Qualität
gering
mittel Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
höchster
niedrigster höchster niedrigster höchster [Doppelzentner
ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
Außerdem wurd am Markttage ceacztann
nach überschläg
dach lber 8 Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
ℳ ℳ ℳ
Durchschnitts⸗ preis fůür 1 Doppel⸗ zentner
Verkaufs⸗
werth dem
Namslau Trebnitz. Ohlau . Brieg. Goldberg Jauer
12,00
12,20 13,00 12,50 10,93
13,00 13,00 14,80 14,10
12,75 15,00 14,00 13,00 12,00
14,40
LE1“ Halberstadt. Erfurt Goslar.. Duderstadt. Lüneburg Fulda.. 1665 München.
lauen i. V. avensburg Tu76765 Offenburg. “ E1 111“*“*“] — 44“*“ — Altenburg 13,00
weüU˙˙˙˙—
Insterburg. bb“ Lyck.
11,50 12,75 10,40
Luckenwalde. “ Potsdam. 81 Brandenburg a. H.. Fürstenwalde, Spree. Frankfurt a. OQ. Sorau N.⸗L.. 13,50 v1113“] 1 13,50 öee111¹“.““ “ — SF4*“ — Stargard i. Pomm... 11I“ — Schivelbein 12,80 b““ 11,20 EöHöö66 13,60 Rummelsburg i. P.. — Eö1öö“ 14,00 Namslau. 12,60 Tröbnißz.. 11,00 Ohlau. 13,20
12,60
14,40
15,00
14,40 14,40
EE1111““ Neusalz a. OQ. . EEEE11“n“ Polkwitz. Bunzlau. Goldberg E8 e eobschütz EEE“; 1. e a 8 Erfurt Kiel. Goslar . . Duderstadt. Lüneburg.. Fulda. Wesel Neuß. . München... Straubing. Regensburg. Meißen. Plauen i. V. Bautzen.. Iö8 — Heidenheim. 15,00 Giengen a. Brenz — 1666* 13,80 ö46 14,00 e“; 1“ — u111114XA4“ — Waren i. MNM... “ 111““ — Braunschweieiilg 14“ 14,80 . 111“ 14,00
13,00 13,00 13,60 12,60
14,30 13,00 15,00 13,00 14,00 12,95 14,50 14,25
13,20
14,20 13,98
12,80
weee“; AWeanstadt i. Th. .. Bemerkungen.
9.
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.
Noch: Gerste. 12,00 13,50 11,00 13,40 13,50 13,50 12,00
14,50 15,00 15,00 16,00 15,75 13,50 15,50 14,50
1470 14,00 14,80
12,00 13,00 11,00 13,00 13,50 13,50 11,73
13,70 14,00 15,00 15,10 15,75 13,00 15 50 14,50 14 70 14,00 14,80
14,50
14,20 14,00 14,50 12,67 13,00 15,30 16,00 15,20 17,00
14,50 16,00 15,00 17,20 15,50 15,40 15,00 13,90 14,60 14,80
13,50
13,80 14,00 14,50 12,40 12,00 14,50 16,00 15,20 16,10
13,50 16,00 15,00 17,20 15,50
12,50
12,60 13,00 12,50 11,33
13,70 14,00 14,80 15,00
13,00 15,00 14,00 13,00 12,00 14,40 15,40
— 15,00 13,90 14,60 14,80
Hafer. 13,50 12,60 13,75 14,00 14,45
16,00
15,00 15,00 14,00 14,40 14,50 13,50 14,00 13,60 12,80 14,40
15,00 13,60 13,00 13,80 13,40
14,60 13,00 14,20 13,80 14,00 14,60 13,40 12,60 15,20 15,50 15,50 14,10 14,67 13,80 14,20 15,00 15,00 15,25 15,25 13,80 14,80 15,80 17,00 16,34 12727 16,13 16,34 14,30 15,30 14,80 14,80 14,80 15,40
16,00 16,00 15,00 15,00 14,30 14,50 14 80 15,00 16,00 16,00 13,80 14,00 13,40 13,70 15,40 15,40 16,00 16,00
18 14,20 13,80
— 14,20 13,00 13,80 13,50 13,15 13,75 14,00 14,45
16,00
15,00 15,00 14,00 14,40 14,50 13,80 14,40 13,60 13,60 14,40
15,00 13,60 14,00 13,80 13,60
14,60 13,00 14,20 13,80 14,00 15,10 13,60 13,10 15,70 16,00 15,50 16,00 15,00
12,60
14,10 15,38 15,50 14,80 14,60 14,80 13,80
12,00 13,25
14,10 15,38 15,50 14,40 14,60 14,80 13,80 14,00 14,00 14,30 14,30
— u
1320 12,40
14,00 14,60 13,10 12,50 13,60 13,20 14,50
12,00 12,75 10,40
15,00
14,40 14,40 13,50
13,20 12,00
12,60 14,60 13,10 12,00 13,20 13,60 12,80 13,00
1— 14,50 14,40 —
13,60 13,50 13,50 14,10 13,00
14,70 14,00
13,60 14,33 13,20 14,75 14,75
14,60 15,00 15,05 13,80 13,80.
