Prüfungsfächer:
Namen der Mitglieder:
Prüfungsfächer:
Namen der Mitglieder:
Katholische Religions⸗ h 1
ilosophische Propä⸗
eutik und P
Lateinisch und Griechisch.
Geschichte.
“ Reine Mathematik.
Angewandte
Chemie nebst Minera⸗
d Botanik und Zoologie.
mit Ausschluß der katholischen gionslehre. öe Religions⸗ Evangelische Religions⸗
Philosophische Hürse⸗
Lateinisch und Griechisch.
Hebräisch. Französisch.
Geschichte.
Erdkunde. Reine Mathematik.
Angewandte Mathe⸗
Chemie nebs⸗
Allgemeine mit Ausschluß der katholischen gionslehre.
Lateinisch und ebra . Französisch
Erdkunde. Mathematik mit Ein⸗ Dr.
Pagel, Pfarrer.
G. E. Müller, Professor. Dr. Both, Direktor des Gymnasiums nebst Realgymnasium zu Goslar Dr. Roethe, Professor.
Dr. S Nrfesee. 8
el, Professor. Draa- ke, Professor, Konsistorialrath. Dr. Stimming, Professor. Dr. Morsbach, Professor. Dr. M. Lehmann, Professor, Ge⸗
heimer Regierungsrath.
Dr. S Kezsesof,
Busolt, Pr 8 Pr. H. sa gner, Professor, Ge⸗ heimer Regierungsrath. Dr. Felix Klein, Professor, Ge⸗ heimer Regierungsrath.
Dr. Hilbert, Professor.
heimer Regierungsrath. Regierungsrath. Dr.
Regierungsrath. 1 Dr. Herthold, Professor.
Regierungsrath.
ür die Provinz Westfalen zu Münster. 1“ Dr. Rothfuchs, Provinzial⸗Schul⸗ rath, Geheimer Regierungsrath,
zugleich Direktor der Kommission.
Dr. Fell, Professor.
Büchsel, Konsistorialrath.
Regierungsrath. Dr. Kappes, Professor.
Dr. Jostes, Professor.
Regierungsrath.
Dr. 1A“ Professor. Dr. Hosius, Professor. Dr. Fell, Professor.
Büchsel, Konsistorialrath.
Dr. Andresen, Professor.
am Gymnasium. Dr. Jiriczek, Professor). sium.
Regierungsrath.
Dr. Spannagel, Professor. Dr. Meister, Professor. Dr. Lehmann, Professor. Dr. Killing, Professor.
sium in Burgsteinfurt.
Direktor a. D. zu Hagen i. W. Dr. Ketteler, Professor.
Dr. Püning, Professor am Gy sium. 1 .1“ Dr. Salkowski, Professor. Dr. Buß, Professor.
gymnasium. Dr. Zopf, Professor. Dr. Landois, Professor.
zu Iserlohn.
9) Für die Provinz Hessen⸗Nassau zu Marburg. Dr. Lahmeyer, Provinzial⸗Schul⸗ rath, Geheimer Regierungsrath zu Cassel, zugleich Direktor der Kom⸗
mission.
er Kommission.
WWö igions⸗ D. Mirbt, Professor. 1“ Evangelische Religions Dr. Paulus, Gymnasial⸗Direktor
zu Weilburg.
Katholische Religions⸗ Dr. Weber, Pfarrer. che Propäö⸗ Dr. Natorp, Professor.
Dr. Schröder, Professor. 8
Dr. Maaß, Professor.
Dr. Birt, Professor.
D. Budde, Professor. 1 Dr. Koschwitz, Professor.
ule in Frankfurt a. M. D cn, ,8 Professor.
schule in Frankfurt a. M. essor. Dr. Niese, Megfabher
isch „ of es or. 9 2 1ege;
1“ 3
Dr.
hilger. zu Cassel.
e⸗ es
Physik. 1 nebst Minera
10) Für
Allgemeine 8 Ausschluß der katholischen gionslehre. Evangelische Religions⸗
Katholische Religions⸗ lehre. 8
Philosophische Propä⸗
Deutsch.
Dr. Felix Klein, Professor, Ge⸗ 8 Lateinisch und
Dr. Riecke, Professor, Geheimer Griechisch.
allach, Professor, Geheimer
Dr. Ehlers, Professor, Geheimer Hebräisch 8 Französisch. Dr.
Dr. Spicker, Professor, Geheimer
Dr. Storck, Professor, Geheimer Regierungsrath, zugleich stellver⸗ tretender Direktor der Kommission.
Dr. Egen, Oberlehrer am Gymnasium.
Dr. Stahl, Professor, Geheimer Erdkunde.
Reine Mathematik. Angewandte
Physir “ Dr. Mettlich, Lektor, Oberlehrer Chemie nebst Minera⸗
Dr. Einenkel, Professor (Vertreter Botanik und Zoologie.
Hase, Lektor, Oberlehrer am Gymna⸗
Dr. Niehues, Professor, Geheimer
Blankenburg, Professor am Gymna⸗
Dr. Holzmüller, Maschinenbauschul⸗
8 er, Professor. p Tan ke. Prosessor Geheimer Regierungsrath.
Dr. e9 — hepfafjon 1 „Professor. Dr. KeAbe dmciten, Professor am Gymnasium in Marburg.
ie Rheinprovinz zu Bonn. N. N., zugleich Direktor der Kommi (vorbehalten .
D. Dr. König, Professor.
b Professor.
angen, Professor.
Dr. Erdmann, Professor.
