1900 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

28. Juli. Verwaltung der egyptischen Eisenbahnen in Kairo: Lieferung und Montierung von drei stählernen Transportschiffen für⸗ den Hafen von Alexandrien.

30. Juli. Praͤsident der Staatseisenbahnen in Kairo: Lieferung von 12 000 Lampenzylindern und 8000 Waschbecken aus Krystall.

Verkehrs⸗Anstalten.

mburg, 12. Juli. (W. T. B. amburg⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Deutschland“ 12. Juli in New⸗York ange⸗ kommen.

London, 12. Juli. (W. T. 95* Union⸗Linie. Dampfer „Briton“ gestern auf Heimreise v. Kapstadt abgegangen

Theater und Mufik. 8

Im Theater des Westens wird die morgen zur Wieder⸗ holung kommende Operette „Der Vogelhändler“ abwechselnd mit der Operette „Die Fledermaus“ in der nächsten Zeit auf dem Spielplan verbleiben. Am Sonntag Nachmittag geht zu halben Preisen die Operette „Die Glocken von Corneville“ in Scene.

Infolge andauernder Uapäßlichkeit sieht sich Miß Halton gs nöthigt, ihr Gastspiel im Lessing⸗Theater zu beendigen und ich einer Kur zu unterziehen. Die Aufführungen der Operette „Rhodope“ müssen daher abgebrochen werden, und es geht von morgen ab die Overette „Die Geisha“ mit Fräulein Mia Werber in der Partie der Mimosa in Scene.

Eine Orienralische Operetten⸗Gesellschaft wird morgen Sonnabend, im Thalia⸗Theater ein Gastspiel eröffnen. Zur Auf⸗ führung gelangen die Operetten „Die Tochter Jerusalems“, „Sulamith“ und „Bar Koba“ (Sterndeuter). w

Mannigfaltiges. erlin, den 13. Juli 1900. 8

Das Deutsche Hilfscomité für Ost⸗Asien hielt, da, wie der Vorsitzende, Herzog von Ratibor mittheilte, zu der letzten Ver⸗ sammlung infolge der großen Eile nur wenige Personen eingeladen werden konnten, gestern im Reichstage die eigentlich konstituterende Versammlung ab. Anwesend waren u. A. der Minister des König⸗ lichen Hauses von Wedel⸗Piesdorf, der württembergische Gesandte üher von Varnbüler, der sächsische Gesandte Dr. Graf von 1218 thal und Bergen, der bayerische Generalleutnant Freiherr Reichlin von Meldegg, der Unter⸗Staatssekretär a. D., Wirkliche Geheime Rath Dr. Fischer, der Polizei⸗Präsident von Windheim, der Geheime Kommerzienrath von Mendelssohn⸗Bartholdy, der General⸗ Konsul Schwabach und der Direktor der Deutschen Bank Koch. Als hauptsächlichen Zweck des Comités bezeichnete der Vor⸗ sitzede die Sammlung von Geldern zu Verpflegungszwecken durch Materialsendungen, zur Fürsorge für die Hinterbliebenen von Gefallenen, zur Unterstützung der Beamten des Rothen Kreuzes und aller Derjenigen, die sich noch weiter als unterstützungs⸗ bedürftig im Laufe der Ereignisse herausstellen sollten. Dabei soll im engsten Anschluß an das Rothe Kreuz und in steter Fübhan mit dem Kaiserlichen Kommissar für die freiwillige

ankenpflege vorgegangen werden. Der Vorsitzende verlas dann ein Telegramm Seiner Majestät des Kaisers und Königs, in welchem Allerhöchstderselbe der Freude über das patriotische Unter⸗ nehmen Ausdruck giebt, ferner ein Telegramm, wenach Ihre Majestät die Kaiserin und Königin das Protektorat über⸗ nimmt, und ein Telegramm Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich, Höchstwelcher sich zur Uebernahme des Ehrenvorsitzes bereit erklärt hat. Der General⸗Sekretär des Comités, Fabrikbesitzer Selberg theilte darauf die Namen der Personen mit, welche ihren Beitritt erklärt haben, aber nicht anwesend sein konnten, darunter der Ober⸗Präsident, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Ober⸗Präsident Dr. von Bitter, der Fürst zu Stolberg⸗Wernigerode, der Ober⸗Bürgermeister Kirschner⸗Berlin, der Ober⸗Bürgermeister Becker⸗Köln und der General⸗Direktor des „Norddeutschen Lloyd“ Dr. Wiegand. Zu den in der vorigen Sitzung bereits gewählten Präsidenten, dem Herzog von Ratibor und dem bayerischen Gesandten Grafen von Lerchenfeld⸗

Ha

—.

