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kirchenrechtlichen Gebiet zur Aussprache kommen, wo sich Staat und Kirche eng berühren. Aber das Gebiet der Religion gehört nicht in eine politische Versammlung. Der Fall Weingart ist eine An⸗ elegenheit einer selbständigen, synodalverfaßten Landeskirche, die in ihrer Synode die entscheidende Behörde hat. Bringt man Dinge dieser selbständigen Kirche zur Sprache, so liegt der Verdacht nahe, als wolle man in diese Selbständigkeit eingreifen. Das wollen wir vermeiden. Wir stehen ferner vor einem abgeschlossenen kirchlichen Wenn wir sonst vor einer „res judicata“ stillstehen, o müssen wir es auch hier thun. Aber der tiefste Grund, weshalb sich der Fall nicht zur parlamentarischen Behandlung eignet, ist der: es handelt sich um eine der zartesten Lebensfragen der großen evangelischen Kirche, um ihre Lehrfreiheit. Und über die Lehrfreiheit der evan⸗ gelischen Kirche hat kein Landtag, aber auch kein kirchliches Organ zu bestimmen, sondern nur diese Kirche oder die Gemeinde der evan⸗ elischen Gläubigen. Desbalb schließen wir den Fall von der Be⸗ ang er aus. Allerdings hat die Sache eine Kehrseite, die uns nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht giebt, darüber zu sprechen. Staatsregierung und Volksvertretung haben die Pflicht, darüber zu wachen, daß diese evangelische Kirche in einer gesunden Entwickelung bleibt, damit sie ihren Beruf für das Staatsleben ausüben kann. Hier ist der Functe wo wir auf einen solchen Fall einzugehen das Recht haben. ir müssen aber die Person und das eigentlich Materielle, das zu dem Urtheil geführt hat, aus der Diskussion ausscheiden. Zur Erörterung bleibt die tiefste Frage übrig, die die große Oeffentlichkeit und die Presse, auch die katbolische, seit Monaten bewegt, die uns Evangelische am aller⸗ nächsten berührt: War die Aufrollung dieses Falles vom evangelischen Standpunkt aus nothwendig? Ich antworte darauf mit einem runden, klaren uns entschiedenen Nein. Bei der Begründung wende ich mich immer nur an die evangelischen Glaubensgenossen. Der Fall giebt zu den schwersten Bedenken Veranlassung. Daß eine Meinung de lege ferenda verurtheilt wird, ist etwas Neues. Daß kirchliche Behörden alle Fragen juristisch auffassen und auf bloßen Verdaͤcht hin gegen Jemand vorgehen, das ist nicht evangelisch, wenn es vielleicht auch juristisch ist. Daß, nachdem der erste Punkt geklärt war, die Behörde nach neuen suchte, kann nur auf Einflüsterungen geschehen sein, die auf keinem Gebiete verwerflicher sind als auf kirchlichem und gewiß nicht evangelisch sind. Wenn ein Predizer, der mit tiefster Wirkung auf die Gemeinde predigt und nicht als Kritiker auftritt, sondern nur Zweifelnde wieder heranzuziehen sucht, zur Verantwortung gezogen wird, dann ist auch das nicht evangelisch. Vermißt habe ich 1 seelsorgerischen Einfluß der Kirchenbehörden auf diesen Auf das Tiefere gehe ich nicht ein, weil wir vor einer res judicata stehen. Wenn die Dinge so liegen, dann muß man sagen, daß solches Handeln am wenigsten der gesunden Entwickelung der evangelischen Kirche im Ganzen dient. Weit über die betroffene Gemeinde hinaus geht ein Zug durch die ganze evan. gelische Christenheit. Viele dunkle Schatten sehe ich aus dem Fall auftauchen, am dunkelsten den, daß das Gewissen der evangelischen Be⸗ völkerung verwirrt wird. Evangelische Prediger sind Zeugen, und evan⸗ gelische Prediger stehen unter dem Satze: Wir glauben, darum reden wir. Erwas Gutes wird aus dem Fall herauskommen: weite Kreise unserer eirche werden sich darauf besinnen, was unseres Glaubens Wesen und was die Grundlagen der evangelischen Kirche sind. Unsere evangelische Kirche beruht auf zwei unverrückbaren Wahrheiten: dem Heilsglauben, dem Ueberzeugtsein, das nichts mit einem Fürwahrhalten zu thun hat, und dem Schriftglauben. Die gesunde Entwickelung der evangelischen Kirche kann nur bestehen in der Stetigkeit der evangelischen Lehr⸗ ntwickelung. Dabei will sie nicht des Dienstes der freien Wissenschaft entrathen, die sich in den Dienst der Kirche stellt nd nichts Anderes kennt, als dem evangelischen Glauben die Wege zu bahnen. Die evangelische Kirche ist stark genug, verschiedene lehr⸗ hafte Ansichten der Theologen zu ertragen. Die evangelische Kirche muß ihren Dienern gestatten, zu fragen und zu forschen; darum muß sie ihnen auch gestatten, zu irren. Solche Lehrprozesse schaden, dienen aber auch zur Weckung neuen Lebens. Diejenigen, welche der evangelischen Kirche übel wollen, haben ihren Spett und schreien und drucken, daß dieser Fall wieder die fortschreitende Selbstzersetzung des Protestantismus eige. Den Svpott lasse ich ihnen, die Prophezeiung erkenne ich nicht an. Wir betrachten es nach wie vor als unser Vorrecht, im gläubigen Gottvertrauen zu stehen und doch über alle Probleme nachzudenken, immer wieder nach der Wahrheit zu suchen, dieselbe immer tiefer zu erfassen und die erfaßte Wahrheit immer mehr uns anzueignen. Und dabei leuchtet uns jenes Wort voran: Ihr werdet die Wahrheit er⸗ kennen, und die Wahrheit wird Euch freimachen. Abg. Wamhoff (nl.): Ich kann mich nach diesen Ausführungen
* kurz fassen; ich will nur den Eindruck zur Sprache bringen, den die
Angelegenheit auf die Bevölkerung meiner Heimarh gemacht hat. Die religiösen Kämpfe sind in Osnabrück immer besonders beftig gewesen. Man kann dort das Gefühl nicht unterdrücken, daß der Minister in
seiner Antwort den Petenten nicht gerecht geworden ist, wenn dafür
vielleicht auch formale Gründe maßgebend gewesen sind. Wir wissen,
aß Weingart segensreich gewirkt und die Zweifelnden wieder beran⸗ geführt hat. Die Gemeinde Osnabrück möge nicht auf ihre Heraus⸗ nahme aus der hannoverschen Kirche drängen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich muß die Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners in thatsächlicher Beziehung dahin berichtigen, daß ich die beiden großen Petitionen, die an mich gelangt sind zum Zwecke der Erwirkung einer landesherrlichen Begnadigung, nicht durch Vermittelung des Landes⸗Konsistoriums der Provinz Hannover, sondern direkt be⸗ schieden habe, — diese beiden großen Petitionen, die von Tausenden