Wilmanns, Professor, Ge⸗ heimer Regierungsrath. Dr. Litzmann, Prafessor
Dr. Bücheler, Regierungsrath.
Dr. Elter, Professor.
Dr. Sudhaus, Oberlehrer städtischen Gymnasium nebst Ober⸗ Realschule zu Bonn. 1
D. Dr. König, Professor. 8
Dr. Felten, Profeser. 5
Dr. Langen, Professor. 8
Dr. sechee, Peofäsa⸗ Geheimer
egierungsrath.
8 ascherbricck, Oberlehrer am
städtischen Gymnasium nebst Ober⸗
Realschule in Bonn.
Dr. Trautmann, Professor. Dr. Buscherbruck, Oberlehrer am städtischen Gymnasium nebst Ober⸗
Realschule zu Bonn.
Nissen, Professor, Geheimer
Regierungsrath.
Dr. Ritter, Professor, Geheimer
Regierungsrath.
Dr. Jaeger, Direktor des Friedrich Wuhhelms⸗Gymnasiums zu Köln,
Geheimer Regierungsrath.
Dr. Rein, Professor, Geheimer Re⸗
gierungsrath.
Dr. Lipschitz, Professor, Geheimer
Regierungsrath.
Dr. Schwering, Direktor des Kaiser mege henasume zu Trier. Dr. Kayser, Professor. 1 Dr. Laspeyres, Professor, Geheimer
Bergrath.
Dr. Anschütz, Professor. Dr. Strasburger, Professor, Ge⸗
heimer Regierungsrath.
Dr. Ludwig, Professor, zugleich stellvertretender Direktor der Kom⸗
mission.
Der Minister errichts⸗ und Medizinal⸗Ang
Im Auftrage:
Althoff.
rofessor, Geheimer
mna⸗ Dr. Hovpestadt, Professor am Real⸗
Arndt, Professor am Realgymnasium
Staatsregierung
Dr. Buchenau, Gymnasial⸗Direktor, wvuich stellvertretender Direktor
Loeber, Professor am Gymnasium.
Verhältnisse an der
Verarmung
dn Pulierüen. nur halbe Arbeit und an der falschen Stelle; es treten. Die Königliche Staatsregierung ist ernstlich
ichzeitig die Arbeit auch unten angefangen werden. t anze Arbeit an der ganzen Oder zu Zut mindegt ns g Eeag 2. der unteren Oder mit jet 9 Ich will nicht 1118 Mg 4 en. it der Resolution überein, ntrag stimmt sachlich ne e E“ 8 Regierung keinen Widerspruch ist ein Standpunkt, den ich tief bedaure und den ich als z
daß ich Eus der 2 und sachgemäß nicht anerkennen kann. Ich glaube, daß der Lm
Dr. Simon, Direktor der Klinger⸗
Dr. Simon, Direktor der Klinger⸗ Man vertröstet die offnungen trügen oft. 1 der Ro ro⸗ Dr. Freiherr von pp, P Zsügezar s gebracht“ hat, entgegensetzt;
nelcher miesr ß d der Unterschie oß der, einen Paragraphen 1 Fea “ wälr t der 8 1 einem n 7 3 1 9 ürh eeeache eröef eaebag die Resolution- ein Mopelog, S7. meiner Ueberzeugung eine Faas “ Fe it der Resolution h ie dri de Bitte an das hohe Haus, angenommen werden, so kann es deezeg att Baen Wegsehhen⸗ richte cdesbalb Re dringende ten Einwendungen sind rein theoretischer Natur. ö“ Suspensivbedingung in
Stoll, Professor am Friedrichs⸗
Schlag ins Wasser sein sollte.
es darf keine
Preußischer Landtag. Herrenhaus.
185. Sitzung vom 15. Juni 1900, 11 Uhr. 8 Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 2g Zur Berathung steht der Gesetzentwurf, betreffend Maßnahmenzur Verhütung von Hochwassergefahren in der Provinz Schlesien. 88 18 Die Kommission beantragt, die Vorlage unveränder nach den Beschlüssen des 1“ Hauses zu genehmigen und esolutionen anzunehmen: m
. znene Ce auszusprechen, daß die Königliche einen Gesetzentwurf über die Regulierung der unteren Oder möglichst schon im nächsten Jahre und zwar unabhängig von etwaigen anderen Vorlagen einbringen werde; — b. die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, alle Arbeiten 8 den linksseitigen Nebenflüssen der Oder, welche eine vermehrte oder beschleunigte Hochwasserzuführung in letztere verursachen, so lange zurückzustellen, bis die Verbesserung der Vorfluth in der unteren Oder in Angriff genommen ist. Herr von Levetzow beantragt dagegen, dem Gessetz⸗ entwurf folgenden § 51 am Schlusse hin⸗ -E. 88 88 vntdent en- Hochwasserzuführung in ie v oder beschleun 1 1 . 2 ciae an hn so 98 üeeaatenen⸗ bis Ab Behefsyna dortigen Verhältnisse bezeichnen — zu beseitigen. Der damals b. der Vorfluth in der unteren Oder in Angr genor 8 — Heestd nssgee . ö Feüund regierung über die Unterhaltungspflicht zu verständigen nicht in der Lah
und möchte ni un,
1 r aufhält. Die 8 m. Belearlctse t, e. 2egg09 E; nrbenachhari bin, wie ich glaube, aus rein theoretischen Gründen — nicht zu stande konn
den werden so muß die Verantwortung dafür dem Landtage zugewiesen me 1s Sö n wenn durch großes Hochwasser, das bisher seit Dezennien .
