1900 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Der Unternehmer bat, soweit es seinen Arbeitern nicht selbst möglich ist, angemessene Unterkunft oder Verpflegung zu entsprechenden 5 zu finden, die dazu erforderlichen Einrichtungen auf eigene

osten zu treffen. Er hat den in dieser Beziehung an ihn gestellten Anforderungen der bauleitenden Beamten zu genügen. Auch im übrigen hat er denjenigen Anordnungen zu entsprechen, welche zur Sicherung der Gesundheit seiner Arbeiter und zur Wahrung der Reinlichkeit von den bauleitenden Beamten getroffen werden. Abtritte sind an den ihm von den letzteren angewiesenen Plätzen herzustellen, regelmäßig zu desinfizieren und demnächst wieder zu beseitigen. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, auf den Baustellen die zur ersten Hilfeleistung vor Ankunf des Arztes erforderlichen Verbandsmittel und Arzneien nach den Weisungen der bauleitenden Behörde bereit zu halten. Die bauleitenden Beamten sind berechtigt, die ordnungs⸗ mäßige Ausführung der auf Grund der Bestimmungen dieses Absatzes getroffenen Anordnungen zu überwachen.

Mitbenutzung von Rüstungen.

, Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während

ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse

der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vor⸗ unehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

§ 11.

Beobachtung polizeilicher Vorschriften. Haftung des Unternehmers für seine Angestellten ꝛc.

Für die Befolgung der für Bauausführungen bestehenden polizei⸗ ichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver⸗ tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, können der Staatskasse gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden. 8 . u“

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gebhörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen, Transport⸗ brücken ꝛc. Dieser Verantwortung unbeschadet, ist er aber auch ver⸗ pflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen, Transportbrücken ꝛc. unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken. 28 Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be⸗ vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach⸗ lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen. Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staatskasse zugefügt wird. Krankenversicherung der Arbeiter.

Der Unternehmer ist verpflichtet, unter Beachtung der Vor⸗ schriften des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883/10. April 1892 (R.⸗G.⸗Bl. 1892 S. 417 ff.) die Versicherung der von ihm 8. der Bauausführung beschäftigten Personen gegen Krankheit zu

bewirken.

Auf Verlangen der bauleitenden Behörde hat der Unternehmer gegen Bestellung ausreichender Sicherheit eine den Vorschriften der §§ 69 bis 72 des Krankenversicherungsgesetzes unterliezende Bau⸗

Kreaankenkasse entweder für seine versicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellten allein oder mit anderen Unternehmern, welchen die Aus⸗ führung von Arbeiten auf eigene Rechnung übertragen wird, gemein⸗ sam zu errichten. Eine für den ständigen B⸗trieb des Unternehmers bereits bestehende Betriebt⸗Krankenkasse kann unter den in § 70 des

Krankenversicherungsgesetzes vorgesehenen Bedingungen für das von dem

Unternehmer bei der staatlichen Bauausführung verwendete Personal, als Bau⸗Krankenkasse anerkannt werden. .

Errichtet die bauleitende Bebörde selbst eine Bau⸗Krankenkasses so gehören die von dem Unternehmer bei der Bauausführung be⸗ schäftigten versicherungspflichtigen Personen mit dem Tage des Eintritte in die Beschäftigung der Bau⸗Krankenkasse als Mitglieder an. Be freit von dieser Zugehörigkeit sind nur diejenigen Personen, welch einer gemäß Absatz 6 als Bau⸗Krankenkasse anerkannten Krankenkasse oder einer den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechenden Hilfskasse als Mitglieder angehören. Der Unternehmer erkennt das Statut der von der bauleitenden Behörde errichteten Bau⸗Krankenkasse als für ihn verbindlich an. Zu den Kosten der Rechnungs⸗ und Kassenführung hat er auf Verlangen der bauleitenden Behörde einen von dieser antheilig festzusetzenden Beitrag zu leisten.

Unterläßt es der Unternehmer, die Krankenversicherung der von ihm beschäftigten versicherungspflichtigen Personen zu bewirken, so ist er verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche etwa der bau⸗ leitenden Behörde hinsichtlich der von ihm beschästigten Personen durch Erfüllung der aus dem Krankenversicherungsgesetze sich ergebenden Verpflichtungen erwachsen.

Etwaige in diesem Falle von der Bau⸗Krankenkasse statutenmäßig geleistete Unterstützungen sind von dem Unternehmer gleichfalls zu ersetzen.

5cder Unternehmer erklärt hiermit ausdrücklich die von ihm gestellte Kaution auch für die Erfüllung der sämmtlichen vorstehend bezeichneten Verpflichtungen in Bezug auf die Krankenversicherung haftbar.

§ Il a. Haftpflicht des Unternehmers bei Eingriffen desselben in die Rechte Dritter.

Für Beschädigung angrenzender Ländereien, insbesondere durch Entnahme, durch Auflagerung von Erd⸗ und anderen Materialien außerhalb der schriftlich dazu angewiesenen Flächen oder durch un⸗ befugtes Betreten, ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Ver⸗ sperrungen von Wegen und Wasserläufen haftet ausschließlich der Unternehmer, mögen diese Handlungen von ihm oder von seinem Be⸗ vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern vorgenommen sein.

Für den Fall einer solchen widerrechtlichen und nach pflichtmäßiger Ueberzeugung der Verwaltung dem Unternehmer zur Last fallenden Beschädigung erklärt sich derselbe damit einverstanden, daß die bau⸗ leitende Behörde auf Verlangen des Beschädigten durch einen nach Anhörung des Unternehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen auf seine Kosten den Betrag des Schadens ermittelt und für seine Rechnung an den Beschädigten auszahlt, im Falle eines rechtlichen Zahlungshindernisses aber hinterlegt, sofern die Zahlung oder Hinter⸗ legung mit der Maßgabe erfolgt, daß dem Unternehmer die Rück⸗ forderung für den Fall vorbehalten bleibt, daß auf setne gerichtliche Klage dem Beschädigten der Ersatzanspruch ganz oder theilweise ab⸗ erkannt werden sollte. 1—1 111““

*

Aufmessungen während des Baues und Abnahme. n Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu bezeichnenden Beaustragten während der Ausführung gegenseitig an⸗ zuerkennende Notizen geführt werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thun⸗ lichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt

anerkannt. Auf die Feststellung des von dem Unt

Falle der Arbeitsentziehung 9) finden die mäßige Anwendung. Müssen Theillieferungen sofort nach

§ 13. Rechnungsaufstellu

Bezüglich der formellen Aufstellung der

Reihenfolge der Positionsnummern genau anschlag einzurichten ist, hat der Unternehmer Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zu entsprechen. Etwaige

bezüglich derselben getroffen worden sind.

beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden behufs Prüfung

mitzutheilen.

dem bauleitenden Beamten einzureichen. § 14. Zahlungen. Die Schlußzahlung erfolgt auf die zureichende Kostenrechnung alsbald nach volle stellung derselben.

