auf dem Rieselgut Heinersdorf eingerichteten Heimstätte für Genesende, welche durch Blitzschlag unbrauchbar geworden ist, zwei Baracken für je 16 bis 18 Betten errichten zu lassen, um die Pfleglinge vorübergehend dort unterzubringen zu können. — Zum Schlußt wurde auf Antrag der Tiefbau⸗Deputation genehmigt, daß auf dem Grundstück Potsdamerstraße 72,72 a die Anlegung einer Privatstraße unter besonders zu vereinbarenden Bedingungen, welche die Rechte der Stadtgemeinde für den Fall der Herstellung öffentlicher
Einrichtungen sichern sollen, erfolgen könne.
Für die XVII. Hauptversammlung des Preußischen Medizinalbeamten⸗Vereins, welche am 28. und 29.September in Berlin stattfindet, ist folgende Tagesordnung festgesetzt worden: Donnerstag, den 27. September, 8 Uhr Abends: Gesellige Ver⸗ einigung zur Begrüßung bei Sedlmayr (Friedrichstraße 172). — Freitag, den 28. September, 9 Uhr Vormittags: Erste Sitzung (im Festsaal des Savoy⸗Hotels, NW., Friedrichstr. 103). 1) Erösf⸗ nung der Versammlung; 2) Geschäfts⸗ und Kassenbericht; Wahl der Kassen⸗Revisoren; 3) Vortrag des Regierungs⸗ und Medizinalraths Dr. Penkert⸗Merseburg, über den Verkehr mit Arzneimitteln außer⸗ halb der Apotheken; 4) Vortrag des Professors Dr. Lubarsch, Leiters der pathologisch⸗anatomischen Abtheilung des hygienischen Instituts in Posen, über die Veränderungen vergrabener Leichentheile; 5) Vortrag des Dr. H. Hildebrandt, praktischen Arztes in Berlin (pro “ approbiert), zur gerichtsärztlichen Kenntniß des adebaum⸗ öls. — 3 Uhr Nachmittags: Festmahl im Savoy⸗Hotel. — 9 Uhr Abends: Gesellige Vereinigung bei Sedlmayr. — Sonnabend, den 29. September, 9 Uhr Vormittags: Zweite Sitzung (im Festsaal des Savoy⸗Hotels). 1) Vortrag des Professors Dr. Wernicke, Direktors des hpyygienischen Instituts in Posen, Thema vorbebalten; 2) Vortrag des Dr. Ziemke, Assistenten am Institut für Staatsarzneikunde in Berlin (pro physicatu approbiert), über neuere Untersuchungsmethoden in der gerichtlichen Medizin; 3) Vorstandswahl und Bericht der Kassen⸗ Revisoren; 4) Vortrag des Kreisphysikus Dr. Keferstein in Nimptsch, über Ausbildung und Anstellung von Desinfektoren. — Nach Schluß der Sitzung: Gemeinschaftliches Mittagsmahl im „Franziskaner“ und hierauf Besichtigung der Siemens'schen Anlage zur Herstellung von feimfreiem Trinkwasser mittels des auf elektrischem Wege hergestellten Ozons in Moabit (Augusta⸗Allee Nr. 8) unter sachverständiger Führung. — Anmeldungen zur Theilnahme an der Versammlung bezw. Beitrittserklärungen nimmt der Vorsitzende des Vereins, Regierungs⸗ und Geheime Medizinalrath Dr. Ropmund in Minden
entgegen.
Die von dem „Verein gegen den Mißbranch geistiger Getränke“ mit dem Charakter einer Volksheilstätte errichtete Berliner Trinkerheilanstalt bei Fürstenwalde wird Anfang Juli ibrer Bestimmung übergeben werden. Die Leitung ist einem erwaltungs⸗ ausschuß unterstellt, dem die Herren Geheimer Sanitätsrath Dr. Baer, Gebheimer Sanitätsrath Dr. Laehr, Geheimer Medizinalrath Dr. Sander, Geheimer Medizinalrath Dr. Moeli, Geheimer Medizinal⸗ rath, Professor Dr. Ewald, Anstalts⸗Direktor Dr. Hebold. Pastor Fritsch und Dr. Waldschmidt angehören. Auf dem 170 Morgen großen Areal, welches aus Wald, Wiese und Acker besteht, ist ein Anstalts⸗ gebäude errichtet, welches neben einer Verwalterwohnung, der Anstalts⸗ küche, Speisesaal, Aufenthaltsräumen und Badezimmern Platz für 50 Krankenbetten enthält. Da die Insassen körperliche Arbeit ver⸗ richten sollen, ist darauf Bedacht genommen, eine vollständige Oekonomie und Gärtnerei, in der die Kranken unter sach⸗ gemäßer Anleltung (gegen Enatgelt) sich bethätigen, vor⸗ gesehen. Der Pensionspreis ist auf 100 ℳ monatlich fest⸗ gesetzt; Krankenkassen, Landarmenperbänden, Landesversicherungs⸗ anstalten, Kommunalbehörden, Berufsgenossenschaften ꝛc. werden auf Grund besonderer Verträge Pflegesätze gewährt, die den Berliner Sätzen für Kassenkranke entsprechen. Die Aufenthaltsdauer wird auf mindestens sechs Monate bemessen; nachweislich unheilbare Krankenwerden nicht aufgenommen, da der Charakter der Heilstätte gewahrt bleiben soll. Jede gewünschte Auskunft ertheilt Dr. aldschmidt, Charlottenburg⸗Westend, Linden⸗Allee 33 (Telephon⸗Amt Westend 68), an welche Adresse Anmeldungen erbeten werden.
