1900 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

ist. In den Geschäftsräumen

foweit ihnen eine solche Genehmigung ertheilt worden dieser Personen muß an einer in die Augen fallenden Stelle durch deutlichen An⸗ schlag besonders erkennbar gemacht werden, daß Pferdefleisch zum Vertrieb oder zur Verwendung kommt. F leischhändler dürfen Pferdefleisch nicht in Räͤumen feil⸗ halten oder verkaufen, in welchen Fleisch von anderen Thieren feilgehalten oder verkauft wird. Der Bundesrath ist anzuordnen, daß die vor⸗ 5,8 Vorschriften auf 22 aulesel, Hunde und sonstige, eltener zur Schlachtung gelangende Thiere entsprechende An⸗ wendung finden. e G

8 3 Der Beschauer hat das Ergebniß der Untersuchung an dem Fleisch Ganas zu machen. Das aus dem Ausland ein⸗ geführte Fheisch ist außerdem als solches kenntlich zu machen. Der Bundesrath bestimmt die Art der Kennzeichnung. 20

Fleisch, welches innerhand des Reichs der amtlichen Unter⸗ suchung nach Maßgabe der 8 8 bis 16 unterlegen hat, darf einer abermaligen amtlichen Untersuchung nur zu dem Zweck unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat. 8 1

Landesrechtliche Vorschriften, nach denen für Gemeinden mit öffentlichen Schlachthhäusern der Vertrieb frischen Fleisches Beschränkungen, insbesondere dem Beschauzwang innerhalb der Gemeinde unterworfen werden kann, bleiben mit der Maßgabe unberührt, daß ihre Anwendbarkeit nicht von der Herkunft des

Fleisches abhängig gemacht werden darf. 21.

Bei der Heiserrzaäfchen Zubereitung von Fleisch dürfen Stoffe oder Arten des Verfahrens, welche der Waare eine ge⸗ sund heitsschädliche Beschaffenheit zu verleihen vermögen, nicht angewendet werden. Es ist verboten, derartig zubereitetes

leisch aus dem Ausland einzuführen, feilzuhalten, zu ver⸗ aufen oder sonst in Verkehr zu bringen.

8 Der Bundesrath bestimmt die Stoffe und die Arten des

Verfahrens, auf welche diese Vorschriften Anwendung finden. Der Bundesrath ordnet an, inwieweit die Vorschriften des Abs. 1 auch auf bestimmte Stoffe und Arten des Verfahrens Anwendung finden, welche eine gesundheitsschädliche oder minderwerthige Beschaffenheit der Waare zu verdecken ge⸗ eignet sind. 8 8 v“

Der Bundesrath ist ermächtigt, 3 1) Vorschriften über den Nachweis genügender Kenntnisse der zu erlassen, 1 ) Grundsätze aufzustellen, nach welchen die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau auszuführen und die weitere Behandlung des Schlachtviehs und Fleisches im Falle der Beanstandung stattzufinden hat, . 3) die zur Ausführung der Bestimmungen in dem § 12 erforderlichen Anordnungen zu treffen und die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches

estzusetzen. G festzusetz

Wem die Kosten der amtlichen Untersuchung 1) zur Last fallen, regelt sich nach Landesrecht. Im übrigen werden die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen, insoweit nicht der Bundesrath für zuständig erklärt ist oder insoweit er von einer durch § 22 ertheilten Ermächtigung keinen Gebrauch macht, von den Landesregierungen erlassen.

bE1ö1““

24.

Landesrechtliche Vorschrihe über die Trichinenschau und über den Vertrieb und die Verwendung von Fleisch, welches zwar zum Genusse für Menschen tauglich, jedoch in seinem Nahrungs⸗ und Genußwerth erheblich herabgesetzt ist, ferner landesrechtliche Vorschriften, welche mit Bezug auf .

1) die der Untersuchung zu E“ Thiere, 9 die Ausführung der Untersuchungen durch approbierte Thierärzte, 1 3) den Vertrieb beanstandeten Fleisches oder des Fleisches 8 von Thieren der im § 18 bezeichneten Arten 1 weitergehende Verpflichtungen als dieses Gesetz ee. sind mit der Maßgabe zulässig, daß ihre Anwendbarkeit nicht von der Herkunft des Schlachtviehs oder des Fleisches ab⸗ hängig gemacht werden darf. § 25.

Inwieweit die Vorschriften dieses Gesetzes auf das in die Zollausschlüsse eingeführte Fleisch Anwendung zu finden haben, bestimmt der Bundesrath.

§ 26.

Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geld⸗ strafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1) wer wissentlich den Vorschriften des § 9 Abs. 2, 4, des § 10 Abs. 2, 3, des § 12 Abs. 1 oder des § 21 Abs. 1, 2 oder einem auf Grund des § 21 Abs. 3 ergangenen Verbote zuwiderhandelt;

2) wer R. henaic Fleisch, das den Vorschriften des § 12 Abs. 1 zuwider eingeführt oder auf Grund des § 17 zum Genusse für Menschen unbrauchbar gemacht worden ist, als Nahrungs⸗ oder Genußmittel für Menschen in Verkehr bringt;

3) wer Kennzeichen der im § 19 vorgesehenen Art fälschlich anbringt oder rerfische oder wer wissentlich Fleisch, an welchem die Kennzeichen fälschlich angebracht, verfä scht oder beseitigt worden sind, feilhält oder verkauft.

§ 2.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: b

1) wer eine der im 26 Nr. 1 und 2 bezeichneten Handlungen aus Faährlässigkeit begeht;

8 wer eine Schlachtung vornimmt, bevor das Thier der in diesem Gesetze vorgeschriebenen oder einer auf Grund des § 1. Abs. 1 Satz 2, des § 3, des § 18 Abs. 5 oder des 9 24 angeordneten Untersuchung unterworfen worden ist;

3) wer Fleisch in Verkehr bringt, bevor es der in diesem Gesetze vorgeschriebenen oder einer auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 2, des § 3, des § 14 Abs. 1, des § 18 Abs. 5 oder des § 24 angeordneten Untersuchung unterworfen worden ist;

4) wer den ei des § 2 Abs. 2, des § 7 Abs. 2, 3, des § 8 Abs. 2, des § 11, des § 12 Abs. 2, des § 13 Abs. 2 oder des § 18 Abs. 2 bis 4, imgleichen wer den auf Grund des § 15 oder des § 18 Abs. 5 erlassenen Anordnungen oder

betreffend die Ein⸗ und Durchfuhrbeschränkungen

In den Fällen des § 26 Nr. 1 und 2 und des § 27 Nr. 1 ist neben der Strafe auf die Einziehung des Fleisches u erkennen. In den Fällen des § 26 Nr. 3 und des § 27

r. 2 bis 4 kann neben der Strafe auf die Einziehung des Fleisches oder des Thieres erkannt werden. Für die Einziehung ist es ohne Bedeutung, ob der Gegenstand dem Verurtheilten gehört oder nicht. 1

Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

§ 29.

Die Vorschriften des 8889. betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145), bleiben unberührt. Die Vorschriften des § 16 des bezeichneten Gesetzes finden auch auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des gegen⸗ wärtigen Gesetzes Anwendun

Diejenigen Vorschriften dieses Gesetzes, welche sich auf die Hertelus 80 zur Durchführung der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau erforderlichen Einrichtungen beziehen, treten mit dem Tage der Verkündigung dieses Gesetzes in Kraft.

Im übrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz ganz oder theilweise in Kraft tritt, durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung mit Zustimmung des Bundesraths bestimmt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 3. Juni 1900.

(L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Bekanntmachung,

zu Ab ehr von Cholera⸗ und Pestgefahr Vom 4. Juli 1900. 8

Der Bundesrath hat auf Grund der §8 24, 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung I“ Krank⸗ heiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) beschlossen daß für den Fall einer Cholera⸗ oder Pestgefahr hinsichtlich der Ein⸗ und Durchfuhr von Waaren und Gebrauchsgegen⸗ ständen aus dem Auslande nachstehende Vorschriften in Vollzug gesetzt werden können: 1) Die Ein⸗ und Durchfuhr von Leibwäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken, gebrauchtem Bettzeuge, Hadern und Lumpen jeder Art ist verboten. 1 2) Auf Leibwäsche, Bettzeug und Kleidungsstücke, welche Reisende zu ihrem Gebrauche mit sich führen, oder welche als Umzugsgut eingeführt werden, findet das Verbot unter Nr. 1 keine Anwendung. Jedoch kann die Gestattung ihrer Einfuhr von einer vorherigen Desinfektion abhängig gemacht werden. 3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zuzulassen. 8

Berlin, den 4. Juli 1900.

Derr Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. 1““ 1“ 8

Das in West Hartlepool aus Stahl neu erbaute, bisher unter keiner Flagge gefahrene Dampfschiff „Numidia“ von 1925,03 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Ueber⸗ gang in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerika⸗ nischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen ge⸗ wählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in 3. unter dem 23. Juni d. J. ein Flaggenzeugniß ertheilt worden. 2 28

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 26 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2690 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Un⸗ fallversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900; und unter 1 Nr. 2691 das Gesetz, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene, vom 30. Juni 1900. 3 Beerlin W., den 11. Juli 1900. 8 h Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 8 Weberstedt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2692 das Gesetz, betreffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900; und unter Nr. 2693 die Bekanntmachung, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhrbeschränkungen zur Abwehr von Cholera⸗ und Pest⸗ gefahr, vom 4. Juli 1900. v“ Berlin W., dan 11 Zun 1990t 1 Kaäaiserliches Post⸗Zeitungsamt. 8 4 Weberstedt.

die Krotoschin und Olschewsk setzt worden. b

rungen und Beeeeee. Möller, Lt. im 4. kommandiert.

