1900 / 244 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Oct 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Durchschnitts⸗ preis

r 1 Dospat zentner

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

verk ent 88 reis unbekannt)

2 2 2 2 2 . . 8N2

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Allenstein . BöJZööö Sorau N.*L.

Schweidnitz. Glogau. . Liegnitz. Hildes heim Emden. Mayen. Krefeld. Neuß.. Landshut Augsburg Bopfingen Mainz. Schwerin i. Altkirch. St. Avold

Allenstein. 1L-21 Sorau N.⸗L. 1“ Krotoschin. Filehne.. Schneidemühl

Schweidnitz. Glogau. . Liegnitz. Hildesheim Emden. Mayen. Krefeld. Neuß... Saarlouis Landshut. Augsburg Bopfingen Mainz. Schwerin i. St. Avold

Allenstein Thorn. Sorau .

Schneidemühl Kolmar i. P.

Schweidnitz. Glogau. . Liegnitz.. Mayen. Krefeld. Landshut Augsburg Bopfingen

Allenstein Thorn. Sorau . 5 8 . Krotoschin. Filehne ..

Koimart . PM... Strehlen i. Schl.

Schneidemühl. Kolmar i. P.. Strehlen i. Schl.

Schweidnitz. Glogau. . Liegnitz. ildesheim mden. Mayen. Krefeld. Neuß.. J1“ Saarlouis Landshut Augsburg Winnenden Bopfingen Mainz.

Schwerin i. M.

Altkirch .. St. Avold.

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark ab Ein e Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,

Strehlen i. Schl.

Strehlen i. Schl.

alter Hafer

neuer

13,80 14,50

14,10 14,80 13,50 14,21 14,00 14,60

12,95

13,80 15,33 14,00 16,80 16,80 13,00

11,80 13,70

13,10 13,80

13,40

13,80 14,00 14 00 13,50

11,80 15,20 14,29 14,80

W 14,15 14,50 15,00

14 70 15 00 14,55 15,20 14,65 14 80 14,70 14,30

16,00 14,80 18,00 17,80 17,00

14,50 14,80 15,50 14,50 14,90 15,40 15,60 15,20 15,30 15,80

13,80 14,50

14,30 14,80 13,50 14,70 14,00 14,60

13,45 8e- sae 16,66 16,50 16,50 18,33 18,00 17,40 17 90 14,20

13,80 16,33 17,00 16,80

16,80 hn 13,80 14,20 16,80

18,00

Rog 12,28 †% 13,50 14,20

1370 14,00

1370 14,30

14,80 14 50

11,80 13,70

13,30 13,80

13,40 13,80 14,40

14 00

13,50 14,00 14,80 12,95

13 70 12,80 15,60 15,00 15,80

11,80 15,40 14,64 15,20

15,10 13,00

12,50

12,40 12,60

13,40

12,00 12,40 13,80 12,20

14,20 15,60 11,83 12,60 13,40 13,00 13,90

ei zeu.

14,50 15,10 15,50 14 80 15,10 15,40 15,60 15,70 15,30 15,80

16,66 16,50 16,50 19,33 18,60 17,40 17,90 14,50

12,75 13 90 14,60 14,00 14,10 14,20 14 00 14,00 13,75 14,80 15,20 15,00 15,00

14,00 14 66 14,20 14,20 15,80 15,71 16,20 16,00 15,60 13,80 16,40

11,80 13,70 14,00. 13,70 13,50 13,80 12,50 14,80 15,40 14,80 15,30 14,66 13,00 17,69 17,80 17,00 16,70 14,00

12,40

13,40 13,50 14,30 13,20 13 00 16,00 14,40 15,00

13,20 13,40

12,60 12,00 13,00 15,00 12,80 16,00 16 00 15,59 14,00 15 20 13,60 14,75 13,00

15,80

gerundet mit daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.