Der Verband gzptsgie⸗ Ostseebäder bringt gegenwärtig in seiner Geschäftsstelle, NW., Neustädtische Kirchstr. 9, die telegraphischen Wetterberichte der Ostseebäder Zoppot, Kolberg, Swinemünde, Saßnitz, Warnemünde, Travemünde und Glücksburg zum Fabenn damit die Besucher dieser Bäder sich im Voraus über die Witterungsverhältnisse informieren können. Ebenso sind daselbst die ermäßigten Sommerfahrkarte und die Sonntags⸗Sonderfahrkarten nach den Ostseebädern käuflich zu haben. Das voraus zu sendende rößere Gepäck wird auf Wunsch durch die Geschäftsstelle aus der
ohnung abgeholt und bis in die Wohnung im Seebade befördert. Die zur Einsicht ausliegenden Badelisten, die kostenfreie Ertheilung jeder Auskunft und die unentgeltliche Ausgabe der Prospekte vervoll⸗ füindigen 9 Einrichtungen, welche der Verband für seine Gäste ge⸗ troffen hat.
Die Sternwarte der „Urania“ (FInvalidenstraße) ist jetzt täglich bis 11 Uhr Abends genffnet. Für die Freunde der Vorgänge am gestirnten Himmel bieten die gegenwärtigen Tage viele interessante Erscheinungen. Der „Jupiter“ mit seinem aus vier größeren Gliedern bestehenden Travantensystem, deren Ver⸗ finsterungen, Bedeckungen und Vorübergänge vor dem Zentral⸗
körper man im Fernrohr verfolgen kann, steht bei An⸗ bruch der Dunkelheit bereits so hoch, daß der Einfluß der Luft⸗ unruhe, wie sie immer am Horizonte herrscht, bei der Beobachtung anz unmerklich ist. Auch der inmitten eines Ringsystems frei schmebende „Saturn“ gewährt schon von 10 Uhr ab einen fesselnden Anblick, wenngleich die fünstigft Beobachtungszeit dieses Planeten erst in die Monate Juli und August fällt. Die „Venus“ ist nur noch wenige Tage zu sehen; ihr Durchmesser wird augenblicklich immer größer, während die Phase bereits zu einer feinen Sichel zusammen⸗ eschrumpft ist. Bei Abwesenheit des Mondscheins wird sich in den 1ee Tagen auch die Beobachtung zahlreicher Nebelflecke und Sternbaufen, darunter die der interessanten Gruppe im „Herkules“, vö6ö recht günstig gestalten. — Im Wissenschaftlichen Theater in der Taubenstraße wird in der nächsten Woche allabendlich der scenisch ausgestattete Vortrag „Von den Alpen zum Vesuv“ zur Wiederholung gelangen.
Kießling's große Spezialkarte vom Grunewald (6farbig, Pr. 1 ℳ) ist im Verlage von Alexius Kießling, Berlin SW., soeben in siebenter Auflage erschienen. Die in dem großen Maßftabe von 1: 25 000 gezeichnete Karte giebt ein treues Bild des gegen⸗ wärtigen Zustandes. Die 16 Eingänge des Wildzauns sind deutlich markiert und die gesperrten Gelände, deren Betreten mit Strafe be⸗ droht ist, genau bezeichnet. Die Abholzungen der letzten Jahre, welche vielfach ein Verlegen der Wege zur Folge hatten, treten klar hervor. Chausseen und Pflasterwege sowie alle lohnenden Touristen⸗ wege sind in besonderen Farben angelegt, auch alle Erfrischungs⸗ stationen sind namhaft gemacht. Eine Anleitung zur sicheren Orientierung in dem umfangreichen Waldgebiet, sowie Vorschläge zu dreißig größeren Grunewald⸗Wanderungen sind der Karte, die auch einen volstandigen Straßenplan der Gemeinden Grunewald⸗
Schlachtensee enthält, beigefügt.
Kiel, 22. Juni. (W. T. B.) Bei der heutigen Segel⸗ regatta des Kaiserlichen YVachtklubs erhielten folgende Yachten Preise: A. Rennpachten: Klasse I: Erster Preis: Seiner Majestät des Kaisers Pacht „Meteor“ Wanderpreis Seiner Majestät des Kaisers und Koscielski⸗Pokal; zweiter Preis: „Kommo⸗ dore“⸗Kiel, Klasse II a: „Ingeborg“⸗Kiel, Klasse IIb: „Johanna“⸗ Zwickau, Flaße III: „Klein Polly⸗Berlin, Klasse IVa: „Hevella“⸗ Berlin, Klasse IVb: „Swanhild II.“Hamburg, Flash Va: 1) „Ellen II.“Stockholm, 2) „Cliequot“⸗Berlin, Klasse Vb: 1) „Windspiel“⸗Hamburg, 2) „Kranich“⸗Potsdam, 3) „Rafete“⸗ München, 4) „Irrlicht“⸗Neu⸗Ruppin, Klasse VIa: 1) „Schelm“⸗Ham⸗ burg, 2) „Blitz“⸗Rheydt Klasse VIb: „Eddi“⸗Dietrichsdorf. B. Kreuzer⸗ Pachten: Klasse I: 1) „Nordwest⸗Berlin, 2) Yacht Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen „l'Espérance“, 3) „Artemis“.London, 4) Ihrer Majestät der Kaiserin YPacht „Iduna“, Klasse II: „Vesta“⸗Kiel, Klasse III a: „Valuta“ Kiel, Klasse IIIb: „Unda“⸗Berlin, Klasse IVa: „Jetta“ ⸗Buckhagen, Klasse IVb: 1) „Mabel“⸗Lübeck, 2) „Erika „Berlin, 3) „Elna“⸗Kiel, Klasse V: „Najade“⸗Flensburg. Die Windrichtung war Südost, die Windstärke betrug 6,1 m. — Seine Majestät der Kaiser kehrte heute Nachmittag mit dem „Meteor“ hierher zurüͤck und besuchte die englische Jacht Sybarita“, welche wegen Havarie das Rennen aufgeben mußte.
