1900 / 148 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1900 18:00:01 GMT) scan diff

werden.

selben vom 2. Januar 1901 ab bei der

gefordert, solche vom 2. Januar 1901 ab mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisungen

Kreis⸗Kommunal⸗Kasse vorzulegen. 1900 auf.

8 5

vom 27. Januar 1875, 17. April 1882, 7. Sep⸗

Stendaler Stadt⸗Anleihescheinen sind bei der diesjährigen Ausloosung folgende Anleihescheine plan⸗

506 582 584 595 über 300 2400

Buchstabe B. Nr. 225 273 319 335

127438] Das nachstehende neue Regulativ für die Ausgabe von Anleihescheinen der Rheinprovinz auf Grund des

Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage bei der Kreis⸗ I Kasse hierselbst in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Januar 1901 ab findet eine weitere Ver⸗ zinsung der hiermit gekündigten Kreis⸗Obligationen ꝛc. nicht mehr statt. Der Werth der etwa nicht zurück⸗

segebenen Kupons bezw. Zinsscheine wird bei der uszahlung vom Nominalwerth in Abzug gebracht

Groß⸗Wartenberg, den 21. Juni 1900. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Groß⸗Wartenberg. Graf Dönhoff.

[27457] Bekaunntmachung. In der 53. Verloosung von 4 % Schlesischen Pfandbriefen Litt. B. sind nachbezeichnete Stücke gezogen worden, und zwar: 1 über 1000 Thlr. = 3000 Nr. 41154 41196 41209 und 41241 Ratibor; über 500 Thlr. =⸗ 1500 Nr. 45117 45120 45169 45173 45185 45210 45217 45231 und 45253 Ratibor; über 200 Thlr. = 600 Nr. 52076 52086 52138 52144 52149 52162 2176 und 52210 Ratibor; über 100 Thlr. = 300 Nr. 64898 64907 64945 64976 64985 65014 5033 65038 65042 und 65105 Ratibor; über 50 Thlr. = 150 Nr. 79465 Ratibor. Die Pfandbriefe im Gesammtbetrage von 33 450 werden ihren Inhabern mit dem Bemerken ge⸗ kündigt, daß die Auszahlung des Nennwerths der⸗

öniglichen Instituten Kasse hierselbst (im Regierungsgebäude am Lessingplatz) gegen Rückgabe der gekündigten Stücke erfolgt und daß die weitere Verzinsung der gezogenen Pfandbriefe vom genannten

age ab aufhört.

Breslau, den 17. Juni 1900.

Königliches 3C“ für Schlesien.

27501] kauntmachung. .“ Am 1. Januar 1901 kommen die nachstehend be⸗ eichneten Kreis⸗ Anleihescheine des Kreises Usedom⸗Wollin zur Amortisation: II. Ausgabe. Buchstabe A. Nr. 7. 8. 9 über je 1000 Buchstabe B. Nr. 8, 10, 11 über je 500 Buchstabe C. Nr. 13 und 14 über je 200 III. Ausgabe. en Buchstabe B. Nr. 2 über 1000 v. Buchstabe C. Nr. 4, 6 und 8 über je 500 Buchstabe D. Nr. 11 über 200 ℳ. IV. Ausgabe. Buchstabe B. Nr. 20 über 1000 Buchstabe C. Nr. 17 über 500 Die Inhaber dieser Anleihescheine werden auf⸗

behufs Erstattung des Geldbetrags der hiesigen Die Verzinsung hört mit dem 31. Dezember

Swinemünde, den 20. Juni 1900. Der Vorsitzende des Kreis⸗Ausschusses des Kreises Usedom⸗Wollin: 1 v. Bötticher. [27458] Bekauntmachung. Von den auf Grund der Allerhöchsten Erlasse

tember 1887 und 3. Mai 1890 ausgegebenen

mäßig zur Rückzahlung am 2. Januar 1901 bestimmt worden: a. von der I. Ausgabe: Buchstabe A. Nr. 2 45 79 204 209. 216 233 234 235 über 200 1800 Buchstabe B. Nr. 383 390 397 456

Buchstabe C. Nr. 607 644 679 695 713 733 755 857 894 über 500 4500 zusammen 8700

b. von der II. Ausgabe: Buchstabe A. Nr. 56 108 148 über 1000

3000

Buchstabe B. Nr. 57 93 134 über 500 1500

Buchstabe C. Nr. 9 27 45 95 145 184 201 232 über 200 1600 .„ zusammen 6100

c. von der III. Ausgabe:

