1900 / 179 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jul 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Dualität

gering

mittel V

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

niedrigster

höchster

niedrigster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Verkaufs⸗

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher S ätung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

wert 6 dem

11,80 11,75

EEEE1“““ . Insterburg. 1 v16161”“”“] 3 . Beeskow * . . * . . eage;r . 1 Brandenburg a. H. Spree Frankfurt a. O.. e.““ ... Schivelbein. . EI““ b111“”“ Lauenburg i. P. Krotoschin... Namslau. Trebnitz .. Oblau Sagan .. Poltaih Bunzlau. . Goldberg. Fauet. .. öe“ eobschütz. 8 ilenburg. Grslurt .. 1““ Goslar .. Duderstadt. Lüneburg Klexpe.. Wesel.. Neuß.. St. Johann München. Straubing. Regensburg. Meißen.. Pirna. . Plauen i. V. Bautzen. eidenheim. Laupheim . Ravensburg.

15 00 14,60

14,00 14,00

13,50 12,50 11,00 12,80 14,40

12,80 13,00 13,50 13,00 14,80 15,00 14,00 14,80 14,00 14,67 12,80 15,50 14,75

13,50 13,63 15,05

14,30 12,80

14,20 13,20 13,80 14,00 15,00 14,00 12,80

Ulm 1 Bruchsal..

Braunschweig Altenburg. . 6 8 111.14“

kungen. Zie niezenters Serich (—) in den Spalten für Preise hat die

12,30 11,75

15,00 14,60

14,00 14.20

13,50 12,50 11,50 12,80 14,40

12/80 13,00 14,00 13,20 15,20 15,00 14,50 14,80 14,50 15,00 13,00 15,50 14,75

1460 14,25 15,59

15,00 12,80 14,20 13,20 14,10 14,20

15,00

14,00 12,90

12,30

12,25 13,20 14,00 16,00 14,40 15,10 15,60 14,80

13,60

14,20 14,00 13,80 13,00 12,00 13,20

13,00 13,50 14,00 13,40 15,20 15,25 15,20

14,60 15,00 13,00 15,75 15,25

16,50 14,80 14,86 16,45 13,80 15,00 13,80

14,74 13,60 14,15 14,40 15,00 15,40 15,00 13,00

b enge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth Se Feei. Sen E“ daß der betreffende

Hafer.

12,80

12,25 13,60 14,00 16,00 14,80 15,10 15,60 14 80

13,60

14,30 14,00 13,80 13,00 12,50 13,20

13,00 13,50 14,50 13,60 15,60 15,25 15,50

15,50 15 33 13,50 15,75 15,25

16,50 15,80 14,96 16,67 14,20 15,30 13,80

14,74 14,00 14,29 14,60 15,00 15,40 15,00 13,20

12 80 13,00 12,75 14,00 14,20

16,00 15,00 14,50

14,40 14,30

14,00 13,50 13,00 13,60 14,60 13,20 14,00 13,20 14,00 14,50 13,80 15,60 15,75 15,75 15,00 15,60 15,33 13,50 16,00 15,75 14,00

15,90 15,84 16,67 14,30 15,30 14,80 14,80 15,20 1420 14,40 14,80 16,00 15,70 16,00 113,50

13,20 13,00 12,75 14,00 14,20

16,00 15,00 14,50

14,40 14,50

14,00

13,50

13,70 13,60 14,60 13,20 14,00 13,20 14,00 15,00 14 00 16,00 15,75 16,00 15,00

16,00

15,67 14,00 16,00 15,7

15,00

17,00 16,47 17,53 15,20 15,50 14,80 15 60 15,20 14 20 15,00 15,20 16,00 15,70 16,00 13,70

auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.

12,63 13,00

14,00 15,96 15,30

1470 14,63

14,28 14,57 14,00 13,80 13,00 12,28 13,40 14,70 13,40

13,30 14,00

„111“

5o

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ) in den rn sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Handel und Gewerbe.

Reichsamt des Innern zusammengestellt n gh EG für Handel und Industrie’.)

Rußland.

ollfreie Einfuhr von Beleuchtungsapparaten nebst Llfse6. für Leuchtthürme. Der Reichsrath bat im Departement für Gewerbe, Wissenschaft und Handel sowie im Plenum, nach Durchsicht der Vorlage des Finanz⸗Ministers, in Betreff der zollfreien Einfuhr von Beleuchtungsapparaten nebst Zubehör für uchtthürme beschlossen: 1 8 für die Dauer von fünf Jahren die zollfreie Ein⸗ fuhr von Beleuchtungsapparaten (nebst Zubehör) für Leuchtthürme, die auf Verfügung des Marineressorts verschrieben werden, zu ge⸗ atten. 8 tberr Die Wirksamkeit der unter I. bezeichneten Maßnahme auf diejenigen Apparate (nebst Zubehör) auszudehnen, die aus dem Aus⸗ lande in der Zeit vom 20 Februar 1900 bis zum Tage der Ver⸗ öffentlichung dieser Gesetzbestimmung eingeführt sind. Vorstehendes Gutachten hat unterm 8. Mai d. J. die Kaiserliche Bestätigung gefunden und ist in der Gesetz⸗Samml. Nr. 67 vom 20. Juni d. J. veröffentlicht.

