über den Saatenstand um die Mitte des Mona
Nachrichten
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
ts April 1
Saaten: Nr. 1 sehr gu
Landestheile. Winter⸗ Winter⸗
Um die Mitte des Monats April war der Stand der Saaten: Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel, Nr. 40 gering, Nr. 5 sehr gering.
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Mitte des Monats April war der Stand der t. Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel, Nr. 4 Hö“ Nr. 5 sehr gering. 1seS und V “ Landestheile. Klee. Luzerne. Wiesen. b 1 Sachsen. 8 3,0 2,9 3,1 Kreishauptmannschaft Dresden 3,2 3,3 3,0 1 Leiniig ickau 8 9 KFönigreich Sachsen.. 3,3 88 18 Sachsen⸗Weimar... 3,0 8 Sa EEEE 1“ 4,0 3,4 3,5 Sachsen⸗Altenburg 3,0 2,7 3,4 Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 4,9 3,7 3,6 Schwarzburg⸗Sondershaus 2,9 3,0 32 Schwarzburg⸗Rudolstadt. .. 29 2,9 3,3 Reuß Iterter iie G * Reuß jüngerer Linie.. 2,5 2,5 2,7 2,4 2,5 2,8 Hessen. 2,9 2,8 2,8 Provinz Oberhessen ... 2,6 2,6 3,1 „ Starkenburg.. 2,6 27 27 Rhheinhessen 2,4 2,5 2,7 Großherzogthum Hessen.. 3,4 3,2 3,4 Reg.⸗Bez. Oberbapern... 3,4 3,1 3,1 . Niederbayerr... 3,1 3,0 3,3 . Oberpfallz.. 32 1 3,3 „ Hberfranken. ö“ 29 3,0 3,2 8 Mittelfranken. 3,2 1 371 Ee“ 8 Schwaben.. 3,5 3,3 3,0 . äe“ 3,1 3,0 3,1 Königreich Bavern .. 3,0 3,0 2,9 Württemberg. 2,7 2,7 2,6 Wegr cr ni 4“ 3,3 2,9 2,9 Schwarzwaldkreis 3,2 2,9 3,1 .““] 3,6 2,9 2,9 L4“* 3,2 2,9 2,7 Königreich Württemberg. 3,5 3,1 3,2 B Baden. v1“ Landeskomm.⸗Bez. Konstanz E“ 3,1 v“ 1.“ 1 8 Karlöruhe 25 2,7 2,9 “ . Mannheim 4,1 3,8 8 Großherzogthum Baden.. 3½ 2,8 2lenrs nsas⸗ 32 8 Bezirk Unter⸗Elsas ͤ14“*“ 3,3 3,0 3,2 11““ 3,4 — 3,4 Reichsland Elsaß⸗Lothringen —— 3,6 28 2,3 ““ Deutsches Reich 1““ Dagegen im November 1899 2,8 2,9 „ „ Abpril 3,2 3,1 3,1 WELI1ö1 2,9 3,4 3,3 3,1 2,9 3,0 3,1
im Dezember mit schnee⸗ zeitweise strengen chwach. Der Vorfrühling war
etter, von der Nässe ril anhaltende Nach⸗ Nord⸗ und Ost⸗ Saaten vielfach des Winters blieb die gesammte der Bestellung der Sommer⸗ begenmnen werden.
Der Winter 1899/1900 setzte bereits die Schneedecke ters meist s Schneefall und wenigem gang vom Frost jum Thauw ge bis in den Ap Nachtfrösten, rauhen hat den jungen
losem Frost ein; war während des
und lange dauernden Win naßkalt mit reichlichem häufige und schroffe Ueber zur Trockenheit, winter, verbunden mit starken winden, Regen⸗ und Schneefällen, geschadet. Infolge Vegetation erheblich zu früchte konnte erst vor kurzem, Die Mäuseplage ist größte
namentlich aber der lan
ge der langen rück. Mit 1 stark perspätet, ntheils verschwun
Winterung.
e litt der Roggen am meisten, namentlich Vorjahren wies er einen Beim Weizen sind es be⸗ einen geringen
Von dem Wintergetreid der spät gesäete; nur einmal in den sieben n Stand auf (im April 1895).
ausländischen 3 Die Sagatenstands⸗Note des Weizens,
schlechteste seit Einrichtung
Weizen⸗Noten der Vorjahre die
Bemerkungen.
der Saatenstandsberichte. Bessere Aussichten bietet der Winterspelz. Umackerungen sind in vielen Bezirken vorzunehmen, besonders aus⸗ gedehnte von Weizenfeldern in den Rheinlanden und Hessen, von Roggensaaten im Regierungsberirk Aachen, den Kreishauptmann⸗
schaften Leipzig und Bautzen, in Thüringen und in Oldenburg.