Fristen auf Antrag nach von dem bauleitenden gewährt.

Beamten mit Sich

zwischen dem bauleitenden Beamten oder und dem Unternehmer bestehen, so soll das

Vor Empfangnahme des von dem baule

Betrags alle An⸗ Vertragsverhältniß über die behördlicherseits noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichn widrigenfalls die Geltendmachung dieser

eschlossen ist. 8 geschloff Zahlende Kasse. Alle Zahlun dingungen etwas Behörde.. Die in den besonderen Bedingungen de Ermangelung solcher nach den allgemeinen g bestimmende Frist für die dem Unternehmer punkt der Abnahme der Arbeit oder

§ 16. Sicherheitsstellung.

Kautionen.

werden.

Prioritäts

Kursweérthe als Kaution angenommen.

Die Ergänzung einer in Wertbpapiere gefordert werden, nicht mehr Deckung bietet. stimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine

bindlichkeiten in Aussicht genommen wer

haltung auf dem einfachsten, gesetzlich zuläf

dient, nachdem die Garantiezeit abgelauf

§ 17. Ohne Genehmigung der bauleitenden

tragen.

so ist die bauleitende Behörde berechtigt, d der Konkurseröffnuug aufzuheben. Bezüglich der in diesem Fall zu gew

§ 9 sinngemäße Anwendung.

Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit

§ 18.

gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf⸗ genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen.

Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für den⸗ selben etwa erscheinenden Stellvertreter mit zu vollziehen.

Ven der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termin, geböriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer seltst noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der

ee““ 1“ 8—

§ 19.

Unternehmer nicht binnen vier Wochen vo 22

bauleitenden Behörden bewirkten Aufnahmen, Notierungen ꝛc. als

ihrer Anlieferung abge⸗ nommen werden, so bedarf es einer besonderen 3 Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, Anwesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und

Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche

Tagelohnrechnungen. 1“ Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter⸗ nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei Beamten oder dessen Vertreter ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Aus⸗ stellungen dagegen sind dem Unternehmer binnen I ngstens acht Tagen

Die Tagelobnrechnungen sind längstens von

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Maßgabe des jeweilig Geleisteten bis zu der

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten

zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht aus⸗ drücklich vorbehaltenen Ansprüche.

bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Auszahlung angebotenen muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem

erfolgen, sofern nicht in den besonderen Be⸗ nderes festgesetzt ist, aus der Kasse der bauleitenden

8 § 15. 88 Gewährleistung. 8

für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Zeit⸗

Lieferung. 1 Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter

Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuchs) ist nicht statthaft. S

Bürgen. Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.

Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapleren oder sicheren gezogenen Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt

2 7 2 Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat ausgestellt oder garantiert sind, sowie die Stamm⸗ und die Stamm⸗Prioritäts⸗Altien und die Obligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb durch den preußischen Stäaat gesetzlich genehmigt ist, werden zum vollen

Deutschen Reichsbank beleibbaren Effekten werden zu dem daselbst be⸗ leihbaren Bruchtheil des Kurswerths als Kaution angenommen.

falls infolge eines Kursrückgangs der Kurswerth bezw. der zulässige Bruchtheil desselben für den Betrag der Kaution

Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Wertzspapieren sind die Talons und Zinsscheine, soweit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes be⸗

eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Ver⸗

keitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch der Talons, die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, so⸗ wie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen.

Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver⸗ bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗

Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw.

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nebhmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Garantieverpflichtung

anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit einzubehalten ist.

Uebertragbarkeit des Vertrags.

nehmer seine vertragemäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere über⸗

Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrags in Konkurs,

der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgeben ollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die bauleitende Behörde die

setzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.

Gerichtsstand.

Für die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten

hat der Unternehmer unbeschadet der im § 19 s

ständigkeit eines Schiedsgerichts bei dem für den Ort der ausführung zuständigen Gericht Recht zu nehmen.

Schiedsgericht.

Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die Ausführung des Vertrags sind zunächst der vertracschließenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung dieser Behörde gilt als anerkannt, falls der

ernehmer Geleisteten im se Bestimmungen gleich⸗

Benachrichtigung des für seine

9

ng. Rechnung, welche in der

nach dem Verdingungs⸗ den von der bauleitenden gestellten Anforderungen

zwei zu zwei Wochen

vom Unternehmer ein⸗ ndeter Prüfung und Fest⸗

erheit vertretbaren Höhe

der bauleitenden Behörde dem letzteren unbestritten

itenden Beamten oder der

anerkannten hinaus etwa en und sich vorbehalten, Ansprüche später aus⸗

s Vertrags vorgesehene, in esetzlichen Vorschriften sich obliegende Gewährleistung

Die übrigen bei der

in bestellten Kaution kann

werden so lange, als nicht

den muß, an den Fällig⸗

sigen Wege die hinterlegten einkassieren.