Spanien. 8 uschlag der inneren Steuer auf Pulver und Ex⸗ SIs rr a⸗ zum Eingangszoll. Nach dem Reglement für die Erhebung und Verwaltung der Steuer auf Pulver und Explosiv⸗ gemische vom 30. Juni 1895 (Deutsches Handels⸗Archiv 1895, I. S. 693 ff.) beträgt die innere Abgabe für gewöhnliches Jagdpulver 0,40 Peseta, für Minenpulver 0,10 Peseta und für Explosivgemische 0,30 Peseta für 1 kg. Diese Sätze sind auch für Minen⸗Zündkapseln und ⸗Zündschnur, sowie für Jagd⸗ und Armeegewehr⸗ Patronen und ündhütchen maßgebend, indem eine bestimmte Menge davon einem ndhamhn Explosivgemisch oder Pulver gleichgestellt wird. Zur Er⸗ hebung gelangt die Steuer neben den Zöllen auf die aus dem Aus⸗ lande eingeführten Waaren. Auf jene innere Abgabe ist daher in den Anmerkungen 31 Abs. 3 und 77 zum Zolltarif (Deutsches Handels⸗ archiv 1900, Februarheft I. S. 68 ff.) hingewiesen, wobei jedoch die durch das Reglement vom 30. Juni 1895 aufgehobenen früͤheren Be⸗ stimmungen angezogen worden sind. Auf Antrag der Pächterin des Sprengstoff⸗Monopols, der Union Espafola de Explosivos, hat nunmehr der Finanz⸗Minister mittels Erlasses (Real orden) vom 16. Juni d. J. jene Anmerkungen mit den Art. 10 und 9 des Regle⸗ menis vom 30. Juni 1895 in Uebereinstimmung gebracht, sodaß sie

jetzt, wie folgt, lauten: Anm. 31 Abs. 3.

Um die Steuer zu bestimmen, die für Minen⸗Zündkapseln aller

rt zu entrichten ist, wird jedes Tausend Kapseln 1 kg Explosiv⸗

gemisch gleichgeachtet. Bei Zündschnur für Minen gelten 200 m 20 Rollen, gleich einem Packet) als 1 kg Minenpulver.

Anm. 77.

nter Berücksichtigung der Verhältnißmäßigkeit der Belastung

wird für je 250 gewöhnliche Jagdgewehrpatronen oder je 500 Re⸗

volverpatronen der Steuerbetrag von 1 kg Jagdpulver und für je

1500 Zündhütchen für Zentralfeuerpatronen zum reglementsmäßigen

Armeegewehr oder je 10 000 Zündhütchen für Zenträlfeuer⸗ oder

8 1eSe zu Gewehren oder Revolvern der Steuerbetrag von

1 kg Explosivgemisch erhoben.

1 Lieferung von Brennmaterial von den schwimmenden ollniederlagen an die zur Reihefahrt verwendeten chiffe. Die schwimmenden Zollniederlagen für Steinkohlen und

Koks dürfen nach Art. 2 Ziff. 3 der Königlichen Verordnung vom

„6. März d. J. den dem Küstenhandel dienenden Schiffen Beenn⸗

material nicht liefern.

15. amt

aus

der

weise anzub ziehen, derar Plombe nicht zuschneiden.

widriger We

nicht Strümpfen, Socken u. da Bändern, Einsätzen, gestickten

einem

sind, in Belgien daß die Vergünstigung einzeln aufgeführten Geg unter den in dieser Verordnung Gegenstände bezieht, die zum Bau u. werden.

hrem per

Durch einen Erlaß 29. Mai d. J. ist nunmehr unter bestimmt worden, daß dieses Verbot nicht bezieht. Die Vergünstigung ist übrige wisser Förmlichkeiten, insbesondere an die je⸗ Zollbehörde geknüpft. Plombierung Verordnung vom 12. Juni d. unter dem 18. desselben Monat denen folgende Bestimmunge Die Anbringung der dieser Verordnung und im Art. 251 ordnung erwähnten Waaren ( Betheiligten in der Weise, end, auf jede befestigt werden. ringen u t, daß die Oeffnung ohne Zerf möglich ist (Art. 1). Geschieht dies nicht od ise angebracht, so ist sie u Als Waarensendung (kaufmännis Art. 251 Nr. 3 Abs. 2 der dem Erforderniß der Zollplombe sin einem Dutzend I. und nicht mehr

mehr

Errichtung eine Königlich

Juli d. J. für die

Bedarf der Grenzbewo 1 bestimmt sind. (Staatsblad Nr. 106.)