14,40 15,30
14,10 11,40
12,80 11,60 13,60
14,00 12,60 11,50
13,60 13,50 13,50 14,60 13,20
15,20 15,00
14,00 14,67 13,80 14,75 14,75
15,70 15,85 15,59 1420 13,80 15,00 15,30 14,24 14,60
13,00 13,00 14,10 12,80
14,70 14,00 15,00 13,50 14,33 13,20 14,50 14,25
14,50 14,60 14,52
12,80
15,00
1400 1420
888 13,30 15,10 15,00
12,90 15,10 15,00
14,80
14,00 — 15,20 15,20 15,60 15,60 14
36 12,00 527 13,20 55 11,00
13,60
12,00 13,17 11,00
13,60
12,51
8 8 S8
poto popofobo Sgo. SS=. 99898 S98988g
14,52
14,58 15,36 15,74 14,50
585 14,63 26 641 15,42 2 036 15,91 700 14,76
1 512 15,12 657 14,60
1 099 15,26 . 15,00
1 873 14,19 3 855
15,39 14,60 15,25 14,09 14,09 14,44 16,00 13,80
14,52 16,00 13,90.
„bobobo bo oehdodo,
15,43 15,14 2. 6
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen beres net.
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
Deutscher Reichstag. 207. Sitzung vom 9. Juni 1900, 1 Uhr.
c⸗ den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend erichtet. 8 Darauf wird die zweite Berathung des von dem Abg. Müller⸗Fulda eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Reichs⸗Stempelgesetzes fortgesetzt. 8 Nach den Kommissionsbeschlüssen soll in Nr. 4 des Tarifs ein Kaufstempel für Kuxscheine u. dergl. von 1 pro Mille er⸗ hoben werden.
Abg. Richter (fr. Volksp.) beantragt, auch diesen Stempel auf 3/⁄10 pro Mille zu ermäßigen. 8 Abg. Hilbeck (nl.) vermiße jede Spur einer Begründung für eine derartig disparitätische Behandlung der Kuxscheine. Auch der sehr aus⸗ führliche Kommissionsbericht enthalte nichts davon. Man könne doch nicht jede Schwankung im Kurse als Werthvermehrung ansehen; die meisten Schwankungen der Kuxe in den letzten Zeiten seien Werthverminde⸗ rungen gewesen. Aus dem Grunde allein, daß solche Schwankungen vorkämen, könne man den Stempel doch nicht dreifach höher be⸗ messen. Man scheine gerade bei den Kuxen bis an die Grenze des Möglichen gehen zu wollen, während man alle übrigen Werthpapiere wohlwollend behandle. Der Abg. Müller⸗Fulda habe von der aus⸗
leichenden Gerechtigkeit gesprochen; solle diese allein den Kuxen gegen⸗ ber nicht platzgreifen? Es sei direkt ein Unrecht, die Kuxe anders als die Aktien zu behandeln. Der gü ßte Theil der Nationalliberalen stehe auf dem Boden des Antrags Richter.
Abg. von Kardorff (Rp.): Ich sehe den Kux für ein ganz anderes Papier als die reinen Börsenpapiere an. Der Kux sollte ein immobileres Papier sein, und der Stempel auf Immobilten beträgt 1. %. Daher ist es wohl gerechtfertigt, ein solches immobilartiges Pavier höher heranzuziehen. Die Kuxe sind nicht alle in festen
nden; es wird ein sehr lebhaftes Börsenspiel darin veranstaltet an den Kuxenbörsen. Ich bitte, bei den Kommissionsbeschlüss
bleiben, welche in der Kommission viel gründlicher und besser erörtert worden sind, als es im Plenum bisher geschehen ist
Abg. Richter: Es handelt sich doch nur um eine Tarifnummer, die ganz unabhängig ist von den anderen Nummern. Diese Nummern haben doch keinen anderen organischen Zusammenhang mit einander als den, daß sie alle Geld einbringen. In der Kommission hat man gerade in der Steuerfrage so oft geschwenkt und so abweichende Be⸗ schlüsse gefaßt, wie kaum jemals; wenn schon die Kommission ihre Beschlüsse geändert hat, warum soll das nicht auch noch im Plenum geschehen? Der hohe Stempel würde die Rechtssicherheit der Urkunden preisgeben, indem man von dem formalen Abschluß der Geschäfte in Kuxen überhaupt absehen würde. Der Kohlenbergbau hat sich lange Jahre hindurch durchaus nicht rentiert. Die großen Geschäfte an der Essener Börse können doch für eine solche Erhöhung dieses Stempels nicht verwerthet werden.
