Im Schutzgebiete von Deutsch⸗Südwestafrika ist in Karibib eine Postanstalt eingerichtet worden.
Vom 1. Oktober ab wird in Deutsch⸗Neu⸗Guinea auch bei der eaüntn: in Herbertshöhe der Postanweisungs⸗ 1 dienst eingeführt.
Bremen, 28. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Lahn“ 26. Sept. Reise v. Cherbourg n. New York, „Straßburg“, mit dem Truppentransport n. Ost⸗Asien best., 18. Sept. v. Hongkong n. Taku fortges. „Ems“, n. New York best, 27. Sept. Punta Delgada passiert. „Karlsruhe“ 27. Sept. Reise v. Fremantle n. Adelaide fortges. „Aller“ 27. Sept. v. New York n. Bremen abgeg. „Hamburg“, v. Ost⸗Asien kommend, 27. Sept. in Schanghai angekommen.
Hamburg, 28. September. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Auguste Victoria“, v. Hamburg über Southampton und Cherbourg n. New York, 27. Sept. Cuxhaven passiert. „Fürst Bismarck“, v. New York n. Hamburg, 27. Sept. v. Cherbourg abgeg. „Patricia“ 28. Sept. auf der Elbe bei Brunshausen, „Pennsylvania“ 27. Sept. in New York angek. „Kaiser Friedrich’ 27. Sept. von New York über Plymouth und Cherbourg nach Hamburg abgegangen. „Valencia“, von Hamburg nach Westindien, 27. Sept. in Antwerpen, „Teutonia“ in Hamburg und „Bengalia“, v. Hamburg n. Baltimore, in Philadelphia angek. „Marte“ 27. Sept. v. Baltimore n. Hamburg abgeg. „Westphalia“, v. Hamburg n. Montreal, 27. Sept. Cuxhaven passiert. „Sicilia“, v. Buenos Aires n. Genua, 27. Sept. v. Barcelona, „Saxonia“ 26. Sept. v. Kobe n. Schanghai, „Asturia“ 27. Sept. v. Kobe n. Moji abgeg. „Aragonia“, v. Hamburg n. Ost⸗Asien, 27. Sept. Cuxhaven passiert. „Cheruskia“, v. Hamburg n. West⸗Indien, 27. Sept. v. Hapre abgegangen.
London, 27. September. (W. T. B.) Castle⸗Linie. Dampfer „Pembroke Castle“ heute auf Ausreise v. Southampton abgegangen.
Theater und Musik
Theater des Westens. Geestern ging zum Besten des Denkmalfonds für Albert Lortzing und als Gedenkfeier für die vor fünfzig Jahren erfolgte erste Auf⸗ führung des Werks an der hiesigen Kroll’'schen Bühne die romantische Zauber⸗Oper des Komponisten „Undine“ neu einstudiert zum fünfzigsten Male im Charlottenburger Theater in Scene. Bei dieser Gelegenheit wurde wieder auf die ursprüngliche Gestalt derselben zurück⸗ gegriffen und diese Lieblingsschöpfung Lortzing's in einer seinen Inten⸗ tionen möglichst entsprechenden Gestalt wiedergegeben. Hierin bestand die dem Andenken des Meisters gewidmete Feierlichkeit dieser Festvorstellung, welche dadurch eindrucksvoller war, als es durch äußere Veranstaltungen vielleicht der Fall gewesen wäre. Es war zunächst die Arie der Bertalda wiederhergestellt und dadurch der Charakter dieser Rolle wesentlich sympathischer und verständlicher ausgestaltet. Die Ver⸗ treterin derselben, Fräulein Salvi, hätte freilich etwas temperament⸗ voller singen können. Ferner wurde, statt der Gumbert'schen Einlage für die Partie des Kühleborn, das an melodischen und dramatischen Schönheiten so reiche Duett zwischen Undine und Kühleborn von Fräulein Goetzel und Herrn Waschow äußerst wirkungsvoll zu Gehör gebracht. Auch die Wiedergabe des Larghetto Undinen’s „Stoße von Dir nicht die Deinen“, sowie die Wiederherstellung des Jagdchors und der Arie Hugo's, letztere von Herrn Meyer recht ansprechend gesungen, müssen als eine dankenswerthe Bereicherung dieser Neueinstudierung bezeichnet werden. Die letztere verdiente überhaupt rückhaltlose Anerkennung. Sie war in jeder Beziehung eine gelungene und erfuhr lebhaften
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7 ½ Uhr.
