1900 / 213 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

nehmigung der Aufsichtsbehörde. CAA-

2) gegen Verpfändung der Bahn: bis zur Hälfte der Herstellungskosten, in Gegenden mit regelmäßig steigender Bevölkerungszahl und mit entwickelten Wirthschaftsverhältnissen bis zu drei Fünf⸗ theilen der Herstellungskosten —; 3) gegen Verpfändung der Bahn bei binzu⸗ Kretender Gewäbhrleistung seitens einer Deut⸗ schen Körperschaft des öffentlichen Rechts: bis zur Hälfte der Herstellungskosten zu⸗ züglich desjenigen Theilbetrags, für welchen die Gewährleistung durch eine solche Körperschaft übernommen ist, jedoch nicht über die Herstellungskosten hinaus. m übrigen sind die für die Gewährung von arlehen an Kleinbahnunternehmungen maßgebenden Grundsätze vom Vorstande mit Zustimmung des Aufsichtsraths festzustellen und bedürfen der Ge⸗

§ 55. ulässiger Höchstbetrag,

Der Gesammtbetrag der von der Bank auszu⸗ gebenden Hypothekenpfandbriefe und Kleinbahnen⸗ Obligationen darf den fünfzehnfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals einschließlich des Kapital⸗ Reservefonds und etwaiger zur Sicherung der Pfand⸗ briefgläubiger bestimmter Rücklagen nicht über⸗ schreiten.

§ 56. 8 Juhalt der Stücke.

Das Schema der Hypothekenpfandbriefe und der Nennwerth der Stücke wird vom Vorstande mit Zustimmung des Aufsichtsraths festgestellt. Die Hypothekenpfandbriefe lauten auf den Inhaber und haben die für das Rechtsverhältniß zwischen der Bank und den Pfandbriefgläubigern maßgebenden Bestimmungen, insbesondere in Betreff der Kündbar⸗ keit, zu enthalten. 1

Die Bank darf auf das Recht zur Rückzahlung der Hypothekenpfandbriefe höchstens für einen Zeit⸗ raum von zehn Jahren verzichten. Den Pfandbrief⸗ gläubigern darf ein Kündigungsrecht nicht ein eräumt werden. § 57 8

Verbot von Prämienpfandbriefen.s Hypothekenpfandbriefe, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, werden nicht verausgabt. § 58.

Kündigung.

Die Einlösung der Hvpoöthekenpfandbriefe erfolgt durch Rückkauf oder durch Baareinlösung nach vorauf⸗ gegangener Kündigung settens der Bank.

Die Kündigung erfolgt entweder auf Grund einer

handen und ist weder die Ergänzung durch andere

seine Preußische Körperschaft des öffentlichen Rechts

ypotheken, noch die Einziehung eines entsprechenden Betrages von Hypothekenpfandbriefen sofort aus⸗ führbar, so hat die Bank die fehlende Hypotheken⸗ deckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch Geld zu ersetzen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrag in Ansatz gebracht werden, der um fünf vom Hundert des Nennwerths unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt. ö

Mündelsicherheit.

Die Kommunal⸗Obligationen werden Süsegabt auf Grund von Darlehen, welche an Preußische Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt sind, oder für welche eine solche Körperschaft die volle Gewährleistung übernommen hat.

Nach den Bestimmungen des Preußischen Aus⸗ führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 können die Kommunal⸗Obli⸗ gationen zur Anlegung von Mündelgeld verwendet

werden. 3

§ 63. Zulässiger Höchstbetrag.

Der Gesammtbetrag der von der Bank aus⸗ zugebenden Kommunal⸗Obligationen darf unter Hinzu⸗ rechnung der im Umlauf befindlichen Hypotheken⸗ pfandriefe und Kleinbahnen⸗Obligationen den im § 55 bestimmten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Theil übersteigen.

§ 64. Auf die Kommunal⸗Obligationen finden die d § 61 Absatz 5 entsprechende An⸗

§8 56 60 un wendung. E v 111“

9

Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen Kommunal⸗Obligationen muß in Höhe des Nenn⸗ werths jederzeit durch Kommunal⸗Darlehen von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Zur Deckung der Kom⸗ munal⸗Obligationen können auch diejenigen gemäß § 54 unter 1 gewährten Kleinbahnen⸗Darlehen ver⸗ wendet werden, für welche die Gewährleistung durch

übernommen ist. 8

8 Verausgabung. 1 8 Die Bank ist berechtigt, auf Grund der gemäß § 54 unter 1, 2, 3 gewährten Kleinbahnen⸗Darlehen Schuldverschreibungen einer und derselben Art unter der Bezeichnung „Kleinbahnen⸗Obligationen“ zu ver⸗

gabe mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein

Gehören zur Konkursmasse eigene Hypotheken⸗ pfandbriefe der Bank, die von dieser dem Bestand an Werthpapieren zugeschrieben sind, so werden sie bei der Berechnung der auf die einzelnen Hypotheken⸗ pfandbriefe fallenden Antheile an dem Erlös aus den im Abs. 1 bezeichneten Gegenständen mitgetheilt. Während des Konkurses der Bank sind die Kosten einer Versammlung der Pfandbriefgläubiger, die nach den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die gemein⸗ samen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, berufen wird, aus dem zur vorzugsweisen Befriedi⸗ gung der letzteren dienenden Theile der Konkursmasse zu berichtigen. u“ 8—

Eintragungen ꝛc. . Die zur Deckung der Kommunal⸗Obligationen be⸗ stimmten Darlehen sind von der Bank einzeln in das Kommunal⸗Darlehnregister einzutragen. Bezüglich dieses Registers finden die Bestimmungen des Abschnitts über das Hypothekenregister ent⸗ sprechende Anwendung. ex

Eintragungen ꝛc.

Die zur Deckung der Kleinbahnen⸗Obligationen bestimitten Kleinbahnen⸗Darlehen sind von der Bank einzeln in das Kleinbahnen⸗Darlehnregister ein⸗ zutragen. Bezüglich dieses Registers finden die Bestimmungen des Abschnittes über das Hypotheken⸗Register ent⸗ sprechende Anwendung.

8

0.

Bestellung. 3 Die Bestellung des Treuhänders, sowie eines Stell⸗ vertreters erfolgt durch die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Bank.

§ 76. Pflichten des Treuhänders.

