1900 / 230 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

von

Qualität

gering

mittel Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

höchster niedrigster höchster

niedrigster Doppelzentner

Verkaufs⸗

Außerdem w 8 am Markkurden (Tran⸗ 2

nach überschlägli

8ab gan veenagf Doppelzentner (Preis unbekannt)

u“

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

nitts⸗ Füch für 1 Doppel⸗ zentner

werth dem

11,60 12,20 12,90 12,50 13,10 12,50

12,25 11,00 13,20 13,00 12,70 12,50 1 1 12,33 12,55

Lauenburg i. Pomm. E116“*“ LL642* 11ö6“] Breslau.

Frankenstein 8 11I Lüben... 1 11“ Schönau... V Hsfadt . Eilenburg Marne. Goslar. Duderstadt Lüneburg. aderborn imburg. Neuß

alter Hafer .neuer Hafer

alter Hafer 8 8 . neuer Hafer Dgbüuhl 1 13,00 B2ö“] 8 1e. Waren i. M. 8 12,00 Braunschweig... 1 13,20 Altenburg . B .8 13,50 13,10 12,50

Saargemünd.. 1X“ . alter 86 „neuer Hafer

Bemerkungen.

—ͤ v6

Die verkaufte Menge wird auf volle Dovppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

Noch: Hafer. 11,80 12,00 12,80 13,00 13,10 13,10 13,00 13,50 13,50 13,80 13,10 13,20 11,60 12,40 13,00 13,25 12,60 12,80 13,80 13,80 14,00 14,50 12,80 12,90 15,00 15,10 13,00 13,00 13 20 13,20 12 60 11,80 14,00 11,80 13,60 13,00 13,20 15 30 16,00 15,00 13,80 13,20

12,00 13,20 13,20 13,50 14,00 13,40 12,40 13,50 13,00 14,10 14,50 12,90 16,00 13,33 13,70 13,20 11,80 15,00 12,80 14,00 13,40 13,60 15,60 16,00 15,00 14,00 13,40 .

13,50 12,80 13,10 15,00 14,60 14,75 13,50 13,10

13,30 12,80 12,70 13,80 14,60 14,00 13,30 12,90

13,20

12,60 13,0 13,50

13,20 12,70

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Literatur.

Das gesammte preußisch⸗deutsche Gesetzgebungs. Material. Die gge., und Verordnungen sowie die Ausführungs⸗ Anweisungen, Erlasse, Verfügungen ꝛc. der preußischen und deutschen Zentralbehörden, herausgegeben von G. A. Grotefend, Geheimem Regierungsrath. Jahrgang 1899. Düsseldorf, Verlag von L. Schwann. Geh. 13,50 Der vorliegende Band zeigt wiederum, daß die Gesetzesquelle überreichlich geflessen ist. Er umfaßt nicht weniger als 486 von Anfang November 1898 bis Ende Dezember 1899 erlassene Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. aus dem Reichsgesetzblatt, dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, der Preußischen Gesetz⸗ sammlung, den Ministerialblättern und sonstigen amtlichen Organen in genauem Abdruck. Ein ausführliches alphabetisches Sachregister giebt Kunde von dem reichen und e Jahalt des Bandes und erleichtert die Benutzung desselben. Sebhr dankenswerth ist die jetzt zum ersten Mal beigegebene übersichtliche Nachweisung der Beziehungen des gesammten Inhalts dieses Jahrgangs zu früheren Gesetzen, Ver⸗ ordnungen ꝛc., die, obwohl schon im Text eines jeden zum Abdruck gelangten Gesetzes, Erlasses ꝛc. die Aenderungen des früheren Rechts⸗ zustandes durch verschiedenen Druck kenntlich gemacht sind, doch den Werth und die Brauchbarkeit der Sammlung noch wesentlich erhöht.

Die Verfassungsgesetze des Herzogthums Braun⸗ schweig, herausgegeben und eingeleitet von A. Rhamm, Land⸗ syndikus. Braunschweig, Verlag von Friedrich Vieweg u. Sohn. Geh. 5 Während auf dem Gebiete des bürgerlichen, des Handels⸗, Wechsel⸗, Straf⸗ und Prozeßrechts die Vielköpfigkelt der Rechtsnormen im Deutschen Reich wesentlich beschränkt worden, ist dies auf dem des Staats⸗ und des Kirchenrechts nicht der Fall. Hier gilt prinzipiell das Landesrecht, und hier hat auch die Wissenschaft die Aufgabe, dieses darzustellen und zu erläutern. Der Verfasser des vor⸗ enannten Werks löst dieselbe für das braunschweigische Verfassungsrecht. 8 r giebt den Text der Verfassungsgesetze unter Berücksichtigung der 6 die Landesgesetzgebung im Laufe der Zeit herbeigeführten Ab⸗ änderungen und unter Verweisung auf das Eingreifen der Reichs⸗ gesetzgebung wieder, schildert in einem einleitenden Theile den Ent⸗ wickelungsgang des braunschweigischen Verfassungsrechts, sowie die