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Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag,
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Kraft.
Neues Opern⸗Theater. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Musik Sullivan. von Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. Oper in 5 Akten von Charles Gounod. Text nach Wolfgang von Goethe’s Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Theodor Bertram. Königlich Bayerischer Hof⸗Opern⸗ sänger, als letzte Gastrolle) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus
Victorien Sardou.
Paula Conrad, als Gast.) Neues Opern⸗Theater.
Vorstellung Nr. 65.
Deutsches Theater. Sonnabend: Die Weber.
Nachmittags 2 ½ Uhr: Todten erwachen. —
Montag: Hedda Gabler.
Berliner Theater. Sonnabend: Ueber unsere
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Ukr: Der Pfarrer von Kirchfeld. — Abends 7 ½ Uhr: Ueber unsere
Beifall von seiten des ziemlich zahlreich erschienenen Publikums. Ganz be⸗ sonders müssen aber die Leistungen von Chor und Orchester unter Herrn Direktor Georg Richard Kruse's verständnißvoller Leitung hervor⸗ gehoben werden.
Im Königlichen Opernhause findet morgen der erste Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle unter Kapell⸗ meister Felix Weingartner'’'s Leitung statt. Mittags 12 Uhr ist die öffentliche Hauptprobe, zu welcher Billets in der Hofmusikalien⸗ handlung von Bote u. Bock käuflich sind. — Am Sonntag geht Gounod’'s Oper „Margarethe“ mit Fränulein Hiedler in der Titel⸗ rolle in Scene. Den Faust singt Herr Kraus, den Valentin Herr Hoffmann, den Siebel Fräulein Rothauser; den Mephistopheles giebt Herr Theodor Bertram als letzte Gastyolle.
Im Königlichen Schausvpvielhause findet morgen eine Aufführung von Victorien Sardou’s Lustspiel „Madame Sans-Gêne“ mit Frau Paula Conrad als Cathérine Hübschér statt. Den Marschall Lesobre spielt Herr Molenar, den Grafen Neipperg Herr Christians, den Fouchs Herr Grube, den Napoleon I. Herr Kraußneck, den Herzog Savary Herr Oberlaender, den Marschall Duroc Herr Nesper. — Am Mittwoch nächster Woche wird Shakespeare's Trauerspiel „Julius Caesar“ gegeben. — Am 5. und 6. Oktober findet eine Gesammt⸗Aufführung von Schiller's „Wallen⸗ stein’⸗Trilogie statt.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater gelangt morgen Arthur Sullivan's Operette „Der Mikado“ zur Aufführung.
Im Deutschen Theater geht am Mittwoch nächster Woche Otto Erich Hartleben’'s Tragödie „Rosenmontag“ zum ersten Mal in Scene.
Im Berliner Theater wird Björnson’s Schauspiel „Ueber unsere Kroft“ morgen und am Sonntag Abend gegeben.
Im Schiller⸗Theater wird morgen, Sonnabend, die Aus⸗ gabe von festen Abonnements für das erste Quartal geschlossen.
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Mannigfaltiges.
Berlin, den 28. September 1900.
„Die Stadtperordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zunächst den Bericht des Ausschusses über die Vorlage, betreffend den Umbau des Wasserwerks am Tegeler See und die Erweiterung des Wasserwerkes am Müggelsee, entgegen. Der Antrag des Ausschusses lautete: „A. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 1) die ältere Hälfte des Wasserwerks am Tegeler See umgebaut wird dergestalt, daß das Wasser nicht mehr dem See, sondern dem Untergrunde entnommen wird, 2) das Wasserwerk am Müggelsee, und zwar ebenfalls unter Verwendung von Grundwasser, weiter ausgebaut wird. B. Die Versammlung bewilligt zur Ausarbeitung der bezüg⸗ lichen Entwürfe sowie zur vorläufigen Beschaffung von Material zu 1) 150 000 ℳ, zu 2) 250 000 ℳ aus Anleihemitteln und sieht der Vorlegung der speziellen Entwürfe und Kostenanschläge entgegen.“ Hierzu lag ein Antrag des Stadtv. Dr. Schwalbe vor: die Versammlung möge den Magistrat ersuchen, ihr das Material und die Ergebnisse der vom Magistrat vorgenommenen Untersuchungen der letzten Periode zugänglich zu machen. Nach kurzer Debatte wurde der Ausschußantrag mit dem Antrag Schwalbe angenommen. — Die Versammlung ermächtigte darauf ohne Debatte den Magistrat zu dem Abschluß eines Tauschvertrags, betreffend Grundstücke in Rüdersdorf, und zu der Verpachtung einer zur Gasanstalt in Schmargendorf ge⸗ hörigen Ackerparzelle unter dem abgeschätzten Pachtwerthe. — Die be⸗
antragte Uebernahme der Kosten einer Vertretung des Professors
Der Mikado. Burleske⸗ Scenisches
Arrangement
von Georges Feydeau. von Benno Jacobson. Sigmund Lautenburg.
