1900 / 141 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Minister nach ihrer Diskretion einem Verein, den sie für gemeinnützig diese Exemption ertheilen oder nicht ertheilen sollen, sondern nach meiner Meinung soviel: wenn die Minister

sind, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und Beschränkung der Dividende auf 4 % liegen vor,

so müssen die Minister die Exemption ertheilen. Es ist zwar gesagt: sie haben die Befugniß; aber die Befugniß kann nicht willkürlich gehandhabt werden. Ob es Beamtenvereine oder andere sind: sind die Voraussetzungen vorhanden, so kann die Exemption nicht willkürlich versagt werden; das würde ein Odium auf die Staats⸗ regierung laden, das garnicht zu tragen ist, und Mißstimmungen ersten Ranges hervorrufen, wenn die Minister nach ihrer subjektiven Ansicht von dem gemeinen Nutzen der Sache Ja oder Nein sagen. Nach meiner Meinung geht diese Ausnahme zu weit und kann einen Theil dieses

Gesetzes allerdings unwirksam machen. Ich meine, nach meiner Kenntniß der Lage des Beamtenvereins

würde es demselben doch nicht sehr schwer werden, etwas mehr Ertrag zu gewinnen und so die Steuer zu decken; vielleicht würden bei diesem Verein auch Ersparnisse in der Verwaltung möglich sein, durch die die Nothwendigkeit einer Liquidation zu vermeiden wäre. Ich kann daher nur noch einmal auf das dringendste empfehlen, von diesem Schlußsatz wenigstens in der gegenwärtigen Session abzusehen.

Professor Launhardt bemerkt dagegen, daß unter den 37 000 Mitgliedern des Beamtenwaarenhauses durch die Besteuerung ein hoher Grad berechtigter Unzufriedenheit erregt werden würde, da die kleinen Vortheile, welche diese Organisation dem Einzelnen gewährt, durch die Besteuerung illusorisch gemacht würden. Schon aus dieser Erwägung sollte das Haus dem von der Kommission gemachten Zu⸗ satze zustimmen.

Graf von Zieten⸗Schwerin polemisiert gegen die gestrigen

Ausführungen des Geheimen Kommerzienraths Frentzel. Nicht aus

indschaft gegen das Großkapital sei man für die Waarenhaussteuer, L Mißbrauch des Großkapitals. Den

sondern aus Feindschaft gegen den beanstandeten Zusatz habe die Kommission mit vollem Bedacht gemacht, und auch er sei ein Freund dieser Bestimmung; da aber das Gesetz im anderen Hause daran scheitern und er das Scheitern aus diesem Grunde keinesfalls verantworten könne, werde er gegen den Zusatz stimmen. Im übrigen wolle er nicht dazu beitragen, die wieder aufgenommene Generaldiskussion zu verlängern. 8 Ober⸗Bürgermeister Becker⸗Köln: Die Kommunen haben sich keineswegs grundsätzlich gegen die Besteuerung der Waarenhäuser aus⸗ gesprochen; sie haben bloß verlangt, daß diese Besteuerung im Rahmen der Gewerbesteuer erfolgen soll. Die ausgleichende Besteuerung der ; die man den Kommunen überlassen will, wird den ch erschwert. - ir eine kommunale Steuer auf Spezialgeschäfte und Waarenhäuser nach drei verschiedenen Maßstäben; die beabsich⸗ Erhöhung dieser Steuer haben uns in diesem Jahre die Stadtverordneten abgeschlagen mit Rücksicht auf das an⸗ gekündigte Spezialgesetz. Ist dieses erst ergangen, dann wird eine rationelle Gestaltung der Besteuerung im Ganzen fast zur Unmöglichkeit. Die Geschäfte, welche nur eine der ganz willkürlich gegriffenen Branchen des Gesetzes führen, sollen von der Steuer frei⸗ bleiben; das ist eine Ungerechtigkeit. Weshalb die Waarenhäuser um so viel schlimmer sind, weil sie mehrere Branchen führen, kann ich absolut nicht einsehen. Namens eines großen Theils meiner Freunde beantrage ich, im § 1 über die Worte „mit mehr als einer der in diesem Gesetz unterschiedenen Waarengruppen“ getrennt abstimmen zu lassen. Fällt diese Bestimmung, dann ist auch die ganze im § 6 gegebene Waarengruppierung überflüssig und die Spezialgeschäfte fielen unter die Besteuerung. 1 Graf von Klinckowstroem: Die Klage über den Mangel eines schristlichen Berichts geht im letzten Grunde auf den immer und immer wieder zu rügenden großen Uebelstand zurück, daß wir das ganze Jahr hindurch nichts zu thun haben und im letzten ugenblick mit einer Fluth von Vorlagen überschüttet werden, die in wenig Tagen erledigt werden sollen und keine Zeit zu ordentlichen Kommissions⸗ berathungen und zu schriftlichen Berichten lassen. Es stehen sich hier drei Ansichten schroff gegenüber. Einige wollen keine Waarenhaus⸗ besteuerung; zu diesen geböre ich nicht, ich bin ein Freund der Waaren⸗ haussteuer und kann die Konsequenz, daß man schließlich auch zu einer Besteuerung des Großgrundbtsitzes kommen könnte, nicht anerkennen. Eine andere Ansicht vertritt Graf Zieten, der die Ausnahme zu Gunsten der Beamtenwaarenbäuser preisgeben will; eine dritte Kategorie steht auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse. Ich bin nicht der Ansicht, daß die Besteuerung der Waarenhäͤuser diesen viel schaden oder gar dem Mittelstand viel nützen wird, weil die Waarenhäuser die Steuer auf die Handwerker abwälzen suchen werden; und da ich dieser Ansicht bin, kann ich auch nicht die Hoffnung haben, daß das andere Haus sich im übrigen auf unseren Standpunkt stellen wird. Ein gemeinnütziges Unternehmen, das 3 Millionen Mark Umsatz, aber nur 28 000 Gewinn hat, kann man nicht mit 59 60 000 Steuer belegen wollen; denn damit hebt man dieses segensreich wirkende Institut einfach auf. 8 Geheimer Ober⸗Finanzrath Dr. Strutz: Der Antrag Becker ist im anderen Hause in der Form gestellt gewesen, daß die Spezialgeschäfte mit mehreren Filialen auch der Steuer unterliegen sollten. Das hat die Regierung für unannehmbar erklärt; sie kann also auch den Antrag Becker nicht acceptieren. Gerade diejenigen, welche die unübersehbaren Konsequenzen des Gesetzes betonen, sollten sich doch von solchen in ihrer Wirkung unkontrolierbaren Erweiterungen zurückhalten. Es haben sich übrigens schon Fabrikantenvereine gebildet, welche für die Waarenhäuser nicht mehr arbeiten wollen. Der Antrag Becker würde die Vorlage unannehmbar machen. Der Antrag des Grafen Borcke verbessert einen Schönheitsfehler; ich bitte, diesen Antrag anzunehmen, wenn Sie die Regierungsvorlage nicht unrerändert genehmigen.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: . Meine Herren! Wenn ich recht verstanden habe, was Herr Ober⸗Bürgermeister Becker uns soeben erzählt hat, daß man in Köln die Waarenhäuser schärfer besteuert hätte und daß infolge dessen eine Verminderung in der Etablierung neuer Waarenhäuser eingetreten sei ich glaube kaum, daß ich ihn mißverstanden habe —, dann wäre das ja das großartigste Zeugniß für die zukünftige Wirkung dieses