EFntstehung der neueren Verfassungsgesetze und stellt in den An⸗

merkungen zu deren einzelnen Paragraphen neben einer kurzen Er⸗ örterung streitiger Fragen das Auslegungsmaterial, soweit es in den Motiven der Gesetze, den Berathungen und Beschlußfassungen der Landesvertretung und der Rechtsprechung der Gerichte vorliegt, usammen. Sein Werk giebt ein interessaates Bild des ebergangs vom Patrimonial⸗ zum Verfassungsstaate Das Hauptstück des Buches bildet die „Neue Landschaftsordnung für das Herzogthum Braunschweig“ vom 12. Oktober 1832. Sie ist, wenn nicht dem Namen, so doch der Sache nach eine Ver⸗ fassung, durch deren Erlaß sich die Wandlung zum modernen Rechts⸗ staate mit der Ministerverantwortlichkeit „uns dem ständischen Rechte der Budgetbewilligung vollzog. Nach der Neuen Landschaftsordnung wird die Gesammtheit der Einwohner im Verhältnisse zur Landes⸗ regierung durch die Stände des Herzogthums vertreten, welche ihre Wirksamkeit entweder in voller Versammlung durch die Stände⸗ versammlung oder, zwischen den Sessionen der Landtage und während deren Vertagung, durch den ständischen Ausschuß üben. Der Ständever⸗ sammlung steht das Recht zu, einen Landsyndikus zubestellen, eine Stellung, die sich auch, jedoch nur für die Dauer der einzelnen Landtags⸗ perioden, daher im Nebenamt, in Anhalt, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen und Lippe findet. Ausführlich erläutert werden in den Anmerkungen zu den §§ 164 ff. die staatsrechtlich und historisch interessanten Rechtsverhältnisse des „Kammerguts“. Für dieselben kommen neben der Neuen Landschaftsordnung noch in Betracht der Finanz⸗Nebenvertrag vom 12. Oktober 1832, der für die Bestreitung der Bedürfnisse des Landes⸗ fürsten und des Herzoglichen Hauses von dem Reinertrage des Kammerguts die Summe von 237 000 Thalern festsetzte, und das Gesetz, die ohne besondere ständische Zustimmung zulaͤssigen Ver⸗ änderungen mit dem Grundvermögen des Kammerguts und des ver⸗ einigten Kloster⸗ und Studienfondg betreffend, vom 20 Dezember 1834. Das sogenannte Regentschaftsgesetz, „die provisorische Ordnung der Regierungsverhältnisse bei einer Thronerledigung betreffend“, vom 16. Februar 1879 ist nach dem Tode des Herzogs Wilhelm im Jahre 1884 vielfach Gegenstand der Erörterung gewesen. Auf Grund des § 6 des Gesetzes ist am 21. Oktober 1885 „aus den volljährigen, nicht regierenden Prinzen der zum Deutschen Reiche gehörenden sbouveränen Fürstenhäuser“ Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht

2 Preußen zum Regenten gewählt worden. Statistische Studien zur Entwickelungsgeschichte der Berliner Industrie von 1720 bis 1890. Von Otto Wiedfeldt. (Staats⸗ und sozialwissenschaftliche Forschungen, heraus⸗ gegeben von Gustav Schmoller, Band XVI, Heft 2.) Lespzig, Ver⸗ lag von Duncker u. Humblot. Preis 9,60 % Von allen deutschen Städten besitzt Berlin das beste und reichhaltigste gewerbestatistische Material. Für zwei Jahrhunderte industrieller Entwickelung liegen mehr oder weniger eindringende Statistiken vor, in deren nüchternen Zahlenreihen sich die erstaunliche Entwickelung des Berliner Gewerbes von der Neubegründung des zunft⸗ mäßigen Handwerks bis zu den modernen Betrieben von riesenhaften 8 Dimensionen widerspiegelt. Zudem umfaßt die Berliner Industrie eine soöo reiche Zahl von Gewerben und ist so vielgestaltig in ihren Ver⸗ zweigungen, wie es nur selten anzutreffen ist. Auf das Berliner Ge⸗ sten eingewirkt, di

1“

man als die treibenden Ursachen für die Umbildung der gewerblichen Betriebsfysteme anzusehen pflegt. In diesem Brennpunkt deutscher Industrie ist die Wandlung der Produktionsformen weiter vorgeschritten als anderwärts. Was uns die Berrliner Statistik in heschichtlicher Folge vorführt, kann somit in mancher Beziehung ein Bild von dem räumlichen Nebeneinander ge⸗ werblicher Betriebsformen bieten, das heute in Deutschland besteht. Aus diesen Gründen muß der Versuch reizvoll erscheinen, die Berliner Gewerbestatistiken zu einer Darstellung der Entwickelungsgeschichte der Berliner Industrie zu verwerthen. Wiedfeldt hat es während seiner Thätigkeit im Statiftischen Amt der Stadt Berlin unternommen, in dem erwähnten Werke das umfangreiche gewerbestatistische Material von Berlin aus den beiden letzten Jahrhunderten nach kritischer Sichtung volkswirthschaftlich zu verarbeiten. Hierbei hat er sich der Unterstützung von Professor Schmoller zu erfreuen gehabt, während der Druck unter finanzieller Beihilfe der Korporation der Berliner Kaufmannschaft erfolgt ist. Das Werk gliedert sich in folgende fünf, im Umfange ungleiche Theile: I. Die statistische Er⸗ faßbarkeit der Unterschiede zwischen Handwerk und Großbetrieb (11 S.), II. Geschichte und Kritik der Berliner Gewerbezählungen von 1720 bis 1890 (29 S.), I1I. Die Entwickelung der Berliner Industrie im allgemeinen (71 S.), IV. Der Einfluß der Innungen, Genossenschaften und Kleinkraftmaschinen auf das Berliner Handwerk (12 S.), V. Spezialbesprechung von rund 100 Gewerben in 13 Gruppen (285 S.). Wie schon aus den Ueberschriften des ersten und vierten Abschnitts hervorgeht, hat der Verfasser den Nachdruck auf die Be⸗ leuchtung der verschiedenen gewerblichen Produktonsformen und ihrer Wandlung gelegt, und unwillkürlich läuft seine Untersuchung auf die Frage hinaus, wie weit das Handwerk heute noch lebensfähig ist. Er gründet die statistische Beantwortung dieser Frage auf die Unterfragen nach dem Verhältniß der Zahl der Erwerbsthätigen zur Gesammtzahl der Ein⸗ wohner, dem Verhältniß der Zahl der Selbständigen zu der der Abhängigen, dem Eindringen der Frauenarbeit, der Ausbildung eines technischen Beamtenstandes, dem Altersaufbau und Zivilstandsverhältniß der Abhängigen. Der Abschnitt „Geschichte und Kritik der Berliner Ge⸗ werbezählungen von 1720 bis 1890“ bringt namentlich über die ältere Zeit, aus der besonders die Zählungen der zwei ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts sowohl wegen der Kriege und ihres Einflusses, als auch wegen der Einführung der Gewerbefreiheit Interesse beanspruchen, viel Neues und ist eine sehr werthvolle Bereicherung unserer Quellen⸗ kenntniß. Um neben dem Mofaik der vielen einzelnen Gewerbe ein einheitliches Gesammtbild zu bieten, hat der Verfasser im dritten Abschnitt die Entwickelung der Berliner Industrie von ihren kümmer⸗ lichen Anfängen nach dem 30 jährigen Kriege bis zu ihter gegenwärtigen stolzen Entfaltung in großen Zügen zusammengefaßt und namentlich für die Entwickelung zwischen 1820 und 1850 aus dem vorhandenen Urmaterial viele illustranive Einzelheiten sehr hübsch zusammengestellt. Hier wird die Einwirkung der Gesetzgebung und Berwaltung, der Einfluß wirthschaftlicher Konjunkturen und technischer Fortschritte beleuchtet und noch auf manche andere Punkte, die für die Berliner Industrie im allgemeinen von Bedeutung gewesen sind, wie die Enrtstehung des Fabriksystems, die Wirksamkeit von Aktiengesellschaften, Innungen u. s. w., näher eingegangen. Ein wichtiges Moment in der Entwickelung der Industrie und namentlich in der Verschiebung von Groß⸗ und Kleinbetrieb bildet die Erhöhung der Unterhalts⸗ vund Produfktionskosten, die sich für Berlin am schärfsten in der furchtbaren Steigerung der Miethen geltend macht. Nach Wiedfeldt hatten unter 100 Berliner Wohnungen einen Mieths⸗ werth in Mark:

