vom Tage der Zustellung ab die Entscheidung des Vormund⸗
e tsgeriche anrufen. Gegen den Beschluß des Vormund⸗
schaftsgerichts findet die Besehwede statt. Die Beschwerde des
Kommunalverbands hat aufschiebende Wirkung.
Ein abgewiesener Antrag darf vor dem Ablaufe von sechs Monaten nicht erneuert werden.
Die Provinzialverbände, in der Provinz Hessen⸗Nassau die Bezirksverbände der Regierungsbezirke Wiesbaden und Cassel, der Lauenburgische Landes⸗Kommunalverband, der Landes⸗Kommunalverband der Hohenzollernschen Lande sowie der Stadtkreis Berlin sind verpflichtet, die Unterbringung der durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts zur Fürsorgeerziehung überwiesenen Minderjährigen in einer den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Weise zu bewirken. Sier heten für die Errichtung von Erziehungs⸗ und Besserungsanstalten zu sorgen, soweit es an Gelegenheit fehlt, die “ in geeig⸗ neten Familien sowie in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Anstalten unterzubringen, auch, soweit nöthig, für ein an⸗ gemessenes Unterkommen bei der Beendigung der Fürsorge⸗ erziehung zu sorgen. . 8
Zur Unterbringung verpflichtet ist derjenige Kommunal⸗ verband, in dessen Gebiet der Ort liegt, als dessen Vormund⸗ schaftsgericht das Gericht Beschluß gefaßt hat.
15.
Die Kosten, welche 6 die Ueberführung des Zöglings in eine Familie oder Anstalt, durch die dabei nöthige reglements⸗ mäßige erste Ausstattung, durch die Beerdigung des während der Fürsorgeerziehung verstorbenen und durch die Rückreise des aus der Fürsorgeerziehung entlassenen Zöglings entstehen, fallen dem Ortsarmenverband, in welchem er seinen Unterstützungs⸗ wohnsitz hat, zur Last. Ist ein solcher Ortsarmenverband nicht vorhanden, so fallen diese Kosten dem verpflichteten Kommunal⸗ verbande (§ 14 Abs. 2) zur Last. Die übrigen Kosten des Unterhalts und der Erziehung sowie der Fürsorge für entlassene Zöglinge tragen in allen Fällen die Kommunalverbände.
Die Kommunalverbände erhalten zu den nach Abs. 1 von ihnen zu tragenden Kosten aus der Staatskasse einen Zu⸗ schuß in Höhe von zwei Dritteln dieser Kosten. Der Betrag des Zuschusses wird jährlich auf Liquidation der im Vorjahr aufgewendeten Kosten oder im Einverständnisse mit den einzelnen Kommunalverbänden periodisch als Bauschsumme von dem Minister des Innern festgesetzt.
Die Kommunalverbände sind berechtigt, die Erstattung der während der Fürsorgeerziehung entstandenen Kosten des — eines Zöglings von dicem selbst oder von dem
auf Grund des Bürgerlichen Rechts zu seinem Unterhalte
Verpflichteten zu fordern. Dieselbe Berechtigung steht den
Ortsarmenverbänden hinsichtlich der ihnen nach § 15 Abs. 1
zur Last fallenden Kosten zu.
Für die Erstattungsforderung der Kommunalverbände sind Tarife zu Grunde zu legen, welche von dem Minister des Innern nach Anhörung der Kommunalverbände fest⸗ gesetzt werden. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung der e des Baues und der Unterhaltung der von den Kommunalverbänden errichteten Anstalten bleiben hierbei
außer Ansatz. Wird gegen den Erstattungsanspruch Widerspruch er⸗ hoben, so beschließt darüber auf Antrag des Kommunal⸗ verbandes oder Ortsarmenverbandes der Bezirks⸗Ausschuß. Der Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig. 8 8 Zwei Drittel der durch die Kommunalverbände von den Erstattungspflichtigen eingezogenen Beträge sind auf den Bei⸗ trag des Staats (§ 15 Ae 2) anzurechnen. — 17
Die u haben für die Ausführung der Fürsorgeerziehung und für die Verwaltung der von ihnen er⸗ —— Erziehungs⸗ und Besserungsanstalten Reglements zu erlassen.
Die Reglements bedürfen der Genehmigung der Minister des Innern und der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten in Betreff derjenigen Bestimmungen, welche sich auf die Aufnahme, die Behandlung, den Unterricht und die Entlassung der Zöglinge beziehen.
Hinsichtlich der Frugionsahen behält stehenden Vorschriften sein Bewenden.
Die gesetzlichen cgxAöehhetg ⸗ über die Erzieh
der Kinder finden auch auf die Fürsorgeerziehung Unwendung.
es bei den be⸗
8
19.