)

3 583

1

14,63

14,60 14,83 15,07 15,00

15,20

14,73 14 00 16,66

16,20 18,18 17,42

16,93

14,05 13,78 14,00 14,00 13,70 13,75 14,25

14 92

14 64 13,60 14,66

13,70 15,51 15,45 15,68 15,85

16,00

8

9. 10.

10. 10. 10. 10. 10. 10.

9. 10. 5. 10. 8. 10.

9. 10.

5.10. 9. 10. 5. 10.

11. 10. 11. 10.

5. 10. 5. 10. 5. 10. 5. 10. 5. 10.

5.10. 5. 40.

1 500

getheilt. Der Durchschnittshreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet⸗ in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender 2

ericht fehlt.

Nr. 226 vom 22. v. M

1

s⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Land⸗ und Forstwirthschaft. Weizeneinfuhr Marseilles. Nach den Wochenübersichten des „Sémaphore“ Weizeneinfuhr Marseilles auf dem Seewege: in der Zeit vom 9. bis zum 14. September.

davon aus Rußland . . . . . September

die

112 876 dz. 45 210 119 351 67 631 126 259 48 439 299 289 196 281 befanden sich am

betrug

er Zeit vom 16. bis zum 21. 5 1 1111“4“”“

in der Zeit vom 23. bis zum 28. September . . W14* in der Zeit vom 30. September bis zum 5. Oktober daßa In den Docks und Entrepôts von Marseille

3. Oktober d. J. 29 910 dz.

““ 1 8

Am Dienstag, den 16. d. M., Nachmittags 5 Uh⸗, findet eine erweiterte Vorstandssitzung des Fischerei⸗Vereins für die Provinz Brandenburag im Saale des Provinzial⸗Verbandes hier⸗ selbst, Matthätkirchstraße 20/21, mit folgender Tagesordnung statt: 1) Der von einer Kommission des Deutschen Fischerei⸗Vereins aus⸗ gearbeitete Entwurf von Aenderungen des preußischen Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874; 2) Krebsmindestmaß; 3) Aalfangerlaubnißscheine; 4) Fischerei Pachtverzräge; 5) Besetzung der offenen Gewässer mit Fischen und Krebsen, Herbst 1900 und Frühjahr 1901; 6) Mittheilungen. An die Vorstandssitzung wird sich daselbst um 6 Uhr die dies⸗ jährige Hauptversammlung des Fischerei⸗Vereins für die Provinz Brandenburg anschließen, deren Tagesordnung, wie folgt, lautet: 1) Die Besetzung der Gewässer mit Fischen und Krebsen, Herbst 1900 und Frühjahr 1901, Aale, Zander; 2) die Karpfenbörse zu Kottbus 1900; 3) die Fischereikarte; 4) der von einer Kommission des Deutschen Fischerei⸗Vereins ausgearbeitete Entwurf von Aenderungen des preußischen Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874; 5) Mittheilungen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Malta.

Durch Verordnung der Lokalregierung in Malta vom 3. d. M. wird bezüglich der Herkünfte von Alexandrien und Glasgow in Abänderung früherer Bestimmungen Folgendes vorgeschrieben:

Schiffe von Alexandrien und Glasgow, welche nicht in einem Zwischenhafen zu freier Praktika zugelassen und dort zur Zufriedenheit der Hafenbehörden desinfiziert worden sind, können in dem Quaran⸗ tänehafen Koblen sowie Lebensmittel und Ladung unter Quarantäne⸗ beschränkungen einnehmen. Schiffe von Alexandrien werden, nachdem 10 Tage, und Schiffe von Glasgow, nachdem 20 Tage seit ihrer Ab⸗ fahrt vergangen sind, zu Verkehr zugelassen. (Vergl. „R.⸗Anz.“

1 Hinter⸗Indien. 1 Nach der in der „Straits Settlements Government Gazette“ vom 7. v. M. veröffentlichten Uebersicht der am 6. desselben Monats in Singapore geltenden Quarantänebestimmungen waren die seiner Zeit gegen Sydney (Neu⸗Süd⸗Wales) angeordneten Maßregeln nicht mehr in Kraft. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 215 vom 10. v. M.)