Klee und Luzerne.
Durch vorjährige Trockenheit, durch das lange Liegenbleiben der Deckfrucht im Herbst und hauptsächlich durch den bis zum Frühjahr anhaltenden Mäusefraß, durch Nachtfröste im Spätwinter, naßkalte Witterung und scharfe Winde im März haben die Kleefelder sehr gelitten und mußten oder müssen deshalb viele Bestände umgepflügt werden. In Bayern, in vielen Erhebungsbezirken des Königreichs Sachsen, und in den Schwarzburgischen und Reußischen Fürsten⸗ thümern weist der Klee aber im allgemeinen einen guten Stand auf. — Aehnlich wie der Klee, doch in ctwas geringerem Maße, hat die
Luzerne gelitten. Wiesen.
Die Wiesen sind im allgemeinen sehr in der Entwickelung zurück und lassen sich noch schwer beurtheilen. Baden hat deshalb von der
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nehmen müssen (ebenso wie übrigens t waren (Mitte April) die Wiesen Flußwiesen standen vielfach unter daß die Wiesen gut ansetzen, Gebirge recht schön und sastig daß sie in vielen Beirken Sachsen⸗Altenburg,
Beurtheilung sogar ganz Abstand auch für Klee und Luzerne). noch grau und ganz leblos. Andererseits berichtet Bayern, aß die Wiesen besonders im ch das Fürstenthum Birkenfeld, üppiges Wachsthum zeigen. Schwarzburg⸗Rudolstadt und den Stand mit nahezu gut beurtheilt. geringer als in den letzten fünf Vorjahren.
Auch Sigmaringen, Al die Kreisbauptmannschaft Leipzig haben Immerhin sind die Autsichten
In der vorstehenden Tabelle bedeutet ein Strich (— oder nur wenig angebaut ist, ein cht vollständig gemacht sind. stands⸗Noten sind bei jeder Fruchtart sichtigung der Anbaufläche und des Ertrags berechnet worden.
betreffende Frucht garnicht daß Angaben feh Die Saaten
len oder ni 1 unter Berück⸗
Berlin, den 25. April 1900.
Personal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. 8 Ernennungen, Beförderu Berlin, 19. April. suite des Kadetten⸗Korps, dessen ando als militärischer Begleiter chsen Königlicher Hoheit, bis te Offizier zum
Offiziere, Fähnriche ꝛc. und Versetzungen. v. Gillhaussen, Oberlt. à la Ende April d. J. ablaufendes Komm des Herzogs von Albany, H aauf weiteres verlängert, 6. Thüring. Inf. Regt. Abschiedsbewilligungen. v. Francois, Lt. i
Im aktiven Hee
erzogs zu Sa gleichzeitig ist der genann Nr. 95 à la suite deeselben versetzt. Im aktiven Heere.
WEEöa m 4. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., mit
Pension der Abschied 8. “ Beamte der Militär⸗ Durch Allerböchste Bestallung. 8 Geheimer Regierungsrath, Profe bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, Kommando des Kadetten⸗Korps, aupt⸗Kadelkenanstalt, Schippang, Dr. Metger, Dr. Lotz, Bensel, “ Karlsruhe, Közlin, Wahlstatt und Korps, — ernannt. Durch Verfügung des Meerwald, Zahlmftr. 72. Brandenburg.) Nr. 60, 3
24. März.
Verwaltung.
10. April. Dr. Tüll⸗ ssor und Studien⸗Direktor zum Ober⸗Studien⸗Direktor beim Dr. Rehrmann, Preofessor bei der zum Studien⸗Direktor Beeck, Kniebe, Dr. bei den Kadettenhäusern Naumburg a. S., Potsdam, Bensberg, zu Studienräthen des Kadetten⸗
Kriegs⸗Ministeriums. 15. März. Bat. Inf. Regts. Markgraf Karl um 1. Juni 1900 zum III. Armee⸗Korps
Boesser, Hecht, Dr. Professoren Oranienstein,
Gobell, Garn. Verwalt. Kontroleur in Saar⸗
louis, als Garn. Verwalt. Insp. nach Kottbus, Wudtke, Kasernen⸗ Insp. in Rastatt, als Kontrolführer auf Probe nach Saarlouis, —
versetzt.
27. März. Thiele, Garn. Verwalt. Insp. in Kottbus, auf seinen Antrag zum 1. Juni 1900 mit Pension in den Ruhestand
versetzt. Antrag zum 1. Juli 1900 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
31. März. Maltitz, Garn. Verwalt. Insp. auf Probe in Gera, zum Garn. Verwalt. Insp., die Kasernen⸗Inspektoren auf Probe Algermissen in Stettin, Petereit in Königsberg i. Pr., Kotzold in Frankfurt a. D., Karting in Metz, Halfmann in Saarburg, Schöneberg in Gumbinnen, Schröder in Stettin, Möller in Spandau, Langer in Schöneberg, Hülsmann in St. Avold, Leschnitz in Cassel, Klimek in Stettin und Lü. a. D.
