lichen Verhältnisse kennen. Die Theilnahme an der Zählungskom⸗ mission ist ein Ehrenamt. 3) Die Bildung der Zählungskommission muß bis zum 9. No⸗ vember d. J. erfolgt sein.
4) Die Aufgabe der Zählungskommissionen — beziehungs⸗ weise, wo Zählungskommissionen nicht eingesetzt sind, der Ortsbehörden — besteht hauptsächlich in Folgendem: 8
a. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke, 7. Annahme und Anweisung der Zähler, 7. Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben in den ausgefüllten Zählpapieren, Aufstellung der Ortsliste G und Beförde⸗ rung des gesammten Zählungsmaterials an die Kreisbehörden bezw. an das Königliche statistische Bureau, sofern es von diesem unmittel⸗ bar der Ortsbehörde zugesendet worden ist.
v. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke.
richten, aber in allen Fällen dem Zwecke entsprechen: ein genaues
Verzeichniß aller Wohnplätze zu liefern, welche durch Namen, Lage
der sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Die Hegin G soll in Benng auf die Ortschaften dasselbe erfüllen, was eine gute topographische Spezialkarte für die Orientierung durch Be⸗ nennung und Bezeichnung aller unter besonderen Namen oder Eigen⸗ schaften bekannten Oertlichkeiten leistet.
Einzeln belegene Mühlen, Chaussee⸗ und Bahnwärterhäuser sind, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nicht aufzunehmen. Ein⸗ zeln belegene Forsthäuser, Brennereien und andere Industriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, sind nur dann unter be⸗ sonderer Nummer aufzunehmen, wenn sie sich in erheblicher Ent⸗ fernung vom Hauptorte befinden oder sich durch ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.
Hie verzeichnende Behörde hat, wie schon vorher bemerkt worden, streng darauf zu achten, daß bei der Ausfüllung der übrigen Spalten der Ortsliste G durch solche Scheidung des Hauptortes eines Ge⸗
aller erforderlichen Zählpapiere befinden. Die vom Königlichen sta⸗ tistischen Bureau übersandten Zählpapiere sind im allgemeinen nach der Volkszahl von 1895 mit einem Zuschlag von 12 %, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höheren Zuschlag bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei dem genannten Bureau anzumelden.
4) Den Kreisbehörden gehen bis 325— zum 21. Dezember d. J. die Ortslisten G und die Reinschriften der Kontrollisten F von denjenigen Gemeinden zu, welche die Zählpapiere von ihnen empfingen. Beide Listen sind schleunigst 2 ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Januar 1901 an das Königliche statistische Bureau in Berlin einzusenden.
Diefer Seren ist seitens der Kreisbehörden ein alphabetisch geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig ge⸗ prüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamte) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (eiaschließlich der unbewohnten) beizufügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeinde⸗
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
8
Zweite Beilag
Berlin, Sonnabend, den 7. Juli
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Muster einer ausgefüllten Ortsliste G 8
„Königreich Preußen. 8
Volkszählung am 1. Dezember 1900. Ortsliste
Personal⸗Veränderungen. —
Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗
rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Wilhelms⸗
haven, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 2. Juli. Nachbenannte Offiziere behufs Uebertritts zu den Ersatzformationen der Marine⸗ Inf. ausgeschieden und mit ihren Patenten zugetheilt: Dem 1. Ersatz⸗ See⸗Bat. (Kiel): die Oberlts.: Frhr. v Gersdorff im Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Schering im Inf. Regt. Nr. 143, die Lts.: v. Veltheim im Garde⸗Füs. Regt. Hartmann im Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ost⸗ reuß.) Nr. 5, Oldenburg im Kolberg. Gren. Regt. Graf Gnei⸗ enau (2. Pomm.) Nr. 9, Rogalla von Bieberstein im Gren. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11, Schell im Inf.
