1900 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. 1 Katholische Militär⸗Geistliche.

Romunde, Div. Pfarrer bei der 15. Div., von Köln nach

chen, Dr. Goussen, Div. Pfarrer, von der 15. Div. in Aachen zur 14. Div. nach Düsseldorf, Stollenwerk, Div. Pfarrer, von der 14. Division in Düfseldorf zur 15. Div. nach Köln, Becker, Div. Pfarrer, von der 35. Div. in Graudenz zur 7. Div. nach Magdeburg, Swiderski, Div. Pfarrer, von der 7. Div. in Magdeburg zur 35. Div. nach Graudenz, versetzt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 22. März. Torreck, Kanzlei⸗Diätar, zum Kanzlei⸗Sekretär in der Landesaufnahme ernannt.

11. April. Ammon, Saß, Toepfer, Zoglowek, Karzlei⸗ Sekretäre, zu Registratoren, Stange, Schultheis, Seeboth, Kanzlei⸗Diätare, zu Kanzlei⸗Sekretären, im Großen Generalstabe bezw. der Landesaufnahme ernannt.

Durch Verfügung der Feldzeugmeisterei. 9. April. Thonüs, Büchsenmacher vom 1. Bat. Garde⸗Gren. Regts. Nr. 5,

mit dem 1. Mai 1900 zum Ober⸗Büchsenmacher bei der Gewehrfabrik

in Spandau ernannt.

Königlich Sächsische Armer. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. April. Die Obersten v. Klenck, Kommandeur des 10. Inf. Rtgts. Nr. 134, unter Ernennung zum Kommandeur der 4. Jaf. Brig. Nr. 48, Hentschel, la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12 und Ober⸗ Zeugmeister, Frhr. v. Friesen⸗Miltitz, mit dem Range eines Brig. Kommandeurs, Abtheil. Chef im Kriegs Ministerium, zu Gen. Majoren befördert, Schmaltz, Kommandeur des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, mit Führung der 2. Kav. Brig. Nr. 24 beauftragt, Richter, beim Stabe des Schützen⸗ (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, zum Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 134 ernannt. Die Oberstlts. v. Laffert beim Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 ernannt, Pfeil beim Stabe des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, de Vaux, Kommandeur des 2. Jäger. Bats. Nr. 13, zum Stabe des Schützen⸗(Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, versetzt, Senfft v. Pilsach, Flügel⸗Adjutant Seiner Majestät des Königs, der Rang eines Regts. Kommandeurs verliehen, Prinz Johann Georg, Herzog zu Sachsen Königliche Hoheit, Bataillons⸗ Kommandeur im öb Prinz Georg Nr. 108, zum Kommandeur des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13 ernannt, Westmann von der Zentral⸗Abtheil. des Generalstabes, zum Generalstabe des XII. (1. K. Sächs.) Armee⸗Korps versetzt. Die Majore Leimbach, Bats. Kommandeur im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Versetzung zum Stabe dieses Regts, zum Oberstlt. befördert, Gadegast beim Stabe des Karab. Regts., unter Verfetzung zum 2. Ulan. Regt. Nr. 18, mit Führung dieses Regts. beauftragt, Edler v. der Planitz im Generalstabe des XII. (1. K. Sächs.) Armee⸗Korps als Bats. Kommandeur in das Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108 versetzt, Hempel, aggreg. dem 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, als Bats. Komman⸗ deur in dieses Regt. eingereiht, Heydenreich, Abtheil. Kommandeur im 7. Feld⸗Art. Regt. Nr. 77, Frhr v. Odeleben, Abtheil. Kom⸗ mandeur im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, Wilhelm, Kommandeur des 1. Pion. Bats. Nr. 12, Patente ihres Dienstgrades verliehen, v. Beschwitz beim Stabe des 2. Ulanen⸗Regts. Nr. 18 zum Stabe des Karab. Regts. versetzt. Die Hauptleute Friedrich, Komp. Chef im 14. Inf. Regt. Nr. 179, unter Aggregierung beim 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zum überzähl. Major, Bucher im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100 und Adjutant beim General⸗Kommando XII. (1. K. S.) Armee⸗Korps, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert, Frhr. 5' Byrn, aggreg. dem 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, vom 1. Mai d. J. ab als Erzieher der Prinzen Georg und Friedrich Christian Königliche Hoheiten kommandiert. Die Oberlts. v. Tümpling im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum überzähl. Hauptm., Pank im 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter Ver⸗ setzung in das 14. Inf. Regt. Nr. 179, zum Hauptm. und Komp. Chef, Frotscher im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter Versetzung in den Generalstab und Zutheilung zur Zentral⸗ Abtheil. des Generalstabs, zum Hauptm. befördert. Die Lts.: Haßel im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Exner (Hans) im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, diesen unter Belassung in dem Kommando bei der Unteroff. Schule, zu Oberlts. befördert, v. Schulz im 1. Jäger⸗Bataillon Nr. 12, zur Unteroff. Vorschule kommandiert, Hain im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilbelm II. von Württemberg, vom 1. Mai d. J. ab, unter Stellung à la suite des Regts., auf weitere fünf Monate beurlaubt. v. Lswis of Menar, Oberjäger im 2. Jäger⸗Bat Nr. 13, zum Fähnr. ernannt. Die Rittmeister Graf v. der Schulenburg⸗ Hebhlen, Eskadr. Chef im 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, unter Ver⸗ setzung zum Stabe des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, Keil im 1. Königs⸗ Hus. Regt. Nr. 18 und Adjutant bei dem General⸗Kommando XII. (1. K. S.) Armee⸗Korps, zu Majoren, beide vorläufig ohne Patent, befördert. Den Rittmeistern und Eskar. Chefs v. der Wense im Karab. Regt., Ebert im 1. Königs⸗Hus. Regt. Nr. 18, Patente ihres Dienstgrades verliehen. v. Stammer, Oberlt. im 1. Königs⸗ Hus. Regt. Nr. 18, zum Rittm. und Eskadr. Chef, vorläufig ohne Patent, Genthe, Lt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zum Oberlt., befördert. Frhr. v. Fritsch (Alexander), Lt. à la suite des Karab. Regts., vom 1. Juli d. J. ab, unter Belassung in der Stellung à la suite des Regts., auf ein weiteres Jahr beurlaubt. Mayer, Unteroff. im 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, zum Fähnr. ernannt. Wendt, B51 und Battr. Chef im 6. Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 68, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. Kasten⸗Hickmann, Oberseutnant im 7. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 77, unter Versetzung in das 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum uptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Die Tts. Leonhardi im 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12; v. Sichart im 7. Feld⸗Art. Regt. Nr. 77, Frhr. v. Buseck⸗Alten, Buseck im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Günther im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zu Oberlts. befördert. Die Unteroffiziere Pongratz im 1. Pion. Bat. Nr. 12, Prengel im 1. Train⸗Bat. Nr 12, zu ähnrichen er⸗ nannt. Dieckhoff, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk I Chemnitz, der Charakter als Oberstlt., Freiherr v. Hausen, Hauptmann i1. D. und Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Leipzig, v. Tettau, Hauptm. z. D. und Bezirks⸗ Offisier beim Landw. Bezirk Plauen, der Charakter als Major, v. Rex, Gen. Major z. D., zuletzt Kommandeur der 4. Inf. Brig. Nr. 48, der Charakter als Gen. Lt., Schnorr v. Carolsfeld Major z. D., zuletzt Abtbeil. Kommandeur im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, Dr. Kloß, Major z. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, der Charakter als Oberftlt., v. Schubert, Hauptm. z. D., zuletzt Komp. Chef im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz 242 Nr. 108, Schmidt, charakteris. Hauptm. z. D., zuletzt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Direktor der Garn. Verwalt. Leipzig, der Charakter als Major, verliehen. Frhr. v. Gregory, Oberlt. a. D., zuletzt im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, v. Harling, Oberlt. a. D., zuletzt im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, der Charakter als Hauptm., Reichardt, Lt. a. D., zuletzt im vormal. 2. Reiter⸗Regt., der Charakter als Oberlt., verliehen. Im Beurlaubtenstande. 20. April. Gentzsch, Oberlt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 34, in gleicher Eigenschaft zu der 3. (K. S.) Komp des Königl. Preuß. Telegraphen⸗Bats. Nr. 1 ver⸗ setzt. Die Vize⸗Feldwebel Bertram des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 1. (Leib.) Gren. 83 8 Nr. 100, Koch des Landw. Bezirks Döbeln, zum t. der Res.

