Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (Ia) bewahren von Kulturen der Pesterreger sowie bei Thierversuchen mit] 4) Erkrankt ein Reisender unterwegs in auffälliger Wer “ z “ 8 b getränkt sind, gründlich abzuwaschen; besonders ist darauf zu achten, diesen Erregern zu beohachtenden Maßregeln Sorge zu tragen. Er sind alsbald sämmtliche Mitreisenden, ausgenommen sosche Hasen 3) e Seer. “ 8 E“ “ vhonn EEE Perlbach, Boltz, Litzenberger, Kasernen⸗ vom Stabe S. M. Schulschiffes „Carola“, Teichma Stabe daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Ib und Fugen eindringen. darf in Behinderungsfällen sowie für einzelne Arbeiten und Ver⸗ welche zu seiner Unterstützung bei ihm bleiben, aus dem Wagenabtheil⸗ 8 Ueberga eine Weiterbeförderung unthunlich macht. Berührt der Zug Verwalk K. 1 chleswig bezw. Ostrowo und Konstanz, zu Garn. S. M kleinen Kreuzers Nymphe⸗“ zSa. zu Oberlnn vom tabe Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in richtungen nur solche Perfönlichkeiten mit seiner Vertretung betrauen in welchem der Eekrankte sich befindet, zu entfernen und in einen, Ietaen Ankunft auf der naͤchsten Uebergabestation eine Zwis 1vn- 24 & E“ Schumann, Marine⸗ Ober⸗Stabsarzt 2. A. 5 1 See, der Umgebung von wenigstens 2 m Entfernung befiandlichen Geräth⸗ oder zu seiner Hilfe beranzieben, welche nach Vorbildung und persön⸗ anderen Abtheil, abgesondert von den übrigen Reisenden, unter⸗ e he so hat der Zugführer sofort beim Eintreffen dem diensthabenden, mann in Poseem. Funt Fve Kasernen⸗Inspektoren auf Probe Land⸗ Linienschiffes „Wörth“, zum Marine, Ober⸗Stabsarzt 1 An. e S.
schaften, Wand⸗ und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion lichen Eigenschaften (Zuverlässigkeit u. s. w) im stande sind, die volle zubringen. Bei der Ankunft auf der Krankenübergabestation sind salrhicmsbeamten Anzeige zu machen; dieser hat alsdann der Kranken⸗ in Metz Bockisch im de 1 Elzer in Karlsrube, Artelt Stellenbesetzungen. Bossart, Kapitänlt. Geschwad besonderg zu berücksichtizken. ; Verantwortlichkeit zu übernehmen. Ständige Vertreter sind der Landes⸗ diejenigen Personen, welche sich mit dem Kranken in demselben zbergabestation ungesäumt telegraphisch Meldung zu erstatten, damit in K oblen; Genhei 6 tadt, Pechan in Jüterbog, Schneider Art. Offizter beim Stabe des Kreuzer⸗Geschwaders, als Geschwade 8 Alsdann sind die Räumlichkeiten und Geräthschaften mit einer Zentralbehörde nambaft zu machen und bedürfen ebenfalls Erlaubniß. Wagenabtheil befunden haben, sofort dem etwa anwesenden Arzte nn ncglichst die unmittelbare Abnabme des Erkrankten aus dem Zuge in Münster, d Ablfen n. Saabrücken, Hennig in Metz, Delno Art. Öffizier zum Stabe des 1. Geschwaders, Boebicker Kapitä fr. reichlichen Menge Wasser oder Kaliseifenlösung (1d) zu spülen. Nach Ist aus besonderen Gründen anderen Personen der Zutritt zu gestatten, bezeichnen, damit dieser denselben die nöthigen Weisungen ertheilen nnst durch die Krankenhausverwaltung, die Polizei⸗ oder die Gesund⸗ in Alenstein purr en in .eh Boese in Graudenz, Schmidt Geschwader⸗Art. Offizier beim Stabe des 1. Geschwaderg zur 88b 88 ausgeführter Desinfektion ist gründlich zu lüften. so hat der Leiter die zur Sicherung gegen Ansteckungsgefahr erforder⸗ kann. Fbr⸗ uß das Ufsepbaß 1 bei heitsbehörde veranlaßt werden kann. Schlie in Seeen ün. E“ “ in Gumbinnen, fügung des Chefs der Marine⸗Station der Ostsee, Meinardu Im übrigen muß das Eisenbahnpersonal beim Vorkommgen ver. Verlangt der Erkrankte seine Reise fortzusetzen, so ist die ärzt⸗ Bromberg, Hennes in Dieben bofaen BesAhn⸗ .e Rehne 48 1 4 n nennits h. eä. vr e Stab. S. M. 8 3 8 . „Brockdorff, Oberlt. vom 2. Ersatz⸗
Desinfektoren einen gewissen Schutz vor einer Infektion bei den nach (Leiter, Vertreter, Diener) aktiv gegen Pest immunisiert sind. dam t alles vermieden wird, was zu unnöthigen Besorgnissen un nächsten Station, auf welcher ein 2 h ) Ziffer 6 auszuführenden, mechanischen Desinfektionsarbeiten und ist 5. 1“ den Reisenden oder sonst beim Publikum Anlaß geben könnte. ter derf anf der ücsster Gekencmn⸗ “ C“ ist auf Probe in Potsdam 1 bezw. Koblenz II, endgültig Nordsee, Dr. Schlick, Marine⸗Stabsarzt vom Stabe S. M. kleine möglichst vor dem Beginn sonstiger Desinfektion in der Weise aus⸗ Die Verwendung von Dienern bei Arbeiten mit Pesterregern iit 5) Der Wagen, in welchem sich ein Pestkranker befunden hat, nichsten Uebergabestation verlassen, so ist er hieran nicht zu bindern 25. Septemb Bese 8 Kreuzers „Irene“, zur Marine⸗Station der Nordsee, Markull, zuführen, daß die zu desinfizierenden Räumlichkeiten erst nach der nur dann gestattet, wenn dieselben über die aus einer Verschleppung ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten geeigneten Station der Zugführer hat aber dem diensthabenden Beamten der Station, Intend. des Gatd F Beschorner, Intend. „Sekretär ‚von der Marine⸗Stabsarzt von der Marine⸗Station der Nordsee, unter Ver⸗ beendeten Formaldehyddesinfektion betreten zu werden brauchen (vergl. dieser Krankheitgerreger entstehenden Gefahren wobl unterrichtet und zur Desinfektion zu übergeben. Die näheren Vorschriften über diese auf welcher der Erkrankte den Zug verläßt, Meldung zu machen, Tharakter als Geh 7. ”rpz, kommandiert beim Militärkabinet, der setzung von Helgoland nach Wilhelmshaven, zum Stabe 8 M Ie Abs. 3).. . in der sachgemäßen Behandlung bakteriologischer Geräthe, Kulturen Desinfektion sowie über die sonstige Behandlung der Eisenbahn⸗ damit der Beamte, falls der Erkrankte nicht bis zum Eintreffen arzt⸗ liehen (Sale sf 5 . Sekretär und Kaikulator ver⸗ kleinen Kreuzers „Irene“. . 