en ist. In Ermangelung

Behörde darf der Unter⸗

en Vertrag mit dem Tage

ährenden Vergütung sowie den Erben desselben fort⸗

vorgesehenen Zu⸗ Bau⸗

selben der antrage. 1 Die Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von de Iesentee getroffenen Anordnungen darf hierdurch nicht aufgehalten werden. Auf das schiedsrichterliche Verfahren finden die Vorschriften der Deutschen Zivilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 §§ 851 bis 872 Anwendung. Falls über die Bildung des Schiedsgerichts durch die besonderen Vertragsbedingungen abweichende Vorschriften nicht getroffen sind ernennen die Verwaltung und der Unternehmer je einen Schiedsrichter Dieselben sollen nicht gewählt werden aus der Zahl der unmittelbar Betheiligten oder derjenigen Beamten, zu deren Geschäftskreis die Angelegenheit gehört hat. Falls die Schiedsrichter sich über einen gemeinsamen Schiedsspruch nicht einigen können, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Derselbe wird von den Schiedsrichtern gewählt oder, wenn diese sich nicht einigen können, von dem Präsidenten derjenigen benachbarten Provinzialbehörde desselben Verwaltungszweigs ernannt 1e A dem Sitze der vertragschließenden Behörde am nächsten elegen ist. H Der Obmann hat die weiteren Verhandlungen zu leiten und darüber zu befinden, ob und inwieweit eine Ergänzung der bisherigen Verhandlungen (Beweisaufnahme u. s. w.) stattzufinden hat. Die Seglebnng über den Streitgegenstand erfolgt dagegen nach Stimmen⸗ mehrheit. Bestehen in Beziehung auf Summen, über welche zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, so wird die für die größte Summe Stimme der für die zunächst geringere abgegebenen hinza⸗ erechnet. Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrenz entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen. Wird der Schiedsspruch in den im § 867 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Fällen aufgehoben, so hat die Entscheidung des Streitfalls 1 dentlichen Rechtswege zu ersolgen. § 20.

.“ Kosten und Stempel. 1“

Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Bertrages betreffen, werden beiderseits frankiert. Die Portokosten für solche Geld⸗ und sonstige Sendungen, welche im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der letztere. 1 Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

ehörde anzeigt, daß er auf schiedsrichterliche Entscheidung

Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 18. Februar 1899. Königliche Ministerial⸗Baukommission. Kayser.

1 8 Deutscher Reichstag. 154. Sitzung vom 24. Februar 1900, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1900 wird zunächst bei dem Extraordinarium des Reichsamts des In nern fortgesetzt.

Den verhinderten Referenten Abg. Singer (Soz] vertritt Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode (d. kons.).

An Kosten aus Anlaß der Betheiligung des Reichs an der Weltausstellung zu Paris im Jahre 1900 ist 1 Milion Mark als letzte Rate des Gesammtbetrags von 5 Millionen Mark ausgeworfen.

Reichskommissar für die Pariser Weltausstellung, Gebheimer Ober⸗ Regierungsrath Dr. Richter: Meine Herren! Nachdem ich die Ehre gehabt habe, in den beiden letztvergangenen Jahren dem hohen Haufe ausführliche Mittheilungen über den Plan und das System der Pariser Weltausstellung zu machen, glaube ich, beute Ihre Ge⸗ duld nicht allzu lange in Anspruch nehmen zu brauchen, darf mich vielmehr auf einige knappe Darlegungen über den Stand des Unter⸗ nehmens und über die derzeitige Lage der deutschen Ausstellunge⸗ vorbereitungen beschränken. Die erste Frage, welche hier zunächst von allen Seiten an mich gerichtet wird, ist immer die, ob die Ausstellung zu dem festgesetzten Termin eröffnet werden, ob sie rechtzeitig fertig sein wird. Diese Frage ist im wesentlichen zu bejaben. Es unterliegt vor allem keinem Zoweifel. daß die Ausstellung am 15. April, d. h. am Ostersonntage dieses Jahres eröffnet werden wird; und es sind ale hier und da in die Oeffentlichkeit gebrachten Nachrichten, wonach eine, wenn auch nur kurze, Verschiebung des Eröffnungstermins in Aussicht genommen sei, ohne jede Begründung. Zu einer solchen Ver⸗ schiebung würde meines Erachtens auch kein zwingender Anlaß vor⸗ liegen. Es versteht sich ron selbst, daß ein Unternehmen von so riesenhaften Dimensionen und von einer so weit⸗ reichenden Verzweigung über die verschiedenartigsten Gebicte der Kanst, der Industrie, des Gewerbes und der Landwirthschaft nicht immer in allen seinen Theilen eine gleichartige Entwickelung zeigen kann; es ist rielmehr nur natürlich, daß hie und da einzelne Parteien gegenüber anderen etwas zurückbleiben. Schon die Nothwendigkeit, eine so große Zahl mehr oder minder bedeutungsvoller Bauten ju gleicher Zeit auf demselben Terrain zu errichten, bringt Störungen im Betriebe mit sich, das rasche Fortschreiten des einen Gebäudes hindert häufig die Entwickelung des anderen, und selbst wo derartige Schwierigkeiten nicht vorliegen, wird oft die gebotene Beschleunsgung durch die Rügksicht auf die Lage des Arbeitsmarkts, infolge des Feblens geschulter Kkäfte und häufig auch durch Witterungseinflüsse gehemmt. Gerade die Witterung hat auch den Pariser Ausstellungsgebäuden im letzten Jahre ganz erheblich geschadet. Gleichwohl sind es nur zwei Bauwerke, binsichtlich deren rechtzeitiger Fertigstellung man einige Besorgnisse hegen kann. Einmal das Gebäude für Heer und Marine uad zweitens das Wasserschloß. Das Gebäude für Heer und Marine hat mannigfache Wandlungen durchzumachen gehabt. Die Pläne sind häufig verworfen worden, das Gebäude wurde immer mehr und mehr eingeschränkt, und als schließlich der Plan endgültig festgestellt und mit der Ausführung des Baues be⸗ gonnen war, zerstörte ein orkanartiger Sturm die ganze Holzkonstruktion, und man mußte mit den Bauarbeiten von neuem beginnen. Troß, dem ist zu hoffen, daß das Gebäude an sich, in welchem auch Deutsch land hervorrazende Ausstellungen zeigen wird, bis zur Eröffnung gefähr fertiggestellt sein wird. Die Installationsarbeiten, das Eis räumen der Ausstellungsgegenstände, werden aber dann no eine geraume Zeit, 3 bis 4 Wochen, in Anspruch nehmen sodaß nicht zu erwarten steht, daß dieses Gebäude vor Anfang x Mitte Mai dem Publikum wird eröffnet werden koͤnnen. 22 Wasserschloß, meine Herren, ist eine große, mächtige Wassermaffe, führende und sehr kunstvoll angelegte Fontaine, welche den wirkunge⸗ vollen Abschluß der gärtnerischen Zieranlagen des Champ de Ma bildet. Als eine rein dekorative Anlage würde uns Veranstaltung weniger interessieren, wenn nicht von Wasserschloß der dahinter liegende Gebäudetheil, in⸗ gv der sogenaante „Ehrenhof der Elektrizität“ Unterkunft fin 8 soll, abhängig wäre. In diesem Ehrenhof werden, 28 bedeutendsten elektrischen Firmen mit hervorragenden Ausste g“ vertreten sein. Die gegenwärtige Lage der Bauarbeiten läßt April indeß annehmen, daß auch dieses Gebäude nicht vor Anfang vie den Ausstellern wird übergeben werden können, und da die,