Köfering, wurde der Wirkliche Geheime Rath Dr. Fischer als

Dritter beee. Ferner wurde ein engerer Ausschuß S. estehend aus den Herren: Reichstags⸗Abgeordneter nz von Arenberg, Präsident Dr. Bödiker, Kommerzienrath Fried⸗ laender, Geheimer Kommerzienrath von Hansemann, Vize⸗Ober⸗ Zeremonienmeister, Kammerherr von dem Knesebeck, Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Koch, Direktor der Deutschen Bank Koch, Geheimer Kommerzienrath von Mendelssohn⸗Bartholdy., Geheimer Kommerzienrath R. Pintsch, General⸗Direktor Rathenau, General⸗Konsul Schwabach und General der Infanterie z. D. von Spitz. Der General⸗ Sekretär Selberg verlas darauf den Entwurf zu einem Aufruf an das Publikum, der in seinen Grundzügen festgestellt wurde; die definitive Redaktion übernahmen die 22. Präsident Dr. Bödiker und Wirklicher Geheimer Rath Dr. Fis Zum Schluß wurde be⸗ schlossen, Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich den unterthänigsten Dank für die Uebernahme des Protektorats bezw. des Ehrenvorsitzes

kelegraphisch auszusprechen.

Nach dem soeben erschienenen Jahresbericht der Berliner Unfallstationen für 1899 wurden im verflossenen Jahre in den Stationen bei 38 156 Unfällen erste Hilfeleistungen gewährt. Der unfall⸗ reichste Monat war der August mit 3843, die niedrigste vifer zeigte der Monat Januar mit 2597 Fällen. Vom Januar bis August stieg die Häufigkeit fortdauernd, um dann gleichmäßig bis zum November ab⸗ zufallen: eine auch in den Vorjahren . Erfahrung. Von den

ochentagen hatte der Montag die stärtste (6189 = 15,6 %), der Sonntag die schwächste Frequenz (4367 = 11,4 %) aufzuweisen.

Bremen, 12. Juli. (W. T. B.) „Boesmann’s Telegraphisches Bureau“ meldet: Der Aufsichtsrath und Vorstand des „Norddeutschen Lloyd“ begaben sich heute Morgen nach Bremer⸗ haven, um den Kapitän sowie die Offiziere und Mann⸗ schaften des Schnelldampfers⸗Kaiser Wilhelm der Große“ und ferner die mit diesem Dampfer nach hier zurückgekehrten Mann⸗ schaften der übrigen an der Brandkatastrophe in New York Dampfer zu ihrer Fütelcer Rückkehr zu beglück⸗ wünschen. Der General⸗Direktor Dr. Wiegand hielt folgende Ansprache: „Offiiere und Mannschaften! Sie sind sämmtlich Augenzeugen und Mitkämpfer einer schweren Katastrophe gewesen, die urplötzlich mit verheerender Gewalt über den Norddeutschen Lloyd hereingebrochen ist, die mit grausamer Hand in. das Leben Ihrer Kameraden eingegriffken und drei unserer schönsten Schiffe fast vernichtet hat. Nahezu zerschmettert hat uns die schwere Kunde. Was uns aber Kraft in der Gegenwart und Vertrauen für die Zukunft gegeben hat, war die gleichzeitige Nachricht, daß die gesammten Besatzungen unserer Dampfer heldenmüthig in eiserner Manneszucht ihre Schuldig⸗ keit bis zum Aeußersten gethan haben. Dem Todesmuth, mit dem sie den Kampf gegen das entfesselte Element geführt haben, verdanken wir die Erhaltung dieses Schiffes, nicht minder aber die Erhaltung des Namens und der Ehre des „Norddeutschen Lloyd“. Ihren Kameraden, die in diesem Kampf geblieben, zu Ehren, gleich⸗ zeitig aber, um Ihnen Allen unseren Dank auszusprechen für die tapfere Haltung, welche Sie in der furchtbaren Katastrophe gezeigt haben, sind wir hierher gekommen. Als ein schwaches Zeichen unseres Dankes und unserer Anerkennung wird nach dem Beschluß der Verwaltung des „Norddeutschen Lloyd“ den Offizteren und Mann⸗ schaften unserer Dampfer, welche bei der Katastrophe zugegen gewesen, eine volle Monatsgage ausbezahlt werden, wobei wir uns vorbehalten denjenigen Offizieren und Mannschaften, welche sich nach dem Urtheil ihrer Vorgesetzten in hervorragender Weise ausgezeichnet haben, unsere Anerkennung in besonderer Weise zum Ausdruck zu bringen.“ General⸗Direktor Dr. Wiegand verlas sodann die bereits be⸗ kannte Depesche Seiner Majestätdes Kaisers an den „Norddeutschen Lloyd“ und fuhr fort: „Die Erwartung Seiner Majestät, daß Jeder⸗ mann in unseren Diensten seine Pflicht gethan haben wird, haben Sie Alle voll und ganz im höchsten Maße erfüllt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, den Lloyd aus der Zeit des schweren und nieder⸗ schmetternden Schicksalsschlages zu neuer, schöner Entwickelung empor zu führen. Seiner Majestät, unserem Echabenen Kaiser aber, dem mächtigen Förderer der deutschen Schiff⸗ fahrt und der deutschen Srekraft, geloben wir in dieser Stunde, daß wir alle, jeder auf seinem Posten, was auch die Zukunft bringen werde, unsere Pflicht thun werden, mit dem Rufe: „Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser dreimal Hurrah! e. Hurrah!“ Hierauf nahm der Kapttän Enselbart das Wort zu folgender Erwiderung: Ich bin zu sehr bewegt, um in einer langen Rede meinen Dank für die soeben gehörten ehrenden Worte des Herrn General⸗ Direktors auszusprechen, möchte aber meine augenblicklichen Gefühle in folgenden Worten zum Ausdruck bringen: Wir sind und bleiben allezeit für den Lloyd stets bereit. Hoch der Lloyd, dreimal Huͤrrah! Hurrah! Hurrah!“ Später fand an Bord des Schiffes ein Früh⸗ stück statt, an dem der Kapitän und die Offiziere theilnahmen und bei welchem von dem Präsidenten des „Norddeutschen Lloyd“ Geo Plate dem Kapitän Engelbart ein kostbarer silberner Pokal überreicht wurde. Wie „Boesmann’s Bureau“ weiter erfährt, ist seitens des „Nord⸗ deutschen Lloyd“ auch den Wittwen und Waisen der Hinterbliebenen, unabhängia von den sonstigen Bezügen, der Betrag einer Monatsgage der Verstorbenen besonders ausbezahlt worden.