Zarnke in Freiburg i. B. zu Kasernen⸗Inspektoren, — ernannt.
5. April. Dr. Burckhardt, bisher Oberlehrer an der Ober⸗ Realschule zu Bochum, unter Ueberweisung an die Haupt⸗Kadetten⸗ anstalt, zum Oberlehrer des Kadettenkorps vom 1. April 1900 ab, die Kasernen⸗Inspektoren auf Probe Sachs in Schöneberg, Sommer⸗ feld in Posen und Krugjohann in Potsdam, zu Kasernen⸗Inspektoren,
— ernannt.
7. April. Dreser, Garn. Bauwart auf Probe zu Erfurt II,
endgültig angestellt.
8. April. Die Garn. Verwalt. Ober⸗Inspektoren Hoffmann in Oldenburg, Glaubitz in Spandau, Müller in Straßburg i. E., Siemon in Koblenz, Bergen in Königsberg i. Pr., der charakteris. nd Garn. Verwalt. Ober⸗ Direktoren, die Garn.
Garn. Verwalt. Direktor Hein in Metz u Insp. Liebich in Schwerin zu Garn. V 11““ 8
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n Minden, Schwanke in Branden⸗ Dt. Eylau und Graeßner in Ober⸗Inspektoren,
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Verwalt. Inspektoren Böttger i burg a. H, Hoffmann Braunschweig G kontrolführenden Kasernen⸗Inspektoren Fischer in Gießen, Dockenfuß Bromberg, Diebener in Aachen,
in Göttingen, Gast in Stralsund, Uebungsplatz Saarbrücken, Rindermann in Hannover, in Charlottenburg, Sieber in Kölbel in Mülhausen i. E, Markert in Diedenhofen, batz in Liegnitz,
30. März. Klingrotb, Kasernen⸗Insp. in Danzig, auf seinen
in en, in Bonn, Wolf in Hagenau, . mann in Alys, v. Szezepanski Krotoschin, Groß in Magdeburg, rier, Stade in Köln, Bayver in Darmstadt, Ku in Inowrazlaw, Kaetel in Naumburg Winter in Potsdam, Stange au Dunker auf dem Truppen⸗ Diedering in Spanzau, Gaesen, Kackschies in Stettin, Breslau und Meincke in
Schmitz in 1 Schmidt in Berlin,
f dem Truxpen⸗ Uebungsplatz Döberitz, Uebungeplatz Log⸗ stedt, Henke in Cassel, Glogau, Kaschube in Mörchingen, Reinecke in Garn. Verwalt. Kontroleuren, — ernannt.
11. April. Friese, Garn. B endgültig angestellt. Diätare von der Intend. des XVI. Armee⸗Korps, zu tären ernannt.
1 2. April. Pfeiffer, Schellberg, Zahlmst Zahlmeistern beim Garde⸗Korps ernannt. Gesper, Intend. S 13. Div., zum 1. Mai d. J. zu der Korps⸗ Korps versetzt
auschreiber auf Probe in Danzig !,
Gollmer, Maringer,
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ekretär von der Int
14. April. — 9 Intend. des III. Ar
17. April. Hartmann, Ingen. vom Feuerwerks⸗Laborat riu Siegburg, Vorpahl, Ingen. vom Feuerwerks⸗Laboratorium Spandau, — zu Ober⸗Ingenieuren, Plagemann, Obermann, Hilfs⸗Ingenieure von der Geschützgießerei Spandau, zu Ingenieuren; die Hilfs⸗Chemiker: Dr. Obermüller von der Pulverfabrik Spandau, Dr. Tietze vom Militär⸗Versuchsamt Spandau, Dr. Rudolph von der Pulverfabrik bei Hanau, Dr. Kast, Dr Goetze vom Militär⸗Versuchsamt Spandau, — zu Chemikern, — ernannt. Klapp, Konstrukteur 1. Klasse beim Art. Konstruktionsbureau Spandau, der Charakter als Ober⸗Ingen. verliehen.