m Tage der Zustellung der⸗

gesagt, sehr umfangreichen Aufbauten unserer Aussteller 3 bis 4 Wochem

in Auspruch nehmen dürften, so ist auch hier nicht anzunehmen, da vor Anfang Mai das Gebäude dem Publikum wird erschlossen 22 können. Im übrigen, meine Herren, ich lege besonderes Gewicht darauf, dies gegentheiligen Preßberichten gegenüber zu betonen sind alle Gebäude für die Inangriffnahme der inneren Installationsarbeiten und für die Aufnahme der Ausstellungsgegenstände vollständig ber⸗ gerichtet. Es wird in der That von allen Ländern und in allen Gruppen schon sehr rührig gearbeitet, und auch Deutschland hat seine Installationsarbeiten bereits in allen Gruppen begonnen. Ich freue mich, konstatieren zu können, daß in der kunstgewerdlichen Gruppe und in der Gruppe der großen Kraftmaschinen Deutschland vor den übrigen Nationen einen nicht unerheblichen Vorsprung gewonnen hat. Ich habe mir erlaubt, auf den Tisch des hohen Hauses einige Heftchen niederzulegen, welche verschiedene Abbildungen von Bauten und einige Pläne der deutschen Abtheilung der Weltausstellung in Paris ent⸗ balten, und ich darf Sie bitten, mir gestatten zu wollen, diese Blätter mit einigen kurzen Erläuterungen zu begleiten. Das erste Blatt zeigt Ihnen den Gesammtplan der Ausstellung. Die deutschen Plätze sind in rother Farbe kenntlich gemacht, und zwar so, daß die glatt roth angelegten Partien die deutschen Plätze im Erdgeschoß bedeuten, während die schraffierten Flächen die Räume be⸗ wichnen, welche Deutschland auf den Galerien zugewiesen sind. Ein Blick auf diesen Plan zeigt Ihnen, daß Deutschland schon in der Hauptausstellung an ungefähr 23 verschiedenen Stellen vertreten ist. Wenn Sie noch die sechs bis sieben Plätze hinzurechnen, mit welchen Deutschland in Vincennes an der Ausstellung von Lokomotiven Eisenbahnwagen, Automobilen, Velocipeden, Motoren, Feuerlösch⸗ geräthschaften ꝛc. betheiligt ist, so kommen wir zu einer Vertheilung der deutschen Ausstellung auf ungefähr 30 verschiedene, von einander völlig getrennte Räume. Es liegt auf der Hand, daß eine so weit⸗ zebende Verzweigung und Vertheilung der deutschen Abtheilung die Organisationsarbeiten sehr wesentlich erschwert und daß die Nothwendigkeit, diese vielen Räume wirksam und geschmackvoll zu dekorieren, sehr erhebliche Mittel in Anspruch nimmt. Meine Herren, der Haupteingang der Ausstellung befindet sich an der Place de la Concorde Er ist am linken Rande des Plans in halb⸗ kreisförmiger Schraffierung kenntlich gemacht. Betritt man von hier ans das Ausstellungsterrain, so stößt man zunächst auf dem rechten Seine⸗Ufer auf die beiden großen Paläste, welche den abgebrochenen Industriepalast ersetzen und zwischen sich die neue breite Promenade frei lassen, welche über den Pont Alexandre III. zwischen den beiden Palästen der Esplanade des Invalides hindurch bis zum Invalidendom führt. In diesen beiden großen Palästen werden die Erzeugnisse der bildenden Künste Unterkunft finden. Deutschland hat einen Platz in der Südwestecke des größeren Palastes erhalten, auf welchem etwa 300 deutsche Künstler ihre Erzeugnisse zur Schau bringen werden. Ueberschreitet man die Seine auf dem Pont Alexandre III., so gelangt man zur Esplanade des Invalides, welche zwei parallel laufende schmale Paläste trägt. von denen der linke ganz und außerdem der vordere Theil des richten für die französische kunstgewerbliche Ausstellung bestimmt ist, während der verbleibende Theil des rechten Palastes die kunstgewerblichen Ausstellungen aller übrigen betheiligten Nationen in sich aufnehmen soll. Deutschland hat, wie Sie auf dem Plane sehen, in dieser Gruppe einen sehr großen und günstig gelegenen Platz erhalten. Es werden sich ungefähr 600 Aussteller an der deutschen kunstgewerblichen Ausstellung be⸗ tbeiligen. Verfolgt man wiederum vom Eingang aus das rechte Seineufer, so gelangt man vorbei an dem Pavillon der Stadt Paris zum Gartenbaugebäude, in welchem ebenfalls ein kleiner Platz für Deutsch⸗ land auf dem Plane verzeichnet ist. Dieses Gebäude trägt den Charakter eines Treibhauses. Es haben kürzlich Verhandlungen darüber stattgefunden, die todte Gartenbau⸗Ausstellung, das heißt also die Ausstellung der Gartenpläne ꝛc. aus diesem Gebäude herauszunehmen und in dem nebengelegenen Gebäude unterzubringen. Dies ist acceptiert worden und es werden nunmehr in den beiden großen Gewächshaus ähnlichen Hallen nur die temporären