Prag, 13. Juli. (W. T. B). In Mauth aͤscherte ein großer Brand 37 Anwesen ein; 400 Personen sind obdachlos. Das Feuer gife auf den Nachbarort Kirez über und zerstörte auch dort mehrere

Lemberg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Flüsse Dniester und Stryi sind ausgetreten und haben das anliegende Land über⸗ schwemmt. In Halicz wurden 10 Häuser vom Wasser zerstört, 100 stehen unter Wasser. Mehr als 500 Menschen sind obdachlos. Die Stadt Stryi ist überschwemmt; alle Bahnverbindungen mit Stryi sind unterbrochen. 3

Paris, 12. Juli. (W. T. B.) Im Deutschen Hause der Welt⸗Ausstellung fand zu Ehren der mit dem Schnelldampfer „Deutschland“ nach Cherbourg und sodann zum Besuch der Aus⸗ stellung hierher gekommenen Peissnlichkeiten Empfang statt. Die Gäste besichtigten unter Führung des Reichs⸗Kommissars, Geheimen Ober⸗Regierungsraths Dr. Richter und des Geheimen Regierungs⸗ raths Lewald die verschiedenen Abtheilungen, insbesondere die Fridericianische Kunstsammlung.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, 12. Juli. (W. T. B.) Das „Reuter'’sche Bureau“ meldet aus Tientsin vom 4. d. M., unter den Befehlshabern der vereinigten Truppen bestehe allgemein der Wunsch, mit einander zu kooperieren. Ein wirksames Vor⸗ gehen der Truppen der Mächte werde aber durch den Mangel an Zusammenschluß beeinträchtigt. Der Vortheil habe bei den Operationen der letzten Wochen im Ganzen auf der Seite der Chinesen gelegen, deren Artillerie derjenigen der europäischen Truppen an Güte überlegen sei.

St. Petersburg, 13. Juli. (Meldung der Russischen Telegraphen⸗Agentur. Nach einem vom Finanz⸗Ministerium veröffentlichten offiziellen Bericht aus der Mandschurei haben sich revolutionäre Bewegungen nur in der Gegend der Städte Hai⸗Tschen, Ljao⸗jan und Mukden bemerkbar Doch wurden sie bald unterdrückt. Die chinesischen Behörden behaupteten auch, daß

sie an der Bewegung nicht betheiligt seien, und noch

21. Juni berichtete der Hauptingenieur der mandschurische Bahn aus Charbin, daß an der Bahn überall Ruhe herc

und daß die Gouverneure von drei Provinzen für f Aufrechthaltung der Ruhe einständen, wenn die Russer keine Feindseligkeiten begönnen. Die ruhige 8 mung, die scheinbar längs der Bahn herrschte, hiel aber nicht an, sondern die revolutionäre Bewegung verbreiten sich von Peking aus bis nach der Mandschurei. Ein chinesische Beamte schlossen sich der Bewegung an, . chinesische Truppen machten dort mit ihnen gemein⸗ same Sache. 1 gemeldet, daß der Gehilfe des Gouverneurs von Mukden den Gouverneur in Haft genommen, sich an die Spitze der aufständischen“ Truppen estellt habe und gegen Tjelin marschiere. Nach die Kohlenbergwerze von Jan⸗Sai wurden von Chinesen angegriffen, und de Brücke bei der Station Ljao⸗Jan wurde angezündet. ;ie katholische Mission in Mukden wurde zer⸗ stört, und die dortigen Kaufmannsläden wurden eplündert. Im Norden der Mandschurei, in de J Zizikar, wurden schnell chinesische Trup