900 1200 1200 1500 1500 3000 über 3000

90 150 300 600 600 900

8

1815

1830

1850

1860

1870

1872. T11“ 1880 1885 6 1890 2,4

Im Jahre 1815 kosteten

5 bS. S S00,90 028⸗ SdoISS

bdo0 b0 00 SU S ”SSo= doͤdo —SSS SNSSeSde⸗

5

d0

00

9. 0.900.82SSüSEEbo”* SU OoFE 0CSUSSSUU S

2

37, 39,9 22, 41,3 26,0

Semen ᷓSoSSchGr deD⸗

1

boboboSSSS

b0

2SgIögNi

9 7 7 7,5

aller Berliner Wohnungen weniger als 150 ℳ; bis 1850 sank der Antheil der Wohnungen dieser Preislage an der Gesammrzahl auf die Hälfte, bis 1870 auf ½, 1872 auf 1

9

2

PüboaSUSWDoE doeh

CUESohdo —,⸗S

—⁸82

SSeSS=ARSESN SoU cCocdcoUInINS

8

8

und 1875 sogar auf 1⁄13. Dagegen ist die Zahl der über 3000 kostenden Wohnungen auf das 30fache gestiegen. Vom Jahre 1875 an umfassen in vorstehender Tabelle die zwei untersten Stufen die Wohnungen bis zu 100 (statt bis 90) bezw. von 100 bis 150 (statt von 90 bis 150) Die Steigerung der Miethen rührt keineswegs von einer Vergrößerung und auch nur in beschränktem Maße von einer Verbesserung der Berliner Wohnungen her. Denn die Zahl der Wohnungen mit 1 heizbaren Zammer, die 1890 etwa der Miethswerthklasse bis zu 300 entsprachen, ist stets in demselben Verhältniß zur Gesammtzahl der Berliner Wohnungen geblieben, ebenso die der Wohnungen mit 2 und 3 heizbaren Zimmern. Unter 100 Berl en nämlich solche mit

2 3 heizbaren Zimmern 25,2 11,0 23,7 10,2 1 6 1875 1,5 51,3 25,3 10,4 8 8 1o9 Wäre auch das Durchschnittszimmer dieser Wohnungen seit 1861 besser geworden an Größe, Höhe und Beigaben, so wäre trotzdem sicher, daß mit der Steigerung der Miethen eine auch nur halbwegs ebenmäßige Steigerung des Werthes des Gemietheten nicht einher⸗ gegangen ist. Da aber im Budget des Großunternehmers der Aus⸗ gabeposten für Wohnung relativ viel kleiner ist als in dem des Hand⸗ werkers, hat die enorme Steigerung der Miethen (durchschnittlich seit 1851 um 120 %) den Handwerker ungleich stärker betroffen, und seine ökonomische Position im Konkurrenzkampf mit der Fabrik ist sehr empfindlich dadurch geschwächt worden, daß er sich durch die uner⸗ schwinglich hohen Miethen gezwungen sah, aus den reicheren in die ärmeren Stadttheile und aus dem Vorderhaus in das Hinterhaus, in den Keller oder in die fünfte Etage zu ziehen. Hierdurch wurde ihm einerseits seine Lebensader, der direkte Verkehr mit den Kunden, ein⸗ gezwängt, wo nicht ganz unterbunden, während ihm andererseits die Möglichkeit benommen wurde, einen kleinen Laden zu halten und hieraus einen Theil seiner Unterhaltungskosten zu bestreiten. Im letzten, weitaus umfangreichsten Abschnitt wendet sich der Verfasser den einzelnen Gewerben zu und skizziert die charakteristischen Merkmale von etwa 100 derselben in folgenden 13 Gruppen: Industrie der Nahrungs⸗ Und Genußmittel; Tevxtilindustrie; Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe; Metallgewerbe; Maschinen⸗, Werkzeug⸗ und Instrumenten⸗Industrie; Baugewerbe; Industrie der Steine und Erden; Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe; Papier⸗ und Lederindustrie; chemische Industrie; Druckerer; künstlerische Betriebe für gewerbliche Zwecke; Gärtnerei. Hierbei wird stets zunächst auf die Gesammtgruppe eingegangen und ihre Bedeutung im Rahmen der Berliner Industrie dargelegt, sodann auf Grund des in Tabellen übersichtlich zusammengestellten Zahlenmaterials der Ent⸗

49,1

52,5

1871

wickelungsgang jedes einzelnen Gewerbes der Gruppe kurz geschildert.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen im einzelnen auch nur anzudeuten, ist an dieser Stelle nicht möglich. Wir möchten auf die inhaltsreiche Schrift selbst verweisen, aus der noch manche Aufklärung zu holen ist.