zuzufügen .
als Interessent gelten kann, trauriger; eine früher reiche
888 kderxmaem. mnß vetennat, es trat, fast regelmäßig in Schlesien erneut Nothftände
unten angefangen werden
olge hat, daß das
dee. Daß man aber aus theoretischen Gründen, weil ein Ges
7 das gegenm welche für die untere Oder noch nicht vorgelegt ist, auch V ein⸗ Gesetz für die obere Oder nicht zu stande kommen lassen wil,
ieben werden, so lehre ein Blick auf unsere Gesetze, daß dei⸗ geshe Klauseln durchaus nicht selten sind. Wenn man sagt, 8 wird aus dieser Vorlage mit dem Paragrapen überhaupt nichtg werden, weil der Landtag geschlossen werden soll, so können wir doch lieber überhaupt mit unserer ganzen Gesetzgebungsmaschine einpacken. Lehnt das andere Haus unseren Antrag ab und schließt man dann, so hat das andere Haus die Schuld an dem Scheitern des Gesetzes, nicht wir. Die Verbesserung der Spree⸗ und Havelläufe ist ebenso dringend; sie hängt zwar nicht unmittelbar mit der Vorlage zusammen, muß aber auch an dieser Stelle mit in Betracht gezogen
werden.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
stein:
Meine Herren! Nachdem der geehrte Herr Vorredner im
wesentlichen schon seinen Antrag, welcher zu § 51. vorliegt, in seinem Vortrage gerechtfertigt hat, scheint es mir zweckmäßig, schon jetzt die Stellungnahme der Königlichen Staatsregierung zu diesem Antrage klarzustellen.
Der vorliegende Antrag hat eine weitere Geschichte hinter sich.
Es wurde im Abgeordnetenhause, in der Kommission sowohl wie im
Plenum, ein Antrag gestellt, der bezweckte, das Inkrafttreten
des schlesischen Hochwasser⸗Gesetzes abhängig zu machen von dem
Inkrafttreten eines Gesetzes für die Regulierung der Verhältnisse an
der unteren Oder. Theils formelle und theils materielle Gründe
haben sowohl die Kommission des Abgeordnetenhauses, wie das
Plenum bewogen, diesen Antrag abzulehnen, und ich darf ausdrücklich
auf eine Erklärung des Herrn Grafen von Limburg⸗Stirum hinweisen,
der übereinstimmend mit den Darlegungen der Königlichen Staats⸗
regierung anerkannte, daß es ein im parlamentarischen Leben kaum
dagewesener Vorgang sein werde, wenn man das Zustandekommen eines Gesetzes, wie das hier vorliegende, abhängig mache von dem Zustande⸗ kommen eines noch in Aussicht stehenden, zwar im wesentlichen gleich⸗ artige Verhältnisse betreffenden, aber doch im Großen und Ganzen andere Verhältnisse betreffenden Gesetzes. Herr Graf von Limburg⸗ Stirum erkannte ausdrücklich an, daß dieser Vorgang ein außer⸗ gewöhnlicher sei, der dem parlamentarischen Brauch nicht entspreche. Wenn er trotzdem meinte, es empfehle sich so vorzugehen, wie der Antrag bezweckte, so 1 rechtfertigte und versuchte er das zu rechtfertigen aus Gründen, die auch Herr von Levetzow für seinen gegenwärtigen Antrag vorgebracht hat. In der Sache selbst, das erkläre ich ausdrücklich, herrscht Cin⸗ verständniß zwischen dem Herrn Antragsteller und der Königlichen Staatsregierung. Die Königliche Staatsregierung beabsichtigt, dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf über die Regulierung der Ver⸗ hältnisse an der unteren und mittleren Oder vorzulegen. Sie vird zweifellos Maßnahmen unterlassen, die geeignet sein könnten, die Furcht zu rechtfertigen, die man an der unteren Oder anscheinend hegt Aber materiell enthält der gegenwärtige Antrag vollständig, allerdings in etwas verschleierter Form, das, was der im Abgeordnetenhause ge⸗ stellte Antrag klar ausgesprochen enthielt. Auch hier sollen wesentliche Theile des Gesetzes in ihrer Ausführung abhängig gemacht werden davon, daß ein die untere Oder betreffender Gesetzentwurf Ver⸗ abschiedung gelangt. Zweifellos wird durch Annahme dieses Antragg die Königliche Staatsregierung und der Prodinzialverband gehindert werden, das Gesetz in wesentlichen Punkten sofort durchzuführen und die nöthigen Vorbereitungen für die Ausführung des Gesetzes zu treffen; denn sämmtliche vorbereitende Ausführungen bedingen die Verfügung üler größere Geldmittel, und es ist die Staatsregierung und der Probinnial⸗ verband nicht befugt, vor vollem Inkrafttreten des Gesetzes über die er⸗ forderlichen Geldmittel zu verfügen, die erst flüssig gemacht werden durch ein in Aussicht stehendes anderes Gesetz, weil von diesem dat Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes abhängig gemacht wird. 8 Verhandlungen über die Wünsche, die in diesem Antrage niedergale sind, sind nach jeder Richtung so erschöpfend sowohl in der Kommission