Aachen, 22. Juni. Das hiesige Zeitungs⸗Museum richtet an die Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften sowie an Ver⸗ leger, Buchdrucker, Vereine ꝛc., welche der Feier des 500. Geburts⸗ tages Gutenberg's in Festnummern, Festschriften, Auffätzen über Gutenberg und die Buchdruckerkunst gedenken, die Bitte, der Ver⸗ waltung des Zeitungs⸗Museums je zwei Exemplare dieser Verhöffent⸗ lichungen durch die Post oder auf dem Wege des Buchhandels zu übersenden. Die Eingänge sollen den auf Gutenberg und seine Er⸗ findung bezüglichen vorhandenen Beständen hinzugefügt und für spätere Forscher in geeigneter Weise aufbewahrt werden.
Mainz, 22. Juni. (W. T. B.) Der siebente allgemeine deutsche Journalisten⸗ und Schriftstellertag wurde heute Vormittag eröffnet. Mittags fand ein Festbankett in der Stadthalle statt. In der am Nachmittage abgehaltenen öffentlichen Sitzung wurde das Aufnahmegesuch der deutsch⸗österreichischen Schriftstellergenossenschaft in den Verband mit 26 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Zum Vorort wurde München gewählt. Dem Vorort bleibt die Wahl des Ortes der nächsten Delegirten⸗Versammlung vorbehalten. 8 “
Bremen, 23. Juni. (W. T. B.) Die Rettungsstation Büsum der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger tele⸗ graphiert: Am 22. Juni von dem bhier gestrandeten Fischerboot „Augusta“ (Schiffer Ruff) zwei Personen durch das Rettungs⸗ boot der Station gerettet.
8
Freiburg im Breisgau, 22 Juni. (W. T. B.) Der Deutsche Aerztetag wurde heute von Prosessor Dr. Loebker⸗Dortmund eröffnet. Gehcimer Rath Madlung, Professor Kraske und Ober⸗ Bürgermeister Winter hielten Begrüßungsreden. Hierauf wurde ein Antrag Becher⸗Berlin auf obligatorische Leichenschau durch Aerzte an⸗ genommen; ein Antrag Götz⸗Leipzig, betreffend die Ausbildung von Medizinern durch praktische Aerzte, wurde abgelehnt
Henius sprach
Rom, 22. Juni. (W. T. B.) Seine Majestät der König von Italien empfing heute den Rittmeister Spielberg vom Westsfälischen Dragoner⸗Regiment Nr. 7, der den Weg von seiner Garnison Saarbrücken nach Rom in 13 Tagen zu Pferde zurückgelegt bat (vgl. Nr. 142 d. Bl). Rittmeister Spielberg wurde von dem König mit einer Einladung zum Frühstück beehrt. Nach dem Früh⸗ stück besichtigte der König das Pferd des Rittmeisters Spielberg, das sich in ausgezeichneter Verfassung befindet.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Ersten Leibhusaren⸗Regiments in Langfuhr wurde heute Mittag ein Standbild des Prinzen 56* drich Carl enthüllt, welches Seine Majestät der Kaiser dem Regiment geschenkt hat. Als Vertreter Seiner Majestät wohnte der General à la suite, Generalmajor von Mackensen der Feier bei.
Konstantinopel, 23. Juni. (W. T. B.) Seine sic der Sultan hat an Seine Majestät den Kaiser Wilhelm aus Anlaß des Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗Mutter von Hohenzollern ein Kondolenz⸗ Telegramm gerichtet.
Berlin, 23. Juni. (W. T. B.) Der hiesige chinesische Gesandte hat dem Auswärtigen Amt heute mitgetheilt, daß er soeben ein Telegramm des Vize⸗Königs von Nanking erhalten habe, mit dem Inhalt, daß der Vize⸗König Li⸗Hung⸗Tschang telegraphisch beordert worden sei, sofort nach Peking zu kommen, und daß der Kaiserlich deutsche Gesandte (in Peking) sich in Sicherheit und wohl befinde.
Berlin, 23. Juni. (W. T. B.) Der Kaiserliche Konsul in Tschifu telegraphiert von gestern Abend: „Die Beschießung der Niederlassung in Tientsin dauert fort. Die meisten Gebäude sind niedergebrannt. Vom Entsatz⸗ korps und aus Peking keine Nachrichten.“
Berlin, 23. Juni. (W. T. B.) Die hiesige chine⸗ sische Gesandtschaft meldet, daß nach einem Telegramm des S Li⸗Hung⸗Tschang dieser nach Peking zur Audienz befohlen ist, um die Vermittlung zwischen China und den Mächten zu übernehmen. Li⸗Hung⸗ Tschang beabsichtigt, zuerst den Aufstand der Boxer zu unter⸗ drücken und dann die Verhandlungen aufzunehmen. In dem Telegramm wird ferner der Wunsch ausgesprochen, daß die europäischen Mächte von der Absendung weiterer Truppen nach China absehen möchten.
Glleichzeitig erhielt die Berliner chinesische Gesandtschaft ein Telegramm des Direktors der chinesischen Eisenbahnen und
unversehrt seien.
