1900 / 137 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

auf den Hektoliter betrage bloß 2 ℳ, die könne man abwälzen. Aber das Publikum muß doch schließlich den Zoll bezahlen, und da ist das merkwürdige und bedenkliche, daß man in großen Theilen Deutschlands beim Bierverkauf nicht nach Pfennigen rechnet, sondern der Sprung immer von 5 zu 5 gema t wird. Wollen die Gastwirthe eine solche Erhöhung eintreten lassen, dann würde es sich nicht mehr um ein Plus von 2 handeln, sondern der Publikum würden 8 mehr, nämlich 10 ℳ, abgenommen. Es handelt sich auch nicht um 2 ℳ, sondern wenn man das Gewicht des Fasses mit in Rechnung bringt, um 3 Zoll. Das noch nicht Petitionen in großen Mengen eingelaufen sind, liegt nur daran, daß man es einfach für unmöglich gehalten hat, daß der Reichstag eine einzige Position außer Wein und Branntwein noch herausgreifen würde, und zwar das Bier, um es mit einem höheren Zoll zu be⸗ legen. Von einem größeren Schutz gegenüber der wachsenden aus⸗ ländischen Konkurrenz hat bezeichnenderweise in der Kommission nur ein Kommissar der verbündeten Regierungen gesprochen. Man wolle sich doch erinnern, daß die Regserung schon sechsmal die Brau⸗ steuer hat erhöhen wollen, daß in Preußen der Finanz⸗Minister die Gemeinden zwingt, auch gegen ibren Willen kommunale Biersteuern einzuführen! Jedenfalls muß sich das Brauerei⸗ gewerbe dagegen sträuben, daß man ihm hier ein unerbetenes Ge⸗ schenk macht, für welches später schwer gebüßt werden könnte. Stehen Sie, ich bitte Sie dringend, wenigstens von dieser Zollerhöhung ab. Sie haben ja schon so viel ergiebige Steuerquellen geöffnet, daß die verbündeten Regierungen schon versucht haben, sich des Segens zu er⸗ wehren. Das Braugewerbe würde durch solche ungerechte Belastung in seiner Eatwickelung gestört werden.

Abg. Bindewald (Reformp.): Ob das deutsche Braugewerbe die Steuer braucht oder nicht, ist gleichgültig. Das deutsche Volk braucht Geld für die Flotte, und ich sehe nicht ein, womit man der Geschmacksverirrung des bitteren Bieres entgegenkommen soll. Unser heimisches Bier kann dem Czechenbier mindestens die Stange halten. Oesterreich hat sein Geschäft beim letzten Handelsvertrag gemacht, und wir brauchen ihm nicht weitere Koazessionen zu machen. Wer heute böhmisches Bier trinkt, kann auch den kleinen Aufschlag bezahlen. Denn der kleine Mann giebt nicht 30 für ein Glas Bier; der Massenkonsum wird also nicht belastet. Man sagt, die Bierbrauer könnten auf das Entgegenkommen der Landwirtbe rechnen, da sie die Hauptabnehmer des Getreides seien. Ja, wenn sie nur immer einheimisches Getreide kauften: Meine politischen Freunde würden einer Besteuerung der einheimischen Biere nicht beitreten; die Herren von der Linken können sich also beruhigen. Wenn aber unsere einheimischen Biere die fremden verdrängen sollten, so wäre das ein Vortheil.

Akg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Ich muß dem Satze widersprechen, daß der Deutsche ein Recht auf Chauvinismus habe. Der Deutsche hat doch nicht einmal ein Wort für diesen Begriff. Der Chauviaismus führt zu einer Verbitterung und Entfremdung der Nationen, und das ist kein Vortheil. Wenn man die Czechen nicht schädigen will, was hat man dann für einen Grund, diese Steuer einzuführen? Warum schlagen Sie nicht eine höhere Besteuerung des Kaviars vor? Nein, man wollte den Oesterreichern eins aus⸗ wischen. Herr Hasse bezeichnete den Zollschutz als eine acceptable Zu⸗ gabe. Der Vorredner sprach davon, die Brauer möchten nur deutsches Getreide verwenden. Ja, wenn das so leicht wäre! Es kommt doch auch auf die Verwendbarkeit des Getreides an. Es wird hier ein Schutzzoll vorgeschlagen, der von den Interessenten selbst garnicht ver⸗ Uänae wird; darum können Sie nichts Besseres thun, als den Zoll ablebnen.

Abg. Wurm (Soz.) spricht sich vom Standpunkt des deutschen Arbeiters ebenfalls gegen die höhere Biersteuer aus, die nur agrarischen Zwecken dienen solle. 1 1

Der Bierzoll von 6 wird gegen die Stimmen der Linken angenommen.

Bei dem Zoll auf Branntweine 1) Liqueure behauptet der

Abg. Molkenbuhr (Soz.), daß die bisher beschlossenen Steuern garnicht die Reichen träfen, weil diese sie abwälzten. Ligueure, Schaumweine ꝛc. würden alleedings nicht von den unteren Klassen ge⸗ trunken, aber die Steuererhöhung werde auch ihnen vom Lohne ab⸗ gezogen werden wie beim Taback. Die Steuer werde also dem Arbeiter abgeluchst werden. b

Der Liqueurzoll wird bewilligt.

Bei Nr. 2 (alle übrigen Branntweine) geht der 1 Abg. Lucke (b. k. F.) auf die Frage des Abg. Rickert ein, was der

Mittelstand sei. Er finde, daß dazu alle diejenigen gehören, die aus eigener Kraft und mit eigenem Kapital arbeiteten, also auch die kleinen Rentner. (Vize⸗Präsident Dr. von Frege macht den Redner darauf aufmerksam, daß Branntwein von allen Ständen konsumiert werde.) Den armen Mann würde die vorgeschlagene Steuer niemals treffen, wie die Sozialdemokraten glaubten.