Ausstellungen lebender Blumen veranstaltet werden, an denen Deutschland ebenfalls nach Maßgabe seiner Leistangsfähigkeit auf den verschiedenen Blumenzuchtgebieten sich betheiligen wird. Anschließend an das Gartenbaagebäude erblicken wir den Kongreßpalast, in welchem die mit der Pariser Ausstellung verbundenen sehr zahlreichen Kongresse abgebalten werden sollen. Gleichzeitig findet in diesem Palast eine Ausstellung der auf die Sozialpolitik bezüglichen Schaustücke (Modelle, Pläne, Statistiken ꝛc.) statt; der Heir Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts organisiert die deutsche Abtheilung dieser Ausstellung, welche 13 Theilnehmer aufweist. Beim Weiterschreiten auf dem rechten Seineufer gelangt man zum Trocadero, auf dessen Abhängen die Kolonialaussteclung Platz finden soll, an welcher Deutschland, wie Sie wissen, nicht betheiligt ist. Ueberschreitet man vom Trocadero aus auf dem Pont d'Iéna die Seine, so gelangt man auf das große rechteckige Champ de Mars, den Hauptsitz der Industrieabtheilung der Pariser Ausstellang. Sie sehen auch hier wieder zwei rechteckige Paläste, welche sich vom Eiff lthurm bis zur ancienne galerie des machines der 1889 er Ausstellung ausdehnen. Der rechte Palast enthält die Ausstellungen für Erziehung und Unterricht, für Ingenieurwesen, chemische Indastrie und für Maschinenwesen; der linke Palast die Texlilindustrie und die Berabau⸗ und Hütten⸗Industrie. Dutschland wird in allen diesen Gruppen in würdiger, zum theil sogar in hervorragender Weise vertreten sein. Ich erwähne hauptsächlich die bedeutende Kollektivausstellung der deutschen Feinmechanik und Chirurgie mit zusammen 430 Ausstellern, die sehr interessante Kollektivausstellung des deutschen Ingenieurwesens, die be⸗vorragende Kollektivansstellung der chemischen Industrie mit 106 Ausstellern, ferner die Kollektivausstellung der Krefelder Seiden⸗ und Sammet⸗Industrie, der Plauener Spitzen⸗ und Spachtel⸗Industrie, der Rheinischen Tuch⸗Industrie, der Zanella⸗Industrie, endlich die Sonderausstellungen der Bernsteinproduktion und⸗Verarbeitung sowie der Bronzefarben⸗ und Blattgold⸗Industrie. Die große Maschinen⸗ Sene der 1889 er Ausstellung ist zu einem Ausstellungsgebände für Indwirthschaft und Nahrungsmittel hergerichtet worden. In die litte ist ein Festsaal eingebaut, der das Gebäude in zwii gleiche Hälften theilt, deren eine die einschlagenden französischen Erzeugnisse vufnehmen wird, während die andere für die Ausstellung der übrigen Nationen bestimmt ist. Deutschland hat auch in diesem Gebäude einen nemlich großen Platz erhalten; die Raumansprüche, welche von setten der deutschen Landwirthschaft erhoben wurden, waren indeß so ee daß ich mich babe entschließen müssen, den Platz durch einen 89 ostspieligen Einbau wesentlich zu erweitern. Es wird nunmehr ne sehr umfangreiche Kollektivausstellung für Landwirthschaft und sa rungsmittel veranstaltet werden; wir zählen allein 312 landwirth⸗ Br. e. Aussteller und 157 Aussteller der Nahrungsmittel⸗ sputtrie Die ganze Gruppe enthält mehr als 500 Aus⸗ feller. Ich bemerke, daß die bevorstehende Pariser Ausstellung 1 erste ist, auf welcher deutscherseits eine einheit⸗ Koll üeschlossene, nach wissenschaftlichen Grundsätzen geordnele ee. livauestellung der landwirthschaftlichen Erzeugnisse veranstaltet Sed. Folgt man wieder vom Eingange aus dem linken Ufer der nrine⸗ 15 gelangt man in die „Straße der Nationen“, d. h. in den⸗ lbeigen heil des Geländes, in welchem die an der Ausstellung be⸗ beim den fremden Staaten ihre Nationalpaläste im Stile ihrer 2 ben Architektur errichten. Diese „Straße der Nationen“ mit 8* reizvollen und pittoresken Bauwerken verspricht sehr anziehend vem dfe sie würde dies indeß in noch viel höherem Grade sein, ständen ie Gebäude nicht gar zu eng „auf einander gedrängt * und wenn von vornherein für sämmtliche Gebäude Das eiche gradlinige Frontentwickelung vorgesehen worden wäre. rigt faisch⸗ Haus, welches Ihnen die zweite Abbildung des Heftchens worsen wie Sie wissen, von dem Post⸗Bauinspektor Radke ent⸗ ; wird von der Unternehmerfirma Holzmann & Co. in Beifallur a. M. ausgeführt. Das Haus erfreut sich allgemeinen Un 89, insbesondere auch in den französischen Blättern, welche des ij fan darüber voll sind. Daz Haus ist gegenwärtig äußer⸗ 88 3af zanz fertig gestellt, der Kunstmaler Boeland ist mit der bei den jetzigen Witterungsverhältnissen keines⸗

