1900 / 231 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Sep 1900 18:00:01 GMT) scan diff

m Geltungsbereiche der, Gesindeordnung vom 8. November 1810, bearbeitet von C. Linden⸗ Landgerichts⸗Direktor in Berlin. namigen Posseldt'schen Buches. 2 Kart. 1,60 Unter eingehender Berücksichti mungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der sonst 1 gebung sind in diesem Buche, das sich als 5. Auflage osseldt'schen Kommentars darstellt, alle vom Gesinde⸗ recht beherrschten Rechtsverhältnisse und die in denselben vorkommenden Streitigkeiten in einer jedermann verständlichen, einfachen und klaren Besonderen Werth hat diese Arbeit durch die Be⸗ nutzung der Generalakten des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums in Gesindeangelegenheiten erhalten. geben, über welche sie keine Auskunft ertheilt. geeignet, die Gesindeprozesse zu vermindern und dadur Unannehmlichkeiten zu verhüten.

Die preußische Gesindeordnung vom 8. November 1810 nebst ihren reichs⸗ und landesgesetzlichen Ergänzungen und einem Anhange: Das polizeiliche Verfahren in Gesindesachen. Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Neben⸗ gesetze für Juristen, Verwaltungs⸗ und Poltzetbeamte erläutert von Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Kart. 2,20 Auch diese Zusammenstellung und Erläuterung der für das Gesinderecht in Betracht kommenden Gesetzesvorschriften ent⸗ spricht allen berechtigten Anforderungen. Die wichtigeren, die Ge⸗ ergänzenden reichs⸗ und landesgesetzlichen Bestimmungen wohl sie schon im Kommentar zu dieser Berücksichtigung gefunden haben, in einem zweiten Theile des Werks ebenfalls ihrem vollen Wortlaut nach wiedergegeben und mit Erläuterungen versehen. Außerdem giebt der Verfasser in einem besonderen Anhange eine Polizeibeamten gewiß will kommene, auch den nicht juristisch vorgebildeten verständliche Darstellung der polizeilichen Thätigkeit in Gesindesachen, insbesondere des gesindepolizeilichen Verfügungsrechts, und in einem zur Reichs⸗Gewerbeordnung ergangene, am 1. Oktober d. J. in Kraft tretende Novelle, betreffend die Gesinde⸗ v ermiether, behandelt.

Die preußische Gesindeordnung vom 8. November 1810 Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs erläutert von O. Jacobi, Rechtsanwalt und Notar in R. Karl Heymann'’s Verlag, Berlin. diesem Werke sind die Gesindeordnung sowie 26 andere, das Gesinde⸗ wesen betreffende Gesetze und Verordnungen eingehend kommentiert, sodaß hier, abgesehen von der noch nicht berücksichtigten jüngsten Novelle zur Gewerbeordnung, das gesammte Material geboten wird. Anerkennung wird dem Buche in der Praxis nicht ver⸗

Lexikon des deutschen Strafrechts nach den Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts, zusammengestellt und heraus⸗ gegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichtsrath a. D., 3 Lieferung, S. 881 bis 1440. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Das schon vor einiger Zeit an dieser Stelle gewürdigte Werk des mit ganz ungewöhnlicher Arbeitskraft ausgerüsteten Herausgebers In der umfangreichen dritten Lieferung sind aus den ersten 30 Bänden der amtlichen „Entscheidungen des Reichs⸗ den 10 Bänden der „Rechtsprechung des Reichsgerichts“ und änden des „Archivs für Strafrecht“ in lexikalischer Anord⸗ nung alle Urtheile des höchsten deutschen Gerichtshofs, welche für die strafrechtlichen Stichwörter „Jagd, unbefugte Ausübung derselben“ bis „Untreue“ in Frage kommen, zusammengestellt und die wesentlichsten Worten der Urtheile wiedergegeben. en des Strafgesetzbuchs, zu denen s jeden Urtheils ange⸗

unter die, was meist Zahl eingereiht sind, das Der Praktiker, ins⸗

hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Bezirke Gesindere Landherrenschaften Ritzebüttel und Polizeibehörde, für die eben

tändigen Landherrenschaften.

Bergedorf von der städtischen

gedachten Bezirke von den zu⸗ 5. Auflage des gleich⸗

W. Müller, Berlin. ung der Bestim⸗ gen neuen Reichs⸗

Verlag von

Die Wahrnehmung der den Ortspolizeibehörden über⸗ enen Geschäfte erfolgt für die Stadt durch behörde, für die Landherrenschaft Ritzebüttel durch den für die Landherrens

und Landesgese des bekannten 2

verwalter daselbst, den Bürgermeister in Bergedorf, durch die zuständige C.“

Ueber Be schaftsvorstandes in den im § versicherungsgesetzes bezeichneten

chaft Bergedorf durch

übrige Landgebiet Weise erörtert.

Es dürfte k schwerden gegen Straffestsetzungen des Genossen⸗ 8

45 Absatz 2 des Bau⸗Unfall⸗ ee Fällen entscheidet diejenige § 2 dieser Bekanntmachung mit den Geschäften der sbehörde betraute Behörde, in deren Be⸗

etriebs belegen ist, auf den sich die Straf⸗

unteren Verwaltun irk der Sitz des estsetzung bezieht. 3 Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 26. September 1900.

Dr. jur. A. Nußb

sindeordnun

anntm ach u n g, sind hier, o

reffend die Ausführung des Unfallversicherungs⸗ gesetzes für Land⸗ und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900. 8 g des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900 (R.⸗G.⸗B. S. 641) wird unter Aufhebung der Bekanntma 889 (Amtsblatt 1889 Seite 151) Folg

In Ausführun Nachtrage wird bereits die chung vom 20. März endes bestimmt: Die den höheren sbehörden in den und ihre Ergänzungsgesete. und 58 des Unfallversicherungs wirthschaft zugewiesenen Gesch wahrgenommen.

Die Wahrneh behörden und die Wahrne behörden zugewiesenen G die Polizeibehörde, Landherrenschaft.

