen ꝛc.
Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt. 8
Mehrleistungen gegen den Vertrag.
Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütigung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichangen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist. W
Zleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der
von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nach⸗ weislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (§ 19).
§ 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten c. Konventionalstrafe.
Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.
Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Be⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau⸗ leitenden Bramten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.
Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.
Eime im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbebalt angenommen worden ist.
Eine tageweise zu becechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
§ 6. Hinderungen der Bauausführung.
Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.
Anderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendongen zugelassen.
Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendunge⸗ fristen — längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — zu bewilligen. —
Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗
*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ eisenbahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden. 8 8
tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde oder deren Organen verschuldet sind oder — insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stände in Frage stehen — sich auf seiten der bauleitenden Behörde zugetragen haben.
Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.
In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm berschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.
Fst die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.
Auf die gegen den Unternehmer geltend za machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Konbentionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.
. In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (§ 19).
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Mo⸗ nate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird. 1
§ 7.
Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.
Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.
Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.
Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für bierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.
Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un⸗ tüchtig siad, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.
Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.
Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden. 8
Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.
Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen. 8
Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen. 8
§ 9. “““ Entziehung der Arbeit ꝛc. “
Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn
a. seine Leistungen untüchtig sind, oder
b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder
c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § S getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.
Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.
Von der verfügten Arbeitsentzlehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht. 8
Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt. —
Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.
Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver⸗ mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (§ 19). 8
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Ordnungsvorschriften.
Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benebmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden.
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