New York, 12. Oktober. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Havanna sind dort seit dem 1. Oktober 98 Erkran

gelben Fieber gemeldet worden. 8

im Reichsamt des Innern zusammengestellten achrichten für Handel und Industrie“.)

Rußland.

Stempelung von Strümpfen, Wäsche und Kleidchen für Puppen. Seitens eines Zollamts ist die Frage angeregt worden, ob Strümpfe, wie überhaupt jede Art von Wäsche und Kleidchen, für Puppen gestempelt werden müssen. 8

Im Hinblick darauf, daß Strümpfe, Wäsche und Kleidchen, die aus gewebten, gestrickten, geflochtenen und anderen Stoffen, wenn auch nur zum Bekeiden von Puppen, angefertigt sind, nach denjenigen Positionen des Zolltarifs abgefertigt werden, die sich auf die der Stempelung unterliegenden Waaren beziehen, findet das Zoll⸗ departement keinen Anlaß, für Strümpfe, Wäsche und Kleidchen für uppen irgend eine Ausnahmebehandlung gegenüber den allgemeinen estimmungen über Stempelung der betreffenden Erzeugnisse zuzu⸗ 1-— des Zolldepartements vom 5. August 1900

9

Aufhebung der Tarifermäßigungen beim russischen Steinkohlenexport.

„, Mit dem 1./14. Oktober werden die Tarifermäßigungen für Steinkohlentransporte von den Stationen des Donez⸗ und des Dombrowo⸗S Steinkohlenbassind bis zur preußischen Grenzstation Illowo aufgehoben. In Ergänzung dieser Maßregel, welche die übermͤßige Theuerung der Kohle hervorgerufen hat, und zum Zwecke der Zurückhaltung der Kohle im Innern des russischen Reichs ist fkannt emacht worden, daß auch die auf den Stationen der Warschau⸗Wiener Eisenbahn bestehenden Tarifermäßigungen und Er⸗ leichterungen der Zollformalitäten für den Export der Kohle ins Ausland mit dem 1./14. Oktober aufgehoben werden. Die bisher in diesem Verkehr zugelassenen Erleichterungen bestanden unter anderem darin, daß die Abgabe für Stationsgebühren im Betrage von 0,2 Kopeken pro Pud, anstatt 0,4 Kopeken, und daß die Zahlung für die Uebergabe der Waaren auf der Grenzstation im Betrage von ,33 Kopeken pro Pud gar nicht erhoben wurden. (Russ. Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung.) 1““ 8

Italien.

di Einfuhr von Schweinefleisch aus Großbritannien. ie Einfuhr von gesalzenem, geräuchertem oder in anderer Weise zur Konservierung zubereitetem Schweinefleisch nach Italien, die gemäß der Verordnung des italienischen Ministers für Landwirth⸗ g Gewerbe und Handel vom 31. März 1898 bisher nur aus kutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Serbien, der Schweiz, Frankreich, 6 nemark und den Vereinigten Staaten von Amerika auf Grund von d esundheitsattesten der Behörde des Ursprungsorts gestattet war, ist urch eine Verordnung des genannten Ministers vom 18. September e. unter der gleichen Bedingung auch aus Großbritannien erlaubt orden. (Gazzetta ufficiale vom 24. September 1900.) Jah urchfuhr von Taback in Postpacketen. Die üs. dem 8 re 1897 gestattete Durchfuhr von Tabacksfabrikaten in Postpacketen Finaunmehr gemäß einem zwischen den italienischen Ministern der Postpacn und der Post und Telegraphen getroffenen Abkommen auf kpehn ete, welche Blättertaback oder Tabacksrippen enthalten, aus⸗ lechn werden. (Bollettino di Notizie Commerciali, September

General⸗Konsuls in Antwerpen.)

Berlin, Sonnabend, den 13. Oktober

Die Olivenernte in Toskana.

sehr Zansig⸗

Preise bezahlt: Extrafein, sogen. Buti“, 170 bis 175 Lire für 1 Ztr., Fein. 1 11“

85 bis 88 Lire für den Zentner. Mit Rücksicht auf die größeren Abschlüsse,

schon gemacht. (Moniteur Officiel du Commerce.)