§ 3. Die Wahrnehmung der den Orts rfolgt für die Stadt durch errenschaft Ritzebüttel durch den Amts⸗ für die Landherrenschaft Bergedorf durch ster in Bergedorf, für das übrige Landgebiet ndige C“

zgesetzes für Land⸗ und äfte werden von dem

Geb. 2 In

mung der übrigen den höheren Verwaltungs⸗ mung der den unteren Verwaltungs⸗ eschäfte erfolgt für die Stadt durch für das Landgebiet durch die zuständige

Die verdiente sagt bleiben.

Preis 10 polizeibehörden über⸗ wiesenen Geschäfte e die Polizei⸗ behörde, für die Land verwalter daselbst, den Bürgermei

durch die zustä

Die Wahrnehmun enen Geschäfte erfo behörde, für diejenigen Gebietstheile der Mars die Landgemeinde⸗Ordnung keine Gültigkeit Landherrenschaft der Marschlande, für d durch die betreffenden Gemeindevorstände.

0. Ueber Beschwerden gegen Straffestse 159 des Unfallver

schreitet rüstig fort.

der den Gemeindebehörden über⸗ für die Stadt dur Entscheidungsgründe mit den Am Rande sind die Paragraph sie ergangen sind, sowie kurz der Inhalt eine geben, sodaß auch bei denjenigen Stichwörtern, der Fall ist, Entscheidungen in größerer Auffinden gesuchter Urtheile sehr erleichtert ist besondere der Strafrichter, Anwalt und Verwaltungsbeamte, der bei der Anwendung des Strafgesetzbuchs das Bedürfniß hat, auf das Urtheil des Reichsgerichts über einen zurückzugreifen, befindet sich daher in

ch die Polizei⸗ chlande, in denen hat, durch die as übrige Landgebiet

ngen des Genossen⸗ siicherungsgesetzes für diejenige nach § 2 n der unteren

schaftsvorstandes Land⸗ und Forstwirthschaft) entscheidet

dieser Bekanntmachung mit den Geschäfte waltungsbehörde betraute Behörde, in deren Bezirk der Sitz auf den sich die Straffestsetzung

gleichen oder analogen Fall der angenehmen Lage, aus ikon des Strafrechts, in welchem bei der Mehrzahl der rkenntnisse auch der zu Grunde liegende Thatbestand wie der höchste deutsche Gerichts⸗ Das übersichtliche und handliche das Bürgerliche Gesetzbuch und die mit ihm in Kraft getretenen Nebengesetze berücksichtigt, wird nach seiner Vollendung eine sehr erwünschte Ergänzung der Kommentare

bilden und den praktischen Kriminalisten mit der Reichsgerichts genauer vertraut machen,

Stenglein’s L. mitgetheilten kurz angegeben ist, sofort zu ersehen,

des Betriebs belegen ist, Sge e Slere. be.

hof die Strei Werk, das au

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 26. September 1900. zum Strafgesetzbuch 8 Rechtsprechung des

1 en, als es diese Kommentare und greichen und kostspieligen offiziellen Sammlungen von Ent⸗

preußischen Stempelsteuergesetz 1895, mit Tabellen, den gesammten dem Erbschafts⸗ Notaren als Amtsstellen der obliegenden beim Landgericht I lage auf der Grund⸗ seiner Nebengesetze und der S. Verlag Die vorliegenden den Kommentar zum größeren Theil des gehend und gründlich und bedeutet eine hohe jetzt auch die bei An⸗ g des Gesetzes gemachten praktischen Erfahrungen in der gen und Ministerialerlasse ver⸗ empelrechts ist dies von größter und den Behörden kommt es nur eine Urkunde zu verstempeln haben, um Dem für die Praxis wichtigsten erung des Tarifs, die zum theil zweiten Auflage das neue bürgerliche Recht Das Werk von Heinitz wird daher nach wie vor ten und mit der Verwaltung der betrauten Behörden sowie dem betheiligten Berather sein.

Die deutsche Trans durch das Frachtrecht der Sp Post⸗ und Telegraphenanstalten, betriebe, für die Praxis bearbeitet von W. Coerman Von der Industriellen Gesellschaft in Mül⸗ 1899 preisgekrönte Arbeit. Leipzig, Verlag Seit dem Iakrafttreten des mmens über den Eisenbahnfracht⸗ e Verkehrsgesetzgebung, insbesondere Ausbildung eines be⸗ i folgtedie Aenderung neben dem Speditions⸗ trecht der Eisenbahnen Buch ist ein Leitfaden, Grundsätze des geltenden Rechts nur isenbahnfrachtrecht sind leider noch nicht J. geltende neue Eisenbahn⸗Verkehrs⸗ r* 1896 in Kraft getretene Zusatz⸗ nkommen berücksichtigt übersicht⸗ rgfältige Anziehung der Belegstellen Gesetzesvorschriften ermöglicht. Steuern sowie die vertrags⸗ en des Deut⸗ eß. Fünfte, voll⸗ lage von Carl Zollrath und Reichsbevoll⸗ Verlag von G. Das im Jahre 1891/92 in vierter ist jetzt in einer neuen, bedeutend

anntmach Ausführung versicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900. In Ausführung des See⸗ 30. Juni 1900 (R.⸗G.⸗B. S. Bekanntmachung vom Folgendes bestimmt:

n vermögen.

Kommentar zum nebst Tarif vom 31. Juli Ausführungsbestimmungen, dem Reichsstempelgesetz, steuergesetz und einem Anhang: Die den zustehenden Befugnisse und pflichtungen. Von Ernst Heinitz, Rechtsanwalt zu Berlin. Zweite, gänzlich umgearbeitete Auf lage des Bürgerlichen Gesetzbuchs, preußischen Ausführungsgesetze. von Otto Liebmann, Berlin. drei Lieferungen der zum preußischen Stempelsteuergesetz und

betreffend

Unfallversicherungsgesetzes vom 716) wird unter Aufhebung der

t 29. Juli 1887 (Amtsblatt 1887 Seite 207) Steuerverwaltung

Lieferung 1 bis 3. 576 Preis 13,50 zweiten Auflage enthalten

§ 1.