des 2. Gren. Regiments Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Illmer des Landwehr⸗ Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106 Krahnert des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Georgi des Landw. Bezirks 1 Dresden, zum Lt. der Res. des 9. Inf. Regts. Nr. 133, Fritzsch des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Uhlmann des Landw. Bezirks I Dresden, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Köhler des Landw. Bezirks II Dresden, zum Lt. der Landw. Fuß⸗Art. 1. Aufgebots, befördert. Schmidt, Lt. a. D., zuletzt im 10. Inf. Regt. Nr. 134, in der Armee, und zwar als Lt. der Res. des 13. Inf. Regts. Nr. 178 mit einem Patent vom 22. August 1898 wiederangestellt und auf ein Jahr zur Dienstleistung bei genanntem Regt. kommandiert. Engler, Königl. preuß. Oberlt. der Res. a. D., zuletzt im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, in der Königl. sächs. Armee und zwar als Oberlt. der Res. des 12. Inf. Regts. Nr. 177 mit einem Patent vom 18. November 1897 angestellt. Königl. preuß. Lt. a. D., zuletzt im Magdeburg. Jäaer⸗

at. Nr. 4, in der Königl. sächs. Armee und zwar als Lt. der Res. des 6. Feld Art. Regts. Nr. 68 mit einem Patent vom 15. September 1898 angestellt und auf sechs Monate zur Dienstleistung bei genanntem Regt. kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 20. April. Lindner, Lt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, zu den Offizieren der Res. dieses Regts. übergeführt.

Im Beurlaubtenstande. 20. April. Graube, Oberlt. der Res. des 2. Köaigin⸗Hus. Regts. Nr. 19, Brendel, Oberlt. der Res. des 1. Train⸗Bats. Nr. 12, behufs Ueberführung zum Land, sturm 2. Aufgebots, Vogel, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Dresden, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form der Res. Offiztere des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der Abschied bewilligt. Schwalbach, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwehr⸗Armee⸗ Uniform, Sturm, Hauptmann der Inz. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Dresden, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots, Grimm (dans), Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I Dresden, der Abschied bewilligt. Dr. v. Dietel, Oberlt., Dr. Kaiser, Lt. der Inf. 2 Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Dresden, Frhr. v. Brockdorff, Lt. der Jaf., Klemm, Oberlt. der Jäger 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Arnold, Oberlt. der Kav., v. Rohrscheidt, Oberlt. der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Dresden, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. 20. April. Prof. Dr. Trendelen⸗ burg, Gen. Arzt à la suite des Sanitäts⸗Korps, der Rang als Gen. Major verliehen. Prof. Dr. Karg, Stabsarzt z. D, die Genehmigung jum Tragen der Uniform der Sanitäts⸗Offiziere mit den vorgeschriebenen Abzeichen ertheilt. Dr. Eras, Oberarzt vom 4. Inf. Regt Nr. 103, unter Belassung in dem Kommando zum Stadtkrankenhause in Dresden, zum Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der Reitenden Abtheil. 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12 befördert. Die Oberärzte Dr. Stölzner vom 13. Inf. Regt. Nr 178, in das 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Dr. Dunzelt vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in das 4. Feld⸗Art. Regt. Nr. 48, versetzt. Die Assist. Aerzte Woempner vom 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, zum Oberarzt befördert, Dr. Schäfer vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. Dr. Schnizlein, Unterarzt der Res. des Landw. Bezirks II Dresden, unter Anstellung im aktiven Sanitäts⸗Korps und zwar bei dem 9. Inf. Regt. Nr. 133 zum Assist. Arzt, Dr. Kölbing, Assist. Arzt der Res. des Landw. Bezirks II Dresden, zum Oberarzt, die Unterärzte der Res. Kohl, Dr. Wittmaack, Dr. Meisenburg des Landw. Bezirks Leipzig, zu Assist. Aerzten, befördert. Dr. Schmiedt (Ernst), Stabsarzt der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vor⸗ geschriebenen Abzeichen, Dr. Feldmann. Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Eichhoff, Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glauchau, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Beschluß. 5. April. Dr. Loren;z, Oberlehrer im Kadetten⸗Korps, der Titel als Professor, Zscherp, Förster, Geheime expedierende Sekretäre im Kriegs⸗Ministerium, der Chaxakter als Rechaungsrath, verliehen.

Durch Verfügungdes Kriegs⸗Ministeriums. 12. April. Würker, Winkler, Kretschmar, eyxpedierende Sekretäre im Kriegs⸗Ministerium, zu Geheimen expedierenden Sekretären ernannt.

