1900 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs⸗Anzeigers 8

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

I2

Berlin, Freitag, den 22. Juni, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalleutnant z. D. von Engelbrecht zu Saar⸗ ücken, bisher Inspekteur der 4. Kavallerie⸗Inspektion, den bniglichen Kronen⸗Orden erster Klasse,

dem Ober⸗Bootsmann a. D. Hermann Zietlow zu anzig, bisher von der I. Matrosen⸗Division, das Kreuz des Ugemeinen Ehrenzeichens,

dem Steuererheber a. D. Emil Schmidt zu Berlin, m Kassierer Wilhelm Weinhold zu Elberfeld, dem Eisen⸗ hn⸗Telegraphisten a. D. Kievelitz zu Rheydt im Kreise „Gladbach, dem Eisenbahn⸗Portier a. D. Glittenberg zu euß, dem Schafmeister Anton Jureczeck zu Prauß im 8 Nimptsch, dem Wirthschaftsvogt Johann Stenzel Schützendorf im Kreise Oels, dem Wirthschaftsvogt ottlieb Bartos zu Ober⸗Schmardt IV, Kreis Kreuz⸗ g, dem Vogt Johann Prausner zu Ober⸗ chmardt V desselben Kreises, dem Vogt Franz Miko⸗ sezak zu Koscielec im Kreise Inowrazlaw und dem Hofe⸗ Umacher Christian Jaroß zu Schönfeld im Kreise euzburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

8 Eigenkäthner Michael Gallein zu Schenkendorf Kreise Labiau, dem Schiffbauer Paul Habenstein zu unzig und der unverehelichten Elise Fleischer zu Marg⸗ ubowa die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 1111“““ 11“

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ üdigst geruht:

den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ sung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ ilen, und zwar: s Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ dens und des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens:

dem Staatssekretär des Reichs⸗Postamts, Wirklichen heimen Rath von Podbielski;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich fächfischen Albrechts⸗Ordens: dem Postrath Keenicke zu Chemnitz und sem Postrath Pfeiffer zu Leipzig; 8 des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: em preußischen Staatsangehörigen, Ober⸗Postsekretär ß zu Dresden; es Königlich sächsischen Albrechtskreuzes: sem preußischen Staatsangehörigen, Ober⸗Telegraphen⸗ nten Reppert zu Chemnitz;

ritten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗ Ordens vom heiligen Michael:

em Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern,

klich preußischen Ober⸗Regierungsrath Lingner zu

chen;

Kommandeur⸗ Insignien erster Klasse des oglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s des Bären:

Unter⸗Staatssekretär im Reichs⸗Postamt Fritsch;

kitter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: em Postrath Treutler zu Magdeburg;

ilbernen Verdienst⸗Medaille desselben Ordens: fa preußischen Staatsangehörigen, Postschaffner Schulze u;

8 .

8 Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

em Postrath Domizlaff zu Erfurt; 8

Fürstlich waldeckschen Verdienst⸗Ordens zweiter

e und des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Haus⸗Ordens: 8

dem Ober⸗Postdirektor Klihm zu Stettin;

ferner: 8

r Königlich belgischen silbernen Verdienst⸗ . Medaille: dem Briefträger Bierbaum zu Wiesbaden.

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RRFFasches Reich.

Flaggenzeugnisse find ertheilt wordn: 2, von dem Kaiserlichen Konsulat in Liverpool unter sahl 1. Mai d. J. dem im Jahre 1893 in Leith aus erbauten, hisher unter britischer Flagge gefahrenen

Segelschiffe „Royal Forth“ von 2919,00 Registertons Netto⸗ Raumgehalt nach dem Uebergange desselben unter dem Namen „Henriette“ in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Hans Heinrich Schmidt in Ham⸗ 8 Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes ge⸗ wãͤ at;

2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 1. Juni d. J. dem in Jarrow on Tyne aus Stahl neu erbauten, bisher unter keiner Flaage gefahrenen Doppelschrauben⸗Dampfschiff „Belgia“ von 4862,31 Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerikanischen Packet⸗ fahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg, welche Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.

1I1“ 8 11u1“ In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats Juni und in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juni d. J. veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Meteorologischen Instituts, ordentlichen PFenehür in der philosophischen Fakultät der ilhelms⸗Universität, Geheimen Regierungsrath Dr. von Bezold den Charakter als Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse sowie dem Abtheilungs⸗Vorsteher an demselben Institut, Pro⸗ fessor Dr. Richard Aßmann den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen. 6“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

. Bekanntmachung. Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗

rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter Finbrücks in Lennep zum Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Amtsrichter Molly in Siegburg zum stellvertretenden Vorsitzenden des dortigen Schiedsgerichts:

der Amtsrichter Reichhelm in Dramburg zum Vor⸗ sitzenden des dortigen Schiedsgerichts;

der Amtsrichter Reinberger in Pillkallen zum Vor⸗ sitzenden und der Amtsrichter Schettler in Pillkallen zum stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der nngei Theissing in Groß⸗Strehlitz zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Oekonomie⸗Kommissar Wagner in Fulda zum Vor⸗ sitzenden des dortigen Schiedsgerichts;

der Regierungs⸗Assessor Schmidt in Arnsberg zum wei⸗ teren stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte.