Zollfreihei gische Mmiste schluß an sein d. J. weitere, gleichf führungsbestimmungen zu Art 29. Dezember 1899 erlassen.

zum Bau, Vergünstigung der und Unterhaltung von

irgend einem Grunde aaßer ien zollfrei eingeführt werden. nicht auf die in der Verord enstände beschränkt sein s⸗ festgesetzten Bedin .w. von Schiffen

1“ Ursprungszeugnisse. zeugnissen für Waaren aus 14. d. M. ab gef weiteren 14 Tagen, mithin vom uster und für

brauch mit sich führen,

als

rium

zur

für M önlichen Ge bringung von Ursprungszeugnissen abge

Belgien. . t von Schiffs für Finanzen und öffen e Verordnung vom 25. Mat alls am 1. Juli d. J.

Sch

General⸗Zo

(Real orden) des Abänderung

von Einfuhrwaaren. J. hat der spanische Finanz 3 Ausführungsvorschriften erlassen, von Interesse sein dürften: Zollplomben erfolgt auf den im Art. 1 Nr. 3 Abs. 1 der General⸗Zoll⸗ ꝛc.) je nach Wunsch der Stück, auf jedem der auf jeder Kiste be befestigende Faden kreuz⸗ Packets oder der Kiste zu görung der Umhüllung oder Spitze der Plombe ist ab⸗ er ist die Zollplombe in vorschrifts⸗ ngültig (Art

che Sendung)

n von

m Packet mit Papierum Dabei ist der die Plom nd durch die Enden des

Niederlande.

s Zollamts in en Beschlusse in Bleijerheide (Gemein Einfuhr von Gütern eröffnet, hner und für die Ausfuhr von

vom

Ausrüstung u. s. w. Zollfreiheit

iffen

Strickwaaren; daß sie auf jedem büllung o

Eine

Hands

AI

Die Beibri nicht differenz ordert werden sollte, 28 d. M. ab nothwendig. Gegenstände, welche Reisende zu wird von der Bei⸗ Die Beglaubigung der

Finanz⸗Ministers vom der bisherigen Praxis sich auf die Reihe⸗Schiffahrt übrigens an die Erfüllung ge⸗ deemalige Erlaubniß der

Zu der Königlichen Mmister

11. Bleiterheide. Juni d. J. wird am de Kerkrade) ein Nebenzoll⸗ die für den täglichen Bodenerzeugnissen

baumaterialien.

zur

2 h. Sinne des Uordnung gelten nicht und von d mithin befreit Sendungen von chuhen, Halbhandschuhen, als einem halben Dutzend Kanten und Spitzen (Art. 3)

ch die für Material Schiffen gewährte Ausbesserung

gung von Ursprungs⸗ ierten Ländern, die vom ist erst nach Ablauf von Für

Gemäß

Das bel⸗ Arbeiten hat im An⸗ unter dem 6. Juni in Kraft getretene Aus⸗ 2 des belgischen Budgetgesetzes vom Hiernach erstreckt si von auch auf die und Beeen ac ö“ z können daher auch Gegenstände, die zum Ersatz schadhafter oder 8 G er Gebrauch gesetzter Stücke bestimmt Ferner ist bestimmt, nung vom 25. Mat soll, sich vielmebr gungen auf alle wendet

durch die Lokalbehörden in gültiger Weise

Ursprungszeugnisse kann 2 Ursprungsort ein türkisches Konsulat nicht

dann erfolgen, wenn am vorhanden ist.

Die Olivenkultur in Griechenland. 8

Die Kultur des Olivenbaumes wird in Griechenland, durch das Klima und die Natur des Bodens begünstigt, seit den ältesten Zeiten und in ausgedehntestem Maße in fast allen Gegenden des Festlandes und auf den Cykladen und jonischen Inseln in äußerst einfacher Weise, ohne die Spur eines Fortschrittes, betrieben. Die in Griechen⸗ land gezogenen Arten von Oliven sind sehr verschieden; die haupt⸗ fächlichsten sind die von kleiner Gestalt, die sehr ölreich sind, die von sphärischer Gestalt, Kranzoliven genannt, die weniger Saft als die ersteren haben, und die großen, zur Ausfuhr bestimmten Tafeloliven.

Das Verfahren der Oelgewinnung ist in Griechenland durchaus einfach; Raffinieranstalten giebt es nur vier, die eine auf der Insel Andros, die anderen drei in der Provinz Lakonien. 8

Die einzigen vorhandenen amtlichen Angaben über die Oel⸗ produktion betreffen das Jahr 1898 und sind das Ergebniß einer vom Finanz⸗Minister angeordneten amtlichen Ermittelung. Nach diesen Angaben betrug 1898 die Oelproduktion Griechenlands 33 830 410 Oka (1280 g) im Werthe von etwa 34 Millionen Drachmen (80 ₰). Die größte Oelmenge wird auf den jonischen Inseln, namentlich Kee im Peloponnes, in Thessalien, auf Euböa und auf einigen der Cykladen gewonnen. .

