1900 / 148 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

spielungen im Betrage von nicht mehr als 100 nicht Diese Marken haben eine Länge von 38 und eine Breite Die etwa entstehenben Portokosten trägt der Antragsteller. 8 1 ausgegeben werden. Nach näherer Vorschrift der Landes⸗ von 20 mm. Beide Werthe zeigen in einem von einem Die verdorbenen Marken und Vordrucke sowie die aus eu““ regierung kann indessen bei den unter obrigkeitlicher Aufsicht, Perlenrande umgebenen Kreise einen, bei den Marken zu 1 den Werthpapieren herausgeschnittenen Stempelzeichen werden C116“ stattfindenden Waarenverloosungen von der Abstempelung der nach links, bei denjenigen zu 10 nach rechis sehenden bei einer von der Direktivbehörde zu bestimmenden Amtsstelle 3 w E 1 1 e B 4 8 Loose Umgang genommen werden, wenn mit Rücksicht auf die Merkurkopf, die Aufschrift „Deutsches Reich“ „Frachtstempel“, in Geaenwart zweier Beamten vernichtet. 4 M“ E t I cd g E Zahl und den Preis der Loose die Abstempelung unverhältniß⸗ die Werthbezeichnung und am unteren Rande auf guillochiertem 69) Reichs⸗Stempelmarken und amtlich gestempelte Vor⸗ 2 ““ 8 mäßige Muͤhwaltung verursachen würde. Grunde den Vordruck „den“ für das Datum der Verwendung. drucke des Musters 4 können, wenn sie unbeschädigt sind, bei 82 nzel er und ½ 2 ie abgestempelten Loose werden gegen Empfangs⸗ Die Marke zu 10 ist in rother, diejenige zu 1 in rother den von den 1e“ bestimmten Steuerstellen gegen ( onig - reu en 2 escheinigung auf der einen Ausfertigung der Anmeldung und grüner Farbe hergestellt. ¹ . Marken oder Vordrucke sa anderen Steuerbeträgen oder sar ü 1-” 8⸗An ei ex eeeen Die andere bleibt nebst ihren Anlagen Die Entwerthung erfolgt in der Weise, daß auf jeder andere Geschäfte umgetauscht werden; indessen findet auch hier Berli n Sonnabend d . 8 Ziffer 44) Belag zum Register. Wenn Stundung der Ab⸗ Marke Tag, Monat und Jahr der Verwendung entsprechend in der Regel der Umtausch von Vordrucken nur gegen ge⸗ 6 10, den⸗ 23. Juni 8 stempelte Vordrucke, der Umtausch von Marken nur gegen (Schluß aus der Ersten Schiffsfrachturt .A“ 8 rachturkunden zu verwendenden

gabe bewilligt ist, darf die Genehmigung zum Beginn des den Bestimmungen in Ziffer 27 eingetragen wird. 1 den Steuerstellen auf Antrag Marken statt. Der gestempelter Vordrucke steht I18 8 0 Rechnung der Landes tempel liefert für VII. Ueb 1 1 1 ergangs⸗ und Schlußbestimmun gen.

oosabsatzes vor Entrichtung der Abgabe erst nach Abstempelung 3 Fee— Ee ec 8 Ieabfce . ersitefte Fhrt ordrucke zu Konnossementen u. s. w. gegen Einzahlung des e empelung von eigenen Vordrucken des Antragste 1 8 1t 8 8 IV. Erhebung und Verrechnung der Abga Stempel jeder Steuerstecc erungen n 87 88- 94 1 en als Unterscheidungszeichen ) Für das Rechnungsjahr 1900 si jind von den Direktiv⸗

der Loose ausgehändigt werden. Bunerbehstede 1 die Ab⸗ Bet Gt laufdruck in Höh 10 d leich der Steuerbehörde kann die Ab⸗ etrages mit einem Stempelaufdruc in Höhe von oder gleich. 70) Ueber Anträge auf Erstattung zu Unrecht entrichteter 78) Jede zur Erhebung von Reich eine besond 1 Reichs⸗Stempelabgaben er⸗ ondere Nummer, welche nicht veröffentli ie behör 8 1 2 t wird. Die behörden zwei Uebersichten des Ertra ges der Reichs⸗Stempel⸗

50) Mit Genehmigung 1 versehen. Die Anmeldung zur Abstempelung ächti Abgabenbeträge entscheidet die Direktivbehörde. mächtigte Steuerstelle hat über die bei ihr Unterscheid zur Einzahlung kommen⸗ erdungsnummern werden den Landesre abgab gierungen von gaben, und zwar die eine (A) über di e auf Grund des

abe für Lotterieloose und Ausweise auch durch Entwerthung von Stempelmarken entrichtet werden. Hierzu sind bis auf erfolgt unter Benutzung des Musters 5. eh 1 8 2 . 2 . 8 8 3 5 2 8 e 8 ziffer 26 Absatz 2 bezeichneten Art, Die diesem Zwecke dienenden Druckstempel haben eine aus Zu § 49 des Gesetzes. bessen e 878L-g. Heberegister zu führen, dem eche.chatamt mitgetheilt. Gesetzes vom 27. April 1894 esregierung bestimmt. Das an⸗ p empelung der Werthpapiere ꝛc. bei den Steuer⸗ dem bisherigen Muster (Ziffer 4 Sese nach vom