.19. April. Die Zahlmeister Keller des Garde⸗Reiter⸗Regts., Mäge des 2. Bats. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Jehring des 1. Bats. 9. Inf. Regts. Nr. 133, Aehnelt des 3. Bats., Jünger des 2. Bats. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Fauth des 2 Bats. Kießig des 3. Bats. Schützen⸗(Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Wallner des 1. Pion. Bats. Nr 12, Müller des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 13, Falkner des 1. Bats., Glöckner des 2. Bats. 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, Dietze des 1. Bats. 15. Inf. Regts. Nr. 181, Neuhäußer des 1. Bats. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr 7, Gräbner des 1. Bats. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, Kremtz des 1. Bats. 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Paul der 2. Abtheil. 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, zu Ober⸗ Zahlmeistern befördert.

Deutscher Reichstag.

182. Sitzung vom 27. April 1900, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst folgende Inter⸗ pellation der Abgg. Dr. Deinhard (nl.) und Genossen:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Vorlage, betreffend Ab⸗ änderung des bestehenden Weingesetzes, zu erwarten?“

Nachdem der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner sich zur sofortigen Be⸗ antwortung bereit erklärt hat, führt der

Abg. Dr. Deinhard aus, daß von den Gegenständen, die den Reichstag in dieser Session noch beschäftigen sollten, die Weinfrage eine der dringendsten sei. Die Hoffnung aber, daß die versprochene Novelle oder doch wenigstens ein Rothgesetz noch vorgelegt werden würde, sei seit der Zeit vor Ostern recht schwach geworden. Dabei ertöne der Nothschrei der Weinproduzenten immer stärker nach Be⸗ seitigung der unreellen Konkurrenz, welche ihnen die Kunstweinfabrikation mache. In dieser Zeit der allgemeinen Preissteigerung mache es einen höchst seltsamen Eindruck, daß die Weinpreise immer weiter herunter⸗ gehen. Unsere Anfrage, fährt der Redner fort, ist auf das bescheidenste beschränkt; es soll in ihr nicht der gerinaste Vorwurf für den Reichs⸗ kanzler und seine Organe liegen. Ein Tadel trifft aber die Einzel⸗ regierungen, welche mit den Erhebungen und Informationen nicht zu Ende kommen können. Es muß hinsichtlich der Definition des Begriffs Wein“ etwas Bestimmtes in das Gesetz hineinkommen; mit den Grenzzahlen allein ist es nicht gethan, zumal die Chemie, die überhaupt in der Analyse stärker ist, als in der Synthese, in diesem bisher versagt hat. Die Verwendung von Extrakten aus

osinen und dergleichen muß untersagt werden. Die meisten Schwierigkeiten bietet die Frage der Kontrole. Ohne Kontrole steht alles in der Luft; so unangenehm der Beigeschmack der Kontrole ist, alle Winzer werden sich ihr gern unterwerfen im Interesse der reellen Weinproduktion. Der Rothweinbau wurde bisher als negligeable Größe betrachtet, mit Unrecht, da seit zehn Jahren sich eine Roth⸗ weinrebe bei uns eingebürgert hat. Auch dieser Zweig verdient dringend Berücksichtigung, denn es muß doch das Ziel jeder ver⸗ nünftigen Weinpolitik sein, den Bedarf des Inlands möglichst im In⸗

land zu decken. ir möchten a - v. 885 8 das, he he Pevenn der Gesetz⸗

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Mini von e ster Dr. Graf

Meine Herren! Wie bereits von dem Herrn Interpellanten aus⸗ gesprochen worden ist, habe ich seiner Zeit ein kleines Weinparlament berufen, um alle die Fragen, die heute gestreift sind, einer allseitigen technischen Erörterung durch Sachverständige zu unterziehen. Auf Grund der Berathungen dieser Sachverständigen⸗Versammlung ist im Reichsamt des Innern ein umfassender Gesetzentwurf ausgearbeitet und den hauptsächlich betheiligten verbündeten Regierungen im Junj vorigen Jahres mitgetheilt worden. Es zeigte sich aber, die verbündeten Regierungen gegen die Fassung dieses Gesetz⸗ entwurfs nicht unerhebliche, zum theil durchaus berechtigte Einwendungen zu erheben hatten. Daraufhin wurde im Reichsamt des Innern unter Zuziehung eines kleineren Kreises von Sachverstän⸗ digen erneut ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der wesentlich kürzer ist und den Charakter eines Nothgesetzes trägt. Diesen Gesetzentwurf habe ich zunächst dem Königlich preußischen Staats⸗Ministerium vorgelegt, um mir die Zustimmung der preußischen Stimme zu sichern. Dort unterliegt er noch der Berathung. Ich kann aber nicht umhin, jetzt schon zu bemerken, daß nicht nur bei der preußischen Regierung, sondern auch bei anderen der verbündeten Regierungen Bedenken obwalten, ob jetzt noch der geeignete Zeitpunkt ist, diesem stark belasteten Reichstage einen weiteren Gesetz⸗ entwurf vorzulegen. Wenn wir in letzter Zeit noch zwei Gesetz⸗ entwürfe vorgelegt haben, so drängten uns hierzu die Verhältnisse ich meine den Gesetzentwurf zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, von dem wir der Ansicht sind, daß er im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege verabschiedet werden muß, und den Entwurf, betreffend die Unterstützung der afrikanischen Postdampfer⸗ linie, den wir vorzulegen genöthigt waren, weil die Vertragszeit ab⸗ läuft und etwas Neues an dessen Stelle treten muß.

Ich habe aber auch aus der Mitte des hohen Hauses schon so ernste Einwendungen dagegen gehört, den Reichstag mit neuen Auf⸗ gaben zu belasten, daß ich auch persönlich sehr zweifelhaft bin, ob es richtig ist, eine so viel bestrittene Materie jetzt noch der Berathung des Reichstages zu unterziehen. (Sehr richtig!)

Meine Herren, diese ganze Angelegenheit sieht, wenn man sie nüchtern prüft, wenn man sie vom Standpunkt der Reichsverwaltung ansieht, doch wesentlich anders aus, als wenn man sie in einem kleinen Weinort am Rhein oder in einem seiner Nebenthäler erörtert. Man macht sich beispielsweise in diesen Interessentenkreisen Begriffe von der Möglichkeit einer Kontrole, wie wir sie für voll⸗ kommen unausführbar halten. Es ist sogar ein Vorschlag gemacht worden, eine Art höherer Beamten anzustellen so eine Art „Weinräthe“. Ich bin nicht ganz klar, welche Art Vorbildung diese Herren erfahren sollen (Heiterkeit) möglich freilich, daß die Be⸗ werbungen um diese Stellen recht zahlreiche sein werden. Ob aber die Einzelregierungen geneigt sein würden, eine solche Beamten⸗ kategorie neu zu schaffen, ist mir zweifelhaft!