Handel und Gewerbe.

Die argentinische Regierung hat die Frist für die zollfreie Einfuhr von Tööö und Sacklein⸗ wand (vgl. die Notiz in Nr. 72 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 22. März d. J.) bis zum 1. Februar 1901 verlängert.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Deutsches Reich.

Vertragszollsätze für seidene und halbseidene Bänder mit offenen Geweben. Gemäß einer Verfügung des Hamburgischen General⸗Zolldirektors vom 7. September d. J. sind die Vertragssätze für seidene und halbseidene Bänder mit offenen Geweben (außer Verbindung mit Metallfäden) Nr. 30 e. des Zoll⸗ tarifs nicht nur auf die durchweg offenen gewebten oder außerdem mit festeren und dichten Kanten versehenen Bänder, sondern auch auf solche Bänder in Anwendung zu bringen, in denen außer offenem Gewebe dichtes Gewebe enthalten ist oder bei denen nur die Kanten aus offenem Gewebe bestehen. (Amtliche Nachrichten der General⸗ Zolldirektion Hamburg.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Aufhebung der Konsulargerichtsbarkeit in Tunis. Im Oesterreichischen Reichsgesetzblatt vom 29. August d. J. ist unter Nr. 137 eine Verordnung des K. und K. gemeinsamen Ministers des Aeußern vom 10. August d. J. veröffentlicht, durch welche die Aus⸗ übung der Konsulargerichtsbarkeit in Tunis aufgehoben wird.

Kohlenausfuhr Großbritannien in den ersten 7 Monaten ddes Jahres 1900 nach Bestim mungsländern.

1898 1899 1900 Menge in Tonnen 897 523 1 886 893 1 767 552 1 710 611

2 474 497 2 465 129 Deutschlad 2 427 826 2 788 747 3 240 808 Frankreich.. 3 3 033 023 3 980 939 4 936 428 Spanien und Canarische Inseln 1 095 073 1 371 337 1 480 57. VWV““ 2 639 014 3 389 509 3 060 715 Egypten.. 1 136 144 1 238 217 1 112 570.

(Moniteur des Intérêts Matériels.) Großbritannien.

Zolltarifänderungen in Sierra Leone. Durch eine vom Gouverneur unterm 18. Januar d. J. genehmigte Verordnung hat der Zolltarif der Kolonie Sierra Leone folgende Aenderungen er⸗

Bestimmungsländer

veeeö“ Schweden und Norwegen..

1) Eisernes Wellblech wird zollfrei eingelassen; der Zoll betrug bisher 10 % vom Werth. eras 8 g.

2) Metallkurzwaare aller Art, die in die Kolonie eingeführt oder dahin verbracht und daselbst gelandet oder übergeladen wird, sei es zum inneren Verbrauch, sei es zu dem Zweck, um den Sierra Leone⸗ Fluß oder irgend einen anderen Fluß der Kolonie oder des Schutz⸗ gebicts zu irgend welchem Gebrauch oder Zweck aufwärts geführt zu werden, unterliegt, an Stelle des früheren Follsates von 3 Schilling für den Zentner, einem Zoll von 10 % vom Werth. (The Board of Trade Journal.)

Zolltarifänderung auf den Bahama⸗Inseln. Durch ein Gesetz vom 11. Mai d. J. sind Syphons und Syphonflaschen zur Aufnahme von kohlensaurem Wasser von dem Eingangszoll gemäß dem Tarif vom Jahre 1895 (25 % vom Werth) befreit worden. (The Board of Trade Journal.)

Zolltarif für Süd⸗Nigeria. Für das Schutzgebiet von Süd⸗Nigeria hat der Oberkommissar die Geltung des Zolltarifs von Lagos proklamsert. (The Board of Trade Journal.)

Neue Kohlenlager im russischen Polen.

Vor einem Jahre etwa wurde von zwei Lodzer Industriellen in Polanietz in der Tiefe von 100 m ein Kohlenlager entdeckt, welches bei den ersten Bohrungen eine dem englischen Anthracit ähnliche Kohlenart lieferte. Die während des ganzen Jahres fortgeführten Arbeiten haben jedoch eine sichere Feststellung, ob die Lager unter⸗ halb des ganzen, von den Landleuten aufgekauften Terrains von 6000 Morgen liegen, resp. wie tief sie gehen, nicht zugelassen, sodaß man nicht im Klaren war, ob die Ausbeute lohnend sein würde. Es scheinen sich jedoch die günstigen Anzeichen schließlich gemehrt zu haben; denn nunmehr hat sich ein ausländisches Konsortium gebildet, das in Gemeinschaft mit den bisherigen Besitzern die Bohrungen weiterführt und dazu seinerseits Spezial⸗Ingenieure hingeschickt hat. Die Maschinen gi zum theil aus dem Auslande, zum theil aus Lodz bezogen. Man hofft, mit den Muthungen nunmehr in ein paar Monaten fertig zu werden. (St. Petersburger Zeitung.)

Italien.

Zolltarifentscheidungen. Packpapier, auf einer Seite

durch den Zylinder geglättet und geölt, ist als weißes oder in der Masse gefärbtes Papier nach T.⸗Nr. 191 a1 mit (vertragsmäßig) 12,50 Lire für 1 dz zu verzollen. Für die Verzollung nach T.⸗Nr. 1914d kann tarifmäßig uur „grobes und raubes“ Papier in Frage kommen; auch von dem für „Packpapier, auch in dee Masse gefärbt, nur auf einer Seite durch den Zylinder geglättet“ in den Verträgen mit Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn vereinbarten Zollsatz von 5 Lire für 1 dz war das vorliegende Papier auszuschließen, weil sich diese Vereinbarung nicht zugleich auf das Oelen des Papiers, welches eine besondere Zubereitung bildet, erstreckt.