Sonntag und folgende Tage: Maxim.
198. Vorstellung. Mar⸗ In
(Mephistopheles: Herr
Hälfte ermäßigten Preisen:
211. Vorstellung. Madame Kontroleur
Lustspiel in 4 Aufzügen von (Cathérine Huebschér: Frau Anfang 7 ½ Uhr.
Der Mikado. Anfang schlüffel.
und Tanz in 3
Schönfeld.
7 ½ Uhr.
schlüfsel. Wenn wir Abends 7 ½ Uhr: Der
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Sklave. (A
Sonntag und folgende Tage: Sklave.
Die Geisha.
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim.) Schwank in 3 Akten Uebersetzt Scene gesetzt Anfang 7 ½ Uhr.
Die Dame von
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Der Schlaswagen⸗
Thalia-Theater. Sonnabend: Der Liebes⸗ Große Ausstattungsposse mit Gesang Akten von Jean Kren und Alfred Musik von Max Schmidt.
Sonntag und solgende Tage:
Bentral⸗Theater. Sonnabend: Der griechische Greek Slave.) Ausstattungs⸗ Operette in 3 Akten von Sidney Jones.
Der griechische Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:
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Dr. Gebhardt, der von der Akademie der Künste zur Mitarbeit an dem Werke über Wilhelm von Humboldt berufen ist, wurde ohne Debatte bewilligt und eine Vorlage, betreffend die anderweite Ver⸗ miethung der Albuminfabrik auf dem Viehhofe, auf Antrag des Stadtv. Wallach einem Ausschuß zur Vorberathung überwiesen. — Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung. 1“
Der Nennungsschluß für das große allgemeine Sportfest welches am 7. Oktober im „Sportpark“ zu Friedenau veranstaltet wird und dessen Reinertrag dem Deutschen Hilfscomité für Ost⸗Asien übermittelt werden soll, erfolgt am Sonntag, den 30. Seprember, Abends 10 Uhr, in der Geschäftsstelle der „Inter⸗ nationalen illustrierten Bäder⸗ und Sportzeitung“, Berlin NW. Universitätsstraße 4. Das Programm der Veranstaltung lautet; Automobil⸗Blumenkorso von der „Permanenten Automobil⸗Aus⸗ stellung“ in Berlin, Georgenstraße, nach dem Sportpark in Friedenau:; athletischer Sport; Radfahren; Tauziehen der in Berlin garnisonie⸗ renden Regimenter, und zwar einer Mannschaft von 8 Mann von jedem Regiment. M
Im Cirecus Schumann werden in dieser Salson allmonatlich Novitäten auf dem Programm erscheinen. Für den Oktober ist ein völlig neuer Spielplan aufgestellt. Die englische Reiterfamilie Hummel, die musikalische russische Truppe Alex, die Parforcereiterin Miß O’Brien u. A. werden demnächst debutieren. Auch Fräulein Dora Schumann, die Tochter des Direktors, wird in den nächsten Tagen zum ersten Male in der Mandͤge als Schulreiterin erscheinen. Täglich geht außerdem die erfolgreiche Pantomime „China“ in Scene.
Rothfließ (Reg.⸗Bez. Königsberg), 27. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 26. September Abends wurde auf der Nebenbahn Rothfließ —Rudczanny ein Landfuhrwerk durch den Zug 425 überfahren und der Führer des Wagens, Gastwirth Steiner aus Bredinken bei Bischofsburg, auf der Stelle getödtet.