um 18. der Bahn mobilisiert. Die Proklamationen 8

lufständischen wurden auch in Mukden und Kirin veröffent licht, und der Gouverneur erklärte der Bahnverwaltung, nict für die Sicherheit garantieren zu können. Der Ober⸗Ingenient berichtete darüber: Der General⸗Gouverneur von Uman bat um Schutz. Am 24. Juni wurde ein Edikt des Kaiserz von China aufgefangen, das den Truppen befahl, sich mit den Boxern zu vereinigen. Am 25. Juni wurde dem Haupt Ingenieur vom Gouverneur von Mukden bekannt gemacht daß das ganze Eigenthum der Bahn an die chinesischen Be⸗ amten übergeben werde, daß die Russen sich unter dem Gelein der chinesischen Soldaten entfernen und die Mandschurei der lassen sollten. Darauf gab der Hauptingenieur alsbald folgende telegraphische Antwort: Gemäß dem mit der chinesischen Re⸗ gierung abgeschlossenen Vertrag sind die Russen verpflichte 1dse. zu bauen. Deswegen kamen fe der Nandschurei, wo sie drei Jahre hindurch

der Bevölkerung im besten Einvernehmen gelch haben. Jetzt sind in der Provinz Mukden Boxer auf getaucht, welche die chinesischen Christen angegriffen und Eisenbahnarbeiter, die Bewachungsmannschaften und In⸗ genieure nicht verschont haben, während die Beamten i Mukden nichts gethan haben, um das zu verhindern. Un den Unordnungen sofort ein Ende zu machen, ist der Gouver⸗

neur in Mukden verpflichtet, die Rebellen zu vernichten. Kam

er das nicht mit den ihm zu Gebote stehenden Machtmitten so ser er sich um Hilfe der russischen Regierung an den Chef der Provinz Kwantung in Port Arthur wenden. Der chinesische Gouverneur hat kein Recht, den Russen var⸗ suschlagen⸗ die Eisenbahnarbeiten aufzugeben, da die Essen⸗

in im Einvernehmen von Rußland und China go⸗ baut wird. Ich sehe, daß der Gouverneur von Mukden die Pflicht, dem Kaiser treu zu dienen, vergessen hat⸗ wenn er einen solchen Antrag vorschlug. Der GCon⸗ verneur beging eine so schwere Uebertretung wahrscheinlich nur aus Furcht vor den Aufständischen und vergaß Re P deren Erfüllung sein Dienst und seine Ehre fordern. ch rathe, dieses niedrige Gefühl der Furcht vor den Boxem aufzugeben sowie die schlechten Berather von sich zu ens⸗ fernen, sich männlich an die Spitze der Truppen zu stelen, welche noch nicht dem Aufstande verfallen sind, und mtt Hilfe des russischen Chefs von Kwantung die Rebelm zu vernichten und die Ruhe wiederherzustellen.“ Am 26. Jum wurde gemeldet, daß sich überall längs der Eisenbahn chinesische Truppen sammelten. Am 27. Juni meldete der Haunt⸗ ingenieur, daß die Schutzmannschaft in Stärke von 150 Mam gezwungen worden sei, sich von Tjelin zurückzuziehen, umd daß sich große Massen chinesischer Truppen sammelten, un einen Angriff an mehreren Punkten der Bahn vorzubereiten und selbst Charbin zu bedrohen. Der Hauptingenieur gah den Befehl, die Eisenbahnbediensteten zum Schutze der Bahn iu konzentrieren. Indem der Hauptingenieur darüber berichtete unterließ er nicht, zugleich dem Chef der Schutzmannschaft iu bemerken, daß alle betheiligten Eisenbahnangestellten um Schutzmannschaften sich ausgezeichnet benommen und sich als tüchtig erwiesen hätten.

Canton, 12. Juli. (W. T. B.) Der Vize⸗König Li Hung⸗Tschang hat am 6. d. M. auf dem Landwege en handschriftliches Kaiserliches Edikt vom 17. Juni erhalten in dem alle Gouverneure um schleunige Trupper sendung zur Hilfe gegen die Rebellen, zu denen offenbar auch der Prinz Tuan gerechnet wird, ersucht werden Li⸗Hung⸗Tschang will auf dieses Edikt hin, das unzweifelhaf noch echt ist, einige Tausend Mann nach Peking schicken Auch andere Gouverneure werden voraussichtlich Trupna

ichen und Nichtamtlichen in der Erst und Zweiten Vchanmt

Wetterbericht vom 13. Juli 1900, 8 Uhr Vormittags.

mburg.. winemünde Rügenwalder⸗ münde.. Wind⸗ Neufahrwasser stärke, Wetter. Memel...