Königreich Preußen.

Staatsanwalt

im Kriegs⸗Ministerium und

Intendanten, sowie iedrich Schollmeyer zu

Wilhelms⸗Universität zu Berlin zu ernennen.

Bekanntmachung. Bei dem Berggewerbegericht

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Militär⸗Intendanturrath Dr. jur. Meyer, den Ersten und den Landrichter Dr. jur. von Schelling zu Geheimen Kriegsräthen und vortragenden Räthen

den Militär⸗Intendanturrath Marckscheffel zum Militär⸗ den bisherigen ordentlichen Professor, Geheimen Justiz⸗

rath Dr. F Würzburg zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Friedrich⸗

u Saarbrücken ist

Vorsitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem der 1222 vv dieses Gerichts übertragen 188,⸗

Berlin, den zuli 1900. Der Uindher für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Eskens.

1“

Zur Verwaltung Königlicher Gewerbe⸗Inspektionen sinh

8.

Königlichen Gewerbe⸗Inspektoren Willner von Konitz n glich von Krotoschin nach Koniß .

Dem Militär⸗Intendanten Marckscheffel ist die Militär⸗

Intendantenstelle des VI. Armee⸗Korpg übertragen worden.

Ober⸗Rechnungskammer. Die bisherigen Geheimen repidierenden Kalkulatoren L eh

und Bernau sind zu Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

8

1 der Unter⸗Staatssekretär im Staats⸗Min

von Seckendorff, auf Urlaub. 8

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Sächsische Armee. Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗ Im aktiven Heere. 1. Juli. af. Regt. Nr. 103, zur Unteroff. Vorschule

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Juli.

8 Offiziere,

v. Bodenhausen, Oberlt. im 9. Inf. Regt. Nr. 133, Graetz, Lt. im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, behufs Uebertrittz zur Marine⸗Inf mit dem 2 Juli d. J. aus dem Heere ausgeschieden.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 26. Juni.

Anger, Zahlmstr. vom 2. Bat. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104, auf seinen Antrag unterm 1. Oktober 1900 mit Pension in den Rubestand versetzt.

30. Juni. Lorenz, Geheimer Intend. Sekretär, Müller (Moritz), Roth, Intend. Sekretäre, kommandiert zur Dienst⸗

leistung im Kriegs⸗Ministerium, unterm 1. Juli d. J. zu Geo⸗

heimen expedierenden Sekretären im Kriegs⸗Ministerium ernannt. 1. Juli. Kloß, Wirthschafts⸗Insp. auf Probe, als Wirth⸗ schafts⸗Jasp. bei dem Remonte⸗Depot zu Skassa angest.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts⸗Korps. 3. Juli. Dr. Barth, Ober⸗Stabs⸗ arzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 4. Feld⸗Art. Regis. Nr. 65, in gleicher Eigenschaft in das Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13 versetzt. Dr. Schliephake, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Lud⸗ wigsburg, zum Regts. Arzt des 4. Feld⸗Art. Regiments Nr. 65, Dr. Fischer, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Infanterie⸗ Regiments Alt. Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arzt in Lud⸗ wigsburg, Dr. Holzinger, Stabsarzt im Ulanen⸗ Regiment König Karl Nr. 19, zum Bats. Arzt des 2. Bats. Infanterie⸗Regimentz Alt. Württemberg Nr. 121, ernannt. Dr. Schlayer, Assist. Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. Die Unterärzte: Dr. Werner der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Dr. Nägele im Pion. Bat. Nr. 13, Dr. Da iber der Res. vom Landw. Bezirk Ludwigsburg, Dr. Rückle der Res. vom Landw. Bezirk Gmünd, zu Assist. Aerzten befördert. Dr. Hüeber, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, mit Pension und der Eelaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Militär⸗Justizbeamte. 26. Juni. Schwab, Ober⸗Kriegsrath, Mitglied der Justiz⸗ Abtheil. des Kriegs. Ministeriums und des Ober⸗Kriegsgerichts, behufs Uebertritts zum Reichs⸗Militärgericht, die Entlassung aus dem Württemberg. Militär⸗Justizdienst zum 1. Oktober 1900 ertheilt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

26. Juni. Fuß, charakteris. Proviantamts⸗Kontroleur, zum Proviantamts⸗Kontroleur ernannt. 8 .

27. Juni. Belser, Wunderlich, Intend. Räthe und Mit⸗ glieder der Korps⸗Intend., letzterem unter Ernennung zum vor⸗ tragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium, der Titel und Rang als Ober⸗ Kriegsrath, Holch, Intend. und Baurath der Korps⸗Intend., der Titel und Rang als Ober⸗Baurath, verliehen. Dr. Schall, Löwenhaupt, Unter⸗Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Ulu bezw. Ehingen, zu Ober⸗Apothekern ernannt.