Kiel, 28. September. (W. T. B.) Von fünf Matrosen der Kriegsmarine, welche in der letzten Nacht eine Segelfahrt in der Kieler Föhrde unternahmen, sind, wie die „Kieler Zeitung“ mit⸗ theilt, infolge Kenterns des Boots vier ertrunken. Drei der
Verunglückten waren Reservisten, die heute entlassen werden sollte
8 27. September. (W. T. B) „Lloyds“ Agent auf Island meldet unter dem 20. d. M.: Starker Wind trieb fast alle bei der Küste ankernden Fischerboote an das Land. Mehrere Menschen wurden getödtet oder verletzt; die Heuernte bb 1XXX“X“ ““ 8 ““
(Grimma). — Hrn. Kurt von Klitzing (Grassee). — Hrn. Oberleutnant Max Knoch (Kassel).
Gestorben: Hr. Leutnant Hans von Uebel (Meiningen). — Hr. Hans von Sebottendorff (Schöneberg). — Freifr. Antoinette von Holz⸗ hausen, geb. Freiin von Gablenz (Blankenburg i Th.). — Alone Freifr. von Diepenbroick⸗Grüter, geb. Heyne (Hannover).
11129 Nachruf.
Durch den Tod des Königlichen Geheimen Kommerzienraths Herrn Dr. H. Delbrück ist der unterzeichnete Verein seines ersten Vor⸗ sitzenden beraubt worden.
Der Verstorbene — Mitbegründer des Vereins — hat es verstanden, in seiner 20 jäh⸗ rigen energischen Leitung desselben mit dem ihm eigenen praktischen Scharfblick und unermüd⸗ lichem Eifer die erfolgreiche Wirksamkeit des gemeinnützlichen Vereins weit über die Grenzen der Provinz Pommern auszudehnen und dem⸗ selben sowohl bei den Staatsbehörden, wie bei allen Interessenten vollste Anerkennung zu ver⸗ schaffen.
Wir sind durch diesen Trauerfall auf das Schmerzlichste betroffen und werden dem hoch⸗ verdienten Verstorbenen ein dauerndes, ehrendes Andenken bewahren.
und bearbeitet von
Anfang Der Liebes⸗
Anfang
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Stettin, den 27. September 1900.
wolkenlos Dunst Dunst
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Hannover. 8 [S Berlin... SSW Chemnitz SSO Breslau. SO SSW
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wolkig Regen Regen bedeckt wolkig
bedeckt 16, - NO Regen 16,8 Windstille halb bed. 14,7
„Der höchste Luftdruck liegt über Südost⸗Europa, eine Depression von unter 755 mm über Skandi⸗ navien und bei den britischen Inseln, ein Minimum von unter 745 mm über Lappland. In Deutsch⸗ land ist das Wetter mild, außer an der Ostseeküste, trübe bei schwachen Südwestwinden. Mildes, meist trübes Wetter mit Regenfällen wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ baus. 1. Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle. Dirigent: Herr Kapellmeister Felix Wein⸗ gartner. Anfang 7 ½ Uhr. — Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe. Billet⸗Verkauf hierzu von 11—12 Uhr im Opernhause. Ein Theater⸗ Billetverkauf findet beute nicht statt.
Schauspielhaus. 210. Vorstellung. Madame Sans⸗Gene. Lustspiel in 4 Aufzügen von Victorien Sardou. (Cathérine Huebschér: Frau Paula Conrad, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
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Montag: Prinz Friedrich von Homburg.
Schiller⸗Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr⸗ Die goldne Eva. Lustspiel in 3 Akten von Franz von Schönthan und Franz Koppel⸗Ellfeld.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Faust, von Goethe. Der Tragödie I. Theil. Zweiter Abend. — Abends 8 Uhr: Die Ehre.
Montag, Abends 8 Uhr: Die golbne Eva.
Theater des Westens. Sonnabend: Volks⸗ thümliche Vorstellung zu halben Preisen: Zar und is eeeren 3
onntag, Nachmittags: Zu halben Preisen: Der Troubadour. — Abends: Der S. Montag: Der Freischütz. 1114“
Lessing-Theater. Sonnabend: Gastspiel von Eleonora Duse. Sogno d'un mattino di Primavera. Hierauf: La Locandiera.
Sonntag: Gastspiel von Eleonora Duse. Signora dalle Camelie.
Montag: Gastspiel von Eleonora Duse. Hedda Gabler.