Abg. Bebel erwidert, daß die Arbeiter, namentlich an der Küste, die Grog tränken, allerdings von der Steuer betroffen würden.

Der Zoll wird bewilligt.

Bei der Position „Schaumweine“ tritt der Abg. Fitz (nl.), obgleich er selber Weingutsbesitzer sei, für den Zoll ein, weil es sich um einen Luxusartikel handle. Die deutsche Schaumweinfabrikation befinde sich nicht in glänzender Lage; sie habe unter der Konkurrenz namentlich der in Deutschland begründeten französischen Filialen zu leiden. Die Filialen könnten den Effekt des Zolles wieder illusorisch machen. Man möge bei der beabsichtigten Besteuerung der inländischen Schaumweine bedenken, daß die in⸗ ländische Industrie sich in ungünstiger Lage befinde, und die Inter⸗ essenten befragen.

Abz. Eickhoff verzichtet darauf, auf diese Fragen jetzt einzu⸗ gehen, hält aber den Zoll auf die ausländischen Schaumweine und die

esteuerung der inländischen Schaumweine für untrennbar. 1 Abg. Graf von Kanitz (d. kons.) macht darauf aufmerksam, daß seine Freunde seiner Zeit gegen die Ermäßigung des Weinzolles unter dem Reichskanzler Grafen Caprivi gestimmt hätten. Er werde bei den neuen Handelsverträgen diesen Fehler, die Ermäßigung des

olles, wieder gut machen und den inländischen Weinbau gegen die ausländische Konkurrenz schützen. Der inländische Weinbauer könne

e kleine Steuer sehr wohl tragen, wenn die ausländischen Weine hinreichend verzollt würden.

Die Position wird angenommen. 1 Auf Antrag des Abg. Dr. Sem ler soll ein Artikel II. inzugefügt werden, wonach die höheren Zollsätze bis zum 1. Ok⸗ tober 1900 auf solche Waaren keine Anwendung finden sollen, die am 15. Mai 1900 in den deutschen Zollausschlüssen für deutsche Rechnung lagerten oder bis dahin von Deutschen nach⸗

weislich bestellt waren.

b Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von

Thielmann:

Meine Herren! Ich möchte Sie mehr im zolltechnischen als im

finanzpolitischen Interesse bitten, diesem Antrage Ihre Zustimmung

nicht zu geben.

1 Zunächst hinkt der Vergleich mit dem Zollkrieg mit Spanien

vom Jahre 1894. Damals wurden die Zollerhöhungen gewissermaßen

über Nacht eingeführt und diejenigen Mengen von Waaren, welche die

deutsche Zollgrenze bereits überschritten hatten, oder in den Zollaus⸗

schlüssen vorhanden, also den Spaniern schon abgekauft waren, wurden poon dem höheren Zoll freigelassen, weil man mit der Erhöhung des Zolls für diese Waaren nicht die Spanier getroffen hätte, die man

mit dem Zollkrieg doch treffen wollte, sondern die inländischen Im⸗

porteure. Also dieser Vergleich zieht nicht!

Würden Sie den Antrag Semler annehmen, so wäre es ziemlich ebenso richtig, wenn Sie in Artikel II einfach hineinschreiben: „die obigen Zollerhöhungen treten am 1. Oktober 1900 in Kraft.“ Meine

Herren, wer sich vorgesehen hat, hat sich jetzt gegen die Zollerhöhungen, die noch erst eintreten sollen, bereits gedeckt.

Ich habe selber Aufragen bekommen: „Können Sie mir rathen, daß ich mein Lager von Spirituosen jetzt verzolle?“ Ich habe den Herren geantwortet: „Meine Herren! Als Reichs⸗Schatzsekretär kann ich Ihnen keine Antwort geben, das könnte möglicherweise das finan⸗ zielle Interesse des Reichs schädigen. Wäre ich aber an Ihrer Stelle, hätte ich es längst gethan.“ (Große Heiterkeit.)

Abg. Frese konstatiert, daß ihm von Bremen aus ein Auftrag zu einem solchen Antrage nicht ertheilt worden sei. Abg. Dr. Semler meint, daß dann Bremen sich wohl besonders

gut eingedeckt habe, was bei Hamburg nicht der Fall sei.

Abg. Frese stellt dies entschieden in Abrede.

Der Antrag Semler wird mit allen Begen die Stimme des Antragstellers abgelehnt und Artikel unverändert an⸗ genommen, wonach die Zollerhöhungen am 1. Juli 1900 in Kraft treten sollen. 3

Die Kommission hat eine hiesotncsnn vorgeschlagen, wonach der Reichskanzler in der nächsten Session dem Reichs⸗ tage einen Gesetzentwurf wegen Besteuerung des inländischen Schaumweines vorlegen soll.

Abg. Pierson (b. k. 2* verliest eine Erklärung namens der Elsässer gegen diese Resolution.

Abg. Baron de Schmid schließt sich dieser Erklärung an.

Abg. Graf von Kanitz: Den sehr berechtigten Bedenken der beiden Vorredner wird durch eine gründliche Reformierung der Wein⸗ zölle beim neuen Zolltarif abzuhelfen sein.

Die Resolution wird angenommen. 1

Damit ist die zweite Lesung der Zolltarifnovelle beendet.

Schluß 7 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Interpellation Albrecht, Seuchengesetz und kleinere Vorlagen.