weiteres Marken der in die in schwarzem Aufdruck den Buchstaben „L“ tragen, zu gezackte Form. In der Mitte befindet sich ein Kreis mit einem 5. 88 1 8 erwenden. Die Entwerthung erfolgt unter sinngemäßer An⸗ Merkurkopf im Umriß. Bei den: Stempel zu 1 blickt der be 69 Die veeeev zur SaeS. der 8esh ace.gee liegende Muster 10 a, b, c, d dient dabei als Vorbi r tellen ist unter Aufsicht d 97 wendung der Bestimmungen der Ziffer 27 nach näherer An⸗ Kopf nach links, bei demjenigen zu 10 nach rechts wie des; esetzes üeeeegene eha fte in Bezug auf die gaben⸗ Buch ung der Steuer im Heberegister findet orhild. Die die Stempel solan 6 diese Kassenbeamten zu bewirken, welche 27. April 1894), die andere (B) über di eitung der Steuerbehörde. 8 bei den gleichwerthigen Marken. Ueber dem Merkurkopf be⸗ htebchiei ffelbsta 1 düer eee ihnen ertheilten Gga die lbstempelung der Werthpapiere und statt, sobald lichem Verschluß ihhg nicht benutzt werden, unter amt⸗ Gesetzes vom 14. Juni 1900 g. 72 8 auf Grund des Die Genehmigung ist nur solchen Personen zu ertheilen, findet sich die Kaiserkrone, darunter die Aufschrift „Deutscher Pnmesä⸗ se gr ig davon Ue eee eee ob den aufdruck zu versehenden Vordrucke zu Schlußn Stempel⸗ 85) Alle bei haben. d Muster (oben Ziffer 90) nen Steuerbeträge nach Frachistempel“ und die Unterscheidungsnummer, zu beiden orschriften des Gesetzes gemäß verfahren worden ist. Die oder die Bedruckung der Lotterieloose mi znoten (Ziffer 28, Anmeld ei den Steuerstellen zur Abgabe gelangend ⸗Schatzamt einzusend aufzustellen und an da der Stempelprüfung unterliegenden Personen, an welche der erfolgt ist. e mit dem Kontrolstempel auf dern den, herichfung der Neichs⸗Stempelabgabe d, serd In der Uebersüchl Kersünd all Titelblatte mit dem Datum des Ein Stempelabgab Eingangs, der gaben, welche noch anf Grurn

welche sich verpflichten, über den Vertrieb der Loose u. s. w. eih thbezeich Die Größe des Stempels n We Die Grö Stempels zu 8 eiten die Werthbezeichnung. Di e de pels zu revidierende Beamte bei Beginn der Prüfung sich wenden 1 Hebestellen, welche nur mit dem Verkauf S Nuͤmmer des Anmeld if von Schluß⸗ nmeldungs⸗ beziehungsweise Heberegi des Gesetzes gisters und 8 vom 27. April 1894 erhobe

8 vne fühac 1 beträgt 38, diejenige des Stempels zu 10 25 mm in und alle bezüglichen Schriftstücke a r z eträgt 38, diejenig 19 8 wird, haben 8. die zu diesem Zweck gewünschten Werth⸗ notenvordrucken und von Reichs⸗Stempelmord Anem veulichen Kedungenh en, mit der Ab⸗ ruck des gewöhnlichen Amtsstempels die Registerdefekt pels der ekte und Erstattungen nachzuwei Der Uebersicht A für das erse suweisen. te bis vierte Viertelja

orzulegen. der Höhe. Schlußnot 1 he. d Se 51) Der Abgabe nech der Tarifnummer 5 unterliegen 63) Stempelfrei sind die Frachturkunden über Sendungen papiere, Sch usnglen, rachturkunden, Beläge un sonstigen stempelung von Privatvordr 8 auch diejenigen Spielausweise, welche bei den auf Jahrmärkten zwischen inländischen Häfen sowie ferner im Binnenverkehr 8 8* e. Pöchasesbäch zur Cinsich vorlegen Vertragsurkunden 15 des gen zn und von Felesten. zu 1. e;. Anmeldungen, auf Grund deren eine 985 und bei Gelegenheit von Volksbelustigungen üblichen öffent⸗ zwischen inländischen a hagn und ausländischen (z. B. su assen, mg g. hei der Zan 8ee 1 die Einnahme dafür je nach der2 e. h können bei⸗ Ammelbvga enicht zu erheben ist, verbleiben als Beläge 1900 ist noch eine Nachweisung der Ei 8 lichen Ausspielungen ausgegeben werden, sofern der Gesammt⸗ österreichischen oder holländischen) Flußhäfen, sofern die letzteren aum für die Erledigung seiner Obliegenheiten zur Verfügung icgiier ginduch 8 anderen Registern nachweisen es ndes⸗ Heberegister und hge g5 übrigen werden Beläge zum nach Neichs⸗Stempelmarten und 2 ugn 2 brhe en die unter Ziffer 4 ese ord en Nummern dieses ach dem bisherigen M zufü ußnote Ziffer 82 Absatz 2 und 3 getroffenen die Einlieferung von Werthpapi 8 des 900) 29 Reicerann d;Ie. B nach Maßgabe Werthpapieren, deren Stempe⸗ s ortretenden Bedürfnisses die vorstehenden Besti estimmungen

reis der Spielausweise jeder einzelnen der hintereinander nicht als Seehäfen anzusehen sind (Absatz 3). Den Fluß⸗ zu stellen. h häfen stehen in dieser Beziehung die Häfen von Binnenseen n 2) 11 Aeniengesel daf n, Kommandit⸗ Anordnungen keine Anwendung. Pi G. a deeeherer Hasten LZCCC“ 79) Alle Anmeldungen zur Abstempelung von Werth lung nicht sofort bewirkt werd in Werth⸗ werden kann, ist dem Steuerpflichti soweit sie die Form der E ge⸗ gen rhebung der Stempelabgaben, ins

nden Ausspielungen mehr als 100 beträgt. In der Quittung über die für derartige Spielausweise gleich.D 1 8 1- 1 8 1 dgeue 9 90. Abgabe von 10 unterliegen die Urkunden efellschaften mit beschränkter Haftung, sofern sie Geschäfte papieren sind zunächst in ein Anme 83 ber, BNr8 ce ,,b dh ein Anmeldungsregister nach dem instweilen ein mit der Nummer des Anmeldungsregisters und besondere auch die Anfertigung der St G sters un er Stempel und Stempel⸗