Ich enthalte mich absichtlich der Versuchung, hier auf alle sachlichen Fragen, die der geehrte Herr Interpellant gestreift bat, meinerseits einzugehen; wir müßten dann in eine umfangreiche sachliche Debatte eintreten, und ich glaube, eine solche würde einen rein akademischen Werth haben, so lange nicht ein positives Gesetz vor⸗ liegt, über das man beräth.

Ich glaube, ich kann mit einer allgemeinen Bemerkung schließen: das Nahrungsmittelgesetz und auch das bestehende Weingesetz würden schon manche Handhaben bieten, energischer gegen Weinfälschungen einzuschreiten; aber dazu ist allerdings eine Vorbedingung nothwendig: daß eine ausreichende Anzahl technisch vorgebildeter und auch persön⸗ lich unabhängiger Nahrungsmitteltechniker vorhanden sind (sehr richtig!), die prüfen und im einzelnen verfolgen, ob die Bestimmungen des Nahrungsmittelgesetzes und des Weingesetzes wirklich ausgeführt werden. Diese Frage liegt aber auf dem Gebiete der einzelstaatlichen Gesetzgebung und kommunalen Verwaltung. Darauf hat das Reich

-seinerseits keinen Einfluß. Ich glaube aber, wenn bisher das Wein⸗

gesetz und das Nahrungsmittelgesetz nicht in dem Maße gewirkt haben, wie sie vielleicht wirken konnten, so liegt es daran, daß es in den einzelnen Staaten an der Zahl ausreichend vorgebildeter Nahrungs⸗ mitteltechniker fehlte und man von der allgemeinen Polizeiverwaltung manches erwartet, was nur ein besonders vorgebildeter Sachverständiger leisten kann. Bei dem jetzigen Stadium unserer Arbeiten ist es jeden⸗ falls vorzuziehen, wenn wir die Berathung eines derartigen Gesetzes, wenn es auch nur den Charakter einer Novelle trägt, verschieben bis

zum Beginn der nächsten Tagung, und wenn alle diejenigen, die Wein

trinken, sich bis dahin vorläufig dadurch schützen, daß sie ihrer Zunge und Kehle vertrauen. (Sehr richtig!)

Auf Antrag des Abg. Bassermann (nl.) tritt das Haus, da sich alle Anwesenden dafür erheben, in die Be⸗ sprechung der Interpellation ein.

Abg. Fitz (nl.): In dem „Weinparlament“ war die Produltion nur in sebr ungenügendem Maße vertreten, unter 55 Mitgliedern befanden sich nur 10 Weinproduzenten gegenüber 18 Bertretern des Handels. Einige Weinbaugebiete waren überhaupt nicht durch Pro⸗ duzenten vertreten. Franken hatte einen einzigen Vert eter, noch dazu einen Weingroßhändler, der sich gegen jede Kontrole aussprach, während der Reichstags⸗Abgeordnete Baumann aus jener Gegend im vorigen Jahre ganz entschieden die Kontrole befürwortet hatte. Obwohl aber die Weinproduktion in dem Weinparlament so zurück⸗ stand, sind doch die Beschlüsse desselben, abgesehen von der Frage der Kontrole, durchweg mit größter Freude zu begrüßen, und es bleibt nur zu wünschen, 2 die Regierungen sich ihnen wohlwollend gegen⸗ überstellen. Das Verbot der Kunstweine wurde einstimmig ge⸗ fordert, anscheinend werden ja auch die verbündeten Re⸗ ijerungen diesem Wunsche entsprechen. Fast einstimmig sprach man ch auch für das Verbot des nur der Vermehrung dienenden Zuckerwassers aus; man wollte 25 % zulassen, was vollkommen selbst für die geringsten Jahre und die geringste Lage genügt, ja eher noch zu viel ist, während freilich von anderer Seite eine Erhöhung auf 33 ½ % empfohlen wird. Das Petiotisieren muß mit den größten Kautelen umgeben werden, da durch dieses Verfahren leicht eine Vermehrung des Weines um 3 bis 400 % bewirkt werken kann, wobei der vermehrte Wein durchaus den Anforderungen der chemischen Analyse entspricht. Die völlige Freigabe des Zuckers maß zu wahren Schleuderpreisen für den Wein führen. Der Hinweis darauf, daß die Freigabe des Zuckers im Interesse der Zackerindustrie und des Rübenbaues liege, ist nicht stichbaltig. Die unglaubliche Verlängerung des Weines, namentlich des Rothweines, die zahl⸗ losen Verschnitte mit deutschen Kunstweinen haben die geradezu ver. zweifelte, trostlose Lage des deutschen Weinbaues verschuldet. Auf den Ausdruck „Naturwein“ ist kein großer Werth zu vö-nn. denn der Nachweis des Zuckerzusatzes, wenn trockener Zuͤcker zugesetzt wird, ist

verbesserten

nachzuweisen ist, die bestehenden Vorschriften zu genügen.

Nahrungsmitteltechniker Kellerkontrole

Zolltarifs das Nöthige und Mögliche voczukehren ist. müssen wir hoffen, daß ein Gesetz zu stande kommt, welches Gewähr dafüuͤr bietet, daß man überall einen guten und bekömmlichen Tropfen

erstatter nur schwer zu verstehen.

berathen.

und obligatorische 1 2r Reichskanzler als Material überwiesen werden; soweit sie

indessen die Abänderung des Invaliden⸗Versicherungs⸗

anderen Betrieben

Kraft

aussichtslos, einen

stellen. wenn sie mit Rücksicht auf die Tausende ihrer Wähler unter den

Bergarbeitern den Antrag stellte.