28. Juni. Bader, Rechnungsrath und Proviantamts⸗Direktor, auf seinen Antrag zum 1. Oktober d. J. mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt.

29. Juni. Dr. Lutz, Roßartt im 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 49, zum Ober⸗Roßarzt dieses Regts., Thieringer, Unter⸗Roßarzt im Ulan. Regt. König. Karl Nr. 19, zum Roß urzt im Drag. Regt. König Nr. 26, ernannt. 89

Kaiserliche Marine.

Stellenbesetzungen. Wilhelmshaven, an Bord S.

M. Y. „Hohenzollern“, 3. Juli. Hoffmann, Vize⸗Admiral, Chef des 1. Geschwaders, zugleich Chef der 1. Div. dieses Geschwaders, von der Stellung als Chef der 1. Div. enthoben, eißler, Kontre⸗Admiral, Inspekteur der Marine⸗Art., zum Chef der 1. Div. des 1. Wodrig, Kapitän zur See, Chef des Stabes des 1. Geschwaders, zum Chef des Stabes des Kreuzer⸗Geschwader, Schlieper, Kapitänlt., Erster Offizier S. M. großen Kreuzers „Hansa“, zur Verfügung der Marine⸗Station der Nord⸗ ee, Wilken, Kapitänlt. von der Marine⸗Station der ordsee, zum Ersten Offizier S. M. großen Kreuzers „Hansa“, Schütz, Kapitänlt., Admiralstabsoffizier beim Stabe des 1. Ge⸗ schwaders, unter Belassung in dieser Stellung, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Stabes beim 1. Geschwader beauftragt, Bossart, Kapitänlt., Geschwader⸗Art. Offizier beim Stabe des 1. Geschwaders, als Geschwader⸗Art. Offizier zum Stabe des Kreuzer⸗ Geschwaders, Hintze, Kapitänlt. von der Marine⸗Station der Ostsee, zum Stabe des Kreuzer⸗Geschwaders, Pindter, Kapitänlt, Flagglt. beim Stabe des 1. Geschwaders, als Flagglt. zum Stabe der 1. Div. des 1. Geschwaders, Tiesmeyer, Kapitänlt. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Blitz“, zur Insp. des Torpedowesens, Jgcobi, Kapitänlt. von der Marinestation der Ostser, mit dem 30. Juli d. J. zum Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Aegir“, v. Natzmer, Oberlt. zur See, Flagglt. beim Stabe des Kreuzer⸗Geschwaders, zum Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, Lindes, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Nixe“ zur Verfügung der Marine⸗Station der Nordsee, fsiler 8 Oberlt. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, Flagglt. zum Stabe des Kreuzer⸗Geschwaders, Eberius, Obr⸗ leutnant zur See vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffe „Aegir“, zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Gefion“ v. Krohn, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. kleinen Kreuters

3 3

den auf Grund des § 24 igehs landesrechtlichen Vor⸗ schriften über den Vertrieb und die Verwendung von Fleisch uwiderhandelt.

Wahrnehmung der

dem Amtsrichter Dr. Fritsch in Sulzbach die kommissarische itie gch n eines Stellvertreters des

„Gefion“, zur Verfügung der Marine⸗Station der Ostsee, Lustig⸗

eventuelle abtheilung nach China hätten kein positives Resultat ergeben. Es Ken beschlossen worden, daß, solange die direkt interessierten

den Hanfticen Tarifsätzen, die dem übrigen britischen Reiche Fen einräume, und von der Einfuhr nach Deutschland

bezw. nur unter ungünstigen Bedingungen ein eführt werden könnten,

fahrt daß dersel

Oberlt. zur See vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Gesion“, zur Verfügteng der Marine⸗Station der Ostsee, Feldmann (Karl), Oberlt. zur See von der Marine⸗Station der Nordsee, zur 2 Marine⸗ Insp., Möhring, Oberlt. zur See von der 2. Marine⸗Insp, zum Stabe Su M. Schulschtffs „Nixe“, Frhr. v. Gagern, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, zum Stabe S. M. küeinen Kreuzers „Gefion”, v. Tilly, Lt. zur See vom Stabe S. M. deee Herierc „Aegir“ bezw. „Sieag⸗ friet“, während der Dauer der Aktivierung der Küsten⸗Panzerschiffs⸗ Res. Div., zum Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Aegir“, Wosfidlo, Lt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Grille“, zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Blitz“, Pfeiffer (Franz), Lt. zur See vom Stabe S M. großen Kreuzers „Hansa“, zur Ver⸗ fügung der Marige⸗Station der Ostsee, Schleusener, Lt. zur See vom Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Odin“, zum Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, Lorey, Li. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Stosch“, zum Stabe S. M. Küsten⸗Panzerschiffs „Odin“, Zirzow. Lt. zur See vom Stabe S. M. Schulschiffs „Moltke“, zum Stabe S. M. Schulschiffs „Grille“.

G Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Juli.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats⸗Minister, Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten von Metzsch ist in Berlin an

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. ö Kommandant: regatten⸗Kapitäͤn Derzewski, in Libau eingetroffen un am 16. Juli nach St. Petersburg

Wilhelmshaven, 11. Juli. Das nach Ost⸗Asien be⸗ stimmte Geschwader unter dem Kommando des Kontre⸗ Admirals Geißler hat, wie „W. T. B.“ meldet, bei herrlichstem Wetter heute Vormittag seine 18 angetreten. Auf den Deichen und Molen hatten sich Tausende von Menschen eingefunden, welche unter Hurrahrufen den Scheidenden Abschiedsgrüße zuwinkten, bis die Schiffe am Horizont verschwanden.

Gestern Vormittag um 10 Uhr fand im Schlosse Cumberland s Gmunden die standesamtliche Eheschließung des ri

nzen Max von Baden und der Prinzessin

Marie Luise von Cumberland im Beisein des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin von Baden, des

erzogs und der Henzogin von Cumberland und der rinzessin Marie von Baden statt. Den standesamtlichen Akt vollzog, wie „W. T. B.“ berichtet, der badische Haus⸗

Minister von Brauer. Bald darauf traf der Kaiser in Begleitung

Valerie und Elisabeth in Gmunden ein. Um 11 Uhr fand in der

des Erzherzogs Fenn⸗ Salvator und der Erzherzoginnen Marie evangelischen Kirche die kirchliche Trauung diig and, Max

von Baden und der Prinzessin Marie Luise von Cumberland statt, welcher der Kaiser, die Königin Marie, der König von Dänemark, von Baden, der Herzog und die Herzogin von Cumber⸗ land und andere Fürf

Rumbold als Vertreter der Königin von Großbritannien und Irland beiwohnten.

der Großherzog und die Großherzogin

tlichkeiten sowie der britische Botschafter

Der Kommandant des im Hafen von Triest befindlichen britischen Mittelmeer⸗Geschwaders Fisher veranstaltete vorgestern an Bord des „Renown“ eine Galatafel, bei welcher er einen Trinkspruch auf den Kaiser und König Franz Joseph aus⸗ brachte. Der Statthalter Graf Goöß toastete auf die

Königin Victoria, worauf die Musik die österreichische und die britische Nationalhymne spielte.

Der „Pester Lloyd“ berichtet: Die Berathungen über die Entsendung einer kleinen Truppen⸗

ächte mit ihren eigenen Kräften auskämen und Hilferuf an die österreichisch⸗ungarische Monarchie gerichtet

werde, keine weiteren Truppen nach China eingeschifft werden

den. Großbritannien und Irland. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses richtete, wie W. T. B.“ meldet, der General Laurie an die Regierun ie Anfrage, ob in dem Handelsvertrag, über dessen Abschluß it Deutschland gegenwärtig verhandelt werde, Canada von

bährt würden, ausgeschlossen sei, ob diese Aus⸗ chließung durch den Vorzugstarif veranlaßt sei, den dem Mutterlande und den britischen Kolonien in Anbetracht des kommerziellen erlustes, den Canada dadurch erleide, daß seine Produkte ausgeschlossen seien,

Canada

die Regierung in Erwägung ziehen wolle, ob anada irgend welcher kompensierender Vortheil zu sewähren sei. Der Erste Lord des Schatzes Bal⸗ our erwiderte, die Verhandlungen mit eutschland über einen neuen Fendaewasscha würden auf der Basis ge⸗

e auf keine Kolonie Anwendung finden olle, wenn diese nicht ausdrücklich den Wunsch äußere, daß sie in den Vertrag einbezogen werde. Der Vorredner spiele wahrscheinlich auf das vom Deutschen Reichstag während der Handelavertragsverhandlungen angenommene Gesetz an. ach diesem Gesetze habe Deutschland die Behand ung als

meistbegünstigte Nation auf Produkte aus Canada und Barbados nicht ausgedehnt, weil nach Deutschlands diese Kolonien den deutschen Produkten

der Anschauung

nicht die Meistbegünstigung gewährten. Er habe keine Kenntniß davon, daß dieses Vorgehen Deutschlands dem Handel Canadas, der, wie zer mit Freude konstatieren könne, in den letzten Jahren rapid gewachsen sei, irgend welchen Schaden zugefügt habe. Im weiteren e.wau der Sitzung agte Ashmead Bartlett, ob Japan nur infolge des Wider⸗ andes Rußlands bei Beginn der .. en Krisis nicht Truppen nach China gesandt habe, die zur Wiederherstellung der Ordnung