erforderlichen malerischen Schmuck zu versehen. Auch das Innere des Gebändes wird bis zur Eröffnung der Ausstellung sicherlich völlig fertigestellt sein. Die Mehrzahl der Nationalpaläste dient repräsen⸗ tativen Zwecken; einzelne Nationen haben daneben auch Ausstellungs⸗ gegenstände in ihre Gebäude aufgenommen. Das Deutsche Haus wird vorwiegend, wo nicht ausschließlich, Ausstellungszwecken dienen. Das Haus ist, wie Sie sehen, auf einer Plattform gebaut, unter welcher eine Eisenbahn durchführt. In dem von der Eisenbahn frei⸗ gelassenen Raum unter der Plattform wird eine Ausstellung der Erzeugnisse des deutschen Weinbaues Platz finden, welche von 78 Ausstellern beschickt werden wird. Neben dieser Weinbau⸗ ausstellung soll ein Weinrestaurant eingerichtet werden, um dem ö Gelegenbeit zu geben, die dentschen Weine zu kosten. Die eiden oberen Geschosse des Deutschen Hauses sind von der buch⸗ gewerblichen Kollektivausstellung mit 160 Ausstellern und von der Kollektivausstellung der Photographie mit 60 Ausstellern besetzt. In der ersten Etage ist außerdem ein großer Raum für eine von der Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohlfahrtsein ichtungen organisterte Kollektivausstellung reserviert, an welcher 136 Aussteller betheiligt sind. Auf dem linken Seine⸗Ufer errichtet Deutschland aber noch ein anderes Gebäude, welches als ein sehr glücklicher Wurf des Architekten Thielen in Hamburg zu bezeichnen ist, den Schiffahrtspavillon. Dieser wird allerdings nicht auf Reichskosten erbaut, sondern von den betheiligten Rhedereien und Werften auf eigene Kosten zur Ausführung gebracht. Es sind 107 Schiffahrtsaussteller an der Erbauung dieses Gebäudes und an der Ausstattung im Innern desselben betheiligt. In der kunst⸗ gewerblichen Abtheilung auf der Esplanade des Invalides ist Deutsch⸗ land ein Plaß im Freien neben dem Hauptgebäude zugewiesen worden. Es empfahl sich, entsprechend dem Vorgehen der übrigen Länder, auf diesem unter den Baumreihen der Esplanade des Invalides belegenen Platz einen Annexbau zur kunstgewerblichen Abtbeilung zu errichten, einerseits um den sehr umfangreichen Platzansprüchen der deutschen kunstgewerblichen Aussteller Befriedigung zu schaffen, andererseits um die mehr industriellen Erzeugnisse, welche nach dem französischen Ausstellungs⸗Programm der kunstgewerblichen Gruppe angegliedert worden sind, von den rein kunstgewerblichen Erzeugnissen zu trennen. Sie sehen aus der ganzen Konfiguration des Bauwerks, wie sie Ihnen die Abbildung zeigt, welche Mühe der Architekt sich hat geben müssen, um seine Dachkonstruktion den meist sehr tief an⸗ setzenden Kronen der Bäume anzubequemen. Auch in der Maschinen⸗ abtheilung erwies sich der Deutschland zugewiesene Raum als weitaus zu klein, und es war daher erforderlich, auf einem von der französischen Ausstellungsleitung nach langen Verhandlungen zur Ver⸗ fügung gestellten Platz im Freien eine besondere, große Maschinen⸗ halle zu errichten. Auch diese finden Sie in dem Heftchen ver⸗ zeichnet. Die Grundfläche dieser Maschinenhalle umfaßt über 1000 am; das Gebäude ist in so starker Eisenkonstruktion her⸗ gestellt, vaß auch im Obergeschoß Maschinen arbeiten können, soweit ihr Gewicht nicht 1000 kg pro Quadratmeter übersteigt. Ein schon jetzt tm Betrieb befindliches, sehr interessantes Ausstellungs⸗ stück bildet der deutscherseits für die deutsche Maschinen⸗Ausstellung gelieferte Montagekrahn. Es ist eine Berliner Firma, welche diesen Krahn in verhältnißmäßig kurzer Zeit gefertigt hat. Derselbe weist sehr gefällige Konstruktionsformen auf und vermag bei einer Spann⸗ weite von 26 m und bei einer Hubhöhe von 13,5 m Lasten bis zu 30 000 kg zu heben. Die Belastungsprobe ist zur vollsten Zufrieden⸗ heit verlaufen, und es haben sich die französischen Ingenieure ebenso wie die deutschen sehr anerkennend über die geschickte und sücoeme⸗ Ausführung dieses Hebeapparates ausgesprochen. Meine Herren, sonst enthält das Ihnen vorliegende Heftchen nur noch einzelne Grundrisse für die kunstgewerbliche Abtheilung. Ich brauche das hohe Haus um so weniger mit einer Aufzählung der Firmen zu ermüden, welche an der kunstgewerblichen Ausstellung theilnehmen, als schon in den Grundrissen selbst die wesentlichste Eintheilung der Plätze ersicht⸗ lich gemacht ist. Diesen thatsächlichen Aussührungen glaube ich noch einige kurze Bemerkungen allgemeinerer Art beifügen zu sollen Mein Verhältniß zu den französischen Ausstellungs⸗ behörden und zu den Herren Kommissaren der übrigen Nationen ist fortdauernd ein durchaus günstiges. Insbesondere sind der Generalkommissar der Ausstellung, der Präsident Picard, und der hauptsächlich mit den Ausstellungen der fremden Nationen befaßte General⸗Direktor Delaunay⸗Belleville, ein Mann, welcher mit be⸗ deutendem organisatorischen Talent großen Takt und feinste Umgangs⸗ formen verbindet, mir stets sehr freundlich entgegengekommen und ebenso wenig lassen auch meine Beziehungen zu den übrigen, hohe Stellungen bekleidenden, französischen Ausstellungsbeamten zu wünschen übrig. Auf den deutschen Bauplätzen und auf den Montageplätzen für die deutschen Maschinen ist ein sehr großer Theil aus Deutschland entsandter Arbeiter zusammen mit französischen Arbeitern thätig, und ich freue mich, konstatieren zu konnen, daß diese Arbeiter stets in bester Weise zusammen gearbeitet haben, und daß bisher auch nicht der leiseste Mißklang dieses ebenso friedliche wie erfolgreiche Zusammen⸗ arbeiten gestört hat. Meine Herten, zum Schlusse noch ein kurzes Wort über die Finanzlage. Die Finanzierung eines so großen und weitangelegten Unternehmens, wie es die Betheiligung des Reiches an der Pariser Weltausftellung darstellt, ist an und für sich überaus heikel und schwierig und erfordert eine sehr sorgfältige Abwägung aller für die Verausgabung der Mittel in Betracht kommenden Momente. Die Schwierigkeiten werden noch sehr esentlich dadurch erhöht, daß man bei der Aufstellung der Etats⸗ positionen sich der Natur der Sache nach vielfach ganz unge⸗ wissen Verhältnissen gegenübersieht, und daß im Verlauf der Vor⸗ bereitungen häufig die Nothwendigkeit zu Aufwendungen für Zwecke sich ergiebt, welche bei der Aufstellung des Budgets schlechterdings nicht vorausgesehen werden konnten. Diese Erscheinung ist denn auch bei den sehr langwierigen Vorbereitungen für die Pariser Ausstellung wieder zu Tage getreten. Ich konnte selbstver⸗ ständlich nicht wissen, daß ich es nöthig haben würde, eine so kost⸗ svielige Maschinenhalle für die deutschen Aussteller zu bauen, eine so kostpielige Erweiterung des Platzes für die landwirthschaftliche Aus⸗ stellung vorzunehmen, eine so kostspielige Anlage unter den Baum⸗ reihen der Esplanade des Invalides zu errichten, und ebensowenig konnte ich wissen, daß ich in Vincennes so beträchtliche Aufwendungen erfordernde Bauten auszuführen und so hohe Beiträge zu den französischerseits daselbst errichteten Bauten zu zahlen haben würde. Gleichwohl, meine Herren, kann ich der Versicherung Ausdruck geben, daß, falls nicht ganz unerwartete Ereignisse eintreten, die zudem noch unerwartet hohe Mittel erfordern, ich mit den mir bewilligten Summen siccerlich aus⸗ kommen werde. Ich hege die zuversichtliche Hoffnung, daß es mit Hilfe der Reichssubvention gelingen wird, die deutsche Industrie nedng 22 eeee zu vertreten, und es bleibt mir daher nur die angenehme Pflicht, den hohen gesetzgebend Körperschaften des Reichs für ihre liberale Bewilligun 5. deutschen Aussteller wärmstens zu danken. Abg. Dr. Roesicke⸗Kaiserslautern (b. k. F.): Der Reichskanzler hat uns hier erklärt, es geschehe für die deutsche Landwirthschaft alles, was geschehen könne. Ich habe dem näher nachgeforscht und stoße auf die eigenthümliche Wahraehmung, daß von den 5 000 000 nicht mehr als 100 000 auf die deutsche Landwirthschaft entfallen, für die Schweinezucht 6000, für die Rindviehzucht 10 000 Glauben Sie, daß mit diesen Summen die deutsche Viehzucht wirksam vertreten wird, daß man mit solchen Summen die Entwickelung der deutschen Viehzucht den fremden Nationen wirksam demonstrieren kann? Gerade auf diesem Gebiet können wir mit der ganzen Welt konkurrieren, nur mit England hatten wir die Konkurrenz einigermaßen zu fürchten. Unsere Schweineaussteller sind hart davon betroffen, daß im Dezember eine zehntägige Quaratäne angeordnet ist, während England von der⸗ selben befreit geblieben ist. Es heißt, England ist seuchenfrei, Deutsch⸗ land nicht; England hat aber die Absperrungsmaßregeln keineswegs scharf durchgeführt wie Deutschland. Ich ersuche den Reichskanzler, für die Aufhebung der Quarantäne zu wirken oder, wenn das nicht möglich sein sollte, die Aussteller für Unkosten, die daraus erwachsen. zu entschädigen, und hitte ferner um höhere Dotierung der Landwirth⸗

