1900 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Personal⸗VBeränderunge

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beför⸗ derungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Huber⸗ tusstock, 22. Februar. v. Lücken, Oberlt. im 1. Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, in das Hus. Regt. König Humbert von Italien (1. Hess.) Nr. 13 versetzt. 8

Hubertusstock, 24. Februar. Frbr. v. Hoiningen gen. Huene, Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib. Garde⸗) Regts. Nr. 115, unter Beförderung zum Gen. Major, nach Württemberg behufs Verwendung als Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.) kommandiert v. Schwartzkoppen, Oberst, hisher Flügel⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung der 3. Garde⸗Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Mafor, zum Kommandeur dieser Brig. ernannt. v. Hartmann, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138, unter Versetzung zum 1. Großherzogl.

ess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, mit der Führung des letzteren . Kopka v. Lossow, Major, bisher Kommandeur des 2. See⸗Bats., unter Beförderung zum Oberstlt., mit einem Patent vom 15. Juni 1899 beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138 angestellt. Koenig, Major à la suite des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, unter Enthebung von der Stellung als Ober⸗Quartiermeister⸗ Adjutant, als Bats. Kommandeur in das genannte Regt., v. Falken⸗ hayn, Major à la suite des Generalstabs, unter Ueberweisung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee, eingereiht. Tellenbach, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Nr. 159, behufs Verwendung als Ober⸗Quartiermeister⸗Adjutant zur Dienst⸗ leistung beim Großen Generalstabe kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hubertus⸗ stock, 22. Februar. Laasch, Lt. im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, scheidet mit dem 6. März d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. März d. J. als Lt. mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Seebeck, Lt. im Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. öbergetreten. Moritz, Lt. im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Zumpt, Lt. im Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, Stephan, Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, Schallehn, Lt. im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Frhr. v. Fürstenberg (Lothar), Lt. im Hus. Regt. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8, legteren Seng. b vir Fresict auf Anstellung im Zioildienst, mit Pension der Abschied bewilligt.

24. Februar. Christ, Major und Bats. Kommandeur im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. ausgeschieden.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Erlaß. 13. Februar. Uhlenbrock, Wirklicher Geheimer Kriegsrath, Militär⸗Intend. des II. Armee⸗Korps, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. 1

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 30. Ja⸗ nuar. Volk, Regierungs⸗Baumeister zu Dt. Eylau, zum Garn. Bau⸗Insp. vom 1. Februar 1900 ab ernannt. .

6. Februar. Baumhard, Kassen⸗Kontroleur bei der Haupt⸗ Kadettenanstalt, als Kassen⸗Sekretär zum Kommando des Kadetten⸗ Korps, 8882 F des Titels „Sekretär beim Kommando des Kadetten⸗Korps“ versetzt.

13. Se Spieler, Bekleidungsamts.Assist. auf Probe beim XVI. Armee⸗Korps, endgültig angestellt.

14. Februar. Deuther, Intend. Kanzlist von der Intend. des VII. Armee⸗Korps, auf seinen Antrag zum 1. Mai d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt. Sommer, Intend. Kanzlist von der Intend. des Garde⸗Korps, zum 1. Mai d. J. zu der Intend. des VII. Armee⸗Korps versetzt.

15. Februar. Wellmann, Baurath zu Karlsruhe II, in die zunächst einstweilig einzurichtende Lokal⸗Baubeamtenstelle Berlin V, Pfaff, Garn. Bauinsp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. I. Armee⸗Korps, in die Lokal⸗Baubeamtenstelle Karlsruhe II, zum 1. April 1900, Koehler, Garn. Bauinsp. zu Berlin, als tech⸗ nischer Hilfsarbeiter zur Intend. I. Armee⸗Korps, zum 1. August 1900, versetzt. 1 1

17. Februar. Glaser, Koch, Uhrhahn, Baehr, Zahl⸗ meister⸗Aspiranten, zu Zahlmstrn. beim XIV. bezw. IV., XVI. und XV. Armee⸗Korps ernannt. 1

19. Februar. Ohmstede, Großberzogl. oldenburg. Gerichts⸗ Accessist, zum Intend. Referendar beim X. Armee⸗Korps ernannt.

20. Februar. Rehfeldt, Zablmstr. vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. Februar. Streck, Oberst beim Stabe des 1. Feld⸗Art. Regts. Prinz⸗Regent Luttpold, in diesem Regt., Sirl, Oberstlt. beim Stabe des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Keller, Oberstlt. und Abtheil. Kommandeur im 4. Feld⸗Art. Regt. König, im 5. Feld⸗Art. Regt., letztere beide unter Beförderung zu Obersten, zu Regts. Kommandeuren, Hopffer, Major à la suite des 5. Inf Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Komp. Chef im Kadetten⸗Korps, im Inf. Lerb⸗Regt.,, Ball, Major und Komp. Chef im Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, im 1. Inf. Regt. König, Schilffarth, Major und Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt König, im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Habersack, Major à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts. Königin⸗Mutter, kommandiert zur Dienstleistung daselbst, in diesem Regt., Kleinfeller, Major beim Stabe des 4. Feld⸗Art. Regts. König, in diesem Regt., Classen, Hauptm. und Komp. Chef im 11. Infanterie⸗Regiment von der Tann, Kopp, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef vom 4. Infanterie⸗ Regiment König Wilhelm von Württemberg, im 17. Inf. Regt. Orff, beide unter Beförderung zu Majoren ohne Patent, zu Bats. (Abtheil.) Kommandeuren, Pöllmann, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen Pension, zum Vorstand des Art. Depots Fürth, v. Gropper, Rittm. und Chef der Eskadr. Jäger zu Pferde des II. Armee⸗Korps, unter Belassung im Verhältn à la suite des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, zum Reitlehrer an der Equitations⸗Anstalt, Düll, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Lehrer an der Kriegsschule; die Hauptleute (Ritt⸗ meister) Graf v. Verri della Bosia gen. v. Külberg auf Gansheim und Berg im Inf. Leib⸗Regt., Mayer von der Zentral⸗ stelle des Generalstabes, kommandiert zum Kriegs⸗Ministerium, im 1. Inf. Regt. König, Kopp im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Krisak, à la suite des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Adjutant der 10. Inf. Brig., im 8. Inf. Regt. Pranckh, Braun im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Frhr. Freyschlag v. Freyenstein im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Kleemann von der Fortifikation Germersheim, im 1. Pion. Bat, Göller, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Leibrock, Oberlt. im 17. Juf. Regt. Orff, Briegleb, Oberlt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Treutlein⸗Mördes, Oberlt. im 4. Feld⸗Art. Regt. König, unter Beförderung zu Haupt⸗ leuten, Göller, Leibrock und Treutlein⸗Mördes ohne Patent, zu Komp ꝛc. Chefs, Hierthes, Oberlt. des 15. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten der 10. Inf. Brig., ernannt. Ritter v. Endres, Oberst und Kommandeur des 1. Feld⸗Art. Regts Prinz⸗Regent Luitpold, mit seiner bisherigen Uniform à la suite der Armee

gestellt. Ritter v. Menz, Oberstlt. und Abtheil. Kommandeur 1 3. Feld⸗Art. Regt. Köntgin⸗Mutter, zum Stabe