Die Wahrnehmung der den höheren und den unteren senen Geschäfte erfolgt für das Deputation für Handel und nach § 91 des See⸗Unfall⸗ unteren Verwaltungsbehörde benden Nachrichten die Polizeibehörde an die Stelle eputation für Handel und u““

Verwaltungsbehörden überwie gesammte Staatsgebiet durch Schiffahrt, jedoch tritt für die

Er ist sehr ein versicherungsgesetzes der

tliche Leistunz. In ihm sind der ergangenen Entscheidun Für die Materie des St Wichtigkeit; denn dem Publikum darauf an, zu wissen, wie sie Unannehmlichkeiten zu Theil des Kommentars, der Erläut noch aussteht, ist in der zu Grunde g den Notaren,

der den Ortspolizeibehörden über⸗

Die Wahrnehmung für die Stadt dur

wiesenen Geschäfte erfolgt behörde, für die Landherrenschaft Ritzebüttel d für die Landherrenschaft Bergedorf durch für das übrige Land⸗

ch die Polizei⸗ urch den Amts⸗ verwalter daselbst,

den Bürgermeister i gebiet durch die zuständige b

Ueber Beschwerden gegen Straffestse schaftsvorstandes 147 des See⸗Unfa entscheidet die Deputation für Handel und

Gegeben in der Versammlung des Sena Hamburg, den 26. September 1900.

n Bergedorf und Stempelsteuer Publikum ein zuverlässiger ungen des Genossen⸗ versicherungsgesetzes) Schiffahrt.

portgesetzgevung. Ein Leitfaden Frachtführer, Eisenbahnen, und Flößerei⸗ n, Amtsrichter

Binnenschiffahrts⸗

in Mülhausen i. E. hausen i. E. im Herbst von Roßberg u. B Berner internationalen Uebereinko verkehr ist fast die ganze deutsch oweit sie das Frachtrecht betrifft, u chts der Binnenschiffahrt und der Flößere gesetzbuchs und der Verkehrsordnung, und gewöhnlichen Frachtgeschäft das Transpor ostanstalten umfassend. Das vorliegende welcher der Verkehrswelt die in dem Abschnitt über das E die seit dem 1. Januar d. ordnung und die am 23. Novembe vereinbarung zum Berner Ueberei lich zusammenstellt und durch so ein leichtes Zurechtfinden in den Die Zölle und mäßigen auswärtigen Han Reiches. Von Freiherrn Otto von Auf umgearbeitete und stark vermehrte Auf ger, Königlich bayerischem Ober⸗ mächtigtem für Zölle und Steuern in üj Geh. 7 Auflage veröffentlichte Buch

Literatur. mgestaltet. Der das preußische Gesinderecht. sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem für das Gesinderecht in den haben in einigen derselben zu einer hrend man in Preußen Es ist daher die

8 onderen Re Schriften über des Handels erungen, welche Einführungsgesetz (Art deutschen Bundesstaaten ergeben, assung der Gesindeordnung e Ergänzungen beschränkt hat. ndeordnung vom 8. November 1810, welche in den und Westpreußen, Brandenburg, Pommern mit Aus⸗ tralsund (Neuvorpommern und Rügen), achsen, Westfalen und in den rheinländi d. Ruhr gilt, in Kraft geblieben. das preußische Allgemeine Landrecht st, diese ihre bisherige Grundlage an deren Stelle das Bürgerliche uch die anscheinend unberührt ge⸗ Gesindeordnung zum nicht geringen Dieses neue Recht wird in atexantean zur alten Gesindeordnung dargestellt:

. 95) zu demselben

geführt, sich auf geri eußische Ge rovinzen Ost⸗ nahme des Regi

eisen Essen und Mülheim a. Allein da diese zur Grundlage hat, aus dem sie hervorgegangen i aber nunmehr weggefallen und Gesetzbuch getreten ist, haben a bliebenen Bestimmungen der Theil einen veränderten Inhalt

erungsbezirks

delsbeziehun

in München.

den folgenden

vermehrten Auflage erschienen, da die Entwickelung oll, und Steuerwesens des Reiches seit jener Zeit, inverleibung Hamburgs in den Zollverband, die Branntwein⸗ und C die in den Jahren 1892 bis 1899 abgeschlossenen Zoll⸗ und Handelsverträge und die damit verbundenen Zolltarifänderungen so viele Neuerungen hervorgerufen haben, daß eine Umarbeitung des Buches dringend geboten war. Dat Werk befaßt sich mit dem gesammten Geschäftsumfang der Zoll⸗ und Steuerverwaltung des Reiches und wird dem Theoretiker wie dem Praktiker als ein willkommenes Handbuch sich erweisen. Ein alpha⸗ betisches Inhaltsverzeichniß erleichtert wesentlich den Gebrauch des Buches. Die Hinweise auf die Quellen der Gesetzgebung und die amtlichen Publikationen des Reiches wie der einzelnen Bundesstaaten, sowie auf die vorhandene Literatur über die Zoll⸗ und Steuerver⸗ waltung dürften jedem, der sich näher und eing hender über diese zur eit wieder im Vordergrund des Interesses stehenden Zoll⸗ und teuerfragen und Handelsvertragsverhältnisse unterrichten will, die gewünschten Aufschlüsse geben.