6

8 Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

77. Sitzung vom 9. Juni 1900, 11 Uuhrr.

Es wird die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffkendd Maßnahmen zur Verhütung von Hoch⸗ wassergefahren in der Provinz Schlesien, und zwar die am Freitag abgebrochene Debatte über den Antrag der Abgg. von Arnim (kons.) und Genossen fortgesetzt, nach welchem dem Gesetz folgender neue § 49 angefügt werden soll: Der planmäßige Ausbau der in § 1 aufgeführten Flußläufe darf vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes, betreffend Maß⸗ nahmen zur Verhütung von Ueberschwemmungen im Laufe der unteren Oder, nicht in Angriff genommen werden.

Die Abgg. Freiherr von Willisen 8889 und Genossen beantragen hierzu, hinter dem Worte „Oder“ die Worte „Spree, Havel und Elbe“ einzufügen.

Abg. Brauer⸗Forst (fr. 1r) beantragt, auch noch die Lausitzer Neisse hinzuzufügen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Ich habe gestern darauf verzichtet, auf die per⸗ sönliche Bemerkung des Herrn von Arnim meinerseits etwas zu er⸗ widern. Ich wollte die Debatte nicht weiter verlängern. Ich konnte aber umsomehr in vollem Vertrauen darauf verzichten, daß bis heute Herr von Arnim im Besitz des vollständigen gedruckten Stenogramms meiner Erklärungen vom 7. gekommen sein und aus denselben die Ueberzeugung gewonnen haben würde, daß die Begründung seiner An⸗ griffe auf meine Erklärungen nicht aufgebaut werden kann.

Meine Herren, ich darf noch ein paar Worte hinzufügen. Zwei Punkte würden, wenn meine Voraussetzungen richtig sind, in der Be⸗ gründung beseitigt sein, nämlich der eine Punkt, daß meinerseits be⸗ hauptet wäre, die Regulierung der unteren Oder könne nicht ausgeführt werden ohne Ausführung des Großschiffahrtsweges Berlin—Stettin; und zweitens die Behauptung, ich hätte namens der Staatsregierung erklärt, daß nur das ganze Kanalprogramm angenommen werden könnte oder nichts.

Es bleibt dann ein Punkt übrig, nämlich die angebliche Divergenz zwischen meiner Erklärung im Jahre 1898 und meiner Erklärung am 7. d. M. Meine Herren, ich will nicht dasselbe wiederholen, was ich bereits gestern ausgeführt habe, daß es sich hier um zwei ganz ver⸗ schiedene Projekte handelt. Im Jahre 1898 hatte ich das vollständige Regulierungsprojekt im Auge und gestern das beschränkte Projekt der Beseitigung der Hochwassergefahren, das Sie jetzt beschäftigt. Meine Herren, ich möchte aber bitten, daß der sachverständige Herr Referent des Herrn Ministers der Landwirthschaft in der Beziehung auch seiner⸗ seits dem hohen Hause über diesen Punkt eine Ausklärung giebt.

Dann, meine Herren, möchte ich auch meinerseits die drivgende Bitte aussprechen, daß das Haus den Antrag von Arnim⸗von Neumann ab⸗ lehnt. Ich kann auch nicht einsehen, welcher Vortheil daraus, daß Sie diesen Antrag annehmen, für die Regulierung und für die baldige Regulierung der unteren Oder erwachsen könnte. Meine Herren, und dann möchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß, wenn Sie biesen Antrag annehmen, Sie doch mit zweierlei Maß messen. Sie machen der Regierung zum Vorwurf, daß sie angeblich Dinge mit einander verkoppele, die nichts mit einander zu thun haben oder nur in losem Zusammenhang stehen. Sie aber wollen hier genau dasselbe thun und wollen Dinge mit einander verkoppeln, die absolut gar keinen Zusammenhang haben; denn, wenn der Antrag von Arnim⸗ von Neumann allerdings nur die untere Oder genannt hat, so haben doch mit vollem Recht sofort die Vertreter der Elbe, der Spree und der Lausitzer Neisse, der Havel sich gemeldet, und ich muß sagen: warum können denn nicht ebensogut die Vertreter der Saale, der Mulde, des Pregel, der Deime, der Alle, der Sieg, der Ruhr und aller derjenigen, die noch dahinter sind, kommen, die genau in derselben Lage sich befinden? (Sehr richtig! Heiterkeit links.) Und das wollen Sie alles mit einander verkoppeln! Der Staatsregierung machen Sie es zum Vorwurf!

Meine Herren, Sie messen aber auch nach anderer Richtung hier mit doppeltem Maß: die Staatsregierung wollen Sie festlegen; Sie haben gestern den Versuch ge⸗ macht, aus den Vertretern der Staatsregierung die Er⸗ klärung herauszuziehen, wie sie sich verhalten würde, wenn der Mittelland⸗Kanal wieder abgelehnt würde. Meine Herren, Ihrer⸗ seits aber hüten Sie sich wohl und ich verdenke Ihnen das gar⸗ nicht —, schon jetzt ein Votum abzugeben über irgend eines der Projekte, welches in dem gesammten Kanalprogramm enthalten ist. Herr Graf zu Limburg⸗Stirum hat sich sehr vorsichtig ausgedrückt über seine Haltung und die Haltung seiner Parteigenossen bezüglich des Großschiffahrtsweges Berlin —Stettin. Auch bezüglich der anderen Projekte, die in dem Programm enthalten sind, ist von keiner

Seite irgend eine Bindung schon erfolgt. Die Staatsregierung aber soll sich nach Ihrer Auffassung binden; sie muß das, wie ich gesten schon gesagt habe, ebenso unbedingt ablehnen.

