Ablehnung des Antrags für tsregierung erachtet diese glaubt, daß der zz verletzt. Auch das ich für verpflichtet erachten. liche Staatsregierung
der Landwirthschaft nothwendig rechtfertigen lassen e ich besonderen Werth: es bedeutet heblichen Eingriff in Privatrechte von dbesitzern u. s. w. Bei der heutigen jetzt diese
chwierigen Lage würde, sondern nur darauf leg dieser Antrag auch einen sehr Stiftungen von Privatgrun vorjährigen Verhandlung Privatrechten
de hätten gewün trags verzichtet hätte, ie Annahme eines und wir können
Schmitz⸗Düsseldorf: Meine Freun auf die Berathung bereits früher durch d
Frage Stellung genommen
Ich habe meine Gründe Jahre dargelegt.
gemeinen Gründen f Antrag Zedlitz bereits
e Absicht durchführen, rkeit behaupten, estimmungen über üter nichts ändern Mitwirkung der Krei ßtrauen entge der Absicht,
Im Schlußwort bedauert ndel und Gewerbe Je mehr der Staat vaten und Kommunen den Arbeiter 500 *
Damit schließt die Diskussion. Hirsch inister für Ho Mittel in Aussicht gestellt
o mehr würden auch die Berlin habe jedem zu ent
Antrag Hirsch wird einst t die erste Berathung
Kanitz (kons tergesetz von 1891
„Die geltenden Bestimm das Verfahren bei Genehm bleiben unberührt“
Der Antrag bezwe bei der Gründung von
Abg. Graf von Kanitz w
das Haus schon in d deshalb eine weitere
Geheimer Ober⸗
nicht nur für die
die Situation sich
Die Staatsregierung g. die obrigkeitlichen Befugnisse
Kommission ruhen
organe sei erwün
Bitte um so mehr für berechtigt, weil g Interesse der Berechtigten ungenügend
hohe Haus wird die Rechte der Berechtigten
daß Graf Kanitz weil das Haus Zedlitz zu dieser dem Antrag nie
Abg. Dr. S Antrag bereits meiner Freunde ist aus a Das Haus hat bei dem einem ganz rücksichtslos it solcher Unfehlba ebenden B
I so gerin Antrag da
attler (nl.): gegen den
im vorigen traten Verpflichtete mit dem
e die Ablösung durch Vermittelung uführen. Diesen Antrag hat die Königliche t, und zwar im wesentlichen zur Wahrung
An die König
gntrage heran, er Rentenbanken herbeiz taatsregierung abgelehn chte der Berechtigten.
iherr von Wangenheim (ko der Frage mit Hilfe der L
ß in den Provinzen Schlesien und
immig angenommen. Verletzung
des Antrages der Abgg. nach welchem das erhalten soll:
die Zuständigkeit und Ansiedelungen
den Antrag.
Berechtigten angenommen. im Verwaltungsweg
Nur den Verpflichteten soll man mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Landwirthschaft eine Erleichterung g⸗währen.
möchte ich auf Folgen
Genossen,
Graf von folgenden Zusatz
Rentengü Kanitz will
des hinweisen. sind völlig anderer Natur, ihre
ie die Entstehungsgeschichte Herr Abg. Glebocki zur Begründung Das Gesetz von 1850 hat die aus feudalem, seien es Naturalleistungen,
n verwandelte Naturalleistungen, seien es gewisse beseitigen sollen. Ausgeschlossen von der Ab⸗ bereits Renten anderer Art, ehr privatrechtlichen Charakter und einen Schon bei der Verhand⸗ darauf hingewiesen, daß diejenigen ung der vorliegende Antrag bezweckt, ereinbarungen ihre Ent⸗ Vereinbarungen meistens einen Ver-⸗ und zwar gegen entsprechende ist schon dadurch ein tiefer Eingriff in e Verträge der Ab⸗ Berechtigte in der Regel nur gegen Noch unberechtigter er Eing riff, welcher den durch Vertrag Nachtheil des Berechtigten ermäßigt. lche Gefahr geahnt hätte, würde er wahrschein⸗ gegen Rente seinen Geundbesitz abzu⸗ d ich habe das auch bei den Ver⸗ daß noch Mitte des Provinz Hannover ein Gesetz er⸗
Nun, meine Herren, Renten, um die es sich hier handelt, Entstehungsgeschichte ist eine ga derjenigen Gefälle, seines Antrags anführte. gutsherrlichem R seien es in Rente oder ungewisse Gefälle, stellung wurden Renten, welche einen m privatrechtlichen Entstehungsgrund lung im Jahre 1899 habe ich Renten, deren erleichterte Ablös meistens aus Peivatverträgen, stehung ableiten, daß diese kauf von Grundbesitz gegen Rent⸗ Grundstückz
ungen über
igung neuer das Verfabren bei
Ulte? Ich habe sausschüsse erklärt, genbrachte. mit Hilfe einer al⸗Kommission ist, den mittleren en Provinzen 1 Wie verhält sich der Antrag der Abgg von Wangen⸗ Das Beste wäre gewesen, aber nun kann man nicht mehr daß wir ihn weder suchen sollen, bei m⸗Zedlitz diesen
n
Schlußwort bemerkt Anregung des Vorredners daß das jetzige Gegen die Be⸗ bg. Sattler müsse er reisausschüsse ließen sich Herr Sattler könne die d beurtheilen.