Vom Gemeinde⸗Sozialismus. Von Adolf Damaschke. Heft 1 der „Soztalen Streitfragen“. Berlin, Verlag von J. Harrwitz Nachf. Preis 1 Wie die Gesetzgebung des Deutschen Reichs über die Fürsorge für die wirthschaftlich Schwachen von mancher Seite im In⸗ und Äusland als „Staats⸗Sozialismus“ bezeichnet worden ist, wird in dieser Schrift die gesammte Thätigkeit der Gemeinden auf sozialem Gebiete als „Gemeinde⸗ Sozialismus“ zusammengefaßt. Mehr und mehr sind nämlich auch die Gemeinden in die Reihe der Faktoren, die man seit langem an der Lösung sozialer Fragen betheiligt sieht, selbst auf solchen Gebieten vollwichtig eingetreten, die bis dahin ihrer Einflußnahme im Großen und Ganzen entzogen waren. Die Bethätigung der Gemeinden auf sozialem Gebiet hat mit der Zeit einen Umfang daß es schon vor einigen Jahren lohnend erschien, rückblickend zusammen⸗ zufassen, was dieselbe bis dahin an dauernden Errungenschaften gezeitigt hatte. In der VI. Konferenz der Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohl⸗ fahrtseinrichtungen zu Frankfurt a. M. im Mai 1897 wurde zum ersten Mal die Bedeutung dieser Erscheinung in ihrer ganzen Tragweite ewürdigt. Seitdem ist diese wichtige Frage wiederholt Gegenstand iterarischer Erörterung gewesen. Die bedeutsamsten Anregungen in dieser Beziehung gab die ebenfalls im Jahre 1897 erschienene Schrift C. Hugo's: „Städteverwaltung und Munizipalsoztalismus in England“, deren Verfasser man nicht gerade in allen von ihm gezogenen Kon⸗ sequenzen zuzustimmen braucht, um trotzdem mit ungeschmälertem Interesse seinen Deduktionen zu folgen, die zeigen sollen, wie mit einer gewissen Naturnothwendigkeit nach und nach die kommunalen Körperschaften in erster Linie in England, aber es fehlt auch in Deutschland nicht an Ansätzen zu der gleichen Entwickelung das Gebiet der ihrer Verwaltung unterliegenden Auf⸗ gaben erweitert, das private Unternehmerthum aus solchen öffentlichen Diensten entfernt haben, die den Charakter des Monopols tragen, wie Gas⸗ und Wasserversorgung, Betrieb von Elektrizitätswerken, Straßenbahnen u. 8 w. Der fiskalische Gedanke der Steuererleichterung war es in erster Linie, der die Verwaltungen der englischen Städte zur Munizipalisierung der privaten Unternehmungen führte⸗ sie sahen in ihnen vortreffliche Mittel indirekter Besteuerung. Aber auch in dieser Beziehung begann bald eine andere Auffassung der Auf⸗ gaben städtischer Unternehmungen sich Bahn zu brechen. Die in die eigene Regie der Städte übergegangenen Werke wurden so geleitet, daß ihre Ueberschüsse einerseits dem Gros der Konsumenten bis in die weitesten Schichten der Bevölkerung zu gute kommen, andererseits dazu dienen, die Lohn⸗ und Versorgungsverhältnisse der direkt be⸗ theiligten Arbeiter zu verbessern. Gerade in dieser letzteren Beziehung werden in neuester Zeit auch die Verwaltungen der deutschen Städte sich mehr und mehr ihrer sozialen Pflichten bewußt. Auf andere wichtige Gebiete kommunal⸗sozialer Thätigkeit ist ebenfalls bereits

hingewiesen worden, so vamentlich auf die bedeutsame Mitwirkung

der Gemeinden in der Wohnungsfrage und auf dem Gebiet des Arbeitsnachweises. Wenn somit in neuester Zeit die Frage in erfreu⸗ licher Weise in Fluß gerathen ist, so fehlt es doch leider an einem beschreibenden Ueberblick, der alles zusammensaßt, was die Gemeinden bisher auf sozialem Gebiet thatsächlich geleistet haben und worüber die Berichte hier und da zerstreut in den Zeit⸗ schriften sich finden, dem Einzelnen oft schwer zugänglich, oder auch kaum eine Notiz an die Oeffentlichkeit gelangt ist. Diese Lücke füllt auch die eingangs genannte Schrift nicht aus, in der ein zwar erheb⸗ liches, aber nicht vollständiges Thatsachenmaterial enthalten ist und den Aufgaben einer städtischen Soztalpolitik mehr theoretisierende, die Richtung festlegende Betrachtungen, in welcher sich die weiteren Bestrebungen zunächst bewegen sollen, gewidmet sind. Der Verfasser ordnet seinen Stoff in folgende acht Kapitel: Selbstverwaltung und Gemeindewahlrecht, Schul⸗ und Bildungs⸗ fragen, Arbeiterfragen, Mittelstandsfragen, Zuwachsrente, Gemeinde⸗ rundeigenthum, Wohnungsfrage Gemeindebetriebe, aus deren Ueber⸗ chriften bereits zu ersehen ist, daß der Bodenfrage ein breiter Raum zugemessen ist, wie denn auch der Verfasser in seinem Vorwort betont, daß dieselbe von ihm als entscheidend für Werth und Unwerth der Gemeinde⸗ politik überhaupt angesehen wird. Darin stimmt ihm, wenn auch von den meisten nicht ganz die Konsequenzen gezogen werden, auf die er hinaus⸗ kommt, der größere Theil der bedeutenderen Autoren bei, die sich in den letzten Jahren zu dieser Frage geäußert haben. Es ist zu wünschen, daß die Arbeit des Verfassers neue Anregungen zu fernerer VR2r. der Gemeindeverwaltungen in die Oeffentlichkeit hinaus⸗ ragen möge.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern tusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie’“.)

Rußland Zolltarif für das Priamurgebiet. Die Russische Gesetz⸗ sammlung Nr. 93 vom 10,23. August d. J. veröffentlicht einen neuen Zolltarif für Auslandswaaren, die in das Priamurgebiet ei geführt werden. Unter dem Priamurschen General⸗Gouvernement versteht man das am Baikalsee beginnende Grenzgebiet gegen China und den Stillen Ozean, also das Transbaikalische, das Amur⸗ und das Stillsee⸗ (Primorskaja) Gebiet. In diesen Gebieten wurden bislang (Art. 1421 und 1422 des Zollustavs) Zölle nur auf folgende Waaren erhoben und zwar nach dem europäischen Tarife: Tabcackdk . . . .((Art. 21 des europäischen Zolltarifs 1“*“ ““ Konditorwaaren ..