daß ich glauben sollte, die Herren könnten wirklich Aresnns sein, di die Königliche Staatsregierung in dem Zwecke, den der Antrag ver⸗ folgt, mit den Herren einverstanden ist, und daß es nur prinjzipiell Gründe sind, die, wenigstens nach meiner persönlichen Auffassung, die Staatsregierung zwingen würden, im Falle der Ar⸗ nahme dieses Antrags das Gesetz nicht in Krast zu seten. Alle Betheiligten sind aber darin einig, daß, nachdem nach et⸗ raubenden und schwierigen Verhandlungen mit dem Schlesischen Pro⸗ vinzial⸗Landtage und mit dem Abgeordnetenhause glücklich eine 38 einstimmung über diesen Gesetzentwurf erzielt ist, es doch in ho 8 Grade bedauerlich wäre, wenn lediglich aus formalem Grunde . Gesetz nicht zur Verabschiedung gelangte. Eine bestimmte Erklärung 8 dieser Richtung hin abzugeben, bin ich aber nicht in der Lage, sa ein Beschluß des Staats⸗Ministeriums darüber noch nicht vor f8 Persönlich bin ich mit dem hier anwesenden Herrn Minister der ifeh lichen Arbeiten der Ansicht, daß wesentliche priniipielle 48 möglicher Weise das Staats⸗Ministerium zu der gn. veranlassen werden, das Gesetz nicht zu verabschieden, 8 § 51 angenommen wird. Ich richte deshalb erneut an das g Haus die dringende Bitte, im Interesse des Zustandekommens 4 Gesetzes sich auf den Standpunkt der Regierung und des Abgeordne
hauses zu stellen und den § 51. abzulehnen. 9
Ich habe schon in der Kommission darauf hingew
1 kebenflüssen der Oder, daß die Königliche Staatsregierung schon einmal den Vast
machte, den Nothstand in Schlesien — als solchen darf ich wohl de 1 Stnaft“ gelegte Entwurf scheiterte, weil der Landtag sich mit der Stacts
war. Wird abermals der gegenwärtige Gesetzentwurf — und jrch
gewi machen etzentwuf
hiunlc dtw⸗
1 durch die Verzögerung des Zustandekommens dieses Gesetzes ne
1 3
lehnen, und erkläre erneut, daß die Staatsregierung bevesae
ein Gesetz hinein⸗] nächst dem Landtage die nöthigen Vorlagen für die un
5
zu lassen. Zweifellos wird das Zustandekommen beider Gesetze und ihre Ausführung in der und zum Abschluß gelangen, Gesetz geplanten Maßnahmen w 15 Jahre in Anspruch nehmen. Wenn ich nochmals die Versicherung gebe, Staatsregierung sorgfältig darüber wachen wird, d an der unteren Oder durch die Ausführung dieses schlechtert werden, so, sollte ich meinen, betracht der Zwangslage, wohl das Vertrauen habe kein Anlaß vorliegt, durch den vorliegen kommen des Gesetzes trags wird a
mittlere Oder zugeh selben Zeit begonnen Die Ausführung der mit diesem ird bis zu ihrer Vollendung etwa
daß die Königliche aß die Verhältnisse Gesetzes nicht ver⸗ könnte der Landtag in An⸗ in der er sich befindet, zur Staatsregierung Zusage einlösen wird, daß den Antrag das Zustande⸗ Mit Annahme des An⸗ geführt, was die Herren hindern ungen ist wiederholt angedeutet, daß eine größere Zahl von Meliorations⸗ ge in Verbindung gebracht durch Vorlegung
n, daß sie ihre
zu gefährden. gerade auch das herbei wollen. Bei den bisherigen Verhandl man müsse und wolle verhüten, und anderen Vorlagen mit der Kanalvorla Staatsregierung
dürfniß zum Vorgehen vorliegt, vorlage zu der Einbringung betreffender Vorlagen Dadurch, meine Herren, daß Sie das im gegenwärtigen Stadium gefährden herbeiführen, daß neben anderen Gesetze wenigstens in formelle Verbindung mit d es würde das gerade Gegentheil von dem eintre Annahme des § 51 verhüten will. ich, das Gesetz ohne den § 51 zu verabschieden. J jeugt, daß Sie dann der Provinz Schlesien leisten werden.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen: Meine Herren! Mit den Ausführun des Landwirthschafts⸗Ministers, bin ich e seiner Auffassung über die Wirkung der Annahme des § 51. möchte mir nur gestatten, noch einige Bemerkungen hinzuzuf Meine Herren, der Gesetzentwurf, wie der in hohem Maße gehoben hat, den Zweck, (Freiherr von Manteuffel:
unabhängig der Kanal⸗ bereit ist. Zustandekommen des Gesetzes würden Sie wahrscheinlich n auch dieser Gesetzentwurf vorlage geräth; also ten, was man durch Auch aus diesem Grunde bitte ch bin fest über⸗ einen großen Dienst
gen meines Herrn Kollegen, benso einverstanden, wie mit
der Sie heute beschäftigt, hat, sachverständige Herr Referent bereits hervor⸗ Gerölle fest⸗ und Wasser zurückzuhalten Na, denn man los!), wird also die Ver⸗ hältnisse an der unteren Oder nicht verschlechtern, sondern
Meine Herren, der vorliegende Antrag bringt also für die Unter⸗Oder keine Verbesserung, keine Abwehr neuer Gefahren,s ondern er verhindert nur, daß die Staatsregierung in diesem ihrem Be denn, meine Herren, wird der Antrag gewissenhafte Verwaltung bei allem, Frage vorlegen: trägt das dazu bei, die oder vielmehr den Abfluß des Wassers schleunigen und zu vermehren. wir auch!) Ich bitte Sie, digen, der Ihnen darauf im kann, folglich muß er das, dann unterlassen, wenn die kann; dabet ist ein zweckmäßiges
Aber, meine Herren, der Ant dasselbe bezweckende Antra Abgeordnetenhause setzte die Bedingung fest, Regulierung der unteren Oder verabschiedet se den Arbeiten im Quellgebiete der Oder beginn aber alle Arbeiten an den linksseitigen eine vermehrte oder be verursachen , der Vorfluth in Zwischen der Verabschiedung des
streben sofort vorgehen kann angenommen, so muß eine was sie thut, sich vorerst die Vorfluthverhältnisse zu ändern nach der unteren Oder zu be⸗ (Freiherr von Manteuffel: Wollen meine Herren, es giebt keinen Sachverstän⸗ einzelnen Falle eine klare Antwort geben er vorhat, wenn er gewissenhaft ist, en zweifelhaft sein Arbeitsprogramm kaum einzuhalten. rag geht ja noch viel weiter als der g im Abgeordnetenhause.