1 Nach voraufgegangener Desinfektion mittels Formaldehyds können und infizierter Thiere gut ausgebildet sind. Perfonen⸗ und Schlafwagen bei Pestgefahr enthält die beigefügte licher Hilfe auf dem Bahnhofe, wo er möglichst abzusondern sein Korps. zu der Intend des Irk hene 8 der Infend. des 1X. Armee⸗ Im Beurlaubtenstande. Mosel, nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Ge⸗ Alle dem Diener etwa übertragenen Arbeiten (wie Reinigung des Anweisung A. b 8 würde, bleiben will, seinen Namen, Wohnort und sein Allleigegwarster 29. Seht ü 1 Ia 1 versetzt. Res. im Laadw. Bezirk Hamburg, zum Lt. räthschaften als desinfisiert gelten. Alles Uebrige, namentlich alle Laboratoriums, Fütterung der Thiere, Desinfektion und Reinigung 6) Eine Beschränkung des Eisenbahngepäck⸗ und Güterverkehrt feststelen und unverlüglich der nächsten Polizeibehörde unter Angabe Inf. Reat, 99, a Ant 889. 1 ber⸗Zahlmstr. vom Anhalt. See⸗Offizierkorps, Dembski, Lt. der Seewehr diejenigen Theile, welche Risse und Fugen aufweisen, sind gemäß den der Käfige, Unschädlichmachung und Vernichtung des Mistes, der findet, abgesehen von den bezüglich einzelner Gegenstände ergehenden der näheren Umstände mittheilen kann. in den Ruhesta 88 vsett tbarf 14 Ieöteener 1900 weit esstcu SFaen. Bezirt I Oldenburg, zum Oberlt. der Seewehr 2 vorstehend gegebenen Vorschriften zu desinfiteren. Streu und der Kadaver) haben nach genauer Anweisung des Leiters Ausfuhr⸗ und Einfuhrverboten, nickt statt. 8 1 9) Sämmtliche Mitrelsenden. ausgenommen solche Personen 1 Sn S 89 “ der Marine⸗Inf., Boehm, Vize⸗Feldw. der Res. im Landw. Bezir 8) Gegenstände von Leder, Holz⸗ und Metalltheile von Möbeln, zu geschehen. 77) Eine Desinfektion von Reisegepäck und Gütern findet nur in welche zur Unterstützung bei dem Erkrankten bleiben, sind aus dem sund, endgültig angestellt* n. Bauwart auf Probe in Stral. Neisse, zum Lt, der Res. der Marine⸗Inf., Dr. Henze, Marine sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Der Diener darf nur in Gegenwart und unter Aufsicht des Leiters folgenden Fällen statt: 81 Wagenabtheil, in welchem sich derselbe Pfindet, zu entfernen und in 5enSgeeg .. Unterarzt der Res. im Landw. Bezirk Celle, zum Afsist. Arzt der Res. Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäure⸗ oder seines Vertreters in den Arbeitsräumen sich aufhalten. n2. Auf den zu 2 bezeichneten Zollrevisionsstationen erfolgt auf einem anderen Abtheil, abgesondert von den übrigen Reisenden, unter⸗ Königlich Bayerische Armee. der Martne⸗Sanitätsoffiziere, — befördert. lösung (Ia) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu ver⸗ 8 6. ärztliche Anordnung zwangsweise die Desinfektion von schmutziger zubringen. 9 Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen Abschiedsbewilligungen. Jagdschloß Hubertugstock, brennen. Während des Aufenthalts in den Arbeitsräumen sind leicht Wäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken und sonstigen Gegen⸗ 5) Die Zugbeamten haben, wenn sie mit einem Erkrankten in und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24 8. Oktober. Goecke, Kapitän zur See von der Marine⸗Station der „Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit ver⸗ desinfizierbare und waschbare Schutzüberkleider zu tragen, welche vor ständen, welche zum Gepäck eines Reisenden gehören oder als Um⸗ Berührung gekommen sind, sich sorgfältig zu reinigen. Das Gleiche Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Köni reichs Ostsee, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen dünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (1 a) durchweicht. Nach dem Verlassen der Räume wieder abzulegen sind; diese Schutzkleider zugsgut anzusehen sind und aus einem pestverseuchten Bezirke stammen, ist Reisenden in derselben Lage zu empfehlen. Bayern Verweser, haben im Namen Seiner Majestät des 88 igs der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebene zwölfstündiger Einwirkung derselben darf es ausgewaschen und weiter sind vor der Ausgabe zur Wäsche in den Arbeitsräumen selbst zu sofern dieselben nach ärztlichem Ermessen als mit dem Ansteckungs⸗ Sich Allergnädigst bewogen gefunden, im Einverständniß mit 1 Abzeichen der Abschied bewilligt. Gertz, Kapitän zur See a. D gereinigt werden. desinfizieren. ficche ne ö b e g. 8 Anlage 4. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, den Oberlt. sürn Art. Direktor der Werft zu Kiel, auf sein Gesuch, unter Fortfall „Im übrigen erfolgt eine Desinfektion von Expreß⸗, Eil⸗ und Schrön des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bayern auf hr Felnsei seiner Berabschiehuns Fiheilten da hegt auf Nokelh s , . gestellt. Kränz
Plüsch⸗ und ähnliche Möbelbezüge werden nach Ziffer 3 und 4 In den Räumen darf nur bei geschlossenen Thüren und Fenstern Frachtgütern — auch auf den Zollrevisionsstationen — nur bei solchen Wöͤchentlichdem Kaiserlichen Gesundheitsamteinzusenden. die Dauer eines Jahres zur Katserlich deutschen Botschaft in Res 8 n, Fähnr. zur See, zu es. der Marine entlassen. b “
desinfiziert oder mit verdünntem Kresolwasser oder Karvolsäurelösung gearbeitet werden, das Rauchen in den Räumen ist verboten. ü Sämmtliche mit infektionstüchtigem Material in Berührung ge⸗ Gegenständen, welche nach Ansicht der Ortsgesundheitsbehörde als mit Nachweisung Wasbington zu kommandieren.