Bei einer näheren irtbschaftskammern haben osen, Ostpreußen, Branden⸗ ommern noch s namentlich
gütergesetz an den best der Gründung neuer mich damals gerad weil ich ihne sehe in dem unabhängigen Behö und kleinen Grundbest⸗
Abg. Dr. Re der Resolution, we heim und von den Antrag ni die Zurückziehung verlangen. ablehnen, noch annehmen, der weiteren Erledigung de Antrag Kanitz
e gegen die nz andere w
dieser Beziebung Mi Antrag eine Gefährdung
t in den östlich Idt (fr. kons.): lche vom Hause auf Zedlitz angenommen ist cht wieder einzubringen,
ckt, die Mitwirkung der Kreisausschüsse welche der
Rentengütern zuzulassen.
eist darauf hin, Session beschäfti Begründung in der erste Regierungsrath Sa Staatsregierung unanne eit dem vorigen I laubt, daß nach dem ledialich in der H ssene Betheiligung e Organe würden Rolle zuzuweisen, Der Antrag
Westpreußen, vorkommen, Westpreußen
in den Previnzen 1850 hat man Rentenbriefe
daß derselbe Antrag gt habe, und daß ung erübrige.
klärt, daß der Antrag dern auh, wie
echt entstandenen Lasten, und Pommern.
weil man
im Kurs stehen eranlassung zu einer anderen R m Bedenken, diese und ich bitte die Regierung dringend,
Finanzrath Foerster
ten unverändert geblieben, estiegen seien, die Verhältnisse si dstücksbesitzer geändert hätten.
cht von den Renten des n. t fei, sei dem ande Abg. Freiherr von muß von dem der dauernden Lasten t die Verschieden rtigen hoben Reichsbankdis cht bald wieder einen e
fürchtete, daß die
egelung nicht hatte. Heute Ausnahme wieder zu b dem Antrage zuzu⸗
mbar sei, son im Gesetze“ von 1850
ahre gestaltet babe, für Rentengütergesetz d der General⸗ der Selbstverwaltungs⸗ ja auch gutachtlich
Kanitz stehe
es aber keine
einen daher, sondern die Regierun r Resolution Wangenhei cksichtigung zu ziehen.
fimmen.
Geheimer macht darauf aufmerksam, während die 1 ch also gerade zu Gunsten Die alte Erbpacht unter⸗
eueren Rechts; was dem einen
tz und Neukirch (fr. k Standpunkt aus betrachtet werden, ein richtiger Grundsatz ist. ßes in Betracht, aber b t können wir garnicht wissen, benso hohen Zinsfuß haben wie
Eine angeme cht, und dies ber eine entscheidende Rentengutsgese
mit in Berü Grundstücks⸗
schließt die Diskussion.
Abg. Graf von Kanitz, gern folgen würde, Verfahren noch J schuldigung diese entsch keineswegs von Thätigkeit der Kreisa Freisinnigen meinten, so würden
aus privaten V daß er der icht verhindern wollte, ahre lang weiter bestehen sschüsse durch den A
es erschweren. esolution Wangenheim, sdie Revisionsbedürstigkeit des Antrag Kanitz treffe
führung des im Widerspruch mi ierung in Bezug au eie Hand gelassen habe. stimmung über die kul chaffe er keine Rechtseinh rovinzen bestehen. hhmlegung der Abg. Graf von Kanitz: meinen Wunsch, die Sa nicht berücksichtigt hat. der Kommissar schon Die Ausführungen de von Wangenheim ist mit neben meinem Antrage ß die Absicht des Gesetzes vo auszuschalten.
wenn er n. nsiedelungsgesetzes gar keine Be⸗ Ansiedelungen.
ustände in den neuen der erste Schritt zur
der Kreisau ieden in Schutz nehmen. lokalen Gründen leiten. usschüsse ni daß die gro
schwierigen chen Güter viel mehr betr und gerade die großen Rentengüter. stehe sich der Frage, ob er R
Die Erfahrung mit
subhastiert ar über solche Erfahrun Es müsse dafür ges r vorkommen. cht ausgeschlossen werden.
Nach meiner Rechtsauffassung daß die Ab⸗
die Rechte der
turelle Entwickelung der eit, denn er lasse die 3 Antrag Kanitz würde Rentengutsbildung sein. Ich bedauere, daß d st bei der zweiten Le Es ist auch zum mindest jetzt den Antra 3 Kommissars mir der M
n 1893 gewesen s Ich erwarte daß sie keine ablehnend Wer ist denn der
Berechtigten erfolgt, daß man dies lösung überall unterstellte, da der eine unablösbare Re erscheint mir aber ein gesetzlich festgestellten Kaufp Wenn der Berechtigte so lich Anstand genommen haben, Ich erinnere daran — un handlungen im Jahre vorigen Jahrhunderts in der nach welchem Grundbesiz zu veräußern.
Wenn die heit des Zinsfu
lweise zerfallen würden,
Landwirthschaft en als die Großgrund⸗ Zerlegung ihrer hbarten kleinbä
chaft 8
cht genügen ßen Güter thei
ie Staatsregierung nte hat veräußern wollen.
sung zu erörtern, ngewöhnlich, daß nehmbar erklärt hat.
Resolution ircthümlich, ei, das Verwaltungs⸗ Loyalität der Stellung zu meinem A Interpret der Gesetze? Ich
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
Bauern wün it dem bena Großgrundbesitz entengutskolonien i
g für unan · sind durchaus hinfä tkeinung, daß seine
i Erwiderung auf Darlegungen des Herrn eichend die Die Konvertierung auf einem völlig anderen Darlehen sich das Recht ß eine Aenderung einträte, im Wege der uzahlen oder mit seinem
Nur ein paar Worte i heim. Herr von Wangenheim hat vergl der Staatsschulden herangezogen. der Staatsschulden liegt meines Erachtens gebiet. Der Staat hatte bei Au cbehalten, wenn in dem Zinsfu as aufgenommene Darlehen zurück m Wege des Vertrages eine Ermäßigung des Zinsfußes Da, wo unkündbare Darlehen aufgenommen sind, hat immer Abstand von der Konvertierung ge zverhältnisse, während, wie ich glaube nach⸗ der vorliegende Antrag ein schwerer Eingriff in
n seiner Nachbars ntengutskoloniea sieben Rentengütern
Abg. von Wa
überall günstig einer Kolonie 1899 heroorgehoben —, Konvertierung
——— — — — be
streitverfahren Staatsregierung, trage einnehmen wird. denke doch, auch das Paus.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
—
der zweiten Lesung aß keine verkrachten ngsstreitver⸗
lassen wurde fnahme seiner
unablösbare Rente haben viele Grundbesitzer aus Art Gebrauch gemacht. Dieses gebung einfach aufgehob nisse eingegriffen.