Meine Herren, den Hauptzweck, den Sie mit Ihrem Nn⸗ trag verfolgen, der Staatsregierung einmal ordentlich die Wahrheit zu sagen (Heiterkeit links) bezüglich ihres Ve⸗ haltens in den Wasserbauangelegenheiten, den haben Sie ja erreicht. (Große Heiterkeit.) Herr von Arnim hat za selbst gesagt, er hätte scharfe Worte gebraucht, und ich bin auch fest davon überzeugt, seine Prophezeiung, es würden noch schärfere Worte sallen wirdg ja wohl heute noch in Erfüllung gehen. (Heiterkeit.) Die Staatsregierung werden Sie damit nicht wesentlich erschüttern; denn die Staatsregierung hat ein gutes Gewissen und steht auf gutem Grunde in dieser Frage. Also, meine Herren, schütten Sie Ihr Herz aus, aber ziehen Sie dann nachher Ihren Antrag zurüch! (Große Heiterkeit. Lebhafter Beifall links.)

Geheimer Baurath von Münstermann geht auf die vom Minister erwähnten Projekte näher ein, ist aber bei der im Hause

herrschenden Unruhe auf der Tribüne nicht zu verstehen. Abg. Brauer⸗Forst begründet seinen Antrag, auch die Re⸗

gulierung der Lausitzer Neisse zur Vorbedingung des Inkrafttretenz

dieses Gesetzes zu machen. Seine Heimath habe noch sehr viele Schulden aus dem Jahre 1897 zu bezahlen und müsse dabei von der Regierung unterstützt werden; er hoffe, daß die Regierung im nächsten Jahre eine Vorlage über die Regulierung der Lausitzer Neisse ein⸗ bringen werde.

Abg. Praetorius (kons.): Die Regierung hat die Pflicht, ihr⸗ seit 20 Jahren begangenen Unterlassungssünden gegen die untere Oder wieder gut zu machen. Der Landwirthschafts⸗Minister hat gestern ge⸗ sagt, wir hätten uns die Sache in unseren eigenen Köpfen so zurecht gelegt. Ich muß aber sagen, daß ich den Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten neulich ebenso verstanden habe, wie Hen von Arnim angab, daß alle Vorlagen zusammengehörten. Aut diesen Verhandlungen werde ich eine Lehre ziehen und meinen Wählern das Nötbige sagen. Es liegt eine Erklärung der Regierung aus dem Jahre 1898 vor, daß sie alsbald ein Projekt der Regulierung der unteren Oder vorlegen wolle. Das war ein bestimmtes Ver⸗ sprechen. Im vorigen Jahre hat der Abg. von Neumann gebeten, daß den Interessenten vor der Entscheidung das Projekt vorgeleat werden möge. Der Minister hat darauf gesagt, daß der pommerschen Land⸗ wirthschaftskammer Kenntniß davon gegeben sei. Der Abg. von Neu⸗ mann erklärte aber darauf, daß die Landwirthschaftskammer keine Kenntniß erhalten habe. Bis jetzt sind keine Interessenten gehört worden. Der Minister von Thielen hat uns einmal gesagt, daß wir nicht allein auf der Welt seien. Wir haben niemals geglaubt, daß wir allein auf der Welt seien; aber wir können verlangen, daß die Regierung uns nicht 10 bis 15 Jahre auf die nothwendigen Verbesserungen warten läͤßt, Ich bin kein Gegner von Wasserstraßen, aber ich würde meine Pflict verletzen, wenn ich für sie stimmte, ehe die nothwendige Regulierung der unteren Oder durchgeführt wird.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Freiherr von Seherr⸗Thoß: Der Abg. Praetorius hat u. a. ausgeführt, daß die Landwirthschaft⸗ kammer von Pommern keine Kenntniß von dem Prejekt er⸗ halten habe. Genau das Gegentheil ist der Fall. Auf eine Anregung der Landwirthschaftskammer von Pommern hat der Minister geantwortet, er werde das Projekt von Breslau, wo es sich damals befand, nach Stettin übersenden lassen, gleich zeitig ist der Ober⸗Präsident von Schlesien entsprechend an⸗ gewiesen worden. Ob sich die Landwirthschaftskammer nun, falls inhr das Projekt nicht früh genug übermittelt sein sollte, nach Breslau gewandt hat, kann ich nicht entscheiden. Jedenfalls trifft die Re⸗ aierung keine Schuld. Wir hoffen, daß mit der Regulterung der Oder in ihrem oberen und unteren Lauf gleichzeitig begonnen werden kann, und wünschen darum, daß das Projekt, welches wir für de untere Oder vorlegen wollen, zur schleunigen Annahme gelangt.