18 April. Funke, Intend. Bureau⸗Diätar von der Intend. des XIV. Armee⸗Korps, zum Intend. Sekretär ernannt.
Durch Verfügung des General⸗Kommandos. 12. April.
ahlmeister: a. versetzt: Bechtner vom 1. Bat. 8. Ostpreuß. Inf. Fenns Nr. 45 zur 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 73, v. Kleist vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16 zur 1. Abtheil. Feld⸗Art. Reats. Nr. 37, Marter vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16 zur 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 52, Kurtzhalß vom 2. Bat. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12, zum 1. Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, Rethers von der früheren 3. Abth. zur 1. Abth. 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regts Nr. 7, Seydel von der früheren 4. Abtheil. 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 22 zur 1. Abtheil. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 58, Titzmann vom 3. Bat. Inf. Reats. Nr. 136, zum 2. Bat. Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, dieser zum 1. Juni 1900, Zipterlein von der 2. Abtheil. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 31, zur 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 67, p. Wietersheim vom 1. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10 zur 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr 51, Netz von dieser Abtbeil. zum 1. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, Henkel von der Reitenden Abtheil. Feld⸗Art. Regts Nr. 35 zur 2. Abtheil. Feld⸗Art. Retts. Nr. 36, Jung vom 1. Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps) zur 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 61, Rörtinger vom 3. Bat. 7. Thüring. Jaf. Regts. Nr. 96 zur 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 63. Urban vom 2. Bat. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118, Graulich vom 2. Bat. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. Nr. 168, kom⸗ mandiert bei der Intend. XVIII. Armee⸗Korps, — gegenseitig; b. infolge Versetzung bezw. Ernennung zugetheilt: Meerwald dem 3. Bat. Inf. Reats. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Branden⸗ burg.) Nr. 20, Müller dem 2. Bat. 2. Niederschles. Inf. Regts.
Königlich Sächsische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗
rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. April.
v. Carlowitz⸗Hartitzsch, Rittm. z. D., zuletzt Eskadr. Chef im 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr 19, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Forttragen der Uniform des 2. Königin⸗Hus. Regts. Nr. 19 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, als Pferdevormusterungs⸗Komm ssar, unter Zutheilung zum Landw. Bezirk II Dresden, wiederangestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. April. Sre Zeuglt. bei der Pulverfabrik, mit Pension der Abschied be⸗ willigt.
17. April. Kirchhoff, Gen. Major und Kommandeur der 4. Inf. Brig. Nr. 48, unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt., in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Gen. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Haugk, Oberst und Kommandeur der 2. Kav. Brig. Nr. 24, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Gen. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Frhr. v. dem Bussche⸗Ippenburg, Oberst uad Kommandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuchs mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bis⸗ herigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, — zur Disp.
gestellt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügungdes Kriegs⸗Ministeriums. 31. März. Mittelbach, Topograph bei dem topographischen Bureau des Generalstabes, auf seinen Antrag unterm 1. Juni 1900 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
9. April. Eule, Ober⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Plauen, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beför⸗ derungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 18. April. Frhr. v. Maercken zu Geerath, Königl. preuß. Oberst, bisher Oberstlt. beim Stabe des Gren. Regts. Königin Olaa Nr. 119, von dem Kommando nach Württemberg behufs Verwendung als Kommandeur des 5. Thüring. Inf. Reats. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) ent⸗ hoben. v. Gerstein⸗Hohenstein, Koöͤnigl. preuß. Oberstlt., bisher Major und Bats. Kommandeur im Füs. Regt. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, kommandiert nach Württemberg, beim Stabe dez Gren. Regts. Köaigin Olga Nr. 119 eir getheilt. Frhr v. Hügel, Oberstleutnant beim Stabe des 8. Jafanterie⸗ Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden. unter Beföederung sum Obersten, zum Kommandeur des 9 Jaf. Regts. Nr. 127 er⸗ nannt. Löffler, Oberstlt. beim Stabe des 2. Neederschles. Inf. Regts. Nr. 47, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, beim Stabe des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden eingetheilt Frhr. v. Soden, Major und Batsz. Komman⸗ deur im Inf. Regt. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, zum Oberstlt. befördert. Crull, Köanigl. preuß. Major, von der Stellung alz Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nt. 125 behufs Verwendung als Kommandeur des Landw. Bezirks Bitterfeld enthoben. Strebinger, überzähl. Major agzr. dem 9. Inf. Regt. Nr. 127, als Bats. Kommandeur in das Iaf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 versetzt. Stark, Major z. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 9. Inf. Regt. Nr. 127, mit dem 20. d. M. zum Kommandeur des Landw. Bezirks Gmünd ernannt. Holzbauser, Major und Bats. Kommaadeur im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, bis auf weiteres zum Kriegs⸗ Ministerium behufs Wahrnehmung der Geschäfte des Inspizienten der Waffen bei den Truppen kommandiert. Fchr. v. Ziegesar, Hauptm. und Komp. Chef im Jaf. Regt. von Horn (3. Rvoein.) Nr. 29. unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, als Komp. Chef in das Gien. Regt. Königin Olgr Nr. 119 eingetheilt. Stoll, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zum Konp. Chef im Reat. ernannt. v. Moser, Oberlt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser
ranz Joseph von Oesterreich, König von Uagarn, ein Patent seines
ienstgrades erhalten. Deifel, Unteroff im 4 Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Uagarn, Baumann, Unteroff. im 8. Jaf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Kaeß, Unteroff., im 9 Inf. Regt. Nr. 127, — zu Fähnrichen be⸗ fördert. Majer, früherer Kadett, als charakteris. Fähnr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 angestellt. Fthr. v. Falkenstein, Major und Kom mandeur des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, zum Oberstlt. befördert. v. Halden⸗ wang, Oberlt. im 2 Feld⸗Art. Reat. Nr. 29 Peinz.⸗Regent Luitpold von Bayern, kommandiert zur Dienstreistung als Assist. bei der Art. Prüfungskommission, den Charakter als Hauptm. erhalten. Schefold, Hauptm. beim Stabe des Magdeburg. Pion. Bats. Nr 4, Dinkel⸗ acker, Hauptm. beim Stabe des Pion. Bats. Nr. 13, Habermaas, auptm. beim Stabe des Niederschles. Pion. Bats. Nr. 5, — zu
toren befördert. Greiner, Hauptm. in der l. Jagen. In p, behufs 9 ertrifts zum Stabe des Pion. Bats. Nr. 18. Erpf, Hauptm. in ir 3. Ingen. Insp., behufs Uebertritts in die 2. Ing. Insp., unter gleichzeitiger Ernennung zum Ingen. Offizier vom Platz in Glogau⸗ bah n dem Kommando nach Preußen belassen Baur, Lt. im Eisen⸗
n⸗Regt. Nr. 2, zum Oberlt., vorläufig ohre Patent, befördert.
enner, Major und Kommandeur des Train⸗Bats. Nr. 13, den
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Charakter als Oberstlt. erhalten. Messer, Feuerwerkslt. beim Filial⸗Art. Depot Ulm, zum überzähl. Feuerwerks⸗Oberlt. mit einem Patent vom 29. März d. J. befördert. .
Im Beurlaubtenstande. 18. April. Scharrer, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, zum Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 13, Wuchrer, Vize⸗Feldw. vom Landw Bezirk Ulm, zum Lt. der Res. des Jaf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Joos, Oberlt. der Res. der Eisenbahntruppen, zum Hauptm. mit einem Patent vom 16. Juli 1899, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18. April. Frhr. v. Könneritz, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisberigen Uniform, unter Verleihung des Charakters als Major, der Abschied bewilligt. Lenz, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, v. Berrer, Oberst und Kommandeur des 9. Infanterie⸗ Regiments Nr. 127, — in Genehmigung ihrer Abschieds⸗ gesuche mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform zur Disp. gestellt. Frhr. v. Wöllwarth⸗ Lauterburg, Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, bebufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Südwest⸗Afrika mit dem 20. d. M. ausgeschieden. Glauner, Oberstlt. z. D., von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Gmünd mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit dem 20. d. M. enthoben.
Im Beurlaubtenstande. 18. April. Der Abschied be⸗ willigt: Honold, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Calw; vom Landw. Bezirk Stuttaart: Lachenmaier, Hauptm. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Teuffel, Hauptm. der Inf. 2. Aufgebots, den Oberlts. Stein⸗ hart, Becker, Posse, Sommer, Woltz, Picot und den Lts. Christmann, Hänel, Wagner von der Inf. 2. Aufgebots, Haidlen, Rittm. von der Kav. 2. Aufgebots, Speier, Oberlt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots; vom Landw. Bezirk Reutlingen: den Oberlts. Rümelin, Clostermeyer und den Lts. Schweickhardt, Bulling, Schoffer von der Inf. 2. Aufgebots, Hilbert, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rottweil; vom Landw. Bezirk Ludwigsburg: den Hauptleuten von der Inf. 1. Aufgebots Bechstein mit der Erlaubniß zum Tragen der bisberigen Uniform, Riecke mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, und Racke, Lt. von der Feld⸗Art. 2. Auf⸗ gebots; Haeußler, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heilbronn, Sattler, Oberlt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Hall, Schlienz, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mergentheim, Bechtle, Li. von der Inf. 2. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks Ellwangen, Schmidt, Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ehingen, — den beiden letzteren mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, Nagel, Lt. von der Jnf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ulm, behuts Uebertritts in Königl. preuß. Dienste; vom Landw. Bezirk Eßlingen: Mühlberger, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Käller, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots.
Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des Korps⸗ General⸗Arztes. 10. April. Dr. Bosinger, Unterarzt im 10. Inf. Regt. Nr. 180, in das Inf. Regt. Alt⸗Württemderg Nr. 121 versetzt und mit Wahrnehmung einer bei Letzterem offenen Assist. Arzt⸗ stelle beauftragt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzungen. Halle a. S., 21. April. Walther, Korv. Kapitän z. D., zuletzt von der Marinestation der Ostsee, mit dem 1. Mai d. Js. zum Vorstand der Druckschriften⸗Verwalt. im Reichs⸗Marine⸗ amt ernannt. Stellenbesetzungen: Paschen, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Stosch“, zum Stabe S. M. Küsten⸗ Panzerschiffs „Odin“, Rößler, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Odin“, zum Stabe S. M. SchulschiffsStosch“, Kehrl, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Odin“, zur Verfügung des Chefs der Marine⸗Station der Ostsee, Knappstein, Lt. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Hertha“, zur Verfügung des Chefs der Marine⸗Station der Nordsee, Fischer (Robert), Lt. zur See vom Stabe für Probefahrten, zum Stabe S. M. großen Kreuzers „Hertha“, Dr. Hausch, Marine⸗ Ober⸗Assist. Arzt von der Marine⸗Station der Nordsee, zum Stabe S M. Linienschiffs „Brandenburg“, Dr. Heinemann, Marine⸗ Aisist. Arzt vom Stabe S. M. Linienschiffs „Brandenburg“, zur Marine⸗Station der Nordsee.
Abschiedsbewilligungen. Halle a. S., 21. April. v. Luck (Erich), Fähnr. zur See, zur Res. der Marine entlassen.
Zur ersten Berathung steht das Uebereinkommen
zwischen dem Reiche und Oesterreich⸗Ungarn zum
Schutz der Urheberrechte an Werken der Literatur,
Kunst und Photographie.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Körner: Das Ab⸗ kommen, das vom Reichstage schon lange gewünscht worden ist, ist in der Hauptsache ein Reziprozitätsvertrag. Dieser einfache Grund⸗ gedanke hat in dem Entwurf allerdings einen etwas kompltzierten Ausdruck gefunden, was in der Verschiedenheit der beiderseitigen Gesetzgebung seine Begründung findet. Ich empfehle den Vertrag dem Hause zur Annahme; es werden damit langwierige Verhand⸗
lungen zwischen den beiden vertragschließenden Staaten ihren Abschluß finden.
Abg. Dr. Esche (nl.): Wir verkennen nicht, daß die Vorlage, welche auch cinem Wunsche des deutschen Buchhändlerbörsenvereins
entspricht, einen gewissen Fortschritt darstellt. In manchen Punkten jedoch ist der Vortheil ganz außerordentlich auf seiten Oesterreichz und noch mehr Ungarns, weit weniger auf seiten Deutschlands. Es wäre vielleicht viel besser gewesen, wenn man einen Literarvertrag
mit Oesterreich allein abgeschlossen und Ungarn ganz heraus⸗
gelassen hätte. Erfreulich ist, daß auch Photographien des Schutzes der Konvention theilhaftig sein sollen; weniger be⸗ stimmt ist die Ausdruckswelse des Vertrages binsichtlich des Begriffs „Werk der Literatur oder der Kunst“. Ein ganz neues Prinzip wird dadurch aufgestellt, daß auch der Wohnsitz des Urhebers als Kriterium für den Charakter des Werks als eines einheimischen gelten soll. Eine gewisse Unsicherheit involviert die Bestimmung ds Schlußprotokolls, welche einen Unterschied zwischen Werken inländischer Urheber und ausländischer Urheber bezüglich des vertragsmäßigen Schutzes macht. Auch die Bestimmungen über das Uebersetzungsrecht scheinen für den deutschen Verleger eine neue Beschwerung zum ein⸗ seitigen Vortheil Ungarns zu bedeuten.
Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Auch ich habe trotz
aller Anerkennung für den mit dem Vertrage gemachten Fortschritt im Einzelnen gegen denselben große Bedenken. Warum hat man nicht überhaupt mit dem Abschlusse des Vertrages gewartet, bis das neue deutsche Urheberrecht fertig gestellt war? Während sonst die Regierung sich stets auf den Standpukt stellt, daß die anderen Staaten, also auch Oesterreich, der Berner Konvention beitreten, sind hier Vereinbarungen getroffen, welche Oesterreich direkt von diesem Beitritt abhbalten. Die Frage des Uebersetzungsrechts ist direkt zum Nachtheil der deutschen Interessenten geregelt; das ausschließliche Ueberse tzungsrecht soll hin⸗ sichtlich der Sprachen, in denen nicht eine recht mäßige und vollständige Uebersetzung herausgegeben worden ist, keinesfalls länger als 3 Jahre
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nach der Herausgabe des Werks, sonst 5 Jahre dauern. Damit wird der deutsche Verleger hinter die Interessenten weit zurückgesetzt.