Was bezweckt nun der vor barkeit dieser Renten Schädigung der Berechtigten im Um im Wege die Ablösung mit dem 20 f der Berechtigte einen großen Theil seiner habe das rechnungsmäßig demselben Recht können schließen, daß dem Käufer, der Zeit angeme des Grundstücks gesunken, vom Verkäufer zurückempfangen höä 2 den dieser Antrag beabsi eben als Beispiel angeführt
orgt werden, d e das Verwaltu Sonst könne man den kost⸗ ichts überhaupt bes überlassen. reten der von ihnen gemacht eine Interpretation durch ch darin ergänzen, und der
auch noch. Kolonien meh ren hier ni spieligen Ap alle Entscheidungen den Körperschaften seien die ri Die Verfassung kenne Beide Theile
Daher dürf Von diesem Recht wirthschaftlichen Gründen verschiedener 1 Privatrecht hat die preußische Gesetz⸗
en und damit tief in private Vertrags
Kündigung d Gläubiger i herbeizuführen.
eitigen und
parat des Verwaltungsger setzgebenden
en den Ministerien chtigen Interp
ööögen
er der Königlichen Staats⸗ en Kanitz in Schutz
Meine Herren! Ich muß den Vertret regierung gegen einen Vorwu nehmen. Die Situation hinsi daß schon im vorigen Jahre das Haus si und ihn angenommen hat, daß schon damals regierung sehr wesentliche daß aber, nachdem der Herr Regierungskommissa Vorjahr wesentlich veränd Antrag im Hause erneut Beschluß ge meiner Meinung, verpflichtet war, zu de zu nehmen. Ob sie trotz der ablehnenden Staatsregierung den Antrag annehmen wollen, durch den Vertreter der Königlichen Staatsregierun Bedenken den Antrag annehmen wollen, Hauses überlassen. erforderlich, daß dem welche Stellung die St Antrage des Herrn Grafen Ka klärungen des Staatskommissars einen Eingri kann ich nicht anerkennen. hrem Recht Gebrauch gemacht, dem hohen Stellung sie nach erneuter Prüfung zu dem Recht ist es selbstverständlich, zu beschließen, Königlichen Staatsregierung Rechnung
nommen. Das ist kein rf des Herrn Graf chtlich des Antrags Kanitz ist doch die, h mit dem Antrage befaßt die Königliche Staats⸗ Antrag vorgebracht hat, Antrag erneut eingebracht ist, — wie der r dargelegt hat — die Sachlage sich gegen das ert hat, daß die Staatsregierung, bevor üͤber den faßt wird, berechtigt, ja nach meerneuten Antrag Stellung Haltung der Königlichen und ohnerachtet der g vorgetragenen Ermessen des Verhältnisse war es doch hohen Hause darüber Klarheit gegeben wurde, aatsregierung nach erneuter Prüfung zu dem Also daß die Er⸗ ff in die Beschlußnahme
Es hat die Königliche
Fingriff in Vertrag geoiesen zu haben, privatrechte ist.
Interessant von Wangenheim sein, Renken, sondern auch die Bere waren. Man würde dann beurtheilen können, w d die Erleichterung erfolgt, besonders aber, ob hr der Staatshilfe bedürfen wie viele f der einen Seite also einem noth⸗ könnte auf der anderen Seite ein
Regierung nicht. Antrag verfolge diese einigen persön Sattler und Dr. H t im Plenum
thung nicht ges
liegende Antrag? Obgleich die Ablös⸗ gewährt ist, soll eine weitere fang des Ablösungskapitals statt⸗ Rentenkafse so verliert
n Bemerkungen der Abgg. schon durch Gesetz
schließt die erste Berathur
stattfinden, da ein würden mir die statistischen Erhebungen des Herrn
wenn dadurch nicht bloß der Umfang der chtigten und Verpflichteten ermittelt er erleichtert wird, und
Uebernahme achen Betrage erfolgt, bisherigen Einnahmen. Ich Jahre 1899 dargelegt. Mit Sie meines Erachtens beantragen, bezw. be⸗ der ein Geundstück vor Jahren für einen ssenen Kauspreis erwarb, jetzt, wenn einen entsprechenden Theil des Kauspreises ch kann zwischen dem Eingriff, schen dem Eingriff, den ich habe, einen wesentlichen Unterschied nicht
zweite wird demnächs
Bedenken gegen den - auf Komm
issionsbera folgt die Berathung Grebocki (Pole), der von M
Antrags des Abg. von ditgliedern aller Parteien unter⸗
ersuchen, thunlichst bald elchen es ermöglicht wird, k auch diejenigen Kanon und dergl.) abzu⸗ 65 des Gesetzes vom 2. M und die Regulierung ausgeschlossen ist.“ Ungerechtigkeit, 0 einen Theil der noch aus Lasten für unablösbar die spätere preußische
auch schoa im
ob nicht ohne Grun nanche Berechtigte nicht me Während Sie au leidenden kleinen Landwirth helfen, nothleidender größerer Landwirth wesentlich geschädigt werden. daß Sie einem kleinen Landwirth, der es nicht während Sie einen schwerbelasteten Soll dem Antrage näher getreten lichen Verhältnisse sorgfältig
Königliche Staatsregierung zu einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch Ver: dauernden lösen, bei denen d 1850, betreffe der gutsherrli
Abg. von
Verpflichtete.