vpon Unterschriften begleitet waren. Ich habe sie absichtlich, nicht dem sonstigen Gange der Dienstpragmatik entsprechend, durch die
zuständige Behörde, sondern direkt beschieden, um den Petenten zu
eigen, welchen persönlichen Werth ich darauf lege, daß ihnen die Ent⸗
schließung unmittelbar zugeht. Ganz anders steht es mit der Petition, die ich vorhin schon er⸗ wähnt habe, die darauf hinausgeht, es möchte die in Frage kommende Osnabrücker evangelische Kirchengemeinde von der evangelisch⸗lutheri⸗ schen Kirche der Provinz Hannover abgetrennt werden. Das war die Petition, die nebenbei von wenigen Unterschriften meines Erinnerns nur bedeckt war, von der ich vorhin schon erwähnt habe, daß die Petenten sich gar nicht klar gemacht haben, daß überhaupt nur im Wege der Gesetzgebung ein derartiger Wunsch hätte realisiert werden können. Diese Petition habe ich auf dem gewöhnlichen Instanzen⸗ wege an das Landes⸗Konsistorium zur Bescheidung gelangen lassen und mit⸗vollbewußter Absicht, und, wie ich glaube, auch mit vollem Rechte. Was mich nun noch veranlaßt, das Wort zu ergreifen, das ist die Ausführung des Herrn Abg. Barth, der mir unterstellt hat, als ob ich mit der Aeußerung von der großen Glocke die
8 Petenten selbst gemeint hätte. Meine Herren, nichts hat mir ferner gelegen als dae. Ich habe in vollem Maße anzuerkennen, daß der
Inhbalt der Petition ein gemäßigter ist, und daß es mir wohl er⸗ klärlich ist, daß außerhalb des Kreises der Petenten Tausende von evangelischen Christen die Sache mit lebhaftem Interesse verfolgt haben. Was ich mit der großen Glocke gemeint habe, liegt auf einem ganz anderen Gebiete; das betrifft die Bearbeitung der öffentlichen Meinung durch gewisse Preßorgane, die es sich zur Aufgahe gestellt haben, der Sache ein besonderes politisches Mäntelchen umzuhängen.
Abg. Dr. Virchow: Der Fall beschäftigt mich als solcher, nicht als ein Fall der Lehre. Ich habe ja garnicht gesagt, wer recht hat.
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eser kirchlichen Ang Fäscs können politische Folgen erzeugt werden. Daß dem Kultus⸗Minister meine Aeußerungen nicht sym⸗ pathisch sein würden, diese Empfindung hatte ich schon vorher. Die ist eine so gefährliche, daß ich warnen möchte, sie weiter zu verfolgen.
Abg. Schall: Daß eine abweichende Meinung über diese An⸗ gelegenheit zwischen rechts und links besteht, war mir von vornherein nicht zweifelhaft. Herr Barth sagt ja, daß alle Liberalen hierin zu⸗ sammenstehen müßten. Wir haben keinen Zweifel gehabt, daß Sie diesen Fall zu einem politischen machen wollen. Tiefschmerzlich ist mir aber, daß hier ein dissensus zwischen mir und meinem Kollegen Feee besteht. Es wäre wünschenswerth gewesen, wenn wir
ertreter der Kirche hier einheitlich vorgegangen und nicht in einer Weise auseinandergegangen wären, die vielfach Spott hervor⸗ rufen muß. Ich bestreite nicht, daß unsere evangelische Kirche dem Einzelnen das Recht giebt, auch zu irren; aber auf diesem Grunde kann man niemals eine Gemeinde bauen und gründen. „In dubiis libertas, in necessariis unitas!“ Ich meine, hier liegt kein „dubium“, sondern ein „necessarium“ vor. Virchow sollte nicht sagen, daß er nicht auf die kirchliche Seite eingegangen sei. Ich möchte die Lehre von der Auferstehung nicht in die varlamentarische Debatte ziehen. Herrn Wamhoff kann ich noch den dritten Theil des Wortes hinzu⸗ fügen: in omnibus caritas. Ein solcher Diener der Kirche wie Herr Weingart konnte nicht in der Kirche bleiben. Ob überall korrekt und taktvoll gegen ihn verfahren ist, will ich nicht beurtheilen und kann das Haus auch nicht beurtheilen. 1
Abg. Dr. Stockmann: Die Worte der Vorredner veranlassen mich nicht, von meinem vorher gekennzeichneten Standpunkt abzu⸗ weichen. Herr Hockenberg ist in die Besprechung des Falles ein⸗ getreten; er hat sich damit in Widerspruch mit seinen ersten Worten gesetzt. Ich muß protestieren, daß hier in diesem Hause die Frage gestellt wird, was evangelisch ist; das gehört nicht vor ein Haus, das interkonfessionell ist. 1
Abg. Dr. Barth: Herr Schall verwechselt die evangelische Kirche mit der orthodoxen Richtung in der evangelischen Kirche, welcher er selbst angehört. Es giebt auch noch eine andere Richtung als diese. Deshalb ist es Pflicht aller kirchlich Liberalen, gegen einen solchen Fall zu protestieren. Die evangelische Kirche würde Einbuße erleiden, wenn die orthodoxe Richtung allein herrschen würde. Wir wünschen nicht, daß das liberale Element aus der Kirche ausscheidet, sondern daß es mehr Einfluß erhält, damit die Kirche nicht unter der orthodoxen Herrschaft verdorrt.
Abg. Hackenberg: Meine evangelische Freiheit gestattet mir, überall meine Ueberzeugung auszusprechen. Die evangelische Kirche ist stark genug, um einen Pfarrer Schall und einen Pfarrer Hacken⸗ berg zu ertragen. Die politische Seite habe ich nicht berührt, politische Parteien sollen sich nicht mit kirchlichen Parteien decken. Ob ich auf einem richtigen kirchlichen Standpunkt stehe, überlasse ich nicht der Beurtheilung des Herrn Schall, sondern der eines anderen Richteres. 1 8b r. 4
Bei dem Kapitel „Evangelische Geistliche und Kirchen“ erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Friedberg (nl.) über die Prediger⸗Seminare
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff, daß auch die Se⸗ minare, welche ein Internat haben, Ausgezeichnetes leisten.
Bei dem Kapitel „Katholische Geistliche und Kirchen“ bemängelt 8
Abg. Schwarze (Zentr.) die Gehälter der Kapläne und Hilfs⸗ geistlichen und verweist auf einen Fall in Arnsberg.