¹ Wenrn schulpflichtige 35ar9. der öffentlichen Volksschule ohne fittliche Gefährdung der übrigen die Schule besuchenden Kinder nicht zugewiesen werden können, so hat der Kommunal⸗ verband dafür zu sorgen, daß diesen Zöglingen während des schulpflichtigen Alters der erforderliche Schulunterricht ander⸗ weitig zu theil wird. Im Streitfalle entscheidet der Ober⸗ Präsident.
20.
Die zuständigen vaun es Aufsichtsbehörden der Kom⸗ munalverbände und in höherer Instanz der Minister des Innern haben die Ober⸗Aufsicht über die zur Unterbringung von Zöglingen getroffenen Veranstaltungen zu führen; sie sind befugt, zu diesem Zwecke Revisionen vorzunehmen. .
§ 21. Wer, abgesehen von den Fällen der 88 120, 235 des Strafgesetzbuchs, einen Minderjährigen, bezüglich dessen das gerichtliche Verfahren auf Unterbringung zur Fürsorgeerziehung eingeleitet oder die Unterbringung zur Fürsorgeerziehung an⸗ geordnet ist, dem Verfahren oder der angeordneten Fürsorge⸗ erziehung entzieht, oder ihn verleitet, sich dem Verfahren oder der Fürsorgeerziehung zu entziehen, oder wer ihm hierzu vor⸗ sätzlich vehüflich ist, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. — Der Versuch ist strafbar. 8 Der Minister des Innern ist mit Gesetzes beauftragt. 1 .
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1901 in Kraft. MMitt dem gleichen Zeitpunkte wird das Gesetz vom 13. März n betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, auf⸗ gehoben. Kommunalverbände, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes über geeignete Anstalten nicht in ausreichendem
er Ausführung dieses
bringung der Zöͤglinge den im § 10 Abs. 1 dieses Gesetzes ausgesprochenen Beschränkungen nicht unterliegen. Urkundlich unter Unserer v gen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .““ Gegeben Wilhelmshaven, den 2. Juli 1900. (L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. vesheld von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
“ 8 5 Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegungsstellen für die gemäß §8§ 5, 7 und 14 des Gesetzes über das Auswande⸗ rungswesen vom 9. Juni 1897 (R.⸗G.⸗Bl. S. 463) zu bestellenden Sicherheiten für Auswanderungs⸗ unternehmer und Agenten.
Auf Grund des § 26 Abs. 2 der Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten vom 14. März 1898 (R-R⸗G.⸗Bl. S. 39) bestimmen wir in Abänderung ünseher in Nr. 80 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ für 1898 ver⸗ öffentlichten Bekanntmachung vom 25. März 1898, daß die nach 88 5, 7 und 14 des Gesetzes über das Aus⸗ wanderungswesen vom 9. Juni 1897 (R.⸗G.⸗Bl. S. 463) zu bestellenden Sicherheiten fernerhin nicht mehr bei der Rendantur des Reichs⸗Invalidenfonds, sondern statt dessen bei der Reichs⸗Hauptbank, Komtor für Werthpapiere, in Berlin durch Vermittelung des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) hinterlegt werden können. b 3
Berlin, den 16. Juli 1900.
Der Der Minister inanz⸗Minister. für Handel und Gewerbe. n Vertretung: Irn Vertretung:
Lehnert. Lohmann.
8
Finanz⸗Ministerium.
Versetzt sind in gleicher Diensteigenschaft die Kataster⸗ Kontroleure Steuer⸗Inspektor Meider in Sangerhausen nach Oels, Eitz in Querfurt nach Sangerhausen und Kremers in Wiehl nach Much, sowie als Kataster⸗Sekretär der Kataster⸗ Kontroleur, Steuer⸗Inspektor Quassowski in Much nach “ i. Pr.
Die Kataster⸗Landmesser Carl Raasch in Gumbinnen und Castner in Bromberg sind zu Kataster⸗Kontroleuren in
Querfurt bezw. Samter bestellt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Ver⸗ loosung der für das laufende Jahr zu eenhen Stamm⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 2991 Stück
ezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Auf⸗ Geene gekündigt, den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2. Halbjahr 1900 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine Reihe XI Nr. 7 bis 14 bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach⸗ mittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats. Die Einlösung ge⸗ schieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen und in Frank⸗ furt a. M. bei der Kreiskasse. Ba diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Sertscs. eeng c. ur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die uszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.
Vom 1. Januar 1901 ab hört die Verzinsung der bet Dokumente auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung ansgeFre hat.
er Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zuruͤck⸗ behalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben be⸗ zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Juli 1900. 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann.
8—8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter
Nr. 10 209 das Gesetz, betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen, vom 18. April 1900; unter
Nr. 10 210 das Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minder⸗ jähriger, vom 2. Juli 1900; und unter
Nr. 10 211 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Vöhl, vom 18. Juli 1900.