r Rentenban der Kaufpreis
nittelung Lasten (Erbzins, ies bisher nach § Reallasten Verhältnisse, net es als eine
st auch denkbar, nöthig hat, ein Geschenk machen, Grundbesitzer dadurch tief schädigen. verden, so werden zunächst die thatsäch geklärt werden müssen, darin stimme ich Herrn von Wanzen⸗
nd die Ablösung der chen und bäuerlichen Glebocki bezeich § 65 des Gesetzes von der Zeit der Feudalherr erklärt habe. Gesetzgebung auch früher ine Aenderung sei die Regierung habe enommen, einmal sich wohlwolle al schroff ablehnen dieser Lasten durch Kapital für die meisten bäuerli möglich und müsse desh Abg. Brös
die einzige Mög Härte für die klei hältnisse einzeln gründet gewesen, Agrargesetzgebung Redner bittet um e
Minister für Landwirthschaf
bleibt dem htigt, und zwi
Zur Klärung der schaft bestehenden
rfindlich, weshalb Ausnahme
handelte es sich lediglich um Einnahmen des Staats, eicht schon eher rechtfertigen. Wenn sich Landtag daß es aus wirthschafts⸗ t ist, die Abgabe zu
Meine Herren, so ließe sich die Sache viell und Staatsregierung darüber verständigen, politischen oder sozialpolit beseitigen, so wäre das Aber ganz anders liegt doch die Sa rechtliche Verhältnisse, daraus entstandene personen als Berechtigten und Privatpersonen als handelt; da hat doch bisher die Staatsregierung Bedenken genommen, ingende Gründe in solche Rechte einzugreifen aufmerksam: ist der § 64 Privatrechte das feudal⸗gutsherrliche Verhältniß
Verhältniß, was aus sozialpolitischen, aus volks⸗ „w. nicht mehr aufrecht zu erhalten r nicht um solche Rechte, sondern, wie Rechte privatrechtlicher Natur, die durch erpflichteten meistens
nitz einnimmt. eine solche Veranlassung holt von Petitionen verl dozu eine schwankende Stellung nd darüber geäußert und das andere
Allerdings sei eine Ablösung aber diese Art der Ablösung sei die davon betroffen würden, un⸗ Rentenablösung ersetzt werden. Mitantragsteller gleichfalls, daß rch Kaͤpital abzulösen, eine Mit Rücksicht auf die Ver⸗ die Ausnahme des § 65 be⸗ de in Fortsetzung der neueren beseitigt werden.
widert, daß er nur in der Bei der Konvertierung der be der Staat immer selbst die Bedingungen vor, Renten gezwungen übernomme in dieser Frage für die wirths ch die Landweirthe für zu theueren den müßten, könne man in
Wangenbeim er
Abg Freiherr von festzustellen.
Lage gewesen sei, Stꝛatspapiere schrei während in diesen Fällen die Der Staat habe die Pflicht, Schwächeren einzutreten. ß Kauf ihrer Grundstücke entschädigt wer diese Frage nicht hineinziehen
Abg. Rickert spricht die trag doch annehmen
Nach einem S der Antrag einstimmig angenommen. GEö8 die Berathung des Schmidt⸗Nakel (fr. kons.) und Kindler liche Staatsregierung a durch welche
ischen Gründen erwünsch im Wege eines Finanzgesetzes ausführbar. che, wenn es sich um privat⸗ Rechte zwischen Privat⸗ Verpflichteten
¹
des Hauses bedeute, Staatsregierung von i Hause darzulegen, welche Antrage einnimmt. ob Sie den Bedenken der tragen wollen.
Schon bei den vorjährige vorgetragenen Gründe des Es sind einge
d geantwortet.
chen Besitzer,
alb durch die —.) betont als lichkeit, diese Lasten du nen Grundbesitzer sei. er Erbpächter sei 1850 heute müsse aber gera diese Ausnahme instimmige Annahme des Antrages.
tꝛc. Freiherr von Hammer⸗
Hoffnung aus, daß die Regierung den An⸗ Abg. von Glebocki wird
i Verhandlungen sind die heute erneut ohne ganz zw fen Kanitz für seinen Antrag eingehend hend die Gründe dargelegt, aus denen es die Ausweisung von Rentengütern in eine Hand zu legen, neral⸗Kommission zu geschehen n die Absicht des Gesetzes Finanz⸗Minister, Mitglied des und näher be⸗ ssung hat denn auch be⸗ Herrn Abg. Zedlitz anerkannt werden müssen. cht hat die Richtigkeit dieser Gesetzesauslegung an⸗ Richtung halte ich ein weiteres Eingehen Abg. Grafen Kanitz nicht mehr für
chlußwort des
ich meine, es ausdrücklich
geboten ist, und daß das zweckmäßig durch die Ge Daß das auch von vornherei
Antrages der Abgg. fr. Volksp.): baldmöglichst den Städten und inz Posen eine ihrer Einwohner⸗ ende Vertretung auf den
stehung auf zurückzuführen „ddie König einen Gesetzentwurf vorzulegen, andgemeinden der Prov zahl und St
ufzufordern, wirthschaftlichen Gründen u. s war. Hier handelt es sich abe ich vorhin schon ausführte, um freiwilligen Vertrag zwis in Form eines Kaufgeschä messung der Ablösungsentschädigung woll Grunde legen, der zur Zeit nicht mehr be liegt ein 5 %iger Zinsf
den Kommissionsberathungen geordnetenhauses theilgenommen hat, Die Richtigkeit dieser Auffa
Meine Herren! daß der Antrag unvollständig ist, w Der Antrag beschäftigt sich nur mit den unter dieses Gefetz fallenden Renten. aufmerksam, daß in den neuerworbenen Lan
Zunächst gestatte ich mir darauf hinzuweisen, enn er sein Ziel erreichen soll. dem Gesetz von 1850 und mit Ich mache aber darauf destheilen gleiche Gesetze selben Zweck verfolgen wie das Gesetz von 1850, sonst würde man in den alten ger stellen wie die Renten⸗
. euerleistung entsprech Kreistagen eingeräumt wird Abg. Kindler weist in s
vorjährigen Verhand
eine Revision der Verfass habe und den größeren Städten eine
Kreistagen gewähren wolle.
dadurch auch eine kleine Verschie
treten würde, aber die ängstlichen Gemüth kommen berubigen.