Gesetzes. (Sehr richtig!) Denn in Köln hat man das nur tropfen⸗ 8 weise gemacht; ich kenne das Kölner Statut. Dann würde ja dieses Gesetz auch die Wirkung haben, welche der Herr Abgeordnete für Köln anstrebt, und dann würden wahrscheinlich auch die Zweifel und schwachen Hoffnungen, welche Herr Graf von Klinckowstroem an die Sache knüpft, auch hinfällig werden. Wenn ein so sachkundiger Mann in der Kommunalbesteuerung ein solches Zeugniß ablegt, so ist die dortige Erfahrung gewiß sehr bedeutsam. Infolge dessen wird er sich vielleicht nochmals prüfen, ob es richtig ist, durch Aufnahme von Be⸗ stimmungen, welche die Staatsregierung nicht annehmen kann, wie namentlich hinsichtlich der Frage wegen der gemeinnützigen Vereine, das Gesetz selbst zu gefährden.

. Meine Herren, wir sind am Ende der Session, und es ist gewiß beklagenswerth, daß das Herrenhaus in diese Lage eiliger Berathung ohne schriftlichen Bericht der Kommission gekommen ist. (Sehr richtig!)

Ich unterschreibe das. Aber wenn Herr Graf von Klinckow⸗

völlig im berathung willkürlich beschleunigen? Die Regierung hat das

zeitig eingebracht, schon im Januar. Wenn man also im Abgeordneten⸗ hause dieses Gesetz so lange berathen hat, wenn man dort einen großen schriftlichen standen ist, so liegt das am Zweikammersystem selbst. weniger wird ja oft eine Kammer bei der Sache in Bedrängniß kommen, weil wir bloß eine gegebene Zeit für die parlamentarische Berathung haben und sie nicht willkürlich verlängern können, weil dann eine Stimmung entsteht, die uns schließlich zwingt, die Häuser zu vertagen. (Zuruf: Vide Reichstag!)

in seinen Grundzügen berechtigt ist oder nicht, und danach entscheidet z. B.

Irrthum. Ich frage ihn: kann die Regierung die Kommissions⸗ Gesetz recht⸗

Bericht gemacht hat, wenn dadurch die Verzögerung ent⸗ Mehr oder

ihn wesentlich nach den allgemeinen Gesichtspunkten betrachtet, ob er

auch das österreichische Herrenhaus. Ob unsere Praxis nicht besser ist, lasse

ich dahingestellt. Ich wollte nur sagen, ich sehe keinen rechten Weg, wie

hier Wandel zu schaffen ist. Die Regierung muß sich bemühen, die

Gesetzentwürfe so frühzeitig wie möglich an eines der Häuser zu

bringen, und das andere Haus muß sich bemühen, Rücksicht auf das

zweite Haus zu nehmen, um ihm die nöthige Zeit zu lassen. Ich

will nicht behaupten, daß das immer geschehen ist. Bei der Be⸗

rathung des Etats hat sich in neuerer Zeit das muß ich rühmend

hervorheben das Abgeordnetenhaus die äußerste Mühe gegeben,

hat Abendsitzungen veranstaltet u. s. w., um dem Herrenhause

vierzehn Tage Zeit zur Berathung zu lassen. Das werden die Herren

zugeben. Also es liegt nicht an irgend welchem Hause,

namentlich nicht an dem guten Willen des Abgeordnetenhauses.

Man kann die Sache vielleicht noch etwas besser machen, wenn man

sich fortwährend die möglichste Rücksicht auf das andere Haus vor Augen hält. Nun hat aber das hohe Haus die Sache in Be⸗

rathung gezogen, es hat dadurch die Dringlichkeit anerkannt. Ich habe immer ausgeführt, die Frage ist dringend. Denn in der Zwischenzeit, wenn wir ein Jahr oder länger die Sache hinausschieben, kann für den Mittelstand ein so schwerer Schaden angerichtet werden, der nicht wieder gut zu machen ist. Wir verweisen den Mittelstand auf die Selbsthilfe, wir betrachten dieses Gesetz nur als eine Art Zeitschutz, damit diese Selbsthilfe noch geleistet werden kann. Wenn erst die Geschätte zu Grunde gegangen sind, können sie sich genossenschaftlich nicht mehr verbinden, können sie keine Kreditvereine mehr gründen, können sie nicht mehr baar an die Fabrikanten zahlen; sie können keine Verkauss⸗ und keine Einkaufs⸗ vereine mehr schaffen damit ist die Sache vorbei —, und die Ge⸗ schäfte werden nicht wieder aufkommen. Weil die Sache so liegt und das Haus die Berathung bereits begonnen hat, so bitte ich dringend, daß das Haus alles thun wolle, um die Sache, wenn differentielle Beschlüsse vorkommen sollten, noch in dieser Session zu Ende zu bringen. Es wird eine große Entmuthigung der jetzt hoffenden kleineren und mittleren Kaufleute geben, wenn das Gesetz jetzt an Differenzen zwischen diesem und dem anderen Hause, und zwar an kleinen Differenzen, scheitern sollte. Ueber den Antrag Becker, muß ich sagen, wundere ich mich; wie man nach der ganzen Stellungnahme die Wirkung dieses Gesetzes ungerechter Weise noch erweitern will auf einzelne Geschäfte, das verstebe ich nicht. Ich kann nur die Erklärung meines Herrn Kommissarius bestätigen: mit der Annahme des An⸗ trags Becker ist das Gesetz gefallen und würde für uns keinen Werth mehr haben.