Berlin W., den 26. Juli 1900.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
11I11X“4“ Ihre 1
wie „W. T. B.“ meldet, mit Ihren Königlichen Hoheiten den
Pelnen Söhnen Eitel⸗Friedrich und Adalbert an Bord der
Nacht „Iduna“ gestern Abend nach Kiel zurück und reisten um
11 Uhr von dort nach Wilhelmshaven ab. Die Ankunft da⸗
selbst erfolgte heute Vormittag.
“
Majestät die Kaiserin und Königin kehrten,
Der hiesige Bosschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Andrew D. White hat Berlin mit Urlaub ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Botschafts⸗ Sekretär John B. Jackson als Geschäftsträger.
Der hiesige Königlich dänische Gesandte von Vind hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär von Grevenkop Casten⸗ kiold als Geschäftsträger. “
aut Meldung des „W. T. B.“ ist der Dampfer „Stutt⸗ gart“ mit den Verwundeten und Kranken der Schiffe des Kreuzergeschwaders und der Besatzung von Kiautschou, Transportführer: Marine⸗Stabs⸗Ingenieur Gehrmann, gestern in Hongkong eingetroffen und heute nach Singapore 8 weitergegangen.
8 Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Fürst von Bulgarien ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend in Coburg eingetroffen.
Lübeck.
Die Bürgerschaft lehnte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern einen Antrag des Mitgliedes Pape, an den Senat ein Ersuchen um Aufhebung der Verordnung, betreffend das Verbot des Strikepostenstehens, zu richten, mit allen gegen die Stimme des Antragstellers ab. Im Laufe der Debatte erklärte der Senatskommissar, Senator Dr. Fe⸗ sn9. die Verordnung sei von dem Senat nicht auf Grund des § 366 Nr. 10 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs, sondern kraft der ihm zustehenden allgemeinen Polizeihoheit erlassen worden. Der Senat auf Grund zahlreicher Gerichtsverhand⸗ lungen die Ueberzeugung erlangt, daß die Verordnung noth⸗ wendig fei, da in denselven festgestellt sei, daß das Strike⸗ pestenstehen sich als Quelle starker Verwilderung und wachsender Beunruhigung erwiesen habe. Auch sei es nicht richtig, daß die Verordnung mit § 152 der Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung in Widerspruch stehe, da es nicht die Absicht der Reichs⸗Gesetzgebung sein könne, daß die Rücksicht auf die 8 enden üͤber die Rücksicht auf das allgemeine Wohl gestellt werde.
2
Großbritannien und Irland.
8
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses besprach, nachdem in dritter Lesung die Bill, betreffend die Reserve⸗ mannschaften, angenommen worden war, bei der Berathun des Kolonialetats Sidney Buxton die im letzten Blaubu über Süd⸗Afrika behandelten Fragen und führte, dem „W. T. B.“ zufolge, aus, die -. der Aufständischen dürfe sich nicht als Befriedigung der Rachsucht charakterisieren, noch von politischen Erwägungen geleitet sein. Bei der künftigen Regelung der Dinge in Süd⸗Afrika müsse bedächtig vorgegangen werden. Sir Wilfrid Lawson beantragte einen Abstrich am Etat als Protest gegen die Politik des Staatssekretärs für die Kolonien, Chamberlain, in Süd⸗ Afrika. Dieser Antrag wurde von Sir Robert Reid unterstützt, welcher bemerkte, daß die Politik der Regierung die gegenwärtige, unerquickliche Lage in Süd⸗Afrika ver⸗ schuldet habe. Der Staatssekretär für die Kolonien Cham⸗ berlain bekämpfte den Antrag Lawson'’s auf einen Abstrich vom Kolonial⸗Etat. Er führte aus: Nach Ansicht des Antrag⸗ stellers sei die ganze Kriegspolitik in Süd⸗Afrika verkehrt und die Einverleibung der beiden Republiken ungerecht. Ueber diese Streitfrage rufe er gern das Urtheil des Hauses an. Die Regierung glaube, daß der Krieg ebenso unver⸗ meidlich gewesen, als er gerecht sei, und man müsse die sich hieraus ergebenden Konsequenzen ziehen. Der Beschluß der Kapregierung, eine besondere Kommission zur strafrechtlichen 9 der Aufständischen ein⸗ zusetzen, sei ein gemäßigter 8 Die Politik der Re⸗ gierung sei nicht auf Rache gerichtet; Rache liege ihren Ge⸗ danken fern. Was sie wolle, seien Vorbeugungs⸗Maßnahmen. Sie wolle, daß ein Aufruhr nicht als eine so leichte und vortheilhafte Sache erscheine, daß auch für die Zukunft Versuchungen zu einem solchen vorhanden sein würden. Sinnlos würde es sein, den Aufständischen die Gewehre wegzunehmen, das Stimmrecht aber ihnen sofort wiederzugeben. Was das