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weg . 1 9s angenehmen Aufgabe beschäftigt, die Facaden mit dem

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Richter: Meine Herren! Der verehrte Herr Vorredner hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, behauptet, daß ich der Landwirthschaft in dem kurzen Vortrag, welchen ich die Ehre hatte, Ihnen zu halten, nicht Erwähnung gethan hätte. Meine Herren, diese Behauptung ist irrig und kann wohl nur darauf beruhen, daß der geehrte Herr Vorredner meinem Vortrage nicht vollständig zugehört hat. Ich habe mir im Gegentheil erlaubt, auszuführen, und zwar wörtlich, daß die Pariser Weltausstellung die erste Ausstellung sein wird, auf welcher eine einheitliche, geschlossene, nach wissenschaftlichen Grundsätzen geordnete Kollektiwausstellung der deutschen Landwirthschaft veranstaltet werden wird. Ferner hat der verehrte Herr Vorredner be⸗ hauptet, daß die Mittel, welche aus der Reichssubvention für die Zwecke der landwirthschaftlichen Ausstellung zur Verfügung gestellt worden seien, nicht im richtigen Verhältniß ständen einerseits zu der Größe der Reichssutvention und andererseits zu den Summen, welche den an der Ausstellung betheiligten Industriegruppen reichs⸗ seitig zugewiesen worden seien. Dieser Behauptung muß ich auf das Entschiedenste und Bestimmteste widersprechen. So kann man über⸗ haupt nicht rechnen, daß man sagt: das Reich hat fünf Millionen Mark bewilligt, 100 000 bekommt die Landwirthschaft, folglich ist alles übrige den industriellen Ausstellern zugekommen. Ich habe die Ehre gehabt, Ihnen bei meinem Vortrage auseinanderzusetzen, welche sehr großen Summen auf diejenigen Aufwendungen entfallen, welche der All⸗ gemeinheit der deutschen Aussteller, also ebenso sehr den landwirth⸗ schaftlichen, wie den industriellen, zu gute kommen. Es sind das in erster Reihe die Summen für die verschiedenen großen Bauten, und ich habe dabei wiederum nicht unterlassen zu erwähnen, daß bei dem Interesse, welches die deutsche Landwirthschaft an der Ausstellung nahm, und bei der Fürsorge, die ich gerade diesem Theile der Aus⸗ stellung angedeihen lassen zu sollen glaubte daß gerade da es nothwendig geworden ist, mit sehr bedeutenden Kosten ich kann übrigens die Summe nennen, es werden ungefähr 120 000 sein eine Erweiterung des deutschen Platzes in der Landwirthschaftsgruppe durch Einbau einer Galerie herbei⸗ zuführen. Neben den AÄusgaben für Bauten ist noch eine andere, be⸗ sonders ins Gewicht fallende zu erwähnen, welche gleichfalls allen Aussteclern ohne Unterschied zu gute kommt; die französische Aus⸗ stellungsleitung hat sich nämlich programmgemäß das Recht vorbe⸗ halten, die Planchers, Velums, Trennungswände der verschiedenen Sektionen ꝛc in eigener Entreprise auszuführen und die Kosten von den an der Ausstellung betheiligten Fremdstaaten nach Maßgabe der be⸗ setzten Flache einzuziehen. Ich bin gegenwärtig noch nicht genau darüber unterrichtet, wie hoch sich der Betrag belaufen wird, den Deutsch⸗ land für seine sehr großen Plätze an die französische Ausstellungsleitung zu zahlen haben wird. Sie werden sich aber ein Bild von der Größe dieses Betrags machen können, wenn ich Ihnen sags, daß ich mit einer Differenz von etwa Plus oder Minus 100 000 Francs rechne. Ich würde über diesen Punkt sehr gern bald Klarheit haben, da es für mein Budget natürlich nicht gleichgültig sein kann, ob ich mit 100 000 Fr. mehr oder weniger zu rechnen habe. Was nun speziell die der Landwirthschaft bewilligte Reichs⸗ subvention anlangt, so kann die Landwirthschaft bei einer solchen Ausstellung natürlich nicht nach Maßgabe der Bedeutung be⸗ dacht werden, welche ihr innerhalb der deutschen wirthschaftlichen Pro⸗ duktion beizumessen ist, sondern zweifellos nur nach der Stellung, welche ihr das französische Programm ianerhalb der Ausstellung zuerkennt. Das französische Programm entbält 18 geschlossene, einander pöllig gleichstehende Gruppen. An 16 dieser Gruppen ist Deutschland in ziemlich gleich bedeutendem Umfange betheiligt, und es würde daher gerechter Weise die Landwirthschaft nur auf etwa den sechzehnten Theil desjenigen Betrags des Ausstellungsfonds Anspruch erheben können, welcher überhaupt für Subventionen an einzelne Aus⸗ steller und Ausstellergruppen zur Verfügung steht. Meine Herren, das Verhältniß steht aber so, kaß die Landwirthschaft mit der ihr gewährten Baarsubvention von ungefähr 120 000 wobei ich also die Kosten für die Erweiterung des Platzes nicht einrechne ungefähr vier⸗ bis achtmal so viel erhält, als irgend eine andere Gruppe. Ich möchte dabei nicht unerwähnt lassen, daß von seiten unserer Industrie