8

2auNugauag au 2u 2 —— ——

Branntwein. Traubenweine.. ET. EE1“ Nayphtha und Paraffinöl. Spiritus⸗ und Terpentinlack 121 Gürdhölzchen ... . .u Seit dem 4. Juni v. J. auch Thee. Alle übrigen waren bei der Einfuhr dort zollfrei und wurden erst nach dem europäischen Tarife verzollt, wenn sie nach Irkutsk gelangten. Das war die eigentliche Zollgrenze Rußlands nach Osten. Nunmehr ist der europäische Tarif mit verhältnißmäßig wenigen Ausnahmen im ganzen Priamurgebiet eingeführt und für die danach zu verzollenden Waaren, falls sie nach Irkutsk gebracht werden, die Zollgrenze in Irkutsk fortgefallen. ür Reis muß ein Zuschlagzoll gezahlt werden. ie über die Landgrenze eiazefübrten chimefischen Waaren bleiben mit Ausnahme von Thee und Reis zollfrei. Die Einfuhr von Korn⸗ und anderem Branntwein über die Land⸗ grenze bleibt verboten.

ertigstellung der Zweigbahnlinien nach zeans bleibt eine anderweite Regelung

Für den Zeitpunkt der F den Hafenplätzen des Stillen lle vorbehalten. ie Häfen von Wladiwostok und Nikola

jew sind hiermit aus der eden, Port Ar

Reihe der Freihä thur und Talienwan sind

fen ausgeschi Karin verblieben.

Die Branntweinproduktion Ruß 1. Mai 1900. b Grenzen des europäischen Rußlands egen 2 416 690 Wedro im m Jahre 1897/98, d. h. Wedro oder 25,9 % mehr Seit Beginn der Kampagne 508 Wedro in der Kampagne re 1897/98, d. h. 4 114 328 ro oder 12,9 % mehr als in Die Anzahl der in Betrieb stehenden größer als im vorigen Jahre 1207

88 April d. J. sind in den 2 816 990 Wedro wasserfreien S Jahre 1898/99 und 2 238 283 Wedro 400 300 Wedro oder 16,6 % und 578 707 als in den Vorjahren gebrannt worden. wurden 30 505 836 Wedro gegen 26 391 1898/99 und 27 026 335 Wedro im Jah Wedro oder 15,6 % und 3 480 501 Wed den Vorjahren hergestellt. Brennereien war um 122 gegen 1085 —.

Am 1. Mai wurden die vo auf: 16 934 216 Wedro gegen 16 825 426 Wedro 1897, 13,4 % und 108 786 Wedro oder 0,6 %. das Vorraths⸗Q antum beständig gestiegen wo es zum ersten Mal unt Im Laufe des ganzen Jahre im Vorjahre, mit dem 1. J

Die Spiritusfabrikation zehn Monaten der

rhandenen Spiritusvorräthe berechnet

14 928 967 Wedro 1898/99 und 98, mitbin mehr 2 005 249 Wedro oder Seit dem Jahre 1893 ist bis zum 1. Januar 1899, er das Niveau des Vorjahres herabsank. s 1899 war der Vorrath geringer als anuar 1900 begann er wieder zu steigen. des europäischen Rußlands in den ersten etzten Kampagnen zeigt nachstehendes Bild:

Wedro wasserfreien Spiritus 26 391 508

12 974 322 39 365 830 14 928 967 24 436 863

Die Produktion . Vorrath zum Be⸗

Im Ganzen. Vorrath am 1. Mai

Mithin Gesammtverbrauch Davon ab Ausfuhr 2

Bleibt inländisch

27 025 335 30 505 836

11 360 697 41 866 533 16 934 216 24 932 317

22025 780

23 378 597 24 667 768

(Russische Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung.)

20 932 689

Pelzmesse in Irbit. te Pelzmesse in Irbit nahm im allgemeinen Insbesondere war die g nicht ohne Einfluß, da von dort lebhafte g eines verstärkten Absatzes von Mode⸗ bel stellten sich bedeutend theurer als im Hoher schwarzer

Die nunmehr bee einen günstigen Verlau riser Welt⸗ achfrage vor⸗ anden war in Erwartun waaren. Hohe Sorten Zo Vorjahre, helle S Zobel kostete 30 bis 400 120 Rubel das Fell, he ell. Für das Ausland wurden vorzu del oder ganz belle, welche sich gut fär melin wurde für Amerika sehr stark begehrt, stellung von Weiß und Schwarz besonders je nach der Herkunft von 45 Kopeken bis 1 Rubel Bären kosteten 18 20 Rubel. das Stück, Kreuzfuchs Kopeken, junger Blau⸗

orten dagegen meist billiger. % mehr als im Vorjahre, d. h. 75 bis 13 ½ bis 18 Rubel weise sehr hohe Sorten en lassen gekauft. da dort die Zusammen⸗ sein soll. So

ller 10 % mehr, d. h.

wurde für Hermelin Kopeken bezahlt. Pessetz (4000 Stück) kostete 6 —11 Rubel (10 000 Stück) 90 Kopeken bis 1 Rubel 20 fuchs (2000 Stück) 2 3 ½ Rubel. und brachten 3 bis 5 Rubel. Pariser Mode hat das Geschäft in eit bedeutend gehoben; eine Menge wurde in telle aufgekauft, und tro jahre auf die Messe. waren 5000 Stück auf dem Platze, japanische 3 bis 4 Rubel, amerikanist Iltis war viel weni Preise, nämlich 36 Kopeken. die Nachfrage bedeutend. Die Preise Rubel das Fell. Was schließlich d so ging solches ziemlich leicht von Statt

Füchse waren wenig am Platz Rothfuchs kostete 6 ½ bis 8 Rubel das uchspelzen in letzter ibirien an Ort und zdem gelangte noch mehr als im Vor⸗ en und japanischen Ottern

russische kosteten 6 bis 8 Rubel, che 70 bis 270 Rubel für 10 Stück, ger als sonst herangebracht und erzielte sehr hohe 50 55 Kopeken das Fell. Katzen kosteten 30 bis ziemlich stark,

Stück. Die

Von amerikanische

Die Ausfuhr von weichem Marder war stellien sich hier auf 6 ½ bis as Inkassogeschäft anbetrifft, (Pester Lloyd.)