Provinz Posen seien
einer Begründung des Antrages auf die daß die Regierung schon en in Aussicht gestellt Vertretung auf den lück darin sehen, wenn bung nach der polnischen Seite ein⸗ er könnten sich darüber voll⸗ . dischen Verfassung der 2 allein die Rittergutsbesitzer maßgebend, Städte hätten eine ganz minimale Vertretung, zahl nicht ent preche. Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
ch habe mir erlaubt, mich bereits bei der ersten Lesung des Etats zu der vorliegenden Frage auszusprechen. damals bereits erklärt, daß wir auch die verhältnißmäßig schwache Vertretung der Städte auf den Kreistagen in Posen insofern als nicht den Realitäten entsprechend erachten müßten, als die Städte an⸗ näbernd gleichmäßig vertreten wären, Städte nicht ein Maß von Vertretung deutung entspricht. Ich habe ferner erklärt, daß die Provinzial⸗ behörden beauftragt worden wären, in eine Prüfung darüber einzu⸗ treten an der Hand einer Gesetzesvorlage, die wir den Provinzial⸗ behörden mitgegeben hätten. Die Berichte sind in den letzten Tagen hier eingegangen, und auf Grund derselben wird Entschließung ge⸗ ob an eine Abänderung der Bestimmung der Posenschen Kreisordnung gegangen werden soll. Die Berichte erkennen mit uns an, es in der That erwünscht ist, den größeren Städten eine stärkere Vertretung einzuräumen, und ich glaube in Aussiht stellen zu können, daß wir dem hohen Hause im näbhsten Jahre eine entsprechende Vorlage machen werden. Aber, meine Herren, ob wir darüber hinausgehen und das Verhältniß der Vertretung der virilstimmberechtigten Grundbesitzer und der Landgemeinden ändern werden, ist mir im hohen Maße weifelhaft; ja ich neige bisher dazu, diese Frage zu verneinen. Denn es ist nicht anzuerkennen, daß sich auf die
chen Berechtigten und V fts gegen Rente entstanden sind. en Sie einen Zinssuß zu steht, dem Gesetz von 1850 der Zinsfuß 3 %
sonders seitens des lungen und darauf hin,
Auch das Reichsgeri Kurzum, in dieser auf die erneuten Darlegungen des
ung der Provinz Pof
erlassen sind, die den Er würde kein Ung die ebenfalls geändert werden müssen, Provinzen die Rentenpflichtigen günsti n neuerworbenen Landestheilen.
e ich darauf hin, daß ich schon in der 47. Sitzung lge eines Antrags des Herrn Abg. von zur Berathung stehenden Frage
uß zu Grunde, während jetzt Wollen Sie die Ablösung nach Recht und
lgemein politischen jetzigen stän
Ich bedauere, daß der gierungekommissar hat s willt ist, in die Prüfung dies einleitende Schritte nach der R kann doch kein Zweifel bestehe nicht einschränken wollen und Hause einzubringen, wie nützlich erachtet. Ob das Haus lage sich verständigen wird, ist zweckmäßig oder angemessen, d den materiellen Inhalt dieser im voraus herbeiführen zu wollen, Grafen Kanitz bezweckt. legenheit ausgeführt, daß un Interpretation von Gesetzen durch den 2 früher schon dargelegt, die Staatsregierun e berechtigt und verpflichtet,
Antrag erneut eingebracht ist. Der Re⸗ legt, daß die Staatsregierung ge⸗ er ganzen Angelegenheit einzutreten, daß ichtung bereits geschehen sind. Darüber n, daß Sie die Befugniß der Regierung köͤnnen, eine neue Gesetzesvorlage beim solche die Staatsregierung für
Gerechtigkeit ausführen, sozialpolitischen
pflichtigen in der
Ferner weis am 17. März 1899 info Glebocki Anlaß gehabt habe, zu der heute mich zu äußern. Wenn ich nun auf die derzeitigen Darlegungen nehme, so will ich doch erneut auf den vorliegenden Antrag kurz ein⸗
“ wirthschaftlichen die ihrer Einwohner⸗ den Umfang Zinsfuß bemessen. Dann der 25 fache Be⸗ oder bei einem Ziasfuß von
der Ablösung
der Entschädigung nach dem gegenwärtigen würde, wenn ich einen 4 %, trag derjenige der Ablösung sein müssen, 3 ½ % würde der 28 ½; ausmachen. lösung eine so hohe pflichteten schwerlich noch
Meine Herren, gegen
igen Zinsfuß annehme, Meine Herren! J zweckmäßig und dann mit der Staatsregierung über die Vor⸗ abzuwarten, nicht aber erscheint es mir en Versuch zu machen, schon jetzt über Vorlage bindende Beschlüsse des Hauses wie solches der Antrag des Herrn Im übrigen habe ich schon bei frü⸗ ser Verfassungsrecht eine authentische andtag nicht kennt. Ich habe g ist kraft der ihr allein zu⸗ nach ihrem pflicht⸗ etze auszuführen und auszulegen. Eine nur auf dem Wege der Gesetzgebung ee Weg kennt nach meinem Ermessen
ache Betrag ungefähr den Betrag dem Berechtigten aber im Wege der Ab⸗ Entschädigung gewähren, dann würden die Ver⸗ Anlaß zum Ablösungsantrag finden.
den Antrag sind doch schwere Bedenken zu erheben in finanzieller und rechtlicher Natur. Gerechtf sentlichen nur aus der schwierigen Lage der zutrifft, ob man nicht vielleicht einem der keiner staatlichen schwer zu ermitteln und bei Antrags nicht zu berücksichtigen sein. che Eingriff in Privatrechte, sei es von Privatrechte einzelner hergegeben haben, volkswirth⸗
g wäre erwünscht gewesen, die Tragweite des Antrages durch Wenn Sie statistische Ermittelung der abzustellenden wer die Verpflichteten, und wer die Berechtigten,
festzustellen. Leider ist da
Berechtigungen ihrem Umfang und namentlich die größeren genössen, welches ihrer Be⸗
darzulegen, z nicht möglich gewesen. Nur der Umfang der dem Domänenfiskus zustehenden Renten hat festgestellt wer er neuerdings erfolgten Zusammenstellung betragen die dem zustehenden Renten jährlich 963 311 ℳ In ge⸗ zkus noch Rentenbezüge. Die so jährlich rund
ertigt wird der Landwirthe⸗
den können.