Theerpappe, mit Sägespänen bestreut, ist gemäß dem von dem Zollsachverständigen⸗Kollegium in der Sitzung vom 3. April d. J. gefaßten Beschluß von der im amtlichen Waarenverzeichniß für getheerte, mit Sand und Kieseln bestreute Pappe vorgesehenen Zollbehandlung (als gebrannte Dachziegel nach Marseiller Art T.⸗Nr. 262 b Zollsatz 1 50 Lire für 1 dz) auszuschließen, aber zu dem vertragsmäßigen Zollsatz für gemeine Pappe nach T.⸗Nr. 194a mit 2 Lire für 1 dàz zuzulassen.

Geldschränke, eiserne, lackierte, innen mit einem polierten, mit eingeschnittenen Streifen und Verzierungen versehenen Stahl⸗ plättchen, sind als polierte Eisen⸗ und Stahlwaaren nach T.⸗Nr. 223 zu verzollen. Nach den Verträgen mit Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn sind Geldschränke nur dann als „Schmiedeeisen und Stabl zweiter Verarbeitung“ (T.⸗Nr. 218) zu verzollen, wenn sie das übliche nicht als Verzierung dienende polierte Beiwerk haben.

Warnungshörner für Fahrräder, Kraftwagen ꝛc., bestehend aus vernickeltem Messing und Kautschuk, sind als gemeine Kurzwaaren nach T⸗Nr. 352a mit 80 Lire für 1 dz zu verzollen.

Intensa tintura nera, ein chemisch⸗technisches Erzeugniß von J. Wolf und Sohn in Wien, welches zum Färben und Firnissen von Leder dient, ist als mineralölhaltiger Firniß ohne Alkohol nach T.⸗Nr. 81 b 1 mit 40 Lire für 1 dz zu verzollen.

Quinquina Dubonnet-quinquina au vin d'Es- pagne unterliegt als zusammengesetztes alkoholhaltiges Arzneimittel neben dem Zoll dem Fabrikationszuschlag für den Alkoholgehalt unter Zugrundelegung von 16,02 1 für 1 dz des Erzeugnisses nach dem wirklichen Nettogewicht.

Eisenbahnschienen, Typus „Phönix“, mit Sohle und gekehltem Kopf, der indessen an jedem Ende der Schienen auf 30 cm Länge an der der Kehlung entgegengesetzten Seite senkrecht abge⸗ schnitten ist, unterliegen als Eisen zweiter Verarbeitung ꝛc. nach T.⸗Nr. 218 einem Zoll von 10,50 Lire für 1 dz. Als Eisenbahn⸗ schienen (T.⸗Nr. 215 Zollsatz 6 Lire für 1 dz) werden nur die⸗ jenigen, bloß gewalzten und gelochten Schienen behandelt, die den von vden Eisenbahnen angenommenen, in der ganzen Länge der Schienen gleichbleibenden Querschnitt haben. Letztere Be⸗ dingung ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Tuͤcher aus Wollengewebe mit angenähten wollenen Fransen unterliegen, da nach den Bestimmungen des Tarifs genähte Gegenstände nach dem höchstbelegten Textilstoff, der in ihrer Zu⸗ sammensetzung erscheint, zu verzollen sind, dem Zollsatz für genähte Tücher aus wollener Posamentierarbeit (Fransen) mit 264 Lire für 1 dz nach T.⸗Nr. 147 und 150. Die Anmerkung im amtlichen Waarenverzeichniß bei „genähte Gegenstände aller Art“, wonach Kleidungsstücke dem Zollsatz des in ihrer Zusammensetzung erscheinenden höchstbelegten Textilstoffs nur dann unterliegen, wenn dieser Textilstoff mehr als ein Zehntel der Gesammtoberfläche des Kleidungsstücks ein⸗ nimmt, findet auf Tücher keine Anwendung, weil sie nicht zu den Kleidungsstücken gerechnet werden können.

Leinensammet gemischt mit Baumwolle, Leinen jedoch dem Gewicht nach vorherrschend, ist hinsichtlich der Zollbehandlung durch Ministerialverordnung mit dem Jutesammet (T.⸗Nr. 93 b) gleichgestellt worden.

Firniß mit Base von Amylalkohol ist als nicht alkohol⸗ baltiger Firniß nach T.⸗Nr. 81 b 2 mit 20 Lire für 1 dz zu verzollen, da unter Alkoholfirnissen nur solche mit Aethylalkohol zu ver⸗ stehen sind. B

Aceton⸗Firniß in eisernen Fässern mit Zuthaten aus anderem Metall. Aceton⸗Firniß kann nicht unter die Alkoholfirnisse gerechnet werden, sondern fällt unter die „anderen Fene der T⸗Nr. 81 b 2 zum Zollsatz von 20 Lire für 1 dz. Infolge dessen sind, da die Waaren brutto zu einem niedrigeren Satz als dem für die Behälter tarifiert ist, letztere gemäß Art. 4 der Tarabestimmungen mit dem Inhalt zusammen und außerdem gemäß Art. 11 der genannten Be⸗ stimmungen für sich zu verollen, wenn kein Antrag auf zeitweilige Einfuhr gestellt wird. (Decreti del Ministro delle Finanze per la risoluzione di controversie etc. 1900)

Bulgarien.

Einfuhrverbot für gefärbte Kaffeebohnen. Durch ein an die Zolldirektoren gerichtetes Zirkular des bulgarischen Finanz⸗ Ministers vom 17./30. Juli d. J. ist die Einfuhr von grüngefärbten Kaffeebohnen, die von dem Ober⸗Gesundheitsrath für gesundheits⸗ schädlich erklärt sind, verboten worden. (The Board of Trade

Journal.) Der größte Fleischmarkt der Welt.