Zolltarifentscheidungen. u fallen unter die zollfreien trockenen Häute der T.⸗Nr. amtlichen Waarenverzeichniß sind nur aufgeführt.

Pulver aus wohlriechendem Holz, welches wie Veilchen⸗ wurzel⸗ oder Iriswurzelpulver für Riechkissen gebraucht wird liegt als nicht alkoholische Parfümerie nach T.⸗Nr. von 50 Lire für 1 dz.

Prepared Saddle Soap von Brecknell, Turner & eine woblriechende teigförmige Sattelseife in Blech nach T.⸗Nr. 72 b einem Zoll von 35 Lire für 1 dz.

Eiserne Behälter, in denen Kohlensäure eingeht und die nach den Vorschriften in Art. 4 und 11 der Tarabestimmungen un⸗ abhängig von dem Zoll für das Bruttogewicht der in ihnen ent⸗ haltenen Waare für sich zu verzollen Einfuhr zugelassen werden,

die gegerbten Krokodilhäute

74 b einem Zoll

Sons in London, dosen, unterliegt

können zur zeitweiligen vorbehaltlich der Entrichtung des schuldigen Eisenzolls, wenn der Importeur von dieser Befugniß keinen brauch macht.

Staubfrei von Robert Heinrich Burke u. Co. in Berlin Mineralöl, welches nicht allen durch die Königliche Verordnung 14. Juli 1891 aufgestellten Bedingungen entspricht, um als schweres Mineralöl angesehen werden zu können, einem Zoll von 48 Lire für 1 dz.

Kupferröhren mit einem inneren Durchmesser von nur 5 mm. sser von 25 mm sind, da die größere oder Oeffnung auf die Zollbebandlung keinen Einfluß tangen, sondern als Röhren nach T.⸗Nr. 225 del Ministro dell

unterliegt nach T.⸗Nr. 8 b

bei einem äußeren Durchme seringere Weite der at, nicht als Kupfer in mit 20 Lire für 1 dz zu verzollen. 10 Finanze per la risoluzione di controversie etc. 19909)

fuhr Italiens im Jahre 1899 nach Bestimmungsländern.

Sn in Fässern in Hektolitern

Wein in Flaschen

Bestimmungsländer 8 8 in Tausend Flaschen

Oesterreich⸗Ungarn

Deutschland Großbritannien

Nord⸗Amerika Central⸗ und Süd⸗

Zusammen einschließ⸗ lich anderer Länder 8 Statistica Doganale e Commerciale.)

8 8

Portugal. 8

Eingangszoll auf Kraftwagen (Automobilen). Laut Be⸗

kanntmachung im Diario do Governo vom 14. August d. J. hat der portugiesische Zolltarif folgende Zusätze erhalten: 8 0

6is Kraftwagen (Automobilen) vollständige für das Stück 120 000 5 8 unvollständige (durch Motoren getrieben) . 70 000 v“ (The Board of Trade J. ournal.)

Ein⸗ und Ausfuhr von Schießpulver in Belgien.

„Die Menge des in den letzten sieben Monaten nach Belgien ein⸗ geführten und des von dort ausgeführten Schießpulvers einschließlich anderer Sprengstoffe und Zünder ist im Vergleich zu den ein⸗ und ausgeführten Mengen des entsprechenden Zeitraums der Vorjahre auffallend groß

Es wurden in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres an Schießpulver ꝛc. nach Belgien eingeführt: ““ aus Deutschland . 116 016 kg G anderen Länderr... 4 203

zusammen . 120 219 kg, während in dem Zeitraum des Jahres 1899 nur 32 467 kg und des Jahres 1898 32 971 kg Schießpulver u. s. w. importiert worden sind.

Es wurden in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres an Schießpulver aus Belgien ausgeführt:

nach Deutschland B 69 292 kg Großbritannien .51 595 dem Congostaat 137 172 der Argentinischen Republik 71 910 amnberen Ländergi . .... 46 311 . zusammen. 376 280 kg, während die Ausfuhr nach dem Congostaat in dem gleichen Zeit⸗ raum 1899 nur 56 613 kg und 1898 105 085 kg betrug und die Gesammtausfuhr sich für die ersten sieben Monate 1899 auf nur 1 1 kg und für die ersten sieben Monate 1898 auf 290 386 kg elief.

Die Ausfuhr des gesammten Jahres 1899 war mit 312 065 kg geringer als die Ausfuhr in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗Konsulats in Antwerpen.)

Handel, Industrie, Landwirthschaft und Schiffsverkehr von Malmö im Jahre 1899.

Die Einfuhr des Hafens von Malmö umfaßte im Jahre 1899 hauptsächlich folgende Waaren: Baumwolle 1270 t, Samen 2510 t, Düngemittel 9251 t, Wollengarn 367 t, Grütze 454 t, Hanf und Jute 335 t, unbearbeitete Häute 884 t, Roheisen 2254 t, Eisenröbren 2433 t, Eisenplatten 1172 t, Kaffee 1149 t, Kakao 423 t, Kleie 16 338 t, Maschinen und Werkzeuge 3590 t, Oelkuchen 3282 t, Oele und Petroleum 9875 t, Salz 735 t, nicht raffinierter Zucker 1955 t, Syrup 293 t, Soda 1274 t, Weizen 20 806 t, Roggen 15 802 t, Mais 6686 t, Steinkohlen 344 415 t und Wolle 677 t.

Die Ausfuhr erstreckte sich insbesondere auf Speck 1214 t, unbearbeitete Häute 832 t, Butter 7163 t, Kienruß 117 t, Kreide 5160 t, Hafer 501 t Mehl 949 t, Balken und Svparren 28 432 cbm, Bretter und Planken 21 971 chm, Dachspan 16 034 Kronen, Holzmasse 265 t und Zündhölzer 1119 t.

Auf industriellem Gebiet ist Malmö fast an allen In⸗ dustriezweigen betheiligt, insbesondere an der Textilindustrie und Schiffbauindustrie.