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff erwidert, daß diese Gehaltsfrage Sache der Kirchengemeinde sei, abgesehen von den Fällen, in denen eine rechtliche Verpflichtung des Staats vorliege, wie im Arnsberger Fall, wo für den dritten Kaplan an der Provpsteikirche allerdings nur 1200 ℳ ausgeworfen seien. Die Verwaltung werde diesen Fall nochmals prüfen.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) bringt aus seinem Wahlkreis ebenfalls Beschwerden über zu geringe Gehälter und über mangelndes Entzegenkommen des Staats bei einem Kirchenbau in Altenbeten vor.
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff erwidert, daß es sich in letzterer Beziehung nicht um eine Verpflichtung des Staats handle, der Fall aber infolge einer neuen Eingabe nochmals zur Prüfung komme.
86 Bei dem Kapitel „Altkatholische Geistliche und Kirchen“ erklärt
Berichterstatter Abg. Winckler (kons.), daß in der Kommission das Bedauern ausgesprochen worden sei, daß die im vorigen Jabre abgelehnte Forderung zur Errichtung eines altkatholischen Seminars nicht wieder in den Etat eingestellt sei.
Bei dem Kapitel „Provinzial⸗Schulkollegium“ bittet
Abg. Dr. Beumer (nl) um eine Echebung über die Ergebnisse des sogenannten Abschlußexamens, der Versetzungsprüfung von Unter⸗ nach Obersekunda. Dieses Examen sei eine der unglücklichsten Ein⸗ richtungen; es falle in ein zu frühe Lebensalter, wo die Gesundheit der Schüler dieser Anstrengung nicht gewachsen sei. Der Unterricht in der Untersekunda laufe auf den Drill für das Examen hinaus. Er gehöre nicht zu den Ueberbürdangsphilistern; es müsse in der Schule ge⸗ arbeitet werden, aber in richtiger Weise, und das Examen müsse in ein passendes Lebensalter fallen. Die Lehrer könnten auch ohne Examen eotscheiden, ob die Schaler für das Einjährigenzeugniß reif seien. Mängel unserer höheren Lehranstalten seien einerseits die zu große Reglementiererei und andererseits das Spezialistenthum der Fachlehrer. Wenn das Abschlußexamen nicht abgeschafft werde, so solle man den Schülern jedenfalls sofort nach der Prüfung und nicht erst nach Wochen das Resultat mittheilen.
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff: Wir sind für diese An⸗ regung dankbar. Die Sache ist schon ganz im Sinne des Vorredners in Angriff genommen. es sind Erhebungen angestellt, ob sich die Prü⸗ fung bewährt. Es finden auch Erhebungen statt, ob das Schreibwerk der Direktoren vermindert werden kann. Es liegen schon so viele Aeußerungen vor, daß die Sache fast abgeschlossen ist. Alles, was der Vorredner sagte, war mir sehr sympathisch.
Bei dem Kapitel der Universitäten tritt
Abg. Dr. Böttinger (nl.) für eine größere Berücksichtigung der Chemie auf den Universitäten ein und giebt seiner Freude darüber Ausdruck, daß den Technischen Hochschulen das Recht gegeben ist, den Titel Dokton⸗Ingenteur zu verleihen. Er bittet um Errichtung von Lehrstühlen für anorganische Chemie an den Universitäten und Ein⸗ führung einer besonderen Prüfung für Chemiker.
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff erwidert, daß für die Förderung der Chemie schon manches geschehen sei, und def man durch Fortschreiten auf diesem Wege hoffentlich auch zur Erfüllung aller Wünsche des Vorredners kommen werde. Die Lösung der Frage einer besonderen Prüfung für Chemiker sei vom Kaiserlichen Gesundheitsamt in Angriff genommen. Zum Studium der Chemie solle das Maturitätscxamen verlangt werden.
Abg. Krawinkel (nl.) beklagt die Vernachlässigung der neueren Sprachen auf den Universitäten. Für das Französische bestehe an jeder Universität ein Ordinariat, für das Englische nur an fünf Uni⸗ versitäten; an Extraordinariaten fehle es ganz.
Abg. Dr. Lotz (b. k. P.) kommt auf die Vorbildung der höheren Verwaltungsbeamten zurück, wünscht deren Ausbildung durch praktische Kurse und bedauert ferner, daß die Universitäten ihren alten Charakter der Universalbildung verloren hätten und sich in Fakultäten zersplitterten. Abg. Pe (fr. Vgg.) bemängelt, daß die landwirthschaft⸗ lichen Lehrstühle nicht genügend mit praktischen Hilfsmitteln aus⸗ gestattet seien.
Abg. Dr. Kropatscheck (kons.): Bei dem großen Anwachsen der Literatur können die Universitätsvibliotheken nicht alles anschaffen, was auf dem Markt erscheint. Es ist ja schwer zu sagen. was die Universttätsbibliotbeken anschaffen müssen und wie hoch ihre finanzielle Ausstattung dafür sein muß, aber gewisse Normen lassen sich wohl aufstellen. Ein Göttinger Professor schlägt vor, daß eine ganz bestimmte Auswahl von Büchern sich in jeder Universitäts⸗
bibliothek befinden müsse und jäbrlich 50 bis 60 000 ℳ für jede erforderlich seien. Ueber die Summe läßt sich streiten, aber jedenfalls sind die Universitätsbibliotheken nicht genügend mit Mitteln ausgestattet. Aus den Fonds müssen auch sämmtliche Einbände be⸗ zahlt werden, ja sogar, wie geklagt wird, die Hilfsarbeiter. Bei den geringer dotierten Universitäten bleiben kaum mehr als 4 — 8000 ℳ übriga. Eine Abhilfe liegt allerdings in der Königlichen Bibliotbek in Berlin. Man müßte u. a. versuchen, die Musikalien als Pflicht⸗ exemplare zu erhalten. Dann möchte ich noch anregen, daß den Bibliotheks⸗Direktoren in ausgedehnterem Maße als bisher der Rang der Räthe IV. Klasse verliehen werde.
Abg. Metger (nl.) schließt sich dem Vorredner bezüglich der Bibliotheken an und wünscht, daß den Lehrern an höheren Lehranstalten mehr Gelegenheit gegeben werde, durch Reisen ins Ausland sich in der Praxis der neueren Sprachen zu üben als bisher.
Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff: Für die Reisen der Lehrer der neueren Sprachen wird jetzt erheblich mehr gethan als bisher. Der Behauptung, daß die Universitäten sich zu Fach⸗ schulen zersplitterten, muß ich entschieden widersprechen. Für Vertretung des Maschinenbauwefens an den Universitäten wird gesorgt werden. Die Universitäts⸗Bibliotheken könnten auch mit erheblich höheren Mitteln nicht alles anschaffen, was lesenswerth ist. Selbst wenn von dem jetzigen Durchschnitt von 21 000 ℳ ein Drittel oder ein Viertel an Kosten abgezogen werden, bleibt immerhin noch eine stattliche Summe.