Ober⸗Bürgermeister Becker: Ich habe nur beweisen wollen, daß der Weg des Spezialgesetz's ein 1otal falscher ist. Ich habe mich ausgesprochen für die Streichung der Branchen in § 1, würde aber nach derselben trotzdem keineswegs für das Gesetz stimmen. Graf von Klinckowstroem: Ich habe nicht von diesem Gesetz, sondern überbaupt von der Behandlung gesprechen, welche dem Herren⸗ hause widerfährt. Finanzgesetze gehören zuerst vor das Abgeoröoneten⸗ haus; würden uns die anderen Gesetze grundsätzlich zuerst vorgelegt,

so wäre die Abhilfe gegeben. Geheimer Kommerzienrath Frentzel: Die bloße Behauptung

eines Mißbrauchs des Großkapitals kann uns doch nicht bestimmen, ein Gesetz von dieser Trazweite unbesehen hinzunehmen.

Damit schließt die Debatte. Der Antrag Becker wird ab⸗ gelehnt, die Befreiung der Beamten⸗ und Offizierwaarenhäuser mit großer Mehrheit nach dem Kommissionsantrage aufrecht erhalten und der § 1 unverändert angenommen, vorbehaltlich der Bestimmung der Minimalgrenze für den Umsatz, welche sich nach den Beschlüssen über § 2 bestimmen wird.

Es ist inzwischen ein neuer Antrag des Ersten Bürger⸗ meisters Gronow⸗Stralsund eingegangen, die Steuerskala bei 500 000 beginnen zu lassen und zwar mit einem Steuersatz von 3750 ℳ, also der Hälfte des Satzes der Regierungsvorlage, und so fort durchweg mit der Häͤlfte der Steuersätze der Vorlage, also bei 1 Million Mark Umsatz 10 000 Steuer ꝛc.

Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte wird beschlossen, über § 2 nochmals eine gesonderte Diskussion stattfinden zu lassen. 1 Graf von Hutten⸗Czapski befürwortet kurz seinen Antrag, die Regierungsvorlage wiederherzustellen, der erst bei der zweiten Lesung in der Kommission abgelehnt worden sei.

Erster Bürgermeister Gronow⸗Stralsund führt aus, daß die vorgeschlagenen Steuersätze ganz exorbitante seien und eine Reduktion auf die Hälfte sich daher empfehle.

Bei der Abstimmung wird der Antrag des Grafen von

schlagene Skala angenommen; damit sind die anderen Anträge

gefallen. S §§ 3 bis 5 werden nach den Kommissionsbeschlüssen an⸗

genommen. -

§ 6 unterscheidet die vier verschiedenen Waarengruppen. Die Kommission hat in Gruppe B statt „Bettstellen und Polster⸗ möbel“ gesetzt: „Möbel jeder Art“, ferner in Gruppe D die Kurzwaaren gestrichen.

Ober⸗Bürgermeister Giese⸗Altona beantragt, aus Gruppe B die Worte „Möbel jeder Art“ und die Worte „Teppiche, Möbelstoffe und die zu deren Verarbeitung dienende Anfertigung von Zimmer⸗ dekorationen“ zu streichen, desgleichen in Gruppe C die Worte „Möbel jeder Art und die dazu dienenden Möbelstoffe; Vorhänge und Tepoiche“, dagegen eine neue Gruppe C einzufügen: „Möbel jeder Art, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoffe und die zu deren Verarbeitung dienende Anfertigung von Zimmerdekorationen“. Der Antragsteller hält bei der Abgrenzung der Branchen die alleräußerste Vorsicht 58 aus steuertechnischen Rück⸗ sichten für geboten. Spezialgeschäfte, welche alle in Gruppe B und C aufgeführten Waaren thatsächlich führten, seien in der Provinz un⸗ bekannt. Es sei ihm gesagt worden, daß die Formierung der Gruppe 2

daß dir geschicht, das thu' auch keinem Andern nicht.“

Borcke und mit demselben die von der Kommission vorge⸗

Gesetz gekommen sei, weil dieses Haus sonst der Steuer unterworfen sein würde.

Geheimer Ober⸗Finanzrath Dr. Strutz bittet, den Antrag abzu⸗

lehnen. Die Gemeinden seien nach § 14 des Gesetzes in ihrer Be⸗

gniß zur autonomen Regelung der Gewerbesteuer nicht beschränkt.

u

8 mehr Gruppen gebildet würden, desto mehr nähere man sich dem Begriff des Spoezialgeschäfts. Erweiterung der Gruppe noch weniger empfehle sich, einen so großen Bestandtheil aus der Gruppe wieder herauszunehmen.

Die Regierung habe sich gegen die B in der Kommission ausgesprochen, aber

Geheimer Kommerzienrath Frentzel vertritt die Auffassung, daß

mit dieser Gruppeneintheilung etwas ganz Unmögliches unternommen

worden sei. 8 solle an den Geschäftsleuten des Kleinhandels gemacht werden.

Nun muß ich allerdings sagen: die Praxis dieses hohen Hauses Haus möge doch des Wortes eingedenk sein: „Was du nicht willst trifft nicht der geringste Tadel; die Stellungnahme des hohen Hauses 6 ist eine wesentlich andere als die der Herrenhäuser anderer Staaten, wo man nicht so tief in einen solchen Gesetzentwurf eindringt, sondern

Man mache hier ein Gesetz auf Probe, und die Probe Das

5 Der § 6, der die Grundlage des Gesetzes bilde, sei trotz der durch die Streichung der Kurzwaaren in Gruppe D bewirkten Verbesserung unbrauchbar. § 6 wird nach Ablehnung des Antrags Giese unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Nach § 7 soll die Zerlegung eines Waarenhauses in mehrere selbständige Betriebe von der Steuer nach dem Ge⸗ sammtumsatz nicht befreien, wenn die begleitenden Umstände erkennen sasßen daß die Zerlegung in mehrere Betriebe behufs Verdeckung des Waarenhausbetriebes stattfindet.