Abg. Hilbck: Herr von Kardorff ist um 30 Jahre in der Entwickelung zurück. So lange ist es her, daß die Kuxe als Immobilien galten; heute gehören sie nach dem Bürgerlichen Gesetz⸗ buch zum beweglichen Vermögen. Der Bergbau hat sich seitdem großartig entwickelt. 1
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Wir sind im nationalen Interesse für das Zustandekommen des Flottengesetzes und für die Lösung der Deckungsfrage in dem vorgeschlagenen Rahmen. Wir stehen daher auch nicht an, für die Hersastehung der Kuxe zu 1 pro Mille ein⸗ zutreten. Die großartige Entwickelung des Bergbaues wird durch einen Stempel von 1 pro Mille doch gewiß nicht behindert werden; eine leichte Beschränkung der Spekulation durch diesen Stempel wäre übrigens ein Gewinn. Es ist schon jetzt eine Mobilisierung des Grundbesitzes eingetreten, die sehr bedenklich erscheint, und darum halte ich den sehr hohen Immobilienstempel von 1 % gerade für einen Vortheil. Wenn wir das große Ziel wollen, müssen wir uns in Einzelfragen bescheiden; wir sind der Budgetkommission für ihre verdienstliche Arbeit großen Dank schuldig. Ob die Vorlage besser geworden wäre, wenn das
Reichs⸗Schatzamt sie ausgearbeitet hätte, ist mir einigermaßen zweifelhaft. Dr b fordert diese Lösung d
en z D ckungsfrage;
seitens der Regierung ist nichts geschehen, und die Flottenvorlage scheitert, wenn die Deckungsfrage nicht in diesem Sinne gelöst wird. Die Art, wie die Deckungsfrage gefunden ist, ist allerdings für Herrn Richter und seine Freunde keine erfreuliche; daraus erklärt sich wohl sein besonderer Mißmuth. Andererseits hat diese Art der Deckung der Vorlage im Lande viele neue Freunde geschaffen; denn man sieht jetzt klar, daß die Kosten von den Leistungsfähigen auf⸗ gebracht werden sollen; nur die Herren um Richter und um Bebel haben sich als Schutztruppen der Börse aufgethan. Die freisinnige Partei pflegt in erster Linie die Interessen der Börse und des Großkapitalt wahrzunehmen; und bei dieser, wie bei anderen Vorlagen hat die Sozialdemokratie treu an ihrer Seite gekämpft. — Als der Redner auf die Diskussion über den Antrag Heim wegen Erhöhung der Emissionsstempels auf ⁄¹1ο0 pro Mille näher eingeht, unterbricht ihn der
Präsident Graf von Ballestrem mit den Worten: Sie haben es als Ihre Aufgabe bezeichnet, dazu mitzuwirken, daß das Gesetz zu stande komme; wenn man aber, wie Sie, bei jeder Gelegenheit auf alle Punkte der Vorlage zurückkommt, so wird dieses Gesetz nie zu stande kommen!
Der Abg. Dr. Arendt bricht darauf seine Ausfüh⸗ rungen ab.
Abg. Richter: Je weniger man sachlich zu diskutieren im stande ist, desto mehr sucht man allgemeine Fragen der Parteipolitik in die Erörterung zu ziehen. Ich stimme dem Präsidenten völlig bei; aber auf die parteipolemischen Angriffe muß eine Erwiderung gestattet sein. In der gegenwärtigen Session haben wir ganz überwiegend für de Regierungsvorlagen unser Votum abgegeben, rühmen aber nicht deshal bei jeder Gelegenheit unseren Patriotismus. Für das Müngeset haben wir gestimmt nicht im Interesse des Großkapitals, sondern des soliden und gesicherten Geldumlaufs. Die Handelskammer von muß doch über die Natur des Kuxperkehrs am besten unterrichtet sein⸗ Wenn man garnichts mehr für einen Tarifsatz im einzelnen zu sche weiß, dann muß die große Flotte herbalken. Nach der amtli 4 Schätzung k höchstens 100 000 ℳ handeln: und
t sich doch sehr, was mehr einbringt, der 1 pro Mille⸗ oder der . Mille⸗Stempel.
Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.) schwer verständlich] scheint sich auf Angriffe des Abg. Bebel zu bezieben, die ihn troz schs mangelhaften Gesundheitszustandes nach Berlin zurückgeführt hätten, und weist auf die steuerlichen Verhältnisse im Reichslande hin, wo vor kurzem eine Kuxsteuer eingeführt sei. Diese Analogie könne aber für den beantragten Kuxstempel von 1 %0 nicht herangezogen werden. Er sehe keinen Grund, die Kuxe anders als die Aktien zu behandeln. Es bestehe heute schon die Tendenz, die soliden Berg⸗ gewerkschaften in Aktiengesellschaften zu verwandeln; diese Tendenz werde in ungesunder Weise gefördert werden, wenn man einen so hohen Umsatzstempel für Kuxe einführe.
Abg. Müller⸗Fulda kann diese Befürchtung nicht theilen. Die höhere Heranziehung empfehle sich auch aus dem Grunde, weil das Feggec gasgesber von dem Umsatz in Kuxen überhaupt keine Abgabe entrichtet habe.
Der Antrag Richter wird durch Auszählung mit 126 gegen 99 Stimmen abgelehnt.
Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Nach dem geltenden Tarife wird die Stempelabgabe nicht erhoben, falls der Werth des Gegenstandes des Geschäͤftes nicht über 600 ℳ beträgt. Die Kommission hat diese Be⸗ freiung gestrichen.
Abg. Richter beantragt die Wiederherstellung dieser Be⸗ freiung. Es sei ihm nicht erinnerlich, daß man in der Kommission irgend etwas für die Aufhebung dieser Befreiung angeführt habe. Bei einem solchen Kleinverkehr handle es sich garnicht um einen börsenmäßigen Betrieb. Man habe nur ganz vage von der Möglich⸗ keit von Umgehungen gesprochen, es kämen aber nur Beträge von solcher Winzigkeit in Frage, daß darauf die beantragte gesetzliche Aenderung nicht begründet werden könne.