eae et, acne süs s L1ö Tage hinter einander 8 I 8 nef Herc 1 Begenftend zlche vach, nsicht der, 1iah eh gelüftet und dem Sonnenlicht ausgesetzt ommenen Gegenstände, ausgenommen das zur Aufbewahrung be⸗ dem Ansteckungsstoffe der Pest behaftet zu erachten sind. CSe te 1 2 9) Gegenstände von geringem Werthe (Inhalt von Strohsäcken, stimmte Material, sind möglichst sofort zu desinfizieren oder zu Briefe und Korrespoadenzen, Drucksachen, Bücher, Zeitungen, die in der Zeit vom ... zum Begagkät a Ee t ene nczeh bnn en varvpecgasrie
Geschäftspapiere u. s. w. unterliegen keiner Desinfektion. Pestfälle. 16 stadt, zum Zeug⸗Oberlt. Apfelbacher, See 82 “
“ funn he “ hi tlich Arbeit it Versuchsthi ist tlich sorgfält Die Einricht d Ausfül der Desinfekt ird twa aufgefundene Kadaver von Nagethieren, namen Bei den Arbeiten m ersu eren namen orgfältig e Einrichtung und Ausführung der Desinfektion wird von de ; erkstätt en.; 8 2 von Ratten und Mäusen, sind in feuchte, mit verdünntem Kresol⸗] darauf zu achten, daß ein Entweichen von Thieren oder eine Ver⸗ Gesundheitsbehörden veranlaßt, welchen von dem Eisenbahnpersonale 1 Pestverdächtige Fälle sind nicht aufjunehmen. ö“ g G ö 1“ 8 giteratur. wasser oder Karbolsäurelösung (Ia) getränkte Lappen einzuschlagen, streuung von infektionstüchtigem Materiale nicht stattfindet. thunlichst Hilfe zu leisten ist. 8 1 Bemerkungen — Emanuel III. von Im henn behufs Berwendung. n Bfcfint 89 teser matite..
8) Sämmtliche Beamte der Eisenbahnverwaltung haben den An⸗ Name der (insbesondere Tag peditionz⸗Korps zum 1. Oktober I. J. aus dem Heer ausgeschiden. Von Paul von Schmidt, u E
ohne daß sie dabei mit den bloßen Fingern berührt werden; alsdann Thiere, welche in den Arbeitsräumen untergebracht waren, sind 1 “ sind dieselben durch gründliches Auskochen — mindestens eine Stunde in diesen selbst zu vernichten; die Kadaver werden zweckmäßig entweder forderungen der Poltzeibehörden und der beaussichtigenden Aerzte, Ortschaft Ein⸗ Neu balb der he. des Ausbruchs im 7. Oktober. Prinz Rupprecht von Bavern Könliche kildungen und 2 Kocientten e e . d. h ü - on 50, und
lang — unschädlich zu machen oder besser sofort zu verbrennen oder, verbrannt oder in konzentrierter Schwefelsäure aufgelöst oder mittels soweit es in ihren Kräften steht und nach den dienstlichen Verhält⸗ 8 wohner⸗ b 8 1 4. 8 1
wenn beides nicht durchführbar, in einer hinreichend tiefen Grube, Dampfes sterllisiert. nissen ausführbar ist, unbedingte Folge zu leisten und auch Sn be⸗ (mit An⸗ zahl . 10 Ge⸗ 112 Pee efst und Sdes 8 rInl “ Kronprinz, . gr plärfn zu 70, 60 und 50 ₰; Einzelpreis 80 .) Verlag
mit Kalkmilch reichlich übergossen, zu verscharren. Die Arbeitsräume sind außerhalb der Zeit ihrer Benutzung sicher sondere Aufforderung denselben alle erforderlichen Mittheilungen zu gabe des (letzte ö hen ung storben - ben die ertes, förderung zum Gen. Major, zum F 8 128 eg 8 . unter Be⸗ von 8. 8 Ftfer u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin. 11) Durch Ausscheidungen von Kranken beschmutzte Erde, Pflaster verschlossen zu halten. machen. Von allen Dienstanweisungen und Maßnahmen gegen die Ver⸗ krankt br cr ereits Spali 8 4 8 uf Fehr. v. Barth zu Harmatin „Oberst sun er 7. Inf. Brig., b lschen 88 s auf den 26. Oktober d. J., an welchem Tage dem sowie Rinnsteine, ferner der Platz, auf welchem Rattenkadaber ge⸗ Vor dem Verlassen der Räume hat sich der Leiter oder sein Ver⸗ Pestgefahr und von allen getroffenen Anordnungen und Einrichtungen Volks⸗ find mn von aus⸗ übrter Persassgee,] im 2. Inf. Regt. K inz, W 84— t a. suite der Armee, deutschen Bolk vor hundert Jahren sein großer Schlachtendenker
waltungs⸗ zählung) iund wärts zu⸗ führten Personen im 2. gf. Regt. Kronprinz, Weiß, Oberst beim Stabe des 10. Inf. Moltke bescheert wurde, giebt der Verfasser das vorliegende kleine
bezirks) 8 gegangen zugszogen sind, Regts. Prinz Ludwig, im 22. Inf. Regt., — zu Regts. Kom⸗ Werk gewissermaßen als eine Festschrift heraus, welche in kurzen
funden wurden, werden durch Uebergießen mit verdünntem Kresol⸗ treter zu vergewissern, daß die Versuchsthiere und Kulturen sicher ist stets sofort den dabei in Frage kommenden Gesundheitsbehörden s. w.) manreuren, Bonnet, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Inf. Zügen ein Bild von Moltke’s Leben und Thaten vorführt und
wasser (I1a) oder Kalkmilch (ILC 1) desinfiziert. untergebracht sind und daß Infektionsmaterial nicht verstreut ist. Mittheilung zu machen. 1 12) Soll sich die Desinfektion auch auf Personen erstrecken, so 8 9) Ein Auszug dieser Anweisung, welcher die Verhaltungs⸗ — ——— Regt. Prinz Karl von Bayern, in diesem Regt., unter Zeeignet erscheint, namentlich in den Kreisen der heranwachsende 21 5 2 . n 8