Die mit Olivenbäumen bepflanzte Fläche wird im ganzen König⸗ reich auf etwa 2 Millionen Stremmen (die Stremma = 1000 qm) veranschlagt. Die der Insel Korfu beträgt 806 qkm, mithin fünf Siebentel ihres Flächeninhalts. Der durchschnittliche Preis für ge⸗ wöhnliche Oele ist im festländischen Griechenland 1.30 bis 1,40 Drachmen und für die feinen Oele 1,60 bis 1,70 Drachmen für die Oka. Auf den jonischen Inseln beträgt der Preis sowohl für gewöhnliche wie für feme Oele 75 bis 85 Drachmen für 1 hl, den Ausfuhrzoll mit eingerechnet. Der Grundsteuerertrag der Olivenpflanzungen bezifferte sich auf dem Festlande und den CEykladen auf 1 951 842 Drachmen, auf den jonischen Inseln auf 999 641 Drachmen.

Die Ausfuhr griechischer Oele betrug nach der amtlichen Statistik Werth in

Golddrachmen 3 201 798

Oka

3 557 543

1896 . . .8 8988 3 041 161

4 86“ 4 800 455. 8 Es gehört allerdings noch sehr viel dazu, bis die 122 219 614 8

erreicht werden, für welche Italien im letzten dieser Jahre Oel 2*

führte, immerhin hat aber die griechische Ausfuhr mugenommen. 25

geringfügige Abnahme im Jahre 1896 war dem Kriege mit der Tür

chreiben. 1 5 msasche⸗ Jahre 1897 wurden nach den verschiedenen Ländern. folgende

Oelmengen ausgeführt Si ieeis b 9.

nach Oesterreich⸗Ungarn 499 620 440 640 Belgien.. 850 Egypten.. 85 181 ö 1u“ 822 096 Deutschland. 250 E6 1 568 792 Großbritannien 732 795 Rußland.. 582 002 L116*“ 586 161 den Vereinigten Staaten 3 596 der Türkek. . 6 393 687 anderen Ländern..

[u“

im Jahre 1895

1 411 912

659 520

523 802

727 565

3 236

354 588

61 655 5329 555 5000 45.

Italien nimmt, wie man sieht, den ersten Platz ein,

68 505

v a 2 22aa a 2

dient die Einfuhr griechischen Oeles dort offenbar zur Vermischang mit dem eigenen. b

Was die Einfuhr fremder Oele nach Griechenland anbetrifft, so

betrug dieselbe nach der griechischen Statistik:

Oka F* 253 381 1 ZZ I111165 360 617

276 161 276 420.

L 81 bieser Fesahes vöjs; die Türkei ein, es roßbritannien, Frankreich, Oesterreich⸗ Deutschland. Italien kommt zuletzt. vG“

Die griechtschen Oele sind viel geringer als die italienischen und auch als die spanischen und die französischen, denen sie keine Kon⸗ kurrenz machen können. Dies ist vor allen Dingen der Art und Weise, wie die Oliven geerntet werden, der zur Gewinnung des Oels be⸗ folgten Methode, und der eintebürgerte; Gewohnheit, das Oel in Schaf⸗ und Ziegenhäuten aufzubewahren, was ihm einen wider⸗ wärtigen Geruch verleiht, zuzuschreiben.

Wegen des durch den Zoll und die Umrechnung der Drachmen in Gold erhöhten Preises, zu dem die ausländischen Oele in Griechenland verkauft werden, können diese jedoch nicht mit Nutzen eingeführt werden, weil das Oel des Landes für den inneren Verbrauch gut

enug ist. Dieser wird in ganz Griechenland auf ein Drittel der Gete to

Die Olivenbaumkultur scheint nicht in der Zunahme begriffen zu sein. Auf den jonischen Inseln werden hundertjährige Iiften bäume ausgerodet, um Weinberge anzulegen und andere nicht neu gepflanzt. Die vorhandenen werden vernachlässigt und gehen ein. Dasselbe ereignet sich auch in der Umgegend von Athen, wo die Olivenhaine zu Winterbrennholz umgehauen und in Gärten ver⸗ wandelt werden. Dagegen wird in Provinzen mit Rosinenkultur, wie Patras, wegen der niedrigen Preise dieses Produktes, die Rebe durch den Olivenbaum ersetzt. Es dürfte daher nicht zu kühn sein, 1 e Bnen btech. halben Jahrhundert

en venöl ausführenden ndern 8 (Konstantinopeler Handelsblatt.)