Buchstabe A. Nr. 4 79 116 über 1000

3000

über 500 2000 .

zusammen 5000 d. von der IV. Ausgabe: Buchstabe A. Nr. 49. 113 über 1000

2000 Buchstabe . Nr. 230 über 500 C. Nr. 271 313 344 über 6 2 uu6“ zusammen 3100 Wir fordern die Besitzer der ausgeloosten Anleihe⸗ scheine auf, die Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Anleibescheine und der dazu gehörigen Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen vom 2. Januar 1901 ab bei der hiesigen Stadt⸗Hauptkasse in Empfang zu nehmen. Die fernere Verzinsung der

Anleihescheine hört vom bezeichneten Tage ab auf. Dabei bringen wir die Einlösung folgender bereits früher ausgeloosten Anleihescheine in Erinnerung:

von der I. Ausgabe:

Buchstabe A. Nr. 280 über 200 ℳ, Buchstabe B. Nr. 489 597 über 300 11“ von der II. Ausgabe:

Buchstabe C. Nr. 200 über 200

Stendal, den 19. Juni 1900. ““ Der Magistrat. Dr. Schütze.

Bekanntmachung.

Allerhöchsten Priwvilegziums vom 20. Mai 1898 ist nebst den zugehörigen Mustern zu Anleihescheinen, Zinsscheinen und Erneuerungsscheinen gemäß Art. 8

Ausführung des Bürgerlichen

November 1899, von den Herren 8

Ministern der Finanzen, für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und des Innern durch Erlaß vom 2. Juni 1900

M. d. In. IVa. 371. 8

F.⸗M. I. 6779.

M. f. L. I. Bb. 4895. genehmigt worden.

Koblenz, den 18. Juni 1900. 1

Der ber⸗Präsident der Rheinprovinz.

8 Nasse. 1111“ 111“

8 8

c““

betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber

lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver⸗ mittelung der ööu der Rheinprovinz.

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Ver⸗ stärkung der Betriebsmittel der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, und zwar durch Ver⸗ mittelung der Landesbank, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung:

„Anleiheschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben, und zwar unter folgenden Einschränkungen:

Die Summe der von der Landesbank ausgegebenen Anleihescheine darf die Summe der von der andes⸗ bank ausgegebenen, statutmäßig sicher gestellten und jeweilig noch nicht amortisierten Darlehen nicht übersteigen, und dürfen hierbei die von dem Pro⸗ vinzialverbande selbst bei der Landesbank auf⸗ genommenen Darlehen nur insoweit zur Anrechnung kommen, als die nach § 119 der Provinzialordnung erforderliche Zustimmung des Ministers des Innern zu dem Anleihebeschlusse S ist.

Zum Zwecke der besonderen Förderung des von der Landesbank betriebenen Grundkreditgeschäfts erhält die Rheinprovinz fernerhin das Recht, von den nach § 1 auszugebenden Anlethescheinen einen Theil aus⸗ zusondern, für welchen die Provinz auf das ihr zu⸗ stehende Kündigungsrecht 7) für die Dauer von zehn Jahren Verzicht leisten darf. Diese .ge; wird indeß nur unter der Bedingung ertheilt, da der Gesammtbetrag der in solcher Weise mit zehn⸗ ähriger Unkündbarkeit ausgegebenen Anleihescheine ie Summe der von der Landesbank mit gleicher Unkündbarkeit bewilligten hypothekarischen Darlehen nicht übersteigen darf.

Die Landesbank hat dementsprechend das Recht, für die von ihr bewilligten hypot ekarischen Dar⸗ lehen eine beiderseitige zehnjährige Unkündbarkeit zu verabreden.

Für die nach diesem Paragraphen zur Anrechnung gelangenden Darlehen darf der Beginn der Tilgungs⸗ pflicht für die Darlehnsschuldner nicht aufgeschoben werden; vielmehr sind während der zehnjährigen Frist die von den Schuldnern zu zahlenden Tilgungs⸗ beträge einschließlich der ersparten Zinsen zu einem Tilgungsfonds anzusammeln und demnächst zur ver⸗ stärkten Tilgung zu de

Die Anleihescheine, Zinsscheine und Erneuerungs⸗ scheine werden nach dem in der Anlage beigefügten Muster ausgefertigt. Die mit zehnjähriger Unkünd⸗ barkeit ausgegebenen Anleihescheine 2) tragen auf der Vordersefte den Vermerk:

„Dieser Anleiheschein darf dem Inhaber nicht v13555 zur Einlösung C“

Die vorstehenden Befugnisse werden zunächst nur auf zehn Jahre vom Erlaß dieses Privilegiums ab und unter dem Vorbehalt des der Staatsregierung zustehenden jederzeitigen ertheilt.