Hongkong, 22. Juni. (W. T. B.) (Meldung des „Reuter'schen Bureaus“.) Wie die „Hongkong Daily Preß“ meldet, theilte Li⸗Hung⸗Tschang gestern mit, er habe von der Kaiserin den Befehl erhalten, sich nach Peking zu begeben, die Boxer zu unterdrücken und den Frieden mit den Mächten herzustellen. Er werde am 27. Juni von Canton über Hongkong und Shanghai abreisen.
Shanghai, 23. Juni. (W. T. B.) (Meldung des „Reuter'schen Bureaus“.) Tientsin wurde am Donnerstag durch die chinesischen Truppen unter Prinz Tuan mit 45 Krupp'schen Schnellfeuer⸗Geschützen angegriffen. Bis jetzt gelang es den Chinesen noch nicht, die Stadt zu nehmen, obwohl ihr Feuer beträchtlichen Schaden anrichtete. — Die letzten authentischen Nachrichten aus Peking besagen, daß die Gesandtschaften sich noch halten.
New York, 23. Juni. (W. T. B.) Frederik Brown, der Leiter der Methodisten⸗Mission in Tientsin, sandte dem „New York Journal“ von Tschifu folgendes Telegramm: Ich entkam soeben aus Tientsin auf einem deutschen Kanonenboot. Die Stadt wurde mehrere Tage von chinesischen Truppen beschossen. Das ganze Fremdenviertel ist zerstört. Leutnant Wight von der ameri⸗ kanischen Flotte und 50 Marinesoldaten, die zu unserem Beistand abgesandt worden waren, wurden getödtet, beziehungs⸗ weise verwundet. Die Munition ist verbraucht. Die Garnison leidet schrecklich. Hilfe ist dringend nöthig
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten 8 Dritten Beilage.)
über das Samariterwesen.
Wetterbericht vom 23. Juni 1900,
v Breslau . .. 8 Uhr Vormittags.
Mez Frankfurt (Main).. Karlsruhe .. München..
Wind⸗
stärke,
Wind⸗ richtung
Name der Beobachtungs⸗ station
Wetter.
Barometerst.
a. 0 0u. Meeres⸗
niveau reduz. Temperatur in Celsius.
Stornoway. Europa. Blacksod...
Shields... Scilhly.. Joele d'Aix.
Paris..
— ᷑ 85 ☚
WSW 2 balb bed. W wolkig halb bed.
wolkig
Eine Depression erstreckt sich von Großbritannien bis Südskandinavien mit dem Minimum über dem Skagerrak, ein In Deutschland ist das Wetter meist trübe und kühler bei mäßigen Ziemlich kübles, vorwiegend trübes Wetter mit Regen⸗ fällen und stellenweise Gewittern wahrscheinlich.
Neues Opern⸗Theater. Mittwoch: Der Mikado. Mikado. Der Mikado. Vorstellung Ferien.)
3 wolkenlos 3 wolkig
15,6 14,5
14,7 14,8 15,0
763,0 762,3
761,7 763,1 764,7
2 wolki 4 bedeck 2 wolkenlos
Hochdruckgebiet liegt über Süd⸗ Nacht.
südwestlichen Winden. Dienstag: Berlin b
Deutsche Seewarte. Theater des Westens.
Se 8n 3wolkig
halb bed. wolkenlos
NW Z beiter der. hristiansund — bedeckt
Skagen... bedeckt
Kopenhagen. Karlstad... Regen Stockholm. bedeckt Wisby).. bedeckt Haparanda. 2swolkenlos 3 bedeckt
6 4 4 3 2 Skudesnaes. 6 bedeckt O 1 4 2 4 4 3
Borkum.. Keitum.. bedeckt Hamburg.. 6 bedeckt Swinemünde 4 wolkig Rügenwalder⸗ münde... 4 bedeckt Neufahrwasser 4 beiter Memel... 2 wolkig
Münster (Westf).. 1 bedeckt 2wolkig
nnover.. “] 5 wolkig 2wolkig
7 ½ Uhr.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Schau⸗ spielhaus. 170. Vorstellung. man sich laugweilt. Luftipiel in 3 Aufzügen von Edouard Pailleron, Bukovics. In Scene gesetzt vom Regisseur Georg Droescher. (Herzogin: Frau Ida Stadt⸗Theater in Düsseldorf, als Gast) Anfang (Letzte Vorstellung vor den Ferien.)
Neues Opern⸗Theater. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. von Arthur Sullivan. von Balletmeister Gundlach. Anfang 8 Uhr.
Montag: Neues Opern⸗Theater. Burleske⸗Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Musik von Arthur Sullioan. Scenis von Balletmeister Gundlach. Vorstellung Anfang 7 ½ Uhr. 1“
tag, Nachmittags 3 Uhr:
Theater.
Die Welt, in der 82
übersetzt von
Lessing· Theater. Ga Sonntag: Daisy. Montag: Daisy. Dienstag: Daisy.
Staegemann, vom
Burleske⸗ Musik Scenisches Arrangement orstellung Nr. 10.
Der Mikado.
Der Mikado.
burg.
von Georges Feydeau. von Benno Jacobson. Sigmund Lautenburg.
Arrangement
r. 11. In
Dienstag: Der Mikado. Donnerstag: Freitag: Der Mikado. Sonntag: Der Mikado. im Neuen Opern⸗Theater vor den
Lerliner Theater. Sonntag:
Montag: Die deutschen Kleinstädter. Nacht.