Werth in Dr 6 255 460

Serbien.

orm der Fakturen für die Waareneinfuhr. Laut Ent⸗ sclicor⸗ des serbischen Finanz⸗Ministers wüssen alle Fakturen, die den Zollämtern vorgelegt werden, von dem Geschäftsinhaber oder dem Chef der Handelsgesellschaft oder von der dazu bevollmächtigten Person unterzeichnet sein. Bei Außerachtlassung dieser Förmlichkeit muß die zugehörige Waare im Zollgewahrsam verbleiben, bis dem Mangel ab⸗ eholfen ist. (Moniteur officiel du comm. 5./7. 1900.)

Schwedens Industrie.

Während die schwedischen Raffinerien im Jahre 1898 infolge an⸗ haltender Dürre und unzureichender Rübenernte über so wenig Roh⸗ zucker verfügten, daß sie ihn zum theil sogar unter größeren Kosten aus Deutschland beziehen mußten, wurde die Rübenernte im Jahre 1899 durch trockene und heiße Witterung zwar einigermaßen be⸗ einträchtigt, fiel aber immerhin reichlich genug aus, um Zufuhren fremden Rohzuckers entbehrlich zu machen. Um die schwedischen Land⸗ wirthe für die von ihnen in den Jahren 1898 und 1899 erlittenen Verluste einigermaßen zu entschädigen und um ihre Neigung für den Rübenbau zu erhalten, erhöhten die Raffineure auf einer Zusammen⸗ kunft im Dezember 1899 den bisherigen Rübenpreis von 1,65 bis 1,85 Kronen um 10 Oere. Diese Maßregel dürfte zu einer Ver⸗ größerung der Rübenernte im gegenwärtigen Jahre führen.

Die schwedischen Baumwollspinnereien hatten nach den günstigen Füeaele der letzten Jahre im Jahre 1899 recht unbefriedigende Resultate zu verzeichnen. An Stelle der bisherigen starken Nach⸗ frage nach Garnen trat seit Februar 1899 eine immer stärkere Zurück⸗ haltung der Käufer, sodaß die Spinnereien Ende 1899 ungewöhn⸗ lich große Lagerbestände besaßen. Insbesondere die für die schwedische Hausindustrie hergestellten Garne hatten einen sehr schleppenden Ab⸗ satz, da sich die Hausindustriellen wegen der günstigen allgemeinen Lage des Landes lohnenderen eees. zuwenden. Die Anfang 1899 geltenden Preise für Garnbündel sanken von 4,60 bis 4,75 Kronen auf 4,50 Kronen, bis Mitte September infolge des Steigens der Baumwollpreise eine Preiserhöhung um 25 Oere für das Bündel erfolgte, in deren weiterem Verlauf Ende 1899 ein Preisstand von 5,50 Kronen erreicht wurde. In ähnlichen Verhältnissen befanden

ch im Jahre 1899 die Baumwollwebereien. Anfang Januar 1899. atten die meisten Fabrikanten ihre Preise ermäßigt, und erst im Oktober konnten sie infolge des befriedigenden Absatzes und der Preis⸗ n der Baumwolle und Garne wieder Preiserhöhungen vor nehmen. b

Was die Holzstofferzeugung Schwedens anbetrifft, so hatte so⸗ wohl Sulphil⸗ als Sulphatcellulose im Jahre 1899 in Schweden trotz zahlreicher neuer Fabrikanlagen recht gute Preise zu verzeichnen. Dies wurde durch zwei Umstände herbeigeführt; einerseits erfuhr der Papierbedarf Englands, des bedeutendsten fremden Absatzgebietes der schwedischen Holzstoff⸗Industrie, infolge der vergrößerten Zeitungs⸗ auflagen anläßlich des südafrikanischen Krieges eine bedeutende Steigerung und mit ihm auch die Ausfuhr schwedischen Holzstoffes nach Großbritannien; andererseits blieb nicht nur die Zufuhr aus den Vereinigten Staaten und Canada wegen der dort längere Zeit herrschenden Witterung recht knapp, sondern es liefen auch Ende 1899 bedeutende Aufträge aus Nord⸗Amerika für schwedische Cellulose ein. Auch das Jahr 1900 bietet günstige Aussichten bei steigenden Preisen. Die Preise für mechanische Schleifmasse, die im Jahre 1898 und selbst in der ersten Hälfte 1899 infolge des drückenden canadischen Wettbewerbs wenig lohnend waren, stiegen in der zweiten Hälfte des Jahres 1899 bedeutend, als infolge anhaltender Dürre die Produktion von Schleifmasse sowohl in Nord⸗Amerika als auch in Schweden bedeutend abnahm, während zugleich, wie früher erwähnt, der englische Papierbedarf außerordentlich wuchs. Auch in den ersten Monaten des Jahres 1900 war die schwedische Produktion keine ausreichende, weshalb die günstige Preislage demnächst noch fortdauern dürfte.