(Zählbezirken) erfolgen. lassungen bewirkt werden. Etwaige Abweichungen einzelnee Wohn⸗ 5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreisbehörde die Landgemeinde 1. 2) Die Zählbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß sie in der plätze vom Hauptorte des Gemeinde⸗ bezw. Gutsbezirks bezüglich der von den nämlichen Octsbehörden sämmtliche übrige, zur Aufnahme den Gutsbezirk Groß Wohnsdorf Regel nicht mehr als 40 Haushaltungen umfassen und sich an die in Zugehörigkeit zum Amtsbezirke, Polizeidistrikte, Amte, zur Bürger⸗ bestimmte Zählpapiere (A, B, C,D) zu. Diese sind gleichfalls auf Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört: der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt anschließen, da meisterei und zum Standesamtsbezirke sind an der hierzu im Kopfe Vollständigkeit und Ri 8s zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im 1) zum Amtsbezirke, Pelktzeidistrikte- Amte-sder-zur--Taegeeeeenee Groß Wohnsdorf für jeden größeren Wohnplatz ein oder mehrere besondere Zähl⸗ der Orteliste G vorgesehenen Stelle ersichtlich zu machen. Verwahrsam der Ortsbehörden belassenen Urschriften der Kontrol⸗ S Standesamisbezirke Groß Wohnsdorf — bezirke gebildet werden. Was unter Wohnplatz zu verstehen ist, er⸗ Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ist dem hier bei⸗ listen F verwerthet werden können. Etwaige Unvollständigkeiten und Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnplätze zu dem Amtsbezirke u. s. w. bezw. dem Standesamtsbezirke giebt sich aus der Ziffer d 4. Liegt ein Theil der Gemeinde (des gefügten Muster zu entnehmen. Mäͤngel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Prüfung und bezw. sind hierunter anzugeben.
Gutsbezirks) in einem anderen Kreise (Oberamt) als der Haupt⸗ 5) Von den nun doppelt vorhandenen abgeschlossenen und be-] Nachzählung zu beseitigen. . Das Vorwerk Groß Pothlack gehört zum Standesamtsbezirke Böttchersdorf.
theil, so wird er in dem Kreise gezählt, in welchem er liegt, muß aber glaubigten Kontrollisten F sind seitens der Gemeinden und Guts⸗ 6) Nach der Beend hung dieser Prüfung sind sämmtliche Zihl⸗ Sea. ebenfalls unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk be⸗ bezirke, welche die Zählpapitere vom Königlichen Landrathsamte (Ober⸗ papiere sorgfältig nach Nummern, Zählbezirken und Gemeinden ge⸗ Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Stieler von Heydekampf handelt und diese seine Eigenthümlichkeit auf der Kontrol⸗ amte) empfangen baben, die Reinschriften aus sämmtlichen Zählbezirken ordnet, nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen, spätestens vom — im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, ghm im Inf. Regt. Nr. 167,
iste F ausdrücklich angegeben werden; jedoch ist dafür nebst der Ortsliste G sofort, spätestens aber bis zum 21. Dezember 1. Februar 1901 an zur Absendung an das Königliche statistische Wohnstätten. Hausbaltungen v 88 le. vns Ft. Reo⸗., . Hagesnscmitt, —b 1 nigl. bayer. Lt. im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von
) Die Volkszählung muß in bestimmt abgegrenzten Bezirken meindebezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Aus⸗ einheiten zu enthalten hat. sn die Stadtgemeinde ür
Kreis Friedland.