Verhältniß der Rassen zu ein⸗ ander in Süd⸗Afrika betreffe, so gründeten sich die vor⸗ handenen Spaltungen auf eine falsche Auffassung der Buren von dem Charakter und der Macht der Briten. Diese Miß⸗ verständnisse würden beseitigt werden, und er glaube, die Buren würden sich in einen Zustand einleben, bei welchem sie über nichts zu klagen haben werden; denn die Regierung wünsche ihnen sobald als möglich eine Selbstregierung zu geben, ähnlich derjenigen, deren sich andere britische Kolonien erfreuen. as die künftige Regierungsweise anlange, so habe er erklärt, daß die Republiken einverleibt werden sollten und ihnen keine politische Unabhängkeit gelassen werden solle. Es sei nicht beabsichtigt, die militärische Verwaltun ins Unbestimmte zu verlängern, vielmehr solle so bal als möglich eine Zivilverwaltung eingesetzt werden. Er glaube nicht, daß der Guerillakrieg lange dauern werde, noch daß es sanguinisch sei, anzunehmen, daß die Regierung die schwierige Aufgabe zu einem befriedigenden Abschluß bringen werde. Die habe ja die einmüthige Unterstützung der Nation hinter sich. Wenn die Regierung die autoritative Unterstützung der Opposition gehabt hätte, würde der Krieg schon vorüber sein. Der Krieg werde jetzt durch die Hoffnung auf eine Reaktion verlängert, gerade, wie die Hoff⸗ nung auf eine auswärtige Einmis ung bei dem Beginn des Krieges verderbliche irkung gehabt habe. Es sei zu wünschen, daß das Haus einmüthig hinter der Regierung stehe. Im weiteren Verlauf der Debatte cr⸗ klärte der Führer der Liberalen Campbell Bannerman, er sei nicht geneigt, so weit zu gehen wie Lawson, und könne nicht für den Antrag Lawson stimmen; gleichzeitig sei es ihm aber auch unmöglich, gegen den Antrag zu stimmen. Der Erste Lord des Schatzes Balfour unterzo die Haltung Bannerman's einer Kritik, in der er betonte, da in der liberalen Partei Spaltungen beständen. Grey (liberal) erklärte darauf, er werde gegen den Antrag Lawson stimmen, der die Frage nach dem Werthe des Krieges aufgeworfen h. Die gegen die Aufständischen in der Kapkolonie in Aus 98
Maße verfügen, sollen bis zum 1. April 1903 bei der Unter⸗
genommenen Strafen halte er für angemessen, Bryce (liber
alte das Schi
hrrkte demgegenüber, daß er für den Antrag Lawson stimmen
2 “ wurde schließlich mit 208 gegen 52 Stimmen gelehnt. Frankreich.
Der Präsident der Republik Loubot hat das an ihn ge⸗ tete Ersuchen des Kaisers von China um Vermittelung, siches am 19. Juli telegraphisch durch den Gouverneur von schantung übermittelt und, wie bereits gemeldet, am 21. d. M. Ministerrath vorgelegt wurde, veröffentlichen lassen. Das⸗
be lautet, dem „W. T. B.“ zufolge:
„China ist seit mebreren Jahren durch Bande der Freundschaft IFhrem ebrenwerthen Lande verknüyft. Alle Angelegenheiten,
Uhe unsere Beziehungen hinsichtlich der Grenze gegen dangsi und Vünnan betrafen, wurden auf versöhnlichem Wege drert und geregelt. 8 siad keine Beschwerden zwischen zvorhanden. Als kürzlich zwischen der Bevölkerung und den bristen Feindseligkeiten ausbrachen, benutzten aufrührerische Leut⸗ aus „Volke die Gelegenheit, um Plünderungen zu begehen, woraus folgte, die fremden Nationen den Verdacht hegten, der Hof beweise Partei⸗ keit gegen die Bepölkerung und sei argwöhnisch gegen die Christen, zvann wurde ein Angriff auf die Forts von Taku gemacht, und die⸗ ben wurden genommen. Hierauf erfolgte ein milithrischen⸗ Vorgehen, z'es ereigneten sich unglückliche Vorfälle, durch welche die Lage mer verwickelter und 22 wurde. Da wir glauben, daß im zeich der internationalen Beziehungen Chinas zum Auslande ir ehrenwerthes Volk die herzlichsten Beziehungen zu nna unterhält, und da China durch die Umstände dahin gelangt
daß es den Zorn der ganzen Welt zugezogen hat, mnen wir, um diese Schwierigkeiten beizulegen und diese Ver⸗ telungen zu lösen, nur ouf Ihr ehrenwerthes Land rechnen. Des⸗ st öffnen wir Ihnen unser Herz in aller Aufrschtigkeit, legen Ihnen see innersten Gefühle dar und richten an Sie mit vollem Frei⸗
bbe dieses Schreiben einiin und allein in der Hoffnung, daß Sie
Mittel finden werden, die Dinge zu ordnen, und daß Sie die stiative ergreifen werden, die gegenwärtige Lage wieder umzugestalten. Ir bitten Sie, uns eine wohlwollende Antwort zugehen zu lassen,
wir mit der größten Unruhe erwarten.“ 1
Rußland.