11““ (Das Handels⸗Museum.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zolltarifentscheidungen. Champaaner in b-. e- Um⸗ schließungen, welche weniger als 1 Dutzend Flaschen entbalten, ist gemäß §§ 295 und 296 des Tarifs ohne Rücksicht auf Zahl und Gröze der Flaschen, wenn diese zusammen nicht mehr als 3 Gallonen enthalten, mit 8 Doll. für das Kollo zu verzollen. Daneben ist für die Flaschen der für diese in leerem Zustande zu zahlende Zoll zu er⸗ heben. Von dem 3 Gallonen übersteigenden Inhalt eines solchen Kollos sind pro Gallone 2,50 Doll. Zoll zu entrichten. (Verfügung vom 30. März 1900.)

Fingerringe aus Messing in Verbindung mit buntem Glas, Halsschmuck aus gefärbten Glasperlen, Uhrketten aus Messing, Laarn adeln aus Metall in Verbindung mit buntem Glas sind als Schmucksachen nach § 434 mit 60 % vom Werth und nicht als Spielzeug zu verzeollen. Schlüsselketten mit Ring, Oese oder Haken sind nach § 151 mit 45 % vom Werth. kleine metallische Magnete und Pfeifen aus Neusilber, für Kinder als Spiel⸗

ug bestimmt, nach § 418 mit 35 % vom Werth zu verzollen. (Ent⸗ cheidung vom 29. März 1900.)

Magnesiumpulver ist nach § 606 des Tarifs zollfrei. Magnesium in etwa ½ Zoll breiten Streifen zu Lampendochten für pbotographische Zwecke iit nach § 193 als Waare aus Metall, nicht besonders genannt, mit 45 % vom Werth zu verzollen. (Entscheidung vom 3. April 1900.)

Tennisjackets aus Baumwolle mit geringer Beimischung von Wolle sind nach § 370 des Tarifs wie Kleidungsstücke ganz oder theilweise aus Wolle zu verzollen. (Verfügung vom 7. April 1900.)

Kreolin ist ein medizinisches Präparat aus Steiakohlentheer

8

nach § 68 mit 25 % vom Wert verzollen. (Entschei

8 brrü 1890) 3 erth zu verzollen. (Entscheidung vom ngefärbtes Holz in Form von Halsstücken (Griff⸗

b su -8 88 Tarifs eeaae-. von Wefs.

nstrumenten m 9 b 1 eidun

nestrumeanenl 1999) o vom 1 zu verzollen. (Entscheidung

Klingen und andere Theile von Messern, nicht mehr als 9 1. 1 Pg. vn nsh nach Tarifs einem

ent pro Stück un v t vom 10. April 1900.)

Alte Flaschen gebören nicht zu den in § 588 des Tarifs/ge⸗ nannten zollfreien Gegenständen, sie sind vielmehr nach § 99 als Flaschen zu verzollen. (Entscheidung vom 10. April 1900.))

Chemische Präzisionswaagen für Institute sind als wissenschaftliche Instrumente nach § 638 des Tarifs zollfrei. (Ver⸗ fügung vom 11. April 1900.)

Gefärbte geschnittene Steine aus Bergkrystall unter⸗ liegen als Waaren aus S nach § 115 des Tarifs einem Zoll von 50 % vom Werth. (Verfügung vom 16. April 1900.)

(Treasury Decisions under tariff etc. laws.)

Eisenausfuhr Canadas.

Vor fünfzehn Jahren führte Canada noch kein Eisen aus, und auch in den Jahren 1890 bis 1895 war die Eisenausfuhr Canadas kaum nennenswerth; seit 1896 ist dagegen das Ausfuhrgeschäft recht erheblich geworden, wie nachstehende Zusammenstellung zeigt:

Ausfuhr ““ Ausfuhr 8 Menge in Werth in Menge in Werth in Tons Dollars Tons Dollars

1896 1940 45 363 1898 2403 61 029

1897 2627 65 555 1899 2188 50 767.

Von der Ausfuhr des Jahres 1899 entfielen 802 t im Werthe von 14 914 Doll. auf Großbritanien, 157 t im Werthe von 4200 Doll. auf Deutschland und 1229 t im Werthe von 31 653 Doll. auf die Vereingten Staaten von Amerika.

Während des Jahres 1899 waren in Canada vier Oefen im Betriebe, welche 100 926 t Roheisen lieferten gegen 75 922 t im I 1 16 vöISn.2

enngleich die Menge des gegenwärtig in Canada hergestellten Roheisens noch recht klein ist im Vergleich zur Produktion Länder, wie der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Deutsch⸗ lands, so sind doch die Aussichten für die Zukunft viel versprechend. Diese Thatsache erhellt ohne weiteres, wenn man die stetige Entwicke⸗ lung der Roheisenproduktion Canadas in den letzten fünfundzwanzig

Jahren betrachtet: 1 4 000 t 1894,. 62 522 t 8998 299090 1895. 31 692„ 1888. 20 1896. 52 052 u“ 25 89 8 .33 254. 20 153 1898.. 75 920, 8 30 294 1899.. . 100 926‧ 46 948 (The Board of Trade Journal.)