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Neues Theater. (Direktion: Nuscha Butze.) Sonnabend: Der weiße Hirsch. Schwank in 3 Akten von Carl Pander. Vorher: Revanche. (Le trait du Parthe.) Lustspiel in 1 Akt von Lydia Gräfin Rostopchine. Anfang 7 ½ Uhr.
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onntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu hal isen: Nackte Kunst. 8 88
Zirkus Alb. Schumann. Sonnabend, Abends präzise 7 ½ Uhr: I. Grande Soirée High-Life. Gala⸗Programm. U. a.: Direktor Alb. Schumann'’s neueste Original⸗Dressuren. Die muftkalischen Hengste. — Der Triumphwagen vom Branden⸗ burger Thor. — Die Troika. — Mlle. Adrienne, Schulreiterin. — Die 4 Jockeys. Zum Schluß: Der phänomenale Sprung aller 4 Jockeys auf ein Pferd. Troupe Prosper, Elite⸗Parterre⸗ Akrobaten, sowie das übrige vorzügliche Programm. Zum Schluß: China. Bilder aus der Gegenwart in 3 Abtheilungen von August Siems. In Scene gesetzt und mit neuen Wassereffekten versehen vom Direktor Alb. Schumann.
Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Nur eine große außerordentliche Vorstellung und China.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Verw. Fr. Hildegard von Gotsch, geb. von Enckevort, mit Hrn. Oberleutnant Gerhard Grafen von Rittberg (Berlin). — Frl. Else Koebke 85 er. Fabrikbesitzer Ernst Kowes (Charlotten⸗
urg).
Verehelicht: Hr. Oberst z. D. Frantz mit Frl. Gertrud Lübeck (Berlin). — Hr. Hauptmann Wilhelm von Zimmermann mit Frl. Flora von Zimmermann (Langmeil). — Hr. Oberleutnant Fried⸗ rich Wilhelm Graf von Schlieffen mit Frl. Ada von Witte (Berlin). — Hr Oberleutnant Wil⸗ helm Frhr. von Nauendorf mit Frl. Ada von Thümen (Göbel). — Hr. Oberleutnant Friedrich von Möllendorff⸗Horst mit Frl. Ilse von Grae⸗ venitz (Schilde). — Hr. Oberleutnant Sieges⸗ mund Fcehr. von Seherr⸗Thoß mit Frl. Marga⸗ rethe von Rothmaler (Breslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Generalmajor von Schulz (Dresden). — Hrn. Rittmeister Rust
88 9
Der Vorstand des Pommerschen Vereins zur
Ueberwachung von Dampfnesseln. R. Meyer, stellvertretender Vorsitzender.
[51125]
Nach schwerem Leiden verschied gestern in Heringsdorf unser langjähriger Vorsitzender, der Königliche Geheime Kommerzienrath Herr Dr. Delbrück.
Wir betrauern in dem Verblichenen unsern ebenso streng gerechten, als überaus leutseligen Vorgesetzten.
Wir werden demselben allezeit ein treues ehrendes Andenken bewahren.
Stettin, den 27. September 1900.
Die Beamten des Pommerschen Vereins zur Ueberwachung von Dampfnesseln.
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: von Bojanowski in Berlin.
1
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. 1.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie den wiederholten Aufruf gekündigter
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Deutsches Reich.
Verordung
zur Ausführung der Unfallversicherungsgesetze des Deutschen Reichs, Gesetz vom 30. Juni 1900.
Von Gottes Gnaden, Wir, Albrecht, Prinz von Preußen eꝛc., Regent des Herzogthums Braunschweig, verordnen hiermit zur Ausführung der Unfallversicherungs⸗ gesetze des Deutschen Reichs — Gesetz, betreffend die Abände⸗ rung der Unfalkversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900, Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 29 Seite 573 ff. —, soweit deren Bestim⸗ mungen am 1. Oktober d. J. in Kraft treten, was folgt:
I. Zu allen Unfallversicherungsgesetzen.
„Ortspolizeibehörde“ im Sinne des Reichsgesetzes ist in der Stadt Braunschweig die Herzogliche Pollber⸗ direktion, in den übrigen Städten der Vorsteher des Stadtmagistrats bezw. der Verwalter der Polizei nach Maß⸗ gabe des § 101 der Städteordnung, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher, in den Gemarkungen der Lokalpolizei⸗ beamte (§ 152 der Landgemeindeordnung), vergl. jedoch II §2.