Geheimer Kommerzienrath Frentzel findet in dieser Bestimmung 1n 1“ mit der Tendenz des Gesetzes und dem Wortlaut es . Freiherr von Durant entgegnet, daß die Anwendung des § 7 nach seinem Wortlaut ganz zweifellos voraussetze, daß die Zerlegung behufs Verdeckung des Waarenhausbetriebes stattfinde. Ober⸗Bürgermeister Struckmann: Wenn jemand seinen Be⸗ trieb zerlegt, um der Steuer zu entgehen, so ist das nicht eine Ver⸗ deckung des Waarenhausbetriebes. Es ist diese Zerlegung durchaus gestattet, und es kommt nur darauf ab, ob man nach der Zerlegung noch von einem einheitlichen Waarenhausbetriebe reden kann oder ob mehrere Waarenhausbetriebe da sind; und dann darf die Besteuerung eines Gesammtbetriebes nicht mehr stattfinden. Wenn jemand dem einen Sohn die eine Branche, dem anderen die andere übergiebt, se liegen mebrere selbständige Betriebe vor. Aus welchen Gründen de Betreffende so gehandelt hat, das geht die Steuerbehörde garnichts an. Stadtdirektor Tramm⸗Hannover: Der § 7 ist erst durch das Abgeordnetenhaus in die Vorlage gekommen. Thatsächlich wird die Feststellung, welche dieser § 7 erfordert, in der Praxis sehr schwierig sein. Hier soll denn in Zukunst ein Geschäft herangezogen werden, welches sich sofort als Geschäft mit Filialen einführt, wo aber sowobl in dem Hauptgeschäft wie in den Filialen der Verkauf getrennt nach den vier Gruppen betrieben wird, jedoch jede der vier Gruppen in den Filialen vertreten ist. .

General⸗Direktor der direkten Steuern Burghart: Die ßälle welche der § 7 vorsieht, können vorkommen, und der Staat hat ein Interesse daran, daß die Steuer nicht hinterzogen wird. Die Ent⸗ scheidung der Frage, ob die Zerlegung bloß geschieht, um Schaum zu schlagen, wird ja ihre Schwierigkeit haben, aber der Versuch muß gemacht werden.

Nach dem Schlußwort des Referenten Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode, der bemerkt, die Waarenhäuser hätten sich diesen Paragraphen selbst zuzuschreiben, weil sie in ihren Eingaben auf diesen Weg zur Umgehung der Steuer hingewiesen hätten, wird § 7 angenommen, ebenso §§ 8— 13 en bloc. G

Zu § 14 (Erhebungsverfahren und Verwendung der Steuer) verliest

Referent Graf zu Stolberg eine nachträglich abgegebene Er⸗ klärung des Regierungskommissars darüber, wie die Vertheilung des Auffommens an Waarenhaussteuer zwischen den Gemeinden und de Gewerbesteuerzensiten der Klassen III und IV rechnerisch erfolgen sol Ober⸗Bürgermeister Giese⸗Altona bittet, diese Erklärung durch den Drrck vervielfältigen und an die Mitglieder vertbeilen zu lassen Er erklärt ferner, daß ihm diese Vorschrift über die Vertheilung die allerschwersten Bedenken gegen das Gesetz überhaupt eingeflößt habe. Es werde bier direkt den Reicheren etwas genommen, und die Ge⸗ meind organe würden angewiesen, dabei mitzuwirken, daß es gewissen Aermeren gegeben werde. Das seien thatsächlich sozialistische Grund⸗ sätze, deren Eindringen in die preubische Staatsverwaltung von vorn⸗ berein entgegengetreten werden müsse; denn hier werde zum ersten Male durch eine gesetzliche Vorschrift die Begehrlichkeit der Aermeren herausgefordert. Ueber den betreffenden Absatz des § 14 beantragt der Redner besondere Ahstimmung.

Stadtdirektor Tramm⸗Hannovper: Aus der eben verlesenen Er⸗ klärung, die uns ja in der Kommission von den Regierungsvertretern versprochen worden war., ergaiebt sich allerdings noch evidenter als bie⸗ her, daß wir ohne schriftlichen Bericht eigentlich nicht weiterkommen können. Thatsächlich wird die Begehrlichkeit der kleineren Geschäfts⸗ leute geretzt werden, wenn sie alle, auch diejenigen, denen die Waarenbäuser ganz gleichgültig sind, aus dem großen Topf jährlich einige Mark in den Schoß geworfen erhalten. Solches Beginnen sollte das Herrenhaus nicht unterstützen.

Geheimer Ober⸗Finanzrath Dr. Strutz: Die Vorlage schreibt nut eine Erleichterung der Klassen II und IV ror; die Umsatzsteuer⸗ erträge sollen nur verwendet werden, um weniger Prozente der staat⸗ lichen Gewerbesteuer oder einen geringeren Betrag einer autonomen Gewerbesteuer erheben zu köanen; an eine direkte Auszahlung hat niemand gedacht. Das Prinzip der Entlastung der Kletnen geht doch durch die ganze Steuergesetzgesetzzebung, jede progressive Steuer beruht auf demselben. Es wird sich ja auch durchaus nicht um erheb⸗ liche Beträge handeln.

Ober Bürgermeister Bender: Die Kommunen können diese Be⸗ stimmung wahrlich nicht mit Freudigkeit annehmen. Die von Herrn Giese gekennzeichneten Konsequenzen werden ihnen nicht geschenkt werden; es liegt hier eine Tendenz vor, der gegenüber eine Reihe von sozialdemokratischen Forderungen geradezu als Muster von ausgleichender Gerechtigkeit erscheinen. 8

Refereat Graf Udo zu Stolberg: Der Wunsch des Herm Giese erledigt sich dadurch, daß die Erklärung des Regierungskon⸗ missars in den stenographischen Bericht kommt.

14 wird unverändert angenommen. 8 1 15 beagt. Die Waarenhaussteuer wird zum ersten Mal für das Rechnungsjahr 1901 erhoben. Dazu hat die Kommission zusätzlich beschlossen: Die bei Veröffenilichung dieses Gesetzes bereits bestehenden Waarenhäuser haben di Steuer für das Rechnungsjahr 1901 nur zur Hälfte zu en

richten. 2 Ein Antrag des Stadtdirektors Tramm will dies bis 1903 einschließlich

Uebergangsbestimmung auf die Jahre ausdehnen.