11. Feld⸗Art. Regts. Priz⸗Regent Luitpold, Syffert, Major

ams. Kommandeur vom 17. Inf. Regt. Oeff, zum Stabe des

Leib⸗Regt., zur Zentralstelle des Generalstabe, Riezler, Hauptm.

à la suite des 4 Feld⸗Art. Regts. König, Lehrer an der Kriegsschule, zum Stabe des genannten Regts., unter Beförderung zum überzähl. Major, Zoellner, Hauptm. und Komp. Chef vom 17. Inf. Regt. Orff, zum 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, v. Kirschbaum, Hauptm. und Komp. Chef vom 19. Inf. Regt. Prinz Ludwig, zum Kadetten⸗Korps, unter Stellung à la suite des genannten Regts., Frhr. Lochner v. Hüttenbach, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Pranckh, zum 11. Inf. Regt. von der Tann, Frhr. v. Redwitz, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, zur Eskadr. Jäger zu Pferde des II. Armee⸗Korps, unter Stellung à la suite des Regts., Karpf, Oberlt. von der Fortifikation Ingolstadt, zur Fortifikation Germersheim, unter Beförderung zum Hauptm. und unter Belassung in seinem Kommando zur Fortifikation Metz, versetzt. Rauchenberger, Hauptm. von der Zentralstelle des Generalstabs, zum Kriegs⸗Ministerium, Frhr. v. Feury a uf Hilling, Lt. des 2. Chev. Regts. Taxis, zum 1. Train Bat., unter Stellung à la suite des genannten Regts., kommandiert. v. Hößlin, Oberstlt. und Kommandeur des 4. Chev. Regts. König, zum Obersten befördert. Damboer, Major à la suite des 5. Feld⸗Art. Regts., Adjutant beim General⸗Kommando I. Armee⸗ Korps, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. - Durch Verfügung der Inspektion der Fuß⸗Artillerie. Schweigart, Feuerwerks⸗Oberlt. der Palverfabrik, kommandiert zur Geschützgießerei und Geschoßfabrik, zu diesem Institut versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. Februar. v. Caemmerer, Königl. preuß. Gen. Lt., von dem Kommando der 26. Div. (1. K. W.) enthoben. 8 .

24. Februar. Herzog Robert von Württemberg, König⸗ liche Hoheit, Rittm, im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Ver⸗ leihung eines Patents seines Dienstgrades, zum Escadr. Chef ernannt. Herzog Ulrich von Württemberg, Königliche Hoheit, Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, zum Oberlt. befördert. v. Schnürlen, Gen. Major und Komandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), unter Beför⸗ derung zum Gen. Lt., zum Kommandeur der 26. Div. (1. K. W.), Frhr. v. Hoiningen gen. Huene, Könial. preuß. Gen. Major, bisher Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, kommandiert nach Württemberg, zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), ernannt. Correll, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. König Nr. 26, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. v. Kaufmann, Lt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum Oberlt. befördert. Boldt, Oberlt. a. D., zuletzt im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, Hofmann, Oberlt. a. D., zuletzt à la suite desselben Regts., den Charakter als Rittm. erhalten.

Im Beurlaubtenstande. 24. Februar. Veittinger, Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Oberlt., Georg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Koch, 7 vom Landw. Bezirk Leonberg, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, sämmtlich mit Patent vom 17. d. M. befördert.

Im Sanitäts⸗Korps. 24. Februar. Dr. Beck, Oberarzt im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Dr. Holzinger, Ober⸗ arzt im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zu überzähl. Srabs⸗ ärzten mit einem Patent vom 27. Januar d. J., Dr. Zumsteeg, Unterarzt im Gren. Rett. Königin Olga Nr. 119, zum Assist. Arzt,

befördert. Militär⸗Justizbeamte. b 1 24. Februar. Dr. Werner, Justizrath, Garn. Auditeur in Stuttgart, Schall, Justizrath, Garn. Auditeur in Ulm, Stark, Justizrath, Garn. Auditeur in Weingarten, Horn, Justizrath, Garn. Auditeur in Heilbronn, die Abzeichen des Korps⸗Auditeurs ver⸗

liehen. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

24. Februar. Wagner, Intend. Sekretär bei der Intend. der 26. Div. (1. K. W.), Bührer, Nitschke, Intend. Sekretäre, Expedienten im Kriegs⸗Ministerium, der Titel Rechnungsrath, Klein, Stabsboboist im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, der Titel Militär⸗Musikdirigent, verliehen.

Kaiserliche Marine.

Hubertusstock, 24. Februar. Kopka v. Lossow, Major und Kommandeur des 2. See⸗Bats., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. Christ, Major, bisher Bats. Kommandeur im 6. Rhein. Ink. Regt. Nr. 68, mit seinem Patent in der Marine⸗Inf., und zwar als Kommandeur des 2. See⸗Bats. angestellt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Hubertusstock, 17. Februar. Dominik, Oberlt. in der Schutztruppe für Kamerun, scheidet mit dem 28. Februar d. J. aus derselben aus und wird mit dem 1. März d. J. in der Armee als Oberlt. mit seinem bisherigen Patent im Inf. Regt. General⸗ Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 wiederangestellt.

Deutscher Reichstag. 155. Sitzung vom 27. Februar 1900, 1 Uuhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1900 wird bei dem Extraordinarium des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres fortgesetzt.