Wirkung einigermaß Nur mit Rücksicht auf die Geschäftslage haben wir auf die Stellung von Amendements verzichtet. Die Entwickelung wird dahin führen,
daß entweder H. alle Flüsse übernimmt, oder die Interesseaten⸗ Der Antrag im
daß das Gesetz über die in müsse, ehe man mit ne; dieser Antrag will Nebenflüssen der Oder, welche schleunigte Hochwasserzuführung in letztere Verbesserung
rationen auswachsen. Um der Vorlage weitere Schw zu machen, sollte man sich doch mit der Resolution begnügen. Mit der rechtzeitigen Verabschiedung der Vorlage würde man in jedem Falle der Provinz Schlesien einen großen Gefallen thun, denn es muß schnell geholfen werden.
die Unterhaltungspflicht obliege, ein weiterer Ausbau, der über die Unterhaltungspflicht hinausgeht, liege ihr nicht ob. In jenem Um⸗ fange sei die Provinz zur Umlegung der Kosten berechtigt.
zurückstellen, errenhauses wie im Abgeordnetenhause geführt worden, des Herrenh Gesetzes über die Inangriffnahme gemäß noch eine ziemlich werden müssen, in der füllt sein müssen, die der der Arbeiten vorherzugehen haben. Ihr Antrag die Inangriffnahme der linksseitigen Nebenflüssen der Oder viel weiter hin Antrag des Abgeordnetenhauses wollte. seits nur dringend empfehlen, im Interess arbeiten den Antrag nicht anzunehmen. Herzog zu Trachenber dem Landtage eine ähnliche, emacht, welche an dem Wider †. Wäre sie damals Gesetz g hätten die verheerende Wirku die Fluren Schlesiens ausge g, daß es mit der Politik
icht mehr weitergehen könne, daß nahmen übergehen müsse, um blü
ausnahmslos auf dem Standpunkt des Herrn von Levetzow; wir sind Freunde der Vorlage und wollen ihr Scheitern nicht. Wir haben in der großen Mehrheit der Fraktion für den Antrag von Levetzow votiert. Wir sind uns das selbst schuldig und ebenso den Anwohnern der mittleren und unteren Oder. Wir meinen, wenn wir den An⸗ trag annehmen, wird er auch im Abgeordnetenhause angenommen, denn dort ist er bloß mit ganz schwacher Mehrheit abgelehnt worden. Lehnt das andere Haus ihn wieder ab, so kommt die Vorlage an uns zurück, und wir müssen dann vielleicht einen Frontwechsel voll⸗ ztehen. An der Zeitlage kann es aber nicht gelegen sein, daß dieses wichtige Gesetz in Gefahr kommt. Es ist doch sehr hübsch in Berlin; wir wollen ja den Ministern gern⸗ gönnen, morgen nach Lübeck zu fahren und am Sonntag sich auf dem Meere zu erfrischen, aber dann kann, man ja doch am Montag und Dienstag noch die Geschäfte des Landtages fortsetzen. Gegen den Herrn Herzog zu Trachenberg bemerke ich nur, daß der brandenburgische Provinzial⸗Landtag mit der Frage der Oder⸗ und Elberegulierung noch garnicht befaßt gewesen ist. Daß der An⸗ trag Levetzow irgend etwas in der orbereitung der Ausführung des Gesetzes verhindern sollte, ist uns unverständlich. Für die Resolution wird angeführt, daß sie nicht jene gehässige Bindung der Regierung in das Gesetz hineinschreibe. Resolutionen sind hysterische Wesen; man kann nicht wissen, was sie nachher für Launen haben; und die Vorgänge von 1889 haben uns ängstlich gemacht. Jedenfalls schadet der Antrag niemandem, und uns beruhigt er. Stimmen Sie also möglichst zahlreich für den Antrag von Levetzow.