Direktor Dr. Fischer: 1— waren im Ganzen ruhig und leidensschaftslos, mehr als bei

NRöthige

uunberechtigt. Der Angri Gessetzes gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter eingeschritten seien, weil sie Besitzer von Kohlenaktien seien und gefürchtet hätten, daß durch die Bergarbeiterbewegung diese Aktien im Kurse sinken würden, ist eine Beschuldigung, für welche die angegriffenen Beamten nur die tiefste Verachtun

durch keine Chemie zu führen. Allerdings gestehen die Chemiker ihre

Ohnmacht auf diesem Boden nicht gern und setzen ihre Versuche fort,

en Wein in der Hand zu behalten. Redner geht dann noch auf weitere Mißstände weniger allgemeiner Art ein, die seiner Mei 1 g. midt⸗Elberfeld (fr. Volksp.): Die Thatsache, daß eine roße Vermehrung des Weins in Deutschland stattfindet, Ktlachen 28 die Grenzzahlen, welche in dem bestehenden Gesetz gegeben sind, haben auf diese Vermehrung direkt hingewirkt und eine Schädigung des Wein⸗ aus verursacht. Zu den orthodoxen Puristen gehöre ich nicht, ich meine nicht, daß nur das, was aus der Traube stammt, als Wein ver⸗ auft werden dürfe; ein Zuckerzusatz muß gestattet sein, wenn die Natur den Wein zu hat. Dieselben Konsumenten, welche einen rationell ein gern trinken, würden garnicht in der Lage sein, den Wein zu bezahlen, wenn dieses nicht gestattet wäre. Andererseits scheinen mir gegen die Kunstweinfabrikation, wenn eine solche wirklich 3 Eine scharfe Konkurrenz wird ferner dem deutschen Weinbau durch die sogenannte Verbesserung des Weins gemacht. Um hier vorzuhbauen, wäre vor llem eine gründlichere Ausbildung und die Vermehrung der 8 erforderlich. Zu einer bedingungslosen überzugehen, stößt auf schwere Bedenken. Die chlimmste Verbesserung ist die durch Zusatz von mit Sprit ersetztem Wasser; es wird sich fragen, ob dagegen in der Novelle zum Weingesetz oder erst bei Gelegenheit der Revision des Jedenfalls

u trinken bekommt.

Abg. Wallenborn (Zentr.) ist auf der Tribüne der Bericht⸗ 1 Er bedauert anscheinend das laue Tempo, in welchem die verbündeten Regierungen sich seit 8 Jahren ewegen, während der deutsche Winzerstand inzwischen schon zu Grunde erichtet worden sei.

Abg. Dr. Roesicke⸗Kaiserslautern (b. k. F.): Ohne eine wirk⸗ ame Kellerkontrole ist kein wirksames Weingesetz denkbar. Spricht man sich gegen diese Kontrole aus, so will man eben kein wirksames Gesetz. Aus diesem Grunde ist auch wohl das bisherige Zögern der verbündeten Regierungen zu erklären. Wir seben auch hier, wie überall, dasselbe Schauspiel. Immer dieselbe Rücksichtnahme auf den Handel, dieselbe Rücksichtslosigkeit gegen die Produktion. Jetzt soll

die Session zu weit vorgerückt sein, um die Novelle noch zur Er⸗ ledigung zu bringen. Aber wird die Frage nicht seit einer Reihe von Jahren von allen interessierten Kreisen ventiliert? Weingesetzes, welcher die Folge des Weinparlaments von 1899 war, 1 8 b des Widerspruchs der Händler wieder in den Hintergrund getreten. trinken, nicht einen verfälschten; und die Regierung ist verpflichtet, die

Der Entwurf des

Uns Allen kann nur daran liegen, einen guten Tropfen zu

Mittel für diese hygienische Maßregel heranzuschaffen. Es liegt also

kein Grund gegen die Kellerkontrole vor. Die chemische Analpse reicht

gegen die Verfälschungen, wie längst erwiesen, nicht aus, der Uebelstand

muß gründlich beseitigt werden; die große Mehrheit des Hauses wird sicherlich bereit sein, an einem Gesetze mitzuarbeiten, welches gründlich

urchgreift, sei es nun, daß es noch jetzt, sei es, daß es im Herbst vor

den Reichstag kommt.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Ich habe im Namen der weinbau⸗

treibenden Kreise meiner Wäͤhlerschaft die Anregung des Kollegen

Deinhard zu unterstützen. Die verbündeten Regierungen geben ja

selbst zu, daß das Gesetz von 1892 seinen Zweck nicht erreicht, sondern vielmehr zum Schaden des Weinbaues und des Winzerstandes der Weinverfälschung noch Vorschub geleistet hat. Nach der Haltung des Zentrums, welches die Flottenvermehrung nicht ohne gleichzeitige

Lösung der Deckungsfrage erledigen will, steht ja nun eine längere Sitzungsdauer der Session in Aussicht; die Regierungen werden be⸗ stimmte Steuerprojekte in Erwägung nehmen müssen und in der Zwischenzeit wird sich die Zeit finden, auch dieses Gesetz noch zu er⸗ edigen, wenn es nicht an gutem Willen fehlt.

8 Damit wird der Gegenstand verlassen. Darauf werden Kommissionsberichte über Petitionen

Die Petition des „oberschlesischen christlichen Arbeitervereins

zur gegenseitigen Hilfe“ in Beuthen (Oberschlesien) soll, soweit

sie die Einführung des achtstündigen Arbeitstages Arbeitsausschüsse verlangt, dem

gesetzes und die Frage der Entlassung der Arbeiter betrifft, soll uͤber sie zur Tagesordnung übergegangen werden. Abg. Sachse (Soz.) tritt in längerer Rede für die Petition ein,

soweit sie den achtstündigen Arbeitstag für Bergwerke befürworte. Reibe schon die bestehende zehnstündige, thatsächlich häufig sogar

zwölfstündige Arbeitszeit in der ungesunden Luft die Kräfte des Berg⸗

manns auf, so werde er durch das Ueberschichtunwesen vollends zu Schanden gemacht. Ebenso würden die Betriebsunfälle durch die Ein⸗

führung der achtstündigen Arbeitszeit erheblich vermindert werden. Im Betriebe der Stahlgießereien, der Zinkhütten und in vielen würden so ernorme Anforderungen an die Arbeiters gestellt, daß

und Widerstandsfähigkeit des Arbeitszeit, auch wenn

er denselben bei übermäßig langer

er sich einer noch so guten Konstitution erfreue, vorzeitig erliegen

müsse. Die für den Zinkhüttenbetrieb neuerdings erlassenen Vor⸗ schriften genügten in keiner Weise; es müßte auch für die erwachsenen männlichen Ärbeiter eine Beschränkung der Arbeitszeit eingeführt werden. Nach der gestrigen Haltung der Zentrumsfraktion sei es ja

auf Ueberweisung zur Berücksichtigung zu Es läge aber doch gerade im Interesse der Zentrumsfraktion,