11“ 8 Ensemble⸗Gastspiel unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Sonn⸗ Zu halben Preisen: Der Vogelhändler. — Abends 7 ½ Uhr: Mit aa. gänzlich neuer Ausstattung: Rhodope. Operette in 2 Akten von Dr. Felix. (Miß Manry Halton, als
Montag und folgende Tage: Rhodope. Emerich von —
Sonntag: Die Dame von Maxim. dame de chez Maxim.) Schwank in 3 Akten Uebersetzt und bearbeitet
Scene Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Der Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend. u“ e und folgende Tage: Die Dame von
Verehelicht: Hr. Joachim Frhr. von Branden⸗ 8 8 stein mit Frl. Karola von Flotow (Wahlow). — 3 Hr. Julius von Elbe⸗Morgow mit Frl. Wanda
Neste (Parpart). — Hr. Dr Nicolas mit Frl. Arwide von Klinkowström (Steglitz). — Hr Olto von Kesseler mit Frl. Martha Michels (Brübl).
Gestorben: Hr. Ober⸗Bergrath a. D. und Ge⸗ heimer Bergrath Adalbert Noeggerath (Wiesbaden). Hr. Generalleut. 3z. D. von Redern (Char⸗ lottenburg). — Verw. Fr. Professor Sieglinde Kiepert, geb. Jungk (Berlin). — Hrn. Hauptmann Hebneen von Poser und Groß⸗Naedlitz Sehn vachim (Bremen). — Hrn. Konsul Siegmund Friedmann Tochter Margarethe (Breslau).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Anstalt, Berlin 2 Achhensehetn Nr. 32.
Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
(La
gesetzt von
— Danzig, 23. Juni. (W. T. B.) Im Kasernenhof des 8
Telegraphen, welches besagt, daß die Gesandten in Peking⸗
1 deutsch⸗ LieA 2.6 ʒ 1 ceostafritanische oder ind 1 1,35
zum Deutschen Rei
2
Anzeiger und Königlich reufischen Staats⸗R
den 23. Juni
Berlin, Sonnabend,
1900.
““ 11u6“
86 Ausführungsbestimmungen zum Reichs⸗Stempelgesetz vom 14. Juni 1900.
1) Die zur Echebung der Stempelabgabe sowie zur Ab⸗ stempelung von Werthpapieren, Lotterieloosen und Schiffs⸗ rachturkunden und zum Verkauf von Stempelmarken und gestempelten Vordrucken befugten Amtsstellen werden ebenso wie die Beamten sn Wahrnehmung der im § 49 Absatz 2 des Gesetzes vorgesehenen Prüfung in Bezug auf die Abgaben⸗ entrichtung und die Geschäftsbezirke der Beamten von den Landesregierungen bestimmt und öffentlich bekannt gemacht. Soweit eine solche Bestimmung nach Maßgabe der bestehenden Stempelgesetze bereits erfolgt ist, bedarf es einer erneuten Be⸗ kanntmachung nicht; etwaige Veränderungen bezüglich der Ab⸗ stempelungsstellen werden dem Reichskanzler behufs Veröffent⸗ lichung im Zentralblatt für das Deutsche Reich mitgetheilt.
Die Abstempelung der Genußscheine (Anmerkung zur Tarifnummer 1 und 2, Absatz 2) erfolgt bis auf weiteres nur bei den Stempelhebestellen zu Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Mannheim, München und Straßburg i. E.
I Aktien, Kuxe, Renten⸗ und Schuldverschreibungen.
Zu §1 des Gesetzes.
-2) Die zu versteuernden Werthpapiere sind mit einer nach
den anliegenden Mustern 1 oder 2 *) doppelt ausgefertigten von dem Steuerpflichtigen nt eteie gs e. uns ms fere geen, Angabe seines Standes und Wohnorts versehenen Anmeldung einer zuständigen Steuerstelle vorzulegen. Lose oder von den Werthpapieren getrennte Zinsscheine ꝛc. sind nicht mit vorzulegen. In der „Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie, Interimsschein zu solcher, Kuxschein, Schuldverschrei⸗ bung ꝛc.) und Benennung sowie nach Reihe, Buchstabe und Nummer geordnet aufzuführen. 1
3) Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgabenbetrag fest und zieht ihn ein. Bei der Berechnung der Abgabe von ausländischen Werthpapieren, in welchen der Nennwerth in fremder und deutscher Währung angegeben ist, bildet die letztere die Grundlage; bei Werthpapieren, deren Nennwerth nicht in deutscher Währungangegeben ist, hat die Umrechnung unter Fugruntgel gung der fremden Währung, und falls mehrere fremde Währungen angegeben sind, der höchstgültigen fremden Währung zu erfolgen. “) Die Abstempelung der Wertypapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte Abgabe gegen — endgültige oder vorläufige — Huittung eingezahlt oder hinterlegt worden ist. Die Hinter⸗ legung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt oder beendet werden kann. Jede Quittung muß, um gültig zu sein, von zwei Beamten vollzogen und darin der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe⸗ oder Anmeldungsregisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle angegeben sein. Die endgültige Quittung ist auf eine Aus⸗ fertigung der Anmeldung zu schreiben.
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem Ueberbringer die eine Ausfertigung der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung versehen, zuruͤckzugeben. Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung oder der vorläufigen Quittung, welche als Registerbeläge bei der Steuerstelle verbleiben, und die mit endgültiger Quittung versehene Ausfertigung der Anmeldung ausgehändigt.