Nachdem der Referent Graf Udo zu Stolberg die Uebg ganzsbestimmung in der Fassung der Kommission empfohlen bat, tritt der Stadtdirektor Tramm für die Verlängerung des rergonge stadiums ein, da die einz führende Steuer doch eine exorbitant bobe sei und den bestehenden Waarenhäusern Zeit gelassen werden müff sich auf dieselbe einzurichten. 1.

Der Antrag wird abgelehnt, § 15 unverändert in Kommissionsfassung angenommen, desgleichen der Rest Gesetzes und das dhale im Ganzen. 6

Durch die Beschlüsse zu §2 ist die Grenze von 400000⸗ in § 1 festgelegt worden.

Die dazu eingegangenen Petitionen werden auf Antrah

stroem gesagt hat, das wäre mit die Schuld der Regierung, so ist er

lediglich mit Rücksicht auf das große Waarenhaus Hertzog in das

8 8 1“ 5 8 8 886

des Referenten für erledigt erklärt, b

schrist durch Kenntnißnal me für erledigt zu erklären.

den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

6. und dem A

Der Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, 9 von dem Abgeordnetenhause an das Herrenhaus zurückgelangt, weil das erstere bei der Streichung der Zweckbestimmung bleibt. Die verstärkte Agrarkommission hat sich auch nach erneuter Berathung nicht entschließen können, sich dem Standpunkt des anderen Hauses anzubequemen; sie hält ihrerseits darauf, die Zweckbestimmung „zur Abstoßung der Schulden und Lasten der aufzutheilenden oder abzutrennenden Grundstücke und zur erstmaligen Besetzung der Rentengüter mit den nothwendigen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden“, wie sie in der Regierungs⸗ vorlage enthalten war, bestehen zu lassen. 1 8

Der Referent Herr von Graß hebt hervor, da eifel⸗ haften Fen5 nun büther Male süen d gche

m Hause en, und empfiehlt die die frü Beschlü ba afhngeelen- Fagias 8 die früheren Beschlüsse des

Fin Regierungskommissar bittet mit der Unterschied zwischen der Fassung der C1“ des anderen Hauses ohne Belang ⸗und die endliche Verabschiedung des Entwurfs dringend wünschenswerth sei, der Fassung des Abgeordneten⸗ hauses G“ 1b

raf von Mirbach erklärt, es sei seine Absice ese he Iööe ber esnsctsenanahbegarse,gt egenhei nzutreten; infolge der senhei 3 Chef Ver⸗ Laaga bancs 8 nbesen darag wesenheit des Chefs der Ver

Dieselbe Erklärung geben Graf von i E11.“ f n Klinckowstroem und

Die Vorlage wird ohne weitere Debatte in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen, muß also abermals an das Abgeordnetenhaus zurückgehen.

Graf von Schlieben berichtet darauf namens der ver⸗ stärkten Agrarkommission über den auf Antrag des Abg. Dr. Weihe vom anderen Hause angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Förderung der Begründung von Rentengütern kleinsten Umfanges. Die Kommission hat den Gesetz⸗ entwurf einstimmig abgelehnt, weil sie sich von der Srspricülch⸗ keit einer solchen Einrichtung für den gesammten Umfang der Monarchie nicht hat überzeugen können.

Graf von Mirbach: Bei dieser Vorlage ist die Situation genau dieselbe wie hei der vorhergebenden; wir werden deshalb auch hier auf eine Diskussion verzichten. Wir wünschen in der Kolonisation mit einer gewissen Reserrve vorzugehen und uns nicht in uferlose Pläne zu verlieren.

Ober⸗Bürgermeister Struckmann versteht diese a limine- Abweisung nicht, da im anderen Hause in zwei verschiedenen Jahren der Antrag gerade von konservativer Seite unterstützt worden sei. Um uferlose Pläne handle es sih doch nicht; man wolle der arbeitenden Bevölkerunng es erleichtern, ein festeres Domizil zu gewinnen. In den Z iten des Strebens nach Mobtiltsierung aller Werthe sollten doch solche Bemühungen gerade von konservativer Seite anerkannt und gefördert werden. Er könne nur bitten, dem Gesetzentwurf zu⸗ mnstinmen.. .

Fin Regierungskommissar spricht sein B r übe aus, daß die Minister der Finanzen 18 der 8 vin eaheaa n 6es Verhandlung nicht theilnehmen könnten, weil sie durch eine Sitzung des Staats⸗Ministeriums verhindert seien.

Nachdem Graf von Klinckowstroem hervorgehoben daß Graf von Mirbach zu dem Gesetzentwurf keine mergeiene Stellung genommen habe, und Berichterstatter Graf von Schlieben nochmals den Antrag der Kommission empfohlen hat, wird diesem gemäß beschlossen.

Das Haus erledigt darauf den Bericht der Matrikel⸗ kommission über fernere Personalveränderungen in der Zu⸗ sammensetzung des Herrenhauses und geht dann über zur Berathung des Entwurfs einer hohenzollernschen Gemeindeordnung und der Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung und Ergänzung der hohenzollernschen Amts⸗ und Landesordnung, die Aenderung des Verfahrens für die Wahlen h de 15 9 den hohenzollernschen Landen

ie Umgestaltung der direkten Staatssteuern i ohen⸗ zollernschen Landen. 3

Berichterstatter Ober⸗Bürgermeister Oertel⸗Liegnitz b. allen diesen Gesetzentwürfen h Uebereinstimmung unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗

en.

Auf Antrag des Herrn von Levetzow werden dieselben en bloc angenommen.

In Bezug auf die Rechnungen der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das Jahr 1898/99, someit sie sich auf die preußische Verwaltung beziehen, wird auf Antrag des Berichterstatters Herrn von Gerlach in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause Decharge ertheilt. t

Es folgt der mündliche Bericht der Finanzkommission über 9 Gesetzentw urf, betreffend die Bewilligung weiterer EEE (5 Millionen Mark) zur Verbesserung

Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, in Verbindung mit un aericht derselben Kommission zur Denkschrift über die n Hrung der Gesetze, betreffend die Bewilligung von Staats⸗

8e. 8 von 1895, 1898 und 1899.

erichterstatter Dr. Freiberr Lucius von Ballhausen bean⸗ nragt. dem Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit eeen bause die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und die Denk⸗

85 Haus beschließt nach diesem Antrage. ie Petition von Richard Leisel in Elberfeld namens 88 rheinisch⸗westfälischen Provinzialverbandes städtischer Haus⸗ 82 Großgrundbesitzervereine um Vermeidung einer vorzugs⸗ een staatlichen Unterstützung des Baugenossenschaftswesens durch 188 5 u des Schmieding rch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Damit ist die Tagtaorinenge gr hspff g g erledigt. Damit ist die

Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.

becheß che Hochwasservorlage, kleinere Vorlagen und Peti⸗

Handel und Gewerbe.