Königlich sächsischer Bevollmächtizter jzum Bundesrath, Ministerial⸗ Die heutigen Ausführungen des Vorredners oder dieses doch seinem letzten Auftreten hier in derselben Frage. Seine früheren Mittheilungen über die Zustände im Bergwerksbetriebe in Sachsen habe ich ebenfalls schon früher als in mehrfachen Punkten unrichtig nachgewiesen; ich habe am letzten Tage der Reichstagssitzung vor Ostern das zur Richtigstellung bemerkt und bedauere, daß der Abg. Sachse damals nicht anwesend war; ich konnte aber mit diesen Richtigstellungen nicht warten. Herr Sachse hat die Berichte der Aussichtsbeamten mehrfach mißverstanden. Die Erhebungen haben ergeben, daß die Zustände im säͤchsischen Bergwerksbetriebe durchaus befriedigend sind. Zu den Sonntagsarbeiten im Bergbau drängen sich merkwürdiger Weise die Arbeiter, weil diese Sonntagsarbeiten besser bezahlt werden. Richtig ist, daß die sächsische Regierung sich bis jetzt ablehnend verhalten hat gegen die Forderung des Normal⸗ arbeitskages, aber sie hat diese ablehnende Haltung nicht mit Konkurrenzrücksichten motiviert. Sie hält daran fest, daß die nähere Bestimmung über die Arbeitszeit der freien Vereinbarung zwischen den Bergleuten und den Bergwerksbesitzern zu überlassen ist. Der sächsische

Landtag stimmt in diesem Punkte der sächsischen Regierung durchaus

bei. Die Angriffe auf das sächsische Vereinsgesetz waren völlig ff auf die Beamten, daß sie auf Grund des

übrig haben.

Abg. Hilbck (nl.): Ich halte es für ein Unrecht, einem selb⸗ ständigen deutschen Bergarbeiter zu verwehren, wenn er es will, über acht Stunden zu arbeiten, und damit ist auch die Frage der Ueber⸗ schichten entschieden. In Westfalen ist die Zahl der Ueberschichten nur eine mäßige. Es kommt natürlich auf die Konjunktur an; in der Zeit der Ernte wird doch auch die Arbeitszeit der Erntearbeiter

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ausgedehnt. Nur aus sanitären Gründen können die Bergarbeiter in ihren Wünschen, länger arbeiten zu dürfen, eingeschränkt werden. In den letzten zehn Jahren ist übrigens die Arbeitszeit nicht verlängert worden. Das Gleiche gilt von den Hüttenarbeitern. Mit dem Acht⸗ stundentage würde der ganze gegenwärtige Hättenbetrieb von Grund aus umgestaltet werden. Soweit die Petition die Bergarbeiter be⸗ trifft, hätte ich nichts dagegen, sie der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Auf die Materie des Pe⸗ titums einzugehen, habe ich heute noch weniger Veranlassung als gestern, da ja die Sozialdemokraten selbst keinen Antrag auf Berück⸗ sichtigung stellen. Der englische Arbeiter legt einen größeren Prozent⸗ satz seines Verdienstes für Beessteaks u. dergl. an und ist desbalb leistungsfähiger, während der deutsche Arbeiter einen größeren Theil für Getränke oder auch für seine Frau anlegt. Zur Abwehr der von gesundheitsschädlichen Betrieben drohenden Schädigungen brauchen wir keine Verkürzung der Arbeitszeit; das kann der Bundesrath schon jetzt kraft der ihm zustehenden Befugniß machen. Bei der Kon⸗ zentrierung einer zwölfstündigen auf eine achtstündige Arbeitszeit würden gerade die tüchtigsten Arbeiter benachtheiligt werden.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): In Beziehung auf die Bergarbeiter steben wir auf dem Boden des Achtstundentages und haben ihn im preußischen und bayerischen Landtage vertreten; würde also der Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung in dieser Beschränkung gestellt, so würden wir dafür zu haben sein. Hier aber ist der Achtstundenta auch gefordert für die Fabriken im allgemeinen, und das scheint selbst

err Sachse für eine zu weitgehende Forderung zu halten. Die

ozialdemokratie hat sich ferner gegen die obligatorische Ein⸗ führung von Arbeiterausschüssen erklärt, weil sie ihr für die gewerk⸗ schaftliche Organisation gefährlich erscheint. Ist dem so, dann würden die Sozialdemokraten selbst sich einer Heuchelei schuldig machen, wenn sie die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen beantragen würden. Durch die Novelle zum Jnvalidengesetze sind die Wünsche der Petenten wenigstens zum theil erfüllt worden.

Abg. Thiele (Soz.) fragt, warum die Achtstundenschicht nur auf die Bergarbeiter und nicht auch auf die Hüttenarbeiter ausgedehnt werden solle. Der Hüttenbetrieb sei doch vielfach mindestens ebenso anstrengend wie die Arbeit im Bergbau. Wenn der fächsische Bundesrathsvertreter sich darauf beziehe, daß die be⸗ triebsamen Arbeiter in Sachsen sich gegen die Verkürzung der Arbeitszeit ausgesprochen hätten, so habe er wohl mehr die schmieg⸗ samen Arbeiter gemeint, denn der Begriff „betriebsam“ sei sehr dehnbar. Die jungen Leute seien es haoptsächlich, die sich zu den Ueberschichten drängten, die Leute von zwanzig Jahren und darunter, die dann im nächsten Jahrzehnt frühzeitig invalide würden. Damit würde es voll⸗ ständig harmonieren, daß die Ueberschichten keine böhere Krankheits⸗ ziffer herbeiführten. Betrage die Ueberschicht in Westfalen, wie der Abg. Hilbck sagte, nur 25 Minuten pro Tag, so würde es doch erst recht keine Muͤhe machen, auch diese 25 Minuten noch abzuschaffen. Woher komme die geringe Ernährung? Doch von dem ge⸗ ringen Einkommen. Man erhöhe das Einkommen, und der gesammte Arbeiterstand werde in seiner Leistungsfähigkeit gehoben werden. Daß die Reduzierung der Arbeitszeit von jehn auf acht Stunden keinen Rückgang in der produktiven Arbeitsleistung zur Folg⸗ habe, sei längst praktisch erwiesen. Redner giebt dafür eine nzahl Beläge und statistischer Zahlen und kommt dann auf die Ausführungen zurück, welche der Abg. Arendt in Bezug auf die Mansfelder Verhältnisse vor Ostern gegen ihn gemacht habe, erklärt, daß er seine bezüglichen Behauptungen über den damals erwähnten Steiger aufrecht erhalte, den Dingen weiter nachgehben werde und baldigst dem Plenum und Arendt das Ergebniß mittheilen werde; er könne noch weitere derartige Fälle vorbringen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Es mußte mir daran liegen, einen Beamten zu vertheidigen, welcher hier im Reichstage der Betrügerei insofern beschuldigt worden war, als er sich aus Material, welches nicht ihm gehörte, sondern der Gewerkschaft, zwei Häuser gebaut hätte. Ich habe keine andere Gelegenheit dazu gehabt als die dritte Lesung des Etats. Die bezüglichen Rechnungen liegen mir vor; es ist von der Beschuldigung nichts wahr; auch ist der eine Beamte, der Steiger Rothe, den Herr Thiele schließlich nannte, schon seit elf Jahren nicht mehr im Dienste der Gewerkschaft. Herr Thiele hat seine Behauptung ganz allgemein aufgestellt, er sprach von Steigern; im amtlichen stenographischen Bericht ist aber nur von „einem“ Steiger zu lesen. Um so dringender muß ich ihn bitten, seine weiteren Fälle vorzubringen, die er heute erwähnte. An einer anderen Stelle steht im stenographischen Bericht „gewisse Steiger“; während Herr Thiele ganz allgemein gesagt hat „die Steiger“. r Thiele wird nicht umhin können, nachdem er den Steiger Rothe in seiner Ehre so bloßgestellt hat, dem Mann eine Ehrenerklärung zu geben oder seine Beschuldigung so zu wiederholen, daß jener gerichtlich klagbar werden kann. Jedenfalls darf die Tribüne nicht zu solchen Ehrenkränkungen benutzt werden.