Nach 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung bis Sonnabend 11 Uhr vertagt.
Literatur.
Das Bürgerliche Gesetzbuch mit Erläuterungen für das Studium und die Praxis von Dr. H. Rehbein, Reichs⸗ gerichtsrath. 3. Lieferung. Berlin, Verlag von H. W. Müller. — Die jetzt vorliegende dritte Lieferung schließt den ersten, die Lehren des allgemeinen Theils des B. G.⸗B. darlegenden Band ab. Der Rechtsstoff wird auch in dieser durch völlig selbständige, bei aller Knappheit gründliche und erschöpfende Behandlung und durch die dem Verfasser in allen semen Arbeiten eigene klare und scharfe Fassung des Vortrags, der mit der kommentatorischen die systematische Darstellung vereinigt, dem Verständniß des Lesers nahe gebracht. Es ist eine solche Fülle neuer, eigener Gedanken zu Tage gefördert, daß man sich darüber wundern muß, wie es möglich ist, neben den bisher fast durchweg als erschöpfend betrachteten Ausführungen Planck's noch so zahlreiche neue Gesichtspunkte vor⸗ zubringen. Auch auf die Bedeutung des Bürgerlichen Gese⸗ buchs für das öffentliche Recht und die Verwaltung hat der Verfasser überall hingewiesen, wo ihm Normen desselben dazu Anlaß geben konnten, sodaß sein Werk namentlich Verwaltungsbeamten beim Studium des U werthvolle Dienste zu leisten vermag. Es kommt hinzu, daß Rehbein's Kommentar vor allen üdrigen, auf genossenschaftlichem Wege hergestellten Kommentaren den großen Vorzug einer einheit⸗ lichen von Anfang bis zu Ende von demselben wissenschaftlichen Geiste erfüllten Arbeit haben wird, und er darf schon um deswillen sicher fein, einen dauernden Platz auf dem Arbeitstisch des studierenden Praktikers zu finden. Der dritten Lieferung ist ein sehr ausführliches, 57 Seiten umfassendes Sachregister zum ersten Bande beigegeben, das den reichen Inhalt desselben ersichtlich macht und die Brauchbarkeit des Kommentars noch erhöht.
— Das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in kurzer systematischer Zergliederung. Ein Grundriß zur Erleichterung der Einarbeitung in das neue Recht von Hennach Eucken, Assessor beim Rathe zu Dresden. Roßberg'sche Hofbuchhandlung in Leipzig. Preis geh. 8 % — Der Legalordnung folgend, giebt der Ver⸗ fasser auf 412 Seiten den Rechtsstoff in knappen, prähisen Wendungen und Schlagwörtern mit Geschick wieder. Den In⸗ halt der einzelnen Rechtsmaterien hat er durch weitgehende systematische Gliederung in Abtheilungen und Unterabtheilungen unter Anwendung von Buchstaben, römischen und arabischen Ziffern geordnet, durch verschiedenartigen Druck und Satz die leitenden Gedanken bervor⸗ gehoben und die Regeln und Ausnahmen auch dem Auge auffällig gemacht. Gegen eine solche Zergliederung würde man nichts einzuwenden haben, wenn der Verfasser bei den zahlreichen Ver⸗ weisungen auf Parallelstellen glücklicher verfahren wäre. Anstatt den Inhalt derselben kurz anzudeuten und die Seitenzahlen anzugeben, zitiert er die Buchstaben und Ziffern der Abtbeilungen und Unter⸗
abtheilungen; infolge dessen sind die Zitate häufig, wenn überhaupt, nur sehr schwer und mit erheblichem Zeitverlust auffindbar. An
einzelnen Stellen sind Tabellen aufgestellt, die sehr über⸗ sichtlich in prägnanter Form die verschiedene Ausgestaltung verwandter Vorschriften wiedergeben; hierin hätte der Ver⸗ fasser noch weiter gehen können. Nicht immer ist der Inhalt wichtiger Vorschriften erschöpfend angedeutet; als besonders lückenhast erscheint die Darstellung des Familienrechts. Für Repetitionszwecke ist das Buch daher nur nach vielfachen Ergänzungen brauchbar, für die indessen auf jeder Seite Raum genug vorhanden ist. Die erste Durcharbeitung des Gesetzbuchs aber vermag es noch weniger zu fördern; denn der Geist des großen neuen Werkes kann nur durch das Studium einer erschöpfenden Darstellung erfaßt werden.
— Grundsätze reformierter Kirchenverfassung. Von Dr. jur. et Lic. theol. Karl Rieker, a. o. Professor der Rechte an der Universität Leipzig. Verlaag von C. L. Hirschfeld⸗Leipiig. Preis geh. 6 ℳ — Den zahlreichen Monographien, die der Geschichte und Dogmatik der lutherischen Kirchenverfassung gewidmet sind, stand bisher keine einzige gegenüber, welche die Verfassung der reformierten Kirchengemeinden zu ihrem Gegenstande bat und auf wissenschaftliche Bedeutung Anspruch erheben könnte. Es ist daher ein großes Verdienst des Verfassers der vorgenannten Schrift, daß er als erster dieses uner⸗ schlossene Rechtsgebiet betreten und auf die Fülle der hier vorhandenen Rechtsformen hingewiesen hat. Das Buch, welches nicht eine Dar⸗ stellung des ganzen Systems der reformierten Kirchenverfassung, sondern zusammenfassende Erörterungen der in den verschiedenen reformierten Verfassungssystemen hervortretenden Grundsätze, allgemeinen Grund⸗ anschauungen und leitenden Ideen enthält, beginnt mit einer Geschichte der Quellen und Literatur der reformierten Verfassungslehre, die des⸗ balb besonders werthvoll ist, weil hier alles wichtigere, zum theil sehr entlegene und in Deutschland unbekannte Material sor fältig zusammengetragen ist. Der Verfasser geht von den Kerken Calvin's und der Genfer Kirchenverfassung aus, betrachtet dann die weiteren reformierten Kirchenbildungen in der Schweil, in Frankreich (Hugenottenkirche, „organische Artikel“ von 1802, Eglise libre seit 1849, Kirche von Béarn), in den Niederlanden, Schott⸗ land, England, Irland, Polen, Ungarn und Siebenbürgen, komm hierauf zu Deutschlan), den reformierten Gemeinden am Nieder⸗ und Oberrhein, in den nassaulschen Landen, der Pfalz, in Lippe, Bremen, Ostfriesland, Brandenburg⸗Preußen und Bayern, zu den sogenannten reformierten Fremdengemeinden, Hugenottengemeinden, der Konfoöde⸗ ration der reformierten Gemeinden in Niedersachsen, den reformierten Gemeinden in Dresden, Leipzig, Frankfurt a. M., sowie in Württem⸗ berg, und wendet sich endlich nach Nord⸗Amerika, wo der Calvinismuß das größte Herrschaftsgebiet besitzt, aber auch die größte Zersplitterung aufweist. Im zweiten, dem eigentlichen Thema gewidmeten Theile des Buchs entwickelt der Verfasser zunächst den reformierten Kirchen⸗ begriff, erörtert dann die Bedeutung der Verfassung für die reformierte Kirche, die sich auf die heilige Schrift gründende und mit der Ordnung der christlichen Urkirche übereinstimmende reformierte Kirchenverfassung selbst, ihr materielles Grundprinzip, welches den Ausschluß jeder menschlichen Herrschaft und die Alleinherrschaft Christi in der Kirche bedeutet, und die Garantien, welche die Kirchenverfassung gegen die Verletzung dieses Prinaihe bietet. In einem weiteren Abschnikt dieses Theils vergleicht der