Der Oberst Artamonom, welcher früher im Auftrage Generalstabs Abessynien bereiste, ist, einer e enagcs b98 8. T. B.“ aus St. Petersburg zufolge, nach Kwantung mandiert und dem General⸗Gouverneur in Port Arthur r Verfügung gestellt worden. 111““
Italien.
Der Dampfer „Preußen“ mit dem Vorbereitungs⸗ mmando des deutschen ostasiatischen Expeditions⸗ erps ist gestern Nachmittag in Neapel eingetroffen. Der sche Konsul sowie die Spitzen der Behörden statteten dem unsportführer einen Besuch an Bord ab. Abends 9 Uhr 2 8 v. b52 8
Der deutsche General⸗Konsul in Genua richtete, „* „W. T. B.“ von dort meldet, an den ser Stadt ein Schreiben, in welchem er seinen lebhaften ink für die Kundgebungen der Sympathie ausspricht, die
die deutschen Soldaten veranstaltet wurden.
5 (CC B
Der König Alexander empfing gestern das Offizier⸗ ps der Garnison von Belgrad, welches Allerhöchst⸗ seben zu seiner Verlobung beglückwünschte. Wie 8 T. B.“ berichtet, erklärte der König dem Offizierkorps genüber, sein Entschluß sei fest und unabänderlich. bedauere, daß sein Vater, dem er so viel verdanke, seinen sschluß nicht zu billigen scheine; das könne ihn jedoch nicht dern, denselben auszufuüͤhren. Für jeden Soldaten müsse t der Wille seines Königs Gesetz sein.
Die Amnestie für politische Verbrechen ist nur e beschränkte. Lediglich den zu Gefängniß Verurtheilten die Strafe erlassen; die Kerkerstrafen sind in fingnißstrafen umgewandelt und erheblich verkürzt. e Strafen der im Hochverrathsprozeß vom 25. Sep⸗ nder v. J. Verurtheilten sind in folgender Weise ldert worden: Den zu 20 Jahren schweren ers Verurtheilten, dem Obersten Nikolitsch, Kowatowitsch d Dimitsch, werden 10 Jahre ihrer Strafe er⸗ en; die 20 jährige schwere Kerkerstrafe des Erzpriesters
mrritsch, der Advokaten 6 und Pawitschewitsch sowie
Redakteurs Protitsch wird in gjährige Gefängnißstrafe, Kerkerstrafe des ehemaligen Ministers Tauschanowitsch in hrige Gefängnißstrafe umgewandelt.
S Amerika. 1 einesische Gesandte in Washington Wu⸗ting⸗fan vezach einer Meldung des „W. T. B.“, eine zweite gefaag reen Hay an den Gesandten in Peking Conger gehen lassen.
Der Konsul der Vereinigten Staaten in Panama be⸗ tet daß die Revolution in Columbien einen ernsten arakter annehme und daß die Aufständischen, welche die gierungstruppen angriffen, selbst an eine Beschießung von nama dächten. Da ein Artikel des Vertrages von 1846 4 us für neutral erklärt, haben die Vereinigten gaaten von Amerika Protest gegen eine solche Beschießung Pelegt. — Eine Depesche des „New York Herald“ meldet, - der Nähe der Stadt Panama bereits gekämpft werde 42 die Regierungstruppen den Aufständischen hartnäckigen berand leisteten. Die Regierung hoff’, durch Verstärkung ir Truppen der Aufständischen Herr zu werden. Alee feld⸗ fsähigen Bürger seien zu den Waffen gerufen. Bisher g. 200 Todte und Verwundete.