Abg. Thiele erklärt, er lehne es ab, vom Abg. Arendt Be⸗ lehrungen über seine Pflichten als Abgeordneter entgegenzunehmen. Die von ihm vorgenommenen Korrekturen seien ganz unerheblich, in den Arendt'schen Stenogrammen kämen gerz andere Korrekturen vor. Das System im Mansfeld'schen sei heute dasselbe wie vor 11 Jahren.

Abg. Stolle (Soz.) führt aus, er könne nicht nachprüfen, ob die sächsischen Beamten Kohlenaktien besitzen, aber aus ihren Steuer⸗ deklarationen würde sich ja wohl ergeben, wie viel sie aus Gehalt und wie viel sie aus Privatbesitz einnähmen. Habe doch ein sächsischer Amts⸗ richter Arbeiter wegen Boykotts der Dresdener Waldschlößchenbrauerei zu harten Strafen verurtheilt, von dem sich herausstellte, daß er dem Aufsichtsrath dieser Brauerei angehörte. Daß die Arbeiter sich zu den Sonntagsarbeiten drängen, sei ein nicht richtig gewählter Ausdruck; sie würden durch tausend Rücksichten damm ge⸗ zwungen. Könnten die Arbeiter unbeeinflußt ihr Urtheil abgeben: in 99 % der Fälle würden sie sich nicht gegen, sondern für die Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit aussprechen. Die sächsischen Bergarbeiter hätten sich in der Kohlenstrikebewegung musterhaft benommen, sie seien aber von der Regierung und den Beamten, die Lleiemagth den Inter⸗ essen des internationalen Kapitalismus in die Hände arbeiteten, gegen Recht und Gesetz behandelt worden. Das Berggesetz gebe nur bei dro⸗ hender Gefahr den Beamten zum Einschreiten in der bekannten Weise das Recht. Man habe in Zwickau den Belagerungszustand verhängt, ob⸗ wohl die Ruhe eines Kirchhofes herrschte. So habe man ig Sachsen für die Bergwerksbesitzer Partei ergriffen. Die Möglichkeit, über die Verkürzung der Arbeitszeit mit den Werksbesitzern zu verhandeln, werde durch die behördliche Einmischung, durch Beeinflussung der Wirthe, welche ihre Lokale hergeben wollten, durch den Militärboykott und uazäblige andere Mittel verhindert. Das sächsische Vereins⸗ und Versammlungsgesetz werde ganz illoyal gehandhabt.

Königlich lächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial⸗ Direktor Dr. Fischer: Ich kann diese Ausführungen nicht ohne Entgegnung lassen, auch nicht die Behauptung, daß die Regierung in Sachfen stets grundsätzlich Parteiregierung ist. Das ist dieselbe Be⸗ hauptung, mit welcher auch Herr Wurm immmer seine Reden schließt: In Sachsen wird zweierlei Recht geübt. Ich stelle dem Hause anheim, ob Sie den sächsischen Beamten oder den ozialdemokratischen Rednern mehr glauben wollen. Herr Sachse hat selbst den sächsischen Arbeitern zum Strike gerathen. Redner verliest die betreffenden Aeußerungen des Abg. Sachse und sagt hierzu: Wenn das keine Aufreizung zum Strike ist, dann giebt es keine. Der Minister von Metzsch ist in das Strikerevier gekommen, um sich zu informieren, ob die Bergwerksbesitzer in der Lage seien, die ihm bekannten Forderungen der Arbeiter zu erfüllen. Die Versammlungen sind verboten worden, weil eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorhanden war. Gewiß ist nichts passiert, aber bedenken Sie, welche Erregung bei einem solchen Strike herrscht. Ohne einen gewissen Terrorismus können ja die Arbeiter bei keinem Strike auf Erfolg rechnen, das haben sie selbst zugegeben. Jedenfalls bedarf es nur des kleinsten Anstoßes, um eine Explosion zu erzeugen. Meine Erfahrungen aus dem Jahre 1889, wo ich Amtshauptmann in Chemnitz war, beweisen mir das.

Ueber den Unterschied zwischen Auslegung und Handhabung der Gesetze scheint Herr Stolle nicht ganz genau orientiert za sein.

„Abg. Sachse behauptet, der Minister von Metzsch habe den Ursprung und Verlauf des Zwickauer Ausstandes im saͤchsischen Land⸗ tage nicht zutreffend dargestellt.

Saͤchsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial⸗ Direktor Dr. Fischer bestreitet abermals die Richtigkeit der Aus⸗ führungen des Abg. Sachse. Die Bestimmung des § 80 des saͤchsischen Berggesetzes habe mit § 152 der Gewerbeordnung nichts zu thun.

Abg. Freiherr von Stumm weist einige Ausführungen des Abg. Stolle, die dieser gegen den Vergleich des deutschen wit dem englischen Arbeiter gemacht habe, als unrichtig zurück.

Abg. Geyer (Soꝛ.) schließt sich in der Darstellung des Zwickzuer Ausstandes den Ausführungen seines Kollegen Sachse an. Der Minister von Metzsch sei angeblich in das Strikerevier gekommen, um sich zu informieren, sei aber des anderen Tages wieder ausgekniffen.

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung. 8 8

Damit schließt die Diskussion. wird angenommen.

Darauf wird die Sitzung vertagt.

Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, den 1. Mai, 1 Uhr. (Wahlprüfungen.)

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Der Kommissionsantrag

E“ ““ Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 8682. Sitzung vom 27. April 1900, 11 Uhr Ueber den ersten Theil der Verhandlungen is gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Berathung des Gesetz entwurfs, betreffend die Regulierung des Hochwasser profils der Weichsel von Gemnlitz bis Pieckel, fort.