Zur Sicherung der Kontrole über die Ausübung der im § 1 und 2 ertheilten Befugnisse hat die Landesbank alljährlich eine Nachweisung der auf Grund dieser Bestimmungen ausgegebenen Anleihe⸗ scheine und des noch nicht amortisierten Betrages der Darlehen der Staatsregierung einzu⸗ reichen.

§ 6.

Den Zinsfuß für die Anleihescheine, die Zinsver⸗ falltermine, die Höhe, sowie die sonstigen Bedingungen der Anleihe setzt der Provinzial⸗Ausschuß fest.

Mit den Anleihescheinen werden Zinsscheine auf zehn oder zwanzig halbe Jahre as. een Die Auszahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bei der Landesbank der Rheinprovinz zu Düsseldorf, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Der Anspruch aus einem solchen Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Landesbank der Rhein⸗ provinz zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Landesbank in Düsseldorf gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber des Anleihescheins, bei der Landesbank der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber des Anleihescheins ausgehän⸗ digt, wenn er den Anleiheschein vorlegt.

§ 7.

Die Tilgung der Anleihen geschieht durch Ein⸗ lösung auszuloosender Anleihescheine oder durch An⸗ kauf von Anleihescheinen mit jährlich mindestens ein⸗ halb vom Hundert der ausgegebenen Anleihescheine nati⸗ Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihe⸗

einen.

Die Tilgung beginnt nach dem Ablaufe des auf die erste Ausgabe soecenpen Kalenderjahres, für die nach § 2 ausgegebenen Anleihescheine erst nach dem Ablaufe von zehn ferneren Jahren. Die Tilgung der letzteren Anleihescheine ist indeß nach dem Ab⸗ laufe dieser zehn Jahre derart zu verstärken, daß sie in derselben Zeit beendigt ist, in welcher sie ohne die sedrsabrig⸗ Aufschiebung der Tilgung beendigt gewesen sein würde.

Der Provinzial⸗Ausschuß hat das Recht, vorbehaltlich der Rechte der Inhaber der nach § 2 ausgegebenen An⸗ leihescheine, eine stärkere Tilgung eimntreten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindlichen An⸗ leihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die

und deren Zinsen ZZöu“

F

verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung zu verwenden. Die Ausloosung geschieht aghrüich durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums derselben. Die ausgeloosten, sowie die ekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung hrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termine.

Wird die Tilgung der Anleihen durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine alsbald nach dem Ankauf in bekannt zu machen.

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen Rück⸗ gabe der Aeleibescheine bei der Landesbank zu Düssel⸗ dorf, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit den zur Feaupsangnabine des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheinen sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine nebst Erneuerungsschein zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus den Anleihescheinen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Anleihescheine vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Provinzial⸗Ausschusse der Rhein⸗ provinz oder der Landesbank der Rheinprovinz als Vertreterin desselben in Bezug auf das Anleihe⸗ geschäft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urtunde gleich.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekannt⸗ machungen einschließlich der Kündigung erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger. Der Landesbank bleibt es vorbehalten, in den Ausgabebedingungen noch andere Blätter für diese Bekanntmachungen einschließlich der Kündigung zu bezeichnen.

Sollte ein für die Bekanntmachungen bestimmtes Blatt eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Landesbank der Rheinprovinz anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der⸗ abhanden gekommene Schein der Landesbank zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die orlegung oder die gerichtliche ö nach dem Ablaufe der Frist er⸗ olgt ist.

Der Anspruch veiehe 9 vier Jahren.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine

Der Provinztal⸗Ausschuß überwacht die Befolgung der der Landesbank überwiesenen Geschäfte

Anleiheschein 8. der Rheinprovinz te Ausgabe Buchstabe .. Nr. . über Mark Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 20. Mai 1898 und der Genehmigung der Minister der Finanzen, für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und des Innern vom 2. Juni 1900. (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger vom .. ten )

In Gemäßheit des Beschlusses des Provinzial⸗ Landtages der Rheinprovinz vom .. ten wegen der Verstärkung der Betriebsmittel der Landes⸗ bank und des Beschlusses des Provinzial⸗Ausschusses

wegen Aufnahme einer Anleihe von Mark bekennt sich der Provinzial⸗Ausschuß namens der Rheinprovinz durch diesen, für jeden Inhaber gültigen Anletheschein zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von Mark, welche mit. . vom Hundert jähr⸗

lich zu verzinsen ist.