ist dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren ganzen Körper mit Die Kulturen der Pesterreger sowie das mit solchen behaftete, maßregeln für das Eisenbahnpersonal bei pestverdächtigen Erkrankungen . 1 2. 3 4. 3 3. 8 8 Seife abwaschen und ein vollständiges Bad nehmen. Kleider und Material sollen in einem besonderen Behälter (§ 2 Ziffer 3 a) unter auf der Eisenbahnfahrt enthält, ist beigefügt. Von diesen Wr . b “ 1 um Mgsof “ W Bännlichen Fagend Znd in der Armee reges Interesse zu erwecken. Effekten derselben sind nach Ziffer 3 und 4 zu behandeln. sicherem Verschluß aufbewahrt werden und dürfen den Dienern nicht baltungsmaßregeln ist jedem Fahrbeamten eines jeden zur Personen⸗ à la suite dieses Rägts. zum Platzmajor 98 Würzburg S1 ebenso Pe⸗ hes uͤgenden des unvergeßlichen Helden finden r13) Die Leichen der an Pest Gestorbenen sind in Tücher zu zuͤgänglich sein. b beförderung dienenden Zuges ein Abdruck zuzustellen. 1 Hauptm. im 3. Inf. Regt. Prinz Karl . Bayern⸗ 1 hlich 1 Ebase .. 8e. schen 16 Eigenschaften seines Herzens hüllen, welche mit einer der unter La aufgeführten desinfizierenden § 8. 10) Von jedem durch den Arzt als Pest erkannten Erkrankungsfall 8 1G groll, Oberlt. im 1. Inf. Regt. Köni ster Beförd 1 dargeboten und ist 5 reiche Inhalt wird in volksthümlicher Sprache Flüssigkeiten getränkt sind, und alsdann in dichte Särge zu legen, Der Handel mit Kulturen der Pesterreger sowie die Ueberlassung ist seitens des betreffenden Stations⸗Vorstehers sofort der vorgesetzten . 8 zum Hauptmann ohne Patent 638 82 1 C eförderung fti 8 t fklie 4 dh urch zahlreiche Abbildungen und zwei Karten⸗ welche am Boden mit einer reichlichen Schicht Sägemehl, Torfmull solcher Kulturen an Personen, welche die im § 1 bezeichnete Er⸗ Betriebsbehörde und der Ortspolizeibehörde schriftliche Anzeige zu 1 . nannt. Rittmann, Major und Bats. i,7ghn. d befe. 9 er⸗ Daefire Fb 88 Die Schrift will vor allem auch zeigen, wie ie Desinfektion de el⸗ ge⸗ mes der uß⸗ b. enthalten soll: S S 0 6 ; ; es gewesen ist, und Binnenschiffahrtsverkehre benutzten Fahrzeuge, die Desinfektion Die Versendung von lebenden Kulturen der Pesterreger erfolgt in a. Ort und Tag der Erkrankung; “ EE“ 5 Feeh versetzt. ve. hehärige der deutschen Armee bestreht sein soll, diesem des Ballastwassers und des etwa infizierten Trinkwassers ist nach den zugeschmolzenen Glagröhren, die umgeben von einer weichen Hülle b. Name, Geschlecht, Alter, Stand oder Gewerbe des Er⸗ . Regent Luitpold zum über ähl. Major, W. 5 Dberlt 1 Prinz⸗ schri 1 8 xSe und wie er in allem, was Moltke gesagt, ge⸗ Vorschriften über die gesundheitspolizeiliche Kontrole der einen deut⸗ (Filtrierpapier und Watte oder in einem durch uüber⸗ krankten; 1t des 1. Inf. Regts Könic⸗ Aviutant“ bei 2 8. — 8 la suite für seinen B gef an ba⸗ 868 unversiegliche Quelle geistiger Anregung schen Hafen anlaufenden Seeschiffe zu bewirken. greifenden Deckel gut verschlossenen Blechgefäße stehen; das letztere ist c. woher der Kranke zugereist ist; 3 Personal⸗Veränderu gen. Hauptm. ohne Patent, Leeb Faähnr im 1. J 88 11⸗AAum 8- Die mn⸗ tlehen 5 15) Abweichungen von den Vorschriften unter Ziffer 1 bis 14 seinerseits noch in einer Kiste mit Holzwolle oder Watte zu verpacken. d. wo der Kranke untergebracht ist. 8 Weyse, Fähnr. im 3 Ir Ress rin ihg “ ön 8. (in Arfarben 18 8Seg “ n g 8* der Karte goniglich Preußische Armee. is. — besorder. Bärnklau, Rütm. 5 la Zuite des 2. Ulan. von Gerhard Staling Alhenburgie r. Pesis bersch, 1e .) nen
zulafsig, Peneh 85 düch Sutachten des beamteten Arztes die 889 npgecht 882 nur feisch 2ng egate, vnoc b- ö“ 1 8
irkung der Desinfektion gesichert ist. . gehaltene Aussaaten auf festem Nährboden zu versenden. In ent⸗ A. Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförde⸗ Reszts. König, Platzmaj Ign Fen “ V . n 1 . . . jor in Ingolstadt, als Major charakterisiert. ungenannte Verfasser dieses 40
8 E Heh süwraternnl werpacen, 8 Anweisung über die Behandlung der Eisenbhhn⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Jagd⸗ Abschtedsbewilligungen. Im 1ltiet fia.. die deeenen. ehee ereeseene aie⸗ 88
11134““ 9 ö“ Pen 18 Personen⸗ und Schlafwagen bei Pestgefahr. — 8” 8 8 „1.; 8 8 in. 2n, 5 im 2. Garde⸗ teher * sther R8 der ebefl sette antt der 2 9 8 die Offiztere aller Dienstgrade wegen der