Pnügt hätten. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Amts

rodrick entgegenete, die Regierung wisse nichts davon, daß

die russische Regierung sich in irgend einer Weise ablehnend verhalten habe. Bartlett stellte sodann die weitere Frage, ob die Verwirklichung der Absicht Japans Verstärkungen nach China zu senden, von der Zu timmung aller Mächte abhänge, und ob, wenn dies der Fall sei, diese Zustimmung ertheilt worden sei. Der Parlaments⸗ Sekretär Brodrick erwiderte, Japan habe für die Entsendung seiner Truppen keinerlei Bedingungen gestellt. Die auf die Vermehrung der Streitkräfte in

ohne Unterbrechung fortgedauert. Am 22. v. M. habe die britische Regierung ihren Geschäftsträger in Tokio ange⸗ wiesen, der japanischen Regierung von der kritischen Lage der Gesandtschaften in Peking sowie davon Kenntniß zu geben, daß von Indien Verstärkungen nach China beordert seien, und der japanischen Regierung die Nothwendigkeit einer sofortigen Aktion dringend nahe zu legen. Von dem britischen Ge⸗ sandten in Peking Macdonald seien bis zum 28. Mai Depeschen eingegangen; er gebe in der letzten den Inhalt einer Unterredung wieder, die er mit dem Prinzen Tsching am 2. Mai gehabt und in welcher der letztere betont habe, daß er als Kommandeur der Truppen in Peking willens sei, persönlich für den Schutz aller Fremden einzustehen. Trotz dieser Er⸗ klärung sei beschlossen worden, Wachmannschaften der Gesandt⸗ schaft zu schicken; damals habe es aber noch nicht den Anschein gehabt, daß ein Angriff auf die Gesandtschaften geplant sei.

Frankreich.

Der Staatssekretär des deutschen Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Graf von Bülow hat, wie „W. T. B.“ aus Paris erfährt, dem Minister des Aeußern Delca 16 für dessen in der Sonnabend⸗Sitzung der französischen Deputirtenkammer dem Andenken des ermordeten deutschen Gesandten in Peking Freiherrn von Ketteler gewidmete u“ Worte den tiefempfundenen Dank der Kaiserlichen

egierung mit dem Hinzufügen aussprechen lassen, daß diese Chfung und deren Aufnahme bei den Vertretern der fran⸗ zösischen Nation einen neuen Beweis des Solidaritätsgefühls bilde, welches im gegenwärtigen Moment alle zivilisierten Völker beseele.

Der Senat nahm in seiner gestrigen Vormittagssitzung die Vorlage, betreffend die vier direkten Steuern, mit 216 gegen 2 Stimmen an, schied jedoch den Artikel aus, nach welchem für die von der Reblaus beschädigten Weinberge die Steuer herabgesetzt werden sollte. Die Vorlage mußte daher an die Deputirtenkammer zurückgehen.

Die Deputirtenkammer genehmigte die Vorlage, be⸗ treffend die vier direkten Steuern, in der vom Senat be⸗ schlossenen Fassung. Ferner wurde der von der Regierung geforderte Kredit von 14 ½ Millionen Francs für die Expedition nach China ohne Debatte mit 495 gegen 3 Stimmen bewilligt und eine Vorlage, betreffend die Verleihung von Aus⸗ zeichnungen an Franzosen und Ausländer aus Anlaß der Weltausstellung, angenommen. Im Laufe der Berathung war über Berry, der in heftigster Weise die Wahl einiger Preisrichter der Ausstellung kritisiert hatte, die Zensur verhängt worden. Nach Erledigung der Tagesordnung verlas der Minister⸗Präsident Waldeck⸗Rousseau ein Dekret, durch welches die Tagung geschlossen wird. Die gesammte Linke erhob sich und rief! „Es lebe die Republik!“

Im Senat verlas, nachdem das Haus einstimmig den Kredit für die Expedition nach China bewilligt und die Vor⸗ lage, betreffend die Herabsetzung des Eingangszolls auf Kaffee, angenommen hatte, der Justiz⸗Minister Monis das Dekret über die Schließung der Tagung.

Die Abgesandten der südafrikanischen Republiken begaben sich gestern Vormittag nach dem Ministerium des Innern und gaben dort ihre Karten ab. Später empfing sie das Bureau des Pariser Munizipalraths. Der Präsident desselben Grébauval begrüßte die Vertreter der südafrikanischen Republiken, welche letztere die Welt 8 ihren Heldenmuth in Erstaunen gesetzt hätten, und brachte einen Trinkspruch auf die Präsidenten Krüger und Steijn sowie auf die Parlamente, die Soldaten und die Völker der Schwesterrepubliken aus. Das Mitglied des Ausführenden Raths des Oranje⸗Freistaats Fischer dankte, gab seinem Bedauern über den Tod des Obersten Villebois⸗Mareuil Ausdruck und schloß: „Wir ersuchen die Welt, einen Schiedsspruch zu fällen“. Die Abgesandten wurden dei der Ankunft wie bei der Abfahrt von einer zahlreichen Menschen⸗ menge begrüßt.

Von Toulon ist gestern ein Transportdampfer mit 800 Mann Infanterie und Marine⸗Artillerie nach China abgegangen. 11“ Rußland. 8 8

Der Kaiser ist, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern aus Cholm nach Peterhof zuruͤckgekehrt und hat alsbald den Prinzen Kanin von Japas empfangen.