Ah AenwSKlgekedds asaene

entrichtete Reichs⸗Stempelabgabe sind die versteuerten Spiel⸗ 4b 1 V 3 gahe jehungsweise auch nach ihrer über Sendungen zwischen inländischen See⸗ oder Flußhäfen der unter Tarifnummer 4 bezeichneten Art betreiben oder ver⸗ Aansbungen ürc ünceane en- ausweise nach ihren Nummern beziehung se auch 9 Ube ungen zwisch . 1 der Nord⸗ lashäfen mitteln, sowie die zur Erleichterung der Liquidation von Zeit⸗ Anmeldungen dee ga, tobattag g. desgleichen diejenigen 68 Amtsstempel der Hebestelle versehe E1“ 1 geschäften bestimmten Anstalten sind regelmäßig mindestens steuerung von Lotterieloosen EE der Eirhein zin geben 488 gegen dessen Rückgabe empfänge wae g . baczhe öüh erehgs verriar Eö“ e die gestempelten Papiere zurück den und Vordrucken und di serführang bearefen,abnr e Registerführung betreffen, ab „abzu⸗

Reihenbezeichnung anzugeben. Findet Stundung der Abgabe einerseits und ausländischen S b 8 5 gischen Haͤfen und der engli⸗ einmal im Laufe von drei Jahren der Stempelprüfung zu Tage des Eingangs erledigt werden 15 G rden können. Durch dieses 6 Die nach § 17 des Gesetzes und Ziffer 42 zulassige ändern oder zu ergänzen.

statt, so ist hierüber eine Bescheinigung zu in - andererseits, einschließlich der norwe d 1 2 9 8 * 2 4 1 2 s 2,5 G , äf b l: 8 d 12 1 Nummern und nach Umständen die Reihen⸗ schen und französischen Häfen im Kana zu den letzteren sind sämm unterwerfen. Inwieweit bei solchen vnstalter bei welchen er⸗ Register wird die Abgabe bis zur erfolgten Stempel ndung der Reich mpelung der er Reichs⸗Stempelabgaben für Vo noten ersolgt für Rechnung des heür 1 chh

die der Spielausweise ersichtlich zu machen sind. liche Häfen an der Nordküste Frankleichs und an der Südküste . Marr 1 52) Bei öffentlichen Ausspielungen, bei welchen die Englands zu rechnen. Die Urkunden über sonstige Sendungen fahrungsmäßig ae ba den eae aSee e. oder Geschäfte Papiere und Erhebung der Steuer festgehalt Spieltheilnehmer gegen Entrichtung des Einsatzes Papierröllchen im Schiffsverkehr sind mit 1 ℳ. zu versteuern. 8 sn evep erp 588 .“ weif ei 8. 568 49 bern zugleich zur Kontrole über die 118egnh B Landesregie oder dergleichen Gegenstände ausgehändigt erhalten, deren Be⸗ Ausländische Flußhäfen mit unmittelbarem Seeverkehr S satz 1 88s Gesetes ver enfung uncee iegen 8- Personen berthpapiere und Loose, welche von der Reichs⸗ Ste⸗ 8b vanhgeste Die gestundeten Beträge sind, sobald sie eiind chaffenheit unmittelbar über Gewinn oder Verlust entscheidet, sind im Sinne dieser Bestimmungen als Seehäfen anzusehen. prüfungen vorzunehmen sind, bestimmen die Direktiv⸗ befreit sind, jedoch mit einem Rei chsstem 8. 18 abgabe hecsn ber 8 en, zipät⸗tems aber nach Ablauf der Stundu 68 Versonal-Be n- ö 8 w. als veaene 1 es 88 64) 8 in zaläf. 1s d,es geng gher eh 18.8 Ffache eheen Snat orhtwaten find it möglichst ungleichmaäßigen e; ersehen werden Die Beicharasse zu 1 gs⸗ 11“ esehna, her rungen. 1 eeöEe ea en den Fernsed aabwemeen schelne u ere ähnliche Urkunden (Parzell⸗ oder Theil⸗Gmpfang⸗ Feürciemen b ie Nrpj volich h zur Erhebung der S b ig L m Beginn des Absatzes Lotterie⸗ eußische Armee. Von der Abstempelung dieser Ausweise kann Abstand genommen scheine u. dgl.) auszustellen und zu versteuern. . ite seehe ss 1 2. Fenen asee fbeücich 5 w. ermächtigten Steuerstellen hgeaboaae fir Aktien htung der Abgabe 6 5 des Fefttrie Beamte der Militär⸗Verwaltung. werden, wenn sie unverhältnißmäßige Mühwaltung ver⸗ 8 65) Sb ngea e übff v Uenee nfc süheh 883 8G ühen 9 8 es Tarifs sind thunlichst diejenigen Anzeigen, welche no⸗ 5 Ln. 81 1 Fefanungen 9 kügag von Lotterieloosen er⸗ Rath urch Allerhöchsten Abschied. 2 rkunden ist nur eine steuerpflichtig, und zwar bei im In⸗ 2e⸗ebs h mittenten von inländisch . 82 Ziffer 55 und Rechnung der Posen er⸗ on der Intend. des XVIII. Armee⸗ 1 89 Oeffentliche Ausspielungen, bei welchen den Spiel⸗ lande ausgestellten Urkunden diejenige Abschrift oder Aus⸗ 73) Die mit der Prüfung beauftragten Beamten haben erstatten haben. Dasselbe ist Werthpapieren zu (Ziffer 55) 1 Landesregierung mit Pension in den Ruhestand Korps, auf seinen Antrag sich aus den veröffentlichten Geschäftsberichten und Bilanzen, Muͤster 12 anzulegen. h dem beigeschkossenen 87) Werden zum Ersatz für verdorbene Werihvapi Mugch. vrlessce⸗ Bestallung. 11. Juni. v. Knobloch papiere von Militär⸗Intend. Assefsor, Vorstand der Intend. der 5. Bip. veh . der 5. Div, zum