erfasser diejenigen Einrichtungen, welche der reformierten Kir verfassung ihr unterscheidendes Gepräge gegeben haben, die Presby⸗ terien und Synoden, mit ähnlichen der modernen evangelischen
Hapecsfan (insbesondere in Deutschland),Lettere wirdmit Votliebe
Verbindung der lutherischen und konsistorialen Verfassungselemente mit den reformierten, presbyterialen und synodalen charakterisiert, wie man denn auch in der That seiner Zeit bei Einführung von
reubyterien und Synoden in der evangelischen Kirche Deutschlands des Glaubens gewesen ist, lediglich reformierte Einrichtungen herüber⸗ unebmen. Der Verfasser zeigt indessen, wie diesen verschiedenen In⸗ erutionen nicht viel mehr als der Name gemeinsam ist. Den Schluß bildet eine Darstellung der Grundsätze des Calvinismus über das Verhältniß von Staat und Kirche. Hier wie im Vorangehenden at der Verfasser den reformierten die lutherischen Anschauungen und Einrichtungen gegenübergestellt und so neben der Darstellung der reformierten Kirchenverfassung eine Vergleichung dieser mit den leiten⸗ den Ideen der lutherischen Verfassung geliefert.
— Anarchismus und Strafrecht. Von Dr. Hermann Zeuffert, Professor des Strafrechts in Bonn. 219 S. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Preis geh. 4,50 ℳ — Den Anstoß zur Abfassung dieser Schrift hat dem bekannten Strafrechtslehrer das Ereizniß vom 10. September 1898 zu Genf gegeben. Es sind Fragen des Strafrechts und der Strafpolitik, zu denen er in größerer oder geringerer Ausführlichkeit Stellung nimmt. In den ersten 13 Kapiteln behandelt er: das Verlangen nach Verschärfung der Strafgesetzgebung, Wesen und Walten des Anarchismus, die Frage, welche Ersolge eine außerordentliche Handhabung der Strafrechtspflege egenüber dem Anarchismus erzielen kann, die gegen denselben über⸗ zaupt anwendbare Strafgesetzgebung, die französische, italienische und spanische Gesetzgebung gegen den Anarchismus, die bestehende Strafgesetzgebung in Deutschland, die bisher gemachten Abänderungs⸗ vorschläge, die Frage, ob das Strafgesetzbuch zu ändern oder ein Spezialgesetz zu erlassen wäre, die anarchistischen Vereine, Versamm⸗ lungen und Druckschriften, das Merkmal der anarchistischen Begehung, die Zuständigkeit für die Aburtheilung sowie die Auslieferung. In wei weiteren Kapiteln läßt der Verfasser dann den Wortlaut des seine Vorschläge zusammenfassenden „Entwurfs eines Gesetzes zur Be⸗ kämpfung der Gewaltthaten des Anarchismus“ mit erläuternden Be⸗ merkungen und im Anhang einen Abdruck des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses sowie des italienischen Nothdekrets vom 22. Juni 1899 folgen. Die anregende Schrift ver⸗ dient die Beachtung weitester Kreise.
— Die Gewerkschaftsbewegung. Darstellung der gewerk⸗ schaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder von W. Kulemann, Landgerichtsrath in Braunschweig. XXII und 731 S. Verlag von Gustav Fischer, Jena. Preis geh. 10 ℳ — Seitdem die von der Soztaldemokratie ins Leben gerufenen Arbeiter⸗ Berufsorganisationen den Namen „Gewerkschaften“ angenommen haben, pflegt man darunter ausschließlich die Fachvereine sozialistischer Arbeiter zu verstehen. Der Verfasser des hier angezeigten Buches, das fast gleichzeitig mit dem ersten Bande eines „Les Associations pro- fessionelles ouvrières“ betitelten Werkes des französischen staat⸗ lichen Arbeitsamts erschienen ist, welcher sich mit der Entwicklung der französischen Arbeiterorganisationen beschäftigt, zählt im weiteren Sinne zu den gewerkschaftlichen Bildungen außer den sozialdemokratischen Berufsverbänden, die ja nur eine einzelne Gruppe der Arbeiter sind, auch alle anderen wirthschaftlichen Interessenorganisationen, und nicht nur die der Arbeitnehmer, sondern ebenso die Vereinigungen der Arbeitgeber, welche die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern sich zur Aufgabe gemacht haben. Zu diesen Organisationen, welche Kulemann zum ersten Mal neben den sozialdemokratischen Gewerk⸗ schaften ohne Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen, syste⸗ matisch gruppiert, erschöpfend behandelt, um einen Ueberblick über die gesammte Gewerkschaftsbewegung im In⸗ und Ausland zu geben, ge⸗ hören zunächst die Hirsch⸗Duncker'schen Gewerkoereine. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Arbeiterverbände als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein sind in neuester Zeit beachtenswerthe christliche Gewerkvereine gegründet worden, sondern es giebt noch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engeren Sinne rechnen kann, die aber doch unter den Begriff der wirthschaftlichen Interessen⸗ organisation fallen. Zu ihnen gehören namentlich die evangelischen und die katholischen Arbeitervereine, ferner eine Reihe kaufmännischer Organisationen, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Charakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche und pripate Beamte das Bedürfniß einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Alle diese zahlreichen Organisationen haben in dem vorliegenden Werke Platz gefunden. Bei der Zusammenstellung des sich auf diese beziehenden Thatsachen⸗ materials, die in Bezug auf Vollständigkeit kaum etwas zu wünschen läßt, hatte der Verfasser große Schwierigkeiten zu überwinden. Denn das Gebiet, welches bisher eine zuverlässige literarische Bearbeitung erfahren hatte, war nur ein kleiner Theil des Gesammtgebiets, zunächst räumlich begrenzt, insofern es sich auf die fünf Länder Frankreich — wo seit dem Erlaß des Gesetzes von 1884 die Koalitionsfreiheit für landwirthschaftliche sowohl wie für industrielle Arbeiter besteht