Der Treuhänder hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Schuldverschrei⸗ bungen der Bank jederzeit vorhanden ist und daß die zur Deckung der Schuldverschreibungen bestimmten Darlehnsforderungen und Werthpapiere gemäß den gegebenen Vorschriften in die betreffenden Register eingetragen werden.

Er hat die Schuldverschreibungen vor der Aus⸗

der vorschriftsmäßigen Deckung und über die Ein⸗ tragung in das betreffende Register zu versehen.

Eine in das Register eingetragene Darlehnsforde⸗ rung, sowie ein in das Register eingetragenes Werth⸗

papier kann nur mit Zustimmung des Treuhänders Die Zustimmung

waltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sitzungen der Verwaltungs⸗ organe sowie die Ankündigung von Gegen⸗ änden zur Beschluß fassung zu verlangen und, enn dem Verlangen nicht entsprochen wird, ie Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen; 4) Versammlnungen von Gläubigern aus Schuld⸗ verschreibungen auf Kosten der Bank zu be⸗ rufen oder die Berufung durch die Bank an⸗ zuordnen. Sie hat das Recht, einen Ver⸗ treter in die Versammlungen zu entsenden; 5) die Ausführung von Beschlüssen oder An⸗ ordnungen zu untersagen, die gegen das FFses. den Gesellschaftsvertrag oder die sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen. 8

§ 81. Pflichten der Bank. Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen

insbesondere:

1) die Anweisung über die Werthermittelung von Grundstücken;

2) die Grundzüge der Bedingungen für die hypothekarischen Darlehen;

3) die Geundsätze für die Gewährung von Dar⸗ lehen an Kleinbahn⸗Unternehmungen.

Seitens der Bank sind der Aufsichtsbehörde ferner

einzureichen:

1) im Januar und Juli eines jeden Jahres eine beglaubigte Abschrift der während des lepten Halbjahres in den gemäß der §§ 70 74 ge⸗ führten drei Registern vorgenommenen Ein⸗ tragungen;

2) alljährlich die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und der Geschäftsbericht;

3) Abschrist der Protokolle über die General⸗ versammlungen.

Im Februar und August eines jeden Jahres ist

die in den §§ 71, 73, 74 vorgeschriebene Bekannt⸗ machung bezuüͤglich des Gesammtbetrages der am letzten Tage des vergangenen Halbjahres im Umlauf ge⸗ wesenen Schuldverschreibungen und des Deckungs⸗ verhältnisses im Nerchse ena ef zu veröffentlichen.

Die Anweisung über die Werthermittelung von

Grundstücken und die Grundsätze für die Gewährung von Darlehen an Kleinbahn⸗Unternehmungen sind auch den Aufsichtsbehörden derjenigen außerpreußi⸗ schen Bundesstaaten einzureichen, in deren Gebiet die Bank Beleihungen ufnem .

Befugnisse des Bundesraths. Zu jeder Aenderung dieses Gesellschaftsvertrags

Nr. 45 041. F. 3083.

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußise

213.

Berlin, Freitag,

E“

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachun en aus den Handels⸗ muster, Konkurse, sowie die Tarif⸗ und Fahrp an⸗Bekanntmachungen der deutschen Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Tite

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Heutsce Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für

Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deuts

Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Vom „Central⸗Handels⸗Register f†

en Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

den 7. September

für das Deutsche

In

1900.

Güterrechts⸗, Vereins⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Börsen⸗Registern, über Waarenzeichen, Patente, Gebrauchs⸗

1 Reich. Mr. 213A.)

Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Das Central⸗Handels⸗Register für das 8 2 ertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

ür das Deutsche Reich“ werden heut die Nrn. 213 A. und 213 B. ausgegeben.

Waarenzeichen.

(Reichsgesetz vom 12. Mai 1894.)

Verzeichniß Nr. 71.

Klasse 34.

fingetragen für Offene Handelsgesellschaft

Fabrik chemisch⸗techni⸗

scher Produkte Oscar .2. —— Schulze & Co., Nord⸗ . hausen, zufolge Anmeldung 2.240 2 vom 2 10. 99 am 31. 7. ½.40 14 1900. Geschäftsbetrieb: Her- *nJ). stellung und Vertrieb eines Glanz⸗Crömes für Wäsche

sowie anderer Wäscherei bedarfsartikel. Waarenver

zeichniß: Wäscheglanzersme,

Stärke. 8

Nr. 45 042. K. 4945. Klasse 34.

GERMANE;

Eingetragen für M. Kappus, Offenbach a. M., zufolge Anmeldung vom 30. 12. 99 am 31. 7.1900. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von

und gewirkte Unterkleider, Shawls, fertige Kleider für Männer, Frauen und Kinder, Pferdedecken, Tischdecken, Läufer, Teppiche, Leib⸗, Tisch⸗ und Bettwäsche, Gardinen, Kravatten, Handschuhe, Lampen und Lampentheile, Laternen, Gasbrenner, Kronleuchter, Bogenlichtlampen, Glühlichtlampen, Illuminationslampen, Petroleumfackeln, Schein⸗ werfer, Kerzen, Nachtlichte, Oefen, Wärmflaschen, Caloriferen, Riypenheizkörper, elektrische Heiz⸗ apparate, Kochherde, Kochkessel, Backöfen, Brut⸗ apparate, Obst, und Malzdarren, Petroleumkocher, Gaskocher, elektrische Kochapparate, Ventilations⸗ apparate. Borsten, Bürsten, Besen, Schrubber, Pinsel, Quäste, Piassavafasern, Kratzbürsten, Weber⸗ karden, Teppichreinigungsapparate, Bohnerapparate, Kämme, Schwämme, Brennscheren, Haarschneide⸗ apparate für Menschen, Rasiermesser, Rasierpinsel, Puderquäste, Streichriemen, Kopfwalzen, Frisier⸗ mäntel, Lockenwickel, Haarpfeile, Haarnadeln, Bart⸗ binden, Kopfwasser, Schminke, Hautsalbe, Puder, Zahnpulver, Pomade, Haaröl, Bartwichse, Haar⸗ färbemittel, Parfümerien, Räucherkerzen, Re⸗ fraichisseurs, Menschenhaare, Perrücken, Flechten, Phosphor, Schwefel, Alaun, Bleioxyd, Bleizucker, Blutlaugensalz, Salmiak, flüssige Koblensäure, flüssiger Sauerstoff, Aether, Alkohol, Schwefel⸗ kohlenstoff, Holzgeistdestillationsprodukte, Zinnchlorid, Härtemistel, Gerbefette, Collodium, Cyankalium, Pyrogallussäure, salpetersaures Silberoxyd, unter⸗ schwefligsaures Natron, Goldchlorid, Weinsteinsäure, Zitronensäure, Oxalsäure, Quecksilberoxyd, Wasser⸗ glas, Wasserstoffsuperoxyd, Salpetersäure, Stickstoff⸗ oxydul, Schwefelsäure, Salzsäure, Graphit,