Sorge zu tragen, daß ein solcher Gemeindetheil nicht 1900 an das Königliche Landrathsamt (Oberamt) zu senden. Bureau bereit zu halten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das oppelt gezählt wird. Ebenso ist für den Fall, daß ein Theil Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. s. w., welche die Königliche statistische Bureau selost bestimmen Die Kisten, in Ort d Darunter Hessen, als Lt. mit seinem Patent vom 5. März 1894, Kurz, Königl. er Gemeinde einem anderen Reichstags. Wahlkreise angehört als der Zählpapiere unmittelbar vom Königlichen statistischen Bureau em⸗ welchen die Uebersendung der Zihlpapiere erfolgt ist, sind zu deren rtsanwesende sind bayer. Lt. im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, als Lt. mit seinem Haupttheil oder außerhalb der Zollgrenze liegt, dafür Sorge zu tragen, pfingen, haben jene Ortsliste G sowie die Reinschriften der Kontrol- Rücksendung wieder zu benutzen und deshalb nebst den zugehörigen Bevölk 8 Patent vom 5. März 1892, — beide nach erfolgtem Ausscheiden aus aß die betreffenden Gemeinderheile besondere Zählbezirke bilden und listen F ebenfalls unmittelbar an dieses bis spätestens den 9. Januar Deckeln und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren. v reichs⸗ Königl. bayer. Diensten, Graetz, Königl. sächs. Lt. im 7. Inf. in öu eee F nach dieser ihrer besonderen 1901 zurückzusenden. n Desst h. angehörige Meqt. Sein Ser b 1s 2 erfol “ Eigenschaft deutlich bezeichnet werden. Die Urschriften der Kontrollisten F verbleiben der Ortsbehörde b § 8 aktive Diensten, a . mit seinem Patent vom 29. Ju 6, Dabei darf kein bewohntes oder unbewohntes Wohnhaus und und sind daselbst aufzubewahren. — D. Obliegenheiten der Königlichen Regierungs⸗Präfidenten. 8 Zel! Menzel, (Julius), Königl. württemberg. Lt., bisher im Inf. Regt. keine sonstige bewohnte Baulichkeit übergangen werden. Zweifel 6) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt 1) Die Königlichen Regierunge⸗Präsidenten haben die vorschrifts⸗ wohnte wohnte Schiffe mehr wirth⸗ (Ein- Art. u König Wilhelm I. (6. Württemb.) Nr. 124; dem 2. Ersatz⸗See⸗Bat. darüber, welcher Gemeinde die auf Flüssen u. s. w. ankernden Fahr⸗ sind, werden die Zählbriefe jedes Zählbezirkes nach ibren Nummern mäßige Ausführung der Zählung in ihrem Bezirk zu überwachen. Sie personen. (Wilhelmshaven): v. Poser u Groß⸗Nädlitz, überzähl. Hauptm. zeuge zugerechnet werden sollen, entscheidet die Kreisbehörde. geordnet und zu einem Packete vereinigt, wobei dafür Sorge zu tragen werden zu diesem Behufe sowohl für die Anweisung der mit der Lei⸗ Bei Eintheilung der Zählbezirke ist bisher zuweilen auf die Be⸗ ist, daß die Zählkarten u. s. w. beim Schnüren nicht verbogen oder tung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in 1 grenzung der Ortschaften, Flecken, Dörfer, Kirchspiele, Weiler und eingeschaitten werden. 8 geeigneter Weise Sorge tragen, wie auch die vorbereitenden Arbeiten — sonstigen Wohnplätze wenig Rücksicht genommen worden; man hat Auf jedes Packet ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer der Kreis⸗ und Ortsbehörden bezw. Zählungskommissionen und die Beispiele von Einträgen Erstes Beispiel.
Wohnhäuser Andere Gewöhn⸗ Ein
1 8 2 zeln Gasthöfe, 8 N a h 1X“ lebende Gast- Andere und nähere Bezeichnung der zum Baulich Haus⸗ Personen häuser, An⸗ Gemeindebezirke gehörigen Wohn⸗ 5e, unbe⸗ Lehten, ga 1ö stalten Zelte, 2 und Haus. Gästen aller Militär⸗
u. dergl. Personen. schaft. logierern). 9 im 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, als Hauptm. — v. Mantey, Oberlt. im Kaiser Franz Garde ⸗Gren, 5. . . 2 Regt. Nr. 2, Graf v. Brockdorff, Oberlt. im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71; die Lts.: v. Mecklenburg im Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, Graf v. Sparr im Jnf. Regt. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Nollau im 5. Westfäl. Ins Regt. Nr. 53, Magnussen im 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, Jantzen im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Steppuhn im Inf. Regt. Nr. 146, v. Bismarck im Infanterie⸗Regiment Nr. 152, Niemöller im 4. Hannov. Infanterie⸗Regiment Nr. 164, Griot, Königl. bayer. Oberlt. im 3. Infanterie⸗ Regiment Prinz Karl von Bagyern, nach erfolgtem Ausscheiden
Nummer der Zählbezirke.