3 „Vorsicht“ versehen werden. Bei Beförderung durch die Post ist die 1) Während eines Pestausbruchs im Inland oder in einem be⸗ 1 übertusstock, 9. Oktober. Deininger Feiir eae enns um Feigem We büberhehhehe riegerische Thätigkeit der Truppen zu dem Boden steht,
iqqqe Ferkehr mit Hesterregern. Sendung als dringendes Packet aufzugeben und dem Empfänger nachbarten Gebiet ist für besonders sorgfältige Reinigung und Lüftung , dem drchen Generalstabe, ünter Becftmrn 188 E“ Absceten bemeigis. h4“ nafte 89 Nüen
lis 8 8 b s telegraphisch anzukündigen. 1 der dem Personenverkebre dienenden Wagen Sorge zu tragen; es gilt Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 und in dem Kommando 4. Oktober. Fux, Hauptm. z. D., bisher Kontroloffizier beim tärtische Geländebeurtheilung zu Grunde le 1. vFene eine mili⸗
Die Aufbewahrung von le enden Erregern der Pest sowie die § 10. dies namentlich in Bezug auf Wagen der 3. und 4. Klasse, welche zu zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen General. Bezirkskommando Regensburg, mit der gesetzlichen Pension und der im stande ist, dem kann alles sonstige ü 85 „ und wer hierzu nicht
Vornahme von wissenschaftlichen Versuchen mit diesen Erregern ist Durch diese Vorschriften werden nicht betroffen Untersuchungen Massentransporten von Personen aus einer von der Pest ergriffenen stabs, mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Eisenbahn⸗Kommissars Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Un form mit den für Verab⸗ dingt nützen. Der Ermeiter 6 3 g F sche Wissen nur sehr be⸗
nur mit Erlaubniß der Landes⸗Zentralbehörde gestattet. Für das des behandelnden approbierten Arztes zu ausschließlich diagnostischen Gegend gedient haben. beauftraggt. v. Wegnern, Oberstlt. und Kommandeur des Ka⸗ schiedete voegeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Ritt beziehung soll das kleine Buch . dier e W
Kaiserliche Gesundheitsamt tritt an Stelle derselben das Reichsamt Zwecken bis zur Feststellung des Krankheitscharakters nach üblichen 2) Ein Personenwagen, in welchem ein Pestkranker sich befunden dettenhaufes in Potsdam, unter Ertheilung der Erlaubniß u. Edler v. Appell, Oberlt. a. D., zu üs keit Pensich 2 Oehde sich für das Krlegs⸗Ak e. 1 Er ienen und namentlich auch den
des Innern, für Militär, und Marine⸗Anstalten das zuständige bakteriologischen Untersuchungsmethoden; durch solche Untersuchungen hat, ist sofort außer Dienst zu stellen und der nächsten mit den, zum Tragen der Uniform des 3. Garde⸗Regts. z. F., mit Pension stehenden Offizieren versetzt. B1“ 8 wünschenswerthe Anlettn - d 5 vir be vorberettenden Offizieren
Kriegs⸗Ministerium Eöüöe Reichs⸗Marineamt. darf “ eeeee eeecthhe 5. ö S 21- Hesse se9e 8 über⸗ hr gestellt und gleichzeitig zum Direktor des großen Militär⸗ 7. Oktober. Fortenbach, Gen. Major und Kommandeur schiedenartigen Gelindes noch EEE“ ge 8 — de
1 3 Auch werden durch diese Vorschriften die allgemeinen disziplinaren weisen, welche in nachstehend angegebener Weise zu bewirken ist. aisenhauses zu Potsd d — I EB . 8 3I schiedenartigen rreicher ge⸗
Die Ectheilung der Erlaubmß ist von dem Nachweis abhängig, Verhältnisse der Leiter von Versuchen mit Pesterregern zu den Vor⸗ Etwaige grobe Verunreinigungen im Innern des Wagens sind b. Eg ergberg, Peerleen un eec0e, 9 ch Bectege Eig xhumn hehüas Penihn nr eee esgdles ec Aeschteregeshas, ngs 88 FIä nn geghee vn zn einer mechanischen Uebung
dnß für 9 im Füle bceichpsteg Fibete blongere “ Fee stehern der Anstalten, an welchen sie beschäftigt werden, nicht berührt. 8 Feteläts er unh neszerhae “ Lanhin. weae nt — W. kommandiert zur Dienstleistung als Gouvereur des & la suite des 5. Inf. Regts Großherzog Ernst Ludwig de- 9 enthält ebenso bea Pien ei2e 1 92 1he,e. Eeh —
ind, welche bezüglich ihrer Bet nheit, Einrichtung un un 1“““ “ arbolsäurelösung befeuchtet sind, zu beseitigen. ann sind die erzogs Paul Friedrich zu Mecklenburg Hoheit, unter Stellung Platzmajor in Würzburg, mit der Erlaub iß T 5 7n, Wite und sol 8 . rfahru ruhende
folgende Voraussetzungen erfüllen: 4 8 1 Läufer, Matten, Teppiche, Vorhänge und beweglichen Polster abzu⸗ à la suite des Regts., Seiner Hoheit dem Heriog Joha Alb - herigen Uniform mit den für V rlaubniß zum Tragen der bis⸗ nd soll außerdem noch zum Nachdenken und Selbstversuchen
he EEE—— * haczneg. fin ö“ kgo 88 “ .“ 8 Grohberghumn Mielbwepeechrehh mit der vefforlcen Peeftn der Plchitdeze nangesc Musterung, Aushebung und Inpalidenprüfung
5 1 ü 1 8 2 G 1 esinfektion zu unter⸗ ecks eiterer erwe i 1 . 8 8 6 zr S äts. Offiterne“ 8 ½¶ 21 .