Bei den einmaligen Ausgaben für Bekleidungs⸗ und Ausrüstungswesen und Neubau von Korpsbeklei⸗ dungsämtern bringt der 1

Abg. Dr. Böckel (b. k. F.) zur Sprache, daß auch die Militär⸗ verwaltung mehrfach die Verwendung ausländischer Gerbstoffe, so des Quebrachoholzes, begünstigt habe, er frogt im Interesse des deutschen Eichenschälwaldes nach den Ergebnissen der betreffenden Versuche.

sese e in Kriege⸗Ministerium, Generalmajor von Heeringen: Die Militärverwaltung hat solche Versuche nicht angestellt. Die früher, etwa 1895, angestellten Versuche haben keine günstigen Resul⸗ tate ergeben. Wir balten nach wie vor darauf, daß wir mit Eichen⸗ lohe gegerbtes und lange gegerbtes Leder verwenden. ,

Abg. Möller⸗Duisburg (nl.): Das Entscheidende liegt nicht an dem Material, sondern an der Dauer der Gerbung. Ist das Leder noch mit Gerbstoff überlastet, so ist es brüchig und sein Werth er⸗ heblich geringer. 1

Die Forderung einer ersten Rate von 200 000 zum Neubau einer Kaserne für eine fahrende Abtheilung Feld⸗ Artillerie nebst Regimentsstab in Küstrin hat die Kom⸗ mission gestrichen, weil der gewählte militärfiskalische Bau⸗ platz nicht geeignet und namentlich auch in hygienischer Be⸗ ziehung bedenklich erschien. Von den Abgg. Büsing (nl.) und Dr. von Levetzow (d. kons.), andererseits von den Abgg. Eickhoff und Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.) wird die Bewilligung beantragt.

Abg. Dr. von Levetzow tritt als genauer Kenner der Stadt Küstrin und der hier in Betracht kommenden Oertlichkeit lebhaft für die Bewilligung der Forderung ein. Der gewählte Platz sei genügend und auch in gesundheitlicher Beziehung keineswegs bedenklich. Die erforderliche Aufhöhung lasse sich sehr leicht bewerkstelligen und die Kosten dafür würden durch den Verkauf anstoßender Baustellen leicht

Abg. Eickhoff schließt sich diesen Ausführungen an. Ueber die Nothwendigkeit des Kasernenbaues habe auch in der Kommission im Hinblick auf die vorjährige Vermehrung der Feld⸗Artillerie kein Zweifel bestanden; sie habe nur aus hygienischen Bedenken den Bau für dieses Jahr zurückstellen wollen. Die städtischen Behörden und eine große Zahl dortiger Bürger hätten in einer vor einigen Tagen eingegangenen Denkschrift nachgewiesen, daß von dem Schreckbild der in Küstrin grassierenden Malaria keine Rede sein könne.

Abg. Büsing tritt ebenfalls für den Antrag ein, während

Abg. Graf von Roon (d. kons.) durch die Denkschrift die hygie⸗ nischen Bedenken gegen ein so tief liegendes Terrain wenigstens für die Zukunft nicht aus dem Wege geräumt sieht und, wie in der Kommission, auch jetzt gegen die Position stimmen zu wollen er⸗ klärt, da die Fürsorge für die Altstadt Küstrin allein nicht ausschlag⸗ gebend sein könne. G

Generalmajor von Heeringen: Der Baugrund ist nach den einwandsfreien Ergebnissen der Bohrungen vorzüglich, der Bauplatz selbst vollständig gesund, wie auch die Ermittelungen der Küstriner Aerzte, die Statistik, das Reichs⸗Gesundheitsamt, kurz, alle in Betracht kommenden Instanzen ergeben haben. Die Ausschachtung wird mit 19 000 auszufüllen sein; durch den Verkauf von angrenzenden Bau⸗ stellen ist für Deckung gesorgt. Jeder andere Platz würde der Ver⸗ waltung etwa 375 000 kosten; der vorgeschlagene würde nur auf 63 000 zu stehen kommen. Militärische und bürgerliche Inter⸗ essen treffen bei diesen Projekten in ganz außerordentlichem Umfange

ammen. 8 Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode (d. kons.)

hat wie Graf Roon in der Kommission gegen die Forderung ge⸗ stimmt, erklärt sich aber inzwischen durch den Augenschein belehrt, daß die Placierung der Kaserne an dieser Stelle keine Bedenken habe und sich aus finanziellen Gründen empfehle.

Die Forderung wird mit großer Mehrheit bewilligt.

Für den Neubau einer evangelischen Garnisonkirche in Breslau ist die zweite Rate (erste Baurate) von 90 000 gefordert. Die Kommission hat diese Rate ebenfalls abgesetzt. Ohne Debatte wird demgemäß die Position gestrichen. Auch die zweite Rate von 300 000 für die früher auf 1 002 000 veranschlagten, im jetzigen Etat aber auf 1 215 100 ver⸗ anschlagten Neubauten und Ergänzungsbauten zur Ver⸗ besserung der Unterkunft für vier Eskadrons in Bruchsal wird, entsprechend dem Antrage der Kommission, abgelehnt und nur ein Betrag von 15 000 „noch für Entwurf“ bewilligt.

Bei der Forderung einer zweiten Rate von 1 900 000 zur Erwerbung eines Truppenübungsplatzes für das XIV. Armee⸗Korps sowie Errichtung von Baracken zwecks Unterbringung von Mannschaften und Pferden auf dem⸗ selben bittet

Abg. Baron de Schmid (b. k F.) um thunlichste Schonung der Interessen der Bevölkerung bei Ueberführung des Geländes in das militärfiskalische Eigenthum. 1

Generalmajor von Heeringen erklärt, daß die Verwaltung das Vertrauen der Bevölkerung rechtfertigen werde. Es habe sich eine sehr rege Spekulation des noch in Privathänden befindlichen Terrains bemächtigt. Es werde die Arrondierung des Platzes jetzt dergestalt erfolgen, daß diejenigen Besitzer, welche die exorbitantesten Preise fordern, außerhalb desselben bleiben. 1

Im übrigen wird das gesammte Extraordinarium im ordentlichen Etat ohne Debatte unverändert bewilligt. Von den insgesammt 22 648 700 erfordernden einmaligen Aus⸗ gaben im außerordentlichen Etat sind 20 Millionen als achte Rate zur Vervollständigung der wichtigeren Festungs⸗ anlagen ausgeworfen. In den Jahren 1893/94 bis 1899 hat der betreffende Titel zweimal 2 ½½, viermal 6 und einmal

10 Millionen betragen. 1

Abg. Gröber (Zentr.) beanstandet die Höhe dieser For⸗ derung, es sei schon in den früheren Jahren eine stete Erhöhung dieses Postens eingetreten; jetzt gehe man, bei 10 Millionen angelangt, schlankweg mit der Verdoppelung vor. Wo solle das hinaus? Es handle sich hier doch um ein Pauschquantum. Wenn in diesem Tempo des Festungebaues fortgefahren werde, müsse man gewärtig sein, daß die zukünftigen Etats noch weitere Verdoppelungen bringen. Es sei doch um so mehr geboten, das Tempo zu verlangsamen, als die Be⸗ deutung der Festungen als strategische Faktoren in der Abnahme be⸗ griffen sei. Ohnehin ständen die Reichsfinanzen nicht allzu glänzend.