Die gange Schuld wird durch Einlösung aus⸗ zuloosender Anleihescheine oder durch Ankauf von An⸗ leihescheinen vom des Jahres.... ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres. . . getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zuzuführen sind.

Die Ausloosung geschieht in dem Monate jeden Jahres durch die Landesbank zu Düsseldorf unter Juziehung des Kuratoriums derselben. Dem Provinztal⸗Ausschuß bleibt jedoch das Recht vor⸗ behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihe⸗ scheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt min⸗ destens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Der Landesbank bleibt es vorbehalten, in den Ausgabebedingungen noch andere Blätter für diese Bekanntmachung zu bezeichnen. Sollte ein für die Bekanntmachung bestimmtes Blatt eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Ver⸗ öffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden.

ird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital

am von heute an gerechnet, mit vom Hundert jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ scheine, bezw. dieses Anleihescheins bei der Landes⸗ bank zu Düsseldorf, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins .. - Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleiheschein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine nebst Erneuerungs⸗ schein zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsschekne wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus diesem Anleiheschein erlischt mit dem Ablaufen von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht der Anleiheschein vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz oder der Landesbank der Rheinprovinz als Vertreterin des⸗ selben in Bezug auf das Anleihegeschäft zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zwilprohe ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Landesbank der Rheinprovinz anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch sst ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Landesbank zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ laufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verzährt in vier Jahren.

Mit diesem Anleiheschein sind balbjährliche Zins⸗ scheine bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für ... jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Landes⸗ bank in Düsseldorf gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber des Anleihescheins bei der Landesbank der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle, sowie beim Verlust eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber des An⸗ fehe en ausgehändigt, wenn er den Anleiheschein vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Provinz mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Düsseldorf, den .. ten

hauptmann dder Rheinprovinz.

(Name eines Provinzial⸗ Ausschuß⸗ mitglieds.)

( 49) 11 A

(Name eines zweiten Provinztal⸗ Ausschuß⸗ 8 mitglieds.)

(Name des Landes⸗ hauptmanns.)

Landeshauptmanns. 8— (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem

Provinzial⸗Ausschusse beauftragten Kontrolbeamten.)

Zinsschein 1“ zu dem Anleiheschein der Rheinprovinz . te Ausgabe, Buchstabe Ner.... ũ .. . (vom Hundert) Zinsen

C

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit ow. ab die Zinsen des vordenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom.. 5* 8

mit.

der Landesbank der Rheinprovinz zu Düsseldorf. Düsseldorf, den.. ten I Der Provinzial⸗Ausschuß

Der Landeshauptmann der Rheinprovinz. (Name eines zweiten

(Name eines 1 usschuß⸗ mitglieds.) mitglieds.)

( Trockenstempel des ) Landeshauptmannssiegels. 5 Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mi dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlußse de Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor den Ablaufe diefer Frist der Landesbank der Rhen⸗ provinz zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt, die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb men Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der 8s legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Ar⸗ spruches aus der Urkunde gleich.

(Name des Landes⸗ hauptmanns.)

Erneuerungsschein ge⸗ für die Zinsscheinreihe Nr m Anlah- scheine der Rheinprovinz .. . . te Ausgabe, Bu

stabe.... N üb 4

Der Inhaber dieses Scheins empfängt Hege⸗ dessen Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine i eate Reihe von Zinsscheinen für die Jahrt ne 19 ... bis 19 .. . nebst Erneuerungssch der Landesbank der Rheinprovinz zu sofern nicht der Inhaber des der Ausgabe bei der Landesbank der provinz widersprochen hat. In diesem Falle gut beim Verluste dieses Scheins werden die ven. scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhage is Anleihescheins ausgehändigt, wenn er den Anle schein vorlegt.

Düsseldorf, den.

Der Landeshauptmann Der

der Rheinprovinz.

(Unter Trockenstempel des h Landeshauptmannssiegels.

zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen,

. jetzt ab in Berlin: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft,

a67]

v1161611“A“ 8 Bei der am 13. d. M. stattgehabten 24. mnefhefug.

Krefelder Stadt⸗Obligationen vom Jahre 1876

sind folgende Stücke gezogen worden:

83 687 638 690 ,683, 688 706 715 728 749 6884 1070 1129 1140 1184 1190. .