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Religionsbekenntniß.
anwesende
Landgemeinden. Personen.
vielmehr nach Abschnitten gezählt, welche die sich kreuzenden Straßen, des betreffenden Zählbezirkes zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche eso b ö - 8 Wege, Stege u. s. w. bilden, und was von einer Gemeinde außerhalb deh betrefendemn a — das Packet aus dem ersten Zählbezirke obenauf S Zäblgeschäfts selbst, soweit thunlich, an Ort und Stelle Gut]1 Groß Weh eines solchen Dreiecks, Vierecks u. s. w. an bewohnten Grundstücken- —— für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt und nebst den 2) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlicher Bekannt⸗ u roß Wo nsdorf übrig blieb, denjenigen dieser Bezirke zugewiesen, von welchen aus es unbenutzt gebliebenen Formularen thunlichst bald, spätestens aber bis machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser „ 1 Groß Wohnsdorf am leichtesten zu erreichen war. Durch dieses Verfahren sind größere zum 31. Dezember 1900 der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Bekanntmachung ist sowohl auf die in Aussicht genommene Mit⸗ Vorwerk Agnesenbof Zusammengehörigkeiten zerrissen und kleinere, aber räumlich völlig ab. GGemeinden, welche die Zählpapiere unmittelbar vom Königlichen wirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austheilung, Aus⸗ EEI getrennte Wohnplätze unbeachtet gelassen worden. statistischen Bureau empfingen, haben dieselben wohlgeordnet und füllung und Wiedereinsammlung der Zählpapiere, wie auch auf die FWregr Unß Wolosbvef Zur Abstellung dieser Mängel erscheint es angezeigt, vor der verpackt spätestens vom 1. Februar 1901 an zur Absendung an das Wichtigkeit der Zählung für die Staats⸗ und Gemeindeverwaltun 1 egele roß ohnsdor 8ö b 8588 8 Zählung zuerst sorgfältig festzustellen, welche Grundstücke und Gebäude] genannte Bureau bereitzuhalten. Der Zeitpunkt der Absendung wird sowie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke Verwerk erügerwalde van, eei. ese ensten, als Oberlt. m a Patent vom der Gemeindeeinheit einen eigenen Wohnplatz bilden, und hiernach erst seitens des Königlichen statistischen Bureaus bestimmt werden. hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu richtende Ansprache wird . Groß Potblack 8 7. de. 86 8 Bodenh brle4 5. 2 s S im ie Zählbezirke abzugrenzen. Das Gesammipacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem den, Königlichen Regierungs⸗Präsidenten seitens des Königlichen Herrendorf g egt. Nr. 133, nach erfolgtem Ausscheiden aus Königl. sächs. Auf den Kontrollisten F ist der Umfang des dem betreffenden Muster zu versehen: stnuatistischen Bureaus rechtzeitig zugehen. 2 Diensten, als Oberlt, mit seinem Patent vom 1. Mai 1895, Erlen⸗ Zähler überwiesenen Zählbezirks so genau zu bezeichnen, daß über die Zählung vom 1. Dezember 1900. 3) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten werden thunlichst 8 Kummerau 29 yer, Fihe württemberg. bisher im Inf. Regt. Kaiser ugehörigkeit der einzelnen zum Gemeindebezirke gehörigen Häuser u. s. w. Kreis Friedland. Gutsbezirk Groß Wohnsdorf. darauf Bedacht nehmen, daß Beamte und sonstige von öffentlichen Gutsbezirk Groß Wohnsdorf K 8 König 852 Hüeae,G „Württemberg.) Nr. 120, gS. x Sesar. 1 und Doppelzählungen wie Auslassungen 1 ZBethörden beschäftiate Personen, welche das Ehrenamt eines Zaͤhlers “ 8 8 württemberg. Lt., bisher im 10. Württemberg. Inf. Regt. unbedingt vermieden werden. ““ 1 1 4 . P. weites Beispiel. . 180. 8 — 8 Größere Anstalten (Heilanstalten, Kasernen, Klöster, größere C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. s. w. sbernebmen, am . an Besch 1Se. I 898 Dorf, Wambel 9 13 8 W . I1h 19 Snen 8 Knen FS Y. Nveneeeve. 