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Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs⸗Justizamt Dr. Dungs: Die Anschauungen, welche unser geltendes Urheberrecht beherrschen und aller Voraussicht nach 884 das künftige be⸗ herrschen werden, bei den Verhandlungen mit Oesterreich⸗Ungarn zur Geltung zu bringen, ist einfach daran gescheitert, daß sich der ande Kontrahent auf den Standpunkt stellte, daß Ausländern nicht mehr Rechte gewährt werden könnten als den Inländern. Deutschland hatte an dem alsbaldigen Abschlusse der Konvention das weitaus größere Interesse. Ungarn gegenüber bestand für das deutsche Ucheber⸗ recht bisher überhaupt nicht der geringste Schutz; in diese Punkte wird entschieden für die deutschen Interessenten Erheb⸗ liches gewonnen. Sehr unschön ist die Bestimmung im Schluß⸗ protokoll, daß die in dem einen Gebiet erschienenen Werke in⸗ ländischer Urheber nicht als einheimisch gelten und deshalb nur den vertragsmäßigen Schutz genießen, aber ohne sie war der Abschluß der Konvention nicht zu erreichen.
Damit schließt die erste Berathung. In zweiter Lesung werden die Konvention und das Schlußprotokoll im Einzelnen angenommen.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzen twurfs, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten.
Abg. Gamp (Rp.): Für die Bekämpfung der gemeingefährlichen Krankheiten auf dem Wege der Reichsgesetzgebung halten wir das Bedürfniß für erwiesen. Der Einzelstaat kann nicht erfolgreich gegen Krankheiten vorgehen, die sich an die Landesgrenze nicht kehren. Im Prinzip kann man sich also mit dem Vorgehen der verbündeten Re⸗ gierungen nur einverstanden erklären. In vielen Einzelpunkten habe ich freilich gewichtige Bedenken. Wahrend die Anzeigepflicht im allgemeinen befriedigend geordnet ist, läßt sich ein Bedürfniß für die Stellung, welche die Vorlage bezüglich der Ermittlunz der Krankheit dem beamteten Arzte zuweisen will, nicht in diesem Maße anerkennen. Daß der beamtete Arzt ohne Zustimmung des Hausvaters in das Krankenzimmer soll eindringen können, scheint mir ein Eingriff in die persönlichen Rechte, der kaum Billigung finden dürfte. Solche diskretionären Befugnisse sollten dem be⸗ amteten Arzte überhaupt nicht beigelegt werden. Die Befugnisse ferner, welche die Vorlage den Behörden bezüglich des Erlasses von Schutzmaßregeln giebt, als Beobachtung und Absonderung Kranker, Krankheits⸗ oder Ansteckungsverdächtiger, Beschränkungen des Ge⸗ werbebetriebes ꝛc. sind sehr einschneidend und stoßen um so mehr auf Bedenken, als die Regelung der Entschädigungs⸗ und Kostenfrage nicht auf alle diese Punkte in der Vorlage erstreckt ist. Wenn im Interesse des Gemeinwohls dem Einzelnen der⸗ artige Opfer auferlegt werden, welche unter Umständen seine Existenz vernichten können, so muß auch die Gesammtheit dafür auf⸗ kommen, wobei es erst in zweiter Linie von Bedeutung ist, ob das Reich, der Einzelstaat oder die Gemeinde die Entschädigung zu tragen hat. In der Vorlage muß darüber jedenfalls etwas Bestimmtes er⸗ klärt werden. Ungenügend ist auch die Bestimmung der Vorlage, be⸗ treffend die Eisenbahnen, wo alles einfach den Staatsbahnverwaltungen überlassen bleiben soll. Obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob aus der Vorlage bei der vorgerückten Session noch etwas werden wird, so be⸗ antrage ich doch, dieselbe einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Wenn nicht in dieser, so wird doch in der nächsten Session aus der Vorlage etwas Brauchbares gestaltet werden.