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Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Goßler:

Meine Herren! Der Herr Abg. Gröber hat sicherlich das Recht, sich über die Höhe dieser Ausgaben auszusprechen, und ich habe bereits in der Kommission dieselben zu erklären versucht. Die Erörterungen in der Kommission sind sehr eingehend gewesen, sodaß ich aus mehr⸗ fachen Gründen hier nicht in der Ausführlichkeit zu erwidern brauche, wie ich es dort gethan habe.

Ich darf aber den allgemeinen Gesichtspunkt zunächst hervorheben, daß wir thatsächlich gezwungen sind, eine Aenderung in unserem Festungssystem vorzunehmen, weil die Erweiterung der Städte, die Zunahme der Bevölkerung, die Erweiterung des Ausbaus uns dazu zwingen, die Festungsgürtel fallen zu lassen. Wir waren dadurch genöthigt, auf ein Befestigungssystem in früherem Sinne zu verzichten, dagegen aber größere befestigte Positionen zu schaffen. Ich gebe dem Herrn Abgeordneten ohne weiteres zu, daß sich über die bisherige Bedeutung der Festungen sprechen läßt; denn bei der Invasion so großer Armeen, wie sie jetzt in Frage kommen, kann die Festhaltung eines einzelnen befestigten Platzes nicht mehr von der Bedeutung sein wie früher. Dafür treten jetzt größere be⸗ festigte Positionen in den Vordergrund, und auch die Erfahrungen aus dem Burenkriege deuten darauf hin, daß gut ausgewählte, be⸗ festigte Stellungen die Javasion am längsten aufhalten. Vergegen⸗ wärtigen Sie sich die Verhältnisse im Westen, wo Diedenhofen und Metz jetzt durch einen Festungsgürtel eingeengt sind, vergleichen Sie damit die Zunahme der Bevölkerung zwischen den beiden Städten, den Anbau im Moselthal u. s. w., dann wird sich jeder über⸗ zeugen, daß es höchste Z it ist, hier Wandel zu schaffen, um der In⸗ dustriebevölkerung dort den Raum zu schaffen, der unbedingt noth⸗ wendig ist. Die Höhe der Summe ist nicht willkürlich gegriffen. Sollen die Enceinten der beiden Städte fallen, dann muß neue Vor⸗ sorge für die Vertheidigung dieses Landstriches, und zwar unter Be⸗ rücksichtigung der eben erwähnten Gesichtspunkte getroffen werden. Daß sich die Forderung in dem Umfange wiederholen würde, ist aus⸗ geschlossen. Ich habe aber schon in der Kommission erklärt, daß, nach⸗ dem diese Bauten in Angriff genommen worden sind, es, ganz abgesehen vom militärischen Standpunkt, auch aus finanziellen Gründen dringend geboten ist, die in vollem Gange befindlichen Bauten baldigst zu Ende zu führen. Eine Verzögerung hierin würde die Kosten erheblich erhöhen. Ich habe mich erkundigt, um welche Summe es sich hierbei handeln könnte, und da ist mir von kompetenter Stelle gesagt worden, „daß mit einem eventuellen Verlust von 4 ½ Millionen gerechnet werden müßte. Ich meine daher, daß diese 20 Millionen gut angelegt sind; sie werden sich nach jeder Richtung hin nicht nur finanziell, sondern auch volkswirthschaftlich rentieren, und kann ich daher nur dringend bitten, für dieses Jahr die Forderung in dieser Höhe zu bewilligen.

FKkeäats. Prinz Arnulf, unter Beförderung zum Obesstlt., das eüe. ander, Wisor und Bats. Kommandeur vom Inf.

völlig eingebracht werden. 16

Ich stehe nicht an, nochmals zu ecklären, daß sich ein Kredit in dieser

v 8 ρ

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Höhe nicht wiederholen wird, und daß es mein Wunsch ist, den außer⸗ ordentlichen Etat, auf dem dieser Posten steht, überhaupt möglichst zu beseitigen. Ich glaube, es würde richtiger sein, alle derartigen Aus⸗ gaben auf das Ordinarium, dann natürlich in einem geringeren Um⸗

fange, zu übertragen. Ich bitte nochmals, die 20 Millionen zu be⸗ willigen.

Der Titel wird unverkürzt bewilligt, ebenso der Rest des außerordentlichen Etats und die Einnahmen des Militär⸗Etats. Damit ist die Berathung desselben erledigt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen, betreffend die Beichte der polnischen Soldaten, die Versetzung der Stabshoboisten in die Servisklasse der Feldwebel und die Er⸗ höhung der Remonteankaufspreise, werden angenommen. Die Abstimmung über die Kommissionsvorschläge zu den vorliegenden Petitionen wird der dritten Lesung vorbehalten.

Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Bestrafung der widerrechtlichen Ent⸗ ziehung elektrischer Arbeit.

81 setzt auf die rechtswidrige Aneignung fremder elek⸗ trischer Energie Gefängniß⸗ und Geldstrafe, eventuell auch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte; dagegen Geldstrafe bis

zu 1000 oder Gefängniß bis zu zwei Jahren, wenn die

Handlung in der Absicht begangen wurde, einem Anderen rechtswidrigen Schaden zuzufügen. Bisher ist die wider⸗ rechtliche Entziehung elektrischer Energie wegen der Unkörper⸗ sichteit der geschlossenen Sache nach Reichsgerichtserkenntnissen traflos.