Bier, Porter, Ale, Malzextrakt, Malzwein, Frucht⸗ wein, Fruchtsäfte, Kumyß, Limonaden, Sre Frusht⸗ Liqueure, Bitters, Saucen, Pickles, Marmelade, Fleischextrakte, Punschextrakte, Rum, Kognak, Frucht⸗ aͤther, Rohspiritus, Sprit, Preßbefe, Gold⸗ und Silberwaaren, nämlich Ringe, Halsketten, Uhrketten, Armbänder, Broches, emdknöpfe, Tuchnadeln, Fruchtschalen, echte S muckperlen, Edel⸗ und Halbedelsteine, leonische Waaren, Gold⸗ und Silber⸗ drähte, Tressen, Lametta, Flitter, Bouillons, Brokat, Gold⸗ und Silbergespinnste, Tafelgeräthe und Be⸗ schläge aus Alfenide, Neusilber, Britannig, Nickel und Aluminium, Glocken, Schlittenschellen, Schilder aus Metall und Porzellan, Gummischuhe, Luftreifen, Regenröcke, Gummischläuche, Hanfschläuche, Gummi⸗ spielwaaren, Schweißblätter, Badekappen, technische Gummiwaaren, einschließlich Gummitreibriemen; Dosen, Büchsen, Zigarrenspitzen, Serviettenringe und Platten aus Hartgummi; Gummischnüre, Gummihandschuhe, Gummipfropfen, Rohgummi, Kautschuk, Guttapercha, Balata, Schirme, Stöcke, Koffer, Reisetaschen, Tabacksbeutel, Tornister, Geld⸗ taschen, Photographie⸗Albums, Klappstühle, Berg⸗ stöcke, Hutfutterale, Feldstecher, Beillen, Feldflaschen, Taschenbecher, Briquets, Anthracit, Koks, Feuer⸗ anzünder, raffiniertes Petroleum, Petroleumäther, Brennöl, Mineralöle, Stearin, Paraffin, Knochenöl, Dochte; Strandkörbe, Leitern, Stiefelknechte, Garn⸗ winden, Kleiderständer, Wäscheklammern, Mulden, Holzspielwaaren, Fässer, Kisten, Kästen, Bilderrahmen, Goldleisten, Thüren, Fenster, hölzerne Küchengeräthe, Stiefelhölzer, Flaschenkorke, Korkwesten, Korksohlen, Korkbilder, Korkplatten, Rettungsringe, Korkmehl,

platten, Ambroidperlen, Ambroidstangen, künstliche Blumen, Masken, Fahnen, Fla en, 2 Schirme, Knöpfe und 1enaglaggen

Nr. 45 045. W. 2554.

Klasse 42.

88 r

Eingetragen für August Wasmut Hambur Neuerwall 2, zufolge Anmeldung F 1900 am 31. 7. 1900. Geschäftsbetrieb: Vertrieb nach⸗ genannter Waaren. Waarenverzeichniß: Sämereien, getrocknetes Obst, Dörrgemüse, Flachs; Farbholz, Kork; Schafwolle, Felle; Fischbein, Korallen, Bern⸗ stein, Schildpatt, pharmazeutische Präparate, Wurm⸗ kuchen, Leberthran, natürliche und künstliche Mineral⸗ wässer, Brunnen⸗ und Badesalze, Verbandstoffe, Eis beutel, Suspensorien, medico⸗mechanische Masch'nen; Chinarinde, Camphor, Agar⸗Agar, medizinische Thees und Kräuter, ätherische Oele, Piment, Tonkabohnen, Colanüsse, Insektenpulver, Parasitenvertilgungs mittel, Borax, Karbolsäure; Filzbüte, Mützen, Schuhe Strümpfe, Unterkleider, Tischdecken, Teppiche, Gar dinen, Hosenträger, Kravatten, Strumpfhalter, Hand⸗ schuhe, Lampen, Pechfackeln, Kochkessel, Gaskocher, Bürsten, Kämme, Schwämme, Rasiermesser, Frister⸗ mäntel, Haarnadeln, Bartbinden, Schminke, Zahn⸗ pulver, Bartwichse, Parfümerien, Perrücken, Alkohol, Gerbeextrakte, Zitronensäure, Graphit, Calcium carbid, photographische Trockenplatten, Kesselstein mittel, Beizen, Erze, Kohlen, Ozokerit, Gummi⸗ platten, Hanfpackungen; Kieselguhrpräparate; Aebest

Putzwolle, Superphosphat, Robeisen; Eisen⸗ und Stahldraht; metallene Ketten, Anker, Süsenese mnd Kandelaber, Niete, Haken, Klammern, Sensen, Eß⸗ besteck, Messer, Scheren, Hieb⸗ und Stichwaffen, Re⸗ volver, Korkzieher; Nähnadeln, Hutnadeln, Fischangeln, Badewannen, Wasserklosets, Kaffeemühlen, Kaffee⸗ maschinen, Schlittschuhe, Sprungfedern, Schlösser, Schnallen, Fingerhüte, Metallkapseln, Schirmgestelle, Schablonen, Kinder⸗ und Krankenwagen, Fahrräder, Wasserfahrzeuge, Farben, Farbstoffe, Sättel, Gewehr⸗ futterale, Aktenmappen, Pelze, Firnisse, Lacke, Kleb⸗ stoffe, Wichsen, Fleckwasser, Wagenschmiere, Schneider⸗ kreide, Garne, Bindfaden, Wein, Schaumwein, Bier, Malzextrakt, Fruchtsäͤfte, Spirituosen, Saucen, leischextrakte, Preßhefe; Uhrketten, Broches, Hemd⸗ nöpfe, Schmuckperlen, leonische Waaren, Tressen, Tafelgeräthe, Glocken, Gummischuhe, Regenröcke, Gummispielwaaren, Badekappen, chirurgische Gummi⸗