Antrag im we Ob das aber im konkreten Falle wohlhabenden Landwirth eine Last abnimmt, Unterstützung bedarf, da allgemeinen Fassung des Fest steht aber der bedenkli⸗ Stiftungen, sei es des Domänen fiskus, sei es in Grundbesiter, die ihren Grundbesitz gegen Rente ein Eingriff, den man bisher nur schaftlichen und politischen Gründen lässig erachtet hat. Ich glaube mit diesen Darlegungen bewiesen
von schwerwiegender Bedeutung
Ich erachte
Domänenfiskuz noch ringerem Umfange besitzt auch der Forstfi dem Antrag unterstehenden Staatsrenten betragen al eine Million Mark. Im Fall der Annahme des Antrages würde der Staatsfiskus jährlich etwa eine Einnahme⸗Einbuße von annähernd 200 000 ℳ erleiden.
Ob die im Privatbesitz sich befindenden, unter den Antrag einen erheblich höheren Umfang haben, vermag Daß im Besitz milder Stiftungen, im Besitz hlreichen Privatbesitzern ein viel⸗ ch befindet, erachte lso nicht allein darauf an, eine ob sich das wegen der
stebenden Exekutiv mäßigen Ermessen die Ges veränderte Auslegung kann berbeigeführt werden, einen ander die preußische Verfassung nicht. ] Abg. Dr. Hi Regierung und ha Aussprache der Regierung
ntrag Kanitz f wickelung der Kolonisatien.
troffen werden,
fallenden Renten nicht ich nicht zu übersehen. von Kirchen, Schulen und von za leicht mehrere
aus sozialpolitischen, rsch stellt sich in die schwerwiegender Natur für zu⸗ t den dringenden Wunsch, da dies noch öfter der
kes Hemmniß
ser Frage auf den Boden der nach der kräftigen all sein möge. für die wirthschaftliche Ent⸗ um Ablehnung des Antrags
zu haben, daß es handelt, für die daher die Bitte
Millionen umfassender Rentenbesitz si ich für wahrscheinlich. Es kommt a staatseinnahme zu ermäßigen und zu erwägen,
sich um eine Frage eine ausreichende Begründung fehlt.
em Gebiete bisher Unzu⸗
träglichkeiten herausgestellt bätten. Selbst wo die Landgemeinden und den Großgrundbesitzern doch ein Interessengegensatz zwischen diesen beiden Elementen der Kreisvertretung nicht gebildet; die Groß⸗ ie Interessen der Landgemeinden einge⸗ nge reicht, kann man nicht inden auf den Posenschen
Leistungen zwischen den wesentlich differieren, hat sich
grundbesitzer sind auch für d treten, und soweit meine Kenntniß der Di behaupten, daß die Interessen der Landgeme Kreistagen eine Zurücksetzung erfahren
aber der Fall, meine Herren, so glaube en überaus schwierigen und in ssen nicht ohne dringenden Grund Gebiet ruft die nationalen eitigen Interesse
ein Gebot der Vorsicht, an dies Posen dorpelt schwierigen Verhältni zu rütteln; jede Verschiebung auf diesem Gegensätze wieder hervor,
sollten wir uns davor hüten, getreten sind, u nachgewiesen. zu einer Abänderung der Gesetzgebung in wir den größeren Städten ein größeres
Kreistagen einräumen werden. Ich kann Aussicht stellen,
werden. Wie gesagt, die ganze Sach
mir eingegangen i ich glaube in Aussicht stellen zu können,
auch im gegenwärtigen Augenbli und ich möchte deshalb empfehlen, gegenwärtig abzusehen.
Abg. Dr. Lewald (kons.): Wir hoffen, daß auch für die Pro⸗ vinz Posen die Zeit der Einführung der Kreisordnung noch einmal kommen wird, aber dieser Zeitpunkt ist bisher noch nicht da. Wir erkennen an, daß die jetzige Vertretung auf den Kreistagen nicht in gerechter Weise geregelt ist; aber wir können nicht zugeben, daß den Städten bisher daraus ein Schaden erwachsen ist. größeren Städten eine stärkere Vertretung geben, aber nur im Rahmen der jetzigen Verfassung der Provinz. Von einer Verstärkung des polnischen Elements auf den Kreistagen würden w ziehen der Politik in die Kreistage befürchten müssen, die bisher aus⸗ geschlossen gewesen ist. Wir sind bereit, den Antrag in einer K mission ernsthaft zu prüfen, aber wir müssen vermeiden, tage zu groß werden. In Bezug auf die Verstärkung der Vertretung des dritten Standes, der Landgemeinden, müssen wir wegen der pol⸗ nischen Gefahr sehr vorsichtig sein. Eine Aenderung der ständischen Verfassung wünschen wir nicht, sondern nur eine Beseitigung der
erklärt, daß sich es polnischen zum da dies von dem
Mißstände innerhalb der jetzigen Verfassung.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Dr. Brandt nicht vorhersehen lasse, wie sich das Verhältniß d deutschen Element auf den Kreistagen stellen werde,
Ausfall der Wahlen abhänge.
Abg. Schmidt⸗Nakel spricht sich entschieden dafür aus, daß auch die Landgemeinden eine größere Vertretung auf den Kreis⸗
tagen erhalten.
Abg. Dr. Mizerski (Pole) bestreitet, daß, wenn sich polnische Majoritäten auf den Kreistagen ergeben sollten, mißbdrauchen würden; nach den bisherigen Erfahrungen sei diese Be⸗ fürchtung nicht gerechtfertigt, denn bisher hätten Deutsche und auf den Kreistagen friedlich nebeneinander gewirkt. Die P Posen stehe in Bezug auf ihre Verfassung unter einem Ausnahme⸗ gesetz. Eine solche Ausnahmepolitik liege nicht im Interesse des Staates; eine Beseitigung der Ausnahmezustände würde die vorhan⸗
denen Gegensätze nur mildern.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch: Prinzip auf den Kreistagen kann auf die Dauer nicht verden; sobald die Zeit gekommen ist, muß auch in Po ordnung eingeführt werden. Für die Städte hat der Aenderung in Aussicht gestellt. für die Landgemeinden ist die Frage
—
noch nicht geklärt. Für die Städte haben wir also eine Vorlage zu erwarten. Wenn ich trotzdem für eine Kommissionsberathung bin, so be⸗ stimmt mich dazu der Umstand, daß auch die Wünsche der Land⸗ gemeinden in Erwägung gezogen zu werden verdienen. eine provisorische Regelung finden, bis die Beseitigung des Ausnahme⸗ zustandes für Posen überhaupt möglich geworden ist.