Der Antrag Richter wird abgelehnt.
Der Stempel auf Lotterieloose, der jetzt 10 Proz. beträgt, soll auf 20 bezw. für ausländische auf 25 Proz. erhöht werden.
Abg. Bebel (Soz.): Mit dieser Position wird der größte Mehrertrag aus dem Stempelgesetz gewonnen. Herr Schädler hatte doch bei der ersten Lesung des Flottengesetzes vor allem die Heranziehung der Inter⸗ essenten verlangt. Selbst Herr Dr. Heim wird nicht nachweisen können, daß mit dieser Verdoppelung des Lotteriestempels die Leistungsfähigen für die Flotte tributpflichtig gemacht werden. Es sind die breiten Massen des Volks, die untersten Schichten der Bevölkerung, die vom Spielteufel befallen sind und die jetzt die Hauptkosten der Flottenvermehrung aufbringen sollen. Ist die Lotterie vom Uebel, so soll man sie verbieten, nicht aber sich der Spielsucht zu solchen Zwecken bedienen. Die Erhöhung des Stempels ist ein Unrecht gegen die arme Wittwe und den armen Arbeiter, die sich mit ihrem letzten Groschen ein Loos kaufen, um sich eine Gewinnchance zu schaffen; sie ist auch ein Unrecht gegen gewisse Arten von Lotterien, wie Kirchen⸗ baulotterien und dergleichen.
Die Erhöhung des Stempels für Lotterieloose wird ohne weitere Debatte bäjchlossen.
Unter Nr. 6 des Tarifs ist ein neuer Fixstempel für Schiffsfrachturkunden vorgeschlagen. Derselbe soll für Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffsverkehr zwischen in⸗ ländischen und ausländischen Seehäfen oder zwischen inländischen Flußhäfen und ausländischen Seehäfen, sofern sie im Inlande ausgestellt oder behufs Empfangnahme oder Ablieferung der darin bezeichneten Sendungen im Inlande vorgelegt oder ausgehändigt werden, 1 ℳ, für im Verkehr zwischen in⸗ ländischen Hafenplätzen und ausländischen Hafenplätzen der Nord⸗ und Ostsee, des Kanals oder der norwegische.. Küste ausgestellte, e oder ausgehändigte Konnossemente und Frachtbriefe 10 ₰ betragen.
Vom Abg. Richter ist die Streichung der ganzen Nr. 6 beantragt, eventuell will er diejenigen Urkunden, welche den bilsgeren Stempel tragen sollen, von der Stempelpflicht befreit wissen.
Abg. Richter: Ich könnte verstehen, wenn man diese neue Steuer mit der Rücksicht motivierte, daß der Schiffsverkehr des Schutzes der deutschen Marine bedarf und theilhaftig wird. Das mag für Kiaufschou und ähnliche entfernte Gegenden gelten; aber es ist doch schon lange her, daß in der Nord⸗ und Ostsee bis zur norwegischen Küste hinauf die Seeräuber ihr Wesen getrieben haben. Dieser kleine Verkehr in dem deutschen Meere wird sehr hart von diesem Konnossementsstempel betroffen, der Verkehr zwischen Hamburg, Danzig und Stettin nach den holländischen Häfen und nach dem Rhein erfährt damit eine ungemeine Belästigung, wenn für jede Sendung 10 ₰ Stempel erhoben werden; läßt man sich ein paar Flaschen Wein aus Bordeaux kommen, so muß 1 ℳ gezahlt werden, was unter Umständen ein ganz erheblicher Aufschlag, bis zu 10 ja 20 % auf den Werth sein kann. Die Handelskammern der Seeplätze sind allerdings so in Furcht gerathen, daß die Kommission und der Reichstag ihnen noch mehr e. Ban können, daß sie sich mit diesem Fixstempel von 1 ℳ oder 10 ₰ glauben loskaufen zu sollen.
Abg. Frese (fr. Bgg.): Der Gedanke einer Flottensteuer für die Seehandelsplätze hat sich als nicht durchführbar erwiesen; man hat sich auf den Stempel für den Fernverkehr von 1 ℳ zurückgezogen; der Nahverkehr ist möglichst billig mit 10 ₰ abgefunden worden. Gegen diese Belastung des Nahverkehrs mit 10 ₰ habe ich Einwände nicht gehört; dagegen sind unter andern Proteste eingelaufen von Mann⸗ heim, welche aber noch auf dem früher in der Kommission empfohlenen Satz von 30 ₰ fußen. Kein Gewerbe belastet
ch gern, und jedes wird froh sein, wenn jede Besteuerung ihm fern bleibt. Ich werde aber dem Kommissionsbeschluß meine Zustimmung nicht versagen, um dem Vorwurf zu begegnen, als ob Bremen sich zwar sehr für die Flotte begeistert, aber nicht zu Hause ist, wenn es ilt, die Mittel für die Verstärkung herbeizuschaffen. Will man die lottenvergrößerung nicht, dann ist es außerordentlich leicht, jede Art der Steuer abzulehnen, und man macht sich damit auch sehr populär;
wünsche aber an meinem Theile an der Vergrößerung der Flotte witzuwirken, und habe mich deshalb entschlossen, für diesen Theil der Vorschläge der Kommission zu stimmen. Den Kampf gegen die Besteuerung der Seefahrtkarten habe ich mit Eifer auf⸗ genommen, und wir sind siegreich geblieben. Ebenso habe ich mich segen die prozentuale Besteuerung der Fachurkunden und gegen die
onnenbesteuerung ausgesprochen; beides ist fallen gelassen worden. Will die Mehrheit auch diesen Fixstempel für Konnossemente fallen lassen, so werden sich das gewiß die Interessenten gern gefallen lassen; aber man komme ihnen dann nicht mehr mit dem Einwande, der mich gerade bestimmt, für diesen Stempel zu stimmen.