§ 2 bestimmt:

Zur Ausführung der im § 1 unter a und b erwähnten Pro jekte haben die betheiligten Deichverbände, dem Fortschreiten de Arbeiten entsprechend, folgende Zaschüsse zu leisten: 1) der Marien burger Deichverband: zu à 2 091 000 ℳ, zu b 217 600 2) de Danziger Deichverband: zu a 1 109 (00 ℳ, zu b 114 200 ℳ, 3) de Falkenauer Deichverband: zu a und b 150 000 ℳ, 4) der Elbinge Deichverband: zu a 200 000

Abg. Graf von Kanitz (kons.) beantragt, den Beitrag des Elbinger Deichverbandes unter 4 ganz zu streichen. Der Elbinger Deich verband habe 1883 einen Beitrag von 1 800 000 übernommen unter der Bedingung, daß die Nogat gegen den Eisgang abgesperr werde. Man habe nämlich die Einrichtung eines Eiswehrs ge plant, später sei die Regierung anderer Meinung worden, und man meine jetzt, daß eine Absperrung Nogat gegen den Eisgang überhaupt nicht eher stattfinden dürfe, bis die Regulierung des Hauptarmes der Weichsel von Pieckel bi Gemlitz durchgeführt sei. Diese Erklärung der Regierung stebe mi dem Versprechen des Landwirthschafts⸗ Ministers vom Jahre 1888 nicht im Einklang. Der Elbinger Deichverband habe kein besondere Iese daran, daß am Hauptarm der Weichsel ein Deichbruch erfolge.

Abg. Goerdeler (fr. kons): Die Kosten bilden die Hauptfrage Die Deichverbände haben Vortheil von der Rezulierung, sie könne deshalb auch dazu beitragen. Wenn aber de Nogat abgeschlossen wer und dadurch eine Erhöhung der Deiche des Falkenauer Deichverban nothwendig werden sollte, so bitte ich, zu den Kosten hierfür de Falkenauer Deichverband nicht heranzuziehen. 8

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Im Gegensatz zu früheren ähnlichen Vorlagen soll hier ein Zwang auf die Deichverbäade ausgeübt werden. Das Werk der Regulierung der Weichsel muß einheitlich durchgeführt werden, damit nicht jeder einzelne Deichve band nur für sich das seinige thut und dann später wieder ein neues Unglück herbeigeführt wird. Dem Grafen Kanitz kann ich darin nicht beistimmen, daß der Elbinger Deichverband an dieser Regulierung kein Interesse habe. Allerdings sind die Beiträge der Deichverbände zu hoch bemessen, mit dieser Ansicht bin ich freilich in der Kommission in der Minderheit geblieben. Wenn aber der Antrag Kanitz angenommen werden sollte, müßte die Vor⸗ lage in die Kommission zurückgehen, damit die Beiträ e aller Deich⸗ verbände neu abgegrenzt werden können. Das Werk ist für die ganz Weichselniederung so wichtig und bildet den ersten Schritt zum Ab schluß der Nogat, daß ich es nicht an der Höhe der Beiträge scheiter lassen möchte; aber das muß ich doch sagen, daß die Beiträge vo dem Gesichtspunkt des Finanz⸗Ministers aus festgesetzt sind. 8

Ein Regierungs⸗Kommissar spricht sich gegen den Antra Kanitz aus. Der Elbinger Deichverband sei nicht einmal selbf so weit gegangen, wie dieser Antrag; der Verband ha vielmehr nur eine Kündigung der Zinsen und Amorti sationsraten für sein altes Darlehn bis zur Herstellun des Eiswehrs verlangt. Was den Falkenauer Deichverband betreffe so habe auch dieser ein großes Interesse an der Weichselregulierung und ein Antrag auf Streichung seines Betrages sei bereits in der Kommission abgelehnt worden. Dieser Verband werde in keine Weise übervortheilt.

Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.): Von einem Zwang

egen die Anlieger kann keine Rede sein, da fünf Jahre lang geführt Verhandlungen vorhergegangen sind. Bei den wechselnden Erfahrungen in der Technik darf man sich nicht auf einen bestimmten Wort aut festlegen. Ich bitte deshalb, den Antrag Kanitz abzulehnen. Ein Zurückverweisung an die Kommission im Falle der Annahme des Antrags Kanitz aber dürfte sich erübrigen, da die Anträge in der Kom⸗ mission sämmilich besprochen sind. 8

bg. Dr. van der Boraht (nl.): Da wir im Augenblick di Tragweite des Antrages Kanitz nicht überseben können, sind wir die Zurückoerweisung an die Kommisston. Sonst müßten wir gegen den Antrag stimmen.

Abg. Seer (nl.) spricht sich gegen die Zurückoerweisung an di Kommission aus.

Auf eine Anfrage des Abg. Grafen von Kanitz, der ebenfalls die Nothwendigkeit der Zurückoerweisung an die Kommission nich einsehen kann, bemerkt ein Regierungs⸗Kommissar, doß di Hochwasserregulierung mindestens vier Jahre beansprachen werde und daß erst dann entschieden werden könne, wie sich die Noga regulieren lasse.

Nach einem Schlußwort des Berichterstatters Abg. vor Glasenapp und einer persönlichen Bemerkung des Abg Grafen von Kanitz wird § 2 unter Ablehnung des Antrag Kanitz unverändert angenommen. 1t *

Nach § 3 sollen für die jährlichen Aufeisungsarbeiten der Marienburger, der Danziger und der Elbinger Deichverband 8 zusammen 1 der dem Staate dadurch erwachsenden Kosten tragen. 1“ 81g. Graf von Kanitz beantragt dafür, daß nur der Marien⸗ burger und der Danziger Deichverband zusammen ¼⁴ dieser Kosten tragen sollen, und begründet dies damit, daß der Elbinger Deich⸗ verkand nur ein minimales Interesse an den Aufeisungsarbeiten habe.

Abg. Ehlers bestreitet dies und erklärt sich gegen den Antrag.

Abg. Freiherr von Buddenbrock spricht gleichfalls gegen den Antrag, ebenso der Berichterstatter Abg. von Glasenapp.

Der Antrag des Abg. Grafen von Kanitz wird abgelehn und § 3 unverändert angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes

Berichterstatter Abg. von Glasenapp begründet darauf des näheren die von der Kommission beantragten, gestern mitgetheilten Resolutionen.

Abg. Freiherr von

Buddenbrock beantragt, in der Resolution b den Schluß folgendermaßen zu fassen:

„so lange