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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
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Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Ir.
Berlin, Mittwoch, den 30. Mai, Abends.
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Seiner Durchlaucht dem Fürsten Maximilian Egon u Fürstenberg zu Donaueschingen das Großkreuz des othen Adler⸗Ordens zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Rechnungsrath Schrön im Reichs⸗Marine⸗ amt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Regierungs⸗ und Baurath Gerhardt zu Königsberg i. Pr. und zem Fabrikanten Adolf Werth zu Barmen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Kammergerichtsrath, Geheimen Justizrath Giese zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Regierungs⸗ und Forstrath Bock zu Königsberg i. Pr., dem Ersten Anstaltsgeistlichen an der evangelisch⸗lutherischen Diakonissen⸗Anstalt Bethanien in Breslau, Pastor Ulbrich und dem Ackerbauschul⸗Direktor a. D. Winkelmann zu Elsey im Kreise Iserlohn, bisher zu Quakenbrück im Kreise Bersenbrück, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Direktor Franz Goerke zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden⸗vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Clasing zu Cassel, bisher zu Hohenkirchen im Kreise Hofgeismar, und Schmi 8 u Tiefen⸗ broich im Landkreise Düsseldorf den Adler der See des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gesammtvorsteher Karl Depker zu Ostenfelde im Kreise Melle das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahn⸗Zugführer a. D. Beissel zu Wittenberge, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Lütt zu Eutin, den Bahn⸗ wärtern a. D. Körner zu Hinternholz, Möller zu Hahnen⸗ kamp, Suhr zu Wilster im Kreise Steinburg und Wagnitz zu Oldendorf im Kreise Bleckede, dem Gutswirthschafter Stein⸗ haus zu Adl.⸗Quiram im Kreise Dt⸗Krone, dem Hofmeister Schnauß zu Klannin im Kreise Bublitz und dem Waage⸗ meister Peter Bogatzek zu Laurahütte im Kreise Kattowitz das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Tischlergesellen Wilhelm Feise zu Hildesheim die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 1“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren und Beamten des Militär⸗
kabinets die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen und zwar:
des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor und Abtheilungs⸗Chef von Villaume; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Obersten und Abtheilungs⸗Chef Freiherrn von und zu Egloffstein, à la suite des Königin Elisabeth Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 3, und dem Oberstleutnant von Hartung, à la suite des EE Herzog von Holstein (Holsteinsches) r. 85; des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Major von Heydebreck, à la suite des 2. Leib⸗ Husaren⸗Regiments Nr. 2, und dem Geheimen Registrator, Geheimen Hofrath Weiß; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Hauptmann von Geyso, à la suite des Füsilier⸗ Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohen⸗ zollernsches) Nr. 40; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Geheimen Registrator Trakat, dem im Militärkabinet beschäftigten Militär⸗Intendantur⸗ Sekretär Beschorner und dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Geyer;
des Kaiserlich iieeerischen goldenen Verdienstkreuzes: dem Geheimen Kanzleidiener Kraus; des Kaiserlich Königlich österreichischen silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Geheimen Kanzleidiener Wiese; sowie des Kaiserlich Königlich österreichischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Hausdiener Herrmann.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine⸗Baurath für Maschinenbau Eickenrodt zum Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinenbau⸗Betriebsdirektor, sowie die Marine⸗Hafenbau⸗Inspektoren, Marine⸗ Bauräthe Gromsch und Schöner, jenen bei dem Kaiserlichen Gouvernement Kiautschou, diesen bei der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, zu Marine⸗Bauräthen und Hafenbau⸗ Betriebsdirektoren zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Minetti zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Saarburg, den Gerichts⸗Assessor Seydel zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Pfalzburg und den Gerichts⸗Assessor Hipp zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Dammerkirch zu ernennen.
Geset, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit Afrika. Vom 25. Mai 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§ 1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, nach Ablauf des gegen⸗ wärtigen, auf Grund des Gesetzes, betreffend eine Postdampf⸗ schiffsverbindung mit Ost⸗Afrika, vom 1. Februar 1890 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 19) abgeschlossenen Vertrags die Ein⸗ richtung und Unterhaltung einer vierzehntägigen Postdampf⸗ schiffsverbindung mit Ost⸗Afrika und einer vierwöchentlichen Postdampfschiffsverbindung mit Süd⸗Afrika auf eine Dauer bis zu fünfzehn Jahren an einen geeigneten deutschen Unter⸗ nehmer zu übertragen und in dem hierüber abzuschließenden Vertrag eine Beihilfe bis zum Höchstbetrage von jährlich Einer Million dreihundertundfünfzigtausend Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen. 8
8₰ .
Diese Verbindungen können durch eine abwechselnd von Osten und von Westen um Afrika fahrende Hauptlinie und eine durch den Suezkanal nach und von Ost⸗Afrika fahrende Zwischenlinie hergestellt werden.