Der gegenwärtige Zentralmarkt von London, Smithfield, zum theil eine Fortsetzung des alten, 1614 eröffneten Marktes, ist der größte Fleischmarkt der Welt. Das fortwährende Wachsen des Geschäftsumfanges dieses Marktes zeigt sich in der Thatsache. daß im Jahre 9 die Zufuhr Fleisch sich auf

u 12 997 Tons und im ver⸗ gangenen Jahre auf über 400 000 Tons. Von der Zufuhr des Jahres 1897 kamen 109 978 Tons aus Schlächtereien des Landes, 79 383 Tons aus städtischen Schlächtereien, 73 905 Tons aus Amerika, 79 500 Tons aus Australien und Neu⸗Seeland und 50 541 Tons aus anderen Ländern. Amerikanisches Fleisch kam zum ersten Male im Jahre 1876 auf diesen Markt. Damals waren es nur 5513 Tons, 1896 schon 76 163 Tons. Ausstralien und Neu⸗ Seeland lieferten zum ersten Male im Jahre 1881 565 Tons Fleisch auf den Londoner Markt, 1897 dagegen schon 79 000 Tons. Die

durchschnittliche tägliche Zufuhr betrug in diesem Jahre 1289 Tons,

die geringste Tageszufuhr 325 Tons und die größte 3389 Tons. (The National Provisioner.)

Eisenbahnbau in Mexiko.

Zeitungsnachrichten, anscheinend zuverlässigen Ursprungs, zufolge bewerben sich gegenwärtig einige einbrimische und nordamerikanische Unternehmer um die Konzession zum Bau einer Eisenbahn, die von der Tehuantepec⸗Isthmus⸗Bahn abzweigend, die südlichsten Staaten Mexikos Tabasco, Chiapas und Campeche durchlaufen und bis über die Grenze der Republik hinaus in Guatemala an eine dort gebaute Bahn Anschluß suchen soll. Damit würde das mexikanische Schienen⸗ netz bis in die südlichsten Gebiete der Republik ausgedehnt werden, und auch die bisher abgelegene Halbinsel Pucatan würde in Bahn⸗ verbindung mit der Hauptstadt Mexikos gebracht sein. Die pro⸗ jektierte Bahn soll von einer Station der Tehuantepec⸗Isthmus⸗Bahn ausgehend, über Cardenas, Cunduacan und Huimanguillo nach San Juan Bagtista im Staate Tabasco führen und von dort in der Hauptlinie beim Hafenplatze Campeche münden. Eine Zweiabahn wird dann über die Grenze von Guatemala nach dem Orte Coban projektiert, um eventuell an der von der Stadt Guatemala nach Puerto Barrios gebauten Bahn Anschluß zu finden. Der Bau einer anderen Zweiglinie wird nach Britisch⸗Honduras geplant. Es wird hervorgehoben, daß die projektierte Schienenstraße Gegenden dem Handel aufschließen werde, die einen außerordentlichen Reichthum an Mahagoni und anderen Edelhölzern bergen .... .

Außenhandel der Kapkolonie in den Monaten Januar

bis Juli 1900. Einfuhr: Janrar bis Juli qqp““ 1900 Werth in Pfund Sterling

392 962 309 811 80 609 112 146 143 192 214 347 87 406 91 224 38 039 111 875 33 913 83 680 285 091 469 962 588 069 447 599 168 329 105 840 172 415 99 641 630 435 532 447 503 481 343 382 106 422 111 916 318 694 294 710 705 514 171 555 115 771 204 474 160 900 85 440 327 859 446 654 144 320 115 843 145 302 123 614 270 722 263 225 93 007 64 632 80 971 51 972 196 307 148 540

Kleidungsstücke... Butter und Margarine Steinkohlen und Koks Kaffee. E““ v14*“ Baumwollwaaren..

Drogen und Chemikalien Hausgeräthe und Tischlerwaaren. Posamentierwaaren und Putzwaaren. Eisenkurzwaaren und Messerwaaren.. Galvanisiertes Eisenblech und Wellblech Leder und Lederwaaren, einschl. Schuhe Maschinen ““ Gesalzenes und sonst zubereitetes Fleisch. Eiserne und Thonröhren... Provisionen

61616165

Z1X“ Schreibwaaren und Druckpapier. II6*“ a88 Rohes Holz. 1X“ Gehobeltes und gefalztes Holz... Jeeö.“ Gesammtwerth der Einfuhr von Handels⸗ waaren, einschließlich der vorstehend nicht aufgeführten 1166“ Einfuhr für die Regieriug 603 216 Münzen.. “”“

Zusammen 10 424 199

Ausfuhr: ee“ Diamanten.. 111““ Straußfedern.. Rohes Gold.. . 1u“ Angorahaare. 2 ö“

E6 6“

8 602 808 7 781 305 513 811 2 118 271

10 715 387

202 330

2 897 555 524 356 10 594 935 231 038 142 173 151 845

1 023 895

250 223 1 187 730 482 138 124 876 153 527 142 891 147 996 295 106

Schaffellaea .. Entschweißte Wolle.. Schweißwolle.. Zusammen, einschließlich Landes⸗Erzeugnisse. Wiederausfuhr fremder Waaren.. Münzen..

aller anderen . . 1689961 191 925

3 014 501 376 294 2 2 2 2 2 2 90 2 2 0 2 89 741 594 294 146 Zusammen. 16 261 020 3 684 941.

(The Cape of Good Hope Government Gazette.)

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 26. d. M. gestellt 16 791, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 6174, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Laut minsterieller Bekanntmachung sind in Preußen die unteren Verwaltungsbehörden im Sinne des Gewerbe⸗, Bau⸗ und See⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni d. J. in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern die Gemeindebehörden bezw. Gemeinde Vorstände. Vom 1. Oktober d. J. an hat daher die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe in Berlin nicht mehr bei den Polizeirevieren bezw. der Abtheilung II. des Polizei⸗Präsidiums, sondern bei dem hiesigen Magistrat zu

erfolgen. 88

Der Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller hat, wie im vorigen, so auch in diesem Jahre, auf Ersuchen des Berliner, Vereins vom Rothen Kreuz bereit⸗ willigst genehmigt, daß im Vereinsbureau, Krausenstraße 35, die An⸗ meldungen für die vom Rothen Kreuz⸗Verein eingerichteten unent⸗ geltlichen Kurse zur Erlernung des gesammten Dienstes der freiwilligen Krankenpflege entgegengenommen werden.