8 8 SS2 8 Gasthöfe, Strafanstalten u. s. w.) bilden zweckmäßig selbständige 1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Oberamtmännern) und den Peranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung Wambel 12 8 Ri. 8 i nes Züehrn 1 8 88 g bEee 6. Hecf — Zählbezirke. 8 Vorständen derjenigen Städte, welche die Zaͤhlung selbständig aus⸗ vorübergehend wefentlich verändern können, wie öffentliche Versamm⸗ 1 Wambel 20 Nr. 61, — unter Stellung k 12 n ihr R “ L vb .3) Die innere Eintheilung der Zählbezirke, welche Kasernen, führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemaͤße Anweisung lungen und Feste, Jahrmärkte, Truppenmärsche, Gerichtesitzungen ag sereg⸗ I. 1 Dienstl bn e 2* Ans ärti Ra A 8 eg rai 1 auf weitere Arresthäuser, Militärwerkstätten und sonstige militärische Anstalten der Ortsbehörden bezw. Zählungskommissionen und Zaähler, für die Bu. s. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden. ——— Wambel 24 8 zur Ab S 559; rin- B uswärtigen Amt dnehe ert. Wil umfassen, ist der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Vertheilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durch⸗ 8 W“ Wambel 18 bel . eds 8ns eengen, Im afg vE Militärbehörde des Ortes zu überlassen. Liegen einzelne der militä- führung der Zählung ob. —Wambelerbolz 11 ge 5. 88 anf 8 * 12,+ e “ . rischen Anstalten außerhalb des Gemeindebezirks, so ist dies auf 2) Die Kreisbehörden, die Behörden der nach der Aufnahme vom E. Das Königliche statistische Bureau in Berlin. Sun — — — 11 Lelsceweeälhsds Henom. und 2 mech ů5 8 8ui 7. e nr. - g. 5 15, m 8 ner der betreffenden Kontrolliste Fanzugeben. 2. Dezember 1895 über 4000 Bewohner zählenden Städte sowie der Das Königliche statistische Burean hat die ihm jugesendeten Landgemeinde Wambe 98 veSe und — Cane. rneren Tragen der Uniform des ge⸗ 8 8 Städte Bremervürde und Burtehüde eüharten die “ Zählpapiere einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa dhürnealichen Beamte Militär⸗ Verwaltung. 3 ce. Annahme und Anweisung der Zähler. aenas “ 8 Bumn. 88 .“ Iedoen nbthicen alls Verichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Die Kreis⸗ und 11 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 18. Juni. .1) Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe ist näher zu begründende Nachforderungen zu richten sind. dr beh egcascer Püsasteeta dis veenen -g dx et h etec. Fers asar⸗ 4“ beencaalit bc 7hen See n. eenee henö. vF 1200 pvng für jeden Zählbezirk ein Zähler und thunlichst ein Vertreter des 3) Die Kreisbehörden u. s. w. haben für die rechtzeitige Ver⸗ eit un n r unigung zu erledigen. Regierungsbezirk Kreis 8 dS.ee. sebung, “ . 8 8s ve. Zählers zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht tbeilung der gedachten Drucksachen an die Städte mit weniger als Berlin, im Mai 1900. “ 2 Vihe Feldo der Landw. 1 Aufgebots, Apolbeker vcaichrn Serti⸗ darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden 4000 öe (mit Ausschluß von Bremervörde und Buxtehude) Der Minister des ““ 8 Haus⸗- vSb 8 1. an Lrevaße rungsmittel⸗ Geschäfte hinreichend befähigt und unbedingt zuverlässig sind. sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, sodaß vS nister des Innern. 8 1 8 Wohnstätten. haltungen. 1 21 Jn n1. Sicher esnehte en Febe⸗ Iäner⸗Bat. Nr. 10 Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange sich diese ohne Ausnahme spätestens am 9. November d. J. im Besitz Freiherr von Rheinbaben. Orts⸗ auf seigen Auttan .a e Ruhestand bersett I1““ I1 8 S8 1““ V Andere Ge⸗ 2½¾ Juni. Broscheit, Garn. Verwalt. Direltor auf Probe e Beschränkung des Zählbezirkes auf eine geringer n 888 1 1 . 8* Be⸗ Unbe⸗ bewohnte wöhn⸗ in Cassel, zum Garn. Verwalt. Direktor, Dudeck, Geheimer u g 1 g r z 1 keiten, Ein⸗ Korps, Halbach, Zahlmstr. beim 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 140, zum Gutsbezirke. Wohn⸗ Wohn⸗ Harten, 7
personen.