„Gemeindebehörde“ im Sinne des Reichsgesetzes ist in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher.
II. Zu dem Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetze.
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der §§ 14, 35, 42, 105, 115 und 122 des Reichsgesetzes ist Herzogliches Staats⸗Ministerium, Abtheilung des Innern.
„Untere Verwaltungsbehörde“ ist im Sinne der §§ 6, 11, 35, 56, 57, 58, 59, 61, 87, 95, 96, 104, 105, 119 und 121 des Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig der Stadtmagistrat,
im Sinne der §§ 70, 72 und 92 in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden der Gemeindevorsteher.
Hinsichtlich der bergbaulichen Betriebe werden die Obliegen⸗ heiten der unteren Verwaltungsbehörde von dem Bergrevier⸗ beamten (§ 191 des Berggesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. Juni 1893 Nr. 33) 1“
Für die bergbaulichen Betriebe gilt als Ortspolizeibehörde im Sinne des Reichsgesetzes 8 Bergrevierbeamte.
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes im Sinne des § 149 des Reichsgesetzes ent⸗ scheidet die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ chweig die Herzogliche “
O. .
Die Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 d. d. Braunschweig, den 24. Juli 1884 Nr. 22 und die Verordnung vom 22. August 1897 Nr. 32, die Zuständigkeit des Bergrevier⸗ beamten bei Ausführung des Reichs⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend, werden aufgehoben.
III. Zu dem Unfallversicherungsgesetze für 8 Land⸗ und Forstwirthschaft. 1 1. „Höhere Verwaltungsbehörde“ ist im Sinne der §§ 10, 13, 36, 44, 58, 123 und 129 des Reichsgesetzes Herzogliches Staats⸗ Ministerium, Abtheilung des Innern, im Sinne des § 25 die Herzogliche Kreisdirektion. Untere Verwaltungsbehörde“ ist im Sinne der §8§ 5, 10, 14, 58, 67, 93, 101, 102, 126 und 128 des Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisdiektion, in der Stadt Braunschweig der Stadtmagistrat, im Sinne der §8 76, 78 und 98 in den Städten der Stadtmagistrat, in den Loßdhemeinden der Gemeindevorsteher. Zur Abgabe der nach § 29 Absatz 1 und 2 des Reichs⸗ gesetzes der „Aufsichtsbehörde“ obliegenden Entscheidungen ist zuständig die Herzogliche Kreisdirektion. Gegen deren Entscheidung findet innerhalb eines Monats Klage bei dem T1“ statt.
.
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes im Sinne des § 159 des Reichsgesetzes ent⸗ scheibet die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ schweig die Herzogliche Püth e s.
Die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, be⸗ treffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, d. d. Camenz, den 17. November 1888 Nr. 53 wird mit der Maßgabe, daß 1
„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der 8§ 137 Abs. 2 und 142 Abs. 7 des vorgenannten Reichsgesetzes die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig die Herzogliche Polizeidirektion, das „ Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des § 140 daselbst die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braun⸗ schweig der Stadimagistrat ist,
aufgehoben.
IV. Zu dem Bau⸗Unfallversicherungsgesetz.
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„ Höhere Verwaltungsbehoörde“ im Sinne der 8788 34 und 40 des Reichsgesetzes ist Herzogliches Staats⸗Ministerium, Abtheilung des Innern;
DeUntgre Verwaltungsbehörde“ im Sinne der §§ 17 und 28 daselbst ist die Herzogliche Kreisdirektion, in der Stadt Braunschweig der Stubtnggigte.
ctreitigkeiten über Unterstützungs⸗ und Ersatzansprüche in Gemäßheit des § 11 des Reichsgesetzes werden von der Herzog⸗ lichen Kreisdireklion entschieden 1
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Gegen dexen Eatscheidung findet innerhalb eines Monats Klage bei dem “ statt.