Abg. Dr. Esche (nl.) ist auf der Tribüne nur sehr mangelhaft u verstehen. Er führt etwa aus: Die Vorlage wolle dem hervor⸗ getretenen Bedürfniß auf dem Wege des Spezialgesetzes genügen. Es hätte sich auch der Weg einer Novelle zum Strafgesetzbuch geboten, wie denn auch die Begründung selbst von einer Luͤcke in der Gesetz⸗ gebung spreche. Man wolle sich aber vorläufig auf die Bestrafung der rechtswidrigen Entziehung elektrischer Energie beschränken. Redner

spricht die Tragweite des Entwurfs und scheint Kommissionsberathung ür nothwendig zu halten.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Nach der Judikatur des Reichsgerichts ist über die Nothwendigkeit der Vorlage kein Zweifel. Wenn man aber nicht die betreffenden Strafvorschriften in das Straf⸗

etzöuch einschalten wollte, so hätte man wenigstens ein vollständiges

pezialgesetz vorlegen sollen. Die Kommission wird hier die bessernde Hand anzulegen haben. Den Ausdruck „elektrische Arbeit“ wollen die etheiligten Elektrotechniker durch elektrische „Energie“ ersetzt haben. Wenn es ferner im § 1 heißt, daß bestraft werden soll, wer fremde elektrische Arbeit mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungs⸗ mäßigen Entnahme von Arbeit aus der Anlage oder Einrichtung nicht stimmt ist, so wird von denselben Kreisen der Ausdruck „ordnungs⸗ maäßig“ als viel zu unbestimmt bemängelt.

Abg. Gröber: Auch mir scheint die Konstruktion der Vorlage icht durchaus gelungen. Wenn man selbst in den Motiven lesen muß, Elettrizität sei keine körperliche Sache und ihre Entwendung oͤnne nicht unter den Diebstahlsparagraphen fallen, so enthält § 1 inen Widerspruch. Denn wenn sie keine körperliche Sache ist, darf nan nicht von „Entnahme“ sprechen. Man kommt eben garnicht aus em Begriff des Diebstahls heraus, und dieser Begriff reicht auch vollständig aus, um zu treffen, was bier getroffen werden soll. An diesen juristischen Feinheiten mag sich die Kommission erlustieren. Aber wenn auch nicht Diebstahl angenommen wird, soll die Be⸗ strafung nicht geringer sein als die des Diebstahls.

Abg. Stadrhagen (So.) bemängelt, daß man hier so schnell mit einem Gelegenheitsgesetz bei der Hand sei, wo es gelte, einer mächtigen Industrie beizuspringen, während es viele Fälle gebe, wo ungestraft widerrechtliche Aneignung menschlicher Arbeit stattfinde, ohne daß bis jetzt das Gesetz Abhilfe geschaffen hätte. Das Ver⸗ ächtliche beim Diebstahl sei doch die gewinasüchtige Absicht; aus diesem Gesichtspunkte sollte die Vorlage in dem angedeuteten Sinne erweitert werden. Wolle man durchaus ein Spezialgesetz machen, so müsse nur die gewinnsüchtige, nicht die zufällige, fahrlässige Entnahme getroffen werden.

Die Vorlage geht darauf an eine Kommission von 14 Mit⸗ gliedern.

Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen.

Die Petition des Fabrikbesitzers Hamm in Heidelberg wegen Erhöhung des Zolles auf Erzeugnisse der Maschinenindustrie wird dem Reichskanzler als Material überwiesen; zur Kenntnißnahme überweist das Haus dem Reichskanzler die Petition des Gemeinderaths zu Ing⸗ weiler im Elsaß, betreffend den Bau einer Eisen⸗ bahnlinie Lützelstein Ingweiler Philipps⸗ burg. Als Material überwiesen werden dem Reichskanzler auch die Petition wegen Abänderung des Kranken⸗ versicherungsgesetzes (freie Arztwahl) und die Petition der Handelskammer zu Hildesheim und des Vereins der Berliner Grundstück⸗ und Hypothekenmakler, betreffend die reichsgesetzliche Regelung des Grundstücks⸗ und Hypothekenmaklerwesens.

Ueber die Petition des Bundes der deutschen Frauen⸗ vereine zu Berlin um Abänderung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs (Familienrecht) geht das Haus zur Tagesordnung über.

Den Uebergang zur Tagesordnung schlägt die Kommission

auch vor über die Petition des Adolf Seifert in Schedewitz⸗ betreffend die Aufhebung der kommunalen Be⸗ teuerung der Konsumvereine. Von den Sozial⸗ 8Ss ist Ueberweisung zur Berücksichtigung be⸗ antragt. Abg. Wurm (SoFz.): Die in Sachsen durchgeführte Umsatz⸗ steuer für Konsumvereine stellt sich als eine im Widerspruch mit der Reichsgesetzgebung vorgenommene Maßregel dar, welche dem Mittel⸗ stand zu gute kommen und die Konsumvereine erdrosseln soll. Noch im Jahre 1896 hat der General⸗Steuerdirektor Burghart im preußischen Abgeordnetenhause ausgesprochen, daß eine solche Steuer Sache des Reichs sein müsse. Und warum will man denn bloß den Handel erdrosseln? Man will eben Mittelstandepolitik treiben auf Kosten der armen Bevölkerung, während in Wirklichkeit gerade die Vertreter der Groß⸗ industrie, welche diesen Mittelstand angeblich retten wollen, am meisten dazu beitragen, daß der Mittelstand zu Grunde gehen muß. Diese sächsische Umsatzsteuer ist nichts als eine Umsatzsteuer, wie sie nach der Gewerbeordnung nicht erhoben werden darf. Die Juristen bestreiten das zwar, aber mit Unrecht; denn es werden nicht alle Betriebe, sondern nur Betriebe von einer bestimmten Größe ge⸗ troffen. Die Mitglieder der Konsumvereine sind kleine Leute, welche eine bestimmte Arbeit zu leisten und sogar ein bestimmtes Risiko zu tragen haben, damit der Verein Ueberschüsse erzielt; trotzdem diesen Proletariern so schon auf alle Art das Leben schwer gemacht wird, will man eine solche ungerechte Sonderbesteuerung weiter bestehen lassen? Nach dem preußischen Waarenhaussteuer⸗Gesetzentwurf soll die Steuer erst bei einem Umsatz von 500 000 beginnen, und es werden 2 % als so hoch bezeichnet, daß eine Ueberschreitung dieses Satzes prohibitiv wirken würde; den sächsischen Konsum⸗ vereinen werden, und zwar von Umsätzen, die vielfach kaum 20 000 oder 100 000 erreichen, durchweg 1 ½ bis 2 % abgenommen? Ja, man geht sogar mit Sätzen von 3 und 4 % vor. So wird das durch vie indirekten Steuern schon so sehr belastete Einkommen des Aermsten noch stärker herangezogen. Man hat es bier geradezu mit zweierlei Recht zu thun; solche Maßnahmen müssen das Maß der Ec⸗ bitterung unter den sächsischen Arbeitern zum Ueberlaufen bringen.