Arbeiten für diese Regulierung liegt aber natur lange Pause, in der die Vorarbeiten festgestellt im übrigen alle diejenigen Vorbedingungen er eigentlichen Inangriffnahme es schiebt hier Arbeiten in den aus, als es der Ich kann daher auch meiner⸗ e beider großen Meliorations⸗
g: Schon 1889 hatte die wenn auch nicht so um stande des Abgeordneten eworden, die Hochwasser des ng nicht haben können, die
des die Hand i
Staatsregierung fassende Vorlage ses gescheitert Jahres 1897 sie leider auf gnisse zeigten n den Schoß zu positiven Maß⸗ vor weiteren Ver⸗ Verheerungen von 1897
sich der Erkenntniß nicht ver⸗ Vorbeugung gegen die Wieder⸗
richtigen Weg das Wasser zurückzuhalten. aufgespeichert, nur an wenigen eitigt werden. bung für die Maßregeln zur Dieser Strom
übt haben. er Regierun
hende Landstriche
mit eigenen Augen gesehen hat, wird f das energischste die andeskalamitäten r Kommission ist es gewesen, der den e Geister zu bannen, den oberen Flu Gerölle und Geschiebe
gleichzeitig Vorflu ilden gleichzeitig die ng der Vorfluth in der unt darunter, daß namentli chiebe und Schwedt ab rig bleiben, als von H der auf dem kürzesten wird noch ein großer lin .Nach der Erklärun
ließen, daß au
berg begrüßt Herr Dr. Henning von Burgsdorff den Antrag von Levetzow als eine grundlegende Verbesserung des ganzen Entwurfs,
das Wasser weil er auch den Oderbruch berücksichtige.
estgehalten. thhindernisse bes
eren Oder. ch aus den linksseitigen Neben onstige Sinkstoffe nicht mehr
nächst muß ich einen Irrthum berichtigen. Vom Oderbruch steht in dem Antrag Levetzow nichts, sondern nur von der unteren Oder. Die untere Oder beginnt bei Hohensathen, also die Bewohner des Oder⸗ bruchs würden keinen Vortheil von dem Antrag Levetzow haben, und wenn der Herr Vorredner behauptet hat, die Zustände seien durch falsche Maßregeln der Königlichen Staatsregierung hervorgerufen, so ist das ebenso ein Irrthum, der durch nichts bewiesen ist.
Gerölle und Ges kommen und von
weiter gelangen können. Es wird nichts üb
gathen ab einen neuen Wege zum D ksseitiger Vorfluthkanal des landwirthschaftlichen re Zufuhr von Hoch⸗ n Herrn von Levetz ow ie untere Oder soll im reife ich nicht, esetz selbst ein⸗ von Levetzow nicht geneigt der unteren Oder rovinziallandtag wollte nicht. her, dann wird die en der Vor⸗ lechterungen; endenz des anderen nteressenten noch besser zu gestellt werden.
angelegt werd soll ja alles ge er unteren Oder zu vermeiden. Der po Freunden verlangte Gesetzentwurf für d ahre zur Vorlage k f dem Antrage, einen § 51 in das
daß fuüͤr den Antra welche der Vorlage sel hältnisse an
welchen Gründen die Resolution in den Gesetzentwurf hineingebracht worden ist: nur aus Mißtrauen gegen die Staatsregierung (sehr richtig!), trotz der bündigen, keiner Mißdeutung nach unserer Auf⸗ fassung ausgesetzten Erklärung der Staatsregierung. — Meine Herren, ich glaube, es ist das erste Mal, daß das preußische Herrenhaus ein derartiges Mißtrauensvotum gegen die Staatsregierung in ein Gesetz hineinbringen will, und es ist eine starke Zumuthung, die der Staats⸗ regierung gemacht wird, sich damit zufrieden zu erklären.
; ich fürchte, stimmen werden, eit, die Ver er brandenburgische einmal so viel Geld wie
Fluß kommen.
tenhaus sind fast durchwe r auch so gehen.
sie schon dur
Die Veraͤnderu ch das Abgeord
saathen beginnt, so wird thatsächlich von den Ministern ein Bedürfniß nicht anerkannt, daß an dem Theil der Oder oberhalb von Hohen⸗
st, de⸗ re 4
jemals ist den Interessenten eines Theils einer einzelnen Provinz in einer so bedeutenden Weise wie hier mit Staatsmitteln entgegen⸗ gekommen worden. Der ganze Flußlauf soll auf Staatskosten ordnungsmäßig hergestellt werden, und dann wollen die Interessenten noch nicht einmal die Unterhaltungskosten tragen. So wenig Berechtigung das Verlangen hat, daß auch noch die Unterhaltungspflicht theilweise vom Staate getragen werden soll, hat das andere Haus diesem Ver⸗ langen gemäß eine Reihe von Aenderungen der Vorlage vorgenommen. Da wir unz einmal in einer Zwangslage befinden, bitte ich dringend, keine Aenderungen vorzunehmen. Schieben Sie die Vorlaze- och einmal an das andere Haus, so weiß niemand, ob dieselbe noch in diesem Jahr zu stande kommt. An den Präsidenten richte ich die dringende Bitte, seinen ganzen Einfluß aufzubieten, daß das Herrenhaus nicht mehr in solche Zwangslage versetzt wird. Wir haben hier kaum so viel Tage für die wichtigsten Vorlagen übrig, wie das andere Haus Monate zur Verfügung gehabt hat; ich nenne das Waarenhaussteuer⸗ gesetz; ich nenne die Kolonisationsfrage, für deren gründliche Erörterung so kurze Zeit gewährt worden ist. Es handelt sich um ein Kultur⸗ werk allerersten Ranges, wie ein solches kaum jemals in ähnlichem Umfange in Angriff genommen worden ist; nebenbei handelt es sich um die Schaffung neuer flüssiger Kohle, einer neuen Quelle von Licht und Kraft, welche den Wohlstand weiter Landestheile wieder erhöhen soll. Die Augen der schlesischen Bevölkerung sind auf das Herren⸗ haus hoffend gerichtet.