Geheimen Sekretär bei der Gen. Militärkasse, — ernannt. 25. Juni. Tützscher, Rechnungsrath, Kassierer bei der Gen. Militärkasse, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Königlich Sächsische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc. 24. Juni. Wunder, Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 105, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. mit dem 23. Juni d. J. aus dem Heere ausgeschieden. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Allerhöchsten Beschluß. 23. Juni. Lubowski, Garn. Bauinsp. und Lokalbaubeamter des Baukreises II Leipzig, unterm 1. Juli 1900 auf seinen Antrag aus dem Dienste der Militär⸗ Verwalt. entlassen.
Durch Verfügung des E 27. Juni. Rohdewald, Garn. Bauinsp. und Baubeamter des Neubaukreises III
Gemeinden und Gutsbezirke ist deren Sache; sie sind auch verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu . Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlichen Ueber⸗ nahme dieses Ehrenamtes nicht bereit sind, können weder aus der 1 Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden. 3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke sowie die An⸗ nahme der Zähler und Zäbler⸗Stellvertreter ist bis spätestens zum 16. November d. J. zu beendigen. 4) Die Zählungskommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Anweisung E voll⸗ 8 “ 1 e d 2 disfm Jen 1 Häbler . rechtzeitig eine Anweisung E, zwei Kontrollisten F un e für seinen ie Ge 8 8 Bezirk erforderlichen Zählkarten A, Hausbaltungsverzeichnisse B und Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört: . nleitungen C nebst Zählbriefen D zuzustellen. Eine der ihm über⸗ 1) zum Amtsbezirke, Polizeidistrikte, Amte oder zur Bürgermeisterei
gebenen hat der Zähler zur Anfertigung der Reinschrift b 2) Standesamtsbezirke 2 zu verwenden. 8 — 8 8 1 b 1. Juli 1900 1 Etwaige Abweichungen der Zugehörigkeit einzelner Wohnplätze zu dem Amtsbezirke u. s. w. bezw. dem Standesamtsbezirke 1 84 8 8 1 Biantge sn L.iSal 8239,a. bis auf weiteres mit Lestung be
5) Die für die militärischen Anstalten eecgn Zählpapiere Hlnce n 2 8 1 “ in 1 b in erunter anzugeben. . 8 8 1 sind der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten n zug 1 8 “ 8 “ 8n XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
11““ Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗
Militärbehörde des Ortes zu übergeben, welche alle weiteren An⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 30. Juni.
ordnungen wegen der Ausfüllung der Zählpapiere treffen wird. 8 g g . 8 Königreich Preußen. n Prinz Ernst von Sachsen⸗Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, Major im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 und Adjutant
6) Näheres über den Umfang der Thätigkeit der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung FNF. 8 olkszählung am 1. Dezember 1 8 — = 8 8 Endgültiges Hauptergebniß — Haushaltungen. “ für die bei dem General⸗Kommando des Armee⸗Korps, nach Preußen behufs Aggregierung bei dem 2. Garde⸗Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland kommandiert.