v Dr. Semler (nl.): Die Hansestädte tragen ohnehin einen recht erheblichen Theil zu den Reichseinnahmen bei. Viele Kaufleute in Hamburg sind voller Bewunderung für das große Geschick, mit dem die Herren vom Zentrum die Flottenvorlage gemacht haben; sie wollen die Flotte haden und sind auch bereit, dafür zu zahlen, auch wenn die Flotte keine Handelsflotte, sondern lediglich eine Schlacht⸗
otte ist; sie hoffen, daß die Herren vom Zentrum nachher, wenn es ch um die Anslandskreuzer handelt, ebenso bereitwillig sein werden wie heute. Die Hamburger Handelskammer hat sogar entsagungs⸗ voll dabei mitgewirkt, wo man die Steuer am besten anlegen kann; ein Protest von Hamburg liegt auch nicht vor. Wir hoffen aller⸗ dings, daß der hier eingeschlagene Weg der Besteuerung einzelner Berufsstände nicht ein Prinzip werde; denn dann könnte sich daraus fine Schraube ohne Ende entwickeln. Es liegt hier eben ein be⸗ sonderer Nothfall vor. Im allgemeinen beruhige ich mich also bei em . Es liegt aber 898 nicht so, wie Herr 8t ter meint: Soviel Kolli, Stempel, sondern soviel vnnassemente, soviel Stempel. K g. Richter: Aber dann wäre es ja noch viel schlimmer, Herr ollege; der Stempel liegt auf der d icht dem K
soviel
nossement. Sie haben sich für eine höhere Steuer begeistert als hier vorgeschlagen wird. Herr Semler meint, die Sache wäre jetzt ab⸗ gemacht. O nein; mit Kleinem fängt man an, mit Großem hört man auf. Man hat von der Rechten für die 10 ₰ bei der Nord⸗ und Ostsee bloß stimmen zu wollen erklärt, um zunächst praktische Erfahrungen zu machen, von denen aus man dann weiter gehen könne. Herr Semler hat als Vertreter Hamburgs gesprochen: nach meiner Kenntniß sitzen die Vertreter Hamburgs hier bei den Sontaldemokraten. Wenn Hamburg und Bremen logisch sein wollen, müssen sie sagen, wir theilen die Million, die hier herauskommen soll; Hamburg giebt 600 000, Bremen 400 000, dann wüßten Herr Müller⸗ Fulda und wir, was ihnen die Sache werth ist. enn die Bremer Handelskammer etwas für die Flotte direkt thun wollte, dann hätten wir diesen Konnossementsstempel garnicht bekommen. Es handelt sich hier für den Nahverkehr bloß um eine große Plackerei, bei der finanziell nur eine Lumperei herauskommt.
Abg. Müller⸗Fulda: Von Plackerei kann gar keine Rede sein. Es ist erfreulich, wie aus allen betheiligten Schiffahrtskreisen sich ein gewisses Einverständniß, ein guter Wille gezeigt hat; einige Handelskammern der Seeplätze haben noch mehr angeboten. Es wäre sehr schön gewesen, wenn andere Interessentenkreise diesem schönen ei- acgolgt üüeen.
g. Frese we e Vorwürfe des Abg. Richter gegen die Bremer Handelskammer zurück und erklärt, er könne die ücesegens des Abg. Richter, daß sich Hamburg und Bremen durch eine Pauschal⸗ summe abfinden möchten, als ernst gemeint nicht ansehen.
Abg. Dr. Semler: Heute und diesmal werde ich mir und Ihnen aus Rücksicht auf die Geschäftslage ersparen, auf die Bemerkung, daß ich nicht Vertreter Hamburgs sei, sondern die Sozialdemokraten, zu erwidern. Gestempelt wird nicht die Sendung, sondern ein Konnosse⸗ ment, für jede Sendung nur einmal; auf einem Konnossement kann eine Summe von Kolli verzeichnet sein.
Nachdem über die Frage, was verstempelt wird, nochmals die Abgg. Richter und Frese sich geäußert haben, wird unter Ablehnung des Antrags Richter der Stempel auf Schiffsfrachturkunden nach dem Kommissionsvorschlag an⸗ genommen. Der Stempel auf Schiffahrtkarten wird ent⸗ sprechend dem Kommissionsvorschlag abgelehnt.
Damit ist der Tarif erledigt; das Haus geht darauf zu den Kommissionsbeschlüssen über die Abänderung des Reichs⸗ Stempelgesetzes selbst über.