Name der

760,9 3 wolkenlos 18,0 762,3 1 wolkenlos 17,9

762,3 2 wolkenlos 18,0

7 u. Leitung 2910 swoltenles 15, abenz Der Vogelhänbler. Oberette in 3 Akten

von Carl Zeller. Anfang 7 ½ Uhr.

——

Theater. Theater des Westens. Ensemble ⸗Gastspiel , niie nter ——

des Direktors

B obachtungs⸗

Wind⸗ m ation 1 Münster

richtung 8 5Weßt ). . nnover

1.00u. Meeres⸗ iveau reduz

Ferenczy. Sonn⸗

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über di Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend.

Familien⸗Nachrichten.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Verlobt: Frl. Else Schmal mit Hrn Pfarrant 757,7 1 wolkenlos 18,0 88G 1 4 780,1 Jwonientos 180 Fü- w— x82 Corneville. Abends 7 ½ ibr⸗

Kandivdaten Otto Tietz (Friedrichsberg 1. Pon.) Verehelicht: Hr. Hauptmann Wendt mit

Am 22. Juni wurde aus Chardn

Berlin, Freitag, den 13. Juli

Amtliches. Königreich Preußen. end Maßnahmen zur Verhütung von Hoch⸗ betreffefergefahren in der Provinz 8 Vom 3. Juli 1900. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. dnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages ver Monarchie r die Provinz Schlesien, was folgt:

§ 1. Die Lausitzer Neisse, der Bober, die 9 die Weistritz, die Glatzer Neisse und die Hotzenplotz sind, soweit sie zur Pro⸗ vinz Schlesien gehören und nicht schiffbar sind, mit denjenigen uflüssen, welche in dem Plane für den erstmaligen Ausbau § 3) Berückstchtigung finden, zur Verhütung von Hochwasser⸗ gefahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes auszubauen und

zu unterhalten. Abschnitt I.

Ausbau. § 2.

nter Ausbau sind vorzugsweise zu verstehen Maßnahmen ur ordnungsmäßigen Herstellung des Bettes und der Ufer des asserlaufs, soweit sie zur regelmäßigen Hochwasserabführung owie zur Verhinderung der chiebebildung erforderlich sind, owie zur nothwendigen Freilegung des für den regelmäßigen Hochwasserabfluß wesentlichen Gebiets (des Hochwasserabfluß⸗ gebiets) und geeigneten Falls die Errichtung von Anlagen zur

Zurückhaltung des Wassers.

Der erstmalige Ausbau erfolgt durch den Provinzial⸗ verband nach einem zwischen ihm und dem Staate für jeden Flußlauf zu vereinbarenden Plan. In dem Plan ist auch über den Beginn, das Fortschreiten und die Beendigung des Aus⸗ baues Bestimmung zu treffen.

Zu einem weiteren Ausbau ist der Provinzialverband be⸗

fugt, aber nicht verpflichtet.

Die Sonderpläne 82 den Ausbau sind von dem Pro⸗ vinzialverband aufzustellen und vor ihrer Ausführung dem Ober⸗Präsidenten zur F vorzulegen.

Der Ober⸗Präsident hat die Sonderpläne 4) durch die Kreisblätter derjenigen Kreise sowie in ortsüblicher Weise in denjenigen Gemeinden und Gutsbezirken öffentlich bekannt zu machen, in deren Bezirk der Ausbau geplant ist oder eine Aenderung des gewöhnlichen Wasserstandes oder Wasserablaufs zur Folge hat. Darüber, ob die letztere Voraussetzung zu⸗ trifft, entscheidet auf Grund der Sonderpläne der ber⸗

Präsident.

Die Bekauntmachung muß unter Hinweis auf den Ort, wo von den Erläuterungen und Zeichnungen Einsicht genommen werden kann, den Zeitpunkt bezeichnen, bis zu welchem Ein⸗ wendungen gegen den Plan bei der in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Behörde angebracht werden können. Für die Einwendungen soll mindestens eine Frist von sechs? ochen nach der Veröffentlichung im Kreisblatte freigelassen werden. Zur Erhebung von Einwendungen ist auch die Interessenten⸗ vertretung 40) berechtigt. 8

Die Einwendungen sind mit den Betheiligten zu erörtern. Das Ergebniß der Erörterung ist von der damit betrauten Behörde zu begutachten.

Die Entscheidung über die Einwendungen und die Fest⸗ stellung des Planes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Die erfolgte Feststellung des Planes ist unter Bezeichnung des Ortes, wo von ihm Einsicht genommen werden kann, gemäß § 5 öffentlich bekannt Ia

Bei der Ausführung sind unwesentliche Abweichungen von dem festgestellten Plane mit Genehmigung des Ober⸗P zulässig. Bei wesentlichen Abweichungen finden die §§ 5 bis 8 Anwendung.