Abg. Kindler betont die Nothwendigkeit des Antrags auch für die Landgemeinden und beantragt die Ueberweis
eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Damit schließt die Diskussion. Im Schlußwort tritt
Abg. Ernst (fr. Vag.) nochmals für den Antrag ein und be⸗ merkt, daß auf den Städtetagen der Provinz Posen sehr lebhaft über
2
die Vernachlässigung der städtischen Interessen auf den Kreistagen geklagt worden sei. Ebenso wie die Städte bedürften auch die Land⸗ gemeinden einer stärkeren Vertretung, da der erste Stand, die Ritter⸗ gutsbesitzer, keineswegs deren Interessen mitvertrete, wie Herr Lewald
meine.
Abg. Dr. Lewald bemerkt, daß er dies nicht gesagt, sondern nur wegen der polnischen Gefahr zur Vorsicht ermahnt habe.
Der Antrag wird einer Kommission von 14 Mitgliedern
überwiesen.
Schluß nach 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.
steuerlichen
und ich meine, im alls sofern nicht ernstliche Kalamitäten hervor⸗ nd wie ich eben schon andeutete, Ich glaube also in Aussicht stellen zu können, daß wir sofern schreiten werden, als Maß von Einfluß auf den aber einstweilen nicht in daß wir auch das Verhältniß zwischen gemeinden und den virilstimmberechtigten Grundbesitzern ändern e ist noch nicht abgeschlossen, da erst in den letzten Tagen der Bericht des Ober⸗ st. Bei dieser Lage der Sache, und da, wie gesast, in der nächsten Session mit einer Vorlage an das hohe Haus zu treten, glaube ich,
ist das bisher nicht
den Land⸗
Präsidenten bei
erübrigt sich ck eine Berathung in der Kommission, auch von einer solchen Berathung
Wir wollen den ir ein Hinein⸗
daß die Kreis⸗
diese ihre Macht
aufrecht erhalten sen die Kreis⸗ Minister eine
Wir müssen
ung des Antrags an
“
v“ 8 8
Cleveland.
Wein und Spirituosen.
E. Bloch u. Co., 66 Water St., the Boehmke Wine Co., Erie St,, 8 Wm. Edwards u. Co., 137 Water St., J. B. Foster u. Co., 271 Detroit St., ahn u. Cavanaugh, 259 Erie St., soüere Hotel Co., Suxverior u. Bond Sts .Kahn u. Co., Erie St., Loew u. Sons, Erie St., John Schlitz, 120 Superior St., the Paul Schmidt Co., 80 Michigan St.
the Ullmann u. Einstein Co., 154 Sheriff St., ihe Weidemann u. Holmes Co., 46 James St.,
the Weideman Co. 53 Water S. e. the Chandler u. Rudd Co., 22 Eueclid Ave.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Verzeichniß der bedeutenderen Handlungshäuser der Städte Cleveland und Cineinnati in Ohio, Sund Trinkwaaren einführen.
Auf Ersuchen einer deutschen Firma hat der Kaiserliche Konsul in Cincinnati eine Zusammenstellung derjenigen bedeutenderen H lungshäuser der Städte Cleveland und Cincinnati in Ohio gefertigt, welche Eß⸗ und Trinkwaaren einführen. dieser Firmen auch weitere kaufmännische Kreise interessieren sei im Nachstehenden das Verzeichniß wiedergegeben:
Da die Kenntniß
Chokolade und Kakao. the Cleveland Chocolate u. 842 Co., East End Central Biaduc affee.
Francis Widlar u. Co., 168 St. Clair St
Olivenol. the Boehmke Wine Co., Erie St., Wm. Edwards u. Co., 137 Water St., L. Kahn u. Co., Erie St., the W. P. Southworth Co., 114 Ontario St.
Eingemachte Gurken und Saucen. Babcock, Hurd u. Co, 106 Water St. Zucker. B. W. Housum u. Co., 122 Water St., Babcock, Hard u. Co., 106 St. ee.
Wm. Edwards u. Co., 137 Water St., Smith u. Co., 194 Bank St., W. P. Southworth Co., 114 Ontario St Francis Widlar u. Co., 168 St. Clair S ihe Weide an Co., 53 Water St.
Cincinnati. Mihalovitch, 6 u. Co., 516 E. Pearl St., Rheinstrom, Bettman, Johnson u. Co., 910 Sycamore St. Rheinstrom Bros., 919 Martin St. Wein. Wm. Brachmann, 313 Walnut St, Gobrecht u. Co., 5 h u. Race Sts., Gutman Bros., 1208 Vine St. Delikatessen
H. Großmann, 15 W. 5 ½ St., Henry Geisler, Agent for European Manufacturers of all kinds
of table delicacies, 131 S St.
äse. 8 Geisler, 131 W. Elder St., acob Voßler u. Co., 12 W. Court St. R. Stang, 1442 Walnut St. Kaffee.
Arbuckle Bros., 121 E. 224 St., Guadarilla Coffee Co., 810 Vine St., Shinkle, Wilson u. Kreis E. Front St.
Thee. B. K. Kroger Co., n. e. c. 224 u. Race Sts., E. R. Webster, n. e. c. 224 u. Vine Sts., Th Earlevy 59 Walnut St.
“
os. 1 “
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kors an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24 d. M. gestellt 15 743, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. ge 6106, zeitig gestellt keine Wagen. “ — W“
—
1A“““ 1 üͤber verlangte und gestellte Wagen fü ie in den Eif bahn⸗Direktionsbezirken Magdeburg, Halle und Erfurt belegenen Kohlengruben.