Abg. von Werdeck (kons.): Unsere Auffassung von der vor⸗

gestrigen Ertlärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten wird urdi et orbi getheilt. In den Zeitungen aller Parteien steht die Aeußerum des Ministers folgendermaßen wiedergegeben: „Die Trennung deß Berlin⸗Stettiner Großschiffahrtsweges von der Kanalvorlage ff nicht möglich, weil der Großschiffahrtsweg mit dem Prejch der Regulierung der unteren Oder in unlösbarer Verbindung stebt⸗ Wenn wir verlangen, daß die untere Spree, die Havel, die Elbe ebenfalls rechtzeitig berücksichtigt werden, so messen wir nicht mt zweierlei Maß. Die Provinz Schlesien wird in dieser Vorlage b5 rücksichtigt, und die anderen Pesns werden auf den Herbst ve⸗⸗ tröstet. Wir sind ja ans Warten gewöhnt, aber was soll aus da unteren Oder werden, wenn es noch ein paar Jahre dauert? Au⸗ der Denkschrift von 1899 über die Ausführung des Gesetzes wega Bewilligung von Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserscären van 1897 geht hervor, daß Schlesien bevorzugt worden ist. 150 000 4 werden zurückgestellt bis zur Durcharbeitung des großen Sprreeregy lierungsprojekts. Jetzt schreiben wir 1900. Im vorigen Jahre verspich der Minister für die Landwirthschaft die Vorlegung eines Projett zur Regulierung der Spree. Auf dieses Projekt warten wir heut noch. Darüber, ob das Prejekt mit der Kanalvorlage verquickt wera wird oder nicht, hat der Minister von Thielen nichts gesagt. M. baben kein Wort darüber gehört, wie das Projekt aussehen wird. Da Volk kann das nicht gleichgültig sein, auch nicht dem Vertreter eing Wahlkreises, in dem ein großer Landstrich in zwei Jahren ü ber hauli keine Ernte gehabt hat. Als der Regierungs⸗Präsident im vorigen Jaln hinkam, sagte ihm der Gemeinde⸗Vorsteher: Ich freue mich, Sie hier ul dem einzigen trockenen Platze begrüßen zu können. Aus der „Statistische Korrespondenz“ ergiebt sich, daß die Provinz Brandenburg zu durch Ueberschwemmungen am meisten geschädigten Provinzen geböch Der Spreewald hat in diesem Jahre vom 10. Januar ab bis in a April unter Wasser gestanden. Dabei kann von einer Ernte fene Rede sei. Die Baggerarbeiten sind ganz resultatlos. Die aus⸗ gebaggerten Stromstrecken sind jetzt ebenso versandet, wie im voriget Herbst. Die Arbeiten an der Spree werden nur Erfolg habch wenn der Fluß im obersten Laufe befestigt wird. Daß die Leu muthlos und verzweifelt werden und das Vertrauen zur Regierm verlieren, kann man ihnen nicht verdenken. Seit einem Jahrhundch wird an der Spree projektiert, geschehen ist aber nichts, die Enu versandet weiter.

Abg. Freiherr von Willisen begründet kurz seinen Ante Die Regierung dürfe sich die Regulierungsprojekte nicht herauk suchen, sondern müsse eingreifen, wo ein Nothstand bestehe. 2 weiteren Ausführungen des Redners bleiben unverständlich, da er⸗ gewandt spricht.

Einz Schlußantrag wird gegen die Stimmen der Kono vativen und Freisinnigen angenommen, obwohl noch ungefe 12 Redner gemeldet sind. 1

Nach einem Schlußwort des Berichterstatters von Köliche (kons.) werden sämmtliche Anträge gegen die Stimmen Konservativen und einiger Freikonservativen abgelehnt.

Die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen te Magistrate zu Lauban und Löwenberg werden der Regiern als Material überwiesen, die übrigen Feütongn durch die schlußfassung über den Gesetzentwurf für erledigt erklärt.

—8 8 11“ 1.“* 18 8 ““ E11““

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885

eütschen Reichs⸗An

Zur Ueberschrift und Einleitung des Gesetzentwurfs emerkt Abg. von Pappenheim (kons.): Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich darüber gewundert, daß dieses Gesetz zu vielen Miß⸗ verständnissen geführt hat. Dem gegenüber muß ich erklären, daß wir vorsichtig sein müssen bei Vorlagen der Regierung, die direkt oder in⸗ direkt in irgend einen Zusammenhang mit der Kanalvorlage gebracht werden. Nachdem im vorigen Jahre Maßregeln getroffen sind, die auf allen Seiten des Hauses Widerspruch gefunden haben, müssen wir betonen, daß wir die Vorschläge der Regierung nur mit aller Vorsicht prüfen, damit die Regierung nicht wieder durch Maßregelung von Mitgliedern des Hauses ihre Vorlagen durchzubringen sucht. Wir stehen auch heute noch auf dem Standpunkt es mag ein Miß⸗ perständniß von unserer Seite sein —, daß § 84 der Verfassungs⸗ urkunde aufrecht erhalten werden muß, daß die Mitglieder des Hauses für ihre Abstimmung nicht verantwortlich gemacht werden

dürfen. Vize⸗Präsident Freiherr von Heereman: Das gehört ni zur Einleitung und Ueberschrift dieses Gesetzes. Abg. von Arnim (kons.): Ich möchte dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten erwidern, daß meine Ausführungen nicht auf Miß⸗ verständniß beruhen. Sie konnten auch nicht darauf beruhen, weil h. sich gründeten auf Bemerkungen des Ministers, wie sie im Peotokoll

gestanden haben. Außerdem meine ich, es kann keinen engeren Zu⸗ sammenhang als den zwischen der unteren und oberen Oder geben.

Alsdann folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Ruhegehalt der Organisten, Kantoren und Küster und die Fürsorge für ihre Hinter⸗ bliebenen in der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen der Monarchie.

Abg, von Wrochem (kons.) beantragt die Ueberwei Vorlage an eine Kommission.

C“ 6,2 sBricht . gegen die an eine n aus, um das Zustandekommen des Ge⸗ dieser Session zu sichern. e“

Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff erläutert die Vorlage, weist den Widerspruch, der gegen dieselbe laut geworden ist, zurüch und meint, daß das Gesetz nicht eine Ueberlastung der Kirchen⸗ gemeinden herbeiführen, wohl aber den städtischen Organisten und Küstern erhebliche Vortheile bringen werde; er empfiehlt deshalb die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Die Abgg. Dr. Porsch (Zentr.), Dr. Arendt (fr. kons.) und Freiherr von Richthofen (kons.) sind mit der beretcn einverstanden, wünschen aber trotzdem die baldige Erlebigung er Vorlage.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mit⸗ gliedern.