Herzog Ernst Guenther zu Schleswig⸗Holstein: Die Zwangslage, in der wir uns befinden, giebt zum theil die Erklärung für die ganze Situation. Von allen Seiten wird der Staatsregierung der Dank ausgedrückt dafür, daß sie die gute Absicht gehabt hat, den großen Schäden abzuhelfen, welchen die Provinz Schlesien jahrelang unterlag. Ueber die Wege zu diesem Ziele ist man ver⸗ schiedener Meinung gewesen. Der Landwirthschafts⸗Minister. hat vorber die Kanalfrage gestreift. Ich hätte gleichfalls ge⸗ wünscht, wenn man vor der Erörterung dieser Frage geprüft hätte, ob sich das landwirthschaftliche und das Schiffahrts⸗Interesse bätten vereinigen lassen, ob es sich überhaupt lohne, einen Schiffahrts⸗Kanal von Brezlau nach Berlin zu bauen. Was die Oder⸗Nebenflüsse betrifft, so ist der Provinzial⸗Landtag von Schlesien mit der Regie⸗ rung darüber einig geworden, diese für sich zu behandeln. Zuerst waren dafür 80 Millionen bestimmt, wobei die Nebenflüsse der Neben⸗ flüsse mit einbezogen waren; nachher hat man den Ausbau auf 40 Millionen reduziert und die Nebenflüsse der Nebenflüsse und auch einige kleine Nebenflüsse selbst wieder herausgelassen. Ich bin trotzdem mit der festen Absicht herbeigekommen, die Vorlage anzu⸗ nehmen, denn „als Schlesier muß man sich mit seinem Landtage solidarisch erklären. Die Aenderungen des Abgeordnetenhauses sind in der That keine Verbesserungen; man ist aber über dieselben hinweggegangen. Ein wesentlicher Punkt jedoch ist die Prinzipien⸗ frage, daß wir hier nicht allein sitzen als Schlesier, als Vertreter der Kirchthurmpolitik, daß wir uns hier 40 Millionen in den Schoß werfen lassen als Angehörige einer Provinz; die Oder ist ein Ganzes, und die Regulierungsarbeiten müssen einheitlich in Angriff genommen werden. Die Regierung hat nach ihren Erklärungen nur wenig Hoffnung gelassen, daß mit dem § 51 die Vorlage publiziert werden wird; ich nehme aber an, daß die Regierung die Auffassung, die hier klipp und klar nicht mit Rücksicht auf nichtige Wähler⸗ interessen, sondern weil sie diese für richtig hält, zum Ausdruck gelangt, auch beachten und die Vorlage in wohlwollende Erwägung nehmen wird, auch wenn der § 51 angenommen werden sollte.
Ober⸗Bürgermeister Bender⸗Breslau: Daß die Interessenten nicht einmal die vollen Unterhaltungskosten tragen sollen, ist einer der schwersten Anstöße, die die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt bietet. Jedenfalls kann aber der Provinz nicht mehr von Staats wegen auferlegt werden, als sie ihrerseits auf die Interessenten umlegen kann. Im Punkte der Unterhaltungs⸗ kosten bestehen uüͤbrigens auch nach den Beschlüssen des anderen Hauses noch allerlei Unbestimmtheiten und Vakua.
verbände, deren Keime die Vorlage enthält, werden sich zu Korpo⸗ erig
keiten nicht
Ein Regierungskommissar erwidert, daß der Provinz nur
Freiherr von Manteuffel: Wir auf dieser Seite stehen wohl
Nach einer thatsächlichen Berichtigung des Herzogs zu Trachen⸗
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:⸗ Meine Herren! Gestatten Sie mir nur ein paar Worte. Zu⸗
Herr Freiherr von Manteuffel hat klar und deutlich gesagt, aus
Herr von Klitzing: Wenn die untere Oder erst bei Hohen⸗
saathen etwas gebessert werden muß. Ich bitte, den Antrag von Levetzow anzunehmen oder das ganze Gesetz abzulehnen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
Ich bedaure, daß der Herr Vorredner die Erklärung, die die Staatsregierung im anderen Hause abgegeben hat, nicht gelesen hat. Dort ist stets von uns gesagt worden, daß wir die Dringlichkeit der Regulierung der Vorfluthverhältnisse im Oderbruch ebenso anerkennen wie an der unteren Oder, und daß für den Oderbruch die Vorarbeiten ebenfalls gemacht worden sind. Ich habe erklärt, daß der Groß⸗ schiffahrtsweg von Berlin nach Stettin nicht eher in Angriff ge⸗ nommen werden dürfe, bis die Regulierungen im Oderbruch und an der unteren Oder in Angriff genommen worden sind. Der Herr Vor⸗ redner ist in dieser Beztehung vollständig im Irrthum.
„Herzog zu Trachenberg: Die Regulierung ist doch allemal überall die Hauptsache; in Schlesien handelt es sich um besonder vorbeugende Maßregeln.
Herr von igigg: Wir wollen bloß, . man uns von oben nücht überflüͤssige asser zuführt, von Regulierungen wollen wir garnichts.
Prinz zu Schoenaich⸗Carolath fragt, ob nachz;Annahme der
Vorlage die Lausitzer Neisse von der schlesischen Grenze bis Guben reguliert werden wird.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Freiherr von Seherr⸗Thoß: Der brandenburgische Provinzial⸗Landtag hatte schon vor zwei Jahren eine Vorlage erhalten, welche sich auf die Lausitzer Neisse und den Bober innerhalb der Provinz Brandenburg bezog. Der Provinzial⸗ Landtag hat damals ein Eingehen auf dieselbe abgelehnt, weil zuerst die Verhältnisse an der unteren und oberen Oder geklärt werden müßten. Vor mehreren Wochen ist der Ober⸗Präsident von Branden⸗ burg beauftragt worden, von neuem mit der Provinz üb der beiden Flußlaufstrecken in Verhandlung zu treten.