Spanien. 3 Zolltarifänderungen auf den Canarische

4. August T.⸗Nr.

1) a. Sprit ö1“ b. Einfacher Branntwein bis 220 Cartier 8 11 2) Liqueure, Kognak und sonstige zu⸗ sammengesetzte Branntweine Rum und Genever bis 220 Cartier 137,50 160 39) S ““ 70 85 5) Kakao, ungeröstet und ungemahlen, Kakaoschalen, von Fernando Po. . 60 90 6) desgl. anderen Ursprungs 80

8) Kaffee, ungemahlen und ungeröstet, ““” 80 9) desgl. anderen Ursprungs. .. 107 12JJ** 100

14) Pfeffer, Zimmet, Nelken und andere

Gewürze sowie deren Nachahmungen

d. J. folgende Aenderungen erfahren:

früber

Pesesas 160

160

Pesetas 137,50

102 50 187,50 260

Niederlande. Errichtung eines Nebenzollamts in Bocholtz. Königlichen Beschlusses vom 5. d. M. (Staatscourant Nr. 214 vom 13. d. M.) wird am 1. Oktober d. J. ein Nebenzollamt zu Bocholtz für die Einfuhr von Waaren, welche für den täglichen Gebrauch der Grenzbewohner bestimmt sind, und für die Ausfuhr der Boden⸗ erzeugnisse aus jener Gegend errichtet. Diese Gegenstände können mit der Eisenbahn oder auf dem Landweg, der von Aachen nach Bocholtz führt, angebracht werden. Letzterer Weg wird zu diesen Zwecken bis zu dem Platze, wo das Amt errichtet wird, im Sinne des Gesetzes als Heerstraße erklärt. 1“

Die Zuckerindustrie in Belgien.

In Belgien waren im Jahre 1899 insgesammt 123 Fabriken mit der Herstellung von Zucker beschäftigt. Der Rübenertrag betrug im Jahre 1899 27 bis 29 Tonnen pro Hektar gegen 25 bis 26 Tonnen im Jahre 1898. Das Ausbeuteverhältniß stellte sich im Jahre 1899 auf 15,75 % und im Jahre 1898 auf 14,8 %.

An Zuckerraffinerien befanden sich im Lande 25, welche im Jahre 1899 69 695 Tonnen Rohzucker verarbeiteten und daraus 67 604 Tonnen raffigierten Zucker herstellten. Im Vorjahre hatte ihre Aus⸗ beute an raffiniertem Zucker 66 725 Tonnen betragen, wozu 68 789 Tonnen Rohzucker erforderlich waren.

Die Menge des im Lanbde bergestellten Robzuckers belief sich im Jahre 1899 auf 267 000 Tonnen. Die Einfuhr an Rohzucker be⸗ trug 11 465 Tonnen und an Farinzucker 637 Tonnen. Es ergab sich also für das Jahr 1899 ein Gesammtvorrath von 279 102 Tonnen gegen 219 109 Tonnen im Vorjahre Davon verbrauchten die inländischen Raffinerien 69 695 Tonnen, 187 859 Tonnen gingen in das Ausland, so daß sich ein Gesammtabgang von 257 554 Tonnen gegen 193 977 Tonnen im Vorjahre ergab. Der im Lande verbliebene Rest an Rohzucker betrug also 23 548 Tonnen gegen 25 132 Tonnen im Vorjahre.