§ 10.

Auf den Ausbau finden die §§ 3 bis 11, 13 und 14 des Gesetzes, betreffend die Befugnisse der Strombauverwaltung F den Uferbesitzern an tlichen , vom 20. August 1883 (Geset⸗Samml. S. 338) 31. 1884 eeeees S. 303) mit folgenden Maßgaden entsprechende

nwendung:

1) die der Strombauverwaltung beigelegten Besugnisse stehen dem Provinzialverbande zu; 8

2) die Befugnisse des Provinzialverbandes greifen

2

über den Eigenthümern und Nutz tigten t

im Ueberschwemmungsgebiete belegener Grundstücke, soweit

nicht bebaut sind, Platz;

88 2 die Bestimmungen der §§ 3 und 4 über Emräumung n

8) an Stelle des Kreisausschusses tritt in den Fällen der 6 und 9 der 8“ 1

Im übrigen n auf die im Interesse des Aushaues erfolgende Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums oder der Rechte am Grundeigenthume die sonst für die Ent⸗ eignung geltenden . Anwendung. 5 12. Auf Grund von Privatrechten kann weder der Aus⸗ führung des Plans widersprochen, noch die Beseitigung aus⸗ geführter Anlagen, sondern nur die Herstellung von Einrich⸗ tungen, welche die benachtheiligende Wirkung ausschließen, ge⸗ fordert werden. Auf ihre Herstellung finden die 10 und 11 Anwendung. 3 Wo solche Einrichtungen mit den ausgeführten Anlagen unvereinbar oder wirthschaftlich nicht gerechtfertigt sind, ist Schadenersatz zu gewähren. Ueber Streitigkeiten beschließt der Bezirksausschuß. Gegen den Beschluß steht, soweit es sich um die Höhe der Entschädigung handelt, binnen 90 Tagen nach der Zustellung den Betheiligten die Beschreitung des Rechtsweges u. Falls gegen den sonstigen Inhalt des Beschlusses Be⸗ sähwer e eingelegt ist, läuft die Frist erst vom Tage der Zu⸗ stellung der auf die Beschwerde ergehenden Verfügung §19

Anspruch auf Schadenersatz wegen Veränderung der Vor⸗ fluth, wegen Erschwerung der Unterhaltungslast auf anderen Flußstrecken und wegen vorübergehender Beeinträchtigung von Wassernutzungsrechten kann nur dann erhoben werden, wenn der Ausbau eine wesentliche Aenderung des gewöhnlichen Wasser⸗ standes oder Wasserablaufs herbeigeführt hat. -

Abschnitt II. Unterhaltung.

§ 14.

Die Pflicht zur Unterallahg der im § 1 bezeichneten Wasserläufe geht in ihrem ganzen Umfang auf den Provinzial⸗ verband über, und zwar:

2 bezüglich der einzelnen, nicht auszubauenden Strecken nach Aufstellung des Entwurfs eines Beitragskatasters (§S 32 und 33), spätestens aber zwei Jahre nach dem planmäßigen Beginne des Ausbaues 3 Abs. 1);

2) bezüglich der einzelnen ausgebauten Strecken sowie der . planmäßigen Anlagen nach ihrer dauerhaften Fertig⸗ stellung. 8

Den Tag des Ueberganges bestimmt der Ober⸗Präsident nach Anhörung der Interessentenvertretung 40) und des Provinzialausschusses. Gegen die des Ober⸗ Präsidenten steht beiden innerhalb sechs Wochen die Beschwerde an die zuständigen Minister zu.

Während der Bauzeit erfolgt die Unterhaltung der plan⸗ mäßigen Arbeiten aus dem Baufonds 28). 8. 1

§ 15. 1

Die Unterhaltungspflicht 14) umfaßt die mäßige Instandhaltung des beim Ausbau hergestellten Zustands und, soweit es zur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung der Vorfluth erforderlich ist, die Instandhaltung des Wasser⸗ laufs und seiner Ufer.

Sie kann durch Observanz, Verjährung oder privatrechtliche Verfügung weder aufgehoben ge⸗ geändert werden.

Soweit bei dem Ausbau an bereits vorhandenen Anlagen Seiger, Schleusen, Wehren, Brücken und dergleichen) Aenderungen, Um⸗ oder Erweiterungsbauten ausgeführt werden, verbleibt die Unterhaltung dieser Anlagen den bisher dazu Verpflichteten. Doch ist der Provinzialverband gehalten, für eine etwaige Vermehrung der Unterhaltungslast Entschädigung zu gewähren, die nach seinem Ermessen in einer einmaligen Kapitalsabfindung oder in einer Jahresrente bestehen kann. Bei Bemessung vüse⸗ Entschädigung ist der durch eine bessere Herstellung der Anlagen erwachsene Vortheil anzurechnen.