Der Jahresbericht der Handelskammer zu Bingen a. Rh. für 1899 bezeichnet die den Schwerpunkt der Produktion ihres Bezirks bildende Weinernte als eine nicht befriedigende, da der Ertrag die Qualität eines guten Mittelweins kaum überschritt und etwa ein Viertel bis ein Drittel eines normalen Herbstergebnisses nicht überstieg, was die Kaufkraft der Bezirkseingesessenen mehr oder minder ungünstig beeinflußte. Der auf die Vorrätbe der guten Jahrgänge 1895 und 1897 beschränkt gewesene Umsatz des Weinhandels wird hingegen ein zufriedenstellender enannt; er bewegte sich jedoch in der Hauptsache in billigeren Preis⸗ agen, während namentlich die feineren Rheinweine nur schwer ver⸗ käuflich waren. Einen Ueberblick über das Geschäftsleben des Bezirks bietet das dem Bericht beigefügte reichhaltige statistische Material,

8

welchem wir u. a. entnehmen, daß bei dem . tsteueramte Bingen insgesammt 16 774 880 kg Waarenartikel, d. i. 6 085 051 kg weniger als im Vorjahre, abgelassen worden sind, wovon als neue Artikel hölzerne Eisenbahnschwellen, Brüyere⸗Holz, gedörrtes Obst und rohe Felle erschtenen. Der Rheinverkehr weist au Gütern in der Zufuhr 61 111 t und in der Abfuhr 20 555 t auf, und es sind in Bingen allein 6013 (— 99) Schiffe angekommen und ebensoviel abgegangen. Der Um⸗ schlagsverkehr der von der dortigen Speditionsfirma Heinrich Brück Wittwe vertretenen 5 Dampfschiffahrtsgesellschaften ergiebt ein Gesammtgewicht von 7 342 023 kg. Auf der Eisenbahnstation Bingen hat die Güterabfertigung gegen das Vorjahr um 43 358 t zugenommen. Hinsichtlich des Erlöses aus der Bewirthschaftung der Stadtwaldungen weist der Bericht eine Summe von 32 257 ℳ, d. i. 2856 mehr als 188 Ser. reslau, 26. September. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Schles. 3 ½ % L.⸗Pfdbr. Litt. A. 92,45, Breslauer Diskontobank 103,50, dl.- Wechslerbank 103,00, Kreditaktien. —,—, Schlesischer Bankv. 142,75, Breslauer Spritfabrik 170,50, Donnersmark 210,90 Kattowitzer 189,00, Oberschles. Eis. 120,50, Caro Hegenscheidt Akt. 118,25, Oberschles. Koks 142,00, Oberschles. P.⸗Z. 105,25, Opp. Zement 112,00, Giesel Zem. 113,50, L.⸗Ind. Kramsta 154,00, Schles. Zement 155,00, Schl. Zinkh⸗A. —,—, Laurahutte 189,00, Brebl. Belfabr. 79,00, Koks⸗Obligat. 96,60, Niederschles. elektr. und Kleinbahn⸗ Gelschaf 54,75, Cellulose Feldmühle Kosel 157,00, Oberschlesische ank⸗Aktien 116,00, Emaillierwerke „Silesia“ 151,00, Schles. Elektr.⸗ und Gasgesellschaft Litt. A. —,—, do. do. Litt. B. 103,00 Br.

Magdeburg, 26 September. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,90 11,00. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 8,75 9,55. Ruhig. Brotraffinade I. 28,32 ⅛. Brotraffinade II. 28,20. Gem. Raffinade mit Faß 28,32 ½. Gem. Melis I. mit Faß 27,82 ½. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. September 11,65 bez., 11,70 Br., pr. Oktober 10,15 Gd., 10,17 ½ Br., pr. November 10,05 Gd., 10,07 ½ Br., pr. Dez. 10,07 ½ Gd, 10,10 Br., pr. Jan.⸗ März 10,15 Gd., 10,20 Br. Ruhig.

Frankfurt a. M., 26. September. (W. T. B.) Schluz⸗Kurse. Lond, Wechsel 20,445, Pariser do. 81,383, Wiener do. 84,40, 3 % Reichs⸗A. 85,20, 3 % Hessen v. 96 81,40, Italiener 93,70, 3 % port. Anl. 23,20, 5 % amort. Rum. 86,00, 4 % russ. Kons. —,—, 4 % Russ. 1894 —,—, 4 % Spanier 71,60, Konv. Türk. —,— Unif. Egypter —,—, 5 % Mexikaner v. 1899 97,10, Reichsbank 148,00, Darmstädter 126,80, Diskonto⸗Komm. 168,90, Dresdner Bank 141,80, Mitteld. Kredit 108,50, Nationalb. f. D. 128,30, Oest.⸗ ung. Bank 121,30, Oest. Kreditakt. 203,20, Adler Fahrrad 153,00, Ang. Elektrizität 200,80, Schuckert 178,00, Höchst. Farbw. 364,20, Bochum Gußst. 171,50, Westeregeln 204,80, Laurahütte 191,00, Lombarden 25,10, Gotthardbahn 139,50, Mittelmeerb. —,—, Bres⸗ lauer Diskontobank 104,00, Privatdiskont 48⁄.

Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit⸗Aktien 203,50, Franzosen —,—, Lomb. 25 00, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn —,—, Deutsche Bank —,—, Disk.⸗Komm. 168,80, Dresdner Bank —,—, Berl. Handelsges. 141,30, Bochumer Gußst. 171,25, Dort⸗ munder Union —,—, Gelsenkirchen 187,05, Harpener 176,50, Hibernia 195,75, Laurahütte 191,40, Portugiesen —,—, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 147,05, do. Nordostbahn —,—, do. Union —,—, Italien. Méöridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 89,25, Mexikaner —,—, Italiener —,—, 3 % Reichs⸗Anleihe —,—,

Schuckert 178,30. (W. T. B.) Rüböl loko 66,00,

4 Köln, 26. September. pr. Oktober 65,00. b

Dresden, 26. September. (W. T. B.) 3 % Sachs. Rente 81,60, 3 ½ % do. Staatsanl. 94,00, Dresd. Stadtanl. v. 93 91,00, Allg. deutsche Kred. —,—, Berliner Bank —,—, Dresd. Kreditansta 113,50, Prebdner Bank —,—, do. Bankverein —,—, Leipziger do. —,—, Sächsischer do. 130,50, Deutsche Straßenb. 146,00, Dresd. Straßenbahn 169,00, Dampfschiffahrts⸗Ges. ver. Elbe⸗ und Saalesch. 8. 10 Sächs.⸗Böhm. Dampfschiffahrts⸗Ges. —,—, Dresd. Bau⸗ gesellsch. —,—. Leipzig, 26. September. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. 3 % Säͤchsische Rente 81,50, 3 ½ % do. Anleihe 94,30, Oesterreichische Banknoten 84,60, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 142,00. Mansfelder Kuxe 1041, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 178,00, Kredt und Sparbank zu Leipzig 117,75, Leipziger Bank⸗Aktien 159,75, Leipziger Hypothekenbank 132,25, Sächsische Bank⸗Aktien 129,75, Sächsische Boden⸗Kredit⸗Anstalt 116,00, Leipziger Baumwollspinnerei⸗ Aktien 158,00, Leipziger Kammgarn⸗Spinnerei⸗Aktien 161,00, Kamm⸗ garnspinnerei Stöhr u. Co. 134,50, Wernhausener Kammgarnspinnerei 36,00, Altenburger Aktien⸗Brauerei —,—, Zuckerraffinerie Halle⸗ Aktien 132,50, „Kette“ Deutsche Elbschiffahrts⸗Aktien 74,00, Klein⸗ bahn im Mansfelder Hefstee 84,00, Große Leipziger Straßenbahn 159,75, Leipziger Elsktrische Straßenbahn 94,00, Thüringische Gas⸗ Gesellschafts⸗Akrien 236,00, Deutsche Spitzen⸗Fabrik 205,50, Leipziger Elektrizitätswerke 116,00, Sächsische Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger —,—, Polyphon —,—, Leipziger Wollkämmerei —,—.

Bremen, 26. September. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Loko 7,20 Br. Schmalz. Fest. Wilcox in Tubs 39 ½ ₰. Armour scield in Tubs 39 ½ ₰, andere Marken in Doppel⸗ Eimern 40 ¼½ 3. Speck. Fest. Short clear middl. loko ₰. Sept.⸗Abladung 42. Reis fest. Kaffee schwach. Baum⸗ wolle ruhig. Upland middl. loko 64 ₰.

Kurse des Effekten⸗Makler⸗Vereins. Norddeuts

Lloyd⸗Aktien 105 ½ Gd., Bremer Wollkämmerei —,—, Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei⸗Aktien 132 Br., Bremer Vuikan 161 ½ Br., Delmenhorster Linoleumfabrik 171 ½ Gd.

Hamburg, 26. September. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. Hamburg. Kommerzb. 110,35 kl., Bras. Bk. f. D. 156,00, Läbeck⸗Büchen 136,65, A.⸗C. Guano⸗W. —,—, Privatdiskont 4 ⅛⅝, Hamb. Packetf. 118,55, Nordd. Lloyd 105,50, Trust Dynam. —,—, 3 % Hamb. Staats⸗ Anl. 83,50, 3 ½ % do. Staatsr. 99,25, Vereinsbank 162,50, 6 % Chin. Gold⸗Anl. 99,00, Schuckert —,—, Hamburger Wechslerbank 103,50, Breslauer Diskontobank —,—, Gold in Barren pr. Kilogr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kilogr. 85,65 Br., 85,15 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,25 ½ Br., 20,21 ½ Gd., 20,23 ½ bez., London kurz 20,46 ½ Br., 20,42 ½ Gd., 20,45 bez., London Sicht 20,48 Br., 20,44 Gd, 20,46 bez., Amsterdam 3 Monat 167,40 Br., 166,90 Gd., 167,30 bez., Oesterr. u. Ung. Bkpl. 3 Monat 83,45 Br., 83,15 Gd., 83,25 bez. Paris Sicht 81,50 Br., 81,20 Gd., 81,31 bez., St. Petersburg 3 Monat 213,30 Br., 212,80 Gd., 213,00 bez, New York Sicht 4,21 ¼ Br. 889 89 4,20 ¼ bez., New York 60 Tage Sicht 4,17 ¼ Br., 4,14 ¼ Gd., 5 ez.

Getreidemarkt. Weizen flau, holsteinischer loko 145 156. Roggen matt, südr. flau, cif. Hamb. 106 112, loko 108 114, mecklb. 140 153 Mais ruhig, 119,00. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl fest, loko 63. Spiritus behauptet, pr. Sept.⸗Okt. 18, pr. Okt.⸗Nov. 18, pr. Nov.⸗Dez. 18. Kaffee ruhig, Umsatz Sack. Petroleum niedriger, Standard white loko 7,10.

Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Sept. Gd., pr. Dezember 38 ¾ Gd., pr. März 39 ½ Gd., pr. Mal 40 Gd. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Ham⸗ burg pr. Sept. 11,52 ½, pr. Oktober 10,12 ⅛, pr. Novbr. 10,00, pr. De⸗ zember 10,02 ½, pr. März 10,20, pr. Mai 10,32 ½. Matt.

27. September. (W. T. B.) Die Finanz⸗Deputation hat auf Grund der ihr von Senat und Bürgerschaft ertheilten Befugniß beschlossen, eine Anleihe im Nominalbetrage von 40 Millionen Mark bei 4 % Verzinsung abzuschließen. Der Anleihebetrag soll zur Bestreitung der durch verschebens⸗ größere Staatsbauten verursachten Ausgaben verwendet werden. Die Offerten sind bis zum 9. Oktober beim Sekretariat der Finanz⸗Deputation versiegelt einzureichen.

Wien, 26. September. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Oester⸗

reichische 4 ⅛5 % Papierrente 97,10, Oesterreichische Silberrente