4) Bei der Versteuerung inländischer Akten und Interims⸗ scheine, welche zu einem höheren als dem Nennbetrage aus⸗ gegeben werden (§§ 184, 278 des Handelsgesetzbuchs) ist in die Anmeldung auch eine Angabe über den Betrag aufzunehmen, zu welchem die Ausgabe der Papiere stattfindet. Als Betrag, zu welchem die Papiere ausgegeben werden, gilt der Preis oder Werth, für welchen sie von den ersten Erwerbern (Gründern, Aktionären, Uebernahmekonsortien u. s. w.) über⸗ nommen werden. Bei Interimsscheinen ist der Betrag der Einzahlung zuzüglich des den Nennwerth überschreitenden Be⸗ nnhes anzugeben.
ie Versteuerung erfolgt n.
enage s g erfolgt nach dem vollen angegebenen
5) Kann in dem Falle der Ziffer 4 der Betrag, zu welchem das Werthpapier ausgegeben wird, zur Zeit 8s Anr vehung zur Versteuerung noch nicht angegeben werden, so hat er Anmeldende sich auf der Anmeldung zu verpflichten, binnen einer von ihm zu bezeichnenden veat spätestens binnen 4 Tagen nach der Ausgahe der Werthpapiere, eine Nach⸗ tragsanmeldung vorzulegen und den danach geschuldeten Be⸗ trag zu ejtjschker. 8 und in welcher Höhe von dem Anmeldenden eine Sicherheit bestellt werden sbã entscheidet die Steuerstelle. Wegen der Art der Sicherheitsleistung finden di stimmungen in eA4“*“
*) Diese wie die im Text der Bestimmungen gans 88 eführten Muster sind nicht mitabgedruckt. 1 il
vit **) Behufs Umrechnung der in einer anderen als der Reichs⸗ ah rung ausgedrückten Werthe zum Zwecke der Berechnung der Ab⸗ e sind für die nachstehend bezeichneten Währungen die dabei bemerkten, allgemein zu Grunde zu legenden Mittelwerthe bis auf bettrres festgestzt: vwesr, Bhrerligg, öö 4 20,40 ℳ, Pank, Lira, Peseta (Gold), Löu, finische Mark .. 0,80 sterreichischer Gulden Geld). .... 2⁰8 4 (Währung 5 1,70 üerreichlsch. ungafische Krone 0,85 1t ulden holländischer Währung . 1,70 1 nessvisse E11“ 1,125 1 Ragen oldrubel . n 4
alter Kreditrubel 1
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Die Steuerstelle quittiert auf einer Ausfertigung der Nachtragsanmeldung über die geleistete Zahlung; einer wieder⸗ 1gh — orlegung und Abstempelung der Werkhpapiere bedarf 9 .
6) Die Steuerstelle hat die Einhaltung der Verpflichtun zur Cecgeich thce einer Nachtragsanmeldung (Ziffer vFscjchrang wachen. Die Abstempelung der Werthpapiere darf hierdurch nicht Ferieh werden.
erden von einer bergrechtlichen Gewerkschaft Ein⸗ ahungeg (Beiträge, Zubußen) ausgeschrieben, so agäsr Vor⸗ tand (Repräsentant, Grubenvorstand) spätestens zwei Wochen nach Ablauf der für die Einzahlung bestimmten Frist eine Anzeige zu erstatten, welche insbesondere die Summe der Einzahlungen, den Fälligkeitstag und den Beschluß, auf Grund de ds Ausschreibung erfolgt, enthalten muß. Falls eine Freilassung von der Steuer nicht beansprucht wird, ist die Anzeige in doppelter Ausfertigung an die Steuerstelle zu richten, welche den Abgabenbetrag festsetzt und einzieht und die zweite Aus⸗ ferisä nh der Anzeige mit Quittung versehen zurückgiebt. 8) Falls eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird, ist die Anzeige an die Direktivbehörde zu erstatten und darin zugleich der Nachweis zu führen, daß oder inwieweit die ausgeschriebenen Beträge gemäß Tarifnummer 1C Absatz 2 8öö 18 „Der Direktivbehörde ist jede erforderliche Auskunft zu er⸗ theilen, und sind auf Verlangen auch die Bücher und famen Schriftstücke der Gewerkschaft (Verhandlungen der Gewerken⸗ versammlung, Verwaltungsrechnungen u. s. w.) vorzulegen. Sie entscheidet über den Antrag auf Steuerbefreiung, setzt den Abgabenbetrag fest und veranlaßt dessen Ein⸗ l G
Kann über die Steuerpflichtigkeit der Einzahlungen erst später Entscheidung getroffen werden, so bestimme 8- Perereaf behörde, ob und in welcher Höhe Sicherheit bestellt werden soll.
Der Vorlegung von Kurscheinen bedarf es nicht.