Die Fahrgeschwindigkeit muß für neu zu erbauende Schiffe im Durchschnitt mindestens betragen
1) auf der Hauptlinie
a. in der westlichen Fahrt sowie auf der Strecke zwischen MNaapel und Dar⸗es⸗Salaam in der östlichen Fahrt 12 Knoten, b. auf den übrigen Strecken der 10 ½ Knoten,
2) auf der Zwischenlinie 10 Knoten. 2
Der Unternehmer ist zu verpflichten, auf Verlangen des Reichskanzlers innerhalb der Vertragsdauer auf der Haupt⸗ linie für neu zu erbauende Schiffe eine Erhöhung der vertrags⸗
mäßigen Fahrgeschwindigkeit eintreten zu lassen, soweit auf einer ausländischen Konkurrenz⸗Postlinie eine Steigerung der vertragsmäßigen Fahrgeschwindigkeit erfolgt. Diese Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit hat ohne be⸗ sondere Gegenleistung des Reichs zu erfolgen, soweit der Unter⸗ nehmer der ausländischen Postlinie die für seine Dampfer vor⸗ geschriebene Fahrgeschwindigkeit ohne Erhöhung der vertrags⸗
östlichen Fahrt
mäßigen Gegenleistung ö 8 Im übrigen finden die Vorschriften des Gesetzes vom 1. Februar 1890 auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz einzurichtenden Postdampfschiffsverbindungen Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1900. (L. S.) Wilhelm. “ Fürst zu Hohenlohe.
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Dem Kaiserlichen Konsul Krien in Hiogo⸗Osaka ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. “
Dem Königlich niederländischen Konsul Otto von EEEöö in Aachen ist namens des Reichs das equatur ertheilt worden. 1t *
Verordnung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Th 8 aus der Schweiz. “
Die Verordnung vom 5. November 1899 IV 9756/I1 — Central⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt A Seite 138 —, wonach Ausnahmen von dem Verbote der Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz auch für Zuchtvieh nicht mehr zulässig waren, wird aufgehohen.
Für die Einfuhr und Durchfuhr der genannten Thier⸗ gattungen aus der Schweiz sind künftighin wieder die Be⸗ stimmungen der Verordnung vom 26. Mai 1899 IV 4101 III 6330 (Central⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt A Seite 79) maß⸗
gebend. Artikel 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 20. Mai 1900. “ Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe und Domänen.
Der Unter⸗Staatssekretär: Der Unter⸗Staatssekretär: orn von Bulach. von Schraut. “ “ “
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter — Nr. 2671 das Gesetz, betreffend Postdampfschiffs⸗ verbindungen mit Afrika, vom 25. Mai 190. Berlin W., den 30. Mai 1900. “ Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Polizei⸗Assessor Massow in Frankfurt a. M. zum Polizeirath zu ernennen, sowie dem Arzt Dr. med. Ernst Bickel in Wiesbaden den Charakter als Sanitätsrath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Präparanden⸗Anstalt zu Schlochau ist der bis⸗ herige ordentliche Seminarlehrer Ehlert zu Berent als Vor⸗ steher und Erster Lehrer und
am Schullehrer⸗Seminar zu Münsterberg der Lehrer Teschner zu Langenbielau als ordentlicher Seminarlehrer an⸗ gestellt worden.
11.“
Dem Polizeirath Massow ist die Stelle ein dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Königsberg i. Pr. über⸗ tragen worden.
8 8
Bekanntmachung.
ach Vorschrift des Gesetzes vom 10 April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) das am 26 März 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Althofdürr im Kreise Breslau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 18 S. 173, aus⸗ gegeben am 5 Mai 1900;
2) der Allerböchste Erlaß vom 2. April 1900, betreffend die Uebernahme des Baues und Betriebs von Kleinbahnen durch die Westfälische Landeseisenbahngesellschaft, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 18 S. 139, aus⸗
gegeben am 3. Mai 1900, Minden Nr. 18 S. 143, aus⸗
dder Königlichen Regierung zu gegeben am 5. Mai 1900;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 18. April 1900, betreffend die Verleihung des Euteignungsrechts an den Kreis Teltow zur Ent⸗ zehung und zur dauernden Beschränkung des zum Baue, zum Betrieb und zur künftigen Unterhaltung eines Schiffahrts⸗ und Entwässerungs⸗ kanals von der Glienicker Lake bei Potsdam nach der wendischen Spree bei Grünau mit einer Abzweigung nach der Treptower Spree beim Baumschulenwege sowie für die an dem Kanal herzustellenden Hafen⸗ ꝛc. Anlagen in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regieruns zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 19 S. 231, ausgegeben am 11. Mai 1900.
* 1“ .
“ 1— 8 8 “ 2 Die Personal⸗Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.