8” der Republik Venezuela ist, nach einer Meldung Wieuter schen Bureaus“ aus Caracas, der Friede ver⸗ sn worden. Die politischen Gefangenen wurden frei⸗
““ Asien. 8 (In Tientfin ist, wie „W. T. B.“ meldet, am 21. d. M. üien 4 Juli datiertes Schreiben des Gesandten der Ver⸗ Stäaaten von Amerika Conger aus Peking ein⸗ ap walches einer D pesche des Kommandanten des Kriegs⸗ Ule def ooklyn“ an das Marine⸗Departement in Washington endtf 8. tt: „Wir sind zwei Wochen lang in der britischen se oft belagert worden. Große Gefahr allgemeiner atien ung durch chinesische Soldaten besteht, welche die hmnüglich bombardieren. Entsatz muß, wenn überhaupt, * süchn Die Stadt ist ohne Regierung, außer derjenigen ng sü chen Armee, welche entschlossen ist, alle Fremden in umzuhringen. Der Einmarsch des Entsatzkorps in EE wahrscheinlich heiß bestritten werden.“ — uner; rd“ berichtet aus Schanghai, ein S⸗ chinesischer
in Peking habe am 9. Juli an einen Verwandten in
i ein Schreiben gerichtet, in dem es heiße,
plätzen beschleunigen und habe die Zurückziehung von vier
daß infolge der ständigen Kämpfe nur no 300 Personen in den Gesandtschaften am 889. seien. — Nach einer Meldung der „Daily Mail“ ist ein chinesischer Dolmetscher der britischen Gesandtschaft in 11ez. nach Niu⸗tschwang entkommen. Dieser erzählt, daß, als er Peking verlassen habe, die Mehrzahl der Mitglieder der Ge⸗ sandtschaften todt und die Lage der noch Lebenden hoff⸗ Peeee⸗ gewesen sei. Sir Robert Hart sei am 2. Juli ge⸗
Der Vize⸗Admiral Alexejew berichtet aus Tientsin vom
17. Juli, daß aus der Stadt Echallschen russische Truppen⸗ beschossen und 8 Angehörige der Schutzwache verwundet worden seien. — Das ‚Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Tientsin vom 19. d. M., man sei dort der Meinung, daß die Verbündeten die Vorwärtsbewegung wahr⸗ scheinlich früher beginnen würden, als ursprünglich beabsichtigt gewesen sei, und zwar moͤglicherweise schon Ende dieses Monats. Ein endgültiger Beschluß werde vor dem Eintreffen des Generals Gaselee, der in einigen Tagen erwartet werde, nicht gefaßt werden. Chinesen, die aus den benachbarten Gebieten dort einträfen, berichteten, daß die Kaiserlichen Truppen die Boxer tödteten, wo sie die⸗ selben nur zu Gesicht bekämen, und erklärten, die Boxer hätten sie verleitet, einen hoffnungslosen Streit zu beginnen.
In einer Versammlung der Admirale in Taku wurde nach einer Meldung der „Times“ vom 17. Juli mit Stimmen⸗ mehrheit beschlossen, den Russen die Kontrole über die Bahnlinie Tongku— Tlientsin zu übertragen. Der britische und der amerikanische Admiral gaben zu Protokoll, daß sie mit dieser Regelung nicht einverstanden seien. — Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Tientsin vom 21. Juli gemeldet wird, beabsichtigen die Russen, auch über die Eisenbahnstrecke von Tientsin nach Peking bis zur
Beendigung der Feindseligkeiten die Kontrole auszuüben und die Eisenbahnlinie dann wieder den Fhna zurückzugeben. Der britische Admiral Seymour habe sich entschieden da egen ausge⸗ sprochen, daß es den Russen gestattet werde, die Eisenbahn jenseits Tientsins wiederherzustellen, und sei der Ansicht, daß die Briten diese Aufgabe übernehmen sollten. Seine Ansicht werde von allen britischen Einwohnern getheilt. Die Franzosen bemühten sich, die Kontrole über die Flußschlepper zu erlangen, und man glaube, daß sie die Kontrole mit den Russen iheilen wollten. Die britischen Einwohner befürchteten, daß die alleinige russische oder französische Kontrole über die bisanbahn 2 hi⸗ Flußschiffahrt 79 ernste Bedrohung der
eressen und ein Hinderniß für di iti gi bedeuten würde. d “ er Admiral Seymour und der General Gaselee sin am 24. Juli in Wei⸗hai⸗wei eingetroffen. — Sg
Aus der Mandschurei berichter die „Times“, daß sich die Russen 15 Meilen östlich von dem Hafen In⸗tsü bei Niutschwang konzentrierten. Sie warteten indessen noch Verstärkungen ab, ehe sie auf Mukden über Hai⸗ tschang und Liao⸗yang vorrücken würden. Die Boxer hätten nunmehr auch auf der Strecke Schanhaikwan-Kinischou die Brücken zerstört. — Nach einer Meldung der „Daily News“ aus Niu⸗ tschwang vom 16. d. M. sind die Bahnlinien zwischen Liao⸗ hang und Mukden und zwischen Mukden und Tie⸗ling nebst den Lokomstiven und dem rollenden Material voll⸗ ständig zerstört. — Ein Telegramm des russischen Generals Sacharow verichtet aus Michailo⸗Semenowskaja vom ö22. Juli, er sei im Vormarsch begriffen und habe den be⸗ festigten Posten von Lauschi beschossen, die Garnison sei ge⸗ sohen, der Posten und der Wall seien zerstört worden. —
achrichten aus Chabarowsk vom 22. Jull besagen, daß die russisch⸗chinesische Bankfiliale in Charbin bis auf weiteres geschlossen und daß alle Werthe derselben nach Wladiwostok überführt worden seien. — Nach Ansicht des russischen General⸗ stabs muß sich, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, die Schutzwache auf der Bahnstrecke zwischen Charbin und Telin in peinlicher Lage befinden. Sichere Nachrichten von derselben lägen nicht vor. Man wisse nur, daß die Frauen und die Kinder der Arbeiter nach Charbin geflohen seien, wo der Haupt⸗ Wögectcnr Jugowitsch und der General Gerngroß sich befänden.