Knochenkohle, Brom, Jod Flußsäure, Salpeter, Pulverbörner, Schuhan 1 le, . are, Sal „Pr zieher, Pfeifenspitzen, Stock⸗ Soda, Glaubersalz, Kaolin, Zinksulfat, griffe Töü⸗kliaken Schildpatt⸗ beofesese enc⸗ Falomel, Pikrinsäure, Pinksalz, Arsenik, Benzin, schalen, Elfenbein, Billardbälle, Klaviertastenplatten chlorsaures Kali. „photographische Trockenplatten, Falzbeine, Elfenbeinschmuck, Meerschaum, Meerschaum⸗ photographische Präparate, photograpbische Papiere, pfeifen, Celluloidbälle, Celluloidkapseln, Celluloid⸗ Kesselsteinmittel, Saccharin, Vanillin, Siccatif, brochen, Zigarrenspitzen, Jetuhrketten, Stahlschmuck G Katechu, Kieselguhr, Erze, Marmor, Mantelbesätze, Puppenköpfe, gepreßte Ornamente chiefer, Kohlen, Steinsalz, Thonerde, Bimsstein, aus Cellulose, Spinnräder, Treppentraillen, Schach⸗ Ozokerit, Marienglas, Asphalt, Dichtungs⸗ und figuren, Kegel, Kugeln, Bienenkörbe, Staarkästen Packungsmaterialien, nämlich Gummiplatten, gewellte Ahornstifte, Buxbaumplatten, Uhrgehäuse, Maschinen⸗ 1. 1 Kupferringe, Steopfbüchsenschnur, Hanfpackungen; modelle aus Holz, Eisen und Gips, ärztliche und schästsbetrieb: Vertrieb Waͤrmeschutzmittel, nämlich: Korksteine, Korkschalen, zahnärztliche, pharmazeutische, physikalische chemische 5 enannter Waaren 4 Kieselguhrptäparate, Schlackenwolle, Glaswolle; elektrotechnische, photographische Instrumente, n Ost. A en. Waaren⸗ Isoltermittel für elektrotechnische Zwecke, Flaschen⸗ ⸗Apparate und „Utensilien, Desinfektionsapparate, verzeichniß: Wollene, A2⸗ und Büchsenverschlüsse, Asbest. Asbestpulver, Asbest, Dampfkessel, Kraftmaschinen. Lokomotiven Werk⸗ halbwollene und baum⸗ pappen, Asbestfäden, Asbestgeflecht, Asbesttuche, zeugmaschinen, einschl. Nähmaschinen, Strickmaschinen wollene Webstoffe, und Asbestpapiere, Asbestschnüre, Putzwolle, Putzbaum⸗ und Stickmaschinen; Eismaschinen, litbhographische zwar: Tuche, Spanish wolle, Guano. Superphosephat, Kainit, Knochenmehl, und Buchdruck⸗Pressen, Maschinentheile Kamin⸗ rsamm 8 Stripes, Satins, Thomasschlackenmehl, Ftschguano, Pflanzennährsalze, schirme, Kasserolen, Bratpfannen, Eisschränke, waaren, Radiergummi; Zigarrenspitzen, Federhalter; er. befindet sich die Gesellschaft ““ Lleiderstoffe, Flanelle, Roheisen, Eisen und Stahl in Barren, Blöcken, Trichter, Siebe, Papierkörbe, Matten, Klingelzüge, Schirme, Stöck⸗, Reisetaschen, Briestaschen, Brillen, Stangen, Platten, Blechen und Röhren; Eisen⸗ und Orgeln, Klaviere, Drehorgeln, Streichinstrumente, 8e.. Feueranzünder, Dochte; Möbel aus Stahldraht; Kupfer, Messing. Bronze, Zink, Zinn Blasinstrumente, Trommeln, Zieh⸗ und Mund⸗ Holz; Strandkörbe, Stiefelknechte, Holzspielwaaren, Blei, Nickel, Neusilber und Aluminium in rohem harmonikas, Maultrommeln, Schlaginstrumente, Körbe, Bilderrahmen, Korksohlen, Schuhanzieher, und theilweise bearbeitetem Zustande, in Form von Stimmgabeln, Darmsaiten, Notenpulte, Spieldosen, Meerschaumpfeifen, Schachfiguren, Kegel, Kugeln, Barren, Rosetten, Rondelen, Platten, Stangen, Musikautomaten, Schinken, Speck, Wurst, Rauch. Bienenkörbe, Kraftmaschinen, Automobilen, Näh⸗ Röhren, Blechen und Drähten; Bandeisen, Well⸗ fleisch, Pökelfleisch, geräucherte, getrocknete und maschinen, Schreibmaschinen; Brotschneidemaschinen, blech, Lagermetall, Zinkstaub, Bleischrot, Stahl⸗ marinierte Fische, Gänsebrüste, Fisch⸗, Fleisch⸗ Eisschränke, Trichter, Siebe, Streichinstrumente, spähne, Stanniol, Bronzepulver, Blattmetall, Queck⸗ Frucht⸗ und Gemüsekonserven, Gelées, Eier, konden⸗ Spieldosen, Wurst, marinierte Fische, Frucht⸗ und silber, Lothmetall, Pellow⸗Metall, Antimon, Magne⸗ sierte Millch, Butter, Käse, Schmalz, Kunstbutter Gemüsekonserven, Eier, Butter, Speiseöle, Kaffee⸗ sium, Palladium, Wismuth, Wolfram, Platindraht, Speisefette, Speiseöle, Kaffee, Kaffeesurrogate, Thee, [urrogate, Thee, Reie, Makkaroni, Chokolade, Platinschwamm, Platinblech, metallene Ketten, Anker, Zucker, Mehl, Reis, Graupen, Sago, Gries, Bonbons, Gewürze, Biecuits, Backpulver, Karton⸗ Eisenbahnschienen, Schwellen, Laschen, Nägel, Tire⸗ Maccaroni, Fadennudeln, Kakao, Chokolade, Bonbons, Briefkuverts, Karten, Kalender, Kotillonorden, fonds, Unterlagsplatten, Unterlagsringe, Drahtstifte, Zuckerstangen, Gewürze, Suppentafeln, Essig, Bapeten, Phbotogrophien, Oeldruckbilder, Bücher, Fagonstücke aus