Bevollmächtigter zum Bandesrath, sächsischer Ministerial⸗Direktor Dr. Fischer: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die Frage der Besteuerung der Konsumvereine in juristischer und volkswirth⸗ schaftlicher Beziehung sehr eingehend behandelt und sich dabei einmal

dann auf die Bestimmungen der Besteuerung der Konsumvereine in Sachsen bezogen. In der ersteren Beziehung bin ich nicht in der Lage, dem Herrn Vorredner zu erwidern, schon weil es mir an der Zuständigkeit hierzu mangelt; allein ich kann es nicht unterlassen, seinen Ausführungen in Bezug auf die sächsischen Verhältnisse in einigen Punkten entgegenzutreten. Zunächst möchte ich feststellen, daß seine Schlußbemerkung nicht ganz glücklich war, daß er zu einer Zeit, in welcher zwei preußische Gerichte verzeihen Sie, daß ich noch⸗ mals auf diese Sache zurückkomme, ausdrücklich bestätigt haben, daß unser Oberlandesgericht keineswegs die Arbeiter für minderen Rechts erklärt habe, behauptet, es sei uns von einem preußischen Ge⸗ richte bescheinigt worden, daß dies der Fall sei. Ich will mich auf diese Angelegenheit nicht weiter einlassen, sondern mich lediglich auf die Frage beschränken, die uns hier beschäftigt. Da hat der Herr Vorredner sich vor allem in einem geirrt. Er hat gesagt, kaum hätte ich von dieser Stelle aus im Jahre 1896 dar⸗ gelegt, daß meine Regierung es garnicht so schlimm mit einer Be⸗ steuerung der Konsumvereine meinte, und kaum hätte ich das Haus verlassen, da hätte meine Regierung ein Regulativ erlassen, mit dem gerade das Gegentheil bezweckt worden sei. Meine Regierung hat überhaupt kein Regulativ erlassen wegen Be⸗ steuerung der Konsumvereine, sondern sie hat nur gethan, was ich bei der Beantwortung der Interpellation vom Jahre 1896 voraus⸗ gesagt habe, daß sie die Frage einer Besteuerung der Konsumrereine, überhaupt der großkapitalistischen Vereinigungen, zunächst noch in eine eingehende Erwägung ziehen werde. Sie hat die Ergebnisse dieser Erwägung in einer Verordnung niedergelegt vom Jahre 1897, die auch wahrscheinlich der Herr Vorredner gemeint haben wird, und die er nur fälsch⸗ lich als Regulativ bezeichnet hat. Diese mir vorliegende, in einer Zeitschrift abgedruckte Verordnung umfaßt nicht we⸗ niger als zehn Druckseiten, und es ist in ihr in ein⸗ gehendster Weise das Für und Wider der Besteuerung solcher großkapitalistischen Vereinigungen, nicht allein der Konsumvereine, dargelegt und erörtert worden. Es kann mir natürlich nicht bei⸗ kommen, Sie mit dem Vortrag dieser ganzen Verordnung zu behelligen; aber einige markante Sätze aus derselben möchte ich Ihnen doch nicht vorenthalten. Was zunächst als Zweck der in Anregung gekommenen Maßregel berrachtet wird, geht aus folgenden Sätzen hervor, es ist vorher dargelegt worden, daß eine Besteuerung der großkapitalistischen Vereinigungen nur in den Gemeinden stattfinden könne, wo ein örtliches Bedürfniß hierzu obwalte, und dann heißt es weiter: „Ein örtliches Bedürfniß wird nun im allgemeinen dann angenommen werden können, wenn der Großbetrieb in einer Gemeinde des Klein⸗ handels sich derart bemächtigt hat, daß dadurch in augenfälliger Weise das Fortbestehen eines, auch im allgemeinen und namentlich im Jnteresse jeder Gemeinde zu erhaltenden Mittelstands im Kleinhandel und Klein⸗ gewerbe erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.“ In dem durch die Sondergewerbesteuer beabsichtigten und zu schaffenden Ausgleich das ist der Ausgleich, den der Herr Vorredner bemängelt hat, zwischen den dem Großbetriebe ohne weiteres sowie oft in unverhältniß⸗ mäßiger und erdrückender Weise zur Seite stehenden wesentlichen Vor⸗ theilen und der durch sein Bestehen den Kleinhandel⸗ und Klein⸗ gewerbetreibenden verursachten Schädigung hat die Sondergewerbesteuer ihre Berechtigung, zugleich aber auch ihre Grenze zu finden. Ich möchte gleich hier erwähnen, daß der Herr Abg. Wurm es geradezu überraschend gefunden hat, daß zum Beispiel in der kleinen sächsischen Stadt Rabenau auf den Konsumverein eine Umsatzsteuer von 2 % gelegt worden ist, obwohl dessen Umsatz nur 40 000 jährlich betragen habe. Ja, meine Herren, wenn Sie einerseits die geringe Bewohnerzahl der Stadt betrachten, und andererseits den jährlichen Umsatzbetrag des Vereins von 40 000 ℳ, so bitte ich Sie, zu erwägen, daß allerdings unter solchen Verhältnissen durch den Konsumverein 5 oder 6 kleine Gewerbetreibende in ihrem Betrieb baben lahm gelegt werden können. Es kommt sehr häufig vor, daß in solchen Städten kleine Krämer keinen höheren Umsatz jährlich haben als 6 bis 7000 Da kann man wohl sagen, daß hier ein Ausgleich zwischen den dem Großkapitale zustehenden wesentlichen Vor⸗ theilen und der dadurch für die kleinen Gewerbtreibenden herbeigeführten Schädigung geschaffen worden ist und geschaffen werden dürfte. Ausdrücklich hat meine Regierung noch darauf hingewiesen, daß sie es nicht für ribtig erachten würde, wenn nur einzelne Firmen des Großkapitalismus he an degtüssen würden. Es heißt in der Verordnung: „Die Sonderbesteuerung soll sich nicht auf einzelne Formen und Gestaltungen des Großbetriebes beschränken, sondern sich auf den letzteren überhaupt erstrecken, ohne Rücksicht darauf, ob derselbe in der Hand eines einzelnen, einer Akktien⸗ gesellschaft, einer Genossenschaft oder dergleichen liegt.“ Dann hat der Herr Vorredner auch selbst erwähnt, daß unser Ministerium ausdrücklich darauf gedrungen hat, daß die Steuer in keinem Falle höher sein solle als 2 % des Umsatzes. Es ist dabei aber noch hervorgehoben worden, dieser Satz von 2 % sei deshalb keinesfalls zu übersteigen, weil durch diese Sondersteuer ein Ausgleich in dem oben gedachten Sinne geschaffen, nicht aber das Fortbestehen der fraglichen Betriebe unmöglich gemacht werden soll, in manchen Fällen daher, sofern die Umsatzsteuer für angezeigt erachtet und gewählt werde, schon ein niedrigerer Satz als 2 % wohl als aus⸗ reichend und dem Bedürfniß entsprechend werde angesehen werden können. Meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß mit dieser Ver⸗ ordnung mehr als ein Tropfen Wasser in den Wein der Begeisterung für die Besteuerung der Konsumvereine gegossen worden ist, sogar mehr Tropfen Wasser, als den auf anderem Standpunkte stehenden Parteien lieb gewesen sein wird. Der Herr Vorredner hat schlechter⸗ dings Uarecht gehabt, wenn er meinte, die Absicht meiner Regierung sei bei Erlaß der Verordnung dahin gegangen, die Konsumvereine erdrosseln zu wollen. Das geht einmal daraus hervor, daß, wie ich mir erlaubt habe hervorzuheben, darauf gedrungen wird, daß alle großkapitalisti⸗ schen Vereinigungen höher besteuert werden, nicht allein die Konsumvereine, und wenn der Herr Vorredner gesagt hat, es wären allerdings einige Orte, wo lediglich die Konsumvereine getroffen werden, so ist der Grund hierfür sehr einfach, in diesen Orten giebt es eben andere großkapitalistische Vereine nicht als die Konsumvereine. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß, als im sächsischen Landtage am 15 Februar 1898 eine Interpellatiou an die Regierung gerichtet wurde darüber, welchen Erfolg diese Verordnung, die von mir soeben zitiert worden ist, gehabt habe und welche Stellung die Königliche Staatsregierung zu den Bestrebungen der Gemeinden einnehme, diese Besteuerung einzuführen, unser Herr Minister von Metzsch ausdrücklich dargelegt hat, daß er zwar gern bereit sei, den Gemeinden anheimzugeben, das zu thun, was sie in dieser Frage für gerechtfertigt erachten, aber gleichzeitig die Reserve aussprechen müsse, daß die Regierung in alle Wege sich nicht dazu bestimmen lassen köane, diese Sondersteuer einführen zu lassen, wo eine direkte Gefährdung, wenn nicht Vernichtung der großkapitalistischen Betriebe in sicherer Aussicht stehe. Dazu könne und werde die Re⸗ gierung nicht die Hand bieten, und er halte sich versichert, daß die Anträge der Kammern auch nicht dahin gezielt haben. Endlich hat der Herr Vorredner die juristische Seite der Frage, die Frage der Zulässigkeit der Besteuerung der Konsumvereine erörtert. Ich müßte zu seiner Widerlegung einfach dasjenige wiederholen, was ich in diesem hohen Hause im Jabre 1896 nach dieser Richtung aus⸗ zuführen mir gestattet habe. Allein, wenn die Zeitungsnachrichten richtig sind, so wird in der nächsten Zeit diese Frage von den Gerichten entschieden werden. Ich habe nämlich in den sächsischen Zeitungen vor einigen Tagen gelesen, daß ein sächsischer Konsum⸗ verein gegen seine Gemeinde eine Klage auf Rückforderung von 2000 bezahlter Umsatzsteuer unter der Begründung an⸗