Nach Artikel 5 der Kerewiffionsgeschlasse soll Abschnitt III des Gesetzes die neue Ueberschrift erhalten: „Spiel und Wette“, eingeschaltet werden soll 1 neuer § 22a:
Den Spieleinlagen stehen im Sinne der Tarifnummer 5 die Wetteinsätze bei öffentlich veranstalteten Renn⸗ und anderen ähn⸗ lichen öffentlichen Veranstaltungen gleich. Wer im Inlande solche Wetteinsäͤtze entgegennimmt, ist verpflichtet, versteuerte Ausweise hier⸗ über ausmstellen.
Der § 24 soll folgende neue Absätze 2 bis 3 erhalten:
Den ausländischen Loosen oder Ausweisen über Spieleinlagen stehen Ausweise über Einsätze bei ausländischen Wettunternehmungen für öffentlich veranstaltete Renn⸗ und ähnliche öffentliche Ver⸗ anstaltungen gleich. Wer, ohne solche Ausweise vom Auslande ein⸗ zuführen, Wetten der bezeichneten Art vermittelt, ist, sofern er diese Vermittelung gewerbsmäßig betreibt, verpflichtet, versteuerte Aus⸗ weise über die Wetteinsätze auszustellen.
Gewerbsmäßige Vermittler von Wetten der vorbezeichneten Art unterstehen der Aufsicht der Steuerbehörde nach näherer Be⸗ stimmung des Bundesraths.
Auf Antrag des Abg. Grafen von Oriola LI) wird Absatz 3, wie folgt, eingeleitet: Gewerbsmäßige „Vermittler von Wetten der vorbezeichneten sowie der im § 22a be⸗ zeichneten Art.“
§ 29 soll folgende neue Fassung erhalten:
Loose u. s. w. inländischer Unternehmungen, für welche bereits vor dem 1. Juli 1900 die obrigkeitliche Erlaubniß ertheilt ist, sowie ausländische Loose, welche vor diesem Zeitpunkt eingeführt, auch binnen drei Tagen nach demselben angemeldet sind, und die Loose von Staatslotterien, deren Ausgabe auch nur für eine Klasse bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen hat, unterliegen, sofern die Ziehung der Loose vor dem 1. Januar 1901 beendet ist, der Reichs⸗Stempelabgabe nur nach Maßgabe der bisherigen Be⸗ stimmungen.
Auf den Betrieb der Totalisatoren auf den Rennplätzen finden die bisherigen Bestimmungen bis zum 1. Januar 1901 Anwendung. „Der Abg. Graf von Oriola will den zweiten Absatz,
wie folgt gefaßt wissen:
„Für das Wetten an Totalisatoren auf inländischen Renn⸗ plätzen finden die bisherigen Bestimmungen bis zum 1. Januar 1901 Anwendung.“
Abg. Wörle (Zentr.) befürwortet einen Antrag, die im Abs. 1 er⸗ wähnten Loose inländischer Unternehmungen erst vom 1. Januar 1902 ab dem höheren Stempel zu unterwerfen.
Abg. Richter spricht sich dagegen aus.
Abg. Gröber (Zentr.): Es ist uns nach dem Abschluß der Kommissionsberathungen mitgetheilt worden, daß gewisse Wohlthätig⸗ keitslotterien von diesem Stempel schwer getroffen würden, da sie noch unter den bisherigen Bestimmungen veranstaltet worden sind. Der Antrag Wörle würde also jedenfalls den Intentionen der Kom⸗ mission entsprechen.
Abg. Dr. Paasche (nl.) als Referent bestreitet letzteres.
§ 29 wird mit den Amendements Wörle und Graf von Oriola angenommen.
Hinter § 30 sollen aus Anlaß des Konnossementsstempels die §§ 30 a bis 30 p neu eingefügt werden.
Rach § 30 b liegt die Verpflichtung zur Entrichtung des Konnossementsstempels bei Urkunden, welche im Inlande aus⸗ gestellt werden, dem Aussteller ob.
„Auf Antrag des Abg. Frese wird in diesem § 30 b sowie in § 30d das Wort „Aussteller“ durch „Ablader“ ersetzt.
Die §§ 30k bis 30 p sind durch die Ablehnung des An⸗ trages auf Einführung eines Stempels auf Schiffahrtkarten in Fortsall gekommen. Da der Vize⸗Präsident Dr. von Frege gleichwohl auch diese Paragraphen aufruft, protestiert der
Abg. Dr. Sattler (nl.) dagegen, da es sich hier bloß um einen Antrag, nicht um eine Regierungsvorlage handle.
Abg. Richter: Ich muß dem durchaus beistimmen; wenn Herr Müller⸗Fulda schon Finanz⸗Minister wäre, würde der Vize⸗Präsident im Rechte sein, aber Herr Müller ist noch nicht Finanz⸗Minister.
Vize⸗Präsident Dr. von Frege: Ich habe die Paragraphen nur zur Orientierung des Hauses aufgerufen.
Abg. Müller⸗Fulda: Ich erwidere dem Abg. Richter auf seine verschiedenen Anspielungen nur, daß es im Reiche keinen Finanz⸗ Minister giebt.