8 39 Stück L.1 Nr. 5 26 34 48 55 91 118 154 182 18 568 578 594 613 642 649 661 691 718 730 737

24 Stück L 485 493 551.

1 Die Inhaber dieser Anleihescheine werden hierdurch auf d Pre Rückgabe der Anleihescheine nebst den dazu gehörigen Sun e g 88 men Fee .

erie V Nr. 9 und 10

Berlin bei der Deutschen Bank oder der Direction der Disconto⸗Gesellschaft zu

erheben.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden mitabzuliefernden Zinskupons wird an dem „Kapital⸗

betrage gekürzt.

Vpon den früher bereits zur Einlösung aufgeruf . ückstä 5 8 Litt. A. Nr. 1178, ausgeloost ö Ffofen fenen Taebt ö“ 2,8e0”

Nr. 128 1055 1063 1187,

—. 631 960, ausgeloost zum 1. Oktober 1897 . 160 501 626 629 682 824, ausgeloost zum 1. Oktob 8 ö.4 20 400 618 822, ausgeloost zum 1. Oktober 1899,6

.281 282, ausgeloost zu

. 201, ausgeloost zum 1. Oktober 1898,

. 352 455, ausgeloost zu .Juni 1900

Der Ober⸗Bürgermeister.

S. in Essen Die am 1. Juli 1900 fälligen e werden vom Verfalltage ab eingelöst:

bei der Berliner

bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank,

bei der Direction

bei dem Banthause S. Bleichröder, bei dem Bankhaufe Robert Warschauer & Co., bei dem Bankbause Delbrück Leo & Co.,

in Dresden bei der Dresdner Bank, in Elberfeld bei der Bergisch⸗Märkischen Bank, in Frankfurt a. M. bei der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, bei der Deutschen Vereinsbank, in Hamburg bei der Hamburger Filiale der Deutschen Bank, 11“ bei der Filiale der Dresduer Bank, in Köln bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein, .“ bei dem Bankhause Deichmann & Co., bei dem Bankhause Sal. Oppenheim Jr. & Co. 8 in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Magdeburg bei dem Bankhause F. A. Neubauer. 8

49 Stück Litt. A. à 1000 ℳ: Nr. 16 39 42 51 91 155 170 178 179 287 288 377 425 435 476 496 540 571 617 620 6

tt. B. à 500 ℳ: 4 212 229 233 242 357 3 742 753 806 823 832 919. tt. C. à 200 ℳ:

413 50.

Nr. 51 52 53 54 71 105 132 146 164 174 199 256 263 266 294 302 355 391 394 437 453

ausgeloost zum 1. Oktober 1899,

m 1. Oktober 1897, 6 m 1. Oktober 1899.

ru a/d. Ruhr. 8

Zinsscheine und Schuldverschreibungen dieser

in Essen bei der Hauptkasse der Gußstahlfabrik ried. Kru in Berlin bei der Generaldirektion der Uhns eegase .

Handels⸗Gesellschaft,

der Disconto⸗Gesellschaft,

Oelsnitzeer Bergbangewerhschaft

Oelsnitz, Erzgebirge. Die am 1. Juli 1900 fälligen Zinskupons unserer beiden Anleihen vom Jahre 1862 und 1894 gelangen bei nachstehenden Firmen: Dreodner Bankverein in Dresden, Leipzig und Chemnitz, Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in Leipzig, Hentschel & Schulz in Zwickau, Becker & Co. in Leipzig, Deutsche Bank in Berlin, Franz Meyer in Glauchau, Dingel & Co. in Magde⸗ burg, sowie an unserer Hauptkasse in Oelsnitz, Erzgeb., zur Einlösung. Oelsnitz, Erzgebirge, 15. Juni 1900, 1 Der Grubenvorstand. Aug. Bauch, Vors.

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Die bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich ausschließlich in Unterabtheilung 2.

2871. Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsscheine unserer 4 ½ % Schuldverschreibungen n.

an unserer Kasse,

bei Herrn S. Bleichröd eingelöst.

nuandbank.

[27475] B. Liebold & Co. Actien⸗Gesellschaft

Holzminden. hüSmsg § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags wird jerdurch auf die bis jetzt mit 50 % eingezahlten 350 000 Aktien unserer Gesellschaft eine weitere Einzahlung von 25 % = 250 auf jede Aktie zum 1. Juli d. J. ausgeschrieben. . Die Einzahlung ist an Herrn Herm. Wolff, SFherraftrahe Nr. 6 hierselbst, gegen Quittung zu Braunschweig, den 21. Juni 1900. Der Aufsichtsrath. Herm. Wolff, Vorsitzender.