Schmiedeeisen, Stahl, schmied⸗ Biscuits, Brot, Zwiebäcke, Haferpräparate, Back⸗ Diaphanien, Waschgeschirr, Lampengplinder, Näpp⸗ barem Eisenguß, Messing und Rothguß; eiserne pulver, Malz, Honig, Reisfuttermehl, Erdnußkuchen⸗ figuren, Mosaikplatten, Spiegel, Borden, Stahl⸗ Säulen, Träger, Kandelaber, Konsole, Balluster, mehl, Pack⸗, Hrdd., Peiden. Pergament⸗, Schmirgel⸗, federn, Tinte, Malfarben, Farbstifte, Gummistemvel, Krahnsäulen, Telegraphenstangen, Schiffsschrauben, Luxus⸗, Bunt⸗, Ton⸗ und Zigaretten⸗Papier, Lineale, Heftklammern, Patronen, Putzpomade, Rost⸗ Spanten, Bolzen, Niete, Stifte, Schrauben, Pappe, Karton, Kartonnagen, Lampenschirme, Brief⸗ schutzmittel, Waschblau, Seife, Rasenspiele, Würfel⸗ Muttern, Splinte, Haken, Klammern, Eßbestecke, kuverts, Papierlaternen, Papierservietten, Brillen⸗ „piele, Brettspiele, Spielkarten, Turngeraͤthe, Hieb⸗ und Stichwaffen, Korkzieher, metallene futterale, Karten, Kalender, Kotillonorden, Düten Schaukelpferde, Zündhölzer, Kunststeinfabrikate, und hölzerne Werkzeuge für Uhrmacher, Künstser, Tapeten, Holztapeten, Lumpen, altes Pavier, altes Linoleum, Uhren; Gürtel, Bänder, Wäschestoffe, Schiffsbauer. Aerzte, Apotheker, D echsler, Optiker, Tauwerk, Preßspahn, Zellstoff, Holzschliff, Pöoto⸗ Wachstuch, Masken, Fahnen. Der Anmeldung ist Graveure, Barbiere; Stachelzaundraht, Drahtgewebe, graphien⸗ photographische Druckerzeugnisse, Stein⸗ eine Beschreibung beigerügt. Drahtkörbe, Vogelbauer, Nähnadeln, Nähmaschinen⸗ drücke, Chromos, Oeldruckbilder, Kupferstiche, Ra⸗ Nr. 45 046. B. 6216. nadeln, Stecknadeln, Sicherheitsnadeln, Heftnadeln, dierungen, Bücher, Broschüren, Zeitungen, Peospekte, Hutnadeln, Stricknadeln, Kravattennadeln, Nadeln Diaphanien, Eß⸗, Trink⸗, Koch⸗, Waschgeschirr und für chirurgische Zwecke, Fischangeln, Angelgeräth⸗ Standgefäße aus Porz llan, Steingut, Glas und chalten, künstliche Köder, Netze, Ha punen, Reusen, Thon, Lampen ylinder, Rohglas, Fensterglas, Bau⸗ Fischkästen, Hufeisen, Hufnägel, gußeiserne Gefäße, glas, Hoblglas, farbiges Glas, optisches Glas, Thon⸗ Kochkessel, emaillierte, verzinnte, geschliffene Koch⸗ röhren, Glasröhren, Isolatoren, Glasperlen, Ziegel, und Haushaltungsgeschirre aus Eisen, Kupfer, Verblendsteine, Terrakotten, Nippfiguren, Kacheln, Messing, Nickel, Argentan oder Aluminium, Bade⸗ Mosaikplatten, Thonornamente, Glasmosalkea, wannen, Wasserklosets, Kaffeemühlen, Kaffee⸗ Prismen, Spiegel, Glasuren, Sparbüchsen, Thon⸗ n cesssgena Psetten. Posamenten, Schnüre, Quasten, Kissen, an⸗ 8 nd aus Gummi, en, ittschuhe, gefangene Stickereien, Frangen, Borden, Litzen, ü . 3 Geschütze, Handfeuerwaffen, gelochte Bleche, Sprung⸗ Päkelartikel, Tusche, Malenen; Rädsermesser Fr 2 2 21899 Wagenfedern, Roststäbe, Möbel⸗ und Bau⸗ Gummigläser, Gummistempel, Lineale, Winkel, meldung vom 30. 11. 99 am 91.7 1900. Geschäfns⸗ eschläge, Schlöffer, Geldschränke, Kassetten, Orna⸗ Reißzeuge, Heftklammern, Heftzwecken, Malleinwand, betrieb: Exvort nach Ostindten (Exportgeschäft). mente aus Metallauß, Schnallen, Agraffen, Oesen, Siegellack. Oblaten, Paletten, Maldretter, Wand⸗ Waarenverzeichniß: Chemische Produkte nämlich: rabinethalen, Bügeleisen, Sporen, Steigbügel, tafeln, Globen, Rechenmaschinen, Modelle, Bilder Soda⸗Bicarbonat, Chlorcalium Chlormagnesium, Fe. h-- Leuchter, Fingerhüte, gedrehte, gefraiste, und Karten für den Anschauungsunterricht und medizinische Präparate, Apothekerwaaren Oele, ge ohrte und gestanzte Fagonmetalltheile, Drahtseile, Zeichenunterricht, Schulmaoppen, Zeichenkreide, Lacke, Firnisse, Polier⸗ und Rostschutzmittel Blei⸗ EEö1ö1ö“” nne es eeh Sehte Heneebe. Putz⸗ werß, Zinkweiß, Lithophone, Mennige. Blei⸗ und 8 . echbuchstaben, pomade, ener Kalk, Putztücher, Polierroth, Putz⸗ Farbstifte, Federha 9, 2 . Schreib⸗ Schablonen, Schmierbüchsen, Buchdrucklettern, Rauch⸗ leder, Stärke, Waschblau, 8” Bug. Frrsfen Höpie⸗ -129 8 helme, Taucherapparate, Nähschrauben, Kleiderstäbe, spiele, Stereoskope, Spielkarten, Roulettes, retten⸗Papier. Pappen, Splielkarten. Metalllöffel vegabnh 2. einschl. Kinder⸗ und Kranken⸗ Rasenspiele, Würfelspiele, Turngeräthe, Blech⸗ und Gabeln, Messerschmiedwaaren, Werkzeuge ans wogen, Wasserfahrzeuge, Feuerspritzen, Wagenräder, spielwaaren. Ringelspiele, Puppen, Schaukel- Stahl und Sägen, Hämmer, Aexte.