Der § 39 Abs. 2 soll folgende Fassung erhalten:
Der Prüfung in Bezug auf die Abgabenentrichtung unterliegen alle Diejenigen, welche abgabenpflichtige Geschäfte im Börsen⸗ oder Schiffsfrachtverkehr gewerbsmäßig betreiben oder vermitteln.
Abg. Richter will diesen die Revisionspflicht ausdehnenden Absatz gestrichen haben. Defrauden kämen nach der Statistik nur in minimalem Umfange vor: der betreffende Regierungsrath sitze den ganzen Tag in seinem Bureau, ohne auch nur 40 ₰ an hintergezogener Gebühr zu ermitteln. Redner empfiehlt dem Hause die Annahme folgender Resolution:
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Erhebungen darüber an⸗ zustellen, ob nach den gemachten Erfahrungen die Prüfung in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben für Kauf⸗ und Anschaffungs⸗ geschäfte nicht allgemein beschränkt werden kann auf die Befugniß der Steuerdirektivbehörde, die Einreichung fbestimmt zu
abgabepflichtige Geschäfte bezüglichen Schriftstücke zu ver⸗ ngen.
Redner bemerkt, insbesondere gegen den Abg. Dr. Heim, daß gerade die bayerischen Banken sich F.ges, egen diese Ausdehnung der Revisionspflicht verwahrt hätten.
Abg. Frese spricht sich ebenfalls gegen die Ausdehnung der Revisionspflicht auf die Privatbanquiers und auf den kleineren Verkehr aus; es würde dadurch lediglich eine außerordentliche Belästigung ohne jeden e entstehen. Von Defrauden in irgendwie erheblichem Umfange sei platterdings nicht die Rede.
Abg. Müller⸗Fulda: Es handelt sich hier nicht um ein Ver⸗ trauensvotum gegen den deutschen Kaufmannsstand, sondern nur um eine prinzipielle Gleichstellung.
Abg. Richter: Das ist doch kein materieller Grund für die Ausdehnung der Revisionspflicht. Aktiengesellschaften, Vorschuß⸗ vereine ꝛc. haben ihre Prüfungsorgane; ganz anders bei den Privat⸗ banquiers, wo das Geschäftsgeheimniß ängstlich gewahrt werden muß. Von meinem Standpunkt aus halte ich natürlich auch die Aufhebung der Revisionspflicht für die Gesellschaften für das einzig Richtige. Nur weil es Herr Müller will — denn die Regierung schweigt sich ja aus — sollen wir auf eine solche Verschärfung uns einlassen! „Abg. Dr. von Siemens (fr. 8129n Eine große Versammlung sämmtlicher Großbanken hat sich dafür ausgesprochen, daß das
rivilegium odiosum der Revision nicht weiter ausgedehnt werden ollte. Eine solche „Schnüffelei“ widerspricht dem Nationalcharakter. Pnne. diese Revisionspflicht kann schließlich jedes Geschäft gezwungen erden.
Abg. Dr. Heim (Zentr.): Glaubt Herr Richter, daß die Statistik ausschlaggebend sein kann? Es 5 Seaen 18.2 ge⸗ stohlen, als Diebe bestraft werden. Nicht die Belästigung des Publikums spricht gegen die Ausdehnung der Revisionspflicht, sondern das Mißbehagen der Banquiers, daß man ihnen in die Bücher benee.. 1 Ich glaub
Abg. Gröber: glaube wie Herr Frese an die Ehrlichkeit der Banquiers, wie ich an die Ehrlichkeit der Menschen bertctet glaube; aber gerade deswegen haben wir gar keine Ursache, der Aus⸗ dehnung der Revision zu widerstehen. Herr Müller⸗Fulda will gleiches Recht für Alle; das ist doch ein gutes demokratisches Prinzip, nicht bloß ein formaler Grund. Warum soll nicht ein einzelner Kaufmann der 7 unterworfen werden, der vielleicht größeren Umsatz in solchen Geschäften macht als eine Aktiengesellschaft oder eine Ge⸗ noffesschaft. Aus di G
g. er: Aus diesem Grunde habe ich gerade empfohlen, den Reichskanzler um die Anstellung von ⸗L. zu 2 Gleiches Recht für Alle ist ein schönes Prinzip; aber demgegenüber steht doch die Meinungsäußerung der Großbanken, welche die Aus⸗ dehnung dieses privilegium odiosum ausdrücklich reprobieren. Das eigentliche Prüfungsgeschäft wird eben durch subalterne Beamte wahr⸗ genommen werden, weil man garnicht genug Regierungsräthe dafür auftreiben kann, wenn der Kreis der Revisiongpflichtigen so ungemein ausgedehnt wird.
Der Antrag Richter wird abgelehnt, § 39 Abs. 2 nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.
Damit ist die Berathung der Novelle zum Stempelgesetz erledigt. Die Resolutionen Richter (wegen der Einschränkung der Revisionspflicht) und Hilbck (Erhebungen wegen der Be⸗ steuerung der Kuxe) werden abgelehnt.
Das Haus geht über zur zweiten Lesung der von den Abgg. Bassermann und Genossen (nl.) eingebrachten Antrags wegen Abänderung des Zolltarifgesetzes, welche die Erhöhung der Eingangszölle auf Branntwein und Schaumwein in Vorschlag bringt.