und nach dem erwähnten Werke des staatlichen Arbeitsamts in dem Zeit⸗ raum von 1890 bis Ende 1897 die Zahl der Gewerkschaften von 1006 mit 139 692 Mitgliedern auf 2324 mit 437 793 Mitgliedern gestiegen ist —, Großbritannien, Nord⸗Amerika, Deutschland und die Schweiz beschränkte, sodann auch inhaltlich begrenzt, wenigstens hinsichtlich Deutschlands, da das einzige in Betracht kommende, überdies noch unvollendete Werk von dem Privatdozenten Schmöle in Greifswald über „die sozialdemokratischen Grwerk⸗ schaften in Deutschland seit dem Erlasse des Sozialisten⸗ gesetze““ nicht die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung umfaßt, sondern nur eine einzelne Gruppe herausgreift. Der Verfasser war deshalb für die Materialbeschaffung auf private Bemühungen ange⸗ wiesen. Er hat auf diesem Wege auch die bisher noch garnicht der oöffentlichen Kenntniß zugänglich gemachten Ansätze einer internationalen Organisation ermittelt und giebt eine Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in den einzelnen Industriezweigen. Aber damit ist der Inbalt des umfangreichen Werkes noch bei weitem nicht erschöpft. Ebenfalls auf Grund privater Er⸗ mittelungen theilt der Verfasser auch die wesentlichen, alle typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdruck bringenden Thatsachen über die noch nirgends in der Literatur behandelten Unternehmer⸗ organisationen des In. und Auslandes mit, soweit sie sich mit den Beziehungen zur Arbeiterschaft befassen, sowohl über die zahlreichen, bald sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für den ganzen Staat zusammenschließenden, bald alle Arbeitgeber eines bestimmten Bezirks ohne Unterschied des Gewerbes umfassenden „Antistreik⸗ vereine⸗ und Schutzverbände, welche die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern als einziges Ziel verfolgen, als auch diejenigen Vereinigungen von Arbeitgebern, bei denen diese Aufgabe nur die mehr oder minder in den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit bildet. Hat man das Ziel der beiderseitigen Vereinigungen in letzter Instanz nicht im Kampfe, sondern in der Herbeiführung eines die Jateressen beider Theile berücksichtigenden Friedenszustandes zu sehen, so verdienen eine ganz besoadere Auf⸗ merksamkeit die Versuche einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Unternehmern, wie sie in verschiedenen Ländern zum theil mit großem Erfolge gemacht worden sind. Eine Zusammenstellung dieser Versuche enthält der letzte Theil des vorliegenden Werkes. Hier wie im Vorhergehenden bietet der Verfasser in knapper Form das Wissenswerthe aus der Geschichte, den Statuten und über den gegenwärtigen Stand der Ver⸗ einizungen, dabei sich im allgemeinen auf die Zusammenstellung der Thatsachen beschränkend und nur hier und da kurze kritische Be⸗ merkungen an dieselben knüpfend. Die Arbeit, deren unpartetischer, wissenschaftlicher Charakter gegenüber allen behandelten Organisationen gewahrt ist, macht somit denjenigen, welche sich mit der schwerübersehbaren ewerkschaftlichen Bewegung beschäftigen wollen oder dazu genöthigt nnd, das gesammte Material zugänglich und erspart ihnen die Mühe, c durch die Spezialliteratur, soweit eine solche vorhanden ist, hin⸗ urchzuarbeiten. Doch hat sie noch einen höheren Werth, denn wie
in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwicklung zum Ausdruck kommt, der aber in den ver⸗ schiedenen Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene Ausprägung erhalten hat, so gelangt dieses einheitliche Moment auch nur durch die einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse. “
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellt en „Nachrichten für Handel und Industrier.)
8 Deutsches Reich.
Neue Zollsätze für Spirituosen in den Schutz⸗ gebieten Togo und Kamerun. Vom 1. April 1900 ab 125 liegen Spirituosen bei ihrer Einfuhr nach den Schutzgebieten von Togo und Kamerun folgenden Zollsätzen:
8 A. Togo.
I. Spirituosen und alkoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche weder süß noch mit einer Substanz gemischt sind, durch welche die Fergtennng des Alkoholgehalts mittels des Alkoholometers ver⸗
indert ist:
a. bei einem Alkoholgehalt von 50 % Tralles, für 11 .48 ₰,
b. bei einem Alkoholgehalt von mehr als 50 % Tralles,
für jedes Prozent mehr
c. bei einem Alkoholgehalt von weniger als 50 % Tralles,
für jedes Prozent weniger .. ““
II. Für Spirituosen und alkoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche entweder süß oder mit einer Substanz versetzt sind, durch welche die Feststellung des Alkoholgehalts durch
n“;
B. Kamerun einschl. derjenigen Gebietstheile, welche zur westlichen Zone des “ Congobeckens
81“ gebsören. “
Spirituosen: Rum, Genever, Spiritus und sonstige alkohol⸗ haltige Flüssigkeiten, welche weder süß noch mit einer Substanz ge⸗ mischt sind, durch welche die Feststellung des Alkoholgehalts durch den Alkoholometer verhindert ist, bei einer Alkoholstärke
a. bis einschließlich 50 % Tralles, für 111. . . 656 ₰,
166161616166
c. von mehr als 51 % Tralles, für jedes Prozent mehr
ein Zuschlagszoll von .. u“
d. Rum, Genever, Spiritus und sonstige alkoholhaltige Flüssigkeiten, welche gesüßt sind oder Zusätze enthalten, die die Feststellung des Alkoholgehalts durch den Eö“ verhindern, also z. B. alle Liqueure,
Bemerkung. Eine Nachverzollung der bereits vor dem 1. April d. J. nach den genannten Schutzgebieten eingeführten und daselbst nach den bisher gülrig gewesenen Zollsätzen verzollten Spirituosen findet nicht statt. (Deutsches Kolonialblatt vom 1. März 1900.)
Verkehr deut
Eingang Ausgang
uasl Raum. Davon Zabl der Schiffe
n. in in Schiffe Register⸗ Ladung Ballast Ladung Ballast
tons Amsterdam .194 194 938 186 80 114 La Rochelle.. 2 1 493 1 1 1 — v11ö““ 10 — 10 ö1ö11 12 10 e.“] “ 7 7 Eeeee— 50 47 Smyrna .64 64 64 Bombay .42 40 1111““ 46 wEeeeeeee 93 obe. 70 57*) 15**) 2
Häfen
Port Louis (Mau⸗ ö
Chatham (Neu⸗ Braunschweig)
Victoria (Britisch⸗ Columbia)
Hamilton (Bermuda)
Portland (Oregon)
Guaynquill 41 41 40
Valparaiso .131 130 129
(Nach den Schiffslisten der Kaiserlichen Konsulate.)