liegen der Abgabe bis auf weiteres nur, sofern die Gewinne aus Statuten und. ähnlichen Hilfsmitteln, vorher deine 81) Von den Steuerstellen, welche Vordrucke zu Schluß⸗ gestempelt (Ziffer 68), s 3- er 68), so ist diese Ste⸗ Durch Verfü st bei der Anmeldung einzuzahlen; auf letztere erhält (Frachtbrief), oder die von ihm behufs Auslieferung der 3 der G zu vers⸗ 2 gung des Kriegs⸗Ministeriums. 28. Mai. findet die Bestimmung unter Ziffer 44 sinngemäße b d zenß u Dem pflichtmäßigen Ermessen der Bramten bleibt überlassen, besonderes Konto zu führen, dessen Einrichtung von der Landes⸗ vordrucke und Reichs⸗St von d ffentlich veranstalteten Aus Statt an den Rheder kann die Aushändigung der Urkunde inwieweit behufs sachgemäßer Ausführung derselben neben der Mser 1a ezier 9) ersicütcher Rlschet wue g. Stempelmarke er Korps⸗Intend. des I. Armee⸗Korps zu der des V. Armee⸗ und dient iffer 27 und 68 die Steuer f pflichtigen der Landeskasse Die b für 88) Die für Arbitragegeschäfte (Ziffer 23) zurückgezahlten Pension in den Ruhestand versetzt.

ern keinerlei Ausweise ausgehändigt werden, unter⸗ deö ec ofr e Fühed n an en ig bei üan ö Auslande ausgestellten Urkunden diejenige Ausfer igung, welche 1 and f 1z . ellen neu auszugeben b b a. 88 ganz oder theilweise in baarem Gelde bestehen. Der Betrag der Empfänger bei der Ablieferung der Sendung ausgehändigt 5.8. 1.4 Ing 8S x Art und des Reichs⸗Stempelmarken zu verkaufen haben, ist Anmeld 1 egeseng 1 e tere ab⸗ wulage hrcge, lih eanene.

der Steuer is mfangs der Geschäfte der einzelnen Anstalten zu verschaffen. ie Einnahme und Ausgabe an solchen Eiene etzeschet über b dungsregister nachzuweisen (Ziffer g urch das Stepputat, Intend. Sekretär von d 3 2 Anwendung. Sendung vorgelegt wird (Konnossement). eweit die Prufun Sscpeles ad nsbr dech 8b pelzeichen ein ie als Ersatz für verdorbene gestempelte Schlußnot der Korps⸗Intend. des 1. Armee⸗Kor g 8 82 der 35. Div., zu 54) Nummerlisten, welche bei ö wiewelt die Prüfung auszudehnen und insbesondere ob und regierung bestimmt wird. Das Konto erhält die ic 2 n zu verabfolgenden noten⸗ vo 8 mann, Intend. Sekretär

Beifügung der Namen der auch an dessen Vertreter erfolgen. c. 2 ussuhr eent 1 ie aus dem zeichen können, da eine Einnahme dafür nie ¹ en Stempel⸗ Korps, versetzt Einsicht der Werthpapiere und Schlußnoten auch die Einsicht leich als Heberegister über di zu⸗ ist, nur im Stempel eichen⸗ icht zu verrechnen 6. Juni. Peuschel, Intend 1 8 er die Herstellungskosten, welche nach (Ziffer 81). zeichen⸗Konto abgeschrieben werden des XI. Armee⸗Korps, zum Intend von der Jatend. ddieser mindestens den Namen des Schiffes, des Schiffers, Ab⸗ CEE“ Per ee tte a hc gs er chas. a Schlußnotenvordrucke, sowie für die als E Beträge s Nehlmmstr; vom Rhenn. Train.Bat. Nr. g, au —2 eber den Verlauf der Stempelprüfung it eine ngen verdorbene Stempelzeichen verabfolgten lesencelbht .“ Cgaa . den Erstattungen für unrichtige G ; 9 fahl, Rechnungsrath, Buchhalter b

1 e gen ꝛc. in den Kassenbüchern nachzuweisen eneral⸗Militärkasse, auf seinen Antrag miit Pen alter bei der sion in den Ruhe⸗

in von Gegenständen zur Betheile b 8 ti der Frachturkund unter Erhebung des entsprechenden Betheiligungs⸗ Statt der Abschrift oder Ausfertigung der Frachturkunde des Schriftwechsels, der Beläge und sonstigen Schriftstücke

betraas vom Spielunternehmer in Umlauf gesetzt werden, sind als Spielausweise nicht anzusehen.