Nachrichten für Handel und Industrie*.)

Rußland. 6“

Ginfuhr nach de rna m Trangkaspigebiet und nach Buchara. Der Finanz⸗Minister hat im Einvernehmen mit dem nch, e pcass.

es füͤr nothwendig erachtet,

Uülätgten 8 in den Artikel 3 des am 6. Juli 1894

arifs (Deutsches Hand.⸗Arch. 1894, Bd. 1 S. 862) 8 ’1 and. .180 Bd. I S. 862) für und hle dn ausländischen Waaren nach dein Tranekaspigebiet verbohe em Chanat Bucharo, durch den die Einfuhr einiger Artikel a wird, unter e. aufzunehmen: „Kandisucker und Zackerfabrikate“

„Artikel 3. geschlossen: a. Waaren, deren Einfuhr nach Rußland im europäischen Ha

Es werden von der Einfuhr überhaupt aus⸗

verboten ist, b. ö“ nnd c. Feuerwaffen und blanke Waffen aller Art d. Kischmisch⸗Branntwein, 8 8. Kandiszucker und Zuckererzeugnisse.

L 1111“

seh Dänemark. olltarifentscheidungen. Beinkleiderhalter“ aus einer angelaufenen Stahlplatte gearbeitet, die nicht schwerer . wöhnliches Blech ist, gehören unter T.⸗Nr. Inch ”ℳ ö 16 88 Oere verzollt. „Pre⸗ en“ aus gedrucktem, zusammengeklebtem Papi 1 deutscher Sprache abgefaßt und auf der Vorderseite mit e 1“ S keas 8b K versehen, sind nach .9 J999 9— in 4 f EE zu verzollen. 8 „„Ornamente“, die aus einer aus Gips, Kreide und der⸗ F gegossen und mit Lach n sind, gehören unter T.⸗Nr. 223 und we Skilli = Oere süt verzollt. „Spangeflecht“, das außerdem noch mit ei s 5 aus zusammengeklebten Seidenfäden ist, hen hamn 8 ö charakterisierende Bestandtheil Nr. 62 mit 2. illing = 5 1 5 benabs Skilling 50 Oere für 1 Pfund „Fahrrad⸗Pedale“, die ganz aus vernickeltem Eisen b und bei denen der größte Theil der Achse mit einem Uesahesteben weiß gekochtem Metall umgeben ist, werden unter Eisen, als dem charakterisierenden Bestandtheil, nach T.⸗Nr. 174 mit 3 Skilling = 6 12 Hehsg 1 Pfund „Schuhhörner“ aus lackierter Eisen⸗ oder Stahlplat elwa 8 Linien Stärke gehören unter T.⸗Nr. 172 und ligr b 16 Skilling = 33 ½ Oere für 1 Pfund verzollt. Rückzahlung des Zolles für Waarenproben. Die Rück⸗ zahlung des für Waarenproben erlegten Zolles wird in Zukanft be⸗ willigt werden, selbst wenn ein Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen der Einfuhr der Proben in das Zollgebiet und der Ausfuhr derselben aus dem Zollgebiet ergangen ist, sofern die ankommenden Handlungsreisenden bei Verzollung der Waaren beim Zollverwalter näher begründen, daß ihre Geschäftsreise nicht innerhalb drei Monaten beendigt werden kann. (Verfügung des General⸗Direktorats für das

Steuerwesen) (Tiddskrift for toldvaesen für Mai 1900.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zolltarif für Puerto⸗Rico. ““ Daß Schatzamts⸗Departement in Washington hat die folgende Zu ammenstellung der Zollsätze veröffentlicht, welche auf der Insel Puerto⸗Röeco, unter dem seit dem 1. Mai in Kraft befindlichen Zoll⸗ tarif, für aus den Vereinigten Staaten eingeführte, zumeist auf der Insel gangbare Artikel zu zahlen sind. Danach sind zollfrei: Mehl Speck Reis, frisches Rindfleisch, Lamm⸗ und Schweinefleisch, Kabel⸗ jau, Theile von Zuckerfässern, Zuckersäcke, Zuckermaschinen, Pflüge, Hacken Macheten (Messer zum Zuckerrohrschneiden), landwirthschaftliche Ge⸗ räthe und Maschinen, Beile, unbehauenes Holz, moderne Schulmöbel und Kalk. Außerdem sind sämmtliche in der Freiliste des Dinglev⸗ Tarifg aufgeführten Artikel in Puerto⸗Rico zollfrei, mit Ausnahm⸗ von Kaffee, welcher Artikel zum Schutze der Kaffeekaltur der Insel einem Spezialzoll von 5 Cent für 1 Plund unterliegt.

Es ‚zahlen Zoll: Geschnittene Nägel und Stangenstahl, pro Pfund ⁄10 Mill; getrocknete Heringe, pro Pfund 1 Mill; Hafermehl Kerzen im Werthe von 5 Cent pro Pfund und Drahtnägel, pro Pfund 1 ½ Mill; Draht Nr. 13 16, pro Pfund 2 ⁄10 Mill; getrocknete Atpfel und Schmalz im Werthe von je 6 Cent pro Pfund, Seife im Werthe von 10 Cent pro Pfund und ungebleichte Baumwollstoffe Z W. v. 8 Cent pro Yard, 3 Milss; wenn i. W. von 10 Cent, pro Yard 4 Mills, wenn i. W v. 12 Cent pro Pard, 6 Mills; Shirting pro Yard i. W. v. 12 ½ Cent, Besen, wenn pro Dutzend 1,20 Doll. werth pro Stück, und Butter i. W. v. 14 Cent pro Pfund, pro Pfund 6 Mills; Schreibpapier, i. W. v. 17 Cent pro Pfund. 8 Mills; Baumwoll⸗ garn, pro Dutzend Spulen, i. W. v. 26 Cent, 18⁄10 Cent; Mais und Hafer pro Bushel, Gummischuhe sowie Stiefel, pro Paar i. W. v. 50 Cent, 2 ¼ Cent, Teppiche pro Yard i. W. v. 35 Cent 2 6⁄10 Cent; Maismehl, pro Bushel 3 Cent; gewöhnliche Irdenwaare für je 1 Dollar Werth, Schuhe und Stiefel, pro Paar i. W. v. 1, Dollar, je 3 10 Cent; Haushaltungsmöbel, für je 1 Dollar Werth 5 1o Cent; Uhren, für je 1 Dollar Werth, 6 Cent; Bohnen pro Bushel, Sattlerwaaren und Geschirr, sowie Glaswaaren, für je 1 Dollar Werth, 67⁄10 Cent; Porzellanwaaren, für je 1 Dollar Werth, 82⁄10 Cent; Weichkohle, pro Tonne 10 Cent.