Die Landwirthschaft in Malmö und Umgebung kann auf eine gute Mittelernte zurückblicken. Der Roggen war von bester Be⸗ schaffenheit, ergab aber etwas weniger an Quantität als im Jahre 1898. Ein gleiches Resultat lieferte die Weizenernte. Hafer und Gerste brachten einen guten Ertrag, während die Erbsen hinter einer Mittel⸗ ernte zurückblieben. Kartoffeln lieferten einen weniger zufrieden⸗ be8.Ss Ertrag und erzielten nur auf schwerem Boden eine Mittel⸗ ernte.

Den Schiffsverkehr des Zolldistrikts Malmö mit dem Aus⸗ lande vermittelten im Eingange 6393 Schiffe oder 6 Schiffe mehr als im Vorjahre und im Ausgange 5818 Schiffe oder 118 Schiffe mehr als im Jahre 1898. Die deutsche Flagge war hierunter mit 263 Schiffen vertreten. Im Küstenverkehr liefen 2858 Schiffe oder 67 Schiffe weniger als im Jahre 1898 ein und 3673 Schiffe oder 61 Schiffe weniger als im Vorjabre aus. Die Malmöer Handels⸗ flotte bestand im Jahre 1899 aus 15 Dampfern von 8680 Reg.⸗Tons und 39 Segelschiffen von 11 855 Reg.⸗Tons. Ein regelmäßiger Schiffsverkehr wurde mit folgenden ausländischen Häfen unterhalten: Kopenhagen, Helsingör, Lübeck, Stettin, Rostock, Hamburg, Grimsby, London, Amsterdam, Antwerpen, Havre und Bordeaux. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Malmö.)

Lebensversicherungsgeschäft in den hauptsächlichsten Staaten.

In dem Lebensversicherungsgeschäft nehmen die Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der Höhe der Versicherungsbeträge mit einer Gesammtsumme von 7 759 789 521 Doll. die erste Stelle ein. Hierauf folgen die englischen Gesellschaften, welche jedoch nicht die Hälfte des amerikanischen Kapftals erreichen, mit 3 671 484 706 Doll. und die deutschen Gesellschaften mit einem Versicherungskapital von 1 709 418 566 Doll. Die französischen Gesellschaften weisen Versiche⸗ rungsbeträge in Höhe von 693 449 000 Doll auf, die australischen Ge⸗ sellschaften von 566 381 000 Doll., die österreichischen von 449 854 322 Doll, die canadischen von 254 109 870 Doll., die norwegisch schwedischen von 148 115 713 Doll., die russischen von 134 532 641 Doll., die niederländischen von 128 040 255 Doll., die schweizerischen von 86 780 860 Doll., die dänischen von 38 699 111 Doll., die italienischen von 37 794 685 Doll., die Gesellschaften der Balkan⸗ staaten von 10 100 248 Doll. und die belgischen von 3 769 581 Doll. Der Gesammtbetrag aller von den vorstehenden Gesellschaften ab⸗ geschlossenen Versicherungsverträge beläuft sich auf 15 692 320 079 Doll.

8 (bPublic Opinion.)

Zunahme der Ausfuhr von Fabrikaten aus den Vereinigten Staaten von Amerika.

Vor einem Jahre bewerthete sich die Ausfuhr von Fabrikaten aus den Vereinigten Staaten von Amerika noch auf 1 000 000 Doll. auf jeden Werktag im Monat, gegenwärtig hat sich dieselbe bereits auf 1 000 000 Doll. auf jeden Tag im Monat, einschließlich der Sonn⸗ und Feiertage, gesteigert. Im Monat Juli, welcher sonst als ein schwacher Monat im Exporthandel bekannt ist, belief sich der Ausfuhrwerth der Fabrikate auf 34 545 042 Doll. oder auf über 35 % des Gesammtausfuhrwerthes dieses Monats, während der Gesammtexport von Fabrikaten in den ersten sieben Monaten des Jabhres 1900 nur 268 309 189 Doll. oder 33,66 % des Gesammtausfuhrwerthes in diesem Zeitabschnitt betrug. Im Jahre 1860 betrug die Ausfuhr von Fabrikaten nur 12 % der Gesammtausfuhr, im Jahre 1870 15 %, im Jahre 1880 12 ½ %, im Jahre 1890 17,8 %, im Jahre 1895 23 %, im Jahre 1899 28 %, in den ersten Monaten des Jabres 1900 33,66 % und in dem Monat Juli 1900 35,05 %. Im Jahre 1860 betrug die Ausfuhr von Fabrikaten durchschnittlich 3 500 000 Doll. im Monat, im Jahre 1870 ein wenig über 5 000 000 Doll., im Jahre 1880 noch Le als 10 000 000 Doll., im Jahre 1890 bereits 12 500 000 Doll., im Jahre 1899 schon 28 000 000 Doll. und im Jahre 1900 sogar 36 000 000 Doll. im Monat. (Manufacturers'

Mangel an Rohzucker in den Vereinigten Staaten von

Die Situation im Rohucker⸗Markt ist e, indem es an verfügbaren Vorräthen thats ch für die nächsten Wochen keine gro

Unter solchen Umständen ist es von neuer Bedarf von ra schwacher ist, sonst dürften eine ungewöhnliche Höhe er

Die derzeitigen Zufuhren den laufenden Bedar Vorräthe derselben verrin sich die Zukunft den Bedarfs ab. Mitte Septe der großen Obstkonserven⸗Fabriken, ihre Zwecke brauchen, und da die sehr reichlich ausgefallen ist, schein bevorzustehen.