kann auch ein 2eg9. daraus ausgehändigt werden, sofern 9

Zu § 24 des Gesetzes. i. I Kmen lavers vnd Empfängers, den Abladungs⸗ 1 Löschungshafen, zeichnung zu machen, in welcher die gezogenen Erinnerungen Schlußnotenvord s 8 5 8 2 8 d T 1 ¹ e 2 8 n, elcher E 2 4 b r 1 1 5 55) Die Landesregierungen bestimmen, in welchen Fällen den Ort und Tag der Ausstellung sowie Menge und 9 unter genauer Bezeichnung der nicht vor hriftsmäßig besteuerien Preise bestimmt zu erstatten haben. Die einzuziehenden 5 stand d unt lchen Bedi en die Genehmigung zum Absat zeichen der zur Versendung gelangenden Güter und eine all⸗ Seehttücke und Geschä len st 2 . Landesregierung. 89) Ueber den nach § 55 des G. versetzt. und unter welchen Bedingungen d. 9 19, ½ A9sc gemeine Bezeichnung des Inhalts enthält. Schriftstücke un eschäfte zusammenzustellen sind. Darauf ist Ferner werden in dem Kont 8 regierungen an die Reichs es Gesetzes von den Bundes⸗ 8 Juni. Schamuthe, Intend. Re der Loose vor der Entrichtung der Abgabe gegen Sicherstellung e Ersolht die Beföederrng, von Gütern zum theil im das Erforderliche wegen Einziehung der fehlenden Stempel oder Empfänger die gestempelten Vord o unter Benennung der Reichs⸗Stempelab eichskasse abzuliefernden Reinertrag der I. Armee⸗Korps, zum Geheimen Re istr gistrator von der Intend. der letzteren oder ohne solche ertheilt, oder sonst die Abgabe Landverkehr, zum theil im Schiffsverkehr, so itt, sofern der Nachstempelung und je nach den Umständen wegen Einleitung die Reichs⸗Stempelmarken p Schlußnoten und Hauptkasse Fer- lhe 1 die Landeskassen mit der Reichs⸗ ernannt. egistrator im Kriegs⸗Ministerium gestundet werden 8 letztere unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt, eine eines etwaigen tosgexg. zu veranlassen. die Be⸗ deecg niest zu erheben ist. zabt, für welche ein Werth⸗ 1878 monatlich abzurechnen ed8 estimmungen vom 3. April im ece giin sfehles, Geheimer Kanzleirath, Geheimer Registrator Zu § 25 Absatz 2 und 3 des Gesetzes. Frachturkunde der vorgeschriebenen Art spätestens vor der Ab⸗ 74) Am n des schafts siren erstatten die ken⸗ erle von Steuerpflichtigen zum Umtausch zurückgegeb die Feststellung der monatlich ab hee Anordnungen über stand versegt. , auf seinen Antrag mit Penston in den Ruhe⸗ 56) Gewerbsmäßige Vermittler von Wetten der in den ladung der Güter auszuhändigen. 1 n ö ber Dire tigbehörde finin. ericht üear shrs Thafig 5 Schlußnotenvordrucke und Reichs⸗Stem 11 enen die Landesregierungen. Die Han * Einnahmen treffen 12. Juni. Bartel, Rechnungsrath Soebretz 88 23 und 25 des Gesetzes bezeichneten Art sind verpflichtet, 67) Die im § 35 des Gesetzes vorgesehene Aufbewahrung ie 8n gecacen 8 srüangen, über 8 8, Eshe heit vor sie vereinnahmt werden, in Bezug auf th marken die von ihnen erhobenen Nedhs⸗ Sten Unterämter haben Intend. des IX. Armee⸗Korps —2 sei Sekretär von der binmen 2 Wochen nach Eröffnung des Geschäftsbetriebes der der abgabepflichtigen Schriftstücke liegt bei inländischen Urkunden Sreuße gesetz und dessen usführung, etwaige Künls 59 8- 5 Unversehrtheit zu prüfen. 8 ihre Echt⸗ monatlich und vierteljährlich auf ustel 1 aben in den Schrobach, Zahlmstr. von der 2. Abtbeil. Feld nnn Henfion, Steuerbehörde des Bezirks hiervon Anzeige zu erstatten. War dem Rheder oder dessen Vertreter, bei ausländischen Urkunden Verbesserungen der bestehenden Vorschriften, über entdeckt⸗ 82) Die zu Ziffer 78 und 79 gen 511 übersichten mit nachzuwei zustellenden Reichs⸗Steuer⸗ auf seinen Antrag zum 1. September 1900 Uür Were 982. Nr. 43, der Betrieb bereits vor dem 1. Juli 1900 eröffnet, eine An⸗ demjenigen ob, welchem sie bei Ablieferung oder Empfang⸗ Umgehungen u. s. w. Eine Uebersicht der nach § 49 Absatz? nach Ablauf jedes Vierteljahrs abacschloffene werden Vierteljährlich dem Reichs⸗S Ruhestand versetz. mit Pension, in den zeige bei der Steuerbehörde bis zu diesem Tage aber noch nahme der Sendung ausgehändigt werden. a. a. O. der Pruͤfung Unteng s vnftä ehe und Personen, 28 eehr. Belägen an die Direktivbehörde 1 dazu übersichten des Reinertrags den Nee. Reiche eche amt Haupt. 3. nerfügung der General⸗Inspektion des nicht erstattet, so ist sie bis zum 15. Juli 1900 zu bewirken. Die Strafverfolgung wegen Verletzung der erwähnten Anzahl der bei ihnen ausgeführten tempe prüfungen un der daber die 2 Auf die Erledigung der Erinnerungen finde g einge⸗ gestellt und die Antheile der einzelnen empelabgabe auf⸗ 1. Juni. Küeeen, und der Festungen 57) Die vorgenannten Personen unterliegen ohne Rücksicht Vorschrift wird gegenüber Personen, welche die Güterdeförde⸗ gezogenen Erinnerungen, des Betrags der infolge der letzteren üe Zollverwaltung in dieser Beziehung ertheilten g. e- für Gesammteinnahme berechnet Auf Cern Regierungen an der Fortiskatton Feste Kaise 1 der Fortifikation Metz, zur auf die Art der Steuerentrichtung der in Ziffer 50 Absatz 2 rung nicht als Gewerbe betreiben, von den Steuerbehörden eingezogenen Stempelabgaben und der auf Grund der ungemäße Anwendung. orschriften sichten und Berechnungen, welche d rund dieser Hauptüber⸗ Rendanten der Festungs⸗Baukasse daf I. in Mutzig versetzt und zum Erinnerungen gestellten Strafanträge ist beizufügen. Eine Vernichtung der Hebe⸗ und Anmeldungsregister Bundesregierungen in einer 2ccg .gene hat h1. . den Bauwart der Fortifikation aen Festungs⸗ gsregister und mittheilt, ahl von Abzügen 8. Juni. Hochbaum, Festungs⸗Bauwart der ritsthtion