9). Als Ausgaben, welche den in Tarifnummer 1c Absatz 2 genannten Zwecken dienen und zu deren Deckung daher Einzahlungen steuerfrei ausgeschrieben werden können, sind u. Figer asehen
a. solche Ausgaben, die sich aus der allmählichen Erschöpfun der Lagerstätten ergeben, also bei einer aechn Vschöpfung anlage die Kosten für die Bildung neuer Sohlen in größeren Tiefen und für die dadurch bedingte Verstärkung oder Er⸗ neuerung der Betriebsmaschinen, auch die Errichtung neuer bergbaulicher Anlagen in anderen Theilen des Grubenfeldes, eine ältere Anlage von ähnlicher Leistungsfähigkeit
vchhe 9 b. Ausgaben, die sich aus der Zunahme der natürlichen Hindernisse des Bergbaus in den Gruben ergeben, z. B. die wegen Zunahme der Wasserzuflüsse entstehenden Kosten für wasserdichte Auskleidungen und Dämme in Schächten und Strecken, die Ausgaben für neue Wasserhaltungsmaschinen und Pumpen, ferner die wegen Zunahme der Wärme⸗ und Gasentwickelung erforderlich werdenden Aufwendungen für Beschaffung erweiterter Einrichtungen für die Ventilation der Grube, neue Wetterschächte und Wetterstrecken, Ventila⸗ toren, Luftkompressoren u. s. w., sowie die aus der Zunahme der Entfernungen von den Schächten bis zu den Abvaufeldern erwachsenden Kosten für neue erweiterte Förderwege und die daßn nöthigen maschinellen Einrichtungen;
Natur des Mineralvorkommens oder wegen Veränderung des Marktes nothwendig werden, z. B. für Umänderungen der vorhandenen Sortieranstalten und Aufbereitungsanlagen; d. Ausgaben für Einrichtungen, welche von den staat⸗ lichen Aufsichtsorganen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter angeordnet werden sowie die frei⸗ willigen Aufwendungen der Bergwerksbesitzer für Wohlfahrts⸗ einrichtungen;
e. Ausgaben, welche durch die schädigende Einwirkung des Bergbaus auf die Erdoberfläche bedingt werden, wie Her⸗ stellung von Wasserleitungen und Brunnen, Planierungs⸗ arbeiten an Aeckern und Wiesen, Entwässerungs⸗ und Polder⸗ anlagen, Reparaturen an Häusern und Ersatz des Minder⸗ werthes beschädigter Grundstücke und Gebäude.
10) In Zweifelsfällen haben die Direktivbehörden sich mit der zuständigen Bergbehörde in Verbindung zu setzen, welche entweder die ihr vorgelegten Fragen gutachtlich zu beantworten, oder der Direktivbehörde geeignete Sachverständige behufs etwaiger Anhörung in Vorschlag zu bringen hat.
Insoweit ausgeschriebene Beträge durch die Gewerkschaft nicht beigetrieben werden können, ist der dafür gezahlte Steuer⸗ Sxei. a ö I
ie Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Auf⸗ drücken des Reichestempels auf die Vorderseite des 5 papiers. Der mittels Maschine aufzudrückende Stempel ist kreisrund mit einem Durchmesser von 31 mm und trägt in der zwischen zwei Linien laufenden Umschrift die Bezeichnung: REICHSSTEMPEL-ABGABE, sowie in fetter Schrift die Angabe des Steuersatzes: 2 ½, ZWEI oder EINS VOM HUNDERT, SEOHS oder ZWEI VOM TAUSEND, ZWANçgIG MARK, FUNFZEHN MARK, 1 ½ MARK oder FUNFZIG PFENNIG; das Mittelfeld ist ausgefüllt durch einen nur in Umrißlinien gezeichneten Reichsadler, unter welchem das Unterscheidungszeichen der betreffenden Ab⸗ stempelungsstelle sich befindet. *)
*) Die nach den „Ausnahmen“ zur Tarifnummer 1 und 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1881 abgestempelten ausländischen Werthpapiere haben einen Stempelauforuck erhalten, welcher in einem von einem Kreise umgebenen Vierpaß die deutsche Kaiserkrone, sowie ein Band mit Angabe des Steuersatzes von 10 ₰ oder 50 ₰ zeigt und dessen Einfaffung die Aufschrift „Reichs. Stempel-Abgabe“ und das Unter. scheidungszeichen der betreffenden Abstempelungsstelle trägt (Ziffer 2c. Abs. 2 der Ausführungsvorschriften vom 7. Jult 1881).
Die Abstempelung der inländischen Werthpapiere und der nicht nach den „Ausnahmen“ versteuerten ausländischen Werthpapiere er⸗ folgte mittels eines Feemvene welcher in einem verzierten aufrecht
stehenden Rechteck bestand, auf welchem sich der Reichzahler, um den⸗ selben in kreisrunder Finfaftung die dhsnnft „Reichs⸗Stempel⸗Abgabe“, sowie das Unterscheidungszeichen der betreffenden Abstempelungsstelle befand
c. Ausgaben für Anlagen, welche wegen veränderter
12) Auf Antrag und auf Kosten des Steuerpflichtigen kann der Aufdruck des Reichsstempels auf die “ 8 auch bei der Reichsdruckerei erfolgen. Der Antrag ist in der Anmeldung (Ziffer 2) zu stellen. Die Steuerstelle zieht den Abgabenbetrag und einen die Kosten der Abstempelung deckenden Vorschuß von dem Steuerpflichtigen ein und ersucht unter Beifügung einer gemäß den Vorschriften unter Ziffer 3 mit Quittung über Abgabe und Vorschuß versehenen usfertigung der Anmeldung die Reichsdruckerei um Abstempelung der Werthpapiere. Der Antragsteller hat für die Einsendung der Werthpapiere an die Reichsdruckerei zu sorgen und 89 dieselben von dort unmittelbar zurück. Hin⸗ und Rücksendung erfolgen auf seine Gefahr und Kosten.
Der Steuerstelle ertheilt die Reichsdruckerei eine Be⸗ scheinigung, daß die Ahstempelung in Uebereinstimmung mit der zurückzusendenden Anmeldung erfolgt ist, unter Benach⸗ richtigung von dem Betrage der Kosten der Abstempelung. Die Steuerstelle nimmt diese Bescheinigung zu den Belägen ihres Registers und rechnet nunmehr mit dem Steuerpflichtigen über den Vorschuß unter Rückzahlung des etwaigen Ueber⸗ schusses ab. Nach Berichtigung der Kosten erhält der Steuer⸗ schuldner eine mit Quittung (Ziffer 3) versehene Ausfertigung der Anmeldung zurück.