Es folgt noch die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Kropatscheck (kons.) und Genossen: die Regierung zu ersuchen,

1) den zweiten Nachtrag zum Normal⸗Etat in dem Sinne abzuändern, daß die feste Zulage den Oberlehrern an den vom Staate unterstützten Anstalten nach denselben Grundsätzen wie den Oberlehrern an den vom Staate unterhaltenen Anstalten gewährt werde,

2) die Bestimmungen über die Besoldungen der Zeichen⸗ lehrer, der sonstigen technischen, der Elementar⸗ und 111“A“ vn eees daß

a. denjenigen fest angestellten und vollbeschäftigten technischen Lehrern, die die vorgeschriebene Prüfung als weschäftigten lüchwüschen Schulen bestanden haben und an der Anstalt ihrer Hauptthätigkeit den vollen lehrplanmäßigen Zeichenunterricht, jedoch weniger als 12 Stunden wöchentlich, ertheilen, die in § 1 Nr. 4 des Nachtrags zum Normal⸗ er vorgesehenen Gehaltesätze (1800 bis 3800 ℳ) gewährt

rden,

b. die im Normal⸗Etat für die technischen, die Elementar⸗ und Vorschullehrer in Berlin sohr altssätze auf tes. Bb27ee. Schöneberg, Charlottenburg und Rixdorf ausgedehnt

erden.

Nach kurzer Debatte, in der sich der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanzrath Dr. Germar unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Budgetkommission gegen sämmtliche einzelnen Theile des Antrags erklärt, während der Bericht⸗ erstatter Abg. von Pappenheim (kons.) namens der Kom⸗ mission die Annahme der Ziffern 1 und La, dagegen die Ab⸗ lehnung der Ziffer 2b empfiehlt, beschließt das Haus nach dem Kommissionsantrag mit der Abänderung, daß einem An⸗ trag des Abg. Bandelow gemäß in der Ziffer 1 das Wort „möglichst“ zwischen „Anstalten“ und „nach denselben“ eingeschoben wird.

Schluß 1 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Dritte Lesung der schlesischen Hochwasservorlage; Petitionen)

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Juni 1900 betrug der gesammte Kassenbestand 885 823 000 (1899: 951 674 000, 1898: 909 150 000) ℳ, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 1 971 000 (1899: weniger 3 184 000, 1898: mehr 9 954 000) Der Metallbestand von 846 529 000 (1899: 914 736 000, 1898: 871 893 000) allein hat zugenommen um 1 884 000 (1899 ab⸗ genommen um 1 460 000, 1898 zugenommen um 8 716 000) Der an Wechseln von 735 973 000 (1899: 746 817 000, 1898: 90 9 000) zeigt eine Verminderung um 35 325 000 (1899 um 20 213 000, 1898 um 25 803 000) und der Bestand an Lombard⸗ forderungen mit 74 312 000 (1899: 70 513 000, 1898: 89 166 000) einen Zugang um 765 000 (1899 Abgang um 5 346 000, 1898 ip 87 000) Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen st also eine Abnahme um 34 560 000 (1899 um 25 559 000, 1898 r 25 890 000) erfolat. Die Position „Sonstige Aktiva“ weist Wen Zuwachs von 10 536 000 auf. Auf passiver Seite zeigt der 1 gsrag der umlaufenden Noten mit 1 060 882 000 (1899: 8 1 093 000; 1898: 1 051 667 000) der Vorwoche gegenüber ne Verringerung um 29 879 000 (1899 um 22 725 000, 1898 um

(G 9 000) ℳ, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten 80” roauthaben) erscheinen mit 552 634 000 (1899: 589 981 000, 1898: 749 000) höher um 6 085 000 (1899 niedriger um 1 023 000,

Nach der

Zweite Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staat

Berlin, Montag, den 11. Juni

(Aus den im Reichsamt des Innern zusam 2 st „Nachrichten für Handel und Ser; elkten

Betheiligung der einzelnen Länder am A d Frankreichs in den Monaten Januar EE“

und Bestimmungsländer: 1900 1899 1900 1899 Werth in 1000 Franken.

Rußland. .... 66 108 59 761 8449 8091 Großbritannien 215 069 194 307 387 603 367 012 Deutschland 131 164 107 125 148 077 137 882 eeeeöö“ 127 627 106 352 204 349 194 301 Schweiz . 36 613 29 410 62 591 69 923 Italien 55 935 55 510 55 738 67 247 Spanien 1““ 83 802 75 098 44 967 45 321 1““ 24 566 22 506 5 256 6 757 1-9ZZZ1“ 38 451 28 120 14 025 4 Ver. Staaten von Amerika 192 135 177 523 93 935 36 896 wenduhh“ 25 992 21 254 1 230 14 895 Argentinien.. 152 354 149 071 34 412 12 308 zusammen eeinschließlich

anderer Länderer..

1 596 164 1 556 788 1 312 940 1 246 879

Frankreichs Kohlen⸗ und Kokshandel in den Monaten v“ Januar bis März 1900. 1 1 Einfuhr: 1

Herkunfteländer:

1900 1899 Tonnen Großbritannien.. 1 473 690 ele5 Deutschland

913 500 171 300 zusammen ein⸗ schließlich an⸗ derer Länder

1900

1 882 890 1 092 750 185 000

181 240

180 020 171 640

3 170 070 2 559 800 334 970

148 700 4 140

136 000 4 230 7 380 8 580

52 310

16ö nach anderen Länder 28 540 für französische Schiffsvorrath für fremde Schiffe 13 800 14 880

EEV““ 304 070 283 380

Die Koksausfuhr bezifferte sich in den Monaten Januar bis März 1900 insgesammt auf 22 990 Tonnen, gegen 16 020 Tonnen im ersten Vierteljahr 1899. (Nach dem Moniteur des Intérêts Matériels.)