des Treuhänders bedarf der schriftlichen Form; sie

ausgaben. §8 42 Absatz 2 des Hypothekenbank⸗ in dem Register gelöscht werden. ffeann in der Weise erfolgen, daß der Treuhänder seine

ist die Genehmigung des Bundesraths und der zustän⸗ digen Minister erforderlich. erlin, 30. Mai 1900. FPreußische Pfandbrief. Bank. 1 (Unterschriften.) 1 Bekanntmachung. 8 Vorstehende Genehmigungsurkunde nebst dem nach

Ausloosung oder eines Beschlusses des Aufsichtsraths und muß zweimal im Deutschen ö“ gesetzes. § 67 ETE11 es Zulässiger Höchstbetrag. 1 Namensunterschrift dem Löschungsvermerk im Register Zeitraum von mindestens drei Monaten liegen. br. W““ 83 n der e. Aausiu. beifügt. § 77 3 in 6 gebenden Kleinbahnen⸗ gationen un ypotheken⸗ . 28 3

ö Frxceh 88 Feschieht bu.u“.“] pfandbriefe darf den fünfzehnsachen Betrag des ein. Der Treuhänder hat die Urkunden über die in das

gezahlten Grundkapitals einschließlich des Kapital- Register eingetragenen Darlehnsforderungen sowie 1— T 3 Reservefonds und etwaiger zur Sicherung der Pfand⸗ die in das Register eingetragenen Werthpapiere und Maßgabe des Bundesraths eschlusses vom 22 Fe⸗ briefgläubiger bestimmter Rücklagen nicht über⸗ das zur Deckung der Schuldverschreibungen be⸗ bruar d. J. abgeänderten Statut der Preußischen schreiten. stimmte Geld unter dem Mitverschlusse der Bank Pfandbrief⸗Bank zu Berlin bringe ich hierdurch mit

§ 68. zu verwahren; er darf diese Gegenstände nur gemäß dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Auf die Kleinbahnen⸗Obligationen finden die

den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes heraus⸗ Eintragung des abgeänderten Statuts in das §§ 56— 60 und § 61 Absatz 5 entsprechende An⸗ Handelsregister erfolgt ist. wendung. B

Toiletteseifen und Parfümerien. Waarenverzeichniß: Seifen und alle Arten von Parfümerien.

Nr. 45 043. E. 2239. Klasse 41 c.

Eingetragen für Aug. Ehlers, Schanghai (China); Vertr.: F. C. Glaser u. L. Glaser, Berlin, zufolze An⸗ meldung vom 1. 3. 1900 am 31. 7. 1900. Ge⸗

n Einlösung.

Die zur Rückzahlung aufgerufenen Hypotheken⸗ pfandbriefe, sowie die Zinsscheine der Hypotheken⸗ pfandbriefe werden an den von der Bank bekannt zu machenden Zahlstellen eingelöst. Von dem zur Rückzahlung bestimmten Termin ab hört die Ver⸗ zinsung auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen Ein⸗ lieferung der Hypothekenpfandbriefe und der nicht 81 Zöinescecge 8. Süanim 5 werth. Für sehlende Zinsscheine wird der ent⸗ Kleinbahnen⸗Obligationen muß in Höhe des Nenn⸗ sprechende Betrag in Abzug gebracht. werths jederzeit durch Kleinkahnen⸗Darlehen von

8 § 60. mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Beschädigte und verlorene Stücke. Zinsertrage gedeckt sein. Verjährung der Stücke. Die gemäß § 54 unter 2 und 3 gewährten Klein⸗

Die Bestimmungen des § 9 und des § 10 bahnen⸗Darlehen dürfen zur Deckung erst nach be⸗ Absatz 1 Satz 1. Absatz 2 bezürlich beschädigter triebsfähiger Herstellung der Bahn verwendet oder verlorener Aktien, Gewinnantheilscheine und werden. 7 8 Erneuerungsscheine finden auch auf beschädigte Hypotheken⸗Register. die bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen; oder verloren gegangene Hypsthekenpfandbriefe, Zins⸗— § 70. wird die Darlebnsforderung zrückgezahlt, so ist in scheine und Erneuerungsscheine Anwendung; ebenso b dem letzteren Falle das gezahlte Geld dem Treu⸗ gelten die Bestimmungen des § 11 über die Ver (EFit8nreichung. . händer zur Verwahrung gemäß Abs. 1 zu übergeben. jährung der Gewinnantheile auch für die Zinsscheine. Die zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe be. Bedarf die Bank einer Urkunde nur zu vorüber⸗

gehendem Gebrauche, so hat der Treuhänder sie

der Hypothekenpfandbriefe. stimmten Hypotheken sind von der Bank einzeln in 1 61. das Hypothekenregister einzutragen. herauszugeben, ohne daß die Bank verpflichtet ist,

Deckung . Pfandbriefe. Im Falle des § 61 Absatz 5 sind die ersatzweise eine andere Deckung zu Sg 1

Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen zur Deckung bestimmten Wertbpapiere gleichfalls in Hypothekenpfandbriefe muß in Höhe des Nenn⸗ das Register einzutragen; die Eintragung hat die Rechte des Treuhänders. Der Treuhänder ist befugt, jederzeit die Bücher

werthes jederzeit durch Hypotheken an Grundstücken einzelnen Stücke zu bezeichnen. 2 innerhalb des Deutschen Reichs von mindestens Innerhalb des ersten Monats eines jeden Kalender⸗ und Schriften der Bank einzusehen, soweit sie sich

gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage halbjahres ist eine von dem nach § 75 bestellten auf die Schuldverschreibungen und auf die in die gedeckt sein. Treuhänder beglaubigte Abschrift der Eintragungen, Register eingetragenen Darlehnsforderungen beziehen. Die Deckung muß, soweit Hypotheken an land⸗ welche während des letzten Halbjahrs in dem Hypo⸗ Die Bank ist verpflichtet, von den Kapitalrückzah⸗ wirthschaftlichen Grundstücken dazu verwendet thekenregister vorgenommen sind, der Aufsichtsbehörde lungen auf die in die Register eingetragenen werden, mindestens zur Hälfte aus Amortisations⸗ einzureichen. 1 Darlehnsforderungen sowie von sonstigen für die hypotheken bestehen, bet denen der jährliche Tilgungs⸗ § 71. 8 Schuldverschreibungsgläubiger erheblichen Aende⸗ beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Vier⸗ Veröffentlichuugen. 8 rungen, welche diese Darlehnsforderungen betreffen, theil vom Hundert des Hypothekenkapitals beträgt. Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender⸗ dem Treuhänder fortlaufende Mittheilung zu machen. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypotheken vor halbjahres hat die Bank den Gesammtbetrag der Hypo⸗ Aufsicht der Staatsregierung.