Am 1. April 1900 wurden verlangt 6, gestellt 6 Wagen zu 10 t, am 2. April verlangt 3363, gestellt 3365, am 3. April verlangt 3242, gestellt 3239, am 4. April verlangt 3322, gestellt 3322, am 5. April verlangt 3295, gestellt 3284, am 6. April verlangt 3342, gestellt 3341, am 7. April verlangt 3452, gestellt 3452, am 8. April verlangt 6, gestellt 6, am 9. April verlangt 3415, gestellt 3415, am 10. April verlangt 3194, gestellt 3194, am 11. April verlangt 3287, gestellt 3280, am 12. April verlangt 3379, gestellt 3351, am 13. April verlangt 1, gestellt 1, am 14. April verlangt 3036, gestellt 3036, am 15. April verlangt —, gestellt —; im Ganzen wurden vom 1. bis 15. April d. J. verlangt 36 340, gestellt 386 290 Wagen zu 10
8
Produktenbörse. Berlin, den 25. April.
Die amtlich ermittelten Preise waren (p. 1000 kg): loko märkischer 149 — 150 ℳ ab Bahn, Normalgewicht 755 g 149,75 bis 150,00 ℳ Abnahme im Mai, do. 154,25 — 154,75 — 154,50 ℳ Abnahme im Juli, do. 158,25 ℳ Abnahme im September. do. 152 ℳ Abnahme im Juni mit 2 ℳ Mehr⸗ oder Minderwerth. Unverändert.
Roggen Oderbrucher 145 ℳ ab Bahn, Polnischer 144,25 ℳ frei Mühle, Wartbe schwimmend 145,50 ℳ frachtfrei Berlin, Netze schwimmend 145,75 ℳ und 145,50 ℳ frachtfrei Berlin, Normal⸗ gewicht 712 g 148 — 148 25 — 148 ℳ%ℳ Abnahme im Mai, do. 146 bis 146,25 ℳ Abnahme im Juli, do. 143,25 ℳ Abnahme im September mit 1,50 ℳ Mehr⸗ oder Minderwerth. Behauptet.
Hafer loko pommerscher feiner 139 — 145 ℳ, mittel 135 bis 138 ℳ, mecklenburg. feiner 140 — 147 ℳ, mittel 135 — 139 ℳ, westpreuß. mittel 135 — 138 ℳ, Posener mittel 133 — 137 ℳ, schlesischer mittel 133 — 136 ℳ ab Bahn oder Kahn, Normal⸗ gewicht 450 g 132,25 ℳ Abnahme im Mai, do. 132,50 Abnahme im Juli mit 2 ℳ Mehr⸗ oder Minderwerth. Fest
Mais loko Amerik. Mixed 127 — 128 ℳ frei Wagen, 112,50 bit 112,25 — 112,75 ℳ Abnahme im Ma. Fest.
Weizenmehl (p. 100 kg) loko Nr. 00 18,80 — 21,50 ℳ Feine Marken über Notiz bezahlt. Still.
Roggenmehl (v. 100 kg) loko Nr. 0 u. 1 18,90 — 20,15. ℳ Fest.
Rüböl (p. 100 kg) loko 57 —57,20 ℳ Abnahme im Mai, 57,10 — 57,20 ℳ Abnahme im Oktober. Fest. 8
Spiritus mit 70 ℳ Verbrauchsabgabe ohne Faß 49,70 bz. G. frei Haus.
Berichtigung. Gestern; Hafer Normalgewicht 450 g 131,75 ℳ Abnahme im Mai mit 2 ℳ Mehr⸗ oder Minderwerth.
Berlin, 24. April. Marktpreise nach Ermittelungen des Föniglichen Polizet⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise., Per Doppel⸗Ztr. für: Weizen, gute Sorte 15,00 ℳ; 14,98 ℳ — Weizen, Mittel⸗Sorte 14 96 ℳ; 14,94 ℳ — Weizen, geringe Sorte 14,92 ℳ; 14,90 ℳ — Roggen, gute Sorte 14,50 ℳ; 14,48 ℳ — Rongen, Mittel⸗Sorte 14,46 ℳ; 14,44 ℳ — Roggen, geringe Sorte 14,42 ℳ; 14,f40 ℳ — Gerste, gute Sorte —,— ℳ; —,— ℳ — Gerste, Mittel⸗Sorte —,— ℳ; —,— ℳ — Gerste, geringe Sorte —,— ℳ; —,—, ℳ — Hafer, gute Sorte 14,50 ℳ; 14,00 ℳ — Hafer, Mittel⸗Sorte 13,90 ℳ; 13,50 ℳ — Hafer, geringe Sorte 13,40 ℳ; 13,00 ℳ — Richtstroh 5,50 ℳ; 4,82 ℳ — Heu 8,30 ℳ; 5,50 ℳ — Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 25,00 ℳ — Speisebohnen, weiße, 45,00 ℳ; 25,00 ℳ% — Linsen 70,00 ℳ; 30,00 ℳ — Kartoffeln 7,00 ℳ; 5,00 ℳ — Rindfleisch von der Keule 1 28 1,60 ℳ; 1,20 ℳ — dito Bauchfleisch 1 n 1,20 ℳ; 1,00 ℳ — weinefleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,00 ℳ — albfleisch 1 kg 1,60 ℳ; 1,00 ℳ — mmelfteis 1 kg 1,60 ℳ; 100 ℳ — Bukter 1 kg 2,60 ℳ;, 2,00 ℳ, — „Eier 60 Stuͤdh ; 2,40 ℳ — 8 1 kg 2,20 ℳ; 1,20 ℳ — Aale 1 kg
ℳ — Zander 1 kg 2,60 ℳ; 1,00 ℳ — Hechte n
— Barsche 1 kg 1,80 ℳ; 0,80 ℳ — Schleie
ℳ — Bleie 1 kg 1,20 ℳ; 0,80 ℳ — Krebse