ie Gefahr sei um so begründeter, als das 200 Mann starke Detachement schon Ende Juni von etwa 15 000 Chinesen mit Artillerie bedroht worden und am 17. Juli noch nicht in Charbin oder am Sungarifluß angelangt sei. Man befürchte, daß dasselbe 8 sei oder wenigstens sehr große Ver⸗ luste erlitten habe.
Der Vize⸗König von Hupe telegraphierte dem „Daily Telegraph“ fusalgenca⸗ Wutschang nach Schanghai, er habe die Verschlußstücke der Geschütze, welche auf Hankau ge⸗ richtet waren, abnehmen und in den Yangtse werfen lassen. Er fürchte aber, daß er in zehn Tagen nicht mehr im stande sein werde, die Soldgten zuruspe,s ben.
„Der stellvertretende Vize⸗König in Canton Tak⸗su ver⸗ öffentlicht, wie demselben Blatt von dort unter dem 24. d. M. berichtet wird, eine Bekanntmachung, in welcher er den Wort⸗ laut eines Kaiserlichen Dekrets vom 23. Tage des sechsten Monats mittheilt. Dasselbe laute: „Wir haben Tientsin verloren. In Peking werden große Vorbereitungen getroffen. Der Friede kann nicht erlangt werden, wenn wir nicht zuvor einen Krieg bestehen. Wir fürchten, daß die Vize⸗Könige und Gouverneure auf die Sicherheit der fremden Gesandten, deren Leben wir bis aufs äußerste zu schützen bemüht sind, Rücksicht nehmen und dies als einen Grund betrachten, Frieden üha schließen und die Vertheidigungsmaßnahmen zu vernachlä igen. In diesem Falle werden die Provinzen end⸗ loses Unheil über uns bringen. Sie müssen vielmehr Maß⸗ nahmen für Defensive und Offensive energisch betreiben, andernfalls müssen sie die Folgen tragen, wenn Gebiet durch ihre zögernde und falsche Haltung verloren geht.“ Tak⸗su sei ein erbitterter Feind der Ausländer, er lasse die militä⸗ rischen Rüstungen und die Vorkehrungen an den Küsten⸗
etwa
kleinen europäischen Kanonenbooten verlangt, welche in Canton zur Zeit vor Anker liegen, nämlich zweier französischen, eines britischen und eines amerikanischen Schiffs. Dieselben follten hinter die Bogue⸗Forts zurückgehen. Chinesische Kanonen⸗ boote, von Leuten des Schwarzflaggen⸗Häuptlings Lao bemannt, machten den Kanal hinter Scha⸗mee unsicher, weitere 18 Boote lägen unterhalb der Staatswerft. Die Haltung der Bevölkerung Cantons werde von Tag zu Tag feindseliger.
Der Feldmarschall Lord Roberts theilt, dem „W. T. B.“ zufolge, in einer Depesche vom 24. Juli mit, daß in der Nähe von Roodeval der Feind einen Vorrathszug erobert habe,
befunden hätten. Die meisten derselben seien gefangen genom worden. Lord Roberts meldet drr der Eimncef B 1 de 8 Po we habe vom Majato⸗Paß unter dem 22. Juli berichtet, daß die Obersten Airey und Lussington mit nur 400 Mann 1000 Buren aus einer starken Stellung vertrieben und zersprengt hätten, nachdem sie ihnen erhebliche Verluste beigebracht hätten. Die Verluste der Briten betrügen 6 Todte und 19 Verwundete. Dem ‚Reuter'schen Bureau“ wird aus Bronkhorst Spruit vom 24. Juli gemeldet, ein allgemeiner Vorstoß i östlicher Richtung sei im Gange. Per General French stehe mit zwei Brigaden südlich, der General Pole Carew im Zentrum, der General Hamilton und de Oberst Mahon nördlich. Die gesammte Kolonne
dort angekommen, ohne Widerstand gefunden zu haben Als die Buren erfahren hätten, daß die britischen Truppen vorrückten, hätten sie alle ihre Stellungen geräumt Es scherde marschierten, und zwar nach Lydenburg, wohin der Präsident Krüger begebe. Ein Theil des Fin, b n
britischen Verbindungslinien abzuschneiden. deri eig, westlich. Es werde für unwahrscheinlich gehalten, daß dem Vormarsch der britischen Truppen nach Middelburg Hbase ee
Die Brücken seiern
Der „ Gouverneurs von Französisch⸗West⸗Afrika, Chaudié, in welchem bestätigt wird, daß die Mitglieder der Mistron⸗Baenchet bei Atar in einen Linterhalt gefallen sind, in den von Achmet, dem Sohne des Königs, gelockt wurden.