gestrengt hat, daß diese Steuer mit den bestehenden Reichsgesetzen,

auch den sächsischen Gemeindeordnungen widerspreche. Es ist bereits Termin vor dem Landgericht in Dresden in dieser Sache an beraumt worden, und wird zunächst also abzuwarten sein, wie die Gerichte sich zu dieser Rechtsfrage stellen werden. Ich meinerseits

auf den preußischen Gesetzentwurf über die Waarenhaussteuer und + habe allerdings keinen Zweifel, daß gegenüber den Bestimmungen der

Reichs⸗Gewerbeordnung wie der Gemeindeordnungen die Berechtigung der Gemeinden, derartige Steuern aufzuerlegen, von den Gerichten ohne weiteres anerkannt werden wird! Nach alledem habe ich das hohe Haus zu bitten, dem Antrage Ihrer Kommission stattgeben zu wollen, dagegen nicht dem Antrage der Herren Albrecht und Genossen Abg. Dr. Oertel⸗Sachsen (d. kons.): Herr Wurm zeiht uns der Inkonsequenz, daß wir einerseits das landwirthschaftliche Genossen⸗ schaftswesen als Allheilmittel empfehlen, das Genossenschaftswesen aber bekämpfen. wenn es die Arbeiter anwenden. Wir baben dieses Mittel nie als Allheilmittel empfohlen. 1 bekämpfen alle Genossenschaften, welche bestimmt oder eignet sind, das Kleinhandwerk oder den seßhaften Klein⸗ handel auszuschalten, die Distribution der Waaren zu über⸗ nehmen. Weiter meint Herr Wurm, wir müßten doch auch für den Großgrundbesitz ebenso wie für den Großhandel eine Staffelsteuer wünschen. Herr Wurm lese das Buch seines Parteigenossen Kautzky, welcher überzeugend nachweist, daß der Großgrundbesitz lange nicht so prosperiert wie der mittlere Grundbesitz. Wir sind z. B. überzeugte Freunde einer gestaffelten Steuer für Mühlenfabrikate. Zahlreiche Konsumvereine geben sehr hohe Dioidenden, 14, 16, 18 %; davon werden sich doch noch 2 % als Umsatzsteuer tragen lassen. Die Gewerbe⸗ ordnung überläßt den Einzelstaaten ausdrücklich die Gewerbesteuer; auch die Aeußerung des preußischen General⸗Steuerdirektors Burg⸗ hart von 1896 läßt sich nicht gegen das Vorgehen der sächsischen Regierung verwerthen. Daß Sachsen auch in diesem Punkte an der Spitze, wenn auch nicht ganz an der Töte der Zioilisation marschiert, ergiebt sich doch am besten daraus, daß Preußen sich jetzt anschickt, dem sächsischen Beispiel nachzufolgen. 8

Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Schluß 5 ¾ Uhr. Näͤchste Mittwoch 1 Uhr. (Anträge der Elsässer, betreffend den Diktaturparagraphen und

die Wahlen zum Landesausschuß. Petitionen.)

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Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten 33. Sitzung vom 27. Februar 1900, 11 Uhr.