Neue Vorräthe vo erst die neue Ernte lief sch mehrere Wochen ve stalten mag, läßt sich schwer sagen der Raffineure um über 100 000 t g dieser Zeit, sind nur kleine Zufuh Lieferung sind in der ganzen wärtig nicht verfügbar. (New

eine sehr un⸗ chlich mangelt ßen Zufuhren zu erwarten geringer Bedeutung, genwärtig nur

gewöhnliche,

ffiniertem Zucker g⸗ die Zuckerpreise in den nächsten Wochen reicht haben.

sind bei weitem nicht ausreichend, um f der Raffineure zu decken, und die gern sich daher von Woche zu hängt von dem Umfange des kommen⸗ gewöhnlich die Thätigkei welche enorme Quantitäten für diesmalige Obst⸗ und Beerenernt t ein sehr umfangreicher Bedarf

n Rohzucker kann dem amerikanischen Markt , und bevor dieselbe hereinkommt, werden Wie sich inzwischen der Markt ge⸗ Wäͤhrend die Rohzucker⸗Vorräthe eringer sind, als im Vorjahre zu und für sofortige

Rohmateriall.

gestalten wird, mber beginnt

ren unterwegs, uckerwelt Rohzucker rker Handelszeitung.)

Vieh⸗Ausfuhr Argentiniens im Juli 1900.

Im Monat Juli 1900 wurden aus den ar Plata 1172 Pferde ausgeführ 20 nach Frankreich, 11 nach Großbritannien und 6 urde aus Argentinien im ericht des Kaiserlichen

nischen Häfen von t. Davon agingen 15 nach Cuba, 12 nach nach Belgien. Monat Juli nicht ausgeführt. Konsuls in Buenos Aires.)

Buenos Aires und La 1108 nach Süd⸗Afrika,

Petroleumfunde in der Südafrikanischen Republik.

Im Wakkerstroom⸗Distrikte im Tran nach Johannesburg führenden Eisenbahn, wurde eine petroleumhaltige Thonschiefer⸗ Oelgehalt nach Qualität und Qaantität Afrikas genügen soll. Sowohl die lagers als auch die gute soll durch Johannesbur Handels⸗Museum.)

svaal (an der von Natal

nahe der Grenze Natals) Lagerstätte gefunden, deren für den Bedarf ganz Süd⸗ große Ausdehnung des Petroleum⸗ Beschaffenheit des daselbst gewonnenen Oeles

ger Fachleute bestätigt worden sein 68

Einfuhr der Südafrikanischen Republik über di

Kapkolonie im e 1899/1 900.

Kleidungsstücke.. . Butter und Margarine... Wagen, Karren u. s. w.

Baumwollwaaren 1“¹ Drogen und Chemikalien..„ Irdenwaaren und Töpferwaaren Möbel und Kunsttischlerwaaren Posamentier⸗ und Putzwaaren .. Eisenkurzwaaren und Messerwaaren Hüte aller Art.. 1“ Leder einschließlich Schuhe

Fleisch, gesalzenes und sonst zubereitetes Eiserne und irdene Röhren.

Spirituosen

Schreibwaaren und

h4*“

Das Königliche Polizei⸗Präsidium in Berlin theilt mit: Bom 1. Oktober ab müssen alle offenen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens geschlossen sein, doch dür Laden schon anwesenden Kunden no Abends dürfen Verkaufsstellen für d unvorhergesehene Nothfälle geöffnet sein. dem noch der gesetzliche 9 Uhr⸗Ladenschluß bis spätestens 10 Uhr Abends werden noch besonders bekannt gemacht ungen mit den in Betracht kommenden ten abgeschlossen sind. Von 9 Uhr Abends estzusetzenden Tagen spätestens von 10 Uhr Feilbieten von Waaren auf öffent⸗ en, Plätzen oder an anderen öffent⸗ ne vorherige Bestellung von Haus zu Haus r R.⸗G.⸗O.) sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen 55 Abs. 1 Ziffer 1 der R.⸗G.⸗O.) vom 1. Oktober d. J. ab gesetzlich verboten. Auf Grund des § 139e Abs. 4 wird für die Zeit, in der die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, an Werktagen zugelassen: das Feilbieten von Back⸗ oder Konditor⸗ stund anderen Lebensmitteln, Blumen, Streichhölzern, An⸗ ingwerthiger Verbrauchsgegenstände auf öffentlichen lätzen und an anderen öffentlichen Orten in dem Die über die Sonntagsruhe im

fen die beim Ladenschluß im ch bedient werden. Nach 9 Uhr en geschäftlichen Verkehr nur für Die Tage, an denen außer⸗

hinausgeschoben werden darf, werden, sobald die Verhandl Vertretungen der Betheili und an den hiernach noch Abends ab ist auch das lichen Wegen, Stra lichen Orten oder o 42b Abs. 1 Ziffer 1 d

waaren, Wur cchtspostkarten und

bisher in Berlin üblichen Umfange. andelsgewerbe bestehenden Bestimmungen werden hierdurch nicht rührt. Die selbstthätigen Verkaufsapparate ( die Konfitüren, Zigarren, Streich werden, sind als offene Verkaufsstellen anzusehen, Apparate sind demnach strafbar, wenn sie treffen, um die Entnahme der feilgebotenen in der die offenen Verkaufsstellen geschlossen etroffen werden hiervon Automaten, welche in Gast⸗ chaften aufgestellt sind, wenn deren Benutzung nur den enden Gästen möglich ist und wenn ferner durch die Auto⸗ maten nur solche Gegenstände, deren Verkauf in den Rahmen des Schank⸗ wirthschaftsgewerbes fällt, und nur in so geringen werden, daß anzunehmen ist, daß der Verkauf zu Genuß an Ort und Stelle Verkaufsstelle haben und gleichzeit Schankwirthschaft besitzen, sind in Betrieb den gleichen Beschränkungen wie die übrigen Inhaber offener Verkaufsstellen unterworfen.

Automaten), durch hölzer und ähnliche Waaren abgesetzt die Besitzer solcher nicht geeignete Vorkehrungen enstände während der Zeit, in müssen, unmöglich zu

und Schankwirt sich dort aufhalt

een verabfolgt ebrauch und Personen, welche eine offene eine Erlaubniß zum Betriebe der auf ihren kaufmännischen

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in

An der Ruhr sind am 27. d. zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien zeitig gestellt keine Wagen.

berschlesien. M. gestellt 16 642, nicht recht⸗

sind am 27. d. M. gestellt 6106, nicht