Amtlichist bekanntgegeben worden, daß am 28. Juni diez weite ostsibirische Linien⸗Brigade in die vierte ostsibtrische Schützen⸗Brigade umgebildet worden ist. Die bisherigen Bataillone wurden zu Regimentern von je zwei Bataillonen er⸗ weitert. Neu gebildet wurden das 1. und das 2. Wladi⸗ wostoksche Festungs⸗Infanterie⸗Regiment, jedes zu drei Bataillonen, und das 17. Schützen⸗Regiment zu zwei Bataillonen.

Spanien.

Die Königin⸗Regentin unterzeichnete gestern, wie „W. T. B.“ aus Madrid berichtet, ein Dekret, durch welches Santo Mauro zum Bürgermeister von Madrid ernannt wird.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aeußern von Lagerheim ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Stockholm zum Ritter des Seraphinen⸗Ordens ernannt worden.

Amerika. Nach einer Meldung des Reuter'schen Bureaus“ aus Washington hat der Staatssekretär Hay an die Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika im Auslande am

3. d. Mts. ein Rundschreiben gerichtet, in dem er erklärt,

daß die Vereinigten Staaten die Zustände in Peking als völlige Anarchie ansähen und meinten, daß die Staats⸗ gewalt und die Verantwortung thatsächlich zur Zeit auf den Lokal⸗ und Rezwiage escede ruhten. Solange diese nicht offen mit den Aufruͤhrern sich verbänden, und solange sie ihre Gewalt dazu benutzten, das Leben und Eigenthum der Fremden zu schaten sähen die Vereinigten Staaten’ sie als Vertreter des chinesischen Volkes an, mit dem sie in Frieden

und Freundschaft lehen wollten. Die Absicht des Präsidenten

1“

Taku bezüg⸗ lichen Verhandlungen zwischen Großbritannien und Japan seien am 13. Juni eröffnet worden und hätten bisher

sei, wie bisher, darauf gerichtet, in Uebereinstimmung mit den Mächten zu handeln bei der Wiedereröffnung der Verbindung mit Peting und der Befreiung der dortigen Amerikaner, bei dem Schutz von Leben, Eigenthum und Interessen amerikanischer Staatsangehörigen und bei dem Be⸗ streben, ein Uebergreifen der Unruhen in andere Provinzen zu verhindern und solche Unruhen zu unterdrücken. Die Politik der Vereinigten Staaten 757S das Ziel, eine Lösung zu suchen, welche für China dauernden F und Ruhe bringe, welche China als territoriales und administratives Ganzes . stehen lasse, unter Wahrung aller den befreundeten Mächten durch Verträge und Völkerrecht garantierten Rechte, und we schließlich für die ganze Welt an dem Prinzip der Gleich⸗ berfchkigung im Handel und Verkehr mit allen Häfen Chinas esthalte. Der Marinesekretär Long hat angeordnet, daß 500 amerikanische Seesoldaten aus den Vereinigten Staaten schnell ls möglich nach China gesandt werden

sssen. Vom Kriegsschauplatz in China meldet das .entasch Bureau“, daß, in Tientsin am 3. d. M. eingetroffenen Nach⸗ richten aus chinesischen Quellen zufolge, die Fremden in Peking von dem vierten Prinzen⸗Palast Besitz ergriffen haben, welcher der britischen Gesandtschaft gegenüberliegt und sie beherrscht; in diesem Palast hatten die eingeborenen haben. welche sich vor den Boxern flüchteten, Zuflucht ge⸗ unden. 1

In Tientsin wurden am 3. Juli die Fremdennieder⸗ lassungen den ganzen Tag von den Chinesenbeschossen Ueber 150 Geschosse fielen innerhalb des Fremdenviertels nieder Viele Häuser wurden theilweise zerstört, aber es sind nur wenige Menschenverluste zu beklagen. Die Zivilisten, die Frauen und Kinder erhielten den Befehl, in den Kellern der Stadthalle und des Astor⸗Hotels Schutz zu suchen. Drei Kompagnien japanischer Infanterie mit einer Gehirgsbatterie und einige russische Geschütze griffen die chinesischen Geschütze an, jedoch nur mit geringem Erfolg. Ein Zwölfpfünder vom x Kriegsschiff „Terrible“ trat darauf bei der Eisenbahnstatlon in Thätigkeit. Der Feind nahm denselben unter Feuer und traf ihn mit zwei Geschossen, wodurch die Laffette leicht beschädigt und ein Matrose verwundet wurde. Das Ge⸗ schütz wurde zurückgezogen und durch ein französisches er⸗ setzt. Das nächste chinesische Geschoß platzte mitten in der Geschützaufstellung und verwundete drei Mann von der Be⸗ dienung. Die ginefische Artillerie feuerte gleichmäßig gut. Von den Japanern wurden 1 Offizier und 2 Mann getödtet, 20 Mann verwundet; die an diesem Tage erlittenen russischen Verluste sind unbekannt, ebenso die chinesischen. Es wurden Anstalten getroffen, die Frauen und Kinder nach Taku und von dort nach Tschifu und Japan zu senden.