*) 1 Dampfer ging in fremden Besitz über. **) 1 deggl.
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1 2 5
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Auswanderung aus Großbritannien im Jahre 1899.
Nach der amtlichen Statistik sind im Jahre 1899 241 105 Per⸗ sonen gegen 205 171 im Jahre 1898 aus Großbritannien aus⸗ gewandert. Die Auswanderung richtete sich hauptsächlich nach folgenden Ländern:
8 Auswanderer:
Engländer Fremde ohne bestimmte
Vereinigte Staaten von Amerika 92 530 Englisches Nord⸗Amerika. . 16 451 11 478 Kap der guten Hoffnung und 8 ööö-——— 88 “ Andere Länder. 11 758 1 840 3338 Zusammen 1899 146 777 90 019 4309 2 1898 .140 644 60 019 3976 Die Zahl der ausgewanderten Irländer stieg von 34 395 Per⸗ sonen im Jahre 1898 auf 42 922 Personen im Jahre 1899.
8 H 8*
EFaͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 18 an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 16 183, nicht recht⸗ zeitig gestellt 168 Wagen. In Oberschlesien sind am 9. d. M. gestellt 6240, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Berlin, 9. März. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Hee. e; (Höchste und . Preise.) Per Doppel⸗Ztr. für: Weizen 15,40 ℳ; 14,00 ℳ — Roggen 14,40 ℳ; 13,70 ℳ — Futtergerste 14,10 ℳ; 13,00 ℳ — Hafer, gute Sorte 15,00 ℳ; 14,30 ℳ — Mittel⸗Sorte 14,20 ℳ; 13,50 ℳ — geringe Sorte 13,40 ℳ; 12,70 ℳ — Richtstroh 4,32 ℳ; 3,82 ℳ; — Heu 6,70 ℳ; 4,00 ℳ; — „„Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 25,00 ℳ — **Speisebohnen, weiße, 45,00 ℳ; 25,00 ℳ — »eLinsen 70,00 ℳ; 30,00 ℳ — Kartoffeln 7,00 ℳ; 5,00 ℳ — Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,60 ℳ; 1,20 ℳ — dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 ℳ; 1,00 ℳ — Schweinefleisch 1 8 1,60 ℳ; 1,10 ℳ — Kalbfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,00 ℳ — Hammelfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,00 ℳ — Butter 1 kg 2,60 ℳ; 2,00 ℳ — Eier 60 Stück
00 ℳ; 2,60 ℳ — Karpfen 1 kg 2,20 ℳ; 1,20 ℳ — Aale 1 kg ,00 ℳ; 1,40 ℳ — Zander 1 kg 2,50 ℳ; 1,00 ℳ — Hechte 1 kg 00 ℳ; 1,00 ℳ — b. 1 kg 1,80 ℳ; 0,80 ℳ%ℳ — Schleie 2,80 ℳ; 1,20 ℳ — Bleie 1 kg 1,40 ℳ; 0,80 ℳ — Krebse
60 Stück 12,00 ℳ; 3,00 ℳ
*Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftskammern — Notierungsstelle — und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner. 1““ “
** Kleinhandelspreise.
Bestimmungsländer
Berlin, 9. März. Bericht über Speisefette (von Gebr. Gause). Butter: Das Geschäft ist sehr still, die Zufuhren sind wesentlich größer als der Bedarf. Die Preise werden künstlich gehalten, und die Marktlage wird dadurch eine recht ungesunde Land⸗ butter ist ohne Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualität 94 ℳ, do. II a Qualität 92 ℳ, Landbutter nominell. Schmalz: Der Markt erholte sich in den ersten Tagen der Berichtswoche und schließt fest. Die heutigen No⸗ tierungen sind: Choice Western Steam 38 ℳ, amerik. Tafelschmalz 40 — 41 ℳ, Berliner Stadtschmalz 40 — 41 ℳ, Berliner Braten⸗ schmalz 42 — 44 ℳ, Fairbank⸗Kunstspeisefett 38 ℳ Speck: Der Absatz ist schwierig und klein.
Wie aus dem Bericht der Königsberger Vereins⸗Bank zu Königsberg i. Pr. für das abgelaufene Geschäftsjahr hervorgeht, beträgt der Reingewinn 463 141 ℳ und die in Vorschlag gebrachte Dividende 6 ½ % (gegen 6 % 1898).
— Vom oberschlesischen Eisen, und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schles. Ztg.“: Die feste Stimmung des oberschlesischen Eisenmarkts hält weiter an. Die von den Verkaufsstellen gegenwärtig notierten Preise wurden willig angelegt. — Die Roheisenproduktion der Berichtswoche ging flott weg. Die Gießereien waren in regelmäßiger Thätigkeit; besonders umfangreich waren die Ab⸗ forderungen von Rohgußwaaren für Berg⸗ und Hättenwerke. Die Preise blieben durchweg fest. Die Alteisenhändler stellten für das von ihnen angebotene Schmelzmaterial höhere Forderungen; der Umsatz darin war jedoch beschränkt. — Das Walzeisengeschäft nahm seinen regelmäßigen Fortgang; für die Ausfuhr nach Dänemark konnte wiederum eine nicht unerhebliche Preisbesserung erzielt werden. Auf dem Blechmarkte bielt die lebhafte Nachfrage für alle Sorten an, und das Geschäft wickelte sich trotz der letzten Preiserhöhungen glatt ab. Bei den Drahtwerken war der Spezifikations⸗ eingang in der verflossenen Woche ein besenders starker. Die Preise blieben für nicht syndizierte Drahtwaaren unverändert fest, während der Drahtstifteverband für Verläufe pro zweites Quartal einen angemessenen Aufschlag eintreten ließ. — Auf dem Rohzinkmarkt der verflossenen Woche fand bei den schlesischen Hütten ein recht lebhaftes Geschäft, zu Preisen von 43,50 ℳ an⸗ fangend und allmählich bis 44,50 ℳ steigend, sowohl für prompte als auch für Lieferung im zweiten Vierteljahr statt. — Die Nachfrage nach Zinkblechen blieb bei unveränderten Preisen gut.