Getreidehandel in den Niederlanden im Jahre 1899.

In den Jahren 1898 und 1899 wurden solgende Mengen von Getreide und Mehl in die Niederlande zum Verbrauch eingefübrt bezw. aus dem freien Verkehr ausgeführt:

8 Einfuhr Ausfuhr zum Verbrauch. aus dem freien Verkehr. 1898 1899 1898 1899 Menge in Tonnen 419688 928 474 820 982 721 665 447 456 410 200 277 181 235 563 377 981 323 204 263 172 248 872 702 885 734 879 249 091 269 126 239 338 282 584 206 524 238 133 8 31 436 18 378 7 809 5 562 Spelz u. dergl.. 1 880 7 003 Weizenmehl.. 136 379 175 983 228 3 498 Roggenmehll.. 46 825 37 631 2 Die Einfuhr zum Verbrauch war hiernach im Vergleich mit dem Vorjahr geringer bei Weizen um 119 154 Tonnen, bei Roggen um 37 256 Tonnen, bei Gerste um 54 777 Tonnen, bei Buchweizen um 13 058 Tonnen und bei Roggenmehl um 9194 Tonnen, dagegen größer bei Mais um 31 994 Tonnen, bei Hafer um 43 246 Tonnen, bei Spelz u. dergl. um 5123 Tonnen und bei Weizenmehl um be Pehner⸗ b ie Ausfuhr aus dem freien Verkehr wies gegen das Vorja eine Abnahme auf bei Weizen um 99 317 . bei Roggen 8— 41 618 Tonnen, bei Gerste um 14 300 Tonnen, bei Buchweizen um 2247 Tonnen und bei Roggenmehl um 4088 Tonnen, dagegen eine Zunahme bei Mais um 20 035 Tonnen, bei Hafer um 31 609 Tonnen und bei Weizenmehl um 2270 Tonnen. Der Ueberschuß der Einfuhr zum Verbrauch über die Ausfuhr aus dem freien Verkehr wird für die beiden letzten Jahre in folgerder Tabelle ersichtlich gemacht: 111 8 1899 Menge in Tonnen 226 646 206 809 170 275 174 637 114 809 73 453 794

32 814 823 627 8 1 880

Weizen. MogGemn .. Gerste.. I Hafer. Buchweizen

DI ö]] EEE1166“ E1““ Buchweizen . Spelz u. dergl. Weizenmehl. . 125 151 11“ Roggenmehl . 21 148 v Die Mehreinfuhr zum Verbrauch war also bei Weizen, Gerste, Buchweizen und Roggenmehl geringer, bei Roggen, Mais, Hafer, Spelz und Weizenmehl größer als im Jahre 1898. Die allge meine Einfuhr bezifferte sich im Jahre 1899 bei Weizen auf 1 413 549 t gegen 1 419 184 im Vorjahre, bei Roggen auf 424 192 gegan 505 983, bei Gerste auf 387 316 gegen 455 285, bei Mais auf 896 206 gegen 850 844, bei Hafer auf 332 456 gegen 315 043, bei Buchweizen . 21 402 gegen 30 651, bei Spelz und dergl. auf 9092 gegen 3462, bei Weizenmehl auf 181 033 gegen 141 462 und bei Roggenmehl auf 41 721 t gegen 50 844 t im Jahre 1898. Die allgemeine Ausfuhr stellte sich im Jahre 1899 bei Weizen auf 1 215 291 t gegen 1 197 471 t im Vorjahre, bei Roggen auf 251 723 gegen 335 368, bei Gerste auf 310 472 gegen 334 886, bei Mais auf 428 143 gegen 392 481, bei Hafer auf 282 529 gegen 281 228, bei Buchweizen auf 8570 gegen 8538, bei Weizenmehl auf 16 305 gegen 15 243 und bei Roggenmehl auf 25 036 t gegen 29 419 t im Jahre 1898. Hiernach ergiebt sich ein Mehr der Einfuhr über die Aus⸗ fuhr von 198 258 lt gegen 221 713 t im Jahre 1898 bei Weizen, von 172 469 gegen 170 615 bei Rogaen, von 76 844 gegen 120 399

1898 höher um 8 772 000)

bei Gerste, von 468 063 gegen 458 363 bei Mais, von 49 927 gegen 33 815 bei Hafer, von 12 832 gegen 22 113 bei Buchweizen, von 164 728 gegen 126 219 bei Weizenmehl und von 16 685 t gegen

1900.

Die Anfuhren und Vorräthe von Getreide und Saaten i Amsterdam und an der Zaan stellten sich in der Fee 1898

und 1899, wie folgt: 8 Anfuhr Vorrat 1898 1899 8 1899

in Lasten

9 224 1 983 19 619 2 140 5 943 454 439

Weizen

Roggen.. irsit .... 86“ Buchweizen.. Buchweizengrütze A11A“ Peissdat . Kohlsaatg . EE“ Bohnen. FKuachen .. Erbsen ...