Dolmetscher lebend beim König von
Statistik und Volkswirthschaft.
9 8 Zur Arbeiterbewegung.
ie Parkettbodenl ü 1
hefa . 69 besthg Ser. fünf größerer Berliner
c g Ker. Nr. 119 d. Bl.). n Bremen haben, wie der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitget
wird, die Ofenarbeiter des städtischen Feg L9 8 8g
Firmen
erklärte ihnen, ihre Forderung im Hinblick auf die im Mai d. J. bis auf 4,24 ℳ gewährte Lohnerhöhung bei 28 zuständigen Hxhöhis nicht befürworten zu können. Die Arbeiter verließen darauf die
Arbeit, die jetzt von neu eingestellten Leuten, di Aaffn „die erst angelernt werden
Land⸗ und Forftwirthschaft Uebersicht der Studierenden an den landwirthschaftlichen Hoch⸗
chulen im Sommer⸗Semester 1900.
heren
ü Studierende
zusammen
ti Hospitanten
Studierende Semestern Neu
aus fr
Landwirthschaftliche Hochschule zu Berln .
Landwirthschaftliche Akademie zu Bonn⸗Poppelsdorf.. 219 124
zusammen 403 259 Von den 837 Studierenden sind: aus der Provinz Ostpreußen Brandenburg (einschl. Berlin) 1 ommern vsene B hlesien. I““ Schleswig⸗Holstein.
nnover
84 135
““ n stan “ dheinland 123 8 öäusammen aus Preußen . 662 Studierende, 1 aus den übrigen deutschen Staaten 106 8 8 zusammen aus dem deutschen Reichs⸗ ““*““ aus dem Auslande . . 8 zusammen wie oben —27 Stndserende. *) Außerdem nehmen an den Vorlesungen und Uebungen an der Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin theil: 18 Studierende der Universität und 2 Studierende der Thierärztlichen Hochschule, zu⸗ sammen 20 Studierende; es studierten somit in Berlin (479 + 20) = 499, überhaupt im preußischen Staate 837 + 20 = 857 Hörer. Unter der nachgewiesenen Zahl von Studierenden befinden sich: a. in Berlin 114 Landwirthe und 246 Geodäten bezw. Kultur⸗ techniker, b. in Bonn⸗Poppelsdorf 128 Landwirthe und 215 Geo⸗ däten beiw. Kulturtechniker; zusammen 242 Landwirthe Geodäten bezw. Kulturtechniker. “ 8
Gesundheitswesen, Thierkrankheit Maßregeln.
Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Schlacht⸗Viehhofe
—. 768 Studierende,
zu Mülhausen i. E. am 25. Juli.
1“
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts Nr. 30 vom 25. Juli 1900.)
8 Pest. Türkei. Die Zahl der in Smyrna vom 7. Mai bis 9. Juli festgestellten Erkrankungen (Todesfälle) belief sich auf 17 (6). Die seet beobachteten Krankheitsfälle hatten sich bösartiger als die üheren erwiesen. — In Djeddah gelangten in den drei Wochen vom 17. Juni bis 9. Juli 1, 1, 3, zusammen vom 26. April bis 9. Juli 81 Pesttodes⸗ fälle zur Anzei . In Bambo waren vom 14. Juni bis 6. Juli weitere Todesfälle nicht bekannt geworden. Egypten. In der Woche vom 30. Juni bis 6. Juli wurden in Port Said 3 Neuerkrankungen und 2 Todesfälle, in Alexandrien je 1 Erkrankung und Todesfall festaestellt. Insge⸗ sammt kamen in Egypten vom 27. April bis zum 7. Juli 99 Er⸗
in welchem sich 2 Offiziere und 200 Mann Walliser Füsiliere
krankungen (und 42 Todesfälle) zur amtlichen Kennt 87 (34) 8 8 e) zur amtlichen Kenntniß, und zwar
einer Depesche vom 23. Juli spricht Chaudi6 die A 1 daß sich zwei Europäer der Mission Blanchet un Adrar befinden.
zufolge, wegen Lohnstreitigkeiten im
jetzt berichtet, daß sie in nordöstlicher Richtung auch
nördlich von Bushvelt, von wo aus er versuchen wolle, die
auch zwei kleinere Brücken zwei Meilen
sie
Aufbesserung bis zu einem Tagelohn von 4,50 ℳ verlangt. Die Direktion
in den Teeh g würden. 8 Matin“ veesrstna einen Bericht des General⸗ 1
46 r6
8
ort Said, 11 (8) in Alexandrien und 1 (0) in Damiette. G