Aktiengesellschaft Cath. Gesellenhaus Ahrweiler.

Bilanz pro 1899. Passiva. 20 441,72.

27466]

Activa.

Rixdorf⸗Mittenwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 21. Juli 1900, Mittags 12 Uhr, im Kreishause des Kreises Teltow zu Berlin W., Victoriastr. 18, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung eingeladen.

Beri es Vorstands und des Aufsichtsraths Fel saeh 1880,1969,710 b orlegung und Genehmigung der Bilan 2 vnh. 1900. 1 I S- 3) Ertbeilung der Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsraths. 1 4) Antrag auf Abänderung des Gesellschafts⸗ 5) Frtseßang der Tagegelder für die M 5) Festsetzung der Tagegelder für die Mitglieder des Aufsichtsraths. 1 6) Verschiedenes.

Die Herren Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung theilnehmen wollen, haben in Gemäß⸗ heit des § 24 des Gesellschaftsvertrages ihre Quittungs⸗ bogen (Interimsscheine) spätestens 2 Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse, Berlin W., Hohenzollernstr. 1, oder spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Ver⸗ sammlung bei der Mitteldeutschen Creditbank zu Berlin oder dem Bankhause Hermann Bartels zu Haunnover zu hinterlegen. Rixdorf⸗Mittenwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath. Dr. Otto Wrede.

[27581] 1I1“ Dresdner Fuhrwesengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit

zu einer Montag, den 16. Juli 1900, Nachmittags 4 Uhr, im Sitzungszimmer des Bankhauses Gebr. Arnhold in Dresden, Waisenhausstraße 16, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Gegenstand der Tagesordnung:

1) Jahresbericht und Jabresrechnung für das Geschäftsjahr 1899/1900 und Bericht des Aufsichtsraths hierüber.

Beschlußfassung über die Gewinnvertheilung. Beschlußfassung über Entlastung der Gesell⸗ schaftsorgane.

) Aufsichtsrathswahl.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Es haben aber diejenigen Aktionäre, welche ein Stimmrecht in der General⸗ versammlung ausüben wollen, ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnisse oder die Bescheinigung eines Notars über bei ihm zu diesem Zweck erfolgte, die Pflicht zur Aufbewahrung bis nach Beendigung der Versammlung begründende Hinterlegung spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungstage bei Herren Gebr. Arnhold, Dresden, Waisenhaus⸗ straße 16 bez. Hauptstraße 38, oder der Credit⸗ anstalt f. Industrie & F Dresden, Altmarkt 13 bez. Pragerstraße 23, zu hinterlege Dresduer Fuhrwesengesellschaft.

287, 2 . 30 766 784 819 837 872 901 934 943 970 9 7 988 1043

[271241 Eisern-Siegener Eisenbahn⸗Gesellschast

Bei der am 19 Juni Unter Zuziehung ein

die Nummern 116, 167 und 202 gezogen. Siegen, den 20. Juni 1900. Die Direktion. Siemsen.

Notars erfolgten Ausloosung von drei Stück Prio⸗ ritäts⸗Obligationen unserer Gesellschaft

[27468]

es

126982] Actienbrauerei Hof vorm. Gebr. Angermann i/ Liquid.

verzeichniß bei genannter Firma einzureichen. Hof i. B., 20. Juni 1900. Die Liguidatoren.

Wir theilen hierdurch mit, daß ab 1. Juli a. c. eine Rückzahlung von 25 29—b Ner zs. pro Aktie bei den Herren S. & J. Schweisheimer,

8 Bankgeschäft i om 1. Oktober 1900 ab entweder bei der Stadtkasse zu Krefeld, oder in Zweck shaf die München, Kecpeter

merk abgestempelt und mit den Nummern 1—100 versehen.

ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht.

kommission und Entlastung.

4) acin., 2. ahl des Aufsichtsraths. 5) Verschiedenes. h Kaiserslautern, den 22, Juni 1900. Der Aufsichtsrath

des Eisenwerks Kaiserslautern.

August Euler, Vorsitzender.

Die Herren Aktionäre des Eisenwerks Kaiserslautern

3) Bestimmung über die Verwendung des Rein⸗

abgestempelten Aktien können gegen

nung der Betheiligten zur Verfügung

Teisnach, den 21. Juni 1900. H. Eckert.

[27068]

Marienburg werden Geueralversammlung auf

ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Bericht der Direktion über den Gang un

Bil

Decharge⸗Ertheilung.

der Direktion. Wahl Artikel 239 a. des Handelsgesetzbuchs.

des Aufsichtsraths. ) Neuregelung der Direktionsbezüge.

neuen Gesellschaftsvertrag Aufhebung des bisherigen.