Das Schloß der Ein⸗ für Maßnahmen im Eisenbahnverkehr zu Pestzeiten. werfen. Ein vorheriges Ausklopfen dieser Gegenstände ist zu ver⸗ hältniß überwiesen. Se e “ 8 Königlich Sächsische Armee. 1“ BIö h-- 8 esen Geschäften mitwirkenden
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförd 1 u Dr. O. Kunow, Ober⸗Stabsarzt
siccher abschließbaren Eingang besitzen. 1 r zu v 8 gangsthür darf sich nur mittels des dazu gehörigen Schlüssels 1) Beim Auftreten der Pest findet eine allzemeine und regel⸗ meiden. Gegenstände aus Leder, welche eine Dampfdesinfektion nicht 2. Ersatz⸗Sec⸗Bat, im 1. Hess. Inf. Regt. Nr. 81 angestellt. e. I. Klaffe. Verlag der Könialichen Hosbudhcnwin von ee het
öffnen lassen, nicht durch sogenannte Hauptschlüssel. Grundsätzlich mäßige Untersuchung der Reisenden nicht statt; es werden jedoch dem vertragen, sind mit Karbolsäurelösung gründlich abzureiben. Den⸗ Rosen ow, Oberlt. f Nr. 158, Böning, Obe rungen und Versetz ungen. kti ⸗ 5 sollen wenigstens zwei Räume vorhanden sein, von denen der eine Eisenbahnpersonale bekannt gegeben: 8 nächst ist der Wagen durchweg einer senadiohn Remigung, wobei znf. Nr. 175, * 5 Eeehn ne. 8 81 Seeeeh tember M arfen Bbalk un gc8c . 98 Rrat Pimg⸗ 889 “ baen. Zesanen ae noehgena Sach son es hauptsächlich für die Züchtung des Erregers und für mikroskopische a. die Stationen, auf welchen Aerzte sofort erreichbar und zur seine abwaschbaren Theile mit Karbolsäurelösung zu behandeln sind, 5. er d. J. ab bis zum 31. März 1901 zur Diengtleistun Nr. 108, zum Ostasiat. Expeditions⸗Korps übergetreten Gge9. a inn berb BZ“ Geschäften noch nicht Vertrauten einen Untersuchungen und dergleichen, der andere hauptsächlich für Unter⸗ Verfügung sind, zu unterwerfen und sodann in einem warmen, luftigen und trockenen bei der Marine⸗Station der Nordsee (Meldeort Wilheim ch 8 p Lt., bisher im 1. Ersatz⸗Sce⸗Bat. (Kiel), unterm 27 September 1900 ra 88. reses über dieselben geben, ihm das Eindringen in den bringung, Sektion und Vernichtung der Versuchsthiere zu verwenden b. die Stationen, bei welchen geeignete Krankenhäuser zur Unter⸗ BRaume mindestens drei Tage lang aufzustellen. Kossak, Oberlt. im Inf. Regt. von Stülpnagel (5 Sraee- in der Königl. sächs. Armte, und zwar als Lt. mit seinem Patent bich EE ist. Die Räume sollen unmittelbar neben einander liegen und durch bringung von Pestkranken bereit stehen (Krankenübergabestationen). Die bei der Reinigung verwendeten Lappen sind zu verbrennen. r. 48, unter Stellung à la suite des Regie vom 15 Ottole (r vom 29. Jult 1896 Uu bei dem 7. Inf. Regt.] rinz Georg Nr. 106 räts⸗ Sftnere. I8ZZ“ Se es es eine abschließsbare Zwischenthür verbunden sein. Wenn nur ein einziger Die Bezeichnung dieser Stationen erfolgt durch die Landes⸗ Zur Herstellung der Karbolsäurelösung wird 1 Gewichtstheil d. J. ab bis zum 31. März 1901 zur Dienstleistun bei der Ma . wiederangestellt. Hain, Lt. à la sulte des 6. 87 Regts. Nr. 105 8 E darsanet anf die wen Baantaeetlchcen ““ Raum zur Verfügung steht und ausnahmsweise für ausreichend erachtet Zentralbehörde unter Berücksichtigung der Verbreitung der Seuche verflüssigte Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des Station der Ostsee (Meldeort Kiel), — e rinee König Wilhelm II. von Württemberg unterm 1. Oktober 1900 in weff Fesas 1. X ꝓ†ne wird, so empfiehlt es sich, diesen so herzurichten, daß eine sichere, und der Verkehrsverhältnisse. Arzneibuchs für das Deutsche Reich) mit 30 Gewichtstheilen Wasser Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere Hubertus⸗ das Regt. wiedereingereiht. 1 . dier 4 * auch den bereits Erfahrenen will es gegebenenfalls als Stütze gesonderte Unterbringung der Versuchsthiere darin gewährleistet wird. Ein Verzeichniß der unter a. und b. bezeichneten Stationen ist, gemischt. stock, 9. Oktober. Morsbach, Gen. Lt. und S n n Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 22. Sep⸗ ndeNitben Sv Zioilssamten, denen die Vorbereitung 2) Die Räume sollen gut lüftbar und für Licht überall, nament⸗ nach der geographischen Reihenfolge der Stationen geordnet, jedem 3) Ist ein Schlafwagen von einem Pestkranken benutzt worden, 34. Div, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pensior⸗ tember. Kühn, Lt. a. D., zuletzt bei den Königl. sächsischen erst Ei eßrtachtuag 28 diesen Geschäften obliegt, will es die in den vSe Inenoh Cer nezercelgige Füser eines Zuges, welcher zur Personenbeförderung dienk, zu 9 8 der Fahrt “ Wäsche beanattest 82 5 Zieten, Oberstlt. mit dem Rang eines Regts. Kommandeurs, Femnvogmten des Königl. preuß. Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, die Aus⸗ föͤnen ie Chelung 182 Zb11“ Köflajctfen wen ei zu reiaigende und zu desinfizierende Fußböden un ünde haben; übergeben. u diesem Zwecke ie in Tücher, welche mit Karbolsäurelösung à la suite des Hus. 1 t 9 54 8 „ icht auf Anstellung im Zivildienst ertheilt. 