Die Kommission hat aus der Nr. 5 des Zolltarifs den „Schwe eläther“, der bisher 20 ℳ Zoll trägt, ausgeschlossen, sodaß Schwefeläther als Branntwein unter die Zollsätze von 125 bezw. 180 ℳ fallen würde; ferner soll nach dem Kom⸗ missionsbeschluß der Bierzoll auf 6 ℳ erhöht werden. Dem nationalliberalen Antrage entsprechend soll ferner der Zoll für Liqueure von 180 auf 240, für Schaumweine von 80 auf 120 ℳ erhöht werden. Referent ist Abg. Dr. Paasche.
Die Abänderung, betreffend den „Schwefeläther“, wird ohne Debatte angenommen.
Zum Bierzoll bemerkt der
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Die Lorbeeren des Zentrums haben die Nationalliberalen nicht schlafen lassen, und so kamen sie mit diesem Experiment zum Zolltarif. Herr Büsing, der den Antrag nicht mit unterschrieben hat, wird hoffentlich mit uns den Bierzoll verwerfen. Ich habe den Verdacht, daß ein gewisser chauvinistischer Zug mitspielt; es heißt, der Alldeutsche Verband wolle dem böhmischen Bier einen Krieg à outrance erklären. Ich denke: Ein echter deutscher Mann . keinen Czechen leiden, aber seine Biere trinkt er gern. Man täuscht sich, wenn man keinen Nachtheil von dem Zoll erwartet. Ein großer Theil des deutschen Bieres geht nach England. Nach Oesterreich geht ein großes Quantum bayerischen Bieres. Muß das Experimentieren mit hohen Zollsätzen nicht unsere Handelsverträge mit diesen Ländern stören? Frankreich soll die Absicht haben, seinen Bierzoll zu verdoppeln; damit würde unserem Exvport eine schwere Wunde geschlagen. Die Zollerhöhung trifft auch die Fässer, und die Pilsener Fässer sind besonders stark: ihr Ge⸗ wicht beträgt 65 bis 70 % vom Gewicht des Bieres. Ueber diesen neuen Steuergewässern schwebt unzweifelhaft, die misera plebs con- tribuens noch unsichtbar, der Geist, der immer erscheint, wenn etwas für den Fiskus zu holen ist; man wird den Begriff des Luxusbieres erfinden und eine allgemeine Vertheuerung der Biere wird die Folge sein. Wir stimmen also nicht nur aus handelspolitischen Gründen, sondern auch aus diesen wirthschaftspolitischen Gründen gegen den neuen Bierzoll von 6 ℳ
Abg. Dr. Hasse (nl.): Die Bezugnahme anf den Alldeutschen Verein geht von ganz krrigen Voraussetzungen aus. Herr Eickhoff nennt unsere Bestrebungen chauvinistische, ich scheue mich persönlich — solchen Ausdruck auf mich zu nehmen, ich finde, daß der
hauvinismus in Deutschland durchweg viel zu wenig verbreitet ist; der Czeche, der Franzose darf nach deutscher Anschauung chauvinistisch sein,
der Deutsche nicht. Der Antrag kann sich garnicht gegen die deutschen
Brauereien in Böhmen richten. Wir haben keineswegs als Fraktion auch diligentiam prästieren wollen für Flottendeckungssteuervorschläge. Aus unserem Antrage erwarten wir 1— 1 ½ Millionen Mark Ein⸗ nahmen, wir haben Finanzzölle vorgeschlagen. Die Einfuhr von aus⸗ ländischem Bier ist in den letzten 10 Jahren außerordentlich groß gewesen; schon in wenigen Jahren wird auch nach der Zollerhöhung diese Steigerung sich fortsetzen, denn die allmächtige Mode entscheidet eben für das böhmische Bier. Wir haben es hier thatsächlich mit einer Luxus⸗ abgabe zu thun. In der Kommifsion hat man zwar gemeint, es handle sich um eine Biersorte, die die 85 Masse der Biertrinker und nicht bloß die oberen Zehntausend derselben trinkt; aber dagegen spricht schon der Umstand, daß die Einfuhr von Pilsener Bier nur 1 % be⸗ trägt. Geht man auf dem Pfade des Abg. Eickhoff weiter, so wird man bald vom Sektglase des armen Mannes sprechen. Die Re⸗ pressalien des Auslands brauchen wir nicht zu fürchten; Oesterreich mag Bierzölle erheben, unser gutes Recht ist es ebenfalls, den Bier⸗ zoll zweckmäßig zu normieren.
Abg. Roesicke⸗Dessau (b. k. F.): Man wird sich doch ni wundern können, wenn solche Gründe, wie die von dem Abg. Eickh erwähnten, auftauchen, weil in der Kommission plausiblere absolut nicht vorgetragen worden sind. Das Pilsener Bier wird keineswegs allein von den oberen Zehntausend genossen; davon muß ich doch wohl etwas verstehen. Die oberen Zehntausend trinken überhaupt kein Bier, nein, sie trinken Wein, das Bischen Bier, was sie trinken, dient mehr zu medizinischen Zwecken. Um diese zu treffen, sollte man die feinen Weine besteuern. Die Gastwirthe und die Bterverleger ge⸗ hören doch wahrlich auch nicht zu den oberen Zehntausend. n der Kommission half man sich damit, daß man ausrechnete, die Belastung