12 Uhr, gemäß § 15 des Statuts. Sandhof, den 20. Juni 1900. Buckerfabrik Bahnhof Marienburg.

Fr. Zimmermann. G. Tornier. Rud. Woelke.

Die Herren Aktionäre der Zuckerfabrik Bahnhof [27435] hiermit 5 ordentlichen Dienstag, den 24. Juli cr., Nachmittags 5 ½ Uhr⸗ in das Hotel „Koeuig von Preußen“ zu Marienburg

die Lage des Geschäfts unter Vorlegung der

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths und dreier Rechnungs⸗Revisoren gemäß Beschluß über die zu zahlende Dividende für das abgelaufene Rechnungsjahr nach Vorschlag Berathung und Beschlußfassung über einen (Statut) unter

Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt im Fabrik⸗Komtor bis zum 24. Juli cr., Mittags

Granitwerk Teisnach Act.⸗G.

. Granitwerk Teisnach Act.⸗G.

In der außerordentlichen Generalversammlung d Aktionäre des Granitwerks Teisnach sFrmlg. 8 27. Januar cr. ist die Herabsetzung des Grund⸗ kapitals der Gesellschaft im Betrage von nom. 200 000 auf nom. 100 000 derart beschlossen worden, daß von den St. 200 Aktien zu je 1000

der Gesellschaft je zwei Aktien zu einer Aktie im

Nominalbetrage von 1000 zusammenzulegen sind.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden demgemäß hierdurch aufgefordert, ihre Aktien mit Kuponsbogen und Talons bis längstens 31. Juli cr. schließlich bei der Bayerischen Filiale der Deutschen Bank in München einzureichen.

Von den eingereichten Aktien werden 100 Stück mit einem die Zusammenlegung konstatierenden Ver⸗

. 8S.h .

odann wir zwei eingereichte Aktien je eine abgestempelte sümnse im nom. Betrage von 1000 zurückgegeben.

Eingereichte Aktien, welche die zum Ersatze dur neue Aktien erforderliche Zahl nicht 15, 2 der Gesellschaft nicht zwecks Verwerthung für Rech⸗ 2) Vorlage der Bilanz, Bericht der Revisions⸗ werden für kraftlos erklärt; das a sastent sind,

Aktien, welche bis 31. Juli cr. einschließlich bei der vorbenannten Stelle nicht eingereicht sind. Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden abgestempelten neuen Aktien werden für Rechnung der Betheiligten durch die Gesellschaft im Wege

öffentlicher Versteigerung verkauft. Der Erlös wird [den Betheiligten ausgefolgt, eventuell hinterlegt

Die an

Die

ückgabe der

ausgestellten Bescheini b 15.

8 b 1 1e. bei der Vaver ichens hilfate KW 8 4 2 29 a v

stattfindenden ordentlichen eshpiver Aeeree⸗ See n,

EE-—

Actiengesellschaft

sind folgende Nummern gezogen worden:

später fälligen Zinsscheine und Talons: bei Wattenscheid, a. d. Ruhr,

bei der Essener Creditaustalt a. d. Ruhr, Berlin, in Berlin,

in Köln a. Rhein. Die Partial⸗Obligationen: Nr. 8. ausgeloost zum 1. Oktober 1

[26037] Weißthaler Actien⸗Spinnerei. Bei der am 12. Juni d. J. erfolgten notariellen Ausloosung von 32 Stück Schuldscheinen unserer 4 ½ prozentigen bypothekarischen Auleihe vom 22. Februar 1887 sind folgende Nummern ge⸗ wogen, notven, 104 115 118 187 5 208 221 250 291 319 321 340 378 381 412 424 459 475 491 510 590 595 627 628 672 685 687 790. Die Rückzahlung dieser ausgeloosten Schuld⸗ scheine erfolgt mit je 500,— gegen Rückgabe der Stücke nebst Talons und Kupons von Nr. 29 bis 40. vom 31. Dezember 1900 ab bei der Dresduer Bank in Berlin und Dresden, bei Herren Günther & Rudolph in Dresden, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig und in unserem Komtor in Mittweida. Die Verzinsung dieser ausgeloosten Schuldscheine hört mit dem 31. Dezember 1900 auf Der Betrag etwa fehlender Kupons wird von dem auszuzahlenden Kapital gekürzt. Von der Ausloosung des Jahres 1899 sind fol⸗ gende sechs Nummern: 16 117 229 512 864 914 noch nicht zur Einlösung vorgekommen. Zu dem Schuldschein Nr. 376 ist der neue Kupon⸗ bogen, mit Zinskupons vom 1. Juli 1897 ab, noch nicht erbhoben worden, worauf wir hiermit hinweisen. Weißthal bei Mittweida, den 15. Juni 1900. Weißthaler Actien⸗Spinnerei. Hacker.