nz enorme Opfer für das Unternehmen gebracht werden.

enn Sie bedenken, meine Herren, daß z. B. in unserer elektrischen Gruppe Maschinen stehen, für deren Aufstellung jede der betheiligten Firmen ungefähr eine halbe Million hat aufwenden müssen, so werden Sie erkennen, mit welch beträchtlichen Summen die deutsche In⸗ dustrie zu Gunsten des Unternehmens eingetreten ist und eintreten muß. Der landwirthschaftlichen Ausstellung, meine Herren, sind das glaube ich behaupten zu können die Installierungs⸗ kosten im wesentlichen erspart geblieben. Es sind die Kosten für die sehr hübsche und boffentlich sehr erfolgreiche landwirthschaftliche Ausstellung in der Hauptsache durch die zur Verfügung gestellten Reichsmittel gedeckt, und es wäre mir interessant zu erfahren ich weiß es selbst nicht mit Bestimmtheit ob von den einzelnen an der Ausstellung betheiligten Landwirthen überhaupt irgend welche Beiträge und Zuschüsse zu den Ausstellungskosten erfordert worden sind; ich glaube es kaum. Meine Herren, mehr als Alles kann man aus der Reichssubvention doch wirklich auch nicht bezahlen. Was dann die Viehausstellung betrifft, so beklage ich es gewiß, daß die Quarantänemaßregel unsere Vieh⸗Ausstellung zu gefährden droht. Die Pferde⸗Ausstellung ist gesichert. Die Pferde⸗Aussteller sind mit den zur Verfügung gestellten Bei⸗ trägen vollkommen zufriedengestellt, sie haben sogar anerkennen müssen das ist mir von verschiedenen Seiten gesagt worden —, daß die gewährten Mittel ihre Erwartungen übertroffen hätten. Die Mhani sind größer, als die bei der Chicagoer Ausstellung zur Verfügung ge⸗ stellten, obwohl damals die Thiere eine sehr lange Quarantäne aus⸗ zustehen hatten. Die Zuwendungen für die Vieh⸗Ausstellung hätten ja immerhin noch etwas erweitert werden können, wenn es dringend erforderlich gewesen wäre, und ich kann dem Herrn Vorredner erklären, daß ich auf eine solche Erweiterung durchaus gefaßt war, und zu einer, natürlich in angemessenen Grenzen zu haltenden Erhöhung der Subventionen auch noch bereit sein würde, wenn die Ausstellung trotz der Quarantäne beschickt werden sollte. Die Quarantäne richtet sich nicht etwa, wie es nach den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners angenommen werden könnte, gegen Deutschland allein; die anderen Länder sind in ganz gleichen, zum theil noch in viel schwierigeren Verhältnissen. Die Vieh⸗ produktionen von Rußland, von den Vereinigten Staaten von Amerika und von Oesterreich⸗Ungarn sind von der Ausstellung gänzlich ausgeschlossen, es darf aus diesen Ländern überhaupt kein Stück Vieh in die Ausstellung. Nur das Vieh aus der Schweiz und Deutschland hat ein zehntägige Quarantäne durchzumachen. Meine Herren ich bin sachverständig nicht genügend vorgebildet, um entscheiden zu können, ob die Auf⸗ erlegung dieser zehntägigen Quarantäne, die ich sehr beklage, eine un⸗ gerechffertigte Behandlung Deutschlandz im Verhältniß zu England darstellt. Ich glaube, wir werden uns mit den Ländern, die mit uns in gleicher Lage sind, trösten müssen, und werden, wie es geschehen ist, im Verein mir diesen Ländern versuchen mäössen, den fran⸗ zösischen Herrn Landwirthschafts⸗Minister zur Aufhebung dirfer Quarantänemaßregel zu bestimmen. Ich weiß nicht, ob das er⸗ reichbar sein wird, ich kann aber versichern, daß ich alles, was in meinen schwachen Kräften steht, thun werde, um dieses Ziel herbei⸗ zuführen. Ich wärde das Zustandekommen der Viehausstellung mit großer Freude begrüßen, zumal ich von Anfang an alle Kraft daran gesetzt habe, um eine würdige und eindrucksvolle Repräsentation der deutschen Viehzucht auf der Pariser Ausstellung sicher zu stellen. 9

Abg. Dr. Roesicke⸗Kaiserslautern: Wir müssen uns doch ganz energisch dagegen verwahren, daß man die gesammte deutsche Land- wirthschaft gegenüberstellt einer einzigen anderen Gruppe der Industrie. Umfonst ist das gute Zuchtvieh nicht so theuer; das kostet eine Unsumme Geld und Jatelligenz. Man sieht auch hier wieder, wie die Land⸗ wirthschaft als Stiefkind behandelt wird; und wenn die Aussteller

nicht mehr verlangt 2 3 dicht meüer Herle ngt haben, so zeugt das von der Bescheidenheit der

schaft aus dem Fünf⸗Millionen⸗Fonds.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Richter: Meine Herren, 8