„Zolltarif für Cuba. Für die Insel Cuba wird in den nächsten Tagen ein neuer Zolltarif vom Kriegs⸗Departement ver⸗ öffentlicht werden. Der neue Tarif wird nach wie vor für Einfuhren aus allen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, ein gleich⸗ mäßiger sein. Aus den Raten ergiebt sich indeß von selbst ein Vor⸗ theil für die amerikanischen Exporteure. So werden zum sofortigen Konsum bestimmte Nahrungsmittel, Baumwollengewebe, Zucker. Ma⸗ schinen, Tabackfabrikate und sonstige Bodenprodukte, ebenso Eisenbahn⸗ Ausrüstung und Baueisen nur niedrigen Zollraten unterstellt, und auf ee auf Grund des neuen Tarifs die Ver⸗ einigten Staaten voraussichtlich eine nahe ä ntrole des Cüe Marktes i een Ran Wie ferner aus Washington gemeldet wird, besteht die Abs

den neuen Tarif vorerst für ein Jahr in Kraft E . Cuba während solcher Zeit unter Verwaltung durch die Bundes⸗ regierung verbleibt. Wenn sich im Laufe des Jahres die Noth⸗ wendigkeit der Vornahme von Tarifänderungen ergieht, werden dieselben sodann, unter vorheriger Benachrichtigung der Importeure vollzogen werden. Den Handel Cubas mit den Vereinigten Staaten glaubt man dadurch beleben zu können, daß die Zölle für die haupt⸗ sächlich von hbier aus nach Cuba gelieferten, leitenden Bedarfvartikel niedrig angesetzt, dagegen Weine, Seidenwaaren und sonstige Luxus⸗ 1 vren I 8 anderen Ländern nach Cuda ge⸗

efert werden, mit hohem Zolle belegt werden. (New Yo ; 3 zeitung vom 12 Mai 1900.) 9 8 e eeehne

Einfuhr der Vereinigten Staaten von Amerika nach China.

Die amerikanische Einfuhr nach China zieht zur Zeit di f⸗ merksamkeit auf sich, und hauptsächlich zwet EE 8.ar ns eo, deren steis wachsende Einfuhr nach China von besonderer Bedeutung zu sein scheint, Bäaumwollwaaren und Mebhl.

Von 35 Millionen YPards im Jahre 1896 ist die Einfuhr ameri⸗ kanischer Baumwollwaagren (Shirting und P.Tuch) auf 115 Millionen im Jahre 1898 und 221 Millionen Yards in Jahre 1899 angewachfen und dabei haben diese Waaren nur die Vertragshäfen, versorgt. Hätten sie auf den Märkren im Innern den Wettbewerd mit den Erzengnissen der einheimischen Industrie aufnehmen können, so würden sie diese wohl bald verdrängt haben.

An Mehl haben die öa Staaten im Jahre 1899 nach China 1 725 000 Barrels (zu 88,90 kg) verkauft, gegen 1 240 563 Barrels im vorhergehenden Jahre, und zweifellos wuüͤrde mit der Erschliehung Chinas die amerikantsche Einfuhr noch bedeutender wachsen, ebenso wie in Jspan der Werth der Einfuhr aus den Ver⸗ Faüstn X 000 v n Jahre 1888 auf 40 000 000 Den im Jabre 1898 gestiegen ist. (Nach einem französischen5 t bericht, abgedruckt im Monitour Keen du ütbtac

11“

rtikel 3 die nachstehende Fassung zu gebe

Goldproduktion Victorias in den Monaten 1 ““ en Januar bis

Nach einer amtlichen Mittheilung des Minen⸗De T . artement I in dr .“ Victoria während 8. v. * 1 aufenden Jahres 216 744 Unze Board of Prade Journal.) 1 e“