Am 4. Juli griffen, nach einer Meldung des „Daily) Expreß“, 75000 Chinesen mit mehr als 100 Ge⸗ schützen wiederum Tientsin an, welches von 14 000 Mann der vereinigten Truppen der Mächte vertheidigt wurde. Die Russen und die Japaner erlitten die stärksten Verluste. Von einer russischen Infanterie⸗Kompagnie in Stärke von 120 Mann wurden mit Ausnahme von 5 Mann alle getödtet oder verwundet. Große Verluste hatte auch das deutsche Kontingent, die Verluste der Engländer betrugen 30 Mann. Die Deutschen sandten 250 Kranke und Verwundete, meist von Admiral Seymour’s Kolonne, in großen Flußbooten nach Taku; dieselben wurden auf dem ganzen Wege dahin von den Chinesen unaufhörlich belästigt. Am 6. Juli erneuerten die Chinesen ihren An⸗ griff auf Tientsin mit zwei vierzölligen Batterien. Es gelang indeß der Artillerie der vereinigten Truppen, dieselben nach achtstündigem Gefecht zum Schweigen zu bringen.

Dasselbe Blatt berichtet ferner aus Tschifu vom gestrigen Tage, daß die Russen 30 000 Mann von Arbin, südwestlich von Kirin, nach der Eisenbahnlinie zwischen Kirin und Tsi⸗tsi⸗har senden. Südlich von diesem Orte verbrannten die Chinesen alle Brücken und führten eine Schreckeng⸗ herrschaft in der ganzen füͤdlichen —— ein.

Der französische Konsul in Shanghai bestätigt in einem Telegramm vom 7. d. M., daß der Prinz Tuan dem Gosuverneur von Schantung befohlen hat, mit 18 000 Mann in der Richtung auf Nanking zu marschieren. Der Konsul ist jedoch der Ansicht, daß der Gouverneur diesem Be⸗ fehl nicht nachkommen werde.

In Shanghai ist, wie dem „Daily Mail“ von dort ge⸗ meldet wird, ein Exemplar eines der Edikte des Prinzen Tuan eingetroffen, in welchem dieser sich selbst als Kaiser bezeichnet. Man nimmt in Shanghai an, daß der Direktor der chinesischen Eisenbahnen Scheng, der wie andere chinesische Würdenträger einen ausgedehnten Grundbesitz hade, aus diesem Grunde alles in seinen Kräften Stehende thun werde, um die Ausländer in ihrem Bestreben, den Frieden zu erhalten, zu unterstützen. Die Behörden, welche ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Vertheidigung des Jangstse richten, haben Garantien für den Schutz der Ausländer in den Häfen des Jang⸗tse gegeben, sowelt diese Ausländer in den betreffenden Orten ihren festen Wahnsitz haben, und es soll keinem Kriegsschiff gestattet werden, Truppen zu landen. Ferner soll auch nur einzelnen Kriegsschiffen erlaubt sein, die Befestigungswerke zu passieren; wenn mehrere derselben zu⸗ sammen passieren wollen, sollen sie angehalten und soll eventuell auf sie gefeuert werden. Der Vorschlag Scheng 8, ein Len Freiwilligen⸗Korps zu bilden, abgelehnt worden.

Der eeh Konsul in Futschau herichtet tele⸗ Faphüch, daß die Lage in Stadt eine ruhige ist. Der deeage und der tatarische Marschall haben eine den Fremden

f 1

ünstige Proklamation erlassen und fordern die fremden iegsschiffe auf, es jetzt zu vermeiden, nach Futschau zu ommen.

Eine der „Politischen Korrespondenz“ zur Verfügung * angeblich von kompetentesten Stelle 8 Tokid ausgehende telegraphische Mittheilung vom 9. d. M. hesagt., daß die Aeußerungen der europälschen Presse, soweit sie telegraphis hisher in Tokio bekannt geworden seien, hezüglich der Haltung der .—2ö Regierung von einer irrigen Vorau setzung auszugehen schienen. Japan sei allerdings dereit, an der gemeinschaftlichen Aktion der Mächte zur Rettung der Gesandten und der Fremden in Pekiug und an der Wieder⸗ herstellung der Ordnung in Nordching theilzunehmen, habe aber die ihm zugeschriebene Absicht, zu dlesem Zweck ein eurno⸗ püisches Mandat zu erlangen oder diese Aufgade allein durchzu⸗ führen, in keinem Stadium gehabt. Das Bestreben Japans

sei von Anfang an gerichtet gewesen und sei auch gegenwärtig

8 721 8 1““