z Darunter 1 8 Gemeinde
Wohnhäuser Andere Gewöhn⸗ Einzeln Gasthöfe, sind im Kreise — . ——— bewohnte lliche lebende Gast⸗ Andere Bevölkerun eiche ”“ Juli. Frhr. v. Watter, Gen. Lt. und Gen. A la suite und nähere Bezeichnung der zum Baulich. Haus. Personen haäͤuser, An- — g reichs⸗ 2. Wohnstätten. d. Religionsbekenntniß. Seiner Majestät des Königs, von der Stellung als Militärbevoll⸗ 8 keiten, haltungen mit Herbergen tal angehörige 1) Bewohnte Wohnhäus 8 1t 8 mächtister in Berlin enthoben und unter Belassung in dem Verhältniß eindebezirke gehörigen Wohn⸗ be, unbe⸗ Hü von eigener mit stalten aktive 1131 8 Männliche Weibliche 8 e. suite Seiner Majestät des Königs zur Dfenstleistung plätze. E“ Zelte 8 85 b Gekken g. Militär⸗ 3) vies. bewohnte Baulichkeiten, Hütten, Zelte, — “ 3 Personen Personen EE1.““ 8i . Süch alerg b.e hs u. dergl. Personen. schaft. logierern)). personen. chiffe und dergl. WEE4A4“*“ Evangelische . . “ Belassung in dem Verhältniß als Flügel⸗Adjutant, zu Militärbevoll⸗ 1) Gewöhnliche Hausbaltungen von 2 und mehr Davon: Lutheraner. .gs in 8 va rhr. v. Mittnacht, Major und beagv- eh ihre Richtigkeit aus den Umschlägen! AR 4 bE1“ 9 11 ....6.F ““ ven Baden, in das 8. ge Scfttüftnonr. 8 fe xe esenc Zabi) “” Ftichit ane sis aelcsabenagee 1 1 1 3 3 3. . 1 2) S männliche Personen mit eigener 2) 8 ““ gehunng ger Geschäfte 282 Abtheil. Chefs 1” beauftragt. verzeichnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder 3) Einzeln lebende weibliche Personen mit eigener 8 rhr. v. Gemmingen⸗Fürfeld, Mafor und dienstthuender Flügel⸗ in den Biesgeigees a chlhen öö 8 . ““ 8 p v11“ 3) Andere Christten.. deheser. . “ . 8 e. 8. :eg. gevrin EEE““ Zehapiene ünd veger n belden 4 (Eistbe Herbergen mit Gästen 8 und Battr. Chef im 4. Feld⸗Art. Regt. Nr. 65, zum dienstihuenden öEE111“ “&“ 11““ eag; Fhagschnifhe Konttolliten 1 abgeschlossen und beglaubigt 6) Summe aller Haushaltungen und einreihung in das Regt, von dem Verlältniß als persönlicher sind, ist die Ortsliste G von der Zählungskommission aufzustellen 4“ 1I1IX“X“ Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Nikolaus von 1 eterscesit in beglaubigen. Die bienn eriorderichen n 1) Ma c. Ortsanwesende Bevölkerung. 8 164*“ Württemberg enthoben. Graf v. Reischach, Oberlt. im Inf. Regt. gaben finden sich in der Zusammenstellung am Schlusse der einzelnen e 2) Weibiliche Jeersonen y —jꝛ(57] Bekenner anderer Religionen ... Alt⸗Wäürttemberg Nr. 121, unter Stellung à la suite des Regts., 8 Konhallite ge A enem Wobnvlat⸗ nee gen Zablbezirke 1 1 11“ 88 8 9 “ 6) Neiin unbeftimmtfr, Angabe des zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs sind in der Spalte 1 durch eine Klammer zusammenzufassen und für — 8 ““ r 8* G amen e ekenntnisffez. . jeden Wohnplatz die Spalten 2 bis 11 aufzunehmen. Bei der großen 4) 8 7) Ohne Angabe des Religionsbekennt⸗ Verschiedenheit des Anbaues ist es unthunlich, eine allgemein gültige uüfseb .... fagaee für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben. Es muß sich dies vielmehr nach den örtlichen Verhältnissen
888
unbekannt
8
Sonstige und
Anstalten. Darunter sind reichs⸗
0 angehörige aktive Militär⸗
Andere Christen
häuser. häuser. Schiffe hal⸗ u. dergl. stungen.
1. 5. . 7
1 Königreich Preußen.
“ 1 Männlich Weiblich Volkszählung am 1. Dezember 1900.
8 Laufende Nummer.
— d”0
8 die Stadtgemeinde — die Landgemeinde den Gutsbezirk —
Wohnstätten.
Ortsanwesende „Regierungsbezirk
1) Die Zählungskommission hat das von dem Zähler bis zum 6. Dezember d. J. zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich ein⸗ zuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Finden sich nachträglich noch grcg und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, 0
sind die entsprechenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Angabe s Tages der nachträglich erfolgten Aufnahme. Dabei ist daran fest⸗ zuhalten, daß die Angaben sich auf den Stand vom 1 Dezember 1900
Nummer der Zählbezirke.
Nikolaus von Württemberg ernannt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Stellenbesetzungen. Kiel, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 27. Juni. Pfundheller, Oberlt. zur See,
arunter reichsangehörige Laktibe Militärpersonen des Heeres und der Marine. ....