Wirthschaftliche Lage des Staates Santa Catha im Jahre 1899. ie wir aftlichen Schwierigkeiten, an welchen Brasili Zeit leidet, haben sich mehr oder weniger in -. 88 ’2 Republik fühlbar gemacht. Aach in dem Staate Santa Catharina konnte die geschäftliche Lage während des Jahres 1899 nicht als günstig bezeichnet werden. Eine bessere Zeit für diesen Staat wird erst anbrechen, wenn derselbe Verkehrswege bekommt, welche be⸗ ständig offen gehalten werden. Gegenwärtig giebt es im Staate Santa Catharina keine größere Verkehrsstraße, welche in ihrer ganzen Ausdehnung befahren werden kann. Sogar die kostspielige Dona Francisca, welche von Joinville hinauf nach St. Bento führt soll nicht überall passierbar sein. Wo der Wagenverkehr nicht möglich ist, geschieht der Güterverkehr auf dem Rücken der Saumthiere. Die Zukunft voa Santa Catharina hängt von der Erschließung der Hoch⸗ ebenen des Innern ab, wo europäisches Klima herrscht und Ackerbau mit bestem Erfolge getrieben werden kann. Der Hafenplatz Desterro oder Florianopolis, wie er seit einigen Jahren genannt wird, be⸗ herrscht den Handel des Staates. In dieser Stadt, welche früͤber die einzige Zollstation des Staates war, befinden sich die bedeutendsten Importfirmen welche größtentheils aus deutschen Geschäfts⸗ häusern bestehen. Gegenwärlig besteben auch in Itajahr und Sso0 Francisco Zollstationen; die Einfuhr dieser Häfen 8” aber im Vergle ich mit der Einfuhr Desterros gerinz. Die Hafenverhältnisse in Desterro sind jedoch sehr ungenügend. Viel günstiger liegen di Verhältnisse im nördlichsten Hafen des Staates, in der Bay von S. Francisco, wo hinreichende Tiefe ungefähr 23 Fuß auf der Barre a Schutz gegen alle Winde und große räumliche Ausdehnung also alle Bedengungen zur Entwickelung eines großen Seehafe 8 gegeben sind. Sobald dieser Hafen durch eine Eisenbahn mit Joinvill und Blumenau verbunden sein wird, dürfte er sich zum Haupthandels⸗ platz 5 gestalten. 8 Der Werth der Einfuhr des Staates belief im Jahre 1899 auf 3853 Contos de Reis gegen 2942,5 Contos 2 die Ausfuhr liegt der Werth des Jahres 1899 noch nicht vor; im Jahr: 1898 betrug derselbe 10 000 Contos gegen 9000 Contos im Jahre 1897. Die Bevölkerungsziffer des Staates Santa Catharina wird zu 332 000 Seelen und diejenige der Hauptstadt Desterro zu 13 000 Seelen angegeben. Das deutsche Element wird au 70 000 geschätzt. Es sielt in volkswirthschaftlicher Beziehung ein große Rolle, weil es in hervorragender Weise zur Entwickelung des Staates beiträgt und zu Wohlstand gelangt. Auch befindet sich der Haupthandel in deutschen Händen. Für die deutsche Industrie 8 welche sich ia Santa Catharina bereits ein großes Assatzgebiet er⸗ obert hat, ist immer noch Boden zu gewinnen, was schon aus dem Umstande hervorgeht, daß ein und derfelbe Artikel häufig aus ver⸗ schiedenen U sprungsländern bezogen wird. Eine spezielle Statistik über die Einfuhr des Staates Santa Catharina ist amtlicherseits nicht herausgegeben, sodaß über den Werth und die Herkunft der bauptsächlichsten Einfuhrartikel die näheren Angaben fehlen. Die heimischen Geschärtsfirmen sind gebunden, dem konservativen Sinne der Kunden, welche größtentheils eine bestimmte Marke verlangen Rechnuna zu tragen, sodaß es häufig sehr schwer hält, neuere und bessere Marken einzuführen. Die Verbreitung von lustrierten Kata⸗ logen mit Preisangabe, Notierung des eventuell zu gewährenden Scontos und Angabe der Zahlungsfristen dürfte sich infolge dessen als vorthetlhaft erweisen. Die Vereinigten Staaten von Amertka machen durch Versendung umfangreicher farbiger Kataloge große Anstrengungen, um den Markt für zu gewinnen. Bei der geringen, meist den landwirthschaftlichen Berufen ergebenen Be⸗ völkerung ist der Verbrauch in den einzelnen Artikeln nicht so be⸗ deutend, daß es sich im allgemeinen für den Fabrikanten empfirhlt direkte Verbindungen mit den Kunden anzuknüpfen. Weit vortheil. hafter dürfte sich vielmehr die Vermittelung der deutschen, in Desterro ansäͤssigen Importfirmen erweisen, welche zugleich in der aage sind. dem Fabrikanten die erforderlichen Aufschlüsse über Aufmachung und Verpackung zu geben. Auch die Entsendung von Handlungsreisenden. mit welchen Beasilien bereits überschwemmt wird, ist nur in dem Fall zu empfehlen, wo ein neuer gangbarer Artikel eingeführt ader einem bereits eingeführten ein größeres Absatzgebiet erschlossen werden soll. Für manche heimische Kaufleute ist es oft Grund genug, bei einem Reisenden nicht zu bestellen, weil ein Konkurrent derrtts die gleiche Bestellung gemacht hat oder noch machen könnte. 1G 8. L. 8— waren im Jahre 1899 3 deutsche Schiffe von 21 704 Tons eiligt. ( 3 Bericht des Kat ferli Konsuls ] 8 be heg

8

Nach der amtlichen Statistik ist die Spi t WBeveret Indiens nur unbedeutend im Vergleich —— die Baumwoll⸗ und Jute⸗Industrie genommen hat. Ende 1899 waren nur vier Wollwaaren⸗ Fabriken in Thätgkeit mit im Ganzen 22,506 Spindeln und 578 Webstühlen, eine in Cawnpur, eine in Dhariwal im Punjab, eine in Bombay und eine in Bangalore. Das in diesen Fabriken angelegte Kapital beläuft sich auf 445000 Rupien, wodei allein 320 000 Rupien auf die beiden wichtigsten Fabriken, nämlich die von Cawnpur und Dhariwal, entfallen. Diese beiden Fabriken weben Tuch für das Heer und für die Poligei von desserer Qualität und verwenden zu diesem Zweck eine Bei dvon auftralischer Wolle. Es ist indessen wenig Nachfrage nach desseren Wollenwaaren in Indien, die Nachfrage erstreckt sich diermehr haupt⸗ sächlich auf * Waaren, die man aber wegen des Weltbewerds mit europäischen Sorten in Indien kaum mit Nutzen herstellen kann. Eine größere Ausdehnung der Wollenwaaren⸗Industrie ist also mwohl heh. aum —— 1 An vielen Orten giebt es 1 Teppi

Decken sowie die „Paltu“ und stellen. Diese Wehereien sind zwar zahlreich, alle aber ne n sämmtlich mit Handwebstühlen.

Ourh

Britisch⸗Südafrika.

Qandel zwischen der Kapkolonie und dem reistaat Der Handel zwischen der Kapkolonte und Freistaat, der beim Ausbruch des Krieges verboten wunde, ist unter Beschränkung auf die von der britischen Armer desetzten des Freistaats wieder gestattet worden. Als solche werden bezeichget die Städte und Bezirtde Bloemfonzein, Pöillipolis, Bethulie und Jacobsdal und die Feldeoeneten Modder River im Distrikt of. Jum Versand don Bätern nach diesen Plätzen ist jedoch ein desonderer Erlauadnißschein erforderlich.

Obgleich der Handel allgemem und mit allen Paaven gestzathet ist, so wird er sich doch noch längere Zeit auf die Bef von eeAüe ProRant und Futter. deß müssen, da Fisendahnen fast nur diese Artikel und m. - nicht in dem gewünschten Umfange zu hefördern im stande vnd 883 gewöhnliche andere Waaren wid jeder hiesicen Exporlstemma zur Jent nur ein Raum ven 40 Kudäeksutz der Tas 8 Beförderung per

Eisendahn nach dem Freistaat zur 188¹