— „Der Handelsgärtner“ (Verlag von Bernhard Thalacker,
Leipzig⸗Gohlis) berichtet über die Lage des Gartenbauhandels im Monat Februar 1900 Folgendes: Die Gesammtlage ist meist ungünstig; von den meisten Plätzen wird jedoch ein lebhafter Absatz in blühenden Pflanzen gemeldet. Ausschlaggebend war das Bindegeschäft; wenn auch der Bedarf in den ersten Wochen gegen das Vorjahr zurückblieb, so trat später dafür eine Besserung ein, und zur Fastnachts⸗Saison wurden ansehnliche Mengen von Sträußen und losen Blumen verbraucht. Auch ein großer Bedarf an Trauer⸗Arrangements und Kränzen war vor⸗ hbanden, und die geforderten hohen Preise hielten an. Für die Baum⸗ schulenbranche war die Witterung des Februar recht ungünstig; der Versand begann in der Mitte des Monats, mußte aber in den letzten Tagen wegen des eingetretenen Frostes wieder eingestellt werden. Auch der Frühgemüsekultur kam die wechselvolle Witterung nicht zu statten, namentlich nicht den angelegten Treibkästen. In den Samengeschäften ist flott zu thun. “ Die Buderus'’schen Eisenwerke zu Wetzlar haben, ihrem Geschäftsbericht für 1899 zufolge, einen Reingewinn von 417 865 ℳ (gegen 349 294 ℳ 1898) erzielt und beabsichtigen, eine .8eörzi in der vorjährigen Höhe von 6 % zur Vertheilung zu ringen.
— Die Württembergische Bankanstalt (vorm. Pflaum u. Co.) zu Stuttgart hat, wie aus dem Jahresbericht für 1899 ersichtlich ist, einen Nettogewinn von 640 949 ℳ (= 10,68 %), gegen 617 733 ℳ (= 10,29 %) im Vorjahre, zu verzeichnen.
— Das Gesammterträgniß (mit Ausschluß des Gewinn⸗ vortrags) der Württembergischen Vereinsbank zu Stuttgart beläuft sich, nach dem Vorstandsbericht für 1899, auf 1 922 848 ℳ, gegen 1 853 199 ℳ im Vorjahre.
Breslau, 9. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 3 ¼ % 92.⸗Pfobr. Litt. A. 94, 40, Breslauer Diskontobank 118,20, Breslauer Wechslerbank 107,50, Kreditaktien —,—, Schlesischer Bankverein 145,25, Breslauer Spritfabrik 171,50, Donnersmark 259,50, Kattowitzer 247,50, Oberschles. Eis. 142,50, Caro Hegenscheidt Akt. 181,60, Oberschles. Koks 165,50, Oberschles. P.⸗Z. 170,25, Opp. Zement 171,00, Giesel Zem. 171,50, L.⸗Ind. Kramsta 166,50, Schles. Zement 219,50, Schl. Zinkh.⸗A. 389,00, Laurahütte 273,25, Bresl. Oelfabr. 87,00, Koks⸗Obligat. 97,50, Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ gesellschaft 85,00, Cellulose Felomühle Kosel 167,00, Oberschlesische Bankaktien 114,00, Emaillierwerke „Silesia⸗ 168,50, Schles. Elektr.⸗ und Gasgesellschaft ILitt. A. 125,00 Br., do. do. Litt. B. 114,50 Br. 8
Magdeburg, 9. März (W. T. B.) Zuckerbericht.
Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,80 — 11,00. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 8,40 — 8,65. Stetig. Brotraffinade I. 24,00. Brotraffinade II. 23,75. Gem. Raffinade mit Faß 283,75 — 24,25. Gem. Melis I. mit Faß 23,25. Stetig. Rohzucker I. Pro⸗ dukt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 9,92 ½ Gd., 9,95 Br., pr. April 9,92 ¼ Gd., 9,97 ½ Br., pr. Mai 10,00 Gd., 10,02 ½ Br., pr. .* 10,20 Gd., 10,22 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 9,40 Gd., 9,47 ½ Br. Still. — Wochenumsatz 306 000 Ztr. Frankfurt a. M., 9. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kur se. Lond. Wechsel 20,50, Pariser do. 81,25, Wiener do. 84,366, 3 % Reichs⸗A. 85,90, 3 % Hessen v. 96 84,60, Italiener 94,70, 3 % port. Anl. 24,80, 5 % amort. Rum. 94,30, 4 % russ. Kons. 99,80, 4 % Russ. 1894 99,60, 4 % Spanier 70,60, Konv. Türk. 23,20, Unif. Egypter —,—, 5 % Mexikaner v. 1899 98,90, Reichsbank 156,70, Darmstädter 141,50, Diskonto⸗Komm. 196,50, Dresdner Bank 164,80, Mitteld. Kredit 115,90, Nationalbank f. D. 146,20, Oest.⸗ ung. Bank 127,00, Oest. Kreditakt. 234,60, Adler Fahrrad 199,50, Allg. Elektrizität 251,80, Schuckert 232,00, Höchst. Farbwerke 387,10, Bochum Gußst. 277,00, Westeregeln 215,80, Laurahütte 273,80, Lom⸗ barden 29,40, Gotthardbahn 143,10, Mittelmeerb. 101,00, Breslauer Diskontobank 118,50, Privatdiskont 5 ½⅛.
Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 235,50, Franzosen 139,30, Lomb. 29,40, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardhahn 143,00, Deutsche Bank 211,80, Disk.⸗Komm. —,—, Dresdner Bank 164,50, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. 276,90, Dort⸗ munder Union —,—, Gelsenkirchen 211,10, Harpener 228,10, Hibernia —,—, Laurahütte 273,80, Portugiesen 24,70, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 144,90, do. Nordostbahn 92,70, do. Union 80,10, Itallen. Méridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 79,40, Mexikaner —,—, Italiener 94,60, 3 % Reichs⸗Anleihe —,—, Schuckert —,—. 1]
Köln, 9. März. (W. T. B.) Rüböl loko 57,00, pr. Mai 55,50.
Dresden, 9. März. (W. T. B.) 3 % Sächs. Rente 84,45, 3 ½ % do. Staats anl. 96,00, Dresd. Stadtanl. v. 93 94,25, Allg. deutsche Kred. 197,00, Berliner Bank —,—, Dresd. Kreditanstalt 125,25, Dresdner Bank 164,00, do. Bankverein 120,50, Leipziger do. —,—, Sächsischer do. 136,25, Deutsche Straßenb. 156,00, Dresd. Straßenbahn 176,75, Dampfschiffahrts⸗Ges. ver. Elbe⸗ und Saalesch. 147,00, Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. 260,00, Dresd. Banu⸗ gesellsch. 211,00. 8 1
Leipzig, 9. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 3 % Säͤchsische Rente 84,60, 3 ½ % do. Anleihe 96,25, Oesterreichtsche Banknoten 84,50, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 140,50, Mansfelder Kuxe 1314,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 196,50, Kredit⸗ und Sparbank zu Leipzig 121,00, Leipziger Bank⸗Aktien 173,70, Leipziger Hypothekenbank 136,00, Sächsische Bank⸗ Aktlen 136,20, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 126,75, Leipziger Baumwollspinnerei⸗Aktien 173,50, Leipziger Kammgarn⸗Spinnerei⸗