Abg. Dr. Endemann (nl.): Der Entwurf liegt uns jetzt zum dritten Male vor, ein Beweis, daß es schwer ist, in der Sache zum Abschluß zu gelangen, aber auch ein Beweis für die Nothwendigkeit endlicher gesetzlicher Regelung dieser für das Volkswohl hochwichtigen Angelegenheit. Die Begründung der Vorlage ist unzweifelhaft eine bessere geworden. Wir stehen dem Entwurf sehr wohlwollend gegen⸗ über, halten auch im Interesse des Zustandekommens desselben eine Kommission von 14 Mitgliedern für ausreichend. Gemein⸗ gefährlich ist schließlich jede ansteckende Krankheit; soweit den Rahmen des Gesetzes zu erstrecken, verbietet sich freilich von selbst. Die Vorlage aber läßt auch die schweren Krankheiten, Abdominal⸗ typhus, Scharlach, ferner die von den Thieren auf die Menschen übertragbaren Epidemien, Wuthkrankbeit, Rotz und Milzbrand, endlich die Tuberkulose und die Geschlechtskrankheiten ganz außer Acht oder beläßt doch nur den bestehenden, weitergehenden, landes⸗ rechtlichen Vorschriften, die hinsichtlich dieser Krankheiten eine Anzeigepflicht begründen, ihre Geltung. Das scheint uns ein erheblicher Mangel der Vorlage. Andererseits können die Forschungen der⸗Fachgelehrten über die Natur der seuchenartigen Krankheiten, als welche die Vorlage nur Lepra, Cholera, Flecklyyhus, gelbes Fieber, Pest und Pocken aufführt, auf daz schwerste geschädigt werden, wenn z. B. angeordnet werden kann, daß zum Schutze gegen Pest Ratten, Mäuse und anderes Ungeziefer vertilgt oder ferngehalten werden sollen; dem Forscher wird dadurch das ihm unentbehrliche Material entzogen. Zur gesicherten Fortführung der Forschung muß hier das Erforderliche vorgesehen werden. Uebrigens dürfte das ganze Gesetz ein todter Buchstabe bleiben, wenigstens für Preußen, wenn nicht der Dange dieses Gesetzes der preußische Finanz⸗Zeus als Gold⸗ regen in den Schoß fällt. .
Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Die Nothwendigkeit der Vorlage hat zwar schon seit zehn Jahren und länger festgestanden, heute aber ist sie aktueller als je; denn die Pest steht vor den Thoren des Deutschen Reichs, und es muß endlich alles daran gesetzt werden, ein Reichs⸗Seuchengesetz zu stande zu bringen. Zs diesem Zweck sind wir sogar geneigt, auf unsere weitergehenden Forderungen zu ver⸗ zichten; wir sehen in der Vorlage einen eisten Schritt, dem die Wucht der Thatsachen bald weitere folgen lassen wird. Aber wir erwarten auch, daß keine Sparsamkeit am unrichtigen Ort getrieben wird, daß die Opfer gebracht werden, welche im Interesse des Gemein⸗ wohls von der Allgemeinheit gebracht werden müssen. Ob es ge⸗ boten war, die Lepra in das Gesetz aufzunehmen, ist zweifelhaft. Von besonderer Bedeutung aber und als ein sehr großer Fottschritt erscheint uns die Befugniß der Behörde, eine amtliche Leichenschau anzuordnen. Allerdings geht diese Bestimmung lange nicht weit genug; das Richtigste wäre die Anordnung der obligatorischen Leichen⸗ schau für das ganze Deutsche Reich. Eine solche würde erst unsere ganze, bisher so überaus mangelbafte Medizinalstatistik auf zuver⸗ lässige Grundlagen stellen. Aber davon dürften wir noch weit ent⸗ ferint sein. Heute kann es vorkommen, daß epidemische Krank⸗ heiten auftreten wie die Cholera, ohne daß dies amtlich festgestellt wird, weil der Aczt zu den betreffenden Erkrankungsfällen nicht zu⸗ gezogen wurde. Auch die forensische Medizin würde auf diesem Wege einen großen Fortschritt machen. Aber man muß den ver⸗ bündelen Regierungen schon für diesen ersten Anfang danken. Dem „Kommerjäger⸗Paragraphen“ wegen der Ratten und Mäuse stehe ich nicht so skeptisch gegenüber als der Vorredner. Weniger er⸗ freulich erscheint mir die Bestimmung, wonach der Bundesrath ermäch⸗ tigt sein soll, über die bei der Ausführung wissenschaftlicher Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln, sowie über den Verkehr mit Krankheitserregern und deren Aufbawahrung Vor⸗ schriften zu erlassen. Hier scheinen die verbündeten Regierungen einer Unterströmung nachgegeben zu haben, welche einen Fall präjudizierte, in dem ein Forscher seine Pflicht verletzt haben soll. Die Bestim⸗ mung darf auch in dieser fakultativen Form nicht bestehen bleiben. Alle diese Bedeaken, auch diejenigen hinsichtlich der Kostenfrage, sind indeß nicht geeignet, unsere überwiegend freundliche Stellung zu der Vorlage zu alterieren. Auch wir wünschen, die Vorlage an eine Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist hier von verschiedenen Rednern die Be⸗ fürchtang ausgesprochen worden, daß dieser Gesetzentwurf bei der späten Zeit der Tagung, in der wir uns bereits befinden, voraussicht⸗ lich nicht mehr zur Verabschiedung gelangen würde. Ich würde einen solchen Ausgang aufs äußerste bedauern. Wir haben den Gesetzentwurf
schon zweimal vorgelegt, derselbe ist den ärztlichen Autoritäten und den