Ersieht die Reichsdruckexei aus der übersandten Quittung, daß der Vorschuß die Kosten nicht deckt, so hat sie die Steuer⸗ stelle hiervoon alsbald und vor der Rücksendung der ab⸗ gestempelten Werthpapiere behufs unverzüglicher Einziehung des fehlenden Betrages zu benachrichtigen.
M13) Nach jeder Einzahlung auf die in den Taxifnummern 1 bis 3 bezeichneten Werthpapiere sind die Interimsscheine nach den obigen Vorschriften zur Abstempelung vorzulegen. Die letztere erfolgt nach den für die Abstempelung der vollgezahlten Werthpapiere getroffenen Bestimmungen unter Aufdruck des⸗ selben Stempels (Ziffer 11) bei dem Quittungsvermerk über die jeweilige Einzahlung; dabei ist zugleich der Ort und die Zeit der Abgabenerhebung mittels eines Stempels ersichtlich zu machen.
8 Der wiederholten Vorlegung und Abstempelung der Interimsscheine bedarf es indessen nicht, wenn bei Vorlegung der Interimsscheine die volle tarifmäßige Abgabe für die voll⸗ gezahlten Stücke im voraus entrichtet worden ist. In Fällen derartiger Vorauszahlungen der Steuer sind die Interims⸗ scheine über dem Reichs⸗Stempelabdruck mit fol zu versehen: Vollzahlung ist vorausbesteuert.
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(Amtsbezeichnung, Unterschrift und Amtsstempel der ab:
stempelnden Steuerstelle.)
Die vorstehenden e. eee, Füeee. sinngemäße zung, wenn eine nicht vollgezahlte Aktie zur theilweis Versteuerung angemeldet ben 888 B“
Die rechtzeitige Anmeldung und Versteuerung der späteren Einzahlungen ist von der Steuerstelle zu überwachen. Spätere Anmeldungen sind bei derselben Steuerstelle einzureichen, bei welcher die erste Anmeldung erfolgt ist.
Der wiederholten Vorlegung und Abstempelung der Aktien
bedarf es nicht.
Zu §1 des Gesetzes und Absatz 2 der letzten Spalt der kabssaeae s und 8 e
15) Für die zur Versteuerung angemeldeten Werth⸗ papiere ist der volle tarifmäßige Betrag der Stempelabgabe von der Steuerstelle auch dann zu berechnen und festzustellen, wenn für die ausgegebenen Interimsscheine schon eine Reichs⸗Stempelabgabe entrichtet worden ist. Behufs An⸗ rechnung des versteuerten, d. i. durch die gezahlte Steuer⸗ sush. gedeckten Betrags der Interimsscheine auf den Betrag er endgültigen Stücke hat der Steuerpflichtige in der An⸗ meldung den Betrag der einzelnen auf die Pnterntschenue geleisteten Einzahlungen und der dafür entrichteten Abgaben, sowie den Ort und die Zeit der Steuererhebungen anzugeben und die abgestempelten Interimsscheine mit den abzustempeln⸗ den Werthpapieren vorzulegen. Findet sich gegen die Zulässigkeit der beantragten Anrechnung nichts zu erinnern, so erfolgt die Einzahlung des für die Aktien ꝛc. etwa noch zu erlegenden Abgabenbetrags, die Quittungsleistung und die Ab⸗ stempelung der Papiere nach den oben unter Ziffer 3, 11 und 12 gegebenen Bestimmungen. Auf der Anmeldung iffer 2) —22 Stewerftele den noch zu versteuernden Be⸗ rag der einzelnen Stücke, sowie die dafuͤr zur Erheb e⸗ langende Abgabe ersichtlich zu machen. Dis gleiche Art der Steuerberechnung findet bei den späteren Einzahlungen auf nicht vollgezahlte Aktien statt.
Auf den Interimsscheinen sind vor deren Rückgabe die Stempelzeichen durch Ausschneiden oder Durchlochen zu ver⸗ nichten. Nach Ermessen der Steuerstelle kann die Vernichtung auch in ühderer sichernder Art erfolgen oder nach Umständen
(Ziffer 2 Abs. 3 der Ausführunsvorschriften vom 7. Inli 1881).. Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Januar Se. (Central⸗Blatt S. 8) wurde ein neuer Stempel eingeführt, der außer den vorgedachten Merkmalen auf einem gebogenen Bande die Angabe des Steuerfatzes von Fünf, Zwei oder Eins vom Tausend enthielt. 8 Der oben in Zisfer 7 kreisrunde Stempel mit Angabe der Steuersätze ist durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers dom 11. Juni 1887 (Central.Blatt S. 159) eingeführt worden, die Ab⸗ stempelung der Werthpaptere konnte indessen auch mit dem in der Be- kanntmachung vom 5. Januar 1883 bezeichneten Stempel vorgenommen werden. Die Steuersätze, zu welchen die Abstempelung zu erfolgen batte, waren bis zum Inkrafttreten des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 27. April 1894: Fünf, Zwei und Eins vom Tausend; spüter 16 und Eins pom Hundert, Sechs. Fünf. Vier, Zwei und Eins vom T. Fünf Mark, Drei Mark und Fünfztg Pfennig. Gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. April 1891 (E 88 — auf die Stücke g er prozentigen inneren Argenkinischen Aulei Jahre 1888, 3 8 1x 8 2) 4 h prozentigen äußeren Argentinischen Anlei un
3) der HuenoteAires Stabz⸗Anleihe vom Jähes 1588 vorübergehend nicht mit rother, sondern mit ees bewirkt.