Berlin, den 16. Juni 1900.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 1 In Vertretung:

G E11“ Lohmann.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8 Bekanntmachung. 8

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Herbst 1900 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den 26. November d. J., und die folgen⸗ den Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehnamt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgeseten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Oktober d. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. J. anzubringen.

Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin bis zum 1. Oktober d. J. ein⸗ ureichen.

Ist der augenblickliche Aufenthaltsort einer Bewerberin

nicht ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere an⸗

ugeben.

ö. Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden,

wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1894

entsprechen und mit den nach § 4 derselben vorgeschriebenen

Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind.

Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei⸗ zubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.

uf zuverlässige Feststellung der Gesundheit ist besonderes

Gewicht zu legen.

2,8*

ilhelm

Die Anlagen jedes Gesu

vereinigt einzureichen.

Berlin, den 12. Juni 1900. Der Minister

der geistlichen, Unterri

v1 ö11A14A4AX“ Königliche Akademie der Wissenschaften. Bekanntmachung. Die Königliche Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den 28. d. M., um 5 Uhr Nachmittags, i statutenmäßige öffentliche Sitzung zur Feier Jahrestages ihres Stifters Leibniz, zu welcher Eintritt auch ohne besondere Einladung freisteht ““ Berlin, den 21. Juni 1900. 8 1 Der vorsitzende Sekretar ddeer Königlichen ö der Wissenschaften ahlen. 6“

* 5

Be6eam

Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 30. April 1830 erlassene Reskript des Königlichen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 5. Mai desselben Jahres ist den evangelischen Glaubensgenossen, welche an einem Orte ihren Wohnsitz nehmen, wo mebrere der Unon beigetretene Kirchengemeinden sich be⸗ finden, das Recht verliehen worden, die Gemeinde, welcher sie ange⸗ hören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der angeführten Verordnung, infolge des Beitritts der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziebung der allgemeinen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinden, hierselb in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuziehenden Personen zustehende Wahl ge⸗ troffen werden kann zwischen einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzten Kirchsprengel versehenen Gemeinde und anderer⸗ seits der Dom⸗ oder der Parochial⸗Kirche. 8

Da die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das Bedürfniß ergeben, 8 aus einer oft lange verschobenen Feststellung der Gemeindeangehörigte erwachsenden Uebelständen für die Zukunft vorzubeugen.

tember v. J. von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständnisse mit dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath uns ertheilten Ermächtizung wird demnach hierdurch Folgendes bestimmt 1) Alle von auswärts nach Berlin ziebeaden en Glaubensgenossen haben ohne Rücksicht auf ihr besonderes Konfesstons⸗ verhältniß die Wahl, sich entweder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung nehmen, oder der Gemeinde der Dom⸗Kirch resp. der Parochial⸗Kirche anzuschließen, deren Mitglieder a keinen bestimmten Wohnort in der Stadt gebunden sind und daher

meinde und Kirche nicht wechseln.

2) Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Nieder⸗ lassung in Berlin ab gerechnet, durch eine ausdrückliche Erklärung bei dem Kirchen⸗Ministerium und dem Vorstande der gewählten Kirche zu erkennen gegeben werden.

3) Wird diese Wahl in der bezeichneten Frist nicht ausgeübt, so werden solche evangelische Einwohner als pflichtige Glieder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wobnung ge⸗ genommen baben, angesehen und behandelt, und gehen bei jeder Ver⸗

welcher die neugemwählte Wohnunga belegen ist.

C. von Voß.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von neuem mit dem Hinzufügen veröffentlicht, daß mittels Allerhöchsten Erlasses vom 20. Februar 1899 die Parochialbezirke der Domgemeinde und der Parechialgemeinde zu Berlin auf den Sprengel der Kirchengemeinde zu Charlottenburg und Schöneberg, sowie auf die außerbalb Berlins belegenen Theile der Zwölf⸗Apostel⸗ und der Kalser Wilhelm⸗Ge⸗ dächtniß Kirchengemeinde ausgedehnt worden sind. 38

Obige Bestimmungen zu 1 bis 3 finden demgemäß auch An⸗ wendung auf alle von auswärts nach Charlottenburg, Schöneberg und denjenigen Gebietstheil von Deutsch⸗Wilmersdorf

vangelischen. Berlin, den 19. Juni 1900. öͤnigliches Konsistorium der grv. Brandenburg, Abtheilung Berlin. aber. 8

.“ 8 Angekommen:

8 enraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Bark⸗ ausen, G der geistliche Vize⸗Präsident, Wirkliche Ober⸗Konsistorial⸗ rath, Propst und Professor D. Freiherr von der Goltz, u der weitliche Stellvertreter des Präsidenten der vorgedachten Behörde, Wirkliche Ober⸗Konsistorialrath D. Braun, aus Eisenach.

Infolge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. Sep.

LI“

durch die Z“ Wohnung innerhalb der Stadt die Ge.

änderung der letzteren in diejenige Parochie als Mitglieder über, in

Berlin, den 21. November 1859. 1 . Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburerg.

welcher zur Feiesn der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirche gehört, ziehenden

Seine Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