Der Gesammtvorrath an raffiniertem Zacker, einschließlich der Raffinade⸗Einfuhr von 481 Tonnen, stellte sich im Jahre 1899 auf 68 085 Tonnen gegen 67 194 Tonnen im Jahre 1898. Nach Abzug der Raffinade⸗Ausfuhr von 47 889 Tonnen gegen 47 782 Tonnen im Vorjabre verblieben im Lande 20 196 Tonnen an raffintertem Zucker gegen 19 412 Tonnen im Vorjahre. An Rohzucker und raffintertem Zucker zusammen verblieben insgesammt 43 744 Tonnen gegen 44 544 Tonnen im Jahre 1898, sodaß auf den Kopf der Bevölkerung Belgiens im Jahre 1899 6 ½ kg und im Jahre 1898 6 ¾ kg entfielen. Der Verbrauch pro Kopf der Bevölkerung von 6 ½ und 6 ¾ kg erscheint sehr gering und wird von anderer Seite auf 12 ½ kg angegeben. Sollte die letztere Angabe richtig sein, so dürfte die An⸗ nahme einige Wahrscheinlichkeit für sich haven, daß der Ueberschuß der Gesammtzucker⸗Erzeuzung über die zur Fabrikatsteuer angemeldete Menge sich bet weitem höher stellen dürfte als bisher und auch in den obigen Angaben angenommen ist. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen

1“ *

Rumäniens Außenhandel im Jahre 1899.

Der Werth der Einfuhr Rumäniens im Jahre 1899 bezifferte sich auf 333 267 938 Lei und derjenige der Ausfuhr auf 149 119 657 Lei. Im Vergleich mit den betreffenden Zeffern des Jahres 1898 ergiebt sich für das Jahr 1899 ein Rückgang der Einfuhr um 56,7 Millionen und eine Abnahme der Ausfuhr um 134,07 Millionen Lei. Daß der ausschließlich auf die schlechte vorjährige Ernte zurückzuführende Rückgang der rumänischen Ausfuhr nicht auch die Einfuhr in mehr einschneidender Weise beeinträchtigt hat, ist daraus zu erklären, daß infolge der reichlichen Herbstausfuhr des Jahres 1898 in der ersten Hälfte des Jahres 1899 eine so große Importthätigkeit herrschte, daß durch deren Werthe die schädigenden Rückwirkungen der 1899 er schlechten Ernte auf den Import der zweiten Hälfte des genannten Jahres theilweise wieder ausgeglichen worden sind. Oesterreich⸗ Ungarn hat im Jahre 1899 die im Jahre 1887 an Deutschland ver⸗ lorene führende Stellung wieder zurückerobert; es wurden im Jahre 1899 aus Oesterreich⸗Ungarn für 95 671 659 Lei Waaren nach Rumänien eingeführt, während der deutsche Import nur mit 91 095 175 Lei bewerthet war. Die dritte Stelle nimmt Groß. britannien mit 60 041 587 Lei ein, worauf in weitem Abstande Frankreich mit 22 164 602 Lei, Italien mit 16 457 278 Lei, die Türkei mit 13 310 080 Lei, Belgien mit 10 502 804 Lei, die Schweiz mit 3 683 249 Lei, Griechenland mit 1 983 943 Let u. s. w. solgen.

Unter den Gegenständen des rumänischen Imports nehmen Textil- waaren und Konfektionswaaren der Textilbranche mit 130 987 296 Lei und Metalle und Metallwaaren mit 76 366 291 Lei die ersten

Die Aussihten der Olivenernte im westlichen Theil von Toskana sind nach einer Mittheilung des französischen Konsuls in Licorno

u Anfang September d. J. wurden in Livorno für Oel folgende

Gute Luccaöle kosteten 41 bis 43 Lire per Baril von 30 kg. Oele zu Beleuchtungszwecken aus den Maremmen stellten sich auf

zu erwartende Preissteigerung sind die namentlich was die besseren Sorten anbetrifft,