gedachten Vercklichtung. nur in solchen Fällen einzuleiten sein, in denen besondere 1. 1 ni 62 rni die Prüfung ihres Geschäftsbetriebes Gründe dies gerechtfertigt erscheinen lassen. E Diese Jahresberichte sowie auf jedesmaliges Ersuchen die er dazu gehörigen Beläge darf vor A

3 ie Vergütung von zwei vom Hundert 5 Fortifikation Straßburg, zum Ingen. Comits, versett.

8 für Erhebung urch Verfügung des General⸗Kommandos. Zaht.

. Zahl⸗

Die eenemhg dihes der Beamten, von denen die Prüfung zu 8 8 B f icht stattfi kn ee es ersss blcsn die obersten Lenena, Seaaehbenere 1“ V. d. Sr 8 darauf gete⸗ 1 denefc ee e d V Zu §8 25 und 26 des Gesetzes. ö 9 es., Pes[ese8. . b 8 erbeiführung und Sicherung d ichmäßi und Verwaltung der Reichs⸗Ste . meister: a. 1 burta 8 6 g, 111“*“ 8, Fhh verdakben 8 üe Srm 9. lmarken und fgg Riche⸗ ürn 8 go⸗ nihis Seen ne necfährung bes Reichs Stempelgesehes 5 allen Fee cmsähien Nsb von den 1 chegaonch. (detche Gesetes B. 88 I““ gers Wetteinlagen sind der zuständigen Steuerstelle mit einer nach Stempelzeichen, mit welchen demnä st verdorbene Vord⸗ucke * Eeer ebes ber ihsten c Bankbeamte nach von Zeit desregierungen auf Ersuchen des Reichskanzlers erung des Ertrages an die Reichskasse einzubehalt Schmarling vom letztgenannten Truppentheil zur 2 hein.) Nr. 29, 1 1— r oder Werthpapiere versehen sind, kann Erstattung beansprucht väherer pelgesetz b 1e. 1 eeit zu Zeit einige bei den Direktivbehö its ge⸗ 90) Zur Aufst 1““ d. Vers 11“ degg ee ehehls zests aa hastelenhe Tnme cdang werden, wenn der Schaden mindestens drei Mark beträgt und näherer Anordnung des Reichsbank⸗Direktoriums überwacht. Pege egiger mit den Belägen Mnheiter. edcepe süts he⸗ der 2 iLur tnafäean, der Haupidersgsten über den Ertrag esg Toerkell dem 2. Vengexe heanss nec ehie esgichcten Fübn anr Abstempelung Serei.. wenn von den Stempelzeichen, Vordrucken und Werthpapieren Zu § 51 des Gesetzes. rledi insicht Bedenken, so trifft die Landesregierung die 8 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar g keektig behörden zum 2. Aat., N 8. -. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 ö— Wegen der Buchung der Abgabe, der Beläge und wegen der Ab⸗ noch kein oder doch kein solcher Gebrauch gemacht worden ist, 76) Wenn im Laufe eines Verwaltungsstrafverfahrens Nichs anng erforderlichen Anordnungen und giebt zugleich S— Uebersichten der in ihrem n aere; e. Mai vorläufige FIaf. Regis E“ Regts. Nr. 50, Kramer dem 2. Bas stempelung der Loose gelten die Bestimmungen unter Ziffer 49 dem gegenüber durch die Erstattung das Steuerinteresse ge⸗ die kaufmännischen Geschäftsformen zu Zweifeln in Betreff der 8 nzler von dem Verfügten Kenntniß. derartigen Abgaben und zum 1. Nov b aufgekommenen Inf. Regts. Nr. 66, K * ockhaus dem 3. Bat. 3. Magdeburg 50. Stundung der Steuer findet nicht stait. Bifter 8v, fährdet erscheint. Es genügt, wenn der Werth der gleichzeitig Beurtheilung 8 Sachverhältnisses Anlaß geben oder für die f Se ebach verbleibt bei den Steuerstellen; es ist endgültige Uebersicht derselben für Sahhes Uenee Jahres eine (Westfäl.) Nr. 37, EfchterFahn 8 Regts. von Steinmetz 2 28 des Gesetzes 1““ 79 Erstattung vorgelegten Stempelzeichen zusammen drei Mark Anwendung der Tarifnummer 4 b Zweifel darüber bestehen, 83) Ir sicher aufzubewahren. 3 jahr nach dem anliegenden Muster 13 Ser. Rechnungs⸗ Regts. Nr. 8, Greinus dem 2 B t. Inf 8 8 38 eträgt, und es kommt nicht darauf an, ob die Beschädigung ob das Geschäft als ein solches anzusehen ist, das unter da 1 unfenden⸗ Herstellung der von den Steuerstellen zu ver⸗ einzusenden. Für die Richtigkeit dieser das Reichs⸗Schatamt Hartung dem 1. Bat. Jnf. Regts. Nr F 59) Für unabgesetzt gebliebene 88 ac. einer zu stande der einzelnen Stempelzeichen durch ein und dasselbe Ereignis grundelegung der Üsancen einer Whase abgeschlossen ist, vder Schlußnofen mit Stempelaufdruck versehenen Vordrucke zu Direktivbehörde verantwortlich. r Uebersichten ist die 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49. Nr. 176, Mehl dem 2. gekommenen Ausspielung wird die Reichs⸗Stempelabgabe nicht veranlaßt oder auf verschiedene, von einander unabhängige ob es sich um börsenmäßig gehandelte Waaren handelt, so und der Rei sowie der ungestempelten Schlußnotenvordrucke Die Einsendung endgültiger Uebersichten XIII. (Königlich Württemb erstattet. Tritt indessen eine Aenderung des Lotterieplans in Versehen oder Zufälle zurückzuführen ist. sind über die zweifelhaften Fragen geeignete Sachverständige bei der Meichs⸗Stempelmarken (Ziffer 26, 27 und 61) erfalgt wenn die vorläufigen Uebersichten Fin . ann unterbleiben, Offtztere, Fähnrich ergisches) Armer⸗Korps. der Art ein, daß die unabgesetzten Loose oder ein Theil der⸗ Der Erstattungsanspruch ist bei der Steuerstelle des Be⸗ zu hören. In Bezirken, für welche Handelsvorstände besteha, ee 8 Landesregierungen haben biese 85 Rechnungsjahres keiner Vervollständigung o rungen und Vers 8 „xBZ en, Beförde⸗ äfts⸗ 8 n N . L 5 8 1 d . 1 7 8 3. b Geschäfts . gestempelten Vordrucke von der Reichs⸗ be ürfen. In solchen Fällen genügt die von der ee hee nene Lacfeh neön. dne⸗s —— demmaandene 88 Uhnen