der Feaüehe ehn werden, 86 lbrer 888 bis Seeenae Ia⸗ ir 8 88 E ct 1s0. zecklenb 1 Bank

um aufe der planmäßigen Tilgungszeit Hypo⸗ albjahrs im Umlauf waren, und den na zug gemeine Befugnisse. ucke 6 iheken anderer Art zur Deckung benutzen. aller Rückzahlungen oder sonstigen Minderungen sich Die Bank unterliegt der Aufsicht der Preußischen e en urgische 8 an 18 Feaenroh; Naipbolhg Farbhohh Die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen ver⸗ ergebenden Gesammtbetrag der am letzten Tage des Staatsregierung. Die Aufsicht erstreckt sich auf den 8 .“ in Schwerin 1. M. Kopra, Malsöl, Palmen Rosenstämme Drelb. wendeten Hypotheken an Bauplätzen sowie an solchen vergangenen Halbjahrs in das Hypothekenregister ein⸗ ganzen Geschästsbetrieb der Bank und dauert aurch Status ultimo August 1900. zwiebeln, Treibkeime Treibhausfrüchte; M sch 8. Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertrags⸗ getragenen Hypotheken sowie den Gesammtbetrag der nach deren Auflösung bis zur Beendigung der Liqui⸗ Activa. Vogelfedern gefrorenes Fleisch, Tal, rohe 89 8s fähig sind, dürfen zusammen den zehnten Theil des Ge⸗ an diesem Tage in das Hypothekenregister ein⸗ dation fort. 1“ Kassenbestand, Bankguthaben und 8 8 waschene Schafwolle Klauen Seeer een Felle⸗ sammtbetrages der zur Deckung der Hypothekenpfand⸗ getragenen Werthpapiere und des in der Verwahrung § 80. 8 Wechsel 81“ 4 583 518 25 Häute, Fischhaut Fischeier; Muscheln Thran „Fäüsch⸗ briefe benutzten Hypotheken sowie den halben Betrag des des Treuhänders befindlichen Geldes im Deutschen Besondere Befugnisse. 16“ Darlehn gegen Unterpfand und bein, Kaviar Hausenblaje vebenn 1 eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Im Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen Konto⸗Korrent⸗Debitoren. . . 10 586 414,43 Steinnüsse, Menagzeriethiere Schildpatt ernf ein; niebrigen sind Hypotheken an Grundstücken, die einen Hrnn 1. Eböö S soe si effssr rg 5 ver 8 geisaftg⸗ Eigene Effekten u. Betheiligungen 1 862 829,02 mittel für Menschen und Thiere nämlich: bemisch. potheken eingetragen, die nicht ihrem vollen Be⸗ betrieb der Bank mit den Gesetzen, dem Gesellschafts⸗ ,7. 9 d 8 1 ha . : 1 48 nach zur De ung von Hypothekenpfandbriefen vertrag und den sonst in verbindlicher Weise ge⸗ Nicht eingeforderte 600 /% des 3 000 000,— pharmazeutische Präparate und Produkte, Abfübr⸗ 148 363,26

vmfinyr ee ;. eeen rae. an ruben un rüchen, von der Verwendung zur t kapi 11““ mittel, Deckung von Hypothekenpfandbriefen ausgeschlossen. geesgnet sind, so ist in der Bekanntmachung anzu⸗ troffenen Bestimmungen im Einklange zu erhalten. Beaecbitaled, Serunapann tenisa. Bfftene des ee pmüne⸗ Das Gleiche gilt von Hypotheken an Bergwerken. geben, mit welchem Betrage die Werthpapiere oder Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt: Diverse 143 238/45 Pillen, Salben Kokainpräparate natütliche Hypotheken an anderen Berechtigungen, für welche die Hypotheken als Deckung nicht in Ansatz kommen. 1) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank 2 22 36371 künstliche Mineralwaͤsser Brunnen⸗ und Badesalze; die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften § 72. einzusehen sowie den Bestand der Kasse und Rhabarberwurzeln, Chinarinde Camphor, Gummi Anwendung finden, sind von der Verwendung zur Vorrecht der Pfaudbriefgläubiger. die Bestände an Werthpapieren zu unter⸗ 5 000 000 arabicum, Quassia⸗ Gallaͤpfel Aconitin Agar⸗Agar Deckung von Hypothekenpfandbriefen ausgeschlossen, Falls über das Vermögen der Bank der Konkurs suchen; 6 5201 547,73 Aloe, Ambra, Antimerulion Mos sofern die Berechtigungen einen dauernden Ertrag eröffnet werden sollte, gehen in Ansehung der Be⸗ 2) von den Verwaltungsorganen der Bank Aus⸗ Kapital⸗Einl 1 Sp buch v 3 Condurangorinde Angosturarinde, Curare Curanna, nicht gewähren. friedigung aus den in das Hypothekenregister ein⸗ kunft über alle Geschäftsangelegenheiten zu 9 dit inlagen, Sparbücher uü. 14 650 859,69 Enzianwurzel, Fenchelöͤl, Sternanis, Cafsia Caffia⸗ Steht der Bank eine Hypothek an einem Grund⸗ getragenen Hypotheken und Werthpapieren die Forden- verlangen; Drverse 111“*“ bruch, Cassiaflores, Galangal, Ceresin, Perubalsam stücke zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der rungen der Pfandbriefgläubiger den Forderungen aller 3) einen Vertreter in die Generalversamm⸗ S2r 82 medizinische Thees und Kräuter, ätherische Oele, Farben Farbstoffe, Bronzefarben, Farbholzextrakte, pferd Seen. 2 ¹ vade w2 dh engt 9 Seanr 6“ Nüe- Das S; gilt lungen nd in 8 Sitzungen der Ver⸗ Lavendelöl, Rosenöl, Terpentinöl, Holz⸗ssig, Jalape, Leder, Sältel, Klop peitschen Jeumzeu gvdvan gcs de, 6 Raspeln, Beitel, Schraubenzieher, vv. 25-25259 7 ensgngr. veden Hypo⸗ 8 2ee sapaeese 8 85 8 8 vnnenciachegfs Etonehae, Piment Nailasgeinde, auch Treidriemen, leverne hegbebezüge Theer Pech Niede se8e e. Kunft. Süheen a. . LE 4 3 ) z . 5 58 8 1“ 8 1““ 11““ t 8 ay⸗ um, a a⸗ . 8 2 . 7 . 7 . 82 8 7 2 2 so darf 19 Sereeaseen Srnsgsul⸗ 86 Die Pfandbriefgläubiger haben untereinander gleichen Das Bankhaus Schlesischer Bankverein hier venast nominal 4 200 000 neue Aktien harigl, Colanüsse, Veilchenwurzel, Insektenpulver, Seagritefaftsanes Pe. 4 Benfabrttete, eees . d.: Zürkel; emaillierte, verzinkte und ver⸗ eickung von Hypothekenpfandbriefen höchstens mit Rang. „alzubiger der „Oberschlesischen Eisen⸗Industrie Actien⸗Gesellschaft ür Bergbau und Hüttenbetrieb“ in aͤttengist, Parasitenvertilgungsmittel, Mittel Harze, Klebstoffe, Dextrin, Leim Wichse, Fleckwasser, Uh Webstoffe Wietsicnb ünde, Helte, znnte Eisenhobiwaaren, Eisen., Stahl⸗, Messing. der Halste des Letrages in Ansatz gebracht werder. In Betreff des Anspruchs der Pfandbriesgläubiger Gieiwit O.⸗S. Nr. 21001 dis 225200, welche für das Jahr 1900 nur 10, Jahres⸗Hividende erhalten,— Uyßen die Reblaus und andere Pflanzenschäblinge, Bohnermasse, Degras. Wagenschmsere, S. :(Baunwolle, latbe, anf, Wirtstoge aause, Bolle, Kupfer⸗, Nickel., Reusilber, Alumänium.Bleche unßz mit welchem sie vor dem Erwerbe des Grundstücks auf Befriedigung aus dem sonstigen Vermögen der * 11ve; Mittel gegen Hausschwamm Creosotül, Garbokintuar, kreir. afle⸗ egras, ven chmiere, Schneider⸗ Baumwolle, Flachs, Hanf, Seide, Kunstseide, Jute, Drähte, Kerten aus Eisen und Messing, Oeiheis, e eee,eae henng, 1““ Sfrs raeseh ee d „eel es ls 1ne 8 Breslau, den 4. September 1900 8 Sero Salpeier, Meanige, Sublimat, Eubolsäure; Stick! und Näöh Caanch, Fusene, escfücen Krsch. geltaran Sane den eser teh eee, e nfolge der Rückzahlung von Hypotheken oder geltenden Vorschriften der §§ 64, 153, 155, 156 un 9 F: - . ilzhüte, Seidenhü Jhüte, Basthüte, Sparterie 1 1 3 „Bundfapen, 8 Sammete, e, Brokate, nder, us einem anderen Grunde die vorgeschriebene des § 168 Nr. 3 der Konkursordnung entsprechende Die Eesi g 1-2 Werthpapiere Eüte, N11“ ecene. 5588 Heeneftt, 1 e V8 Rieer. sehe..ehes . wv Deckung in Hypotheken nicht mehr volgüc vor⸗] Anwendung. E161 tiefel, Pantoffel, Sandalen, Struͤmpfe, gestrickte! fasern, Rohleide, Bektfedern, Wein, Eahenmwein, Bernsteinschmuck, Bernfteinenersfätes Nesbcese⸗