19 110 594 Lei, an Fellen, Häuten, Haar⸗ und Lederarbeiten für 11 400 162 Lei, an chemischen Prsdukten für 11 376 995 Lei, an mehrhaltigen Produkten und Muhlenerzeugnissen für 9 388 910 Lei, an mineralischen Kohlen und bituminösen Stoffen für 9 034 742 Lei, an Mineralien und Produkten der k⸗ramischen Industrie, Glas⸗ waaren u. s. w. für 8 166 113 Lei, an Papier, Kartons vund Karton⸗ nagen für 6 587 354 Lei, an Oelen, Fetten für 6 397 048 Lei, an Pflanzensäften, medizinischen Artikeln und Arzneien für 5 299 515 Lei, an Wa nerarbeiten für 4 853 858 L*, an animalischen Lebensmitteln für 4 815 148 Lei, an Fruͤchten (andere als Südfrüchte) und anderen Pegetabilien 4 530 555 Lei, an Färberei⸗ und Gerbereiartikeln, Farben und Lucken für 4 498 093 Lei, an Holz und Holzwaaren für 4 244 891 Lei, aa Lebensmittelkonserven und Zuckerbäckereien für 4 121 008 Lei, an Kautschut und Guttapercha für 2 431 168 Lei, an lebenden Thieren für 2 131 679 Lei, an Getränken für 1 013 178 Lei u. f. w. eingeführt.

Inseln. Der auf Grund des Gesetzes vom 6. März d. J. auf den Canarischen Inseln eingeführte Zolltarif hat durch Königliche Verordnung vom

Laut

Auch am Exvort Rumäniens hat Oesterreich⸗ Ungarn mit 38 443 995 Lei thatsächlich die erste Stelle zu beanspruchen. Wenn auch in der Handelsstatistik für 1899 Belgien mit 44 113 742 Lei als erstes Exportland angeführt wird, so ist doch zu berücksichtigen, daß nur der geringste Theil des in belgischen Häfen gelandeten rumänischen Getreides in Belgien selbst konsumiert oder auch nur vermahlen wird, sondern transito nach Deutschland und Frankreich gebt.

An Einfuhrzöllen hat Rumänien im Jahre 1899 24 458 308 Lei, also 6,2 Millionen weniger als im Jahre 1898, eingenommen. (Pester Lloyd.)

Dänemark.

Zolltarifentscheidungen. Vernickelte Plat de Méönage⸗ Gestelle aus Britannia⸗Metall sind nach Tarifnummer 178 mit 8 Skilling = 16 3⁄12 Dere für das Psund zu verzollen, ohne Rücksicht auf den Vernickelungsgrad.

Thürgriffe, bestehend aus gelbgebranntem Messing mit einem Griff aus Horn, sind, da die Messingtheile den überwiegenden Be⸗ standtheil der Waare ausmachen, nach Tarifnummer 178 mit 8 Skilling = 16 12 Oere für das Pfund zu verzollen.

Fahrradketren⸗Schützer. Die aus dünnem lackierten Stahl⸗ blech hergestellten, für Damenräder bestimmten Kettenschützer, die an einer Seite Löcher mit kreuzweise durchzogener Seidenschnur haben und verhindern, daß des Fahrers Kleider mit den Ketten oder Rädern in Berührung kommen, gehören unter Nr. 172 des Tarifs (1 Psund 16 Skilling = 33 ½ Oere), die dazu gebörigen 2 Bunde lose Seiden⸗ schnur (Posamentierarbeit) unter Nr. 152 (1 Pfund 1 Riksdaler).

Bananen, von welchen die äußere harte Schale entfernt ist und welche halbgetrocknet wie Feigen in kleinen Papp⸗ und dergleichen Schachteln verpackt sind, sind nach Tarifnummer 66 mit 0,8 Skilling = 1 Oere für das Pfund zu verzollen.

Hirschgeweihe, welche auf einer kleinen grünbemalten Holz⸗ platte befestigt sind, sind nach Tarifnummer 28 als „auf andere Art verarbeitetes Horn“ mit 16 Skilling = 33 ½ Oere für das Pfund zu verzollen. (Entscheidungen des General⸗Direktorats für das Steuer⸗ wesen Pidsskrift for Toldvaesen.)

von Kleinasien, wird aber vermuthlich

Der Werth der 1899 er Ernte Die Vereinigten Staaten von des mexikanischen Kaffees. Aufkäufer nach Merxiko die Kaffeebohne reif ist. American Republics.)

gesetz vom 13. Junt d. J., treten ist, sind u. a. der angegebenen Höhe zu verwenden:

Stempelabgabe wird bei taback

Die Verwendung von Stempelmarken auf den Zigarettenpäckchen ist

Die Lage der Chromeisenproduktion.