Damit schließt die Generaldiskussion.
Auf Antrag des Ober⸗Bürgermeisters B beschlossen, die Spezialberathung mit der Diskussion über § 51 zu beginnen.
351 wird entsprechend dem Antrage von Levetzow mit schwacher Mehrheit angenommen.
Ohne weitere Debatte wird mit diesem neuen Paragraphen das Gesetz en bloc angenommen: die Vorlage muß daher an das andere Haus zurückgehen. Die Resolution unter a wird
ebenfalls angenommen.
Während dieser Berathung ist dem Hause aus dem
Abgeordnetenhause der dort in allen drei Lesungen er⸗ ledigte Gesetzentwurf, betreffend die Aenderung der
Landesgrenze gegen das Großherzogthum Olden burg am Gro
Großen Plöner See, zugegangen. Da die Vorlage dringlich und nicht von irgend welcher prinzipiellen
Bedeutung ist, beschließt das Haus, dieselbe nachträglich auf die heutige Tagesordnung zu setzen und in einmaliger Schluß⸗ berathung zu erledigen. Nach dem Referat des Ober⸗Bürger meisters Giese⸗Altona wird die Vorlage ohne Debatte un⸗ verändert angenommen.
Derselbe Referent berichtet sodann namens der Finanz⸗
kommission über die Petition des Vorsitzenden des preußischen Landesverbandes städtischer Haus⸗ und Grundbesitzervereine um Abänderung des 89 des Einkommensteuergesetzes von 1891 dahin, daß auch bie von dem Grundeigenthum, dem Bergbau und dem Gewerbebetrieb zu entrichtenden Kommunal⸗ steuern von dem Einkommen in Abzug zu bringen sind.
Die Kommission beantragt, die Petition in dem Sinne
der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, daß eine baldige Abänderung des 59 des Einkommensteuergesetzes na
der Richtung hin vorgenommen werde, daß die auf dem
Grundbesitz, Gewerbebetrieb und Bergbau liegenden direkten Abgaben von dem der Besteuerung unterliegenden Einkommen in Abzug zu bringen sind.
Der Kommisstoneantrag wird ohne Debatte angenommen. Die Petition des Ober⸗Bürgermeisters von Essen namens
der Stadtgemeinde Essen um theilweisen Erlaß des von der Stadt Essen zu den Eisenbahnneubauten daselbst zu leistenden Zuschusses mit Rücksicht auf die der Stadt⸗ gemeinde durch Aenderung der ursprünglichen Projekte zur Last
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fallenden sonstigen Mehrausgaben wird nach dem Antrage der Eisenbahnkommission, für die Ober⸗Bürgermeister Küper⸗ Krefeld referiert, der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Endlich berichtet Ober⸗ Bürgermeister Struckmann
namens der Petitionskommission über die Petition des Lehrers a. D. Niemann in Magdeburg und von Anderen um Zu⸗ lassung einer entsprechenden Entschädigung aus Staatsmitteln an die Mitglieder der mit den früheren Lehrer⸗Wittwen⸗ und Waisenkassen verbundenen Sterbekassen für die ihnen durch die Ausführungsbestimmungen zum Lehrer⸗Reliktengesetz gewordenen Schädigungen. Die Kommission empfiehlt den Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus beschließt demgemäß.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung (zur Berathung eventuell
aus dem anderen Hause noch zurückkommender Vorlag Montag 3 Uhr. s gas
Haus der Abgeordneten. 81. Sitzung vom 15. Juni 1900, 11 Uhr. Vom Herrenhause ist der Gesetzentwurf, betreffend di
Gewährung von Zwpischenkredit bei Rentenguts⸗ gründungen, in veruͤnderter Fassun zurückgekommen. Das Herrenhaus hat seinen früheren Beschluß aufrecht erhalten, nach welchem die Zweckbestimmung, daß der Zwischenkredit nur zur Abstoßung der Schulden und Lasten und zur erstmaligen Besetzung der Rentengüter mit den nothwendigen Wohn⸗ und
Wirthschaftsgebäuden zu verwenden ist, in dem Gesetz ent sprechend der Regierungsvorlage stehen bleiben soll, während das Abgeordnetenhaus diese 8
—ö gestrichen hatte.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukir (fr. konf): J
schlage deute vor, die Beschlüsse des Herrenbauses, obwohl seine Gründe nicht für zutreffend halte, zu acceptieren. um das Zustande⸗ kommen des Gesetzes nicht zu gefährden. Wir werden uns in dieser Frage jetzt mit dem Geringeren, der Regierungsvorlage. hbegnügen oder überhaupt auf die Vorlage ichten müssen. Wir werden aber trotz der Annahme der aus⸗Beschlüsse nicht auf unsere weitergehenden Pläne verzichten, sondern sie wieder einbringen, sobald die nöthigen Vorfragen erledigt sind; ins⸗ besondere muß vorher die bureaukratische Einrichtung der General⸗ Kommissionen dadurch heseitigt werden, daß diese mit den linen Verwaltungskörpern in Verbindung gebracht werden. Erst n. s Revision der hierher — Gesetzgebung werden wir eine
innere Kolonisation pflegen
önnen.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister von Migaquel:
Meine Herren! Die Staataregierung ist bei diesen Frage in
einer ganz eigenthümlichen Lage. Hier rathe ich dem hohen Dause,