7 8 egenubh de annig ich erge⸗ sie sollen keine Oeffnungen besitzen, durch welche kleinere Thiere oder 2) Auf den zu 1a. und b. bezeichneten Stotionen sowie, falls stark befeuchtet und alsdann in ein Gefäß mit Eüenbadn⸗omnfsus EE (Hrandencung, Nrr2 8 1 30, Se vtember. 28 eh8, tden n 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12 bersceeee 8 Ratten schlüpfen können. Lüftungsöffnungen sind mit dichten Drabt⸗ eine ärztliche Ueberwachung der Reisenden an der Grenze angeordnet BKarbolsäurelösung so, daß sie von der Flüssi keit vollständig bedeckt Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tra en selner bish V. behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. aus dem Heere ausgeschieden. viel 8 E1.“ ee netzen zu überziehen. Die Fenster müssen dicht schließen; werden sie ist, auf den Zollrevisionsstationen sind zur Vornahme der Untersuchung wird, zu legen; frühestens nach zwei Stunden ist dann die Wäsche Uaiform, — zur Disp. gestellt. Clauson “ Ob 28 F. Beamte der Militär⸗V It * — 2 Se; —8—— geöffnet, so sind Einsätze mit engmasch gem Drahtgitter einzufügen. Erkrankter die erforderlichen, entsprechend auszustattenden Räume mit Wasser zu spülen und zu reinigen. Zur Wäsche sind zu Direktor des großen Militär⸗Waisenhaufes zu Potsdam vnd S 109 Durch Allerhöchsten Beschluß eva Sepe⸗ b . e er varen und gleichzeitig auch von neuem dazu 3) Die Räume sollen für sich allein mit allen denjenigen Ein⸗ von der Eisenbahnverwaltung, soweit sie ihr zur Verfügung stehen, rechnen: die Laken, die Bezüge der Bettkissen und der Decken Pretzsch, von dieser Stellung enthoben und, unter Bel 8 Bothe, überzaͤhl. Milhtär⸗Intend. Assessor v . Imend 5* ls ahn. breen defhat Pafiremnir ac in. ecefinn, Lemn richtungen und Instrumenten ausgestattet sein, welche für die herzugeben. sowie die Handtücher. Die Desinfektion des Wagens selbst der Uniform des 1. Großherzogl. Hess. Feldart Regts R 129 XII. (1. K. s.) Armee⸗Korps g- Lt 2 Nef ves r Slbendantar — 1eepfegresee sntee Hchernet sir 868
Züchtung von Mikroorganismen und zur Anstellung von Thier⸗ 3) Die Schaffner haben dem Zugführer von jeder während der, hat in der unter Ziffer 2 vorgeschriebenen Weise u (Großberzegl. Art. Korps). zu den mit Pension zur Dägp. st . den Regts. Nr. 100, unterm 1. Oktober 1900 8 8 ts d. —— 8 Katechi ü versuchen erforderlich sind; namentlich dürfen nicht fehlen: Fahrt vorkommenden auffälligen Erkrankung sofort Meldung zu machen. erfolgen; dabei sind jedoch auch die von dem Kranken benutzten Bett⸗ fizieren zurückgetreten. Schüle, Lt. im 6. Bad. Inf. Re . Kaiser Intend. Assessor ernannt. v Antworte G 58 Chu⸗ ler Wrertes ies ahä — a. ein mit sicherem Schlosse versehener Behälter zur Auf⸗ Der Schaffner hat sich des Erkrankten nach Kräften anzunehmen; tissen, Decken und beweglichen Matratzen in der dort angegebenen Friedrich 11I. Nr. 114 scheidet mit dem 21. Oktober 1. Zgg 8 88 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 12. S S effer Aoneni inrichtung, Besetzung und Pflege des Säß. und S e melfaren 82 Feer r suchsthi 1 vledann les jede Berührung mit anderen Personen nach ge 18 Fernnn der Dampfdesinfektion 2 8ns — 2 wird mit dem 22. Oktober d. Js. als Lt esemem tember. Klügel Wirthschaf's⸗Jahd 1 Uedonte Des . nung der Aagarienfiche saase brfreirn üen. 111.“ nrichtungen für sichere Unterbringung der Ver ere öglichkeit zu vermeiden. werfen. Statt der Desinfektion mit Karbolsäurelösung kann zerigen Patent in ür Südwest⸗Afrika an 00 zum 1 6 1 1 1 I
(am zweckmäßigsten hobe, in Wasserdampf sterilisierbare Glasgefäße Der Erkrankte ist der nächsten im Verzeichniß aufgeführten Wäsche auch der EEE 88 g9 2 S vans ger Fets enenlgte . hee Fegesteat. “ unterm 1. Oktober 1900 zum Remonte⸗Depot Skassa Sechs A1. besorgte Auflage. Mit dem Bildniß des Ver⸗ mit Drahtumhüllung und fest anschließendem Drahtdeckel mit Watte⸗ Uebergabestation zu übergeben, wenn er dies wünscht oder wenn sein ür den Fall, daß es sich als nothwendig erweisen sollte, einen Regt. Nr. 81 zur Dienstleistung überwiesener Kaiserlich tü Pell * 2. Oktober. Winkler Zahlmstr. Aspir Zahlmstr. bei Prei 1 . Fee8. Scrardenesafele und 84 Textabbildungen. abschluß), ferner Einrichtungen für die Oeffnung der Thiere, für die Zustand eine Weiterbeförderung unthunlich macht. Berührt der Zug Schlafwagenlauf gänzlich einzustellen, bleibt Bestimmung vorbehalten. aus der Armee wieder ausgeschieden. Loerbrolks Hauptm arn r 12 Bat. 4. Inf Regts. Nr. 103 ernannt. pir., zum Zahlmstr. beim Moe gb ℳ, gebunden 2,40 ℳ Creutz'sche Verlagsduchhandlung, Vernichtung der Kadaver und sonstiger infizierter Gegenstände, wie vor der Ankunft auf der nächsten Uebergabestation eine Zwischen⸗ 4) Die vorstehenden Bestimmungen finden sinngemäße Anmendung Mitglied des Bekleidun zamwts des XIV Armee⸗H 1,8. zbzn ett 2. 