In dritter Berathung wird der Gesetzentwurf wegen Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Mai 1891 auf das Gebiet der Ruhr ohne Debatte angenommen. 1

Darauf wird die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Waarenhaussteuer, fortgesetzt. Abg. Gamp (fr. kons.): Kein Stand ist von der Gesetzgebung so schlecht behandelt wie der kleine Handels⸗ und Handwerkerstand, er entbehrt im Gegensatz zu allen anderen Ständen, auch zum Arbeiter⸗ stand, jeder Unterstützung. Wo die Gesetzgebung für ihn eingegriffen hat, war es mit falschen Maßregeln geschehen, so bei der Bäckerei⸗ verordnung. Es liegt ein dringender Nothstand vor, der endlich mit energischen Mitteln beseitigt werden muß. Der Nothstand des Handwerks ist zum großen Theil dadurch bervorgerufen, daß es nicht mehr das nöthige Material an Arbeitern, Gesellen und Lehrlingen bekommt; die Jugend will sich nicht mehr in die strenge Zucht des Handwerks begeben; die Industrie zablt ein paar Mark mehr und nimmt dem Handwerk die Arbeiter. Die Waaren⸗ haussteuer muß so gestaltet werden, daß auch wirklich dem Hand⸗ werkerstand gebkolfen wird. Die Eintheilung der Geschäftszweige in der Vorlage nützt dem Handwerk nichts. Der Großbetrieb an sich muß besteuert werden. Ein Waarenhaus mit allen möglichen Artikeln ist nicht einmal für den Kleinbetrieb so gefährlich wie ein großes Spezialgeschäft; wer nur Artikel einer Branche führt, ist viel leistungs⸗ fähiger als ein Waarenhauz mit einer großen Reihe von Artikeln. Die Vorlage sieht die großen Geschäfte zu sehr vom fiskalischen Standpunkte an, wenn sie in den Motiven ausführt, daß deren

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des in sozialer Beziehung so wichtigen Mittelstandes ist viel noth⸗

Kampfe gegen die Sozialdemokratie; sind erst diese Elemente ver⸗ nichtet, so haben wir den sozialdemokratischen Staat. Ein Gesetz, welches den Mittelstand aufrecht erhält, ist ein Bollwerk gegen die Sozialdemokratie. Wenn ein Kaufmann einen Artikel unter eine falsche Branche rubriziert, unterliegt er der Steuer der Vorlage; das ist eine brutale Gesetzgebung. Wir müssen zu einer allgemeinen Besteuerung der Großbetriebe kommen; dann nützen wir den kleinen Ge⸗ werbetreibenden. Die Eintheilung der Branchen muß gänzlich ver⸗ mieden werden. Die Begründung hat prinzipielle Gründe gegen die allgemeine Besteuerung der Großbetriebe, weil dann alle anderen Erwerbskreise dasselbe verlangen würden. Mit der Brausteuer ist ja bereits reichsgesetzlich eine Ausnahmebesteuerung für die Großbetriebe eingeführt worden. Es wäre also nur eine Konsequenz, aber nicht ein erster Schritt, wenn wir hier dasselbe thäten. Wem soll die Waaren⸗ haussteuer zufallen? Es ist dankenswerth, daß der Staat darauf ver⸗ zichtet hat. Die Kommunen sollten aber nicht diese Steuer erhalten, sie haben ja diese Besteuerung auch abgelehnt. Wenn ein Waarenhaus an der Grenze von Charlottenburg in Berlin liegt, seine Kundschaft aber in Charlottenburg und Schöne⸗ berg hat, warum soll dann Berlin die Steuer bekommen? Daß die unteren Stufen der Gewerbesteuer um ein paar Mark erleichtert werden, macht garnichts aus. Die Branntweinsteuer fließt auch nicht ganz in die Reichskasse, sondern ist bestimmt, die Lage des Brennerei⸗ gewerbes zu heben und ihm Exportprämien zu gewähren. Wenn die Steuer der Großbetriebe jährlich 3, 4, 5 Millionen einbrächte, welche die Großbetriebe sehr gut tragen können, und wenn wir diese Summe für die Zwecke des Handwerks und des kleinen Gewerbes verwendeten, so könnten wir damit große Aufgaben lösen. Nur die Gesetzgebung kann die Kon⸗ kurrenzfähigkeit des Kleinbetriebes erhöhen. Wir müssen die Kredit⸗ verhältnisse des Handwerks günstiger gestalten, ihm die Betriebskraft billiger zur Verfügung stellen und für das Fortbildungsschulwesen besser sorgen. Herr Gothein berechnete die Waarenhausster bis zu 30 % des Ertrages; ich werfe ihm gleich ein, daß die Grundsteuer höher ist. Die Grundsteuer drückt allerdings dann nicht, wenn man nebenbei noch ein großes Einkommen hat. Ich kann nicht finden, daß diese Steuer eine Besteuerung der Intelligenz sei. Der große Umsatz ist es gerade, welcher die Waarenhäͤuser ge⸗ fährlich macht. Eine Erdrosselungosteuer wollen wir nicht einführen; wir wollen den Großbetrichen die Existenzfähigkeit erhalten, aber sie entsprechend zu den Lasten heranziehen, welche die kleinen Ge⸗ werbetreibenden tragen. Die Umsatzsteuer von 2 % wird allerdings zum tbeil auch auf die Konsumenten abgewälzt werden; das will ich gerade, daß die Preise der Waaren in den Waarenhäusern erhöht werden und diese nicht mehr zu Schleuderpreisen verkaufen. Eine schematische Bemessung der Steuer ist nicht angebrachtz sie muß nach der Größe der Städte abgestuft werden. Der Handwerkerstand wird sich sein Selbstvertrauen, von dem Herr Crüger sprach, nur erhalten können, wenn die Gesetzgebung ihm die Mittel zum Kampfe gegen die großes See vn b

eneral⸗Dirzktor der direkten Steuern Burghart (wegen der Unruhe des Hauses fast unverständlich): Der Ab 1-n wül die vorgeschlagenen Maßregeln nicht auf Waarenhäuser beschränken, sond⸗ auf alle Großbetriebe ausdehnen. Nützen kann nur ein †r⸗ Steuersatz, der die Folge hat, daß der Anreiz zur Neugrün⸗ mindert wird und die Betriebekosten sich erhöhen. D. steuer ist eine Kommunalsteuer, und die Re⸗

insbesondere mit der Gewerbeordnung, nicht in Einklang stehe und

die Konsequenz daraus ziehen daß die Ko⸗

Steuerkraft für die Gemeinden erhalten werden muß. Die Erhaltung

wendiger; wir brauchen wirthschaftlich selbständige Personen im 8