[26142]

Actien⸗Zuckerfabrik Eichthal Braunschweig. 8

Am Mittwoch, den 11. Juli d. J., Nach⸗

Roß“ hierselbst unsere sthaus „Weißes

35. ordentliche Generalversammlung statt, zu welcher die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit unter Hinweis auf untenstehende Tages⸗ ordnung ergebenst eingeladen werden. Das Legiti⸗ mationsverfahren beginnt um 2 Uhr. Tagesordnung: Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths. Beschlußfassung über Verwendung des Rein⸗ gewinns. Wahl der Revisoren. Neuwahl für 4 Aufsichtsrathsmitglieder. - §§ 4, 6, 23, 25, 36, 37, 41 und 42, 43, 44 nach A ) Ser dn gung zur Umschrab Faene⸗ 6 enehmigung zur Umschreibung von Aktien. Braunschweig, 18. Juni 1900. 8 Direktion der Actien⸗Zuckerfabrik Eichthal.

worden.

Wattenscheid, den 20. Juni 1900. Der Vorstand. Kost, Bergratb.

Steinkohlenbergwerk Nordstern.

Bei der am 21. April d. J. vor dem Notar vor⸗ genommenen Ausloosung von 24 Stück Partial⸗ Obligationen der auf unsere Zeche Graf Moltke (frühere Gewerkschaft Graf Moltke) eingetragenen

9 9 . 9 Bericht des Aufsichtsraths. 1 6 % igen, jetzt auf 4 % konvertierten Grundschuld

114 201 203 211 305 328 359 361 385 424

anz. . 6 Bericht der Revisions⸗Kommission und 88 .. 8 481, 468 809, 19 666

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober d. J. auf. Von diesem Tage an erfolgt die Einlösung der Obligationen mit 1000,— pro Stück gegen Aushändigung derselben sowie der dazu gehörigen bei unserer Hauptkasse zu Zeche Holland bei der Rheinischen Bank in Mülheim in Essen bei der Nationalbauk für Deutschland in bei dem Bankhause Georg Fromberg & Co. bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein 1899

742, 1 18907 sind bis jetzt noch nicht zur Einlösung gebracht

[27439]

Bemaß

mit Doppelnummern 30 791 bis 34

1200 festgesetzt ist. 8

Lübeck, den 21. Juni 1900. Der Ausschuß

Krause & Co., Bankgeschäft,

Bank, in Frankfurt a. M.

Effekten⸗ und Wechselbank in den

werden. Lübeck, den 21. Juni 1900. Die Direktion.

üblichen Kassenstunden kostenfrei bewi

Lübeck· Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die für das Ver⸗ waltungsjahr 1899 zu zablende Dividende auf 40,50 für die Aktien Nr. 1 bis 30 790 über 200 Thaler 89p ℳ) und auf 81 für die Aktien

650 S über

der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die obenbezeichnete Dividende ist lieferung der Dividendenscheine für 1899 bei der Hauptkasse der Gesellschaft im hiesigen Bahn⸗ svofsgebäude vom 22. d. M. ab an allen Werktagen Vormittaas in Empfang zu nehmen. In der Zeit vom 23. d. M. bis 23. Juli d. J. kann die Einlösung der Dividendenscheine auch in Berlin bei der Berliner Handelsgesell⸗ schaft, der Deutschen Bank, den Herren Robert Warschauer & Co. und F. W.

in Hamburg bei der Norddeutschen Baunk und der Hamburger Filiale der Deutschen

bei der Deutschen

rkt

in⸗

E“

[26025]

Liquidations⸗Bilanz pro 1. Mai 1900. S Haben.

Aktien⸗Kapital⸗Konto Immobhilien⸗Konto .. Liegenschafts⸗Konto .. Maschinen⸗Konto ... Kassa⸗Konto.

b Gewinn⸗ u. Verlust⸗Kto.

77 976,98

121 40098◻2%

F. Sondermann. O. Hofmann.

282 F. Dreves. C. Oppermann

Der Liquidator: Otto Böhm.

f 121 400¼—

9