rlin, den 23. Juli 1900. Der Polizei⸗Präsident: von Windheim.

geben.

Er ist verpflichtet, Darlehnsurkunden sowie Werth⸗ papiere und Geld auf Verlangen der Bank heraus⸗ zugeben und zur Löschung im Register mitzuwirken, soweit die übrigen in das Register eingetragenen Darlehnsforderungen und Werthpapiere zur Deckung der Schuldverschreibungen genügen oder die Bank eine andere vorschriftsmäßige Deckung beschafft. Ist die Bank dem Darlehneschuldner gegenüber zur Aus⸗ händigung der Darlehnsurkunde oder zur Vornahme der im § 1145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs be⸗ zeichneten Handlungen verpflichtet, so hat der Treu⸗ händer die Urkunde auch dann herauszugeben, wenn

Deckung. Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlichen

[45822) Bekanntmachung. Laut Generalversammlungsbeschluß vom 13. August

„Felsche, Roverwald & Co., Merinos, Shirtings, G. m. b. H.“, 1““ Zanellas, Italian Cloth, Naturverband Patentverwertungs⸗Gesellschaft Lastings, Decken, in Liquidation. Etwaige Glaͤubiger wollen ihre Taschentücher, Bänder. Forderungen bei den Unterzeichneten melden. Seidene, halbseidene und Magdeburg, 25. August 1900. baumwollene Sammete Die Liquidatoren: und Plüsche, Sammet⸗ Botho Herrmann, Reinhard Felsche bänder und Schirm⸗

Eintragungen. Kaufmann. Ingenieur. stoffe. Baumwollene,

wollene und halbwollene Wirkwaaren, und zwar: Unterjacken, Strümpfe, Socken. Baumwollene, wollene und halbwollene Garne, Zwirne, Kordeln, Zephyrwolle, Litzen und Bänder. Seidene und halbseidene Bänder und Kleiderstoffe.

Nr. 45 044. K. 4664 Eingetragen für Hugo

—— ae 8b

[45331]

Hiermit zeige an, daß ich Niemanden be⸗ vollmächtigte, weder für mich meinen Namen zu zeichnen, noch die mir angehörenden Geld⸗ summen für mich zu empfangen. Zugleich evg v. d.hc. ve ööö

ei denen die mir gehörenden Summen de⸗ poniert sind, mich darüber gefälligst in wEE—— Kenntniß zu bringen. folge Anmeldung vom

Warschau, Allei Jerv salimskie 49. 12. 8 99 am 31. 7. 1900

Arzt Michael Alekstewitz Rosenblum. Geschäftsbetriebꝛ Import (Vor der heil. Taufe: Moses (Michal Samutlowitz und Export von Waaren.

LsFsosenbinm) Waarenverzeichniß: Ge⸗ 8 nd. Häülsenstüchte

dämereien, getrocknetes Obst, Dörrgemüse, Pllze,

Küchenkräuter, Hopfen, Rohbaumwolle, 13

Klasse 42.

Klasse 42.

Pppassiva.

Aktien⸗Kapital .. . .. Reservefonds.

1 1“ Bekanntmachung. 8

Drahtstifte, eiserne 8 schmiedete und gegossene Nägel, geschmiedete Fise. waaren und gegossene und geprekte Eisen⸗ und Messingwaaren, und zwar: Schlösser, Scharniere, Fenster⸗ und Thürbeschläge, Knöofe (für Schubd⸗