Im Heherasferobstnsa⸗dere (§S§ 2 und 24) haben die Grundstücksbesitzer auf Anordnung der Wasserpolizeibehörde 26), soweit es zur Hochwasserabführung erforderlich ist, wildwachsende Bäume und Sträucher ohne nspruch auf Ent⸗ schädigung abzuholzen oder sich die Abholzung auf ihre Kosten gefallen zu lassen 42). Pflanzungen dürfen nur mit Genehmigung der Wasserpolizeibehörde angelegt werden. Sie hat vor Ertheilung der Genehmigung den Provinzialverband zu 8 38 8— 8

§ 18. vorübergehende Beeinträchtigung von Wasser⸗ vmr Arbeiten, welche in Cefullung der Unter⸗ thunlichster Schonung fremder Rechte aus⸗ Entschädigung nicht gefordert werden.

Wenn durch Eisgang, Einsturz von Baulichkeiten oder sonstige außergewöhnliche Erei snisse Wasser⸗ gefahr entsteht, zu deren Beseitigung augenblickliche Vor⸗ kehrungen erforderlich sind, so sind, sofern es ohne erhebliche eigene Nachtheile geschehen kann, alle benachbarten Gemeinden und Gutsbezirke, auch wenn sie nicht bedroht sind, verpflichtet, auf Anordnung der Ortspolizeibehörden oder der Wasser⸗ polizeibehörden 26) die erforderliche Hilfe durch Hand⸗ und Spanndienste sowie durch Lieferung von Materialien und Gespannen zu leisten. Dabei sind die Anordnungen der tech⸗ nischen Aufsichtsbeamten des Provinzialverbandes zu befolgen. Den nicht bedrohten Gemeinden und Gutsbezirken ist für die Lieferung von Materialien und Gespannen, auf Ansuchen auch für die Leistung von Hand⸗ und Spanndiensten, nach billigem Ermessen Vergütung seitens des Unterhaltungs⸗ pflichtigen zu gewähren. Im Streitfalle beschließt der Bezirks⸗ ausschuß, ob und gegebenen Falles in welcher Höhe Ent⸗ schädigung zu leisten ist. Gegen den Beschluß steht insichtlich der Höhe der 8A für die Lieferung von Materialien und Gespannen binnen Tagen nach der Zustellung den Betheiligten die Beschreitung des Rechtswegs zu.

16

Der Ausbau und die nierh tang ist der Aufsicht d Staats unterworfen. Die allgemeine Aufsicht führt der ber⸗ Präsident. Er ist befugt, die Regierungs⸗Pr sidenten mit A

weisung zu versehen.

24. 88 8b Der Ober⸗Präsident ist Henn⸗ sich jederzeit in der ihm geeignet erscheinenden Weise von dem Stande und Fortgange des Ausbaues sowie von dem Unterhaltungszustande Kenntniß zu verschaffen, auch nach Anhörung der Interessentenvertretung 40) und des Provinzialausschusses Anordnungen über regel⸗ mäßige Schauung der Wasserläufe und über die Abgrenzung des Heahpaserobiusgeüb § 2) zu treffen. .

r ist befugt, zum Zwecke der Verhütung von Hochwasser⸗ gefahren nach Anhörung der Interessentenvertretung 40) mit Zustimmung des Provinzialraths Polizeiverordnungen für die Flußläufe, zir deren Quell⸗ und Hochwasserabflußgebiet und für gefährdete Ufergrundstücke zu erlassen, insbesondere Bauten und Pflanzungen auf letzteren sowie erforderlichenfalls auch Bauten im Ueberschwemmungsgebiete von der Genehmi⸗ gung der Wasserpolizeibehörde gbhängig zu machen.

25

Der Provinzialverband hat nach Anhörung der Inter⸗ essentenvertretung ( ) einen einheitl Unterhaltungsplan Hüfefelg. welcher der Feststellung du den Ober⸗Präsidenten

26.

Wasserpolizeibehörde 61 12 den den Vorschriften dieses Pxeeeee vgeg der Landrath, in Stadt⸗ kreisen die Ortspolizeibehörde.

882 Landrath ist befugt, als Wasserpolizeibehörde auch für einzelne Theile des Kreises Polizeiverordnungen zu erlassen. 1

Wor dem Erlasse von Polizeiverordnungen soll die Wasser⸗ polizeibehörde die Interessentenvertretung 6 40) hören.

Vor dem Erlaß allgemeiner Anordnungen anderer Art soll die Wasserpolizeibehörde abgesehen von Fällen, welche keinen Aufschub zulassen die Interessentenvertretung hören. Stimmt diese nicht zu, so entscheidet auf ihren Antrag der Regierungs⸗Präsident. 9 27

Gegen Verfügungen des Ober⸗Präsidenten findet innerhalb zwei Wochen, sofern nicht in diesem Gesetz eine längere Frist vorgeschrieben ist, die Beschwerde an die zuständigen Minister statt.