6656ö .asneeen

Liberia. Schließung eines Hafens. Der Hafen von River Cest in Grand Bassa ist vom 3. April 1900 ab für den Handel er geftein Ausfuhrzoll auf Piassava. Auf Piassava ist ein Ausfuhr⸗ (Deutsches

zoll von 1 Cent, anstatt bisher ¼† Cent, gelegt worden. Kolonialblatt’’) 1.“ 88

Columbien. Schließung des Hafens Cucuta. Die Regierung von

Columbien hat den Hafen von Cucuta für geschlossen erklärt. (Advance Sheets of Consular Reports.)

Außenhandel derr Kapkolonie in den Monaten Juli 1899

bis Mai 1900. 18 16 3 uli bis Mai 16“ Einfuhr: 1898,99 1899/1900 u 8 Werth in Pfund Sterling Kleidungsstücke... 678 994 532 220 Butter und Margarine 141 902 138 805 192 963 259 120

Steinkohlen und Koks. 182 882 221 462

E1ö11“ 181“ 72 928 139 199 Maiss. 80 423 117 366 V8— 683 484 599 353 Baumwollwaaren.. 1 015 991 759 093 Drogen und Chemikalien.. 278 679 181 814 Hausgeräthe und Tischlerwaaren.. 323 449 200 156 Posamentierwaaren und Putzwaaren. 1 178 536 973 315 Eisenkurzwaaren und Messerwaaren.. 820 663 635 449 Galvanisiertes Eisenblech und Wellblech 73 349 168 915 Leder und Lederwaaren, einschl. Schuhe 530 782 492 425 „1111“” 1 049 524 559 392 Gesalzenes und sonst zubereitetes Fleisch 166 976 299 872 Eiserne und Thonröhren.. 8 127 630 180 919 531 175 579 021

116“*““

EEEEE 1““ 176 443 152 204

Schreibwaaren und Druckpapier 270 963 222 652 405 769 443 899

wEeeeöbbö“; 4*” 222 107 137 125 Gehobeltes und gefalztes Holzs ... 141 358 121 476 *“ 312 044 213 993 Gesammtwerth der Einfuhr von Handels⸗ waaren, einschließlich der vorstehend nicht aufgeführteen .14 253 316 Einfuhr für die Regierug . 1 055 162 vvmn X*“ 4 026 328 Zusammen 15 960 762 17 081 000

Juli bis Mai

1898 99 1899/1900 Werth in Pfund Sterling 295 165 494 878 4 126 555 2 391 464 724 164 712 071 15 762 163 4 621 537 616181ö68 657 293 . 13 88 258 578 227 236 255 242 1 459 812 1 044 208

12 396 576 658 105

Kupfererz. 8 Diamanten.. . Straußfedern.. 8 Rohes Gold.. . Angorahzare .. d . beöö““ 8 Entschweißte Wolle .. 1“ ebee“*“ Zusammen, einschließlich aller anderen Landes⸗Erzeugnise.. .23 783 905 Wiederausfuhr fremder Waaren 304 116 VVV11““X““ 673 435 647 927 Zusammen. 24 761 456 12 056 734. Der Werth der Waaren⸗Ausfuhr ist nicht halb so groß als im vorhergehenden Jahre; die Diamanten⸗Ausfuhr erreichte nicht viel mehr als die Hälste des Werthes der Ausfuhr im gleichen Abschnitt des Jahres 1898/99, die Gold⸗Ausfuhr nicht einmal ein Drittel. (Cape of Good Hope Government Gazette.) 1

8 8 SSs .“ 8 Handel, Industrie und Schiffahrt der Kolonie Süd⸗ Australien im Jahre 1899. Die Einfuhr der Kolonie Süd⸗Australien belief sich im Jabre 1899 auf 6 884 358 f gegen 6,184 405 im Vorjahre. Da indessen