Die Versorgung mit Chrom erfolgte bis jetzt fast ausschließlich binnen kurzem durch Zufuhr dessen Chromindustrie nach sechs⸗

Allerdings ist die Qualität des jetzt nicht durchaus befriedigend, . Steigerung des Handels reichere Lager entdeckt werden. Die besten Proben von Chromeisenstein müssen durchschnittlich 50 % Chbromsesquioxyd enthalten. Die türkischen Sorten erreichen diesen Durchschnitt gewöhnlich, aber die canadischen Erze sind bis jetzt weit oavon entfernt. Während Rußland früher viel Chromeisenstein ausführte, sind dort Feht Fabriken entstanden,

aus Canada vergrößert werden, jährigem Bestehen schnell wächst. canadischen Chromeisensteinz bis aber man hofft, daß mit der

in denen das Mineral bis zum fertigen Produkt verarbeitet wird und die geförderte Menge ist gerade groß genug, um den Betrieb dieser Werke aufrecht zu halten. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird Chromeisenstein nur nech in Kglifornien gefunden Das Mineral zeigt hier einen Gehalt von 45 % Sesquioxyd. Chemical Trade Journal) ““ 1

Kaffeeproduktion Mexikos in den Jahren b 1899 und 1900. 1 Die offiziellen Angaben über die Kaffeeernte Mexikos im Jahre 1899 liegen noch nicht vor, doch wird dieselbe auf reichlich 30000 000 kg geschätzt. Die Ernte des Jahres 1900 wird auf nahezu 40 000 000 kg veranschlagt, deren Werth sich auf 15 000 000 Doll. belaufen dürfte. wird auf 11 000 000 Doll. geschätzt. Amerika sind die größten Abnehmer Alljährlich kommen die amerikanischen und kaufen ihren Bedarf an Kaffee, sobald (Monthly Bulletin of the Bureau of

““ 1114“ 11114“ Stempelgesetz. Nach dem neuen Venezolanischen Stempel⸗

J., welches am 1. Juli d. J. in Kraft ge⸗ zu folgenden Schriftstücken Stempelmarken in

8 Bolivares Gesundheitspässe der Segelschifftfe .. ..... 2 I1“ Dampffchiffe 1 Einfuhr⸗ und Ausfuhr⸗Manifeste, für je 1000 Bol. Küstenhandel⸗Manifeste, für je 1000 Bol.. . .. Konossemente im Küstenverkehr .. . .. . für die Ausfuhr ““ Manifeste für die Einfuhr von Pistolen, Revolvern und sämmllichen Schußwaffen, für jedes Stück Manifeste für die Einfuhr von Patronen, für 1 kg 1 Ausgenommen sind Waffen und Patronen für Jagdzwecke. d Privilegien für neue Industriezweige .. . . ... ndelsmarken⸗ oder Handelspatente .. . .. .. ä1XeX*“ Einfuhrzollbefreiungen, die von der Bundesregierung ge⸗ währt werden; die betreffenden Manifeste sind mit Stempelmarken, wie folgt, zu versehen: wenn die Befreiung gewährt ist für Maschinen, Werkzeuge oder andere Gegenstände für Bergwerke für Maschinen, Werkzeuge oder andere Gegenstände für gewerbliche Unfernehmen aller Art .. . .. hbI1nI1nI1-.4*“”] Die früher von Zigaretten und Zigarettentaback erhobene der Einfuhr von Zigaretten und Zigaretten⸗ in Höhe von 2 Bolivares für 1 kg erhoben.

in den Zollämtern

Stellen ein.

An Kolonialwaaren und Südfrüchten wurden für

beseitigt.

(Advance Sheets of Consular Reports.)