4 S 8 chte Proviantamts⸗Aspi 8 1. Ob Ba 9 e vg. . In gemeinverständlichen Abhandlungen werden in diesem Streumaterialten und Futterreste (z. B. Verbrennungsofen, Dampf⸗ station, so hat der Zugführer sofort beim Eintreffen dem dienst. bei Erkrankungen von Zug⸗ und Postbeamten in den von ihnen be⸗ der Erlaubnif 18.22 Tragen⸗ der Uniform des Schle 888 tober 1900 zum Provia tamts Assist. beim Prrbfanz 8* Lei ig und Nb. 5 Fragen vom wissenschaftliche Standpunkt aus kochtopf, Gefäße mit konzentrierter Schwefelsäure), habenden Stationsbeamten Anzeige zu machen; dieser hat alsdann der nutzten Gepäck⸗ und Postwagen. eld⸗Art. Regts. Nr. 9, v. Mach Hauptm. a. D., zuletzt . befördert 8 Z11“ a langjäöriger Erfahrung erörtert, Fenenis c. Einrichtungen zur Desinfektion und Reinigung der Hände Krankenübergabestation ungesäumt telegraphisch Meldung zu erstatten, 5) Die mit der Desinfektion beauftragten Arbeiter haben jedes⸗ G ef im 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67, unter Errbene 3 Kaiserliche Marine und benePfles⸗ 8 88 e . ün, Ies (Waschvorrichtung) und aller bei den Arbeiten gebrauchten Gegenstände damit möglichst die unmittelbare Abnahme des Erkrankten aus dem mal, wenn sie mit infizierten Dingen in EI gekommen sint rlaubnß zum ferneren Tragen “ Thüring- J 68 . “ und Se vffcen Wasser⸗Insekten, überhaupt aller ig Sußwasser⸗ (a. B. Autoklav oder Dampfkochtopf, Heißluftsterilisator)⸗ Zuge selbst durch die Krankenbausverwaltung, die Polizei⸗ oder die die Hände durch sorgfältiges Waschen mit Karbolsäurelssung zu des Reegts. Nr. 72, — mit ihrer Pension zur Diep gestellt S 9. Inf. 8 Hiftztere ꝛ. Frnennungen. Beförderungen g-4 auch -.eeen -e “ 88 eee — 4) Andere Gegenstände, als die zur Ausführung der Untersuchungen Gesundbeitsbehörde veranlaßt werden kann. infizteren und sich sonst gründlich zu reinigen. Es empfiehlt sich, daß Ter, Haupfm. a. D., zuletzt Erster Depot⸗Off jer deh Sir. Versetzungen. Jagdschloß Hubertusstock, 8. Oktoder. Be⸗ ns 2ö Anleitung gegeden, über erzielte Erfolge berichte erforderlichen, dürfen in den Räumen nicht untergebracht werden. Verlangt der Erkrankte seine Reise fortzusetzen, so ist die ärztliche] die Desinfektoren waschbare Oberfleider tragen; diese sind in derselben Prain⸗Bats. Nr. 6, unter Ertheilun der Erlaubnfß Öum f es. fördert sind: Capelle, Freg. Kapitän. beauftragt mit Wahr⸗ n aufmerksam gemacht. Das Schriftchen will 1— 3 Entscheidung darüber, ob der Reisende weiter besördert werden darf, Weise wie die Wäsche aus den Schlafmagen i debinfigteren. ragen der Uniform des Feid⸗Art Rets. dn Pobsicban Frheren nehmung der Geschaͤfte des Vorstands der Etats⸗Abtheil. im Reichs⸗ w.. eine Lücke in der bereits vorhandenen Aquarienliteratur ausfüllen, Bei nicht staatlichen Anstalten mit Arbeitsräumen der im § 2 auf der nächsten Station, auf wilcher ein Arz anwesend ist, eingu⸗ schles.) Nr. 5, zu den in Pens Reg d on stellten H. 9. er- Marineamt, unter ö“ Stellung, zum Kapitän zur . wees ve jedem Aquarienliebhaber ein zugänglicher und zuverlässiger Ieben Fer e 3 die — 88 ee von holen. zurückversetzt. 1“ Sech Rieve, r geee- E 28 deng shabe 8 EKs da Cö ale ö —2 8 82 dem Nachweis abhängig, daß der Leiter den erforderlichen Grab per⸗ Will der Erkrankte den Zug auf einer Station vor der 5 Sa ei 1 f ETTTTen“ dien dst. Bm renceer Beneeheer de. .⸗ ag Feereassrn Uetieriolensgher Faetas besitzt. 8 Uebergabestatjon verlassen, 88 8 5 hieran nicht zu . öer gthm⸗ Fegen 1 8 bas Gisenb g pegsenalan bach grch Akan ts 8 üe,an “ Schro üeinder .. cge- Gen Peeee. be 8 — 888 1Xup“ ie Erlaubnis ist bei einem Wechsel des Leiters oder einer Ver⸗ ugfü at ab en 8 d Sv A 8 1 fr. 43 kusscheiden n 8e. “ 88 Zugführer hat aber dem diensthabenden Beamten der Station, auf himftr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 43, bei seinem Ausscheiden Ostsee, Pfundheller zur Verfügung des Chefs des Kreuzer⸗ 8
e-t. 4 . 8 äsen⸗ aus d. änderung der betreffenden Räume von neuem nachzusuchen. Sie ist welcher der Erkrankte den Zug verläßt, Meldung zu machen, damit 1) Von jeder auffälligen Erkrankung, welche während der Eis . verliehen Dienst mit Pension der Charatter als Rechnungsrath Geschwaders, sek vha rrlhe Siaen, der Fseessen
jederzeit widerruflich. der Beamte, falls der Erkrankte nicht bis zum Eintreffen ärztlicher bahnfahrt vorkommt, hat der Schaffner dem Zugführer sofort Meldung n. - 4 7 8 4 8 G 8 K 8 z ¹ n 8 er.
Der Lester der im § 1 be 4 4. Vers s 25 auf dem Bahnhofe, mg er msglichst abzusondern sein würde, zu machen. anu⸗ * rch Verfüͤ gung des Kriegs⸗Ministeriums. 11. Sep⸗ ree des. Ienrcne S 8
2 , zeichneten Versuche hat für die dauernde bleiben will, seinen Namen, Wohnort und sein Aksteigequartier fest⸗ 2) Der Schaffner hat sich des Erkrankten nach Kräften 5 „Anders, Kasernen⸗Insp. in Jüterbog, nach Straßburg i. E., (Karl Aug st) . T as1e d W 8eh pF ü Instandhaltung und für den gesammten Betrieb in stellen und unverzüglich der nächsten Polizeibehörde unter Angabe der nehmen; er hat alsdann jedoch jede Berührung mit anderen Persor Kasernen⸗Insp. in Spandau, nach Brandenburg a. H., vom 8- 9 8668
den Arbeitsräumen, namentlich für die Durchführung der bei dem Auf⸗] näheren Umstände mittheilen kann. Mö u ve 8 “ ““ 1 8 v111“ v “ “ “ (Walter) vom Stabe S. M. Hafenschiffes „Friedrich Carl', Kohl
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