Die Umlegung der nach § 32 des Reichsgesetzes zu leisten⸗ den Beiträge zur Deckung der Entschädigungsbeträge und Ver⸗ waltungskosten, welche der Versicherungsanstalt aus Unfällen bei den im § 23 Litt. b bezeichneten Bauarbeiten erwachsen, sind, erfolgt im Herzogthum auf die Kreisdirektionsbezirke. Die Herzoglichen Kreisdirektionen haben ihrerseits den auf ihren Kreis entfallenden Betrag auf die Gemeinden nach der Bevölkerungsziffer gemäß § 32 des Reichsgesetzes zu vertheilen. Die den Gemeinden danach obliegenden Zahlungen erfolgen aus der Stadt⸗ bezw. Gemeindekasse.
Die Deckung der auf die Gemeinden eines Kreis⸗Kom⸗ munalverbandes entfallenden Beiträge kann auf dem in § 6 der Kreisordnung vorgeschriebenen Wege für eine Kreis⸗ Kommunalangelegenheit erklärt werden.
§ 4.
Soweit nach dem Bau⸗Unfallversicherungsgesetz die Be⸗
stimmungen des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes in An⸗
wendung kommen, finden auch die zur Ausführung des letzteren hiervor getroffenen I. entsprechende Anwendung.
8 Die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, be⸗ treffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 d. d. Braunschweig, den 9. April 1888 Nr. 18 wird aufgehoben. Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzog⸗ lichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels. Camenz, den 19. September 1900. Albrecht, Prinz von Preußen. 8 Gartwieg.
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Ausführungs⸗Verordnung
zu dem Reichsgesetze vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900.
Mit Höchstlandesherrlicher Genehmigung verordnen wir zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, be⸗ treffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900, — Reichs⸗ Gesetzblatt S. 335 flg. — hierdurch Folgendee:
Zu dem Gesetze, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze:
„Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des § 6 ist der Magistrat in Sondershausen, „ebache im Sinne des § 9 in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung.
14 ½ Zu dem Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetze: I
Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten:
a. als „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen des § 14 Satz 2 und des § 105 Abs. 2 das Ministerium, Ab⸗ theilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath,
b. als „untere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der §§ 11 Abs. 3, 95, 96, 104 und 105 der Landrath, in allen uͤbrigen Fällen, sowie als „Ortspolizeibehörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ und Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung.
2. Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes entscheidet in den Fällen des § 149 der Land⸗ rath, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes belegen ist.
III. Zu dem An fotlves ce. für Land⸗ und Forstwirthschaft:
Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten: 9
a. als „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der §§ 26 Abs. 1 und 58 Abs. 3 das Ministerium, Abtheilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath, b. als „untere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der §§ 14 Abs. 4, 58 Abs. 3, 101 und 102 der Landrath, in allen uͤbrigen Fällen, sowie als „Gemeindebehörde“ und „Orts⸗ polizeibehörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeinde⸗ vorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ und Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizeiverwaltung,
c. als „weiterer Kommunalverband“ der Verwaltungs⸗ bezirk und als dessen Vertretung der Bezirksausschuß,
d. in den Fällen des § 29 Abs. 1 und 2, § 31 Abs. 2, sowie in den Fällen des § 136 Abs. 6, § 137 Abs. 3 und § 142 Abs. 4 des Reichsgesetzes über die Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 als die zur erst⸗ instanzlichen Entscheidung berufene „Aufsichtsbehörde der Gemeinde“ der Bezirksausschuß und als obere Instanz für Rekurse gegen Entscheidungen des Bezirksausschusses das Ministerium, Abtheilung des Innern, für Rekurse gegen Ent⸗ scheidungen des Gemeindevorstandes als Aufsichtsbehörde einer Krankenkasse der E“ 88
Ueber Beschwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ schaftsvorstandes entscheidet in den Fällen des § 159 der Landrath, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes gelegen ist. 3u dem Bau⸗Unfallversicherungsgesetz: Es sollen im Sinne dieses Gesetzes gelten:
a. als „höhere Verwaltungsbehoöͤrde“ im Falle des § Abs. 2 das Ministerium, Abtheilung des Innern, in allen übrigen Fällen der Landrath
b. als „untere Verwaltungsbehörde“ im Falle des § 28 Abs. 3 der Landrath, in allen übrigen Fällen, sowie als „Gemeindebehörde“, „Ortspolizeibehörde“ und als die nach § 24 „von der Landes⸗Zentralbehörde bestimmte Behörde“ in Stadt⸗ und Landgemeinden der Gemeindevorstand, in Guts⸗, Domänen⸗ und Forstpolizeibezirken die Guts⸗, Domänen⸗ oder Forstpolizei⸗ verwaltung, c. als „weiterer Kommunalverband“ der Verwaltungs⸗ bezirk und als dessen Vertretung der Bezirksausschuß, 1 d. in den Fällen des § 11 Abs. 1 und 2 als die zur erst⸗ instanzlichen Entscheidung berufene „Aufsichtsbehörde der Ge⸗ meinde“ der Bezirksausschuß und als obere Instanz für Rekurse gegen Entscheidungen des Bezirksausschusses das Ministerium, Abtheilung des Innern, für Rekurse gegen Ent⸗ scheidungen des Gemeindevorstands als der Aufsichtsbehörde einer Krankenkasse der Bezirksausschuß. 1 Zu § 110 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirthschaft und zu § 27 Abs. 4 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes:
Die den Gemeindebehörden von den Berufsgenossenschaften zu gewährende Vergütung beträgt vier vom Hundert der für die Berufsgenossenschaft eingezogenen Beträge.
Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze betr., gelten als aufgehoben:
1) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Unfall⸗ versicherungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 6. Juli 1884 betr, vom 23. Juli 1884 (Ges.⸗Samml. S. 53), 1
2) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 betr., vom 24. Mai 1886 (Ges.⸗Samml. S. 37),
3) die Ministerialverordnung, die Ausführung des Reichs⸗ gesetzes über die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Pirsonen vom 11. Juli 1887 betr., vom 18. Juli 1887 (Ges.⸗ Samml. S. 47), b 1“
4) die Ministerialverordnung, die den Gemeindebehörden nach § 81 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 zu ge⸗ währende Vergütung beitr., vom 30. November 1887 (Ges.⸗ Samml. S. 86), 8 1
5) die Ministerialverordnung, die den Gemeindebehörden nach § 25 Abs. 4 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 zu gewährende Vergütung betr., vom 1. De⸗ zember 1887 (Ges.⸗Samml. S. 87).
Sondershausen, den 25. September 1900.
Fürstlich schwarzburgisches Ministerium L. S.) Petersen. —
Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gewerbe⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900. b
In Ausführung des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (R.⸗G.⸗B. S. 585) wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 18. Juli 1884 (Hamb. Gesetz⸗Sammlung 1884 S. 43) hierdurch Folgendes bestimmt: .
1.
Die den höheren ““ sbehörden in den §§ 35 und 105 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes zugewiesenen Geschäfte werden von dem Senat wahrgenommen.
§ 2.
Die Wahrnehmung der übrigen den höheren Verwaltungs⸗ behörden und die Wahrnehmung der den unteren Verwaltungs⸗ behörden überwiesenen Geschäfte erfolgt für das gesammte hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Bezirke der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf von der städtischen Polizeibehörde, für die ebengedachten Bezirke von den zu⸗ ständigen Landherrenschaften. 8
Die Wahrnehmung der den Ortspolizeibehörden über⸗ wiesenen Geschäfte erfolgt für die Stadt durch die Polizei⸗ behörde, für die Landherrenschaft Ritzebüttel durch den Amts⸗ verwalter daselbst, für die Landherrenschaft Bergedorf durch den Bürgermeister in Bergedorf, für das übrige Landgebiet durch die zuständige o
Ueber Beschwerden gegen Sreeffersebees des Genossen⸗ schaftsvorstandes (§ 149 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes) entscheidet diejenige nach § 2 dieser Bekanntmachung mit den Geschäften der unteren Verwaltungsbehörde betraute Behörde, in deren Bezirk der Sitz des Betriebs belegen ist, auf den sich die Straffestsetzung bezieht.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 26. September 1900.
8 Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Bau⸗Unfall⸗ versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900.
In Ausführung des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes vom
30. Juni 1 (R.⸗G.⸗B. S. 698) wird Folgendes bestimmt: b
Die den höheren Verwaltungsbehörden in den §§ 39.
und 44 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes in Verhindung
mit den §§ 35 und 105 des Gewerbe⸗Unfallversicherungs⸗
gesetzes zugewiesenen Geschäfte werden von dem Senat wahr⸗
genommen. 828 Die Wahrnehmung der uͤbrigen den höheren Verwaltungs⸗
behörden und die Wahrnehmung der den unteren Verwaltungs⸗ behörden überwiesenen Geschäfte erfolgt für das gesammte
“ SG