1 ¹ 32¾ 5 046 250 8 19 106 8 2513 73 8 36 8 8 089 4 20 Hanfsaat.. 8 413 Dedersaat 8 253 Kanariensaatk.. 127 635653 „An der Maas wurden von den vachstehenden Getreidesorten während der letzten beiden Jahre angeführt und waren am Ende der⸗

selben vorräthig: Anfuhr Vorrath 1898 1899 1898 1899 8 1 in Lasten Weisen . . .. ..3881 575 600 Roggen . . . . . . . 170 5 6. Gerste.. 4“* 135 243 Mais.. .2116 241 357 Hafer. .. . .128 99 163 60 10o9 800 Die Getreidepreise bewegten sich im Jahre 1899 in ziemlich engen Grenzen, sodaß der Getreidehandel ohne die starken Schwankungen verlief, wie sie namentlich im Jahre 1898 Platz griffen. Der Preis⸗ stand im Vergleich mit den vorhergehenden drei Jahren war für die fünf Hauptgetreidearten am Schlusse der Jahre folgender: 1899 1898 1897 1896 in Gulden 172 5 225 190 130 110 100 100 85 6,2

2400 kg 2100 2000

Weizen für Roggen Gerste Mais Hafer

2000 100

98

6,70 670

Kohlen⸗ und Eisenhandel Belgiens in den ersten vier Monaten 1899 und 1900.

Im Nachstehenden geben wir eine Zusammenstellung des Außen⸗ handels Belgiens in Kohlen und Eisen während der Monate Januar bis April 1900, indem wir die Zahlen für den gleichen Abschnitt des Vorjahres in Klammern beifügen:

„Einfuhr: Koks 93 000 t (85 000) Steinkohlen 1 146 000 t (768 000) Maschinen 14 000 t (11 000) Eisenerz 795 000 t. (863 000) Luppen 1000 t (3000) Stahldraht 7000 t (5000) Gewalzter Stahl 4000 t (4000) Rohes Gußeisen 142 000 t L 89 ee EFre 8 (13 000) Eisenblech 4000 t 5 Gewalztes Eisen t (5000) Bearbei

2000 t (2000). 1 bee „„Ausfuhr: Briquets 190 000 t (167 000) Koks 381 000 t (326 000) Steinkohlen 1 680 000 t (1 424 000) Rollendes Eisen⸗ bahnmaterial 13 000 t (13 000) Maschinen 14 000 t (12 000) Eisenerz 161 000 t (111 000) Stahlträger 16 000 t (13 000) Stahlschienen 17 000 t (25 000) Stahlblech 4000 t (4000) Gewalzter Stahl 6000 t (10 000) Nägel 2000 t (2000) Be⸗ arbeiteter Stahl 5000 t (8000) Robes Gußeisen 3000 t (4000) Bearbeitetes Gußeisen 9000 t (9000) Abfalleisen 19 000 t (7000) Eisenträger 19 000 t (21 000) Eisenblech 25 000 t (27 000) Gewalztes Eisen 71 000 t (71 000) Bearbeitetes Eisen 20 000 t (14 000). (Moniteur des Intérts Matériels.)

21 425 t im Jahre 1898 bei Roggenmehl

Ausfuhr landwirthschaftlicher Erzeugnisse aus 1 Palästina.

Die Ausfuhr von Orangen aus Palästina war im Jahre 1899 sowohl der Menge als auch dem Werthe nach bedeutend geringer als im vorhergehenden Jahre. Es wurden 310,000 Kisten im Werthe von 77 000 Pfd. Sterl. ausgeführt gegen 330 000 Kisten im Werthe von 82 500 Pfd. Sterl. im Jahre 1898. Die Obstzüchter und Händler scheinen sich indessen nicht entmuthigen zu lassen, es werden vielmehr von Jafa aus landeinwärts in jeder Richtung neue Orange⸗Gärten angelegt, so daß nach einigen Jahren die ganze Um⸗ gebung dieser Stadt mit Orange⸗Pflanzungen bedeckt sein wird. Uen Zeit sollen auch Versuche gemacht worden sein, Orangen von Sidon und Tripolis nach Großbritannien zu verschiffen; die Qua⸗ lität der Frucht ist sehr vorzüglich, allein die Produktion scheint be⸗ schränkt zu sein und die Waare die lange Reise weniger gut zu über⸗ stehen als die Jafa⸗Orange.

Sesam, welcher auch einen wichtigen Ausfuhrartikel von Jafa bildet und fast ausschließlich nach Marseille verschifft wird, zeigte ebenfalls 1899 eine Abnahme im Vergleich zum vorhergehenden Jahre. (Nach einem britischen Konsulatsbericht, abgedruckt im „Board of Trade Journal“.) v

Venezuel

Zollbehandlung von wohlriechendendem Puder⸗

apier. Einer venezolanischen Verordnung vom 28. März d. J. zufolge ist gepudertes wohlriechendes Papier in kleinen Büchern, das zur Pflege der menschlichen Haut dienen soll, bei der Einfuhr, als zu der Nr. 391 des gültigen Zolltarifs (Hand.⸗Archiv 1897 1 S. 674 ff.) gehörtg, s 5. Zollklasse zuzuzählen und mit 1,25 Boliveres für 1 kg zu verzollen.

Columbien. 8 Einfuhrzölle. Vom 1. Mai d. J. ab fordert die Columbische die Zahlung der Seezölle in Gold. Aus einer anderen Bestimmung, welche durch den Gouverneur des Departements Panama erlassen ist, ergiebt sich, daß von dem gleichen Zeitpunkt die Eingangs⸗ zölle auf fremde Waaren auf 25 % vom Werth gebracht worden sind. (Moniteur officiel du commerce vom 17. Mai 1900.)

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 16 084, nicht recht⸗ zettig gestelt S 8 In erschlesien sind am 9. d. M. gestellt 5849, nicht recht⸗ zeitig gestellt 19 Wagen. 3 ieee