selben von der Verloosung ausgeschlossen werden und der Ge⸗ zirks innerhalb dreier Monate, nachdem. der Schaden dem Be⸗ ben diese der Steuerbehörde für die verschiedenen ru sammtwert der Gewinne dementsprechend ermäßigt wird, so rechtigten bekannt geworden ist, unter Vorlegung der ver⸗ Föden biese der wtenehieeFe 24 di sceerei gegen Erstattung der Herstellungskost regierung dem Reichs⸗S der R 8 kann mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde die dorbenen Marken, Vordrucke und Werthpapiere anzumelden; zweige Sachges Mäabig. Me Heseichnen. . Maßgabe der Herstehkungskosten 8 Lngesfn die vorläufigen Ucherffciohamt zuü ““ daß 35. Kav. Brig., von dem 2 Steuer für die von der Verloosung ausgeschlossenen Loose er⸗ auf Erfordern sind die quittierten Anmeldungen, welche den Zu §88 54 und 55 des Gesetzes. 11 und theilt erechnenden Preise stellt das Reichs⸗Schatzamt fest feststellung zu Grunde gelegt werden kön gültigen Einnahme⸗ Iaün bbeim Stabe des ööIIg stattet werden. Betrag der für die verdorbenen Werthpapiere entrichteten Ab⸗ 77) Bei der Ablieferung der drr Eis hs Die Nrich den Jandeoregterungen mit. 91) Die Stempelsteuer für . 8 Köni 8 * 8 227 Lvn in das 2 a ere jenij G 88 8 : 19, er

staaten vereinnahmten Reichs⸗Stempelabgaben an Reichs⸗S ae verabfolgt nur denjenigen Amtsstellen wird von dem Reichs⸗Schatzamt bei der Eä“ EEE— S dhe doe Verzcneshentwds Fän 8⸗. e anen⸗