Kosten.

1I. 8

11“ 8 Zu den Kosten des erstmaligen Ausbaues 3 Abs. 1) trägt der Staat vier Fünftel bis zum öchstbetrage von

öchstbetrage von 7 828 bei. Von diesen pos nicht mehr als 12 500 000 für Herstellung von Hoch⸗ und Nutzwasserbecken 43 2* 2) zu verwenden.

Die dem Provinzialverbande durch die Unterhaltung er⸗ wachsenden Kosten, einschließlich derjenigen, die 22 Flußauf⸗ seher und sonstige bei der Unterhaltung des ein n laufs ständig an Ort und Stelle 5 niedere entstehen, sind von denjenigen V nun 2⸗ 2 BFeee. des wasserabflußgebiets ein Interesse haden 3 Hierzu gehören insbesondere die Besitzer der Ufergrund⸗ stücke sowie aller Grundstücke, hkeiten und sonstigen An⸗

in dem Gebiete, welches bei der B“

n⸗

31 312 000 ℳ, der Provinzialverband ein ünftel bis aen

-

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Stornoway Blacksod.. Shields.. Scily.. Isle d'Aix Bltssingen. VVFö hristiansund Skudesnaes. Stagen.. 2 Kopenhagen. SO Karlstad... 9SO Sstockholm. Windstill W Povaranda.. NNW Vortum.. 2 h SO

22]Barometerst.

222 SAANAN *SSSseln

wolkig 6 Breslau. 761,0 1 wolkenlos 14,9 Lessing· Theater Ensemble⸗Gastspiel vt Geboren; Eine Tochter: Hrn. Regierune 1) die ebendaselbst g G Th 8 . gegebenen Be 80 5) die Bestimmungen des § 10 üder die Bepflanzung von hoifenlos München. 761,3 (Windstille wolkenlos/ 16,6 Sonntag: Die Geisha. (imosa:⸗ Mia Werber.) (Ber in). 1 n. Ein Hochdruckgebiet erstreckt sich von Lappland bis wolkenios 174 zu den Alpen, am höchsten ist der Luftdruck üͤber Berantwortlicher RNedakteur: find die von dem Landeshouptmann zu Residenz⸗Theater. Direttion: Stamund Lauten⸗ veee. Ganzen Uit die Druckvertheilung aber gleichmäßig. dame de chez Mazim.) Schwanl in 3 Alten § 4 vorgesehenen Anrufung des Landraths bdinnen ven Wochen beiter Temperatur wahrscheinlich. r ee dar 7 Jagdrechts fi I.wws beiter 8% Deutsche Seewarte. 8 sarerveie, e. vuch Acht Beilagen —— e ’“ 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage). 6“

bedeckt 3,3 Berlin 761,1 2 wolkenlos 18,4 1 rund d für die Förderung und wolkig 3,9 Chemnitz. 760,7 wolkensos 16,9 e16u4e““ Freiin von Hausen [Dresden), Ablagerung e e auch fi bedeckt rengih, Sonnabend: Gestorben; Verw. Fr. Exnestine von B iali Itenlos (Main) .. 7599 3 beiter 13981 Seee (Mimesa: Sfülgsbof, geb. ben K Dvergenk e G wolkenlo Kaeloruhe.. 789,6 3woltig 18¾ Mia Werber.) Silligevorf, geb. von Kealkreuth O uvfer e B. 8 8 10 Pe⸗ ʒ 1 1 W undstücken gelten auch für die ung; wolkenlos Montag: Die Geisha. (Mimosa: Mia Werber.) zur Ausübung der Befugnisse des heiter em Bottnischen Meerbusen; eine bis Westdeutschland Direktor Siemenroth in Berlin. technischen Beamten an Stelle der stgatlichen Lolalhandeanaten wolkenlos Hege Depression liegt über dem Ot⸗an. Im burg. Sonnabend; Die Dame von Mlaxinu, (LLa] Werlag der Erpevition (J. V. Heibdrich) in 2 Laes Gegen ihre Anordnung findet undeschades der emn gh b n Deutschland ist das Wetter ruhig, beiter, trocken vpon Ge beau. Uiebersetzt und bearber Druck der Nyrdheutschen Buchdruckerei und W. e Beschwerde an den Ober⸗Präsidenten statt; 1 8 woltenlos und etwas wärmer. Wenig Aenderung bei steigender von Feafon 8 X . 2— Anstalt, Berlin 87 lhelmstraße Nr. 32. 7) die Bestimmungen des § 5 üder die A des Fin 2 E nh dar sesenha wolkenlos 11“ und Un wehhen 8 hende 8 b.

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