10 836 561 572 246

und als solches wie andere antiseptische oder Desinfektions⸗Mittel

von der Einfuhr Waaren im Werthe von 4 443 351 £ wieder zur

Ausfuhr gelangten, so stellte sich der Werth der in der Kolonie selbst verbrauchten Waaren nur auf 2 441 005 . Die Ausfuhr betrug 8 388 396 2 gegen 6 795 774 £ im Jahre 1898. Hiervon entfielen auf die von der Kolonie selbst erzeugten Waaren 3 945 045 und auf die 82 auscesehiten Wagen 4 443 351 . Die haup ichsten Waaren der Einfuhr waren Drogen 86 903 £, Eisen, galvanisiert 104 695 £, Eisenwaaren 62 230. Bretter 193 238 £, Kohlen 244 719 £, Koks 62 629 9, lebende Thiere 136 742 £, Manufaktur⸗ und Textilwaaren 921 547 £. ö 495 5 v . 75 129 £, Säcke Taback und arren 48 &, ee 10. buge 18 288, g Thee 105 315 £ und n der Einfuhr waren die einzelnen Herkunftsländer, wie folgt, betheiligt: die übrigen australischen Kolonien mit 3 839 330 £, Großbritannien mit 2 040 430 Tf, britische Besitzungen mit 217 055 , Sb Staaten mit 364 801 , Deutschland mit Die Einfuhr aus Deutschland bestand in der Hauptsache ar folgenden Waaren: baumwollene Waaren 8329 , Beeeehan e Eisen 10 557 9£, Düngemittel 5413 £, Eisen⸗ und Stahldraht 9660 £, Klaviere 16 904 £, Koks 21 361 £, Manufakturwaaren 10 000 2, Maschinen 21 803 £, Nähmaschinen 16 015 £, Roheisen 6239 f, Spiegelglas 5058 £ und Spielwaaren 10 376 f. Zur Ausfuhr kamen hauptsächlich folgende Waaren: Blei elle und Häute 245 251 £, Kupfer 406 208 &, Kupfererze 59 297 4 E Len. 2 084 f, * 338 820 £. Stlber⸗ e 8, erbleierze 3 456 £, 77 773 , t 422 e s 1 889 g;5 2. uf die bedeutenderen Bestimmungsländer vertheilt⸗ die Ausfuhr, wie folgt: die übrigen australischen Kolonien 3 637 baeshcgh Fobefltefeitee 5 8 12 L-. Sran⸗ 517 823 E. eu an 8, Belgien 32 3 ina 304 und ekaes, 8. 427 28 8 3 8 asn e Ausfuhr nach Deutschland umfaßte vornehmlich Bl. G has. Srenl —. 2, 13 22 ilberbleierze 37 3 f, affelle 6305 £, ungewaschene Wo 108 8. 98 dhhe herbeschene oc⸗ 828 753 E. S ver s e. ur Erleichterung der Ausfuhr von Butter, Früchten, Flei und Kaninchen sind im Hafen von Adelaide Faoetnee, 2 mit 3.8 räumen errichtet worden. In dieselben sendet der Verlader die für London bestimmten Erzeugnisse, worauf die Regierung der Kolonie für seine Rechnung die Versendung nach London und den Verkauf dort besorgen läßt. Ferner hat die Kolonie in London unter Aufsicht eines sachkundigen Beamten ein Lager herrichten lassen, wohin füd⸗ australische Weine, die von einem Rexgierungs⸗Inspektor auf die erforderliche Güte untersucht worden sind, zum Zwecke des Verkaufs versandt werden. Auf solche Sendungen leistet die Kolonie dem Produzenten auf Wunsch einen Vorschuß. Die im Jahre 1899 zum Verkauf in London eingetroffenen Erzeugnisse hatten folgende Werthe: Fleisch 22 393 £, Kaninchen 9910 £, Butter 18 867 £ und Früchte 2293 £. Auf das Weinlager in London wurden insgesammt 142 000 gat e 88 I“ sch i E Der Bergbau befindet in Süd⸗Australien noch immer im Stadium des Versuchs. Die einzige Grube, die einige Bedeutung besitzt, ist die Wallaroo and Monta Kupfermine, aus welcher im Jahre 1899 Kupfer im Werthe von 406 208 £ ausgeführt wurde. Das in der Ausfuhr erscheinende Blei, Silberblei und Silberbleierz stammt aus der Kolonie Neusüdwales und berührt Süd⸗Australien nur im Transitverkehr. Für den Ackerbau und für die Schafzucht war das Jahr 1899 äußerst günstig. Der Waarenverkehr wurde im Jahre 1899 darch 1020 Schiffe von 1 708 556 Reg.⸗Tons und durch 1025 von 1 720 810 Reg.⸗Tons vermittelt. An deutschen Schiffen waren unter den eingehenden Schiffen 46 Dampfer und 12 Segler van 5 er- ausgehenden 46 Dampfer und gler von 175 146 Reg.⸗Tons vertreten. (Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsuls in Adelaide.)

460 526 £, Borke 69 985 2£, Butter 61 470 f, Eier 62 493,.

Verzeichniß der im Königreich Preußen errichteten Hand⸗ werkskammern.

Laufende Nr.

Königsberg

Insterburg

Danzig Berlin

Frankfurt a. O. Stettin

Regierungsbezirk Königsberg mit Ausschluß des Kreises Memel.

Regierungsbezirk Gambinnen und der Kreis Memel.

Provinz Westpreußen.

Stadtkreis Berlin und der Regierungsdezick Potsdam.

Regierungsbezirk Frankfurt.

umfaßt die Regie t Köslin.

Regierungsbezirk Stralfund. . Posen.

Steitin md

Stralsund Posen Bromberg Breslau Liegnitz Oppeln Magdeburg VV“ Mimt

kalder Alton südlicher Tdeil der Prorirz Sclewig-olhem ind Sand, Deam. Tondern

Hildes heim Harburg Osnabrück