Das Gleiche gilt bezüglich der Steuer für Wettausweise, gabe ergeben, beizufügen. wenn weiches vie. welche ihr von den Regi jährlichen überfs 1 8 ist, nicht zu stande kommt. 18 ist beispielsweise auch dann gabe findet nicht statt. ei Vordrucken und Marken erfolgt die Er⸗ wähnten gemacht werden; S Jede Regn der 1 gierungen als chen Hauptübersichten über den Ertrag der Reichs⸗ Nr. 20, Herzog Wilhelm von e . der Fall, wenn das Pferd, guf welches die Wette sich bezieht, stattung im Wege des Umtausches, und zwar werden in der Regel für] Gesetzes den Bundesstaaten zu gewährende Betrag zugleich a näackerei eine egierung erhält vierteljährlich von der Reichs⸗ der Anzeigen der Lotterieverwaltun 8 1en verdorbene Vordrucke gestempelte Vordrucke, für verdorbene Marken eine Entschädigung für die ihnen in Reschs⸗Stempeiprohesg te e8 he quittierten Lieferscheinen belegte Rech⸗ Feststellungen theilt das Reichs⸗hahan8 ger 80) erfolgenden e des Drag. Regts. König Nr. 26. versetzt. Frh Zu § 29 des Gesetzes. 1“ Marken abgabefrei verabfolgt. Der Verabfolgung gestempelter erwachsenden Kosten und die etwa zu zahlenden Verzugszin Betrag er Re r u erstattenden Herstellungskosten. Den BFalle der betreffenden Landesregierung s . dem einzelnen .Collenberg, Königl. preuß. Oberftlt. beim Stahe 8 8 60) Die Verwaltungen der Staats⸗Lotterien haben spätestens Vordrucke steht die Abstempelung von 8 en gemaß anzusehen. nruckereikasse entwed . 6 Regierungen an die Reichs⸗ der beiden von der Lotterieverwaltung ö“ einer Führer des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Bei b Ziffer 28 gleich. Den Wünschen des Antragstellers hinsichtlich er Neichs⸗Hauptkasse elbar oder durch Vermittelung ss Feststellung der 18.ön. N „Hess. Inf. (Leibgarde⸗) Regts. Nr. 115 dem Reichs⸗Schatzamt die Zahl der abgesetzten Loose und den 88 nbab be eLanbesregierungen können anordnen, daß in G an die Reichskasse abzuliefernden Einnahmen mit et ,8 , Oberstlt., diaher Major und Bats b . - ““ elzeiche 6. 8 . 8 m 6. Thüring. Inf. Regl. Nr. 95 Bats. unter Benutzung eines von dem Reichs⸗Schatzamt vor⸗ n . 4 WM“ 8 Die i noch ungestempelte Vordrucke. 1. bis 4. Viertel des Rechnungsjahres g. Inf. Regt. Nr. 95, kommandiert na zuschreibenden Musters doppelt zu erstatten. Das Reichs⸗ in größerer Menge im Umtausch gegen verdorbene Vordrucke eeee beuirden Pöhen 1m hres aufgekommenen Reichs⸗ Staet S v. Houwald, Königl. preuß. Oberstlt. bei oder Marken beansprucht werden, die Herstellungskosten für diee V und Vordrucke kten Abstempelung von Werthpapieren anliegenden Muster 14 b nf. Regts. König Wülhelm 1. Nr. 194, dehufs Ver⸗ a n e dem icen, 1u Schlußnoten werden von der Reichsdruckerei nahme und Ausgabe aufzustellende Nachweisung der Ein⸗ w 1 Führer des 5. Westfäl. 24, behufs Ver⸗ , W. chiffsfrachturkunden. An Stelle der verdorbenen Werthpapiere hat die betreffende u““ 8 walche die Abstemnen g von Reichs⸗Stempelzeichen im abge⸗ nando nach Württemberg enthoben. NRowina v. Axt, Königl z3u 88 32 bis 40 des Gesetzee. Steuerstelle 8 näherer Anweisung der Direktivbehörde dem üchüigun g di pelung bestellt hat. Für die sofortige Be⸗ Schatzamt einzusenden boenaandiene an Wa Benchen dae Lüieeh 8 . 1 1 1 in tragen. Wilhelm I. Nr. 12 g e uf. Regts. Köni neten Abgabe werden Reichs⸗Stempelmarken zum Preise von schriften unter Ziffer 2 neu ausgestellte Werthpapiere von dem⸗ 8 1u“ zuseehen Fereealt 124 eingetheilt. Frhr. v. Rordenßlpcht⸗ und 1 zum Verkauf gestellt. selben Steuerwerth abgabefrei abzustempelnu. 3 erth en Steuerstellen zur Stempelung von und Steuer⸗ ö veegg as en wird das Zoll⸗ .b Regt. Kaiser Wilhelm. König von Preuhen Nr. 120 G r; 9 1 8 8 8 reau des Reichs⸗Schatzamts den terwendung heim Stade des . N.. 229 Wäürttemberg enthob üller, überzähl. Maior aggreg. dem

nen u. s. w., für welches die Wette abgeschlossen ü tri ichs⸗S „dü 8 ie im 8 etzes er⸗ wenn ein Renne s f ches die We geschloss Eine baare Zurückzahlungder entrichteten Reichs⸗Stempelab⸗ dürfen keine anderen 2sd0, a. de⸗ 8 6 8 88 89 8 s I sm unmitzelbaren Bezuge derselben berechtigt bezeichnet Stempelabgaben mit beruücksichtz b 1— * it berücksichtigt. Das Ergebniß der auf Grund Durchlaucht, Major à la suite des tlian, N.. ,e, Nenn Seüeeseenben an dem Rennen nicht theilnimmt. nung über an. Regts. König Karl Nr. 19, am fünftehnten Tage Fach Ablauf der gichung zeder Flaf des Abgabebetrages der einzelnen Stücke ist thunlichst Rechnung behufs der Berücksichtigung bei der von dem Kommando nach enthoben. Marschall 8 8 8. Privat 1 Beitgeere cc 18h 1e. ens gfhe ., hes esesge hit foichen Fällen, in denen gestempelte Vordrucke des Musters 4 Stemg lzei ersonen eihulten von der Reichsdruckerei weder 92) Als Beilage zur vorläufigen Uebersicht der für das Württemberg, bei 8 ch e 11616“ 1 3 8 v 2 ur a- g, beim Stabe des Inf. Re ts Alt⸗W 1 der Rei 8 der auf den Antrag von Steuerpflichti i1S 1 gts. ürttemberg Nr. 121 8 pflichtigen bei Stempelabgaben ist von jeder Direktivbehd Schatzamt setzt die zu entrichtende Steuer fest. G rektivbehörde eine nach dem Pet setz 8 ch fes erstbezeichneten Vordrucke zu erstatten seien. 1 dennta Fctabhe⸗ 1 we ö welche di 1 alle bei derjenigen Steuerstelle liquidiert, laufenen b zu fertigen und an das Reichs preuß. Major, hisher Bats. Kommandeur im Inf. Regt. R . G eichs⸗ e Regt. Nr. 131,. 61) Zur Entrichtung der in der Tarifnummer 6 bezeich⸗ Berechtigten au Grund vorheriger Anmeldung nach den Vor⸗ ieser Rechnungen haben die Steuerstellen Sorge 93) Vord nen . 8 ordrucke zu den nach den Mustern 13 und 14 auf⸗ preuß. Oberstlt., dicher Mazjor und Bats. Ko den api . mmandeur IVVZA1““ II papieren, sowie zur Abstempelung von Lotterieloosen und Direktivbehörd öͤrden nach Bedarf zustellen. Kleist von Nollendorf (1. Westpr.) Nr. 6 von dem Keeetmande nach